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DE19612982A1 - Geruchssicherer Müllbehälter - Google Patents

Geruchssicherer Müllbehälter

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Publication number
DE19612982A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
opening
lid
base body
garbage according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996112982
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Ludwig Stoeckl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AICHER MAX ENTSORGUNGSTECHNIK
Original Assignee
AICHER MAX ENTSORGUNGSTECHNIK
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AICHER MAX ENTSORGUNGSTECHNIK filed Critical AICHER MAX ENTSORGUNGSTECHNIK
Priority to DE1996112982 priority Critical patent/DE19612982A1/de
Publication of DE19612982A1 publication Critical patent/DE19612982A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/02Refuse receptacles; Accessories therefor without removable inserts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Container zur Aufnahme von Müll mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Derartige Container zur Aufnahme von Müll dienen zum Trans­ port, Aufbewahren und Lagern von Müll. Bekannt sind Container mit ein oder zwei Öffnungen die ein Füllen und Entleeren des Containers erlauben, wobei der Müll vor oder während des Fül­ lvorgangs des Containers komprimiert werden kann.
Die DE-GM 83 18 383 zeigt einen zylinderförmigen Container, dessen eine stirnseitige Öffnung zum Füllen eine zweiteilige Verschlußplatte mit einem Schieber und einem Freiraumdeckel aufweist. Der Schieber dient nach seinem Entriegeln von der Verschlußplatte als Schiebeschild für einen Pressenstößel einer Einfüllvorrichtung. Beim Entleervorgang kann diese Ver­ schlußplatte insgesamt von dem zylinderförmigen Container abgeklappt werden, um das Entleeren durch eine größere Öff­ nung zu erleichtern. Dieser Entleervorgang kann durch eine Ausschiebvorrichtung, die an der anderen Stirnseite des Con­ tainers in einen zum Containerboden parallelen Ausschiebboden eingreift, unterstützt werden, wobei der Ausschiebeboden im Container entlang der Längsachse in Richtung der Verschluß­ klappe verschoben wird. Beim Füllen wird dieser Ausschiebebo­ den dagegen in seine Grundposition an die Stirnseite gescho­ ben und durch Verriegelungselemente an der Containerinnenwand am Herausdrücken gehindert.
Als nachteilig bei bekannten Containern dieser Art erweist es sich, daß der Müll gegenüber der umgebenden Atmosphäre nicht geruchsdicht verschlossen ist. Insbesondere durch die im Haushaltsmüll fortschreitende Mülltrennung und dadurch bewirkte Konzentrierung von geruchsentwickelnden Stoffen, wie zum Beispiel organische Stoffe und zur Gärung oder zur Fer­ mentierung neigende Stoffe, kommt es bei bekannten Containern daher selbst bei kurzer Lagerzeit zu Geruchsbelästigungen der Umgebung.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrun­ de, einen Container zur Aufnahme von Müll zu schaffen, bei dem Geruchsbelästigungen der Containerumgebung vermieden wer­ den.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des An­ spruchs 1 gelöst.
Durch das erfindungsgemäße Vorsehen einer Dichtung, die die Öffnung des Grundkörpers umschließt, und durch die Beauf­ schlagung des Deckels mit einer Anpreßkraft gegen die Dich­ tung wird ein geruchsdichter Verschluß eines Containers zur Aufnahme von Müll gewährleistet und so ein Ausströmen von unerwünschten Gerüchen vermieden. Der Container ist somit im wesentlichen gasdicht, zumindest solange im Container kein unzulässig hoher Überdruck, z. B. verursacht durch Gärungspro­ zesse, entsteht.
Zur zusätzlichen Unterstützung der bereits durch das Gewicht des Deckels ausgeübten Anpreßkraft kann an der Außenwandung des Grundkörpers im Bereich der mindestens einen Öffnung eine Schließeinrichtung angeordnet sein, um den Deckel weiter ge­ gen die umlaufende Dichtung anzupressen. Als Schließeinrich­ tung können beispielsweise Schraubverschlüsse, Schnappver­ schlüsse mit Federwirkung oder ähnliches verwendet werden, wobei auf dem Deckel entsprechende Elemente, die mit dieser Schließeinrichtung zusammenwirken, angeordnet sein können. Die Schließeinrichtung kann in Form von mehreren Elementen, die Schrägen aufweisen - beispielsweise in Form von Keilen - ausgestaltet sein, wobei die Schrägen in Richtung der Dich­ tung wirken und die Elemente so angeordnet sind, daß der Deckel in diese Elemente einschiebbar ist. Diese Elemente sind vorteilhafterweise so angeordnet, daß der Deckel aus einer vorbestimmten Richtung in diese Elemente einschiebbar ist, wobei selbstverständlich auch denkbar ist, daß die Schließeinrichtung aus nur einem, den Großteil des Umfangs der Öffnung umschließenden Bereich besteht. Statt eines zu­ einander seitlichen Versatzes (in Einschubrichtung gesehen) der Elemente und ihrer entsprechenden auf dem Deckel angeord­ neten Elemente können diese durch entsprechende Dimensionie­ rung (z. B. der Größe und Schräge der Elemente) selbst - in Einschubrichtung gesehen - auf einer Linie liegend angeordnet sein, ohne daß ein Verklemmen des Deckels in einer anderen Position als der die Öffnung verschließenden Endposition ver­ ursacht wird.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Schließeinrichtung als mechanische Halteelemente und/oder als eine magnetische wirkende Dichtung, wie sie z. B. bei Kühl­ schränken o.a. verwendet wird, ausgeführt sein.
In einer Ausführungsform der Erfindung kann die Schließein­ richtung als wenigstens eine den Deckel übergreifende Klammer ausgebildet sein, die an ihrer den Deckel beaufschlagende Innenseite eine in Einschiebrichtung zunehmend wirkende Schräge aufweist. Durch diese Ausbildung der Schließeinrich­ tung kann auf einfache Art gewährleistet werden, daß der Deckel während des Einschiebevorgangs gegen die Dichtung an­ gepreßt wird und so die Öffnung geruchsdicht verschließt.
Während in einer Ausführungsform ein Container zur Aufnahme von Müll nur eine Öffnung zum Entleeren und Füllen aufweist, kann vor allem bei größeren Containern eine zweite Öffnung vorgesehen sein. Diese zweite Öffnung kann, nachdem über die erste Öffnung gefüllt wird, zum Entleeren dienen und/oder mittels einer eingreifenden Ausschiebevorrichtung zum Entlee­ ren über ebenfalls die erste Öffnung dienen.
In der bevorzugten Ausführungsform eines großen Containers (z. B. ein ca. 10 m langer Stahlblechzylinder mit ca. 2 m Durchmesser und ca. 5 mm Wanddicke) zur Aufnahme von Müll, kann in dem Container ein in Richtung der ersten Öffnung ver­ schiebbarer Ausschiebeboden vorgesehen sein, in den eine durch die andere Öffnung hindurchgreifende Ausschiebevorrich­ tung eingreifen kann, wodurch der Ausschiebeboden und damit der dahinterliegenden Müll in Richtung der ersten Öffnung gedrückt und der Container so entleert werden kann.
Vorteilhafterweise kann der Container hierzu eine Grundform mit über seine gesamte Länge gleichbleibenden Innenabmessun­ gen aufweisen, beispielsweise in Form eines Zylinders, wobei die mindestens eine Öffnung an einer Stirnseite des Contai­ ners ausgebildet ist. Diese einfache Grundform weist vorteil­ hafterweise eine gute Stabilität bei gleichzeitigen großen Innenvolumen auf.
Die Stirnseite des Containers kann in weiterer Ausbildung der Erfindung insgesamt, also mit Öffnung und dem diese Öffnung verschließenden Deckel, öffenbar sein. Obwohl die dadurch entstehende Öffnung das Gewicht der Stirnseite und evtl. an­ geordneten zusätzlichen Schließeinrichtungen die Stirnseite mit einer Anpreßkraft gegen die Öffnung beaufschlagen, die Öffnung fest verschließt, kann durch das Vorsehen einer wei­ teren umlaufenden Dichtung zwischen Containergrundkörper und dieser Stirnseite die Dichtwirkung weiter verbessert werden. Die Öffnung kann dabei in einer Ebene senkrecht zur Längsach­ se des Containers liegen.
Vorteilhafterweise kann diese Stirnseite mittels eines Ge­ lenks zwischen Grundkörper und Stirnseite schwenkbar oder klappbar an dem Grundkörper angeordnet sein, wobei das Gelenk so ausgebildet sein kann, daß die damit gelagerte Stirnseite auch in einer vorbestimmten Richtung abziehbar ist.
Der bei längerer Lagerung und/oder Komprimierung des Mülls entstehende Müllsaft kann durch die Ausbildung eines zusätz­ lichen Bodens im Containerinneren, der beispielsweise ver­ schiebbar angeordnet ist, auf einfache Weise in einem Zwi­ schenraum zwischen einer Stirnseite (Boden) und dem Zwischen­ boden angesammelt werden. Der Zwischenraum weist ein vorbe­ stimmtes Volumen auf, das beispielsweise durch einen bestimm­ ten Abstand von Boden und Zwischenboden und/oder einer Schrä­ ge zumindest eines Teilbereichs des Zwischenbodens gebildet wird, wobei ein verschiebbarer Zwischenboden in Richtung des Bodens durch Verriegelungselemente bzw. Abstandselemente ge­ sichert sein kann. Bereits eine geringe Neigung von 0,2 bis 2° reicht nun völlig aus, um selbst bei einer im wesentlichen waagerechten Lagerung des Containers eine Ansammlung des Mül­ lsafts in diesem Zwischenraum zu gewährleisten.
Im Bereich dieses Zwischenraums kann in der Containerwand vorteilhafterweise an der Unterseite ein Ablaßventil angeord­ net sein, um einer Bildung einer zu großen Menge Müllsaft und/oder dessen zusätzlichen Gär- bzw. Fermentiervorgangs durch Ablassen des Müllsafts vorzubeugen.
Da selbst bei kurzer Lagerung von nur ein bis zwei Tagen durch bestimmte organische Stoffe und/oder Lösungsmittel eine Gärung des Containerinhalts auftreten kann, ist in einer wei­ teren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung am Contai­ ner, beispielsweise in der Mitte seiner Oberseite, ein Entga­ sungsstutzen vorgesehen, der den Containerinhalt gegenüber der Außenwelt durch eine Filtereinrichtung geruchsdicht ver­ schließt. Die Filtereinrichtung kann hierzu übliche Aktivkoh­ lefilterelemente oder Fliese aufweisen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die stirnseitige Öffnung kleiner als die durch das Abklappen bzw. Schwenken oder Abziehen der gesamten Stirnseite entstehenden Öffnung ausgebildet, wobei die kleinere Öffnung der Stirnseite durch ein darin evtl. mehrteiliges eingesetztes ver- und entriegel­ bares Element verschlossen ist, das während des Einfüllvor­ gangs als Aufsatz für einen Pressenstößel einer Einfüllvor­ richtung als Schiebeschild dienen kann. Da das Einsatzelement auch nach der Verriegelung nicht notwendigerweise diese Öff­ nung dichtend abschließt, wird durch einen zusätzlichen Dec­ kel und einer dazwischen angeordneten umlaufenden Dichtung die Dichtwirkung sicher gewährleistet.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf einen Container nach der Erfin­ dung;
Fig. 2 eine vergrößerte stirnseitige Ansicht Y mit Ausschnitt nach Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Ebenen I-I′ nach Fig. 2;
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Ebenen II-II′ nach Fig. 2;
Fig. 5 eine vergrößerte stirnseitige Ansicht Z mit Ausschnitt nach Fig. 1;
Fig. 6 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Ebenen III-III′ nach Fig. 5;
Fig. 7 eine vergrößerte stirnseitige Ansicht Y des Containers nach Fig. 1 ohne Klappe und Deckel;
Fig. 8 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Ebenen IV-IV′ nach Fig. 7.
Ein in Fig. 1 dargestellter Container 1 zur Aufnahme von Müll umfaßt einen zylinderförmigen Grundkörper 3, der an seiner Außenwandung mit den Umfang des Containers umgebenden Armie­ rungen 5 versehen sein kann, wobei außerdem Armierungen 7 im Deckenbereich angebracht werden können. Diese Armierungen 5, 7 dienen der Halterung des Containers 1 in einer Transportvor­ richtung (nicht dargestellt) und tragen gleichzeitig zur Erhö­ hung der Stabilität des Grundkörpers 3 bei.
Im Bereich der rechtsseitigen Stirnseite (Seite Y) weist der Grundkörper 3 ein an seiner Außenwandung, beispielsweise mit­ tels Schrauben, Bolzen oder Schweißnaht, befestigtes Gelenk 17 auf. Über dieses in der Zeichnung nicht näher dargestelltes Gelenk 17 ist eine Klappe 15 nach oben um eine zur Zeichen­ ebene senkrechten Achse klappbar an der Stirnseite Y des Grundkörpers 3 gelagert, welche zum Verschließen einer stirn­ seitigen Öffnung des Grundkörpers 3 dient. Das Gelenk 17 ist dabei so, beispielsweise als nach oben offenes Scharnier, aus­ gebildet, daß die Klappe auch entlang einer Achse in der Zei­ chenebene - beispielsweise senkrecht nach oben - abgezogen werden kann.
An der Außenwandung dieser stirnseitigen Klappe 15 sind mehre­ re Klammern 21, beispielsweise mittels Schrauben, Bolzen oder Schweißnaht, angeordnet, die einen parallel zu der Klappe 15 liegenden Deckel 19 haltern. Wie in Fig. 2 dargestellt, ist dieser Deckel 19 an seiner unteren Seite kreissägeblattförmig mit Sägezähnen 22 ausgebildet, wobei die Sägezähne 22 jeweils horizontale Bereiche 22a aufweisen, die durch schräge Bereiche 22b miteinander verbunden sind. An diesem unteren Bereich, dessen Höhe etwa ein Drittel der Höhe des Deckels 19 beträgt, schließt sich ein oberer rechteckförmiger Bereich an.
Die Klammern 21 übergreifen den Deckel 19 sowohl an mehreren seitlichen Stellen des oberen rechteckförmigen Bereichs, als auch an den horizontalen Bereichen 22a der Sägezähne 22 im unteren Bereich, so daß der Deckel 19 von oben einschiebbar ist, aber gegen Bewegungen in andere Richtungen fixiert ist.
Zwischen dem Deckel 19 und der Klappe 15 ist, wie in der rech­ ten Hälfte der Fig. 2 dargestellt, die gegenüber der linken Hälfte eine aufgeschnittene Ansicht ohne Deckel 19 zeigt, eine Dichtung 31 angeordnet. Diese Dichtung 31 umschließt eine nicht näher dargestellte Öffnung in der Klappe 15, in die ein verriegelbares auch mehrteiliges Element, beispielsweise wie im bekannten Stand der Technik in Form eines Freiraumdeckels und einer Verschlußplatte, eingesetzt ist.
Während des vertikalen Schiebevorgangs des Deckels 19 kann dieser, wie in Fig. 2 dargestellt, durch seitliche gerade vertikale Rahmen 23, die in üblicher Weise an der Klappe 15 befestigt sind, geführt werden.
Wie in Fig. 4 ersichtlich weist der den Deckel 19 übergreifen­ de Bereich der Klammern 21a eine innenseitige Schräge 27a auf. Diese nach unten zunehmende Schräge 27a bewirkt ein Beauf­ schlagen des Deckels 19 mit einer Anpreßkraft, durch die die­ ser gegen die Dichtung 31 gedrückt wird. Die Dichtung 31 deren Querschnitt (wie auch der der übrigen Dichtungen 39 und 47) als ringförmiges Profil mit Lasche ausgebildet ist, wird, mit­ tels dieser Lasche, die durch eine an der Klappe 15 aufge­ schraubten Befestigungsleiste 33 mit einer Anpreßkraft beauf­ schlagt wird, an der Klappe 15 befestigt. Die Schräge 27a kann dabei mit einem auf der Deckelaußenwandung in diesem Bereich angeordneten Keilelement 25a, das an seiner Oberseite eine der Schräge 27a entsprechenden Schräge aufweist, zusammenwirken.
Die seitlichen Klammern 21b, die, wie in Fig. 3 dargestellt, auf ein an der Klappe beispielsweise mittels Schweißnaht befe­ stigte Verstärkung 29 und Rahmen 23 aufgeschraubt sind, weisen ebenfalls wie die Klammern 21a eine Schräge 27b auf. Die Schräge 27b verläuft hierbei in einer zur Zeichenebene senk­ rechten Ebenen und nimmt in Richtung des Einschiebens des Deckels 19 zu. Entsprechend den Keilelementen 25a können in den Bereichen der übergreifenden Klammern 21b auf der Deckel­ außenwandung Keilelemente 25b, die durch eine der Schräge 27b entsprechenden Schräge mit dieser zusammenwirken, angeordnet sein.
Durch entsprechende Dimensionierung der Schrägen 27b der Klam­ mern 21b sowie der Keilelemente 25b wird dabei ein unerwünsch­ tes Festklemmen von nicht einander zugeordneten Schrägen 27b und 25b verhindert. Beispielweise kann ein oberes Keilelement 25b größer und die entsprechende Schräge 27b kleiner ausgebil­ det sein als ein darunter angeordnetes Keilelement 25b und die entsprechend Schräge 27b. Auf diese Weise ist ein Hindurch­ gleiten eines unteren Keilelementes 25b durch die obere Klam­ mer 21b während des Einschieb-/Ausschiebevorgangs ohne Ver­ klemmen möglich.
Fig. 7 zeigt eine Frontansicht auf die durch die Klappe 15 verschließbare Öffnung des Grundkörpers 3 des Containers 1 mit einer zwischen Grundkörper 3 und Klappe 15 angeordneten umlau­ fenden Dichtung 47. Diese Dichtung 47, die die gesamte Öff­ nung umschließt, ist, wie in Fig. 8 im Detail dargestellt, auf einer auf der Containeraußenwandung - beispielsweise durch Schweißen - angeordneten U-förmigen Wulst 49 (offene Seite gegen Containerwand) mit üblichen Mitteln wie Schrauben, Nie­ ten, Befestigungsleiste usw. befestigt. Die öffenbare Stirn­ seite bzw. Klappe 15 ist so ebenfalls geruchsdicht verschlos­ sen, wobei eine nicht näher dargestellte Schließeinrichtung, die die durch das Eigengewicht entstehende Anpreßkraft der Klappe gegen die Dichtung zusätzlich unterstützen, und die Öffnung sicher verschließen kann.
Im Bereich der linksseitigen Stirnseite (Seite Y) ist der Grundkörper 3 durch einen beispielsweise aufgeschweißten Boden 9 abgeschlossen. Wie in Fig. 5 dargestellt, weist dieser Boden 9 in seinem unteren Bereich eine rechteckförmige Öffnung auf, durch die eine nicht dargestellte Ausschiebvorrichtung hin­ durch in einen in Fig. 1 dargestellten Ausschiebeboden 10 eingreifen kann, um diesen entlang der Längsachse des Grund­ körpers 3 zu verschieben. Während die gegenüberliegende Stirn­ seite Y durch ein Hochklappen oder -ziehen der Klappe 15 maxi­ mal geöffnet wurde, kann der Müll im Container so zu dieser Öffnung aktiv auch in einer horizontalen Position des Contai­ ners 1 ausgeschoben werden.
Wie in Fig. 5 dargestellt, sind im unteren und den seitlichen Bereichen dieser Öffnung Klammern 13 bzw. 13a (unten) und 13b (seitlich) angeordnet, die den Klammern der gegenüberliegenden Stirnseite in Form und Funktion gleichen und einen Deckel 11 in entsprechender Form haltern bzw. diesen mit einer Anpreß­ kraft gegen eine die Öffnung umschließende Dichtung 39 beauf­ schlagen.
Fig. 6 zeigt, wie eine seitliche Klammer 13b auf ein an der Außenwandung des Bodens 9, beispielsweise mittels Schweißnaht befestigte Verstärkung 45, aufgeschraubt ist. Die Klammern 13b weisen ebenfalls wie die Klammern 21b der gegenüberliegenden Stirnseite Schrägen 37 auf, die in einer zur Zeichenebene senkrechten Ebenen verlaufen und in Richtung des Einschiebens des Deckels 11 zunehmen. Entsprechend den Keilelementen 25b der gegenüberliegenden Stirnseite können in den Bereichen der übergreifenden Klammern 13b auf der Deckelaußenwandung Keil­ elemente 35, die durch eine der Schräge 37 entsprechenden Schräge mit dieser zusammenwirken, angeordnet sein.
Durch entsprechende Dimensionierung der Schrägen 37, der Klam­ mern 13b sowie der Keilelemente 35 wird dabei ein unerwünsch­ tes Festklemmen von nicht einander zugeordneten Schrägen 37 und 35 wie auf der gegenüberliegenden Stirnseite Y in der oben beschriebenen Weise verhindert.
Während des vertikalen Schiebevorgangs des Deckels 11 kann dieser durch nicht dargestellte seitliche, gerade vertikale Rahmen die in üblicher Weise am Boden 9 befestigt werden, ge­ führt werden.

Claims (14)

1. Container zur Aufnahme von Müll mit einem Grundkörper (3) mit zumindest einer Öffnung für das Befüllen und/oder Ent­ leeren von Müll, welche mittels eines Deckels (11, 19) ver­ schließbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Deckel (11, 19) und dem die Öffnung umge­ benden Wandungsbereich des Grundkörpers (3) eine umlaufende Dichtung (31, 39) angeordnet ist,
und daß der Deckel (11, 19) für einen im wesentlichen ge­ ruchsdichten Verschluß mit einer Anpreßkraft beaufschlagbar ist.
2. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenwand des Grundkörpers (3) im Bereich der mindestens einen Öffnung eine Schließein­ richtung angeordnet ist, die mit entsprechenden Bereichen des Deckels zusammenwirkt, um diesen mit einer Anpreßkraft zu beaufschlagen.
3. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung mindestens einen Bereich mit einer in Richtung der Dichtung wirkenden Schräge (27a, 27b, 39) aufweist, in welchen der Deckel (11, 19) einschiebbar ist.
4. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Bereich mit Schräge (27a, 27b, 39) so angeordnet ist, daß der Deckel (11, 19) aus einer vorbestimmten Richtung in diesen mindesten einen Bereich einschiebbar ist.
5. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Bereich als eine den Deckel übergreifende Klammer (13, 21) ausgebildet ist, die an ihrer den Deckel (11, 19) beaufschlagenden Innenseite eine in Einschiebrichtung zunehmend wirkende Schräge (27a, 27b, 39) aufweist.
6. Container zur Aufnahme von Müll nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Container ein Ausschiebboden (10) angeordnet ist und daß eine Öffnung in Form und Größe dem Querschnitt einer darin eingreifbaren Ausschiebevorrichtung entspricht, die den Ausschiebboden (10) zum Entleeren des Mülls in Richtung der anderen Öff­ nung drückt.
7. Container zur Aufnahme von Müll nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung in einer Stirnseite (Y, Z) des Containers ausgebildet ist und diese Stirnseite (Y, Z) von dem Grundkörper (3) öffenbar ist.
8. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Grundkörper (3) und Stirnseite (Y, Z) eine weitere umlaufende Dichtung (47) angeordnet ist.
9. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite (Y, Z) mittels eines Gelenks (17) zwischen Grundkörper (3) und Stirnseite (Y, Z) schwenkbar, klappbar und/oder abziehbar an dem Grundkörper (3) angeordnet ist.
10. Container zur Aufnahme von Müll nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß, bei Aufbe­ wahrung und/oder Transport durch einen entsprechende Nei­ gungswinkel der Längsachse des Containers zur Horizonta­ len, im Raum zwischen Ausschiebeboden (10) und Deckel (11, 19) Müllsaft ansammelbar ist.
11. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß bereits ein geringer Neigungswinkel im Bereich von 0,2° bis 2° ausreichend ist.
12. Container zur Aufnahme von Müll nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Containerwandungsbe­ reich zwischen Ausschiebeboden (10) und Deckel (11, 19) ein unterseitiges Ventil zum Ablassen des Müllsafts an­ geordnet ist.
13. Container zur Aufnahme von Müll nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Contai­ ner einen Entgasungsstutzen mit einer Filtereinrichtung aufweist, der dem atmosphärischen Druckausgleich dient.
14. Container zur Aufnahme von Müll nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Filter­ einrichtung ein Aktivkohlefilterelement aufweist ist.
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