DE19612733A1 - Kühleinrichtung zum Kühlen eines laufenden Fadens - Google Patents
Kühleinrichtung zum Kühlen eines laufenden FadensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kühleinrichtung zum Kühlen eines über eine im
wesentlichen glatte Kühlfläche laufenden Fadens, insbesondere in einer
Falschzwirnkräuselanlage für synthetische Fäden, sowie ein Verfahren zum
Kühlen eines laufenden Fadens, welcher über eine Kühlfläche einer Kühl
einrichtung läuft.
Bei den bekannten, mit hohen Fadengeschwindigkeiten laufenden Falsch
zwirnkräuselmaschinen sind, um eine effektive Heizung bzw. Kühlung des
Fadens zu ermöglichen, Heizschienen bzw. Kühlschienen erforderlich, die
insgesamt eine beträchtliche Länge einnehmen und damit den Raumbedarf
derartiger Falschzwirnkräuselmaschinen erhöhen. Aus der DE 38 01 506 A1
ist bekannt, daß zur Begrenzung der Bauhöhe der Falschzwirnkräuselmaschi
ne einerseits die Heizschiene unterhalb des ersten Lieferwerkes an dem der
Falschzwirnkräuselmaschine gegenüberliegenden Spulengatter angeordnet wird,
und zum anderen die Kühlschiene den Bedienungsgang dachförmig oder
gewölbt überspannt. Eine effektive thermische Behandlung erfordert somit
eine ausreichend lange Behandlungszone, welche nur dann realisierbar ist,
wenn der sichere Kontakt des laufenden Fadens mit der Heizschiene bzw.
mit der Kühlschiene gewährleistet ist.
Aus der DE 41 38 509 A1 ist eine Kühlvorrichtung der genannten Art für
Falschzwirnkräuselmaschinen beim Texturieren laufender synthetischer Fäden
bekannt. Diese bekannte Kühleinrichtung weist zwei zum Fadenlauf und
zueinander parallele Wandungen auf, welche einen engen, den freien Faden
lauf jedoch gewährleistenden Spalt bilden, wodurch eine im wesentlichen
geschlossene Kammer gebildet ist, so daß die Wandungen die Öffnung einer
sich längs des Fadenlaufs erstreckenden Luftkammer für Druckluft oder
Unterdruck bilden. In der Außenseite dieses so gebildeten Hohlprofils ist ein
Spalt bzw. eine Mulde eingelassen, in welcher das Garn laufen und dadurch
gekühlt werden kann, so daß aus der Kammer oder in diese strömende Luft
einen den Faden umgebenden Luftmantel bildet und damit den Faden kühlt.
Eine weitere Erhöhung der Fadenlaufgeschwindigkeit ist mit den bekannten
Einrichtungen nur möglich, indem die Länge der Kühleinrichtung, die der
Faden überstreicht, erhöht wird, oder indem die Kühlleistung durch z. B.
eine Zwangskühlung des laufenden Fadens erhöht wird. Eine derartige
Zwangskühlung ist mit zusätzlichem apparativen und energetischen Aufwand
verbunden. Die Kühlleistung selbst, die durch einen Kontakt des Fadens mit
der Oberfläche der Kühlschiene erzielbar ist, ist aus physikalischen Gründen
beschränkt und kann nicht ohne weiteres z. B. durch ein Erhöhen des Tem
peraturgefälles erhöht werden, weil dieses z. B. zu Kondensation oder auch
zu Vereisung führen kann.
Auch die in der japanischen Offenlegungsschrift JP 05-117929 beschriebene
Kondensationskühlmaschine wird den Anforderungen bei mit sehr hohen
Fadenlaufgeschwindigkeiten arbeitenden Texturierverfahren nicht mehr gerecht.
Da aus den genannten Gründen wegen der Bauhöhenbegrenzung der Maschi
ne keine Erhöhung der Kühlfläche und aus energetischen Gründen keine
Verbesserung der Wärmeübergangszahl bzw. Temperaturdifferenz Kühlschiene
zu Umgebung realisiert werden kann, stehen diese Restriktionen einer
weiteren Erhöhung der Fadenlaufgeschwindigkeit entgegen.
Es ist deshalb eine wesentliche Aufgabe der Erfindung, eine Kühleinrichtung
und ein Verfahren, insbesondere für eine Falschzwirnkräuselmaschine, zu
schaffen, mit der bzw. mit dem eine effektivere Kühlung eines über eine
Kühloberfläche laufenden Fadens erzielt werden kann, ohne daß die Ober
flächentemperatur der Kühlfläche über der Taupunkttemperatur liegen muß.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Kühleinrichtung und ein
Verfahren zu schaffen, mit der bzw. mit dem beim Überstreichen der
Kühloberfläche durch den Faden dessen seitliches Eintauchen in einen
Schmutzwall bzw. eine Wasser- oder Eisansammlung vermieden wird.
Diese Aufgabe wird mit einer Kühleinrichtung mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 und mit einem Verfahren gemäß Anspruch 12 geschaffen.
Danach kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. mit dem erfin
dungsgemäßen Verfahren die Kühlleistung einer Kühleinrichtung, bei der ein
laufender Faden eine im wesentlichen glatte Fläche der als Kühlschiene
ausgebildeten Kühleinrichtung überstreicht, dadurch erhöht werden, daß der
Faden und die Kühlschiene relativ zueinander an beiden Endbereichen der
Kühlschiene Relativbewegungen ausführen. Dabei ist die Relativbewegung
zwischen dem laufenden Faden und der Kühlschiene an den Endbereichen
phasenverschoben zueinander, wodurch es möglich ist, die Oberflächentem
peratur der Kühlfläche der Kühlschiene zu senken, und zwar gegebenenfalls
bis unter den Taupunkt, welcher in klimatisierten Produktionsräumen etwa
bei 10°C liegt, oder sogar bis unter den Gefrierpunkt, welcher bei 0°C
liegt. Durch eine solche Absenkung der Oberflächentemperatur der Kühl
einrichtung wird die Temperaturdifferenz zwischen Kühleinrichtung und zu
kühlendem Objekt, dem laufenden Faden, und damit der Wärmeübergang in
Verbindung mit einer verbesserten Wärmeübergangszahl erhöht.
Die Relativbewegung des Fadens und/oder der Kühlschiene zur Nutzung der
verbesserten Kühlwirkung durch Unterschreitung der 10°C- oder 0°C-Grenze
der Kühlschienentemperatur stellt eine Pendelbewegung dar. Damit können
gleichzeitig hohe Energieumsätze bei Phasenwandlung genutzt werden.
Die Relativbewegung zwischen dem laufenden Faden und der Kühlfläche der
Kühlschiene kann zum einen durch eine Fadenauslenkvorrichtung vorgesehen
sein, mit welcher eine Phasenverschiebung zwischen einer Position des
Fadens am Eintritt in die Kühlschiene und einer Position am Austritt aus
der Kühlschiene realisierbar ist, und kann zum anderen dadurch realisiert
werden, daß die Kühlschiene mit einer Auslenkvorrichtung zum Erzielen
einer Phasenverschiebung zwischen der jeweiligen Position des Fadens an
dem jeweiligen Endbereich der Kühlschiene versehen ist.
Es ist auch möglich, daß die Fadenauslenkvorrichtung und/oder die Bewe
gungsvorrichtung für die Kühlschiene so gesteuert ist bzw. sind, daß die
Amplitude der Fadenbewegung an der Position des Eintritts des Fadens in
die Kühlschiene größer oder kleiner als die Amplitude der Fadenbewegung
am Austritt der Kühlschiene ist. Die Amplitude der Relativbewegung von
laufendem Faden und Kühleinrichtung bestimmt somit die Form der Kühl
einrichtung, welche an die jeweiligen gewünschten Bedingungen bzw. Gege
benheiten anpaßbar ist.
Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel liegt dann vor, wenn die
Phasenverschiebung zwischen der Position des Fadens am Eintritt in die
Kühlschiene und der Position des Fadens am Austritt aus der Kühlschiene
im wesentlichen 90° beträgt. Durch diese 90°-phasenverschobene Verlegung
an beiden Endbereichen entsteht beim Überstreichen des Fadens über die
Kühlfläche der Kühlschiene niemals eine Ruhe- bzw. Umkehrposition für die
gesamte auf der Kühlschiene laufende Fadenlänge, und der Faden wird eine
eventuell vorhandene seitliche Begrenzung der Kühlschiene nie mehr als
punktförmig berühren. Damit kann vermieden werden, daß Phasen auftreten,
in denen der Faden auf seinem gesamten, die Kühlfläche gerade überstrei
chenden Längenabschnitt in benetzte Bereiche bewegt wird.
Die Kühlfläche der Kühlschiene ist vorzugsweise in Fadenlaufrichtung konvex
gekrümmt. Quer zur Fadenlaufrichtung ist die Kühlfläche vorzugsweise eben
oder konvex. Sie kann aber auch leicht konkav sein. Damit der Faden nicht
von der Kühlfläche abhebt, muß bei konkaver Kühlfläche der höchste von
einem Faden an einem Endbereich berührte Punkt tiefer liegen als der im
höchsten Bereich zwischen den Endbereichen liegende, querschnittmäßig an
der tiefsten Stelle angeordnete Punkt, und zwar gesehen längs des Faden
laufs durch die Kühlschiene.
Um eine effektive Kühlung zu erzielen, kann vorzugsweise unterhalb der als
Kühlschiene ausgebildeten Kühleinrichtung ein von einem Kühlmittel durch
strömter Kanal vorgesehen sein. Damit des weiteren vermieden wird, daß an
irgendeiner nach außen weisenden Oberfläche der Kühleinrichtung eine
Taupunktunterschreitung bzw. Gefrierpunktunterschreitung auftritt, welche zur
Folge hätte, daß Kondensat in den Maschinenbereich tropfen bzw. sich Reif
ansammeln kann, ist bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel die
als Kühlschiene ausgebildete Kühleinrichtung mit einem Deckel versehen und
insgesamt isoliert, so daß an keiner Stelle der äußeren Oberfläche der
Kühleinrichtung eine derartige Temperaturunterschreitung auftritt. Durch den
Deckel kann Kühlleistung reduziert werden, da er den Kontakt mit der
Raumluft vermindert.
Insbesondere bei der Zwangskühlung der Kühlschiene kann die Einrichtung
mit einem Fadenwächter gekoppelt sein, damit bei eventuellem Fadenbruch
ein Signal bereitgestellt und gleichsam ausgewertet werden kann, so daß eine
Förderung des Kühlmittels durch den Kanal in der Kühlschiene unterbrochen
und somit Energie eingespart werden kann. Bei Taupunkt- oder 0°C-Unter
schreitung muß der Kühlstrom immer unterbrochen werden, wenn kein
Faden läuft, da dann die kontinuierliche Abwischung fehlt.
Das Verfahren zum Kühlen eines laufenden Fadens wird durch Schaffen
einer Relativbewegung der Kühlschiene und des laufenden Fadens an den
Endbereichen der Kühlschiene realisiert, die phasenverschoben ist, so daß die
Kühlschiene und/oder der Faden dabei so relativ zueinander bewegt werden,
daß eine, bezogen auf die Kühlfläche der Kühlschiene, ebene Pendelbewe
gung durch den Faden ausgeführt wird. Der Faden überstreicht somit die
Kühlfläche stets unter Variation der jeweiligen Position eines gedachten, mit
dem Faden nicht mitlaufenden, bezogen auf die Laufrichtung des Fadens,
sich seitlich auf der Kühlfläche der Kühlschiene hin und her bewegenden
Punktes. Die Phasenverschiebung zwischen der Eintrittsposition und der
Austrittsposition des laufenden Fadens in die bzw. aus der Kühlfläche
beträgt vorzugsweise 90°. Dadurch wird vermieden, daß der Faden eine
Ruhe- bzw. Umkehrposition für die gesamte, die Kühlfläche überstreichende
Fadenlänge erfährt. Da darüber hinaus der Faden die seitliche Begrenzung
der Kühlfläche nie mehr als nur punktförmig berührt, wird auch kein Ein
tauchen in einen an den Seiten der Kühlfläche sich gegebenenfalls bildenden
Schmutzwall bzw. Kondensat- oder Eiswall auftreten.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten werden nun in Verbindung
mit der Zeichnung in der nachfolgenden Beschreibung detailliert ausgeführt.
Fig. 1 stellt ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung einer Kühl
einrichtung ohne äußere Isolierung dar, wobei a) eine Seitenansicht,
b) eine Vorderansicht und c) eine Draufsicht auf die Kühlfläche
der Kühleinrichtung darstellt;
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung mit Isolierung
der Kühleinrichtung, wobei a) eine Seitenansicht, b) eine Vorder
ansicht und c) eine Draufsicht darstellen;
Fig. 3 stellt ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung dar mit einem
isolierten Deckel auf der als Kühlschiene ausgebildeten Kühleinrich
tung.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Kühleinrichtung mit vorgeord
netem Fadenwächter
Fig. 1a), b) und c) stellen drei Ansichten eines Kühlkanals gemäß der
Erfindung ohne Isolierung dar. Die Kühleinrichtung ist dabei als Kühlschiene
2 ausgebildet. Die Kühleinrichtung weist eine Kühlschiene 2 mit einer
Kühlfläche 13 auf, welche einen etwa zylindrisch gekrümmten Laufbereich
des Fadens 1 aufweist. Die Kühlfläche 13 wird von dem Faden 1 durch die
Relativbewegung zwischen dem Faden 1 und der Kühlschiene 2 in einer
Pendelbewegung überstrichen, wobei stets nur ein Punkt des Fadens den
äußersten Bereich gemäß der Amplitude am Eintritt 3 oder der am Austritt
4 berührt, ohne daß ein Ruhe- oder Umkehrpunkt beim Ändern der Rich
tung des Fadens relativ zur Kühlfläche auftritt. Die Kühlschiene 2 ist durch
Seitenwände 5, 6 begrenzt, wobei der Mittelbereich der Kühlschiene ent
sprechend der von dem Faden ausgeführten Relativbewegung auf der Kühl
fläche 13 eingeschnitten ist, so daß die Seitenwände 5 und 6 geometrisch
die Form zweier sich mit dem Scheitel gegenüberliegenden Hyperbeln dar
stellen. Jede andere Form ist jedoch möglich. Beim Überstreichen des
Fadens 1 gemäß der geschilderten Pendelbewegung wird der Laufbereich
bzw. die Kühlfläche 13 ständig von Kondensat/Eis freigewischt, wenn die
Oberflächentemperatur der Kühlfläche der Kühlschiene 2 unter dem jeweili
gen Grenzwert von ca. 10°C bzw. 0°C liegt. Die Phasenverschiebung des
Fadens 1 bzw. die Relativbewegung von Faden zu Kühlfläche wird dadurch
realisiert, daß die Position des Fadens 1 am Eintritt 3 von der Position des
Fadens am Austritt 4 um 90° phasenverschoben ist. Diese Phasenverschie
bung kann durch ein changierartiges Bewegen des Fadens an den Enden der
Schiene oder durch ein kollektives Bewegen der Schiene an zwei Stangen
gegenüber dem Faden realisiert werden.
Die seitlichen Grenzen der Kühlfläche sind so gewählt, daß der gesamte
unisolierte, d. h. gekühlte Bereich überwischt wird. Dadurch wird vermieden,
daß der Faden in seiner gesamten die Kühlfläche überstreichenden Länge in
einen sich an den Seiten der Kühlfläche bildenden Kondensatwall oder
Schmutzwall eintauchen kann.
Um die Kühlwirkung der Kühleinrichtung zu erhöhen, ist eine Zwangs
kühlung vorgesehen, die in Form eines Kanals 7 an der Unterseite der
Kühlschiene 2 vorgesehen ist. Ein Kühlmitteleintritt 8 und ein Kühlmittelaus
tritt 9 sind entsprechend vorgesehen. Vorzugsweise wird der Kühlkanal 7 im
Gegenstromprinzip durchströmt; das Gleichstromprinzip ist jedoch ebenfalls
möglich. Mit einer derartigen Kühlschiene 2 ist es somit möglich, daß der
Faden das an der Oberfläche kondensierende bzw. reifende Feuchtigkeits
medium gleichmäßig abwischt und abtransportiert. Somit wird der Raumluft
durch Verdampfung lediglich Wasser zurückgegeben, welches ihr vorher
entzogen wurde, so daß der Vorgang klimatechnisch neutral ist und keine
zusätzlichen Vorrichtungen vorzusehen sind, um eventuelle Feuchtigkeits
regulierungen vorzunehmen.
Um zu gewährleisten, daß sich an den äußeren, nicht vom Faden über
strichenen Flächen der Kühleinrichtung kein Kondensat bildet und in den
Bereich der Maschine abtropft, ist in einem zweiten Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 2a), b) und c) eine in den jeweiligen Seitenansichten bzw. in
der Draufsicht dargestellte isolierte Kühlschiene 2 veranschaulicht. Der
Grundaufbau dieser Isolierschiene entspricht dem der in Fig. 1 dargestellten,
außer daß die äußeren Oberflächen mittels der Isolierung 14 so isoliert sind,
daß niemals die Taupunkttemperatur bzw. die Reiftemperatur unterschritten
wird. Eine solche Isolierung 14 der Kühlschiene 2 dient des weiteren der
Minderung von Verlusten an Kühlleistung.
Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2 ist die Kühlschiene im Eingangs- und
im Ausgangsbereich über die Stege 15. 1 und 15.2 jeweils mit einer Füh
rungsstange 18.1 und 18.2 verbunden. Jede der Führungsstangen 18.1 und
18.2 werden mit einer Antriebseinheit 19 derart angetrieben, daß sie eine
gegensinnige Translation ausführen. Die Führungsstangen 18 sind in einem
Maschinengestell (nicht gezeigt) gelagert.
Diese Ausgestaltung der Kühleinrichtung besitzt den besonderen Vorteil, daß
mehrere parallel nebeneinander angeordnete Kühlschienen mit jeweils einer
Führungsstange in einen Endbereich gleichzeitig bewegt werden können.
Zur weiteren Verminderung von Verlusten an Kühlleistung kann die Kühl
schiene 2 mit einem vorzugsweise klappbaren Deckel 10 versehen sein, der
ebenfalls isoliert ist und zu einer Vergleichmäßigung der Temperaturverhält
nisse in dem Bereich führt, der durch den laufenden Faden auf der Kühl
fläche 13 der Kühlschiene 2 überstrichen wird, wie in Fig. 3a), b) gezeigt.
Durch den dargestellten Deckel 10 nimmt der Bereich, der von dem Faden
1 überstrichen wird, einen schlitzförmigen Kanalquerschnitt ein. Die vom
laufenden Faden 1 durch diesen Kanal 23 geschleppte Luft bringt das
notwendige Wasser für die Kondensat-/Eisschichtbildung mit sich. Die
Kühlung der Schiene wird mit einem Wasserkreislauf vorgenommen, der
durch den Kühlkanal 7 geleitet wird. Lediglich wenn bei der Oberflächen
temperatur der Kühlfläche 0°C unterschritten werden sollen, muß mit einem
Kühlsohlekreislauf gearbeitet werden. Dabei sind -5°C noch völlig unproble
matisch und kältetechnisch durchaus gebräuchlich.
In Fig. 3 wird die Pendelbewegung durch eine Fadenauslenkvorrichtung 11
erzeugt, wobei der laufende Faden 1 relativ zur Kühlfläche 13 eine erfin
dungsgemäße Relativbewegung ausführt.
Die Fadenauslenkvorrichtung 11 besteht aus einem Fadenführer 20, der zwei
die Fadenlaufebene durchdringende Führungsflanken 24 und 25 aufweist. Die
Führungsflanken 24 und 25 sind parallel in Abstand zueinander angeordnet,
so daß sich zwischen ihnen ein den laufenden Faden aufnehmender Füh
rungsschlitz 26 bildet. Der Fadenführer 20 ist an einem Fadenauslenkarm 22
befestigt. Der Fadenauslenkarm 22 wird mittels einer Changiereinheit 21
geradlinig hin und her bewegt, wobei der Hub vorzugsweise nicht größer ist
als die Breite der Kühlfläche quer zum Fadenlauf. Der Faden 1 wird dabei
am Eingangsbereich durch die Fadenauslenkvorrichtung 11.1 und am Aus
gangsbereich durch die Fadenauslenkeinrichtung 11.2 ausgelenkt. Um eine
Pendelbewegung zu erzeugen, werden die Fadenführer 20 vorzugsweise
gegensinnig bewegt.
Um Energie zu sparen, kann im Kühlmittelkreislauf ein Ventil 29 vorgese
hen sein, daß absperrbar ist, wenn ein vorgesehener Fadenwächter 27 keinen
laufenden Faden meldet. In Fig. 4 ist eine Kühlschiene 2 dargestellt, die
mittels einem Kühlmittelkreislauf gekühlt wird, wobei das Kühlmittel durch
den Kühlkanal 7 geleitet wird. Der Kühlmittelkreislauf wird mittels einer
Kühlmittelaufbereitung 30 im Gleichstromprinzip betrieben. Vor Eintritt in
den Kühlkanal 7 wird die Kühlflüssigkeit durch ein Ventil 29 geführt. Das
Ventil 29 wird über eine Steuereinrichtung 28 angesteuert. Die Steuervor
richtung 28 ist mit dem vor der Kühlschiene 2 angeordneten Fadenwächter
27 verbunden. Die Relativbewegung zwischen Faden 1 und Kühlschiene 2
wird mittels der Fadenauslenkvorrichtungen 11. 1 und 11.2 erzeugt.
Im Fall eines Fadenbruches erzeugt der Fadenwächter 22 ein Signal, das der
Steuereinrichtung 28 zugeführt wird. Die Steuereinrichtung 28 wandelt das
Signal in einen Steuerimpuls um und steuert das Ventil 29 an, das daraufhin
die Kühlmittelzufuhr zum Kühlkanal 7 unterbricht. Damit wird neben der
Energieeinsparung bewirkt, daß sich an der Kühlfläche 13 kein Kondensat
oder Eis bildet.
Bezugszeichenliste
1 laufender Faden
2 Kühlschiene
3 Eintritt
4 Austritt
5, 6 Seitenwände
7 Kühlkanal
8 Kühlmitteleintritt
9 Kühlmittelaustritt
10 Isolierdeckel
11 Fadenauslenkvorrichtung
12 Kühlschienenauslenkvorrichtung
13 Kühlfläche
14 Isolierung
15 Stege
18 Führungsstange
19 Antriebseinheit
20 Fadenführer
21 Changiereinheit
22 Fadenauslenkarm
23 Kanal
24 Führungsflanken
25 Führungsflanken
26 Führungsschlitz
27 Fadenwächter
28 Steuereinrichtung
29 Ventil
30 Kühlmittelaufbereitung
2 Kühlschiene
3 Eintritt
4 Austritt
5, 6 Seitenwände
7 Kühlkanal
8 Kühlmitteleintritt
9 Kühlmittelaustritt
10 Isolierdeckel
11 Fadenauslenkvorrichtung
12 Kühlschienenauslenkvorrichtung
13 Kühlfläche
14 Isolierung
15 Stege
18 Führungsstange
19 Antriebseinheit
20 Fadenführer
21 Changiereinheit
22 Fadenauslenkarm
23 Kanal
24 Führungsflanken
25 Führungsflanken
26 Führungsschlitz
27 Fadenwächter
28 Steuereinrichtung
29 Ventil
30 Kühlmittelaufbereitung
Claims (15)
1. Kühleinrichtung mit einer Kühlschiene (2) zum Kühlen eines laufenden
Fadens (1), insbesondere in einer
Falschzwirnkräuselanlage für synthetische Fäden,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlschiene (2) und der Faden (1) an beiden Endbereichen der
Kühlschiene (2) Relativbewegungen ausführen, wobei die Relativbewe
gung an dem einen Endbereich phasenverschoben zu der Relativbewe
gung an dem anderen Endbereich ist, so daß der Faden (1) die Kühl
schiene (2) mit einer Pendelbewegung überstreicht.
2. Kühleinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlschiene (2) in Fadenlaufrichtung konvex gekrümmt ist.
3. Kühleinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,daß
die Kühlschiene (2) quer zur Fadenlaufrichtung eben ist.
4. Kühleinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühleinrichtung (2) quer zur Fadenlaufrichtung konvex gekrümmt
ist.
5. Kühleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Fadenauslenkvorrichtung (11) und/oder eine Kühlschienenauslenkvor
richtung (12) vorgesehen sind, mit welcher/welchen die Relativbewegun
gen zwischen der Kühlschiene (2) und dem Faden (1) an dem jeweili
gen Endbereich erzielbar sind.
6. Kühleinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fadenauslenkvorrichtung (11) und/oder die Kühlschienenauslenkvor
richtung (12) so gesteuert sind, daß die Amplituden der Fadenbewegung
an den Endbereichen der Kühlschiene (2) voneinander verschieden sind.
7. Kühleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Phasenverschiebung zwischen der Relativbewegung des Fadens (1)
am Eintritt (3) in die Kühlfläche (13) der Kühlschiene (2) und der
Relativbewegung des Fadens (1) am Austritt (4) aus der Kühlfläche (13)
der Kühlschiene (2) im wesentlichen 90° beträgt.
8. Kühleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß
die Kühlfläche (13) der Kühlschiene (2) von jeweils einer Seitenwand
(5, 6) begrenzt ist.
9. Kühleinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlschiene (2) unterhalb ihrer Kühlfläche (13) einen von einem
Kühlmittel durchströmten Kanal (7) aufweist.
10. Kühleinrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch kennzeichnet, daß
die Kühlschiene (2) mit einem Isolierdeckel (10) abgedeckt ist, welcher
von Seitenwand (5) zu Seitenwand (6) reicht.
11. Kühleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich ein Fadenwächter (27) zur Bereitstellung und/oder Auswertung
eines Signals bei Fadenbruch angeordnet ist.
12. Verfahren zum Kühlen eines laufenden Fadens, welcher über eine
Kühlschiene einer Kühleinrichtung läuft,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlschiene und der Faden an beiden Endbereichen der Kühlschiene
eine Relativbewegung ausführen, die bezüglich der Endbereiche phasen
verschoben ist, so daß der Faden die Kühlschiene mit einer Pendelbe
wegung überstreicht.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Faden und/oder die Kühlfläche zur Erzielung der Phasenverschie
bung an den Endbereichen der Kühlschiene ausgelenkt werden/wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlschiene an ihrer vom Faden überstrichenen Kühlfläche unter
den Taupunkt gekühlt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
dem Faden beim Überstreichen der Kühlschiene feuchte Luft zugeführt
wird.
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