DE19612592C2 - Verfahren zur Herstellung eines Adsorber-Filterkörpers - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Adsorber-FilterkörpersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Filterkörpers aus miteinander durch einen Klebstoff fest
verbundenen Adsorberpartikeln, der mit Durchgangskanälen
ausgebildet ist.
Filterkörper aus Adsorberpartikeln werden bislang in einem
Extrusionsverfahren hergestellt, wie bspw. in der EP 0 492 081
A1 beschrieben wird. Zu diesem Zweck müssen die
Adsorberpartikel mit einem Plastifizierungsmittel vermischt
werden. Dieses bekannte Verfahren bedingt eine
Extrusionsvorrichtung, die in ihrer Anschaffung teuer ist. Zur
Produktion relativ kleiner Stückzahlen von mit
Durchgangskanälen ausgebildeten Filterkörpern aus
Adsorberpartikeln ist eine derartige Extrusionsvorrichtung also
nicht geeignet, weil ihr Anschaffungspreis den Stückpreis der
besagten Filterkörper zu stark beeinflussen würde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der
eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchem auf einfache
Weise sehr preisgünstig mit Durchgangskanälen ausgebildete
Adsorber-Filterkörper herstellbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein mit
Durchgangslöchern versehenes Bodenelement verwendet wird, durch
dessen Durchgangslöcher Nadeln durchgesteckt werden, welche die
Durchgangslöcher abschließen, wobei die Nadeln in einen durch
das Bodenelement begrenzten Gehäuseraum hineinragen, daß in den
Gehäuseraum anschließend die Adsorberpartikel eingefüllt
werden, wobei die Nadeln mit Endabschnitten aus dem
Adsorberpartikelbett herausstehen, daß dann die
Adsorberpartikel durch den Klebstoff zum Filterkörper
verfestigt werden, und daß danach die Nadeln aus dem
Filterkörper herausgezogen werden. Die Durchgangslöcher im
Bodenelement weisen einen lichten Querschnitt auf, der an den
Querschnitt der Nadeln eng toleriert angepaßt ist. Die besagten
Querschnitte können rund oder mehreckig gestaltet sein. Runde
Querschnitte weisen den Vorteil einfacher und preisgünstiger
Realisierung auf. Die Nadeln können entlang ihrer
Längserstreckung auch mit einem variablen Querschnitt gestaltet
sein. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Nadeln
oberflächlich bspw. mit Teflon o. dgl. zu beschichten, um ein
Anhaften von Adsorberpartikeln bzw. Kleber zu vermeiden oder
zumindest derart zu reduzieren, daß eine problemlose Entfernung
der Nadeln möglich ist.
Zur Festlegung des Gehäuseraums, d. h. des
Adsorberpartikelbettes kann eine umlaufende Seitenwand
verwendet werden, die vom Bodenelement nach oben steht. Diese
umlaufende Seitenwand kann mit dem Bodenelement einstückig
verbunden sein, es ist jedoch auch möglich, daß die umlaufende
Seitenwand ein vom Bodenelement getrenntes Teil bildet. Im
zuerst genannten Falle können das Bodenelement und die
umlaufende Seitenwand einen Behälter bilden, der wiederholt zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Anwendung
gelangt, es ist jedoch auch möglich, daß die umlaufende
Seitenwand jeweils nur einmal zur Anwendung gelangt, d. h. nach
der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit dem
Filterkörper fest verbunden bleibt und somit einen
Gehäusemantel des Adsorber-Filterkörpers bildet.
Um den erfindungsgemäß hergestellten Adsorber-Filterkörper
nicht nur an seiner Mantelfläche mit einem Gehäuseteil
auszubilden, sondern auch an seinen beiden voneinander
abgewandten Stirnflächen, ist es auch möglich, vor dem
Einbringen der Adsorberpartikel in den Behälter auf dem von den
Nadeln durchdrungenen Bodenelement bspw. eine Lage aus einem
aushärtenden Kunstharz vorzusehen, im Anschluß daran dann die
Adsorberpartikel in den Behälter einzubringen und auf dem
Adsorberpartikelbett unmittelbar anschließend eine zweite
Kunstharzlage vorzusehen, wobei sich die Nadeln durch die
beiden Kunstharzlagen und das Adsorberpartikelbett
hindurcherstrecken. Nach dem Aushärten der Kunstharzlagen
werden die Nadeln aus dem Filterkörper und aus dem Bodenelement
wieder herausgezogen, so daß sich der fertige, allseitig mit
einem Gehäuse versehene Adsorber-Filterkörper mit
Durchgangskanälen ergibt.
Um den das Adsorberpartikelbett begrenzenden und festlegenden
Behälter problemlos mit Adsorberpartikeln befüllen zu können,
ist es zweckmäßig, wenn die Nadeln von der Unterseite des
Behälters durch die Durchgangslöcher im Behälter-Bodenelement
durchgesteckt werden. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann eine Einrichtung verwendet werden, bei welcher
die Nadeln von einer Nadelplatte wegstehen, wobei die
Verteilung der Nadeln an der Nadelplatte der Verteilung der
Durchgangslöcher im Bodenelement des Behälters entspricht. Eine
derartige Nadelplatte ist einfach und preisgünstig realisierbar
und einfach handhabbar, weil die Nadeln hierbei jederzeit in
den Durchgangslöchern im Bodenelement verbleiben können.
Der Gehäuseraum kann entsprechend der gewünschten Dicke des
Filterkörpers mit Adsorberpartikeln gefüllt werden. Das
bedeutet, daß bei einer bestimmten vorgegebenen Höhenabmessung
des Gehäuseraumes über dem Bodenelement jede beliebige
Filterkörper-Dicke realisierbar ist, wobei die maximale
Filterkörper-Dicke der vorgegebenen Höhe des Gehäuseraums
entspricht.
Die zur Anwendung gelangenden Adsorberpartikel können
pulverförmig und/oder granulatförmig und/oder kugelförmig sein.
Ihre Größe kann bis ca. 1 mm betragen. Bei den
Adsorberpartikeln kann es sich bspw. um Aktivkohlepartikel
handeln. Pulver- bzw. granulatförmige Aktivkohlepartikel stehen
vergleichsweise preisgünstig zur Verfügung.
Das Adsorberpartikelbett wird auf der vom Bodenelement
entfernten Seite vorzugsweise zur Ausbildung einer ebenen
Filterkörperfläche vereinheitlicht. Diese Vereinheitlichung
kann bspw. durch einen Rüttelvorgang bewerkstelligt werden.
Eine andere Möglichkeit der Vereinheitlichung besteht bspw.
darin, auf dem Adsorberpartikelbett ein dem Durchgangslöcher
aufweisenden Bodenelement entsprechendes Plattenelement mit
gleichen Durchgangslöchern, durch welche sich die Nadeln
hindurcherstrecken bzw. in welche sich die Nadeln zumindest
hineinerstrecken, temporär anzuordnen und mit diesem
Plattenelement das Adsorberpartikelbett geringfügig
zusammenzudrücken, um eine entsprechende Vereinheitlichung zu
bewirken.
Die Adsorberpartikel können vor dem Einbringen in den Behälter
mit dem Klebstoff benetzt werden. Es ist auch möglich, mit den
Adsorberpartikeln gemeinsam Klebstoffteilchen in den Behälter
einzubringen, die bei erhöhter Temperatur schmelzen und die
Adsorberpartikel miteinander zum Filterkörper vernetzen. Dabei
kommt der Klebstoff in einer solchen Quantität zur Anwendung,
daß die Adsorbereigenschaften der Adsorberpartikel durch den
Klebstoff nicht merklich beeinträchtigt werden.
Die Verfestigung des Filterkörpers im Behälter erfolgt
vorzugsweise bei erhöhter Temperatur, um die
Reaktionsgeschwindigkeit des Klebers bzw. Kleber-Systems zu
erhöhen und damit die Produktionszeiten zur Herstellung
erfindungsgemäßer Adsorber-Filterkörper entsprechend zu
reduzieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich nicht nur zur
Herstellung von Adsorber-Filterkörpern in kleinen Stückzahlen
bzw. Produktionsserien, sondern auch zur Herstellung größerer
Stückzahlen, wenn bspw. ein Karussellprinzip zur Anwendung
gelangt.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens, sowie ein mit dieser Vorrichtung hergestellter
Adsorber-Filterkörper sind in der Zeichnung dargestellt und
werden nach folgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittdarstellung eine Vorrichtung zur
Herstellung eines Adsorber-Filterkörpers,
Fig. 2 in einer Schnittdarstellung einen Adsorber-
Filterkörper, wie er mit der Vorrichtung gemäß
Fig. 1 hergestellt wird, und
Fig. 3 einen Abschnitt einer Ansicht des Filterkörpers
gemäß Fig. 2 in Blickrichtung des Pfeiles III.
Fig. 1 zeigt eine Nadelplatte 10, von der Nadeln 12 nach oben
stehen. Die Nadeln 12 erstrecken sich durch Durchgangslöcher
14, die in einem Bodenelement 16 ausgebildet sind. Die
Durchgangslöcher 14 weisen einen lichten Querschnitt auf, der
an den Querschnitt der Nadeln 12 derartig angepaßt ist, daß die
Nadeln 12 die Durchgangslöcher 14 abdichten.
Auf dem Bodenelement 16 ist eine umlaufende Seitenwand 18
angeordnet. Die Seitenwand 18 bildet mit dem Bodenelement 16
einen oberseitig offenen Behälter 20, der mit Adsorberpartikeln
22 bis zu einer bestimmten Höhe gefüllt wird. Die Nadelplatte
10 mit den Nadeln 12 ist in Bezug auf das Bodenelement 16 bzw.
den Behälter 20 derartig positioniert, daß die Nadeln 12 mit
ihrem von der Nadelplatte 10 entfernten Endabschnitt 24 aus dem
Adsorberpartikelbett 26 vorstehen. Die Adsorberpartikel 22 sind
mit einem Klebstoff benetzt, oder es werden die
Adsorberpartikel 22 gemeinsam mit Klebstoffteilchen in den
Behälter 20 eingebracht. Der Klebstoff dient dazu, die
Adsorberpartikel miteinander zum Filterkörper 28 zu vernetzen.
Nach diesem Vernetzen, d. h. nach der Verfestigung der
Adsorberpartikel 22 zum fertigen formstabilen Adsorber-
Filterkörper 28 wird die Nadelplatte 10 mit den Nadeln 12 in
Richtung des Pfeiles 30 aus dem Filterkörper 28 heraus
zurückgezogen, wonach der Filterkörpern 28 vom Bodenelement 16
entfernt wird. Die Fig. 2 zeigt einen solchermaßen
hergestellten Adsorber-Filterkörper 28 mit seinen voneinander
beabstandeten und zueinander parallel verlaufenden
Durchgangskanälen 32. Bei dem in Fig. 2 gezeichneten Adsorber-
Filterkörper 28 ist die Seitenwand 18 Bestandteil des
Filterkörpers 28, d. h. mit diesem fest verbunden, sie bildet
einen Gehäusesmantel des Adsorber-Filterkörpers 28. Die
Seitenwand 18 kann bspw. auch von einem Textilmaterial gebildet
sein, das mit dem Filterkörper 28 verklebt ist, sie kann jedoch
auch integrales Bestandteil des Behälters 20 (sh. Fig. 1) sein.
Fig. 3 zeigt abschnittweise eine Frontansicht des Adsorber-
Filterkörpers 28 mit voneinander beabstandeten und gleichmäßig
verteilten Durchgangskanälen 32, die einen kreisrunden lichten
Querschnitt besitzen. Die Durchgangskanäle 32 können jedoch
auch mehreckig ausgebildet sein. Da Nadeln 12 runden
Querschnitts am einfachsten herstellbar sind, sind Filterkörper
28 mit Durchgangskanälen 32 kreisrunden lichten Querschnitts
relativ preisgünstig realisierbar.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung eines Filterkörpers (28) aus
miteinander durch einen Klebstoff fest verbundenen
Adsorberpartikeln (22), der mit Durchgangskanälen (32)
ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit Durchgangslöchern (14) versehenes
Bodenelement (16) verwendet wird, durch dessen
Durchgangslöcher (14) Nadeln (12) durchgesteckt werden,
welche die Durchgangslöcher (14) abschließen, wobei die
Nadeln (12) in einen durch das Bodenelement (16)
begrenzten Gehäuseraum hineinragen, daß in den
Gehäuseraum anschließend die Adsorberpartikel (22)
eingefüllt werden, wobei die Nadeln (12) mit ihren
Endabschnitten (24) aus dem Adsorberpartikelbett (26)
herausstehen, daß dann die Adsorberpartikel (22) durch
den Klebstoff zum Filterkörper (28) verfestigt werden,
und daß danach die Nadeln (12) aus dem Filterkörper (28)
herausgezogen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Festlegung des Adsorberpartikelbettes (26) ein
Behälter (20) mit einer umlaufenden Seitenwand (18)
verwendet wird, die vom Bodenelement (16) nach oben
steht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeln (12) von der Unterseite des Behälters (20)
durch die Durchgangslöcher (14) im Bodenelement (16)
durchgesteckt werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einrichtung verwendet wird, bei welcher die
Nadeln (12) von einer Nadelplatte (10) wegstehen, wobei
die Verteilung der Nadeln (12) an der Nadelplatte (10)
der Verteilung der Durchgangslöcher (14) im Bodenelement
(16) entspricht.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäuseraum entsprechend der gewünschten Dicke
des Filterkörpers (28) mit Adsorberpartikeln (22) gefüllt
wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Adsorberpartikelbett (26) auf der vom
Bodenelement (16) entfernten Seite zur Ausbildung einer
ebenen Filterkörperfläche vereinheitlicht wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Adsorberpartikel (22) vor dem Einbringen in den
Behälter (20) mit dem Klebstoff benetzt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß mit den Adsorberpartikeln (22) gemeinsam
Klebstoffteilchen in den Behälter (20) eingebracht
werden, die bei erhöhter Temperatur schmelzen und die
Adsorberpartikel (22) miteinander zum Filterkörper (28)
vernetzen.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verfestigung des Filterkörpers (28) bei erhöhter
Temperatur erfolgt.
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| US09/142,019 US6004495A (en) | 1996-03-29 | 1997-03-21 | Method of producing an adsorber filter body |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996112592 DE19612592C2 (de) | 1996-03-29 | 1996-03-29 | Verfahren zur Herstellung eines Adsorber-Filterkörpers |
| DE19654949A DE19654949C2 (de) | 1996-03-29 | 1996-03-29 | Adsorptiver Filterkörper |
Publications (2)
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|---|---|
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ID=26024281
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| DE (1) | DE19612592C2 (de) |
Families Citing this family (2)
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|---|---|---|---|---|
| EP0904834A3 (de) * | 1997-09-26 | 1999-04-21 | HELSA-WERKE HELMUT SANDLER GmbH & CO. KG | Adsorptiver Filterkörper |
| DE19832509A1 (de) * | 1998-07-20 | 2000-01-27 | Behr Gmbh & Co | Filter, insbesondere für eine Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0492081A1 (de) * | 1990-12-24 | 1992-07-01 | Corning Incorporated | Aktivkohlestrukturen |
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1996
- 1996-03-29 DE DE1996112592 patent/DE19612592C2/de not_active Expired - Fee Related
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| DE19612592A1 (de) | 1997-10-02 |
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