DE19611767A1 - Verbesserter Haken zur Befestigung von Heizkörpern - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen verbesserten Haken, der als Halterung
für Heizkörper dient.
In der Patentanmeldung für das gewerbliche Muster B091U000053, die am
18. März 1991 von dem Antragsteller eingereicht wurde, ist ein Haken
beschrieben, der folgendes umfaßt:
- - ein erstes Gehäuse, das an einer Wand bzw. Mauer befestigt wird;
- - ein zweites Gehäuse, das koaxial zu dem ersten Gehäuse angeordnet und an diesem befestigt ist; und
- - ein Klemmbackenpaar zum Festhalten eines Elementes des Heizkörpers, wobei das Klemmbackenpaar aus einer ersten Klemmbacke besteht, die von dem zweiten Gehäuse gehalten wird, und aus einer zweiten Klemmbacke, welche das Element des Heizkörpers gegen die erste Klemmbacke drückt.
Es ist bekannt, daß die Heizkörper aus zwei Kollektoren und einer Vielzahl von
parallel zueinander verlaufenden Röhren bestehen, wobei die Röhren sich dazu
eignen, eine hydraulische Verbindung zwischen diesen Kollektoren
herzustellen. Es ist ebenfalls bekannt, daß derzeit Heizkörper auf dem Markt
erhältlich sind, die Röhren mit bogenlinienförmig gekrümmten Längsachsen
aufweisen. Nun ist es offensichtlich einleuchtend, daß es mit dem Haken, der
Gegenstand der Patentanmeldung für das gewerbliche Muster B091U000053
ist, nicht möglich ist, eine Röhre mit gebogener Achse festzuhalten, da es für
eine ordnungsgemäße Befestigung erforderlich ist, daß die Längsachse des
Hakens im rechten Winkel zu der Längsachse der zu befestigenden Röhre
steht.
Der Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen verbesserten
Haken zu verwirklichen, der als Halterung für Heizkörper und insbesondere als
Halterung für Heizkörper dient, deren Röhren bogenlinienförmig gekrümmt sind.
Auf weitere Verwendungszwecke und Vorteile der vorliegenden Erfindung wird
im Laufe der nachfolgenden Beschreibung hingewiesen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Erfindung wird ein verbesserter Haken
verwirklicht, der als Halterung für einen Heizkörper dient, wobei der Heizkörper
zwei Kollektoren und wenigstens eine parallel zueinander verlaufende,
säulenförmige Reihe von Röhren aufweist, die sich dazu eignen, eine
hydraulische Verbindung zwischen den genannten Kollektoren herzustellen.
Der Haken ist folgenden Typs und umfaßt:
- - ein erstes Gehäuse, das an einer Wand bzw. Mauer befestigt wird;
- - eine Klemmvorrichtung für die Befestigung eines Elementes des genannten Heizkörpers;
- - ein zweites Gehäuse, das von dem genannten ersten Gehäuse gehalten wird und zur Halterung der genannten Klemmvorrichtung dient;
- - er ist gekennzeichnet durch die Tatsache, daß er ein Gelenk zwischen den genannten Gehäusen enthält, damit das genannte zweite Gehäuse in bezug auf das erste Gehäuse eine vorher festgelegte Winkelstellung einnehmen kann.
Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird nun eine
bevorzugte Form der Realisierung beschrieben, die jedoch nur als Beispiel
dient und keinen einschränkenden Charakter hat. Dabei wird auf die
beigelegten Zeichnungen Bezug genommen, für die gilt:
- - die Abb. 1 zeigt eine Draufsicht eines Heizkörpers, der mit zwei Haken ausgerüstet ist, welche gemäß den Richtlinien der vorliegenden Erfindung realisiert wurden; und
- - die Abb. 2 zeigt eine Schnittansicht eines Hakens von Abb. 1.
Gemäß den Angaben in den Abb. 1 und 2 ist ein Haken dargestellt, der
insgesamt mit 1 bezeichnet wird und in einer Wand bzw. Mauer 2 befestigt ist
und zur Halterung eines Heizkörpers 3 dient, wobei der Heizkörper zwei
Kollektoren 4 und eine Reihe von parallel zueinander verlaufenden Röhren 5
aufweist, die sich dazu eignen, eine hydraulische Verbindung zwischen diesen
Kollektoren 4 herzustellen. Der dargestellte Heizkörper 3 umfaßt die
Kollektoren 4 mit senkrechter Achse und die Röhren 5 mit jeweils einer
kurvenförmig verlaufenden Längsachse.
Bezug nehmend auf die Abb. 1 und 2 umfaßt der Haken 1:
- - ein Gehäuse 21, das dazu bestimmt ist, an der Wand 2 befestigt zu werden;
- - eine Klemmvorrichtung 22, die geeignet ist, eine Röhre 5 festzuhalten;
- - ein Gehäuse 23, das von dem Gehäuse 21 gehalten wird und als Halterung für die Klemmvorrichtung 22 dient; und
- - ein Gelenk 24 zwischen den Gehäusen 21 und 23, damit das Gehäuse 23 in bezug auf das Gehäuse 21 eine vorher festgelegte Winkelstellung einnehmen kann.
Bezug nehmend auf die Abb. 1 umfaßt das Gehäuse 21 einen Bereich 25,
der als prismenförmiger Becher ausgebildet ist und zwei senkrecht verlaufende
Seitenwände 26a, eine waagrecht verlaufende obere Wand 26b und eine
Grundseite 27 aufweist, die parallel zur Wand 2 und dieser zugekehrt ist. Die
Grundseite 27 weist in der Mitte einen Schlitz 28 auf, durch den der mit einem
Gewinde versehene Schaft einer Schraube 31 in das Innere eines Spreizdübels
32 gedreht werden kann, der in der Mauer 2 angebracht ist. Die Achse des
Schlitzes 28 liegt in einer Ebene, die parallel zu der von der Wand 2 definierten
Ebene ist. Wenn man nun die Achse des Schlitzes 28 auf eine der beiden
rechtwinkligen Koordinatenachsen ausrichtet, die sich auf der Wand 2
definieren lassen, ist es möglich, die Position des Gehäuses 21 längs der im
voraus gewählten Koordinatenachse einzustellen. Es ist einleuchtend, daß die
Einstellung durchgeführt wird, bevor die Schraube 31 endgültig angezogen wird
und der Kopf der Schraube 31 auf der Innenseite der Grundfläche 27
anschlägt. Die der Grundseite 27 gegenüberliegende Fläche des Bereiches 25
ist halbzylinderförmig ausgebildet, und insbesondere die Fläche der
entsprechenden freien Kante der Wand 26b verläuft bogenförmig, und die
Flächen der entsprechenden freien Kanten der Wände 26a sind gebogen und
folgen der Krümmung der oben genannten Kante der Wand 26b. Das Gehäuse
21 umfaßt schließlich eine Platte 33 mit einer größeren Dicke als diejenige der
Wände 26a und 26b, wobei diese als untere Wand des Bereiches 25 dient. Die
Platte 33 verläuft parallel zur Wand 26b, weist jedoch eine größere Länge auf.
Bezug nehmend auf die Abb. 1 umfaßt das Gehäuse 23 einen ersten
prismenförmigen Bereich 41, der mittels einer Schraube 42 an der Platte 33
befestigt ist. Der Bereich 41 weist insbesondere eine Unterseite auf, die auf der
Fläche der Platte 33 aufliegt, welche über den Bereich 25 hinausragt, und eine
Oberseite, die komplanar zu der Oberseite der Wand 26b ist, sowie zwei
Seitenflächen, die komplanar zu den Außenflächen der Wände 26a sind. In der
Mitte des Bereiches 41 ist ein Durchgangsloch 43 angebracht, das koaxial zu
einem mit einem Gewinde versehenen Sackloch 44 verläuft, welches in der
Platte 33 hergestellt ist. Die Schraube 42 weist einen mit einem Gewinde
versehenen Schaft auf, der das Loch 43 passiert und in das Loch 44
eingeschraubt wird. Die Fläche des Bereiches 41, die der oben genannten
gebogenen Fläche des Bereiches 25 gegenüberliegt, ist konzentrisch zu dieser
angeordnet und ebenfalls halbzylinderförmig ausgebildet, wobei die Mittelachse
koaxial zu der Achse des Loches 43 verläuft.
Bezug nehmend auf die Abb. 1 besteht die Klemmvorrichtung 22 aus zwei
Klemmbacken 45, die im wesentlichen ähnlich zueinander sind. Eine erste
Klemmbacke 45 umfaßt ein erstes Element 46, das zu dem Bereich 41 gehört,
aus dem es aus dem Vollen herausgearbeitet ist, und an dem einen Ende der
Unterseite des Bereiches 41 weiterläuft. Dieses erste Element 46 hat die
gleiche Dicke wie die Platte 33 und ist komplanar zu dieser. Zu dieser ersten
Klemmbacke 45 gehört ein zweites Element 47, das ein Stück der Röhre 5
umfaßt, um diese festzuhalten. Die zweite Klemmbacke 45 besteht aus einem
ersten Element 48, das mittels einer Schraube 51 an dem Element 46 befestigt
ist und die gleiche Dicke wie der Bereich 41 hat und komplanar zu diesem ist.
Zu dieser zweiten Klemmbacke 45 gehört ein zweites Element 52, das ein
Stück der Röhre 5 umfaßt, um diese zusammen mit dem Element 47
festzuhalten. In dem Element 48 ist ein Durchgangsloch 53 ausgebildet, das
koaxial zu einem mit einem Gewinde versehenen Sackloch 54 verläuft, welches
in dem Element 46 hergestellt ist. Die Schraube 51 weist einen mit einem
Gewinde versehenen Schaft auf, der das Loch 53 passiert und in das Loch 54
eingeschraubt wird.
Das Gelenk 24 wird durch den Bereich 41 und die Platte 33 gebildet. Durch
Lockern der Schraube 42 ist es möglich, das Gehäuse 23 und damit die
Klemmvorrichtung 22 in bezug auf das Gehäuse 21 zu drehen. Auf diese Weise
kann sichergestellt werden, daß die Klemmvorrichtung 22 im rechten Winkel zu
der Achse des festgehaltenen Stücks der Röhre 5 steht und somit eine
ordnungsgemäße Befestigung dieser Röhre 5 durchgeführt wird.
Aus den oben gegebenen Beschreibungen gehen die Vorteile hervor, die mit
der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung erreicht werden.
Insbesondere wird ein Haken verwirklicht, bei dem es möglich ist, die
Winkelstellung der Klemmvorrichtung einzustellen, um die Halterung von
bogenlinienförmig gekrümmten Elementen des Heizkörpers zu gewährleisten.
Natürlich kann der Haken auch dazu verwendet werden, um geradlinige
Elemente eines Heizkörpers festzuhalten, sowie insbesondere für Heizkörper,
die mit einer Neigung zur Wand aufgestellt werden.
Schließlich geht klar daraus hervor, daß an dem hier beschriebenen und
dargestellten Haken 1 Änderungen vorgenommen und zu dem Haken 1
Varianten erstellt werden können, ohne daß der Schutzbereich der
vorliegenden Erfindung verlassen wird.
Insbesondere kann die Röhre einen zylinderförmigen Querschnitt oder eine
andere Umfangsform haben und natürlich ist es dann notwendig, für eine
derartige Querschnittsform der Röhre die Gestaltung des der Halterung
dienenden Teiles der Klemmbacken anzupassen. Außerdem könnte der
Heizkörper weitere Reihen von Röhren aufweisen. Der Haken kann eine Röhre
oder einen Kollektor des Heizkörpers festhalten, und zwar ganz gleich, wie
einerseits die Querschnittsform und andererseits der Verlauf des
festzuhaltenden Elementes in Längsrichtung aussieht. Die Gehäuse 21 und 23
könnten im wesentlichen als Zylinder oder in einer anderen festen Gestalt
ausgebildet werden, wobei das Prinzip beibehalten wird, daß zwischen diesen
Gehäusen ein Gelenk installiert wird, das eine unterschiedliche Anordnung der
Längsachsen der oben genannten Gehäuse gestattet.
Das Gelenk 24 könnte in anderer Form als dargestellt ausgebildet werden.
Insbesondere könnte das Gelenk als Kugelgelenk ausgebildet werden oder aus
einem Scharnier bestehen, das einen Zapfen aufweist, der von einem Gehäuse
gehalten wird oder auf dem freilaufend das andere Gehäuse montiert ist.
Schließlich könnte man für ein derartiges Gelenk wie das dargestellte zwischen
den zwei Gehäusen eine Vorrichtung zum Feststellen vorsehen, wenn die
Winkelstellung dieser Gehäuse eingestellt worden ist, oder das Gelenk könnte
ohne eine derartige Feststellvorrichtung ausgebildet werden.
Claims (8)
1. Verbesserter Haken für die Befestigung eines Heizkörpers (3), der zwei
Kollektoren (4) und wenigstens eine Reihe von parallel zueinander
verlaufenden Röhren (5) aufweist, wobei diese sich dazu eignen, eine
hydraulische Verbindung zwischen den genannten Kollektoren (4)
herzustellen; der Haken ist folgenden Typs und umfaßt:
- - ein erstes Gehäuse (21), das an einer Wand bzw. Mauer befestigt wird (2);
- - eine Klemmvorrichtung (22) für die Befestigung eines Elementes (5) des genannten Heizkörpers (3);
- - ein zweites Gehäuse (23), das von dem genannten ersten Gehäuse (21) gehalten wird und zur Halterung der genannten Klemmvorrichtung (22) dient;
- - er ist gekennzeichnet durch die Tatsache, daß er ein Gelenk (24) zwischen den genannten Gehäusen (21 und 23) umfaßt, damit das genannte zweite Gehäuse (23) in bezug auf das erste Gehäuse (21) eine vorher festgelegte Winkelstellung einnehmen kann.
2. Haken gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß das
genannte erste Gehäuse (21) einen ersten Bereich (25) umfaßt, der
mittels einer Schraube (31) an der genannten Wand (2) befestigt wird,
sowie einen zweiten Bereich (33) zur Befestigung des genannten
zweiten Gehäuses (23).
3. Haken gemäß Anspruch 2, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß das
genannte zweite Gehäuse (23) einen Bereich (41) umfaßt, der mittels
einer zweiten Schraube (42) an dem genannten zweiten Bereich (33)
des ersten Gehäuses (21) befestigt wird; durch das Lösen der
genannten zweiten Schraube (42) kann die Winkelstellung des
genannten zweiten Gehäuses (23) in bezug auf das erste Gehäuse
verändert werden.
4. Haken gemäß Anspruch 3, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß der
genannte Bereich (41) des genannten ersten Gehäuses (23) ein erstes
Durchgangsloch (43) aufweist, das koaxial zu einem ersten mit einem
Gewinde versehenen Sackloch (44) verläuft, welches in dem genannten
zweiten Bereich (33) des genannten ersten Gehäuses (21) hergestellt
wird; die genannte erste Schraube (42) weist einen mit Gewinde
versehenen Schaft auf, der das genannte erste Durchgangsloch (43)
passiert und in dem genannten ersten Gewindeloch (44) eingeschraubt
wird.
5. Haken gemäß Anspruch 4, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß der
genannte Bereich (41) des genannten zweiten Gehäuses (23) komplanar
zu dem genannten ersten Bereich (25) des genannten ersten Gehäuses
(21) ist.
6. Haken gemäß Anspruch 5, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß der
genannte Bereich (41) des genannten zweiten Gehäuses (23) eine
Fläche aufweist, die zu dem genannten ersten Bereich (25) des
genannten ersten Gehäuses (21) gewandt ist; die oben genannten
Flächen sind zueinander konzentrisch angeordnet und verlaufen jeweils
gemäß einer halbzylinderförmigen Oberfläche, wobei die Mittelachse
koaxial zu der Achse des genannten ersten Durchgangsloches (43) ist.
7. Haken gemäß zumindest einem der Ansprüche von 2 bis 6,
gekennzeichnet durch die Tatsache, daß die genannte
Klemmvorrichtung (22) aus zwei Klemmbacken (45) besteht, die im
wesentlichen ähnlich zueinander sind; eine erste Klemmbacke (45) ist
aus dem Vollen gearbeitet und Bestandteil des genannten zweiten
Körpers (23), und eine zweite Klemmbacke (45) ist an der ersten mittels
einer zweiten Schraube (51) befestigt.
8. Haken gemäß Anspruch 7, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß die
genannte erste Klemmbacke (45) aus einem ersten Element (46)
besteht, das komplanar zu dem genannten zweiten Bereich (33) des
genannten ersten Gehäuses (21) ist, sowie einem zweiten Element (47),
das ein Stück der genannten Röhre (5) festhält, und gekennzeichnet
durch die Tatsache, daß die genannte zweite Klemmbacke (45) aus
einem ersten Element (48) besteht, das komplanar zu dem genannten
Bereich (41) des genannten zweiten Gehäuses (23) ist und mittels der
genannten zweiten Schraube (51) an dem genannten ersten Element
(46) der genannten ersten Klemmbacke (45) befestigt ist, sowie einem
zweiten Element (52), welches ein Stück der genannten Röhre (5)
festhält, um zusammen mit dem genannten zweiten Element (47) der
genannten ersten Klemmbacke (45) die Befestigung der genannten
Röhre (5) sicherzustellen.
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