DE19609235A1 - Verfahren und Anordnung zur verbesserten Funkkommunikation in einem Satellitengestützten VSAT-Netz - Google Patents
Verfahren und Anordnung zur verbesserten Funkkommunikation in einem Satellitengestützten VSAT-NetzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur
verbesserten digitalen Funkkommunikation in einem
satellitengestützten VSAT-Netz aus mehreren VSAT-Teil
nehmerstationen und mindestens einer Zentralstation
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. des
Patentanspruchs 10.
Digitale Daten-, Sprach- und Bildkommunikation innerhalb
geschlossener Benutzergruppen mit zentraler Struktur
(Firmen mit Außenstellen, Handelsketten mit vielen
Filialen, Großrechenanlage mit abgesetzten Benutzern) kann
vorteilhaft durch Funkverbindung über Satelliten betrieben
werden. Vermittlungs- und Organisationsfunktionen in diesem
Netz werden dabei von einer zentralen Station (Hub)
ausgeführt. Antennengröße und Sendeleistung der Hub liegen
deutlich oberhalb der Dimensionen der Stationen der übrigen
Netzteilnehmer. Da deren Parabolantennen in der Regel einen
sehr kleinen Durchmesser aufweisen (Very Small Aperture
Terminal, VSAT), wird ein solches Satellitennetz im
allgemeinen als "VSAT-Netz" bezeichnet. Eine Beschreibung
typischer VSAT-Netze ist im Supplement 3 zum "Handbook on
Satellite Communications: VSAT Systems and Earth Stations",
ITU-R, Genf 1994, gegeben.
Der Datenstrom von der Hub zu den VSATs (outroute) wird von
allen Teilnehmern im Netz empfangen, die von den einzelnen
VSATs gesendeten Signale (inroute) sind im allgemeinen
niederratiger und können aufgrund der begrenzten Größe der
VSAT-Stationen nur von der Hub korrekt empfangen werden.
Verkehr zwischen VSAT-Stationen wird daher in der Regel
über die Hub-Station geführt ("double hop"), wodurch wegen
der großen Entfernung zum Satelliten die Signallaufzeit
eine Verzögerung der Übertragung von bis zu einer halben
Sekunde verursacht.
Der besondere Vorteil solcher VSAT-Netze liegt darin, daß
Mitteilungen an mehrere Teilnehmer nur einmal gesendet
werden müssen und von allen Adressaten gleichzeitig
empfangen werden können. Durch Installation der
Kommunikationseinrichtung in unmittelbarer Nähe des
Benutzers entfällt der für terrestrische Verbindungen
besonders im internationalen Verkehr nicht unbeträchtliche
Umweg über mehrere Vermittlungseinrichtungen.
Aufgrund der bei Funkfrequenzen oberhalb von 10 GHz
typischen Signaldämpfung durch atmosphärische Effekte muß
beim Betrieb solcher Anlagen eine gewisse Leistungsreserve
vorgehalten werden, damit die Verbindung nicht im
Dämpfungsfall sofort zusammenbricht. Um eine Verfügbarkeit
von 99.5% im mittleren Jahr zu garantieren, muß diese
Reserve bei den derzeit üblichen Sendefrequenzen im
sogenannten Ku-Band von 12-14 GHz etwa 2-3 dB betragen.
Diese Reserve wird durch die Dimensionierung des
Satellitennetzes fest eingebaut und kann in der
überwiegenden Zeit des Jahres, in der die atmosphärische
Streckendämpfung sehr viel kleiner ist als die vorgesehene
Reserve, bei gegenwärtig bestehenden Systemen deshalb nicht
für zusätzliche Übertragungszwecke genutzt werden.
Die unflexible Zuweisung einer festen Dämpfungsreserve an
eine Satellitenverbindung innerhalb eines
satellitengestützten Netzes erlaubt die Zusage einer
bestimmten Sicherheit (Verfügbarkeit) auf Kosten der
Wirtschaftlichkeit des Systems.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin,
ein Verfahren und eine Anordnung zur verbesserten digitalen
Funkkommunikation in einem satellitengestützten VSAT-Netz
zwischen Teilnehmern einer geschlossenen Gruppe zu
schaffen, wobei die vorhandene Reserve auch im Fall von
Streckendämpfungen unterhalb des Wertes der Reserve
zusätzlich genutzt werden soll, um ökonomisch effizienter
zu arbeiten und wobei außerdem eine effektivere Nutzung der
für den Betrieb der Zentralstation benötigten Anlagen
erreicht werden soll.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe für das Verfahren
ist im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 charakterisiert
und für die Anordnung im Kennzeichen des Patentanspruchs
10.
Weitere Merkmale und/oder Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Merkmalen der Patentansprüche 2 bis 9 und 11
bis 13 offenbart.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die
vorhandenen Reserven auch im Falle von Streckendämpfungen
unterhalb des Wertes der Reserve zusätzlich genutzt werden
können, wodurch ökonomisch effizienter gearbeitet werden
kann. Zu diesem Zweck verwendet das hier vorgeschlagene
verbesserte VSAT-System verschiedene Übertragungsverfahren,
die in Abhängigkeit von den momentanen Ausbreitungs
bedingungen eine möglichst vollständige Ausnutzung der
verfügbaren Satellitenkapazität ermöglichen. Dazu dienen
spezielle Maßnahmen zur Kompensation der atmosphärischen
Störung (Fade Counter Measures, FCM), die zum Teil bereits
prinzipiell bekannt, aber in dieser Kombination bislang
noch nicht zur Anwendung in Satellitennetzen vorgeschlagen
worden sind. Voraussetzung für einen wirksamen Einsatz
eines Teiles dieser Maßnahmen ist eine räumliche
Entkopplung der einzelnen VSAT-Stationen im Netz, so daß
eine gleichzeitige starke Regendämpfung an verschiedenen
Orten aufgrund der begrenzten Ausdehnung von
Starkregenereignissen (Gewitterzellen) unwahrscheinlich
ist.
Das Konzept des neuartigen, hier vorgeschlagenen VSAT-Sy
stems (Verfahren und Anordnung) sieht außerdem eine
effektivere Nutzung der für den Betrieb der Zentralstation
benötigten Anlagen vor, indem eine Hubstation von mehreren
Benutzergruppen gemeinsam benutzt wird, zum Beispiel über
Zugriff auf verschiedene voneinander getrennte unabhängige
Signale von der Hubstation. Weiterhin ermöglicht der Ersatz
einer bekannten aufwendigen Bodenstation mit großer Antenne
an der Hubstation durch zwei oder mehrere einfachere
Bodenstationen mit kleineren Antennen eine größere
Sicherheit und Verfügbarkeit der Netze.
Durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der
Anordnung wird es möglich, entweder den bisher üblichen
Qualitätsstandard bei VSAT-Netzen auch unter Verwendung
preiswerterer Geräte mit geringerer Reserve zu erzielen
oder mehr Teilnehmer bei unverändertem Satelliten- und
Geräteeinsatz zu versorgen oder den Qualitätsstandard bei
gleicher Teilnehmerzahl und Geräteeigenschaften zu erhöhen.
Zusätzlich ist es möglich, die üblicherweise hohen
technischen Anforderungen an eine einzelne Zentralstation
des VSAT-Netzes bei Verwendung von zwei oder mehreren
räumlich deutlich getrennten und über eine terrestrische
Leitung miteinander verbundenen Bodenstationen deutlich zu
reduzieren.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher
beschrieben.
In der Zeichnung bedeuten:
Fig. 1 eine typische Struktur des erfindungsgemäßen
VSAT-Systems;
Fig. 2 Verkehrsströme in einem-typischen VSAT-Netz;
Fig. 3 Typisches Übertragungsverhalten eines
Satellitentransponders aufgrund seiner Kennlinie
bei Betrieb vieler VSAT-Netze;
Fig. 4 Anordnung der Signalfrequenzen bei einer
beispielhaften Transponderkonfiguration;
Fig. 5 ein Beispiel für adaptive Datenübertragung im
Fall von atmosphärischer Dämpfung auf der
Satellitenstrecke;
Fig. 6 ein Beispiel für adaptive Übertragungs
wiederholung (XOR-ARQ) bei Punkt-zu-Multipunkt-
Verbindungen und
Fig. 7 Beispiel eines Flußdiagramm eines Programmes zur
Steuerung adaptiver Maßnahmen von der Hub-Station
aus.
In den Figuren und der Beschreibung werden folgende
Bezeichnungen und zugehörige Bezugszeichen verwendet:
Bezugszeichenliste
1 VSAT-Netz
2 Zentralstation oder Hub
3, 4 VSAT-Station
5 Satellit
6, 7 Boden- oder Diversity-Station
8 Steuereinheit oder Hubstationsrechner
9 Systeminformation von der Hub-Station
10 Daten und audiovisuelle Informationen von der Hub-Station
11 Von der Hub weitergeleitete Informationen von anderen VSATs
12 Informationen von VSAT zur Hub
13 Informationen von VSAT an andere VSAT(s) über Hub
14 Telefonie zwischen VSATs
15 Inroute-Kanäle
16 Outroute-Kanäle
17 Sprachübertragung
18 Bildübertragung
19 Datenübertragung
20 Zusammenfassung der Datenströme
21 Streckendämpfung
2 Zentralstation oder Hub
3, 4 VSAT-Station
5 Satellit
6, 7 Boden- oder Diversity-Station
8 Steuereinheit oder Hubstationsrechner
9 Systeminformation von der Hub-Station
10 Daten und audiovisuelle Informationen von der Hub-Station
11 Von der Hub weitergeleitete Informationen von anderen VSATs
12 Informationen von VSAT zur Hub
13 Informationen von VSAT an andere VSAT(s) über Hub
14 Telefonie zwischen VSATs
15 Inroute-Kanäle
16 Outroute-Kanäle
17 Sprachübertragung
18 Bildübertragung
19 Datenübertragung
20 Zusammenfassung der Datenströme
21 Streckendämpfung
Das in Fig. 1 schematisch dargestellte Übertragungssystem
besteht aus einem VSAT-Netz 1. Das VSAT-Netz 1 setzt sich
aus einer Zentralstation (Hub) 2, mehreren VSAT-Stationen
3a, 3b, 4a, 4b und einem Satelliten 5 zusammen. Dabei
können unterschiedliche voneinander unabhängige
Untergruppen, dargestellt einmal durch die Stationen 3a und
4a und zum anderen durch die Stationen 3b und 4b über das
gleiche Netz realisiert werden. Die Übertragungsparameter
der Satellitenverbindungen werden in Abhängigkeit von den
auf den einzelnen Verbindungsstrecken herrschenden
Ausbreitungsbedingungen von der Hub 2 festgelegt. Die VSAT-Sta
tionen 3a, 3b, 4a, 4b sind in der Lage, Signale der Hub-
Station 2 auf einer vereinbarten Frequenz zu empfangen.
Die Zentralstation 2 kann aus einer oder mehreren
Bodenstationen 6, 7 bestehen, die sich in einem Abstand von
mindestens etwa 15 km voneinander befinden sollten
(Diversity-Konfiguration). Jede Bodenstation umfaßt dabei
eine Antenne und Übertragungseinrichtungen im
Funkfrequenzbereich (HF, Hochfrequenz). Zwischen den
Bodenstationen 6 und 7 und der zentralen Steuereinheit 8
besteht eine terrestrische Festverbindung. Durch den
räumlichen Abstand der parallel zueinander betriebenen
Bodenstationen 6, 7 wird eine höhere Betriebssicherheit der
VSAT-Netze 1 erzielt, da bei geräte- oder dämpfungs
bedingtem Ausfall der Verbindung über eine der
Bodenstationen 6 oder 7 der Netzbetrieb zumindest teilweise
über die andere(n) Station(en) aufrechterhalten werden
kann. Die Verfügbarkeitsanforderungen an jede einzelne
Bodenstation 6, 7 sind dabei deutlich geringer als beim
Betrieb der Hub 2 über eine einzelne Bodenstation: Es kann
weitgehend auf die üblicherweise notwendige aufwendige
Gerätetechnik verzichtet werden, die durch Verwendung von
Höchstleistungsverstärkern, Bereithaltung von Ersatzteilen
und die Notwendigkeit der Nachsteuerung der Antenne zur
Kompensation der täglichen Satellitenbewegung
gekennzeichnet ist. Aufgrund des "Diversity-Gewinnes"
braucht keine große Dämpfungsreserve vorgehalten zu werden.
Im Fall einer Diversity-Konfiguration fungiert jeweils die
Bodenstationen (6, 7), deren Signale unter geringerer
Dämpfung leiden, als "Master Hub".
Die stärker beeinträchtigte Reservestation kann unter den
Einschränkungen einer langfristig geringeren Verfügbarkeit
und einer kurzfristig reduzierten Übertragungskapazität
zusätzlich genutzt werden. So wird bei Unterscheidung des
Verkehrs in zeitkritischen Verkehr ZKV und zeitunkritischen
Verkehr ZUV über die Reservestation lediglich
zeitunkritischer Verkehr ZUV abgewickelt, während die
Masterstation hauptsächlich zeitkritischen Verkehr ZKV
überträgt.
Die Verkehrsbeziehungen innerhalb eines VSAT-Netzes 1,
zwischen der Hub 2 und den VSAT-Stationen 3a und 4a, sind
in Fig. 2 dargestellt. Von der Hub 2 ausgehende Signale
werden als Outroute-Signal bezeichnet und umfassen
Systeminformation 9 der Hub, Daten und audiovisuelle
Information 10 vom Zentralrechner sowie von der Hub 2
weitergeleitete Informationen 11 der anderen VSAT-Sta
tionen. Die Systeminformation enthält die spezifischen
Übertragungsparameter wie Frequenz, Datenrate,
Fehlerschutz- und Erkennungsverfahren und Blockgröße, die
zum Aussenden von Nachrichten an andere Netzteilnehmer
(Inroute-Signal) erforderlich sind. Das Inroute-Signal
besteht aus Daten bzw. audiovisueller Information 12 an die
Hub 2, Daten 13 an andere VSATs oder niederratiger
Telefonie 14 direkt mit anderen VSATs. Letztgenannter
Verkehr wird nach Anmeldung bei der Hub auf einem
besonderen, von der angerufenen VSAT-Station empfangbaren,
schmalbandigen Kanal unter Vermeidung des Doppelhops
geführt.
Das hier vorgeschlagene VSAT-Systemkonzept umfaßt das
Prinzip, daß unterschiedliche Benutzergruppen innerhalb
eines VSAT-Netzes 1 über die gleiche Hubstation 2
kommunizieren. Die gemeinsame Hub 2 reduziert nicht nur
Geräte- und Personalkosten für die einzelnen Systeme, es
wird auch eine größere Verfügbarkeit der einzelnen Netze
erreicht, als wenn die Verbindungsstrecken der jeweiligen
Outroute-Signale räumlich entkoppelt wären. Dies ist in der
Übertragungseigenschaft des Transponders begründet, der mit
zunehmender Eingangsleistung stärker in den nichtlinearen
Bereich der Sättigung gelangt (siehe Fig. 3). Dadurch
werden die leistungsstarken (Outroute-) Signale gegenüber
den leistungsschwächeren (Inroute-) Signalen begünstigt. Im
Fall eines starken atmosphärischen Dämpfungsereignisses auf
der Verbindungsstrecke zwischen einer Hub-Bodenstation 6, 7
und dem Satelliten 5 sind die entsprechenden Outroute-
Signale geschwächt. Der Arbeitspunkt der Kennlinie des
Transponders verschiebt sich in den stärker linearen
Bereich. Dadurch werden die in der Regel ungeschwächten, da
räumlich entkoppelten, Inroute-Signale vom Satelliten mit
höherer Leistung abgestrahlt als im Normalfall und die
Störung durch die Dämpfung auf der Abwärtsstrecke zur Hub 2
wirkt sich weniger gravierend aus.
Die oben genannte Diversity-Konfiguration und das Konzept
einer gemeinsamen Hub können wechselweise zur Erhöhung der
Verfügbarkeit der VSAT-Netze eingesetzt werden. Zur
besseren Ausnutzung der verfügbaren Übertragungskapazität
innerhalb der VSAT-Netze bzw. netzübergreifend dienen die
im folgenden aufgeführten Maßnahmen:
- - Unterscheidung des Verkehrs in zeitkritischen Verkehr
ZKV und zeitunkritischen Verkehr ZUV
- Zuweisung sicherer Übertragungskanäle
- an die Dämpfungssituation angepaßte Gesamtnutzdatenrate
- adaptive Übertragungswiederholung.
Diese werden vorzugsweise zur Kompensation des Einflusses
von Dämpfung auf der Verbindungsstrecke zwischen VSAT-Sta
tion und Satellit eingesetzt.
Die Methode der Zuweisung sicherer Übertragungskanäle
beruht darauf, daß bei der Übertragung mehrerer Signale
über den gleichen Transponder Kanäle unterschiedlicher
Qualität bestehen. Qualitätseinbußen resultieren aus der
Entstehung unerwünschter Störsignale (sogenannte
Intermodulationsprodukte), die zu einer Verringerung des
Signal-Rauschabstandes führen. Stärke und frequenzmäßige
Lage der Intermodulationsprodukte bestimmen sich im
wesentlichen aus den leistungsstarken Outroute-Signalen. Am
stärksten gestört werden die schwächeren Inroute-Signale.
Im Fall einer Transponderkonfiguration von beispielsweise
jeweils 8 Outroute- und Inroute-Signalen entstehen
insgesamt 1920 Intermodulationsprodukte 3. Ordnung, sowie
weitere schwächere Produkte höherer Ordnung. In Fig. 4 ist
die durch Intermodulation zu erwartende Begrenzung des
Rauschabstandes für die Inroute-Kanäle 15 und die Outroute-
Kanäle 16 dargestellt. In dieser Konfiguration kann
zwischen den "sicheren" Kanälen mit etwa 17 dB
Rauschabstand und den "unsicheren" Kanälen mit um mehr als
1 dB niedrigerem Rauschabstand unterschieden werden. Eine
Nutzung der unsicheren Kanäle ist nur für VSAT-Stationen
ohne Streckendämpfung vorgesehen. Im Dämpfungsfall wird
einer VSAT-Station 3, 4 von der Hub 2 ein sicherer Kanal
zugewiesen, wodurch die Verfügbarkeit dieser Verbindung
gewahrt bleibt. Für den Fall, daß trotz Bedarf bei einer
VSAT-Station kein sicherer Kanal mehr verfügbar ist, kann
von dieser Station aus lediglich zeitunkritischer Verkehr
ZUV übertragen werden.
Eine an die Dämpfungssituation angepaßte Gesamtnutz
datenrate nutzt die Tatsache aus, daß der von einer VSAT-Sta
tion 3, 4 ausgehende Verkehr in der Regel nicht homogen
ist, wie in Fig. 5 skizziert. Der Verkehr setzt sich
zusammen aus "Echtzeitdiensten" wie Sprach- und
Bildübertragung 17 bzw. 18 (Audiovisuelles Signal, zum
Beispiel Videokonferenz, Bildtelefonie) und
Datenübertragungen 19, die mehr oder weniger große
Verzögerungen zulassen (e-mail, file-transfer, Fax, remote
login). Die zur korrekten Übertragung eines digitalen
Signales benötigte Leistung steigt mit der Zahl der
übertragenen Bits an. Im Fall einer Streckendämpfung ist
eine zeitweise Reduzierung des Informationsdurchsatzes bei
Wahrung der Übertragungsqualität möglich, da Sprach- und
Bildübertragung 17 bzw. 18 zwar generell eine relativ hohe
Nutzbitrate belegen, aufgrund häufiger Sprechpausen und
Bildsequenzen mit geringer Bewegung allerdings die aktuelle
Bitrate stark variiert. Die gleichzeitig zu übertragenden
Datenbits werden mit der audiovisuellen Information zu
einem Bitstrom einer solchen Bitrate 20 zusammengefaßt, daß
sich das Signal unter den herrschenden Ausbreitungs
bedingungen 21 gerade mit der geforderten Qualität
übertragen läßt. Dabei variiert der Datendurchsatz mit der
jeweils zugelassenen Datenbitrate 19 und resultiert in
einer entsprechend verlängerten Übertragungszeit.
An Sprach- und Bildübertragung einerseits bzw.
Datenübertragung andererseits werden unterschiedliche
Anforderungen in Bezug auf die einzuhaltende
Übertragungsqualität gestellt. Bei interaktiver
audiovisueller Kommunikation ist ein möglichst geringer
Zeitverzug wünschenswert, dafür sind im Betrieb aber
größere Bitfehlerquoten noch tolerierbar (kurzzeitige
Bildstörungen können in Kauf genommen werden,
Verständigungsprobleme im Fernsprechverkehr werden durch
Nachfragen behoben). Dagegen erfordern Datendienste nahezu
fehlerfreie Übertragungen, während leichte
Zeitverzögerungen in der Regel keine Rolle spielen.
Audiovisueller Verkehr wird daher mit üblichen
Vorwärtsfehlerkorrekturmaßnahmen geschützt, während die
Fehlerfreiheit der Datenübertragung bei dämpfungsbedingter
Verbindungsstörung durch das Konzept einer adaptiven
Übertragungswiederholung gesichert wird.
Das für Datenübertragung übliche ARQ-Verfahren (Automatic
Repeat reQuest) hat den Vorteil, nur im tatsächlichen
Fehlerfall zusätzliche Übertragungskapazität zu benötigen.
Zur Fehlererkennung werden Daten in Blockstruktur zusammen
mit redundanten Prüfbits (Parität) übertragen. Im Fall
eines erkannten Fehlers wird eine Übertragungswiederholung
(NAK, Not AcKnowledged) angefordert, die gegebenenfalls mit
zusätzlichen Fehlerschutzmaßnahmen versehen werden kann. In
Abhängigkeit von der aktuellen Datenrate und der
Übertragungsqualität kann eine solche Blocklänge und
Fehlererkennungsmaßnahme gefunden werden, daß unter Wahrung
der geforderten Restbitfehlerwahrscheinlichkeit ein
größtmöglicher Datendurchsatz erzielt wird. Dieses
Verfahren ist vorzugsweise auf Punkt-zu-Punkt-Verbindungen
zwischen VSAT und Hub (inroute) bzw. zwischen Hub und einer
einzelnen VSAT-Station anwendbar. Für Punkt-zu-
Multipunktübertragungen werden mehrfach fehlerhaft
empfangene Datenblöcke verschiedener Stationen zu einem
einzigen "Korrekturblock" derart zusammengefaßt, daß sich
jede Station aus dem Inhalt einer Anzahl bereits korrekt
empfangener Datenblöcke und diesem Korrekturblock die
angeforderte Information erschließen kann. Dieses Prinzip
wird in Fig. 6 veranschaulicht.
Die Datenübertragung zwischen zwei VSAT-Stationen erfolgt
über den Umweg über die Hub (Doppelhop). Dadurch besteht
die Möglichkeit, die Information am Ort der Hub zu
demodulieren und nur korrekte Blöcke weiterzusenden,
fehlerhafte dagegen sofort zurückzumelden. So wird eine
Verkürzung der Zeitverzögerung sowie die Entkopplung der
beiden Übertragungsstrecken und damit eine bessere
Datenqualität und effektivere Kapazitätsausnutzung
erreicht. Im Fall eines Starkdämpfungsereignisses auf der
Übertragungsstrecke zwischen Hub 2 und empfangender VSAT-Sta
tion 3, 4 kann die Zwischenspeicherung am Ort der Hub
und Weitersendung zu einem späteren günstigeren Zeitpunkt
zu einer weiteren Entlastung der Übertragungskapazität
führen. Da Starkdämpfungsereignisse auf Satellitenstrecken
in der Regel nur von kurzer Dauer sind, wird die
zusätzliche Zeitverzögerung gegenüber dem erzielten
Effektivitätszuwachs vernachlässigbar sein.
Das beschriebene Verfahren und die Anordnung beziehen sich
auf VSAT-Systeme, die Sprach- Bild- und Datenkommunikation
zwischen vermaschten Netzen aus mindestens einer
Zentralstation oder Hub 2 und deutlich mehr abgesetzten
VSAT-Stationen 3, 4 über Satelliten 5 durchführen. Die Hub 2
sendet ihre Information an die VSAT-Stationen 3, 4 und
empfängt auf anderen Frequenzen die von den VSAT-Stationen
3, 4 gesendeten Nachrichten. Sendefrequenzen und zulässige
Gesamtdatenraten werden von der Hub 2 in Abhängigkeit von
den auf den einzelnen Satellitenstrecken herrschenden
Ausbreitungsbedingungen festgelegt. Die Ausbreitungs
bedingungen werden von der Hub 2 durch Empfang des selbst
ausgesendeten Signales sowie den von den VSAT-Stationen
empfangenen Signalpegel im Vergleich mit den von den VSAT-Sta
tionen übermittelten Signalpegelwerten bestimmt und an
die VSAT-Stationen verteilt.
Die VSAT-Stationen senden auf der von der Hubstation 2
bestimmten Sendefrequenz mit den übermittelten
Sendeparametern wie Gesamtdatenrate, Blocklänge und
Fehlerschutzverfahren. Diese Parameter werden entweder aus
einer Tabelle ausgelesen oder in einem auf die
Randbedingungen der speziellen Netzkonfiguration
(regenklimatische Verhältnisse, zulässiges Ausmaß von
Verbindungsausfällen oder gegenüber Bestwert reduzierter
Kapazitätsausnutzung) abgestimmten dynamischen Verfahren
bestimmt. Als Beispiel für ein mögliches entsprechendes
Steuerungsprogramm, das auf dem Stationsrechner 8 der
Hubstation 2 implementiert würde, ist das zugehörige
Flußdiagramm in Fig. 7 gezeigt.
Die Hubstation 2 leitet den Datenverkehr zwischen VSAT-Sta
tionen nach Prüfung auf korrekten Empfang weiter. Die
Hubstation 2 teilt den Wunsch nach Telefonieverkehr einer
anrufenden VSAT-Station der angerufenen mit und stellt bei
Zustandekommen der Verbindung die entsprechenden
schmalbandigen Satellitenkanäle zur Verfügung.
Claims (13)
1. Verfahren zur verbesserten digitalen Funkkommunikation
in einem satellitengestützten VSAT-Netz aus mehreren
VSAT-Teilnehmerstationen mit mindestens einer
Zentralstation zur Sprach-, Bild- und
Datenkommunikation, wobei einzelne Teilnehmer bzw.
Benutzergruppen Telekommunikationsdienste in Anspruch
nehmen können, dadurch gekennzeichnet,
daß der Teilnehmerverkehr in einen zeitkritischen
Verkehr (ZKV) und einen zeitunkritischen Verkehr (ZUV)
klassifiziert wird und daß die Übertragungsparameter
der Satellitenverbindungen in Abhängigkeit von den auf
den einzelnen Verbindungsstrecken herrschenden
Ausbreitungsbedingungen von der Zentralstation bzw.
Hub (2) festgelegt werden.
2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Signalverkehr jeweils über eine Boden- bzw.
Diversity-Station (6, 7) der Hub (2) geleitet wird,
die die geringste Beeinträchtigung durch
Ausbreitungseffekte und/oder Ausfälle von
Systemkomponenten erfährt.
3. Verfahren nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Zentralstation oder Hub (2) einzelnen
Teilnehmern auf Anforderung eine sichere Frequenz
zuweist, bei der eine höhere Übertragungsqualität
aufgrund geringerer Intermodulationsstörungen erreichte
wird.
4. Verfahren nach Patentanspruch 3, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Zuweisung einer sicheren Frequenz auf
Anforderung einzelner Teilnehmer von Seiten der
Bodenstation bzw. Hub (2) auf einen schmalbandigen
Übertragungskanal erfolgt, über den Telefonverkehr
direkt zwischen zwei Teilnehmern unter Vermeidung
eines Doppelhops erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bzw. 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zeitkritische Verkehr (ZKV) eine bestimmte
Übertragungsqualität, wie zum Beispiel eine
Bitfehlerrate (BER) in p Prozent der Zeit einhält und
bei zum Beispiel Unterschreiten der Bitfehlerrate
(BER) zusätzlich zum zeitkritischen Verkehr (ZKV) auch
zeitunkritischer Verkehr (ZUV) übertragen wird.
6. Verfahren nach Patentanspruch 2 oder 5, dadurch
gekennzeichnet,
daß auch über die andere nicht aktive Boden- bzw. Diversity-Station sowohl zeitkritischer Verkehr (ZKV) als auch zeitunkritischer Verkehr (ZUV) übertragen wird, und
daß bei Erreichen oder Überschreiten einer bestimmten Bitfehlerrate (BER) zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Fade Counter Measures (FCM) eingesetzt werden, um den zeitkritischen Verkehr (ZKV) bei gegebenenfalls abnehmender Qualität, wie zum Beispiel reduzierter Datennutzrate, in mehr als p Prozent der Zeit aufrecht zu erhalten.
daß auch über die andere nicht aktive Boden- bzw. Diversity-Station sowohl zeitkritischer Verkehr (ZKV) als auch zeitunkritischer Verkehr (ZUV) übertragen wird, und
daß bei Erreichen oder Überschreiten einer bestimmten Bitfehlerrate (BER) zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Fade Counter Measures (FCM) eingesetzt werden, um den zeitkritischen Verkehr (ZKV) bei gegebenenfalls abnehmender Qualität, wie zum Beispiel reduzierter Datennutzrate, in mehr als p Prozent der Zeit aufrecht zu erhalten.
7. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß für Punkt-zu-Multipunktübertragungen mehrere
fehlerhaft empfangene Datenblöcke verschiedener VSAT-Sta
tionen (3, 4) zu einem einzigen Korrekturblock
zusammengefaßt werden und daß jede VSAT-Station (3, 4)
aus dem Inhalt einer Anzahl bereits korrekt
empfangener Datenblöcke und diesem Korrekturblock die
angeforderte Information findet.
8. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Datenübertragung zwischen zwei VSAT-Stationen (3, 4) über die Zentralstation oder Hub (2) erfolgt,
daß die Information am Ort der Hub (2) demoduliert wird und nur korrekte Blöcke weitergesendet werden, während fehlerhafte Blöcke sofort zurückgemeldet werden, wobei beim Vorliegen eines Starkdämpfungs ereignisses auf der Übertragungsstrecke zwischen der Zentralstation oder Hub (2) und der empfangenden VSAT-Sta tion (3, 4) die Zwischenspeicherung am Ort der Zentralstation oder Hub (2) erfolgt und die Weitersendung zu einem späteren, günstigeren Zeitpunkt.
daß die Datenübertragung zwischen zwei VSAT-Stationen (3, 4) über die Zentralstation oder Hub (2) erfolgt,
daß die Information am Ort der Hub (2) demoduliert wird und nur korrekte Blöcke weitergesendet werden, während fehlerhafte Blöcke sofort zurückgemeldet werden, wobei beim Vorliegen eines Starkdämpfungs ereignisses auf der Übertragungsstrecke zwischen der Zentralstation oder Hub (2) und der empfangenden VSAT-Sta tion (3, 4) die Zwischenspeicherung am Ort der Zentralstation oder Hub (2) erfolgt und die Weitersendung zu einem späteren, günstigeren Zeitpunkt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Patentansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß Sendefrequenzen und zulässige Gesamtdatenraten von
der Zentralstation oder Hub (2) in Abhängigkeit von
den auf den einzelnen Satellitenstrecken herrschenden
Ausbreitungsbedingungen festgelegt werden, daß die
Ausbreitungsbedingungen von der Zentralstation oder
Hub (2) durch Empfang eines selbstausgesendeten
Signals sowie den von den VSAT-Stationen (3, 4)
empfangenen Signalpegel im Vergleich mit den von den
VSAT-Stationen (3, 4) übermittelten Signalpegelwerten
bestimmt und an die VSAT-Stationen (3, 4) verteilt
werden.
10. Anordnung zur verbesserten digitalen Funkkommunikation
in einem satellitengestützten VSAT-Netz, dadurch
gekennzeichnet,
daß das VSAT-Netz (1) aus mindestens einer Zentralstation oder Hub (2), mehreren VSAT-Stationen (3a, 3b, 4a, 4b) und einem Satelliten (5) besteht, und
daß die Zentralstation oder Hub (2) aus mehreren Bodenstationen (6, 7) besteht, die deutlich voneinander abgesetzt angeordnet sind und jeweils eine Antenne und Übertragungseinrichtungen im Funkfrequenzbereich aufweisen und daß zwischen den Bodenstationen (6, 7) und der zentralen Steuereinheit bzw. dem Hubstationsrechner (8) eine terrestrische Festverbindung besteht.
daß das VSAT-Netz (1) aus mindestens einer Zentralstation oder Hub (2), mehreren VSAT-Stationen (3a, 3b, 4a, 4b) und einem Satelliten (5) besteht, und
daß die Zentralstation oder Hub (2) aus mehreren Bodenstationen (6, 7) besteht, die deutlich voneinander abgesetzt angeordnet sind und jeweils eine Antenne und Übertragungseinrichtungen im Funkfrequenzbereich aufweisen und daß zwischen den Bodenstationen (6, 7) und der zentralen Steuereinheit bzw. dem Hubstationsrechner (8) eine terrestrische Festverbindung besteht.
11. Anordnung nach Patentanspruch 10, dadurch
gekennzeichnet,
daß die von einer Zentralstation bzw. Hub (2)
ausgehenden Signale Systeminformationen (9) der Hub
(2), Daten und audiovisuelle Informationen (10) vom
Zentralrechner (8) der Hub (2) und weitergeleitete
Informationen (11) der anderen VSAT-Stationen (3, 4)
enthalten und daß die Systeminformation die
spezifischen Übertragungsparameter wie Frequenz,
Datenrate, Fehlerschutz- und Erkennungsverfahren und
Blockgröße, die zum Aussenden von Nachrichten an
andere Netzteilnehmer erforderlich sind, enthält und
daß die eingehenden Signale Daten bzw. audiovisuelle
Information (12) an die Hub (2), Informationen (13) an
andere VSAT-Stationen (3, 4) oder Telefonie (14)
direkt zwischen VSAT-Stationen (3, 4) enthalten.
12. Anordnung nach einem der Patentansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendeparameter in einer Tabelle eines
Speichers abgespeichert sind oder ihre Bestimmung mit
Hilfe eines abgestimmten dynamischen Verfahrens
erfolgt, das die Randbedingungen der speziellen
Netzkonfiguration mittels eines Steuerprogramms
berücksichtigt, das auf dem Stationsrechner (8) der
Hub (2) implementiert ist.
13. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sie zusammen mit dem Verfahren nach den
Patentansprüchen 1 bis 9 ein System zur verbesserten
digitalen Funkkommunikation in einem
satellitengestützten VSAT-Netz (1) bildet.
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