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DE19608566A1 - Blendschutzvorrichtung - Google Patents

Blendschutzvorrichtung

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Publication number
DE19608566A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
arm
coaxial line
conductors
glare device
diaphragm
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1996108566
Other languages
English (en)
Inventor
Rupert Vielhaber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HIRSCHMANN RICHARD GmbH
Original Assignee
HIRSCHMANN RICHARD GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HIRSCHMANN RICHARD GmbH filed Critical HIRSCHMANN RICHARD GmbH
Priority to DE1996108566 priority Critical patent/DE19608566A1/de
Publication of DE19608566A1 publication Critical patent/DE19608566A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J3/00Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles
    • B60J3/02Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles adjustable in position
    • B60J3/0204Sun visors
    • B60J3/0278Sun visors structure of the body
    • B60J3/0282Sun visors structure of the body specially adapted for a courtesy mirror

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rear-View Mirror Devices That Are Mounted On The Exterior Of The Vehicle (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Blendschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Ober­ begriffes des Patentanspruches 1.
Solche Blendschutzvorrichtungen sind bei Kraftfahrzeugen bekannt. An der Rückseite der Blende, also an jener Seite, die dem Fahrer oder Beifahrer zugewandt ist, wenn die Blende in ihre funktionsgerechte Lage nach unten geschwenkt ist, ist ein Spiegel angeordnet, der bei Nichtgebrauch von einem Schieber oder Deckel verdeckt ist. Wird der Schieber verschoben oder der Deckel verschwenkt, um den Blick in den Spiegel freizugeben, so wird dadurch ein elektrischer Schalter betätigt, mit welchem ein im Fahrgastraum befindliches Licht anschalt­ bar ist. Die für diesen Stromkreis erforderlichen Drähte verlaufen in dem röhrenartig ausge­ bildeten Arm, der die Blende trägt. An den Drahtenden, die auf Seiten des Beschlages aus dem Arm herausgeführt sind, ist ein Stecker angebracht, der bei der Montage der Blend­ schutzvorrichtung mit einem karosserieseitigen Gegenstecker verbunden werden muß. Die Drähte, die den röhrenartig ausgebildeten Arm durchsetzen, sind in die Blende eingearbeitet und aus dieser herausgeführt und müssen in einem eigens dafür vorgesehenen Montage­ schritt in den röhrenartigen Arm ein- und durch ihn hindurchgefädelt werden, wobei dann noch die freien Enden der Drähte an den erwähnten Stecker anzuschließen sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik zielt die Erfindung darauf ab, diese Konstruktion zu vereinfachen, um damit den Montageaufwand zu verringern. Dafür sieht die Erfindung jene Maßnahmen vor, die Inhalt und Gegenstand des kennzeichnenden Teiles des Patentan­ spruches 1 sind. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgelistet.
Um die Erfindung zu veranschaulichen, wird ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert, ohne dadurch die Erfindung auf dieses gezeigte Ausführungsbeispiel einzu­ schränken. Es zeigen:
Fig. 1 die Blende von hinten;
Fig. 2 die Blende von hinten wie Fig. 1, jedoch in einem vergrößerten Maßstab und zum Teil aufgerissen;
Fig. 3 in einem vergrößerten Maßstab den die Blende tragenden Arm mit den endseitigen elektrischen Anschlüssen;
Fig. 4 ein Querschnittsdetail nach der Schnittlinie V-V in Fig. 3;
Fig. 5 ein Detail betreffend die Ausbildung der Schleifkontakte.
Die Blende 1 der Blendschutzvorrichtung besitzt eine im wesentlichen flache, rechteckige Gestalt und ist mittels eines Beschlages 2 oberhalb einer hier nicht dargestellten Wind­ schutzscheibe an einem durch eine strichlierte Linie 3 angedeuteten Karosserieteil festgelegt, und zwar über einen winkelig gebogenen Arm 4, der aus einem geeigneten Kunststoffmate­ rial besteht. Diese Blende ist sowohl um die Achse 5 wie auch um die dazu rechtwinkelig stehende Achse 6 schwenkbar. Üblicherweise ist die Blende 1 mit ihrem integrierten Lager­ zapfen 6 an einem am Karosserieteil festgelegten Halter eingehängt und kann dann von oben nach unten bzw. von unten nach oben verschwenkt werden, und zwar um die bereits erwähn­ te Achse 5. Wird der mit der Blende 1 integrierte Lagerzapfen 6 aus dem erwähnten und hier nicht dargestellten Halter herausgenommen, so ist die Blende noch um die Achse 6 ver­ schwenkbar. An der Rückseite der Blende 1, also jener Seite, die dem Fahrgast zugewandt ist, wenn die Blende 1 heruntergeschwenkt oder heruntergeklappt ist, ist ein Spiegel ange­ bracht, der von einem hier verschiebbar gelagerten Deckel 7 überdeckt ist.
Dieser verschiebbar gelagerte Deckel 7 ist von einer innerhalb der Blende 1 angeordneten Führung 8 aufgenommen (Fig. 2), in der auch der Spiegel selbst festgelegt ist. Im Verschie­ bebereich des Deckels 7 liegt ein Bügel 9 eines elektrischen Schalters 10, der durch die Ver­ schiebung des Deckels 7 geschlossen bzw. geöffnet wird. Das Gehäuse dieses Schalters 10 ist Teil eines Armierungsholmes 11, der am oberen Rand der Blende 1 und innerhalb dersel­ ben liegt. Die elektrischen Leitungen 12, die zum Schalter 10 führen, sind ebenfalls am Armierungsholm 11 festgelegt, und ihre einen Enden fuhren in ein Gehäuse 13, das hier beim gezeigten Ausführungsbeispiel ebenfalls als Teil des Armierungsholmes 11 ausgebildet ist. Dieses Gehäuse kann aber auch ein selbständiger Bauteil sein.
Der Arm 4, der die Blende 1 mit dem Beschlag 2 verbindet, ist aus einem geeigneten Kunst­ stoffmaterial gespritzt. Dieses Kunststoffmaterial des Armes 4 umschließt und beinhaltet ei­ nen mittig liegenden Versteifungsholm, der als koaxialartige Leitung 14 mit einem Innenlei­ ter 15 und einem diesen umgebenden, vorzugsweise röhrenförmigen Außenleiter 16 ausge­ bildet ist, und zwischen diesen Leitern liegt eine Isolation 17. Diese Leitung 14 kann als Koaxialleitung ausgebildet sein im Sinne dieses technischen Begriffes oder aus einem einadrigen isolierten Leiter mit aufgebrachter Metallhülle bestehen.
Die beiden Enden dieser koaxialartigen Leitung 14, die gegenüber den Stirnseiten des Ar­ mes 4 vorstehen, sind so ausgebildet, daß Innenleiter 15, Außenleiter 16 und die Isolation 17 gegeneinander abgestuft sind, die beiden Leiter 15, 16 der koaxialartigen Leitung 14 liegen, in Achsrichtung des Armes 4 gesehen, hintereinander. Das eine Ende dieser koaxialartigen Leitung ragt in das bereits erwähnte Gehäuse 13, das hier beim gezeigten Ausführungsbei­ spiel als Teil des Armierungsholmes 11 ausgebildet ist. In diesem Gehäuse 13 sind Schleif­ kontakte 18 und 19 vorgesehen, die mit den Leitungen 12 verbunden sind, die zum Schalter 10 führen. Die Leitungen 12 und die ihnen zugeordneten Schleifkontakte 18 und 19 können jeweils als einteilige Stanz-Biege-Teile ausgebildet sein. Die Schleifkontakte 18 und 19, die im Gehäuse 13 liegen, sind gabelartig ausgebildet, und die Leiter 15, 16 der koaxialartigen Leitung 14 liegen zwischen den die Gabel bildenden Kontaktfahnen. Die gedachten Mittel­ ebenen der gabelartigen, innerhalb der Blende 1 liegenden Schleifkontakte 18, 19 liegen im wesentlichen rechtwinkelig zu den Leitern 15 und 16 der koaxialartigen Leitung 14.
Auch am anderen Ende des Armes 4, das vom Beschlag 2 aufgenommen ist, sind Schleif­ kontakte 20 und 21 vorgesehen, die ebenfalls in einem Gehäuse 22 festgelegt sind, das hier mit dem Arm 4 verbunden ist. Hier ist die Anordnung der gabelartigen Schleifkontakte 20 und 21 so getroffen, daß die gedachten Mittelebenen der gabelartigen Schleifkontakte 20 und 21 im wesentlichen mit den Achsen der Leiter 15 und 16 der koaxialartigen Leitung 14 zusammenfällen. Aus dem Gehäuse 22 können mit den Schleifkontakten 20 und 21 verbun­ dene Leitungen zu einem in der Karosserie angeordneten Schaltglied oder elektrischen Bau­ teil (Lampe) führen, oder aber das Gehäuse 22 kann unmittelbar als Stecker ausgebildet sein, der ein Gegenstück aufnehmen kann, das mit den letzterwähnten Leitungen verbunden ist.
Die Kontaktfahnen der Schleifkontakte 18, 19, 20, 21 können an jener Seite, von der her die koaxialartige Leitung 14 einführbar ist, keil- oder trichterartige, das Einführen der Leiter erleichternde Ansätze aufweisen. Dies dient der Montageerleichterung: Die Blende 1 einer­ seits und der Beschlag 2 mit dem Arm 4 andererseits werden getrennt gefertigt. Nach der Herstellung dieser Teile wird der lange, gerade Teil des Armes 4 in eine dafür vorgesehene Öffnung der Blende 1 eingeschoben, bis die freien Leiter 15 und 16 in das Gehäuse 13 ra­ gen. Dieses Gehäuse 13 mit den darin befindlichen Schleifkontakten 18 und 19 ist von den die Blende bildenden Konstruktionsteilen überdeckt und nicht ohne weiteres zugänglich. Sind die Schleifkontakte oder zumindest einer derselben in der vorstehend beschriebenen Weise ausgebildet, so wird dadurch das Einführen der Leiter erheblich erleichtert. Ver­ gleichbares und Ähnliches gilt für das Gehäuse 22 am anderen karosserieseitigen Ende des Armes 4, das formschlüssig auf dieses Ende aufsteckbar ausgebildet ist. Anstelle von gabel­ artigen Schleifkontakten können diese auch einarmig ausgebildet sein, wie dies Fig. 5 veran­ schaulicht.
Durch die Verwendung einer koaxialartigen Leitung 14 als Armierungsholm für den Arm 4 und durch den Einsatz von Schleifkontakten kann bei einer solchen Blendschutzvorrichtung für Kraftfahrzeuge der bisher erforderliche Montageaufwand ganz erheblich reduziert wer­ den. Die koaxialartige Leitung 14 wird in der winkelig gebogenen Form in die Spritzguß­ form für den Arm 4 eingelegt und mit Kunststoffmaterial umspritzt. In Fig. 2 ist der innere Aufbau der Blende 1 nur soweit gezeigt, wie er für das Verständnis der Erfindung erforder­ lich ist.
Bezugszeichenliste
1 Blende
2 Beschlag
3 strichlierte Linie
4 Arm
5 Achse
6 Lagerzapfen
7 Deckel
8 Führung
9 Bügel
10 Schalter
11 Armierungsholm
12 Leitung
13 Gehäuse
14 koaxialartige Leitung
15 Innenleiter
16 Außenleiter
17 Isolation
18 Schleifkontakt
19 Schleifkontakt
20 Schleifkontakt
21 Schleifkontakt
22 Gehäuse.

Claims (10)

1. Blendschutzvorrichtung in Verbindung mit Windschutzscheiben bei Kraftfahrzeugen mit einer im wesentlichen rechteckigen Blende (1), die um eine längsrandseitige Achse (5) sowie um eine dazu winkelig, vorzugsweise rechtwinkelig angeordnete zweite Achse (6) schwenkbar ist, und die Blende (1) mittels eines Beschlages (2) an einem Ka­ rosserieteil festlegbar ist, wobei zwischen Blende (1) und Beschlag (2) ein vorzugsweise winkelig gebogener Arm (4) aus einem Kunststoffmaterial vorgesehen ist und das eine Ende dieses Armes (4) im Beschlag (2) gelagert ist und das andere Ende dieses Armes (4) mit der längsrandseitigen Achse (5) der Blende (1) koaxial liegt und in die Blende ragt, und der Arm (4) von mindestens einer elektrisch leitenden Leitung durchsetzt ist, die einerseits mit einem an oder in der Blende vorgesehenen Schalter (10) und/oder mit einer mit Strom bzw. elektrischer Spannung zu speisenden Baukomponente in der Blen­ de leitend verbunden ist, und die andersseitig mit einem an oder in der Karosserie des Fahrzeuges befindlichen Strom- oder Steuerkreis verbunden ist, dadurch gekennzeich­ net, daß die elektrische Leitung als vom Kunststoffmaterial des Armes (4) umschlosse­ ne, vorzugsweise umspritzte koaxialartige Leitung (14) mit einem Innenleiter (15) und einem diesen umgebenden Außenleiter (16) mit zwischen diesen Leitern (15, 16) liegen­ der Isolation (17) ausgebildet ist und an den gegenüber dem Arm end- und beidseitig vorstehenden Leitern dieser koaxialartigen Leitung (14) elektrische Schleifkontakte (18, 19, 20, 21) anliegen, die ihrerseits über Leitungen mit den erwähnten Schaltgliedern oder Baukomponenten verbunden sind.
2. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, in Achsrich­ tung des Armes (4) gesehen, die endseitig vorgesehenen beiden Leiter (15, 16) der koaxialartigen Leitung (14), an denen die Schleifkontakte (18, 19, 20, 21) anliegen, hintereinander liegend angeordnet sind.
3. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifkontakte (18, 19, 20, 21) gabelartig ausgebildet sind und die Leiter (15, 16) der koaxialartigen Leitung (14) zwischen den die Gabel bildenden Kontaktfahnen liegen.
4. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gedachten Mittelebenen der gabelartigen, innerhalb der Blende (1) liegenden Schleifkontakte (18, 19) im wesentlichen rechtwinkelig zu den Leitern (15, 16) der koaxialartigen Leitung (14) liegen.
5. Blendschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gedachten Mittelebenen der gabelartigen, im Beschlag (2) liegenden Schleifkon­ takte (20, 21) im wesentlichen mit den Achsen der Leiter (15, 16) der koaxialartigen Leitung (14) zusammenfallen.
6. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfah­ nen zumindest eines Schleifkontaktes (18, 19, 20, 21) an jener Seite, von der her die koaxialartige Leitung (14) einführbar ist, keil- oder trichterartige, das Einführen der Leiter erleichternde Ansätze aufweisen.
7. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifkontakte (18, 19), deren gedachte Mittelebenen rechtwinkelig zu den Leitern (15, 16) der koaxialartigen Leitung (14) liegen, von einem Gehäuse (13) aufgenommen sind, das einstückig mit einem in der Blende (1) längsrandseitig vorgesehenen Armierungs­ holm (11) ausgebildet ist.
8. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifkon­ takte (20, 21), deren gedachte Mittelebenen im wesentlichen mit den Achsen der Leiter (15, 16) der koaxialartigen Leitung (14) zusammenfallen, von einem Gehäuse (22) auf­ genommen sind, das mit dem im Beschlag (2) gelagerten einen Ende des Armes (4) verbunden ist.
9. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (14) als Koaxialleitung ausgebildet ist.
10. Blendschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifkon­ takte einarmig ausgebildet sind (Fig. 5).
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