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DE19606701A1 - Austragvorrichtung für Medien - Google Patents

Austragvorrichtung für Medien

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Publication number
DE19606701A1
DE19606701A1 DE19606701A DE19606701A DE19606701A1 DE 19606701 A1 DE19606701 A1 DE 19606701A1 DE 19606701 A DE19606701 A DE 19606701A DE 19606701 A DE19606701 A DE 19606701A DE 19606701 A1 DE19606701 A1 DE 19606701A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
outlet
channel
guide
discharge device
outlet body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19606701A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Fuchs
Hans Merk
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Caideil MP Teoranta
Original Assignee
Caideil MP Teoranta
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Caideil MP Teoranta filed Critical Caideil MP Teoranta
Priority to DE19606701A priority Critical patent/DE19606701A1/de
Priority to DE59704494T priority patent/DE59704494D1/de
Priority to ES97101783T priority patent/ES2163672T3/es
Priority to EP97101783A priority patent/EP0791399B1/de
Priority to AT97101783T priority patent/ATE205117T1/de
Priority to US08/803,046 priority patent/US5938084A/en
Priority to AU14797/97A priority patent/AU715741B2/en
Priority to JP9052590A priority patent/JPH105642A/ja
Priority to KR1019970005409A priority patent/KR100466063B1/ko
Priority to BR9701059A priority patent/BR9701059A/pt
Publication of DE19606701A1 publication Critical patent/DE19606701A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien, welche flüssig, gelartig, pulverförmig, gasförmig oder ähnlich sein können.
Um das Medium bei seiner Bewegung bzw. Strömung in der Austragvorrichtung zu leiten, ist wenigstens ein Medienauslaß vorgesehen. An diesem kann das Medium von der Austragvorrich­ tung abgelöst ins Freie oder aber vor diesem letzten Auslaß in eine Kammer abgegeben werden. Um den Medienstrom eines fließfähigen Mediums zu verwirbeln, in eine Drallbewegung zu versetzen bzw. zu zerstäuben sind dem Medienauslaß unmittel­ bar ein- oder mehrfach umlenkende Leitflächen zugeordnet, die durch einen einzigen oder zwei gesonderte Auslaßkörper gebildet sind und Strömungskanäle bzw. Strömungskammern begrenzen. Die stromabwärts letzte Kammer grenzt dabei an das Ende eines einteiligen Kanalabschnittes an, dessen anderes Ende den Medienauslaß bildet und der den zugehörigen Auslaß­ körper durchsetzt. Stromaufwärts ist diese Kammer an einen Auslaßkanal angeschlossen, wobei zwischen diesem Auslaßkanal und der Kammer weitere Leitflächen der Leiteinrichtung vorgesehen sein können, welche quer zur Achse des Medienaus­ lasses eine Strömungsbeschleunigung sowie Strömungsausrich­ tung bewirken.
Ist von zwei gesonderten Auslaß- bzw. Düsenkörpern einer durch eine Düsenkappe gebildet, deren Kappenboden vom Medien­ auslaß durchsetzt ist, so kann diese unter dem Mediendruck aus ihrer Halterung gerissen werden. Ferner ist dieser Düsenkörper bei einer Durchlaßweite von weniger als einem Millimeter sehr klein und daher schwierig zu montieren. Der Düsenkörper muß unabhängig von anderen Bestandteilen der Austragvorrichtung, beispielsweise gleitenden Dichtgliedern, einer Kolbeneinheit o. dgl. aufwendig hergestellt werden. Solche Dichtglieder sind bei Austragvorrichtungen z. B. vorgesehen, um eine Druck- bzw. Pumpkammer abzudichten und durch Bewegungen des Dichtgliedes in ihrem Volumen zu verän­ dern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Austragvor­ richtung zu schaffen, bei welcher Nachteile bekannter Ausbil­ dungen bzw. der beschriebenen Art vermieden sind und die insbesondere auch dann eine einfache Ausbildung der Leitein­ richtung ermöglicht, wenn deren Achse bzw. die Achse des Medienauslasses nicht mit der Mittelachse der Druckkammer oder einer dazu achsparalleln Lage zusammenfällt.
Erfindungsgemäß ist mindestens ein Auslaßkörper der Leitein­ richtung im wesentlichen einteilig mit einem Dichtglied für eine Druckkammer ausgebildet. Bevorzugt gilt dies für den stromaufwärts liegenden Auslaßkörper und ein als Kolbenlippe ausgebildetes Dichtglied, das an einer die Druckkammer begrenzenden Zylinderlaufbahn über den Umfang ununterbrochen gleitet und dadurch in jeder Betätigungsstellung den Druck­ raum oder einen anderen Gehäuseraum abdichtet.
Bevorzugt liegt die Achse des Ausganges der Leiteinrichtung quer bzw. rechtwinklig zur Hauptachse der Austragvorrichtung, wobei die Auslaßachse diese Hauptachse schneiden kann. Die Hauptachse kann die Mittelachse des Gehäuseraumes, der Druckkammer, der Kolbeneinheit, des Pumpengehäuses und/oder des Austragkopfes sein. Gegenüber dieser Achse liegt die Leiteinrichtung im Radialabstand seitlich versetzt.
Vorteilhaft ist nur einer der beiden Auslaßkörper mit einer Vertiefung versehen, deren Begrenzungsflächen die Leitflächen bilden, während der andere Auslaßkörper vom Düsenkanal durchsetzt ist. Die Vertiefung ist zweckmäßig an einer äußeren Umfangsfläche, beispielsweise einer um die Hauptachse o. dgl. konkav gekrümmten Fläche vorgesehen. Diese Fläche kann durch einen Kolbenschaft gebildet sein, welcher die Austrags-Betätigungskräfte auf das Dichtglied überträgt und mit diesem zweckmäßig einteilig ausgebildet ist. Ein Endvor­ sprung oder das hülsenförmige Ende dieses Kolbenschaftes bildet daher den zugehörigen, inneren Auslaßkörper und die Leitflächen. Die von der Leiteinrichtung abgekehrte Ober­ fläche des Auslaßkörpers bzw. Schaftes, also beispielsweise die innere Umfangsfläche, kann den Auslaßkanal begrenzen, welcher unmittelbar bzw. über einen kurzen Querkanal in die Leiteinrichtung mündet. Der äußere, den Düsenkanal und den Medienauslaß unmittelbar begrenzende Düsenkörper kann eintei­ lig mit dem Austragkopf ausgebildet sein, der auch zur manuellen Betätigung der Austragvorrichtung dient.
Durch die beschriebene Ausbildung sind die Leitkammern und Leitkanäle der Leiteinrichtung von komplementären inneren und äußeren Umfangsflächen begrenzt, welche benachbart zu den Leiträumen abgedichtet aneinander anliegen und nur eine Verbindung zum stromaufwärts anschließenden Abschnitt des Auslaßkanales sowie in den Düsenkanal freilassen. Die Lei­ tungsverbindung zum Auslaßkanal liegt zweckmäßig an einer Endkante des Auslaßkörpers bzw. Schaftes und an einer dieser Endkante gegenüberliegenden Bodenfläche einer Aufnahmevertie­ fung für den Auslaßkörper. Die einander gegenüberliegenden Seitenflanken dieser Vertiefung können den Auslaßkörper zwischen sich z. B. so aufnehmen, daß sie an beiden voneinan­ der abgekehrten Umfangsseiten des Auslaßkörpers festsitzend anliegen und einerseits den Auslaßkanal sowie andererseits die Leiträume der Leiteinrichtung begrenzen.
Diese und weitere Merkmale der Erfindung gehen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung im Axialschnitt,
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform einer Austragvor­ richtung,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform im Axialschnitt,
Fig. 4 eine Stirnansicht des inneren Auslaß- bzw. Düsenkörpers nach Fig. 3,
Fig. 5 einen Ausschnitt einer Baueinheit der Austrag­ vorrichtung nach Fig. 2 in teilweise geschnit­ tener Ansicht,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform einer Baueinheit gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 die Baueinheit gemäß Fig. 6 in Ansicht von oben.
Die Austragvorrichtung kann entsprechend der Patentanmeldung P 44 41 263.0 ausgebildet sein, weswegen zur Einbeziehung der Merkmale und Wirkungen in die vorliegende Anmeldung auf diese Patentanmeldung Bezug genommen wird.
Die Austragvorrichtung 1 weist zwei gegeneinander über eine Arbeitsbewegung, wie einen Linearhub, manuell bewegbare Einheiten 2, 3 auf, welche dadurch eine Austragbetätigung 4 bilden. Bei der Betätigung ist die Austragvorrichtung in einer einzigen Hand zu halten und mit deren Fingern so zu betätigen, daß sie verkürzt und dadurch in ihrem Inneren das Medium unter einen Austragdruck gesetzt wird. Jede der Einheiten 2, 3 weist einen gesonderten, jeweils einteiligen Grundkörper 5, 6 auf, welcher die äußerste Außenfläche der Vorrichtung 1 bilden kann.
Der langgestreckte Grundkörper 5 der inneren Einheit 2 bildet ein langgestrecktes Gehäuse 7, welches mit einem Befesti­ gungsglied 8 am Hals eines Speichers 9 so lagestarr zu befestigen ist, daß es mit dem größten Teil seiner Länge innerhalb des Gefäßes 9 liegt. Die genannten Bauteile liegen in einer Mittel- bzw. Hauptachse 10 der Vorrichtung 1.
Die Einheit 3 enthält eine langgestreckte Verdränger- bzw. Kolbeneinheit 11 und einen außerhalb des Grundkörpers 5, 6 liegenden Austrag- bzw. Betätigungs-Kopf 12, welcher den Grundkörper 6 bildet. Dieser Grundkörper 6 kann einteilig mit der Einheit 11 ausgebildet oder durch einen von dieser gesonderten Bauteil gebildet sein. Im Gehäuse 7 ist eine langgestreckte Druck- bzw. Pumpenkammer 13 vorgesehen, welche an ihrem Außenumfang sowie an ihrem inneren Ende vom Gehäuse 7 und am äußeren Ende von der Einheit 11 begrenzt ist. Außerhalb des inneren Endes des Gehäuses 7 ist ein Einlaß 14 für die Druckkammer 13 vorgesehen, welcher durch ein Füll- bzw. Saugrohr gebildet sein kann, das das Medium vom Boden­ bereich des Speichers 9 durch Ansaugung in das Gehäuse 7 und die Druckkammer 13 leitet. Vom inneren Ende des Gehäuses 7 ragt in dieses ein Vorsprung bzw. Stutzen 16, in welchen das Medium aus dem äußeren Ende des flexiblen Schlauches 15 fließt. Im Gehäuse 7 ist ein weiterer, unmittelbar an die Druckkammer 13 anschließender Einlaß 17 vorgesehen, über welchen das vom Stutzen 16 abgegebene Medium unmittelbar in die Druckkammer 13 strömt. Die Verbindung zwischen Einlaß 14, 17 und Druckkammer 13 kann ventilfrei ausgebildet oder mit einem Ventil versehen sein, welches bei Druckaufbau in der Kammer 13 schließt und bei Unterdruck in der Kammer 13 zur Ansaugung einer weiteren Medienfüllung öffnet.
Die Einheit 6, 11 ist von einem an die Kammer 13 anschließen­ den Auslaßkanal 18 durchsetzt, über welchen das Medium unter Überdruck dem am Kopf 12 vorgesehene Medienauslaß 19 zuge­ führt wird. Am Auslaß 19 löst sich das Medium von der Vor­ richtung 1 ins Freie ab. Zwischen der Kammer 13 und dem Kanal 18 ist ein Verschluß 20, nämlich ein Auslaßventil, vorgese­ hen, wobei die Betätigung 4 auch eine Verschlußbetätigung zum wiederholten Öffnen und Schließen des Verschlusses 20 bildet. Der Verschluß 20 enthält nur zwei jeweils einteilige Ver­ schlußteile 21, 22, mit welchen ein unmittelbar an den Kanal 8 anschließender Verschlußkanal 23 in einer Stellung im Bereich von Schließflächen 24 druckdicht verschlossen und in der anderen Stellung so geöffnet werden kann, daß das Medium zwischen den Schließflächen 24 aus der Kammer 13 in die Kanäle 23, 28 strömt. Die Durchflußrichtung 25 des Verschlus­ ses 20 ist dabei von innen nach außen, nämlich so gerichtet, wie das Medium über den Einlaß 14 in das Gehäuse 7, aus der Kammer 13 heraus und entlang des Kanales 18 fließt. Die Betätigungsbewegung der Einheit 3 ist demgegenüber entgegen­ gesetzt gerichtet. Der vollständig innerhalb der Einheit 11 liegende Verschlußteil 21 ist zur Schließstellung mit einer Feder 26 belastet, welche vollständig an der Einheit 11 gelagert bzw. gehaltert ist.
Die Einheit 11 bildet mit ihrem inneren Ende einen becherför­ migen Kolben 27 mit einem zylindrisch rohrförmigen Kolbenman­ tel 28, dessen inneres Ende als Dichtlippe 29 ausgebildet ist und die Kammer 13 über ihren Umfang durchgehend abdichtet. Am anderen Ende weist der Kolben 27 als Kolbenboden 31 eine Stirnwand auf, welche ausschließlich innerhalb des Kolbenman­ tels 28 liegt, den äußeren Verschlußteil 22 bildet und im Zentrum vom Kanal 23 durchsetzt ist. Der innere Verschlußteil 21 ist mit einem hülsenförmigen und formsteifen Tragkörper 32 gegenüber dem Kolben 27 so lagegesichert, daß er gegenüber dem Kolben 27 axiale Relativbewegungen ausführen kann. Der Tragkörper 32 greift im Abstand vom Verschlußteil 21 lage­ starr in den Innenumfang des Kolbenmantels 28 so ein, daß er über die Dichtlippe 29 in die Kammer 13 vorsteht. Der Trag­ körper 32 ist ausschließlich durch die Feder 26 mit dem Verschlußteil 21 verbunden, wobei diese Bauteile eine vormon­ tierte bzw. einteilige Baueinheit bilden können. Um die Öffnungsbewegung des Verschlußteiles 21 gegen die Kraft der stets vorgespannten Feder 26 unter dem Überdruck in der Kammer 13 zu bewirken ist ein Steuerkolben 33 vorgesehen, der zweckmäßig durch den Verschlußteil 21 gebildet und mit diesem einteilig ausgebildet ist.
Für den Verschluß 20 sind Verzögerungsmittel 30 vorgesehen, welche bewirken, daß der Verschluß 20 nach Öffnung mit der Verschlußbetätigung 4 länger geöffnet bleibt als es der Falle wäre, wenn er allein durch den auf den Steuerkolben 33 wirkenden Druck in der Kammer 13 gesteuert würde. Dieser Druck fällt meist spätestens zu Beginn des Rückhubes der Einheit 11 unter den Öffnungsdruck des Verschlusses 20 ab, so daß dann die Feder 26 den Verschluß 20 sofort wieder in seine Schließlage zurückführen würde. Dies wird durch die Einrich­ tung 20 kurze Zeit so verhindert, daß der Verschluß 20 erst nach einem Teil des Rückhubes oder an dessen Ende wieder schließt, wobei mit dem Arbeitshub das Volumen der Kammer 13 verkleinert und ab Beginn des Rückhubes vergrößert wird. Zur Verzögerung weist die Einheit 2 einen Verschlußhalter 34 auf, welcher den Verschlußteil 21 in der geöffneten Stellung gegenüber dem Grundkörper 5 auch dann festhält, wenn die Einheit 3 Relativbewegungen bzw. den Rückhub ausführt und sich dadurch der Verschlußteil 22 vom Verschlußteil 21 nach außen entfernt.
Der Halter 34 weist am Gehäuse 7 und vollständig innerhalb von diesem liegend ein Halteglied 35 auf, welches durch das frei vorstehende und geringfügig verengte Ende des Stutzens 16 gebildet sein kann. Das stift- bzw. rohrförmige Halteglied 35 kann über den Umfang geschlossen und am freien Ende offen sein. Es liegt berührungsfrei innerhalb der Kammer 13, an welche es nicht anzugrenzen braucht, gegenüber welcher es jedoch aufgrund der Biegeelastizität des Stutzens 16 nach allen Richtungen geringfügige Radialbewegungen ausführen kann. Zum Festhalten des Verschlußteiles 21 bzw. Steuerkol­ bens 33 in der genannten Stellung ist ein Gegenglied 36 vorgesehen, das einteilig mit den Teilen 21, 33 ausgebildet sein kann und in der Ausgangsstellung gemäß Fig. 1 mit Zwischenabstand frei sowie koaxial gegen das Halteglied 35 von der Schließfläche 24 weg entgegen Richtung 25 vorsteht.
Die Glieder 35, 36 weisen komplementäre Eingriffs- bzw. Reibflächen 37, 38 auf, die bei geöffnetem Verschlußteil 21, wenn die Feder 26 maximal gespannt ist, mit einer vorbestimm­ ten Reibung am Ende des Betätigungshubes der Betätigung 4 ineinander greifen. Die Reibfläche 37 des Haltegliedes 35 ist durch einen Innenumfang und die Reibfläche 38 durch einen Außenumfang gebildet. Bei Betätigung nähert sich die Reibflä­ che 38 aus ihrer Abstandslage der Reibfläche 37 an, bis sie über Einführschrägen in das Halteglied 35 hineingleitet und im weiteren Verlauf dieser Kupplungs- und Steckbewegung die Reibung zunimmt. Am Ende dieser Bewegung ist das Gegenglied 36 durch ruhende Reibung gegenüber dem Halteglied 35 und dem Körper 5, 7 bei noch geschlossenem Verschluß 20 zentriert festgesetzt.
Befindet sich in der Kammer 13 komprimierbares Medium, wie Luft, so genügt der Druckaufbau beim Arbeitshub in der Regel nicht, um den Verschlußteil 21 zu öffnen oder vollständig so zu öffnen, daß diese Luft durch den Verschluß 20 ausreichend in den Kanal 18 entweichen kann. Beginnt vom Ende des Ar­ beitshubes der Rückhub der Einheit 6, 11, so wird der Ver­ schlußteil 21 durch die Reibflächen 37, 38 gegenüber der Einheit 5, 7 zunächst festgehalten, so daß sich der Ver­ schlußteil 22 vom Verschlußteil 21 entfernt. Gleichzeitig belastet die Feder 26 den Verschlußteil 21 in Richtung zum Verschlußteil 22 bzw. zur Schließstellung in einem Maß, welches die ruhende Reibung überwindet. Das Gegenglied 36 gleitet daher unter Abnahme der Reibungskraft verzögert entlang der Reibfläche 37, bis es von dieser freikommt und dann der Verschlußteil 21 unter der Kraft der Feder 26 beschleunigt sowie reibungsfrei in die Schließstellung überführt wird. In dieser Schließstellung schlagen die Schließflächen 24 dann lagestarr aneinander an, wobei die Schließflächen durch komplementäre Konusflächen gebildet sein können und insbesondere die Schließfläche des Verschlußteiles 21 ein Außenkonus ist.
Während der verlängerten Öffnungszeit des Verschlusses 20 hat die eingeschlossene Luft ausreichend Zeit zu expandieren und dadurch in den Kanal 18 zu entweichen, was auch dadurch gefördert wird, daß über den Einlaß 14, 17 nicht gasförmiges Medium in die Kammer 13 angesaugt wird. Dieses Medium kann aus dem Ende des Haltegliedes 35 gegen die von der Steuerflä­ che abgekehrte Innenseite des Kolbens 33 strömen. Da die Reibflächen 37, 38 bei unbenutzter Vorrichtung 1 noch trocken sind, ist zunächst die Reibung höher. Der Klemmsitz zwischen den Reibflächen 37, 38 wird jedoch dann durch die genannten Mittel mit dem nicht gasförmigen Medium benetzt, so daß sich im Sinne einer Herabsetzung der Reibungskraft durch das Medium eine Schmierung ergibt, welche die Freigabe durch den Verschlußhalter 34 erleichtert. Außerdem können die Reibflä­ chen 37, 38 so ausgebildet werden, daß sie verhältnismäßig schnell nach wenigen Arbeitshüben zumindest so weit abnutzen, daß nach der Entlüftung der Druckkammer 13 die Haltekraft soweit herabgesetzt ist, daß der Verschluß 20 mit dem Ende des Arbeitshubes bzw. Beginn des Rückhubes schließt.
Der druckabhängige Öffnungsweg des Verschlusses 20 ist wesentlich kleiner als der sich durch die Einrichtung 30 ergebende Öffnungsweg, so daß bei Erreichen des Öffnungs­ druckes in der Kammer 13 der Verschluß 20 in der beschriebe­ nen Weise öffnet bevor der Verschlußhalter 34 in Eingriff kommt. Um insbesondere im Falle des großen Öffnungsweges ein zentriertes Hineinfinden des Verschlußteiles 21 in die einzige Schließlage zu gewährleisten, können Glieder zur zentrierten Gleitführung des Verschlußteiles 21, der Feder 26 bzw. des Kolbens 33 vorgesehen sein, beispielsweise Führungs­ stege am Innenumfang des Mantels 28, ein nur in Schließstel­ lung in den Kanal 23 hineinragender Zentriervorsprung o. dgl. Diese Glieder können über den ganzen Öffnungsweg der druckge­ steuerten Öffnung in Eingriff bleiben und bei Öffnung durch die Einrichtung 30 außer Eingriff kommen, wobei sie zweckmä­ ßig Einführschrägen enthalten, um bei der Schließbewegung des Verschlußteiles 21 auch dann in die zentrierte Lage zu finden, wenn der Verschlußteil 21 sich gegenüber den Zen­ triermitteln in einer außermittigen Lage annähert.
Die gegenseitige Rückstellbewegung der Einheiten 2, 3 wird durch eine innerhalb des Gehäuses 7 in der Achse 10 liegende Rückführfeder 39 bewirkt, welche wie die Feder 26 als Druck­ feder mit rückfedernd tordierender Verformung ausgebildet ist. Die Feder 39 begrenzt wie die Feder 26 und alle Tragkör­ per 32, 41 die Ringkammer 13 am Innenumfang und ist mit ihrem zugehörigen Ende am Kolben 27 über den Tragkörper 32 abge­ stützt. Ihre Außen- und Innenweite ist größer als die der Feder 26, so daß sie gegenüber der Zylinderbohrung bzw. Laufbahn 45 berührungsfrei ist. Das andere Ende der Feder 39 ist über den Tragkörper 41 am Innenumfang des Gehäuses 7 im Abstand vom Gehäuseboden 44 lagefest abgestützt.
Zu einer vormontierten bzw. einteiligen Einheit 40 gehören die Teile 21, 26, 32, 33, 39, 41, wobei der jeweilige Trag­ körper 32, 41 durch eine Schnappverbindung oder einen Preß­ sitz derart mit der Innenseite des zugehörigen Mantels verbunden ist, daß das Medium an ihm vorbeifließen kann, nämlich entlang seines Außenumfanges, der ggf. mit Vertiefun­ gen bzw. Durchtrittsöffnungen versehen ist. Zwischen dem ringscheibenförmigen Körper 41 und dem Boden 44 ist noch ein rohrförmiger Fortsatz 49 vorgesehen, welcher gleiche Quer­ schnitte wie die Feder 39 haben kann und gegenüber dieser kürzer ist. Das innere Ende des Fortsatzes 49 liegt unter Vorspannung an Stegen an der Innenseite des Bodens 44 an, so daß zwischen den radialen Stegen der Übertritt 17 gebildet ist, über welchen das Medium entlang des Bodens 44 aus der Einheit 40 radial nach außen in die Kammer 13 strömt. Der Fortsatz 49 ist Bestandteil der Einheit 40 und kann in den Innenumfang des Gehäuses 7 zentriert eingreifen.
Die Einheit 40 bzw. deren aneinanderschließende Längsab­ schnitte umschließen eine Kammer 42, die nur im Bodenbereich über den Einlaß 17 mit der Kammer 13 leitungsverbunden ist. In die Kammer 42 ragt der Stutzen 16 einschließlich des Haltegliedes 35 wie auch das Gegenglied 36 in der beschriebe­ nen Weise berührungsfrei hinein. Wie die Kammer 13 wird auch die Kammer 42 beim Arbeitshub verengt und beim Rückhub erweitert. Die hintereinander liegenden Längsabschnitte 26, 39, 49 der Mantelbegrenzung der Kammer 42 sind jeweils durch axial stauchbare, rückfedernde Schlauchabschnitte gebildet, deren Außen- und/oder Innenumfang gewindeartig eine oder mehrere Steigungswendeln, nämlich Wendelnuten und zwischen diesen Wendelstege so bilden, daß die Manteldicke durchgehend etwa konstant ist. Demgegenüber weist der Tragkörper 32 bzw. 41 eine größere Wandungsdicke, insbesondere eine größere Manteldicke auf, so daß er im Betrieb nicht elastisch ver­ formt wird. Durch die Steigungswendeln wird das an der Einheit 11, 32 abgestütze Ende der Feder 39 gegenüber der Einheit 5, 7 um die Achse um einen vorgegebenen Betrag, beispielsweise mehr als 30° verdreht. Die Reibungskraft zwischen dem Ende der Einheit 40, 49 und dem Boden 44 der Kammer 13 ist nur so hoch, daß das abgestützte Ende des Abschnittes 49 um einen demgegenüber kleineren Betrag von beispielsweise etwa 10° mitdreht, dann jedoch stillgesetzt wird. Dadurch verbleibt in der Feder 39 zusätzlich zur axialen Rückstellspannung eine um die Federachse 10 tor­ dierende Rückstellspannung, durch welche die Federkraft erhöht wird. Bei der Drehung kann einer der beiden Tragkörper 32, 41 mitdrehen, insbesondere der Körper 41. Eine entspre­ chende Torsionsbewegung führt auch die Feder 26 aus.
Der den Speicherraum des Speichers 9 mit seinem Außenumfang begrenzende Mantel 43 des Gehäuses 7 bildet mit dem Innenum­ fang auch die Laufbahn 45 für das Kolbenende 29 und geht einteilig in den vom Rohr 15 durchsetzten Boden 44 durch. An diesen schließt einteilig der Stutzen 16 an, in welchen das Rohr 15 mit Preßsitz hineinragt. Anschließend an das äußere Ende der Laufbahn 45 ist eine gegenüber dieser erweiterte Laufbahn 47 durch den Gehäusemantel gebildet, an welcher ein weiterer Kolben 46 der Einheit 11 über den Umfang durchgehend abgedichtet läuft, so daß allein dadurch das äußere Ende 48 des Gehäuseraumes dicht verschlossen ist. Der Kolben 46 liegt im Axialabstand von der Kolbenlippe 29 im Bereich des Kolben­ bodens 31 und ist vollständig einteilig mit dem Kolben 27 ausgebildet.
Gemäß Fig. 1 ragt der Stutzen 16 bzw. das Halteglied 35 in den Kolben 27 und den Tragkörper 32. Der Mantel des Stutzens 16 ist von einer Übertrittsöffnung 50, beispielsweise einem Längsschlitz, durchsetzt, welcher im Abstand vom Halteglied 35 liegt und dessen anderes Ende im Bereich des Körpers 41 vorgesehen ist. Dadurch kann das freie Ende des Stutzens 16 bzw. das Halteglied 35 einschließlich der Reibfläche 37 über den Umfang durchgehend geschlossen sein. Dieses Ende bildet eine weitere Stirn- bzw. Übertrittsöffnung. Die Durchfluß­ querschnitte der Übertrittsöffnungen sind wesentlich größer als die der Einlaßöffnungen 17, so daß letztere nach Art einer Drossel wirken. Sind beide Kammern 13, 42 mit Medium vollständig gefüllt, so wird beim Arbeitshub das Medium aus der Kammer 42 über die Übertrittsöffnungen 50 zurück in den Speicher 9 gedrückt. In der Kammer 13 dagegen wird in der beschriebenen Weise der Überdruck erzeugt, durch welchen das Medium nach Öffnung des Verschlusses 20 zum Auslaß 19 ge­ drückt wird. Der Einlaß 17 wirkt dabei ähnlich wie ein geschlossenes Einlaßventil, so daß das Medium aus der Kammer 13 nicht oder nur unwesentlich über den Einlaß 17 zurück in die Kammer 42 strömen kann. Beim Rückhub strömt Medium einerseits über den Stutzen 16 und Übertritt 50 in die Kammer 42 und andererseits gleichzeitig aus der Kammer 42 über den Einlaß 17 in die Kammer 13, wodurch alle Kammern wieder gefüllt sind. Ist der Verschluß 20 hierbei kurzzeitig noch nicht verschlossen, so wirkt der Medienauslaß 19 nach Art eines Auslaßventiles als Drossel, durch welche nicht oder nur unwesentlich Luft in die Medienräume 13, 18 angesaugt werden kann.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist das Halteglied 35 bzw. die Reibfläche 37 nicht über den Umfang durchgehend, sondern nur schalenförmig über einen Bogenwinkel von mehr als 1800. Das zugehörige Schlitzende des Übertrittes 50 kann daher hier offen bzw. so sein, daß es nicht wie gemäß Fig. 1 an einen verengten Rohransatz anschließt. Der Tragkörper 41 kann auch so ausgebildet sein, daß er Axial- und Drehbewegun­ gen der Feder 39 mit ausführt und nur zentrierend wirkt, so daß der Abschnitt 49 wie die Feder 39 als Rückführfeder für die Einheit 3 dient. Der Abschnitt 49 ist hier etwa gleich­ lang wie die Feder 39.
Gemäß Fig. 3 ragt das Halteglied 35 in der Ausgangsstellung nicht bis in den Kolben 27, jedoch in der Endstellung des Arbeitshubes ebenfalls in die Abschnitte 26, 32. Das Halte­ glied 35 ist hier bis zu seinem freien Ende vom Übertritts­ schlitz 50 durchsetzt. Die Tragkörper 32, 41 stehen nur über den Außenumfang der federnd verformbaren Abschnitte 26, 39, 49 vor. Über die Kammer zwischen den Kolben 27, 46, die ringförmig von der Laufbahn 47 und dem Mantel 28 begrenzt ist, wird der Speicher 9 belüftet. Der Kolben 46 dichtet diese Kammer dabei nur in der Ausgangsstellung nach außen ab und gibt in der betätigten Endstellung Öffnungen frei, durch welche Luft von außen in diese Ringkammer und von dort unmittelbar in den Speicher 9 strömen kann. Der Speicher 9 ist ansonsten durch den Grundkörper 5 dicht verschlossen, welcher für die durch den Speicherhals gebildete Speicheröff­ nung eine einteilig mit ihm ausgebildete Umfangsdichtung aufweist.
Gemäß den Fig. 1 und 2 liegt die Auslaßachse 51 des Auslasses 19 quer bzw. rechtwinklig zur Achse 10 im Kopf 12, wobei die Strömungsrichtung aus der einzigen Düsenöffnung 19 von der Achse 10 weggerichtet ist. Das stromaufwärts liegende Ende des einteilig begrenzten End- und Düsenkanales 55 grenzt unmittelbar an eine Leiteinrichtung 54 an, welche gemäß Fig. 1 vom Boden einer napfförmigen Düsenkappe und einem in diese eingreifenden Düsenkern einer Zerstäuber-Düse begrenzt sein kann. Der Düsenkern ist einteilig mit dem Körper 6, 12 ausgebildet und die Düsenkappe gegen die Achse 10 gerichtet in eine ringnutförmige Aufnahme des Kopfes 12 so eingesetzt′ daß das Medium gegen die Achse 51 der Leiteinrichtung gerich­ tet in diese einströmt, in der Leiteinrichtung in eine Rotationsströmung um die Achse 51 versetzt und dann quer bzw. rechtwinklig unmittelbar in den Düsenkanal umgeleitet wird, welcher mit einem sich in Strömungsrichtung verengenden Abschnitt an die Leiteinrichtung anschließen kann. Gemäß Fig. 1 ist die Leiteinrichtung durch eine Vertiefung gebildet, welche ausschließlich am Innenumfang des Napfmantels und an der Bodenfläche des Napfbodens des Düsenkörpers vorgesehen ist, wobei dieser Boden vom Düsenkanal durchsetzt ist.
Gemäß Fig. 2 ist der vom geradlinigen Endkanal 55 und der Öffnung 19 durchsetzte äußere bzw. zweite Auslaß- oder Düsenkörper 53 einteilig mit dem Körper 6, 12 ausgebildet, während der innere, erste Auslaßkörper 52 einteilig mit der Einheit 11 bzw. mindestens einem der Dichtglieder 29, 46 ausgebildet und mit diesem nach außen vollständig vom Außen­ umfang der Körper 5, 6 abgedeckt ist. Die Vertiefung 58, deren Boden- und Seitenflächen die Leitflächen der Einrich­ tung 54 bilden, sind ausschließlich in der äußeren Umfangs­ fläche 57 des Körpers 52 vorgesehen, welcher um die Achse 10 hülsenförmig ausgebildet bzw. durch einen begrenzten und verdickten Umfangsabschnitt eines Hülsenmantels gebildet ist. Die Vertiefung 58 ist am Außenumfang 57 von der Innen- bzw. Umfangsfläche des Körpers 53 begrenzt, der ebenfalls durch einen Umfangsabschnitt einer einteiligen Hülse gebildet ist und von der äußersten Stirnwand des Kopfes 12 entgegen Richtung 25 frei in den Kopf 12 vorsteht. Innerhalb dieser Hülse steht ein ebenso einteilig mit dem Kopf 12 ausgebilde­ ter, bolzenförmiger Kernkörper 61 von der Innenseite der Stirnwand des Kopfes 12 vor und greift mit seinem Außenumfang abgedichtet in den Innenumfang des Körpers 52 ein. Die Hülse 53 und der Kernkörper 56 begrenzen eine mit ihren Nutflanken um die Achse 10 begrenzte, nutförmige Aufnahme 60, an deren Nutflanken der Körper 52 mit seiner inneren und äußeren Umfangsfläche mit Pressung abgedichtet festsitzend angeordnet ist. Der Auslaßkanal 18 ist annähernd vom Kanal 23 und dem Boden 31 ausgehend vom Innenumfang des Körpers 52 und vom Außenumfang des Körpers 61 begrenzt sowie durch eine Nut gebildet, welche ausschließlich im Kernkörper 61 vorgesehen sein kann. Zwischen dem Boden der Nut 60 und der unmittelbar gegenüberliegenden Endkante des Körpers 52 ist ein Abstand vorgesehen, so daß hier ein Querkanal 59 zwischen dem Ende des Auslaßkanales 18 und dem Eingang der Leiteinrichtung 54 gebildet ist. Der Querkanal 59 kann ringförmig um die Achse 10 durchgehen.
Gemäß den Fig. 5 bis 7 bildet die Vertiefung 58 in der Achse 51 eine nur am Umfang und zum Düsenkanal 55 offene Drallkammer 62, in welche tangential eine oder mehrere Drallkanäle 63 münden. Jeder nutförmige Drallkanal 63 reicht bis an die Endkante des Körpers 52 und ist so unmittelbar an den Querkanal 59 angeschlossen. Die Körper 6, 12, 61 können aufgrund von Ausrichtflächen 64 nur in einer einzigen Drehla­ ge um die Achse 10 mit dem Körper 11, 52 so axial zusammenge­ steckt werden, daß die Achsen der Einrichtung 54 und des Kanales 55 zusammenfallen. Das Medium strömt aus dem Kanal 23 in Richtung 25 unmittelbar gegen die freie Endfläche des Körpers 61, wird zwischen dieser Endfläche und dem Boden 31 quer zur Achse 10 zum Eingang des Kanales 18 umgelenkt und strömt in diesem dann wieder in Richtung 25 zum Querkanal 59. Im Querkanal 59 strömt das Medium in Umfangsrichtung sowie quer zur Achse 10 entlang der Endkante des Körpers 52 unmit­ telbar in den Eingang des Leitkanales 63 und in diesem entgegen Richtung 25 zur Kammer 62.
Die Einheit 11 weist einen einteilig mit ihr ausgebildeten und unmittelbar mit dem Kopf 12 verbundenen, hülsenförmigen Kolbenschaft 65 auf, welcher gemäß Fig. 1 den zugehörigen Abschnitt des Kanales 18 vollständig begrenzt, während er ihn gemäß Fig. 2 nur an der offenen Längsseite der Nut 18 be­ grenzt. Gemäß Fig. 2 ist der Körper 52 durch den äußeren Endabschnitt dieses Schaftes 65 gebildet, wobei er im wesent­ lichen gleiche Innen- und/oder Außenweite wie der übrige Schaft 65 hat. Die ebenen, kreisabschnittförmigen Flächen 64 liegen etwa symetrisch zu derjenigen Axialebene der Einrich­ tung 54, welche auf die Achse 10 bezogen ist, so daß sie von dem Auslaßkanal 18 durchsetzt sind. Der Körper 52 wird zur Montage in Richtung 25 quer zur Achse 51 in den Körper 53 eingesetzt. Die vom Körper 52 wegweisende äußere Stirnfläche der Bodenwand des Kopfes 12 bildet dessen Handhabe 66 zur Betätigung der Austragvorrichtung. In der Ausgangsstellung sind die Einheiten 2, 3 unter der Kraft der Feder 39 dadurch gegenseitig festgesetzt, daß der Körper 6 mit Anschlägen am Ende des Kappenmantels in Gegenanschläge am Ende 48 des Gehäuses 7 eingreift. Zwischen dem Ende der Hülse 53 und dem Ende 48 liegt der Schaft 65 mit seinem Außenumfang innerhalb des äußersten Mantels des Kopfes 12 vollständig frei, so daß er bei Betätigung in das Gehäuse 7 hineingefahren werden kann, während der Kopfmantel das Gehäuse 7 am Außenumfang eng übergreift.
Gemäß Fig. 3 liegt die Auslaßachse der Öffnung 19 etwa parallel zur bzw. in der Achse 10 am äußersten Ende des Kopfes 12, welcher einen Austragstutzen zur Einführung in eine Körperöffnung, beispielsweise eine Nasenöffnung, bildet. Der einteilig mit dem Körper 52 ausgebildete, zentrale Schaft 65, der ab dem Boden 31 frei von der übrigen Einheit 11 vorsteht, begrenzt den Kanal 18 nur im Bereich des Kanales 23 vollständig. Vom Kanal 23 führt ein Querkanal in die Nut 18, so daß der Auslaßkanal von diesem Querkanal bis zum Eingang der Leiteinrichtung 54 vom Außenumfang der Einheit 52, 65 und vom Innenumfang des Kopfes 6, 12 begrenzt ist. Dieser Kopf weist in Verlängerung des Nasenstutzens und im Abstand innerhalb seines äußersten Mantels eine entgegen Richtung 25 frei vorstehende, annähernd bis zum Boden 31 reichende Innenhülse auf, welche den Schaft 65 aufnimmt.
Die Vertiefung 58 der Leiteinrichtung 54 ist gemäß Fig. 4 ausschließlich in der äußersten Endfläche des Schaftes 52, 65 vorgesehen, so daß die Kanäle 63 den Außenumfang dieses Schaftes mit der Leitkammer 62 verbinden. Der äußere Düsen­ körper ist hier durch die End- und Stirnwand des Kopfes und Nasenstutzens gebildet, gegenüber welcher die Handhabe 66 entgegen Richtung 25 zurückversetzt ist und beiderseits der Achse 10 liegt.
Gemäß Fig. 5 verbindet ein einziger Kanal 63 die Endkante des Körpers 52 mit der Kammer 62, wobei der geradlinige Kanal 63 zur Kammer 62 in der Breite und/oder Tiefe verengt sein kann. Gemäß den Fig. 6 und 7 sind für die Kammer 62 zwei geson­ dert an den Ringkanal 59 angeschlossene Kanäle 63 vorgesehen, die beiderseits der Kammer 62 liegen und jeweils winkelförmig sind. In einem Winkelschenkel strömt das Medium von dem Kanal 59 entgegen Richtung 25 und im unmittelbar anschließenden Winkelschenkel in Umfangsrichtung zur Kammer 62, wobei diese Winkelschenkel der beiden Kanäle 63 entgegengesetzt gerich­ tet, jedoch mit gleich gerichteter Drallwirkung, in die Kammer 62 münden.
Jeder der beschriebenen Bauteile der Austragvorrichtung 1 kann aus Kunststoff, insbesondere im Spritzgußverfahren, hergestellt sein, der vorteilhaft zusätzlich zum Polymer mit einer nicht aus Kunststoff bestehenden Beimengung, insbeson­ dere einer metallhaltigen bzw. katalytisch wirksamen Beimen­ gung, versehen ist, nämlich Metallocenen. Der nur in Spuren verteilte Katalysator dient für den Start bzw. die Beschleu­ nigung der Polymerisation, wodurch auch sämtliche entstehen­ den Molekülketten etwa gleichlang werden und sich eine sehr enge Molmassenverteilung ergibt. Der Co-Katalysator, der in ihm enthaltene Übergangsmetallkomplex bzw. das Metall selbst kann in einem Gewichtsanteil von weniger als 1/10000000 bzw. 5/10000000 im Kunststoff enthalten sein, so daß der Katalysa­ tor im fertigen Bauteil verbleiben kann. Nach Ablauf der Katalysatorwirkung könnte der Katalysator aber auch wieder von dem Kunststoff getrennt werden.
Bevorzugt wird als Kunststoff ein polyolefin- bzw. ethen­ haltiger Kunststoff, insbesondere Polyethylen bzw. ein Olefin-Polymer oder Olefin-Copolymer verwendet, so daß sich ein Elastomer ergibt. Der metallische Anteil des Metallocens kann nur Titan oder Zirkon bzw. eine Mischung davon sein, wenn es sich um ein Titanocen oder Zirkonocen handelt. Dadurch ergibt sich eine besonders gute Vernetzung beim Übergang aus der monomeren zur polymeren Molekülstruktur bzw. bei der Kettenbildung der Moleküle. Eine weitere Verbesserung kann dadurch erreicht werden, daß der Kunststoff als moleku­ lare Struktur statt eines reinen Polymerisats ein Co-Polymer, z. B. aus Ethylen und -Olefin, enthält, wobei der Gewichts­ anteil des -Olefins zweckmäßig mindestens 3% und höchstens 40%, insbesondere mindestens 5% und höchstens 30% beträgt. Das -Olefin hat zweckmäßig zwei bis sechs Kohlenstoff-Atome.
Durch diese Ausbildungen kann eine wesentliche Verbesserung des Kunststoffes erreicht werden, der sich auch einfach recyclieren läßt. Der Kunststoff ist sehr lösemittel- bzw. chemikalienbeständig und hat hohe Erweichungstemperaturen, wobei er wenig extrahierbare Bestandteile enthält. Desweite­ ren ist der Kunststoffgeruchs- und geschmacksneutral. Er hat eine hohe Schockzähigkeit, eine gute bzw. dichte Oberflächen­ qualität, einen geringen thermischen Verzug sowie eine sehr gute Spannungsriß-Beständigkeit.
Diese Eigenschaften können noch weiter durch Bestrahlung des fertig geformten Bauteiles, insbesondere durch Gamma-Bestrah­ lung, verbessert werden, wobei die Bestrahlungsintensität zweckmäßig mindestens 85 kGy und höchstens 120 kGy, insbeson­ dere etwa 100 kGy beträgt. Dadurch kann auch die Vernetzung der Molekülketten bzw. der Gelanteil des Kunststoffes wesent­ lich erhöht werden. Die genannten Eigenschaften sind insbe­ sondere im Vergleich mit Kunststoffen wesentlich verbessert, die mit bisher üblichen Katalysator-Systemen hergestellt wurden, beispielsweise mit sogenannten Ziegler-Natta- oder Phillips-Katalysatoren.
Der Bestrahlung durch einen Elektronenstrahlbeschleuniger o. dgl. kann der jeweilige Bauteil für sich oder erst nach Zusammenbau mit mindestens einem weiteren Bauteil bzw. nach betriebsfertigem Zusammenbau aller Bauteile der Austragvor­ richtung 1 ausgesetzt werden, so daß die Bestrahlung sehr einfach durchzuführen ist und sterilisierend wirkt. Alle Bauteile der Vorrichtung 1 bestehen aus Kunststoff, so daß sie gemeinsam der Material-Wiederverwertung zugeführt werden können.
Da durch dieses Material insbesondere auch ein sehr hohes elastisches Rückstellvermögen des Bauteiles zu erzielen ist, eignet es sich bevorzugt für die Federn 26, 39, 49, die Dichtglieder 29, 46 bzw. die zugehörigen Baueinheiten 11, 40, während die übrigen Bauteile aus Kunststoff ohne Beimengung hergestellt sein können. Die jeweilige Feder ist nach Art einer Spiralfeder ausgebildet, deren Windungen jedoch nicht nur entlang der Wendelsteigung aneinander schließen, sondern auch quer dazu über Verbindungsabschnitte einteilig miteinan­ der verbunden sind, die gegenüber der Wendelsteigung eine steilere Steigung aufweisen bzw. entlang des Federumfanges die axialen Verbindungen zwischen benachbarten Wendelab­ schnitten bilden. Dadurch kann die Feder nach Art eines Faltenbalges ausgebildet sein. Auch die Tragkörper 32, 41, der Ventilkörper 21 bzw. 22, der Steuerkolben 33, das Gegeng­ lied 36 und der Schaft 65 einschließlich des Auslaßkörpers 52 können aus dem veredelten Kunststoff bestehen.
Alle Merkmale können bei allen Ausführungsformen vorgesehen sein, weshalb alle Beschreibungsteile sinngemäß für alle Ausführungsformen gelten. Die angegebenen Eigenschaften und Wirkungen können jeweils genau wie beschrieben oder nur etwa bzw. im wesentlichen wie beschrieben vorgesehen sein.

Claims (11)

1. Austragvorrichtung für Medien mit einem Grundkörper (5, 6), einem Gehäuse (7) mit von einem Dichtglied (29, 46) begrenztem Gehäuseraum und mit Medienräumen, die eine Druckkammer (13) und einen Auslaßkanal (18) für einen in einer Auslaßachse (51) liegenden Medienauslaß (19) enthalten, wobei der Auslaßkanal (18) Kanalabschnitte aufweist, von denen einer von Auslaßkörpern (52, 53), wie Düsenkörpern, begrenzt ist, die eine Leiteinrichtung (54) mit Leitflächen für das Medium bilden und einen inneren ersten Auslaßkörper (52) sowie einen äußeren, vom Medienauslaß (19) durchsetzten zweiten Auslaßkörper (53) enthalten, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Auslaßkörper (52, 53) mit dem Dichtglied (29, 46) eine im wesentlichen einteilige Baueinheit (11) bildet.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Dichtglied (29, 46) eine geschlossen ringförmig an einer Lauffläche (45, 47) gleitende Kolbenlippe ist, daß insbesondere eine Kolbenlippe (29) zur Volumenveränderung des Druckraumes (13) vorgesehen ist und daß vorzugsweise die Baueinheit (11) eine Schließfläche eines Auslaßverschlusses (20) für das Medium bildet und/oder an einer Stellfeder (39) abge­ stützt ist.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen eine zur Strömungs­ richtung (56) am Medienauslaß (19) querliegende Leit­ strömung bestimmen, daß insbesondere die Leitflächen eine Wirbel- und/oder Drallströmung um die Auslaßachse (51) bestimmen und daß vorzugsweise der Medienauslaß (19) durch das äußere Ende eines den zweiten Auslaßkör­ per (53) einteilig durchsetzenden Endkanales gebildet ist, dessen innerem Ende der erste Auslaßkörper mit einer der Leitflächen in geringem Spaltabstand unmittel­ bar gegenüberliegt.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Auslaßkörper (52) eine im Querschnitt etwa parallel zur Hauptachse (10) der Austragvorrichtung (1) liegende, dem Medienaus­ laß (19) zugekehrte Oberfläche, wie eine Umfangsfläche (57), aufweist und diese Oberfläche als Leitfläche vorgesehen ist, daß insbesondere die Leitfläche eine zur Strömungsrichtung (25) im stromaufwärts benachbarten Kanalabschnitt des Auslaßkanales (18) entgegengesetzte Strömungsrichtung bestimmt und daß vorzugsweise der erste Auslaßkörper (52) eine Wandung, wie eine schalen­ förmig gekrümmte Mantelwandung aufweist, die an ihrer Außenseite die Leitflächen bildet und mit der davon abgekehrten Innenseite den benachbarten Kanalabschnitt (18) begrenzt, welcher über einen Querkanal (59) mit der Leiteinrichtung (54) verbunden ist.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (18) zwischen der Druckkammer (13) und der Leiteinrichtung (54) von zwei Kanalkörpern (61, 65), wie einer Hülse und einem in diesem liegenden Kernkörper (61), begrenzt ist, daß insbesondere mindestens einer der Kanalkörper (65) einteilig mit einem Auslaßkörper (52) ausgebildet ist und daß vorzugsweise ein Auslaßkörper (53) einteilig mit einem eine Handhabe (66) bildenden Austragkopf (12) und/oder ein Kanalkörper (65) einteilig mit mindestens einem Dichtglied (29, 46) ausgebildet ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Auslaßkörper (52) mit einem Auslaßende in eine Aufnahme (60) des zweiten Auslaßkörpers (53) eingreift, daß insbesondere die Aufnahme (60) eine nutförmige Aufnahmeöffnung zur im wesentlichen festsitzenden Halterung des ersten Auslaß­ körpers (52) ist und daß vorzugsweise eine Kantenfläche und die Bodenfläche der Aufnahmeöffnung (60) den Querka­ nal (59) begrenzen.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufnahme (60) für einen Auslaßkörper (52) an einer Seite von einer vom Medienauslaß (19) durchsetzten Austragwandung begrenzt ist, daß insbesondere die Aufnahme (60) von zwei koaxial ineinanderliegenden Umfangsflächen begrenzt ist und daß vorzugsweise die Baueinheit (11) über das freie Ende der Austragwandung frei in Richtung zum Dichtglied (29) vorsteht.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen eine Drallkammer (62) und mindestens einen etwa tangential in diese mündenden Drallkanal (63) begrenzen, daß insbeson­ dere ein Drallkanal (63) durchgehend etwa parallel zur Längsachse (10) der Auslaßkörper (52, 53) liegt und daß vorzugsweise ein Drallkanal (63) einen quer zur Längs­ achse (10) der Auslaßkörper (52, 53) entlang eines Krümmungsumfanges liegenden Kanalteil aufweist.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen durch eine Leitvertiefung (58) gebildet sind, daß insbesondere die Leitvertiefung (58) nur im ersten Auslaßkörper (52) vorgesehen ist und daß vorzugsweise die Tiefe der Leitvertiefung (58) zur Auslaßachse (56) abnimmt.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Auslaßkörper (52, 53) zur gegenseitigen Lageausrichtung mit Ausricht­ flächen (64) versehen sind, daß insbesondere die Aus­ richtflächen (64) nach Art von Kreisabschnittflächen ausgebildet sind und daß vorzugsweise die Ausrichtflä­ chen (64) an den Auslaßkanal (18) und/oder den Querkanal (59) angrenzen.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammer (13) an einen Einlaßkanal (15, 16) für das Medium angeschlossen ist, daß insbesondere in der Druckkammer (13) mindestens eine Stellfeder (39) liegt und daß vorzugsweise ein Befestigungsglied (8) zur Befestigung der Austragvor­ richtung (1) an einem von der Druckkammer (13) gesonder­ ten Medienspeicher (9) vorgesehen ist.
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