DE19604056C1 - Handgerät zum Übertragen eines Films von einer Trägerfolie auf ein Substrat - Google Patents
Handgerät zum Übertragen eines Films von einer Trägerfolie auf ein SubstratInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Handgerät zum Übertragen eines Filmes von einer Trägerfolie
auf ein Substrat, mit einer Auftrageinrichtung, die einen aus einem Gehäuse
vorragenden Endbereich aufweist, um den die von einer Vorratsspule kommende
filmbeschichtete Trägerfolie zu einer Aufwickelspule geführt ist und an dem zum
ziehenden und schiebenden Betrieb des Handgerätes je eine Kontaktfläche vorgesehen ist,
über die die Trägerfolie zum Übertragen des Films gegen das Substrat andrückbar ist.
Ein solches Gerät ist in der DE 38 32 163 C1 beschrieben. Dabei besteht die
Auftrageinrichtung aus einem Auftragfuß, der an seinem freien Ende mit einer
dünnlippigen Auftragleiste versehen ist, um einen flatterfrei quer zur Längsrichtung der
Trägerfolie verlaufenden Abriß des Films zu gewährleisten, wie dies beispielsweise
beim Transfer eines Abdeckfilms (cover-up-Films) von der Trägerfolie auf das Substrat
gewünscht wird. Als Filme werden überwiegend Klebstoff-Filme oder Abdeckfilme
(cover-up-Filme) verwendet.
Die dünnlippige Auftragleiste enthält die Kontaktfläche und stellt ein gleichmäßiges
Anpressen der filmbeschichteten Trägerfolie auch bei einem nachgiebigen oder
unebenen Substrat, wie einer Arbeitsfläche, gegen den Arbeitsbereich sicher. Diese
Ausführung ist speziell für einen ziehenden Auftrag des Films auf der Arbeitsfläche
konzipiert.
Aus der EP 0 377 085 A2 (Fig. 17 und 18) ist ein Handgerät zum Übertragen eines
Filmes von einer Trägerfolie auf ein Substrat bekannt, bei dem eine Auftrageinrichtung
eingesetzt wird, die aus einem im wesentlichen U-förmigen Teil besteht, dessen einer
Schenkel als Auftragfuß dient und gegenüber dem anderen Schenkel etwas verlängert
ist. Im Endbereich des kürzeren Schenkels sowie im Bereich des Verbindungssteges
zwischen den beiden Schenkeln sind Bohrungen angebracht, durch die Zapfen
hindurchgesteckt werden, welche die Seitenwände des Gehäuses miteinander
verbinden. Dadurch ist der kürzere Schenkel der Auftrageinrichtung gegenüber dem
Gehäuse fest fixiert, während der längere freie Schenkel, über den die Trägerfolie
geführt und an dem sie umgelenkt wird, federnd in Richtung zum kürzeren Schenkel
hin verschwenken kann. Am Ende des kürzeren Schenkels ist ein zum längeren
Schenkel hin vorragender, in Form eines an seiner Spitze abgerundeten Kegels
ausgebildeter Nocken angeformt, gegen den sich der freie Schenkel nach Ausführung
einer gewissen Ausfederbewegung anlegen kann, so daß er durch Anlage an der
Spitze des Nockens auch um den Anlagepunkt seitlich verschwenken kann und so
auch bei einer verkanteten Halterung des Gerätes stets eine Ausrichtung der
Andruckkante der Auftrageinrichtung entsprechend der Ausrichtung der Oberfläche
möglich ist. Auch dieses bekannte Gerät kann nicht im schiebenden, sondern nur in
ziehendem Betrieb eingesetzt werden, da nur dabei die Ausfederung des Auftragfußes
in Richtung auf den Stütznocken hin erfolgt und damit die erforderliche Begrenzung
und Abstützung der Ausfederbewegung gegenüber dem Gehäuse erreicht werden
kann. Ein Einsatz für schiebenden Betrieb ist nicht möglich, da dann bei der hierzu
erforderlichen Verdrehung des Gehäuses um 180° eine Ausfederbewegung des
Auftragfußes (bis zur Möglichkeit dessen Abbrechens) ohne Begrenzung der
Ausfederung gegeben wäre und überdies auch noch eine zu steile Anstellung des
Auftragarmes zur Unterlage gegeben wäre.
Neuerdings wurden in der Praxis auch Handgeräte bekannt, die sowohl für einen
ziehenden, wie auch für einen schiebenden Auftrag des Films auf die Arbeitsfläche
eingerichtet sind. Der Schubbetrieb derartiger Handgeräte bietet den Vorteil, daß z. B.
bei filigranen Abdeckarbeiten, wie Textkorrekturen, Anfang und Ende der
Korrekturstrecke gut eingesehen werden können und dabei nicht durch das Handgerät
verdeckt sind, wie dies beim ziehenden Transfer der Fall ist.
Ein solches bekanntes, dem Obergegriff des Anspruchs 1 entsprechendes Handgerät
(DE 40 33 590 A1) weist ein Gehäuse auf, aus dem ein Stützfuß mit einer Auftragrolle
an seinem freien Endbereich als Auftrageinrichtung vorsteht. Das von der Vorratsspule
kommende filmbeschichtete Trägerband wird zum Transfer des Films auf das Substrat
zur Auftragrolle geführt, wo es je nach Haltung des Handgerätes, d. h. je nach dem
beabsichtigten Betrieb des Handgerätes in ziehender oder schiebender Weise, über eine
erste Kontaktfläche oder eine zweite Kontaktfläche gegen das Substrat angedrückt
werden kann. Nach dem Transfer des Films oder der Filmschicht auf das Substrat wird
das Leerband zur Aufwickelspule geführt.
Sollen beide Anwendungsmöglichkeiten, d. h. der Zug- und der Schubbetrieb,
wahlweise zum Einsatz kommen, setzt dies eine im wesentlichen symmetrisch
ausgebildete Auftrageinrichtung voraus, da das Handgerät zum Ändern der
Betriebsweise durch eine Drehung um 180° mit der jeweils anderen Kontaktfläche auf
die durch das Substrat gebildete Arbeitsfläche aufgesetzt werden muß. Da die
Trägerfolie beim Abwickeln von der Vorratsspule letztere einschließlich ihres
Spulenkerns und dessen Drehlagerung, ferner eine Rutschkupplung und die
Aufwickelspule für die Aufnahme des Leerbandes samt deren Spulenkern und dessen
Drehlagerung antreiben muß, treten Drehmomente auf, die von der Haftung des Films
auf dem Substrat überwunden werden müssen, da der Film ansonsten abreißen würde
und Trägerfolientransport zum Erliegen käme.
Eine Auftragrolle ist für den wahlweisen Zug- oder Schubbetrieb des Handgerätes zwar
gut geeignet, jedoch gewährleistet sie keinen flatterfrei rechtwinklig zur Längsrichtung
der Trägerfolie verlaufenden Abriß des Films, wie es bei der Übertragung eines
Abdeckfilms auf ein Substratblatt gewünscht wird und durch Verwendung einer
Auftragleiste als Auftrageinrichtung realisierbar ist.
Versuche mit Auftragleisten haben ergeben, daß je nach Hafteigenschaft eines Films
für dessen Verwendung jeweils eine Mindest-Kontaktfläche, die durch die Breite der
Trägerfolie und die Kontaktlänge der Trägerfolie auf dem Substrat bestimmt wird,
zwischen dem Film und Substrat nicht unterschritten werden darf. Ferner soll ein
Anwender nicht auf einen festen Anstellwinkel des Handgerätes bei dessen Betrieb
eingeschränkt werden, sondern eine sichere Funktion soll auch für einen individuell
gewählten Anstellwinkel in einem gewissen Winkelbereich gewährleistet sein, was
dadurch erreicht werden kann, daß der Kontaktbereich
abgerundet ist.
Die in der Praxis bekannt gewordenen Handgeräte für alternativ schiebenden oder
ziehenden Transfer des Films vom Trägerband auf das Substrat weisen daher einen
Auftragleistenrundungsradius von 0,4 bis 0,6 mm auf, was zwangsweise zu einer
Dicke der Auftragleisten führt, die eine elastische Anpassung an das Substrat
ausschließt. Da aber der Radius der Rundung nicht beliebig klein ausgeführt werden
kann, können die Vorzüge der bei einem Handgerät nach der DE 38 32 163 C1
verwendeten Auftragleiste, wie beispielsweise die elastische Anschmiegung an nicht
planes Substrat und der exakte Abriß der Filmschicht, in ihrer Summe bei einem für
ziehende und schiebende Anwendung ausgelegten Handgerät weder mit einer
bekannten Auftragleiste, noch mit einer Auftragrolle erreicht werden.
Ausgehend hiervon hat die Erfindung zum Ziel, das gattungsgemäße Handgerät so zu
verbessern, daß es sowohl bei Zug- als auch Schubbetrieb stets eine gleichmäßige,
ununterbrochene Übertragung des Films von der Trägerfolie auf das Substrat bei
gleichzeitig exaktem Filmabriß am Auftragende sicherstellt.
Erfindungsgemäß wird dies bei einem Handgerät der eingangs genannten Art dadurch
erreicht, daß die Auftrageinrichtung zwei durch einen Freiraum voneinander
beabstandete, übereinander angebrachte Auftragleisten enthält, deren jede jeweils eine der beiden Kontaktflächen trägt.
Die Verwendung von zwei Auftragleisten stellt zum einen einen exakten, zum
Trägerbandverlauf etwa rechtwinkligen Abriß des Films am Ende einer gewünschten
Filmübertragungsstrecke sicher, ermöglicht daneben aber auch einen ausreichend
großen gemeinsamen Rundungs- oder Hüllkreisradius für die Endbereiche beider
Auftragleisten, dessen Kreisbogen den Freiraum überspannt, so daß sowohl eine
ziehende als auch eine schiebende Anwendung problemlos möglich ist. Andererseits
können bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung die Auftragleisten aber auch so
dünn ausgebildet werden, daß sie durch ihre Nachgiebigkeit ein gleichmäßiges
Anpressen des Films auch bei nachgiebigem oder unebenem Substrat gewährleisten,
indem sie örtliche Unebenheiten ausgleichen.
Ein Vorteil der Erfindung besteht weiterhin darin, daß bei beiden Betriebsarten jeweils
eine problemspezifisch optimal gestaltete Auftragsleiste zum Einsatz kommen kann.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Auftragleisten elastisch gegeneinander verformbar sind. Dadurch wird eine weitere
Verbesserung der Arbeitsweise des Handgerätes und eine größere Bequemlichkeit bei
dessen Einsatz erreicht, weil dadurch die Anpassungsmöglichkeit der Kontaktflächen
an das Substrat weiter verbessert wird, so daß eine korrekte und gleichmäßige Auflage
des Trägerbandes und somit des zu übertragenden Films auch auf einem unebenen
Substrat jederzeit sichergestellt ist. Dies wird dabei gewährleistet, ohne daß das
Handgerät mit einer großen Kraft gegen das Substrat gepreßt werden muß. Der
Anwender kann sich dadurch auf das Führen und Haltern des Handgerätes
konzentrieren, was zu einer fehlerfreieren Anwendung beiträgt.
Eine besonders kostengünstige Version des erfindungsgemäßen Handgerätes kann
dadurch realisiert werden, daß die Auftrageinrichtung einen Auftragfuß enthält, der an
seinem freien Endbereich die beiden durch einen den Freiraum bildenden Schlitz
getrennten Auftragleisten ausbildet bzw. in diese ausläuft, z. B. in Form eines an
seinem Ende geschlitzten Auftragsfußes. Es brauchen daher bei den vorbekannten
Handgeräten lediglich die Auftrageinrichtungen gegen solche mit der vorstehenden
Ausgestaltung ausgetauscht werden, ohne daß weitergehende Änderungen an dem
Handgerät oder seinen einzelnen Komponenten erforderlich wären. So kann ein
geschlitzter Auftragfuß zumindest im wesentlichen dieselben Abmessungen und
Formen aufweisen wie die bislang verwendeten ungeschlitzten Füße. Ferner erfordert
die Herstellung eines geschlitzten Auftragfußes keinen zusätzlichen Fertigungsaufwand
und führt als weiterer Vorteil sogar noch zu Materialeinsparungen. Der Auftragfuß mit
den beiden Auftragleisten kann dabei einstückig oder mehrteilig ausgeführt sein. Ein
erfindungsgemäßes Gerät kann in dieser Ausführung also bis auf den Schlitz im
Auftragfuß mit einem vorbekannten Handgerät übereinstimmen, wobei die
erfindungsgemäße Gestaltung sicherstellt, daß ein in der Funktion zum Stand der
Technik gleichwertiger Auftragfuß zusätzlich und in beiden Betriebsarten die Vorzüge
einer elastischen Anpassung an das Substrat und eines exakten Abrisses des Films
bietet. Dem Rundungsradius des bekannten Auftragsfußes entspricht dann bei einer
entsprechenden Ausführung der Erfindung ein Hüllkreisradius, der durch die zumindest
im wesentlichen stetige Fortsetzung einer Endkrümmung oder von Rundungen der
beiden unbelasteten Auftragleisten über den Schlitz hinweg erhalten wird.
Eine andere vorteilhafte Alternative zu einem geschlitzten Auftragfuß besteht darin,
daß die Auftrageinrichtung zwei getrennte Auftragfüße enthält, die an ihren freien
Endbereichen jeweils eine Auftragleiste ausbilden. Diese Ausführung ermöglicht
zusätzliche Freiheiten bei der Gestaltung und Anordnung sowie bei der
Materialauswahl für die Auftragfüße, so daß eine weitere Anpassung an die
spezifischen Anforderungen jeder der beiden Betriebsarten möglich ist.
Für die Kompaktheit und leichte Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen Handgerätes
ist es ferner von Vorteil und daher bevorzugt, wenn der oder zumindest ein Auftragfuß
zur Verstellung des Abstandes seiner Auftragleiste(n) zum Gehäuse einstellbar ist.
Dadurch kann auf einfache Weise erreicht werden, daß das Handgerät individuell an
die Bedürfnisse des Benutzers und an die Betriebsweise zum Ziehen oder
Schieben des Handgerätes angepaßt werden kann. Die Verstellmöglichkeiten können
insgesamt sowohl den Anstellwinkel der Auftragleiste(n) und damit der
Kontaktfläche(n) wie auch die Entfernung der Auftragleiste(n) vom Gehäuse umfassen.
Beispielsweise kann diese Ausführung mit zwei zu einer gemeinsamen Mittenebene,
die parallel zu dem Freiraum (Trennschlitz) verläuft, symmetrisch angeordneten
Auftragfüßen realisiert werden, um deren Auftragleisten das Trägerband außerhalb des
Gehäuses herumgeführt ist. So kann für jede Betriebsart, d. h. zum Ziehen oder
Schieben des Handgerätes, jeweils eine problemspezifisch optimal gestaltete
Auftragleiste zum Einsatz kommen.
Die Verstellmöglichkeit bei der Version mit zwei Auftragfüßen ist dann besonders
vorteilhaft, wenn diese zur gegensinnigen Verstellung der Abstände ihrer
Auftragleisten vom Gehäuse miteinander gekoppelt einstellbar sind. Damit kann jeweils
der für den aktuell beabsichtigten Betrieb des Handgerätes, d. h. Zug oder Schub,
vorgesehene Auftragfuß durch Ausfahren oder -klappen in die optimale
Betriebsposition gebracht und der andere Auftragfuß zurückgezogen oder
weggeklappt werden, so daß letzterer weder die Filmübertragung, noch den freien
Blick auf die Arbeits- oder Übertragungsstelle behindert. Durch die Kopplung der
beiden Verstellbewegungen ist nur eine einzige Betätigung notwendig, um das
Handgerät zwischen den beiden Betriebsarten umzustellen.
Bei der gekoppelten gegensinnigen Verstellung von zwei Auftragfüßen ist es weiterhin
besonders vorteilhaft, wenn die Kopplung für gegensinnig gleich große Verstellwege
an beiden Auftragleisten vorzugsweise als synchrone Verstellung ausgelegt ist.
Dieselbe Verstelldistanz für beide Auftragfüße stellt sicher, daß das über sie geführte
Trägerband in jeder der beiden Einstellungen zuverlässig an den Auftragleisten bzw.
deren Kontaktflächen anliegt, da die Gesamtlänge des Weges des Trägerbandes von
der Vorratsspule zur Aufwickelspule wegen der synchronen Verstellung konstant ist,
so daß das Trägerband dabei nicht locker wird und von den Auftragleisten abrutschen
kann.
Zwei im wesentlichen parallele, bezüglich des Gehäuses ortsfeste, d. h. nicht
verstellbare und insbesondere gleich lange Auftragfüße können in Abhängigkeit von
ihrer Lage dazu führen, daß in einer Betriebsart oder sogar beiden Betriebsarten die
Sicht auf eine aktuelle Arbeitsstelle durch den in der jeweils gewählten Betriebsart
inaktiven Fuß beeinträchtigt wird. Durch entsprechende Kombination der oben
beschriebenen Ausführungsvarianten kann beispielsweise eine Ausführung geschaffen
werden, bei der die Füße parallel gegeneinander so verschiebbar sind, daß die Sicht auf
die aktuelle Arbeitsstelle immer gut erhalten bleibt.
Bei dem Handgerät nach der Erfindung wird zur Einstellung der Auftragfüße bzw.
Auftragleisten bevorzugt eine Umschaltvorrichtung vorgesehen, die im einfachsten Fall
manuell betätigbar ist. Grundsätzlich kann aber auch eine Automatik enthalten sein, die
beispielsweise in Abhängigkeit von der Haltung des Handgerätes bestimmte
Einstellungen selbsttätig vornimmt. Die Sicherung der Einstellungen, die bei einer
manuellen Umstellung beispielsweise durch Verrasten oder Verriegeln bewirkt werden
kann, läßt sich im Falle einer Automatik z. B. durch gerätestellungsabhängig
verrutschende Klemmkeile bewirken.
Eine manuelle Betätigung der Umschaltvorrichtung kann beispielsweise durch einen
Dreh- oder Schwenkschalter oder einen Schieber bewirkt werden. Um die gewählte
Einstellung leicht erkennen zu können, können an entsprechenden Stellungen des
Schalters oder Schiebers geeignete Hinweise, z. B. ein Zeiger, der die Zuordnung der
Stellung zum jeweiligen Hinweis erleichtert, angebracht sein, wobei der Schalter oder
Schieber auch selbst zeigerartig ausgestaltet sein kann.
Bevorzugt enthält die Umschaltvorrichtung zur Verstellung jedes einstellbaren
Auftragfußes jedoch einen Kulissenhebel, der eine Kulissenführung für einen am
zugeordneten Auftragfuß angebrachten Formvorsprung bildet, mit dem er in
Gleiteingriff steht. Damit kann besonders leicht eine Dreh- oder Schiebebewegung,
z. B. an einer Handhabe oder einem Schalter an der Geräteaußenseite, in eine
Verstellbewegung für den Auftragfuß bzw. die Auftragfüße umgesetzt werden, wobei
der genaue Bewegungsablauf und der zeitliche Verlauf dieser Bewegung durch die
Gestaltung der Kulissenführung vorgegeben wird. Sind für zwei verstellbare
Auftragfüße die beiden Kulissenhebel gegensinnig gleichwirkend, und haben sie
insbesondere gleiche Wirklängen, wie gemäß einer weiter bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen ist, so bleibt das Trägerband jedenfalls in der Endstellung
beider Betriebsarten und insbesondere auch während der Verstellbewegung des
Auftragfußes oder der Auftragfüße immer gleich straff gespannt.
Bevorzugt ist ferner das Gehäuse für den ziehenden und den schiebenden Betrieb des
Handgerätes zumindest im wesentlichen symmetrisch ausgebildet, wodurch es in
vorteilhafter Weise in jeder der beiden Betriebsarten gleichermaßen leicht und sicher
gehalten und geführt werden kann.
Bei der Erfindung ist es möglich, den freien Endbereich der Auftrageinrichtung so zu
gestalten, daß die Endflächen der beiden Auftragleisten mit dem dazwischen liegenden
Freiraum auf einem gemeinsamen Hüllkreisradius, bevorzugt von 0,4 bis 0,6 mm,
liegen. Durch diese bevorzugte Dimensionierung lassen sich empirisch ermittelte
optimale Abmessungen des erfindungsgemäßen Handgerätes im Hinblick auf einen
Zug- und Schubbetrieb erreichen, so daß ein gutes Abspulen der Trägerfolie sowie ein
zuverlässiges Übertragen des Films auf das Substrat in jeder der beiden Betriebsweisen
sichergestellt ist. Der Hüllkreisradius entspricht dem Rundungsradius, der bei einem
Auftragfuß nach dem Stand der Technik so zu bemessen ist, daß er eine ausreichende
Kontaktfläche der Trägerfolie bzw. des Films auf dem Substrat bei individuell
wählbaren Anstellwinkeln des Handgerätes im Betrieb sicherstellt.
Es ist ferner von Vorteil, wenn die Kontaktfläche an der einen Auftragleiste spezifisch
für einen ziehenden Betrieb und die Kontaktfläche an der anderen Auftragleiste
spezifisch für einen schiebenden Betrieb des Handgerätes ausgelegt ist, um dessen
Bedienung und Nutzung zu optimieren.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielshalber noch näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine seitliche Prinzip-Detaildarstellung einer Auftrageinrichtung gemäß
einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handgerätes im
Längsschnitt;
Fig. 2 eine seitliche Prinzip-Detaildarstellung einer Auftrageinrichtung gemäß
einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handgerätes
im Längsschnitt und
Fig. 3 eine erweiterte seitliche Prinzip-Detaildarstellung der Ausführungsform
nach Fig. 2 im Längsschnitt.
In allen Figuren sind gleiche Teile mit jeweils denselben Bezugszeichen versehen, so
daß die Einzelteile des Handgerätes und deren Funktionen für den Fachmann auch
dann aus der Zeichnung deutlich zu entnehmen sind, wenn in der Beschreibung nicht
im Zusammenhang mit jeder Figur auf jedes Teil und jede Funktion eingegangen wird.
Fig. 1 zeigt eine Auftrageinrichtung 1 eines ansonsten nicht weiter gezeigten
Handgerätes mit einem Auftragfuß 3, an dessen vorderem Bereich 11 zwei durch einen
Freiraum 18 in Form eines Schlitzes 17 getrennte Auftragleisten 4a, 4b integral
ausgebildet sind. Zum Übertragen eines Filmes 7 von einer Trägerfolie 6 auf ein
Substrat 8 ragt die Auftrageinrichtung 1 aus einem Gehäuse 2 (vgl. Fig. 3) mit ihrem
Endbereich 11 vor. Die von einer (nicht gezeigten) Vorratsspule kommende Trägerfolie
6 verläuft über die Auftrageinrichtung 1, wird dort umgelenkt und in ihrem
anschließenden Bereich 10 zu einer (nicht dargestellten) Aufwickelspule im Gehäuse
geführt. Zum ziehenden und schiebenden Betrieb des Handgerätes ist im vorderen
freien Endbereich beider Auftragleisten 4a, 4b je eine Kontaktfläche 9a bzw. 9b
vorgesehen, über die die Trägerfolie 6 zum Übertragen des Films 7 gegen das Substrat
8 angedrückt werden kann.
Die freien Enden der beiden Auftragleisten 4a, 4b sind in Fig. 1 aufeinander zu rund
geformt, d. h. ihre Rundungen liegen auf einem gemeinsamen Hüllkreis mit einem
Radius R, der eine Größe im Bereich von 0,4 bis 0,6 mm hat.
Es ist vorteilhaft, wenn der Schlitz 17 ziemlich schmal ausgeführt ist, damit beim
Anpressen des Auftragfußes 3 gegen das Substrat 8 keine so starke Verformung oder
Verschmälerung des Auftragfußes 3 in seinem Endbereich 11 auftreten kann, daß die
Trägerfolie 6 nicht mehr ausreichend über die Auftragleisten 4a, 4b geführt wird und
seitlich vom Auftragfuß 3 abrutschen kann.
Die Rundungen 16 gestatten eine an einen Anstellwinkel α anpaßbare Lage der
Kontaktflächen 9a, 9b, was durch die Flexibilität und Elastizität der Auftragleisten 4a,
4b gefördert wird. Dadurch kann das Handgerät immer in einer für den jeweiligen
Anwender bequemen Haltung geführt und gleichzeitig eine einwandfreie Übertragung
des Films 7 erreicht werden.
Die beiden Auftragleisten 4a, 4b geben jedoch nicht nur an ihrem dünnlippigen freien
Ende, also etwa im Bereich der Rundungen, auf Druck elastisch nach, sondern sind
insgesamt im Bereich des Schlitzes 17 elastisch gegeneinander verformbar. Dadurch
wird z. B. auch ein Ausgleich anwenderabhängig unterschiedlich starker Anpreßdrücke
erzielt, wobei die jeweils in aktive Auftragleiste 4b, 4a als Wegbegrenzung für die durch
den Anwendungsdruck verbogene andere Auftragleiste 4a bzw. 4b dient. Ggf. kann
auch ein gesonderter Anschlag (nicht dargestellt) für Auftragfüße bei anderer
Ausführung der Erfindung vorgesehen werden.
Das Handgerät ist mit einem zumindest im wesentlichen derart symmetrisch
ausgebildeten Gehäuse 2 versehen, daß dieses sowohl bei ziehendem, als auch bei
schiebendem Betrieb etwa gleich in der Hand des Benutzers liegt. Um zwischen beiden
Betriebsarten zu wechseln, kann das z. B. von der rechten Hand eines Anwenders
ziehend verwendete Handgerät unter Beibehaltung seiner räumlichen Lage und
Orientierung in die linke Hand übergeben werden, wonach es entgegen dem
Uhrzeigersinn gedreht wird, bis es so ausgerichtet ist, daß nunmehr mit der linken
Hand ein schiebender Betrieb zur Filmübertragung ausgeführt werden kann, bei dem
dann nicht mehr die Kontaktfläche 4a, sondern die Kontaktfläche 4b zum Andrücken
der Trägerfolie 6 gegen das Substrat 8 benutzt wird. Dazu ist der Auftragfuß 3 wie
das Gehäuse 2 ebenfalls im wesentlichen symmetrisch ausgebildet.
Durch die Rundungen 16 ist das Handgerät im Bereich der Kontaktflächen so
geformt, daß die eine Auftragleiste 4a an einen ziehenden Betrieb und die andere
Auftragleiste 4b an einen schiebenden Betrieb besonders angepaßt ist. Der Einsatz der
Auftragleisten 4a und 4b ermöglicht, anders als bei Verwendung einer Auftragrolle,
einen exakten, quer zum Trägerfolientransport verlaufenden Abriß des Films 7 am Ende
der Filmübertragungsstrecke. Dabei können die Auftragleisten 4a, 4b so dünn
ausgeführt werden, daß sie auch auf einem nicht planen Substrat 8 stets einen
gleichmäßigen Auftrag sicherstellen.
In den Fig. 2 und 3 sind Details einer anderen Ausführungsform für eine
Auftrageinrichtung 1 dargestellt.
Fig. 2 zeigt den vorderen Bereich 11 einer Auftrageinrichtung 1 mit zwei
Auftragfüßen 3a und 3b, die durch einen Freiraum 18, der beispielsweise als Spalt 17
ausgebildet ist, in Transportrichtung der Trägerfolie 6 getrennt sind. Jeder der zwei
Auftragfüße 3a, 3b läuft in eine Auftragleiste 4a bzw. 4b aus. An den Auftragleisten
4a, 4b sind wiederum Kontaktflächen 9a bzw. 9b vorgesehen, mittels derer die
Trägerfolie 6 zur Filmabgabe gegen das Substrat 8 angedrückt werden kann. Die
Auftragleisten 4a, 4b sind selbst insoweit flexibel, daß sie Unebenheiten auf dem
Substrat 8 ausgleichen können. Hierzu sind die Auftragleisten 4a, 4b dünnlippig
ausgebildet, was entsprechend der Darstellung in den Fig. 2 und 3 durch eine
Verjüngung des Längsquerschnitts der Auftragleisten 4a, 4b in Richtung des
Trägerbandverlaufes realisiert ist, und zwar so, daß der Freiraum 18 zum Ende der
Auftragleisten 4a, 4b hin in dieser Richtung größer wird. Diese Ausgestaltung ist
jedoch nur als beispielhaft zu betrachten, da die erforderliche Flexibilität der
Auftragleisten auch durch andere formgebende Maßnahmen oder andere Materialwahl
und -kombinationen realisiert werden kann. Insbesondere kann die Ausgestaltung der
Auftragfüße 3a, 3b einstückig mit den Auftragleisten 4a bzw. 4b auch durch eine
andere als eine einstückige Verbindung ersetzt werden.
Die beiden Auftragleisten 4a, 4b stellen jeweils einen Teil eines Auftragfußes 3a bzw.
3b dar und sind elastisch gegeneinander verformbar. Dadurch wird ein weiterer
Bewegungs- oder Ausgleichsweg geschaffen, der unterschiedlich starke Anpreßdrücke
gegen das Substrat 8 aufnehmen kann, so daß das entsprechend ausgestattete
Handgerät von verschieden kräftigen Benutzern stets mit optimaler Funktion einsetzbar
ist.
Die zwei Auftragfüße 3a, 3b sind symmetrisch zur Mittelachse M-M des Spaltes 17
angeordnet, wobei sie eine für jeweils eine Betriebsart, d. h. Zug- oder Schubbetrieb,
problemspezifisch optimal gestaltete Auftragleiste 4a, 4b tragen. Die quasi modulare
Zusammensetzung der Auftrageinrichtung 1 aus zwei getrennten Auftragfüßen 3a, 3b
bietet noch weitergehende Anpassungsmöglichkeiten als bei nur einem Auftragfuß
(Fig. 1) und zusätzlich Verstellmöglichkeiten, wie nachfolgend dargestellt wird.
Anders als beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 weisen die Auftragfüße 3a, 3b aus
den Fig. 2 und 3 in den Endbereichen ihrer Auftragleisten 4a bzw. 4b keine
Rundungen auf, die für verschiedene Anstellwinkel α des Handgerätes ausgelegt
sind. Hier sind die Auftragleisten 4a, 4b vielmehr an ihren Enden so dünn ausgebildet,
daß sie sich unter dem bei der Anwendung ohnehin vorhandenen Druck gegen das
Substrat 8 leicht entsprechend verbiegen können, so daß ebenfalls ein weiter Bereich
von Anstellwinkeln α des Handgerätes relativ zum Substrat 8 möglich ist. Dabei kann
je nach konkreter Ausgestaltung der Auftragleisten 4a, 4b die jeweils benutzte
Kontaktfläche 9a bzw. 9b sogar eine größere Fläche haben als im Fall von Fig. 1, bei
dem Rundungen 16 vorgesehen sind, die bei harter Unterlage fast nur eine
Kontaktlinie quer zum Trägerbandtransport ausbilden, was aber für die einwandfreie
Funktion des Handgerätes grundsätzlich ausreichend ist.
Durch die genannte Verformung der Auftragleisten 4a, 4b jeweils beim Andrücken des
Gerätes gegen das Substrat 8 wird ebenfalls eine Rundung ausgebildet, die jedoch
nicht so gleichförmig zu sein braucht wie die Rundungen 16 in Fig. 1.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform für die Gesamtanordnung gezeigt, bei der die
Auftragfüße 3a, 3b hinsichtlich des Abstandes des Endes ihrer jeweiligen Auftragleiste
4a bzw. 4b vom Gehäuse 2 verstellbar sind. Die Verstellung der Abstände der
Auftragleisten 4a, 4b vom Gehäuse 2 erfolgt hier gekoppelt und gegensinnig. Wird
also z. B. der Abstand einer Auftragleiste 4a zum Gehäuse vergrößert, so verringert
sich dadurch automatisch und vorzugsweise auch synchron der Abstand der anderen
Auftragleiste 4b zum Gehäuse 2.
Damit sind zwei Betriebsstellungen einstellbar, die jeweils eine Einstellung für den
ziehenden Betrieb oder für den schiebenden Betrieb bewirken, wobei stets der Blick auf
die Arbeitsstelle A, die beispielsweise eine Korrekturstelle sein kann, freigegeben wird.
In jeder dieser beiden Betriebsstellungen ragt einer der Auftragfüße 3a, 3b weiter aus
dem Gehäuse 2 heraus als der andere Auftragfuß 3b bzw. 3a.
Ein Vergleich der Darstellungen der Fig. 2 und 3 verdeutlicht diesen Effekt. In Fig.
2 ist durch einen Pfeil 20 die Blickrichtung des Benutzers angedeutet. Es ist ersichtlich,
daß die oberhalb der Auftragleiste 4a liegende Auftragleiste 4b den Blick auf die
Arbeitsstelle A verdeckt. Um die Arbeitsstelle A einsehen zu können, müßte der
Benutzer, bezogen auf die Darstellung in Fig. 2, schräg von links unter die
Auftragleiste 4b schauen. Die entsprechende Kopfhaltung ist ermüdend und würde die
Konzentrationsfähigkeit des Anwenders beeinträchtigen. Außerdem liegen an der von
der Auftragleiste 4b abgedeckten Arbeitsstelle A keine optimalen Lichtverhältnisse vor,
was insgesamt die Handhabung erschwert.
Dagegen ermöglicht die in der Fig. 3 gezeigte Einstellmöglichkeit der Auftragleisten
4a, 4b sowohl einen ungehinderten Blick, wie auch einen optimalen Lichteinfall auf die
Arbeitsstelle A. Der Auftragfuß 3b mit der Auftragleiste 4b ist in der gezeigten Lage
ein Stück in das Gehäuse 2 hinein verschoben, so daß die Auftragleiste 4a und
insbesondere deren freie Endkante durch den Auftragfuß 3b nicht mehr verdeckt wird
und die durch den Pfeil 20 angedeutete Blickrichtung bis zur Grenzlinie Substrat
8/Auftragleiste 4a unversperrt ist.
Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch wird die Freilegung des Arbeitsbereichs
für den Blick des Benutzers dadurch unterstützt daß gleichzeitig zum
Einwärtsschieben der Auftragleiste 4b hinsichtlich des Gehäuses 2 bezüglich letzterem
die Auftragleiste 4a herausgeschoben wird. Die beiden Leisten 4a, 4b und damit
natürlich auch die beiden Auftragfüße 3a bzw. 3b werden parallel zueinander
verschoben. Diese Steuerung der Auftragfüße 3a, 3b ermöglicht es, daß nur relativ
kurze Verstellwege bewerkstelligt werden müssen, um in jeder Betriebsweise die Sicht
auf die Arbeitsstelle A zu erhalten. Im Gehäuse 2 muß daher auch kein großer Raum
zur Aufnahme eines eingefahrenen Auftragfußes 3a oder 3b bereitgehalten werden.
Jedoch ist ein freier Blick auf die Arbeitsstelle A auch erzielbar, wenn nur ein
Auftragfuß 3a oder 3b gegenüber dem anderen Auftragfuß 3b bzw. 3a in das Gehäuse
2 hinein und daraus heraus verstellbar wäre. Das Gehäuse 2 müßte dann allerdings
einen etwas größeren Verstellweg für den verstellbaren Auftragfuß bereitstellen.
An Stelle einer Parallelverschiebung der beiden Auftragfüße 3a, 3b relativ zueinander
könnte auch eine entsprechende Verstellung durch Verschwenken eines
oder beider Auftragfüße 3a, 3b erreicht werden.
Verstellmöglichkeiten beider Auftragfüße 3a, 3b können, wie auch grundsätzlich deren
Verschiebung, entweder miteinander gekoppelt oder voneinander getrennt
durchgeführt werden. Auch eine Kombination von Verschiebung und Verschwenkung
wäre beliebig möglich, wobei nur darauf zu achten ist, daß vor allem in der
schiebenden Betriebsweise, die speziell für genaues Positionieren und Führen des
Handgerätes 1 geeignet ist, ein möglichst ungehinderter Blick des Anwenders auf die
Arbeitsstelle A möglich sein sollte.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Anordnung ist eine Umschaltvorrichtung 21 vorgesehen,
die zur Verstellung jedes Auftragfußes 3a, 3b jeweils einen Kulissenhebel 22a, 22b
enthält. Die beiden Kulissenhebel 22a, 22b sind integral mit einem Schalter 23
verbunden und auf einer Achse 24 schwenkbar gelagert, die in der Mitte zwischen den
beiden Kulissenhebeln 22a, 22b liegt, die ihrerseits senkrecht zum Verstellhebel 23
des Schalters liegen.
Die beiden spiegelbildlich zueinander ausgerichteten Kulissenhebel 22a, 22b sind
ansonsten identisch. Durch diese Ausgestaltung wirken sie bei Verdrehung des
Schalters 23 um die Achse 24 gegensinnig und mit gleichem Effekt, d. h. durch
Betätigung des Schalters 23 werden gleiche Verstelldistanzen der beiden Auftragfüße
3a, 3b, jedoch in entgegengesetzte Richtungen, bewirkt werden. Das Umstellen des
Schalters 23 bewirkt also gleichzeitig, automatisch und synchron das Einziehen eines
Auftragfußes 3a oder 3b und das Herausschieben des anderen Auftragfußes 3b bzw.
3a um jeweils gleiche Strecken. Dadurch bleibt das Trägerband oder die Trägerfolie 6
sowohl während des Umschaltvorganges, als auch in den beiden Endstellungen, die
den beiden Betriebsarten entsprechen, immer gleich straff gespannt.
Jeder Kulissenhebel 22a, 22b enthält eine Kulissennut 25a bzw. 25b, die in seiner
Längsrichtung verläuft. An jedem der Auftragfüße 3a, 3b ist eine Nocke 26a bzw. 26b
ausgebildet, die in die zugehörige Kulissennut 25a, 25b von der Seite her eingreift. Da
der Schalter 23 ein Drehschalter ist, werden Drehbewegungen des Schalters 23 in
Verschiebebewegungen der Auftragfüße 3a, 3b umgesetzt. Durch Umlegen des
Schalters 23 werden die beiden Kulissenhebel 22a, 22b um die gemeinsame Achse 24
gegensinnig verschwenkt und ziehen jeweils über ihre Kulissennut 25a, 25b die
entsprechende Nocke 26a bzw. 26b mit, was wiederum die gegensinnig äquidistante
Parallelverstellung der Auftragfüße 3a, 3b bewirkt.
Der Schalter 23 ist zeigerähnlich ausgebildet und in jeder seiner Endstellungen zu einer
auf dem Gehäuse aufgebrachten Pfeildarstellung ausgerichtet, die auf eine ebenfalls
auf der Gehäuseoberfläche angebrachte Angabe hinsichtlich des dann eingestellten
Betriebszustandes hinweist. Als Betriebszustandsangaben sind hier für "Ziehen" das
Wort PULL und für "Schieben" das Wort PUSH wie auch die Pfeildarstellungen in die
Gehäuseoberfläche eingeformt. Dadurch kann sich ein Anwender vor Gebrauch des
Handgerätes auf einfache Weise Klarheit darüber verschaffen, welche Betriebsweise
aktuell eingestellt ist, ohne Gefahr zu laufen, mit einem auf Schubbetrieb eingestellten
Handgerät 1 einen Zugbetrieb durchführen zu wollen.
In den Figuren sind die Kontaktflächen 4a, 4b jeweils identisch gestaltet gezeigt. Dies
muß jedoch nicht unbedingt so sein. Es kann beispielsweise auch vorgesehen sein, die
Kontaktfläche 4a oder 4b der einen Auftragleiste 3a bzw. 3b an einen ziehenden
Betrieb und die Kontaktfläche 4b bzw. 4a der anderen Auftragleiste 3a bzw. 3b an
einen schiebenden Betrieb des Handgerätes angepaßt auszubilden.
Claims (12)
1. Handgerät zum Übertragen eines Filmes (7) von einer Trägerfolie (6) auf ein
Substrat (8), mit einer Auftrageinrichtung (1), die einen aus einem Gehäuse (2)
vorragenden Endbereich (11) aufweist, um den die von einer Vorratsspule kommende filmbeschichtete
Trägerfolie (6) zu einer Aufwickelspule geführt ist und an dem zum ziehenden und
schiebenden Betrieb des Handgerätes (1) je eine Kontaktfläche (9a, 9b) vorgesehen ist,
über die die Trägerfolie (6) zum Übertragen des Films (7) gegen das Substrat (8)
andrückbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftrageinrichtung (1) zwei durch
einen Freiraum (18) voneinander beabstandete, übereinander angebrachte
Auftragleisten (4a, 4b) enthält, deren jede jeweils eine der beiden Kontaktflächen (9a
bzw. 9b) trägt.
2. Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragleisten (4a,
4b) relativ zueinander elastisch verformbar sind.
3. Handgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auftrageinrichtung (1) einen Auftragfuß (3) enthält, der an seinem freien Endbereich
(11) in die beiden Auftragleisten (4a, 4b) ausläuft.
4. Handgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auftrageinrichtung (1) zwei getrennte Auftragfüße (3a, 3b) umfaßt, an deren freien
Endbereichen (11) jeweils eine Auftragleiste (4a bzw. 4b) ausgebildet ist.
5. Handgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die relative Lage
der Enden der Auftragleisten (4a, 4b)
Gehäuse (2) verstellbar ist.
6. Handgerät nach Anspruch 4 mit zwei Auftragfüßen, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Auftragfüße (3a, 3b) zur gegensinnigen Verstellung der Abstände ihrer
Auftragleisten (4a bzw. 4b) zum Gehäuse (2) miteinander gekoppelt verstellbar sind.
7. Handgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplung für
gegensinnig-gleiche Verstelldistanzen ausgelegt ist.
8. Handgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Verstellung der Auftragfüße (3a, 3b) bzw. des Auftragfußes eine
verdrehbare Umschaltvorrichtung (21) vorgesehen ist.
9. Handgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschaltvorrichtung
(21) zur Verstellung jedes Auftragfußes (3; 3a, 3b) einen Kulissenhebel (22a bzw.
22b) enthält, der mit einem am betreffenden Auftragfuß (3; 3a; 3b) angebrachten
Formvorsprung (26a, 26b) in Eingriff steht.
10. Handgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Umschaltvorrichtung (21) zwei gegensinnig gleichwirkende Kulissenhebel (22a, 22b)
aufweist.
11. Handgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der beiden Auftragleisten (4a, 4b) mit dem dazwischen liegenden
Freiraum (18) auf einem gemeinsamen Hüllkreis mit einem Radius von 0,4 bis 0,6 mm
liegen.
12. Handgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kontaktfläche (9a oder 9b) der einen Auftragleiste (4a bzw. 4b) spezifisch für
einen ziehenden Betrieb und die Kontaktfläche (9b oder 9a) der anderen Auftragleiste
(4b bzw. 4a) spezifisch für einen schiebenden Betrieb des Handgerätes ausgebildet ist.
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