DE19603657A1 - Sicherheitszubehör für Fahrzeuge - Google Patents
Sicherheitszubehör für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Sicherheitszubehör für Fahrzeuge mit
wenigstens einem Radunterlegkeil und einem diesem
zugeordnetem, am Fahrzeug anbringbaren Halter, der eine
fahrzeugseitig festlegbare Basisplatte aufweist, von der
Seitenwangen abstehen, zwischen die der Randunterlegkeil
einschiebbar ist.
Anordnungen dieser Art sind seit langem gebräuchlich. Bisher ist
der Halter so ausgebildet, daß sich ein rahmenförmiges Gehäuse
zum Einstecken des Radunterlegkeils ergibt. Hierzu sind die beiden
Seitenwangen durch einen Steg miteinander verbunden. Zur
Sicherung des Radunterlegkeils ist ein auf von den Seitenwangen
abstehenden Lagerstiften schwenkbar gelagerter Bügel vorgesehen,
der bei in das rahmenförmige Gehäuse eingestecktem
Radunterlegkeil über dessen obere Kante umgelegt und an dessen
Rückseite zur Anlage gebracht wird. Der genannte Bügel muß
separat zum rahmenförmigen Gehäuse hergestellt und anschließend
an diesem montiert werden. Die hierfür erforderlichen Arbeitsgänge
führen zu vergleichsweise hohen Gestehungskosten. Außerdem
besteht die Gefahr, daß der Bügel und/oder die Lagerbolzen
beschädigt und/oder abgerissen werden, was sich negativ auf die
Funktionssicherheit auswirkt. Es besteht außerdem die Gefahr, daß
der nicht ordnungsgemäß gesicherte Radunterlegkeit verloren wird.
Ein weiterer, ganz besonderer Nachteil ist aber darin zu sehen, daß
das rahmenförmige Gehäuse vergleichsweise sperrig ist und daher
vergleichsweise viel Versandraum benötigt. Es ist daher
erforderlich, eine jeweils vorgegebene Anzahl derartiger Gehäuse
manuell in einen geeigneten Karton einzuschichten, was ebenfalls
nicht unbeträchtliche Kosten verursacht.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Anordnung gattungsgemäßer Art unter Vermeidung
der geschilderten Nachteile so zu verbessern, daß eine
kostengünstige Bereitstellung und hohe Funktionssicherheit
gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im
Bereich der Seitenkanten der Bodenplatte des Radunterlegkeils und
der Seitenwangen der Basisplatte des Halters eine Halteeinrichtung
mit in gegenseitigen Eingriff bringbaren Kupplungselementen
vorgesehen ist, die jeweils als Einsteckriegel und Aufnahmetasche
ausgebildet und durch eine abgewinkelte Bewegung mit einer
senkrecht zur Basisplatte verlaufenden Einsetzbewegung und einer
in Längsrichtung der Basisplatte verlaufenden Schiebebewegung in
gegenseitigen, formschlüssigen Eingriff bringbar sind, und daß von
der Basisplatte des Halters wenigstens ein Federarm nach hinten
absteht, der wenigstens einen die Hinterkante des Radunterlegkeils
bei in Eingriff gebrachter Halteeinrichtung hintergreifenden,
entgegen der Federkraft des Federarms außer Eingriff bringbaren
Vorsprung aufweist.
Der Radunterlegkeil wird hierbei lediglich im Bereich seiner
Bodenplatte gehaltert. Die Seitenwangen des Halters können daher
als schmale Leisten ausgebildet sein. Hierdurch ist sichergestellt,
daß der Halter ein vergleichsweise flaches, plattenförmiges Bauteil
darstellt. Eine größere Anzahl derartiger Bauteile können daher in
loser Schüttung in einen geeigneten Karton eingebracht und so zum
Versand gebracht werden. Ein manueller Verpackungsvorgang
kommt daher in vorteilhafter Weise in Wegfall. Außerdem wird
durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen eine einteilige Bauweise
des Halters erreicht. Dieser kann daher in vorteilhafter Weise in
einem Arbeitsgang hergestellt werden. Montageschritte kommen in
vorteilhafter Weise in Wegfall. Gleichzeitig entfällt in vorteilhafter
Weise die bei der bekannten Anordnung zu befürchtende
Anfälligkeit für Beschädigung und Verlust von Teilen und damit für
Funktionsstörungen. Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen
werden daher die eingangs geschilderten Nachteile vollständig
vermieden und damit eine beträchtliche Verbesserung des in Frage
stehenden Massenartikels erreicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben. So können die Einsteckriegel zweckmäßig als
Riegellaschen ausgebildet sein. Dies ergibt in vorteilhafter Weise
nicht nur eine hohe Stabilität, sondern ermöglicht auch eine
einfache Sperrung in Drehrichtung.
Eine weitere zweckmäßige Fortbildung der übergeordneten
Maßnahmen kann darin bestehen, daß die Einsteckriegel im Bereich
der Seitenkanten der Bodenplatte des Radunterlegkeils und die
Aufnahmetaschen im Bereich der Seitenwangen der Basisplatte des
Halters vorgesehen sind. Hierbei können die Einsteckriegel einfach
an die Bodenplatte des Radunterlegkeils angeformt sein. Hierzu ist
lediglich der Rand der Bodenplatte entsprechend zu profilieren.
Umfangreiche Änderungen des Radunterlegkeils können daher
unterbleiben. Gleichzeitig ist sichergestellt, daß die nicht am
Radunterlegkeil, sondern am Halter vorgesehenen Einstecktaschen
aufgrund einer Benutzung des Radunterlegkeils nicht verschmutzen
können.
Vorteilhaft können die Seitenwangen der Basisplatte des Halters mit
die Aufnahmetaschen begrenzenden, seitlichen Hakenvorsprüngen
versehen sein. Diese lassen sich in vorteilhafter Weise an die
Seitenwangen anformen. Gleichzeitig ist sichergestellt, daß sich
zusammen mit den Riegellaschen ein zuverlässiger, kippsicherer
Halt ergibt.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann die
Basisplatte mit in Längsrichtung verlaufenden Gleitleisten versehen
sein. Dies ergibt einen besonders niederen Schiebewiderstand beim
Einstecken des Keils.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß die
im Bereich beider Seiten von Radunterlegkeil und Halter
vorgesehenen Kupplungselemente in Längsrichtung gegeneinander
versetzt sind und/oder daß im Bereich beider Seiten eine
unterschiedliche Anzahl von Kupplungselementen vorgesehen sind.
Hierdurch wird auf einfache und sinnfällige Weise gewährleistet,
daß der Radunterlegkeil in der richtigen Stellung zum Eingriff mit
dem Halter gebracht und damit die Zuverlässigkeit der Halterung
nicht beeinträchtigt wird.
Eine weitere, besonders zu bevorzugende Ausgestaltung der
übergeordneten Maßnahmen kann darin bestehen, daß die
Bodenplatte des Radunterlegkeils zur Bildung der Einsteckriegel
seitliche-Ausnehmungen mit der Breite der oberen Schenkel der die
Taschen bildenden Hakenvorsprunge entsprechender Breite
aufweist und daß die die Aufnahmetaschen begrenzenden
Hakenvorsprünge an den einander zugewandten Seiten der als
Führungsleisten ausgebildeten Seitenwangen vorgesehen sind.
Hierdurch wird sichergestellt, daß der Radunterlegkeil keine größere
Breite als bisher aufweist und damit in vorteilhafter Weise auch auf
bisherige Halter paßt. Es ist daher eine universelle Verwendbarkeit
gewährleistet.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann der
Federarm eine hinterhalb seines Vorsprungs angeordnete Taste
aufweisen. Dies erleichtert die manuelle Auslösung des
Rastvorsprungs.
Zweckmäßig kann der Federarm gegenüber der Auflagefläche der
Basisplatte des Halters nach hinten ansteigen. Hiedurch ist
sichergestellt, daß der Vorsprung zuverlässig einrastet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen
Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden
Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend werden einige Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines in einem fahrzeugseitig
befestigten Halter aufgenommenen Radunterlegkeils,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den der Anordnung gemäß Fig. 1
zugrundeliegenden Halter mit innenliegenden
Aufnahmetaschen,
Fig. 3 eine andere Ausführung eines Halters mit
außenliegenden Aufnahmetaschen,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den zum Halter gemäß Fig. 2
passenden Radunterlegkeil von unten und
Fig. 5 eine Draufsicht auf den zum Halter gemäß Fig. 3
passenden Radunterlegkeil von unten.
Radfahrzeuge, die über keine eigene Bremse verfügen, wie
Anhänger etc., werden durch Radunterlegkeile gesichert. Bei
Fahrzeugen dieser Art werden daher normalerweise zwei
Radunterlegkeile mitgeführt, die jeweils auf einem fahrzeugseitig
angebrachten Halter lösbar fixierbar sind.
Die Fig. 1 zeigt einen aus einem Massenkunststoff wie Polyäthylen
bestehenden, als Spritzgußformling ausgebildeten Radunterlegkeil
1, der auf einem an einem Fahrzeugteil 2, beispielsweise einem
Kotflügel, durch Halteschrauben 3 angebrachten Halter 4
aufgenommen ist. Dieser besteht aus einem Teil und kann ebenfalls
als aus einem Massenkunststoff, wie Polyäthylen bestehender
Spritzgußformling ausgebildet sein. Der Radunterlegkeil 1 besitzt
eine massive Bodenplatte 5, die im hinteren Bereich eine ihren
Rutschwiderstand vergrößernde Zahnung 6 aufweist und eine
dachförmige Erhöhung trägt, deren vordere Flanke 7 entsprechend
der Rundung des zugeordneten Rads gekrümmt ist und deren
hintere Flanke 8 die Keilrückseite bildet und die durch eine mittlere
Längsrippe und mehrere Querrippen ausgesteift ist.
Der Halter 4 besitzt, wie am besten aus den Fig. 2 und 3
entnehmbar ist, eine mit Bohrungen 9 für die Halteschrauben 3
versehene Basisplatte 10, auf deren vom Fahrzeugteil 2
abgewandter Oberseite der Radunterlegkeil 1 aufgenommen wird.
Die Basisplatte 10 kann als massive Platte oder, wie aus Fig. 3
ersichtlich ist, als durch Rippen versteifte Wanne ausgebildet sein.
Im Bereich der Längskanten der Basisplatte 10 sind schmale
Führungsleisten 11 vorgesehen, deren Höhe die Dicke der
Bodenplatte 5 einschließlich Zahnung 6 nicht oder nur wenig
überschreitet. Die Führungsleisten 11 begrenzen zwischen sich eine
Spur zum Einschieben des Radunterlegkeils 1. Dieser kann dabei
großflächig auf der Oberseite der Basisplatte 10 aufliegen. Es ist
aber auch denkbar, zur Reduzierung des Schiebewiderstands
geringfügig über die Oberseite der Basisplatte 10 erhabene
Gleitleisten vorzusehen. Bei der Ausführung gemäß Fig. 1 und 2
sind zwei den Führungsleisten 11 benachbarte Gleitleisten 12
vorgesehen, deren obere Flanke die Stützebene für den
Radunterlegkeil 1 definiert, wie aus Fig. 1 erkennbar ist. Die
Gleitleisten 12 sind zumindest um die Dicke der Bodenplatte 5
niedriger als die Führungsleisten 11 und entsprechend der durch die
Zahnung 6 gebildeten Profilierung der Keilunterseite abgesetzt, wie
Fig. 1 anschaulich erkennen läßt.
Der Radunterlegkeil 1 und der Halter 4 sind bodenplattenseitig bzw.
basisplattenseitig mit in gegenseitigen Halteeingriff bringbaren
Kupplungselementen versehen. Hierzu ist der Halter 4 mit im
Bereich seiner seitlichen Führungsleisten 12 angeordneten
Aufnahmetaschen 13 versehen. Diese werden durch seitliche
Hakenvorsprünge 14 gebildet. Durch diese wird, wie am besten aus
Fig. 1 erkennbar ist, ein von ihrem oberen Schenkel nach oben
und von ihrem vorderen Schenkel nach vorne begrenzter
Eingriffsbereich begrenzt, dem ein von oben zugänglicher
Einsetzbereich benachbart ist.
Die Aufnahmetaschen 13 können, wie bei der Ausführung gemäß
Fig. 2 verwirklicht, im Bereich der einander zugewandten
Innenseiten der Führungsleisten 11 oder, wie bei der Ausführung
gemäß Fig. 3 verwirklicht, im Bereich der voneinander
abgewandten Außenseiten der Führungsleisten 11 angebracht sein.
Dementsprechend sind auch die keilseitig vorgesehenen
Kupplungselemente unterschiedlich gestaltet, wie die Fig. 4 und
5 zeigen. In jedem Fall sind im Bereich der Seitenflanken der
Bodenplatte 5 vorgesehene, in die Aufnahmetaschen 13 einsetzbare
Riegellaschen 15 vorgesehen. Wenn die Aufnahmetaschen 13, wie
in Fig. 2, an der Innenseite der Führungsleisten 11 angebracht
sind, brauchen die Riegellaschen 15 nicht seitlich über die
Randkanten der Bodenplatte 5 und damit des Radunterlegkeils 1
überstehen, wie Fig. 4 anschaulich zeigt. Zur Bildung der
Riegellaschen 15 kann die Bodenplatte 5 hierbei einfach mit
seitlichen Randausnehmungen 16 versehen sein, die so
voneinander beabstandet sind, daß die gewünschten Riegellaschen
15 stehen bleiben. Es ergibt sich also hier eine zahnartige
Randprofilierung der Bodenplatte 5 ohne seitliche Vorsprünge.
Sofern die Aufnahmetaschen 13, wie in Fig. 3, an der Außenseite
der Führungsleisten 11 angebracht sind, sind die Riegellaschen 15,
wie aus Fig. 5 hervorgeht, als gegenüber den seitlichen
Randkanten der Bodenplatte 5 und damit des Radunterlegkeils 1
nach außen vorspringende Nasen ausgebildet. Dadurch wird die
Gesamtbreite des Radunterlegkeils vergrößert, was einerseits einen
größeren Verschiebewiderstand ergibt, andererseits aber verhindert,
daß ein derartiger Radunterlegkeil auf einem Halter bisheriger
Bauart aufnehmbar ist.
Die Dicke der Riegellaschen 15 entspricht, wie Fig. 1 zeigt, der
Dicke der Bodenplatte 5. Die Breite b der Riegellaschen 15 ist um
ein ausreichendes Bewegungsspiel kleiner als die lichte Weite des
Einfahrbereichs der Aufnahmetaschen 13. Der gegenseitige Abstand
a der Riegellaschen 15 entspricht der Breite des oberen Schenkels
der Hakenvorsprünge 14 zuzüglich ausreichend Bewegungsspiel.
Die Gesamtlänge der Aufnahmetaschen 13 entspricht daher in etwa
der Summe der Maße a und b.
Die Aufnahmetaschen 13 können nach außen geschlossen sein. Bei
der Ausführung gemäß Fig. 2 ergibt sich ein derartiger Verschluß
automatisch durch die Führungsleisten 11. Bei der Ausführung
gemäß Fig. 3 ist eine äußere Deckwand 17 vorgesehen. Nach
unten, d. h. basisplattenseitig, können die Aufnahmetaschen 13, wie
am besten aus Fig. 1 erkennbar ist, ebenfalls geschlossen sein.
Aus herstellungstechnischen Gründen kann der Taschenboden 17
im Bereich der oberen Schenkel der Hakenvorsprünge 14
ausgenommen sein, da die Spritzgußform an dieser Stelle einen
Schieber zum Formen der Hakenvorsprünge 14 benötigt. Die lichte
Höhe der Aufnahmetaschen 13, d. h. der Abstand der oberen
Schenkel der Hakenvorsprünge 14 von der gegenüberliegenden
Stützebene, auf welcher die Bodenplatte 5 des Radunterlegkeils zur
Auflage kommt, entspricht zumindest der Dicke der Riegellaschen 15
und dementsprechend der Dicke der Bodenplatte 5. Sofern
Gleitleisten 12 vorgesehen sind, entspricht der lichte Abstand
zwischen deren oberer Flanke und dem oberen Schenkel der
Hakenvorsprünge 14 der Dicke der Riegellaschen 15, wie aus Fig.
1 ersichtlich ist.
Bei dem der Fig. 4 zugrundeliegenden Unterlegkeil ist die Anzahl
der auf beiden Seiten vorgesehenen Riegellaschen 15
unterschiedlich. Dementsprechend ist auch beim zugehörigen, der
Fig. 2 zugrundeliegenden Halter 4, die Anzahl der auf beiden
Seiten vorgesehenen Aufnahmetaschen 13 unterschiedlich.
Hierdurch wird erreicht, daß der Radunterlegkeil 1 nur in der
richtigen Position in den zugeordneten Halter 4 eingesetzt werden
kann, wodurch Beschädigungen vorgebeugt wird und eine
zuverlässige Halterung gewährleistet wird. Zusätzlich oder
alternativ hierzu könnten auch die auf beiden Seiten jeweils
vorgesehenen Riegellaschen 15 bzw. Aufnahmetaschen 13 in
Längsrichtung gegeneinander versetzt angeordnet sein. Dasselbe
gilt natürlich auch für die Ausführung gemäß Fig. 3 und 5.
Zur Aufnahme des Radunterlegkeils 1 auf dem Halter 4 wird der
Radunterlegkeil 1 mit der Basisplatte 10 des Halters 4 zugewandter
Bodenplatte 5 so auf den Halter 4 aufgesetzt, daß seine
Riegellaschen 15 zur Deckung mit den Einsetzbereichen der
zugeordneten Aufnahmetaschen 13 kommen. Die Riegellaschen 13
können dementsprechend durch eine zur Basisplatte 10 lotrechte
Einsetzbewegung in die zugeordneten Aufnahmetaschen 13
versenkt werden. Anschließend wird der Radunterlegkeil 1 und
dementsprechend seine Riegellaschen 15 basisplattenparallel nach
vorne verschoben, bis die Riegellaschen 15 zur Anlage an den als
Begrenzungsanschläge fungierenden, vorderen Schenkeln der
Hakenvorsprünge 14 kommen. Die Riegellaschen 15 werden dabei
von den oberen Schenkeln der Hakenvorsprünge 14 teilweise
übergriffen. Diese Eingriffsstellung liegt der Fig. 1 zugrunde.
Aufgrund der flächigen Anlage der Riegellaschen 15 an den
Gleitleisten 12 einerseits und an den oberen Schenkeln der
Hakenvorsprüngen 14 andererseits ist eine kippsichere Anordnung
gewährleistet.
Diese Eingriffsstellung wird durch eine Rasteinrichtung gesichert.
Hierzu ist der Halter 4 mit einem von seiner Basisplatte 10 nach
hinten abstehenden Federarm 18 versehen, der im Bereich seines
hinteren Endes einen nach oben abstehenden Rastvorsprung 19
aufweist, der bei der der Fig. 1 zugrundeliegenden
Eingriffsstellung die hintere Kante des Radunterlegkeils 1
hintergreift. Zum Lösen der Rastverbindung wird der Federarm 18
entgegen seiner Federkraft so weit nach unten gebogen, daß der
Rastvorsprung 19 außer Eingriff mit der Hinterkante des
Radunterlegkeils 1 kommt. Der Federarm 18 ist dementsprechend
so gestaltet und/oder angebracht, daß sich ausreichend
Verformungsspielraum ergibt, was im dargestellten Beispiel durch
eine gegenüber der größeren Dicke der Basisplatte 10 nach hinten
abnehmende Dicke des Federarms 18 erreicht wird.
Um sicherzustellen, daß der Rastvorsprung 19 zuverlässig in der
gewünschten Raststellung bleibt, kann der Federarm 18 so
ausgebildet sein, daß er im unbelasteten Zustand leicht nach hinten
ansteigt, wodurch sich in der der Fig. 1 zugrundeliegenden
Eingriffsstellung eine Vorspannung des Federarms 18 ergibt, womit
der Rastvorsprung 19 zuverlässig im Eingriff gehalten und
gleichzeitig einem Klappern des Radunterlegkeils 1 entgegengewirkt
wird. Die Eingriffskante des Rastvorsprungs 19 ist mit einer nach
oben offenen Stufe 20 versehen, was eine zweistufige Rastung ergibt
und dementsprechend die Sicherheit gegen selbsttätiges Lösen
erhöht. Zur Erleichterung der manuellen Auslösung der
Rastverbindung ist der Rastvorsprung 19 als vergleichsweise breiter
Zahn ausgebildet, so daß sich eine hinter der Rastkante sich
befindende, breite Taste 21 ergibt. Diese kann, wie die Fig. 2
und 3 zeigen, mit einer Daumensenke 22 versehen sein.
Bei den vorstehend beschriebenen Beispielen sind die Riegellaschen
15 dem Radunterlegkeil 1 und die Aufnahmetaschen 13 dem Halter
4 zugeordnet. Es wäre aber auch eine umgekehrte Zuordnung
denkbar, wenngleich die den dargestellten Beispielen
zugrundeliegende Zuordnung die Herstellung insbesondere des
Radunterlegkeils 1 vereinfacht.
Claims (17)
1. Sicherheitszubehör für Fahrzeuge mit wenigstens einem
Radunterlegkeil (1] und einem diesem zugeordnetem, am
Fahrzeug anbringbaren Halter (4), der eine fahrzeugseitig
festlegbare Basisplatte (10) aufweist, von der Seitenwangen
abstehen, zwischen die der Radunterlegkeil (1) einschiebbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der
Seitenkanten der Bodenplatte (5) des Radunterlegkeils (1)
und der Seitenwangen der Basisplatte (10) des Halters (4)
eine Halteeinrichtung mit in gegenseitigen Eingriff
bringbaren Kupplungselementen vorgesehen ist, die jeweils
als Einsteckriegel (15) und Aufnahmetasche (13) ausgebildet
und durch eine L-förmige Bewegung mit einer senkrecht zur
Basisplatte (10) verlaufenden Einsetzbewegung und einer in
Längsrichtung der Basisplatte (10) verlaufenden
Schubbewegung in gegenseitigen, formschlüssigen Eingriff
bringbar sind, und daß von der Basisplatte (10) des Halters
(4) wenigstens ein Federarm (18) nach hinten absteht, der
wenigstens einen die Hinterkante des Radunterlegkeils (1)
bei in Eingriff gebrachter Halteeinrichtung hintergreifenden,
entgegen der Federkraft des Federarms (18) außer Eingriff
bringbaren Vorsprung (19) aufweist.
2. Sicherheitszubehör nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einsteckriegel (15) als
Riegellaschen ausgebildet sind.
3. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einsteckriegel (15) im Bereich der Seitenkanten der
Bodenplatte (5) des Radunterlegkeils (1) und die
Aufnahmetaschen (13) im Bereich der Seitenwangen der
Basisplatte (10) des Halters (4) vorgesehen sind.
4. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenwangen der Basisplatte (10) des Halters (4) als
schmale Führungsleisten (11) ausgebildet sind.
5. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmetaschen (13) durch seitliche Hakenvorsprünge
(14) begrenzt sind.
6. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmetaschen (13) auf der voneinander abgewandten
Außenseite verschlossen sind.
7. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der
Aufnahmetaschen (13) zumindest um die Breite (b) der
Einsteckriegel (15) größer als die Breite der
basisplattenfernen Schenkel der Hakenvorsprünge (14) ist.
8. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmetaschen (13) zumindest in ihrem Einsetzbereich
basisplattenseitig geschlossen sind.
9. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte
(10) mit in Längsrichtung verlaufenden Gleitleisten (12)
versehen ist.
10. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte
Abstand zwischen der oberen Stützebene der Basisplatte
(10) und der gegenüberliegenden, oberen Begrenzung der
Aufnahmetaschen (13) der Dicke der Einsteckriegel (15)
entspricht.
11. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im Bereich
beider Seiten des Radunterlegkeils (1) und des Haltes (4)
vorgesehenen Einsteckriegel (15) bzw. Aufnahmetaschen
(13) in Längsrichtung gegeneinander versetzt sind.
12. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
beider Seiten des Radunterlegkeils (1) und Halters (4) eine
unterschiedliche Anzahl von Einsteckriegeln (15) bzw.
Aufnahmetaschen (13) vorgesehen ist.
13. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenplatte (5) des Radunterlegkeils (1) zur Bildung der
Einsteckriegel (15) seitliche Randausnehmungen (16)
aufweist und daß die Aufnahmetaschen (13) im Bereich der
einander zugewandten Innenseiten der Führungsleisten (11)
vorgesehen sind.
14. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federarm
(18) eine hinterhalb seines Vorsprungs (19) angeordnete
Taste (21) aufweist.
15. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federarm
(18) gegenüber der Stützebene der Basisplatte (10) nach
hinten ansteigt.
16. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung
(19) des Federarms (18) eine Stufe (20) aufweist.
17. Sicherheitszubehör nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (4)
als einteiliger Kunststoff-Spritzgußformling ausgebildet ist.
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ID=7784280
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