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DE19603427B4 - Antriebsschlupfregelung für ein Kraftfahrzeug mit Allradantrieb - Google Patents

Antriebsschlupfregelung für ein Kraftfahrzeug mit Allradantrieb Download PDF

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DE19603427B4
DE19603427B4 DE19603427A DE19603427A DE19603427B4 DE 19603427 B4 DE19603427 B4 DE 19603427B4 DE 19603427 A DE19603427 A DE 19603427A DE 19603427 A DE19603427 A DE 19603427A DE 19603427 B4 DE19603427 B4 DE 19603427B4
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wheels
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vehicle
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Koji Nitta Matsuno
Saiichiro Ota Oshita
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Fuji Jukogyo KK
Fuji Heavy Industries Ltd
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Abstract

Antriebsschlupfregelung für ein Kraftfahrzeug mit Allradantrieb, umfassend folgende Merkmale:
– einen Motor (1), ein Getriebe (3), ein Vorderachsdifferential (9) und ein Hinterachsdifferential (13), ein Zentraldifferential (5), um eine Antriebskraft auf die Vorder- und Hinterräder aufzuteilen, Räder (11a, 11b, 11c, 11d), mit einem jeweiligen Raddrehzahlfühler (30a bis 30d) zum Erfassen der Raddrehzahl von jedem der Vorder- und Hinterräder (11a bis 11d), einen Längsbeschleunigungsaufnehmer (32), eine Bremsdrucksteuereinrichtung (25) zur unabhängigen Steuerung eines auf jedes Rad aufgebrachten Bremsdruckes, eine Motorleistungssteuereinrichtung (26) zur Steuerung der Ausgangsleistung des Motors, eine übergeordnete Steuereinheit (40) für die Bremsdrucksteuereinrichtung (25) und die Motorleistungssteuereinrichtung (26),
– einen Fahrzeuggeschwindigkeitsrechner (41), um eine Referenzfahrzeuggeschwindigkeit (vr) des Fahrzeuges auf der Basis eines Rades mit der niedrigsten Raddrehzahl (ω) und der Längsbeschleunigung (x) zu berechnen, wobei hierfür die Änderung der Raddrehzahl (ω) des gewählten Rades mit der Längsbeschleunigung korreliert wird und Änderungswerte zur jeweils vorhergehenden Fahrzeuggeschwindigkeit addiert und der Summenwert mit...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebsschlupfregelung für ein Kraftfahrzeug zur separaten Regelung der Antriebskräfte von vier Rädern hauptsächlich durch eine Steuerung der Bremsen.
  • Wenn bei einem Fahrzeug ein Schlupf eines Antriebsrads auftritt, während auf das Rad eine Antriebskraft aufgebracht wird, so wird im allgemeinen eine Seitenführungskraft eines Reifens gemäß einer Zunahme der Schlupfrate verringert, und das Fahrzeug tendiert dazu, zur Seite zu gleiten. Ein Allradantriebssystem ist eines, bei dem die Antriebskraft auf vier Räder verteilt wird, und zwar im Gegensatz zu einem Zweiradantriebssystem, bei dem die Antriebskraft entweder auf die Vorder- oder auf die Hinterräder konzentriert ist. Da also die auf die Vorderräder aufgebrachte Antriebskraft im Vergleich mit einem Frontantriebsfahrzeug klein ist und da weiterhin die auf die Hinterräder aufgebrachte Antriebskraft im Vergleich mit einem Heckantriebsfahrzeug klein ist, hat das Allradantriebsfahrzeug in bezug auf die Bodenhaftungskraft der Vorder- und Hinterräder einen Spielraum. Das heißt, das Allradantriebsfahrzeug hat den Vorteil, daß im Vergleich mit einem Frontantriebsfahrzeug oder einem Heckantriebsfahrzeug nicht so leicht ein Schlupf auftritt. Außerdem hat das Allradantriebsfahrzeug ausreichend Spielraum hinsichtlich der Seitenführungskraft der Reifen. Da insbesondere die Hinterradreifen die Richtungsstabilität des Fahrzeugs sicherstellen, verleiht die größere Bodenhaftungskraft der Hinterräder dem Fahrzeug eine gute Spurstabilität bei Geradeausfahrt.
  • Ein Fahrzeug mit permanentem Allradantrieb, das ein Zentraldifferential aufweist, kann im Allradantriebszustand mit Hilfe des Zentraldifferentials Kurven gleichmäßig durchfahren. Ein Vorteil des Zentraldifferentials ist die Fähigkeit der diskreten Verteilung der Antriebskraft zwischen den Vorder- und den Hinterrädern. Wenn die Antriebskraftverteilung richtig ist, hebt eine Untersteuerungstendenz, die von der Antriebskraft der Vorderräder beim Kurvenfahren erzeugt wird, eine Übersteuerungstendenz auf, die von der Antriebskraft der Hinterräder erzeugt wird, und infolgedessen kann ein neutrales Lenkverhalten erreicht werden. Es ist außerdem möglich, eine bevorzugte Lenkcharakteristik zu wählen, indem das Verteilungsverhältnis der Antriebskraft zwischen den Vorder- und Hinterrädern geändert wird. Aber selbst ein Fahrzeug mit permanentem Allradantrieb, das mit einem Zentraldifferential versehen ist, hat dann ein Problem, wenn ein Rad vom Boden abhebt oder ein Rad sich in rutschigem Matsch oder Schlamm befindet. Unter diesen Bedingungen verursacht das Rad selbst Schlupf, und die Rangierfähigkeit und Fähigkeit des Fahrzeugs zum Herausarbeiten sind stark beeinträchtigt. Um das zu vermeiden, wird in das Allradantriebsfahrzeug mit Zentraldifferential im allgemeinen ein Direktkupplungsmechanismus der Vorder- und Hinterräder, der manuell betätigt wird, oder aber es wird ein Differentialbegrenzungsmechanismus, wie etwa eine Viskosekupplung, eine hydraulisch betätigbare Lamellenkupplung und dergleichen eingebaut.
  • In einem Fall dagegen, in dem das Vorder- und Hinterrad auf einer Seite Schlupf auf einer Straße mit niedrigem Reibwert haben und das Vorder- und Hinterrad der anderen Seite auf einer Straße laufen, deren Oberfläche einen normalen Reibwert hat, ist dieser Direktkupplungsmechanismus unwirksam. Ferner können in einem Extremfall alle vier Räder gleichzeitig Schlupf haben, und dadurch werden die Stabilität und die Fahreigenschaften des Fahrzeugs stark verschlechtert.
  • Um daher die Rangierfähigkeit und Laufstabilität des Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen sicherzustellen und das Fahrverhalten in einem Grenzzustand zu verbessern, ist es wirkungsvoll, in das Allradantriebsfahrzeug eine Antriebsschlupfregelung einzubauen.
  • Beispielsweise zeigt die nichtgeprüfte JP-Patentanmeldung Toku-Kai-Sho 64-60429 eine Technik, bei der beim Auftreten von Schlupf auf jedes Rad eine Bremskraft aufgebracht wird, und eine Drosselklappensteuereinrichtung verringert die Motorausgangsleistung, wenn ein Durchdrehen der Räder auftritt.
  • Da jedoch bei diesem bekannten Verfahren die Erfassung von Schlupf und Durchdrehen erfolgt, ohne daß zwischen Vorder- und Hinterrädern unterschieden wird, genügt dieses Verfahren noch nicht, um die Stabilität des Fahrzeugs zu verbessern. Da außerdem bei diesem bekannten Verfahren die Art und Weise der Erfassung von Schlupf auf der Erfassung der Winkel beschleunigung des Rads beruht, ohne daß ein Längsbeschleunigungsaufnehmer verwendet wird, ist die Genauigkeit der Schlupferfassung auf einer glatten Straße unzureichend.
  • Aus der DE 40 02 821 C2 ist eine Schlupfregelungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit Allradantrieb vorbekannt, wobei dort das Fahrverhalten dadurch verbessert werden soll, daß quasi ein Herantasten an den maximalen Schlupfzustand erfolgt.
  • Zur eigentlichen Regelung wird die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs relativ zur Fahrbahn geschätzt und auf der Grundlage der geschätzten Fahrzeuggeschwindigkeit und der Umfangsgeschwindigkeit jedes der Räder ein Ist-Schlupfwert für jedes Rad berechnet. Darüber hinaus sind Soll-Schlupfverhältnisse vorgegeben, wobei dasjenige Rad, dessen Ist-Schlupfverhältnis größer als das Soll-Schlupfverhältnis ist, angebremst wird. Auch ist eine Motorsteuerung vorgesehen, um das aufgrund des Bremsbetriebs verminderte Drehmoment zu kompensieren. Die Ermittlung der Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit nach DE 40 02 821 C2 erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung der Raddrehzahlen, wobei beim Ablauf des Schlupfregelverfahrens zunächst eine Bremssteuerung aktiviert wird, um anschließend die Motorleistung zu erhöhen.
  • Bei dem Traktions-Steuersystem für Fahrzeuge mit Allradantrieb gemäß DE 40 31 890 A1 soll das über die Räder auf die Straße übertragene Antriebsmoment zur Begrenzung eines Radschlupfes reduziert werden. Bei diesem Stand der Technik ist neben vorderen Raddrehzahlsensoren und Betätigungsorganen zum Aktivieren einer Drosselklappe der Brennkraftmaschine auch ein Längsbeschleunigungssensor vorgesehen.
  • Eine Traktionssteuerung spricht auf ein Schlupfverhältnis der Vorderräder oberhalb eines Schwellenwerts an und liefert ein Signal zur Schließung der Drosselklappe, wodurch die Antriebsleistung der Maschine reduziert ist. Konkret werden gemäß DE 40 31 890 A1 nur die vorderen Drehzahlsignale und die Längsbeschleunigung in die Steuereinheit zur Traktionssteuerung eingegeben. Aus den Vorderrad-Drehzahlen wird ein Durchschnittswert errechnet und die Beschleunigung selbst integriert, um eine sogenannte Fahrzeugbodengeschwindigkeit zu erhalten. Das Schlupfverhältnis der Vorderräder wird aus der Durchschnittsdrehzahl und der Geschwindigkeit, die unmittelbar aus dem Längsbeschleunigungssignal ermittelt wird, berechnet. Grundsätzlich wird bei der vorbekannten Lehre davon ausgegangen, bei erkanntem Schlupf das Maschinendrehmoment bzw. die Drehmomentverteilung zwischen vorderen und hinteren Rädern ausgehend von einer ursprünglichen Priorität der Hinterräder zu verändern. Die alternativ vorgeschlagenen Schlupfsensoren an den Vorder- und Hinterrädern dienen der Bestimmung der Differenz zwischen den Raddrehzahlen der Achsen, um hierauf das Verteilungsverhältnis des Maschinendrehmoments zwischen vorn und hinten zu ändern.
  • Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine Antriebsschlupfregelung für ein allradangetriebenes Kraftfahrzeug anzugeben, die unter allen Fahrbedingungen ein stabiles und beherrschbares Verhalten zeigt, wobei zur Ermittlung von Steuerungswerten für eine Antischlupf- und Traction Control-Regelung auf eine exakte Bestimmung einer Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit zurückgegriffen wird.
  • Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt gemäß Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
  • Die Antriebsschlupfregelung gemäß der Erfindung weist demnach auch folgende Baugruppen auf:
    einen Fahrzeuggeschwindigkeitsrechner, der in der Steuereinheit vorgesehen ist, um eine Referenz-Fahrzeuggeschwindig keit des Fahrzeugs auf der Basis einer niedrigsten Raddrehzahl der Räder und der Längsbeschleunigung zu berechnen;
    einen Schlupfwertrechner, der in der Steuereinheit vorgesehen ist, um einen Schlupfwert jedes Rads auf der Basis der Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit und der Raddrehzahl jedes Rads zu berechnen;
    eine Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit, die in der Steuereinheit vorgesehen ist, um einen Soll-Schlupfwert der Vorderräder und einen Soll-Schlupfwert der Hinterräder nach Maßgabe der Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit zu bestimmen;
    eine Antriebsschlupfregelung-Bestimmungseinheit, die in der Steuereinheit vorgesehen ist, um die Aktivierung einer Antriebsschlupfregelung zu bestimmen, wenn entweder der Schlupfwert der Vorderräder seinen Soll-Schlupfwert überschreitet oder der Schlupfwert der Hinterräder seinen Soll-Schlupfwert überschreitet, und um ein Antriebsschlupfregelsignal abzugeben;
    einen Bremsdruckrechner, der in der Steuereinheit vorgesehen ist, um aufgrund des Antriebsschlupfregelsignals einen Bremsdruck entsprechend einer Differenz zwischen dem Schlupfwert und dem Soll-Schlupfwert zu berechnen und ein Bremsdrucksignal an die Bremsdrucksteuereinrichtung abzugeben, so daß eine Bremswirkung auf die Räder aufgebracht wird; und
    einen Motorleistungsrechner, der in der Steuereinheit vorgesehen ist und aufgrund des Antriebsschlupfregelsignals ein Soll-Motordrehmoment entsprechend einer Differenz zwischen dem Schlupfwert und dem Soll-Schlupfwert berechnet und an die Motorleistungssteuereinrichtung ein Soll-Motordrehmomentsignal abgibt.
  • Die Erfindung wird nachstehend, auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile, anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in:
  • 1 ein Grundblockdiagramm, das eine Steuereinheit einer ersten Ausführungsform zeigt;
  • 2 ein Grundblockdiagramm, das eine Steuereinheit einer zweiten Ausführungsform zeigt;
  • 3 eine schematische Ansicht, die eine Regelung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 4 eine schematische Ansicht, die eine Regelung gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 5 ein detailliertes Blockbild, das den Aufbau von Einrichtungen gemäß der Erfindung zeigt;
  • 6 ein Diagramm, das Charakteristiken eines Rades zeigt;
  • 7a ein Diagramm, das einen Soll-Schlupfwert von Vorder- und Hinterrädern gegenüber Fahrzeuggeschwindigkeiten zeigt, wenn keine Schneeketten aufgezogen sind;
  • 7b ein Diagramm, das einen Soll-Schlupfwert von Vorder- und Hinterrädern gegenüber Fahrzeuggeschwindigkeiten zeigt, wenn auf die Vorderräder eines Fahrzeugs Ketten aufgezogen sind;
  • 7c ein Diagramm, das einen Soll-Schlupfwert von Vorder- und Hinterrädern gegenüber Fahrzeuggeschwindigkeiten zeigt, wenn auf die Hinterräder eines Fahrzeugs Ketten aufgezogen sind;
  • 8 ein Flußdiagramm einer Antriebsschlupfregelung gemäß der ersten und zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 9 ein Diagramm, das die Wirkungsweise von Steuerdaten gemäß der Erfindung gegenüber der Zeit zeigt;
  • 10 ein Flußdiagramm, um gemäß der Erfindung zu beurteilen, ob Vorder- oder Hinterräder Schneeketten tragen;
  • 11 ein Flußdiagramm zur Korrektur eines Soll-Schlupfwerts an Vorder- und Hinterrädern, wenn Schneeketten aufgezogen sind; und
  • 12 ein Flußdiagramm, um gemäß der Erfindung zu beurteilen, ob Vorder- und Hinterräder Schneeketten tragen.
  • 3 zeigt schematisch eine Antriebsschlupfregelung für ein Allradantriebsfahrzeug gemäß einer ersten Ausführungsform, und 4 zeigt schematisch die Regelung gemäß einer zweiten Ausführungsform. 1 bezeichnet einen Antriebsmotor, dessen Drehmoment bzw. Antriebskraft über eine Kupplung 2 und ein Getriebe 3 auf ein Zentraldifferential 5 übertragen wird. Das Zentraldifferential 5 hat kombinierte Planetengetriebe und verteilt auf die Vorder- und Hinterräder eine gleiche oder eine ungleiche Antriebskraft.
  • Bei der ersten Ausführungsform ist eine Ausgleichsradwelle 5P des Zentraldifferentials mit einem linken Vorderrad 11a und einem rechten Vorderrad 11b über ein Reduziergetriebe 7, eine Frontantriebswelle 8, ein Vorderachsdifferential 9 und eine Vorderachswelle 10 verbunden, und eine Abtriebswelle 5S des Zentraldifferentials 5 ist mit einem linken Hinterrad 11c und einem rechten Hinterrad 11d über eine Gelenkwelle 12, ein Hinterachsdifferential 13 und eine Hinterachswelle 14 verbunden.
  • Bei der zweiten Ausführungsform ist ein Differentialbegrenzungsmechanismus 6 (in diesem Fall eine hydraulisch betätigte Lamellenkupplung) zwischen die Ausgleichsradwelle 5P des Zentraldifferentials 5 und die Abtriebswelle oder die Sonnenradwelle 5S des Zentraldifferentials 5 geschaltet, um eine freie Antriebskraftübertragung zwischen Vorder- und Hinterrädern zu ermöglichen.
  • Der Motor 1 hat eine Motorleistungs-Steuereinrichtung 26, um die Motorleistung zwangsläufig mit Hilfe einer Drosselklappenregelung, einer verringerten Kraftstoffzufuhr, einer Verminderung des Ladedrucks und dergleichen herabzusetzen. Der Differentialbegrenzungsmechanismus 6 ist mit einer Differentialbegrenzungsdrehmoment-Steuervorrichtung 27 verbunden, um das Differentialbegrenzungsdrehmoment des Zentraldifferentials 5 zu steuern oder den Differentialbetrieb des Zentraldifferentials 5 zu sperren.
  • Ein Bremskreis 20 umfaßt ein Bremspedal 21, einen Hauptzylinder 22 und eine Bremsdrucksteuereinrichtung 25, um den auf jedes der vier Räder aufgebrachten Bremsdruck zu steuern. Die Bremsdrucksteuereinrichtung 25 umfaßt eine Druckquelle, ein Druckreduzierventil und ein Druckerhöhungsventil. Bremsleitungen 23a, 23b, 23c und 23d sind mit Radzylindern 24a, 24b, 24c und 24d für die vier Räder 11a, 11b, 11c und 11d verbunden. Der Bremsdruck, der durch die Pedalbetätigung eines Fahrers erzeugt wird, wird durch das Druckreduzierventil oder das Druckerhöhungsventil automatisch geregelt und den Radzylindern 24a, 24b, 24c, 24d zum Bremsen zugeführt.
  • Raddrehzahlfühler 30a, 30b, 30c und 30d sind in den jeweiligen Rädern 11a, 11b, 11c und 11d vorgesehen, um die Raddrehzahl ω jedes Rads zu erfassen. Außerdem ist in dem Fahrzeug ein Längsbeschleunigungsaufnehmer 32 vorgesehen, um die Fahrzeuggeschwindigkeit zu dem Zeitpunkt zu berechnen, zu dem die vier Räder gleichzeitig Schlupf haben. Im Fall einer noch zu beschreibenden vierten Ausführungsform ist ferner ein Lenkwinkelsensor 31 vorgesehen für die Beurteilung, ob Räder Ketten tragen. Signale dieser Sensoren werden in eine Steuereinheit 40 eingegeben und dort elektronisch verarbeitet. Die Steuereinheit 40 gibt ein Motorsteuersignal an die Motorleistungs-Steuereinrichtung 26 ab, und ein Bremsensteuersignal wird an die Bremsdrucksteuereinrichtung 25 abgegeben. Bei der zweiten Ausführungsform wird ferner ein Differentialbegrenzungsdrehmoment-Signal an die Differentialbegrenzungsdrehmoment-Steuereinrichtung 27 abgegeben. Bei diesen Ausführungsformen dient die Steuereinheit 40 zur Steuerung einer ABS-Regelung.
  • Als nächstes wird die Funktionsweise der Steuereinheit 40 beschrieben.
  • Im allgemeinen weist die von einem Reifen erzeugte Traktionskraft aufgrund von Reibungskräften eine gewisse Begrenzung auf, und wenn daher, wie in 6 gezeigt ist, die Schlupfrate zunimmt und die Antriebskraft erhöht wird, wird die Seitenführungskraft (eine beim Einschlagen aufgebrachte Kraft) verringert. Das Verhalten des Fahrzeugs, wie z.B. Durchdrehen und Schieben nach außen, ist durch die Größe der Seitenführungskraft für die Vorder- und Hinterräder bestimmt. Das heißt, in einem Fall, in dem die Schlupfrate der Hinterräder groß und ihre Seitenführungskraft klein ist, verursacht das Fahrzeug ein Durchdrehen, wobei das Heck des Fahrzeugs nach außen schwingt. Um dieser Erscheinung entgegenzuwirken, muß der Fahrer das Lenkrad in Gegenrichtung zu der Einschlagrichtung drehen, und dieses Fahrzeugverhalten ist vom Standpunkt der Stabilität und der Lenkfähigkeit nachteilig.
  • Wenn andererseits die Schlupfrate der Vorderräder groß und ihre Seitenführungskraft gering ist, verursacht das Fahrzeug ein Schieben nach außen, wobei das Vorderende des Fahrzeugs nach außen schwingt. Um dem entgegenzuwirken, läßt der Fahrer das Lenkrad in der Einschlagrichtung nur durch die Hände gleiten. Da hierbei die Bodenhaftungskraft der Hinterräder größeren Spielraum als die der Vorderräder hat, kann man sagen, daß das Fahrzeug eine gute Geradeaus-Stabilität hat. Die Antriebsschlupfregelung kann daher realisiert werden, indem eine Bremssteuerung für die vier Räder derart vorgesehen wird, daß die Schlupfrate der Hinterräder immer kleiner als die der Vorderräder ist.
  • Gemäß 5 umfaßt die Steuereinheit 40 einen Fahrzeuggeschwindigkeitsrechner 41 zum Berechnen einer Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr des Allradantriebsfahrzeugs auf der Basis einer Raddrehzahl ω für jedes der vier Räder und einer Längsbeschleunigung. Beispielsweise wird zuerst ein Rad gewählt, das die höchste Bodenhaftung hat, also ein Rad mit der niedrigsten Raddrehzahl, die der Fahrzeuggeschwindigkeit am nächsten ist. Als nächstes wird die Änderung der Raddrehzahl ω der gewählten Rads mit der Längsbeschleunigung x des Fahrzeugs verglichen, und einer dieser Werte wird in dieser Reihenfolge zu der vorhergehenden Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit addiert. Dann wird der Additionswert mit der momentanen niedrigsten Raddrehzahl verglichen, und einer dieser Werte wird zu einer momentanen Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr.
  • Die Raddrehzahlen ω von vier Rädern und die Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr werden in einen Schlupfwertrechner 42 eingegeben, in dem ein Ist-Schlupfwert δ für vier Räder berechnet wird, indem die Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr von der Raddrehzahl ω subtrahiert wird. Wie das Diagramm der Reifencharakteristiken von 6 zeigt, wird durch ein gewisses Maß der Schlupfrate eine Antriebskraft erzeugt. Außerdem wird die Seitenführungskraft nach Maßgabe einer Erhöhung der Schlupfrate verringert. Bei den vorliegenden Ausführungsformen wird der Schlupfwert δ anstelle der Schlupfrate genutzt, um die Rechnung zu vereinfachen, weil der Schlupfwert δ durch Subtraktion der Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr von der Raddrehzahl ω erhalten wird.
  • Die Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr wird in eine Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit 43 eingegeben, in der Soll-Schlupfwerte δf, δr für die Vorder- bzw. Hinterräder be stimmt werden. Die niedrigsten Schlupfwerte, die für die Antriebsschlupfregelung erforderlich sind, sind vorbestimmt, wie in 7a gezeigt ist, beispielsweise mehr als 4,0 km/h. Der Soll-Schlupfwert wird nach Maßgabe der Fahrzeuggeschwindigkeit bestimmt, wie 7a zeigt. Bei niedriger Geschwindigkeit ist also der Soll-Schlupfwert hoch vorgegeben unter Berücksichtigung der größeren Differenz der Raddrehzahl zwischen den vier Rädern beim Fahren von engen Kurven und der Präzision des Raddrehzahlfühlers. Der Soll-Schlupfwert ist niedrig vorgegeben, aber bei mittlerer Geschwindigkeit und darüber wird er groß entsprechend einer Zunahme der Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr, so daß die Schlupfrate konstant gemacht wird.
  • Um ferner die Stabilität des Fahrzeugs zu verbessern, wenn während der Antriebsschlupfregelung ein Durchdrehen auftritt, ist der Soll-Schlupfwert δr der Hinterräder kleiner als der Soll-Schlupfwert δf der Vorderräder vorgegeben, wie 7a zeigt. Die Soll-Schlupfwerte δf, δr der Vorder- und Hinterräder werden durch Bezugnahme auf eine Tabelle entsprechend 7a bestimmt.
  • Diese Schlupfwerte δ der vier Räder und die Soll-Schlupfwerte δf, δr der Vorder- und Hinterräder werden in eine Antriebsschlupfregelung-Bestimmungseinheit 44 eingegeben, in der bestimmt wird, daß die Antriebsschlupfregelung zu betätigen ist, wenn irgendeiner der Schlupfwerte δ der vier Räder die Soll-Schlupfwerte δf, δr überschreitet. Wenn ferner irgendeiner der Schlupfwerte δ die Soll-Schlupfwerte unterschreitet und der Bremsdruck für sämtliche Räder Null wird, wird bestimmt, daß die Antriebsschlupfregelung zu beenden ist, woraufhin die Motorleistung in den Normalzustand zurückgebracht wird.
  • Das Antriebsschlupfregelung-Bestimmungssignal, die Soll-Schlupfwerte δf, δr und der Ist-Schlupfwert δ werden dem Bremsdruckrechner 45 und einem Motorleistungsrechner 46 zu geführt. Wenn die Antriebsschlupfregelung wirksam ist, berechnet der Bremsdruckrechner 45 eine Abweichung zwischen dem Soll-Schlupfwert δf der Vorderräder und den Schlupfwerten δ des linken und rechten Vorderrads und berechnet dann eine Abweichung zwischen dem Soll-Schlupfwert δr der Hinterräder und den Schlupfwerten δ des linken und rechten Hinterrads. Entsprechend diesen Abweichung der vier Räder wird für jedes Rad individuell ein Soll-Bremsdruck Pb berechnet. Wenn ferner der Schlupfwert δ klein wird, wird bestimmt, daß der Bremsdruck abnehmen soll, und ein Bremsdruckabnahmesignal wird an die Bremsdrucksteuereinrichtung 25 abgegeben. Bei der zweiten Ausführungsform gibt der Bremsdruckrechner 45 ein Signal zum Verringern des Differentialbegrenzungsdrehmoments auf nahezu Null ab.
  • Wenn die Antriebsschlupfregelung aktiviert ist, wird in dem Motorleistungsrechner 46 in bezug auf das Rad mit der höchsten Raddrehzahl der Soll-Schlupfwert δf oder δr mit der Schlupfrate δ verglichen, und die Differenz wird gebildet. Dann wird ein Soll-Motordrehmoment Te berechnet, indem das Motordrehmoment um den Betrag der Differenz verringert wird. Wenn der Schlupfwert δ klein wird, wird das Motorleistungs-Erhöhungssignal an die Motorleistungs-Steuereinrichtung 26 abgegeben.
  • Als nächstes wird die Funktionsweise der Ausführungsformen erläutert.
  • Im Normalbetrieb des Fahrzeugs bestimmt der Fahrer die Motorleistung durch Betätigung des Gaspedals, und die Motorleistung wird von dem Zentraldifferential 5 halbiert. Die eine Hälfte der Motorleistung wird auf das linke und das rechte Vorderrad 11a und 11b übertragen, und die andere Hälfte wird auf das linke und das rechte Hinterrad 11c, 11d übertragen. Daher werden die vier Räder von dem Vierrad-Antriebsstrang angetrieben.
  • Wenn dagegen das Fahrzeug durch Betätigung des Lenkrads eine Kurve fährt, ist der Wendelokus der vier Räder voneinander verschieden, und infolgedessen tritt zwischen diesen vier Rädern eine Drehzahldifferenz auf. Aber jede Drehzahldifferenz zwischen dem linken und dem rechten Vorderrad und zwischen dem linken und dem rechten Hinterrad wird von dem Vorderachsdifferential 9 bzw. dem Hinterachsdifferential 13 absorbiert. Außerdem wird die Drehzahldifferenz zwischen der Vorderradantriebswelle 8 und der Hinterradantriebswelle 5S von dem Zentraldifferential 5 absorbiert. Im allgemeinen ist der Eingriff des Zentraldifferentials 5 frei oder nur gering.
  • In der Bremsanlage 20 ist der Hauptzylinder 22 mit den jeweiligen Radzylindern 24a, 24b, 24c und 24d verbunden. Wenn der Fahrer das Bremspedal 21 betätigt, wird auf die Radzylinder 24a, 24b, 24c und 24d über den Hauptzylinder 22 Bremsdruck aufgebracht, und die Räder 11a, 11b, 11c und 11d werden gebremst.
  • Als nächstes wird die Antriebsschlupfregelung des Allradantriebs unter Bezugnahme auf ein Flußdiagramm von 8 beschrieben.
  • Bei S1 wird zuerst die Raddrehzahl ω für jedes der vier Räder erfaßt, und bei S2 wird die Querbeschleunigung des Fahrzeugs erfaßt. Dann wird bei S3 die Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr auf der Basis der niedrigsten Raddrehzahl und der Querbeschleunigung des Fahrzeugs berechnet. Danach geht das Programm zu S4, wo der Schlupfwert δ für jedes Rad berechnet wird, indem die Referenz-Fahrzeuggeschwindigkeit Vr von jeder Raddrehzahl ω subtrahiert wird. Im nächsten Schritt S5 werden die Soll-Schlupfwerte δf, δr der Vorder- bzw. Hinterräder nach Maßgabe der Fahrbedingungen unter Bezugnahme auf eine Tabelle, wie sie in 7a gezeigt ist, bestimmt. Das Programm geht zu Schritt S6, wo abgefragt wird, ob die Antriebsschlupfregelung erforderlich ist, indem der Schlupfwert δf, δr mit dem Schlupfwert δ für jedes Rad verglichen wird.
  • Wenn das Fahrzeug auf einer Straße fährt, deren Fahrbahn hohe Reibwerte hat, und wenn das Antriebsdrehmoment nicht höher als notwendig ist, erzeugen die vier Räder die notwendige Antriebskraft mit ausreichender Bodenhaftung innerhalb eines Bereichs eines kleinen Schlupfwerts δ. In diesem Fall ist der Schlupfwert δ ausreichend kleiner als der Soll-Schlupfwert δf, δr, und es wird bestimmt, daß die Antriebsschlupfregelung nicht benötigt wird.
  • Wenn dagegen die Motorleistung aufgrund der Betätigung des Gaspedals durch den Fahrer zu groß wird oder der Reibwert der Fahrbahn beispielsweise wegen einer verschneiten Straße verringert ist, hat das Fahrzeug eine Tendenz zum Schlupf, weil die Antriebskraft in die Nähe einer Grenze der Reibwerte der Fahrbahn kommt. Wenn, wie 9 zeigt, ein Schlupfwert δ der vier Räder den Soll-Schlupfwert δf, δr zu einem Zeitpunkt t1 überschreitet, wird beurteilt, daß die Antriebsschlupfregelung notwendig ist. In diesem Fall geht das Programm von S6 zu S7, wo das verringerte Soll-Motordrehmoment Te bestimmt und ein Signal dieses Soll-Motordrehmoments Te an die Motorleistungssteuereinrichtung 26 abgegeben wird, um die Motorleistung zwangsweise zu verringern.
  • Bei S8 wird ferner der Soll-Bremsdruck Pb so bestimmt, daß er für die Hinterräder höher und für die Vorderräder niedriger ist, und dieses Bremsdrucksignal wird an die Bremsdrucksteuereinrichtung 25 abgegeben. In der Bremsdrucksteuereinrichtung 25 werden das Druckerhöhungs- und das Druckreduzierventil so geregelt, daß auf die Hinterräder eine starke Bremskraft und auf die Vorderräder eine schwache Bremskraft aufgebracht wird, so daß die Antriebskraft der Räder mit Schlupf begrenzt wird.
  • Wenn bei der zweiten Ausführungsform das Differentialbegrenzungsdrehmoment des Zentraldifferentials 5 groß ist, wird die Vorderachse 10 oder die Hinterachse 14 so begrenzt, daß sie unabhängig dreht. Bei S9 wird das Differentialbegrenzungsdrehmoment auf Null oder nahe Null festgelegt. Da die Auswirkung des Differentialbegrenzungsdrehmoments beseitigt ist und jede Drehzahldifferenz erlaubt ist, werden dann die Antriebskraft und die Rotation der vier Räder 11a, 11b, 11c und 11d durch die Bremssteuerung mit hoher Präzision gesteuert.
  • Die Antriebsschlupfregelung wird also so durchgeführt, daß der Schlupfwert δ verringert wird, indem die Motorleistung zwangsweise verringert und die Antriebskraft von Rädern mit Schlupf mit Hilfe der Bremssteuerung eingeschränkt wird. Der Schlupfwert δ wird so geregelt, daß er dem Soll-Schlupfwert δf, δr einer Tabelle entsprechend 7a folgt. Gemäß der Tabelle ist beispielsweise die Schlupfrate bei mittlerer und höherer Geschwindigkeit konstant. Wie 9 zeigt, wird auf die Hinterräder eine starke Bremskraft und auf die Vorderräder eine schwache Bremskraft aufgebracht, so daß die Hinteräder einen geringeren Schlupfwert als die Vorderräder haben. Das heißt, daß an den Hinterrädern 11c und 11d ein größerer Spielraum für die Bodenhaftung erzeugt wird als an den Vorderrädern 11a und 11b.
  • Wenn zwei Räder auf der einen Fahrzeugseite Schlupf haben, wird die Antriebsschlupfregelung so betätigt, daß die Schlupfwerte dieser Räder verringert werden und das Fahrzeug aus einem Durchdrehen herauskommen kann. Bei Geradeausfahrt kann das Fahrzeug infolge der großen Bodenhaftkraft der Hinterräder 11c und 11d eine Geradeaus-Stabilität beibehalten. Wenn das Fahrzeug eine Kurve durchfährt, verhindert die große Seitenführungskraft der Hinterräder 11c und 11d ein Durchdrehen des Fahrzeugs. Dann haben die Vorderräder 11a und 11b einen großen Schlupfwert, und infolgedessen schwingt das Vorderteil des Fahrzeugs nach außen aufgrund der vermin derten Seitenführungskraft der Vorderräder. Um dies zu korrigieren, kann der Fahrer das Fahrzeug sicher durch eine Kurve fahren, indem er das Lenkrad in der Einschlagrichtung durch die Hände gleiten läßt. Dadurch kann eine ausgezeichnete Stabilität des Fahrzeugs erreicht werden.
  • Wenn der Fahrer das Gaspedal zum Zeitpunkt t2 losläßt, wie 9 zeigt, wird der Schlupfwert sofort klein. Der Bremsdruck wird zu Null, und die Motorleistung nimmt einen Normalzustand an. In diesem Moment wird beurteilt, daß die Antriebsschlupfregelung nicht notwendig ist, und der Fahrzeugbetrieb wird in einen normalen Allradantriebszustand zurückgebracht.
  • Als nächstes wird ein Steuervorgang zur Beurteilung der Anwesenheit von Schneeketten gemäß einer dritten Ausführungsform beschrieben. Gemäß 5 hat die Steuereinheit 40 eine Schneekettendetektiereinheit 47, die beurteilt, ob ein Reifen eine Schneekette trägt und welcher Reifen die Schneekette trägt, und zwar aus dem Zustand der Vorder- und Hinterräder bei Geradeausfahrt auf der Basis einer Raddrehzahl ω und eines Lenkwinkels θ des Lenkwinkelsensors 31. Ein Signal der Schneekettendetektiereinheit wird der Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit 43 zugeführt, in der die Soll-Schlupfwerte δf, δr nach Maßgabe der Änderung von Reifencharakteristiken beim Tragen einer Schneekette korrigiert werden.
  • Dabei hat der eine Schneekette tragende Reifen eine große Bodenhaftkraft, und der Reifen ohne Schneekette hat eine erheblich geringere Bodenhaftkraft. Um das zu korrigieren, muß entweder der Schlupfwert des Reifens mit Schneekette erhöht werden, oder der Schlupfwert des Reifens ohne Schneekette muß verringert werden, oder beide Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Seitenführungskraft des Reifens mit Schneekette mit derjenigen des kettenlosen Reifens auszugleichen. Beispielsweise werden die Soll-Schlupfwerte δf, δr nach Maß gabe der geänderten Tabelle von 7b bestimmt. Da diese Ausführungsform im übrigen die gleiche wie die erste oder zweite Ausführungsform ist, erscheinen weitere Erläuterungen entbehrlich.
  • Als nächstes wird unter Bezugnahme auf das Flußdiagramm von 10 die Schneekettenbeurteilungssteuerung beschrieben.
  • Zuerst wird bei S11 abgefragt, ob das Fahrzeug geradeausfährt, indem der Lenkwinkel θ mit einem Vorgabewert verglichen wird, und wenn der Lenkwinkel θ größer als der Vorgabewert ist, geht das Programm zu S12, in dem der Zeitgeber rückgesetzt wird. Wenn der Lenkwinkel θkleiner als der Vorgabewert ist, geht die Routine zu S13, wo abgefragt wird, ob das Fahrzeug mit normaler Bodenhaftung fährt, indem die Änderung der Raddrehzahl von vier Rädern mit einem Vorgabewert verglichen wird. Wenn irgendeines der Räder eine Änderung der Raddrehzahl um mehr als einen Vorgabewert erzeugt, geht die Routine zu S12, wo der Zeitgeber rückgesetzt wird. Wenn die Änderung der Raddrehzahl für alle vier Räder unter dem Vorgabewert liegt, bedeutet das Fahren mit normaler Bodenhaftung, und die Routine geht zu S14, wo der Zeitgeber hochgezählt wird.
  • Dann geht die Routine zu S15, wo die abgelaufene Zeit überprüft wird. Wenn eine vorgegebene Zeit abgelaufen ist, geht die Routine zu S16, wo abgefragt wird, ob die Hinterräder Schneeketten tragen. Wenn die Hinterräder Schneeketten tragen, ist die Raddrehzahl der Vorderräder immer um einen vorgegebenen Wert oder mehr höher als die der Hinterräder, weil der Durchmesser der Hinterräder durch die Schneeketten größer wird, und die Routine zweigt zu S17 ab, wo beurteilt wird, daß die Hinterräder Schneeketten tragen.
  • Wenn die Raddrehzahl beider Räder annähernd gleich ist oder wenn die Raddrehzahl der Hinterräder um einen vorbestimmten Wert oder mehr höher als die der Vorderräder ist, geht die Routine zu S18, wo aufgrund der Differenz der Raddrehzahl abgefragt wird, ob die Vorderräder Schneeketten tragen. Wenn die Raddrehzahl der Hinterräder um einen vorbestimmten Wert oder mehr höher als die der Vorderräder ist, zweigt die Routine zu S19 ab, wo beurteilt wird, daß die Vorderräder Schneeketten tragen. Wenn beide Raddrehzahlen nahezu gleich sind, geht die Routine zu S20, wo beurteilt wird, daß kein Rad Schneeketten trägt, und bei S21 wird der Zeitgeber rückgesetzt. Somit wird der Zustand des Tragens von Schneeketten beurteilt, wenn das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit geradeausfährt.
  • Als nächstes wird eine Abwandlung. der dritten Ausführungsform oder eine vierte Ausführungsform beschrieben. Diese Abwandlung bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem das Tragen von Schneeketten nur aus der Raddrehzahl beurteilt wird. Gemäß dem Flußdiagramm von 12 wird bei S41 zuerst abgefragt, ob das Fahrzeug mit normaler Bodenhaftung fährt, indem eine Änderung der Raddrehzahl der vier Räder mit einem Vorgabewert verglichen wird. Wenn die Raddrehzahl an irgendeinem Rad um einen Vorgabewert oder mehr geändert ist, zweigt die Routine zu S42 ab, wo der Zeitgeber rückgesetzt wird. Wenn die Raddrehzahl nicht um mehr als einen Vorgabewert geändert ist, wird beurteilt, daß ein Zustand normaler Bodenhaftung vorliegt, und die Routine geht zu S43, wo die Raddrehzahldifferenz zwischen dem linken und rechten Vorderrad mit einem Vorgabewert verglichen wird. Wenn die Differenz innerhalb des Vorgabewerts liegt, geht die Routine zu S44, wo die Raddrehzahldifferenz zwischen dem linken und rechten Hinterrad mit einem Vorgabewert verglichen wird, und wenn die Raddrehzahldifferenz innerhalb des Vorgabewerts liegt, wird der Zeitgeber bei S45 hochgezählt. Wenn also die beiden Raddrehzahldifferenzen zwischen den linken und rechten Vorder- und Hinterrädern innerhalb eines Vorgabewerts liegen, wird beurteilt, daß das Fahrzeug geradeausfährt. Andernfalls wird der Zeitgeber bei S42 rückgesetzt.
  • Die darauf folgende Routine wird auf die gleiche Weise wie Schritt S15 des Flußdiagramms von 10 abgearbeitet. Dabei wird bei S46 beurteilt, daß der Zustand der Geradeausfahrt länger als eine vorgegebene Zeit besteht, und wenn bei S47 beurteilt wird, daß die Raddrehzahl der Vorderräder um mehr als einen vorgegebenen Wert höher als die der Hinterräder ist, wird bei S48 beurteilt, daß die Hinterräder Schneeketten tragen. Wenn ferner bei S49 beurteilt wird, daß die Raddrehzahl der Hinterräder höher als die der Vorderräder ist, wird bei S50 beurteilt, daß die Vorderräder Schneeketten tragen. Wenn andererseits beide Raddrehzahlen nahezu gleich sind, geht die Routine zu S51, wo beurteilt wird, daß keine Schneeketten getragen werden, und bei S52 wird der Zeitgeber rückgesetzt. Somit wird der Zustand des Tragens von Schneeketten ordnungsgemäß nur aufgrund der Raddrehzahl beurteilt.
  • Bei den vorstehenden dritten und vierten Ausführungsformen wird der Zustand des Tragens von Schneeketten geprüft. Wenn beurteilt wird, daß die Vorder- oder die Hinterräder Schneeketten tragen, wird der Soll-Schlupfwert korrigiert, was unter Bezugnahme auf das Flußdiagramm von 11 beschrieben wird.
  • Zuerst wird bei S31 die Beurteilung des Tragens von Schneeketten durchgeführt, und im nächsten Schritt S32 wird abgefragt, ob die Vorderräder Schneeketten tragen. Bei JA verzweigt die Routine zu S33 und S34, wo an dem Soll-Schlupfwert δf der Vorderräder eine große Korrektur und an dem Soll-Schlupfwert δr der Hinterräder eine kleine Korrektur vorgenommen wird, wie 7b zeigt.
  • Wenn dabei das Fahrzeug auf einer schneebedeckten Straße oder dergleichen mit Allradantrieb fährt, wobei nur die Vorderräder 11a und 11b Schneeketten tragen, verursachen die Hinterräder 11c und 11d, deren Bodenhaftung gering ist, einen Schlupf. Wenn Schlupf auftritt, wird die Antriebs schlupfregelung wirksam und bringt auf vier Räder Bremskraft auf. Da die Vorderräder 11a und 11b Schneeketten tragen und eine große Bodenhaftkraft haben, wird auf sie eine schwächere Bremskraft als bei der ersten Ausführungsform aufgebracht, um den Schlupfwert zu erhöhen. Dagegen werden die Hinterräder 11c und 11d so gesteuert, daß eine starke Bremskraft auf sie aufgebracht und eine große Seitenführungskraft infolge des kleinen Schlupfwerts erzeugt wird, so daß eine Schlupftendenz des Fahrzeugs wegen einer extrem kurzen Bodenhaftkraft der Hinteräder in bezug auf die Vorderräder verhindert wird. Wenn also die Vorderräder Schneeketten tragen, werden die Hinterräder so geregelt, daß sie einen kleineren Schlupfwert als die Vorderräder haben, und die Fahrstabilität des Fahrzeugs wird auf die gleiche Weise wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform verbessert.
  • Wenn die Hinterräder Schneeketten tragen, erfolgt eine große Korrektur des Soll-Schlupfwerts δr und eine kleine Korrektur des Soll-Schlupfwerts δf der Vorderräder, wie 7c zeigt. Wenn das Fahrzeug mittels Allradantrieb auf einer schneebedeckten Straße fährt und die Hinterräder Schneeketten tragen, verursachen die Vorderräder 11a und 11b, deren Bodenhaftung gering ist, einen Schlupf, und infolgedessen wird die Antriebsschlupfregelung betätigt, um auf die vier Räder eine Bremswirkung aufzubringen. In diesem Fall wird auf die Hinterräder wegen der Schneeketten eine schwache Bremskraft aufgebracht, und auf die Vorderräder wird eine starke Bremskraft aufgebracht, um den Schlupfwert zu verringern, so daß ein Schieben des Fahrzeugs nach außen infolge der kurzen Bodenhaftkraft der Vorderräder in bezug auf die Hinterräder verhindert wird. Wenn also die Hinterräder Schneeketten tragen, werden die Vorderräder so geregelt, daß sie einen kleineren Schlupfwert als die Hinterräder haben, und die Fahrstabilität des Fahrzeugs wird auf die gleiche Weise wie bei der ersten und zweiten Ausführungsform verbessert.
  • Bei den vorstehenden Ausführungsformen erfolgt die Antriebsschlupfregelung nach Maßgabe des berechneten Schlupfwerts und des berechneten Soll-Schlupfwerts, aber anstelle des Schlupfwerts und des Soll-Schlupfwerts können auch eine berechnete Schlupfrate und eine berechnete Soll-Schlupfrate genutzt werden.

Claims (6)

  1. Antriebsschlupfregelung für ein Kraftfahrzeug mit Allradantrieb, umfassend folgende Merkmale: – einen Motor (1), ein Getriebe (3), ein Vorderachsdifferential (9) und ein Hinterachsdifferential (13), ein Zentraldifferential (5), um eine Antriebskraft auf die Vorder- und Hinterräder aufzuteilen, Räder (11a, 11b, 11c, 11d), mit einem jeweiligen Raddrehzahlfühler (30a bis 30d) zum Erfassen der Raddrehzahl von jedem der Vorder- und Hinterräder (11a bis 11d), einen Längsbeschleunigungsaufnehmer (32), eine Bremsdrucksteuereinrichtung (25) zur unabhängigen Steuerung eines auf jedes Rad aufgebrachten Bremsdruckes, eine Motorleistungssteuereinrichtung (26) zur Steuerung der Ausgangsleistung des Motors, eine übergeordnete Steuereinheit (40) für die Bremsdrucksteuereinrichtung (25) und die Motorleistungssteuereinrichtung (26), – einen Fahrzeuggeschwindigkeitsrechner (41), um eine Referenzfahrzeuggeschwindigkeit (vr) des Fahrzeuges auf der Basis eines Rades mit der niedrigsten Raddrehzahl (ω) und der Längsbeschleunigung (x) zu berechnen, wobei hierfür die Änderung der Raddrehzahl (ω) des gewählten Rades mit der Längsbeschleunigung korreliert wird und Änderungswerte zur jeweils vorhergehenden Fahrzeuggeschwindigkeit addiert und der Summenwert mit der aktuellen berechneten Fahrgeschwindigkeit des Rades mit der niedrigsten Drehzahl verglichen und als Fahrzeugreferenzgeschwindigkeit (vr) der niedrigste der Vergleichswerte bestimmt wird, – einen Schlupfwertrechner (42), der in der Steuereinrichtung (40) vorgesehen ist, um einen Schlupfwert jedes Rades auf der Basis der Referenzfahrzeuggeschwindigkeit (vr) und der Raddrehzahl (ω) jedes Rades zu berechnen, eine Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit (43), um einen nach Maßgabe der Referenzfahrzeuggeschwindigkeit (vr) variablen Soll-Schlupfwert (δf) der Vorderräder (11a, 11b) und Soll-Schlupfwert (δr) der Hinterräder (11c, 11d) zu bestimmen, eine Antriebsschlupfregelungs-Bestimmungseinheit (44), um die Aktivierung einer Antriebsschlupfregelung zu bestimmen, wenn entweder der Ist-Schlupfwert (δ) der Vorderräder (11a, 11b) seinen Soll-Schlupfwert δf überschreitet oder der Ist-Schlupfwert (δ) der Hinterräder (11c, 11d) seinen Soll-Schlupfwert (δr) überschreitet, wobei die Ist-Schlupfwerte (δ) durch einen Schlupfwertrechner (42) bestimmt werden, indem die Referenzgeschwindigkeit (vr) von den jeweiligen Raddrehzahlen (ω) subtrahiert wird; – einen Bremsdruckrechner (45), der an der Steuereinheit (40) vorgesehen ist, um aufgrund des Antriebsschlupfregelsignals einen Bremsdruck entsprechend einer Differenz zwischen den Ist-Schlupfwerten und den Soll-Schlupfwerten zu berechnen und ein Bremsdrucksignal an die Bremsdrucksteuereinrichtung (26) abzugeben, so daß eine Bremswirkung auf die Räder aufgebracht wird, und – einen Motorleistungsrechner (46), der aufgrund des Antriebsschlupfregelsignals ein Soll-Motordrehmoment entsprechend einer Differenz zwischen dem Schlupfwert und dem Sollschlupfwert berechnet und an die Motorleistungssteuereinrichtung (26) abgibt.
  2. Antriebsschlupfregelung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Differentialbegrenzungsdrehmoment-Steuereinrichtung (27), welche über ein Signal aus dem Bremsdruckrechner (45) im Falle aktiver Antriebsschlupfregelung das Differentialbegrenzungssignal gegen Null gehend aufhebt.
  3. Antriebsschlupfregelung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch – eine Schneeketten-Detektiereinheit (47), die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist, um Schneeketten tragende Räder und Schneeketten-freie Räder auf der Basis der Raddrehzahl jedes Rads zu detektieren und ein Schneekettentragesignal abzugeben; und – eine Soll-Schlupfwertkorrektureinrichtung, die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist und aufgrund des Schneekettentragesignals die Soll-Schlupfwerte der Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit (43) so korrigiert, daß der Soll-Schlupfwert der Schneeketten tragenden Räder erhöht und der Soll-Schlupfwert der Schneeketten-freien Räder verringert wird.
  4. Antriebsschlupfregelung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch – einen Lenkwinkelsensor (31), der einen Lenkwinkel erfaßt; – eine Schneekettendetektiereinheit (47), die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist, um Schneeketten tragende Räder und Schneeketten-freie Räder auf der Basis der Raddrehzahl jedes Rads und des Lenkwinkels zu detektieren und ein Schneekettentragesignal abzugeben; und – eine Soll-Schlupfwertkorrektureinrichtung, die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist und aufgrund des Schneekettentragesignals die Soll-Schlupfwerte der Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit (43) so korrigiert, daß der Soll-Schlupfwert der Schneeketten tragenden Räder erhöht und der Soll-Schlupfwert der Schneeketten-freien Räder verringert wird.
  5. Antriebsschlupfregelung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch – eine Schneekettendetektiereinheit (47), die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist, um Schneeketten tragende Räder und Schneeketten-freie Räder auf der Basis der Raddrehzahl jedes Rads zu detektieren und ein Schneekettentragesignal abzugeben; und – eine Soll-Schlupfwertkorrektureinrichtung, die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist und aufgrund des Schneekettentragesignals die Soll-Schlupfwerte der Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit (43) so korrigiert, daß der Soll-Schlupfwert der Schneeketten tragenden Räder erhöht und der Soll-Schlupfwert der Schneeketten-freien Räder verringert wird.
  6. Antriebsschlupfregelung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch – einen Lenkwinkelsensor (31), der einen Lenkwinkel erfaßt; – eine Schneekettendetektiereinheit (47), die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist, um Schneeketten tragende Räder und Schneeketten-freie Räder auf der Basis der Raddrehzahl jedes Rads und des Lenkwinkels zu detektieren und ein Schneekettentragesignal abzugeben; und – eine Soll-Schlupfwertkorrektureinrichtung, die in der Steuereinheit (40) vorgesehen ist und aufgrund des Schneekettentragesignals die Soll-Schlupfwerte der Soll-Schlupfwertbestimmungseinheit (43) so korrigiert, daß der Soll-Schlupfwert der Schneeketten tragenden Räder erhöht und der Soll-Schlupfwert der Schneeketten-freien Räder verringert wird.
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