DE19602782A1 - Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD) - Google Patents
Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD)Info
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zum Auf
nehmen und/oder Lagern von zumindest einem Gegenstand,
insbesondere einem Speichermedium, wie Compact Diskette
(CD), CD-Rom, Bildplatte od. dgl. Datenträger, mit einer
Bodenplatte und einem bewegbaren Gehäusedeckel.
Derartige Behälter sind in vielfältigen Formen und Ausfüh
rungen auf dem Markt bekannt und erhältlich. Sie dienen der
Aufnahme beliebiger Gegenstände und insbesondere dazu, um
Datenträger, wie Audio-, Video-, und andere
Kommunikationsdatenträger, insbesondere als Compact
Disketten (CD), aufzunehmen und darzustellen.
Im wesentlichen ist bei diesen Behältern eine Bodenplatte
mit Seiten- und Stirnwänden und einer Rückwand versehen, um
das Speichermedium bzw. die CD in eine Aufnahme einzu
klipsen.
Diese Bodenplatte mit Seiten-, Stirn- und Rückwänden wird
von einem aufklappbaren Gehäusedeckel verschlossen. Der
Gehäusedeckel übergreift dabei von außen die Wände der
Bodenplatte und rastet an diesen von außen ein. Nachteilig
an den herkömmlichen CD-Behältern ist, daß diese sehr
kompliziert aufzuklappen sind, da ein Öffnen eines solchen
Behälters eine hohe Fingerfertigkeit beider Hände erfor
dert. Ferner ist nachteilig, daß ein solcher Gehäusedeckel
über seitliche Zungen mit dem Gehäuseboden gelenkig verbun
den ist und diese leicht abbrechen. Außerdem überschneiden
diese seitlichen Zungen des Gehäusedeckels beim Aufklappen
den Gehäuseboden, was ebenfalls nicht wünschenswert ist.
Ein weiterer Nachteil ist, daß nur im Gehäusedeckel aus
tauschbare Booklets aufgenommen werden können, da ein
Zugang zur Rück- bzw. Unterseite des Behälters der CD er
schwert entfernbar ist. Dazu müßte der rastbar eingesetzte
CD-Halter bzw. CD-Träger aus dem Gehäuse entnommen werden,
um das Booklet einzulegen oder von der Bodenplatte zu
entnehmen. Dazu muß der gesamte Behälter zerlegt werden.
Ferner kann das Speichermedium bzw. die CD schlecht aus dem
Gehäuse gegriffen werden, da diese sehr tief im Gehäuse
liegt. Auch ein Einsetzen ist nur schwer möglich. Ein
Zentrieren auf einer Aufnahme des CD-Trägers bzw. des CD-
Halters ist bei herkömmlichen CD-Hüllen bzw. CD-Behältern
ebenfalls schlecht gelöst.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Behälter zu schaffen, welcher die o.g. Nachteile
beseitigt, mit welchem ein erleichtertes Entnehmen eines
Speichermediums aus dem Behälter möglich, ein besseres
Handhaben des Speichermediums gewährleistet ist und die
Stabilität des Gehäuses erhöht werden soll. Ferner sollen
Handhabungsaufwand erheblich reduziert werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß der Gehäusedeckel nach
Betätigen eines Verschlusses automatisch aufklappt.
Obwohl diese Erfindung bei jedem beliebigen Behälter für
einen Gegenstand verwirklicht werden kann - beispielsweise
zur Aufnahme einer Uhr, von Schmuckgegenständen, zur
Darstellung von Gegenständen in einem Schaufenster usw. -,
soll sie speziell auf o.g. Speichermedien bezogen werden,
für die sie sich besonders eignet.
Vorzugsweise ist der Gehäusedeckel über zumindest ein
Federelement mit Druck beaufschlagt, so daß durch Betätigen
eines Verschlusses, der Gehäusedeckel automatisch
auf springt bzw. aufklappt. Diese Federelemente können
oberhalb und seitlich auf einem Träger für den Gegenstand
angeordnet sein und beaufschlagen den Gehäusedeckel mit
Druck. Sie können am Gehäusedeckel selbst oder am Träger
festgelegt ist. Denkbar ist allerdings auch, daß ein
Federelement in der Bodenplatte den Gehäusedeckel nach oben
mit Druck beaufschlagt, wobei es, falls ein Träger
vorgesehen ist, an diesem vorbei oder durch ihn hindurch
greift.
Mittels einer beliebigen Verschlußeinrichtung, welche
bevorzugt einer Stirnwand an der Bodenplatte oder dem
Gehäusedeckel zugeordnet ist, läßt sich der Gehäusedeckel
mit einer Rasteinrichtung wiederlösbar festlegen. Dabei
weist die Verschlußeinrichtung z. B. eine als
Betätigungselement ausgeformte Taste auf, welche durch
Betätigen einen Raststreifen, welcher auch als Rastnase
ausgebildet sein kann, die Rasteinrichtung des Gehäu
sedeckels freigibt, so daß der Gehäusedeckel zu öffnen ist.
Denkbar ist auch, daß die Rasteinrichtung in Fenster, die
in die Stirnwand eingeformt sind, eingreift.
Dem Gehäusedeckel kann stirnseitig zumindest eine Lasche
zum Aufnehmen eines Booklets oder eines Informationsblattes
zugeordnet sein. Wenn die Stirnwand Teil des Gehäusedeckels
ist, kann sich dieses Informationsblatt auch über die
Stirnwand erstrecken.
Ferner kann der Gehäusedeckel, ebenso wie der Träger, ganz
aufgeklappt werden, um beispielsweise auf die Bodenplatte
zwischen Seitenwänden und Stirnwand ein Booklet einzulegen.
Dies wird durch ein Herunterklappen des Trägers von dessen
Federelement gehalten. Zusätzlich können jedoch auch
weitere Laschen vorgesehen sein, um das Booklet zu
fixieren.
Bevorzugt ist auch, daß der Gehäusedeckel innerhalb der
Seitenwände gelenkig aufklappbar gelagert ist. Dadurch
erhöht sich die Stabilität des gesamten Behälters
erheblich.
Gerade eine Rückwand des Gehäusedeckels schwenkt beim
Aufklappen des Gehäusedeckels nach innen, wobei dabei keine
Überschneidungen zwischen den Seitenwänden bzw. Bodenplatte
und Gehäusedeckel vorkommen. Ggf. ist der Bereich zwischen
Rückwand und Gehäusedeckel leicht abgerundet.
Damit der Gehäusedeckel gelenkig in dem Gehäuse bzw. bevor
zugt zwischen den Seitenwänden gelagert ist, weist dieser
beidseits nahe den Seitenwänden Stege auf, von welchen
Zapfen jeweils nach außen und nach innen gerichtet
abkragen. Nach außen gerichtet durchgreifen diese Zapfen
Öffnungen in den Seitenwänden und lagern somit den
Gehäusedeckel klappbar gegenüber der Bodenplatte. Nach
innen gerichtet verbinden diese Zapfen den Träger des
Speichermediums, welcher somit hier schwenkbar bzw. klapp
bar angeordnet ist.
Jedoch sollen auch hier andere denkbare Möglichkeiten einer
Lagerung des Deckels gegenüber dem Gehäuse im Rahmen der
vorliegenden Erfindung liegen. Beispielsweise könnten die
Zapfen Bestandteile der Seitenwände sein, welche dann in
den Gehäusedeckel bzw. in einen Steg des Gehäusedeckels
eingreift. Oder die gelenkige Verbindung kann durch Noppen
geschehen, die in Drehmulden sitzen.
Ist ein Träger für den Gegenstand vorgesehen, so steht
dieser gelenkig mit der Bodenplatte oder den Seitenwänden
des Gehäuses in Verbindung. Er weist an der Unterseite ein
Federelement auf, welches den Träger mit Druck beaufschlagt
und den Träger aus dem Gehäuse bzw. von der Bodenplatte
nach oben bewegt, so daß der Träger mit einer Halterung für
den Gegenstand, bei einem Speichermedium insbesondere einer
Kalotte, aus dem Gehäuse bzw. über die Seitenwände
herausbewegt wird. Das Federelement ist bevorzugt am Träger
festgelegt, kann aber auch der Bodenplatte zugeordnet sein.
Die Kalotte ist bevorzugt halbschalen- oder kegelförmig
ausgebildet und weist zumindest einen Dehnschlitz auf,
wobei über den Umfang verlaufend, nahe dem Träger eine
Rastmulde mit schräg geneigter Rastfläche vorgesehen ist.
Die Rastmulde greift in eine Öffnung eines Datenträgers.
Damit das Speichermedium bzw. die CD leicht auf der Kalotte
festlegbar ist, ist diese halbschalenförmig und gewölbt
ausgebildet. So braucht die CD bzw. deren Öffnung nur auf
die Kalotte gelegt und in die Rastmulde eingedrückt zu
werden.
Die Federlagerung des Trägers kann auch bei schon bekannten
Behältern verwirklicht werden, weshalb für sie separat
Schutz begehrt wird. Besonders günstig ist sie aber in der
Kombination mit der Federlagerung des Deckels. Durch
Herunterdrücken des Gehäusedeckels, welcher gelenkig mit
dem Gehäuse bzw. Seitenwänden der Bodenplatte verbunden
ist, trifft der Gehäusedeckel auf die Kalotte und drückt
diese und damit den Träger der CD in das Gehäuse des
Behälters.
Vorteilhaft ist, daß der Behälter nur mit einer einzigen
Hand durch Betätigen der Taste geöffnet werden kann, wobei
der Gehäusedeckel automatisch über die vorgespannten Federn
aufklappt und der Träger des Speichermediums nach oben
geschwenkt wird. So ist ein direktes Entnehmen des
Speichermediums bzw. der CD möglich. Auch im umgekehrten
Fall kann die CD wieder schnell auf den Träger aufgelegt
und durch einfaches Zudrücken der Träger in das Gehäuse
eingeschwenkt werden, wonach der Gehäusedeckel wiederlösbar
über die Rasteinrichtungen am Gehäuse festgelegt wird.
Bevorzugt sind Gehäuse, Gehäusedeckel und dgl. Elemente
durchsichtig bzw. transparent ausgebildet, um einen mög
lichst ästhetischen Behälter zu schaffen, welcher außen und
innen eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einlegen von
Booklets oder auch zum Bedrucken oder Beschriften bietet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese
zeigen in
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Behäl
ters in Gebrauchslage;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 1
entlang Linie III-III;
Fig. 4 einen vergrößert dargestellten Querschnitt durch
einen Teil des Behälters gemäß Fig. 1 entlang Linie IV-IV.
Gemäß Fig. 1 weist ein erfindungsgemäßer Behälter R eine
Bodenplatte 1 auf, von welcher, wie in Fig. 2 darge
stellt, Seitenwände 2, 3 aufragen. Diese sind bevorzugt
fest mit der Bodenplatte 1 verbunden. Ferner stehen die
Seitenteile 2, 3 über eine Stirnwand 4 miteinander in Ver
bindung, welche stirnseitig mit der Bodenplatte 1 verbunden
ist.
Die Bodenplatte 1 mit den Seitenwänden 2, 3 und der Stirn
wand 4 bilden ein bevorzugt einstückiges Gehäuse 6, wobei
zwischen den Seitenwänden 2, 3 drehbar ein Gehäusedeckel 7
zum Verschließen des Gehäuses 6 zugeordnet ist. Der Gehäu
sedeckel 7 ist, wie in Fig. 2 gestrichelt dargestellt,
einends über Scharniere B, 9 gelenkig mit den Seitenwänden
2, 3 verbunden.
Andernends ist der Gehäusedeckel 7 mit einer Rasteinrich
tung 12 versehen, die beispielsweise als Haken von dem
Gehäusedeckel 7 abkragt. Diese Rasteinrichtung 12 bildet
mit einem Raststreifen 6 und einer Taste 5 an der Stirnwand
4 einen Verschluß 13.
Dabei ist der Raststreifen 6 der Taste 5 nach innen
gerichtet zugeordnet. Die Taste 5 kann teilweise, wie in
Fig. 2 dargestellt, oder über den gesamten Bereich der
Stirnwand 4 verlaufen. Ebenso kann auch der Raststreifen 6
hakenartig aber auch durchgehend als Hakenleiste ausgebil
det sein. Ferner ist es möglich, daß der hakenartigen
Rasteinrichtung zumindest ein Fenster in der Stirnwand 4
zugeordnet ist, in das die Rasteinrichtung eingreifen kann.
Dann braucht zum bösen des Verschlusses 13 lediglich die
Stirnwand nach außen gebogen zu werden, so daß die
Rasteinrichtung 12 aus dem Fenster gleitet.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll jedoch auch lie
gen, daß beispielsweise die Rasteinrichtung 12 Bestandteil
der Stirnwand 4 und der entsprechende Raststreifen 6 zum
Einrasten bzw. zur Aufnahme der Rasteinrichtung 12 am
Gehäusedeckel 7 vorgesehen sein kann. Auch eine unter
schiedliche Ausgestaltung der Rasteinrichtung 12 und des
Raststreifens 6 soll hier im Rahmen der vorliegenden
Erfindung liegen.
Es besteht auch die Möglichkeit, daß die Stirnwand nicht an
der Bodenplatte 1 sondern am Deckel 7 vorgesehen ist.
Ferner kann auch ein Teil der Stirnwand, etwa die Hälfte,
der Bodenplatte 1 und der andere Teil dem Deckel 7
zugeordnet werden.
Wesentlich bei der vorliegenden Erfindung ist ferner, daß
zwischen den Seitenwänden 2, 3 mit den Scharnieren 8, 9
verbunden ein erfindungsgemäßer Träger 14 in den Behälter R
eingesetzt wird. Der Träger 14, welcher zwischen den Sei
tenwänden 2, 3 gelenkig gelagert und dort bewegbar einge
setzt ist, weist andernends der Scharniere 8, 9 am Ende
einer verjüngt auslaufenden Zunge 14.1 eine Kalotte 15 auf,
welche bevorzugt halbschalen- oder kegelartig ausgebildet
ist. Diese Kalotte 15 dient zur Aufnahme von zumindest
einem Speichermedium 16, insbesondere zur Aufnahme von
Compact Disketten od. dgl. Datenträgern.
Damit der Träger 14, welcher zwischen den Seitenwänden 2, 3
gelagert ist, aus dem Gehäuse G heraus bewegt wird, ist
diesem an dessen Unterseite ein Federelement 17 zugeordnet,
welches den Träger 14, wie in Fig. 1 dargestellt, von der
Bodenplatte 1 herausklappt. Falls nur ein Speichermedium
vom Träger 14 gehalten wird, kann das Federelement etwa
mittig angeordnet sein. Ist aber beispielsweise auf der
Rückseite des Trägers 14 ein weiteres Speichermedium, z. B.
an einer weiteren Kalotte gehalten, so sind rechts und
links von diesem Speichermedium die Federelemente 17
vorgesehen.
Zusätzlich sind oberhalb auf dem Träger 14 Federn 18, 19
angeordnet, welche den Gehäusedeckel 7 von innen mit Druck
beaufschlagen, so daß dieser in einer geöffneten Stellung
bleibt.
Gemäß Fig. 3 stehen der Gehäusedeckel 7 und der Träger 14
miteinander gelenkig zwischen den Seitenwänden 2, 3 und
Bodenplatte 1 in Verbindung. Dabei ist der Gehäusedeckel 7
innerhalb mit Stegen 20, 21 versehen, welche nach außen
gerichtete Zapfen 10, 11 aufweisen, die in Öffnungen 22, 23
der Seitenwände 2, 3 drehbar eingreifen. Nach innen sind
ebenfalls Zapfen 10.1, 11.1 ausgebildet, an welchen über
Stege 30,31 der Träger 14 drehbar festgelegt ist.
In diesem Ausführungsbeispiel ist der Gehäusedeckel 7 zwi
schen den Seitenwänden 2, 3 angeordnet und mit einer Rück
wand 24 versehen. Die Rückwand 24 verschließt den Behälter
R rückseitig.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ergibt sich
daraus, daß durch Aufklappen des Gehäusedeckels 7 die Rück
wand 24 nach innen eingeschwenkt wird, ohne daß der Träger 14
von der Rückwand berührt wird. Wesentlich ist jedoch,
daß der Gehäusedeckel 7 und der Träger 14 gelenkig und nach
oben automatisch aufklappbar sind.
In Fig. 4 ist die Kalotte 15 halbschalenförmig vergrößert
gezeigt und weist nahe der Ebene des Trägers 14 zumindest
eine umlaufende Rastmulde 25 auf, in welche das Speicherme
dium 16 bzw. eine CD einrastbar ist. Dabei verläuft eine um
den Umfang angeordnete Rastfläche 26 der Rastmulde 25
leicht nach außen geneigt, um das Speichermedium rastbar
darin festzulegen. Ferner sind in die Kalotte 15 mehrere
Dehnschlitze 27 eingeformt, welche ein Einrasten des
Speichermediums 16 auf der Kalotte 15 in die Rastmulde 25
wesentlich erleichtern. Außerdem entsteht dabei eine
federnde und gedämpfte Wirkung beim Einrastvorgang.
Wichtig allerdings ist hier, daß die Kalotte 15 gewölbt
ausgebildet ist, um beispielsweise ein schnelles Einrasten
des Speichermediums 16 zu gewährleisten.
Ein Auszentrieren beim Aufsetzen des Speichermediums 16
auf die Kalotte 15 mit mittig angeordneter Öffnung 28
entfällt somit.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Durch Betätigen der Taste 5 mit Druck gibt der Raststreifen
6 bzw. der Haken die Rasteinrichtung 12 des Gehäusedeckels
7 frei. Gleichzeitig beaufschlagen die Federn 18, 19 den
Gehäusedeckel 7 innen mit Druck, so daß dieser von alleine
automatisch geöffnet wird. Dabei drückt das Federelement 17
den Träger 14 nach oben und klappt das Speichermedium 16
aus dem Gehäuse 6, wie in Fig. 1 dargestellt. Von dem Trä
ger 14 kann dann das Speichermedium 16 entnommen werden.
Durch Herunterdrücken des Gehäusedeckels 7 gegen die
Bodenplatte 1 werden das Federelement 17 bzw. die Federn
18, 19 vorgespannt und der Träger 14 einklappt, so daß bei
einem erneuten Öffnen durch Betätigen der Taste 5 der
Gehäusedeckel 7 wieder von alleine aufklappt und der Träger
14 mit Speichermedium 16 ausgeklappt wird.
Bevorzugt sind Bodenplatte 1 und Gehäusedeckel 7 transpa
rent ausgebildet und können von außen bzw. auch von innen
bedruckt werden. Auch die Bodenplatte kann von innen oder
auch von außen bedruckt werden, wobei durch weites Auf
klappen bzw. Umklappen des Trägers 14 der Zugang zu einem,
in den Behälter 1 bzw. auf die Bodenplatte 1 zwischen die
Seitenwände 2, 3 eingelegtes Booklet möglich ist. Ferner
kann der Gehäusedeckel 7 weit aufgeklappt werden und kann
über eine Lasche 29 ein Booklet oder insbesondere ein
Informationsblatt aufnehmen. Daher bietet dieser Behälter R
vielfältige Möglichkeiten um Booklets od. dgl.
Informationen aufzunehmen. Zum Einlegen eines Speicher
mediums 16 wird das Gehäuse G geöffnet. Durch Betätigen der
Taste 5 springt automatisch der Gehäusedeckel 7 auf, wobei
durch das Federelement 17 der Träger 14 aus dem Gehäuse G
geklappt wird.
Die Kalotte 15 ermöglicht ein leichtes Auflegen bzw.
Aufdrücken des Speichermediums 16.
Claims (27)
1. Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest
einem Gegenstand, insbesondere einem Speichermedium (16) ,
wie Compact Diskette (CD), CD-Rom, Bildplatte od. dgl.
Datenträger, mit einer Bodenplatte (1) und einem bewegbaren
Gehäusedeckel (7),
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäusedeckel (7) nach Betätigen eines Verschlusses
(13) automatisch aufklappt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Gehäusedeckel (7) klappbar und/oder schwenkbar mit der
Bodenplatte (1) in Verbindung steht.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Gehäusedeckel (7) über Scharniere (8, 9)
klappbar mit der Bodenplatte (1), bevorzugt mit
Seitenwänden (2, 3) an der Bodenplatte (1), in Verbindung
steht.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Bodenplatte (1) und/oder einem
Träger (14) für den Gegenstand und dem Gehäusedeckel (7)
zumindest ein Federelement (18, 19) angeordnet ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Federelement (18, 19) den Gehäusedeckel (7) mit Druck
beaufschlagt und in eine geöffnete Lage klappt.
6. Behälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich
net, daß durch Verschließen des Gehäusedeckel (7) das Fe
derelement (18, 19) vorgespannt ist.
7. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 1-6, da
durch gekennzeichnet, daß eine Rasteinrichtung (12) dem
Gehäusedeckel (7) oder der Bodenplatte (1) zugeordnet ist.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rasteinrichtung (12) wiederlösbar mit einem Raststrei
fen (6) oder einem Fenster an der Bodenplatte oder dem
Gehäusedeckel (7) zusammenwirkt, wobei Raststreifen (6) und
Rasteinrichtung (12) den Verschluß (13) bilden.
9. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (13) zumindest
ein Betätigungselement (5) aufweist.
10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Betätigen des Betätigungselementes (5) die Rasteinrich
tung (12) freigibt und den Gehäusedeckel (7) öffnet.
11. Behälter nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungselement (5) mit einer
Stirnwand (4) an der Bodenplatte (1) oder dem Gehäusedeckel
(7) in Verbindung steht.
12. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) zusammen
mit Seitenwänden (2, 3) und gegebenenfalls einer Stirnwand
(4) ein mit dem Gehäusedeckel (7) verschließbares Gehäuse
ausbildet, wobei der Gehäusedeckel (7) innerhalb des
Gehäuses (G) klappbar und/oder verschwenkbar angeordnet
ist.
13. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Gehäusedeckel (7) zwischen den Seitenwänden (2, 3)
angeordnet ist.
14. Behälter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich
net, daß der Gehäusedeckel (7) über Scharniere (8, 9) mit
den Seitenwänden (2, 3) gelenkig in Verbindung steht.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Gehäusedeckel (7) Stege (20, 21)
zugeordnet sind, welche beidseits jeweils Zapfen (10, 10.1
bzw. 11, 11.1) aufweisen.
16. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zapfen (10) drehbar in einer Öffnung (22) der Seiten
wand (2) und der Zapfen (11) drehbar in einer Öffnung (23)
der Seitenwand (3) eingreift.
17. Behälter nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich
net, daß die Zapfen (10.1, 11.1) nach innen gerichtet aus
gebildet sind und auf ihnen ein Träger (14) für den
Gegenstand drehbar gelagert ist.
18. Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest
einem Gegenstand, insbesondere einem Speichermedium (16),
wie Compact Diskette (CD), CD-Rom, Bildplatte od. dgl.
Datenträger, mit einer Bodenplatte (1) und einem bewegbaren
Gehäusedeckel (7) dadurch gekennzeichnet, daß dem Gehäuse
(G) zumindest ein Träger (14) als Halterung für den
Gegenstand (16) zugeordnet ist, wobei der Träger (14) unter
dem Druck eines Federelements (17) steht.
19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Federelement (17) gegen die Bodenplatte (1)
abstützt.
20. Behälter nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement (17) dem Träger (14)
und/oder der Bodenplatte (1) zugeordnet ist, wobei das
Federelement (17) die Bodenplatte (1) und/oder den Träger
(14) mit Druck beaufschlagt.
21. Behälter nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (14) aus dem Gehäuse (G)
automatisch herausklappbar ist.
22. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) gelenkig mit
dem Gehäusedeckel (7) oder der Bodenplatte (1) oder mit
Seitenwänden (2, 3) verbunden ist.
23. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) über Scharniere
(8, 9) mit dem Gehäusedeckel (7) oder der Bodenplatte (1)
oder mit Seitenwänden (2, 3) verbunden ist.
24. Behälter nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (14) eine Zunge (14.1) aus
bildet, welcher eine Halterung (15) für den Gegenstand (16)
etwa mittig im Gehäuse (G) zugeordnet ist.
25. Behälter nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halterung als Kalotte (15) halbschalen- oder kegelartig
ausgebildet ist und gegebenenfalls eine umlaufende
Rastmulde (25) mit Rastfläche (26) aufweist.
26. Behälter nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kalotte (15) zumindest ein Dehnschlitz (27) zugeordnet
und dieser ggf. spitzwinklig ausgebildet ist.
27. Behälter nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Öffnung (28) des Speichermediums (16) in
die Kalotte oder in die Rastmulde (25) der Kalotte (15)
wiederlösbar einrastet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996102782 DE19602782A1 (de) | 1996-01-26 | 1996-01-26 | Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD) |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996102782 DE19602782A1 (de) | 1996-01-26 | 1996-01-26 | Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD) |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19602782A1 true DE19602782A1 (de) | 1997-07-31 |
Family
ID=7783753
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996102782 Withdrawn DE19602782A1 (de) | 1996-01-26 | 1996-01-26 | Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19602782A1 (de) |
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