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DE19602782A1 - Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD) - Google Patents

Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD)

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DE19602782A1
DE19602782A1 DE1996102782 DE19602782A DE19602782A1 DE 19602782 A1 DE19602782 A1 DE 19602782A1 DE 1996102782 DE1996102782 DE 1996102782 DE 19602782 A DE19602782 A DE 19602782A DE 19602782 A1 DE19602782 A1 DE 19602782A1
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DE
Germany
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housing cover
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carrier
housing
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DE1996102782
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DUERHOLT PATRICK
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DUERHOLT PATRICK
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge
    • G11B33/0427Single disc boxes for discs without cartridge comprising centre hole locking means

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zum Auf­ nehmen und/oder Lagern von zumindest einem Gegenstand, insbesondere einem Speichermedium, wie Compact Diskette (CD), CD-Rom, Bildplatte od. dgl. Datenträger, mit einer Bodenplatte und einem bewegbaren Gehäusedeckel.
Derartige Behälter sind in vielfältigen Formen und Ausfüh­ rungen auf dem Markt bekannt und erhältlich. Sie dienen der Aufnahme beliebiger Gegenstände und insbesondere dazu, um Datenträger, wie Audio-, Video-, und andere Kommunikationsdatenträger, insbesondere als Compact Disketten (CD), aufzunehmen und darzustellen.
Im wesentlichen ist bei diesen Behältern eine Bodenplatte mit Seiten- und Stirnwänden und einer Rückwand versehen, um das Speichermedium bzw. die CD in eine Aufnahme einzu­ klipsen.
Diese Bodenplatte mit Seiten-, Stirn- und Rückwänden wird von einem aufklappbaren Gehäusedeckel verschlossen. Der Gehäusedeckel übergreift dabei von außen die Wände der Bodenplatte und rastet an diesen von außen ein. Nachteilig an den herkömmlichen CD-Behältern ist, daß diese sehr kompliziert aufzuklappen sind, da ein Öffnen eines solchen Behälters eine hohe Fingerfertigkeit beider Hände erfor­ dert. Ferner ist nachteilig, daß ein solcher Gehäusedeckel über seitliche Zungen mit dem Gehäuseboden gelenkig verbun­ den ist und diese leicht abbrechen. Außerdem überschneiden diese seitlichen Zungen des Gehäusedeckels beim Aufklappen den Gehäuseboden, was ebenfalls nicht wünschenswert ist.
Ein weiterer Nachteil ist, daß nur im Gehäusedeckel aus­ tauschbare Booklets aufgenommen werden können, da ein Zugang zur Rück- bzw. Unterseite des Behälters der CD er­ schwert entfernbar ist. Dazu müßte der rastbar eingesetzte CD-Halter bzw. CD-Träger aus dem Gehäuse entnommen werden, um das Booklet einzulegen oder von der Bodenplatte zu entnehmen. Dazu muß der gesamte Behälter zerlegt werden.
Ferner kann das Speichermedium bzw. die CD schlecht aus dem Gehäuse gegriffen werden, da diese sehr tief im Gehäuse liegt. Auch ein Einsetzen ist nur schwer möglich. Ein Zentrieren auf einer Aufnahme des CD-Trägers bzw. des CD- Halters ist bei herkömmlichen CD-Hüllen bzw. CD-Behältern ebenfalls schlecht gelöst.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter zu schaffen, welcher die o.g. Nachteile beseitigt, mit welchem ein erleichtertes Entnehmen eines Speichermediums aus dem Behälter möglich, ein besseres Handhaben des Speichermediums gewährleistet ist und die Stabilität des Gehäuses erhöht werden soll. Ferner sollen Handhabungsaufwand erheblich reduziert werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß der Gehäusedeckel nach Betätigen eines Verschlusses automatisch aufklappt.
Obwohl diese Erfindung bei jedem beliebigen Behälter für einen Gegenstand verwirklicht werden kann - beispielsweise zur Aufnahme einer Uhr, von Schmuckgegenständen, zur Darstellung von Gegenständen in einem Schaufenster usw. -, soll sie speziell auf o.g. Speichermedien bezogen werden, für die sie sich besonders eignet.
Vorzugsweise ist der Gehäusedeckel über zumindest ein Federelement mit Druck beaufschlagt, so daß durch Betätigen eines Verschlusses, der Gehäusedeckel automatisch auf springt bzw. aufklappt. Diese Federelemente können oberhalb und seitlich auf einem Träger für den Gegenstand angeordnet sein und beaufschlagen den Gehäusedeckel mit Druck. Sie können am Gehäusedeckel selbst oder am Träger festgelegt ist. Denkbar ist allerdings auch, daß ein Federelement in der Bodenplatte den Gehäusedeckel nach oben mit Druck beaufschlagt, wobei es, falls ein Träger vorgesehen ist, an diesem vorbei oder durch ihn hindurch greift.
Mittels einer beliebigen Verschlußeinrichtung, welche bevorzugt einer Stirnwand an der Bodenplatte oder dem Gehäusedeckel zugeordnet ist, läßt sich der Gehäusedeckel mit einer Rasteinrichtung wiederlösbar festlegen. Dabei weist die Verschlußeinrichtung z. B. eine als Betätigungselement ausgeformte Taste auf, welche durch Betätigen einen Raststreifen, welcher auch als Rastnase ausgebildet sein kann, die Rasteinrichtung des Gehäu­ sedeckels freigibt, so daß der Gehäusedeckel zu öffnen ist. Denkbar ist auch, daß die Rasteinrichtung in Fenster, die in die Stirnwand eingeformt sind, eingreift.
Dem Gehäusedeckel kann stirnseitig zumindest eine Lasche zum Aufnehmen eines Booklets oder eines Informationsblattes zugeordnet sein. Wenn die Stirnwand Teil des Gehäusedeckels ist, kann sich dieses Informationsblatt auch über die Stirnwand erstrecken.
Ferner kann der Gehäusedeckel, ebenso wie der Träger, ganz aufgeklappt werden, um beispielsweise auf die Bodenplatte zwischen Seitenwänden und Stirnwand ein Booklet einzulegen. Dies wird durch ein Herunterklappen des Trägers von dessen Federelement gehalten. Zusätzlich können jedoch auch weitere Laschen vorgesehen sein, um das Booklet zu fixieren.
Bevorzugt ist auch, daß der Gehäusedeckel innerhalb der Seitenwände gelenkig aufklappbar gelagert ist. Dadurch erhöht sich die Stabilität des gesamten Behälters erheblich.
Gerade eine Rückwand des Gehäusedeckels schwenkt beim Aufklappen des Gehäusedeckels nach innen, wobei dabei keine Überschneidungen zwischen den Seitenwänden bzw. Bodenplatte und Gehäusedeckel vorkommen. Ggf. ist der Bereich zwischen Rückwand und Gehäusedeckel leicht abgerundet.
Damit der Gehäusedeckel gelenkig in dem Gehäuse bzw. bevor­ zugt zwischen den Seitenwänden gelagert ist, weist dieser beidseits nahe den Seitenwänden Stege auf, von welchen Zapfen jeweils nach außen und nach innen gerichtet abkragen. Nach außen gerichtet durchgreifen diese Zapfen Öffnungen in den Seitenwänden und lagern somit den Gehäusedeckel klappbar gegenüber der Bodenplatte. Nach innen gerichtet verbinden diese Zapfen den Träger des Speichermediums, welcher somit hier schwenkbar bzw. klapp­ bar angeordnet ist.
Jedoch sollen auch hier andere denkbare Möglichkeiten einer Lagerung des Deckels gegenüber dem Gehäuse im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegen. Beispielsweise könnten die Zapfen Bestandteile der Seitenwände sein, welche dann in den Gehäusedeckel bzw. in einen Steg des Gehäusedeckels eingreift. Oder die gelenkige Verbindung kann durch Noppen geschehen, die in Drehmulden sitzen.
Ist ein Träger für den Gegenstand vorgesehen, so steht dieser gelenkig mit der Bodenplatte oder den Seitenwänden des Gehäuses in Verbindung. Er weist an der Unterseite ein Federelement auf, welches den Träger mit Druck beaufschlagt und den Träger aus dem Gehäuse bzw. von der Bodenplatte nach oben bewegt, so daß der Träger mit einer Halterung für den Gegenstand, bei einem Speichermedium insbesondere einer Kalotte, aus dem Gehäuse bzw. über die Seitenwände herausbewegt wird. Das Federelement ist bevorzugt am Träger festgelegt, kann aber auch der Bodenplatte zugeordnet sein.
Die Kalotte ist bevorzugt halbschalen- oder kegelförmig ausgebildet und weist zumindest einen Dehnschlitz auf, wobei über den Umfang verlaufend, nahe dem Träger eine Rastmulde mit schräg geneigter Rastfläche vorgesehen ist. Die Rastmulde greift in eine Öffnung eines Datenträgers. Damit das Speichermedium bzw. die CD leicht auf der Kalotte festlegbar ist, ist diese halbschalenförmig und gewölbt ausgebildet. So braucht die CD bzw. deren Öffnung nur auf die Kalotte gelegt und in die Rastmulde eingedrückt zu werden.
Die Federlagerung des Trägers kann auch bei schon bekannten Behältern verwirklicht werden, weshalb für sie separat Schutz begehrt wird. Besonders günstig ist sie aber in der Kombination mit der Federlagerung des Deckels. Durch Herunterdrücken des Gehäusedeckels, welcher gelenkig mit dem Gehäuse bzw. Seitenwänden der Bodenplatte verbunden ist, trifft der Gehäusedeckel auf die Kalotte und drückt diese und damit den Träger der CD in das Gehäuse des Behälters.
Vorteilhaft ist, daß der Behälter nur mit einer einzigen Hand durch Betätigen der Taste geöffnet werden kann, wobei der Gehäusedeckel automatisch über die vorgespannten Federn aufklappt und der Träger des Speichermediums nach oben geschwenkt wird. So ist ein direktes Entnehmen des Speichermediums bzw. der CD möglich. Auch im umgekehrten Fall kann die CD wieder schnell auf den Träger aufgelegt und durch einfaches Zudrücken der Träger in das Gehäuse eingeschwenkt werden, wonach der Gehäusedeckel wiederlösbar über die Rasteinrichtungen am Gehäuse festgelegt wird.
Bevorzugt sind Gehäuse, Gehäusedeckel und dgl. Elemente durchsichtig bzw. transparent ausgebildet, um einen mög­ lichst ästhetischen Behälter zu schaffen, welcher außen und innen eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einlegen von Booklets oder auch zum Bedrucken oder Beschriften bietet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Behäl­ ters in Gebrauchslage;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Behälter gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Behälter gemäß Fig. 1 entlang Linie III-III;
Fig. 4 einen vergrößert dargestellten Querschnitt durch einen Teil des Behälters gemäß Fig. 1 entlang Linie IV-IV.
Gemäß Fig. 1 weist ein erfindungsgemäßer Behälter R eine Bodenplatte 1 auf, von welcher, wie in Fig. 2 darge­ stellt, Seitenwände 2, 3 aufragen. Diese sind bevorzugt fest mit der Bodenplatte 1 verbunden. Ferner stehen die Seitenteile 2, 3 über eine Stirnwand 4 miteinander in Ver­ bindung, welche stirnseitig mit der Bodenplatte 1 verbunden ist.
Die Bodenplatte 1 mit den Seitenwänden 2, 3 und der Stirn­ wand 4 bilden ein bevorzugt einstückiges Gehäuse 6, wobei zwischen den Seitenwänden 2, 3 drehbar ein Gehäusedeckel 7 zum Verschließen des Gehäuses 6 zugeordnet ist. Der Gehäu­ sedeckel 7 ist, wie in Fig. 2 gestrichelt dargestellt, einends über Scharniere B, 9 gelenkig mit den Seitenwänden 2, 3 verbunden.
Andernends ist der Gehäusedeckel 7 mit einer Rasteinrich­ tung 12 versehen, die beispielsweise als Haken von dem Gehäusedeckel 7 abkragt. Diese Rasteinrichtung 12 bildet mit einem Raststreifen 6 und einer Taste 5 an der Stirnwand 4 einen Verschluß 13.
Dabei ist der Raststreifen 6 der Taste 5 nach innen gerichtet zugeordnet. Die Taste 5 kann teilweise, wie in Fig. 2 dargestellt, oder über den gesamten Bereich der Stirnwand 4 verlaufen. Ebenso kann auch der Raststreifen 6 hakenartig aber auch durchgehend als Hakenleiste ausgebil­ det sein. Ferner ist es möglich, daß der hakenartigen Rasteinrichtung zumindest ein Fenster in der Stirnwand 4 zugeordnet ist, in das die Rasteinrichtung eingreifen kann. Dann braucht zum bösen des Verschlusses 13 lediglich die Stirnwand nach außen gebogen zu werden, so daß die Rasteinrichtung 12 aus dem Fenster gleitet.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll jedoch auch lie­ gen, daß beispielsweise die Rasteinrichtung 12 Bestandteil der Stirnwand 4 und der entsprechende Raststreifen 6 zum Einrasten bzw. zur Aufnahme der Rasteinrichtung 12 am Gehäusedeckel 7 vorgesehen sein kann. Auch eine unter­ schiedliche Ausgestaltung der Rasteinrichtung 12 und des Raststreifens 6 soll hier im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegen.
Es besteht auch die Möglichkeit, daß die Stirnwand nicht an der Bodenplatte 1 sondern am Deckel 7 vorgesehen ist. Ferner kann auch ein Teil der Stirnwand, etwa die Hälfte, der Bodenplatte 1 und der andere Teil dem Deckel 7 zugeordnet werden.
Wesentlich bei der vorliegenden Erfindung ist ferner, daß zwischen den Seitenwänden 2, 3 mit den Scharnieren 8, 9 verbunden ein erfindungsgemäßer Träger 14 in den Behälter R eingesetzt wird. Der Träger 14, welcher zwischen den Sei­ tenwänden 2, 3 gelenkig gelagert und dort bewegbar einge­ setzt ist, weist andernends der Scharniere 8, 9 am Ende einer verjüngt auslaufenden Zunge 14.1 eine Kalotte 15 auf, welche bevorzugt halbschalen- oder kegelartig ausgebildet ist. Diese Kalotte 15 dient zur Aufnahme von zumindest einem Speichermedium 16, insbesondere zur Aufnahme von Compact Disketten od. dgl. Datenträgern.
Damit der Träger 14, welcher zwischen den Seitenwänden 2, 3 gelagert ist, aus dem Gehäuse G heraus bewegt wird, ist diesem an dessen Unterseite ein Federelement 17 zugeordnet, welches den Träger 14, wie in Fig. 1 dargestellt, von der Bodenplatte 1 herausklappt. Falls nur ein Speichermedium vom Träger 14 gehalten wird, kann das Federelement etwa mittig angeordnet sein. Ist aber beispielsweise auf der Rückseite des Trägers 14 ein weiteres Speichermedium, z. B. an einer weiteren Kalotte gehalten, so sind rechts und links von diesem Speichermedium die Federelemente 17 vorgesehen.
Zusätzlich sind oberhalb auf dem Träger 14 Federn 18, 19 angeordnet, welche den Gehäusedeckel 7 von innen mit Druck beaufschlagen, so daß dieser in einer geöffneten Stellung bleibt.
Gemäß Fig. 3 stehen der Gehäusedeckel 7 und der Träger 14 miteinander gelenkig zwischen den Seitenwänden 2, 3 und Bodenplatte 1 in Verbindung. Dabei ist der Gehäusedeckel 7 innerhalb mit Stegen 20, 21 versehen, welche nach außen gerichtete Zapfen 10, 11 aufweisen, die in Öffnungen 22, 23 der Seitenwände 2, 3 drehbar eingreifen. Nach innen sind ebenfalls Zapfen 10.1, 11.1 ausgebildet, an welchen über Stege 30,31 der Träger 14 drehbar festgelegt ist.
In diesem Ausführungsbeispiel ist der Gehäusedeckel 7 zwi­ schen den Seitenwänden 2, 3 angeordnet und mit einer Rück­ wand 24 versehen. Die Rückwand 24 verschließt den Behälter R rückseitig.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ergibt sich daraus, daß durch Aufklappen des Gehäusedeckels 7 die Rück­ wand 24 nach innen eingeschwenkt wird, ohne daß der Träger 14 von der Rückwand berührt wird. Wesentlich ist jedoch, daß der Gehäusedeckel 7 und der Träger 14 gelenkig und nach oben automatisch aufklappbar sind.
In Fig. 4 ist die Kalotte 15 halbschalenförmig vergrößert gezeigt und weist nahe der Ebene des Trägers 14 zumindest eine umlaufende Rastmulde 25 auf, in welche das Speicherme­ dium 16 bzw. eine CD einrastbar ist. Dabei verläuft eine um den Umfang angeordnete Rastfläche 26 der Rastmulde 25 leicht nach außen geneigt, um das Speichermedium rastbar darin festzulegen. Ferner sind in die Kalotte 15 mehrere Dehnschlitze 27 eingeformt, welche ein Einrasten des Speichermediums 16 auf der Kalotte 15 in die Rastmulde 25 wesentlich erleichtern. Außerdem entsteht dabei eine federnde und gedämpfte Wirkung beim Einrastvorgang.
Wichtig allerdings ist hier, daß die Kalotte 15 gewölbt ausgebildet ist, um beispielsweise ein schnelles Einrasten des Speichermediums 16 zu gewährleisten.
Ein Auszentrieren beim Aufsetzen des Speichermediums 16 auf die Kalotte 15 mit mittig angeordneter Öffnung 28 entfällt somit.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Durch Betätigen der Taste 5 mit Druck gibt der Raststreifen 6 bzw. der Haken die Rasteinrichtung 12 des Gehäusedeckels 7 frei. Gleichzeitig beaufschlagen die Federn 18, 19 den Gehäusedeckel 7 innen mit Druck, so daß dieser von alleine automatisch geöffnet wird. Dabei drückt das Federelement 17 den Träger 14 nach oben und klappt das Speichermedium 16 aus dem Gehäuse 6, wie in Fig. 1 dargestellt. Von dem Trä­ ger 14 kann dann das Speichermedium 16 entnommen werden.
Durch Herunterdrücken des Gehäusedeckels 7 gegen die Bodenplatte 1 werden das Federelement 17 bzw. die Federn 18, 19 vorgespannt und der Träger 14 einklappt, so daß bei einem erneuten Öffnen durch Betätigen der Taste 5 der Gehäusedeckel 7 wieder von alleine aufklappt und der Träger 14 mit Speichermedium 16 ausgeklappt wird.
Bevorzugt sind Bodenplatte 1 und Gehäusedeckel 7 transpa­ rent ausgebildet und können von außen bzw. auch von innen bedruckt werden. Auch die Bodenplatte kann von innen oder auch von außen bedruckt werden, wobei durch weites Auf­ klappen bzw. Umklappen des Trägers 14 der Zugang zu einem, in den Behälter 1 bzw. auf die Bodenplatte 1 zwischen die Seitenwände 2, 3 eingelegtes Booklet möglich ist. Ferner kann der Gehäusedeckel 7 weit aufgeklappt werden und kann über eine Lasche 29 ein Booklet oder insbesondere ein Informationsblatt aufnehmen. Daher bietet dieser Behälter R vielfältige Möglichkeiten um Booklets od. dgl. Informationen aufzunehmen. Zum Einlegen eines Speicher­ mediums 16 wird das Gehäuse G geöffnet. Durch Betätigen der Taste 5 springt automatisch der Gehäusedeckel 7 auf, wobei durch das Federelement 17 der Träger 14 aus dem Gehäuse G geklappt wird.
Die Kalotte 15 ermöglicht ein leichtes Auflegen bzw. Aufdrücken des Speichermediums 16.

Claims (27)

1. Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Gegenstand, insbesondere einem Speichermedium (16) , wie Compact Diskette (CD), CD-Rom, Bildplatte od. dgl. Datenträger, mit einer Bodenplatte (1) und einem bewegbaren Gehäusedeckel (7), dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel (7) nach Betätigen eines Verschlusses (13) automatisch aufklappt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel (7) klappbar und/oder schwenkbar mit der Bodenplatte (1) in Verbindung steht.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Gehäusedeckel (7) über Scharniere (8, 9) klappbar mit der Bodenplatte (1), bevorzugt mit Seitenwänden (2, 3) an der Bodenplatte (1), in Verbindung steht.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Bodenplatte (1) und/oder einem Träger (14) für den Gegenstand und dem Gehäusedeckel (7) zumindest ein Federelement (18, 19) angeordnet ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (18, 19) den Gehäusedeckel (7) mit Druck beaufschlagt und in eine geöffnete Lage klappt.
6. Behälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich­ net, daß durch Verschließen des Gehäusedeckel (7) das Fe­ derelement (18, 19) vorgespannt ist.
7. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 1-6, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Rasteinrichtung (12) dem Gehäusedeckel (7) oder der Bodenplatte (1) zugeordnet ist.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtung (12) wiederlösbar mit einem Raststrei­ fen (6) oder einem Fenster an der Bodenplatte oder dem Gehäusedeckel (7) zusammenwirkt, wobei Raststreifen (6) und Rasteinrichtung (12) den Verschluß (13) bilden.
9. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (13) zumindest ein Betätigungselement (5) aufweist.
10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Betätigen des Betätigungselementes (5) die Rasteinrich­ tung (12) freigibt und den Gehäusedeckel (7) öffnet.
11. Behälter nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Betätigungselement (5) mit einer Stirnwand (4) an der Bodenplatte (1) oder dem Gehäusedeckel (7) in Verbindung steht.
12. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) zusammen mit Seitenwänden (2, 3) und gegebenenfalls einer Stirnwand (4) ein mit dem Gehäusedeckel (7) verschließbares Gehäuse ausbildet, wobei der Gehäusedeckel (7) innerhalb des Gehäuses (G) klappbar und/oder verschwenkbar angeordnet ist.
13. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel (7) zwischen den Seitenwänden (2, 3) angeordnet ist.
14. Behälter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich­ net, daß der Gehäusedeckel (7) über Scharniere (8, 9) mit den Seitenwänden (2, 3) gelenkig in Verbindung steht.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, daß dem Gehäusedeckel (7) Stege (20, 21) zugeordnet sind, welche beidseits jeweils Zapfen (10, 10.1 bzw. 11, 11.1) aufweisen.
16. Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (10) drehbar in einer Öffnung (22) der Seiten­ wand (2) und der Zapfen (11) drehbar in einer Öffnung (23) der Seitenwand (3) eingreift.
17. Behälter nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zapfen (10.1, 11.1) nach innen gerichtet aus­ gebildet sind und auf ihnen ein Träger (14) für den Gegenstand drehbar gelagert ist.
18. Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Gegenstand, insbesondere einem Speichermedium (16), wie Compact Diskette (CD), CD-Rom, Bildplatte od. dgl. Datenträger, mit einer Bodenplatte (1) und einem bewegbaren Gehäusedeckel (7) dadurch gekennzeichnet, daß dem Gehäuse (G) zumindest ein Träger (14) als Halterung für den Gegenstand (16) zugeordnet ist, wobei der Träger (14) unter dem Druck eines Federelements (17) steht.
19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Federelement (17) gegen die Bodenplatte (1) abstützt.
20. Behälter nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (17) dem Träger (14) und/oder der Bodenplatte (1) zugeordnet ist, wobei das Federelement (17) die Bodenplatte (1) und/oder den Träger (14) mit Druck beaufschlagt.
21. Behälter nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) aus dem Gehäuse (G) automatisch herausklappbar ist.
22. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) gelenkig mit dem Gehäusedeckel (7) oder der Bodenplatte (1) oder mit Seitenwänden (2, 3) verbunden ist.
23. Behälter nach wenigstens einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) über Scharniere (8, 9) mit dem Gehäusedeckel (7) oder der Bodenplatte (1) oder mit Seitenwänden (2, 3) verbunden ist.
24. Behälter nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (14) eine Zunge (14.1) aus­ bildet, welcher eine Halterung (15) für den Gegenstand (16) etwa mittig im Gehäuse (G) zugeordnet ist.
25. Behälter nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung als Kalotte (15) halbschalen- oder kegelartig ausgebildet ist und gegebenenfalls eine umlaufende Rastmulde (25) mit Rastfläche (26) aufweist.
26. Behälter nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Kalotte (15) zumindest ein Dehnschlitz (27) zugeordnet und dieser ggf. spitzwinklig ausgebildet ist.
27. Behälter nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Öffnung (28) des Speichermediums (16) in die Kalotte oder in die Rastmulde (25) der Kalotte (15) wiederlösbar einrastet.
DE1996102782 1996-01-26 1996-01-26 Behälter zum Aufnehmen und/oder Lagern von zumindest einem Speichermedium, insbesondere Compact Diskette (CD) Withdrawn DE19602782A1 (de)

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