DE19602432A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Kabels - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines KabelsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Kabels mit mindestens einer äußeren Schutzhülle und minde
stens einer im Inneren angeordneten elektrischen und/oder
optischen Ader.
Aus EP-B1 0 384 201 ist es bekannt, Lichtwellenleiter in
bereits vorhandene, d. h. zum Beispiel im Erdreich oder in
Kabelzügen verlegte Rohre nachträglich mittels Druckluft ein
zublasen ("blown fibre"). Dies setzt voraus, daß das jewei
lige Rohr zeitlich entsprechend vor dem Einblasvorgang des
Lichtwellenleiters bereits verlegt ist.
Bei Seekabeln ist es bekannt, ein vollständiges optisches
Kabel zusätzlich auf dem Verlegeschiff außen mit einer weite
ren, Zugelemente enthaltenden, Schutzhülle zu versehen. Die
ses Verfahren setzt das Vorhandensein eines vollständigen
optischen Kabels voraus, das nur zusätzlich nachträglich mit
Bewehrungselementen versehen wird.
Ein Großteil der im Kabel eingesetzter Materialien und viele
der zu deren Produktion notwendigen Arbeitsgänge dienen im
wesentlichen nur dazu, das Produkt während des innerbetrieb
lichen Transports bzw. auf dem Weg zur Baustelle ausreichend
zu schützen und/oder ihm die Fähigkeit zu verleihen, bewegt,
gebogen, gedrückt, gezogen und verlegt zu werden. Weiterhin
müssen in den Produktionsbereichen Maßnahmen getroffen
werden, das Produkt während der langen Bearbeitungs-, Trans
port- und Verlegezeiten ausreichend vor Umwelteinflüssen zu
schützen. Die eigentliche Kabelproduktion findet in Gebäuden
statt, die eigens zu diesem Zweck errichtet wurden und die
Lagerung der Zwischenprodukte muß im allgemeinen unter Dach
und klimatisiert durchgeführt werden. Während der vielen
Transportfahrten bis zur endgültigen Verlegung können Beschä
digungen entstehen, die aufwendig repariert werden müssen.
Außerdem sind beim Transport große Materialmengen zu bewegen,
von Material, das eigentlich teilweise oder in bestimmten
Teilbereichen tatsächlich gar nicht benötigt wird. Vor dem
Transport zum Kunden muß die Funktionsfähigkeit des jeweili
gen Kabels durch entsprechende Prüfungen dokumentiert werden.
Diese bekannten Verfahren der Kabelherstellung bedingen somit
einen großen Aufwand an Verfahrensschritten und an Prüfarbei
ten und erfordern den Einsatz von größeren Materialmengen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu
schaffen, das einfach handhabbar ist und den Materialaufwand
und/oder Transportaufwand möglichst verringert. Diese Aufgabe
wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch
gelöst, daß auf einer bewegbaren Vorrichtung von mindestens
einer Vorratsspule die Ader abgezogen wird, daß auf der
beweglichen Vorrichtung weiterhin eine Schutzhülle bereitge
stellt wird, daß die Ader in die Schutzhülle eingebracht wird
und daß nach dem Einbringen der Ader in die Schutzhülle das
so erhaltene Kabel von der Vorrichtung aus in die Verlegepo
sition gebracht wird.
Im Gegensatz zu den bekannten Herstellungsverfahren, bei
denen das Kabel in eigenen Fabrikhallen hergestellt wird, ist
also bei dem erfindungsgemäßen Verfahren praktisch die Her
stellung "vor Ort" möglich, d. h. die Kabelherstellung erfolgt
im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Verlege
vorgang. Dies hat den Vorteil, daß genau diejenigen Kabel
hergestellt werden, die jeweils am jeweiligen Ort benötigt
werden, und daß eine Vorfertigung mit entsprechender Lager
haltung, Überwachung, Prüfung und aufwendigem Transport ver
mieden werden kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Her
stellung eines Kabels mit mindestens einer äußeren Schutz
hülle und mindestens einer im Inneren angeordneten elektri
schen und/oder optischen Ader, welche dadurch gekennzeichnet
ist, daß die Vorrichtung bewegbar ausgebildet ist und minde
stens eine Vorratsspule für die Adern aufweist, daß auf der
beweglichen Vorrichtung weiterhin Mittel zur Bereitstellung
einer Schutzhülle vorgesehen sind und daß im Bereich der
bewegbaren Vorrichtung Mittel vorgesehen sind, welche es
gestatten, die Ader in die Schutzhülle einzubringen.
Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprü
chen wiedergegeben.
Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend
anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung den Aufbau eines zur
Kabelherstellung geeigneten Fahrzeuges,
Fig. 2 Einzelheiten im Bereich der Zusammenführung der ver
schiedenen Elemente zur Bildung eines fertigen
Kabels,
Fig. 3 Einzelheiten des Verschlusses eines offenen Profils
mittels einer Andruckrolle,
Fig. 4 eine Abstreifeinrichtung für überflüssige Füllmasse,
Fig. 5 eine weitere Ausbildung einer Schutzhülle bestehend
aus U-förmigen Profil und einer Abdeckkappe,
Fig. 6 eine rastend eingebrachte Verschlußeinrichtung bei
einem U-förmigen Schutzhüllenprofil.
In Fig. 1 ist in schematischer Darstellung als bewegbare
Vorrichtung ein mit einem Aufbau AB1 versehenes Fahrzeug VC1
gezeigt, das mit einem eigenen Motorantrieb MO versehen ist
und zweckmäßig in der Art eines Lastkraftwagens oder einer
Teermaschine aufgebaut ist. Das Fahrzeug VC1 ist vorteilhaft
als geländegängiges Fahrzeug ausgebildet; anstelle von Rädern
können ganz oder teilweise auch Raupenketten zur Fortbewegung
vorgesehen sein oder Luftkissen für sumpfige Areale. Es ist
aber z. B. auch möglich, die einzelnen Elemente in einem
Sattelschlepper-Aufleger unterzubringen, so daß der vordere
Teil des hier dargestellten Lastkraftwagens der Zugmaschine
entsprechen wurde, während der Aufbau AB1 dem Aufleger zuzu
ordnen wäre. Es ist weiterhin auch möglich, den Aufbau AB1,
z. B. in einem Anhänger unterzubringen, der dann von einer
Zugmaschine bewegt wird. Die bewegbare Vorrichtung VC1 stellt
eine fahrbare Kabelfertigung dar und dient der Vor-Ort-Her
stellung eines Kabels CA1 zur sofortigen Verlegung.
Der Aufbau AB1 enthält im einzelnen einen oder mehrere Rahmen
FR1, die zur Aufnahme von Vorratsspulen dienen. Im vorliegen
den Beispiel ist der Einfachheit halber nur ein einziger Rah
men dargestellt, in dem alle Vorratsspulen untergebracht
sind. Benötigt wird eine Vorratsspule SU1 für eine dem Kabel
außenmantel entsprechenden Hülle, die vorzugsweise aus Kunst
stoffmaterial besteht. Es kann auch eine vorgeformte Stahl
hülle sein, ähnlich einem Plastikringbucheinband, die so vor
geformt wurde, daß sie eine Röhre bildet, sobald sie ent
spannt von einer Vorratsspule, auf der sie flach aufgewickelt
wurde, abgezogen wird und damit eine Röhre um die Ader(n)
bildet, die anschließend z. B. dicht verschweißt werden kann.
Im vorliegenden Beispiel ist angenommen, daß die Umhüllung
SH1 für das herzustellende Kabel CA1 zweiteilig ausgebildet
ist und aus einem etwa U-förmigen Unterteil UP1 besteht, wel
ches von der Vorratsspule SU1 abgezogen wird. Darüber hinaus
ist ein Oberteil OP1 vorgesehen, das die offene Seite des
U-förmigen Unterteils verschließt (vgl. Fig. 2). Dieses Ober
teil OP1 braucht im allgemeinen lediglich in Form eines Ver
schlußstreifens oder Verschlußbandes ausgebildet zu sein. Es
ist aber auch möglich, die Umhüllung SH1 für das fertige
Kabel CA1 aus zwei Halbschalen zusammenzusetzen; in diesem
Fall wäre jeweils eine der Schalenhälften auf den Vorratsspu
len SU1 und SO1 unterzubringen.
Schließlich ist es auch möglich, z. B. ein geschlitztes oder
geschlossenes Rohr, vorzugsweise aus Kunststoff ggf. auch aus
Metall, auf der Trommel SU1 aufzuwickeln und dieses vor dem
Einführen der entsprechenden Leiterelemente mit einer Spreiz-
oder Schneideinrichtung, z. B. in Form eines Keils oder Mes
sers oder dergleichen fortlaufend zu öffnen, anschließend die
Leiterelemente einzulegen und dann das Rohr in geeigneter
Weise (z. B. durch Verkleben, Verschweißen, Abdecken mit einem
Verschlußband usw.) wieder dicht abzuschließen.
Für die einzelnen Leiterelemente sind eigene Vorratsspulen
SL1-SLn vorzusehen, die den üblicherweise bei der Kabelher
stellung verwendeten Vorratsspulen entsprechen. Der Abzug
erfolgt entweder (wie dargestellt) über Kopf oder von ent
sprechend drehbaren Abläufen für die Vorratsspulen SL1-SLn.
Die Leiterelemente LD1-LDn (in Form von elektrischen
und/oder optischen Adern, wie z. B. einfache, nur mit Coating
versehenen Lichtwellenleitern, optischen Hohl- oder
Festadern, Lichtwellenleiterbändchen- oder bündeln sowie
elektrische Adern, elektrische Aderbündel, wie z. B. Vierern
o. dgl.) sind auf den Vorratsspulen SL1-SLn vorgesehen und
werden von den Vorratsspulen SL1-SLn abgezogen und über
entsprechende (hier nicht näher dargestellte Führungseinrich
tungen zu der Umhüllung UP1 geführt.
Wenn das fertige Kabel CA1 gefüllt werden soll, dann ist ein
entsprechende Fülleinrichtung FT1 vorzusehen, in der eine
Füllmasse FC1 (z. B. aus Öl und/oder einem Verdickungsmittel
und/oder einem Thixotropierungsmittel) in das Innere der
unteren Umhüllung UP1 eingeführt wird, wie dies näher aus
Fig. 2 zu ersehen ist. Bei Verwendung eines U-förmigen
Unterteils mit offener Oberseite wird von der weiteren Vor
ratsspule SO1 ein bandförmiges Oberteil OP1 abgezogen und
über entsprechende Andruckeinrichtungen (dargestellt ist eine
obere Rolle RO11 für die Abdeckung OP1 und zwei Gegendruck
rollen RO12 und RO13 für das Unterteil) in dieses eingedrückt
und z. B. rastend gehalten. Es sind jedoch auch andere Verbin
dungsmöglichkeiten, wie z. B. Schweißen, Kleben o. dgl. mit
Vorteil anwendbar. Das so erhaltene fertige Kabel CA1 wird
über entsprechende Führungseinrichtungen (z. B. Führungsrohre-
oder rollen - hier nicht dargestellt) in Richtung auf das
hintere Ende des Fahrzeugs VC1 bewegt und in einen im Unter
grund (Erdreich) GR angebrachten Schlitz oder Kabelgraben GS
eingelegt. Zur Herstellung des Schlitzes GS ist zweckmäßig
dem Fahrzeug VC1 eine entsprechende Einrichtung PL1 zugeord
net, die im vorliegenden Fall als Pflug ausgebildet ist. Die
Tiefe des Pflugschwertes bestimmt die Einlegetiefe des ferti
gen Kabels CA1 in den Kabelgraben oder Kabelschlitz GS. Die
Schlitz- oder Trenneinrichtung PL1 ist zweckmäßig fest mit
dem Fahrzeug VC1 verbunden, jedoch vorteilhaft anheb- und
absenkbar (wie durch den Pfeil AP1 angedeutet) ausgebildet.
Die Trenn- oder Schlitzeinrichtung PL1 kann auch in Form
einer Fräse, eines sich drehenden Fräsrades oder in sonstiger
geeigneter Weise ausgebildet sein; es ist lediglich notwen
dig, daß die Breite und Tiefe so gestaltet werden, daß die
Dimensionen des gewünschten Kabelgrabens- oder schlitzes GS
erhalten werden.
Für die Verlegung in freiem Gelände ist es vorteilhaft, wenn
die zur Herstellung des Kabelgrabens GS dienende Einrichtung
PL1 zwischen den beiden Außenrädern des Fahrzeuges, vorzugs
weise etwa mittig, angeordnet ist. Auf diese Weise kann dann
fortlaufend das Kabel CA1 etwa aus der Mitte des Fahrzeuges
VC1 heraus austreten und in den Kabelgraben GS eingeführt
werden. In anderen Fällen, beispielsweise bei der Verlegung
von Kabeln auf Gehsteigen kann es zweckmäßig sein, das Fahr
zeug VC1 so zu konstruieren, daß der Austritt des Kabels CA1
außermittig, vorzugsweise zu einer der Seiten verschoben oder
ggf. sogar ganz an der Seite erfolgt. Hierzu sind entspre
chende Umlenkeinrichtungen vorzusehen, so daß das Kabel CA1
das Fahrzeug VC1 nicht hinten, sondern etwa im Bereich der
Seitenwand verlassen kann. In diesem Fall ist auch die für
die Herstellung des Kabelgrabens GS dienende Einrichtung PL1
außerhalb des Fahrzeuges VC1 anzuordnen, beispielsweise mit
tels eines Schlittens oder einer Führung entsprechend aus
fahrbar, so daß sie in die gewünschte Arbeitsposition seit
lich vom Fahrzeug VC1 gebracht werden kann. Die Einrichtung
zur Herstellung eines Kabelgrabens kann auch als selbständi
ges Fahrzeug ausgebildet sein und dem Verlegefahrzeug voraus
geschickt werden, z. B. bei Verlegung auf Gehsteigen.
Wenn der Kabelgraben GS sehr schmal ist, kann es zweckmäßig
sein, in dem Fahrzeug VC1 einen Vorratsbehälter GF1 für eine
Verfülleinrichtung für den Schlitz GS vorzusehen. Diese Ver
fülleinrichtung kann beispielsweise aus Sand oder sonstigem
feinkörnigen Material bestehen und ist in einem entsprechen
den Vorratsbehälter untergebracht, dessen Anschlußstutzen
GFA1 zweckmäßig bis zu dem Schlitz GS im Untergrund GR
erreicht.
Falls erforderlich können zusätzlich Bewehrungsteile auf das
Kabel CA1 aufgebracht werden, beispielsweise in Form von
Umspinnungen aus Metallgeflecht, ein fortlaufender Stahlrohr-
Wellmantel oder sonstige Stütz- und/oder Schutzhüllen. Hier
für sind dann ebenfalls entsprechende Vorratsspulen (hier
nicht dargestellt) vorzusehen.
In Fig. 2 ist das U-Profil UP1 in Seitenansicht perspekti
visch dargestellt, wobei die einzelnen Leiter oder Adern
LD1-LDn bereits zu einem Bündel zusammengefaßt sind. Über eine
Füllnadel FN wird die Füllmasse FC1 zusammen mit den Leitern
LD1-LDn in das Innere des U-Profils UP1 eingedrückt. Da im
allgemeinen mehr Füllmasse FC1 zugeführt wird als für das
Verschließen des Querschnitts des U-Profils erforderlich, ist
es vorteilhaft, nach der Füllnadel FN einen Abstreifer FA
vorzusehen, der, wie aus Fig. 3 hervorgeht mittels einer
querstehenden Abstreifplatte FA1 den überflüssigen Teil FC1*
der Füllmasse aus dem U-Profil UP1 abstreift und (über hier
nicht dargestellte) Rückführeinrichtungen vorteilhaft wieder
dem Vorratsbehälter FT1 für die Füllmasse FC1 nach Fig. 1
zuführt.
Auf das so gleichmäßig mit den Leitern LD1-LDn und der
Füllmasse FC1 gefüllte U-Profil-Unterteil UP1 wird entspre
chend Fig. 2 und 4 mittels der Andruckrolle RO11 das
Verschlußband oder der Verschlußstreifen oder eine sonstige
Verschlußeinrichtung OP1 aufgebracht. Zur Erzeugung des
Gegendrucks ist mindestens eine Gegenrolle, z. B. RO12 vorge
sehen.
In Fig. 5 ist in Frontansicht perspektivisch ein Ausfüh
rungsbeispiel für die Gestaltung einer Schutzhülle aus zwei
Teilen UP5 und OP5 dargestellt. Das Unterteil UP5 (die Füll
masse sowie die Leiter sind hier zur Vereinfachung der Dar
stellung weggelassen) weist oben an den Seitenschenkeln eine
nut- oder kerbenförmige Vertiefung VK51 bzw. VK52 auf, die
sich spiegelbildlich gegenüber liegen und in einem geringen
Abstand von dem Ende der freien Seitenschenkel angeordnet
sind. An dem als Abdeckung oder Deckel dienenden Oberteil OP5
sind seitlich zwei nach innen gezogene Schenkel SP51 und SP52
vorgesehen, die so gestaltet sind, daß sie in die Vertiefun
gen oder Einkerbungen VK51 und VK52 eingreifen und dort vor
zugsweise rastend gehalten sind. Auf diese Weise ist ein
dichter, fester und stabiler Aufbau der Schutzhülle SH5 für
das herzustellende Kabel gewährleistet.
In Fig. 6 weist das U-Profil UP6 im Bereich seines oberen
Endes seiner freien Schenkel an der Innenseite zwei längslau
fende Nuten VN61 und VN62 auf, in die das als flaches Band
ausgebildete Oberteil OP6 eingedrückt werden kann und dort
rastend gehalten ist. Falls erforderlich, kann außen zum
Zusammenhalt und/oder zum Schutz noch eine Bewehrung oder
Bewicklung angebracht werden, die (nur in einem Teilbereich
dargestellt) mit dem Bezugszeichen SM6 versehen ist. Eine
derartige Bewehrung kann z. B. dann erforderlich sein, wenn
ein Nagetierschutz erforderlich ist (beispielsweise reicht
die Ausbildung der Bewehrung SM6 in Form eines Geflechtes).
Es ist auch möglich, ein C-förmig vorgeformtes Stahlrohr zu
verwenden, in dessen Schlitz die Ader(n) eingeführt werden.
Dieses kann dann durch eine Schweißeinrichtung oder eine son
stige Verschlußeinrichtung verschlossen werden, ohne daß
große Verformungsarbeiten notwendig sind.
Anstelle mechanisch entsprechend vorbereiteter Verschlußele
mente z. B. in Form der Elemente UP1 und OP1 kann auch so ver
fahren werden, daß auf der fahrbaren, beweglichen Einrich
tung VC1 ein Extruder angebracht ist, wobei dann die Leiter
LD1 bis LDn in den Spritzkopf des Extruders in bekannter
Weise einlaufen und dieser Extruder dann an seinem Ausgang
eine Schutzhülle SH1 (vorzugsweise rohrförmig mit kreisrundem
Querschnitt erzeugt). Man könnte auch das U-Profil UP1 und
die Lasche bzw. den Verschluß OP1 an Ort und Stelle mit dem
Extruder herstellen. In das Innere des Extruderkopfes kann
entsprechend auch in bekannter Weise eine Füllnadel zur
Zuführung der Füllmasse FC1 vorgesehen sein. Für die Energie
versorgung einer derartigen Extrusionseinrichtung kann der
Motor MO und ein an ihn angeschlossener hier nicht darge
stellter Generator benutzt werden, der den notwendigen elek
trischen Strom für die Beheizung des Extruders bereitstellt.
Es kann z. B. auch ein Recheckprofil extrudiert werden, was
bei Verwendung von Bändchen hohe Packungsdichten Vorteile
bringt. Dies ist möglich, weil Bändchenpakete nicht mehr auf
getrommelt werden müssen. Eine ausreichende Kühlung kann in
einfacher Weise z. B. dadurch sichergestellt werden, daß bis
zum Einlegen in den Kabelgraben oder einen etwaigen Schacht
oder ein Rohr eine entsprechende Weglänge vorgesehen wird
und/oder in diesem Bereich Stützrollen vorgesehen werden, die
eine zusätzliche Abkühlung bewirken. In diesem Bereich kann
auch die Aufbringung etwaiger Schmiermittel erfolgen.
Wenn erforderlich, kann am Fahrzeug VC1 auch ein entsprechend
gestaltetes, möglichst flexibles Führungsrohr vorgesehen
sein, das es gestattet, das Kabel vom Fahrzeug zum eigentli
chen Graben bzw. zum Schacht in einer entsprechend vorgegebe
nen, z. B. gekrümmten Bahn zu führen. Beim Einziehen in
Schächte oder Rohrzüge kann es zweckmäßig sein, in einem oder
mehreren entfernten Schächten mindestens einen zusätzlichen
Hilfsantrieb vorzusehen, der an einem Zuganker und/oder Zug
seil angreift.
Die Schutzhüllen können leitfähig oder dielektrisch ausgebil
det sein, z. B. auch in Form eines fast geschlossenen Stahl
rohres, so daß keine Formeinrichtung erforderlich sind. Bei
Verwendung metallischer Umhüllungen als Kabelmantel kann auch
von einem Metallband ausgegangen werden, das durch eine ent
sprechende Formeinrichtung zu einem C-förmigen Rohr geformt
wird, das durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Schweißen
verschlossen wird.
Die Abnahmemessung kann vor Ort, insbesondere einmalig und
vorteilhaft in eingebautem Zustand erfolgen. Der Motor MO der
Fahreinrichtung VC1 kann für die Energieversorgung der Pro
duktionsmittel verwendet werden. Hierzu wird ein Generator
für die elektrische Wärmeerzeugung benutzt. Auch die Abluft
wärme des Motors kann mit genutzt werden. Der Motor kann für
den Direktantrieb z. B. des Extruders, der Abzugseinrichtun
gen, des Generators usw. verwendet werden. Unabhängig oder
zusätzlich kann auch ein separates Aggregat zur Energiever
sorgung vorgesehen sein.
Auch bei Anbringung des Kabels an oder in einer elektrischen
Hochspannungs-Freileitung ist der Einsatz der Erfindung mög
lich. Das Kabel wird direkt unter den Freileitungen herge
stellt, hochgezogen und dort angelascht. Hierzu fährt das
Fahrzeug unter den Trassen entlang. Bei der Verlegung kann
eine Helikopter das Kabel oben verlegen, während es unten
produziert wird.
Claims (19)
1. Verfahren zur Herstellung eines Kabels (CA1) mit minde
stens einer äußeren Schutzhülle (OP1, UP1) und mindestens
einer im Inneren angeordneten elektrischen und/oder optischen
Ader (LD1-LDn),
dadurch gekennzeichnet,
daß auf einer bewegbaren Vorrichtung (VC1) von mindestens
einer Vorratsspule (SL1-SLn) die Ader (LD1-LDn) abgezogen
wird, daß auf der beweglichen Vorrichtung (VC1) weiterhin
eine Schutzhülle (SH1) bereitgestellt wird, daß die Ader
(AD1-ADn) in die Schutzhülle (SH1) eingebracht wird und daß nach
dem Einbringen der Ader (LD1-LDn) in die Schutzhülle (SH1)
das so erhaltene Kabel (CA1) von der Vorrichtung (VC1) aus in
die Verlegeposition gebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor der Umhüllung eine Füllmasse (FC1) in das Innere des
Kabels (CA1) eingeführt wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzhülle (SH1) aus zwei Teilschutzhüllen (UP1,
OP1) zusammengesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Teilschutzhüllen (UP1, OP1) mechanisch miteinander
verbunden sind.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzhülle (SH1) oder die Teilschutzhüllen (UP1,
OP1) von entsprechenden Vorratsspulen (SU1, SO1) abgezogen
werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß unmittelbar vor dem Einbringen des Kabels (CA1) ein
Kabelgraben oder ein Schlitz (GS) für die Aufnahme des Kabels
(GS) hergestellt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kabelgraben oder der Schlitz (GS) für die Aufnahme
des Kabels (CA1) durch an der bewegbaren Vorrichtung (VC1)
angebrachte Mittel (PL1) hergestellt wird.
8. Vorrichtung zur Herstellung eines Kabels (CA1) mit minde
stens einer äußeren Schutzhülle (SH1) und mindestens einer im
Inneren angeordneten elektrischen und/oder optischen Ader
(LD1-LDn),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (VC1) bewegbar ausgebildet ist und minde
stens eine Vorratsspule für die Adern (LD1-LDn) aufweist,
daß auf der beweglichen Vorrichtung (VC1) weiterhin Mittel
zur Bereitstellung einer Schutzhülle (SH1) vorgesehen sind
und daß im Bereich der bewegbaren Vorrichtung Mittel vorgese
hen sind, welche es gestatten, die Ader (AD1-ADn) in die
Schutzhülle (SH1) einzubringen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Antriebsmotor (MO) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung als Aufbau (AB1) auf einem Fahrzeug ange
bracht ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung Mittel (PL1) aufweist, welche es gestat
ten, in den Untergrund (GR) einen Graben oder Spalt (GS) ein
zubringen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Herstellung des Grabens oder des Spaltes
(GS) heb- und senkbar ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zum Anbringen des Grabens oder Spaltes (GS)
etwa in der Mitte der bewegbaren Vorrichtung (VC1) angeordnet
sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Herstellung des Grabens oder Spaltes (GS)
seitlich an der bewegbaren Vorrichtung (VC1) angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Füllvorrichtung (FT1) mit einer zur Füllung des
Kabels dienenden Füllmasse (FC1) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Vorratsspule (SU1) für Mittel (UP1) zur
Herstellung der Schutzhülle des Kabels (CA1) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzhülle (SH1) zweiteilig ausgebildet ist und daß
jeweils getrennte Vorratsspulen (SU1, SO1) für die jeweiligen
Teil-Umhüllungen (UP1, OP1) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Fülleinrichtung (GF1) für das Verschließen eines zur
Aufnahme des Kabels dienenden Kabelgrabens oder Spaltes (GS)
vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bewegbare Vorrichtung Räder und/oder Raupen zur Fort
bewegung aufweist.
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