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DE19602432A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Kabels - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Kabels

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Publication number
DE19602432A1
DE19602432A1 DE19602432A DE19602432A DE19602432A1 DE 19602432 A1 DE19602432 A1 DE 19602432A1 DE 19602432 A DE19602432 A DE 19602432A DE 19602432 A DE19602432 A DE 19602432A DE 19602432 A1 DE19602432 A1 DE 19602432A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cable
trench
movable
protective cover
ldn
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19602432A
Other languages
English (en)
Inventor
Lothar Dipl Ing Finzel
Ernst Dipl Ing Opel
Guenther Dipl Ing Uhlenhuth
Ernst Mayr
Waldemar Dr Stoecklein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Norddeutsche Seekabelwerke GmbH
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE19602432A priority Critical patent/DE19602432A1/de
Priority to IT96MI002691A priority patent/IT1289486B1/it
Priority to FR9700393A priority patent/FR2743931B1/fr
Priority to IN123CA1997 priority patent/IN191152B/en
Priority to GB9701347A priority patent/GB2309594B/en
Priority to US08/786,761 priority patent/US5934831A/en
Publication of DE19602432A1 publication Critical patent/DE19602432A1/de
Priority to US09/313,471 priority patent/US6065902A/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Kabels mit mindestens einer äußeren Schutzhülle und minde­ stens einer im Inneren angeordneten elektrischen und/oder optischen Ader.
Aus EP-B1 0 384 201 ist es bekannt, Lichtwellenleiter in bereits vorhandene, d. h. zum Beispiel im Erdreich oder in Kabelzügen verlegte Rohre nachträglich mittels Druckluft ein­ zublasen ("blown fibre"). Dies setzt voraus, daß das jewei­ lige Rohr zeitlich entsprechend vor dem Einblasvorgang des Lichtwellenleiters bereits verlegt ist.
Bei Seekabeln ist es bekannt, ein vollständiges optisches Kabel zusätzlich auf dem Verlegeschiff außen mit einer weite­ ren, Zugelemente enthaltenden, Schutzhülle zu versehen. Die­ ses Verfahren setzt das Vorhandensein eines vollständigen optischen Kabels voraus, das nur zusätzlich nachträglich mit Bewehrungselementen versehen wird.
Ein Großteil der im Kabel eingesetzter Materialien und viele der zu deren Produktion notwendigen Arbeitsgänge dienen im wesentlichen nur dazu, das Produkt während des innerbetrieb­ lichen Transports bzw. auf dem Weg zur Baustelle ausreichend zu schützen und/oder ihm die Fähigkeit zu verleihen, bewegt, gebogen, gedrückt, gezogen und verlegt zu werden. Weiterhin müssen in den Produktionsbereichen Maßnahmen getroffen werden, das Produkt während der langen Bearbeitungs-, Trans­ port- und Verlegezeiten ausreichend vor Umwelteinflüssen zu schützen. Die eigentliche Kabelproduktion findet in Gebäuden statt, die eigens zu diesem Zweck errichtet wurden und die Lagerung der Zwischenprodukte muß im allgemeinen unter Dach und klimatisiert durchgeführt werden. Während der vielen Transportfahrten bis zur endgültigen Verlegung können Beschä­ digungen entstehen, die aufwendig repariert werden müssen. Außerdem sind beim Transport große Materialmengen zu bewegen, von Material, das eigentlich teilweise oder in bestimmten Teilbereichen tatsächlich gar nicht benötigt wird. Vor dem Transport zum Kunden muß die Funktionsfähigkeit des jeweili­ gen Kabels durch entsprechende Prüfungen dokumentiert werden. Diese bekannten Verfahren der Kabelherstellung bedingen somit einen großen Aufwand an Verfahrensschritten und an Prüfarbei­ ten und erfordern den Einsatz von größeren Materialmengen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, das einfach handhabbar ist und den Materialaufwand und/oder Transportaufwand möglichst verringert. Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß auf einer bewegbaren Vorrichtung von mindestens einer Vorratsspule die Ader abgezogen wird, daß auf der beweglichen Vorrichtung weiterhin eine Schutzhülle bereitge­ stellt wird, daß die Ader in die Schutzhülle eingebracht wird und daß nach dem Einbringen der Ader in die Schutzhülle das so erhaltene Kabel von der Vorrichtung aus in die Verlegepo­ sition gebracht wird.
Im Gegensatz zu den bekannten Herstellungsverfahren, bei denen das Kabel in eigenen Fabrikhallen hergestellt wird, ist also bei dem erfindungsgemäßen Verfahren praktisch die Her­ stellung "vor Ort" möglich, d. h. die Kabelherstellung erfolgt im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Verlege­ vorgang. Dies hat den Vorteil, daß genau diejenigen Kabel hergestellt werden, die jeweils am jeweiligen Ort benötigt werden, und daß eine Vorfertigung mit entsprechender Lager­ haltung, Überwachung, Prüfung und aufwendigem Transport ver­ mieden werden kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Her­ stellung eines Kabels mit mindestens einer äußeren Schutz­ hülle und mindestens einer im Inneren angeordneten elektri­ schen und/oder optischen Ader, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß die Vorrichtung bewegbar ausgebildet ist und minde­ stens eine Vorratsspule für die Adern aufweist, daß auf der beweglichen Vorrichtung weiterhin Mittel zur Bereitstellung einer Schutzhülle vorgesehen sind und daß im Bereich der bewegbaren Vorrichtung Mittel vorgesehen sind, welche es gestatten, die Ader in die Schutzhülle einzubringen.
Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprü­ chen wiedergegeben.
Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung den Aufbau eines zur Kabelherstellung geeigneten Fahrzeuges,
Fig. 2 Einzelheiten im Bereich der Zusammenführung der ver­ schiedenen Elemente zur Bildung eines fertigen Kabels,
Fig. 3 Einzelheiten des Verschlusses eines offenen Profils mittels einer Andruckrolle,
Fig. 4 eine Abstreifeinrichtung für überflüssige Füllmasse,
Fig. 5 eine weitere Ausbildung einer Schutzhülle bestehend aus U-förmigen Profil und einer Abdeckkappe,
Fig. 6 eine rastend eingebrachte Verschlußeinrichtung bei einem U-förmigen Schutzhüllenprofil.
In Fig. 1 ist in schematischer Darstellung als bewegbare Vorrichtung ein mit einem Aufbau AB1 versehenes Fahrzeug VC1 gezeigt, das mit einem eigenen Motorantrieb MO versehen ist und zweckmäßig in der Art eines Lastkraftwagens oder einer Teermaschine aufgebaut ist. Das Fahrzeug VC1 ist vorteilhaft als geländegängiges Fahrzeug ausgebildet; anstelle von Rädern können ganz oder teilweise auch Raupenketten zur Fortbewegung vorgesehen sein oder Luftkissen für sumpfige Areale. Es ist aber z. B. auch möglich, die einzelnen Elemente in einem Sattelschlepper-Aufleger unterzubringen, so daß der vordere Teil des hier dargestellten Lastkraftwagens der Zugmaschine entsprechen wurde, während der Aufbau AB1 dem Aufleger zuzu­ ordnen wäre. Es ist weiterhin auch möglich, den Aufbau AB1, z. B. in einem Anhänger unterzubringen, der dann von einer Zugmaschine bewegt wird. Die bewegbare Vorrichtung VC1 stellt eine fahrbare Kabelfertigung dar und dient der Vor-Ort-Her­ stellung eines Kabels CA1 zur sofortigen Verlegung.
Der Aufbau AB1 enthält im einzelnen einen oder mehrere Rahmen FR1, die zur Aufnahme von Vorratsspulen dienen. Im vorliegen­ den Beispiel ist der Einfachheit halber nur ein einziger Rah­ men dargestellt, in dem alle Vorratsspulen untergebracht sind. Benötigt wird eine Vorratsspule SU1 für eine dem Kabel­ außenmantel entsprechenden Hülle, die vorzugsweise aus Kunst­ stoffmaterial besteht. Es kann auch eine vorgeformte Stahl­ hülle sein, ähnlich einem Plastikringbucheinband, die so vor­ geformt wurde, daß sie eine Röhre bildet, sobald sie ent­ spannt von einer Vorratsspule, auf der sie flach aufgewickelt wurde, abgezogen wird und damit eine Röhre um die Ader(n) bildet, die anschließend z. B. dicht verschweißt werden kann. Im vorliegenden Beispiel ist angenommen, daß die Umhüllung SH1 für das herzustellende Kabel CA1 zweiteilig ausgebildet ist und aus einem etwa U-förmigen Unterteil UP1 besteht, wel­ ches von der Vorratsspule SU1 abgezogen wird. Darüber hinaus ist ein Oberteil OP1 vorgesehen, das die offene Seite des U-förmigen Unterteils verschließt (vgl. Fig. 2). Dieses Ober­ teil OP1 braucht im allgemeinen lediglich in Form eines Ver­ schlußstreifens oder Verschlußbandes ausgebildet zu sein. Es ist aber auch möglich, die Umhüllung SH1 für das fertige Kabel CA1 aus zwei Halbschalen zusammenzusetzen; in diesem Fall wäre jeweils eine der Schalenhälften auf den Vorratsspu­ len SU1 und SO1 unterzubringen.
Schließlich ist es auch möglich, z. B. ein geschlitztes oder geschlossenes Rohr, vorzugsweise aus Kunststoff ggf. auch aus Metall, auf der Trommel SU1 aufzuwickeln und dieses vor dem Einführen der entsprechenden Leiterelemente mit einer Spreiz- oder Schneideinrichtung, z. B. in Form eines Keils oder Mes­ sers oder dergleichen fortlaufend zu öffnen, anschließend die Leiterelemente einzulegen und dann das Rohr in geeigneter Weise (z. B. durch Verkleben, Verschweißen, Abdecken mit einem Verschlußband usw.) wieder dicht abzuschließen.
Für die einzelnen Leiterelemente sind eigene Vorratsspulen SL1-SLn vorzusehen, die den üblicherweise bei der Kabelher­ stellung verwendeten Vorratsspulen entsprechen. Der Abzug erfolgt entweder (wie dargestellt) über Kopf oder von ent­ sprechend drehbaren Abläufen für die Vorratsspulen SL1-SLn. Die Leiterelemente LD1-LDn (in Form von elektrischen und/oder optischen Adern, wie z. B. einfache, nur mit Coating versehenen Lichtwellenleitern, optischen Hohl- oder Festadern, Lichtwellenleiterbändchen- oder bündeln sowie elektrische Adern, elektrische Aderbündel, wie z. B. Vierern o. dgl.) sind auf den Vorratsspulen SL1-SLn vorgesehen und werden von den Vorratsspulen SL1-SLn abgezogen und über entsprechende (hier nicht näher dargestellte Führungseinrich­ tungen zu der Umhüllung UP1 geführt.
Wenn das fertige Kabel CA1 gefüllt werden soll, dann ist ein entsprechende Fülleinrichtung FT1 vorzusehen, in der eine Füllmasse FC1 (z. B. aus Öl und/oder einem Verdickungsmittel und/oder einem Thixotropierungsmittel) in das Innere der unteren Umhüllung UP1 eingeführt wird, wie dies näher aus Fig. 2 zu ersehen ist. Bei Verwendung eines U-förmigen Unterteils mit offener Oberseite wird von der weiteren Vor­ ratsspule SO1 ein bandförmiges Oberteil OP1 abgezogen und über entsprechende Andruckeinrichtungen (dargestellt ist eine obere Rolle RO11 für die Abdeckung OP1 und zwei Gegendruck­ rollen RO12 und RO13 für das Unterteil) in dieses eingedrückt und z. B. rastend gehalten. Es sind jedoch auch andere Verbin­ dungsmöglichkeiten, wie z. B. Schweißen, Kleben o. dgl. mit Vorteil anwendbar. Das so erhaltene fertige Kabel CA1 wird über entsprechende Führungseinrichtungen (z. B. Führungsrohre- oder rollen - hier nicht dargestellt) in Richtung auf das hintere Ende des Fahrzeugs VC1 bewegt und in einen im Unter­ grund (Erdreich) GR angebrachten Schlitz oder Kabelgraben GS eingelegt. Zur Herstellung des Schlitzes GS ist zweckmäßig dem Fahrzeug VC1 eine entsprechende Einrichtung PL1 zugeord­ net, die im vorliegenden Fall als Pflug ausgebildet ist. Die Tiefe des Pflugschwertes bestimmt die Einlegetiefe des ferti­ gen Kabels CA1 in den Kabelgraben oder Kabelschlitz GS. Die Schlitz- oder Trenneinrichtung PL1 ist zweckmäßig fest mit dem Fahrzeug VC1 verbunden, jedoch vorteilhaft anheb- und absenkbar (wie durch den Pfeil AP1 angedeutet) ausgebildet. Die Trenn- oder Schlitzeinrichtung PL1 kann auch in Form einer Fräse, eines sich drehenden Fräsrades oder in sonstiger geeigneter Weise ausgebildet sein; es ist lediglich notwen­ dig, daß die Breite und Tiefe so gestaltet werden, daß die Dimensionen des gewünschten Kabelgrabens- oder schlitzes GS erhalten werden.
Für die Verlegung in freiem Gelände ist es vorteilhaft, wenn die zur Herstellung des Kabelgrabens GS dienende Einrichtung PL1 zwischen den beiden Außenrädern des Fahrzeuges, vorzugs­ weise etwa mittig, angeordnet ist. Auf diese Weise kann dann fortlaufend das Kabel CA1 etwa aus der Mitte des Fahrzeuges VC1 heraus austreten und in den Kabelgraben GS eingeführt werden. In anderen Fällen, beispielsweise bei der Verlegung von Kabeln auf Gehsteigen kann es zweckmäßig sein, das Fahr­ zeug VC1 so zu konstruieren, daß der Austritt des Kabels CA1 außermittig, vorzugsweise zu einer der Seiten verschoben oder ggf. sogar ganz an der Seite erfolgt. Hierzu sind entspre­ chende Umlenkeinrichtungen vorzusehen, so daß das Kabel CA1 das Fahrzeug VC1 nicht hinten, sondern etwa im Bereich der Seitenwand verlassen kann. In diesem Fall ist auch die für die Herstellung des Kabelgrabens GS dienende Einrichtung PL1 außerhalb des Fahrzeuges VC1 anzuordnen, beispielsweise mit­ tels eines Schlittens oder einer Führung entsprechend aus­ fahrbar, so daß sie in die gewünschte Arbeitsposition seit­ lich vom Fahrzeug VC1 gebracht werden kann. Die Einrichtung zur Herstellung eines Kabelgrabens kann auch als selbständi­ ges Fahrzeug ausgebildet sein und dem Verlegefahrzeug voraus­ geschickt werden, z. B. bei Verlegung auf Gehsteigen.
Wenn der Kabelgraben GS sehr schmal ist, kann es zweckmäßig sein, in dem Fahrzeug VC1 einen Vorratsbehälter GF1 für eine Verfülleinrichtung für den Schlitz GS vorzusehen. Diese Ver­ fülleinrichtung kann beispielsweise aus Sand oder sonstigem feinkörnigen Material bestehen und ist in einem entsprechen­ den Vorratsbehälter untergebracht, dessen Anschlußstutzen GFA1 zweckmäßig bis zu dem Schlitz GS im Untergrund GR erreicht.
Falls erforderlich können zusätzlich Bewehrungsteile auf das Kabel CA1 aufgebracht werden, beispielsweise in Form von Umspinnungen aus Metallgeflecht, ein fortlaufender Stahlrohr- Wellmantel oder sonstige Stütz- und/oder Schutzhüllen. Hier­ für sind dann ebenfalls entsprechende Vorratsspulen (hier nicht dargestellt) vorzusehen.
In Fig. 2 ist das U-Profil UP1 in Seitenansicht perspekti­ visch dargestellt, wobei die einzelnen Leiter oder Adern LD1-LDn bereits zu einem Bündel zusammengefaßt sind. Über eine Füllnadel FN wird die Füllmasse FC1 zusammen mit den Leitern LD1-LDn in das Innere des U-Profils UP1 eingedrückt. Da im allgemeinen mehr Füllmasse FC1 zugeführt wird als für das Verschließen des Querschnitts des U-Profils erforderlich, ist es vorteilhaft, nach der Füllnadel FN einen Abstreifer FA vorzusehen, der, wie aus Fig. 3 hervorgeht mittels einer querstehenden Abstreifplatte FA1 den überflüssigen Teil FC1* der Füllmasse aus dem U-Profil UP1 abstreift und (über hier nicht dargestellte) Rückführeinrichtungen vorteilhaft wieder dem Vorratsbehälter FT1 für die Füllmasse FC1 nach Fig. 1 zuführt.
Auf das so gleichmäßig mit den Leitern LD1-LDn und der Füllmasse FC1 gefüllte U-Profil-Unterteil UP1 wird entspre­ chend Fig. 2 und 4 mittels der Andruckrolle RO11 das Verschlußband oder der Verschlußstreifen oder eine sonstige Verschlußeinrichtung OP1 aufgebracht. Zur Erzeugung des Gegendrucks ist mindestens eine Gegenrolle, z. B. RO12 vorge­ sehen.
In Fig. 5 ist in Frontansicht perspektivisch ein Ausfüh­ rungsbeispiel für die Gestaltung einer Schutzhülle aus zwei Teilen UP5 und OP5 dargestellt. Das Unterteil UP5 (die Füll­ masse sowie die Leiter sind hier zur Vereinfachung der Dar­ stellung weggelassen) weist oben an den Seitenschenkeln eine nut- oder kerbenförmige Vertiefung VK51 bzw. VK52 auf, die sich spiegelbildlich gegenüber liegen und in einem geringen Abstand von dem Ende der freien Seitenschenkel angeordnet sind. An dem als Abdeckung oder Deckel dienenden Oberteil OP5 sind seitlich zwei nach innen gezogene Schenkel SP51 und SP52 vorgesehen, die so gestaltet sind, daß sie in die Vertiefun­ gen oder Einkerbungen VK51 und VK52 eingreifen und dort vor­ zugsweise rastend gehalten sind. Auf diese Weise ist ein dichter, fester und stabiler Aufbau der Schutzhülle SH5 für das herzustellende Kabel gewährleistet.
In Fig. 6 weist das U-Profil UP6 im Bereich seines oberen Endes seiner freien Schenkel an der Innenseite zwei längslau­ fende Nuten VN61 und VN62 auf, in die das als flaches Band ausgebildete Oberteil OP6 eingedrückt werden kann und dort rastend gehalten ist. Falls erforderlich, kann außen zum Zusammenhalt und/oder zum Schutz noch eine Bewehrung oder Bewicklung angebracht werden, die (nur in einem Teilbereich dargestellt) mit dem Bezugszeichen SM6 versehen ist. Eine derartige Bewehrung kann z. B. dann erforderlich sein, wenn ein Nagetierschutz erforderlich ist (beispielsweise reicht die Ausbildung der Bewehrung SM6 in Form eines Geflechtes).
Es ist auch möglich, ein C-förmig vorgeformtes Stahlrohr zu verwenden, in dessen Schlitz die Ader(n) eingeführt werden. Dieses kann dann durch eine Schweißeinrichtung oder eine son­ stige Verschlußeinrichtung verschlossen werden, ohne daß große Verformungsarbeiten notwendig sind.
Anstelle mechanisch entsprechend vorbereiteter Verschlußele­ mente z. B. in Form der Elemente UP1 und OP1 kann auch so ver­ fahren werden, daß auf der fahrbaren, beweglichen Einrich­ tung VC1 ein Extruder angebracht ist, wobei dann die Leiter LD1 bis LDn in den Spritzkopf des Extruders in bekannter Weise einlaufen und dieser Extruder dann an seinem Ausgang eine Schutzhülle SH1 (vorzugsweise rohrförmig mit kreisrundem Querschnitt erzeugt). Man könnte auch das U-Profil UP1 und die Lasche bzw. den Verschluß OP1 an Ort und Stelle mit dem Extruder herstellen. In das Innere des Extruderkopfes kann entsprechend auch in bekannter Weise eine Füllnadel zur Zuführung der Füllmasse FC1 vorgesehen sein. Für die Energie­ versorgung einer derartigen Extrusionseinrichtung kann der Motor MO und ein an ihn angeschlossener hier nicht darge­ stellter Generator benutzt werden, der den notwendigen elek­ trischen Strom für die Beheizung des Extruders bereitstellt. Es kann z. B. auch ein Recheckprofil extrudiert werden, was bei Verwendung von Bändchen hohe Packungsdichten Vorteile bringt. Dies ist möglich, weil Bändchenpakete nicht mehr auf­ getrommelt werden müssen. Eine ausreichende Kühlung kann in einfacher Weise z. B. dadurch sichergestellt werden, daß bis zum Einlegen in den Kabelgraben oder einen etwaigen Schacht oder ein Rohr eine entsprechende Weglänge vorgesehen wird und/oder in diesem Bereich Stützrollen vorgesehen werden, die eine zusätzliche Abkühlung bewirken. In diesem Bereich kann auch die Aufbringung etwaiger Schmiermittel erfolgen.
Wenn erforderlich, kann am Fahrzeug VC1 auch ein entsprechend gestaltetes, möglichst flexibles Führungsrohr vorgesehen sein, das es gestattet, das Kabel vom Fahrzeug zum eigentli­ chen Graben bzw. zum Schacht in einer entsprechend vorgegebe­ nen, z. B. gekrümmten Bahn zu führen. Beim Einziehen in Schächte oder Rohrzüge kann es zweckmäßig sein, in einem oder mehreren entfernten Schächten mindestens einen zusätzlichen Hilfsantrieb vorzusehen, der an einem Zuganker und/oder Zug­ seil angreift.
Die Schutzhüllen können leitfähig oder dielektrisch ausgebil­ det sein, z. B. auch in Form eines fast geschlossenen Stahl­ rohres, so daß keine Formeinrichtung erforderlich sind. Bei Verwendung metallischer Umhüllungen als Kabelmantel kann auch von einem Metallband ausgegangen werden, das durch eine ent­ sprechende Formeinrichtung zu einem C-förmigen Rohr geformt wird, das durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Schweißen verschlossen wird.
Die Abnahmemessung kann vor Ort, insbesondere einmalig und vorteilhaft in eingebautem Zustand erfolgen. Der Motor MO der Fahreinrichtung VC1 kann für die Energieversorgung der Pro­ duktionsmittel verwendet werden. Hierzu wird ein Generator für die elektrische Wärmeerzeugung benutzt. Auch die Abluft­ wärme des Motors kann mit genutzt werden. Der Motor kann für den Direktantrieb z. B. des Extruders, der Abzugseinrichtun­ gen, des Generators usw. verwendet werden. Unabhängig oder zusätzlich kann auch ein separates Aggregat zur Energiever­ sorgung vorgesehen sein.
Auch bei Anbringung des Kabels an oder in einer elektrischen Hochspannungs-Freileitung ist der Einsatz der Erfindung mög­ lich. Das Kabel wird direkt unter den Freileitungen herge­ stellt, hochgezogen und dort angelascht. Hierzu fährt das Fahrzeug unter den Trassen entlang. Bei der Verlegung kann eine Helikopter das Kabel oben verlegen, während es unten produziert wird.

Claims (19)

1. Verfahren zur Herstellung eines Kabels (CA1) mit minde­ stens einer äußeren Schutzhülle (OP1, UP1) und mindestens einer im Inneren angeordneten elektrischen und/oder optischen Ader (LD1-LDn), dadurch gekennzeichnet, daß auf einer bewegbaren Vorrichtung (VC1) von mindestens einer Vorratsspule (SL1-SLn) die Ader (LD1-LDn) abgezogen wird, daß auf der beweglichen Vorrichtung (VC1) weiterhin eine Schutzhülle (SH1) bereitgestellt wird, daß die Ader (AD1-ADn) in die Schutzhülle (SH1) eingebracht wird und daß nach dem Einbringen der Ader (LD1-LDn) in die Schutzhülle (SH1) das so erhaltene Kabel (CA1) von der Vorrichtung (VC1) aus in die Verlegeposition gebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Umhüllung eine Füllmasse (FC1) in das Innere des Kabels (CA1) eingeführt wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (SH1) aus zwei Teilschutzhüllen (UP1, OP1) zusammengesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilschutzhüllen (UP1, OP1) mechanisch miteinander verbunden sind.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (SH1) oder die Teilschutzhüllen (UP1, OP1) von entsprechenden Vorratsspulen (SU1, SO1) abgezogen werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar vor dem Einbringen des Kabels (CA1) ein Kabelgraben oder ein Schlitz (GS) für die Aufnahme des Kabels (GS) hergestellt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelgraben oder der Schlitz (GS) für die Aufnahme des Kabels (CA1) durch an der bewegbaren Vorrichtung (VC1) angebrachte Mittel (PL1) hergestellt wird.
8. Vorrichtung zur Herstellung eines Kabels (CA1) mit minde­ stens einer äußeren Schutzhülle (SH1) und mindestens einer im Inneren angeordneten elektrischen und/oder optischen Ader (LD1-LDn), dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (VC1) bewegbar ausgebildet ist und minde­ stens eine Vorratsspule für die Adern (LD1-LDn) aufweist, daß auf der beweglichen Vorrichtung (VC1) weiterhin Mittel zur Bereitstellung einer Schutzhülle (SH1) vorgesehen sind und daß im Bereich der bewegbaren Vorrichtung Mittel vorgese­ hen sind, welche es gestatten, die Ader (AD1-ADn) in die Schutzhülle (SH1) einzubringen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Antriebsmotor (MO) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung als Aufbau (AB1) auf einem Fahrzeug ange­ bracht ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel (PL1) aufweist, welche es gestat­ ten, in den Untergrund (GR) einen Graben oder Spalt (GS) ein­ zubringen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Herstellung des Grabens oder des Spaltes (GS) heb- und senkbar ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Anbringen des Grabens oder Spaltes (GS) etwa in der Mitte der bewegbaren Vorrichtung (VC1) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Herstellung des Grabens oder Spaltes (GS) seitlich an der bewegbaren Vorrichtung (VC1) angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine Füllvorrichtung (FT1) mit einer zur Füllung des Kabels dienenden Füllmasse (FC1) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Vorratsspule (SU1) für Mittel (UP1) zur Herstellung der Schutzhülle des Kabels (CA1) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (SH1) zweiteilig ausgebildet ist und daß jeweils getrennte Vorratsspulen (SU1, SO1) für die jeweiligen Teil-Umhüllungen (UP1, OP1) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Fülleinrichtung (GF1) für das Verschließen eines zur Aufnahme des Kabels dienenden Kabelgrabens oder Spaltes (GS) vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare Vorrichtung Räder und/oder Raupen zur Fort­ bewegung aufweist.
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