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DE19601466A1 - Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen - Google Patents

Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen

Info

Publication number
DE19601466A1
DE19601466A1 DE1996101466 DE19601466A DE19601466A1 DE 19601466 A1 DE19601466 A1 DE 19601466A1 DE 1996101466 DE1996101466 DE 1996101466 DE 19601466 A DE19601466 A DE 19601466A DE 19601466 A1 DE19601466 A1 DE 19601466A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
feed rollers
core yarn
sliver
roving
yarn device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996101466
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt Lang
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Spindelfabrik Suessen GmbH
Original Assignee
Spindelfabrik Sussen Schurr Stahlecker and Grill GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Spindelfabrik Sussen Schurr Stahlecker and Grill GmbH filed Critical Spindelfabrik Sussen Schurr Stahlecker and Grill GmbH
Priority to DE1996101466 priority Critical patent/DE19601466A1/de
Publication of DE19601466A1 publication Critical patent/DE19601466A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H5/00Drafting machines or arrangements ; Threading of roving into drafting machine
    • D01H5/18Drafting machines or arrangements without fallers or like pinned bars
    • DTEXTILES; PAPER
    • D02YARNS; MECHANICAL FINISHING OF YARNS OR ROPES; WARPING OR BEAMING
    • D02GCRIMPING OR CURLING FIBRES, FILAMENTS, THREADS, OR YARNS; YARNS OR THREADS
    • D02G3/00Yarns or threads, e.g. fancy yarns; Processes or apparatus for the production thereof, not otherwise provided for
    • D02G3/22Yarns or threads characterised by constructional features, e.g. blending, filament/fibre
    • D02G3/36Cored or coated yarns or threads
    • D02G3/367Cored or coated yarns or threads using a drawing frame

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen mit einem Paar von jeweils eine Laufrille für einen Kernfaden enthaltenden und dem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks zugeordneten Zuführrollen, die mit durch Friktion antreibbaren Laufflächen auf den zu einem Druckwalzenzwilling zusammengefaßten Ausgangs-Druckwalzen zweier benachbarter Streckwerke aufliegen und den Kernfaden durch den Klemmspalt des zugehörigen Ausgangswalzenpaares zu einem verstreckten Vorgarn oder Faserband leiten, wobei die einem Druckwalzenzwilling zugeordneten Zuführrollen durch eine stationäre Achse miteinander verbunden sind, welche mittels einer Blattfeder an einem den Druckwalzenzwilling tragenden Belastungsträger gehaltert und gegen den Druckwalzenzwilling belastet ist.
Eine Core-Garn-Einrichtung dieser Art ist durch die JP-A 63-288232 Stand der Technik. Bei den Zuführrollen dieser Einrichtung befinden sich die Laufrillen nicht in den Laufflächen, sondern in einem Bereich verringerten Durchmessers, so daß der jeweilige Kernfaden nur sehr ungenau dem zugehörigen Vorgarn oder Faserband zugeführt werden kann. Außerdem gibt es keine Möglichkeit, die Position der Laufrillen quer zur Transportrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes einzustellen. Dadurch ist es beispielsweise nicht möglich, zu berücksichtigen, ob ein Garn in S-Richtung oder in Z-Richtung gedreht wird.
Durch die CH 436 062 ist eine Core-Garn-Einrichtung bekannt, bei welcher ein Paar von miteinander verbundenen Zuführrollen auf den Druckwalzen unterschiedlicher Druckwalzenzwillinge aufliegt. Zwar ist hier die Laufrille für den Kernfaden in der Lauffläche der Zuführrolle angeordnet, jedoch läßt sich die Position der Zuführrollen nicht exakt mit der Position der Druckwalzen­ zwillinge in Einklang bringen. Die Zuführrollen sind an einer in Transportrichtung vor dem Streckwerk befindlichen Changierstange angeordnet, wodurch die Zuordnung der Laufrillen zum jeweiligen Vorgarn oder Faserband recht ungenau wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den zugeführten Kernfaden im Bereich des zugehörigen Ausgangswalzenpaares des Streckwerkes sehr genau zum zugehörigen Vorgarn oder Faserband positionieren zu können, wobei insbesondere auch unterschiedliche Drallrichtungen des Garnes berücksichtigt werden sollen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Laufrillen in den Laufflächen der Zuführrollen angeordnet und quer zur Trans­ portrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes verstellbar sind.
Dadurch, daß die Core-Garn-Einrichtung direkt am Belastungsträger gehaltert und daß die Laufrillen in den Laufflächen der Zuführrollen angeordnet sind, ist von vornherein eine genauere Positionierung des Kernfadens zum zugehörigen Vorgarn oder Faserband möglich. Die Verstellbarkeit der Zuführrollen quer zur Transportrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes erlaubt es darüber hinaus, den Kernfaden in seitlicher Richtung etwas zu verlegen, was insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn die Drehrichtung des ersponnenen Garnes geändert werden soll. Beispielsweise soll, von der Bedienungsseite aus gesehen, der Kernfaden etwas außermittig rechts vom Vorgarn oder Faserband plaziert werden, wenn das Garn in S-Richtung gedreht werden soll. Die Erfindung erlaubt es außerdem, jeder Druckwalze des Druckwalzenzwillings wahlweise mehrere Vorgarne oder Faserbänder zuzuführen und sogenannte Scheinzwirne herzustellen. In einem solchen Falle ist es besonders wichtig, den Kernfaden exakt zu den zwei Vorgarnen oder Faserbändern einzustellen. Einrichtungen zum Herstellen von Scheinzwirnen sind beispielsweise durch die CH 653 380 bekannt.
Vorzugsweise sind die Laufrillen des Paares der Zuführrollen gemeinsam verstellbar. Dies dient einer schnellen und genauen Verstellbarkeit, wobei beispielsweise auch Einstellfehler zwischen zwei benachbarten Spinnstellen eines Druckwalzen­ zwillings vermieden werden. Es ist nicht möglich, etwa eine Nachbarspinnstelle eines zusammengehörigen Paares von Zuführrollen unterschiedlich zum jeweiligen Vorgarn oder Faserband einzustellen.
Zweckmäßig ist die Achse der Zuführrollen quer zur lagegesicherten Blattfeder verschiebbar. Dadurch, daß die Blattfeder lagegenau und quer zur Transportrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes unverschieblich ist, wird gewährleistet, daß die als Belastungsfeder ausgebildete Blattfeder völlig parallel zum Belastungsträger federt. Das Einstellen der Zuführrollen ist somit sehr genau möglich.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die Zuführrollen zusätzlich in Transportrichtung des Faserbandes oder Vorgarnes verstellbar. Dadurch läßt sich die Position der Zuführrollen anpassen, wenn die Druckwalzenzwillinge zur Anpassung an unterschiedliche Längen des Hauptverzugsfeldes neu eingestellt werden. Da in diesem Falle zweckmäßig nur die Blattfeder in Längsrichtung verstellbar gemacht wird, bleibt die Achse der Zuführrollen an der Blattfeder fixiert, so daß Abweichungen von der Lagegenauigkeit der Laufrillen verhindert werden.
Vorteilhaft ist die Blattfeder mit einem Fenster versehen, dessen Breite der Breite des Belastungsträgers entspricht. Die Blatt­ feder weist somit zwei Schenkel auf, die an beiden Seiten des Belastungsträgers vorbeifedern können, wobei der Belastungsträger selbst durch das Fenster ragen kann. Die Zuführrollen der Core-Garn-Einrichtung lassen sich somit näher an das vorletzte Streckwerkswalzenpaar heranführen, sollte dies erforderlich sein.
Bevorzugt ist das Fenster durch einen die Achse tragenden Quersteg begrenzt. Dies führt dazu, daß beide Federschenkel sich synchron durchbiegen können, was der Lagegenauigkeit der Laufrillen zugute kommt.
In weiterer Ausgestaltung ist der Quersteg zur Auflage auf dem Belastungsträger bringbar. Dadurch lassen sich die Zuführrollen der Core-Garn-Einrichtung in eine Außerbetriebsstellung bringen, in welcher sie nicht auf den zugehörigen Druckwalzen des Ausgangswalzenpaares aufliegen. Man kann somit wahlweise auch normale Garne ohne Kernfaden spinnen, ohne die Core-Garn-Ein­ richtung selbst zuvor demontieren zu müssen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf einen zwei benachbarten Streckwerken zugehörigen Belastungsträger mit einer Core-Garn-Einrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der Fig. 1, wobei einige Bauteile der Fig. 1 weggelassen sind.
Die Fig. 1 und 2 zeigen für den Bereich zweier benachbarter Streckwerke 1 und 2 den gemeinsamen Belastungsträger 3. In Längsrichtung der Spinnmaschine gibt es eine Vielzahl solcher Belastungsträger 3, denen jeweils zwei benachbarte Streckwerke 1 und 2 zugeordnet sind. Bei der Spinnmaschine kann es sich bevorzugt um eine Ringspinnmaschine, jedoch auch um irgendeine andere Spinnmaschine handeln, welche mit Streckwerken 1 und 2 arbeitet.
Jedes Streckwerk 1, 2 enthält in bekannter Weise angetriebene Unterzylinder 4, 5 und 6, die in Längsrichtung der Spinnmaschine durchlaufen und somit sämtlichen Streckwerken 1, 2 einer Maschinenseite vorzugsweise gemeinsam sind. Jeder Belastungsträger 3 trägt in ebenfalls bekannter Weise drei sogenannte Druckwalzenzwillinge 7, 8 und 9, die zwei benachbarten Streckwerken 1, 2 bzw. zwei benachbarten Spinnstellen zugehören. Der in Transportrichtung A letzte Druckwalzenzwilling 9 besitzt die beiden Ausgangs-Druckwalzen 10 und 11, von denen die Ausgangs-Druckwalze 10 zum Streckwerk 1 und die Ausgangs-Druck­ walze 11 zum Streckwerk 2 gehört. Die einzelnen Druckwalzen­ zwillinge 7, 8 und 9 sind durch gemeinsame Achsen jeweils miteinander verbunden und unter Zuordnung einer Belastungsfeder im Belastungsträger 3 gehaltert.
Das Streckwerk 1 dient dem Verstrecken eines nur strichpunktiert angedeuteten Vorgarnes oder Faserbandes 12, das Streckwerk 2 dem Verstrecken eines ebenfalls nur strichpunktiert angedeuteten Vorgarnes oder Faserbandes 13. Beide Vorgarne oder Faserbänder 12, 13 durchlaufen das zugehörige Streckwerk 1, 2 in Pfeilrichtung A und werden dabei zur gewünschten Garnfeinheit verzogen.
In dem zwischen den Unterzylindern 5 und 6 befindlichen Hauptverzugsfeld werden die Fasern in bekannter Weise durch Riemchen geführt, siehe die dem Druckwalzenzwilling 8 zugeordneten Führungsriemchen 14 und 15 sowie die dem Unterzylinder 5 zugeordneten Führungsriemchen 16.
Der Belastungsträger 3 ist schwenkbar an einer ortsfesten Haltestange 17 angebracht. Mittels eines Handgriffes 18 lassen sich die Druckwalzenzwillinge 7, 8 und 9 von den zugehörigen Unterzylindern 4, 5 und 6 beim Unterbrechen des Spinnvorganges abheben.
Den beiden benachbarten Streckwerken 1 und 2, denen der gemeinsame Belastungsträger 3 zugeordnet ist, ist eine ebenfalls gemeinsame Core-Garn-Einrichtung 19 zugehörig. Diese enthält zwei Zuführrollen 20 und 21, die den Ausgangs-Druckwalzen 10 und 11 des Druckwalzenzwillings 9 zugeordnet sind. Die Zuführrollen 20 und 21 liegen jeweils mit einer Lauffläche 22 auf der zugehörigen Ausgangs-Druckwalze 10, 11 auf.
Jede Zuführrolle 20, 21 ist längs ihrer Lauffläche 22 mit einer Laufrille 23 für einen Kernfaden 24 bzw. 25 versehen. Der in Laufrichtung B transportierte Kernfaden 24 gehört zum Vorgarn oder Faserband 12, der Kernfaden 25 zum Vorgarn oder Faserband 13. Die Laufrillen 23 sind, in axialer Richtung der jeweiligen Zuführrolle 20, 21, leicht asymmetrisch angeordnet, und zwar derart, daß sich die Laufrille 23 näher am äußeren Rand befindet. Dies erleichtert ein Einfädeln des Kernfadens 24 bzw. 25. Der jeweilige Kernfaden 24, 25 läuft um die zugehörige Zuführrolle 20, 21 in der jeweiligen Laufrille 23 herum und wird von hinten in den Klemmspalt 26 des jeweiligen Ausgangswalzenpaares 6, 10; 6, 11 eingeführt. Das beim Verspinnen entstehende, nur strichpunktiert angedeutete Core-Garn 27 wird in Lieferrichtung C einem nicht dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt.
Jeder Kernfaden 24, 25 wird einer Vorratsspule 28 entnommen, die auf zwei in geringem Abstand und parallel zueinander angeordneten angetriebenen Abwickelwalzen 29 und 30 aufliegt. Vor der Vereinigung mit dem zugehörigen Vorgarn oder Faserband 12, 13 wird der jeweilige Kernfaden 24, 25 vorteilhaft verdehnt, wozu die Core-Garn-Einrichtung 19 insgesamt als sogenannte Verdehnungs­ einrichtung ausgebildet ist. Als Verdehnungswalzen dienen dabei die Abwickelwalze 29, die zugehörige Zuführrolle 20, 21 und die jeweilige Ausgangs-Druckwalze 10, 11. Bei Versuchen mit einem unter dem Warenzeichen Lycra der Firma Du Pont bekannten Kernfaden, der ein Elastomer auf der Basis segmentierten Polyurethans ist, hat sich ein drei- bis vierfaches Verdehnen als zweckmäßig erwiesen. Die Verdehnung geht nach dem Erspinnen des Core-Garnes 27 fast vollständig wieder zurück, so daß ein weiches elastisches Core-Garn 27 entsteht, dessen Kern durch den jeweiligen Kernfaden 24, 25 und dessen Mantel durch die Fasern des Vorgarnes oder Faserbandes 12, 13 gebildet werden.
Die zwei Zuführrollen 20 und 21 sind auf einer gemeinsamen stationären Achse 31 gelagert, die ihrerseits an einer Blattfeder 32 gehaltert ist. Die Blattfeder 32 besitzt zwei abgekröpfte Federschenkel 33 und 34, welche die eigentliche Federung bewirken und die jeweils seitlich am Belastungsträger 3 vorbeigeführt sind. Dadurch wird ein synchroner Andruck der zwei Zuführrollen 20 und 21 an die zugehörigen Ausgangs-Druckwalzen 10 und 11 möglich.
Die Blattfeder 32 selbst weist zwischen den zwei Federschenkeln 33 und 34 ein Halteteil 35 auf, welches mit einer Befestigungs­ schraube 36 von oben auf den Belastungsträger 3 aufgeschraubt ist. Dabei ist vorgesehen, daß eine hintere, mittig angeordnete Lasche 37 in einen oben befindlichen Längsschlitz 38 des Belastungsträgers 3 hineinragt und so die Blattfeder 32 in Querrichtung lagesichert. Der Längsschlitz 38 dient an sich den nicht näher bezeichneten Befestigungsschrauben zum Verstellen der Länge der Verzugsfelder.
Zwischen den zwei abgekröpften Federschenkeln 33 und 34 gibt es in der Blattfeder 32 somit ein Fenster 39, durch welches das vordere Ende des Belastungsträgers 3 beim Ausfedern der Federschenkel 33 und 34 hindurchragen kann. Die Breite L des Fensters 39 entspricht dabei der Breite des Belastungsträgers 3 zuzüglich eines geringen Toleranzabstandes.
Die Federschenkel 33 und 34 sind an ihrem freien Ende durch einen Quersteg 40 miteinander verbunden, der einen synchronen Federweg garantiert. Dieser Quersteg 40 besitzt zwei Langlöcher 41 und 42 quer zur Transportrichtung A. Diese Langlöcher 41 und 42 dienen dem Befestigen der Achse 31 am Quersteg 40 mittels zweier Befestigungsschrauben 43 und 44. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kann die Achse 31 zusammen mit den zwei Zuführrollen 20 und 21 quer zur Transportrichtung A eingestellt werden. In Fig. 2 ist die linke Extremstellung der Achse 31, vom Betrachter aus gesehen, dargestellt. Zu dieser Position der festgelegten Laufrillen 23 gehört dann die Position des gestrichelt dargestellten Kernfadens 24 bzw. 25. Die Zuführrollen 20 und 21 können aufgrund der Langlöcher 41 und 42 in eine nicht dargestellte rechte Extremposition verschoben werden, wie durch die ebenfalls gestrichelt angedeuteten Kernfäden 24′ und 25′ angedeutet ist. In dieser rechten Extremposition würden sich also die Laufrillen 23 in Verlängerung der Linien 24′ und 25′ befinden. Zwischen diesen zwei Extremstellungen ist jede Position der Zuführrollen 20 und 21 und damit der Laufrillen 23 einstellbar.
Wenn ein Kernfaden 24 oder 25 einem einfachen Vorgarn oder Faserband 12 bzw. 13 zugegeben werden soll, empfiehlt es sich, die Laufrille 23 in die unmittelbare Nähe des Vorgarnes oder Faserbandes 12 bzw. 13 zu bringen. Wenn anschließend ein Spinnen in S-Richtung stattfindet, soll der jeweilige Kernfaden 24 bzw. 25 ein wenig rechts neben dem zugehörigen Vorgarn oder Faserband 12, 13 liegen, wiederum vom Betrachter der Fig. 2 aus gesehen. Bei einen Z-Spinnen hingegen soll der Kernfaden 24, 25 geringfügig links vom zugehörigen Vorgarn oder Faserband 12, 13 positioniert werden.
Wie oben in Fig. 2 durch vier vertikale strichpunktierte Linien angedeutet, ist es wahlweise möglich, die Core-Garn-Ein­ richtung 19 auch bei der Herstellung von sogenannten Schein­ zwirnen zu verwenden, wie sie unter den Markenbezeichnungen SIROSPUN oder DUOSPUN bekannt sind. In diesem Falle werden dem Streckwerk 1 zwei Vorgarne 45 und 46 zugeordnet, dem Streckwerk 2 zwei andere Vorgarne 47 und 48. Jeweils zwei Vorgarne 45, 46 bzw. 47, 48 werden somit vom gleichen Führungsriemchen 14 bzw. 15 geführt. In diesem Fall ist es zweckmäßig, die Laufrille 23 der zwei Zuführrollen 20 und 21 möglichst in die Mitte der zwei zugehörigen Vorgarne 45, 46 bzw. 47, 48 zu bringen. Man erkennt in Fig. 1 und 2 noch die jeweils mit einem Schlitz 51 versehenen Saugrohre 49 und 50, wie sie bei der Herstellung von den genannten Scheinzwirnen verwendet werden und wie sie beispielsweise in dem Schweizer Patent 653 380 im einzelnen beschrieben sind.
Die Blattfeder 32 ist in ihrem Halteteil 35 noch mit einem sich in Transportrichtung A erstreckenden weiteren Langloch 52 versehen, die dem Verstellen der Zuführrollen 20 und 21 in Transportrichtung A dienen. Dies geschieht nach Lösen und Wiederanziehen der Befestigungsschraube 36. Die Befestigungs­ schrauben 43 und 44 werden hierbei nicht gelöst, so daß die rechtwinklige Lage der Achse 31 zu der Blattfeder 32 beim Verstellen in Transportrichtung A vorhanden bleibt.
Das Langloch 52 und damit der Verstellweg nach hinten, also entgegen der Transportrichtung A, ist so groß, daß die Zuführ­ rollen 20 und 21 wahlweise auch in eine Außerbetriebsstellung gebracht werden kann. In dieser Außerbetriebsstellung liegt der Quersteg 40 der Blattfeder 32 auf der Vorderkante 53 des Belastungsträgers 3 auf, so daß die Laufflächen 22 der Zuführrollen 20 und 21 keinen Kontakt mit den zugehörigen Ausgangsdruckwalzen 10 und 11 haben. Es kann dadurch ein normales Garn ohne jeglichen Kernfaden 24 oder 25 gesponnen werden.

Claims (7)

1. Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen mit einem Paar von jeweils eine Laufrille für einen Kernfaden enthaltenden und dem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks zugeordneten Zuführrollen, die mit durch Friktion antreibbaren Laufflächen auf den zu einem Druckwalzenzwilling zusammengefaßten Ausgangs-Druckwalzen zweier benachbarter Streckwerke aufliegen und den Kernfaden durch den Klemmspalt des zugehörigen Ausgangswalzenpaares zu einem verstreckten Vorgarn oder Faserband leiten, wobei die einem Druckwalzenzwilling zugeordneten Zuführrollen durch eine stationäre Achse miteinander verbunden sind, welche mittels einer Blattfeder an einem den Druckwalzenzwilling tragenden Belastungsträger gehaltert und gegen den Druckwalzenzwilling belastet ist, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Laufrillen (23) in den Laufflächen (22) der Zuführrollen (20, 21) angeordnet und quer zur Transportrichtung (A) des Vorgarnes oder Faserbandes (12; 13; 45, 46; 47, 48) verstellbar sind.
2. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrillen (23) des Paares der Zuführrollen (20, 21) gemeinsam verstellbar sind.
3. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (31) der Zuführrollen (20, 21) quer zur lagegesicherten Blattfeder (32) verschiebbar ist.
4. Core-Garn-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführrollen (20, 21) zusätzlich in Transportrichtung (A) des Faserbandes oder Vorgarnes (12; 13; 45, 46; 47, 48) verstellbar sind.
5. Core-Garn-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (32) mit einem Fenster (39) versehen ist, dessen Breite (L) der Breite des Belastungsträgers (3) entspricht.
6. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster (39) durch einen die Achse (31) tragenden Quersteg (40) begrenzt ist.
7. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (40) zur Auflage auf dem Belastungsträger (3) bringbar ist.
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Legal Events

Date Code Title Description
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