DE19601466A1 - Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen - Google Patents
Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von SpinnereimaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke
von Spinnereimaschinen mit einem Paar von jeweils eine Laufrille
für einen Kernfaden enthaltenden und dem Ausgangswalzenpaar eines
Streckwerks zugeordneten Zuführrollen, die mit durch Friktion
antreibbaren Laufflächen auf den zu einem Druckwalzenzwilling
zusammengefaßten Ausgangs-Druckwalzen zweier benachbarter
Streckwerke aufliegen und den Kernfaden durch den Klemmspalt des
zugehörigen Ausgangswalzenpaares zu einem verstreckten Vorgarn
oder Faserband leiten, wobei die einem Druckwalzenzwilling
zugeordneten Zuführrollen durch eine stationäre Achse miteinander
verbunden sind, welche mittels einer Blattfeder an einem den
Druckwalzenzwilling tragenden Belastungsträger gehaltert und
gegen den Druckwalzenzwilling belastet ist.
Eine Core-Garn-Einrichtung dieser Art ist durch die JP-A
63-288232 Stand der Technik. Bei den Zuführrollen dieser
Einrichtung befinden sich die Laufrillen nicht in den
Laufflächen, sondern in einem Bereich verringerten Durchmessers,
so daß der jeweilige Kernfaden nur sehr ungenau dem zugehörigen
Vorgarn oder Faserband zugeführt werden kann. Außerdem gibt es
keine Möglichkeit, die Position der Laufrillen quer zur
Transportrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes einzustellen.
Dadurch ist es beispielsweise nicht möglich, zu berücksichtigen,
ob ein Garn in S-Richtung oder in Z-Richtung gedreht wird.
Durch die CH 436 062 ist eine Core-Garn-Einrichtung bekannt, bei
welcher ein Paar von miteinander verbundenen Zuführrollen auf den
Druckwalzen unterschiedlicher Druckwalzenzwillinge aufliegt. Zwar
ist hier die Laufrille für den Kernfaden in der Lauffläche der
Zuführrolle angeordnet, jedoch läßt sich die Position der
Zuführrollen nicht exakt mit der Position der Druckwalzen
zwillinge in Einklang bringen. Die Zuführrollen sind an einer in
Transportrichtung vor dem Streckwerk befindlichen Changierstange
angeordnet, wodurch die Zuordnung der Laufrillen zum jeweiligen
Vorgarn oder Faserband recht ungenau wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den zugeführten
Kernfaden im Bereich des zugehörigen Ausgangswalzenpaares des
Streckwerkes sehr genau zum zugehörigen Vorgarn oder Faserband
positionieren zu können, wobei insbesondere auch unterschiedliche
Drallrichtungen des Garnes berücksichtigt werden sollen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Laufrillen in den
Laufflächen der Zuführrollen angeordnet und quer zur Trans
portrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes verstellbar sind.
Dadurch, daß die Core-Garn-Einrichtung direkt am Belastungsträger
gehaltert und daß die Laufrillen in den Laufflächen der
Zuführrollen angeordnet sind, ist von vornherein eine genauere
Positionierung des Kernfadens zum zugehörigen Vorgarn oder
Faserband möglich. Die Verstellbarkeit der Zuführrollen quer zur
Transportrichtung des Vorgarnes oder Faserbandes erlaubt es
darüber hinaus, den Kernfaden in seitlicher Richtung etwas zu
verlegen, was insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn die
Drehrichtung des ersponnenen Garnes geändert werden soll.
Beispielsweise soll, von der Bedienungsseite aus gesehen, der
Kernfaden etwas außermittig rechts vom Vorgarn oder Faserband
plaziert werden, wenn das Garn in S-Richtung gedreht werden soll.
Die Erfindung erlaubt es außerdem, jeder Druckwalze des
Druckwalzenzwillings wahlweise mehrere Vorgarne oder Faserbänder
zuzuführen und sogenannte Scheinzwirne herzustellen. In einem
solchen Falle ist es besonders wichtig, den Kernfaden exakt zu
den zwei Vorgarnen oder Faserbändern einzustellen. Einrichtungen
zum Herstellen von Scheinzwirnen sind beispielsweise durch die CH
653 380 bekannt.
Vorzugsweise sind die Laufrillen des Paares der Zuführrollen
gemeinsam verstellbar. Dies dient einer schnellen und genauen
Verstellbarkeit, wobei beispielsweise auch Einstellfehler
zwischen zwei benachbarten Spinnstellen eines Druckwalzen
zwillings vermieden werden. Es ist nicht möglich, etwa eine
Nachbarspinnstelle eines zusammengehörigen Paares von
Zuführrollen unterschiedlich zum jeweiligen Vorgarn oder
Faserband einzustellen.
Zweckmäßig ist die Achse der Zuführrollen quer zur
lagegesicherten Blattfeder verschiebbar. Dadurch, daß die
Blattfeder lagegenau und quer zur Transportrichtung des Vorgarnes
oder Faserbandes unverschieblich ist, wird gewährleistet, daß die
als Belastungsfeder ausgebildete Blattfeder völlig parallel zum
Belastungsträger federt. Das Einstellen der Zuführrollen ist
somit sehr genau möglich.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die Zuführrollen zusätzlich
in Transportrichtung des Faserbandes oder Vorgarnes verstellbar.
Dadurch läßt sich die Position der Zuführrollen anpassen, wenn
die Druckwalzenzwillinge zur Anpassung an unterschiedliche Längen
des Hauptverzugsfeldes neu eingestellt werden. Da in diesem Falle
zweckmäßig nur die Blattfeder in Längsrichtung verstellbar
gemacht wird, bleibt die Achse der Zuführrollen an der Blattfeder
fixiert, so daß Abweichungen von der Lagegenauigkeit der
Laufrillen verhindert werden.
Vorteilhaft ist die Blattfeder mit einem Fenster versehen, dessen
Breite der Breite des Belastungsträgers entspricht. Die Blatt
feder weist somit zwei Schenkel auf, die an beiden Seiten des
Belastungsträgers vorbeifedern können, wobei der Belastungsträger
selbst durch das Fenster ragen kann. Die Zuführrollen der
Core-Garn-Einrichtung lassen sich somit näher an das vorletzte
Streckwerkswalzenpaar heranführen, sollte dies erforderlich sein.
Bevorzugt ist das Fenster durch einen die Achse tragenden
Quersteg begrenzt. Dies führt dazu, daß beide Federschenkel sich
synchron durchbiegen können, was der Lagegenauigkeit der
Laufrillen zugute kommt.
In weiterer Ausgestaltung ist der Quersteg zur Auflage auf dem
Belastungsträger bringbar. Dadurch lassen sich die Zuführrollen
der Core-Garn-Einrichtung in eine Außerbetriebsstellung bringen,
in welcher sie nicht auf den zugehörigen Druckwalzen des
Ausgangswalzenpaares aufliegen. Man kann somit wahlweise auch
normale Garne ohne Kernfaden spinnen, ohne die Core-Garn-Ein
richtung selbst zuvor demontieren zu müssen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf einen zwei
benachbarten Streckwerken zugehörigen Belastungsträger mit einer
Core-Garn-Einrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der Fig. 1,
wobei einige Bauteile der Fig. 1 weggelassen sind.
Die Fig. 1 und 2 zeigen für den Bereich zweier benachbarter
Streckwerke 1 und 2 den gemeinsamen Belastungsträger 3. In
Längsrichtung der Spinnmaschine gibt es eine Vielzahl solcher
Belastungsträger 3, denen jeweils zwei benachbarte Streckwerke 1
und 2 zugeordnet sind. Bei der Spinnmaschine kann es sich
bevorzugt um eine Ringspinnmaschine, jedoch auch um irgendeine
andere Spinnmaschine handeln, welche mit Streckwerken 1 und 2
arbeitet.
Jedes Streckwerk 1, 2 enthält in bekannter Weise angetriebene
Unterzylinder 4, 5 und 6, die in Längsrichtung der Spinnmaschine
durchlaufen und somit sämtlichen Streckwerken 1, 2 einer
Maschinenseite vorzugsweise gemeinsam sind. Jeder
Belastungsträger 3 trägt in ebenfalls bekannter Weise drei
sogenannte Druckwalzenzwillinge 7, 8 und 9, die zwei benachbarten
Streckwerken 1, 2 bzw. zwei benachbarten Spinnstellen zugehören.
Der in Transportrichtung A letzte Druckwalzenzwilling 9 besitzt
die beiden Ausgangs-Druckwalzen 10 und 11, von denen die
Ausgangs-Druckwalze 10 zum Streckwerk 1 und die Ausgangs-Druck
walze 11 zum Streckwerk 2 gehört. Die einzelnen Druckwalzen
zwillinge 7, 8 und 9 sind durch gemeinsame Achsen jeweils
miteinander verbunden und unter Zuordnung einer Belastungsfeder
im Belastungsträger 3 gehaltert.
Das Streckwerk 1 dient dem Verstrecken eines nur strichpunktiert
angedeuteten Vorgarnes oder Faserbandes 12, das Streckwerk 2 dem
Verstrecken eines ebenfalls nur strichpunktiert angedeuteten
Vorgarnes oder Faserbandes 13. Beide Vorgarne oder Faserbänder
12, 13 durchlaufen das zugehörige Streckwerk 1, 2 in Pfeilrichtung
A und werden dabei zur gewünschten Garnfeinheit verzogen.
In dem zwischen den Unterzylindern 5 und 6 befindlichen
Hauptverzugsfeld werden die Fasern in bekannter Weise durch
Riemchen geführt, siehe die dem Druckwalzenzwilling 8
zugeordneten Führungsriemchen 14 und 15 sowie die dem
Unterzylinder 5 zugeordneten Führungsriemchen 16.
Der Belastungsträger 3 ist schwenkbar an einer ortsfesten
Haltestange 17 angebracht. Mittels eines Handgriffes 18 lassen
sich die Druckwalzenzwillinge 7, 8 und 9 von den zugehörigen
Unterzylindern 4, 5 und 6 beim Unterbrechen des Spinnvorganges
abheben.
Den beiden benachbarten Streckwerken 1 und 2, denen der
gemeinsame Belastungsträger 3 zugeordnet ist, ist eine ebenfalls
gemeinsame Core-Garn-Einrichtung 19 zugehörig. Diese enthält zwei
Zuführrollen 20 und 21, die den Ausgangs-Druckwalzen 10 und 11
des Druckwalzenzwillings 9 zugeordnet sind. Die Zuführrollen 20
und 21 liegen jeweils mit einer Lauffläche 22 auf der zugehörigen
Ausgangs-Druckwalze 10, 11 auf.
Jede Zuführrolle 20, 21 ist längs ihrer Lauffläche 22 mit einer
Laufrille 23 für einen Kernfaden 24 bzw. 25 versehen. Der in
Laufrichtung B transportierte Kernfaden 24 gehört zum Vorgarn
oder Faserband 12, der Kernfaden 25 zum Vorgarn oder Faserband
13. Die Laufrillen 23 sind, in axialer Richtung der jeweiligen
Zuführrolle 20, 21, leicht asymmetrisch angeordnet, und zwar
derart, daß sich die Laufrille 23 näher am äußeren Rand befindet.
Dies erleichtert ein Einfädeln des Kernfadens 24 bzw. 25. Der
jeweilige Kernfaden 24, 25 läuft um die zugehörige Zuführrolle
20, 21 in der jeweiligen Laufrille 23 herum und wird von hinten in
den Klemmspalt 26 des jeweiligen Ausgangswalzenpaares 6, 10; 6, 11
eingeführt. Das beim Verspinnen entstehende, nur strichpunktiert
angedeutete Core-Garn 27 wird in Lieferrichtung C einem nicht
dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel,
zugeführt.
Jeder Kernfaden 24, 25 wird einer Vorratsspule 28 entnommen, die
auf zwei in geringem Abstand und parallel zueinander angeordneten
angetriebenen Abwickelwalzen 29 und 30 aufliegt. Vor der
Vereinigung mit dem zugehörigen Vorgarn oder Faserband 12, 13 wird
der jeweilige Kernfaden 24, 25 vorteilhaft verdehnt, wozu die
Core-Garn-Einrichtung 19 insgesamt als sogenannte Verdehnungs
einrichtung ausgebildet ist. Als Verdehnungswalzen dienen dabei
die Abwickelwalze 29, die zugehörige Zuführrolle 20, 21 und die
jeweilige Ausgangs-Druckwalze 10, 11. Bei Versuchen mit einem
unter dem Warenzeichen Lycra der Firma Du Pont bekannten
Kernfaden, der ein Elastomer auf der Basis segmentierten
Polyurethans ist, hat sich ein drei- bis vierfaches Verdehnen als
zweckmäßig erwiesen. Die Verdehnung geht nach dem Erspinnen des
Core-Garnes 27 fast vollständig wieder zurück, so daß ein weiches
elastisches Core-Garn 27 entsteht, dessen Kern durch den
jeweiligen Kernfaden 24, 25 und dessen Mantel durch die Fasern des
Vorgarnes oder Faserbandes 12, 13 gebildet werden.
Die zwei Zuführrollen 20 und 21 sind auf einer gemeinsamen
stationären Achse 31 gelagert, die ihrerseits an einer Blattfeder
32 gehaltert ist. Die Blattfeder 32 besitzt zwei abgekröpfte
Federschenkel 33 und 34, welche die eigentliche Federung bewirken
und die jeweils seitlich am Belastungsträger 3 vorbeigeführt
sind. Dadurch wird ein synchroner Andruck der zwei Zuführrollen
20 und 21 an die zugehörigen Ausgangs-Druckwalzen 10 und 11
möglich.
Die Blattfeder 32 selbst weist zwischen den zwei Federschenkeln
33 und 34 ein Halteteil 35 auf, welches mit einer Befestigungs
schraube 36 von oben auf den Belastungsträger 3 aufgeschraubt
ist. Dabei ist vorgesehen, daß eine hintere, mittig angeordnete
Lasche 37 in einen oben befindlichen Längsschlitz 38 des
Belastungsträgers 3 hineinragt und so die Blattfeder 32 in
Querrichtung lagesichert. Der Längsschlitz 38 dient an sich den
nicht näher bezeichneten Befestigungsschrauben zum Verstellen der
Länge der Verzugsfelder.
Zwischen den zwei abgekröpften Federschenkeln 33 und 34 gibt es
in der Blattfeder 32 somit ein Fenster 39, durch welches das
vordere Ende des Belastungsträgers 3 beim Ausfedern der
Federschenkel 33 und 34 hindurchragen kann. Die Breite L des
Fensters 39 entspricht dabei der Breite des Belastungsträgers 3
zuzüglich eines geringen Toleranzabstandes.
Die Federschenkel 33 und 34 sind an ihrem freien Ende durch einen
Quersteg 40 miteinander verbunden, der einen synchronen Federweg
garantiert. Dieser Quersteg 40 besitzt zwei Langlöcher 41 und 42
quer zur Transportrichtung A. Diese Langlöcher 41 und 42 dienen
dem Befestigen der Achse 31 am Quersteg 40 mittels zweier
Befestigungsschrauben 43 und 44. Wie aus Fig. 2 ersichtlich,
kann die Achse 31 zusammen mit den zwei Zuführrollen 20 und 21
quer zur Transportrichtung A eingestellt werden. In Fig. 2 ist
die linke Extremstellung der Achse 31, vom Betrachter aus
gesehen, dargestellt. Zu dieser Position der festgelegten
Laufrillen 23 gehört dann die Position des gestrichelt
dargestellten Kernfadens 24 bzw. 25. Die Zuführrollen 20 und 21
können aufgrund der Langlöcher 41 und 42 in eine nicht
dargestellte rechte Extremposition verschoben werden, wie durch
die ebenfalls gestrichelt angedeuteten Kernfäden 24′ und 25′
angedeutet ist. In dieser rechten Extremposition würden sich also
die Laufrillen 23 in Verlängerung der Linien 24′ und 25′
befinden. Zwischen diesen zwei Extremstellungen ist jede Position
der Zuführrollen 20 und 21 und damit der Laufrillen 23
einstellbar.
Wenn ein Kernfaden 24 oder 25 einem einfachen Vorgarn oder
Faserband 12 bzw. 13 zugegeben werden soll, empfiehlt es sich,
die Laufrille 23 in die unmittelbare Nähe des Vorgarnes oder
Faserbandes 12 bzw. 13 zu bringen. Wenn anschließend ein Spinnen
in S-Richtung stattfindet, soll der jeweilige Kernfaden 24 bzw.
25 ein wenig rechts neben dem zugehörigen Vorgarn oder Faserband
12, 13 liegen, wiederum vom Betrachter der Fig. 2 aus gesehen.
Bei einen Z-Spinnen hingegen soll der Kernfaden 24, 25 geringfügig
links vom zugehörigen Vorgarn oder Faserband 12, 13 positioniert
werden.
Wie oben in Fig. 2 durch vier vertikale strichpunktierte Linien
angedeutet, ist es wahlweise möglich, die Core-Garn-Ein
richtung 19 auch bei der Herstellung von sogenannten Schein
zwirnen zu verwenden, wie sie unter den Markenbezeichnungen
SIROSPUN oder DUOSPUN bekannt sind. In diesem Falle werden dem
Streckwerk 1 zwei Vorgarne 45 und 46 zugeordnet, dem Streckwerk 2
zwei andere Vorgarne 47 und 48. Jeweils zwei Vorgarne 45, 46 bzw.
47, 48 werden somit vom gleichen Führungsriemchen 14 bzw. 15
geführt. In diesem Fall ist es zweckmäßig, die Laufrille 23 der
zwei Zuführrollen 20 und 21 möglichst in die Mitte der zwei
zugehörigen Vorgarne 45, 46 bzw. 47, 48 zu bringen. Man erkennt in
Fig. 1 und 2 noch die jeweils mit einem Schlitz 51 versehenen
Saugrohre 49 und 50, wie sie bei der Herstellung von den
genannten Scheinzwirnen verwendet werden und wie sie
beispielsweise in dem Schweizer Patent 653 380 im einzelnen
beschrieben sind.
Die Blattfeder 32 ist in ihrem Halteteil 35 noch mit einem sich
in Transportrichtung A erstreckenden weiteren Langloch 52
versehen, die dem Verstellen der Zuführrollen 20 und 21 in
Transportrichtung A dienen. Dies geschieht nach Lösen und
Wiederanziehen der Befestigungsschraube 36. Die Befestigungs
schrauben 43 und 44 werden hierbei nicht gelöst, so daß die
rechtwinklige Lage der Achse 31 zu der Blattfeder 32 beim
Verstellen in Transportrichtung A vorhanden bleibt.
Das Langloch 52 und damit der Verstellweg nach hinten, also
entgegen der Transportrichtung A, ist so groß, daß die Zuführ
rollen 20 und 21 wahlweise auch in eine Außerbetriebsstellung
gebracht werden kann. In dieser Außerbetriebsstellung liegt der
Quersteg 40 der Blattfeder 32 auf der Vorderkante 53 des
Belastungsträgers 3 auf, so daß die Laufflächen 22 der
Zuführrollen 20 und 21 keinen Kontakt mit den zugehörigen
Ausgangsdruckwalzen 10 und 11 haben. Es kann dadurch ein normales
Garn ohne jeglichen Kernfaden 24 oder 25 gesponnen werden.
Claims (7)
1. Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen
mit einem Paar von jeweils eine Laufrille für einen Kernfaden
enthaltenden und dem Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks
zugeordneten Zuführrollen, die mit durch Friktion antreibbaren
Laufflächen auf den zu einem Druckwalzenzwilling zusammengefaßten
Ausgangs-Druckwalzen zweier benachbarter Streckwerke aufliegen
und den Kernfaden durch den Klemmspalt des zugehörigen
Ausgangswalzenpaares zu einem verstreckten Vorgarn oder
Faserband leiten, wobei die einem Druckwalzenzwilling
zugeordneten Zuführrollen durch eine stationäre Achse miteinander
verbunden sind, welche mittels einer Blattfeder an einem den
Druckwalzenzwilling tragenden Belastungsträger gehaltert und
gegen den Druckwalzenzwilling belastet ist, dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Laufrillen (23) in den Laufflächen
(22) der Zuführrollen (20, 21) angeordnet und quer zur
Transportrichtung (A) des Vorgarnes oder Faserbandes
(12; 13; 45, 46; 47, 48) verstellbar sind.
2. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufrillen (23) des Paares der Zuführrollen (20, 21)
gemeinsam verstellbar sind.
3. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achse (31) der Zuführrollen (20, 21) quer zur
lagegesicherten Blattfeder (32) verschiebbar ist.
4. Core-Garn-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführrollen (20, 21) zusätzlich
in Transportrichtung (A) des Faserbandes oder Vorgarnes
(12; 13; 45, 46; 47, 48) verstellbar sind.
5. Core-Garn-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (32) mit einem Fenster
(39) versehen ist, dessen Breite (L) der Breite des
Belastungsträgers (3) entspricht.
6. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fenster (39) durch einen die Achse (31) tragenden
Quersteg (40) begrenzt ist.
7. Core-Garn-Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Quersteg (40) zur Auflage auf dem Belastungsträger (3)
bringbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996101466 DE19601466A1 (de) | 1996-01-17 | 1996-01-17 | Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996101466 DE19601466A1 (de) | 1996-01-17 | 1996-01-17 | Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19601466A1 true DE19601466A1 (de) | 1997-07-24 |
Family
ID=7782942
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996101466 Withdrawn DE19601466A1 (de) | 1996-01-17 | 1996-01-17 | Core-Garn-Einrichtung für Streckwerke von Spinnereimaschinen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19601466A1 (de) |
Cited By (5)
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1996
- 1996-01-17 DE DE1996101466 patent/DE19601466A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination | ||
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8170 | Reinstatement of the former position | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |