DE19600388A1 - Chipkarte - Google Patents
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- G06K19/067—Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
- G06K19/07—Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
- G06K19/077—Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier
- G06K19/07743—External electrical contacts
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- H05K3/04—Apparatus or processes for manufacturing printed circuits in which the conductive material is applied to the surface of the insulating support and is thereafter removed from such areas of the surface which are not intended for current conducting or shielding the conductive material being removed mechanically, e.g. by punching
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine kontaktbehaftete Chipkarte.
Eine solche Chipkarte weist elektrisch leitfähige
Kontaktflächen auf, die mit entsprechenden Anschlußpunkten des
IC-Bausteines (Chip) elektrisch leitend verbunden sind. Über
diese Kontaktflächen wird die Kommunikation des IC-Bausteines
mit entsprechenden Geräten (Chipkartenterminal) ermöglicht.
Herkömmliche kontaktbehaftete Chipkarten enthalten ein
Trägerelement für den IC-Baustein, ein sogenanntes Chipmodul,
auf dem die elektrisch leitfähigen Kontaktflächen und der Chip
angeordnet sind. Dieses Chipmodul ist im Fertigungsprozeß einer
Chipkarte ein separates Bauteil, das in einer vorgefertigten
Aussparung des Chipkartenkörpers eingesetzt (implantiert) wird.
Eine Chipkarte mit einem derartigen Chipmodul ist relativ
kostenintensiv in der Herstellung, was, da es sich bei
Chipkarten um ein Massenprodukt handelt, besonders
problematisch ist.
Aus der EP 0 627 707 ist eine kontaktbehaftete Chipkarte
bekannt, bei der die elektrisch leitfähigen Kontaktflächen auf
eine mit dem Chip verbundene Klebeschicht im Sieb- oder
Schablonendruck aufgebracht wird. Die Herstellung einer
derartigen Chipkarte erfordert nicht mehr das relativ teuere
Chipmodul, das als separates Bauteil sowohl den Chip als auch
die Kontaktflächen enthält. Problematisch hierbei ist jedoch
die Abriebfestigkeit der Kontaktflächen, die chemische
Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen und der
Kontaktwiderstand zu entsprechenden Kontakten in einem
Chipkartenterminal.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine kostengünstig
herzustellende kontaktbehaftete Chipkarte zu schaffen, die
einen sicheren und zuverlässigen Betrieb dauerhaft
gewährleistet.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst. Die sich daran anschließenden
Unteransprüche enthalten vorteilhafte und förderliche
Ausgestaltungen der Erfindung.
An Hand der beigefügten Zeichnungen soll die Erfindung
nachfolgend näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf den Teilbereich der Chipkarte
(1), der den IC-Baustein/Chip (12) und die Kontaktflächen (11)
enthält. Diese metallischen Kontaktflächen (11) sind
erfindungsgemäß im Transferverfahren mittels eines Stempels (2)
unter dem Einfluß von Druck und Wärme von einer Trägerfolie (3)
abgelöst und auf die Kartenoberfläche unlösbar aufgebracht
worden - vgl. Fig. 3.
Diese Kontaktflächen besitzen gegenüber den in der EP 0 627 707
beschriebenen, im Sieb- oder Schablonendruck aufgebrachten
Kontaktflächen eine höhere Abriebfestigkeit und eine bessere
chemische Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen. Außerdem
sind die Kontaktwiderstände zu entsprechenden Kontaktstiften im
Chipkartenterminal geringer.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß die die Kontaktflächen
(11) bildende und im Transferverfahren abzulösende
Metallschicht aus einer oder mehreren Metall schichten bestehen
kann. Eine mehrschichtige Kontaktfläche (11) kann z. B. von
einem Mehrschichtaufbau bestehend aus einer Kupfer-, einer
Nickel- und/oder einer Palladiumschicht gebildet sein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es
vorgesehen, daß unter den Kontaktflächen (11) auf der
Kartenoberfläche eine im Sieb- oder Schablonendruck
aufgebrachte, elektrisch leitfähige Grundschicht (15)
aufgebracht ist, wobei die eigentlichen Kontaktflächen (11) auf
der Grundschicht (15) im Transferverfahren aufgebracht sind.
Die im Transferverfahren aufgebrachten Kontaktflächen (11)
weisen dabei eine höhere Abriebfestigkeit, eine bessere
chemische Beständigkeit und einen besseren Kontaktwiderstand
als die Grundschicht (15) auf - vgl. Fig. 2.
Die Struktur des im Transferverfahrens verwendeten Stempels (2)
ist der Struktur der auf zubringenden Kontaktflächen (11)
entsprechend ausgebildet - siehe Fig. 4, 5 und 6. Bei dem in Fig.
6 gezeigten Stempel (2) ist zusätzlich ein Stempel (2′) zum
Einprägen einer Aussparung (10A, Kavität) für den Chip (12)
integriert. Alternativ dazu ist es vorgesehen, einen Stempel
(2) mit einer planaren Stempelfläche (nicht dargestellt) zu
verwenden, wobei die abzulösende/aufzubringende Metallschicht
entsprechend der Struktur der Kontaktflächen vorstrukturiert
ist.
Für einen zusätzlichen Schutz des IC-Bausteines (12) und der
Kontaktflächen (11) ist - wie in Fig. 1 gezeigt - über dem
IC-Baustein (12) und über einem Teilbereich der Kontaktflächen
(11) eine nichtleitende Schutzschicht (14) aufgebracht. Die in
Fig. 2 gezeigte Schutzschicht (14) erstreckt sich über einen
größeren Bereich, wobei in der Schutzschicht (14) mindestens
Normkontaktflächen ausgespart sind.
In den Fig. 7, 8 und 9 sind Schnitte durch verschieden
ausgebildete Chipkarten (1), welche jeweils die erfindungsgemäß
aufgebrachten Kontaktflächen (11) aufweisen, gezeigt.
Um eine gute Haftung sich zwischen den metallischen
Kontaktflächen (11) und der Kartenoberfläche zu bewirken, ist
in vorteilhafter Weise eine dünne Klebeschicht (11A) als
Haftvermittler angeordnet. Außerdem ist es vorgesehen die
Oberfläche des Kartenmaterials für eine optimale Haftung der
Kontaktflächen (11) speziell auszubilden.
Nachfolgend wird beschrieben, wie die elektrisch leitende
Verbindung zwischen den Anschlußpunkten des IC-Bausteines (12)
und den im Transferverfahren aufgebrachten Kontaktflächen (11)
hergestellt wird.
In Fig. 7 ist eine erste Variante der elektrisch leitfähigen
Verbindungsherstellung zwischen den Anschlußpunkten (12A) des
Chips (12) und den Kontaktflächen (11) dargestellt. In dieser
Variante wird die Verbindung durch Bonddrähte (13B) realisiert.
In Fig. 8 ist eine zweite Variante der elektrisch leitfähigen
Verbindungsherstellung zwischen den Anschlußpunkten (12A) des
Chips (12) und den Kontaktflächen (11) dargestellt. In dieser
Variante wird die Verbindung durch ein im Sieb- oder
Schablonendruck aufgebrachtes, elektrisch leitfähiges Material
(13A) gebildet. In Fig. 9 ist eine weitere Variante der
elektrisch leitfähigen Verbindungsherstellung zwischen den
Anschlußpunkten (12A) des Chips (12) und den Kontaktflächen
(11) dargestellt. Dabei ist die Verbindung direkt über eine
leitfähige Erhebung auf den Anschlußpunkten (12A) des Chips
(12) und/oder den Kontaktflächen (11) hergestellt, die
sogenannte Flip-Chip-Technik.
Die Trägerfolie (3), auf der sich die abzulösende/
aufzubringende Metallschicht (11) befindet, wird im
Chipkartenherstellungsprozeß im Rolle-Rolle-Verfahren
weitertransportiert.
Bei dem Kartenkörper kann es sich sowohl um eine im
Spritzgußverfahren einstückig hergestellte Karte als auch um
eine aus mehreren Schichten bestehende, laminierte Karte
handeln.
In einer Variante ist es vorgesehen, daß im Kartenkörper eine
vorgefertigte (z. B. ausgefräste) Aussparung/Kavaität (10A) für
den Chip (12) vorgesehen ist. Alternativ wird die Kavität (10A)
mittels eines Heizstempels (2′) eingeprägt. Wenn - wie in Fig. 6
dargestellt - dieser Stempel (2′) zum Einprägen der Kavität
(10A) in dem Stempel (2) für das Transferverfahren integriert
ist, ist es möglich in einem Schritt die Kontaktflächen (11)
auf die Kartenoberfläche aufzubringen und gleichzeitig die
Kavität (10A) zur Aufnahme des Chips (12) einzuprägen.
Anschließend wird der Chip (12) in die Karte (10) implantiert,
die leitende Verbindung zwischen den Anschlußpunkten (12A) des
Chips und den Kontaktflächen (11) hergestellt und eventuell
eine Schutzschicht (14) aufgebracht.
Claims (16)
1. Chipkarte mit elektrisch leitfähigen Kontaktflächen, welche
mit entsprechenden Anschlußpunkten eines im Kartenkörper
eingesetzten IC-Bausteines (Kartenchip) elektrisch leitend
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß
dieselbe Kontaktflächen aufweist, die als Metallschicht mittels
eines entsprechend ausgebildeten Stempels (2) unter dem Einfluß
Druck und Wärme von einer Trägerfolie (3) abgelöst und auf die
Kartenoberfläche unlösbar aufgebracht sind.
2. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
die Kontaktflächen (11) bildende Metallschicht aus mindestens
zwei Schichten bestehen.
4. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Kontaktflächen (11) bildende
Metallschicht eine Kupfer-, eine Nickel- und eine Goldschicht
aufweist.
5. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Kontaktflächen (11) bildende
Metallschicht eine Kupfer-, eine Nickel- und eine Silberschicht
aufweist.
6. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Kontaktflächen (11) bildende
Metallschicht eine Kupfer-, eine Nickel- und eine
Palladiumschicht aufweist.
7. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stempel (2) entsprechend der Struktur
der Kontaktflächen (11) strukturiert ist.
8. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die aufzubringende Metallschicht
entsprechend der Struktur der Kontaktflächen vorstrukturiert
ist.
9. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Kartenoberfläche und den
Kontaktflächen (11) eine Klebeschicht (11A) und/oder ein
Haftvermittler angeordnet ist.
10. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der IC-Baustein (12) in einer
vorgefertigten Aussparung (10A) des Kartenkörpers (10)
eingesetzt ist.
11. Chipkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der IC-Baustein (12) unter dem Einfluß von Temperatur und
Druck in den Kartenkörper (10) hineingepreßt ist.
12. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch leitende Verbindung zwischen
den Kontaktflächen (11) und den Anschlußpunkten (11A) des
IC-Bausteines (12) von einem im Sieb- oder Schablonendruck
aufgebrachtes, elektrisch leitfähiges Material (13A) gebildet
ist.
13. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch leitende Verbindung zwischen
den Kontaktflächen (11) und den Anschlußpunkten (12A) des
IC-Bausteines (12) über Bondbänder (13B) oder Bonddrähte
hergestellt ist.
14. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch leitende Verbindung zwischen
den Kontaktflächen (11) und den Anschlußpunkten (12A) des
IC-Bausteines (12) direkt über eine leitfähige Erhebung (13C) auf
den Anschlußpunkten (12A) und/oder den Kontaktflächen (11) in
der Flip-Chip-Technologie hergestellt ist.
15. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest über dem IC-Baustein (12) und der
Verbindung zwischen den Anschlußpunkten (12A) des IC-Bausteins
(12) und den Kontaktflächen (11) eine nichtleitende
Schutzschicht (14) aufgebracht ist.
16. Chipkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß unter den Kontaktflächen (11) auf der
Kartenoberfläche eine im Sieb- oder Schablonendruck
aufgebrachte, elektrisch leitfähige Grundschicht (15)
aufgebracht ist, wobei die darüber angeordneten Kontaktflächen
(11) eine höhere Abriebfestigkeit, eine bessere chemische
Beständigkeit und/oder einen besseren Kontaktwiderstand als die
Grundschicht (15) aufweisen.
17. Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte mit elektrisch
leitfähigen Kontaktflächen, welche mit entsprechenden
Anschlußpunkten des IC-Bausteines (Kartenchip) elektrisch
leitend verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß
im Transferverfahren eine Metallschicht mittels eines
entsprechend ausgebildeten Stempels unter dem Einfluß Druck und
Temperatur von einer Trägerfolie abgelöst und zur Ausbildung
der Kontaktflächen (11) auf die Kartenoberfläche unlösbar
aufgebracht sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19600388A DE19600388C2 (de) | 1996-01-08 | 1996-01-08 | Chipkarte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19600388A DE19600388C2 (de) | 1996-01-08 | 1996-01-08 | Chipkarte |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE19600388A1 true DE19600388A1 (de) | 1997-09-11 |
| DE19600388C2 DE19600388C2 (de) | 2000-03-09 |
Family
ID=7782283
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19600388A Expired - Fee Related DE19600388C2 (de) | 1996-01-08 | 1996-01-08 | Chipkarte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19600388C2 (de) |
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1996
- 1996-01-08 DE DE19600388A patent/DE19600388C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19600388C2 (de) | 2000-03-09 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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| D2 | Grant after examination | ||
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: SAGEM ORGA GMBH, 33104 PADERBORN, DE |
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