DE19600968A1 - Betonstein, sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen Betonsteins - Google Patents
Betonstein, sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen BetonsteinsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Betonstein, insbesondere
Betonstein zur Verwendung als Pflasterstein, dessen nach dem
Verlegen zumindest sichtbare Oberfläche durch stiftartige
Werkzeuge mechanisch nachbearbeitet ist.
Eine bekannte Oberflächenbearbeitung bei Betonsteinen ist das
sogenannte "Stocken". Hierzu werden bestimmte, als
Stockmeißel bekannte Werkzeuge benutzt, die nicht nur im
Handbetrieb, sondern auch zusammen mit Bearbeitungsmaschinen
eingesetzt werden, wobei in der Regel ein oder mehrere Meißel
in einem Gerät angeordnet und entweder mechanisch,
pneumatisch oder elektrisch angetrieben werden. Diese
Oberflächenbearbeitung findet nicht nur bei Betonsteinen,
sondern auch bei Natursteinprodukten Verwendung, wobei bei
Betonsteinen die Erstellung von natursteinähnlichen
Oberflächen angestrebt wird.
Eine entsprechende Vorrichtung
ist zum Beispiel in der FR-A 1 479 556 dargestellt und
beschrieben. Die mit einer derartigen Vorrichtung bearbeitete
Steinoberfläche zeigt eine regelmäßig sich wiederholende
Struktur, da der Bearbeitungsvorgang lediglich linienhaft
erfolgen kann.
Um bei Betonsteinen eine Sichtfläche zu erhalten, die optisch
den Eindruck eines in handwerklicher Steinmetzarbeit
hergestellten Steines vermittelt, wurde vorgeschlagen, die
Sichtfläche von Betonsteinen mit stiftartigen Werkzeugen,
nämlich Stahlnadeln bzw. -nägeln zu bearbeiten, wobei diese
Werkzeuge sich jeweils durch eine Bearbeitungsspitze
auszeichnen, die beim Auftreffen auf den Betonstein die
zwischen dem oberflächigen Korn befindliche Zementschlempe
herauslösen. Dadurch entsteht eine relativ grobe
Oberflächenstruktur an der Sichtseite des Betonsteins, die
optisch nahezu den Eindruck eines handwerklich hergestellten
Steines vermittelt. Dadurch, daß mit den bekannten Werkzeugen
das oberflächenseitige Feinkorn nicht oder nur unwesentlich
bearbeitet wird, wird optisch der Eindruck eines in
handwerklicher Steinmetzarbeit hergestellten Steines nur
unvollständig vermittelt; denn ein in handwerklicher
Steinmetzarbeit hergestellter Stein weist oberflächenseitig
ausgeprägte Kornabsplitterungen, d. h. unregelmäßige und
scharfkantige Kornflächen auf.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
einen Betonstein zu schaffen, dessen nach dem Verlegen
zumindest sichtbare Oberfläche derart mechanisch
nachbearbeitet ist, daß sie den Eindruck eines tatsächlich in
handwerklicher Steinmetzarbeit hergestellten Steines
vermittelt.
Es ist ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
entsprechendes Bearbeitungsverfahren zur Verfügung zu
stellen.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Ausbildung des
Betonsteins durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches
1, und hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmale des
Anspruches 6 gelöst.
Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß
durch Bearbeitung mit stiftartigen Hämmern mit jeweils
stumpfer Schlagfläche die Zementschlempe abgeplatzt und das
oberflächenseitige Korn, insbesondere Feinkorn, des
Betonsteins ebenfalls abgeplatzt bzw. angeschlagen sind.
Entscheidend ist also die durch Abplatzen der Zementschlempe
und des oberflächenseitigen Korns entstehende Grobstruktur
der bearbeiteten Oberfläche, die optisch den Eindruck eines
in handwerklicher Steinmetzarbeit hergestellten Steines
vermittelt.
Vorzugsweise ist die sichtbare Oberfläche entweder insgesamt
gleichförmig oder nach einem vorgegebenen Muster,
insbesondere Streifenmuster, unterschiedlich intensiv,
insbesondere unterschiedlich tief nachbearbeitet. Auf diese
Weise läßt sich die Variation von Verlegungsmustern
zusätzlich erhöhen.
Es ist auch denkbar, die sichtbare Oberfläche derart
mechanisch nachzubearbeiten, daß unbearbeitete Flächen mit
bearbeiteten Flächen abwechseln.
Von großer Bedeutung ist auch noch die Maßnahme nach Anspruch
4, wonach die Sichtseite des Betonsteins randseitig durch
eine Fase begrenzt ist. Diese Fase verhindert, daß bei der
mechanischen Nachbearbeitung der Umfangsrand der bearbeiteten
Fläche ausbricht. Dabei muß natürlich darauf geachtet werden,
daß die untere Begrenzung der Fase tiefer liegt als die
maximale Tiefe der mechanischen Nachbearbeitung.
Vorzugsweise beträgt die maximale durchschnittliche
Bearbeitungstiefe zwischen etwa 0,5 bis 2,5 mm, insbesondere
etwa 1,0 mm.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt die mechanische
Nachbearbeitung der nach dem Verlegen zumindest sichtbaren
Oberfläche eines Betonsteins durch oszillierende Einwirkung
mit stiftartigen Hämmern mit stumpfer Schlagfläche derart,
daß die Zementschlempe abgeplatzt und das oberflächenseitige
Korn, insbesondere Feinkorn, zumindest teilweise abgeplatzt
bzw. angeschlagen werden.
Zum Zwecke der mechanischen Nachbearbeitung werden die zu
bearbeitenden Betonsteine unterhalb einer Vielzahl von neben-
und hintereinander angeordneten Gruppen von oszillierend
angetriebenen Stifthämmern vorbeibewegt. Vorzugsweise wird
eine Vielzahl von neben- und hintereinander angeordneten
Betonsteinen kontinuierlich oder diskontinuierlich zur
großflächigen Nachbearbeitung an den oszillierend
angetriebenen Stifthämmern vorbeibewegt, wobei sich die
Gruppen von Stifthämmern zur Erzielung einer
unterschiedlichen Bearbeitungsintensität und/oder -tiefe
höhenverstellen und/oder zur Einstellung einer vorbestimmten
Schlagfrequenz und Schlagkraft individuell ansteuern lassen.
Dadurch lassen sich die unterschiedlichsten Muster in
Transportrichtung der Betonsteine sowie quer dazu herstellen.
Verfahrens- und auch vorrichtungstechnisch ist also von
besonderer Bedeutung, daß die Gruppen von oszillierend
angetriebenen Stifthämmern individuell höhenverstellbar und
individuell ansteuerbar sind. Vorzugsweise werden pneumatisch
angetriebene Stifthämmer verwendet.
Alternativ zu der individuellen, aber auch in Kombination mit
der individuellen Höhenverstellbarkeit der Gruppen von
Stifthämmern ist auch eine gemeinsame Höhenverstellung aller
Gruppen von Stifthämmern denkbar, nämlich durch mehr oder
weniger starkes Absenken eines gemeinsamen Werkzeughalters in
Zuordnung zu den zu bearbeitenden Betonsteinen, die
vorzugsweise auf einem Förderband bzw. einer Förderkette
liegend unter den oszillierend angetriebenen Stifthämmern zur
Oberflächenbearbeitung vorbeibewegt werden.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäß
bearbeiteten Betonsteins anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen an der sichtbaren Oberfläche nachbearbeiteten
Betonstein in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 einen Teil eines erfindungsgemäß nachbearbeiteten
Betonsteins, dessen nachbearbeitete Oberfläche ein
Streifenmuster vermittelt;
Fig. 3 eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 2;
und
Fig. 4 einen Schnitt durch einen erfindungsgemäß
nachbearbeiteten Oberflächenbereich eines
Betonsteins.
Der in Fig. 1 dargestellte Betonstein 10 ist an seiner
Oberseite 11, die nach dem Verlegen sichtbar ist, mechanisch
nachbearbeitet, und zwar mit oszillierend angetriebenen
stiftartigen Hämmern mit jeweils stumpfer Schlagfläche. Durch
diese Hämmer werden an der Oberseite 11 die Zementschlempe 12
abgeplatzt und das oberflächenseitige Korn 13 zumindest
teilweise abgeplatzt bzw. angeschlagen, wie Fig. 4 sehr
deutlich erkennen läßt. Die abgeplatzten bzw. angeschlagenen
Sichtflächen des oberflächenseitigen Korns sind in Fig. 4
mit der Bezugsziffer 14 gekennzeichnet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist die Oberseite, d. h.
die nach dem Verlegen sichtbare Oberfläche 11 insgesamt
gleichförmig mechanisch nachbearbeitet, d. h. gleichförmig
intensiv und gleichförmig tief.
Es ist jedoch auch denkbar, die Nachbearbeitung nach einem
vorgegebenen Muster, insbesondere Streifenmuster entsprechend
den Fig. 2 und 3 durchzuführen. Bei der Ausführungsform
nach Fig. 2 werden nebeneinander angeordnete Gruppen
stiftartiger Hämmer unterschiedlich hoch eingestellt und/oder
unterschiedlich intensiv hinsichtlich Frequenz und/oder
Schlagkraft angesteuert mit der Folge, daß beim Durchlauf der
Betonsteine unterhalb der auf diese oberflächenseitig
einwirkenden Hämmer ein streifenartiges Oberflächenmuster
entsteht, wobei sämtliche Streifen oberflächenbearbeitet
sind. Die tieferliegenden Bearbeitungsstreifen sind mit der
Bezugsziffer 15 gekennzeichnet, während die höherliegenden
Streifen die Bezugsziffer 16 aufweisen. Bei der
Ausführungsform nach Fig. 3 sind nur die tieferliegenden
Oberflächenstreifen 15 in der beschriebenen Weise
nachbearbeitet. Die höherliegenden Streifen 16 sind jeweils
unbearbeitet, d. h. nahezu glatt.
Entsprechend Fig. 1 ist die nachbearbeitete Oberseite
randseitig durch eine Fase 17 begrenzt. Die Fase 17 erstreckt
sich bis unterhalb der maximalen Bearbeitungstiefe für die
mechanische Nachbearbeitung, so daß keine abgebrochenen
Kanten am Umfangsrand der nachbearbeiteten Oberseite 11
entstehen.
Die maximale durchschnittliche Bearbeitungstiefe beträgt
zwischen etwa 0,5 bis 2,5 mm, vorzugsweise etwa 1,0 mm. Diese
durchschnittliche Bearbeitungstiefe ist in der Fig. 4 mit
"BT" gekennzeichnet bzw. angegeben.
Der Fig. 4 kann entnommen werden, daß die oberseitig
angeschlagenen bzw. abgeplatzten Flächen 14 des Beton
eingebetteten Korns relativ scharfkantig sind. Damit wird
insgesamt, d. h. in Verbindung mit der abgeplatzten
Zementschlempe zwischen dem oberflächenseitig liegenden Korn
optisch der Eindruck einer handbearbeiteten Steinoberfläche
vermittelt.
Die Anordnung der oszillierend angetriebenen stiftartigen
Hämmer mit jeweils stumpfer Schlagfläche ist so, daß
praktisch jedes Oberflächenkorn von einem Hammer getroffen
und damit angeschlagen oder oberflächenseitig gebrochen ist.
Bei Verwendung von nadel- bzw. nagelartigen Hämmern wird das
oberflächenseitige Korn nicht oder nur unscheinbar
beschädigt. Die Nadeln gleiten an der Kornoberfläche ab und
lösen nur die umliegende Zementschlempe heraus. Den hier
gewünschten Kornbruch kann man mit nadel- bzw. nagelförmigen
Hämmern nicht erreichen. Diese Hämmer zeichnen sich durch
eine scharfe Bearbeitungsspitze aus, die das erwähnte
Abgleiten am Korn bewirken.
Die oben erwähnte maximale durchschnittliche
Bearbeitungstiefe entspricht in etwa dem halben
durchschnittlichen Feinkorn-Durchmesser des Betonsteins.
Darüberhinaus ist noch bemerkenswert, daß die
Oberflächenstruktur nach der Nachbearbeitung äußerst
unregelmäßig und damit handwerklich ist. Feine und gröbere
Oberflächenstrukturen gehen unregelmäßig ineinander über
abhängig von der oberflächenseitigen Kornverteilung.
Der Durchmesser der oszillierend angetriebenen stiftartigen
Hämmer mit stumpfer bzw. ebener Schlagfläche beträgt zwischen
1,0 bis 2,5, insbesondere etwa 1,5 mm. Entsprechend groß ist
die Bearbeitungsfläche pro Hammer. Die Anordnung der
stiftartigen Hämmer erfolgt sowohl in Transportrichtung der
zu bearbeitenden Betonsteine als auch quer dazu jeweils
versetzt zueinander, so daß eine vollflächige
Oberflächenbearbeitung gewährleistet ist.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale
werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie
einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik
neu sind.
Claims (8)
1. Betonstein, insbesondere Bestonstein zur Verwendung als
Pflasterstein, dessen nach dem Verlegen zumindest
sichtbare Oberfläche (11) durch stiftartige Werkzeuge
mechanisch nachbearbeitet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß
durch Bearbeitung mit stiftartigen Hämmern mit jeweils
stumpfer Schlagfläche die Zementschlempe (12) abgeplatzt
und das oberflächenseitig liegende Korn (13), insbesondere
Feinkorn, zumindest teilweise abgeplatzt (14) bzw.
angeschlagen (14) sind.
2. Betonstein nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß
die sichtbare Oberfläche (11) entweder insgesamt
gleichförmig oder nach einem vorgegebenen Muster,
insbesondere Streifenmuster (Fig. 2 und 3)
unterschiedlich intensiv, insbesondere tief nachbearbeitet
ist.
3. Betonstein nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß
nur ein Teil der sichtbaren Oberfläche (11) mechanisch
nachbearbeitet ist, insbesondere derart, daß unbearbeitete
Flächen, insbesondere Streifen (Fig. 3) mit
nachbearbeiteten Flächen, insbesondere Streifen (Fig. 3)
abwechseln.
4. Betonstein nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß
die nachbearbeitete Oberfläche (11) randseitig durch eine
Fase (17) begrenzt ist.
5. Betonstein nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß
die maximale durchschnittliche Bearbeitungstiefe zwischen
etwa 0,5 bis 2,5 mm, insbesondere etwa 1,0 mm, beträgt.
6. Verfahren zur mechanischen Nachbearbeitung zumindest der
nach dem Verlegen sichtbaren Oberfläche eines Betonsteins
durch oszillierende Einwirkung stiftartiger Werkzeuge,
dadurch gekennzeichnet,
daß
die mechanische Nachbearbeitung durch oszillierende
Einwirkung mit stiftartigen Hämmern mit stumpfer
Schlagfläche erfolgt, derart, daß die Zementschlempe
abgeplatzt und das oberflächenseitig liegende Korn,
insbesondere Feinkorn, zumindest teilweise abgeplatzt bzw.
angeschlagen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß
zum Zwecke der mechanischen Nachbearbeitung die zu
bearbeitenden Betonsteine unterhalb einer Vielzahl von
neben- und hintereinander angeordneten Gruppen von
oszillierend angetriebenen Stifthämmern vorbeibewegt
werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß
eine Vielzahl von neben- und hintereinander angeordneten
Betonsteinen zur großflächigen Nachbearbeitung derselben
an den oszillierend angetriebenen Stifthämmern
vorbeibewegt wird, wobei sich die Gruppen von Stifthämmern
zur Erzielung einer unterschiedlichen
Bearbeitungsintensität und/oder -tiefe höhenverstellen
und/oder zur Einstellung einer vorbestimmten
Schlagfrequenz und Schlagkraft individuell ansteuern
lassen.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19600968A DE19600968A1 (de) | 1996-01-12 | 1996-01-12 | Betonstein, sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen Betonsteins |
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| EP97900594A EP0874721B1 (de) | 1996-01-12 | 1997-01-10 | Betonstein, sowie verfahren zur herstellung eines solchen betonsteins |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE19600968A1 true DE19600968A1 (de) | 1997-08-07 |
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