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DE19600825A1 - Fondsitzanlage eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Fondsitzanlage eines Kraftfahrzeuges

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DE19600825A1
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DE
Germany
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backrest
retaining strip
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rear seat
seat system
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DE1996100825
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Kurt Hinrichs
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Dr Ing HCF Porsche AG
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Dr Ing HCF Porsche AG
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  • Transportation (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Fondsitzanlage eines Kraftfahrzeuges gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei 2+2-sitzigen Sportwagen, die in der Regel einen relativ kleinen Kofferraum aufweisen, werden bei der Benutzung durch lediglich einen oder zwei Fahrzeuginsassen oftmals die Rückenlehnen der Fondsitzanlage nach vorne in eine etwa horizontal ausgerichtete Ablagestellung geklappt, wodurch dieser Bereich zur Vergrößerung des Gepäckraumvolumens herangezogen wird. Damit auf der vorgeklappten Rückenlehne aufliegende Gepäckstücke beim Abbremsen des Kraftfahrzeuges nicht nach vorne geschleudert werden, ist am vorderen Rand der Oberseite der vorgeklappten Rückenlehne eine nach oben hin vorstehende, querverlaufende Halteleiste angeordnet.
Nachteilig an dieser feststehenden Halteleiste ist, daß zu ihrer Unterbringung bei hochgeklappter Rückenlehne ein entsprechender Bauraum im Fondraum hinter der Rückenlehne vorgesehen werden muß, wodurch die freie Gestaltung in diesem Bereich eingeschränkt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine am oberen Rand der Rückseite der Rückenlehne vorgesehene Halteleiste so auszubilden, daß durch die Halteleiste bei hochgeklappter Rückenlehne die freie Gestaltung im dahinterliegenden Bereich nicht beeinträchtigt wird, wogegen die Halteleiste in vorgeklappter Stellung ein Verrutschen nach vorn der auf der Rückenlehne aufliegenden Gepäckstücke über die Rückenlehne hinaus vermeiden soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, die Erfindung in vorteilhafter Weise ausgestaltende Merkmale enthalten die Unteransprüche.
Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, daß durch die klappbare Ausbildung der Halteleiste an der Rückseite der Rückenlehne einerseits eine vollständig versenkte Ruhestellung der Halteleiste geschaffen wird, in der die Halteleiste nicht gegenüber der angrenzenden rückseitigen Kontur der Rückenlehne vorsteht und somit keinen zusätzlichen Bauraum beansprucht.
Andererseits läßt sich die Halteleiste bei vorgeklappter Rückenlehne schnell und einfach in eine hochgestellte aufrechte Wirkstellung verlagern. Die Halteleiste weist eine solche Bauhöhe auf, daß bei hochgestellter Wirkstellung die auf der Rückenlehne aufliegenden Gepäckstücke vor einem Verrutschen gegen die Vordersitz-Rückenlehnen geschützt sind.
Vorzugsweise ist die plattenförmig ausgebildete Halteleiste an ihren beiden Längsseiten mittels zweier fluchtender Zapfen an einem trogförmigen Gehäuse schwenkbar gelagert und bildet in der versenkten Ruhestellung einen Deckel des Gehäuses. Das Gehäuse ist in eine Aussparung der Rückenlehne eingesetzt und dort in Lage gehalten. Zumindest in einer der beiden Endstellungen ist die plattenförmige Halteleiste über eine Rasteinrichtung am Gehäuse lösbar fixiert. Zum einfachen Hochschwenken der Halteleiste ist am Gehäuse örtlich eine Griffmulde ausgebildet oder die Halteleiste ist mit einer Ausnehmung versehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht von schräg vorne auf eine unverkleidete Fondsitzanlage eines durch ein Cabriolet gebildeten Kraftfahrzeuges, wobei die Rückenlehnen der Fondsitzanlage nach vorne geklappt sind und einseitig ein Aktenkoffer dargestellt ist,
Fig. 2 eine Ansicht entsprechend Fig. 1 auf eine verkleidete Fondsitzanlage eines Kraftfahrzeuges,
Fig. 3 eine Teilansicht in Pfeilrichtung R der Fig. 2 von oben auf die Rückseite der Rückenlehne mit der erfindungsgemäßen klappbaren Halteleiste in größerem Maßstab und eingeklappter Stellung,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2 in größerem Maßstab und
Fig. 5 einen Längsschnitt durch die hochgeklappte Rückenlehne und den angrenzenden Tragrahmen sowie die querverlaufende Verkleidung in größerem Maßstab.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Fondsitzanlage 1 eines durch ein 2+2-sitziges Cabriolet gebildeten Kraftfahrzeuges, wobei sich die Fondsitzanlage 1 aus zwei nebeneinanderliegenden Sitzteilen 2 und diesen zugeordneten schwenkbaren Rückenlehnen 3 zusammensetzt.
Beide Rückenlehnen 3 sind jeweils um eine querverlaufende, etwa horizontal ausgerichtete Drehachse 4 schwenkbar am Aufbau angelenkt und von einer aufrechten Betriebsstellung A (Fig. 5) nach vorne in eine etwa horizontal ausgerichtete Ablagestellung B verlagerbar. Die Rückenlehnen 3 können in der Ablagestellung B jedoch auch eine leichte Schräglage einnehmen.
In den Fig. 1 und 2 befinden sich beide Rückenlehnen 3 in der nach vorne geklappten Ablagestellung B. Die Fondsitzanlage 1 wird seitlich durch Fondseitenverkleidungen 5 begrenzt. Hinter den beiden Rückenlehnen 3 ist am Aufbau ein sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckender Tragrahmen 6 angeordnet, an dem nebeneinanderliegend ausfahrbare Überrollschutzvorrichtungen 7 vorgesehen sind. In Fig. 1 ist lediglich eine der beiden Überrollschutzvorrichtungen 7 gezeigt (rechte Seite).
Der Tragrahmen 6 mit den integrierten Überrollschutzvorrichtungen 7 ist nach oben hin durch ein querverlaufendes, etwa horizontal ausgerichtetes Verkleidungsteil 8 abgedeckt. Die in Kassetten 9 aufgenommenen Überrollschutzvorrichtungen 7 ragen in aufrechter Betriebsstellung A der Rückenlehnen 3 an diese heran, d. h. zwischen der Rückseite der Rückenlehne 3 und den angrenzenden Kassetten 9 ist - in Fahrzeuglängsrichtung gesehen - nur ein geringer Bauraum vorgesehen (Fig. 5). Zur Vergrößerung des Stauvolumens lassen sich beide Rückenlehnen 3 bei unbenutzter Fondsitzanlage 1 nach vorne klappen, so daß auf die etwa horizontalen Rückenlehnen 3 Gepäckstücke 10 wie Koffer, Taschen, Aktentaschen oder dergleichen gelegt werden können. Damit die Gepäckstücke 10 bei einer Fahrzeugverzögerung (starkes Abbremsen) nicht nach vorne in den Bereich des Fahrer- bzw. Beifahrersitzes geschleudert werden, ist am vorderen Rand 11 der abgeklappten Rückenlehne 3 und zwar an deren Oberseite eine klappbare Halteleiste 12 angebracht, die von einer versenkten Ruhestellung C in eine ausgefahrene, aufrechte Wirkstellung D verlagerbar ist. Die Halteleiste 12 ist plattenförmig ausgebildet und vorzugsweise aus Kunststoff, Holz oder dergleichen gefertigt.
Im Ausführungsbeispiel ist die plattenförmige Halteleiste 12 an ihren beiden Längsseiten mittels zweier fluchtender Zapfen 13 an einem trogförmigen Gehäuse 14 schwenkbar gelagert. Das vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Gehäuse 14 ist in eine Aussparung 15 eines Trägerteils 16 der Rückenlehne 3 eingesetzt und dort in Lage gehalten.
Gemäß Fig. 4 ist an der Außenseite des Gehäuses 14 zumindest örtlich eine vorstehende Verzahnung 17 vorgesehen, die mit dem die Aussparung 15 begrenzenden Trägerteil 16 der Rückenlehne 3 verkrallend zusammenwirkt. Die Verzahnung 17 wird beispielsweise durch sägezahnartige Rillen an der Außenseite des Gehäuses 14 gebildet. Das Gehäuse 14 stützt sich mit einem umlaufenden dünnwandigen Rand 18 an einem angrenzenden Bezug 19 (Teppichboden) der Rückenlehne 3 ab. Der Rand 18 ist parallel zum Trägerteil 16 und zum Bezug 19 ausgerichtet.
In der versenkten Ruhestellung C bildet die Halteleiste 12 einen Deckel für das trogförmige Gehäuse 14, wobei die Außenseite der Halteleiste 12 etwa oberflächenbündig zum Rand 18 des Gehäuses 14 und zur Rückseite der Rückenlehne 3 verläuft.
Bei Bedarf läßt sich die Halteleiste 12 von der versenkten Ruhestellung C in die etwa vertikale Wirkstellung D hochklappen. Zum besseren manuellen Umgreifen der Halteleiste 12 ist am Gehäuse 14 in einem mittleren Bereich der Quererstreckung der Halteleiste 12 eine vertiefte Griffmulde vorgesehen. Die Griffmulde ist - bei abgeklappter Rückenlehne - am hinteren Rand des Gehäuses 14 angeordnet, wogegen die beiden die Drehachse 20 für die Halteleiste 12 bildenden Zapfen 13 in einem weiter vorne liegenden Bereich des Gehäuses 14 vorgesehen sind.
Im Ausführungsbeispiel ist der obere Rand der hochgestellten Halteleiste 12 bogenförmig ausgebildet und fällt von der Mitte zu den beiden Längsseiten hin etwas ab. Anstelle der Griffmulde am Gehäuse 14 kann die Halteleiste 12 eine Ausnehmung aufweisen.
Die Halteleiste 12 ist zumindest in einer Endstellung (versenkte Ruhestellung C und/oder hochgeklappte Wirkstellung D) über eine Rasteinrichtung 21 am Gehäuse 14 fixiert.
Gemäß Fig. 3 ragt ein nockenförmiger Lagerabschnitt 22 der Halteleiste 12 in eine am Boden 23 des trogförmigen Gehäuses 14 angeordnete Raste 24 ein, wodurch die Halteleiste 12 in ihrer Ruhestellung C in Lage gehalten ist. Die Rasteinrichtung 21 läßt sich manuell überdrücken.
Durch abschnittsweise Anlage der hochgestellten Halteleiste 12 an einer angrenzenden aufrechten Gehäusewand wird die Halteleiste 12 nach vorne hin abgestützt, d. h. die Schwenkbewegung nach vorne wird hierdurch begrenzt.
Die Halteleiste 12 erstreckt sich zumindest über einen Teilbereich der Breite der Rückenlehne 2; sie kann sich jedoch auch über die gesamte Breite der Rückenlehne 3 erstrecken.
In den Fig. 2 und 5 ist ferner die aufrecht verlaufende Verkleidung 25 dargestellt, die sich zwischen der Rückenlehne 3 und dem dahinterliegend angeordneten Tragrahmen 6 erstreckt. Die Verkleidung 25 verläuft über die gesamte Innenraumbreite des Fondraumes und weist gemäß Fig. 5 zumindest einen abnehmbaren Deckel 26 auf, um den Zugang zu dahinterliegenden Bauteilen des Tragrahmens 6 zu gewährleisten.
Aus Fig. 5 ist ersichtlich, daß die Halteleiste 12 in der strichpunktiert dargestellten ausgefahrenen Wirkstellung D in die Verkleidung 25 bzw. den Bauraum der Kassette 9 der Überrollschutzvorrichtung 7 hineinragen würde.

Claims (6)

1. Fondsitzanlage eines Kraftfahrzeuges mit zumindest einer schwenkbaren Rückenlehne, die um eine querverlaufende untere Drehachse von einer aufrechten Betriebsstellung nach vorne in eine etwa horizontal ausgerichtete Ablagestellung verlagerbar ist, wobei am vorderen querverlaufenden Rand der Oberseite der abgeklappten Rückenlehne eine querverlaufende, nach oben vorstehende Halteleiste vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteleiste (12) klappbar ausgebildet ist und von einer versenkten Ruhestellung (C) in eine ausgefahrene, aufrechte Wirkstellung (D) bewegbar ist, wobei die Halteleiste (12) in der Ruhestellung (C) annähernd außenhautbündig zur angrenzenden Oberfläche der Rückenlehne (3) verläuft.
2. Fondsitzanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die plattenförmige Halteleiste (12) an ihren beiden Längsseiten mittels zweier fluchtender Zapfen (13) an einem trogförmigen Gehäuse (14) schwenkbar gelagert ist, wobei das Gehäuse (14) mit der Halteleiste (12) in eine Aussparung (15) der Rückenlehne (3) eingesetzt ist.
3. Fondsitzanlage nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite der Halteleiste (12) in der versenkten Ruhestellung (C) oberflächenbündig zum angrenzenden Gehäuse (14) und zur Kontur der Rückenlehne (3) verläuft.
4. Fondsitzanlage nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteleiste (12) zumindest in einer Endstellung (versenkten Ruhestellung (C) und/oder hochgeklappten Wirkstellung (D)) über eine Rasteinrichtung (21) am Gehäuse (14) fixiert ist.
5. Fondsitzanlage nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem mittleren Bereich der Quererstreckung der Halteleiste (12) am Gehäuse (14) eine Griffmulde zum manuellen Umgreifen der Halteleiste (12) ausgebildet ist oder daß an der Halteleiste (12) eine entsprechende Ausnehmung vorgesehen ist.
6. Fondsitzanlage nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite des Gehäuses (14) zumindest örtlich eine vorstehende Verzahnung (17) vorgesehen ist, die mit einem die Aussparung (15) begrenzenden Trägerteil (16) der Rückenlehne (3) verkrallend zusammenwirkt.
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