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DE1958779U - Verpackungsbehaelter fuer in klarsichthuellen abgepackte gegenstaende, wie frisiernetze od. dgl. - Google Patents

Verpackungsbehaelter fuer in klarsichthuellen abgepackte gegenstaende, wie frisiernetze od. dgl.

Info

Publication number
DE1958779U
DE1958779U DES60011U DES0060011U DE1958779U DE 1958779 U DE1958779 U DE 1958779U DE S60011 U DES60011 U DE S60011U DE S0060011 U DES0060011 U DE S0060011U DE 1958779 U DE1958779 U DE 1958779U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transparent
stacking shaft
sleeves
container
objects
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DES60011U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Solida Textil & Netzwaren Manufacturing
Original Assignee
Solida Textil & Netzwaren Manufacturing
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Solida Textil & Netzwaren Manufacturing filed Critical Solida Textil & Netzwaren Manufacturing
Priority to DES60011U priority Critical patent/DE1958779U/de
Publication of DE1958779U publication Critical patent/DE1958779U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4204Inspection openings or windows

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

R A. 084 509*15,2.67 —
PATENTANWÄLTE
HPL-ING. FRITZ THIELEKE DR.-INQ. RUDOLF DORINQ DR. JOACHIM FRICKE
BRAUNSCHWEIG - MÜNCHEN
Soliaa Textil- und Netzwaren-Manufaktur
Ruthard Dietze K.G-.
335 Helmstedt, Emmerstedter Straße 30
"Verpackungsbehälter für in Klarsichthüllen
abgepackte Gegenstände /wie frisiernetze od. dergl."
Die feuerung "betrifft einen Verpackungsbehälter für in Klarsichthüllen abgepackte Gegenstände wie Frisurnetze, -hauben, -schleier, -umhänge, Stirnbänder od. dergl., der als Transportbehälter und als Verkaufsständer verwendbar ist.
Es ist bekannt, die zum Transport von Frisurnetzen, -hauben
Usw. vom Hersteller zum Einzelhändler sowieso erforderlichen Behälter so auszubilden, daß sie zugleich beim Einzelhändler als Verkaufsständer dienen können. Dabei wird wesentlich
darauf geachtet, daß der Arbeits- und Materialaufwand für
die Herstellung dieser Behälter sowie zum Verpacken der in
Klarsichthüllen abgepackten Gegenstände in diese Behälter
in niedrigen Grenzen gehalten werden kann und daß zugleich
aber bei Verwendung dieses Behälters als Verkaufsständer eine mb'glichstgroße W:er.bewirksamkeit erzielt wird.
Es gibt zahlreiche unterschiedlich ausgebildete Verpackungsbehälter, bei denen die beiden genannten Forderungen nur
-/2
unvollkommen erfüllt sind. -So ist es beispielsweise "bekannt geworden, die einzelnen in Klarsichthüllen abgepackten Gegenstände auf festen Gmndplatten abreißbar zu befestigen. Für die Befestigung der: in K-j_arsichthüllen verpackten Gegenstände an solchen Grundplatten muß ein erheblicher Arbeitsaufwand in Kauf genommen werden und es wird andererseits auch nur ein geringer Schutz für die Gegenstände erzielt, wenn diese an den steifen Platten befestigt transportiert werden. öobald eine solche mit den Gegenständen bestückte Platte als Verkaufsständer aufgestellt wird und einzelne Gegenstände aus dem Sortiment entnommen bzw. verkauft sind, entstehen Lücken. Es ist bekannt, daß Lücken in einem dargebotenen Sortiment die Werbewirksamkeit wesentlich herabsetzen.
Bei anderen bekannten Behältern sind zur Aufnahme der Gegenstände taschenartige Aufnahmeeinrichtungen an einer flexiblen Aufnahmefolie befestigt, welche nach Bestückung mit den einzelnen in Klarsichthüllen verpackten Gegenständen zum Transport in !Form eines Wickels mit. innenliegenden Gegenständen zusammengerollt wird. Hierbei wird zwar ein wesentlich besserer Schutz für. die zu "verpackenden Gegenstände während des Transportes erzielt, die geringe Werbewirksamkeit jedoch die durch das Entstehen von Lücken im dargebotenen Sortiment der Gegenstände bedingt ist, kann jedoch auch bei diesen bekannten Terpackungsbehältern nicht vermieden werden.
Der Neuerung liegt'die Aufgabe zugrunde, einen bezüglich Material und Arbeitsaufwand einfachen und wirtschaftlich her-
-/3
stellbaren und verwendbaren Verpackungsbehälter der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine hohe Werbewirksamkeit bei der Verwendung als Verkaufsständer aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich der eingangs genannte Verpackungsbehälter neuerungsgemäß dadurch, daß der Behälter aus einem von durchsichtigen Wänden begrenzten oben offenen Stapelschacht und einem überschiebbaren undurchsichtigen Stülpdeckel besteht 3 dessen Wandungen sich bis zum fest und undurchsichtig ausgebildeten Boden des Stapelschachtes erstrecken,und daß wenigstens eine Wand des Stapelschachtes einen vom Boden bis zum oberen Rand verlaufenden G-riffschlitz zum Erfassen der im Schacht übereinandergestapelten, in den Klarsichthüllen befindlichen Gegenstände aufweist.
Da bei dem neuen Verpackungsbehälter ein Stapelschacht aus klar durchsichtigen Wänden zur Aufnahme der in Klarsichthüllen verpackten Gegenstände dient und die einzelnen in Klarsichthüllen verpackten Gegenstände in diesemSchachte stapelartig übereinanderliegen, wird zumindest der oberste in der Klarsichthülle verpackte Gegenstand voll dem Blick des Betrachters dargeboten, während die darunterliegenden Gegenstände, die sieh hinsichtlich geringerer Einzelheiten, wie Farbe oder Musterung, von dem oberen Gegenstand unter-
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scheiden können, zumindest an ihren Rändern durch, die Wandungen des Stapelschachtes und der Klarsichthüllen hindurch erkennbar sind. Ein derartiger vorzugsweise aus einer Kunststoffolie gebildeter durchsichtiger Stapelschacht mit einem steifen Boden ist auf einfache Weise ohne großen Material- und Arbeitsaufwand herstellbar· und er kann auch auf ebenso einfache Weise zumindest wesentlich einfacher als eine Platte mit den in Klarsichthüllen verpackten Gegenständen bestückt werden. Ein aus Pappe oder Karton gefertigter Stülpdekkel steigert den Arbeits- und Materialaufwand zur Herstellung und Verwendung des neuen Yerpackungsbehälters nicht wesentlich, er ist sogar vorteilhaft, wenn seine Flächen werbewirksam genutzt werden. Durch den Griffschlitz oder die Griffschlitze in den Seitenwänden des durchsichtigen Stapelschachtes kann jeweils der gewünschte Gegenstand an seinen Seitenkanten erfaßt und aus dem Stapelschacht entnommen werden. Da die einzelnen in Klarsichthüllen verpackten Gegenstände lose im Stapelschacht übereinanderliegen, können auch bei einem unterschiedlichen Sortiment durch vorübergehendes Entnehmen eines Teiles der Gegenstände einzelne in Klarsichthüllen verpackte Gegenstände ausgewählt und entnommen werden, ohne daß sichtbare Lücken erzeugt werden, weil sieh die Gegenstände nach Wiedereinbringen in den Stapelschacht in lorm eines Stapels anordnen und dieser Stapel vom Boden bis zum obersten Gegenstand ein geschlossenes einheitliches Ganzes bildet. Auf dieseWeise bleibt
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_ 5 —
neue Verpackungsbehälter bei seiner Verwendung als Verkaufsständer, d.h. "bei abgenommenem Stülpdeckel in nahezu der gesamten Verkaufszeit werbewirksam. Darüberhinaus "besteht die Möglichkeit, den Stapelschacht sehr schnell and auf einfache Weise nachzufüllen, was bei anderen bekannten Verpackungsbehältern nicht oder nur sehr umständlich möglich ist*
Zweckmäßig ist es neuerungsgemäß, wenn der Stapelschacht und der Stülpdeckel einen der Klarsichthüllenform angepaßten vorzugsweise rechteckförmigen Querschnitt aufweisen.
Die Rechteckform ist im allgemein diejenige G-rundform, welche beim Verpacken von Gegenständen wie Prisurhauben, -netzen usw. in Klarsichthüllen gebildet wird. Es ist jedoch je nach Art des zu verpackenden Gegenstandes sowie zum Erzielen besonderer Werbewirksamkeit durchaus auch möglich, die Klarsichthüllen polygonförmig oder rund auszubilden und den Verpackungsbehälter, d.h. den Stapelschacht und den Stülpdeckel dieser Form anzupassen.
Die Feuerung sieht weiterhin vor, daß die Klarsichthüllen formsteife flaehe~ Quader mit wenigstens einer offenen Stirnfläche bilden.
■- 6 -
DieseAusgestaltung führt zunächst "bei geringem Aufwand zu einem sehr großen Schutz der einzelnen in den Hüllen verpackten Gegenstände, weil durch, die Formsteifigkeit ein Zerdrücken und Quetschen vemMen wird. Durch, die Formsteifigkeit wird auch, die Werbewirksarakeit eines Stapels in solchen Klarsichthüllen verpackter Gegenstände gesteigert. Die Werbewirksamkeit steigert auch, die offene Stirnfläche der Klarsichthülle, weil die Käuferin bei der Auswahl vor dem Kauf den jeweils gewählten Artikel durch, die offene Stirnfläche aus der Klarsiehthülle herausziehen und überprüfen kann. Bisher war es nicht möglich., Frisurhauben oder dgl. aus ihren Klarsichthüllen zu entnehmen und danach, den Zustand der Originalverpackung wiederherzustellen, weil die Hüllen dazu zerstört werden mußten. Die Möglichkeit, eine Frisurhaube oder dgl. einfach, seitlich, aus der neuen Klarsichthülle herausziehen zu können, bedeutet, daß diese in den Hüllen eng zusammengelegten oder -gefalteten Gegenstände nach dem Entnehmen aus der Hülle auseinandergefaltet und ausgebreitet werden können, so daß Einzelheiten der Wirkart, der Musterung usw. betrachtet werden können. Der Verkaufserfolg steigert sich daher infolge dieser an wenigstens einer Stirnfläche offenen Klarsichthüllen gegenüber den geschlossenen sehr erheblich, denn der verpackte Gegenstand kann in seiner vollen Form und Größe werbewirksam zur Geltung kommen.
Für die Fertigung der neuen Verpackungsbehälter ist es vorteilhaft, wenn die Klarsichthüllen und die Wandungen des Stapelschachtes aus einem durchsichtigen schweißbaren Kunststoff bestehen.
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Eine große Festigkeit läßt sieh mit wenig Materialaufwand "bei dem neuen Verpackungsbehälter dadurch erzielen, daß der Boden des Stapelschaehtes und des Stülpdeckels aus Karton oder Pappe gefertigt sind.
Schließlich, empfiehlt es sich neuerungsg^mäß noch, daß wenigstens der Kunststoff der Klarsichthüllen mit einer werbewirksamen Profilierung versehen ist.
Ein Ausführungsbeispiel des neuen Verpackungsbehältexs ist in den Zeichnungen dargestellt.
. 1 zeigt eine Klarsichthülle mit einem in ihr verpackten Gegenstand, welche zur Bestückung des neuen Verpackungs behälters dient.
Pig.. 2 zeigt den neuen Verpackungsbehälter in seiner Form als Verkaufsständer.
Fig. 3 zeigt den neuen Verpackungsbehälter gemeinsam mit dem Stülpdeckel, durch welchen er in die Form des Transportbehälters überführt wird.
Der in den Fig. 1 bis 3 dargestellte neue Verpackungsbehälter besteht aus einem Stapelschacht 1 mit durchsichtigen Wandungen und einem steifen,festen, undurchsichtigen Boden 2 sowie aus einem Stülpdeckel 3, welcher über den Stapelschacht geschoben werden kann und dann dessen Wandungen bis zum Boden 2 hinab bedeckt. In einer ifandung des Stapelschachtes 1 ist ein Griffschlitz 4 ausgebildet. Er ist so breit bemessen, daß die im Stapelschacht 1 aufgenommenen Klarsichthüllen 5 erfaßt und aus dem Stapelschacht T entnommen werden können. An der
jeweils gegenüberliegenden Wandung kann ggfs. auch ein zweiter Griffschlitz 4& vorgesehen sein.
Wie die Fig. 1 deutlich zeigt, sind im gezeigten Beispiel die Klarsienthüllen 5 zur Aufnahme der Gegenstände 6, welche Prisierhauben, -schleier, -umhänge, -netze oder Stirnbänder oder andere vergleichbare Artikel sein können, als formsteife flache Quader mit wenigstens einer,vorzugsweise zwei,offenen Stirnflächen 7 ausgebildet. Die Klarsichthüllen erlauben in dieser Form eine werbewirksame Stapelung im Stapelschacht 1 und ein leichtes Entnehmen der Gegenstände 6 durch Herausziehen durch die eine offene Stirnfläche 7 der Hülle. Durch die genannte Ausgestaltung der Hülle ist aber auch eine einfache Yerpackung im Herstellerwerk gewährleistet.
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Claims (6)

S c hut ζ an s ρ r ü c h e
1. Yerpackungsbehälter für in Klarsichthüllen abgepackte Gegenstände, wie Erisurnetze, -hauben, -schleier, -umhänge, Stirnbänder oder dgl., der als Transportbehälter und als Yerkaufsständer verwendbar ist, dadurch g e k e η η ze i c h η e t, daß der Behälter aus einem von durchsichtigen Wänden oben begrenzten offenen Stapelschacht (1) und einem überschiebbaren undurchsichtigen Stülpdeckel (3) besteht, dessen Wandungen sich bis zum fest und undurchsichtig ausgebildeten Boden (2.) des StapeIschachtes erstrecken, und daß wenigstens eine Wand des Stapelschachtes (i)einen vom Boden bis zum oberen Rand verlaufenden Griffschlitz (4) zum Erfassen der im Schacht übereinandergestapelten, in den Klarsichthüllen (5) befindlichen Gegenstände (6) aufweist.
2. Behälter nach Anspruch Ί, dadurch g e k e η η - ζ e i ohne t, daß der Stapelschacht (1) und der Stülpdeckel (3) einen der Klarsichthüllenform angepaßten, vorzugsweise rechteckförmigen Querschnitt aufweisen.
3. Behälter nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch g e k e τι χι ζ e i c h η e t, daß die Klarsichthüllen (5) formsteife flache Quader mit wenigstens einer offenen Stirnfläche (7) bilden.
-/10
4. Behälter na oh., einem oder mehreren der Ansprüche 1 "bis 3, dadurch. gekennzeichnet, daß die Klarsichthüllen (5) und die Wandungen des Stapelschachtes (1) aus einem durchsichtigen, schweißbaren Kunststoff bestehen.
5. Behälter nach, einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis' 4, dadurch. gekennzeichnet, daß der Boden (.2) des Stapelschachtes (1) und der Stülpdeckel (3) aus Karton oder :J?appe gefertigt sind.
6. Behälter nach, einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß· wenigstens der Kunststoff der Klarsichthüllen (5) mit einer werbewirksamen Profilierung "versehen ist. ■
DES60011U 1967-02-15 1967-02-15 Verpackungsbehaelter fuer in klarsichthuellen abgepackte gegenstaende, wie frisiernetze od. dgl. Expired DE1958779U (de)

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