DE1958221B2 - Verfahren und schaltungsanordnung fuer fernmelde-, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen, in denen sonderdiensteinrichtungen fuer ankommende anrufe vorgesehen sind - Google Patents
Verfahren und schaltungsanordnung fuer fernmelde-, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen, in denen sonderdiensteinrichtungen fuer ankommende anrufe vorgesehen sindInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahrer, und eine Schaltungsanordnung
für Fernmelde-, insbesondere Fernsprechvermittlungsanlagen, mit zentraler Steuerung
und zentralen Speichern, in denen die Rufnummern der rufenden Teilnehmer selbsttätig ermittelt werden, und
in denen Sonderdiensteinrichtungen für ankommende Anrufe zu Teilnehmern (Sonderdienstteilnehmer) vorgesehen
sind, wie z. B. Anrufumleitung, Fernsprechpause, Fernsprechauftragsdienst usw.
Für derartige Anlagen ist eine Vielzahl von Sonderdiensten bekannt. Beim Schonruf werden die ersten 4
bis 7 Anrufe beim gerufenen Teilnehmer unterdrückt, und erst, wenn der Rufende noch länger wartet, kommt
eine Verbindung zustande. Die Telefonpause verhindert jeden Anruf beim Teilnehmer; gegebenenfalls werden
die Anrufe zu einem Ansagegerät oder Abfrageplatz weitergeleitet. Beim Bescheiddienst werden alle
Anrufe von einem Ansagegerät oder einem Abfrageplatz beantwortet, beim Fernsprechauftragsdienst oder
der Anrufweiterleitung zu einem Ansagegerät, einem Platz oder einem Vertreteranschluß umgeleitet.
Insbesondere für Nebenstellenanlagen sind auch noch andere Dienste bekannt. So ist beispielsweise für
Teilnehmer mit entsprechender Berechtigung ein Anklopfen oder ein Aufschaken auf bestehende Verbindungen
möglich. Bei zentralen Anrufbeantwortern oder Diktiergeräten wird der von anderer Seite zugesprochene
Text nur bestimmten Teilnehmern wiedergegeben.
AUe diese Dienste — und weitere hier nicht aufgeführte — sind von der Berechtigung des Gerufenen
oder des Rufenden abhängig, an dem jeweiligen Sonderdienst teilzunehmen. Diese Berechtigung wird der
jeweiligen Fernmeldeanlage vom Schaltpersonal durch vorbereitendes Zuteilen einer Sc ^derdiensteinrichtung
festgelegt oder insbesondere in Anlagen mit zentraler Steuerung und zentralen Speichern in einer Speicherzelle
zusammen mit der Art des Sonderdienites vermerkt. Bei Sonderdiensten, die nur zeitweilig voll wirksam
sein sollen, wie z. B. bei der Telefonpause oder dem Fernsprechauftragsdienst, wird zusätzlich zu Beginn
dieser Zeit vom Schaltpersonal oder vom jeweiligen Sonderdiensaeilnehmer selbst die Nummer des
Teilnehmeranschlusses oder Ansagegerätes, zu der die Verbindung weiterzuleiten ist, und gegebenenfalls die
Uhrzeit, zu der der Teilnehmer wieder selbst die Anrufe entgegennehmen will, in einer weiteren Zelle eingespeichert.
Bei jedem ankommenden Anruf wird in einer derartigen aufgebauten Anlage die gewählte Rufnummer mit
den gespeicherten Rufnummern von auf Sonderdienste geschalteten Teilnehmern verglichen und bei einer
Übereinstimmung die dem angegebenen Sonderdienst entsprechende Schaltmaßnahme durchgeführt. Das hat
den Nachteil, daß bei gerade abgeschalteten Teilnehmern auch wichtige Anrufe, Fernanrufe usw. nicht zu
einem Gespräch führen, denn selbst vom Vertreteranschluß ist ja der gerufene Teilnehmer auch nicht ohne
Sondermaßnahmen erreichbar.
Es ist zwar, beispielsweise aus der deutschen Auslegeschrift 10 14 601, bekannt, durch Vorwahl einer
Kennziffer die Gesprächsumleitung für den jeweiligen Anruf unwirksam zu machen; jedes Register des Amtes
muß aber zu diesem Zweck ein zusätzliches Relais nachgebaut bekommen. Außerdem merkt der Rufende
erst, daß ei·! Teilnehmer nicht erreichbar ist, wenn ein zählpflichtiges Gespräch zum Vertreteranschluß aufgebaut
ist, oder ein Sonder-Hörzeichen ihn darauf aufmerksam macht. Dann muß er, falls das Amt entsprechend
ausgerüstet ist und er die Kennziffer weiß, eine neue Verbindung herstellen. Das erfordert zusätzlichen
Aufwand in der Anlage, zusätzliche Wählarbeit des rufenden Teilnehmers und zusätzliche Kenntnisse, was er
zu tun hat.
Wenn ein Sonderdienstteilnehmer an seinem Fernsprech- oder Fernschreibanschluß nicht erreichbar ist,
hatte der bisher die Möglichkeit, den ankommenden Anruf zu einem vorher bestimmten Anschluß umleiten
zu lassen. Wenn aber ein Familienmitglied oder ein anderer Firmenangehöriger ein wichtiges Gespräch mit
einem ganz bestimmten Teilnehmer erwartet, kann entweder die Gesprächsumleitung für alle Anrufe bis zum
Eintreffen dieses Anrufes nicht vorgenommen werden und der Betreffende muß zu Hause bzw. in der Firma
so lange bleiben, oder dieser Anruf wird auch mit zu einer Stelle umgeleitet, an der der Betreffende sich
nicht aufhält. In jedem Falle erreichen nicht alle Anrufe die Teilnehmer, für die sie bestimmt sind.
Dem Umleiten von Anrufen sind gewisse Grenzen dadurch gesetzt, daß bestimmte Dämpfungswerte für
die gesamte Verbindung nicht überschritten werden dürfen. Dadurch ist eine Gesprächsumleitung über
nicht entdämpfte Leitungen, beispielsweise über Querverbindungsleitungen in Nebenstellenanlagen oder
elektrisch lange Leitungen, nur beschränkt möglich. Folglich wird in den meisten Fällen eine Umleitung zu
Nachbarämtern oder gar zu anderen Orten überhaupt nicht zugelassen, wenn auch die Möglichkeit nur in einigen
Fällen nicht gegeben ist
Ein Teilnehmer, dessen Apparat viel benutzt wird, muß damit rechnen, daß ihn nur ein Teil der ankommenden
Anrufe erreicht DAe anderen gehen verloren, weil die rufenden Teilnehmer bei den meisten Verbindungsversuchen
das Besetztzeichen hören und deshalb oftmals aufgeben. Unter den nicht oder nicht rechtzeitig
zustande gekommenen Verbindungen können aber auch wichtige oder dringende Anrufe sein, die wegen
vielleicht weniger wichtigen den Teilnehmer nicht erreichen können. Für solche Fälle hat zwar die Beamtin
am Vermittlungsplatz meistens die Möglichkeit, sich auf Gespräche aufzuschalten und die wichtigeren
(höherwertigen) anzubieten; einem rufenden Teilnehmer ist dieses Vorrecht nicht gegeben, es sei denn, er
hat in einer Nebenstellenanlage eine Aufschalteberechtigung. Diese Berechtigung ist jedoch nur innerhalb der
eigenen Anlage wirksam und kann beispielsweise auch nicht in öffentlichen Ämtern ausgeübt werden. Selbst
wenn ein Teilnehmer ein wichtiges Gespräch erwartet, hat er keine Möglichkeit, vom Vorliegen dieses Anrufes
zu erfahren, damit er die bestehende Verbindung auftrennen könnte.
Bei im Amt zentralisierten Anrufbeantwortern oder Diktiergeräten müssen die gespeicherten Angaben von
den dazu Berechtigten abgehört oder abgefordert werden können. Gemäß bekannter Verfahren werden
Kennzahlen nachgewählt oder Tonfrequenzen in das Teilnehmermikrofon gegeben, auf Grund derer eine
Sperre am Gerät gelöst wird und der gespeicherte Inhalt wiedergegeben wird. Das ist aber mit zusätzlicher
Wählarbeit verbunden oder umständlich, weil ein bestimmter Tongenerator erforderlich ist, der gegebenenfalls
noch die Tonlänge abmessen muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei Sonderdiensten der genannten und ähnlichen Art die Nachteile der bekannten
Verfahren zu vermeiden und die Sonderdienst-Schaltmaßnahmen bei ankommenden Anrufen in Abhängigkeit
von den Wünschen des Sonderdienst-Teilnehmers oder der Fernmeldeverwaltung variabler zu
gestalten. Insbesondere soll es ihm möglich sein, bestimmten anrufenden Teilnehmern besondere, dem jeweiligen
Sonderdienst entsprechende Berechtigungen zuzuordnen oder bestimmte Anrufweiterleitungen zu
verhindern.
Erreicht wird das gemäß der Erfindung dadurch, daß gleichzeitig mit der Rufnummer eines Sonderdienstteilnehmers,
der einen Sonderdienst in Anspruch nehmen will, Rufnummern von rufenden Teilnehmern und/oder
Amtskennziffern einer Vermittlungsstelle von rufenden Teilnehmern, deren Anrufe anders zu behandeln sind,
als die der anderen Teilnehmer, zusätzlich gespeichert werden, und daß zu diesem Zweck bei jedem ankommenden
Anruf auch die Rufnummer des Rufenden und/oder die Amtskennziffer einer Vermittlungsstelle
ermittelt und mit den gespeicherten Nummern verglichen werden und bei deren Übereinstimmung eine Programmumschaltung
vorgenommen wird.
Dieses Verfahren ist besonders leicht durchzuführen in Anlagen, in denen ohnehin die Rufnummern der rufenden
Teilnehmer selbständig ermittelt und gegebenenfalls in das Zielamt mit übertragen werden.
Das Verfahren gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß der Anrufe erwartende Sonderdienstteilnehmer
selbst bestimmen kann, welche Berechtigung er einem bestimmten Rufenden zuerkennt. Auf diese Weise wird
ein Aufschalten oder ein Durchdringen zu einem uner-
reichbar geschalteten Teilnehmer nicht als Sonderrecht einzelner bevorrechtigter Personen ausgelegt, sondern
als ein vom jeweiligen Teilnehmer selbst verliehenes Recht.
Falls der Sonderdienstteilnehmer ein für ihn wichtiges Gespräch erwartet, braucht er nicht auf eine Telefonpause
zu verzichten. Er kann a'.'ch getrost weniger wichtige Gespräche beliebig oft und lange führen, denn
er weiß, daß die erwartete Verbindung in jedem Falle zustande kommt. Wenn einzelne Personen in der Familie
oder im Geschäft bevorzugte Gesprächspartner haben, braucht nicht für jede Person ein eigener Anschluß
vorgesehen zu werden, wenn ihre Anrufe an verschiedene Vertreterapparate umgeleitet werden sollen, und
es erübrigt sich ein Benachrichtigen des Gerufenen und eine Bitte um Rückruf, sobald der Gewünschte von diesem
Anruf erfährt. Für die Fernmeldeverwaltung ergibt sich außerdem der Vorteil, daß ein Rückruf oder mehrere
Verbindungsversuche überflüssig werden, bei dem Wähler und Leitungen für den wiederholten Aufbau
der gleichen Verbindung belegt werden, ohne daß dafür möglich ist, Gebühren zu berechnen. Dadurch, daß
nicht nur Teilnehmernummern als berechtigt gekennzeichnet, sondern auch Kennziffern von Ämtern abgespeichert
werden, kann die Verwaltung wirksam verhindern, daß Anrufe über solche Leitungen umgelegt
werden, die hintereinandergeschaltet eine zu große Dämpfung ergäben, z. B. unverstärkte lange Leitungen
mit anderen unverstärkten langen Leitungen. Andere Anrufweiterleitungen aus dem eigenen Amtsbereich
hinaus werden aber ungehindert aufgebaut. Diese auszuschließende Amtskennzahl kann auch aus den ersten
Ziffern der identifizierten Teilnehmerrufnummer gewonnen werden.
Bei allen diesen Sonderdienstarten braucht der rufende Teilnehmer nicht davon zu erfahren, daß ihm
vorübergehend eine besondere Berechtigung erteilt wurde.
Die Wirkungsweise eines derartigen Sonderdienstes wird an Hand der Zeichnung näher erläutert.
Eine Anzahl von Teilnehmern Tn ist an eine Fernmeldevermittlung
angeschlossen. Diese Vermittlung besteht in bekannter Weise aus einer Anzahl von Wählern
oder Kopplern, von denen hier nur zwei, K 1 und K 2, angedeutet sind. Die Durchschaltung der Anlage
wird von einem Markierer M gesteuert, dem neben weiteren hier nicht dargestellten Einrichtungen auch
ein Identifizierer Id beigeordnet ist.
Diese Vermittlungsanlage ist mit Nachbarämtern über gerichtete oder wechselseitige Leitungen Ltg verbunden.
Zur Durchführung des Sonderdienstes sind zwei der Teilnehmer berechtigt, und zwar diejenigen, die mit
STn 1 und STn 2 bezeichnet sind. Weiterhin enthält die
Anlage einen Abfrageplatz Pl, beispielsweise einen Fernsprechauftragsdienstplatz, Prüfschrank oder Bedienungsfernsprecher
usw, Außerdem ist ein Ansagegerät AG vorhanden, das ein oder mehrere Ansagespuren
enthält Weitere Geräte, wie beispielsweise zentrale Anrufbeantworter, Diktiergeräte usw. sind ebenfalls
vorhanden, jedoch in der Zeichnung nicht dargestellt
Der Markierer M ist über einen Koppler K 3 mit einem zentralen Speicher Sp verbunden, in dem eine
Anzahl von Speicherzellen Sz 1 bis Szn enthalten sind. Außerdem ist dem Markierer M noch ein Vergleicher
Vg zugeordnet.
Die beiden gezeigten Sonderdienstteilnehmer haben die Berechtigung, ihre Sonderdienstarten- und -zeiten
in bekannter Weise selbst einzuspeichern. Diese Berechtigung ist in einer der Einrichtungen der Vermittlung
vermerkt. Wenn nun der Sonderdienstteilnehmer STh 1 durch Telefonanrufe nicht gestört sein möchte,
es sei denn, ein beliebiger anderer Teilnehmer hätte ihm eine wichtige Nachricht zu übermitteln, so wird die
Rufnummer dieses Teilnehmers im zentralen Speicher Sp in einer Speicherzelle, beispielsweise in Sz 1, eingeschrieben,
dazu auch noch der Befehl, daß die ersten fünf Rufe zu unterdrücken sind. Diese Angaben können
auch von der Beamtin am Platz Pl in den Speicher gegeben werden.
Da dieser Teilnehmer jedoch noch einen wichtigen Anruf eines Geschäftspartners erwartet, wird auch
noch dessen Rufnummer mit einer entsprechenden Kennzeichnung in einer Speicherzelle vermerkt.
Sobald nun ein Anruf über die Leitung Ltg oder einem Teilnehmer Tn des eigenen Amtes eintrifft, so
wird durch den Identifizierer /D oder eine entsprechende Einrichtung des Ursprungsamtes zunächst die Nummer
des Rufenden festgestellt. Gleichzeitig wird auch die gewählte Rufnummer aufgenommen. Beide Nummern
werden daraufhin im Zielamt mit dem Speicherinhalt des Speichers Sp verglichen. 1st die Rufnummer
des Sonderdienstteilnehmers STn 1 dabei, so wird die Anschaltung einer Rufabzähl- und Unterdrückungseinrichtung
vorbereitet. Stellt der Vergleicher auch noch das Vorhandensein der Nummer des Rufenden fest, so
werden diese Einrichtungen aber nicht wirksam geschaltet und der Ruf kommt bei dem Sonderdienstteilnehmer
an. 1st die Rufnummer des Rufenden jedoch nicht abgespeichert oder nicht mit den Zugehörigkeitskennzeichen zu der gerufenen Nummer, so beginnen
die genannten Sonderdiensteinrichtungen zu arbeiten.
Während der Ruf unterdrückt wird, bekommt der Rufende eine Ansage zugesprochen oder ein Sonderhörzeichen.
Der Inhaber eines Geschäfts, in dessen Räumen der Apparat STn 2 steht, geht bei Geschäftsschluß nach
Hause und möchte, daß alle weiteren Anrufe zu ihm nach Hause umgeleitet werden. Der Buchhalter jedoch
erwartet noch einen Bericht von einer der Filialen. In diesem Falle wird in den Speicher die Rufnummer des
Teilnehmers STn 2, die Rufnummer des Anschlusses in der Wohnung des Geschäftsinhabers sowie die Rufnummer
der betreffenden Filiale eingespeichert. Bei ankommenden Anrufen werden alle mit Ausnahme der
aus der Filiale zu dem angegebenen Apparat umgeleitet; die erwarteten Anrufe jedoch erreichen auf Grund
der Identifizierung der Rufnummer des Rufenden direkt die Geschäftsräume.
In ähnlicher Weise werden auch alle möglichen anderen Dienste abgewickelt So kann der Sonderdienstteilnehmer
STn 2 außer der Umleitung der Gespräche in seiner Wohnung auch veranlassen, daß der Anruf der
Filiale auf den Privatapparat des Buchhalters in seiner Privatwohnung erscheint.
Ist der Anschluß dieses Sonderdienstteilnehmers während der Geschäftszeit andauernd besetzt, weil so
viele Gespräche zu führen sind, so hat der Inhaber des Anschlusses STh 2 auch die Möglichkeit, im Speicher
Sp die Rufnummer eines wichtigen Kunden oder Lieferanten zu vermerken, bei dessen Anruf sich das neue
Gespräch auf die bestehende Verbindung aufschaltet wobei bei Bedarf eine Ansage oder ein Aufmerkzeichen
in die bestehende Verbindung eingekoppelt wird. Das weniger wichtige Gespräch kann nun beschleunigt
beendet werden, damit das andere zustande kommt.
Der zentrale Speicher 5p kann auch mit einer Uhr U jusgerüstet sein, die die Zeitdauer eines Sonderdienstes
3der die Bevorrechtigung eines Rufenden zu einer in einer Speicherzelle Sz vermerkten Uhrzeit aufhebt.
Diese Bevorrechtigung kann aber auch nach der Durchführung einer bestimmten Anzahl von Gesprächen,
z. B. nach einem, beendet werden. Diese Anzahl wird von einem Zähler Z abgemessen.
Da den Sonderdienstteilnehmern auch die Möglichkeit offensteht, ihre Anrufe zu einem Anrufbeantworter
umzuleiten, um sie dort aufzeichnen, ist es erstrebenswert, diese Aufzeichnungen bei Bedarf von einer anderen
Stelle aus abzuhören. Zu diesem Zweck wird in den Speicher Sp die Rufnummer des Sonderdienstteilnehmers,
die Rufnummer des Anrufbeantworters, zu der alle Anrufe umzuleiten sind, sowie die Rufnummer desjenigen
Teilnehmers eingegeben, der berechtigt sein soll, sich die Gespräche zusprechen zu lassen.
Schließlich sei noch angenommen, die beschriebene Vermittlung sei eine Nebenstellenanlage, an die mehrere
weitere derartige Anlagen über unverstärkte Querverbindungsleitungen angeschlossen sind. Einer der
Sonderdienstteilnehmer dieser Anlage veranlaßt, daß die ankommenden Anrufe ihm über eine solche Querverbindungsleitung
zu einem Fernsprechapparat, der an eine andere Vermittlungsanlage angeschlossen ist,
zugeleitet werden. Solange die Anrufe für diesen Teilnehmer im eigenen Amt entstehen, kann der höchstzulässige
Dämpfungswert eingehalten werden, nicht aber bei Anrufen, die schon über Querverbindungsleitungen
ankommen. Um nun derartige Anrufweiterleitungen zu verhindern, hat die Verwaltung dieser Fernsprechanlage
im Speicher Sp vermerkt, welche Teilnehmer, die die Amtskennzahl des einen fernen Amtes tragen, mit
den Teilnehmern, die durch die Amtskennzahl des anderen fernen Amtes erkennbar sind, nicht verbunden
werden dürfen. Sollte sich nun eine derartige Paarung von Amtskennzeichen im Speicher Sp befinden, so wird
das Zustandekommen einer solchen Verbindung verhindert.
Vorstehend wurde eine Anzahl von Sonderdiensten aufgeführt, die mit Vorteil von dem Verfahren und der
Schaltungsanordnung gemäß der Erfindung Gebrauch machen. Es ist aber auch eine Anzahl weiterer Möglichkeiten
vorhanden, die hier nicht im einzelnen genann sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 109 £
?fiO5
Claims (9)
- Patentansprüche:-J. Verfahren für Fernmelde-, insbesondere Fern-1 sprcchvermitüangsanlagen, mit zentrale * Steuerung und zentralen Speichern, in denen die Rufnummern der rufenden Teilnehmer selbsttätig ermittelt werden und in denen Sonderdiensteinrichtungen für ankommende Anrufe zu Teilnehmern (Sonderdienstteiinehmern) vorgesehen sind, wie z. B. Anrufumleitung, Fernsprechpause, Fernsprechauftragsdienst usw., dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig mit der Rufnummer eines Sonderdienstteilnehmers (STn 1), der einen Sonderdienst in Anspruch nehmen will. Rufnummern von rufenden Teilnehmern und/oder Amtskennzifferr einer Vermittlungsstelle von rufenden Teilnehmern (Tn) deren Anrufe anders zu behandeln sind als die der anderen Teilnehmer, zusätzlich gespeichert werden, und daß zu diesem Zweck bei jedem ankommenden Anruf auch die Rufnummer des Rufenden und/oder die Amtskennziffer einer Vermittlungsstelle ermittelt und mit den gespeicherten Nummern verglichen werden und bei deren Übereinstimmung eine Programmumschaltung vorgenommen wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anrufe von Teilnehmern, deren Rufnummern zusätzlich gespeichert sind, trotz der geschalteten Fernsprechpause oder Anrufumleitung zu dem gerufenen Teilnehmeranschluß durchdringen.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anrufe von Teilnehmern, deren Rufnummern zusätzlich gespeichert sind, zu einem anderen Anschluß umgeleitet werden als die übrigen Anrufe.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anrufe von Teilnehmern, deren Rufnummern oder Amtskennziffern zusätzlich gespeichert sind und die schon über eine besondere, z. B. elektrisch lange Leitung hergestellt wurden, von einer Umleitung über eine weitere Leitung der gleichen oder ähnlichen Art ausgeschlossen sind.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anrufe von Teilnehmern, deren Rufnummern zusätzlich gespeichert sind, beim Besetztsein des Gerufenen, gegebenenfalls in Begleitung eines Aufmerkzeichens (Ticker) oder einer Ansage, auf eine bestehende Verbindung selbsttätig aufgeschaltet werden.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilnehmer, deren P'ifnummern zusätzlich gespeichert sind, einen besonderen, für andere unzugänglichen Text zugesprochen bekommen, beispielsweise die Aufzeichnungen eines Anrufbeantworters.
- 7. Schaltungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vermittlungsanlage, an die die Sonderdienstteilnehmer (STn 1, STn 2) angeschlossen sind, außer zentralen Speichern (Sp), in denen die Rufnummern der Sonderdienstteilnehmer, die Art des Sonderdienstes und gegebenenfalls die Rufnummer des Anschlusses gespeichert sind, zu dem der Anruf umzuleiten ist, auch noch weitere zentrale Speicher (Sp) vorhanden sind, in die die Rufnummern von rufenden Teilnehmern und/oder Amtskennziffern sowie die Schaltmaßnahmen verzeichnet sind, die beim Eintreffen von Anrufen von diesen Rufnummern durchzuführen sind, und daß zusätzlich zu den Identifizierern (ID), die die Rufnummern der rufenden Teilnehmer und/oder die Amtskennziffern zumindest bei Anrufen zu Sonderdienstteilnshmern (STn) feststellen. Vergleicher (Yg) vorgesehen sind, die die Rufnummer der rufenden Teilnehmer und/oder die Amtskennziffer mit den gespeicherten vergleichen, um bei Übereinstimmung die angegebene Schaltmaßnahme auszuführen.
- 8. Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein gemeinsamer zentraler Speicher (Sp) vorhanden ist, aus dem jedem Sonderdienstteilnehmer (STn) die individuell benötigte Anzahl von Speicherzellen (Sz 1 ... Szn) bereitgestellt wird.
- 9. Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Speicher (Sp) gleichzeitig mit der Rufnummer des berechtiglen Rufenden auch die Anzahl der Anrufe vermerkt ist, die eine Sonderbehandlung erfahren soll, und daß ein Zähler (Z) die Anzahl solcher Anrufe abzählt und mit der angegebenen Zahl jedesmal vergleicht, und beim Erreichen der angegebenen Zahl diesen Speicherinhalt löscht.!Ο. Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Speicher (Sp) gleichzeitig mit der Rufnummer des berechtigten Rufenden auch die Uhrzeit vermerkt ist, bis zu der seine Anrufe eine Sonderbehandlung erfahren sollen, und daß eine Uhr (U) dem Speicher (Sp) zugeordnet ist, die laufend oder bei eintreffenden Anrufen die beiden Uhrzeiten vergleicht, und bei Übereinstimmung bzw. Überschreitung diesen Speicherinhalt löscht.
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|---|---|---|---|
| DE19691958221 DE1958221B2 (de) | 1969-11-19 | 1969-11-19 | Verfahren und schaltungsanordnung fuer fernmelde-, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen, in denen sonderdiensteinrichtungen fuer ankommende anrufe vorgesehen sind |
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| DE19691958221 DE1958221B2 (de) | 1969-11-19 | 1969-11-19 | Verfahren und schaltungsanordnung fuer fernmelde-, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen, in denen sonderdiensteinrichtungen fuer ankommende anrufe vorgesehen sind |
Publications (2)
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|---|---|
| DE1958221A1 DE1958221A1 (de) | 1971-05-27 |
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| DE19691958221 Ceased DE1958221B2 (de) | 1969-11-19 | 1969-11-19 | Verfahren und schaltungsanordnung fuer fernmelde-, insbesondere fernsprechvermittlungsanlagen, in denen sonderdiensteinrichtungen fuer ankommende anrufe vorgesehen sind |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE1958221B2 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3001037A1 (de) * | 1980-01-12 | 1981-07-23 | Telefonbau Und Normalzeit Gmbh, 6000 Frankfurt | Schaltungsanordnung fuer zu sperrende teilnehmeranschluesse |
| DE3328059A1 (de) * | 1983-08-03 | 1985-02-21 | Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München | Verfahren zur empfangsseitigen auswahl von ueber eine vermittlungsstelle einer fernmelde- bzw. fernsprechanlage laufende daten- bzw. sprechverbindungen |
Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2453715C2 (de) * | 1974-11-13 | 1983-07-21 | Telefonbau Und Normalzeit Gmbh, 6000 Frankfurt | Schaltungsanordnung zum Betrieb von Sonderdienst-Teilnehmerschaltungen in Fernsprechanlagen mit Wählern |
| US4259549A (en) * | 1976-10-21 | 1981-03-31 | Wescom Switching, Inc. | Dialed number to function translator for telecommunications switching system control complex |
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1969
- 1969-11-19 DE DE19691958221 patent/DE1958221B2/de not_active Ceased
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3001037A1 (de) * | 1980-01-12 | 1981-07-23 | Telefonbau Und Normalzeit Gmbh, 6000 Frankfurt | Schaltungsanordnung fuer zu sperrende teilnehmeranschluesse |
| DE3328059A1 (de) * | 1983-08-03 | 1985-02-21 | Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München | Verfahren zur empfangsseitigen auswahl von ueber eine vermittlungsstelle einer fernmelde- bzw. fernsprechanlage laufende daten- bzw. sprechverbindungen |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE1958221A1 (de) | 1971-05-27 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| BHV | Refusal |