DE19581221C1 - Sehlochblende und Sehhilfe mit Sehlochblende - Google Patents
Sehlochblende und Sehhilfe mit SehlochblendeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sehlochblende für das
Anordnen zwischen Auge und zu betrachtendem Objekt mit
mehreren Sehlöchern, die in einem weitestgehend
lichtundurchlässigen, flächigen Formkörper angeordnet
sind und eine Sehhilfe wie Brille, Lupe,
Augenschutzbrille, Hohlspiegel, Fernglas, Mikroskop mit
einer solchen Sehlochblende.
Brillen oder Platten mit Durchgangsbohrungen zu versehen,
um damit den Seheindruck zu verbessern, ist nicht neu.
Es ist bereits bekannt, daß die Größe der Löcher und die
Anordnung und auch der Abstand der Löcher voneinander den
Seheindruck beeinflussen. So wird in der deutschen
Patentschrift Nr. 89105 von 1895 eine Siebbrille für
Kurzsichtige beschrieben, die die Sehschärfe bei
hochgradiger Kurzsichtigkeit verbessert und die
Kurzsichtigen befähigt, mit entsprechend schwächeren
Gläsern auf eine Entfernung von etwa 1/3 m zu lesen. Die
in dieser Druckschrift beschriebene Brille besteht aus
einer Siebplatte für jedes Auge mit einem entsprechend
schwachen Glas oder aus einer Siebplatte allein. Die
besondere Wirkung dieser Brille beruht hauptsächlich auf
der eigenartigen Bohrungsanordnung der Siebplatte. Die
Löcher der Siebplatte sollen auf den Schnittpunkten von
Strahlen liegen, die man aus der Mitte der Siebplatte in
gleichmäßiger Verteilung zieht mit den gleichweit
voneinander abstehenden, um den Strahlenmittelpunkt
geschlagenen Kreisen, wobei jeder Schnittpunkt einem
Siebloch entspricht, d. h., daß um ein Zentralloch weitere
Löcher konzentrisch angeordnet sind, so daß die weiteren
Löcher auf einem Kreisbogen liegen, dessen Mittelpunkt
das Zentralloch ist.
Es sind auch Brillen bekannt, bei denen die Löcher in den
Sieblochplatten nicht konzentrisch um ein Zentralloch
angeordnet sind. Auch diese Brillen sollen das
Sehvermögen bei überanstrengten Augen verbessern. Durch
diese Brille soll der Blick geradeaus gelenkt werden, die
Augenmuskeln entspannt und der Blick wieder geschärft und
konzentriert werden. In beiden Fällen sind die Löcher in
den Siebplatten als kreisrunde Löcher ausgebildet.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die kreisrunde Form der
Löcher in den Siebplatten keinen optimalen Seheindruck
gewährleistet. Durch diese Form der Sehlöcher ist der
Eindruck des störenden Vorhandenseins von Stegen, die das
Gesichtsfeld zu breit unterbrechen und verdunkeln, nicht
zu vermeiden.
In der schweizerischen Patentschrift Nr. 352511 wird eine
Schießbrille mit Lochblende beschrieben. Hierbei wird die
Lochblende, die eine Durchblicköffnung aufweist, zwischen
dem Auge und dem Zielglas angeordnet. Um das Blickfeld
auch beim Zielen zu vergrößern, ist die Lochblende aus
transparentem Material ausgeführt und gestattet eine
Lichtdurchlässigkeit von etwa 25%. Beim eigentlichen
Zielvorgang wird nur durch die Durchblicköffnung der
Lochblende geschaut, so daß die Vorteile der großen
Tiefenschärfe zum Tragen kommen. Auch dieses Loch hat
eine kreisrunde Form. Auffällig hierbei ist neben der
kreisrunden Form der Durchblicköffnung auch das
transparente Material, das eine geringe
Lichtdurchlässigkeit zwar ermöglicht, aber aufgrund
dieser geringen Lichtdurchlässigkeit das Blickfeld nur
formal vergrößert, so daß es beim Zielen zu kaum
vermeidbaren nachteiligen Überanstrengungen des Auges
kommen kann, da das Auge auf nur das eine Sehloch fixiert
wird. Die freie natürliche Beweglichkeit des Auges ist
damit nicht gewährleistet.
Im Handbuch "ABC der Optik" wird auf S. 845 auf
stenopäische Brillen verwiesen, die Löcher von etwa 1,3
mm Durchmesser besitzen und die Bildschärfe für
fehlsichtige Augen verbessern. Weiterhin werden
Siebbrillen mit Löchern benannt bei denen der Lochabstand
etwa 2 mm beträgt. Erwähnt werden hier auch stenopäische
Schlitzbrillen, die einen spitz auslaufenden Sehschlitz
aufweisen. Verwiesen wird auch auf die Verwendung von
Schlitzbrillen zur Vermeidung von Schneeblendungen in
arktischen Gebieten.
Weitere Beispiele für Brillen mit kreisrunden oder
schlitzförmigen Sehlöchern sind z. B. in DE-AS 11 74 088,
GB-PS 1 026 839, US-PS 1 959 915, DE-GM 80 22 903 und US-
PS 4 958 922 aufgezeigt.
In den Patentschriften US 4 750 812 und US 4 989 967
werden Lochbrillen vorgestellt, die den neuesten Stand
der Technik auf dem Gebiet der Lochbrillen darstellen.
In US 4 750 812 wird auf Lochformen verwiesen, die eine
Sechseckform aufweisen, wobei hier im besonderen Fall die
Kanten des Sechseckes konkav nach innen gewölbt sind.
Diese Wölbung entspricht der Krümmung des Kreises, der
das Sechseck umgibt. Die Form wurde gewählt, um die
Gitterbildung bei der Lochbrille zu minimieren oder zu
verhindern.
In US 4 989 967 werden verschiedene runde und
schlitzförmige Lochformen gleichrangig nebeneinander
beschrieben.
Alle bekannten Lochformen verursachen indessen noch zu
hohe Streuungen und Interferenzen, die zu einem nicht
genügend scharfen Seheidruck führen.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine
Sehlochblende und eine Sehhilfe mit Sehlochblende
anzubieten, bei denen es möglich ist, ohne
Einschränkungen des Blick- und Gesichtsfeldes auch für
Normalsichtige in verschiedenen Arbeits- und
Lebensbedingungen mit hohen Sehanforderungen, einen
Seheindruck zu vermitteln, der die normalen
Wahrnehmungsleistungen des Auges optimal erweitert.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den kennzeichnenden
Teilen der Ansprüche 1 und 14.
Die erfindungsgemäße Sehlochblende ermöglicht diese
Leistungen insbesondere durch die gefundene Gestaltung
der Sehlöcher. So hat sich überraschend gezeigt, daß die
Lochform von ganz entscheidender Bedeutung für den
Seheindruck ist.
Durch die gefundene Gestaltung der Kantenform, die durch
eine Cosinusfunktion beschrieben wird, wird ein sehr
klarer, tiefenscharfer Seheindruck erreicht, der frei ist
von Interferenzerscheinungen. Außerdem wurden
Lichtstreuungen wesentlich minimiert.
Die erfindungsgemäße Gestaltung der Ecken und Kanten der
Sehlöcher ermöglicht überdies eine dichtere
Aneinanderreihung der Sehlöcher und damit eine
Verringerung oder Beseitigung der störenden Wirkungen der
Stege zwischen den Löchern.
Im Einzelnen wurden bisher als vorteilhafte Wirkungen der
Sehlochblende für die Optimierung der Leistungsfähigkeit
des menschlichen Auges erkannt:
- 1. Unterschiedlich weit entfernte Sehobjekte, eingeschlossen solcher, die normalerweise im Nahbereich von 8 cm bis 6 m gleichzeitig nicht scharf abgebildet werden, sind gleichzeitig scharf zu sehen. Damit entfällt bei Ziel- und Justiervorgängen jeder Art der Vorgang der Feinjustierung. Die Visiereinrichtung kann hierbei sehr fein gestaltet werden, so daß eine sehr genaue Anvisierung des Zieles möglich ist. Das Zielobjekt kann sofort und beständig anvisiert werden. Dieser Effekt ist auch dann vorhanden, wenn die Sehlochblende nur vor einem Auge angeordnet wird. Das zweite Auge ermöglicht dann die umfassendere Abbildung des gesamten Umfeldes.
- 2. Objekte unterhalb des normalen Nahpunktes werden weitestgehend scharf wahrgenommen.
- 3. Bei statischen und sich bewegenden Bildern (sowohl Video als auch Kinofilm u. a.) ist ein deutliches stereoskopisches Wahrnehmen möglich.
- 4. Natürliche Konturen und Kontraste werden sehr scharf gesehen, feinste Raster differenziert und Tiefenunterschiede der Sehobjekte über den Bereich von 6 m hinaus deutlicher wahrgenommen, soweit es das individuelle neuronale Auflösungsvermögen des Auges zuläßt.
- 5. Vorgänge bei grellem Licht können längere Zeit ohne spürbare Belastung des Auges beobachtet werden. Die Wirkungen 1. bis 4. bleiben erhalten.
- 6. Farben werden sehr kräftig und intensiv wahrgenommen.
Bei der Verwendung von Brillen werden durch eine
Außenverspiegelung der Brille zwei zusätzliche
vorteilhafte Wirkungen erreicht.
- 1. Durch Gläser mit 1 bis 2-facher Vergrößerung können die Sehobjekte über nahe bis weite Entfernungen deutlich wahrgenommen werden. Die Verspiegelung bewirkt bei nahen Sehobjekten durch die Reflektion des Lichtes eine bessere Beleuchtung des Sehobjektes.
- 2. Ganz gleich, ob die Gläser eine Vergrößerung bewirken oder nicht, kann bei Außenverspiegelung die Sehlochblende für Außenstehende verborgen werden. Damit wird es möglich, auf der Basis der erfindungsgemäßen Sehlochblende Personen mit pathologischen Veränderungen des Auges das Tragen leistungsstarker und im Gewicht leichter Brillen zu ermöglichen. Besonders träfe das für Personen zu, die unter starker Fehlsichtigkeit leiden und nicht in der Lage oder gewillt sind, Haftschalen zu tragen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Ansprüchen 2 bis 13 und 15 bis 16 angegeben.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 7 bis 11, die im
wesentlichen die Form und die Aneinanderreihung der
Sehlöcher betreffen, ermöglichen es, die zwischen den
Sehlöchern befindlichen Stege nicht oder nur sehr wenig
wahrzunehmen. Verantwortlich dafür sind erfindungsgemäß
die sich zum Mittelpunkt der Sehlöcher gerichteten
Ausbildungen der Kanten und die gefundene Lösung für die
Festlegung der Abstände der Löcher.
Die Anordnung der Sehlöcher ermöglicht es, daß im
Gesichtsfeld - bis in den Randbereich hinein - die
Optimierung der Sehleistungen des Auges ermöglicht wird.
Hierdurch wird die freie Beweglichkeit des Auges und
damit die freie Wahl des weiten Blickfeldes eines der
erfindungsgemäß geformten Sehlöcher gewährleistet.
Der nebengeordnete Anspruch 14 betrifft eine Sehhilfe mit
Sehlochblende. Diese erfindungsgemäße Ausführungsform hat
den Vorteil, daß der glasoptische Teil beispielsweise
einer Brille sowie sein Gestell optimal mit einer
Sehlochblende verknüpft werden kann.
Weiterhin ist es möglich durch zusätzliches Aufbringen
von Reflektionsschichten den Lichteinfall zu regulieren.
Für das Erzielen der vorteilhaften Wirkungen ist es
erforderlich, die erfindungsgemäße Sehlochblende so nahe
wie möglich vor dem Auge anzuordnen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
Fig. 1 bis 7 erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Ausschnitt eines
erfindungsgemäßen Kantenverlaufes,
Fig. 2 eine Sehlochblende vor dem Auge und
Fig. 3 eine Anordnung einer Sehlochblende an
der Innenseite einer Brille.
In den Fig. 1 bis 3 sind Sehlöcher 1 in
lichtundurchlässigen, flächigen Formkörpern und die
Anordnung einer
Sehlochblende 12 an einer Brille 15 dargestellt.
Fig. 1 zeigt hierbei einen Ausschnitt eines Verlaufes der
Kante 4 zwischen zwei Ecken 3 unter Berücksichtigung des
Radius 9 sowie den Abstand 5 der Ecken 3 vom Mittelpunkt
6. Die Kante 4 weist einen cosinusförmigen Verlauf, an
einer Ecke 3 des Sehloches 1 beginnend und an der
benachbarten Ecke 3 endend, auf. Der cosinusförmige
Verlauf wird entweder durch die beiden Konstanten a1 und
a2 bestimmt (maximale Amplituden, ausgedrückt als Anteil
am Radius r), wie hier gezeigt, bzw. ist er einheitlich
zwischen zwei benachbarten Ecken 3 für den Fall a1 = a2 = a.
Analoges gilt für die Bogenlängen bzw. Winkel x1 und x2.
Die Krümmung folgt dann den Funktionen r(1 + a1cosx1) und
r(1 + a2cosx2), wobei x1 und x2 die Winkel sind, die der
jeweiligen Bogenlänge entlang der gestrichelt
gezeichneten Grundlinie der Kosinusfunktion entsprechen,
wenn die Bogenlänge entlang der Grundlinie zwischen zwei
benachbarten Ecken 3 insgesamt einer vollen Periode (2π)
gleichgesetzt wird. a1 gilt im Bereich 0 bis
bis 2π und a2 im Bereich
Die Grundlinie ist hierbei identisch mit einer Kreislinie
mit dem Radius r um den Mittelpunkt 6. Ist das Sehloch
schlitzförmig ausgebildet, so kann die Grundlinie auch
einen geraden Abschnitt zwischen zwei Radien haben, der
dann im konstanten Abstand zu einer gedachten, den
Sehschlitz längs teilenden Mittellinie verläuft.
Fig. 2 zeigt die Befestigung einer Sehlochblende 12
direkt vor dem Auge 13 mittels eines Stirnbandes 14.
Alternativ dazu zeigt Fig. 3 die Darstellung einer Brille
15, wobei hier zwischen Brillengläsern 16 und Auge 13
eine Sehlochblende 12 angeordnet ist.
Die Sehlöcher 1 sind in den Fig. 2 und 3 nur als runde
Löcher angedeutet.
Claims (16)
1. Sehlochblende für das Anordnen zwischen Auge und zu
betrachtendem Objekt mit mehreren Sehlöchern, die in
einem weitestgehend lichtundurchlässigen, flächigen
Formkörper angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die die Ecken (3) verbindenden Kanten (4) der
Sehlöcher (1) entlang einer Grundlinie cosinusförmig
gekrümmt sind, wobei der Abstand der Grundlinie zu
einem gedachten Mittelpunkt (6) oder einer gedachten
Mittellinie des Sehlochs (1) geringer ist als der
Abstand (5) einer Ecke (3) zu dem gedachten
Mittelpunkt (6) oder der gedachten Mittellinie.
2. Sehlochblende nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Krümmung der Funktion r(1 + acosx) folgt, wobei r
der Abstand (9) der Grundlinie und r(1 + a) der Abstand
(5) einer Ecke (3) zu dem gedachten Mittelpunkt oder
der gedachten Mittellinie des Sehloches (1) und x der
in Winkelgraden ausgedrückte, auf die Bogenlänge oder
den Abstand zwischen zu zwei benachbarten Ecken (3)
gehörenden Radien oder die Ecken (3) schneidenden
Senkrechten auf der Mittellinie bezogene Weg entlang
der Grundlinie ist und die Bogenlänge oder der Abstand
einer vollen Periode (2π) entspricht.
3. Sehlochblende nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die cosinusförmige Krümmung der Kante (4) aus
den Funktionen r(1 + a1cosx1) und r(1 + a2cosx2)
zusammensetzt, wobei r der Abstand (9) der Grundlinie
und r(1 + a1) der Abstand (5) einer Ecke (3) zu dem
gedachten Mittelpunkt oder der gedachten Mittellinie
des Sehloches (1) und x1, x2 der in Winkelgraden
ausgedrückte, auf die Bogenlänge oder den Abstand
zwischen zu zwei benachbarten Ecken (3) gehörenden
Radien oder die Ecken (3) schneidenden Senkrechten auf
der Mittellinie bezogene Weg entlang der Grundlinie
ist, die Bogenlänge oder der Abstand einer vollen
Periode (2π) entspricht, die Funktion a1cosx1 die
Viertelperioden im Bereich
beschreibt, a2cosx2 für die halbe Periode im Bereich
gilt und a1 ≠ a2 ist.
beschreibt, a2cosx2 für die halbe Periode im Bereich
gilt und a1 ≠ a2 ist.
4. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
daß der Abstand (5) der Ecken (3) vom Mittelpunkt (6)
für alle Ecken (3) gleich ist.
5. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
daß der Abstand (5) der Ecken (3) vom Mittelpunkt (6)
für mindestens zwei Ecken (3) verschieden ist.
6. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 5
dadurch gekennzeichnet,
daß die Entfernung zweier benachbarter Ecken (3) etwa
gleich dem Abstand (5) dieser Ecken zum Mittelpunkt
(6) ist.
7. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Produkt k aus der kleinsten Entfernung b der
Ecken (3) zweier benachbarter Sehlöcher (1) (in
Millimetern) und dem Durchmesser d des durch die
Ecken (3) des Sehloches (1) gebildeten Kreises (in
Millimetern) zwischen 1,4 und 4,8 liegt.
8. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sehlöcher (1) um ein zentral angeordnetes
Sehloch (1) gruppiert sind.
9. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sehlöcher (1) derart angeordnet sind, daß sich
jeweils die Kanten (4) gegenüberstehen.
10. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die in ihrem Randbereich angeordneten Sehlöcher (1)
größer sind als im inneren Bereich.
11. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet dadurch,
daß alle Sehlöcher (1) gleich groß sind.
12. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Außenverspiegelung aufweist.
13. Sehlochblende nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie als Kontaktlinse ausgebildet ist.
14. Sehhilfe wie Brille, Lupe, Augenschutzbrille,
Hohlspiegel, Fernglas, Mikroskop mit Sehlochblende, die
aus weitestgehend lichtundurchlässigen, flächigen
Formkörpern mit lichtdurchlässigen Sehlöchern besteht,
gekennzeichnet dadurch,
daß in den Lichtdurchtrittsbereichen der Sehhilfe
mindestens eine Sehlochblende (12) gemäß der Ansprüche
1 bis 14 angeordnet ist.
15. Sehhilfe nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor und/oder hinter der Sehlochblende (12)
optisches Glas angeordnet ist, wobei das Glas farbig
und/oder farblos, geschliffen und/oder ungeschliffen
und/oder verspiegelt und/oder entspiegelt ist und/oder
eine Werbeaufschrift aufweist.
16. Sehhilfe nach einem der Ansprüche 14 oder 15
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sehlochblende (12) eine Wölbung aufweist, die
der Wölbung der Augen angenähert ist.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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