DE19549507C2 - Einrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Einrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines KraftfahrzeugesInfo
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Abstract
Einrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges, mit einer in eine Förderleitung vom Vorratstank zur Brennkraftmaschine eingesetzten Förderpumpe (3), die in ihrem Gehäuse (1) wenigstens eine Pumpkammer (23) aufweist, in der ein Paar rotierend angetriebener und miteinander kämmender Zahnräder (25) angeordnet ist, die Kraftstoff aus einem mit dem Vorratstank verbindbaren Ansaugraum (29) entlang einem zwischen der Stirnfläche der Zahnräder und der Wand gebildeten Förderkanal in einen wenigstens mittelbar mit der Brennkraftmaschine verbindbaren Druckraum (31) fördern. Für eine Verringerung des Bauraumes und des Fertigungsaufwandes ist im Gehäuse (1) der Förderpumpe (3) eine weitere, Luft fördernde Pumpe (5) angeordnet, deren Saugseite (65) mit einem Brennkraftverstärker des Kraftfahrzeuges verbunden ist.
Description
Die Erfindung geht von einer Einrichtung zum Fördern von
Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine
eines Kraftfahrzeuges nach der Gattung des Patentanspruchs 1
aus. Derartige Einrichtungen werden in bekannter Weise aus
einer vorzugsweise von der Brennkraftmaschine angetriebenen
Kraftstofförderpumpe gebildet, die Kraftstoff aus einem Vor
ratstank ansaugt und zur Brennkraftmaschine bzw. einer an
dieser vorgesehenen Hochdruckeinspritzpumpe fördert.
Aus der DE 27 09 913 C2 ist eine für die Förderung von
Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine
geeignete Zahnradförderpumpe bekannt, die in ihrem Gehäuse
eine Pumpkammer aufweist, in der ein Paar rotierend
angetriebener und miteinander kämmender Zahnräder angeordnet
ist, die ein Fördermedium (z. B. Kraftstoff) aus einem
Ansaugraum entlang einem zwischen der Stirnfläche der
Zahnräder und der Wand der Pumpkammer gebildeten Förderkanal
in einen Druckraum fördern.
Desweiteren ist es für Brennkraftmaschinen von Kraftfahrzeu
gen bekannt, an diesen eine Unterdruckpumpe zur Erzeugung
eines Unterdruckes für einen Bremskraftverstärker des
Kraftfahrzeuges vorzusehen. Diese Unterdruckpumpe wird dabei
vorzugsweise von der Brennkraftmaschine angetrieben und ist
ebenfalls an dieser oder einer Hochdruckpumpe angebracht.
Dabei weisen diese bekannten Systeme jedoch den Nachteil
auf, daß sie als getrennte Baugruppen ausgebildet sind und
somit einen erheblichen Bauraum und Fertigungsaufwand
beanspruchen.
Durch die DE 31 36 917 A1 ist es bekannt, eine Kraftstofförderpumpe an
einer Unterdruckpumpe für einen Bremskraftverstärker eines
Kraftfahrzeugs anzuflanschen. Ein Exzenter für den Antrieb der als
Kolbenpumpe ausgebildeten Kraftstofförderpumpe ist dabei an einer
Welle der Unterdruckpumpe angeordnet. Die Unterdruckpumpe ist als
Flügelzellenpumpe ausgebildet und weist einen rotierend angetriebenen
Rotor auf, in dem Führungsschlitze zur Aufnahme einer Vielzahl von
Flügeln vorgesehen sind, deren axial auswärts weisende Enden an der
Wand einer exzentrisch zur Rotorachse angeordneten Pumpkammer der
Unterdruckpumpe dichtend gleiten. Die Unterdruckpumpe und die
Kraftstofförderpumpe sind dabei jedoch getrennte Baugruppen mit
jeweils eigenem Gehäuse, so daß auch hier erheblicher Bauraum und
Fertigungsaufwand beansprucht werden.
Die erfindungsgemäße Einrichtung zum Fördern von Kraftstoff
aus einem Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines
Kraftfahrzeuges mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß durch
die Baueinheit der Pumpen und die vorzugsweise Unterbringung
der Kraftstoffförderpumpe und der als Unterdruckpumpe
wirkenden, Luft fördernden Pumpe in einem gemeinsamen
Pumpengehäuse der benötigte Bauraum erheblich verringert
werden kann. Zudem wird der Fertigungsaufwand und das
Gewicht der Pumpeneinheit insgesamt reduziert, da nunmehr
nur noch ein gemeinsames Pumpengehäuse benötigt wird.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, die Pumpenaggregate, die
vorzugsweise als Zahnrad- und als Flügelzellenpumpe
ausgebildet sind, axial hintereinander anzuordnen, was neben
einer Minimierung der Baugröße insbesondere die Verwendung
einer einzigen, gemeinsamen Antriebswelle ermöglicht. Diese
Antriebswelle erfordert dann lediglich eine Verbindung zur
Nockenwelle, die in vorteilhafter Weise mittels eines
elastischen Koppelgliedes in Form einer Nut-Paßscheibenver
bindung (elastische Paßscheibe) erfolgt, das Lagetoleranzen
zwischen den Wellenenden ausgleicht und zudem eine Schwin
gungsentkopplung zwischen der Nockenwelle der Brennkraftma
schine und der Antriebswelle der Pumpen ermöglicht, wobei
die Zahnradförderpumpe als weiteres hydraulisches
Dämpfungsglied zwischen dem Rotor der Flügelzellenpumpe und
der Nockenwelle wirkt. Zudem wirkt die kraftschlüssige
Verbindung zwischen der Nockenwelle und der Antriebswelle
auch als Sollbruchstelle bei einem plötzlichen Blockieren
einer der Pumpen oder der Antriebswelle, so daß diese vor
einer mechanischen Zerstörung geschützt sind.
Durch die vorteilhafte Lagerung der Antriebswelle und des
Rotors der Flügelzellenpumpe an einem zylindrischen Steg des
Pumpengehäuses überträgt die Antriebswelle lediglich das An
triebsmoment auf die Flügelzellenpumpe, stützt aber nicht
deren Querkräfte ab, so daß die Antriebswelle
dementsprechend schlanker ausgelegt werden kann. Zudem ist
so die Bearbeitung der als Gleitlager für den Rotor
wirkenden Außenfläche des zylindrischen Gehäusestegs und der
als Lauffläche für die Flügel dienenden Pumpkammerwand der
Flügelzellenpumpe in einem Bearbeitungsvorgang möglich, was
den Fertigungsaufwand und die sich ergebenden Lagetoleranzen
reduziert. Dabei können der Rotor der Flügelzellenpumpe und
das Gehäuse als Aluminium-Druckgußteil ausgebildet sein, was
neben einer Verringerung des Gewichts den Vorteil hat, daß
beide Bauteile den gleichen Wärmeausdehnungskoeffizienten
aufweisen und im Gehäuse vorgesehene Sicken und Bohrungen
gußtechnisch mitgeformt werden können. Für einen Schutz
gegen Verschleiß können die Aluminiumbauteile dabei zudem
harteloxiert sein.
Für eine größere wirksame Flügellänge sind die in Schlitzen
des Rotors verschiebbar geführten Flügel zudem in
vorteilhafter Weise schräg zu einer Radialebene des Rotors
angeordnet.
Ein weiterer Vorteil wird durch das Ausbilden der
Kraftstoff- und Schmiermittelkanäle innerhalb des
Pumpengehäuses in Form von Sicken und das Verschließen des
Pumpengehäuses und somit der Pumpkammern und der Kanäle
durch einfache Gehäusedeckel aus Blech erreicht. Dabei ist
es besonders vorteilhaft, die Pumpeinrichtung direkt derart
an den Zylinderkopf der zu versorgenden Brennkraftmaschine
anzuflanschen, daß die Anschlußbohrungen für den
Kraftstoffrücklaufanschluß von der Brennkraftmaschine und
den Kraftstoffzulaufanschluß (druckseitig) zur
Brennkraftmaschine direkt aneinander anliegen, so daß auf
zusätzliche Schlauchverbindungen verzichtet werden kann. Der
Kraftstoffrücklauf von der Brennkraftmaschine erfolgt dabei
über die Fördereinrichtung zum Vorratstank. Die
Drucksteuerung der Fördereinrichtung erfolgt in konstruktiv
einfacher Weise durch ein Druckbegrenzungsventil, das, in
einen in eine Rücklaufleitung mündenden Verbindungskanal
zwischen dem Druckkanal und dem Rücklaufkanal eingesetzt
ist.
Die für beide Pumpen gemeinsame Schmiermittelversorgung ist
über eine Anschlußbohrung im Pumpengehäuse an den
Schmiermittelkreislauf der Brennkraftmaschine angeschlossen.
Dabei ist diese Schmiermittelbohrung im Gehäuse schräg und
versetzt zur Schmiermittelbohrung im Flansch angeordnet, um
die Schmiermittelzufuhr zu drosseln. Das Schmiermittel
gelangt über Sicken in den Gleitlagerflächen und/oder eine
Bohrung im Rotor durch die Pumpkammer der Flügelzellenpumpe
an das der Nockenwelle abgewandte Ende des Pumpengehäuses
und tritt dort aus einer Bohrung wieder in den
Schmiermittelkreislauf der Brennkraftmaschine aus.
Ein weiterer Vorteil wird durch die formschlüssige
Verbindung zwischen der Antriebswelle und dem getriebenen
Zahnrad der Förderpumpe erreicht, die dabei mittels eines in
eine Querbohrung der Antriebswelle eingesetzten Stiftes,
einer auf die Antriebswelle aufgebrachten formschlüssigen
Kupplung, einer aufgerollten oder gefrästen formschlüssigen
Verzahnung oder einer Paßfeder hergestellt werden kann.
Um den Kraftstoffzufluß zur Kraftstofförderpumpe und somit
das maximale Fördervolumen der Förderpumpe zu begrenzen kann
dabei zudem alternativ eine Drosselstelle, z. B. eine
Verengung in deren Ansaugleitung, z. B. in der Saugbohrung
vorgesehen werden.
Desweiteren ist es vorteilhaft, an den die Medien Kraftstoff
und Schmiermittel trennenden Wellendichtringen auf der An
triebswelle Nuten vorzusehen, die so ausgebildet sind, daß
ein Druckgefälle in Richtung Kraftstoffseite entsteht. Da
durch wird erreicht, daß bei möglichen Undichtheiten an den
Wellendichtringen ausschließlich Schmiermittel in das
Kraftstoffsystem gelangen kann, aber nie Kraftstoff in den
Schmierölkreislauf, was dort ein Verdünnen des
Schmiermittels zur Folge hätte.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des
Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der
Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Einrichtung
zum Fördern von Kraftstoff aus einem Vorratstank zu einer
Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges ist in der
Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
Es zeigen die Fig. 1 einen Schnitt durch die Fördereinrich
tung, die Fig. 2 und 3 zwei Seitenansichten der Fig. 1
mit dem verdeckten Verlauf der Pumpkammer der Zahnradpumpe
und der Kraftstoffkanäle, die Fig. 4 eine Darstellung
analog der Fig. 2 in der die Bauteile der Flügelzellenpumpe
gezeigt sind und die Fig. 5 in einen Ausschnitt aus der
Fig. 4, der das zwischen Rücklaufkanal und Druckkanal
eingesetzte Druckbegrenzungsventil zeigt.
Die in den Fig. 1 bis 4 nur mit ihren erfindungswesentli
chen Bauteilen dargestelle Einrichtung zum Fördern von
Kraftstoff aus einem nicht dargestellten Vorratsbehälter zu
einer ebenfalls nicht näher dargestellten Brennkraftmaschine
eines Kraftfahrzeuges, bzw. zu deren Hochdruckeinspritzpumpe
weist ein Gehäuse 1 auf - im weiteren Pumpengehäuse 1 genannt -, in das eine als Zahnradpumpe
3 ausgebildete Kraftstofförderpumpe und eine als
Flügelzellenpumpe 5 ausgebildete, Luft fördernde Pumpe (im
folgenden Unterdruckpumpe) eingesetzt sind.
Dabei kann die Förderpumpe alternativ auch als eine andere
Verdrängerpumpe, z. B. als Rollenzellenpumpe ausgebildet
sein.
Das Pumpengehäuse 1 weist in seinem Inneren eine
kreisförmige Ausnehmung auf, die eine zu einer Stirnfläche 9
des Pumpengehäuses 1 offene Pumpkammer 7 der
Flügelzellenpumpe 5 bildet und die radial einwärts durch
einen exzentrisch zur Pumpkammer 7 angeordneten
zylindrischen Gehäusesteg 11 begrenzt ist. In diesen
Gehäusesteg 11 ist eine axiale Durchgangsbohrung 13
eingebracht, in der eine Antriebswelle 15 drehbar geführt
ist, die in der von der Stirnfläche 9 abgewandten Richtung
aus dem Pumpengehäuse 1 ragt. Auf das aus dem Pumpengehäuse
1 ragende freie Ende der Antriebswelle 15 ist eine
Mitnehmerscheibe 17 aufgepreßt, in der Nuten zur Aufnahme
eines elastischen Koppelgliedes in Form einer Paßfeder 19
vorgesehen sind. Die von der Mitnehmerscheibe 17 vor
stehenden Enden der Paßfeder 19 greifen formschlüssig in
entsprechende Ausnehmungen einer nicht dargestellten
Nockenwelle der Brennkraftmaschine, deren freies Wellenende
zur Antriebswelle fluchtend angeordnet ist, so daß die
Drehbewegung der Nockenwelle über das elastische Koppelglied
19 und die Mitnehmerscheibe 17 auf die Antriebswelle 15
übertragen wird.
Das Pumpengehäuse 1 weist an seiner zweiten, der Mitnehmer
scheibe 17 zugewandten Stirnfläche 21 eine ovale, eine Pump
kammer 23 der Zahnradpumpe 3 bildende Ausnehmung auf, die
durch eine Gehäusezwischenwand von der Pumpkammer 7 getrennt
ist und die von der Antriebswelle 15 durchdrungen wird.
Dabei ist ein erstes Zahnrad 25 eines miteinander an seinen
Stirnflächen kämmenden Zahnradpaares auf der Antriebswelle
15 innerhalb der Pumpkammer 23 mittels eines in die
Antriebswelle 15 eingepreßten Stiftes 27 formschlüssig mit
dieser verbunden. Das zweite nicht näher dargestellte
Zahnrad ist - in einer Seitenansicht (Fig. 2, 3) betrachtet - schräg zum ersten
Zahnrad 25 versetzt angeordnet, wobei dessen Achse ebenfalls
im Pumpengehäuse 1 gelagert ist. Alternativ ist dabei zur
Lagerung des zweiten Zahnrades auch ein zylindrischer
Gehäusesteg anstelle der Achse möglich. Ein oberer, sich
radial an die Zahnräder in Höhe des Zahneingriffs
anschließender Abschnitt der Pumpkammer 23 bildet dabei
einen Ansaugraum 29 und ein unterer, diesem am
Zahnradeingriff gegenüberliegender Abschnitt der Pumpkammer
23 einen Druckraum 31 der Zahnradpumpe 3. In den Ansaugraum
29 mündet eine Saugbohrung 33 im Pumpengehäuse, die mit
einer Kraftstoffleitung vom Vorratstank verbunden ist.
Diese Saugbohrung 33 kann dabei auch mit einer Engstelle
versehen sein, um den maximalen Volumenstrom durch
"Saugdrosselung" zu begrenzen.
Vom Druckraum 31 führt ein Druckkanal 35 ab, der durch eine
Sicke in der Stirnfläche 21 des Pumpengehäuses 1 gebildet
ist und der sich bis in einen Steg 37 des Pumpengehäuses 1
erstreckt. Parallel zu diesem Druckkanal 35 ist ein
ebenfalls durch eine Sicke gebildeter Rücklaufkanal 39
angeordnet, der über eine Verbindungsbohrung 41 mit dem
Druckkanal 35 verbunden ist und sich von dieser ausgehend
etwa bis an das Ende des Druckkanals 35 erstreckt. Die
Pumpkammer 23, der Druckkanal 35 und der Rücklaufkanal 39
sind auf der dem Pumpengehäuse 1 abgewandten Seite durch einen auf
die Stirnfläche 21 des Pumpengehäuses 1 dichtend
aufgeschraubten ersten Gehäusedeckel 43 verschlossen, in dem
eine vom Druckkanal 39 abführende Druckbohrung 45 und eine
vom Rücklaufkanal 39 abführende Rücklaufbohrung 47
angeordnet sind. Dabei ist der Gehäusedeckel 43 seinerseits
so an den Zylinderkopf der zu versorgenden
Brennkraftmaschine angeflanscht, daß die Druckbohrung 45 und
die Rücklaufbohrung 47 direkt an entsprechende
Kraftstoffkanäle im Zylinderkopf münden.
Um die Pumpkammer 23 der Zahnradpumpe 3 gegen die
Brennkraftmaschine und die Flügelzellenpumpe 5 abzudichten,
sind neben verschiedenen Dichtringen am Gehäusedeckel zwei
Wellendichtringe 49 auf der Antriebswelle 15 angeordnet, die
die Pumpkammer 23 an der Antriebswelle 15 verschließen.
Die in den Fig. 1 und 4 näher dargestellte Flügelzellen
pumpe 5 wird aus einem in der Pumpkammer 7 angeordneten zy
linderförmigen Rotor 51 mit einer axialen Bohrung gebildet,
der mit seiner zylindrischen Innenwandfläche 53 in Form
einer Gleitlagerung auf der Mantelfläche des zylindrischen
Gehäusestegs 11 geführt ist. Der Rotor 51 ist über eine auf
das der Zahnradpumpe 3 abgewandte Ende der Antriebswelle 15
aufgepreßte Kupplungsscheibe 55 formschlüssig mit der
Antriebswelle 15 verbunden, die sich andererseits an einem
zweiten, die Pumpkammer 7 der Flügelzellenpumpe 5 verschließenden
Gehäusedeckel 56 abstützt, der dichtend an der
Stirnfläche 9 des Pumpengehäuses 1 verschraubt ist.
In der die Pumpkammer 7 radial einwärts begrenzenden
zylindrischen Außenwandfläche 57 des Rotors 51 sind
vorzugsweise drei Schlitze 59 zur verschiebbaren Aufnahme
von Flügeln 61 vorgesehen, die in Drehrichtung des Rotors 51
aus dessen Radialebene gekippt sind. Da der Rotor 51 derart
exzentrisch in der Pumpkammer 7 angeordnet ist, daß er zum
Teil mit seiner Außenwandfläche 57 an der radialen
Pumpkammerwand 53 der Pumpkammer 7 anliegt, sind die
Schlitze 59 so ausgeführt, daß sie ein vollständiges
Eintauchen der Flügel 61 sowie eine ausreichende Führung bei
maximalem Austauchen ermöglichen, sowie Dichtflächen zu den
Flügeln 61 bilden, um bei einer Druckbeaufschlagung der im
Rotor 51 befindlichen Flügelenden durch das Schmieröl, die
Flügel 61 zwangsweise während der Saugphase radial nach
außen zu drücken und somit die Anpreßkraft und Dichtwirkung
der Flügel 61 am Pumpengehäuse 1 vor allem bei niedrigen
Drehzahlen zu verbessern.
Ein oberer Bereich der Pumpkammer 7 bildet bei Drehung des
Rotors 51 entgegen dem Uhrzeigersinn (Fig. 4) einen
Ansaugbereich 65 der Flügelzellenpumpe 5, in den eine
Anschlußbohrung 67 mündet, in die ein Anschlußstutzen 69
eingesetzt ist, auf den eine Schlauchleitung von einem
Bremskraftverstärker des Kraftfahrzeuges aufsteckbar ist. Um
dabei möglichst wirksam einen Unterdruck im Bremskraftver
stärker aufbauen zu können, ist dem Anschlußstutzen 69 zudem
ein in Richtung Pumpkammer 7 öffnendes Rückschlagventil 71
innerhalb der Bohrung 67 vorgeschaltet.
Die Druckabführung aus der Flügelzellenpumpe 5 erfolgt mit
tels einer Abführungsbohrung 73, die vom Bereich des
kleinsten Querschnitts der Pumpkammer 7 der
Flügelzellenpumpe 5 abführt und austrittsseitig an einen mit
dem Schmiermittelkreislauf der Brennkraftmaschine
angeschlossenen Flansch am Zylinderkopf verbunden ist.
Die Schmierung der Flügelzellenpumpe 5 erfolgt über eine in
der Fig. 1 näher dargestellte, schräg angeordnete Schmier
mittelbohrung 75, die über eine entsprechende Bohrung 77 im
ersten Gehäusedeckel 43 an den Schmiermittelkreislauf der
Brennkraftmaschine angeschlossen ist und die in Höhe der
Stirnfläche des Rotors 51 in die Pumpkammer 7 mündet. Der
Rotor 51 weist dabei zur Weiterleitung des Schmiermittels
(Öl) eine Ringnut 79 in seiner Stirnfläche, sowie Sicken in
der Innenwandfläche 53 und alternativ eine koaxiale
Durchgangsbohrung 81 auf, über die das Schmiermittel in die
Pumpkammer 7 gelangt, von wo aus es über die
Abführungsbohrung 73 zurück in den Schmiermittelkreislauf
der Brennkraftmaschine gelangt. Dabei wird diese
Durchgangsbohrung 81 im Ausführungsbeispiel durch die die
Flügel 61 aufnehmenden Führungsschlitze 59 gebildet, die den
Rotor 51 in axialer Richtung durchdringen. Zur Schmierung
der Antriebswelle 15 sind zudem Sicken in der Wand der
Durchgangsbohrung 13 vorgesehen.
Zur Druckbegrenzung des von der Zahnradförderpumpe 3
geförderten Kraftstoffes ist ein Druckbegrenzungsventil 83
in die Verbindungsbohrung 41 zwischen dem Druckkanal 35 und
dem Rücklaufkanal 39 eingesetzt.
Dieses in der Fig. 5 näher dargestellte
Druckbegrenzungsventil 83 ist an eine Rücklaufleitung 85 zum
Vorratstank der Brennkraftmaschine angeschlossen und weist
zwischen den Einmündungen des Druckkanals 35 und des
Rücklaufkanals 39 ein Ventilglied 87 auf, das von einer
Ventilfeder 89 in Anlage an einem durch einen Bohrungsabsatz
gebildeten Sitz 91 gehalten wird. Die Ventilfeder 89 stützt
sich dabei andererseits an einer Spannhülse 93 ab, über
deren Lage in der Verbindungsbohrung 41 die Vorspannkraft
der Ventilfeder 89 und somit der Öffnungsdruck des
Druckbegrenzungsventils 83 einstellbar ist.
Dieses Druckbegrenzungsventil 83 wird auch als
Druckregelventil verwendet, um den maximalen Volumenstrom
über den proportional auftretenden Gegendruck fortlaufend zu
begrenzen.
Die erfindungsgemäße Fördereinrichtung arbeitet in folgender
Weise:
Während des Betriebs der Brennkraftmaschine treibt die Nockenwelle der Brennkraftmaschine die Antriebswelle 15 der Fördereinrichtung über die elastische Kopplung an der Mitnehmerscheibe 17 rotierend an. Diese Drehbewegung der An triebswelle 15 wird auf das erste Zahnrad 25 der Zahnradför derpumpe 3 übertragen, das seinerseits das mit ihm kämmende zweite Zahnrad antreibt. Dabei wird in bekannter Weise Kraftstoff über die Saugbohrung 33 aus dem Vorratstank in den Saugraum 29 der Zahnradpumpe 3 angesaugt, wobei die Zahnradpumpe 3 auch in der Lage ist Luft anzusaugen und zu fördern, so daß sie sich bei entleerten Kraftstoffleitungen selbständig "entlüften" kann. Dieser Kraftstoff wird dann in den Druckraum 31 gefördert, von wo der Kraftstoff über den Druckkanal 35 zur Druckbohrung 45 und weiter zur Brennkraftmaschine oder einer an dieser vorgesehenen Hochdruckeinspritzpumpe strömt.
Während des Betriebs der Brennkraftmaschine treibt die Nockenwelle der Brennkraftmaschine die Antriebswelle 15 der Fördereinrichtung über die elastische Kopplung an der Mitnehmerscheibe 17 rotierend an. Diese Drehbewegung der An triebswelle 15 wird auf das erste Zahnrad 25 der Zahnradför derpumpe 3 übertragen, das seinerseits das mit ihm kämmende zweite Zahnrad antreibt. Dabei wird in bekannter Weise Kraftstoff über die Saugbohrung 33 aus dem Vorratstank in den Saugraum 29 der Zahnradpumpe 3 angesaugt, wobei die Zahnradpumpe 3 auch in der Lage ist Luft anzusaugen und zu fördern, so daß sie sich bei entleerten Kraftstoffleitungen selbständig "entlüften" kann. Dieser Kraftstoff wird dann in den Druckraum 31 gefördert, von wo der Kraftstoff über den Druckkanal 35 zur Druckbohrung 45 und weiter zur Brennkraftmaschine oder einer an dieser vorgesehenen Hochdruckeinspritzpumpe strömt.
Die Druckbegrenzung des geförderten Kraftstoffes erfolgt da
bei mittels des in die Verbindungsbohrung 41 eingesetzten
Druckbegrenzungsventils 83, das ab einem bestimmten Druck im
Druckkanal 35 öffnet, so daß der Kraftstoff in die Rücklauf
leitung 85 abströmen kann. Diese Rücklaufleitung 85 dient
dabei auch der Rückführung des nicht benötigten Kraftstoffes
aus der Brennkraftmaschine, wozu ein Rücklauf der
Brennkraftmaschine in den Rücklaufkanal 39 der
Fördereinrichtung mündet, der ständig über die
Verbindungsbohrung 41 mit der Rücklaufleitung 85 zum
Vorratstank verbunden ist.
Der über die Kupplungsscheibe 55 rotierend angetriebene
Rotor 51 der Flügelzellenpumpe 5 saugt während seines
Umlaufens in der Pumpkammer 7 über den Anschlußstutzen 69
Luft vom Bremskraftverstärker ab, wozu das durch die Flügel
61 begrenzte Volumen der einzelnen Kammern während der
Drehbewegung des Rotors 51 von der Mündung der Anschlußboh
rung 67 ausgehend vergrößert wird, so daß in bekannter Weise
ein Unterdruck erzeugt wird. Im weiteren Verlauf der
Drehbewegung, nach Austauchen der jeweiligen Kammer aus der
Überdeckung mit der Anschlußbohrung 67 verringert sich deren
Volumen, so daß das eingeschlossene Luftvolumen gemeinsam
mit dem die Pumpkammer 7 durchströmenden Schmiermittel mit
Druck in die Abführungsbohrung 73 gefördert wird, von der
dieses Gemisch wieder dem Schmiermittelkreislauf der
Brennkraftmaschine zugeführt wird.
Dabei vermeidet das Rückschlagventil 71 ein Rückströmen von
Luft zum Bremskraftverstärker, insbesondere nach dem
Abschalten der Brennkraftmaschine.
Es ist somit mit der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung
möglich, die bisher getrennten Aggregate zum Fördern von
Kraftstoff und zum Aufbau des Unterdrucks in konstruktiv
einfacher Weise in einem gemeinsamen Gehäuse anzuordnen und
beide Aggregate mit einer gemeinsamen Antriebswelle
anzutreiben, was den Fertigungsaufwand und den benötigten
Bauraum erheblich reduziert.
Claims (18)
1. Einrichtung zum Fördern von Kraftstoff aus einem
Vorratstank zu einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeu
ges, mit einer in eine Förderleitung vom Vorratstank zur
Brennkraftmaschine eingesetzten Förderpumpe (3), die in
ihrem Gehäuse (1) wenigstens eine Pumpkammer (23) aufweist,
mit rotierend angetriebenen Verdrängungselementen,
insbesondere einer Zahnradpumpe, die Kraftstoff aus einem
mit dem Vorratstank verbindbaren Ansaugraum (29) in einen
wenigstens mittelbar mit der Brennkraftmaschine verbindbaren
Druckraum (31) fördert, dadurch gekennzeichnet, daß die
Förderpumpe (3) mit einer Luft fördernden Pumpe (5) eine
Baueinheit bildet, deren Saugseite (65) zur Erzeugung eines
Unterdruckes mit einem Bremskraftverstärker des
Kraftfahrzeuges verbunden ist, und daß die in das gemeinsame
Gehäuse (1) der Förderpumpe (3) eingesetzte Luft fördernde
Pumpe (5) als Flügelzellenpumpe (5) ausgebildet ist, mit einem
im Gehäuse (1) gelagerten, rotierend angetriebenen Rotor
(51), in dem Führungsschlitze (59) zur Aufnahme einer
Vielzahl von Flügeln (61) vorgesehen sind, deren axial
auswärts weisende Enden an der Wand einer exzentrisch zur
Rotorachse angeordneten Pumpkammer (7) der Flügelzellenpumpe
(5) dichtend gleiten.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die als Zahnradförderpumpe (3) ausgebildete Förderpumpe und
die Flügelzellenpumpe (5) axial hintereinander angeordnet
sind und daß das getriebene Zahnrad (25) der Förderpumpe (3)
und der Rotor (51) der Flügelzellenpumpe (5) von einer
gemeinsamen Antriebswelle (15) rotierend angetrieben werden.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die gemeinsame Antriebswelle (15) mittels eines elastischen
Koppelglieds mit einem axialen Ende einer Nockenwelle der
Brennkraftmaschine verbunden ist.
4. Einrichtung nach Ansprüch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das elastische Koppelglied durch wenigstens eine Paßfeder
(19) aus elastischem Material gebildet ist, die jeweils in
eine an der Stirnfläche der Nockenwelle und der Stirnfläche
einer auf die Antriebswelle (15) aufgepreßten
Mitnehmerscheibe (17) vorgesehene Nut hineinragt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
auf das dem Koppelglied (17, 19) zur Nockenwelle abgewandte
Ende der Antriebswelle (15) eine Kupplungsscheibe (55)
aufgepreßt ist, die formschlüssig mit dem Rotor (51) der
Flügelzellenpumpe (5) verbunden ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
ein zylindrischer Gehäusesteg (11) im Pumpengehäuse (1) vor
gesehen ist, auf dessen Mantelfläche der Rotor (51) der Flü
gelzellenpumpe (5) gleitend geführt ist, und in dem koaxial
zum Rotor (51) eine Durchgangsbohrung (13) angeordnet ist,
in der die Antriebswelle (15) gleitend geführt ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die radial beweglichen Flügel (61) der Flügelzellenpumpe (5)
in Drehrichtung des Rotors (51) aus dessen Radialebene ge
kippt angeordnet sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine, einen Anschlußstutzen (69) für eine Schlauchverbindung
zum Bremskraftverstärker aufnehmende Anschlußbohrung (67) in
die Pumpkammer (7) der Flügelzellenpumpe (5) mündet, und daß
dem Anschlußstutzen (69) ein in Richtung Pumpkammer (7) öff
nendes Rückschlagventil (71) vorgeschaltet ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
eine schräg in das Pumpengehäuse (1) eingebrachte, an den
Schmiermittelkreislauf der Brennkraftmaschine angeschlossene
Schmierbohrung (75) an der der Kupplungsscheibe (55) abgewandten
Stirnfläche des Rotors (51) mündet, wobei im Bereich dieser
Mündung eine Ringnut (79) in der Stirnfläche des Rotors (51)
angeordnet ist, von der Sicken in der radialen
Innenwandfläche (53) und/oder eine koaxiale
Durchgangsbohrung (81) im Rotor (51) zu der der Nockenwelle
abgewandten Stirnfläche (9) des Pumpengehäuses (1) abführen,
sowie mit einer von dieser abführenden
Schmiermittelaustrittsbohrung (73), die an den
Schmiermittelkreislauf der Brennkraftmaschine angeschlossen
ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das getriebene Zahnrad (25) der Zahnradförderpumpe (3) form
schlüssig mit der Antriebswelle (15) verbunden ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
ein an den Rücklauf der Brennkraftmaschine angeschlossener
Rücklaufkanal (39) und ein vom Druckraum (31) der Pumpkammer
(23) der Zahnradpumpe (3) abführender Druckkanal (35) im
Pumpengehäuse (1) als Sicke an einer Gehäusestirnfläche (21)
ausgebildet sind.
12. Einrichtung nach den Ansprüchen 5 und 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Pumpengehäuse (1) an seinen senkrecht zur
Achse der Antriebwelle (15) angeordneten Stirnflächen (21,
9) durch jeweils einen Gehäusedeckel verschlossen ist, wobei
ein das Pumpengehäuse (1) auf der der Nockenwelle
zugewandten Seite verschließender erster Gehäusedeckel (43)
die Pumpkammer (23) der Zahnradförderpumpe (3) sowie den
Rücklaufkanal (39) und den Druckkanal (35) und ein das Pumpengehäuse
(1) auf der der Nockenwelle abgewandten Seite
verschließender zweiter Gehäusedeckel (56) die Pumpkammer
(7) der Flügelzellenpumpe (5) verschließen.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kupplungsscheibe (55) am zweiten Gehäuse
deckel (56) anliegt.
14. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß im ersten Gehäusedeckel (43) eine in den Rück
laufkanal (39) mündende Rücklaufbohrung (47) von der
Brennkraftmaschine und eine in den Druckkanal (35) mündende
Druckbohrung (45) vorgesehen sind, an die auf der dem
Pumpengehäuse (1) abgewandten Stirnfläche des ersten
Gehäusedeckels (43) die jeweiligen Anschlußbohrungen im Zy
linderkopf der Brennkraftmaschine dichtend anliegen.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit einer Rücklaufleitung (85) zum Vorratstank
verbundener Verbindungskanal (41) zwischen dem Rücklaufkanal
(39) und dem Druckkanal (35) im Pumpengehäuse (1) angeordnet
ist, in den ein die Verbindung zwischen Druckkanal (35) und
dem ständig mit der Rücklaufleitung (85) verbundenen
Rücklaufkanal (39) aufsteuerndes Druckbegrenzungsventil (83)
eingesetzt ist.
16. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Pumpkammer (23) der Zahnradförderpumpe (3) mittels
zweier auf der Antriebswelle (15) angeordneter
Wellendichtringe (49) gegen die Flügelzellenpumpe (5) und
die Brennkraftmaschine abgedichtet ist.
17. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
in einer in die Pumpkammer (23) der Förderpumpe (3)
mundenden Kraftstoffzulaufleitung (33) eine Drosselstelle
vorgesehen ist.
18. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die die Medien Kraftstoff und Schmiermittel trennenden
Wellendichtringe (49) derart durch Nuten mit der Pumpkammer
(23) der Förderpumpe (3) verbunden sind, daß ein
Druckgefälle in Richtung Pumpkammer (23) entsteht.
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