DE19548803C1 - Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug, insbesondere zum Verriegeln von Containern auf Eisenbahnwagen - Google Patents
Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug, insbesondere zum Verriegeln von Containern auf EisenbahnwagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten
auf einem Tragfahrzeug, bei der an sich bekannte Riegelzapfen verwendet werden, die in auflage
seitige Beschläge der Großbehälter eingreifen und mit Einführschrägen zum Einfädeln in die Be
schläge ausgebildet sind, und sie ist insbesondere vorteilhaft für das Verriegeln von Containern
auf Eisenbahnwagen einsetzbar.
Einrichtungen zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug
sind insbesondere bei für den Containertransport geeigneten Eisenbahnwagen in vielfältiger Weise
bekannt. Dabei haben sich auf der Ladeplattform des Eisenbahnwagens angeordnete Riegelzapfen,
welche an einem Ende mit Einführschrägen zum Einfädeln in auflageseitige Beschläge ausgebildet
sind und eine Sicherung des Containers in Längs- und Querrichtung bewirken, besonders bewährt.
Insbesondere bei leeren Containern, bei denen zum Beispiel durch Windbelastung ein Kippmo
ment wirksam wird, oder bei Fahrzeugen ohne Stoßverzehreinrichtungen sind jedoch auch Siche
rungen gegen die im Bahnbetrieb auftretenden Kippgefahren bzw. gegen das Abheben der Contai
ner notwendig.
Zur Vermeidung dieser Kippgefahr wurden deshalb Einrichtungen vorgeschlagen, bei denen der
Riegelzapfen mit einem zylindrischen Schaft ausgebildet ist und an seinem Ende in einen kegel
förmigen Kopf übergeht. Die Verriegelung des Containers erfolgt durch in diesem Kopf horizon
tal angeordnete Bohrungen, durch welche über achsengleiche Bohrungen in den Beschlägen der
Container Sicherungsstifte eingeführt werden.
Weiterhin sind Riegelzapfen bekannt, bei denen auf dem zylindrischen Schaft ahnlich wie bei der
DE-OS 20 49 927 ein größer gehaltener kegelförmiger Aufsatz angeordnet ist und welche um ihre
senkrechte Längsachse drehbar ausgebildet sind. Der kegelförmige Aufsatz ist an zwei gegen
überliegenden Seiten abgeflacht und bewirkt bei Drehen des Riegelzapfens eine Verriegelung des
Containers, indem er die Wandung des zugeordneten Beschlages des Containers übergreift. Das
Drehen der Riegelzapfen erfolgt dabei mittels an dessen Schaft befestigten Handspeichen, und ein
zwischen diesen Handspeichen angeordneter Sicherungshebel arretiert den Riegelzapfen in seiner
Arretierungsstellung.
Die durch Drehen der Riegelzapfen oder durch Sicherungsstifte bewirkte Sicherung der Container
gegen Kippen oder Abheben hat jedoch den Nachteil, daß das Ver- und Entriegeln der Container,
insbesondere bei zu Zugverbänden gekuppelten Eisenbahnwagen, mit einem hohen manuellen
Arbeitsaufwand verbunden ist und bei nicht ordnungsgemäß ausgeführter Ver- und Entriegelung
immer noch ein hohes Unfallrisiko besteht.
Durch die DD-PS 71 131 wurde darüber hinaus eine Einrichtung zum Befestigen von Behältern
auf Fahrzeugen vorgeschlagen, bei welcher zwischen dem kegelförmigen Kopf des Riegelzapfens
und einem sich daran anschließenden schwächer gehaltenen zylinderförmigen Schaft ein kegel
stumpfförmiger Übergang vorhanden ist, dessen Mantelfläche eine rechtwinklig zur Krafteinwir
kung des Behälters verlaufende Neigung aufweist, wobei der Mittenabstand der zylinderförmigen
Schäfte der Riegelzapfen in Wagenlängsrichtung größer ist als der Mittenabstand der Ausneh
mungen in den Beschlägen der Container.
Derart ausgebildete Riegelzapfen haben sich jedoch dahingehend als nachteilig erwiesen, daß die
Container beim Entladen mittels Krananlagen an den kegelstumpfförmigen Übergängen der Rie
gelzapfen zumeist hängen bleiben und erst durch genaues Positionieren von den Riegelzapfen her
untergehoben werden können. Dadurch wird der Entladevorgang der Eisenbahnwagen mitunter
wesentlich behindert und die Vorteile des Containertransportverkehrs werden erheblich einge
schränkt.
Da die Container darüber hinaus unterschiedliche Abmessungen aufweisen und die Riegelzapfen
ebenso wie bei den zuvor genannten Lösungen starr auf der Ladeplattform des Eisenbahnwagens
angeordnet sind, ist mit solchen Riegelzapfen auch nicht in jedem Fall eine Festlegung der gün
stigsten Beladeordnung auf dem Eisenbahnwagen möglich, da die jeweils benötigten Riegelzapfen
nicht immer an den jeweils erforderlichen Stellen auf der Ladeplattform zur Verfügung stehen.
Fehlende Riegelzapfen ergeben jedoch eine unzureichende Sicherung der Container auf dem Ei
senbahnwagen, und überzählige Riegelzapfen führen zu Beschädigungen der Container beim Ab
senken derselben auf den Eisenbahnwagen.
Um diesen Nachteil auszugleichen, sind außer Lösungen, bei denen die Riegelzapfen in Längsrich
tung in einem bestimmten Bereich verschiebbar und/oder wie bei der SU-PS 1 594 024 bei Nicht
gebrauch seitlich verschwenkt oder herausgenommen werden, auch eine Vielzahl von Riegelzap
fen bekannt, die ahnlich wie bei der in der DE-OS 30 23 514 offenbarten Lösung in einem in der
Nähe der Ladeplattform des Eisenbahnwagens angeordneten Gehäuse zwischen einer Arbeitsstel
lung und einer vollständig im Gehäuse versenkten Ruhestellung axial verschiebbar angeordnet
sind.
Diese Riegelzapfen weisen Hinterschneidungen an den Einführschrägen zum Festhalten der Be
schläge der Container gegen Abheben auf und sind an allen denjenigen Stellen des Tragfahrzeuges
angeordnet, die für eine Verriegelung eines Beschlages eines Containers in Frage kommen. In
ihrer Arbeitsstellung sind die Riegelzapfen durch eine Federanordnung belastet, so daß beim Ab
setzen eines Containers auf das Tragfahrzeug von sämtlichen in der Arbeitsstellung befindlichen
Riegelzapfen diejenigen, die sich im Bereich des Containers befinden und nicht zu dessen Verrie
gelung benötigt werden, durch den Container in ihre Ruhestellung im Gehäuse zurückgedrückt
werden.
Mit solchen Riegelzapfen ist zwar die Problematik der Festlegung der günstigsten Beladeordnung
des Eisenbahnwagens in vorteilhafter Weise gelöst, sie weisen jedoch ebenfalls den Nachteil auf,
daß das formschlüssige Arretieren der Container auf der Ladefläche des Eisenbahnwagens durch
Hinterschneiden der Riegelzapfen nicht ausreicht, um das Kippen oder Abheben der Container bei
Windbelastung od. dgl. in jedem Fall wirksam zu vermeiden.
Mit dem in der US-PS 5 020 947 offenbarten automatischen Verriegelungssystem für Container
verschiedener Größen wird dagegen eine Lösung vorgeschlagen, die sowohl die Problematik der
Beladeordnung des Eisenbahnwagens als auch das Sichern der Container auf der Ladeplattform
berücksichtigt. Dieses Verriegelungssystem besteht sowohl aus feststehenden als auch aus in Ge
häuse unter der Ladeplattform versenkbaren Riegelzapfen, um den Eisenbahnwagen entweder mit
kurzen oder langen Containern beladen zu können. Die Verriegelung der Container erfolgt dabei
jeweils durch ein aus dem Inneren jedes Riegelzapfens herausbewegbares Sperrelement, welches
als vertikal beweglicher Hubhaken in L-Form ausgebildet ist. Dieser L-förmige Haken ragt mit
seinem kurzen Schenkel in Arbeitsstellung aus einer unterhalb der Einführschrägen angeordneten
Öffnung des Riegelzapfens heraus und steht mit dem langen Schenkel mit einer Zugfeder in Wirk
verbindung, die den Haken ständig in Verriegelungsstellung hält. Wird der Container mit den Öff
nungen in seinen Beschlägen über die Riegelzapfen herabgelassen, wird der Haken durch den
Rand der Beschlagöffnung in das Innere des Riegelzapfens gepreßt und nimmt automatisch wie
der seine Ausgangsstellung ein, sobald der Boden des Beschlages unter den Kontaktpunkt mit
dem Haken herabgelassen ist. Beim Herunterheben des Containers vom Fahrzeug muß ebenfalls
eine solche Hubkraft aufgewendet werden, mit der der Haken entgegen der Federkraft über eine
Gleitschräge in das Innere des Riegelzapfens gepreßt werden kann, ehe er wieder seine Aus
gangsstellung einnimmt.
Der Nachteil dieser Lösung ist, daß sowohl die Riegelzapfen als auch deren Verriegelungshaken
ständig in Arbeitsstellung auf der Ladeplattform des Eisenbahnwagens angeordnet und somit un
geschützt jeglichen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Dies kann auf die Dauer zu Funktions
störungen des gesamten Verriegelungssystems führen und erfordert einen erhöhten Wartungsauf
wand des Eisenbahnwagens. Darüber hinaus unterliegt der Verriegelungshaken durch die hohe
mechanische Belastung beim Aufsetzen und Herunterheben der Container auf die Riegelzapfen
einem relativ hohen Verschleiß, so daß eine dauerhafte Funktion derart ausgebildeter Riegelzap
fen nicht gewährleistet ist.
Die Erfindung verfolgt somit das Ziel, eine Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder
Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug derart auszubilden, daß die genannten Mängel des
Standes der Technik beseitigt werden.
Als Aufgabe liegt der Erfindung die Konzipierung einer Einrichtung zum Befestigen von Großbe
hältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug, insbesondere zum Verriegeln von Con
tainern auf Eisenbahnwagen, zugrunde, mit welcher ein sicheres Verriegeln der Großbehälter ge
gen Kippen und Abheben und zugleich ein problemloses Herunterheben der Großbehälter von den
Verriegelungen ohne größeren manuellen Arbeitsaufwand möglich ist, wobei eine dauerhafte
Funktion der Einrichtung bei größtmöglichem Schutz vor Witterungseinflüssen und die Möglich
keit der Anpassung an jeweils aktuelle Beladeschemen des Eisenbahnwagens zu gewährleisten
sind.
Die Aufgabe wird mit einer gattungsgemäßen Einrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1
erfindungsgemäß derart gelöst, daß an einer parallel zur Fahrzeuglängsachse drehbar gelagerten
Schwenkachse innerhalb eines Gehäuses eine von dieser Schwenkachse wegragende Konsole starr
befestigt ist, auf deren Oberseite der Riegelzapfen angeordnet und deren Unterseite als Kulissen
führung ausgebildet ist, welche mit den an seinem freien Ende angeordneten Gleitelementen eines
Stellhebels in Wirkverbindung steht, der mit dem anderen Ende auf einer unterhalb der Schwenk
achse und parallel zu dieser angeordneten mechanisch angetriebenen Tragachse schwenkbar gela
gert ist. Die Konsole weist dabei zusätzlich eine unterhalb des Riegelzapfens angeordnete sowie
parallel zu ihrer Schwenkachse axial bewegliche, ebenfalls mechanisch angetriebene Schubstange
auf, mit welcher das Sperrelement über eine federbelastete Drehrastscheibe und eine senkrecht
innerhalb des Riegelzapfens angeordnete Drehachse aus der Kontur des Riegelzapfens horizontal
herausschwenkbar ist und zugleich der Riegelzapfen über ein mit dem Stellhebel in Wirkverbin
dung stehendes Arretierungsblech in seiner Arbeitsstellung feststellbar ist.
Zweckmäßige Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2
bis 8 angegeben.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wech
selaufbauten auf einem Tragfahrzeug gegenüber dem Stand der Technik ist, daß durch das hori
zontal aus dem und in den Riegelzapfen schwenkbare Sperrelement ein sicheres Verriegeln der
Großbehälter gegen Kippen oder Abheben möglich ist und gleichzeitig die Großbehälter auch
ohne zusätzliche Kraftaufwendungen oder genaue Positionierungen von den Verriegelungen her
untergehoben werden können. Durch die Verwendung von Pneumatikzylindern zum Verschwen
ken und Arretieren des Riegelzapfens und des Sperrelements in ihren Arbeits- und Ruhestellungen
wurde darüber hinaus der manuelle Arbeitsaufwand für die Verriegelung der Großbehälter auf
dem Tragfahrzeug auf ein Minimum reduziert und zugleich die Voraussetzung für eine Automati
sierung des Be- und Entladevorganges für Großbehälter bei zu Zugverbänden gekoppelten Eisen
bahnwagen geschaffen.
Weiterhin ist von erheblichem Vorteil, daß bei der erfindungsgemäßen Einrichtung das schwenk
bare Sperrelement zum Sichern der Großbehälter keinerlei mechanischen Belastungen durch die
Beschläge der Großbehälter unterliegt und somit nahezu verschleißfrei ausgebildet ist. Dadurch
und durch die Verschwenkbarkeit des Riegelzapfens in ein vor Witterungseinflüssen weitgehend
schützendes Gehäuse am Tragfahrzeug ist eine dauerhafte Funktion der erfindungsgemäßen Ein
richtung gewährleistet, wobei sie durch die Möglichkeit der Anordnung an allen denjenigen Stel
len des Tragfahrzeuges, die für die Verriegelung eines Beschlages eines Großbehälters in Frage
kommen, zusätzlich den Vorteil bietet, daß das Tragfahrzeug an jedes Beladungsschema angepaßt
werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den dazugehörigen Zeichnungen schematisch darge
stellt und wird nachfolgend ausführlich erläutert. Die Zeichnungen zeigen dabei in:
Fig. 1 die Vorderansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 2 den Schnitt A-A nach Fig. 1 ohne Deckplatte und Riegelzapfen,
Fig. 3 den Schnitt B-B nach Fig. 1 in versenkter Stellung des Riegelzapfens,
Fig. 4 den Schnitt C-C nach Fig. 1.
In Fig. 1 ist deutlich der an sich bekannte Riegelzapfen 1 zu sehen, der mit Einführschrägen 2 zum
Einfädeln in auflageseitige Beschläge von Containern oder anderen Großbehältern ausgebildet ist.
Dieser Riegelzapfen 1 weist ein aus seinem Innern herausbewegbares Sperrelement 5 zum Festhal
ten der Beschläge gegen Kippen oder Abheben des Großbehälters auf und ist, wie in den Fig. 3
und 4 zu sehen, in einem am Tragfahrzeug angeordneten Gehäuse 44 zwischen einer aus der La
deplattform des Tragfahrzeuges herausragenden Arbeitsstellung und einer vollständig im Gehäuse
versenkbaren Ruhestellung beweglich gelagert. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß an einer
parallel zur Fahrzeuglängsachse drehbar gelagerten Schwenkachse 8 innerhalb des Gehäuses 44
eine von dieser Schwenkachse 8 wegragende Konsole 9 starr befestigt, auf deren Oberseite 16 der
Riegelzapfen 1 angeordnet und deren Unterseite 17 als Kulissenführung ausgebildet ist. Wie
Fig. 3 zeigt, steht diese Kulissenführung der Konsole 9 mit den an seinem freien Ende angeordne
ten Gleitelementen 20 eines Stellhebels 18 in Wirkverbindung, der mit dem anderen Ende 23 auf
einer unterhalb der Schwenkachse 8 und parallel zu dieser angeordneten, mechanisch angetriebe
nen Tragachse 24 schwenkbar gelagert ist.
Weiterhin ist in den Fig. 1 bis 4 zu sehen, daß die Konsole 9 zusätzlich eine unterhalb des Riegel
zapfens 1 angeordnete Schubstange 29 aufweist, mit welcher das Sperrelement 5 über eine feder
belastete Drehrastscheibe 36 und eine senkrecht innerhalb des Riegelzapfens 1 angeordnete Dreh
achse 7 aus der Kontur des Riegelzapfens 1 horizontal herausschwenkbar ist und zugleich der
Riegelzapfen 1 über ein mit dem Stellhebel 18 in Wirkverbindung stehendes Arretierungsblech 40
in seiner Arbeitsstellung feststellbar ist.
Bei der Ausbildung der Konsole 9 für die erfindungsgemäße Einrichtung hat sich besonders vor
teilhaft die Verwendung von zwei parallel zueinander angeordneten Stegblechen 10; 11 erwiesen,
die wie in den Fig. 3 und 4 abgebildet, eine rechtwinklige Dreiecksform mit unterschiedlich langen
Kathetenseiten aufweisen. Diese Stegbleche sind jeweils mit ihren den kleinen spitzen Winkel
aufweisenden Eckseiten 12; 13 an der Schwenkachse 8 verschweißt und in der Nähe des gegen
überliegenden rechten Winkels durch den Riegelzapfen 1 miteinander verbunden. In fertigungs
technischer Hinsicht ist es am günstigsten, zu diesem Zweck in den Eckseiten 12; 13 der Stegble
che 10; 11 jeweils eine Bohrung mit dem Durchmesser der Schwenkachse 8 anzuordnen, durch
welche die Schwenkachse 8 bei der Montage der erfindungsgemäßen Einrichtung durchgesteckt
wird und an der die Stegbleche 10; 11 mit der Schwenkachse 8 verschweißt werden. Die Kulis
senführung für den Stellhebel 18 wird dabei durch die bevorzugt konkav kreisbogenförmig aus
gebildete Hypotenusenseite der Stegbleche 10; 11 gebildet, welche zur Fixierung der für die Ar
beitsstellung des Riegelzapfens 1 notwendigen Endstellung des Stellhebels 18 bevorzugt mit einer
zusätzlichen Fangmulde für dessen Gleitelemente 20 ausgebildet sind.
Die Gleitelemente 20 des Stellhebels 18 sind in bevorzugter Ausführung als stirnseitig am Stellhe
bel 18 mit seiner Umfangsfläche verschweißtes, von der Kulissenführung des einen Stegbleches 10
bis zu der der anderen Stegbleches 11 reichendes Rundprofilstück ausgebildet, welches, wie die
Fig. 1 und 3 zeigen, an einer Stirnseite eine zapfenartige Verlängerung 22 als ein Teil der Arretie
rung des Riegelzapfens 1 in seiner Arbeitsstellung aufweist und bevorzugt aus einem gehärteten
Stahl besteht. Zur Material- und/oder Gewichtsreduzierung ist es hierbei jedoch auch möglich,
zwei getrennte Gleitelemente 20 am Stellhebel 18 zu befestigen oder auch an der Kulissenführung
sich abwälzende Rollen, Walzen oder Zahnräder zu verwenden.
Die Tragachse 24 am anderen Ende 23 des Stellhebels 18 ist in erfindungsgemäßer Ausgestaltung
bevorzugt auf den Stellhebel 18 einschließenden Lagerböcken 25; 26 gelagert, die sich, wie eben
falls aus den Fig. 1 und 3 erkennbar ist, auf einem nicht näher bezeichneten Stegblech innerhalb
des Gehäuses 44 abstützen. Diese Tragachse 24 besteht aus Gründen der Verschleißfestigkeit be
vorzugt ebenfalls aus einem gehärteten Stahl und ist ebenso wie die Gleitelemente 20 am Stellhe
bel 18 verschweißt. An einem Ende der Tragachse 18 ist darüber hinaus ein Winkelhebel 27 be
festigt, der, wie insbesondere Fig. 3 zeigt, mit einem ein Drehmoment auf die Tragachse 24 und
den Stellhebel 18 übertragenden Betätigungselement verbunden ist. In bevorzugter Ausführung ist
dieses Betätigungselement als einseitig am Gehäuse 44 schwenkbar befestigter Pneumatikzylinder
28 ausgebildet, wobei jedoch auch Stellmotoren, Hydraulikzylinder oder mechanische Hebelsy
steme zur Anwendung kommen können. Das ein Drehmoment auf die Tragachse 18 übertragende
Betätigungselement bewirkt dann eine Schwenkbewegung des Stellhebels 18, durch welche die
Gleitführungen 20 an seinem freien Ende 19 an den Unterseiten 17 der Stegbleche 10; 11 ent
langgleiten und die Konsole 9 mit dem Riegelzapfen 1 in ihre waagerechte Arbeitsstellung aufge
richtet wird. Da hierzu relativ große Hebelkräfte notwendig sind, hat es sich als vorteilhaft erwie
sen, zwischen dem Gehäuse 44 und dem Stellhebel 18 eine, in Fig. 3 ohne Bezugszeichen ange
deutete zusätzliche Druckfeder anzuordnen, welche die Schwenkbewegung des Stellhebels 18
unterstützt und gleichzeitig harte Anschläge der Konsole beim Absenken des Riegelzapfens 1 in
seine Ruhestellung abfedert.
In den Fig. 2 und 4 wird desweiteren gezeigt, daß die unterhalb des Riegelzapfens 1 angeordnete
Schubstange 29 an der Konsole 9 bevorzugt als in der Nähe der rechten Winkel der Stegbleche
10; 11 durch zwei Bohrungen 30; 31 hindurchgeführtes Rundprofil ausgebildet ist, an dessen zwi
schen den Stegblechen 10; 11 angeordnetem Mittelteil ein T-förmiges Verbindungsstück 32 zur
Drehrastscheibe 36 des Sperrelementes 5 befestigt ist. Dabei ist an den vor den Außenseiten 14; 15
der Stegbleche 10; 11 angeordneten Enden 33; 34 der Schubstange 29 einerseits das Arre
tierungsblech 40 und andererseits ein eine Axialbewegung auf die Schubstange 29 übertragendes
Betätigungselement angeordnet, welches in der zeichnungsgemaßen Ausführung als weiterer
Pneumatikzylinder 35 ausgebildet ist, aber auch hier durch Stellmotoren, Hydraulikzylinder u. dgl.
ersetzt werden kann. Die Verwendung eines Pneumatikzylinders 35 als Betätigungselement hat
jedoch u. a. den Vorteil, daß die Schubstange 29 teilweise durch die Kolbenstange des Pneuma
tikzylinders 35 gebildet wird, welche dann bevorzugt durch Schraubverbindungen zum Verbin
dungsstück 32 und zu dem mit dem Arretierungsblech 40 verbundenen Endstück verlängert
wird.
Das Sperrelement 5 im Riegelzapfen 1 ist in weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Ein
richtung bevorzugt als eine unterhalb der Einführschrägen 2 in einer Einfräsung 3 des Riegelzap
fens 1 angeordnete Zunge ausgebildet, welche in der in Fig. 4 abgebildeten Arbeitsstellung etwa
zur Hälfte ihrer Länge aus der Einfräsung 3 herausragt. Das eine Ende 6 dieser Zunge ist dabei
rechtwinklig mit der in einer senkrechten Bohrung 4 im Riegelzapfen 1 angeordneten Drehachse 7
verbunden, so daß die vom Pneumatikzylinder 35 auf die Schubstange 29 übertragene Axialbewe
gung über das Verbindungsstück 32 und die Drehrastscheibe 36 in eine Schwenkbewegung der
Zunge umgewandelt wird. Für das als Zunge ausgebildete Sperrelement 5 hat sich dabei ein recht
eckiger Stahlblechstreifen als ausreichend erwiesen, welcher an dem mit der Drehachse 7 verbun
denen Ende 6 mit abgerundeten Ecken zur leichteren Drehbarkeit innerhalb der Einfräsung 3 aus
gebildet ist. Die Verbindung zur Drehachse 7 erfolgt dabei aus Gründen der leichten Montierbar
keit bevorzugt mittels eines am Ende 6 des Sperrelementes 5 eingearbeiteten Vierkant-Durchbru
ches, welcher mit einem entsprechenden Vierkant an einem Ende der Drehachse 7 in Wirkverbin
dung steht. Am anderen Ende der Drehachse 7 ist dagegen die Drehrastscheibe 36 angeordnet,
welche in erfindungsgemäßer Ausgestaltung bevorzugt quadratisch ausgebildet und zentrisch mit
der Drehachse 7 verschweißt ist. Die Ecken 37 der Drehrastscheibe 36 sind vorteilhafterweise
abgerundet ausgebildet, da sie mit einer zwischen den Stegblechen 10; 11 der Konsole 9 angeord
neten, in Fig. 2 sichtbaren Blattfeder 38 in Wirkverbindung stehen und somit das Entlanggleiten
der Drehrastscheibe 36 an der Blattfeder erleichtern. Zwei der geraden Seiten der Drehrastscheibe
fixieren dabei zum einen die Arbeitsstellung und zum anderen die Ruhestellung des Sperrelemen
tes 5, wenn diese flächenparallel an der Blattfeder 38 anliegen. Mittels eines Drehbolzens 39, wel
cher, wie in Fig. 4 abgebildet, exzentrisch an der Drehrastscheibe 36 befestigt ist, ist diese dann
am T-förmigen Verbindungsstück 32 der Schubstange 29 angelenkt, wobei das Verbindungsstück
32 eine nicht näher bezeichnete Bohrung zur Aufnahme des Drehbolzens 39 aufweist.
Als abschließendes Merkmal der erfindungsgemäßen Einrichtung soll noch erwähnt werden, daß
das ebenfalls an der Schubstange 29 befestigte Arretierungsblech 40, welches insbesondere deut
lich in Fig. 3 gezeigt wird, als Gegenstück für die zapfenartige Verlängerung 22 des Gleitelemen
tes 20 eine Aufnahmefalle 41 aufweist, die bevorzugt als halbkreisförmige Ausklinkung ausgebil
det ist sowie als weiterer Teil der Arretierung des Riegelzapfens 1 in seiner Arbeitsstellung wirkt.
Um ein Verdrehen des Arretierungsbleches 40 auf der Schubstange 29 zu vermeiden, weist das
Arretierungsblech 40 zudem eine zusätzliche Führungsbohrung 42 auf, mittels der es auf einen
waagerecht an der Außenseite 14 der Konsole 9 und parallel zur Schubstange 29 angeordneten
Führungsstift 43 gleitend angeordnet ist.
Anschließend soll die erfindungsgemäße Einrichtung noch kurz in ihrer Funktion beschrieben
werden.
Ausgehend von der in Fig. 3 dargestellten Ruhestellung des Riegelzapfens 1 im Gehäuse 44 wird
zur Aktivierung seiner Arbeitsstellung zunächst der Pneumatikzylinder 28 betätigt. Die ausfahren
de Kolbenstange überträgt dann über den Winkelhebel 27 ein Drehmoment auf die Tragachse 24
des Stellhebels 18, welches durch deren starre Verbindung miteinander als Druckkraft der Gleit
elemente 20 auf die Unterseite 17 der Konsole 9 weitergeleitet wird. Ist diese Druckkraft größer
als die Gegenkraft der Konsole 9, wird diese durch ihre Anlenkung an der Schwenkachse 8 und
durch die einsetzende Schwenkbewegung des Stellhebels 18 in Richtung Ladeplattform des Fahr
zeuges angehoben. Dabei gleiten die Gleitelemente 20 des Stellhebels 18 entlang der als Kulissen
führung ausgebildeten Unterseite 17 der Konsole 9 bis sie in einer Fangmulde in dieser Unterseite
17 die Endstellung der Konsole 9 fixieren. Nach der Beladung des Tragfahrzeuges erfolgt die
Betätigung des Pneumatikzylinders 35, welcher durch das Einziehen seiner mit der Schubstange
29 verlängerten Kolbenstange das Arretierungsblech 40 mit seiner Aufnahmefalle 41 auf die zap
fenartige Verlängerung 22 der Gleitelemente 20 zieht. Dadurch wird ein selbsttätiges Zurück
schwenken des Stellhebels 18 verhindert und der Riegelzapfen 1 ist in seiner Arbeitsstellung arre
tiert. Gleichzeitig wird die Zugbewegung der Kolbenstange des Pneumatikzylinders 35 über das
Verbindungsstück 32 und die Drehrastscheibe 36 als Drehbewegung auf die Drehachse 7 und das
Sperrelement 5 übertragen, so daß auch das Sperrelement 5 seine Arbeitsstellung einnimmt.
Zum Zurückstellen des Sperrelementes 5 vor und des Riegelzapfens 1 nach der Entladung des
Tragfahrzeuges in die jeweilige Ruhestellung werden die Pneumatikzylinder 28 und 35 in umge
kehrter Reihenfolge betätigt, so daß die beschriebenen Bewegungsabläufe entgegengesetzt verlau
fen.
Claims (8)
1. Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahr
zeug, insbesondere zum Verriegeln von Containern auf Eisenbahnwagen, unter Verwendung
von Riegelzapfen, die in auflageseitige Beschläge der Großbehälter eingreifen und mit Einführ
schrägen zum Einfädeln in die Beschläge ausgebildet sind, wobei jeder Riegelzapfen ein aus
seinem Inneren herausbewegbares Sperrelement zum Festhalten der Beschläge gegen Abheben
des Großbehälters aufweist und in einem am Tragfahrzeug angeordneten Gehäuse zwischen ei
ner aus der Ladeplattform des Tragfahrzeuges herausragenden Arbeitsstellung und einer voll
ständig im Gehäuse versenkbaren Ruhestellung beweglich gelagert ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß an einer parallel zur Fahrzeuglängsachse drehbar gelagerten Schwenkachse
(8) innerhalb des Gehäuses (44) eine von dieser Schwenkachse (8) wegragende Konsole (9)
starr befestigt ist, auf deren Oberseite (16) der Riegelzapfen (1) angeordnet und deren Unter
seite (17) als Kulissenführung ausgebildet ist, welche mit den an seinem freien Ende (19) ange
ordneten Gleitelementen (20) eines Stellhebels (18) in Wirkverbindung steht, der mit dem an
deren Ende (23) auf einer unterhalb der Schwenkachse (8) und parallel zu dieser angeordneten,
mechanisch angetriebenen Tragachse (24) schwenkbar gelagert ist, wobei die Konsole (9) zu
sätzlich eine unterhalb des Riegelzapfens (1) angeordnete sowie parallel zu ihrer Schwenkachse
(8) axial bewegliche, ebenfalls mechanisch angetriebene Schubstange (29) aufweist, mit wel
cher das Sperrelement (5) über eine federbelastete Drehrastscheibe (36) und eine senkrecht in
nerhalb des Riegelzapfens (1) angeordnete Drehachse (7) aus der Kontur des Riegelzapfens (1)
horizontal herausschwenkbar ist und zugleich der Riegelzapfen (1) über ein mit dem Stellhebel
(18) in Wirkverbindung stehendes Arretierungsblech (40) in seiner Arbeitsstellung feststellbar
ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (9) bevor
zugt aus zwei eine annähernd rechtwinklige Dreiecksform mit unterschiedlich langen Katheten
seiten aufweisenden, parallel zueinander angeordneten Stegblechen (10; 11) besteht, welche
jeweils mit ihren den kleineren spitzen Winkel aufweisenden Eckseiten (12; 13) an der
Schwenkachse (8) verschweißt und in der Nähe des gegenüberliegenden rechten Winkels durch
den Riegelzapfen (1) miteinander verbunden sind, wobei die Kulissenführung für den Stellhebel
(18) durch die bevorzugt konkav kreisbogenförmig ausgebildete Hypotenusenseite der Steg
bleche (10; 11) gebildet wird.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitelemen
te (20) des Stellhebels (18) bevorzugt als stirnseitig am Stellhebel (18) mit seiner Umfangsflä
che verschweißtes Rundprofilstück ausgebildet sind, welches an einer Stirnseite (21) eine zap
fenartige Verlängerung (22) als ein Teil der Arretierung des Riegelzapfens (1) in seiner Ar
beitsstellung aufweist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragachse
(24) des Stellhebels (18) bevorzugt auf den Stellhebel (18) einschließenden Lagerböcken (25;
26) innerhalb des Gehäuses (44) gelagert ist und an einem Ende einen Winkelhebel (27) auf
weist, der mit einem ein Drehmoment auf die Tragachse (24) und den Stellhebel (18) übertra
genden Betätigungselement, vorzugsweise mit einem Pneumatikzylinder (28), verbunden ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstange
(29) an der Konsole (9) bevorzugt als in der Nähe der rechten Winkel der Stegbleche (10; 11)
durch zwei Bohrungen (30; 31) hindurch geführtes Rundprofil ausgebildet ist, an dessen zwi
schen den Stegblechen (10; 11) angeordnetem Mittelteil ein T-förmiges Verbindungsstück (32)
zur Drehrastscheibe (36) des Sperrelementes (5) befestigt und an deren vor den Außenseiten
(14; 15) der Stegbleche (10; 11) angeordneten Enden (33; 34) einerseits das Arretierungsblech
(40) und andererseits ein eine Axialbewegung auf die Schubstange (29) übertragendes Betäti
gungselement, vorzugsweise ein weiterer Pneumatikzylinder (35), angeordnet sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement
(5) bevorzugt als eine unterhalb der Einführschrägen (2) in einer Einfräsung (3) des Riegelzap
fens (1) angeordnete Zunge ausgebildet ist, welche in Arbeitsstellung etwa zur Hälfte ihrer
Länge aus dieser Einfräsung (3) herausragend angeordnet und an einem Ende (6) rechtwinklig
mit der in einer senkrechten Bohrung (4) im Riegelzapfen (1) angeordneten Drehachse (7) ver
bunden ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrast
scheibe (36) bevorzugt quadratisch ausgebildet ist und abgerundete Ecken (37) aufweist sowie
zentrisch mit der Drehachse (7) des Sperrelementes (5) verbunden ist, wobei die abgerundeten
Ecken (37) mit einer zwischen den Stegblechen (10; 11) der Konsole (9) angeordneten Blatt
feder (38) in Wirkverbindung stehen und an einem exzentrisch an der Drehrastscheibe (36)
befestigten Drehbolzen (39) das T-förmige Verbindungsstück (32) der Schubstange (29) ange
lenkt ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Arretie
rungsblech (40) an der Schubstange (29) mit einer Aufnahmefalle (41) für die zapfenartige
Verlängerung (22) des Rundprofilstücks am Stellhebel (18) als weiterer Teil der Arretierung
des Riegelzapfens (1) in seiner Arbeitsstellung ausgebildet ist und zusätzlich eine Führungsboh
rung (42) aufweist, mittels der das Arretierungsblech (40) auf einem waagerecht an der Außen
seite (14) der Konsole (9) und parallel zur Schubstange (29) angeordneten Führungsstift (43)
gleitend angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1995148803 DE19548803C1 (de) | 1995-12-27 | 1995-12-27 | Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug, insbesondere zum Verriegeln von Containern auf Eisenbahnwagen |
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| DE1995148803 DE19548803C1 (de) | 1995-12-27 | 1995-12-27 | Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug, insbesondere zum Verriegeln von Containern auf Eisenbahnwagen |
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|---|---|
| DE19548803C1 true DE19548803C1 (de) | 1997-02-27 |
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| DE1995148803 Expired - Fee Related DE19548803C1 (de) | 1995-12-27 | 1995-12-27 | Einrichtung zum Befestigen von Großbehältern oder Wechselaufbauten auf einem Tragfahrzeug, insbesondere zum Verriegeln von Containern auf Eisenbahnwagen |
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