DE19545792A1 - Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers - Google Patents
Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen KörpersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des
menschlichen Körpers mittels mindestens eines, eine temperierte Flüssigkeit
enthaltenden flexiblen Kissens.
Bei Prellungen, Verstauchungen, Verbrennungen und ähnlichen Verletzungen, aber
auch bei rheumatischen Erkrankungen, Rückenschmerzen und postoperativen
Behandlungen müssen die beeinträchtigten Hautpartien gekühlt werden. Dazu
verwendet man Eiswürfel oder mit Flüssigkeit gefüllte Kühlkissen, die in der
Tiefkühltruhe tiefgekühlt sind. Letztere können nur mit einer Wärmepolsterschicht
auf der Haut aufgelegt werden, weil es sonst zu lokalen Erfrierungen käme. Würde
man aber die Kühlkissen nur bis auf eine geeignete Kühltemperatur herunter
kühlen, so ginge der therapeutische Effekt wegen der schnellen Erwärmung des
Kühlmediums schon nach kurzer Zeit verloren. Eiswürfel haben ebenfalls bei vielen
Anwendungen eine zu niedrige Temperatur, ganz abgesehen von dem
unpraktischen Anfall des Schmelzwassers.
Andererseits müssen in der ärztlichen Versorgung und im privaten Bereich
Körperpartien warmgehalten werden, was z. B. nach Unterkühlungen, in
Verbindung mit Salbenumschlägen usw. der Fall ist. Für diesen Zweck werden
Gummi-Wärmflaschen eingesetzt, die bekanntermaßen mit einem
Warmwasservorrat gefüllt werden. Um möglichst viel Wärme speichern zu können,
werden die Flaschen vollgefüllt. Bei empfindlichen Körperteilen wird das hohe
Gewicht der Wärmflaschen als unangenehm empfunden. Gleichwohl kühlen die
Wärmflaschen schnell ab, so daß der Wärmebehandlungseffekt schon nach kurzer
Zeit verloren geht.
Bei den allermeisten Behandlungen dieser Art muß der Patient liegen oder sitzen,
ist also ortsgebunden. Die Kühlkissen oder Wärmflaschen müssen mit mindestens
einer Hand festgehalten werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zu schaffen, mit der es auf einfache
Weise möglich ist, das aufgelegte Kissen über lange Zeiträume, auf einer
individuell einstellbaren Temperatur zu halten, ohne daß das Kissen eine große
Flüssigkeitsmenge enthalten muß und die dem Patienten mehr Beweglichkeit
verleiht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Kissen zwei
Anschlüsse für Zulauf und Ablauf der temperierten Flüssigkeit aufweist, die je mit
einem Schlauch verbunden sind, daß die Schläuche zu einem wärmeisolierten
Flüssigkeitssammler führen und eine Pumpe vorgesehen ist, die die Flüssigkeit aus
dem Sammler durch das Kissen pumpt und in den Sammler zurückleitet.
Das Kissen ist vorzugsweise flach, hat also nur ein geringes Volumen. Durch
Wärme- bzw. Kälteabgabe, ändert sich die Temperatur der durchströmenden
Flüssigkeit geringfügig. Da die abströmende Flüssigkeit ständig durch richtig
temperierte zuströmende Flüssigkeit ersetzt wird, bleibt das Temperaturniveau im
Kissen konstant. Im wärmeisolierten Sammler kann ein genügender Vorrat an
temperierter Flüssigkeit bereit gehalten werden, so daß eine Langzeittherapie
möglich ist. Da die Kissen erfindungsgemäß einen Flachquerschnitt haben, somit
also nur eine geringe Flüssigkeitsmenge enthalten, also auch im gefüllten Zustand
nur ein geringes Gewicht haben, sind Kissen mit neuen Formen möglich, die sich
vom Patienten komfortabel tragen lassen. So liegt es im Rahmen der Erfindung,
Kissen mit brillenförmiger Kontur zu schaffen, die vorzugsweise an den Enden mit
Ohrschlaufen versehen sind, so daß das Kissen eng angelegt werden kann, ohne
es mit den Händen ständig halten zu müssen. Da die Kissen als preisgünstige
geschweißte Stanzfolienteile herstellbar sind, können in einem Set einer
Verkaufseinheit etliche verschiedene Kissen mit Spezialkonturen enthalten sein,
wie Stirn-, Backen-, Hals-, Arm- und Beinkissen, wobei die letzteren drei
Kissenformen Rechteckkonturen haben. Darüber hinaus können zu dem Set Kissen
in Muldenform gehören, die auf eine Nase oder eine Brust passen. Für den
jeweiligen Anwendungsfall wird die passende Kissenform ausgewählt.
Ein besonders vorteilhaftes Merkmal der Erfindung besteht weiterhin darin, daß das
Kissen plastisch biegsame Formungseinlageelemente aufweist. Das Kissen kann
auch aus mehreren Abschnitten bestehen, die in einem mittleren Bereich
zusammenhängen und strömungsmäßig miteinander kommunizieren, so daß es
beispielsweise möglich ist, zwei tunnelförmige Abschnitte zu biegen, die gelenkig
miteinander verbunden sind. Ein solches Kissen wäre zur Auflage auf ein
Schultergelenk geeignet.
Als Flüssigkeitssammler eignet sich ein wärmeisolierter Behälter in Form einer
Kühlbox, die einen Flüssigkeitsvorrat aufnimmt, wobei im einfachsten Fall die
Pumpe als Tauchpumpe in das Behälterinnere eingesetzt ist. Der druckseitige
Auslaßstutzen der Pumpe ist mit einem Steckanschluß z. B. in Form eines Nippels
im Deckel des Behälters oder an einer Seitenwand mittels eines Schlauchstückes
verbunden. Der Zuführungsschlauch zum Kissen wird dann auf den Nippel
aufgesteckt, während der Rückführungsschlauch durch ein Loch im Deckel einfach
im Inneren des Behälters mündet. Der Behälter weist vorzugsweise einen
Schultertragegurt auf, so daß der Patient die gesamte Einrichtung am Körper
tragen kann und damit ortsungebunden ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung besteht noch darin, daß die beiden
Schläuche eines Kissens unterschiedliche Durchmesser aufweisen und der dünnere
Schlauch mit Radialspiel im dickeren Schlauch untergebracht ist. Mindestens ein
Ende dieses Koaxialschlauches weist einen koaxialen Steckverbinder auf, mit dem
der Doppelschlauch mit einem einzigen Handgriff am Sammler gekuppelt werden
kann. Die beiden Schläuche können am anderen Ende im Kissen eingeschweißt
sein, sind dann also Bestandteile des Kissens, können aber gemäß einer
alternativen Lösung ebenfalls mit Steckverbindern auch am kissenseitigen Ende
ausgestattet sein, so daß die Schläuche von dem Kissen lösbar sind.
Schließlich liegt es auch im Rahmen der Erfindung, als Flüssigkeitssammler eine
Kühlbox mit Kälteaggregat zu verwenden und dem Flüssigkeitsbehälter eine
elektrische Heizung zuzuordnen, wobei mittels eines von außen einstellbaren
Thermostates die Flüssigkeit auf einem vorgewählten Temperaturniveau gehalten
wird. Die elektrische Energie wird aus einem eingebauten Akku bezogen, so daß
auch bei dieser Ausführungsform Ortsunabhängigkeit besteht.
Anhand der Zeichnung, die Ausführungsbeispiele der Einrichtung veranschaulicht,
wird die Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine am Körper eines Patienten getragene vollständige
Behandlungseinrichtung mit Körperauflagekissen, Schläuchen und
Flüssigkeitssammler in Form einer tragbaren Kühlbox,
Fig. 2 eine Ansicht mehrerer verschiedener, am Gesicht anzulegender Kissen,
Fig. 3 eine Ansicht des Flüssigkeitssammlers mit Pumpe und Verteilerleiste mit
Anschluß von Verbindungsschläuchen,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht einer Koaxial-Steckverbindung, mit der ein
Doppelschlauch z. B. auf der Verteilerleiste des Flüssigkeitssammlers
flüssigkeitsdicht befestigt werden kann,
Fig. 5 eine erste Kissenform, die sich beispielsweise zum Auflegen auf die Stirn
eines Patienten gut eignet.
Fig. 6 ein Augenkissen,
Fig. 7 ein Nasenkissen,
Fig. 8 einen Ausschnitt eines maximal aufgeblähten Kissens mit eingelegten
plastisch verformbaren Formhaltungselementen,
Fig. 9 eine Ansicht eines rechteckigen Kissens mit an gegenüberliegenden
Rändern eingelegten Formhaltungsstreifen sowie Zapfanschlüssen zum
unmittelbaren Verbinden mit einem weiteren Kissen,
Fig. 10 ein solches weiteres Kissen, das mit dem Kissen gemäß Fig. 9
strömungsmäßig verbunden werden kann,
Fig. 11 das Kissen gemäß Fig. 10 in einer rundgebogenen Form,
Fig. 12 ein aus mehreren sektorförmigen Abschnitten bestehendes kreisförmiges
Kissen, das in eine Kegelstumpf-Form gebracht werden kann,
Fig. 13 ein kegelstumpfförmiges Kissen, das zur Brustauflage dient,
Fig. 14 ein, in eine Tunnelform gebogenes Rechteckkissen mit diametral
gegenüberliegenden Schlauchanschlußpaaren und
Fig. 15 ein Reckteckkissen mit koaxialen Schlauchanschlüssen.
Die Einrichtung zum Temperieren von Körperpartien gemäß Fig. 1 umfaßt drei
Kissen 10 die in Form eines Schulterauflagekissens sowie einer Unterarmbandage
und einer Oberschenkelbandage ausgebildet sind, weiterhin jeweils zwei Schläuche
12, 14 für jedes Kissen 10 und einen wärmeisolierten Flüssigkeitssammler 16. Der
Flüssigkeitssammler 16 weist ein Flüssigkeitsabteil 18 und ein Aggregateteil 19
auf. Das Flüssigkeitsabteil 18 wird durch einen wasserdichten Behälter gebildet,
der oben von einem abnehmbaren Deckel 20 geschlossen ist. Dieses
Flüssigkeitsabteil 18 weist eine ringsum laufende Wärmeisolierung auf und enthält
eine Tauchpumpe 22. Die Pumpe 22 ist elektrisch an einen Akku im
Aggregateabteil 19 angeschlossen. Druckseitig ist die Pumpe 22 mittels eines
Schlauches 24 an eine Verteilerleiste 26 angeschlossen, die eine Anzahl
Steckverbindungskupplungen 28 aufweist, die in einer Variante im Schnitt in Fig.
4 gezeigt sind. Gemäß Fig. 1 und 3 sind die Versorgungsschläuche 12 für die
Kissen 10 mit Kupplungssteckern versehen, die in die Steckkupplungen 28
eingesteckt werden, die selbstsperrend ausgebildet sind und beim Einstecken der
Kupplungsstecker geöffnet werden. Die Rücklaufschläuche 14 der Kissen 10
werden durch Löcher 32 im Deckel 20 des Flüssigkeitssammlers 16
hindurchgesteckt und enden im Flüssigkeitsabteil 18.
In einer Einfachversion wird in das Flüssigkeitsabteil 18 eine Flüssigkeitsmenge
von etwa einem Liter vorgegebener Temperatur eingefüllt, wonach die Pumpe 20
eingeschaltet wird, so daß die Flüssigkeit durch die Kissen 10 zirkuliert. Wie Fig. 1
zeigt, ist der Sammler 16 mit einem Schultergurt 17 versehen, so daß er am
Körper des Patienten getragen werden kann.
In einer komfortableren Ausführung weist das Flüssigkeitsabteil eine bodenseitige
elektrische Heizung 34 und eine Kältemittel-Verdampferschlange 36 eines nicht
dargestellten Kältemittelaggregates auf, dessen Kompressor und Kondensator im
Aggregateabteil 19 untergebracht sind. Im Inneren des Flüssigkeitsabteils 18
befindet sich ein Temperaturfühler 38, der mit einem einstellbaren Thermostaten
40 zusammenwirkt, der von der Außenseite des Sammlers 16 her zugänglich ist.
In dem Aggregateabteil 19 befindet sich ein elektrischer Akku, der über einen
Steckkontakt 42 vom Stromnetz wiederaufladbar ist. Mittels der beiden Schalter
44, 46 kann der Sammler 16 wahlweise auf Heizbetrieb oder Kühlbetrieb
eingeschaltet werden, wobei die Temperatur der Flüssigkeit im Flüssigkeitsabteil
18 durch den Thermostaten 40 vorgewählt wird.
Die Kissen 10 bestehen aus zwei gestanzten Folienabschnitten, die an ihren
Umfangsrändern 48 verschweißt sind und die über ihre ganze Fläche mit
zusätzlichen Schweißnähten 50 versehen sind, welche das Kissen 10 in
Strömungskammern 52 unterteilen, die im Ausführungsbeispiel strömungsseitig
hintereinander geschaltet sind, so daß die durch den Schlauch 12 einströmende
Flüssigkeit auf einem Zwangsweg eine Kammer 52 nach der anderen durchströmt
und aus der letzten Kammer 52 das Kissen 10 wieder verläßt und über den
Rückführschlauch 14 in den Sammler 16 zurückströmt. Bei der Ausführung gemäß
Fig. 1 sind die Schläuche 12, 14 in die jeweiligen Kissen 10 fest eingeschweißt.
Fig. 2 zeigt verschiedene Formen der Kissen 10, nämlich ein Stirnauflagekissen
10.1 ein Augenkissen 10.2, ein Nasenkissen 10.3 und ein Wangenkissen 10.4. Im
Unterschied zur Ausführung gemäß Fig. 1 sind die Schläuche 12, 14 nicht fest mit
dem Kissen 10 sondern über lösbare Steckkupplungen 28, 30 mit diesen
verbunden. Außerdem sind die Schläuche 12, 14 nicht von gleichem Durchmesser,
vielmehr ist der Zulaufschlauch 12 dünner als der Rücklaufschlauch 14 und mit
Radialspiel in letzterem geführt. Die Anschlüsse 28 der Kissen 10 sind als koaxiale
Steckverbinder ausgebildet, die einen zentralen Innenkanal und einen, diesen
umgebenden ringförmigen Außenkanal aufweisen. Der Innenkanal steht mit dem
Zulaufschlauch 12 in Verbindung und kommuniziert mit einem Hauptkanal 54, der
innerhalb des Kissens 10 an eine vom Schlauchanschluß 28 weit entfernte Stelle
führt und dort in einer Verzweigungskammer 53 mündet. Die zuströmende
Flüssigkeit wird hier in zwei Teilströme aufgeteilt, die je nach der Lage der
Schweißnähte des Hauptkanals 54 und den Längen der quer dazu verlaufenden
Schweißnähte 50 unterschiedlich groß sind. Bei dem Stirnkissen 10.1 befinden
sich die Längsschweißnähte beidseitig benachbart des Hauptkanals 54 im unteren
Drittel des Kissens. Das obere Strömungsabteil ist daher erheblich größer als das
untere Strömungsabteil. Um für beide Abteile etwa gleiche Wärmeabgaben pro
Flächeneinheit zu erzielen, muß der obere Teilstrom größer sein als der untere
Teilstrom. Dies wird dadurch erreicht, daß der effektive Strömungsquerschnitt
zwischen den Querschweißnähten 50 und dem Hauptkanal 54 bzw. den
Randschweißnähten 48 im oberen Abteil größer als im unteren Abteil ist. Die
beiden Teilströme in den Kissen gemäß Fig. 2 vereinigen sich im Ringraum des
Anschlusses 28.
Das Augenkissen 10.2 gemäß Fig. 2 ist etwa brillenförmig konturiert. Auch hier
endet der Hauptkanal 54 an dem, dem Anschluß 28 gegenüberliegenden Ende des
Kissens 10.2 und unterteilt das Kissen in ein schmales oberes Abteil mit erhöhtem
Strömungswiderstand und ein breiteres unteres Abteil mit verringertem
Strömungswiderstand.
Während die Stirn-, Augen- und Wangenkissen 10.1, 10.2 und 10.4 flach
ausgebildet sind, ist das Nasenkissen 10.3 hügelförmig gewölbt. Die Kissendicke
beträgt bei allen Ausführungsformen nur etwa 5 mm bis 10 mm. Die Kissen 10
werden mittels Heftpflaster an der Haut des Patienten fixiert. Das Augenkissen
10.2 weist gemäß Fig. 6 an den Enden Schlaufen 56 auf, die um die Ohren des
Patienten geschlungen werden können, um es dem Patienten zu ermöglichen, das
Kissen von Fall zu Fall kurzfristig abnehmen und wieder anlegen zu können.
Die Fig. 5-7 veranschaulichen die Kissen 10.1, 10.2. und 10.3 mit
nebeneinander liegenden Schlauchanschlüssen 28, wie dies prinzipiell in Fig. 1
gezeigt ist. Eine Aufteilung der das Kissen durchströmenden Flüssigkeit in
Teilströme erfolgt hierbei nicht, was übrigens auch bei der Ausführung gemäß Fig.
2 nicht zwingend ist, weil sich der Hauptkanal 54 dort auch angrenzend an die
Randschweißnaht 48 legen läßt. Eine der beiden Schweißnähte des Hauptkanals
54 würde dann entfallen, weil diese durch die Randschweißnaht ersetzt werden
würde.
Bei dem Augenkissen 10.2 gemäß Fig. 6 ist eine mittlere Längsschweißnaht 58
vorgesehen, die die Engstelle des Kissens außermittig passiert. Außerdem sind die
oberen und unteren Strömungskammern 52 mit Zapfanschlüssen 60 versehen, die
bei Nichtgebrauch abgestöpselt werden können, die aber auch über kurze
Schlauchstücke mit einem benachbarten Kissen z. B. dem Stirnkissen 10.1
verbunden werden können, so daß für dieses zusätzliche Kissen keine separaten
Zuleitungs- und Ableitungsschläuche 12, 14 erforderlich sind. Bei einem durch die
Zapfanschlüsse 60 angeschlossenen Zusatzkissen wird die Mengenverteilung
zwischen beiden Kissen durch die jeweiligen Strömungswiderstände bestimmt.
Wählt man die unteren Zapfanschlüsse 60 zum Anschluß eines Zusatzkissens, so
wird dieses stärker durchströmt als beim Anschluß an die oberen Zapfanschlüsse
60. Verwendet man alle vier Zapfanschlüsse 60 bei dem Augenkissen 10.2 zum
Anschluß eines Stirnkissens 10.1 und eines Nasenkissens 10.3, so ist für alle drei
Kissen nur ein Schlauchpaar 12, 14 erforderlich.
Fig. 8 veranschaulicht einen Ausschnitt aus einem Kissen 10, das durch
eingelegte plastisch verbiegbare Formhaltungselemente 62 Formstabilitäts
eigenschaften aufweist. Dank solcher Einlageelemente 62 kann dem Kissen 10
eine tunnelförmige oder röhrenförmige Gestalt gegeben werden.
Fig. 9 zeigt ein Rechteckkissen 10, bei dem in die Längsrand-Schweißnähte 48
plastisch biegbare Formhaltungsdrähte 62 eingeschweißt sind. Außerdem weist
das Kissen 10 Zapfanschlüsse 60 auf, die entweder durch eine Rohrbrücke 64
kurzgeschlossen werden können oder zum unmittelbaren Aufstecken eines
Zusatzkissens 10 gemäß Fig. 10 dienen. Im Gegensatz zur Ausführung gemäß
Fig. 6 werden hier die beiden Kissen nacheinander durchströmt. Es versteht sich,
daß auch das Zusatzkissen 10 gemäß Fig. 10 Zapfanschlüsse 60 aufweisen kann,
um ein weiteres Zusatzkissen unmittelbar anzuschließen. Mit dieser
Hintereinanderschaltung mehrerer Kissen läßt sich die zu behandelnde Körperfläche
stufenweise vergrößern.
Fig. 11 zeigt ein tunnelförmig gebogenes Kissen, das aufgrund der
Drahteinlageelemente 62 formstabil ist.
Fig. 12 zeigt ein Brustauflagekissen 10.5, das aus vier kreissektorförmigen
Abschnitten 66 zusammengesetzt ist, die im zentralen Bereich zusammenhängen.
Das Kissen 10.5 hat also keinen ringsumlaufenden Schweißrand 48 sondern
vierte Kreis-Schweißränder 48 an die sich jeweils radiale Schweißränder 68
anschließen, wobei zwei radiale Schweißränder 68 benachbarter Sektoren 66 in
gewissem Abstand vom Zentrum des Kissens 10.5 durch eine
Innenrand-Schweißnaht 71 miteinander verbunden sind. Durch radiale Schweißnähte 50
werden vier Kammern 52 in jedem Sektor 66 gebildet. Die vierte Kammer eines
Sektors 66 ist im zentralen Bereich mit der ersten Kammer des benachbarten
Sektors verbunden. Alle Kammern 52 aller vier Sektoren werden also nacheinander
durchströmt. Die Anschlüsse 28 münden jeweils in der ersten Kammer des ersten
Sektors und der letzten Kammer des letzten Sektors. Jeder Sektor 66 weist am
benachbarten Außenrand zwei textile Haftstreifen 70, 72 auf, wobei der eine
Streifen 70 deckseitig und der Gegenstreifen 72 bodenseitig angeordnet ist. Aus
dem flachen Kissen gemäß Fig. 12 läßt sich das Brustkissen 10.5 gem. Fig. 13
bilden, indem man die Sektoren 66 in Überlappungsstellung bringt, die mittels der
Klettbandstücke 70, 72 gesichert wird.
Fig. 14 zeigt ein tunnelförmig gebogenes Kissen 10, das in seiner Ausgangslage
ein Rechteckformat hat, bei dem sich die Anschlüsse 28 in der Mitte des Breiten
randes befinden. Am gegenüberliegenden Breitenrand befinden sich
Zapfanschlüsse 60, die mit den Schlauchanschlüssen 28 in Längsrichtung
ausfluchtet sind, und die entweder mit einer Schlauchbrücke 64 miteinander
verbunden werden oder zum unmittelbaren Anschließen eines weiteren Kissens 10
dienen. Bei dieser Ausführung wird zuerst die eine Hälfte des Hauptkissens dann
das Zusatzkissen und schließlich die zweite Hälfte des Hauptkissens durchströmt.
Fig. 15 zeigt ein Rechteckkissen 10, das sich von dem Kissen 10 gemäß Fig. 10
nur dadurch unterscheidet, daß die beiden nebeneinander liegenden Anschlüsse
durch einen koaxialen Doppelanschluß ersetzt worden sind. Eine Randschweißnaht
48 des Kissens 10 umschließt einen Außenschlauch 74, der unmittelbar in der an
die Randschweißnaht 48 angrenzenden Strömungskammer 52 mündet. Im
Außenschlauch 74 verläuft ein Innenschlauch 76, der seinerseits von der
Längsschweißnaht 50 flüssigkeitsdicht umschlossen wird und im Abstand von der
gegenüberliegenden Randschweißnaht 48 in den Kammern 52 mündet. Die beiden
koaxialen Schläuche 74, 76 können an eine Steckkupplung 28 gemäß Fig. 4
angeschlossen werden oder unmittelbar den Zuleitungsschlauch 12 und den
Ableitungsschlauch bilden.
Der in Fig. 15 gezeigte koaxiale Schlauchanschluß 28 ist zur besseren
Erkennbarkeit in stark übertriebener Größe dargestellt.
Die koaxiale Steckverbindung gemäß Fig. 4 kann sowohl für den
Schlauchanschluß am Flüssigkeitssammler 16 als auch an jedem Kissen 10
verwendet werden. Der Anschluß 28 weist eine Außenhülse 80 und eine
Innenhülse 82 auf, die über Radialarme 84 miteinander verbunden sind. Im Fall
eines sammlerseitigen Anschlusses 28 ist die Innenhülse 82 mit dem zur Pumpe
22 führenden Schlauchstück 24 verbunden. Im Fall eines kissenseitigen
Anschlusses 28 mündet das Schlauchstück innerhalb einer Kammer 52 des
Kissens und vorzugsweise vom Anschluß 28 weit abliegend. Der Kupplungsstecker
30 weist ein Außenrohr 86 und ein Innenrohr 88 auf. Ersteres ist mit dem
Außenschlauch 14 und letzteres mit dem Innenschlauch 12 verbunden. Das
Außenrohr 86 paßt in die Außenhülse 80 und das Innenrohr 88 paßt in die
Innenhülse 82 wobei in der Außenhülse 80 und in der Innenhülse 82 jeweils
Dichtungsringe 90 eingesetzt sind. Durch eine einfache Steckbewegung des
Kupplungssteckers 30 werden somit die Innenräume des Innenrohres 86 und der
Innenhülse 82 und die Ringräume des Außenrohres 86 und der Außenhülse 80
jeweils miteinander verbunden. Die Innenhülse 82 weist ein Ventil 92 auf, das in
der Offenstellung des Anschlusses 28 sperrt und in der Kupplungsstellung mittels
eines am Innenrohr 88 des Kupplungssteckers 30 befestigten Stiftes 94 öffnet.
Das Innenrohr 88 des Kupplungssteckers weist ein Rückschlagventil 96 auf und
das Außenrohr 86 ist mit mehreren umfangsverteilten Rückschlagventilen 98
versehen, so daß nach dem Lösen der Steckverbindung keine Flüssigkeit auslaufen
kann.
Claims (14)
1. Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers
mittels mindestens eines, eine temperierte Flüssigkeit enthaltenden flexiblen
Kissens (10) dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) zwei Anschlüsse
(28) für den Zulauf und den Ablauf der temperierten Flüssigkeit aufweist, die
je mit einem Schlauch (12, 14) verbunden sind, daß die Schläuche (12, 14)
zu einem wärmeisolierten Flüssigkeitssammler (16) führen und eine Pumpe
(22) vorgesehen ist, die die Flüssigkeit aus dem Sammler (16) durch das
Kissen (10) pumpt und in den Sammler zurückleitet.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10)
in mehrere Kammern (52) unterteilt ist, die so miteinander verbunden sind,
daß die Flüssigkeit die Kammern auf mindestens einem vorgegebenen
Strömungsweg passiert, der ein Eintrittsende und ein Auslaufende aufweist,
wobei die Anschlüsse (28) den beiden Strömungswegenden zugeordnet sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Anschlüsse (28) des Kissens (10) durch die Enden der Schläuche (12, 14)
gebildet sind, die in das Kissen eingeschweißt sind.
4. Einrichtung nach Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Schläuche (12, 14) unterschiedlichen Durchmesser aufweisen und der
dünnere Schlauch (12) mit Radialspiel im dickeren Schlauch (14)
untergebracht ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens
einem Ende des aus den beiden Schläuchen (12, 14) gebildeten
Doppelschlauches ein Koaxial-Steckverbinder (30) befestigt ist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kissen (10) zwei flach aufeinanderliegende Wände aus
Kunststoffolienmaterial aufweist, die an den Rändern (48) und durch eine
Anzahl, von wenigstens einem der Ränder winklig abzweigende
Schweißnähte (50) miteinander dicht verbunden sind, wobei beidseitig jeder
Schweißnaht (50) je eine Strömungskammer (52) gebildet wird.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kissen (10) brillenförmig konturiert ist und an beiden Enden
Ohreinhängeschlaufen (56) aufweist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kissen (10) ein hügelförmiges, hohles Formteil ist.
9. Einrichtung nach eine der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kissen (10) aus mehreren Sektoren (66) besteht, die im Mittelbereich
zusammenhängen und durch Strömungskammern (52) miteinander verbunden
sind und an den Rändern textile Klettband-Verbindungsstücke (70, 72)
tragen.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kissen (10) plastisch biegsame Formungseinlageelemente (62) aufweist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeitssammler (16) eine Box (18) aufweist, in der die Pumpe
(22) angeordnet ist, daß der Flüssigkeitssammler (16) einen Verteiler (26)
aufweist, der an die Pumpe (22) angeschlossen ist, und daß der Verteiler
(26) mehrere selbstsperrende Steckanschlüsse (28) aufweist, die beim
Einstecken von Schlauchsteckern (30) öffnen.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeitssammler (16) eine Box (18) aufweist, in der die Pumpe
(22) angeordnet ist, daß benachbart der Box (18) mindestens ein
Aggregateabteil (19) vorgesehen ist, in dem ein elektrischer Akku angeordnet
ist, der mit einem außenseitigen elektrischen Steckkontakt (42) verbunden
ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet
daß der Flüssigkeitssammler mit einem Schultertragegurt (17) versehen ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeitssammler (16) ein Flüssigkeitsabteil (18) und mindestens
ein Aggregateabteil (19) aufweist, daß eine Wand des Flüssigkeitsabteils
(18) außenseitig eine elektrische Heizung (34) und eine Verdampferschlange
(36) eines im Aggregateabteil (19) untergebrachten Kälte
erzeugungsaggregates aufweist, und daß an der Außenseite des
Flüssigkeitssammlers (16) ein einstellbarer Thermostat (40) zur
automatischen Aufrechterhaltung der eingestellten Temperatur der
Flüssigkeit im Flüssigkeitsabteil (18) vorgesehen ist.
Priority Applications (12)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995145792 DE19545792A1 (de) | 1995-12-08 | 1995-12-08 | Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers |
| EP96943894A EP0865265B1 (de) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | Einrichtung zum temperieren von hautpartien des menschlichen körpers |
| PCT/EP1996/005466 WO1997021412A2 (de) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | Einrichtung zum temperieren von hautpartien des menschlichen körpers |
| DE29623224U DE29623224U1 (de) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | Temperiereinrichtung |
| ES96943894T ES2132973T3 (es) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | Dispositivo para regular la temperatura de partes de la piel del cuerpo humano. |
| US09/043,707 US5928273A (en) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | Coupling device for connecting a medical therapy device to a supply |
| JP52171497A JP3154497B2 (ja) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | 温度制御装置 |
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| DE59601736T DE59601736D1 (de) | 1995-12-08 | 1996-12-06 | Einrichtung zum temperieren von hautpartien des menschlichen körpers |
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