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DE19545792A1 - Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers - Google Patents

Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers

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Publication number
DE19545792A1
DE19545792A1 DE1995145792 DE19545792A DE19545792A1 DE 19545792 A1 DE19545792 A1 DE 19545792A1 DE 1995145792 DE1995145792 DE 1995145792 DE 19545792 A DE19545792 A DE 19545792A DE 19545792 A1 DE19545792 A1 DE 19545792A1
Authority
DE
Germany
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liquid
cushion
pillow
collector
compartment
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1995145792
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Schmidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schmidt and Lenhardt GmbH and Co OHG
Original Assignee
Schmidt and Lenhardt GmbH and Co OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schmidt and Lenhardt GmbH and Co OHG filed Critical Schmidt and Lenhardt GmbH and Co OHG
Priority to DE1995145792 priority Critical patent/DE19545792A1/de
Priority to US09/043,707 priority patent/US5928273A/en
Priority to PCT/EP1996/005466 priority patent/WO1997021412A2/de
Priority to DE29623224U priority patent/DE29623224U1/de
Priority to ES96943894T priority patent/ES2132973T3/es
Priority to EP96943894A priority patent/EP0865265B1/de
Priority to JP52171497A priority patent/JP3154497B2/ja
Priority to AU13685/97A priority patent/AU1368597A/en
Priority to DE59601736T priority patent/DE59601736D1/de
Priority to CA002239211A priority patent/CA2239211C/en
Priority to AT96943894T priority patent/ATE179067T1/de
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Priority to GR990401526T priority patent/GR3030439T3/el
Ceased legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers mittels mindestens eines, eine temperierte Flüssigkeit enthaltenden flexiblen Kissens.
Bei Prellungen, Verstauchungen, Verbrennungen und ähnlichen Verletzungen, aber auch bei rheumatischen Erkrankungen, Rückenschmerzen und postoperativen Behandlungen müssen die beeinträchtigten Hautpartien gekühlt werden. Dazu verwendet man Eiswürfel oder mit Flüssigkeit gefüllte Kühlkissen, die in der Tiefkühltruhe tiefgekühlt sind. Letztere können nur mit einer Wärmepolsterschicht auf der Haut aufgelegt werden, weil es sonst zu lokalen Erfrierungen käme. Würde man aber die Kühlkissen nur bis auf eine geeignete Kühltemperatur herunter­ kühlen, so ginge der therapeutische Effekt wegen der schnellen Erwärmung des Kühlmediums schon nach kurzer Zeit verloren. Eiswürfel haben ebenfalls bei vielen Anwendungen eine zu niedrige Temperatur, ganz abgesehen von dem unpraktischen Anfall des Schmelzwassers.
Andererseits müssen in der ärztlichen Versorgung und im privaten Bereich Körperpartien warmgehalten werden, was z. B. nach Unterkühlungen, in Verbindung mit Salbenumschlägen usw. der Fall ist. Für diesen Zweck werden Gummi-Wärmflaschen eingesetzt, die bekanntermaßen mit einem Warmwasservorrat gefüllt werden. Um möglichst viel Wärme speichern zu können, werden die Flaschen vollgefüllt. Bei empfindlichen Körperteilen wird das hohe Gewicht der Wärmflaschen als unangenehm empfunden. Gleichwohl kühlen die Wärmflaschen schnell ab, so daß der Wärmebehandlungseffekt schon nach kurzer Zeit verloren geht.
Bei den allermeisten Behandlungen dieser Art muß der Patient liegen oder sitzen, ist also ortsgebunden. Die Kühlkissen oder Wärmflaschen müssen mit mindestens einer Hand festgehalten werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zu schaffen, mit der es auf einfache Weise möglich ist, das aufgelegte Kissen über lange Zeiträume, auf einer individuell einstellbaren Temperatur zu halten, ohne daß das Kissen eine große Flüssigkeitsmenge enthalten muß und die dem Patienten mehr Beweglichkeit verleiht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Kissen zwei Anschlüsse für Zulauf und Ablauf der temperierten Flüssigkeit aufweist, die je mit einem Schlauch verbunden sind, daß die Schläuche zu einem wärmeisolierten Flüssigkeitssammler führen und eine Pumpe vorgesehen ist, die die Flüssigkeit aus dem Sammler durch das Kissen pumpt und in den Sammler zurückleitet.
Das Kissen ist vorzugsweise flach, hat also nur ein geringes Volumen. Durch Wärme- bzw. Kälteabgabe, ändert sich die Temperatur der durchströmenden Flüssigkeit geringfügig. Da die abströmende Flüssigkeit ständig durch richtig temperierte zuströmende Flüssigkeit ersetzt wird, bleibt das Temperaturniveau im Kissen konstant. Im wärmeisolierten Sammler kann ein genügender Vorrat an temperierter Flüssigkeit bereit gehalten werden, so daß eine Langzeittherapie möglich ist. Da die Kissen erfindungsgemäß einen Flachquerschnitt haben, somit also nur eine geringe Flüssigkeitsmenge enthalten, also auch im gefüllten Zustand nur ein geringes Gewicht haben, sind Kissen mit neuen Formen möglich, die sich vom Patienten komfortabel tragen lassen. So liegt es im Rahmen der Erfindung, Kissen mit brillenförmiger Kontur zu schaffen, die vorzugsweise an den Enden mit Ohrschlaufen versehen sind, so daß das Kissen eng angelegt werden kann, ohne es mit den Händen ständig halten zu müssen. Da die Kissen als preisgünstige geschweißte Stanzfolienteile herstellbar sind, können in einem Set einer Verkaufseinheit etliche verschiedene Kissen mit Spezialkonturen enthalten sein, wie Stirn-, Backen-, Hals-, Arm- und Beinkissen, wobei die letzteren drei Kissenformen Rechteckkonturen haben. Darüber hinaus können zu dem Set Kissen in Muldenform gehören, die auf eine Nase oder eine Brust passen. Für den jeweiligen Anwendungsfall wird die passende Kissenform ausgewählt.
Ein besonders vorteilhaftes Merkmal der Erfindung besteht weiterhin darin, daß das Kissen plastisch biegsame Formungseinlageelemente aufweist. Das Kissen kann auch aus mehreren Abschnitten bestehen, die in einem mittleren Bereich zusammenhängen und strömungsmäßig miteinander kommunizieren, so daß es beispielsweise möglich ist, zwei tunnelförmige Abschnitte zu biegen, die gelenkig miteinander verbunden sind. Ein solches Kissen wäre zur Auflage auf ein Schultergelenk geeignet.
Als Flüssigkeitssammler eignet sich ein wärmeisolierter Behälter in Form einer Kühlbox, die einen Flüssigkeitsvorrat aufnimmt, wobei im einfachsten Fall die Pumpe als Tauchpumpe in das Behälterinnere eingesetzt ist. Der druckseitige Auslaßstutzen der Pumpe ist mit einem Steckanschluß z. B. in Form eines Nippels im Deckel des Behälters oder an einer Seitenwand mittels eines Schlauchstückes verbunden. Der Zuführungsschlauch zum Kissen wird dann auf den Nippel aufgesteckt, während der Rückführungsschlauch durch ein Loch im Deckel einfach im Inneren des Behälters mündet. Der Behälter weist vorzugsweise einen Schultertragegurt auf, so daß der Patient die gesamte Einrichtung am Körper tragen kann und damit ortsungebunden ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung besteht noch darin, daß die beiden Schläuche eines Kissens unterschiedliche Durchmesser aufweisen und der dünnere Schlauch mit Radialspiel im dickeren Schlauch untergebracht ist. Mindestens ein Ende dieses Koaxialschlauches weist einen koaxialen Steckverbinder auf, mit dem der Doppelschlauch mit einem einzigen Handgriff am Sammler gekuppelt werden kann. Die beiden Schläuche können am anderen Ende im Kissen eingeschweißt sein, sind dann also Bestandteile des Kissens, können aber gemäß einer alternativen Lösung ebenfalls mit Steckverbindern auch am kissenseitigen Ende ausgestattet sein, so daß die Schläuche von dem Kissen lösbar sind.
Schließlich liegt es auch im Rahmen der Erfindung, als Flüssigkeitssammler eine Kühlbox mit Kälteaggregat zu verwenden und dem Flüssigkeitsbehälter eine elektrische Heizung zuzuordnen, wobei mittels eines von außen einstellbaren Thermostates die Flüssigkeit auf einem vorgewählten Temperaturniveau gehalten wird. Die elektrische Energie wird aus einem eingebauten Akku bezogen, so daß auch bei dieser Ausführungsform Ortsunabhängigkeit besteht.
Anhand der Zeichnung, die Ausführungsbeispiele der Einrichtung veranschaulicht, wird die Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine am Körper eines Patienten getragene vollständige Behandlungseinrichtung mit Körperauflagekissen, Schläuchen und Flüssigkeitssammler in Form einer tragbaren Kühlbox,
Fig. 2 eine Ansicht mehrerer verschiedener, am Gesicht anzulegender Kissen,
Fig. 3 eine Ansicht des Flüssigkeitssammlers mit Pumpe und Verteilerleiste mit Anschluß von Verbindungsschläuchen,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht einer Koaxial-Steckverbindung, mit der ein Doppelschlauch z. B. auf der Verteilerleiste des Flüssigkeitssammlers flüssigkeitsdicht befestigt werden kann,
Fig. 5 eine erste Kissenform, die sich beispielsweise zum Auflegen auf die Stirn eines Patienten gut eignet.
Fig. 6 ein Augenkissen,
Fig. 7 ein Nasenkissen,
Fig. 8 einen Ausschnitt eines maximal aufgeblähten Kissens mit eingelegten plastisch verformbaren Formhaltungselementen,
Fig. 9 eine Ansicht eines rechteckigen Kissens mit an gegenüberliegenden Rändern eingelegten Formhaltungsstreifen sowie Zapfanschlüssen zum unmittelbaren Verbinden mit einem weiteren Kissen,
Fig. 10 ein solches weiteres Kissen, das mit dem Kissen gemäß Fig. 9 strömungsmäßig verbunden werden kann,
Fig. 11 das Kissen gemäß Fig. 10 in einer rundgebogenen Form,
Fig. 12 ein aus mehreren sektorförmigen Abschnitten bestehendes kreisförmiges Kissen, das in eine Kegelstumpf-Form gebracht werden kann,
Fig. 13 ein kegelstumpfförmiges Kissen, das zur Brustauflage dient,
Fig. 14 ein, in eine Tunnelform gebogenes Rechteckkissen mit diametral gegenüberliegenden Schlauchanschlußpaaren und
Fig. 15 ein Reckteckkissen mit koaxialen Schlauchanschlüssen.
Die Einrichtung zum Temperieren von Körperpartien gemäß Fig. 1 umfaßt drei Kissen 10 die in Form eines Schulterauflagekissens sowie einer Unterarmbandage und einer Oberschenkelbandage ausgebildet sind, weiterhin jeweils zwei Schläuche 12, 14 für jedes Kissen 10 und einen wärmeisolierten Flüssigkeitssammler 16. Der Flüssigkeitssammler 16 weist ein Flüssigkeitsabteil 18 und ein Aggregateteil 19 auf. Das Flüssigkeitsabteil 18 wird durch einen wasserdichten Behälter gebildet, der oben von einem abnehmbaren Deckel 20 geschlossen ist. Dieses Flüssigkeitsabteil 18 weist eine ringsum laufende Wärmeisolierung auf und enthält eine Tauchpumpe 22. Die Pumpe 22 ist elektrisch an einen Akku im Aggregateabteil 19 angeschlossen. Druckseitig ist die Pumpe 22 mittels eines Schlauches 24 an eine Verteilerleiste 26 angeschlossen, die eine Anzahl Steckverbindungskupplungen 28 aufweist, die in einer Variante im Schnitt in Fig. 4 gezeigt sind. Gemäß Fig. 1 und 3 sind die Versorgungsschläuche 12 für die Kissen 10 mit Kupplungssteckern versehen, die in die Steckkupplungen 28 eingesteckt werden, die selbstsperrend ausgebildet sind und beim Einstecken der Kupplungsstecker geöffnet werden. Die Rücklaufschläuche 14 der Kissen 10 werden durch Löcher 32 im Deckel 20 des Flüssigkeitssammlers 16 hindurchgesteckt und enden im Flüssigkeitsabteil 18.
In einer Einfachversion wird in das Flüssigkeitsabteil 18 eine Flüssigkeitsmenge von etwa einem Liter vorgegebener Temperatur eingefüllt, wonach die Pumpe 20 eingeschaltet wird, so daß die Flüssigkeit durch die Kissen 10 zirkuliert. Wie Fig. 1 zeigt, ist der Sammler 16 mit einem Schultergurt 17 versehen, so daß er am Körper des Patienten getragen werden kann.
In einer komfortableren Ausführung weist das Flüssigkeitsabteil eine bodenseitige elektrische Heizung 34 und eine Kältemittel-Verdampferschlange 36 eines nicht dargestellten Kältemittelaggregates auf, dessen Kompressor und Kondensator im Aggregateabteil 19 untergebracht sind. Im Inneren des Flüssigkeitsabteils 18 befindet sich ein Temperaturfühler 38, der mit einem einstellbaren Thermostaten 40 zusammenwirkt, der von der Außenseite des Sammlers 16 her zugänglich ist. In dem Aggregateabteil 19 befindet sich ein elektrischer Akku, der über einen Steckkontakt 42 vom Stromnetz wiederaufladbar ist. Mittels der beiden Schalter 44, 46 kann der Sammler 16 wahlweise auf Heizbetrieb oder Kühlbetrieb eingeschaltet werden, wobei die Temperatur der Flüssigkeit im Flüssigkeitsabteil 18 durch den Thermostaten 40 vorgewählt wird.
Die Kissen 10 bestehen aus zwei gestanzten Folienabschnitten, die an ihren Umfangsrändern 48 verschweißt sind und die über ihre ganze Fläche mit zusätzlichen Schweißnähten 50 versehen sind, welche das Kissen 10 in Strömungskammern 52 unterteilen, die im Ausführungsbeispiel strömungsseitig hintereinander geschaltet sind, so daß die durch den Schlauch 12 einströmende Flüssigkeit auf einem Zwangsweg eine Kammer 52 nach der anderen durchströmt und aus der letzten Kammer 52 das Kissen 10 wieder verläßt und über den Rückführschlauch 14 in den Sammler 16 zurückströmt. Bei der Ausführung gemäß Fig. 1 sind die Schläuche 12, 14 in die jeweiligen Kissen 10 fest eingeschweißt.
Fig. 2 zeigt verschiedene Formen der Kissen 10, nämlich ein Stirnauflagekissen 10.1 ein Augenkissen 10.2, ein Nasenkissen 10.3 und ein Wangenkissen 10.4. Im Unterschied zur Ausführung gemäß Fig. 1 sind die Schläuche 12, 14 nicht fest mit dem Kissen 10 sondern über lösbare Steckkupplungen 28, 30 mit diesen verbunden. Außerdem sind die Schläuche 12, 14 nicht von gleichem Durchmesser, vielmehr ist der Zulaufschlauch 12 dünner als der Rücklaufschlauch 14 und mit Radialspiel in letzterem geführt. Die Anschlüsse 28 der Kissen 10 sind als koaxiale Steckverbinder ausgebildet, die einen zentralen Innenkanal und einen, diesen umgebenden ringförmigen Außenkanal aufweisen. Der Innenkanal steht mit dem Zulaufschlauch 12 in Verbindung und kommuniziert mit einem Hauptkanal 54, der innerhalb des Kissens 10 an eine vom Schlauchanschluß 28 weit entfernte Stelle führt und dort in einer Verzweigungskammer 53 mündet. Die zuströmende Flüssigkeit wird hier in zwei Teilströme aufgeteilt, die je nach der Lage der Schweißnähte des Hauptkanals 54 und den Längen der quer dazu verlaufenden Schweißnähte 50 unterschiedlich groß sind. Bei dem Stirnkissen 10.1 befinden sich die Längsschweißnähte beidseitig benachbart des Hauptkanals 54 im unteren Drittel des Kissens. Das obere Strömungsabteil ist daher erheblich größer als das untere Strömungsabteil. Um für beide Abteile etwa gleiche Wärmeabgaben pro Flächeneinheit zu erzielen, muß der obere Teilstrom größer sein als der untere Teilstrom. Dies wird dadurch erreicht, daß der effektive Strömungsquerschnitt zwischen den Querschweißnähten 50 und dem Hauptkanal 54 bzw. den Randschweißnähten 48 im oberen Abteil größer als im unteren Abteil ist. Die beiden Teilströme in den Kissen gemäß Fig. 2 vereinigen sich im Ringraum des Anschlusses 28.
Das Augenkissen 10.2 gemäß Fig. 2 ist etwa brillenförmig konturiert. Auch hier endet der Hauptkanal 54 an dem, dem Anschluß 28 gegenüberliegenden Ende des Kissens 10.2 und unterteilt das Kissen in ein schmales oberes Abteil mit erhöhtem Strömungswiderstand und ein breiteres unteres Abteil mit verringertem Strömungswiderstand.
Während die Stirn-, Augen- und Wangenkissen 10.1, 10.2 und 10.4 flach ausgebildet sind, ist das Nasenkissen 10.3 hügelförmig gewölbt. Die Kissendicke beträgt bei allen Ausführungsformen nur etwa 5 mm bis 10 mm. Die Kissen 10 werden mittels Heftpflaster an der Haut des Patienten fixiert. Das Augenkissen 10.2 weist gemäß Fig. 6 an den Enden Schlaufen 56 auf, die um die Ohren des Patienten geschlungen werden können, um es dem Patienten zu ermöglichen, das Kissen von Fall zu Fall kurzfristig abnehmen und wieder anlegen zu können.
Die Fig. 5-7 veranschaulichen die Kissen 10.1, 10.2. und 10.3 mit nebeneinander liegenden Schlauchanschlüssen 28, wie dies prinzipiell in Fig. 1 gezeigt ist. Eine Aufteilung der das Kissen durchströmenden Flüssigkeit in Teilströme erfolgt hierbei nicht, was übrigens auch bei der Ausführung gemäß Fig. 2 nicht zwingend ist, weil sich der Hauptkanal 54 dort auch angrenzend an die Randschweißnaht 48 legen läßt. Eine der beiden Schweißnähte des Hauptkanals 54 würde dann entfallen, weil diese durch die Randschweißnaht ersetzt werden würde.
Bei dem Augenkissen 10.2 gemäß Fig. 6 ist eine mittlere Längsschweißnaht 58 vorgesehen, die die Engstelle des Kissens außermittig passiert. Außerdem sind die oberen und unteren Strömungskammern 52 mit Zapfanschlüssen 60 versehen, die bei Nichtgebrauch abgestöpselt werden können, die aber auch über kurze Schlauchstücke mit einem benachbarten Kissen z. B. dem Stirnkissen 10.1 verbunden werden können, so daß für dieses zusätzliche Kissen keine separaten Zuleitungs- und Ableitungsschläuche 12, 14 erforderlich sind. Bei einem durch die Zapfanschlüsse 60 angeschlossenen Zusatzkissen wird die Mengenverteilung zwischen beiden Kissen durch die jeweiligen Strömungswiderstände bestimmt. Wählt man die unteren Zapfanschlüsse 60 zum Anschluß eines Zusatzkissens, so wird dieses stärker durchströmt als beim Anschluß an die oberen Zapfanschlüsse 60. Verwendet man alle vier Zapfanschlüsse 60 bei dem Augenkissen 10.2 zum Anschluß eines Stirnkissens 10.1 und eines Nasenkissens 10.3, so ist für alle drei Kissen nur ein Schlauchpaar 12, 14 erforderlich.
Fig. 8 veranschaulicht einen Ausschnitt aus einem Kissen 10, das durch eingelegte plastisch verbiegbare Formhaltungselemente 62 Formstabilitäts­ eigenschaften aufweist. Dank solcher Einlageelemente 62 kann dem Kissen 10 eine tunnelförmige oder röhrenförmige Gestalt gegeben werden.
Fig. 9 zeigt ein Rechteckkissen 10, bei dem in die Längsrand-Schweißnähte 48 plastisch biegbare Formhaltungsdrähte 62 eingeschweißt sind. Außerdem weist das Kissen 10 Zapfanschlüsse 60 auf, die entweder durch eine Rohrbrücke 64 kurzgeschlossen werden können oder zum unmittelbaren Aufstecken eines Zusatzkissens 10 gemäß Fig. 10 dienen. Im Gegensatz zur Ausführung gemäß Fig. 6 werden hier die beiden Kissen nacheinander durchströmt. Es versteht sich, daß auch das Zusatzkissen 10 gemäß Fig. 10 Zapfanschlüsse 60 aufweisen kann, um ein weiteres Zusatzkissen unmittelbar anzuschließen. Mit dieser Hintereinanderschaltung mehrerer Kissen läßt sich die zu behandelnde Körperfläche stufenweise vergrößern.
Fig. 11 zeigt ein tunnelförmig gebogenes Kissen, das aufgrund der Drahteinlageelemente 62 formstabil ist.
Fig. 12 zeigt ein Brustauflagekissen 10.5, das aus vier kreissektorförmigen Abschnitten 66 zusammengesetzt ist, die im zentralen Bereich zusammenhängen. Das Kissen 10.5 hat also keinen ringsumlaufenden Schweißrand 48 sondern vierte Kreis-Schweißränder 48 an die sich jeweils radiale Schweißränder 68 anschließen, wobei zwei radiale Schweißränder 68 benachbarter Sektoren 66 in gewissem Abstand vom Zentrum des Kissens 10.5 durch eine Innenrand-Schweißnaht 71 miteinander verbunden sind. Durch radiale Schweißnähte 50 werden vier Kammern 52 in jedem Sektor 66 gebildet. Die vierte Kammer eines Sektors 66 ist im zentralen Bereich mit der ersten Kammer des benachbarten Sektors verbunden. Alle Kammern 52 aller vier Sektoren werden also nacheinander durchströmt. Die Anschlüsse 28 münden jeweils in der ersten Kammer des ersten Sektors und der letzten Kammer des letzten Sektors. Jeder Sektor 66 weist am benachbarten Außenrand zwei textile Haftstreifen 70, 72 auf, wobei der eine Streifen 70 deckseitig und der Gegenstreifen 72 bodenseitig angeordnet ist. Aus dem flachen Kissen gemäß Fig. 12 läßt sich das Brustkissen 10.5 gem. Fig. 13 bilden, indem man die Sektoren 66 in Überlappungsstellung bringt, die mittels der Klettbandstücke 70, 72 gesichert wird.
Fig. 14 zeigt ein tunnelförmig gebogenes Kissen 10, das in seiner Ausgangslage ein Rechteckformat hat, bei dem sich die Anschlüsse 28 in der Mitte des Breiten­ randes befinden. Am gegenüberliegenden Breitenrand befinden sich Zapfanschlüsse 60, die mit den Schlauchanschlüssen 28 in Längsrichtung ausfluchtet sind, und die entweder mit einer Schlauchbrücke 64 miteinander verbunden werden oder zum unmittelbaren Anschließen eines weiteren Kissens 10 dienen. Bei dieser Ausführung wird zuerst die eine Hälfte des Hauptkissens dann das Zusatzkissen und schließlich die zweite Hälfte des Hauptkissens durchströmt.
Fig. 15 zeigt ein Rechteckkissen 10, das sich von dem Kissen 10 gemäß Fig. 10 nur dadurch unterscheidet, daß die beiden nebeneinander liegenden Anschlüsse durch einen koaxialen Doppelanschluß ersetzt worden sind. Eine Randschweißnaht 48 des Kissens 10 umschließt einen Außenschlauch 74, der unmittelbar in der an die Randschweißnaht 48 angrenzenden Strömungskammer 52 mündet. Im Außenschlauch 74 verläuft ein Innenschlauch 76, der seinerseits von der Längsschweißnaht 50 flüssigkeitsdicht umschlossen wird und im Abstand von der gegenüberliegenden Randschweißnaht 48 in den Kammern 52 mündet. Die beiden koaxialen Schläuche 74, 76 können an eine Steckkupplung 28 gemäß Fig. 4 angeschlossen werden oder unmittelbar den Zuleitungsschlauch 12 und den Ableitungsschlauch bilden.
Der in Fig. 15 gezeigte koaxiale Schlauchanschluß 28 ist zur besseren Erkennbarkeit in stark übertriebener Größe dargestellt.
Die koaxiale Steckverbindung gemäß Fig. 4 kann sowohl für den Schlauchanschluß am Flüssigkeitssammler 16 als auch an jedem Kissen 10 verwendet werden. Der Anschluß 28 weist eine Außenhülse 80 und eine Innenhülse 82 auf, die über Radialarme 84 miteinander verbunden sind. Im Fall eines sammlerseitigen Anschlusses 28 ist die Innenhülse 82 mit dem zur Pumpe 22 führenden Schlauchstück 24 verbunden. Im Fall eines kissenseitigen Anschlusses 28 mündet das Schlauchstück innerhalb einer Kammer 52 des Kissens und vorzugsweise vom Anschluß 28 weit abliegend. Der Kupplungsstecker 30 weist ein Außenrohr 86 und ein Innenrohr 88 auf. Ersteres ist mit dem Außenschlauch 14 und letzteres mit dem Innenschlauch 12 verbunden. Das Außenrohr 86 paßt in die Außenhülse 80 und das Innenrohr 88 paßt in die Innenhülse 82 wobei in der Außenhülse 80 und in der Innenhülse 82 jeweils Dichtungsringe 90 eingesetzt sind. Durch eine einfache Steckbewegung des Kupplungssteckers 30 werden somit die Innenräume des Innenrohres 86 und der Innenhülse 82 und die Ringräume des Außenrohres 86 und der Außenhülse 80 jeweils miteinander verbunden. Die Innenhülse 82 weist ein Ventil 92 auf, das in der Offenstellung des Anschlusses 28 sperrt und in der Kupplungsstellung mittels eines am Innenrohr 88 des Kupplungssteckers 30 befestigten Stiftes 94 öffnet. Das Innenrohr 88 des Kupplungssteckers weist ein Rückschlagventil 96 auf und das Außenrohr 86 ist mit mehreren umfangsverteilten Rückschlagventilen 98 versehen, so daß nach dem Lösen der Steckverbindung keine Flüssigkeit auslaufen kann.

Claims (14)

1. Einrichtung zum Temperieren von Hautpartien des menschlichen Körpers mittels mindestens eines, eine temperierte Flüssigkeit enthaltenden flexiblen Kissens (10) dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) zwei Anschlüsse (28) für den Zulauf und den Ablauf der temperierten Flüssigkeit aufweist, die je mit einem Schlauch (12, 14) verbunden sind, daß die Schläuche (12, 14) zu einem wärmeisolierten Flüssigkeitssammler (16) führen und eine Pumpe (22) vorgesehen ist, die die Flüssigkeit aus dem Sammler (16) durch das Kissen (10) pumpt und in den Sammler zurückleitet.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) in mehrere Kammern (52) unterteilt ist, die so miteinander verbunden sind, daß die Flüssigkeit die Kammern auf mindestens einem vorgegebenen Strömungsweg passiert, der ein Eintrittsende und ein Auslaufende aufweist, wobei die Anschlüsse (28) den beiden Strömungswegenden zugeordnet sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlüsse (28) des Kissens (10) durch die Enden der Schläuche (12, 14) gebildet sind, die in das Kissen eingeschweißt sind.
4. Einrichtung nach Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schläuche (12, 14) unterschiedlichen Durchmesser aufweisen und der dünnere Schlauch (12) mit Radialspiel im dickeren Schlauch (14) untergebracht ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem Ende des aus den beiden Schläuchen (12, 14) gebildeten Doppelschlauches ein Koaxial-Steckverbinder (30) befestigt ist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) zwei flach aufeinanderliegende Wände aus Kunststoffolienmaterial aufweist, die an den Rändern (48) und durch eine Anzahl, von wenigstens einem der Ränder winklig abzweigende Schweißnähte (50) miteinander dicht verbunden sind, wobei beidseitig jeder Schweißnaht (50) je eine Strömungskammer (52) gebildet wird.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) brillenförmig konturiert ist und an beiden Enden Ohreinhängeschlaufen (56) aufweist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) ein hügelförmiges, hohles Formteil ist.
9. Einrichtung nach eine der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) aus mehreren Sektoren (66) besteht, die im Mittelbereich zusammenhängen und durch Strömungskammern (52) miteinander verbunden sind und an den Rändern textile Klettband-Verbindungsstücke (70, 72) tragen.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (10) plastisch biegsame Formungseinlageelemente (62) aufweist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitssammler (16) eine Box (18) aufweist, in der die Pumpe (22) angeordnet ist, daß der Flüssigkeitssammler (16) einen Verteiler (26) aufweist, der an die Pumpe (22) angeschlossen ist, und daß der Verteiler (26) mehrere selbstsperrende Steckanschlüsse (28) aufweist, die beim Einstecken von Schlauchsteckern (30) öffnen.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitssammler (16) eine Box (18) aufweist, in der die Pumpe (22) angeordnet ist, daß benachbart der Box (18) mindestens ein Aggregateabteil (19) vorgesehen ist, in dem ein elektrischer Akku angeordnet ist, der mit einem außenseitigen elektrischen Steckkontakt (42) verbunden ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet daß der Flüssigkeitssammler mit einem Schultertragegurt (17) versehen ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitssammler (16) ein Flüssigkeitsabteil (18) und mindestens ein Aggregateabteil (19) aufweist, daß eine Wand des Flüssigkeitsabteils (18) außenseitig eine elektrische Heizung (34) und eine Verdampferschlange (36) eines im Aggregateabteil (19) untergebrachten Kälte­ erzeugungsaggregates aufweist, und daß an der Außenseite des Flüssigkeitssammlers (16) ein einstellbarer Thermostat (40) zur automatischen Aufrechterhaltung der eingestellten Temperatur der Flüssigkeit im Flüssigkeitsabteil (18) vorgesehen ist.
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