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DE19544357A1 - Bandkabel mit Schirmanschluß - Google Patents

Bandkabel mit Schirmanschluß

Info

Publication number
DE19544357A1
DE19544357A1 DE19544357A DE19544357A DE19544357A1 DE 19544357 A1 DE19544357 A1 DE 19544357A1 DE 19544357 A DE19544357 A DE 19544357A DE 19544357 A DE19544357 A DE 19544357A DE 19544357 A1 DE19544357 A1 DE 19544357A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ribbon cable
contact
cable
ribbon
housing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19544357A
Other languages
English (en)
Inventor
Anders Karlstroem
Andrea Wagner
Thomas Meschwitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WL Gore and Associates GmbH
Original Assignee
WL Gore and Associates GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WL Gore and Associates GmbH filed Critical WL Gore and Associates GmbH
Priority to DE19544357A priority Critical patent/DE19544357A1/de
Priority to US08/756,714 priority patent/US5814769A/en
Priority to CZ19981619A priority patent/CZ290382B6/cs
Priority to AT96941036T priority patent/ATE193400T1/de
Priority to CN96198566A priority patent/CN1202987A/zh
Priority to JP9520169A priority patent/JP2000500909A/ja
Priority to ES96941036T priority patent/ES2150700T3/es
Priority to AU10322/97A priority patent/AU1032297A/en
Priority to DE59605325T priority patent/DE59605325D1/de
Priority to HU9900233A priority patent/HUP9900233A3/hu
Priority to PCT/EP1996/005231 priority patent/WO1997020365A1/de
Priority to EP96941036A priority patent/EP0864188B1/de
Priority to ARP960105404A priority patent/AR004802A1/es
Priority to MYPI96004965A priority patent/MY113881A/en
Priority to TW085114654A priority patent/TW387164B/zh
Publication of DE19544357A1 publication Critical patent/DE19544357A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/70Coupling devices
    • H01R12/77Coupling devices for flexible printed circuits, flat or ribbon cables or like structures
    • H01R12/771Details
    • H01R12/775Ground or shield arrangements
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    • H01R13/62Means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts or for holding them in engagement
    • H01R13/627Snap or like fastening

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  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Bandkabel mit einer Reihe nebeneinander in ein Isoliermaterial eingebetteter elektrischer Kabelleiter und mit einem elektrischen Kabelschirm auf mindestens einer Flachseite des Isolierma­ terials. Außerdem betrifft die Erfindung eine Bandkabel-Steckverbindungsanordnung für das Steckverbinden eines Bandkabels mit einem Gehäuse der Steckverbinderanordnung.
Ein herkömmliches Bandkabel 11 der genannten Art ist in Fig. 19 gezeigt und besitzt eine Reihe nebeneinander angeordneter Kabelleiter 13s und 13m, die in ein Isoliermaterial 15 eingebettet sind, auf dessen einer, in Fig. 19 oberer, Flachseite eine obere Schirmfolie 17 und auf dessen anderer Flachseite eine untere Schirmfolie 19 angeordnet sind. Die Kabelleiter 13s bilden Signalleiter und der Kabelleiter 13m dient als Masseleiter. Im Bereich des Masseleiters 13m ist das Isoliermaterial 15 so weit entfernt, daß ein Teil des Masseleiters 13m aus dem Isoliermate­ rial 15 herausragt. In diesem Bereich sind die beiden Schirmfolien 17 und 19 auf den Masseleiter 13m gebogen und dort elektrisch mit dem Masseleiter 13m verbunden. Bei dem Isoliermaterial kann es sich um zwei Folien handeln, zwischen denen sich die Kabelleiter befinden und die mittels eines Klebers miteinander und mit den Kabelleitern verklebt sind. Das Isoliermaterial 15 kann Polyester sein. Bei den Schirmfolien 17, 19 kann es sich um kupferbeschichtete Polyester-Folien handeln.
Dieser Bandkabelaufbau weist einige Probleme auf. Zum einen kann die elektrische Verbindung zwischen dem Masseleiter 13m und den Schirm­ folien 17, 19 einen relativ hohen elektrischen Übergangswiderstand aufweisen, da diese Verbindung nur durch mechanischen Druck entsteht. Außerdem kann die Verbindung zwischen den Schirmfolien 17, 19 und einem dieses Bandkabel 11 aufnehmenden Steckverbindergehäuse nur mittels eines zusätzlichen Beidrahtes erfolgen. Das Anbringen eines solchen Beidrahtes macht das Herstellungsverfahren für das Kabel und für die Bandkabel-Steckverbindungsanordnung kompliziert und teuer.
Eine automatisierte Massenherstellung eines derartigen Bandkabels ist aufwendig und teuer. Der relativ hohe Übergangswiderstand zwischen Schirmfolien 17, 19 und Masseleiter 13m beeinträchtigt die Qualität der Schirmdämpfung. Da die Schirmfolien 17, 19 in dem mit dem Masselei­ ter 13m verbundenen Bereich nicht durch Isoliermaterial 15 gestützt werden, sind sie dort mechanisch recht empfindlich. Die Schirmfolien können an dieser Stelle deformiert werden und das Einstecken des Band­ kabels in einen Steckverbinder erschweren. Die Verwendung eines Bei­ drahtes erfordert Platz, der ohne das Erfordernis eines solchen Beidrah­ tes zur Signalleitung zur Verfügung stehen könnte.
Mit einem erfindungsgemäßen Bandkabel gemäß Anspruch 1, das mindestens ein Kontaktelement aus elektrisch leitendem Material aufweist, das unter elektrischer Kontaktierung des Kabelschirms an der Außenseite des Bandkabels gehalten und für die elektrische Kontaktierung durch beispielsweise eine Kontaktfeder einer das Bandkabel aufnehmenden Steckverbindungsanordnung oder eine Kontaktfläche eines das Bandkabel aufnehmenden EMV-Gehäuses geeignet ist, lassen sich solche Probleme überwinden.
Mit EMV-Gehäuse bezeichnet man gegen elektromagnetische Störstrahlung abschirmende Gehäuse aus elektrisch leitfähigem Material.
Bei dem erfindungsgemäßen Bandkabel braucht man keinen der Kabellei­ ter als Masseleiter zu opfern sondern wird die Kontaktierung des Kabel­ schirms mittels des mindestens einen an der Außenseite des Bandkabels gehaltenen Kontaktelementes bewirkt. Auch findet bei dem erfindungs­ gemäßen Bandkabel nicht mehr die mechanische Schwächung der Schirmfolien aufgrund der teilweisen Entfernung des Isoliermaterials statt. Im Gegenteil, durch das Anbringen des Kontaktelementes oder mehrere Kontaktelemente auf der Außenseite des Bandkabels kommt es zu einer Erhöhung der mechanischen Stabilität des Bandkabels an der Schirmkontaktierungsstelle bzw. den Schirmkontaktierungsstellen.
Eine erfindungsgemäße Bandkabel-Steckverbindungsanordnung für das Steckverbinden eines solchen Bandkabels, wie sie in Anspruch 21 ange­ geben ist, besitzt ein Gehäuse, an dem mindestens eine Kontaktfeder mit einer Kontaktierungszone zum elektrischen Kontaktieren des mindestens einen an dem Bandkabel gehaltenen Kontaktelementes angeordnet ist. Über die Kontaktfeder wird eine elektrische Verbindung zwischen dem mit dem Kontaktelement verbundenen Kabelschirm und einem Schirmpotentialleiter, insbesondere Massepotentialleiter, eines Gegensteckverbinders oder einer Leiterplatte hergestellt. Dabei kann die Kontaktfeder an der sich am Längsseitenrand des Bandkabels befindenden Längsseitenrandseite des Kontaktelementes angreifen oder eine Hauptfläche des Kontaktelementes kontaktieren.
Bringt man ein erfindungsgemäßes Bandkabel in einem EMV-Gehäuse unter, kann man dieses aus zwei Gehäuseteilen zusammensetzen, die unter Einschließen des mit dem mindestens einen Kontaktelement versehenen Bereichs des Bandkabels zwischen sich zu dem EMV-Gehäuse zusammensetzbar sind, wobei an mindestens einem der beiden Gehäuseteile mindestens eine Kontaktierungsfläche angeordnet sein kann, die bei fertig montiertem EMV-Gehäuse gegen mindestens ein Kontaktelement gedrückt wird und so in elektrischen Kontakt mit dem Kontaktelement gelangt. Vorzugsweise wird dabei das mindestens eine Kontaktelement zwischen sich gegenüberliegenden Kontaktflächen der beiden EMV-Gehäuseteile eingeklemmt.
Man kann ein EMV-Gehäuse so gestalten, daß es eine Aufnahmeöffnung für eine als Kontaktelement des Bandkabels dienende Scheibe aus elektrisch leitendem Material aufweist, wobei die Scheibe eine Kabeldurchführöffnung aufweist, durch den das Kabel unter elektrischem Kontakt zwischen Scheibe und Kabelschirm durch die Scheibe hindurchgeführt ist, wodurch eine elektrische Verbindung zwischen dem Kabelschirm und dem EMV-Gehäuse herstellbar ist.
Man kann aber auch ein solches EMV-Gehäuse anstatt einer solchen Kontaktfläche bzw. Scheibenaufnahmeöffnung oder zusätzlich dazu mit einer oder mehreren Kontaktfedern versehen, die bei fertig montiertem EMV-Gehäuse mindestens ein Kontaktelement kontaktiert bzw. kontaktieren.
Andererseits kann man auch ein Steckverbindergehäuse anstatt einer oder mehreren Kontaktfedern oder zusätzlich dazu mit mindestens einer Scheibenaufnahmeöffnung versehen und/oder mit mindestens einer Kontaktfläche, welche bei fertig montiertem Steckverbindergehäuse gegen mindestens ein Kontaktelement des in das Steckverbinder eingeführten Bandkabelabschnitts gepreßt werden kann.
Da bei solchen Lösungen das Schirmpotential nicht über einen als Masseleiter verwendeten Kabelleiter mit einem vergleichsweise kleinen Leitungsquerschnitt geführt wird sondern über mindestens eine Kontaktfeder und/oder eine Kontaktfläche, die einen erheblich größeren Leitungsquerschnitt als der Masseleiter des herkömmlichen Bandkabels aufweisen können, ergibt sich im erfindungsgemäßen Fall eine besonders gute Schirmanbindung. Dazu trägt auch der geringe und sichere elektrische Übergangswiderstand bei, der zwischen dem Kabelschirm des Bandkabels und dem mindestens einen Kontaktelement einerseits und zwischen diesem mindestens einen Kontaktelement und der mindestens einen Kontaktfeder und/oder Kontaktfläche des Verbindergehäuses bzw. EMV-Gehäuses andererseits besteht.
Das Kontaktelement kann als in etwa U-förmiger Faltkontakt ausgebildet sein, der mit seinem U-Steg an einem Längsseitenrand des Bandkabels anliegt und dessen U-Schenkel mit je einer der beiden Flachseiten des Bandkabels verbunden sind. Dabei kann dieser Faltkontakt in Form eines sich im wesentlichen über die gesamte Breite des Bandkabels erstrecken­ den Kontaktstreifens oder in Form einer sich nur über einen kleinen Teil der Breite des Bandkabels erstreckenden Kontaktkralle ausgebildet sein.
Das Kontaktelement kann auch als Kontaktstreifen mit einem Basisstreifen, dessen Länge im wesentlichen gleich der Flachseitenbreite des Bandkabels ist, und mit zwei Schenkeln, die von je einem Längsende des Basisstreifens abstehend auf diesen zu faltbar sind, ausgebildet sein.
Bei dem Kontaktelement kann es sich auch um ein Kontaktplättchen handeln, das auf eine Flachseite des Bandkabels aufgesetzt wird, oder um eine Scheibe mit einer das Bandkabel aufnehmenden Kabeldurchführöffnung.
Bildet der Kabelschirm, vorzugsweise in Form einer Schirmfolie, die Außenseite des Bandkabels, kann man das Kontaktelement unmittelbar auf dem Kabelschirm befestigen. Befindet sich über dem Kabelschirm noch ein Isolierstoffmantel, legt man den Kabelschirm an der Befestigungsstelle für das Kontaktelement frei, so daß trotz des Isolierstoffmantels ein elektrischer Kontakt zwischen dem Kontaktelement und dem Kabelschirm hergestellt werden kann.
Ist das Kontaktelement aus einem Metallstreifen gebildet, kann es mit dem Kabelschirm durch reines Anpressen oder durch Verlöten elektrisch verbunden werden. Ist das Kontaktelement aus elektrisch leitendem Kunststoff aufgebaut, kann man es mittels eines elektrisch leitenden Klebers in elektrischen Kontakt mit der Schirmfolie bringen.
Bei dem Teil des Bandkabels, der mit dem mindestens einen Kontaktelement versehen und für das Einbringen in ein Steckverbindergehäuse oder ein EMV-Gehäuse vorgesehen ist, kann es sich um ein Bandkabelende handeln, das z. B. mit einem Steckverbinder abgeschlossen wird, oder um einen zwischen den beiden Bandkabelenden befindlichen Bereich des Bandkabels, in dem eine Abzweigverbindung herzustellen ist.
Weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Bandkabels und der erfindungsgemäßen Bandkabel-Steckverbindungsanordnung sind den weiteren Ansprüchen entnehmbar.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsformen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Bandkabel;
Fig. 2 ein Kontaktelement in Form einer Kontaktkralle;
Fig. 3a ein Kontaktelement in Form eines Kontaktstreifens einer ersten Ausführungsform;
Fig. 3b ein Kontaktelement in Form eines Kontaktstreifens einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 4 ein Kontaktelement in Form eines Kontaktplättchens;
Fig. 5 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Bandka­ bels entlang einer Schnittlinie 5-5 in Fig. 1;
Fig. 6 eine Schmalseitenansicht eines erfindungsgemäßen Bandka­ bels;
Fig. 7 eine schematisierte Draufsicht, teilweise in Schnittdarstel­ lung, auf eine erfindungsgemäße Bandkabel-Steckverbindungsanordnung mit einem erfindungsgemäßen Bandkabel und einem erfindungsgemäßen Steckverbindergehäuse mit Kontaktfedern;
Fig. 8 eine kabeleinsteckseitige Stirnansicht eines erfindungsge­ mäßen Steckverbindergehäuses;
Fig. 9 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß mit Kontaktfe­ dern versehenen Steckverbindergehäuses;
Fig. 10 eine Querschnittdarstellung des in Fig. 9 gezeigten Steck­ verbindergehäuses mit eingestecktem Bandkabel;
Fig. 11 eine Draufsicht von oben auf eine erfindungsgemäße Kon­ taktfeder;
Fig. 12 eine Seitenansicht der in Fig. 11 gezeigten Kontaktfeder;
Fig. 13 eine schematische Darstellung in unterschiedlicher Richtung wirkender Kontaktfedern;
Fig. 14 eine Draufsicht auf eine Gehäusehälfte eines EMV-Gehäuses für die Aufnahme eines erfindungsgemäßen Bandkabels;
Fig. 15 eine Schmalseitenansicht der EMV-Gehäusehälfte;
Fig. 16 eine Breitseitenansicht der EMV-Gehäusehälfte;
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht eines Bandkabels, das mit einem Kontaktelement in Form einer Scheibe versehen ist;
Fig. 18 eine Schmalseitenansicht der in Fig. 17 gezeigten Anordnung in einer Scheibenaufnahmeöffnung einer EMV-Wand; und
Fig. 19 einen Querschnitt durch das bereits erläuterte Bandkabel bekannten Aufbaus.
Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein erfindungsgemäß ausgerüstetes Bandkabel 21 mit zwei Kontaktkrallen 23, von denen eine in Perspektivansicht in Fig. 2 gezeigt ist. Jede der Kontaktkrallen 23 ist durch einen Faltkontakt in Form eines in etwa U-förmig gefalteten Materialstreifens gebildet, der mit seinem U-Steg 35 an einem Längsseitenrand des Bandkabels 21 anliegt und dessen U-Schenkel 37 mit je einer der beiden Flachseiten des Bandkabels 21 verbunden sind. Dabei sind die beiden U-Schenkel 37 kurz im Vergleich zur Flachseitenbreite des Bandkabels 21.
Im Zusammenhang mit Fig. 1 wird davon ausgegangen, daß die Außen­ seiten der beiden Flachseiten des Bandkabels 21 durch je einen Kabel­ schirm, vorzugsweise in Form einer Schirmfolie, gebildet sind und daß die beiden U-Schenkel 37 der beiden Kontaktkrallen 23 auf die untere 17 bzw. obere 19 Schirmfolie (Fig. 5) aufgebracht sind. Bestehen die Kontaktkrallen 23 aus Vollmetall, sind sie vorzugsweise auf das Bandkabel 21 aufgepreßt und zusätzlich mit den Schirmfolien 17, 19 verlötet. Bestehen die Kontaktkrallen 23 aus Kunststoff, der durch Einlagerung von elektrisch leitenden Partikeln leitfähig gemacht ist, kann man die Kontaktkrallen 23 mittels eines elektrisch leitenden Klebers an den Schirmfolien 17, 19 festkleben.
Um die Kabelleiter mit Leiterkontakten eines das Bandkabelende 25 aufnehmenden Steckverbinders verbinden zu können, sind die Kabelleiter im Bereich des Kabelendes 25 auf einer Flachseite des Bandkabels 21 freigelegt. Wegen z. B. der dadurch hervorgerufenen mechanischen Schwächung des Bandkabelendes 25 ist auf der Flachseite des Bandkabelendes 25, auf welcher die Kabelleiter nicht freigelegt sind, eine Versteifungsschicht, vorzugsweise in Form einer Versteifungsfolie 27, vorgesehen. Gegenüber dem Bandkabelende 25 zurückgesetzt ist eine Verriegelungsrippe 29 angeordnet, die sich über einen Teil der Flachseitenbreite des Bandkabels 21 erstreckt und mit einer Verriegelungsschulter 59 (Fig. 7) in einem Steckverbindergehäuse 43, in welches das Bandkabelende 25 einsteckbar ist, verriegelnd zusammenwirkt. Auf diese Weise wird das Bandkabel 21 sicher in dem Steckverbindergehäuse 43 gehalten.
Die Verriegelungsrippe 29 ist gegenüber der Längsmitteilinie des Band­ kabels 21 versetzt angeordnet, um ein richtiges Einstecken des Bandka­ belendes 25 in eine komplementär versetzte Kabeleinstecköffnung 45 (Fig. 8) des Steckverbindergehäuses 43 sicherzustellen.
Da die Kontaktkrallen 23 in Längsrichtung des Bandkabels 21 gesehen auf der Höhe der Verriegelungsrippe 29 angeordnet sind, weist die Verriegelungsrippe 29 auf ihrer in Fig. 1 rechten Seite eine Rippenaus­ nehmung 31 auf, in welcher die in Fig. 1 rechte Kontaktkralle 23 unter­ gebracht ist.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind die beiden Schenkel 37 einer jeden Kontaktkralle 23 mit je einem Durchgangsloch 33 versehen, das als Sichtkontrolle der Lötverbindung zwischen Schirmfolie 17, 19 und Kontaktkralle 23 dienen und außerdem eine Rastvorrichtung bilden kann, die beim Einstecken des Bandkabels 21 in ein Steckverbindergehäuse oder in ein EMV-Gehäuse mit einem komplementären Rastelement des Steckverbindergehäuses bzw. des EMV-Gehäuses in Rasteingriff gelangen kann. Das Rastelement kann als (zusätzliches) Kontaktierungselement für eine (zusätzliche) Masseverbindung zwischen der Kontaktkralle und dem Steckverbinder oder dem EMV-Gehäuse dienen.
In Fig. 2 ist eine der Kontakten 23 in perspektivischer Schrägansicht gezeigt, in welcher der U-Steg 35 und die beiden U-Schenkel 37 zu sehen sind.
Fig. 3a zeigt in perspektivischer Schrägansicht einen Kontaktstreifen 39a, der bis auf die Länge seiner U-Schenkel 37 mit der Kontaktkralle 23 übereinstimmt. Die U-Schenkel 37 des Kontaktstreifens 39a haben eine Länge, die im wesentlichen gleich der Flachseitenbreite des Bandkabels 21 ist. Daher benötigt man auch dann, wenn man an jedem der beiden Längsseitenränder des Bandkabels 21 eine Kontaktfeder 47 (Fig. 7) angreifen lassen will, nur einen einzigen Kontaktstreifen 39a. Wird auch im Fall des Vorsehens eines Kontaktstreifens 39a eine Verriegelungsrippe 29 am Bandkabel 21 angeordnet, befindet sich die Befestigungsstelle des Kontaktstreifens 39a auf dem Bandkabel 21 in Bandkabellängsrichtung versetzt gegenüber den in Fig. 1 gezeigten Befestigungsstellen für die beiden Kontaktkrallen 23. Auch die Schenkel 37 des Kontaktstreifens 39a können je mit einem Durchgangsloch 33 versehen sein.
Fig. 3b zeigt in perspektivischer Schrägansicht einen Kontaktstreifen 39b, der einen Basisstreifen 36 mit einer der Flachseitenbreite des Bandkabels 21 entsprechenden Länge und zwei Schenkel 38 aufweist, von denen einer vom einen Ende und der andere vom anderen Ende des Basisstreifens 36 wegstehend auf den Basisstreifen 36 faltbar ist. Die Schenkel 38 des Kontaktstreifens 39b haben eine lange, die im wesentlichen gleich der halben Flachseitenbreite des Bandkabels 21 oder auch kürzer ist. Daher benötigt man auch bei diesem Kontaktstreifen 39b dann, wenn man an jedem der beiden Längsseitenränder des Bandkabels 21 eine Kontaktfeder 47 (Fig. 7) angreifen lassen will, nur einen einzigen Kontaktstreifen 39b. Wird auch im Fall des Vorsehens eines Kontaktstreifens 39b eine Verriegelungsrippe 29 am Bandkabel 21 angeordnet, befindet sich die Befestigungsstelle des Kontaktstreifens 39b auf dem Bandkabel 21 in Bandkabellängsrichtung versetzt gegenüber den in Fig. 1 gezeigten Befestigungsstellen für die beiden Kontaktkallen 23. Auch die Schenkel des Kontaktstreifens 39b können je mit einem Durchgangsloch 33 versehen sein.
Fig. 4 zeigt ein Kontaktplättchen 41, das anstelle einer Kontaktkralle 23 am Bandkabel 21 befestigt werden kann, und zwar durch Festlöten oder Festkleben, je nachdem, ob es sich bei dem Material des Kontaktplättchens 41 um Metall oder leitenden Kunststoff handelt. Vorzugsweise befestigt man analog zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform an jedem Längsseitenrand des Bandkabels 21 ein Kontaktplättchen 41. Befindet sich auf beiden Flachseiten des Bandkabels 21 je eine Schirmfolie 17, 19, befestigt man vorzugsweise an jedem Längsseitenrand und auf jeder Flachseite des Bandkabels 21 je ein Kontaktplättchen 41. Auch das Kontaktplättchen 41 ist vorzugsweise mit einem Durchgangsloch 33 versehen.
Fig. 5 zeigt eine Querschnittsansicht längs der in Fig. 1 gezeigten Schnittlinie 5-5, jedoch mit einer Abwandlung insofern, als sich die Rippenausnehmung 31 am anderen Längsseitenrand des Bandkabels 21 befindet als bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform.
Das in Fig. 5 gezeigte Bandkabel 21 weist wie das in Fig. 19 gezeigte bekannte Bandkabel 11 eine Reihe nebeneinander angeordneter Signalleiter 13s auf, die in Isoliermaterial 15 eingebettet sind, auf dessen beiden Flachseiten sich Schirmfolien 17 bzw. 19 befinden. Anders als bei dem bekannten Kabelaufbau gemäß Fig. 19 sind jedoch alle Kabelleiter vollständig in Isoliermaterial eingebettet und haben alle die Funktion eines Signalleiters 13s. An jedem Längsseitenrand des Bandkabels 21 ist eine Kontaktkralle 23 befestigt, mittels welcher beide Schirmfolien 17 und 19 elektrisch kontaktiert werden.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform sind die Versteifungsfolie 27 und die Verriegelungsrippe 29 einstückig ausgebildet, können aber auch separate Komponenten sein.
Bei der in Fig. 6 gezeigten Schmalseitenansicht des Bandkabels 21 sieht man, daß die Kabelleiter am Bandkabelende 25 auf der in dieser Fig. 6 nach unten weisenden Flachseite freiliegen, damit sie in elektrischem Kontakt mit Leiterkontakten eines das Bandkabelende 25 aufnehmenden Steckverbinders gebracht werden können.
Fig. 7 zeigt in Draufsicht und teilweiser Schnittansicht eine Bandkabel-Steckverbindungsanordnung mit einem Steckverbindergehäuse 43 und dem Bandkabel 21, wobei das Bandkabelende 25 in eine Kabeleinstecköffnung 45 (besser zu sehen in den Fig. 8 und 10) eingesteckt ist. Das in Fig. 7 gezeigte Bandkabel 21 ist gemäß Fig. 1 an beiden Längsseitenrändern mit je einer Kontaktkralle 23 versehen. An den den Längsseitenrändern des Bandkabels 21 benachbarten Seiten des Verbindergehäuses 43 ist je eine Kontaktfeder 47 befestigt, die einen zur jeweiligen Kontaktkralle 23 weisenden Kontaktfederarm 49 aufweist, an dessen zur jeweiligen Kontaktkralle 23 weisendem freien Ende eine konvexe Kontaktzone 51 vorgesehen ist. An der von der Kabeleinstecköffnung 45 abliegenden Stirnseite 53 stehen Kontaktzungen 55 über das Verbindergehäuse 43 vor. Mittels dieser Kontaktzungen 55 kann elektrischer Kontakt zu Schirmleitern eines (nicht gezeigten) Gegensteckverbinders oder einer (ebenfalls nicht gezeigten) Leiterplatte hergestellt werden. Die Kontaktfedern 47 sind derart geformt, am Steckverbindergehäuse 43 gehalten und materialmäßig ausgelegt, daß ihre Kontaktzonen 51 bei in die Kabeleinstecköffnung 45 eingestecktem Bandkabelende 25 unter Federvorspannung an dem U-Steg 35 der je zugehörigen Kontaktkralle 23 anliegen und somit über die Kontakten 23 eine elektrische Verbindung zu den Schirmfolien 17 und 19 herstellen. Dabei ragen die Kontaktfederarme 49 mit den Kontaktzonen 51 durch Seitenwandöffnungen 57 des Steckverbindergehäuses 43 hindurch.
In Fig. 7 sind noch in gestrichelter Darstellung die Verriegelungsrippe 29 des Bandkabelendes 25 und eine mit der Verriegelungsrippe 29 zusammenwirkende Verriegelungsschulter 59 an einem federnd nachgiebigen Verriegelungsarm 61 des Steckverbindergehäuses 43 gezeigt. Beim Einstecken des Bandkabelende 25 in die Kabeleinstecköffnung 45 weicht der Verriegelungsarm 61 federnd aus, wenn die Verriegelungsrippe 29 an ihm vorbei bewegt wird, bis sich die Verriegelungsschulter 59 in Fig. 7 unterhalb der Verriegelungsrippe 29 befindet und der Verriegelungsarm 61 federnd in seine Verriegelungsstellung zurückkehren kann.
Die Kontaktfedern 47 sind bei der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform mittels an dem Verbindergehäuse 43 einstückig angeordneter Kunststoffpilze 63 befestigt. Diese Befestigung kann aber auch auf andere Weise erfolgen, z. B. durch Festkleben der Kontaktfedern 47 an dem Steckverbindergehäuse 43.
Die Kabeleinstecköffnung 45 und der Verriegelungsarm 61 sind besonders gut in der in Fig. 8 gezeigten Stirnansicht des Steckverbindergehäuses 43 zu sehen. Weiter sind dort an Seitenwänden 65 des Steckverbindergehäuses 43 Aufnahmetaschen 67 für die Kontaktfedern 47 zu sehen. Der Verriegelungsarm 61 weicht beim Einführen des Bandkabelendes 25 in die Kabeleinstecköffnung 45 federnd nach unten (bei Betrachtung der Fig. 8) aus. Er ist mit einer Eingriffsausnehmung 69 versehen, mit deren Hilfe der Verriegelungsarm 61 nach unten bewegt werden kann, wenn das Bandkabelende 25 aus der Kabeleinstecköffnung 45 wieder herausgezogen werden soll.
Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht mit dem Steckverbindergehäuse 43 und einer daran angeordneten Kontaktfeder 47. Eine entsprechende Schnittansicht mit eingestecktem Bandkabelende 25 zeigt Fig. 10. Fig. 9 und 10 betreffen Ausführungsformen, bei denen das Steckverbindergehäuse selbst nicht mit Leiterkontakten zum Kontaktieren der Signalleiter 13s des Bandkabels 21 versehen ist. Bei dieser Ausführungsform bildet das Gehäuse 43 ein Zusatzgehäuse, in welches der eigentliche Steckverbinder mit den die Signalleiter 13s kontaktierenden Leiterkontakten verrastend eingesteckt wird.
Derartige Steckverbindergehäuse sind Gegenstand der nicht­ vorveröffentlichten älteren eigenen deutschen Patentanmeldung 195 12 788.9, auf deren Offenbarungsgehalt hier ausdrücklich zurückgegriffen wird, so daß hinsichtlich weiterer Einzelheiten solcher Steckverbinder auf diese Patentanmeldung verwiesen wird.
Zusätzlich zu der in dieser Patentanmeldung offenbarten Bandkabel-Steckverbindungsanordnung sind erfindungsgemäß Kontaktkrallen 23 (Fig. 10) und Kontaktfedern 47 (Fig. 9) vorgesehen. Wenn der Steckverbinder nicht nur in Kabellängsrichtung verlaufende Kontaktanschlußbeine 71 sondern auch quer zur Kabellängsrichtung verlaufende Kontaktanschlußbeine 73 aufweist, versieht man die Kontaktfedern 47 vorzugsweise nicht nur mit den in Kabellängsrichtung sich erstreckenden Kontaktzungen 55, sondern zusätzlich mit sich quer zur Kabellängsrichtung erstreckenden Kontaktzungen 75.
Die Fig. 11 und 12 zeigen eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß verwendeten Kontaktfeder 47, aus denen die spezielle Form der in Fig. 7 gezeigten Kontaktfedern 47 noch deutlicher hervorgeht. Löcher 77 dienen der Befestigung mittels der Kunststoffpilze 63 am Verbindergehäuse 43.
Bei den zuvor betrachteten Ausführungsformen kontaktieren die Kontaktfedern 47 die Kontaktelemente, z. B. Kontaktkrallen 23, von der Seite her, also auf die Längsseitenränder des Bandkabels hin federnd. Es ist aber genauso möglich, Kontaktfedern zu verwenden, deren Kontaktfederarme die Hauptflächen der Kontaktelemente, im Fall der Verwendung der Kontakten 23 deren U-Schenkel, kontaktieren, also in Richtung auf die Flachseiten des Bandkabels hin federn.
Beide Möglichkeiten sind schematisch in Fig. 13 angedeutet. Neben einem seitlich auf eine Kontaktkralle 23 wirkenden Kontaktfederarm 49 sind dort zwei Kontaktplättchen 41 gezeigt, die sich auf verschiedenen Flachseiten des Bandkabels 21 befinden und die von je einem Kontaktfederarm 49 mit zur jeweiligen Bandkabel-Flachseite hin wirkenden Federvorspannung kontaktiert werden.
Die Kabelleiter des Bandkabels 21 können Rundleiter oder, wie in der Ausführungsform gemäß Fig. 5, Flachleiter sein, die beispielsweise aus Kupfer oder Aluminium bestehen. Beispielsweise werden Flachleiter auf eine Polyesterfolie aufgebracht oder zwischen Polyesterfolien laminiert, beispielsweise mittels eines zwischen den Polyesterfolien befindlichen Klebers, wobei die Polyesterfolie bzw. Polyesterfolien das Isoliermaterial 15 bilden. Bei dem Isoliermaterial 15 kann es sich auch um andere Werkstoffe wie beispielsweise PVC oder PTFE handeln. Das Bandkabel 21 kann mit einem oder mehreren Kabelschirmen 17, 19 aufgebaut sein, beispielsweise in Form einer oder mehrerer Kupfer- oder Aluminiumfolien oder mit Kupfer oder Aluminium beschichteten Polyesterfolien. Über dem Kabelschirm bzw. den Kabelschirmen 17, 19 können eine oder mehrere Schichten aus isolierendem Material als Außenmantel des Kabels angebracht sein.
Wie bereits erwähnt, können die Kontaktelemente, beispielsweise Kontaktkrallen 23, aus Metall oder leitendem Kunststoff bestehen.
Die Kontaktfedern 47 bestehen vorzugsweise aus einem Metall, das sowohl gute elektrische Leitfähigkeit als auch gute Federeigenschaften besitzt. Beispielsweise werden Kupferlegierungen mit hoher Federkonstanten verwendet.
Anhand der Fig. 14 bis 16 wird nun noch ein Beispiel für ein EMV-Gehäuse, in ein erfindungsgemäßes Bandkabel angeordnet werden kann, betrachtet. Dieses EMV-Gehäuse wird aus zwei Gehäusehälften zusammengesetzt, von denen in den Fig. 14 bis 16 nur eines gezeigt ist, und zwar in Draufsicht in Fig. 14, in Schmalbreitenansicht in Fig. 15 und in Längsseitenansicht in Fig. 16.
Eine in Fig. 14 gezeigte EMV-Gehäusehälfte 79 besitzt einen Aufnahmeraum für ein (nicht gezeigtes) Bandkabelende und eine daran angeschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen an das Bandkabelende angeschlossenen Verbinder, eine elektrische oder elektronische Einrichtung oder dergleichen. Auf der in Fig. 14 rechten Seite ist die EMV-Gehäusehälfte 79 mit einem nach rechts hin offenen Kabeleinführstutzen versehen. In der Nähe des Übergangs zwischen Kabeleinführstutzen 83 und Aufnahmeraum 81 ist die EMV-Gehäusehälfte 79 mit zwei Positioniervorsprüngen 85 versehen, die beim Zusammenfügen der dargestellten EMV-Gehäusehälfte 79 mit der zugehörigen anderen EMV-Gehäusehälfte in komplementären Positionierausnehmungen aufgenommen werden. Auf diese Weise ist ein lagekorrektes Zusammenfügen der beiden EMV-Gehäusehälften sichergestellt. Man kann aber auch in komplementärer Weise an jedem der beiden EMV-Gehäusehälften einen Positioniervorsprung und eine Positionierausnehmung anordnen oder eine andere Anzahl als zwei Positioniervorsprünge und zwei dazu komplementäre Positionierausnehmungen an jeder EMV-Gehäusehälfte vorsehen.
Außerdem ist mindestens eine der beiden EMV-Gehäusehälften mit mindestens einer Kontaktfläche 87 versehen, die im aneinander gefügten Zustand der beiden EMV-Gehäusehälften gegen mindestens ein Kontaktelement 23 oder 39a oder 39b oder 41 gepreßt wird, wodurch es zu einer elektrischen Verbindung zwischen dem EMV-Gehäuse und dem Kabelschirm des darin befindlichen Bandkabels kommt. Bei der in Fig. 14 gezeigten Ausführungsform sind zwei Kontaktflächen 87 vorgesehen, die sich auf den Innenseiten der Positioniervorsprünge 85 befinden und zur elektrischen Kontaktierung je einer Kontaktkralle 23 oder je eines Kontaktplättchens 41 dienen oder gemeinsam eine Kontaktierung eines Kontaktstreifens 39a oder 39b bewirken.
Die Fig. 17 und 18 zeigen in Schrägansicht bzw. in Schmalseitendraufsicht ein Bandkabel 21, das mit einem Kontaktelement in Form einer elektrisch leitenden Scheibe 89 versehen ist, die zu diesem Zweck eine Kabeldurchführöffnung 91 mit einer an die Außenkontur des Bandkabels 21 angepaßten Form aufweist. Gemäß Fig. 18 ist die Scheibe 89 in eine Scheibenaufnahmeöffnung 93 einer elektrisch leitenden Wand 95, bei der es sich um eine Wand eines EMV-Gehäuses handeln kann, unter elektrischer Kontaktierung dieser Wand 95 eingefügt. Dabei kann die Scheibenaufnahmeöffnung 93 in einer einstückigen Wand 95 oder zwischen zwei Teilwänden, beispielsweise zweier Gehäuseteile, gebildet sein. Zum besseren Halt der Scheibe 89 in der Scheibenaufnahmeöffnung 93 kann der Außenumfang der Scheibe 89 mit einer Rille 97 versehen sein.

Claims (29)

1. Bandkabel (21) mit einer Reihe nebeneinander in ein Isoliermaterial (15) eingebetteter elektrischer Kabelleiter (13s), mit einem elektrischen Kabelschirm (17, 19) auf mindestens einer Flachseite des Isoliermaterials (15) und mit mindestens einem Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) aus elektrisch leitendem Material, das unter elektrischer Kontaktierung des Kabelschirms (17, 19) an der Außenseite des Bandkabels (21) gehalten und für die elektrische Kontaktierung durch beispielsweise eine Kontaktfeder (47) einer das Bandkabel (21) aufnehmenden Steckverbindungsanordnung (43) oder eine Kontaktfläche eines das Bandkabel (21) aufnehmenden EMV-Gehäuses geeignet ist.
2. Bandkabel nach Anspruch 1, bei dem das Kontaktelement durch einen Faltkontakt (23; 39a) in Form eines in etwa U-förmig gefalteten Materialstreifens gebildet ist, der mit seinem U-Steg (35) an einem Längsseitenrand des Bandkabels (21) anliegt und dessen U-Schenkel (37) mit je einer der beiden Flachseiten des Bandkabels (21) verbunden sind.
3. Bandkabel nach Anspruch 2, bei dem der Faltkontakt als Kontaktkralle (23) ausgebildet ist, deren beide U-Schenkel (37) kurz sind im Vergleich zur Flachseitenbreite des Bandkabels (21).
4. Bandkabel nach Anspruch 3, bei dem an jedem Längsseitenrand des Bandkabels (21) mindestens je eine Kontakte (23) angeordnet ist.
5. Bandkabel nach Anspruch 2, bei dem der Faltkontakt als Kontaktstreifen (39a) ausgebildet ist, dessen U-Schenkel (37) je eine Länge aufweisen, die im wesentlichen gleich der Flachseitenbreite des Bandkabels (21) ist.
6. Bandkabel nach Anspruch 1, bei dem das Kontaktelement als Kontaktstreifen (39b) mit einem Basisstreifen (36), dessen Länge die im wesentlichen gleich der Flachseitenbreite des Bandkabels (21) ist, und mit zwei Schenkeln (38), die von je einem Längsende des Basisstreifens (36) abstehend auf diesen zu faltbar sind, ausgebildet ist.
7. Bandkabel nach Anspruch 1, bei dem das mindestens eine Kontaktelement als Kontaktplättchen (41) ausgebildet ist, das an beliebiger Stelle an der Außenseite des Bandkabels (21) angeordnet sein kann.
8. Bandkabel nach Anspruch 7, bei dem im Bereich eines jeden der beiden Längsseitenränder des Bandkabels (21) je mindestens ein Kontaktplättchen (41) angeordnet ist.
9. Bandkabel nach Anspruch 1, bei dem das Kontaktelement durch eine Scheibe (89) gebildet ist, in deren Innenbereich eine den Außenabmessungen des Bandkabels (21) entsprechende Kabeldurchführöffnung (91) vorgesehen ist und dessen Außenumfang in einer Scheibenaufnahmeöffnung (93) einer elektrisch leitenden Wand (95), vorzugsweise eines EMV-Gehäuses, aufnehmbar ist.
10. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem auf jeder Flachseite des Bandkabels (21) ein Kabelschirm (17, 19) angeordnet ist.
11. Bandkabel nach Anspruch 10, bei dem im Bereich eines jeden der beiden Längsseitenränder des Bandkabels (21) auf jeder Flachseite des Bandkabels (21) je mindestens ein Kontaktplättchen (41) angeordnet ist.
12. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) mit einem elektrisch leitenden Metall aufgebaut ist.
13. Bandkabel nach Anspruch 12, bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) durch Anpressen, beispielsweise in Form einer Crimpverbindung, an dem Bandkabel (21) befestigt ist.
14. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem zwischen dem Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) und dem zugeordneten Kabelschirm (17, 19) eine Lötverbindung besteht.
15. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) mit einem Loch (33) versehen ist, das zur Sichtkontrolle der Lötstelle dient und/oder als Rastöffnung mit einem komplementären Rastelement eines Verbindergehäuses (43) zusammenwirken kann, wobei über das Rastelement, wenn es elektrisch leitend ausgebildet ist, eine (zusätzliche) elektrische Kontaktierung des Kontaktelementes (23; 39a; 39b; 41) möglich ist.
16. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder 15, bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41; 89) mit elektrisch leitendem Kunststoff aufgebaut und mittels eines elektrisch leitenden Klebers mit dem zugehörigen Kabelschirm (17, 19) verklebt ist.
17. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei dem der Kabelschirm (17, 19) die Außenseite des Bandkabels (21) bildet.
18. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei dem sich über dem Kabelschirm (17, 19) ein Isolierstoffmantel befindet, der an der Befestigungsstelle des bzw. eines jeden Kontaktelementes (23; 39a; 39b; 41; 89) eine den den Kabelschirm (17, 19) freilegende Mantelöffnung aufweist.
19. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei dem der bzw. jeder Kabelschirm (17, 19) durch eine die zugehörige Flachseite des Bandkabels (21) überspannende Schirmfolie aus elektrisch leitendem Metall oder Kunststoff gebildet ist.
20. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 19 bei dem das mindestens eine Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41; 89) im Bereich eines in ein Steckverbindergehäuse (43) einsteckbaren Kabelendes (25) angeordnet ist.
21. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, bei dem im Bereich des Kabelendes (25) auf einer Flachseite des Bandkabels (21) die Kabelleiter (13s) freiliegen und auf der anderen Flachseite des Bandkabels (21) eine Versteifungsschicht (27) angeordnet ist.
22. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei dem im Bereich der Befestigungsstelle des mindestens einen Kontaktelementes (23; 39a; 39b; 41; 89) auf einer der beiden Flachseiten des Bandkabels (21) mindestens eine quer zur Längserstreckungsrichtung des Bandkabels verlaufende Verriegelungsrippe (29) für einen Verriegelungseingriff mit einem komplementären Verriegelungselement (59) eines das Bandkabel (21) aufnehmenden Verbindergehäuses (43) angeordnet ist.
23. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung für das Steckverbinden eines elektrischen Bandkabels (21) nach einem der Ansprüche 1 bis 22, mit einem Gehäuse (43) der Steckverbinderanordnung, das eine Kabeleinstecköffnung (45) für die Steckaufnahme des Bandkabels (21) aufweist und mit mindestens einer Kontaktfeder (47) mit einer Kontaktzone (51) zum elektrischen Kontaktieren des mindestens einen an dem Bandkabel (21) gehaltenen Kontaktelementes (23; 39a; 39b; 41) versehen ist, wobei über die Kontaktfeder (47) eine elektrische Verbindung zwischen dem mit dem Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) verbundenen Kabelschirm (17, 19) und einem Schirmpotentialleiter, insbesondere Massepotentialleiter, eines Ge­ gensteckverbinders, eines EMV-Gehäuses oder einer Leiterplatte herstellbar ist.
24. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach Anspruch 23, für ein Bandkabel (21) mit einem Kontaktstreifen (39a; 39b) nach Anspruch 5 oder 6, mit Kontaktkrallen (23) nach Anspruch 4 oder mit Kontaktplättchen (41) nach Anspruch 8, bei der in Nachbarschaft eines jeden von zwei Querenden der Ka­ beleinstecköffnung (45) je eine Kontaktfeder (47) derart angeordnet ist, daß sie bei in die Kabeleinstecköffnung (45) eingestecktem Bandkabel (21) an einer Hauptfläche oder einer äußeren Längsseite des Kontaktstreifens (39a; 39b) bzw. der zugeordneten Kontaktkralle (23) bzw. dem zugeordneten Kontaktplättchen (41) elektrisch kon­ taktierend angreift.
25. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach Anspruch 23 oder 24, für ein Bandkabel (21) mit Kontaktkrallen (23) nach Anspruch 4 und mit einer Verriegelungsrippe (29) nach Anspruch 21, wobei sich die Verriegelungsrippe (29) nur über einen Teil der Bandkabelbreite erstreckt, wobei an dem Steckverbindergehäuse (43) ein in federnd nachgiebiger Weise mit der Verriegelungsrippe (29) zusammenwirkender Ver­ riegelungsarm (61) mit einer im Verriegelungszustand die Verriege­ lungsrippe (29) übergreifenden Verriegelungsschulter (59) angeordnet ist, die Kontaktkrallen (23) in Kabellängserstreckungsrichtung auf der Höhe der Verriegelungsrippe (29) liegen und die Kontaktzonen (51) der Kontaktfedern (47) in Längser­ streckungsrichtung der Kabeleinstecköffnung (45) in etwa auf der Höhe der Verriegelungsschulter (59) liegen.
26. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, bei dem das Gehäuse (43) als Steckverbindergehäuse ausgebildet ist und Leiterkontaktaufnahmekammern zur Aufnahme von in die Kabeleinstecköffnung (45) ragenden Leiterkontakten zum elektrischen Kontaktieren der einzelnen freigelegten Kabelleiter (13s) aufweist.
27. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, bei dem das Gehäuse (43) ein zur Aufnahme eines Steckverbindergehäuses mit Leiterkontaktaufnahmekammern ausgebildetes Zusatzgehäuse ist, an dem die Verriegelungsschulter (59) und die mindestens eine Kontaktfeder (47) angeordnet sind.
28. EMV-Gehäuse für ein darin aufnehmbares Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei das EMV-Gehäuse aus zwei Gehäuseteilen (79) aus elektrisch leitfähigem Material zusammensetzbar ist, von denen mindestens eines mit mindestens einer Kontaktfläche (87) versehen ist, die sich bei zwischen den beiden zusammengesetzten EMV-Gehäuseteilen (79) befindlichem Bandkabel (21) in elektrischem Kontakt, vorzugs­ weise in Preßkontakt, mit mindestens einem Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) des Bandkabels (21) befindet.
29. EMV-Gehäuse für ein darin aufnehmbares Bandkabel nach An­ spruch 9, wobei das EMV-Gehäuse aus zwei Gehäuseteilen (95) aus elektrisch leitfähigem Material zusammensetzbar ist, zwischen denen im zu­ sammengesetzten Zustand eine der Außenkontur der Scheibe (89) entsprechende Scheibenaufnahmeöffnung (93) gebildet ist, derart, daß über die Scheibe (89) eine elektrische Verbindung zwischen dem Kabelschirm (17, 19) und der Wand herstellbar ist.
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