DE19544357A1 - Bandkabel mit Schirmanschluß - Google Patents
Bandkabel mit SchirmanschlußInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bandkabel mit einer Reihe nebeneinander in
ein Isoliermaterial eingebetteter elektrischer Kabelleiter und mit einem
elektrischen Kabelschirm auf mindestens einer Flachseite des Isolierma
terials. Außerdem betrifft die Erfindung eine Bandkabel-Steckverbindungsanordnung
für das Steckverbinden eines Bandkabels mit einem
Gehäuse der Steckverbinderanordnung.
Ein herkömmliches Bandkabel 11 der genannten Art ist in Fig. 19
gezeigt und besitzt eine Reihe nebeneinander angeordneter Kabelleiter
13s und 13m, die in ein Isoliermaterial 15 eingebettet sind, auf dessen
einer, in Fig. 19 oberer, Flachseite eine obere Schirmfolie 17 und auf
dessen anderer Flachseite eine untere Schirmfolie 19 angeordnet sind.
Die Kabelleiter 13s bilden Signalleiter und der Kabelleiter 13m dient als
Masseleiter. Im Bereich des Masseleiters 13m ist das Isoliermaterial 15
so weit entfernt, daß ein Teil des Masseleiters 13m aus dem Isoliermate
rial 15 herausragt. In diesem Bereich sind die beiden Schirmfolien 17
und 19 auf den Masseleiter 13m gebogen und dort elektrisch mit dem
Masseleiter 13m verbunden. Bei dem Isoliermaterial kann es sich um
zwei Folien handeln, zwischen denen sich die Kabelleiter befinden und
die mittels eines Klebers miteinander und mit den Kabelleitern verklebt
sind. Das Isoliermaterial 15 kann Polyester sein. Bei den Schirmfolien
17, 19 kann es sich um kupferbeschichtete Polyester-Folien handeln.
Dieser Bandkabelaufbau weist einige Probleme auf. Zum einen kann die
elektrische Verbindung zwischen dem Masseleiter 13m und den Schirm
folien 17, 19 einen relativ hohen elektrischen Übergangswiderstand
aufweisen, da diese Verbindung nur durch mechanischen Druck entsteht.
Außerdem kann die Verbindung zwischen den Schirmfolien 17, 19 und
einem dieses Bandkabel 11 aufnehmenden Steckverbindergehäuse nur
mittels eines zusätzlichen Beidrahtes erfolgen. Das Anbringen eines
solchen Beidrahtes macht das Herstellungsverfahren für das Kabel und
für die Bandkabel-Steckverbindungsanordnung kompliziert und teuer.
Eine automatisierte Massenherstellung eines derartigen Bandkabels ist
aufwendig und teuer. Der relativ hohe Übergangswiderstand zwischen
Schirmfolien 17, 19 und Masseleiter 13m beeinträchtigt die Qualität der
Schirmdämpfung. Da die Schirmfolien 17, 19 in dem mit dem Masselei
ter 13m verbundenen Bereich nicht durch Isoliermaterial 15 gestützt
werden, sind sie dort mechanisch recht empfindlich. Die Schirmfolien
können an dieser Stelle deformiert werden und das Einstecken des Band
kabels in einen Steckverbinder erschweren. Die Verwendung eines Bei
drahtes erfordert Platz, der ohne das Erfordernis eines solchen Beidrah
tes zur Signalleitung zur Verfügung stehen könnte.
Mit einem erfindungsgemäßen Bandkabel gemäß Anspruch 1, das
mindestens ein Kontaktelement aus elektrisch leitendem Material
aufweist, das unter elektrischer Kontaktierung des Kabelschirms an der
Außenseite des Bandkabels gehalten und für die elektrische
Kontaktierung durch beispielsweise eine Kontaktfeder einer das
Bandkabel aufnehmenden Steckverbindungsanordnung oder eine
Kontaktfläche eines das Bandkabel aufnehmenden EMV-Gehäuses
geeignet ist, lassen sich solche Probleme überwinden.
Mit EMV-Gehäuse bezeichnet man gegen elektromagnetische
Störstrahlung abschirmende Gehäuse aus elektrisch leitfähigem Material.
Bei dem erfindungsgemäßen Bandkabel braucht man keinen der Kabellei
ter als Masseleiter zu opfern sondern wird die Kontaktierung des Kabel
schirms mittels des mindestens einen an der Außenseite des Bandkabels
gehaltenen Kontaktelementes bewirkt. Auch findet bei dem erfindungs
gemäßen Bandkabel nicht mehr die mechanische Schwächung der
Schirmfolien aufgrund der teilweisen Entfernung des Isoliermaterials
statt. Im Gegenteil, durch das Anbringen des Kontaktelementes oder
mehrere Kontaktelemente auf der Außenseite des Bandkabels kommt es
zu einer Erhöhung der mechanischen Stabilität des Bandkabels an der
Schirmkontaktierungsstelle bzw. den Schirmkontaktierungsstellen.
Eine erfindungsgemäße Bandkabel-Steckverbindungsanordnung für das
Steckverbinden eines solchen Bandkabels, wie sie in Anspruch 21 ange
geben ist, besitzt ein Gehäuse, an dem mindestens eine Kontaktfeder mit
einer Kontaktierungszone zum elektrischen Kontaktieren des mindestens
einen an dem Bandkabel gehaltenen Kontaktelementes angeordnet ist.
Über die Kontaktfeder wird eine elektrische Verbindung zwischen dem
mit dem Kontaktelement verbundenen Kabelschirm und einem
Schirmpotentialleiter, insbesondere Massepotentialleiter, eines
Gegensteckverbinders oder einer Leiterplatte hergestellt. Dabei kann die
Kontaktfeder an der sich am Längsseitenrand des Bandkabels
befindenden Längsseitenrandseite des Kontaktelementes angreifen oder
eine Hauptfläche des Kontaktelementes kontaktieren.
Bringt man ein erfindungsgemäßes Bandkabel in einem EMV-Gehäuse
unter, kann man dieses aus zwei Gehäuseteilen zusammensetzen, die
unter Einschließen des mit dem mindestens einen Kontaktelement
versehenen Bereichs des Bandkabels zwischen sich zu dem EMV-Gehäuse
zusammensetzbar sind, wobei an mindestens einem der beiden
Gehäuseteile mindestens eine Kontaktierungsfläche angeordnet sein kann,
die bei fertig montiertem EMV-Gehäuse gegen mindestens ein
Kontaktelement gedrückt wird und so in elektrischen Kontakt mit dem
Kontaktelement gelangt. Vorzugsweise wird dabei das mindestens eine
Kontaktelement zwischen sich gegenüberliegenden Kontaktflächen der
beiden EMV-Gehäuseteile eingeklemmt.
Man kann ein EMV-Gehäuse so gestalten, daß es eine Aufnahmeöffnung
für eine als Kontaktelement des Bandkabels dienende Scheibe aus
elektrisch leitendem Material aufweist, wobei die Scheibe eine
Kabeldurchführöffnung aufweist, durch den das Kabel unter elektrischem
Kontakt zwischen Scheibe und Kabelschirm durch die Scheibe
hindurchgeführt ist, wodurch eine elektrische Verbindung zwischen dem
Kabelschirm und dem EMV-Gehäuse herstellbar ist.
Man kann aber auch ein solches EMV-Gehäuse anstatt einer solchen
Kontaktfläche bzw. Scheibenaufnahmeöffnung oder zusätzlich dazu mit
einer oder mehreren Kontaktfedern versehen, die bei fertig montiertem
EMV-Gehäuse mindestens ein Kontaktelement kontaktiert bzw.
kontaktieren.
Andererseits kann man auch ein Steckverbindergehäuse anstatt einer oder
mehreren Kontaktfedern oder zusätzlich dazu mit mindestens einer
Scheibenaufnahmeöffnung versehen und/oder mit mindestens einer
Kontaktfläche, welche bei fertig montiertem Steckverbindergehäuse
gegen mindestens ein Kontaktelement des in das Steckverbinder
eingeführten Bandkabelabschnitts gepreßt werden kann.
Da bei solchen Lösungen das Schirmpotential nicht über einen als
Masseleiter verwendeten Kabelleiter mit einem vergleichsweise kleinen
Leitungsquerschnitt geführt wird sondern über mindestens eine
Kontaktfeder und/oder eine Kontaktfläche, die einen erheblich größeren
Leitungsquerschnitt als der Masseleiter des herkömmlichen Bandkabels
aufweisen können, ergibt sich im erfindungsgemäßen Fall eine besonders
gute Schirmanbindung. Dazu trägt auch der geringe und sichere
elektrische Übergangswiderstand bei, der zwischen dem Kabelschirm des
Bandkabels und dem mindestens einen Kontaktelement einerseits und
zwischen diesem mindestens einen Kontaktelement und der mindestens
einen Kontaktfeder und/oder Kontaktfläche des Verbindergehäuses bzw.
EMV-Gehäuses andererseits besteht.
Das Kontaktelement kann als in etwa U-förmiger Faltkontakt ausgebildet
sein, der mit seinem U-Steg an einem Längsseitenrand des Bandkabels
anliegt und dessen U-Schenkel mit je einer der beiden Flachseiten des
Bandkabels verbunden sind. Dabei kann dieser Faltkontakt in Form eines
sich im wesentlichen über die gesamte Breite des Bandkabels erstrecken
den Kontaktstreifens oder in Form einer sich nur über einen kleinen Teil
der Breite des Bandkabels erstreckenden Kontaktkralle ausgebildet sein.
Das Kontaktelement kann auch als Kontaktstreifen mit einem
Basisstreifen, dessen Länge im wesentlichen gleich der Flachseitenbreite
des Bandkabels ist, und mit zwei Schenkeln, die von je einem
Längsende des Basisstreifens abstehend auf diesen zu faltbar sind,
ausgebildet sein.
Bei dem Kontaktelement kann es sich auch um ein Kontaktplättchen
handeln, das auf eine Flachseite des Bandkabels aufgesetzt wird, oder
um eine Scheibe mit einer das Bandkabel aufnehmenden
Kabeldurchführöffnung.
Bildet der Kabelschirm, vorzugsweise in Form einer Schirmfolie, die
Außenseite des Bandkabels, kann man das Kontaktelement unmittelbar
auf dem Kabelschirm befestigen. Befindet sich über dem Kabelschirm
noch ein Isolierstoffmantel, legt man den Kabelschirm an der
Befestigungsstelle für das Kontaktelement frei, so daß trotz des
Isolierstoffmantels ein elektrischer Kontakt zwischen dem
Kontaktelement und dem Kabelschirm hergestellt werden kann.
Ist das Kontaktelement aus einem Metallstreifen gebildet, kann es mit
dem Kabelschirm durch reines Anpressen oder durch Verlöten elektrisch
verbunden werden. Ist das Kontaktelement aus elektrisch leitendem
Kunststoff aufgebaut, kann man es mittels eines elektrisch leitenden
Klebers in elektrischen Kontakt mit der Schirmfolie bringen.
Bei dem Teil des Bandkabels, der mit dem mindestens einen
Kontaktelement versehen und für das Einbringen in ein
Steckverbindergehäuse oder ein EMV-Gehäuse vorgesehen ist, kann es
sich um ein Bandkabelende handeln, das z. B. mit einem Steckverbinder
abgeschlossen wird, oder um einen zwischen den beiden Bandkabelenden
befindlichen Bereich des Bandkabels, in dem eine Abzweigverbindung
herzustellen ist.
Weitere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Bandkabels und der
erfindungsgemäßen Bandkabel-Steckverbindungsanordnung sind den
weiteren Ansprüchen entnehmbar.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsformen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes
Bandkabel;
Fig. 2 ein Kontaktelement in Form einer Kontaktkralle;
Fig. 3a ein Kontaktelement in Form eines Kontaktstreifens einer
ersten Ausführungsform;
Fig. 3b ein Kontaktelement in Form eines Kontaktstreifens einer
zweiten Ausführungsform;
Fig. 4 ein Kontaktelement in Form eines Kontaktplättchens;
Fig. 5 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Bandka
bels entlang einer Schnittlinie 5-5 in Fig. 1;
Fig. 6 eine Schmalseitenansicht eines erfindungsgemäßen Bandka
bels;
Fig. 7 eine schematisierte Draufsicht, teilweise in Schnittdarstel
lung, auf eine erfindungsgemäße Bandkabel-Steckverbindungsanordnung
mit einem erfindungsgemäßen Bandkabel
und einem erfindungsgemäßen Steckverbindergehäuse mit
Kontaktfedern;
Fig. 8 eine kabeleinsteckseitige Stirnansicht eines erfindungsge
mäßen Steckverbindergehäuses;
Fig. 9 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß mit Kontaktfe
dern versehenen Steckverbindergehäuses;
Fig. 10 eine Querschnittdarstellung des in Fig. 9 gezeigten Steck
verbindergehäuses mit eingestecktem Bandkabel;
Fig. 11 eine Draufsicht von oben auf eine erfindungsgemäße Kon
taktfeder;
Fig. 12 eine Seitenansicht der in Fig. 11 gezeigten Kontaktfeder;
Fig. 13 eine schematische Darstellung in unterschiedlicher
Richtung wirkender Kontaktfedern;
Fig. 14 eine Draufsicht auf eine Gehäusehälfte eines EMV-Gehäuses
für die Aufnahme eines erfindungsgemäßen
Bandkabels;
Fig. 15 eine Schmalseitenansicht der EMV-Gehäusehälfte;
Fig. 16 eine Breitseitenansicht der EMV-Gehäusehälfte;
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht eines Bandkabels, das mit
einem Kontaktelement in Form einer Scheibe versehen ist;
Fig. 18 eine Schmalseitenansicht der in Fig. 17 gezeigten
Anordnung in einer Scheibenaufnahmeöffnung einer EMV-Wand;
und
Fig. 19 einen Querschnitt durch das bereits erläuterte Bandkabel
bekannten Aufbaus.
Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein erfindungsgemäß ausgerüstetes Bandkabel
21 mit zwei Kontaktkrallen 23, von denen eine in Perspektivansicht in
Fig. 2 gezeigt ist. Jede der Kontaktkrallen 23 ist durch einen Faltkontakt
in Form eines in etwa U-förmig gefalteten Materialstreifens gebildet, der
mit seinem U-Steg 35 an einem Längsseitenrand des Bandkabels 21
anliegt und dessen U-Schenkel 37 mit je einer der beiden Flachseiten des
Bandkabels 21 verbunden sind. Dabei sind die beiden U-Schenkel 37
kurz im Vergleich zur Flachseitenbreite des Bandkabels 21.
Im Zusammenhang mit Fig. 1 wird davon ausgegangen, daß die Außen
seiten der beiden Flachseiten des Bandkabels 21 durch je einen Kabel
schirm, vorzugsweise in Form einer Schirmfolie, gebildet sind und daß
die beiden U-Schenkel 37 der beiden Kontaktkrallen 23 auf die untere 17
bzw. obere 19 Schirmfolie (Fig. 5) aufgebracht sind. Bestehen die
Kontaktkrallen 23 aus Vollmetall, sind sie vorzugsweise auf das
Bandkabel 21 aufgepreßt und zusätzlich mit den Schirmfolien 17, 19
verlötet. Bestehen die Kontaktkrallen 23 aus Kunststoff, der durch
Einlagerung von elektrisch leitenden Partikeln leitfähig gemacht ist, kann
man die Kontaktkrallen 23 mittels eines elektrisch leitenden Klebers an
den Schirmfolien 17, 19 festkleben.
Um die Kabelleiter mit Leiterkontakten eines das Bandkabelende 25
aufnehmenden Steckverbinders verbinden zu können, sind die Kabelleiter
im Bereich des Kabelendes 25 auf einer Flachseite des Bandkabels 21
freigelegt. Wegen z. B. der dadurch hervorgerufenen mechanischen
Schwächung des Bandkabelendes 25 ist auf der Flachseite des
Bandkabelendes 25, auf welcher die Kabelleiter nicht freigelegt sind,
eine Versteifungsschicht, vorzugsweise in Form einer Versteifungsfolie
27, vorgesehen. Gegenüber dem Bandkabelende 25 zurückgesetzt ist eine
Verriegelungsrippe 29 angeordnet, die sich über einen Teil der
Flachseitenbreite des Bandkabels 21 erstreckt und mit einer
Verriegelungsschulter 59 (Fig. 7) in einem Steckverbindergehäuse 43, in
welches das Bandkabelende 25 einsteckbar ist, verriegelnd
zusammenwirkt. Auf diese Weise wird das Bandkabel 21 sicher in dem
Steckverbindergehäuse 43 gehalten.
Die Verriegelungsrippe 29 ist gegenüber der Längsmitteilinie des Band
kabels 21 versetzt angeordnet, um ein richtiges Einstecken des Bandka
belendes 25 in eine komplementär versetzte Kabeleinstecköffnung 45
(Fig. 8) des Steckverbindergehäuses 43 sicherzustellen.
Da die Kontaktkrallen 23 in Längsrichtung des Bandkabels 21 gesehen
auf der Höhe der Verriegelungsrippe 29 angeordnet sind, weist die
Verriegelungsrippe 29 auf ihrer in Fig. 1 rechten Seite eine Rippenaus
nehmung 31 auf, in welcher die in Fig. 1 rechte Kontaktkralle 23 unter
gebracht ist.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind die beiden Schenkel 37 einer
jeden Kontaktkralle 23 mit je einem Durchgangsloch 33 versehen, das
als Sichtkontrolle der Lötverbindung zwischen Schirmfolie 17, 19 und
Kontaktkralle 23 dienen und außerdem eine Rastvorrichtung bilden kann,
die beim Einstecken des Bandkabels 21 in ein Steckverbindergehäuse
oder in ein EMV-Gehäuse mit einem komplementären Rastelement des
Steckverbindergehäuses bzw. des EMV-Gehäuses in Rasteingriff
gelangen kann. Das Rastelement kann als (zusätzliches)
Kontaktierungselement für eine (zusätzliche) Masseverbindung zwischen
der Kontaktkralle und dem Steckverbinder oder dem EMV-Gehäuse
dienen.
In Fig. 2 ist eine der Kontakten 23 in perspektivischer
Schrägansicht gezeigt, in welcher der U-Steg 35 und die beiden U-Schenkel
37 zu sehen sind.
Fig. 3a zeigt in perspektivischer Schrägansicht einen Kontaktstreifen
39a, der bis auf die Länge seiner U-Schenkel 37 mit der Kontaktkralle
23 übereinstimmt. Die U-Schenkel 37 des Kontaktstreifens 39a haben
eine Länge, die im wesentlichen gleich der Flachseitenbreite des
Bandkabels 21 ist. Daher benötigt man auch dann, wenn man an jedem
der beiden Längsseitenränder des Bandkabels 21 eine Kontaktfeder 47
(Fig. 7) angreifen lassen will, nur einen einzigen Kontaktstreifen 39a.
Wird auch im Fall des Vorsehens eines Kontaktstreifens 39a eine
Verriegelungsrippe 29 am Bandkabel 21 angeordnet, befindet sich die
Befestigungsstelle des Kontaktstreifens 39a auf dem Bandkabel 21 in
Bandkabellängsrichtung versetzt gegenüber den in Fig. 1 gezeigten
Befestigungsstellen für die beiden Kontaktkrallen 23. Auch die
Schenkel 37 des Kontaktstreifens 39a können je mit einem
Durchgangsloch 33 versehen sein.
Fig. 3b zeigt in perspektivischer Schrägansicht einen Kontaktstreifen
39b, der einen Basisstreifen 36 mit einer der Flachseitenbreite des
Bandkabels 21 entsprechenden Länge und zwei Schenkel 38 aufweist,
von denen einer vom einen Ende und der andere vom anderen Ende des
Basisstreifens 36 wegstehend auf den Basisstreifen 36 faltbar ist. Die
Schenkel 38 des Kontaktstreifens 39b haben eine lange, die im
wesentlichen gleich der halben Flachseitenbreite des Bandkabels 21 oder
auch kürzer ist. Daher benötigt man auch bei diesem Kontaktstreifen 39b
dann, wenn man an jedem der beiden Längsseitenränder des Bandkabels
21 eine Kontaktfeder 47 (Fig. 7) angreifen lassen will, nur einen
einzigen Kontaktstreifen 39b. Wird auch im Fall des Vorsehens eines
Kontaktstreifens 39b eine Verriegelungsrippe 29 am Bandkabel 21
angeordnet, befindet sich die Befestigungsstelle des Kontaktstreifens 39b
auf dem Bandkabel 21 in Bandkabellängsrichtung versetzt gegenüber den
in Fig. 1 gezeigten Befestigungsstellen für die beiden Kontaktkallen
23. Auch die Schenkel des Kontaktstreifens 39b können je mit einem
Durchgangsloch 33 versehen sein.
Fig. 4 zeigt ein Kontaktplättchen 41, das anstelle einer Kontaktkralle 23
am Bandkabel 21 befestigt werden kann, und zwar durch Festlöten oder
Festkleben, je nachdem, ob es sich bei dem Material des
Kontaktplättchens 41 um Metall oder leitenden Kunststoff handelt.
Vorzugsweise befestigt man analog zu der in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsform an jedem Längsseitenrand des Bandkabels 21 ein
Kontaktplättchen 41. Befindet sich auf beiden Flachseiten des
Bandkabels 21 je eine Schirmfolie 17, 19, befestigt man vorzugsweise an
jedem Längsseitenrand und auf jeder Flachseite des Bandkabels 21 je ein
Kontaktplättchen 41. Auch das Kontaktplättchen 41 ist vorzugsweise mit
einem Durchgangsloch 33 versehen.
Fig. 5 zeigt eine Querschnittsansicht längs der in Fig. 1 gezeigten
Schnittlinie 5-5, jedoch mit einer Abwandlung insofern, als sich die
Rippenausnehmung 31 am anderen Längsseitenrand des Bandkabels 21
befindet als bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform.
Das in Fig. 5 gezeigte Bandkabel 21 weist wie das in Fig. 19 gezeigte
bekannte Bandkabel 11 eine Reihe nebeneinander angeordneter
Signalleiter 13s auf, die in Isoliermaterial 15 eingebettet sind, auf dessen
beiden Flachseiten sich Schirmfolien 17 bzw. 19 befinden. Anders als
bei dem bekannten Kabelaufbau gemäß Fig. 19 sind jedoch alle
Kabelleiter vollständig in Isoliermaterial eingebettet und haben alle die
Funktion eines Signalleiters 13s. An jedem Längsseitenrand des
Bandkabels 21 ist eine Kontaktkralle 23 befestigt, mittels welcher beide
Schirmfolien 17 und 19 elektrisch kontaktiert werden.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform sind die Versteifungsfolie
27 und die Verriegelungsrippe 29 einstückig ausgebildet, können aber
auch separate Komponenten sein.
Bei der in Fig. 6 gezeigten Schmalseitenansicht des Bandkabels 21 sieht
man, daß die Kabelleiter am Bandkabelende 25 auf der in dieser Fig. 6
nach unten weisenden Flachseite freiliegen, damit sie in elektrischem
Kontakt mit Leiterkontakten eines das Bandkabelende 25 aufnehmenden
Steckverbinders gebracht werden können.
Fig. 7 zeigt in Draufsicht und teilweiser Schnittansicht eine Bandkabel-Steckverbindungsanordnung
mit einem Steckverbindergehäuse 43 und
dem Bandkabel 21, wobei das Bandkabelende 25 in eine
Kabeleinstecköffnung 45 (besser zu sehen in den Fig. 8 und 10)
eingesteckt ist. Das in Fig. 7 gezeigte Bandkabel 21 ist gemäß Fig. 1 an
beiden Längsseitenrändern mit je einer Kontaktkralle 23 versehen. An
den den Längsseitenrändern des Bandkabels 21 benachbarten Seiten des
Verbindergehäuses 43 ist je eine Kontaktfeder 47 befestigt, die einen zur
jeweiligen Kontaktkralle 23 weisenden Kontaktfederarm 49 aufweist, an
dessen zur jeweiligen Kontaktkralle 23 weisendem freien Ende eine
konvexe Kontaktzone 51 vorgesehen ist. An der von der
Kabeleinstecköffnung 45 abliegenden Stirnseite 53 stehen Kontaktzungen
55 über das Verbindergehäuse 43 vor. Mittels dieser Kontaktzungen 55
kann elektrischer Kontakt zu Schirmleitern eines (nicht gezeigten)
Gegensteckverbinders oder einer (ebenfalls nicht gezeigten) Leiterplatte
hergestellt werden. Die Kontaktfedern 47 sind derart geformt, am
Steckverbindergehäuse 43 gehalten und materialmäßig ausgelegt, daß
ihre Kontaktzonen 51 bei in die Kabeleinstecköffnung 45 eingestecktem
Bandkabelende 25 unter Federvorspannung an dem U-Steg 35 der je
zugehörigen Kontaktkralle 23 anliegen und somit über die Kontakten
23 eine elektrische Verbindung zu den Schirmfolien 17 und 19
herstellen. Dabei ragen die Kontaktfederarme 49 mit den Kontaktzonen
51 durch Seitenwandöffnungen 57 des Steckverbindergehäuses 43
hindurch.
In Fig. 7 sind noch in gestrichelter Darstellung die Verriegelungsrippe
29 des Bandkabelendes 25 und eine mit der Verriegelungsrippe 29
zusammenwirkende Verriegelungsschulter 59 an einem federnd
nachgiebigen Verriegelungsarm 61 des Steckverbindergehäuses 43
gezeigt. Beim Einstecken des Bandkabelende 25 in die
Kabeleinstecköffnung 45 weicht der Verriegelungsarm 61 federnd aus,
wenn die Verriegelungsrippe 29 an ihm vorbei bewegt wird, bis sich die
Verriegelungsschulter 59 in Fig. 7 unterhalb der Verriegelungsrippe 29
befindet und der Verriegelungsarm 61 federnd in seine
Verriegelungsstellung zurückkehren kann.
Die Kontaktfedern 47 sind bei der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform
mittels an dem Verbindergehäuse 43 einstückig angeordneter
Kunststoffpilze 63 befestigt. Diese Befestigung kann aber auch auf
andere Weise erfolgen, z. B. durch Festkleben der Kontaktfedern 47 an
dem Steckverbindergehäuse 43.
Die Kabeleinstecköffnung 45 und der Verriegelungsarm 61 sind
besonders gut in der in Fig. 8 gezeigten Stirnansicht des
Steckverbindergehäuses 43 zu sehen. Weiter sind dort an Seitenwänden
65 des Steckverbindergehäuses 43 Aufnahmetaschen 67 für die
Kontaktfedern 47 zu sehen. Der Verriegelungsarm 61 weicht beim
Einführen des Bandkabelendes 25 in die Kabeleinstecköffnung 45
federnd nach unten (bei Betrachtung der Fig. 8) aus. Er ist mit einer
Eingriffsausnehmung 69 versehen, mit deren Hilfe der Verriegelungsarm
61 nach unten bewegt werden kann, wenn das Bandkabelende 25 aus der
Kabeleinstecköffnung 45 wieder herausgezogen werden soll.
Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht mit dem Steckverbindergehäuse 43 und
einer daran angeordneten Kontaktfeder 47. Eine entsprechende
Schnittansicht mit eingestecktem Bandkabelende 25 zeigt Fig. 10. Fig. 9
und 10 betreffen Ausführungsformen, bei denen das
Steckverbindergehäuse selbst nicht mit Leiterkontakten zum Kontaktieren
der Signalleiter 13s des Bandkabels 21 versehen ist. Bei dieser
Ausführungsform bildet das Gehäuse 43 ein Zusatzgehäuse, in welches
der eigentliche Steckverbinder mit den die Signalleiter 13s
kontaktierenden Leiterkontakten verrastend eingesteckt wird.
Derartige Steckverbindergehäuse sind Gegenstand der nicht
vorveröffentlichten älteren eigenen deutschen Patentanmeldung 195 12
788.9, auf deren Offenbarungsgehalt hier ausdrücklich zurückgegriffen
wird, so daß hinsichtlich weiterer Einzelheiten solcher Steckverbinder
auf diese Patentanmeldung verwiesen wird.
Zusätzlich zu der in dieser Patentanmeldung offenbarten Bandkabel-Steckverbindungsanordnung
sind erfindungsgemäß Kontaktkrallen 23
(Fig. 10) und Kontaktfedern 47 (Fig. 9) vorgesehen. Wenn der
Steckverbinder nicht nur in Kabellängsrichtung verlaufende
Kontaktanschlußbeine 71 sondern auch quer zur Kabellängsrichtung
verlaufende Kontaktanschlußbeine 73 aufweist, versieht man die
Kontaktfedern 47 vorzugsweise nicht nur mit den in Kabellängsrichtung
sich erstreckenden Kontaktzungen 55, sondern zusätzlich mit sich quer
zur Kabellängsrichtung erstreckenden Kontaktzungen 75.
Die Fig. 11 und 12 zeigen eine Draufsicht bzw. eine Seitenansicht einer
erfindungsgemäß verwendeten Kontaktfeder 47, aus denen die spezielle
Form der in Fig. 7 gezeigten Kontaktfedern 47 noch deutlicher
hervorgeht. Löcher 77 dienen der Befestigung mittels der Kunststoffpilze
63 am Verbindergehäuse 43.
Bei den zuvor betrachteten Ausführungsformen kontaktieren die
Kontaktfedern 47 die Kontaktelemente, z. B. Kontaktkrallen 23, von der
Seite her, also auf die Längsseitenränder des Bandkabels hin federnd. Es
ist aber genauso möglich, Kontaktfedern zu verwenden, deren
Kontaktfederarme die Hauptflächen der Kontaktelemente, im Fall der
Verwendung der Kontakten 23 deren U-Schenkel, kontaktieren, also
in Richtung auf die Flachseiten des Bandkabels hin federn.
Beide Möglichkeiten sind schematisch in Fig. 13 angedeutet. Neben
einem seitlich auf eine Kontaktkralle 23 wirkenden Kontaktfederarm 49
sind dort zwei Kontaktplättchen 41 gezeigt, die sich auf verschiedenen
Flachseiten des Bandkabels 21 befinden und die von je einem
Kontaktfederarm 49 mit zur jeweiligen Bandkabel-Flachseite hin
wirkenden Federvorspannung kontaktiert werden.
Die Kabelleiter des Bandkabels 21 können Rundleiter oder, wie in der
Ausführungsform gemäß Fig. 5, Flachleiter sein, die beispielsweise aus
Kupfer oder Aluminium bestehen. Beispielsweise werden Flachleiter auf
eine Polyesterfolie aufgebracht oder zwischen Polyesterfolien laminiert,
beispielsweise mittels eines zwischen den Polyesterfolien befindlichen
Klebers, wobei die Polyesterfolie bzw. Polyesterfolien das
Isoliermaterial 15 bilden. Bei dem Isoliermaterial 15 kann es sich auch
um andere Werkstoffe wie beispielsweise PVC oder PTFE handeln. Das
Bandkabel 21 kann mit einem oder mehreren Kabelschirmen 17, 19
aufgebaut sein, beispielsweise in Form einer oder mehrerer Kupfer- oder
Aluminiumfolien oder mit Kupfer oder Aluminium beschichteten
Polyesterfolien. Über dem Kabelschirm bzw. den Kabelschirmen 17, 19
können eine oder mehrere Schichten aus isolierendem Material als
Außenmantel des Kabels angebracht sein.
Wie bereits erwähnt, können die Kontaktelemente, beispielsweise
Kontaktkrallen 23, aus Metall oder leitendem Kunststoff bestehen.
Die Kontaktfedern 47 bestehen vorzugsweise aus einem Metall, das
sowohl gute elektrische Leitfähigkeit als auch gute Federeigenschaften
besitzt. Beispielsweise werden Kupferlegierungen mit hoher
Federkonstanten verwendet.
Anhand der Fig. 14 bis 16 wird nun noch ein Beispiel für ein EMV-Gehäuse,
in ein erfindungsgemäßes Bandkabel angeordnet werden kann,
betrachtet. Dieses EMV-Gehäuse wird aus zwei Gehäusehälften
zusammengesetzt, von denen in den Fig. 14 bis 16 nur eines gezeigt
ist, und zwar in Draufsicht in Fig. 14, in Schmalbreitenansicht in Fig.
15 und in Längsseitenansicht in Fig. 16.
Eine in Fig. 14 gezeigte EMV-Gehäusehälfte 79 besitzt einen
Aufnahmeraum für ein (nicht gezeigtes) Bandkabelende und eine daran
angeschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen an das
Bandkabelende angeschlossenen Verbinder, eine elektrische oder
elektronische Einrichtung oder dergleichen. Auf der in Fig. 14 rechten
Seite ist die EMV-Gehäusehälfte 79 mit einem nach rechts hin offenen
Kabeleinführstutzen versehen. In der Nähe des Übergangs zwischen
Kabeleinführstutzen 83 und Aufnahmeraum 81 ist die EMV-Gehäusehälfte
79 mit zwei Positioniervorsprüngen 85 versehen, die beim
Zusammenfügen der dargestellten EMV-Gehäusehälfte 79 mit der
zugehörigen anderen EMV-Gehäusehälfte in komplementären
Positionierausnehmungen aufgenommen werden. Auf diese Weise ist ein
lagekorrektes Zusammenfügen der beiden EMV-Gehäusehälften
sichergestellt. Man kann aber auch in komplementärer Weise an jedem
der beiden EMV-Gehäusehälften einen Positioniervorsprung und eine
Positionierausnehmung anordnen oder eine andere Anzahl als zwei
Positioniervorsprünge und zwei dazu komplementäre
Positionierausnehmungen an jeder EMV-Gehäusehälfte vorsehen.
Außerdem ist mindestens eine der beiden EMV-Gehäusehälften mit
mindestens einer Kontaktfläche 87 versehen, die im aneinander gefügten
Zustand der beiden EMV-Gehäusehälften gegen mindestens ein
Kontaktelement 23 oder 39a oder 39b oder 41 gepreßt wird, wodurch es
zu einer elektrischen Verbindung zwischen dem EMV-Gehäuse und dem
Kabelschirm des darin befindlichen Bandkabels kommt. Bei der in Fig.
14 gezeigten Ausführungsform sind zwei Kontaktflächen 87 vorgesehen,
die sich auf den Innenseiten der Positioniervorsprünge 85 befinden und
zur elektrischen Kontaktierung je einer Kontaktkralle 23 oder je eines
Kontaktplättchens 41 dienen oder gemeinsam eine Kontaktierung eines
Kontaktstreifens 39a oder 39b bewirken.
Die Fig. 17 und 18 zeigen in Schrägansicht bzw. in
Schmalseitendraufsicht ein Bandkabel 21, das mit einem Kontaktelement
in Form einer elektrisch leitenden Scheibe 89 versehen ist, die zu
diesem Zweck eine Kabeldurchführöffnung 91 mit einer an die
Außenkontur des Bandkabels 21 angepaßten Form aufweist. Gemäß Fig.
18 ist die Scheibe 89 in eine Scheibenaufnahmeöffnung 93 einer
elektrisch leitenden Wand 95, bei der es sich um eine Wand eines EMV-Gehäuses
handeln kann, unter elektrischer Kontaktierung dieser Wand 95
eingefügt. Dabei kann die Scheibenaufnahmeöffnung 93 in einer
einstückigen Wand 95 oder zwischen zwei Teilwänden, beispielsweise
zweier Gehäuseteile, gebildet sein. Zum besseren Halt der Scheibe 89 in
der Scheibenaufnahmeöffnung 93 kann der Außenumfang der Scheibe 89
mit einer Rille 97 versehen sein.
Claims (29)
1. Bandkabel (21) mit einer Reihe nebeneinander in ein Isoliermaterial
(15) eingebetteter elektrischer Kabelleiter (13s), mit einem
elektrischen Kabelschirm (17, 19) auf mindestens einer Flachseite
des Isoliermaterials (15) und mit mindestens einem Kontaktelement
(23; 39a; 39b; 41) aus elektrisch leitendem Material, das unter
elektrischer Kontaktierung des Kabelschirms (17, 19) an der
Außenseite des Bandkabels (21) gehalten und für die elektrische
Kontaktierung durch beispielsweise eine Kontaktfeder (47) einer das
Bandkabel (21) aufnehmenden Steckverbindungsanordnung (43) oder
eine Kontaktfläche eines das Bandkabel (21) aufnehmenden EMV-Gehäuses
geeignet ist.
2. Bandkabel nach Anspruch 1,
bei dem das Kontaktelement durch einen Faltkontakt (23; 39a) in
Form eines in etwa U-förmig gefalteten Materialstreifens gebildet
ist, der mit seinem U-Steg (35) an einem Längsseitenrand des
Bandkabels (21) anliegt und dessen U-Schenkel (37) mit je einer der
beiden Flachseiten des Bandkabels (21) verbunden sind.
3. Bandkabel nach Anspruch 2,
bei dem der Faltkontakt als Kontaktkralle (23) ausgebildet ist, deren
beide U-Schenkel (37) kurz sind im Vergleich zur Flachseitenbreite
des Bandkabels (21).
4. Bandkabel nach Anspruch 3,
bei dem an jedem Längsseitenrand des Bandkabels (21) mindestens
je eine Kontakte (23) angeordnet ist.
5. Bandkabel nach Anspruch 2,
bei dem der Faltkontakt als Kontaktstreifen (39a) ausgebildet ist,
dessen U-Schenkel (37) je eine Länge aufweisen, die im
wesentlichen gleich der Flachseitenbreite des Bandkabels (21) ist.
6. Bandkabel nach Anspruch 1,
bei dem das Kontaktelement als Kontaktstreifen (39b) mit einem
Basisstreifen (36), dessen Länge die im wesentlichen gleich der
Flachseitenbreite des Bandkabels (21) ist, und mit zwei Schenkeln
(38), die von je einem Längsende des Basisstreifens (36) abstehend
auf diesen zu faltbar sind, ausgebildet ist.
7. Bandkabel nach Anspruch 1,
bei dem das mindestens eine Kontaktelement als Kontaktplättchen
(41) ausgebildet ist, das an beliebiger Stelle an der Außenseite des
Bandkabels (21) angeordnet sein kann.
8. Bandkabel nach Anspruch 7,
bei dem im Bereich eines jeden der beiden Längsseitenränder des
Bandkabels (21) je mindestens ein Kontaktplättchen (41) angeordnet
ist.
9. Bandkabel nach Anspruch 1,
bei dem das Kontaktelement durch eine Scheibe (89) gebildet ist, in
deren Innenbereich eine den Außenabmessungen des Bandkabels
(21) entsprechende Kabeldurchführöffnung (91) vorgesehen ist und
dessen Außenumfang in einer Scheibenaufnahmeöffnung (93) einer
elektrisch leitenden Wand (95), vorzugsweise eines EMV-Gehäuses,
aufnehmbar ist.
10. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
bei dem auf jeder Flachseite des Bandkabels (21) ein Kabelschirm
(17, 19) angeordnet ist.
11. Bandkabel nach Anspruch 10,
bei dem im Bereich eines jeden der beiden Längsseitenränder des
Bandkabels (21) auf jeder Flachseite des Bandkabels (21) je
mindestens ein Kontaktplättchen (41) angeordnet ist.
12. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) mit einem elektrisch
leitenden Metall aufgebaut ist.
13. Bandkabel nach Anspruch 12,
bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) durch Anpressen,
beispielsweise in Form einer Crimpverbindung, an dem Bandkabel
(21) befestigt ist.
14. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
bei dem zwischen dem Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) und dem
zugeordneten Kabelschirm (17, 19) eine Lötverbindung besteht.
15. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41) mit einem Loch (33)
versehen ist, das zur Sichtkontrolle der Lötstelle dient und/oder als
Rastöffnung mit einem komplementären Rastelement eines
Verbindergehäuses (43) zusammenwirken kann, wobei über das
Rastelement, wenn es elektrisch leitend ausgebildet ist, eine
(zusätzliche) elektrische Kontaktierung des Kontaktelementes
(23; 39a; 39b; 41) möglich ist.
16. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder 15,
bei dem das Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41; 89) mit elektrisch
leitendem Kunststoff aufgebaut und mittels eines elektrisch leitenden
Klebers mit dem zugehörigen Kabelschirm (17, 19) verklebt ist.
17. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
bei dem der Kabelschirm (17, 19) die Außenseite des Bandkabels
(21) bildet.
18. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
bei dem sich über dem Kabelschirm (17, 19) ein Isolierstoffmantel
befindet, der an der Befestigungsstelle des bzw. eines jeden
Kontaktelementes (23; 39a; 39b; 41; 89) eine den den Kabelschirm
(17, 19) freilegende Mantelöffnung aufweist.
19. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
bei dem der bzw. jeder Kabelschirm (17, 19) durch eine die
zugehörige Flachseite des Bandkabels (21) überspannende
Schirmfolie aus elektrisch leitendem Metall oder Kunststoff gebildet
ist.
20. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 19
bei dem das mindestens eine Kontaktelement (23; 39a; 39b; 41; 89) im
Bereich eines in ein Steckverbindergehäuse (43) einsteckbaren
Kabelendes (25) angeordnet ist.
21. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
bei dem im Bereich des Kabelendes (25) auf einer Flachseite des
Bandkabels (21) die Kabelleiter (13s) freiliegen und auf der anderen
Flachseite des Bandkabels (21) eine Versteifungsschicht (27)
angeordnet ist.
22. Bandkabel nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
bei dem im Bereich der Befestigungsstelle des mindestens einen
Kontaktelementes (23; 39a; 39b; 41; 89) auf einer der beiden
Flachseiten des Bandkabels (21) mindestens eine quer zur
Längserstreckungsrichtung des Bandkabels verlaufende
Verriegelungsrippe (29) für einen Verriegelungseingriff mit einem
komplementären Verriegelungselement (59) eines das Bandkabel
(21) aufnehmenden Verbindergehäuses (43) angeordnet ist.
23. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung für das Steckverbinden eines
elektrischen Bandkabels (21) nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
mit einem Gehäuse (43) der Steckverbinderanordnung, das eine
Kabeleinstecköffnung (45) für die Steckaufnahme des Bandkabels
(21) aufweist und mit mindestens einer Kontaktfeder (47) mit einer
Kontaktzone (51) zum elektrischen Kontaktieren des mindestens
einen an dem Bandkabel (21) gehaltenen Kontaktelementes
(23; 39a; 39b; 41) versehen ist, wobei über die Kontaktfeder (47) eine
elektrische Verbindung zwischen dem mit dem Kontaktelement
(23; 39a; 39b; 41) verbundenen Kabelschirm (17, 19) und einem
Schirmpotentialleiter, insbesondere Massepotentialleiter, eines Ge
gensteckverbinders, eines EMV-Gehäuses oder einer Leiterplatte
herstellbar ist.
24. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach Anspruch 23,
für ein Bandkabel (21) mit einem Kontaktstreifen (39a; 39b) nach
Anspruch 5 oder 6, mit Kontaktkrallen (23) nach Anspruch 4 oder
mit Kontaktplättchen (41) nach Anspruch 8,
bei der in Nachbarschaft eines jeden von zwei Querenden der Ka
beleinstecköffnung (45) je eine Kontaktfeder (47) derart angeordnet
ist, daß sie bei in die Kabeleinstecköffnung (45) eingestecktem
Bandkabel (21) an einer Hauptfläche oder einer äußeren Längsseite
des Kontaktstreifens (39a; 39b) bzw. der zugeordneten Kontaktkralle
(23) bzw. dem zugeordneten Kontaktplättchen (41) elektrisch kon
taktierend angreift.
25. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach Anspruch 23 oder 24,
für ein Bandkabel (21) mit Kontaktkrallen (23) nach Anspruch 4
und mit einer Verriegelungsrippe (29) nach Anspruch 21,
wobei sich die Verriegelungsrippe (29) nur über einen Teil der
Bandkabelbreite erstreckt, wobei
an dem Steckverbindergehäuse (43) ein in federnd nachgiebiger
Weise mit der Verriegelungsrippe (29) zusammenwirkender Ver
riegelungsarm (61) mit einer im Verriegelungszustand die Verriege
lungsrippe (29) übergreifenden Verriegelungsschulter (59)
angeordnet ist,
die Kontaktkrallen (23) in Kabellängserstreckungsrichtung auf der
Höhe der Verriegelungsrippe (29) liegen
und die Kontaktzonen (51) der Kontaktfedern (47) in Längser
streckungsrichtung der Kabeleinstecköffnung (45) in etwa auf der
Höhe der Verriegelungsschulter (59) liegen.
26. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche
23 bis 25,
bei dem das Gehäuse (43) als Steckverbindergehäuse ausgebildet ist
und Leiterkontaktaufnahmekammern zur Aufnahme von in die
Kabeleinstecköffnung (45) ragenden Leiterkontakten zum
elektrischen Kontaktieren der einzelnen freigelegten Kabelleiter
(13s) aufweist.
27. Bandkabel-Steckverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche
23 bis 25,
bei dem das Gehäuse (43) ein zur Aufnahme eines
Steckverbindergehäuses mit Leiterkontaktaufnahmekammern
ausgebildetes Zusatzgehäuse ist, an dem die Verriegelungsschulter
(59) und die mindestens eine Kontaktfeder (47) angeordnet sind.
28. EMV-Gehäuse für ein darin aufnehmbares Bandkabel nach einem
der Ansprüche 1 bis 22,
wobei das EMV-Gehäuse aus zwei Gehäuseteilen (79) aus elektrisch
leitfähigem Material zusammensetzbar ist, von denen mindestens
eines mit mindestens einer Kontaktfläche (87) versehen ist, die sich
bei zwischen den beiden zusammengesetzten EMV-Gehäuseteilen
(79) befindlichem Bandkabel (21) in elektrischem Kontakt, vorzugs
weise in Preßkontakt, mit mindestens einem Kontaktelement
(23; 39a; 39b; 41) des Bandkabels (21) befindet.
29. EMV-Gehäuse für ein darin aufnehmbares Bandkabel nach An
spruch 9,
wobei das EMV-Gehäuse aus zwei Gehäuseteilen (95) aus elektrisch
leitfähigem Material zusammensetzbar ist, zwischen denen im zu
sammengesetzten Zustand eine der Außenkontur der Scheibe (89)
entsprechende Scheibenaufnahmeöffnung (93) gebildet ist, derart,
daß über die Scheibe (89) eine elektrische Verbindung zwischen
dem Kabelschirm (17, 19) und der Wand herstellbar ist.
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