DE19544656C1 - Vorrichtung zum Bergen - Google Patents
Vorrichtung zum BergenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bergen eines an
der Wasseroberfläche schwimmenden Geräts der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Bei einer solchen bekannten Vorrichtung zum Bergen oder Einholen
eines an der Wasseroberfläche schwimmenden Geräts, z. B.
eines angetriebenen Unterwasserlaufkörpers, dient die
Fangleine dazu, den Kranhaken ohne Personeneinsatz
außenbords auch bei Seegang in die Bergeöse einzuhaken, um
das Gerät dann durch die Seilwinde des Bordkrans an Bord
hieven zu können. Der bis zur Wasserfläche reichende
Bogenabschnitt der Fangleine wird dabei von einer an Bord
stehenden Person in die Bergeöse des Geräts eingeschwenkt
oder das mit einem eigenen Antrieb ausgestattete Gerät
läuft mit seiner Bergeöse in den Bogenabschnitt ein. Danach
wird die Fangleine durch eine Winde aufgetrommelt und straff
gezogen und der Kranhaken bei ständigem Zug an der
Fangleine durch Fieren zur Bergeöse geführt und in die
Bergeöse eingehakt. Damit die Fangleine aufgetrommelt und
straff gespannt werden kann, muß zu einem bestimmten
Zeitpunkt eine Halterung, die an einem am Kranarmende abstehenden Ausleger angebracht ist, die Fangleine
freigeben, so daß diese sich vom Ausleger, der ja nur der
Herstellung des Leinenbogens dient, lösen kann.
Bei einer solchen Vorrichtung zum Bergen besteht die
Halterung aus einer Mehrzahl von über den Ausleger
verteilt angeordneten, elastischen Halteklipsen, die die
Fangleine längs der Unterseite des Auslegers halten und
beim Straffziehen der Fangleine nacheinander, beginnend am
freien Ende des Auslegers, aufgerissen werden. Beim Lösen
des letzten Halteklips am Ausleger fällt die Fangleine im
freien Fall und mit Längenüberschuß als schlappes Seil nach
unten auf die Wasserfläche. Hierbei kann insbesondere bei
unruhiger See der Fall eintreten, daß die Fangleine
nochmals ungewollt in die Bergeöse einfädelt. Je nach Art
des Einfädelns führt das entweder dazu, daß die Fangleine
wieder gänzlich von der Bergeöse freikommt, oder dazu, daß
die Fangleine die Bergeöse einmal vollständig umschlingt.
In beiden Fällen kann die Bergeprozedur nicht erfolgreich
abgeschlossen werden, sondern muß wieder ganz von vorn
begonnen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Bergen der eingangs genannten Art so zu
verbessern, daß Fehlfunktionen in der Bergeprozedur
vermieden werden und das zu bergende Gerät auch bei starkem
Seegang zuverlässig eingeholt werden kann.
Die Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zum Bergen der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung
erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichenteil des
Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bergen hat den Vorteil, daß
die Fangleine während ihres Auftrommelns stets straff
gespannt bleibt und zu keinem Zeitpunkt eine ausreichend
große Lose entsteht, so daß ein Teil der Fangleine als
Schlappseil ins Wasser fallen könnte. Strafft sich beim
Auftrommeln die Fangleine, so wird der Greifer unter Längen
des elastischen Dehnungselements in Richtung Kranhaken
gezogen. Wenn dabei der Greifer weg von dem Ende des
Auslegers so weit zur Verbindungslinie zwischen Kranhaken
und Bergeöse hingezogen ist, daß der durch den Greifer
hindurchführende Leinenabschnitt annähernd geradlinig
verläuft, öffnet der Greifer automatisch und gibt die
Fangleine frei, die aber zu diesem Zeitpunkt bereits
zwischen Bergeöse und Kranhaken weitgehend gespannt ist und
keine überschüssige Länge aufweist. Der von der Fangleine
jetzt freigegebene Greifer wird von dem Dehnungselement
wieder in seine Ausgangslage am Ende des Auslegers
zurückgezogen und der Kranhaken durch Fieren am straff
gespannten Fangleinenabschnitt zur Bergeöse geführt.
Zweckmäßige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Bergen mit vorteilhaften Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
der Greifer konstruktiv vorteilhaft ein zur Befestigung am
Dehnungselement ausgebildetes Tragstück sowie zwei
spiegelsymmetrisch ausgebildete Greifbacken auf,
die am Tragstück um Schwenkachsen
so schwenkbar angeordnet sind, daß sie längs der
Mittellinie des Greifers aneinanderliegen und voneinander
abspreizbar sind. Die Fangleine liegt im geschlossenen
Greifer auf einer Leinenführung auf, die sich aus zwei
aneinanderliegenden, auf jeweils einem der Greifbacken
unterhalb dessen Schwenkachse angeordneten
Führungsteilen zusammensetzt. Die beiden Greifbacken sind
durch ein Verschlußglied in gegenseitiger Anlage
verriegelt, das relativ zu dem durch den geschlossenen
Greifer hindurchgeführten Leinenabschnitt so angeordnet
ist, daß es durch Streckung des Leinenabschnitts unter
Aufhebung der Verriegelung nach oben verschiebbar ist.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
dabei bevorzugt das Verschlußglied als Verschlußring
ausgebildet, der zur Greifbackenverriegelung in einer an
den Greifbacken umlaufenden Außennut einliegt. An die
Oberkante der Außennut schließt sich nach oben hin
eine umlaufende
Verjüngung der Greifbacken an. Der Abstand der Oberkante
der Außennut zu einer am Scheibenumfang anliegenden, zur Oberkante parallelen
Tangente ist kleiner als der
Durchmesser der Fangleine. Somit schiebt der bei zunehmendem
Auftrommeln der Fangleine aus einer abgewinkelten Lage in
eine Strecklage übergehende Fangleinenabschnitt im Greifer
den Verschlußring nach oben in die Verjüngung. Der
damit entriegelte Greifer wird durch den Zug der Fangleine
unter Abschwenken der Greifbacken voneinander geöffnet.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 ausschnittweise eine schiffsgestützte
Vorrichtung zum Bergen eines angetriebenen
Unterwasserlaufkörpers,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Greifers der
Vorrichtung zum Bergen in Fig. 1, teilweise
geschnitten,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2.
Die in Fig. 1 ausschnittweise und schematisch dargestellte
Vorrichtung zum Bergen dient zum Einholen eines an der
Wasseroberfläche schwimmenden Geräts 10, hier eines
angetriebenen Unterwasserlaufkörpers, an Bord eines
Schiffes, dessen Bordwand in Fig. 1 schematisch mit 11
angedeutet ist. Das in Fig. 1 strichliniert angedeutete
Gerät 10 mit seinen beiden Antrieben 101 und 102 schwimmt
an der Wasseroberfläche 12 und trägt auf seiner Oberseite
eine sog. Bergeöse 13 mit einer von einem federbelasteten
Schließglied verschlossenen Einfädelöffnung. An Bord des
Schiffes ist ein Bordkran installiert, der mit einem
Kranarm 14 über die Bordwand 11 auszuschwenken vermag. In
Fig 1 ist lediglich das Ende des Kranarms 14 dargestellt.
Am Kranarmende ist ein an einem Kranseil 15 befestigter
Kranhaken 16 mittels einer Kranwinde 23 soweit ausfierbar,
daß der Kranhaken 16 in die Bergeöse 13 des an der
Wasseroberfläche 12 schwimmenden Geräts 10 eingehängt
werden kann. Durch Einziehen des Kranseils 15, was wiederum
durch die Kranwinde 23 erfolgt, wird das Gerät 10 mit dem
Kranseil 15 bis zum Kranarmende hochgezogen, um dann mit
dem Kranarm 14 an Bord geschwenkt zu werden.
Zum Einführen des Kranhakens 16 in die Bergeöse 13 dient
eine Fangleine 17, die mit ihrem einen Ende am Kranhaken 16
befestigt ist und mit ihrem anderen Ende auf die
Aufwickeltrommel einer an Bord des Schiffes befindlichen
Motorwinde auf- und abwickelbar ist. Auf die Darstellung
der Motorwinde ist in Fig. 1 verzichtet. Die Zugrichtung
der Fangleine 17 bei deren Auftrommeln auf die
Aufwickeltrommel der Motorwinde ist in Fig. 1 mit Pfeil 18
gekennzeichnet. Am Ende des Kranarms 14 steht ein
Ausleger 19 etwa horizontal ab, und zwar weg von der
Bordwand 11 gerichtet. Am freien Ende des Auslegers 19 ist ein Führungs
glied 20 in Form einer Umlenkrolle 20′ angeordnet, über die ein auf der
Oberseite des Auslegers 19 verlegtes Dehnungselement in Form eines Gummiseils 21′ geführt
ist. Das Gummiseil 21′ endet unmittelbar hinter der
Umlenkrolle 20′, kann aber auf ca. das Doppelte seiner Länge
gedehnt werden. Am Ende des Gummiseils 21′ ist ein
zangenartiger Greifer 22 befestigt, der die Fangleine 17
von oben her übergreift und im einzelnen in Fig. 2 und 3
dargestellt ist. In direkter Ausrichtung mit dem
Ausleger 19 ist auf der vom Ausleger 19 abgekehrten Seite des Endes
des Kranarms 14 ein horizontal abstrebender Baum 24
angeordnet, der zur Bordwand 11 hinweist und an seinem
freien Ende eine Führungsrolle 25 für die Fangleine 17
trägt.
Für die Bergeprozedur oder das Bergemanöver wird die am
Kranhaken 16 befestigte Fangleine 17 in den Greifer 22
eingelegt und der Kranarm 14 über die Bordwand 11 in seine
in Fig. 1 dargestellte Lage ausgeschwenkt. Dabei wird die
Fangleine 17 im Bereich vor der Führungsrolle 25 von einer
an Bord stehenden Person gegriffen. Dies ist in Fig. 1
durch eine die Fangleine 17 haltende Hand 26 illustriert.
Mittels des Auslegers 19 und der an Bord stehenden Person
wird ein bis zur Wasseroberfläche 12 reichender
Leinenbogen 171 ausgelegt, der sich zwischen dem Greifer 22
am Ende des Auslegers 19 und der Hand 26 der an Bord
stehenden Person ausbildet. Das angetriebene Gerät 10 wird
mit seiner Bergeöse 13, die Einfädelöffnung voran, in den
Leinenbogen 171 eingefahren, so daß sich die Fangleine 17
in die Bergeöse 13 einfädelt. Die Einfädelprozedur kann
durch Manipulationen an der Fangleine 17 der an Bord
stehenden Person unterstützt werden. Ist die Fangleine 17
in der Bergeöse 13 eingefädelt, so wird sie mittels der
Motorwinde aufgetrommelt. Die Fangleine 17 wird von der an
Bord stehenden Person freigegeben und die Lose der
Fangleine 17 im Leinenbögen 171 verschwindet, so daß sich
die Fangleine 17 zwischen Kranhaken 16, Greifer 22,
Bergeöse 13 und Führungsrolle 25 jeweils straff spannt. Bei
weiterem Auftrommeln der Fangleine 17 wird diese durch die
Bergeöse 13 hindurchgezogen, wobei der Greifer 22 unter
Dehnung des Gummiseils 21′ in Richtung zum Kranhaken 16
hingezogen wird. Ist der Greifer 22 so weit in Richtung zur
vertikalen Verbindungslinie zwischen Bergeöse 13 und
Kranhaken 16 hin verlagert, daß der durch ihn
hindurchlaufende Leinenabschnitt eine annähernd geradlinige
Streckung erfährt, öffnet der Greifer 22, wie im einzelnen
noch nachstehend beschrieben wird, und gibt die
Fangleine 17 frei. Die Fangleine 17 wird nunmehr zwischen
Kranhaken 16 und Bergeöse 13 straff gespannt und bildet ein
Dreieck zwischen Kranhaken 16, Bergeöse 13 und
Führungsrolle 25. Durch Fieren des Kranhakens 16 bei
ständigem Zug auf der Fangleine 17 wird der Kranhaken 16
zur Bergeöse 13 geführt und hakt schließlich in die
Bergeöse 13 ein. Dieser Zustand ist in Fig. 1
strichpunktiert eingezeichnet. Nunmehr wird durch Einholen
des Kranseils 15 das Gerät 10 bis an das Ende des
Kranarms 14 angehoben und durch Einschwenken des
Kranarms 14 an Bord gebracht.
Die konstruktive Ausführung des Greifers 22 ist im
einzelnen aus Fig. 2 und 3 ersichtlich. Der Greifer 22
weist ein Tragstück 30 mit einem Auge 31 zur Befestigung am
Gummiseil 21′ auf. Am Tragstück 30 sind zwei
spiegelsymmetrisch ausgebildete Greifbacken 32, 33
schwenkbar gelagert, und zwar so, daß sie längs der
Mittellinie des Greifers 22 aneinanderliegen und aus dieser
Position heraus voneinander abspreizbar sind, wie dies
durch die Pfeile 34 und 35 in Fig. 2 angedeutet ist. Die
Greifbacken 32, 33 sind auf jeweils einer im Tragstück 30
gehaltenen Schwenkachse 36 bzw. 37 in Form von Bolzen drehbar angeordnet. In dem von
dem Tragstück 30 abgekehrten unteren Bereich der
Greifbacken 32, 33 ist in jedem Greifbacken 32, 33 ein
Wellenstummel 38 bzw. 39 gehalten. Bei aneinanderliegenden
Greifbacken 32, 33 fluchten die Wellenstummel 38, 39
miteinander, und die aus den Greifbacken 32, 33
vorstehenden Stummelenden sind einander zugekehrt. Auf
jedem Wellenstummelende ist eine Scheibe 40′ bzw. 41′ drehbar
gehalten. Bei geschlossenem Greifer 22, also bei
aneinanderliegenden Greifbacken 32 33. bilden die beiden
Scheiben 40′, 41′ die Führungsteile 40, 41 einer Leinenführung 42 für die durch den
Greifer 22 hindurchgeführte Fangleine 17, die in Fig. 2
und 3 strichliniert angedeutet ist. Die beiden
Greifbacken 32, 33 sind in gegenseitiger Anlage durch ein
Verschlußglied 43 verriegelt, das relativ zu dem durch den
Greifer 22 über die Leinenführung 42 hindurchgeführten
Abschnitt der Fangleine 17 so angeordnet ist, daß es durch
Streckung dieses Leinenabschnitts, d. h. annähernd
geradliniger Ausrichtung, nach oben verschoben wird und
dadurch die Verriegelung der Greifbacken 32, 33 aufhebt.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das
Verschlußglied 43 als geschlossener Ring, nachfolgend
Verschlußring 44 genannt, ausgebildet, der zur
Greifbackenverriegelung in eine an den Greifbacken 32, 33
umlaufende Außennut 45 einliegt. An die Oberkante 451 der
Außennut 45 schließt sich nach oben eine umlaufende
Verjüngung 46 der Greifbacken 32, 33 in Form einer
umlaufenden Nut mit halbkreisförmigem Querschnitt an. Die
Außennut 45 ist relativ zu den die Leinenführung 42
bildenden Scheiben 40′, 41′ so angeordnet, daß der Abstand
der Oberkante 451 der Außennut 45 von einer zur Oberkante
451 parallelen Tangente am Scheibenumfang kleiner ist als
der Durchmesser der Fangleine 17. Die Fangleine 17
umschließt bei ihrem Durchtritt durch den Greifer 22 die
Scheiben 40′, 41′ mit einem Umschlingungswinkel, der sich je
nach Lage des Greifers 22 zwar ändert, im Grunde aber
zunächst ein spitzer Winkel ist (Fig. 1). Mit zunehmender
Annäherung des Greifers 22 an die vertikale
Verbindungslinie zwischen Bergeöse 13 und Kranhaken 16
verändert sich der Umschlingungswinkel des über die
Scheiben 40′, 41′ laufenden Leinenabschnitts hin zu stumpfen
Winkeln bis schließlich der Fangleinenabschnitt eine
annähernd geradlinige Strecklage einnimmt. Mit zunehmender
Veränderung des Umschlingungswinkels hin zu stumpfen
Winkeln stößt die Fangleine 17 an den Verschlußring 44 an
und verschiebt ihn mit zunehmender Streckung nach oben.
Durchläuft die Fangleine 17 annähernd geradlinig den
Greifer 22, so liegt der Verschlußring 44 im Bereich der
Verjüngung 46. Damit ist die Verriegelung der beiden
Greifbacken 32, 33 aufgehoben, und durch den radialen Zug
der Fangleine 17 auf die Scheiben 40′, 41′ nach unten werden
die beiden Greifbacken in Richtung der Pfeile 34, 35 in
Fig. 2 voneinander abgespreizt. Die Tiefe der Verjüngung 46
ist größer gewählt als der Radius der Fangleine 17, so daß
die beiden nach außen schwenkenden Greifbacken 32, 33,
bevor sie mit dem Grund der Verjüngung 46 an dem
Verschlußring 44 anschlagen, zwischen den Scheiben 40′, 41′
einen Spalt freigeben, der größer ist als der Durchmesser
der Fangleine 17. Die Fangleine 17 wird aus dem Greifer 22
herausgezogen und die Bergeprozedur nimmt mit Ausfieren des
Kranhakens 16 ihren vorstehend beschriebenen weiteren
Verlauf.
Für eine erneute Bergungsaktion eines weiteren Geräts 10
wird der Greifer 22 von Hand durch Hochschieben des
Verschlußringes 44 geöffnet, die endseitig am Kranhaken 16
befestigte Fangleine 17 in die Leinenführung 42 eingelegt und die
Greifbacken 32, 33 geschlossen. Der Verschlußring 44 fällt
aufgrund seines Eigengewichts selbsttätig in die Außennut
45 ein und verriegelt den Greifer 22.
Die Vorrichtung zum Bergen ist nicht auf das beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann anstelle des
Gummiseils 21′ jedes andere längbare, elastische
Dehnungselement zur Befestigung des Greifers 22 an der
Spitze des Auslegers 19 verwendet werden. Wesentlich ist
nur, daß das elastische Dehnungselement sich ausreichend
längen kann, damit der Greifer 22 beim Auftrommeln der
Fangleine 17 bis in Nähe der vertikalen Verbindungslinie
zwischen Bergeöse 13 und Kranhaken 16 gezogen werden kann.
Auch ist es nicht erforderlich, die beiden Scheiben 40′, 41′
drehbar auf den Wellenstummeln 38, 39 anzuordnen. Sie
können auch feststehend ausgebildet werden. Die Drehbarkeit
der Scheiben 40′, 41′ erleichtert aber die Durchführung der
Fangleine 17 durch den Greifer 22 und vermindert
Reibungsverluste.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Bergen eines an der Wasseroberfläche
(12) schwimmenden Geräts (10), das auf seiner
Oberseite eine Bergeöse (13) mit Einfädelöffnung
trägt, mit einem Bordkran mit Kranarm (14), an dessen
Kranarmende ein an einem Kranseil (15) befestigter
Kranhaken (16) zum Einhaken in die Bergeöse (13)
ausfierbar ist, mit einer mittels einer Winde
auftrommelbaren Fangleine (17), die endseitig am
Kranhaken (16) befestigt und mittels eines am
Kranarmende abstehenden Auslegers (19) in einem bis
zur Wasseroberfläche (12) reichenden Leinenbogen (171)
ausgelegt ist, wobei die Fangleine (17) am Ausleger
(19) in einer Halterung lösbar aufgenommen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung aus einem die
Fangleine (17) von oben her übergreifenden,
zangenartigen Greifer (22) besteht, der über ein
längbares, elastisches Dehnungselement (21) am freien
Ende des Auslegers (19) befestigt ist, und daß der
Greifer (22) so ausgebildet ist, daß er zum Freigeben
der Fangleine (17) selbsttätig öffnet, wenn die in die
Bergeöse (13) eingefädelte Fangleine (17) durch
Auftrommeln eine unter Längung des Dehnungselements
(21) annähernd geradlinige Streckung im Bereich
zwischen Bergeöse (13) und Kranhaken (16) erreicht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Greifer (22) ein zur Befestigung am
Dehnungselement (21) ausgebildetes Tragstück (30)
sowie zwei spiegelsymmetrisch ausgebildete Greifbacken
(32, 33) aufweist, die am Tragstück (30) um Schwenkachsen (30, 37) so schwenkbar
angeordnet sind, daß sie längs der Mittellinie des
Greifers (22) aneinanderliegen und voneinander
abspreizbar sind, daß die Fangleine (17) im
geschlossenen Greifer (22) auf einer Leinenführung
(42) aufliegt, die sich aus zwei aneinanderliegenden,
auf jeweils einem der Greifbacken (32, 33) unterhalb
dessen Schwenkachse (36, 37) angeordneten
Führungsteilen (40, 41) zusammensetzt, und daß die
beiden Greifbacken (32, 33) durch ein Verschlußglied
(43) in gegenseitiger Anlage verriegelt sind, das
relativ zu dem durch den geschlossenen Greifer (22)
hindurchgeführten Leinenabschnitt so angeordnet ist,
daß es durch Streckung des Leinenabschnitts unter
Aufhebung der Verriegelung nach oben verschiebbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Führungsteile (40, 41) für die Fangleine (17) von jeweils einer
Scheibe (40′, 41′) gebildet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Scheibe (40′, 41′) auf einem im Greifbacken (32,
33) befestigten Wellenstummel (38, 39)
drehbar gelagert ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verschlußglied (43) als Verschlußring
(44) ausgebildet ist, der zur Greifbackenverriegelung
in einer an den Greifbacken (32, 33) umlaufenden
Außennut (45) einliegt, daß an die Oberkante (451) der
Außennut (45) sich nach oben hin eine umlaufende
Verjüngung (46) der Greifbacken (32, 33) anschließt
und daß der Abstand der Oberkante (451) der Außennut
(45) zu einer am Scheibenumfang anliegenden, zur
Oberkante (451) parallelen Tangente kleiner ist als
der Durchmesser der Fangleine (17).
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tiefe der Verjüngung (46) größer ist als der
Radius der Fangleine (17).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das elastische Dehnungselement (21) als
Gummiseil (21′) ausgebildet ist, das auf der Oberseite
des Auslegers (19) verlegt und über ein am freien Ende
des Auslegers (19) angeordnetes Führungsglied (20)
geführt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungsglied (20) als Umlenkrolle (20′) ausgebildet
ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995144656 DE19544656C1 (de) | 1995-11-30 | 1995-11-30 | Vorrichtung zum Bergen |
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE19544656C1 true DE19544656C1 (de) | 1997-02-27 |
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Family Applications (1)
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE19544656C1 (de) |
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