DE19543111A1 - Pressenpartie einer Papiermaschine mit geschlossener Bahnführung und Verfahren zum Entwässern einer Papierbahn - Google Patents
Pressenpartie einer Papiermaschine mit geschlossener Bahnführung und Verfahren zum Entwässern einer PapierbahnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Pressenpartie einer Papiermaschine
mit geschlossener Bahnführung, mit wenigstens einem Preßspalt
und einem Transferspalt, in dem die Papierbahn von einer ersten
Walze auf eine zweite Walze übergeben wird, wobei die Papierbahn
auf einem Band mit wenig wasseraufnehmender Oberfläche über
die erste Walze geführt ist, und wobei die Papierbahn mit der
zweiten Walze in Kontakt steht.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Entwässern einer
Papierbahn, bei dem die Papierbahn durch wenigstens einen
Preßspalt und nachfolgend durch einen Transferspalt geführt
wird, in dem die Papierbahn von einer ersten Walze auf eine
zweite Walze übergeben wird, wobei die Papierbahn auf einem
Band mit wenig wasseraufnehmender Oberfläche um eine erste Walze
geführt wird und anschließend mit der zweiten Walze in Kontakt
gebracht wird.
Eine derartige Vorrichtung und ein derartiges Verfahren sind
aus der DE 34 15 457 A1 bekannt. Diese Druckschrift offenbart
eine Pressenpartie einer Papiermaschine mit zumindest vier
Preßspalten, zwischen denen die Bahn geschlossen geführt von
Filz oder Walzenoberfläche getragen verläuft, mit einem ersten
Tuch, dessen Unterseite die Bahn in den ersten, von einem
gesonderten Preßwalzenpaar gebildeten Preßspalt transportiert.
Ein Unterfilz transportiert die Bahn dann in den zweiten
Preßspalt. Danach wird die Bahn vom Unterfilz abgenommen und
in den dritten Preßspalt überführt, den eine Oberwalze und eine
glatte Walze bilden, hinter der der vierte mit einem eigenen
Preßfilz versehene Spalt folgt. Die Entwässerung erfolgt im
ersten Spalt durch beide Bahnflächen, im zweiten und vierten
Spalt durch eine Bahnfläche. Der dritte Spalt ist ein Glätt-
und Transportspalt ohne Entwässerung. Die Oberwalze des zweiten
Spaltes wird von einem nicht wasseraufnehmenden Bandfilz mit
glatter Außenfläche umlaufen, über den die Bahn in den dritten
Spalt befördert wird. Danach legt sich die Bahn an eine Granit
walze mit glatter Oberfläche an, die sie in den nachfolgenden
Preßspalt führt. Der nicht wasseraufnehmende Bandfilz besteht
aus einem Gewebe mit einer Imprägnierung aus Kunststoff, Gummi
oder dergleichen und bewirkt infolge seiner größeren Oberflächen
glätte als die Oberfläche des darunter verlaufenden Preßfilzes,
daß die Papierbahn am Ausgang des Preßspaltes vom Preßfilz
abgenommen wird und von dem glatten Bandfilz mitgenommen wird,
der die Oberwalze des Preßspaltes teilweise umschlingt. Die
Übergabe an die nachfolgende Granitwalze erfolgt lediglich durch
Kontakt, wobei sich die Papierbahn durch Adhäsion an die noch
glattere Oberfläche der Granitwalze anlegt.
Die bekannte Pressenpartie ist speziell darauf ausgerichtet,
eine symmetrische Entwässerung der Papierbahn zu erreichen und
benötigt hierzu mindestens vier Preßspalte.
Für moderne Hochleistungspapiermaschinen mit sehr hohen Bahnlauf
geschwindigkeiten, bei denen die Zahl der Preßspalte möglichst
gering gehalten werden soll, ist diese Pressenpartie nicht
geeignet. Insbesondere sind zusätzliche Maßnahmen, etwa eine
Besaugung der nachfolgenden Walze, notwendig, um eine Übergabe
auf die nachfolgende Walze zu erreichen.
Bei einer ähnlichen Anordnung gemäß der US 4,483,745 wird ein
nicht wasseraufnahmefähiges Band zum Transport der Papierbahn
verwendet, um nach dem Passieren eines Preßspaltes eine Rück
befeuchtung zu vermeiden. Das nicht wasseraufnahmefähige Band
kann entweder an eine nachfolgende Walze angelenkt werden, um
mit Hilfe einer Abnahmerolle eine Übergabe auf diese Walze zu
ermöglichen, oder aber auf ein weiteres Band mit Hilfe einer
Übergaberolle übergeben werden.
Eine ähnliche Übergabemöglichkeit ist durch die DE 40 26 021 A1
bekannt geworden. Hierbei wird die Papierbahn zusammen mit einem
wasseraufnehmenden Preßfilz auf der einen Seite und einem nicht
wasseraufnehmenden Preßband auf der anderen Seite durch einen
Preßspalt geführt und eine Übergabe an ein nachfolgendes Band
mit Hilfe einer Andruckrolle gegebenenfalls mit Saugunterstützung
erreicht. Auch hierbei wird eine Rückbefeuchtung nach Verlassen
des Preßspaltes durch ein schnelles Wegführen des Preßfilzes
auf der einen Seite erreicht, während die Papierbahn von dem
nicht wasseraufnehmenden Preßband auf der anderen Seite ohne
freien Zug weitertransportiert wird. Insbesondere bei hohen
Bahnlaufgeschwindigkeiten ist jedoch zur sicheren Übergabe auf
die nachfolgende Einheit gegebenenfalls eine Saugwalze oder
eine zusätzliche Befeuchtung der Papierbahn erforderlich, um
die Adhäsion zu erhöhen.
Beide Maßnahmen sind jedoch nachteilig. Während eine Ausbildung
der abnehmenden Walze als Saugwalze die Baugröße der Maschine
vergrößert und zusätzliche Kosten bedeutet, sollte eine zusätz
liche Befeuchtung möglichst vermieden werden, da ja gerade eine
Entwässerung der Papierbahn erreicht werden soll.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Pressen
partie für eine Papiermaschine und ein Verfahren zur Entwässerung
einer Papierbahn zu schaffen, bei der die Papierbahn ohne freien
Zug und ohne Saugluftunterstützung in einem Transferspalt auf
die nachfolgende Walze auch bei hohen Bahnlaufgeschwindigkeiten
übergeben werden kann. Dabei soll gleichzeitig eine zusätzliche
Befeuchtung vermieden werden und eine Rückbefeuchtung nach
Verlassen des Preßspaltes möglichst verringert werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Pressenpartie gemäß der eingangs
genannten Art dadurch erreicht, daß das Band mit wenig wasser
aufnehmender Oberfläche die zweite, übernehmende Walze in einer
gemeinsamen Laufstrecke umschlingt, und daß das Band luft
durchlässig ist und eine Belüftung durch das Band zur zweiten
Walze hin erlaubt.
Diese Aufgabe wird ferner bei einem Verfahren gemäß der eingangs
genannten Art dadurch erreicht, daß die Papierbahn mittels des
Bandes ohne freien Zug auf die zweite Walze übergeben wird,
wozu das Band entlang einer gemeinsamen Laufstrecke um die zweite
Walze herumgeführt wird und die Papierbahn durch das Band zur
zweiten Walze hin belüftet wird.
Gemäß den Vorschlägen der Erfindung wird die Übergabe der
Papierbahn von der ersten Walze auf die zweite Walze durch das
nicht wasseraufnehmende Band bewirkt, das die zweite Walze
teilweise in einer gemeinsamen Laufstrecke umschlingt, wobei
gleichzeitig durch die luftdurchlässige Ausbildung des Bandes
eine Belüftung der Papierbahn durch das Band hindurch zur zweiten
Walze hin ermöglicht wird, was auch bei sehr hohen Bahnlauf
geschwindigkeiten eine sichere Übergabe auf die zweite Walze
gewährleistet.
Dabei wird einerseits eine Rückbefeuchtung der Papierbahn nach
Verlassen eines Preßspaltes reduziert, da das übergebende Band
eine wenig wasseraufnehmende Oberfläche besitzt und ein etwa
auf der anderen Seite geführter Preßfilz nach Verlassen eines
Preßspaltes infolge der Trägerfunktion des Bandes mit wenig
wasseraufnehmender Oberfläche unmittelbar nach dem Preßspalt
weggeführt werden kann, um eine Rückbefeuchtung aus dem Preßfilz
zu vermeiden. Andererseits wird eine sichere Übergabe auf die
zweite Walze erreicht, ohne daß die zweite Walze als Saugwalze
ausgebildet sein muß und ohne daß die Papierbahn zusätzlich
befeuchtet werden muß.
Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen und ermöglicht
eine kompaktere Bauweise der Papiermaschine.
Besondere Vorteile bringt diese Ausführung, wenn die Pressen
partie zumindest einen Preßspalt aufweist, der als Breitschuh-
Preßspalt ausgebildet ist. Hierbei kann die Zahl der Preßspalte
auf zwei begrenzt werden, wodurch eine besonders kompakte
Bauweise erreicht wird.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist das Band als
poröses Filzband mit hydrophober Oberfläche ausgebildet.
Auf diese Weise wird die Übergabe der Papierbahn auf die
nachfolgende Walze noch weiter erleichtert, da infolge der
hydrophoben, wasserabstoßenden Oberfläche des Bandes die Adhäsion
der Papierbahn zu dem übergebenden Band vermindert wird, so
daß schon eine geringere Adhäsion zur übernehmenden Walze hin
ausreicht, um auch bei hohen Bahnlaufgeschwindigkeiten eine
sichere Übergabe mittels des Bandes auf die übernehmende Walze
zu erreichen. Durch die poröse Ausbildung des Bandes wird eine
Belüftung zur Papierbahn hin erlaubt, was als unterstützende
Maßnahme zur Übergabe auf die nachfolgende Walze dient.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung umschlingt das Band
die zweite Walze in einem Nachumschlingungswinkel von mindestens
5°, wobei der Nachumschlingungswinkel als Zentrumswinkel, der
die Walzenoberfläche von der ersten Berührung des Bandes bis
zum Verlassen des Bandes überstreicht, definiert ist.
Durch eine derartige Dimensionierung des Nachumschlingungswinkels
wird eine zuverlässige Übergabe der Papierbahn auf die nach
folgende Walze unterstützt. Es hat sich gezeigt, daß insbesondere
ein Nachumschlingungswinkel von etwa 5° bis 60° ausreichend
ist, um eine sichere Übergabe zu erreichen, wobei ein Nach
umschlingungswinkel von 10° bis 30° besonders bevorzugt ist.
Wie zuvor bereits erwähnt, muß die zweite, übernehmende Walze
nicht als Saugwalze ausgebildet sein.
Bei ungünstigen Verhältnissen kann die normalerweise ausreichende
natürliche Belüftung durch das luftdurchlässige Band hindurch
zur zweiten Walze noch durch Blasluft unterstützt werden.
Die zweite, übernehmende Walze kann nahezu beliebig ausgeführt
sein, solange die Oberfläche eine gewisse Glattheit aufweist.
Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich bei der Aus
bildung der übernehmenden Walze als Preßwalze oder auch als
Trockenzylinder. Selbst bei der Herstellung von besonders
rißempfindlichem Tissue-Papier ist auch bei hohen Bahnlauf
geschwindigkeiten mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen eine
sichere Übergabe auf einen Tissue-Trockenzylinder gewährleistet.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Verhältnisse in
einem Transferspalt bei der erfindungsgemäßen Übergabe
einer wäßrigen Papierbahn von einer ersten Walze auf
eine zweite Walze in geschnittener Darstellung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Pressenpartie einer Papiermaschine, insbesondere zur
Herstellung von Tissue-Papier, mit einem sich an
schließenden ersten Trockenzylinder einer nachfol
genden Trockenpartie;
Fig. 3 eine weitere erfindungsgemäße Pressenpartie einer
Papiermaschine zur Herstellung von graphischen
Papieren, in schematischer Darstellung;
Fig. 4 eine weitere Abwandlung der Ausführung gemäß Fig. 3
in schematischer Darstellung; und
Fig. 5 eine weitere Abwandlung einer erfindungsgemäßen
Pressenpartie mit nachfolgendem Trockenzylinder in
einer Papiermaschine, die insbesondere für schwere
Verpackungspapiere geeignet ist.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung zur Übergabe einer wäßrigen
Papierbahn 18 von einer ersten Walze 12 auf eine zweite Walze
14 schematisch dargestellt und insgesamt mit der Ziffer 10
bezeichnet.
Die Papierbahn 18 wird zunächst auf einem Band 16, das eine
nicht wasseraufnehmende Oberfläche aufweist, um die erste Walze
12 in Drehrichtung der Walze 20 geführt und dann mit Hilfe des
Bandes 16, das als Transferband dient, auf die zweite Walze
14 übergeben, die sich entsprechend in Richtung des Pfeiles
22 dreht.
Das Band oder Transferband 16 ist als elastisches Band mit
hydrophober Oberfläche ausgebildet. Ferner ist das Band 16 porös,
d. h. von feinen Poren durchsetzt, um eine Durchlüftung des Bandes
zu ermöglichen.
Um auch bei hohen Bahnlaufgeschwindigkeiten eine sichere Übergabe
der Papierbahn 18 von der ersten Walze 12 auf die zweite Walze
14 sicherzustellen, umschlingt das Band 16 die zweite Walze
14 in einer gemeinsamen Laufstrecke, die durch den Nachum
schlingungswinkel α gekennzeichnet ist. Der Nachumschlingungs
winkel α ist als Zentrumswinkel der zweiten Walze 14 definiert,
der die Walzenoberfläche von der ersten Berührung der Papierbahn
18 bis zum Abheben des Bandes 16 von der Papierbahn 18 über
streicht.
Der Nachumschlingungswinkel α beträgt im gezeigten Beispiel
etwa 25°. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der
Nachumschlingungswinkel zwischen etwa 5° und 60° liegt, wobei
Winkel zwischen etwa 10° und 30° besonders bevorzugt sind.
Dadurch, daß das Band 16 eine hydrophobe Oberfläche besitzt,
ist die Adhäsion der wäßrigen Papierbahn 18 zur Oberfläche des
Bandes 16 relativ gering. Wird die Papierbahn 18 nunmehr im
Transferspalt 13 in Kontakt mit der zweiten Walze 14 gebracht,
so reicht bei einem ausreichend großen Nachumschlingungswinkel
α die Adhäsionskraft zwischen der Papierbahn 18 und der zweiten
Walze 14 aus, um eine Übergabe vom Band 16 auf die zweite Walze
14 sicherzustellen. Um auch bei hohen Bahnlaufgeschwindigkeiten
eine sichere Übergabe auf die zweite Walze 14 zu erreichen,
ist das Band 16 porös ausgebildet, so daß durch die natürliche
Belüftung durch die Poren über die Papierbahn 18 zur zweiten
Walze 14 hin die Übergabe auf die zweite Walze 14 unterstützt
wird. Die Richtung des Luftdurchtrittes ist in Fig. 1 durch
die Pfeile 17 angedeutet.
Gegebenenfalls ist es möglich, diese Belüftung der Papierbahn
18 durch das Band 16 zur zweiten Walze 14 hin noch durch ein
Gebläse zu unterstützen, was in Fig. 1 gestrichelt dargestellt
und mit der Ziffer 15 bezeichnet ist.
Insgesamt wird so durch Zusammenwirkung der Ausbildung des Bandes
16 mit hydrophober Oberfläche, durch einen ausreichend großen
Nachumschlingungswinkel α und durch eine ausreichende Belüftung
der Papierbahn 18 durch das Band 16 in Richtung zur übernehmenden
Walze 14 hin auch bei höchsten Bahnlaufgeschwindigkeiten eine
sichere Übergabe des Bandes erreicht, ohne daß hierzu die
übernehmende Walze 14 als Saugwalze ausgebildet sein müßte oder
daß hierzu andere unterstützende Maßnahmen wie etwa eine
vorherige zusätzliche Befeuchtung der Papierbahn 18 erforderlich
wären.
In Fig. 2 ist eine erfindungsgemäße Pressenpartie 30 einer
Papiermaschine zur Herstellung von Tissue-Papier dargestellt.
Die Papierbahn 18 wird auf einem Band 39 zugeführt und über
eine Saugwalze 32 geleitet. Von der gegenüberliegenden Seite
wird gleichzeitig ein als Transferband dienendes Band 44
zugeführt, das über Umlenkrollen 42, 40 und 46 geführt ist.
Nach der Saugwalze 32 gelangt die Papierbahn 18 zusammen mit
dem Band 44 auf der einen Seite und dem Band 39 auf der anderen
Seite durch einen Preßspalt 35, der etwa von einer Schuhpreßwalze
34 und einer Gegenwalze 36 gebildet sein kann. Das wasser
aufnehmende Band 39 wird nach dem Preßspalt 35 über eine
Umlenkrolle 38 nach unten abgeführt, während die Papierbahn
18 um die Gegenwalze 36 auf dem Band 44 umläuft. Die Papierbahn
18 wird von der Gegenwalze 36 aus mit Hilfe des Bandes 44 auf
einen nachfolgenden Tissue-Trockenzylinder 48 übergeben, wozu
das Band 44 den Tissue-Trockenzylinder 48 wiederum in einem
Nachumschlingungswinkel α umschlingt, was durch Führung des
Bandes 44 über eine entsprechende Umlenkrolle 46 erreicht wird.
Die Papierbahn 18 wird somit an den Tissue-Trockenzylinder 48
übergeben, mit dem eine nachfolgende Trockenpartie beginnt.
Der Tissue-Trockenzylinder 48 wird, wie schematisch dargestellt,
von einem Schaber 49 gereinigt.
Die Bahnführung der Papierbahn 18 ist in Fig. 2 und den nach
folgenden Figuren durch kleine Querstriche verdeutlicht.
In Fig. 3 ist die Anwendung der Erfindung bei einer weiteren
Pressenpartie dargestellt, die insgesamt mit der Ziffer 50
bezeichnet ist, und die Teil einer Papiermaschine zur Herstellung
von graphischen Papieren ist.
Die Papierbahn 18 wird von einem Sieb 58, das über Umlenkrollen
54, 56 umläuft, mit Hilfe einer Saugwalze 52 abgenommen.
Über die Saugwalze 52 ist wiederum ein poröses Transferband
72 mit hydrophober Oberfläche geführt, mit Hilfe dessen die
Papierbahn 18 ohne freien Zug zunächst durch einen ersten
Preßspalt 61 gelangt, der etwa von einer Schuhpreßwalze 60 und
einer Gegenwalze 62 gebildet sein kann.
An den ersten Preßspalt 61 schließt sich ein Transferspalt 63
an, in dem die Papierbahn 18 mit Hilfe des Transferbandes 72
auf eine weitere Gegenwalze 64 eines zweiten Preßspaltes 65
übergeben wird. Nach Durchlaufen des zweiten Preßspaltes 65
wird die Papierbahn 18 mit Hilfe einer Saugwalze 70 von der
zweiten Gegenwalze 64 abgenommen und mittels eines um die
Saugwalze 70 geführten Bandes 76 in Pfeilrichtung weitergeführt.
Es versteht sich, daß die Preßwalzen bei dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel und bei den übrigen Ausführungsbeispielen
als konventionelle Preßwalzen ausgebildet sein können oder auch
als Schuhpreßwalzen mit entsprechenden Gegenwalzen, die auch
als Durchbiegungseinstellwalzen ausgeführt sein können. Dabei
ist die Papierbahn in der Regel zumindest mit Hilfe eines
wasseraufnehmenden Preßfilzes durch den jeweiligen Preßspalt
geführt. Dies ist in Fig. 3 beim zweiten Preßspalt 65 durch
einen Preßfilz 74 gekennzeichnet, der über eine Umlenkrolle
68 durch den zweiten Preßspalt 65 geführt ist.
Die Übergabe der Papierbahn 18 von der ersten Gegenwalze 62
auf die zweite Gegenwalze 64 im Transferspalt 63 wird wiederum
durch das Transferband 72 mit hydrophober Oberfläche und mit
Unterstützung der Belüftung der Papierbahn 18 durch das Transfer
band 72 hin zur zweiten Gegenwalze 64 sichergestellt.
In Fig. 4 ist eine Abwandlung der Pressenpartie gemäß Fig. 3
insgesamt mit der Ziffer 80 bezeichnet.
Wiederum wird die Papierbahn 18 zunächst von einem Sieb 88
abgenommen, das über Umlenkrollen 84 und 86 geführt ist. Die
Abnahme erfolgt mit Hilfe einer Saugwalze 82, über die ein
Transferband 108 Zugeführt wird. Von der Saugwalze 82 aus gelangt
die Papierbahn 18 mit Hilfe des Transferbandes 108 zu einem
ersten Preßspalt 91, der von einer Schuhpreßwalze 90 und einer
obenliegenden Durchbiegungseinstellwalze 92 gebildet ist. Durch
den Preßspalt 91 wird ferner von unten her ein Preßfilz 98
zugeführt, der über Umlenkrollen 94 und 96 geführt ist.
Nach Verlassen des ersten Preßspaltes 91 gelangt die Papierbahn
18 mit Hilfe des Transferbandes 108 zu einer Walze 100, die
gegebenenfalls bei hohen Bahnlaufgeschwindigkeiten als Saugwalze
ausgeführt sein kann, um ein Abschleudern der Papierbahn 18
zu verhindern. Die Walze 100 bildet mit einer nachfolgenden
Walze 102 einen Transferspalt 101, in dem die Papierbahn 18
mit Hilfe des Transferbandes 108 auf die Walze 102 übergeben
wird. Die Papierbahn 18 durchläuft nun einen zweiten Preßspalt
103, der von einer obenliegenden Schuhpreßwalze 104 und der
Walze 102 gebildet ist, wobei gleichzeitig von oben her ein
Preßfilz 109 zugeführt wird, der, wie schematisch dargestellt,
über eine Umlenkrolle 106 geführt ist.
Eine weitere erfindungsgemäße Pressenpartie ist in Fig. 5
dargestellt und insgesamt mit der Ziffer 110 bezeichnet. Diese
Papiermaschine ist insbesondere zur Herstellung von schweren
Verpackungspapieren geeignet und kommt mit einem oder höchstens
zwei Preßspalten aus.
Wiederum wird die Papierbahn 18 mit Hilfe einer Saugwalze 112
von einem Sieb 118 abgenommen, das über Umlenkrollen 114, 116
geführt ist. Die Papierbahn 18 wird mittels des Transferbandes
154, das an der Saugwalze 112 zugeführt wird, nacheinander durch
zwei Preßspalte 121, 131 geführt und dann in einem Transferspalt
151 über eine Walze 150 mit Hilfe des Transferbandes 154 auf
einen Trockenzylinder 152 übergeben. Die Preßspalte 121, 131
sind jeweils von einer untenliegenden Schuhpreßwalze 120 bzw.
130 und einer obenliegenden Gegenwalze 122 bzw. 132 gebildet,
die als Durchbiegungseinstellwalze ausgebildet sein kann. Wie
schematisch angedeutet, wird den Preßspalten 121 bzw. 131 jeweils
ein Preßfilz 128 bzw. 138 von unten zugeführt, der über Rollen
124, 126 bzw. 134, 136 geführt ist.
Es versteht sich, daß die Zahl der Preßspalte je nach Anforderung
höher oder niedriger sein kann.
Nach Verlassen des letzten Preßspaltes 141 wird die Papierbahn
18 mit Hilfe des Transferbandes 154 im nachfolgenden Transfer
spalt 151 an den nachfolgenden Trockenzylinder 152 übergeben,
wobei wiederum durch die hydrophobe Oberfläche des Transferbandes
154, durch einen ausreichend großen Nachumschlingungswinkel
α und durch eine Belüftung durch das Transferband 154 hindurch
zum Trockenzylinder 152 hin eine zuverlässige Übergabe auch
bei hohen Bahnlaufgeschwindigkeiten erreicht wird.
Die Walze 150 kann gegebenenfalls auch als Saugwalze ausgeführt
sein.
Claims (11)
1. Pressenpartie einer Papiermaschine mit geschlossener
Bahnführung, mit wenigstens einem Preßspalt (35, 61, 65,
91, 103, 121, 131) und einem Transferspalt (13, 63, 101,
151), in dem die Papierbahn (28) von einer ersten Walze
(12, 36, 62, 100, 150) auf eine zweite Walze (14, 48, 64,
102, 152) übergeben wird, wobei die Papierbahn (18) auf
einem Band (16, 44, 72, 108, 154) mit wenig wasserauf
nehmender Oberfläche über die erste Walze (12, 36, 62,
100, 150) geführt ist, und wobei die Papierbahn (18) mit
der zweiten Walze (14, 48, 64, 102, 152) in Kontakt steht,
dadurch gekennzeichnet, daß das Band (16, 44, 72, 108,
154) die zweite Walze (14, 48, 64, 102, 152) in einer
gemeinsamen Laufstrecke umschlingt, und daß das Band (16,
44, 72, 108, 154) luftdurchlässig ist und eine Belüftung
durch das Band (16, 44, 72, 108, 154) zur zweiten Walze
(14, 48, 64, 102, 152) hin erlaubt.
2. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest ein Preßspalt als Breitschuh-Preßspalt
ausgebildet ist und daß höchstens zwei Preßspalte vorgesehen
sind.
3. Pressenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Band (16, 44, 72, 108, 154) als poröses
Filzband mit hydrophober Oberfläche ausgebildet ist.
4. Pressenpartie nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Band (16, 44, 72, 108, 154) die zweite
Walze (14, 48, 64, 102, 152) in einem Nachumschlingungs
winkel (α) von mindestens 5° umschlingt, wobei der Nachum
schlingungswinkel (d) als Zentrumswinkel, der die Walzen
oberfläche von der ersten Berührung der Papierbahn (18)
bis zum Abheben des Bandes (16, 44, 72, 108, 154) von der
Papierbahn (18) überstreicht, definiert ist.
5. Pressenpartie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Nachumschlingungswinkel (α) etwa 5° bis 60°,
vorzugsweise etwa 10° bis 30°, beträgt.
6. Pressenpartie nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Walze
(14, 48, 64, 102, 152) nicht besaugt ist.
7. Pressenpartie nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Walze
(14, 48, 64, 102, 152) als Preßwalze, als Trockenzylinder
oder als Tissue-Trockenzylinder ausgebildet ist.
8. Pressenpartie nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Walze
(36, 62) mit einer Gegenwalze (34, 60) einen Preßspalt
bildet, durch den die Papierbahn (18) zusammen mit einem
Preßfilz (39) geführt ist.
9. Pressenpartie nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gebläse (15)
zur Unterstützung der Belüftung der Papierbahn (18) durch
das Band (16) hindurch vorgesehen ist.
10. Verfahren zum Entwässern einer Papierbahn (18), bei dem
die Papierbahn (18) durch wenigstens einen Preßspalt (35,
61, 65, 91, 103, 121, 131) und nachfolgend durch einen
Transferspalt (13, 63, 101, 151) geführt wird, in dem die
Papierbahn (18) von einer ersten Walze (12, 36, 62, 100,
150) auf eine zweite Walze (14, 48, 64, 102, 152) übergeben
wird, und bei dem die Papierbahn (18) auf einem Band (16,
44, 72, 108, 154) mit wenig wasseraufnehmender Oberfläche
um die erste Walze (12, 36, 62, 100, 150) geführt wird
und anschließend mit der zweiten Walze (14, 48, 64, 102,
152) in Kontakt gebracht wird, dadurch gekennzeichnet,
daß die Papierbahn (18) mittels des Bandes (16, 44, 72,
108, 154) ohne freien Zug auf die zweite Walze (14, 48,
64, 102, 152) übergeben wird, wozu das Band (16, 44, 72,
108, 154) entlang einer gemeinsamen Laufstrecke um die
zweite Walze (14, 48, 64, 102, 152) herumgeführt wird und
die Papierbahn (18) durch das Band (16, 44, 72, 108, 154)
zur zweiten Walze (14, 48, 64, 102, 152) hin belüftet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
ein poröses Filzband mit hydrophober Oberfläche als Band
(16, 44, 72, 108, 154) zur Übergabe verwendet wird.
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