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DE19542921C2 - Darbietungsstation zur Bereitstellung von Gegenständen für Laborbedarf - Google Patents

Darbietungsstation zur Bereitstellung von Gegenständen für Laborbedarf

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DE19542921C2
DE19542921C2 DE19542921A DE19542921A DE19542921C2 DE 19542921 C2 DE19542921 C2 DE 19542921C2 DE 19542921 A DE19542921 A DE 19542921A DE 19542921 A DE19542921 A DE 19542921A DE 19542921 C2 DE19542921 C2 DE 19542921C2
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Bernd Dr Steinbrenner
Roger Steinbrenner
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STEINBRENNER, BERND, DR., 69151 NECKARGEMUEND, DE
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Individual
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L9/00Supporting devices; Holding devices
    • B01L9/54Supports specially adapted for pipettes and burettes
    • B01L9/543Supports specially adapted for pipettes and burettes for disposable pipette tips, e.g. racks or cassettes

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Clinical Laboratory Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Automatic Analysis And Handling Materials Therefor (AREA)
  • Devices For Use In Laboratory Experiments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Darbietungsstation mit einer Aufnahmeeinheit zur einzelnen oder reihenweisen Bereitstellung von Gegenständen für Laborbedarf mit sich verjüngender Außen­ kontur, insbesondere von Pipettenspitzen oder Reaktionsgefäßen.
In praktisch jedem biologischen oder medizinischen Labor verwendet man zur Handhabung und Dosierung kleinster Flüssigkeitsvolumina spezielle Pipetten. Der Kontakt zu Flüssigkei­ ten und Lösungen erfolgt über auswechselbare Spitzen aus Kunststoff, die auf das untere Ende der Pipette aufgesteckt werden. Um eine Gefährdung des Anwenders zu vermeiden und die zu pipettierenden Lösungen sauber zu halten, müssen die Pipettenspitzen nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden. Entsprechend riesig sind die benötigten Stückzahlen.
Die Pipettenspitzen, von denen es eine Vielzahl von Größen und Varianten gibt, können lose in Beuteln verpackt bezogen werden und müssen dann einzeln von Hand auf die Pipetten auf­ gesteckt werden. Dieses Verfahren birgt die Gefahr, daß die Spitzen durch Berührung verun­ reinigt werden und ist zudem äußerst mühsam.
Aus Gründen der Sauberkeit und zur Arbeitserleichterung werden Pipettenspitzen daher alter­ nativ auch in Trägern steckend angeboten. Daraus lassen sie sich ohne Anfassen direkt mit der Pipette entnehmen. Meist sind die Pipettenspitzen in einem international standardisierten orthogonalen 8×12- bzw. 6×10-Raster angeordnet, so daß auch Mehrkanalpipetten in einem Arbeitsgang mit Spitzen bestückt werden können.
Diese Träger müssen so stabil gefertigt sein, daß sie dem Druck beim Aufstecken der Pipette standhalten und eine Hitzesterilisierung im Autoklaven unverformt überstehen. Daraus resul­ tiert ein großes Gewicht und Volumen der Träger, was letztlich zu erheblichen Kosten bei Herstellung, Lagerung und Vertrieb führt und einen enormen Müllabfall mit entsprechendem logistischen und finanziellem Aufwand für die Entsorgung nach sich zieht.
Um eine Erhöhung der Packdichte und damit eine Verringerung des Verpackungsmaterials und der Kosten zu erzielen, werden in neuerer Zeit von verschiedenen Herstellern bzw. Anbie­ tern mehrere mit Pipettenspitzen bestückte Träger so übereinandergestapelt, daß die konischen Pipettenspitzen dabei ineinandergreifen.
Allerdings ergibt sich das Problem, daß die Pipettenspitzen vom Anwender aus dieser Packung nicht direkt verwendet werden können, sondern die bestückten Träger zunächst in Autoklavierboxen verbracht werden müssen. Außerdem ist die Darbietung von Pipettenspit­ zen, die sich beim Ineinanderstecken verklemmen, auf diese Art prinzipiell nicht möglich. Auch Pipettenspitzen, in deren Lumen sich als Aerosolsperre dienende Filterelemente befin­ den, die eine Verunreinigung von Proben und Pipettiergerät verhindern sollen, können auf diese Weise nicht dargeboten werden.
Aus der DE 27 29 520 A1 ist eine Darbietungsstation der eingangs genannten Art bekannt. In diese Darbietungsstation ist eine Nachfülleinheit einlegbar. Die Nachfülleinheit besteht aus einem Verpackungskarton mit einem in einem Raster gelochten Streifen aus flexiblem Mate­ rial, in dem die Gegenstände für Laborbedarf stecken. Mit Hilfe einer Transportwalze wird der Streifen, welcher gerollt in dem Transportkarton liegen kann, aus dem Karton herausgezo­ gen. Auf dem Weg zwischen Transportkarton und Transportwalze läuft der Streifen über einen Rechen, der als Gegenlager für die Entnahme der Gegenstände dient. Diese erfolgt durch Einstecken eines Handhabungswerkzeugs, beispielsweise einer Pipette oder einer Mehrkanalpipette in die Öffnungen einer oder mehrerer Pipettenspitzen.
Diese Darbietungsvorrichtung stellt eine aufwendige mechanische Einrichtung dar. Zur Inbe­ triebnahme muß der Transportkarton eingelegt, der Streifen über den Rechen gezogen und mit der Transportrolle verbunden werden, ähnlich dem Einlegen eines Films in eine Kamera. Damit ein Weitertransport möglich ist, müssen die Reihen von Gegenständen auf dem Strei­ fen immer ganz aufgebraucht werden, da der Streifen sonst nicht auf die Transportrolle zu wickeln ist. Die Gegenstände können also nicht in beliebiger Zahl und Reihenfolge entnom­ men werden. Außerdem ist es nicht möglich, die Gegenstände in der Vorrichtung zu belassen, um mit ihnen Arbeiten auszuführen oder sie zu archivieren. Die Packungsdichte ist nicht optimal, da die Reihen von Gegenständen, bedingt durch Transport und das als Rechen aus­ gebildete Gegenlager, einen gewissen Abstand aufweisen müssen. Der Transport kann, wenn der Streifen nicht exakt ab- und aufgewickelt wird, blockieren. Außerdem benötigt das Dar­ bietungsgerät viel Platz und bedarf aufgrund aufwendiger Wartungs- und Reinigungsarbeiten eines großen Pflegeaufwands. Des weiteren fällt der Streifen nebst Umverpackung als Abfall an.
In ähnlicher Weise offenbart die DE 27 11 853 A1 einen Behälter mit einem gelochten Strei­ fen, der die Gegenstände enthält, wobei es sich bei dem Streifen um ein Band handelt, das auf seiner gesamten Länge eine einzige lange Reihe von Gegenständen trägt. Der Streifen kann als Wendel oder Spirale in dem Behälter liegen. Zur Bereitstellung der Gegenstände muß der Streifen aus dem Behälter herausgezogen, abgetrennt und in eine Aufnahmevorrichtung einge­ legt werden. Auch bei dieser Vorrichtung müssen die Gegenstände in der Reihenfolge des Streifens entnommen werden. Eine andere Reihenfolge, insbesondere eine beliebige Zugäng­ lichkeit zu einem beliebigen Gegenstand in der Darbietungsstation, oder ein Zurückspulen des Streifens sind nicht möglich. Der Streifen kann durch das Abtrennen von Stücken nicht wie­ derverwendet werden und fällt als Abfall an. Die Handhabung ist umständlich, und es besteht die Gefahr der Verschmutzung der Gegenstände.
Die DE 93 00 117 U1 offenbart kreisförmig angeordnete Behälter mit verschließbaren Öff­ nungen. Die Behälter weisen jedoch weder eine sich verjüngende Außenkontur noch eine Anordnung auf, durch die mehr Behälter als die auf dem Kreisring passenden dargeboten wer­ den können. Die Schrift befaßt sich auch nicht mit der Darbietung der Behälter in hoher Packungsdichte, sondern mit dem Vermischen von Komponenten in den Behältern, wozu die Verschlüsse als gummiartige Pfropfen ausgebildet sind und von einer Nadel durchstoßen wer­ den. Die Ausgestaltung der kreisringförmigen Anordnung ist nicht näher beschrieben.
Einen Gegenstand der vorgenannten Art beschreibt auch die US 4,928,539. Die Behälter bei dieser Schrift sind Reagenzgläser, und die Schrift befaßt sich mit der Mechanik zur Betäti­ gung der Nadel zur Flüssigkeitsentnahme aus den Reagenzgläsern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Darbietungsstation der eingangs genannten Art verfügbar zu machen, die eine optimale Packungsdichte von nach Bedarf zugänglichen Gegenständen ermöglicht und die bezüglich Handhabung und Mechanik einfach, zeitsparend und wenig störanfällig ist.
Die Aufgabe wird bei einer Darbietungsstation gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, daß die Gegenstände in einem zylindrischen Aufnahmeteil der Aufnahmeein­ heit in Reihen parallel zur Längsachse des zylindrischen Aufnahmeteils derart angeordnet sind, daß sie mit ihren schlanken Enden in Richtung der Mittelachse des Aufnahmeteils aus­ gerichtet und mit ihren breiten Enden im wesentlichen auf der Oberfläche eines gedachten zylindrischen Körpers angeordnet sind, wobei die Gegenstände gegen das Herausfallen aus dem Aufnahmeteil gesichert und von einer Hülle umgeben sind, wobei das Aufnahmeteil durch eine Halteeinrichtung drehbar in der Darbietungsstation gehalten ist und wobei eine Reihe von Gegenständen durch Drehung des zylindrischen Aufnahmeteils um seine Längs­ achse in einer Bearbeitungs- oder Entnahmeposition unter einer Öffnung der Hülle derart positionierbar ist, daß die Reihen von Gegenständen in dem zylindrischen Aufnahmeteil zur Bearbeitung oder Entnahme durch die Öffnung zugänglich sind.
Durch die radiale Anordnung der Gegenstände mit sich verjüngender Außenkontur in einer Aufnahmeeinheit, die mit einem Aufnahmeteil in Form eines zylindrischen Körpers ausgebil­ det ist, ist es möglich, diese für Darbietung und Transport mit einer maximalen Dichte anzu­ ordnen. Von ganz entscheidender Bedeutung ist, daß die Anordnung unabhängig von der Art der Gegenstände ist. Es lassen sich auf diese Weise auch Reaktionsgefäße, insbesondere Ein­ wegreaktionsgefäße, Probengefäße, sonstige Gegenstände für Laborbedarf oder auch solche Pipettenspitzen darbieten, die als Filterspitzen ausgebildet sind, oder wegen ihrer Form für eine ineinandergreifende Stapelung nicht geeignet sind. Durch die hohe Packdichte wird Ver­ packungsmaterial, Transportvolumen und Lagerplatz gespart. Das Aufnahmeteil für die Gegenstände kann als Mehrwegartikel ausgebildet sein, da im Gegensatz zu den eingangs genannten Trägern das Rücksendevolumen wesentlich geringer ist als das Liefervolumen. Außerdem kann kaum eine Verschmutzung im Labor erfolgen.
Die Darbietungsstation ist sehr gut für eine Automatisierung geeignet, da die Gegenstände immer an derselben Position zugänglich sind. Dies erleichtert die Entnahme bzw. Durchfüh­ rung von Arbeitsgängen durch Roboter.
Die Bereitstellung der Gegenstände kann auch dazu dienen, an den Gegenständen Arbeiten vorzunehmen oder diese in geordneter Weise aufzubewahren. Sie können Proben mit Hilfe der Darbietungsstation gemischt, gefiltert, temperiert, in sonstiger Weise bearbeitet, analysiert oder archiviert werden. Beispielsweise bei der Bearbeitung und Archivierung von Zellkultu­ ren liegt der Vorteil in der geordneten Aufbewahrung auf kleinstem Raum, wobei der Zugriff auf die einzelnen Kulturen sehr schnell möglich ist.
Die Entnahme der Gegenstände erfolgt von außen durch Einstecken eines Handhabungswerk­ zeugs, beispielsweise einer Pipette in die weite Öffnung eines Gegenstandes. Dabei können Pipettenspitzen auch mit üblichen Mehrkanalpipetten entnommen werden. Bei der erfin­ dungsgemäßen Darbietungsstation können die Gegenstände einzeln oder in beliebiger Anzahl entnommen werden. Unabhängig davon ist es möglich, das Aufnahmeteil weiterzudrehen und von weiteren Reihen von Gegenständen einzelne oder eine beliebige Anzahl zu entnehmen. Durch Zurückdrehen oder Weiterdrehen des Aufnahmeteils ist es dann möglich, die noch verbliebenen Gegenstände zu entnehmen. Dasselbe gilt für die Durchführung von Arbeiten mit den Gegenständen. Die Gegenstände sind beliebig oft in beliebiger Reihenfolge zugäng­ lich. Auf diese Weise ist die Vorrichtung äußerst flexibel an den jeweiligen Bedarf anpaßbar. Der noch verbliebene Teil von Gegenständen ist stets optimal vor Kontamination oder Ver­ schmutzung geschützt, da jeweils nur die gewünschte Reihe von Gegenständen frei zugäng­ lich ist. Außer der Entnahme kann auch ein sonstiges Arbeiten mit den Gegenständen, wie Befüllen, Entleeren usw. durchgeführt werden.
Eine zweckmäßige Weiterbildung der Darbietungsstation sieht vor, daß die Öffnung ver­ schließbar ist. Dabei kann ein Schieber vorgesehen sein, durch den die Öffnung derart frei­ gebbar ist, daß eine beliebige Anzahl der Reihe von Gegenständen entnommen oder bearbeitet werden kann. Dadurch sind die nicht benötigten Gegenstände oder diejenigen, die für weitere Arbeiten oder zur Archivierung im Magazin verbleiben, vor Kontamination und Verschmut­ zung geschützt.
Zweckmäßigerweise ist die Hülle Teil der Darbietungsstation, in die das Aufnahmeteil mit den Gegenständen einlegbar ist. Auf diese Weise kann das Aufnahmeteil mit den Gegenstän­ den einfach und preiswert ausgestaltet sein und mit einer einfachen Transporthülle versehen in großen Mengen transportiert und bevorratet werden. Die Darbietungsstation läßt sich dann als robust aufgebaute Einheit in einem Labor installieren oder in Arbeitsplätze oder Geräte inte­ grieren.
Zur leichteren Bedienung kann eine Rastvorrichtung vorgesehen sein, die einrastet, sobald sich eine Reihe von Gegenständen unterhalb der Öffnung befindet. Die Rastvorrichtung kann als Zahnrad mit federbelasteter Klinke ausgebildet sein oder als federbelastete Kugel, die in am Umfang verteilte Vertiefungen eingreift. Auch ein Schrittmotor kann diesem Zweck die­ nen.
Die Darbietungsstation kann entweder derart ausgebildet sein, daß die Gegenstände durch die Hülle gehalten sind und sich die Öffnung auf der Oberseite der Hülle befindet oder derart, daß die Gegenstände im Aufnahmeteil mit einer derartigen Haltekraft befestigt sind, daß sie durch ein Handhabungswerkzeug, beispielsweise eine Pipette, unter Überwindung der Haltekraft entnehmbar sind.
Die Gegenstände können in dem Aufnahmeteil derart angeordnet werden, daß die breiten Enden ein orthogonales Raster bilden, oder so gegeneinander versetzt sein, daß die Gegen­ stände einer Reihe in den Lücken der Gegenstände der angrenzenden Reihe angeordnet sind. Die letztgenannte Anordnung ermöglicht eine besonders hohe Packdichte der Gegenstände, da die Reihen besonders dicht aneinander liegen. Trotzdem ist es bei dieser Anordnung möglich, den standardisierten Abstand von Mehrkanalpipetten einzuhalten.
Eine weitere Erhöhung der Packdichte kann dadurch erreicht werden, daß die Gegenstände mit ihren schlanken Enden über die Mittelachse des Aufnahmeteils ragend seitlich versetzt liegen.
Das Aufnahmeteil für die Gegenstände läßt sich auf verschiedene Weise ausgestalten: So können die Gegenstände durch das Aufnahmeteil im Bereich ihrer schlanken Enden derart gehalten sein, daß sie über den Umfang so dicht wie möglich aneinanderliegen. Der Vorteil besteht darin, daß der Durchmesser des Aufnahmeteils lediglich einen Bruchteil der Länge der Gegenstände ausmacht. Dies ist besonders günstig, wenn das Aufnahmeteil an den Lieferan­ ten der Gegenstände zur Neubeschickung zurückgesandt wird, da das Packvolumen der Auf­ nahmeteile sich auf einen Bruchteil des Packvolumens der als Nachfülleinheiten gefüllten Aufnahmeteile reduziert. Das Aufnahmeteil kann massiv oder hohl ausgebildet sein, wobei die Bohrungen als Stufenbohrung oder mit einer Anphasung versehen sein können, um die Positionierung der Gegenstände bei der Neubeschickung zu erleichtern. Das Aufnahmeteil läßt sich jedoch auch mit auf einer Achse aufgefädelten, scheibenförmigen Klemmkörpern ausbilden, die radial verlaufende Rillen zur Einklemmung der vorderen Enden der Gegen­ stände aufweisen.
Eine andere Ausgestaltungsmöglichkeit des Aufnahmeteils besteht darin, daß dieses eine rohr­ förmige Wandung mit Bohrungen aufweist, in welche die Gegenstände festklemmend ein­ steckbar sind. Gestalt und Durchmesser eines solchen Aufnahmeteils läßt sich nach den jeweils benötigten Gegenständen bemessen. Es ist jedoch möglich, ein Aufnahmeteil einheit­ lich so auszugestalten, daß es Gegenstände verschiedener Länge aufnehmen kann. Dies hat den weiteren Vorteil, daß sich die Hülle der Darbietungsstation einheitlich ausbilden läßt.
Der Abstand der Gegenstände innerhalb einer Reihe sollte dem standardisierten Abstand bei Mehrkanalpipetten entsprechen. Dies gilt sowohl für Pipettenspitzen als auch für Reaktionsge­ fäße, die dann mittels der Mehrkanalpipetten gefüllt werden können. Die üblichen Mehr­ kanalpipetten weisen einen Abstand von Mitte zu Mitte von ca. 9 mm auf. Da sich bei diesem Abstand die Gegenstände in der Regel nicht unmittelbar aneinanderlegen ist es zweckmäßig, die Reihen von Gegenständen wechselweise gegeneinander versetzt anzuordnen, um die Packungsdichte zu erhöhen.
Bei der Entnahme der Gegenstände kann es zweckmäßig sein, ein die Absätze einer Reihe von Gegenständen untergreifendes Halteteil in Eingriff zu bringen. Dieses Halteteil nimmt den Druck auf, wenn das Handhabungswerkzeug auf die Gegenstände gedrückt wird.
Die Darbietungsstation weist zweckmäßigerweise einen Antrieb auf, der mit einer in diese eingelegten Aufnahmeeinheit verbindbar ist. Der Antrieb kann ein an der Außenseite der Darbietungsstation angeordnetes Handrad sein. Selbstverständlich sind jedoch auch automati­ sche Antriebe oder ein Federantrieb denkbar, wobei der Antrieb durch Knopfdruck oder sogar durch Antippen mit der Pipette oder mittels einer Lichtschranke in Gang setzbar ist. Eine Antriebsfeder läßt sich auch derart ausgestalten, daß sie bei der Beschickung der Darbie­ tungsstation gespannt wird. Die Verbindung der Aufnahmeeinheit mit dem Antrieb kann dadurch erfolgen, daß die Station eine Achse aufweist, auf die das Aufnahmeteil aufsteckbar ist, wobei eine drehfeste Verbindung entsteht. Es ist jedoch auch möglich, daß das Aufnahme­ teil mittels einer konischen Passung selbstzentrierend auf eine Führung aufgeschoben wird, oder eine Lagerung des Aufnahmeteils vorzusehen, die einen Stift aufweist, welcher in eine Klemmnut oder einen Bajonettverschluß einfügbar ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß das Aufnahmeteil auf eine Lagerung oder auf eine Welle aufgeschoben wird und durch eine federbelastete Kugel im Gehäuse der Darbietungsstation gehalten wird, die in einer Rinne des Aufnahmeteils läuft. Werden in der Rinne zusätzlich Vertiefungen vorgesehen, so sind Positionierung des Aufnahmeteils und Rastung beim Drehen durch eine Vorrichtung erzielt. Es ist jedenfalls zweckmäßig, daß die Darbietungsstation eine Einrichtung aufweist, welche die Drehung der Aufnahmeeinheit immer dann anhält, wenn eine Reihe von Gegenständen unter der Öffnung ist. Dies kann, wie eben erläutert, mittels eines Zahnrads mit federbelasteter Klinke geschehen, oder selbstverständlich auch elektronisch, falls die Darbietungsstation über einen elektrischen Antrieb verfügt.
Die Darbietungsstation kann derart ausgebildet sein, daß sie einen zylindrischen an der Kreis­ fläche öffenbaren Aufnahmeraum aufweist. In einen solchen Aufnahmeraum wird das Auf­ nahmeteil mit den Gegenständen, gegebenenfalls nach Entfernung einer Transporthülle, ein­ geschoben. Bei dieser Ausgestaltung ist es auch möglich, daß in dem Aufnahmeraum eine Achse angeordnet ist, auf die das Aufnahmeteil aufsteckbar ist.
Um Aufnahmeteile verschiedenen Durchmessers in eine einheitliche Darbietungsstation ein­ bringen zu können, kann vorgesehen sein, daß die Lagerung des Aufnahmeteils derart vertikal verstellbar ist, daß mit Gegenständen beschickte Aufnahmeteile verschiedenen Durchmessers unmittelbar unter der Öffnung positionierbar sind. Dies kann durch eine Federkraftbeauf­ schlagung des Aufnahmeteils oder der Achse erreicht werden. Selbstverständlich ist auch eine Höhenverstellung durch Gewinde oder in sonstiger Weise möglich. Insbesondere bei einer solchen Ausgestaltung der Darbietungsstation ist es zweckmäßig, wenn der Durchmesser des Aufnahmeraums dem Durchmesser einer Aufnahmeeinheit mit den längsten üblichen Gegen­ ständen entspricht. Dadurch ist eine Darbietungsstation für Gegenstände aller Größen einsetz­ bar.
Eine weitere Ausgestaltung der Darbietungsstation sieht vor, daß der Aufnahmeraum längs geteilt ist, wobei der obere Teil als Deckel zur Einbringung der Aufnahmeeinheit öffenbar ist. Bei einer solchen Darbietungsstation wird das Aufnahmeteil mit den Gegenständen einfach eingelegt, wobei die Transporthülle des Aufnahmeteils eine Lasche aufweisen kann, die nach dem Verschließen des Deckels in einer Öffnung sichtbar ist und die ergriffen wird, um die Transporthülle durch die Öffnung herauszuziehen. Auf diese Weise läßt sich eine als Schutz­ folie ausgebildete Transporthülle abziehen, wenn das Aufnahmeteil mit den Gegenständen bereits in dem Aufnahmeraum Schutz findet. Diese Ausführungsform bietet besondere Vor­ teile bei Arbeiten, bei denen eine Kontamination unbedingt vermieden werden muß. Eine Ausgestaltung, bei der diese Öffnung zum Herausziehen der Schutzfolie unmittelbar vor der Öffnung für die Zugänglichkeit der Gegenstände angeordnet ist, hat den Vorteil, daß die Gegenstände zusätzlich bis zum Verbrauch geschützt sind. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß durch das Herausziehen der Schutzfolie der Antrieb für die Drehung des Aufnahmeteils zur Entnahme der Gegenstände erfolgt. Es kann eine Raste vorgesehen sein, die vor dem Weitertransport freigebbar ist und eine Drehung nur bis zur nächsten Reihe von Gegenständen zuläßt. Diese Ausführungsform ist besonders zweckmäßig, wenn die Gegenstände gebrauchs­ fertig sterilisiert angeliefert werden. In diesem Fall braucht auch die Darbietungsstation nicht ständig sterilisiert zu werden. Dadurch lassen sich Energiekosten sparen, und die Arbeitsvor­ bereitungszeit wird reduziert. Außerdem müssen die Teile nicht aus autoklavierfähigem Material bestehen, was wiederum der Verbilligung und Abfallvermeidung dient.
Die Schutzfolie kann auch dazu dienen, daß die Gegenstände lediglich für die Bearbeitung freigegeben und danach mittels der Schutzfolie wieder verschlossen werden. Auf diese Weise können die Gegenstände archiviert werden oder können Proben immer wieder geöffnet und verschlossen werden.
Um zu sehen, wie viele Gegenstände sich noch in der Darbietungsstation befinden, kann die als Hülle dienende Wandung mindestens teilweise aus durchsichtigem Material bestehen. Es kann sich um ein Sichtfenster handeln, das die Länge einer Reihe von Gegenständen hat, jedoch kann auch die gesamte Hülle aus durchsichtigem Material bestehen, damit Anzahl und Lage der noch in der Darbietungsstation befindlichen Gegenstände auf einen Blick erfaßbar sind. Eine durchsichtige Hülle kann auch dazu dienen, Gegenstände, z. B. durchnumerierte Proben, aufzufinden.
Eine Aufnahmeeinheit kann von einer abziehbaren Hülle, beispielsweise einer Schutzfolie oder Transporthülle umgeben sein. Die Hülle kann auch derart ausgestaltet sein, daß sie mit dem Aufnahmeteil in die Darbietungsstation einbringbar ist, wobei das Aufnahmeteil mit Gegenständen in der Hülle drehbar und letztere im Bereich der Öffnung für die Zugänglich­ keit der Gegenstände entfernbar ist. Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn hohe Reinheit der Gegenstände erforderlich ist. Diese Variante ermöglicht die Ver­ schickung, Lagerung, Bearbeitung und Entnahme hochreiner und steriler Gegenstände, ohne daß die Darbietungsstation selbst steril sein muß. Da in diesem Fall weder die Darbietungs­ station noch die bereits steril angelieferten Aufnahmeeinheiten autoklaviert werden müssen, spart der Anwender Energie und Arbeit. Außerdem können Aufnahmeeinheiten und Darbie­ tungsstation aus preisgünstigerem Material hergestellt werden, da sie nicht autoklavier­ beständig sein müssen.
Die Aufnahmeeinheit kann jedoch auch derart ausgestaltet sein, daß das mit Gegenständen bestückte Aufnahmeteil in einer Hülle drehbar gelagert ist, wobei die Hülle eine verschließ­ bare Öffnung für eine Reihe von Gegenständen aufweist. Diese Aufnahmeeinheit ist für eine Darbietungsstation, welche nicht über eine Hülle verfügt. Eine solche Darbietungsstation ist mit einem Halterahmen ausgebildet.
Eine besonders einfache Entfernung der Hülle ist möglich, wenn diese über eine Lasche ver­ fügt und durch Ziehen an dieser Lasche abwickelbar ist. Eine solche Aufnahmeeinheit läßt sich in eine Darbietungsstation mit einer Öffnung derart einschieben oder einlegen, daß die Lasche aus der Öffnung herausschaut. Wird die Darbietungsstation nunmehr verschlossen, so ist es möglich, durch Ziehen an der Lasche die Transporthülle sukzessive derart zu entfernen, daß die Hülle immer nur von der gerade benötigten Reihe von Gegenständen abgezogen wird und die anderen Reihen von Gegenständen weiter geschützt sind. Durch das Abziehen der Hülle kann auch die Drehung des Aufnahmeteils bewirkt werden. Durch einen entgegenwir­ kenden Antrieb kann die Hülle z. B. zum Verschließen von Proben wieder aufgebracht wer­ den.
Die Darbietungsstation kann außerdem für die Archivierung von Proben verwendet werden. Die Probengefäße können zu diesem Zweck verschlossen werden, falls die Proben nicht durch Adhäsion oder Zähigkeit entgegen der Schwerkraft in den Probengefäßen bleiben. Der beson­ dere Vorteil besteht darin, daß eine Archivierung einer großen Zahl von Proben auf kleinstem Raum möglich ist. Die Darbietungsstation kann dann als Befüllvorrichtung für die Probenge­ fäße dienen. Dieses System ist leicht zu automatisieren, indem ein Roboter computergesteuert die gewünschten Proben ansteuert.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei­ spiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Aufnahmeteils,
Fig. 2 einen Teilschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Aufnahmeteils,
Fig. 3 einen Schnitt in Querrichtung durch eine Ausführungsform einer Darbietungsstation mit Aufnahmeeinheit,
Fig. 4 die Darbietungsstation der Fig. 3 in Draufsicht,
Fig. 5 u. 5a eine Ausführungsform eines weiteren Aufnahmeteils,
Fig. 6 u. 6a eine Ausführungsform eines weiteren Aufnahmeteils,
Fig. 7, 7a u. 7b die Funktion und Ausbildung eines Halteteils,
Fig. 8 eine Ausführungsform einer Rastvorrichtung,
Fig. 9 die schematische Darstellung einer Darbietungsstation mit Klappdeckel
Fig. 10, 10a, 10b u. 10c verschiedene Ausgestaltungen der Verbindung eines Aufnahmeteils mit dem Antrieb einer Darbietungsstation,
Fig. 11 eine weitere derartige Verbindung mit Rastvorrichtung und
Fig. 12 eine Darbietungsstation mit Halterahmen.
Fig. 1 zeigt die schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Aufnahme­ teils. Gegenstände 1, z. B. Pipettenspitzen, stecken in Bohrungen 35 des Aufnahmeteils 5, das hier als Rohr ausgebildet ist. Dabei sind die Spitzen der Pipettenspitzen oder der sonstigen Gegenstände 1 in Richtung der Achse ausgerichtet und die weiten Öffnungen 10 der Gegen­ stände 1 liegen auf der Oberfläche eines zylindrischen Körpers, der von einer Hülle 3 umfaßt ist. Eine Öffnung 2 ist derart angeordnet und gestaltet, daß sie eine Reihe 9 von Gegenständen 1 freigibt. Durch Drehen des Aufnahmeteils 5 in der Hülle 3 wird immer eine neue Reihe 9 von Gegenständen 1 durch die Öffnung 2 zur Entnahme oder Bearbeitung freigegeben. Selbstverständlich kann eine beliebige Anzahl von Gegenständen 1 aus einer Reihe 9 ent­ nommen und das Aufnahmeteil 5 zur Freigabe der nächsten Reihe 9 weitergedreht werden. Die verbliebenen Gegenstände 1 sind dann in einem weiteren Arbeitsgang entnehmbar. Ent­ sprechend ist eine Bearbeitung in beliebiger Reihenfolge vornehmbar.
Es muß sichergestellt sein, daß die Gegenstände beim Transport in ihrer Position bleiben. Dies kann dadurch geschehen, daß die Hülle 3 ein geschlossenes Behältnis bildet, das die Gegenstände 1 in ihrer Position in dem Aufnahmeteil 5 hält. Dazu ist die lichte Weite des Innendurchmessers der Hülle 3 geringfügig größer als der Außendurchmesser des bestückten Aufnahmeteils. Dadurch stützen sich die Gegenstände 1 auf der Unterseite der Hülle 3 ab, und es kann zur Entnahme der Gegenstände 1 durch die Öffnung 2 ein Druck ausgeübt werden. Die Öffnung 2 muß sich bei dieser Ausführungsform oben befinden, damit die Gegenstände 1 nicht herausfallen können.
Zur Stabilisierung des rohrförmigen Aufnahmeteils 5 kann vorgesehen sein, daß sich an der Innenseite seiner oberen Wandung eine (nicht gezeichnete) Stütze befindet, welche sich über die Länge des Aufnahmeteils erstreckt und die gegebenenfalls mit der Hülle 3 in Verbindung steht. Wenn es aus Platzgründen erforderlich ist, kann das Aufnahmeteil 5 auch mit einer Reihe 9 von Gegenständen 1 weniger bestückt sein, um an dieser Stelle - möglichst unmittel­ bar neben der Öffnung 2 - die Stütze anzuordnen. Die Stütze kann eine Form wie das in Fig. 7 gezeichnete Halteteil 15 aufweisen, um möglichst an der Stelle einen Halt zu gewähren, an der die Kräfte bei der Entnahme auftreten. Sind die Reihen 9 von Gegenständen 1 versetzt angeordnet, so sollte eine solche Stütze, die wie das Halteteil 15 ausgebildet ist, mit dem Antrieb gekoppelt derart verschiebbar sein, daß die Gegenstände 1 jeder Reihe durch die Hal­ teflächen 42 untergriffen werden, so wie dies in Fig. 7 dargestellt ist.
Bei einer derartigen Ausführungsform des Aufnahmeteils ist es erforderlich, daß die Öffnung 2 für den Transport verschließbar ist. Ein solcher Verschluß ist jedoch auch für die Arbeit im Labor zweckmäßig, da er die Gegenstände 1, die nicht gebraucht werden, vor Kontamination und Verschmutzung schützt. Zu diesem Zweck kann ein Schieber vorgesehen sein, der nur so viele Gegenstände 1 an der Öffnung 2 freigibt, wie für die jeweiligen Arbeiten benötigt wer­ den. Nach der Beendigung solcher Arbeiten kann dann die Öffnung 2 erneut verschlossen werden. Selbstverständlich kann der Verschluß der Öffnung 2 auch in anderer Weise ausge­ führt sein, beispielsweise wie ein Klappdeckel. Wenn die Reihen 9, 9′ von Gegenständen 1 versetzt angeordnet sind, so kann zu deren Schutz ein Schieber vorgesehen sein, der die Form des Halteteils 15 (Fig. 7) hat und derart verschiebbar ist, daß die nachfolgende Reihe 9′′ von Gegenständen 1 geschützt ist.
Da die Laborgegenstände 1 vor der Verwendung in vielen Fällen autoklaviert werden müssen, ist es zweckmäßig, das Aufnahmeteil 5, gegebenenfalls auch die Hülle 3, aus einem hitzebe­ ständigen Material herzustellen, welches das Autoklavieren in einer Wasserdampfatmosphäre von 120°C aushält. Das bestückte Aufnahmeteil 5 kann für sich oder mit der Hülle 3 zusam­ men autoklaviert werden. Für den ersteren Fall muß sichergestellt sein, daß die Pipettenspit­ zen durch eine Haltekraft in dem Aufnahmeteil 5 fixiert sind, damit sie nicht durch Schwer­ kraftwirkung oder während des Transports herausfallen. Dies läßt sich am einfachsten dadurch erreichen, daß der Durchmesser der Bohrungen 35 in der Wandung 33 des Aufnahmeteils 5 geringfügig kleiner sind als der Außendurchmesser der Gegenstände 1 an ihrem Sitz. Alterna­ tiv können die Bohrungen 35 auch nachträglich geringfügig verkleinert werden, etwa durch Eintauchen des Aufnahmeteils in einem Lack oder ähnlichem. Möglich wäre auch eine Fixie­ rung der Pipettenspitzen mit Hilfe eines Haftklebers, der im Bereich der Bohrungen 35 oder zumindest des Sitzes der Gegenstände 1 aufgetragen wird. Auch eine Folie, die bei der Bestückung von den Gegenständen 1 durchstoßen wird, kann diesen Halt geben. Die Fixie­ rung der Gegenstände 1 im Aufnahmeteil 5 kann aber auch dadurch erfolgen, daß parallel mit der Bestückung eine Hülle 3 aufgebracht wird, die ein Herausfallen der Gegenstände 1 ver­ hindert. Denkbar wäre z. B., daß bei einer reihenweise Befüllung sukzessive eine dünne Folie, bevorzugt aus Papier oder Kunststoffe enganliegend oder haftend über die bereits eingefüllten Gegenstände 1 aufgezogen wird. Eine solche Hülle 3 hätte darüber hinaus den Vorteil, daß die Gegenstände 1 nicht nur gehalten werden, sondern gleichzeitig auch gegen Verunreinigung geschützt sind. Ein Verschluß von Proben zur Aufbewahrung und mehrfache Bearbeitung kann ebenfalls mit einer derartigen Hülle erfolgen.
Bei der Anordnung der Gegenstände 1 auf dem Aufnahmeteil 5 ist es zweckmäßig, wenn deren Abstände dem international genormten Maß von ca. 9 mm entsprechen. Insbesondere die Entnahme von Pipettenspitzen mit gängigen Mehrkanalpipetten ist dadurch möglich. Bei Reaktionsgefäßen ermöglicht dies ein Arbeiten mit solchen Mehrkanalpipetten. Um trotzdem eine sehr dichte Packung zu erzielen, können die Reihen 9 von Gegenständen 1 derart gegen­ seitig versetzt angeordnet werden, daß die Gegenstände 1 einer Reihe 9 in den Lücken der Gegenstände 1 der anderen Reihe 9 möglichst dicht zu liegen kommen. Auf diese Weise las­ sen sich sehr viele Gegenstände 1 auf der Wandung 33 des Aufnahmeteils 5 anordnen. Eine derartige Anordnung 31 ist in den Fig. 1, 4 und 11 dargestellt.
Der kleinstmögliche Durchmesser des Aufnahmeteils 5 und die maximale Anordnungsdichte der Gegenstände 1 ergibt sich aus deren Gestalt, Länge und Durchmesser. Aus Gründen der Stabilität sollte der Durchmesser des bestückten Aufnahmeteils 5 möglichst gering gehalten werden. Es kann zweckmäßig sein, das Aufnahmeteil 5 jedoch derart zu dimensionieren, daß die längsten Gegenstände 1 Platz finden und daher das Aufnahmeteil ein standardisiertes Maß aufweist, welches für eine Vielzahl verschiedener Gegenstände 1 einsetzbar ist.
Fig. 2 zeigt einen Teilschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Aufnahmeteils. Das hier gezeigte Aufnahmeteil 5 ist ein Rohr mit vieleckigem Querschnitt, wobei jeder Reihe 9 von Gegenständen 1 eine Fläche zugeordnet ist, in der sich Bohrungen 35 befinden. In diesen Bohrungen 35 der Wandung 33 lagern die breiten Enden 8 der Gegenstände 1 derart, daß der Teil mit den weiten Öffnungen 10 außerhalb der Wandung 33 liegt, wobei sich die Gegen­ stände 1 mit einem Absatz auf der Wandung 33 abstützen. Die Gegenstände 1, welche hier als Reaktionsgefäße ausgebildet sind, stützen sich mit ihrem schlanken Ende 6 zusätzlich an einem mittleren Halteteil 34 ab. Dieses ist auf eine Achse 12 einer Darbietungsstation 11 auf­ geschoben. Auf diese Weise wird eine ausreichend hohe Stabilität erreicht, wenn ein Handha­ bungswerkzeug 4 unter Druck in die weite Öffnung 10 eingeführt wird, um die Gegenstände zu entnehmen. Bei Pipettenspitzen ist dieses Werkzeug die Pipette bzw. die Mehrkanalpipette.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Ausführungsform einer Darbietungsstation 11 mit Aufnahme­ einheit 45, wobei Fig. 3 einen Schnitt in Querrichtung und Fig. 4 eine Draufsicht zeigen.
Die Darbietungsstation 11 weist eine Hülle 3 sowie einen Fuß 37 und eine Öffnung 2 auf. Durch Entfernung eines seitlichen Behälterdeckels 24 kann die Aufnahmeeinheit 45 gegebe­ nenfalls nach Entfernung einer Schutzfolie 29 eingeschoben werden. Die Aufnahmeeinheit 45 besteht aus einem Aufnahmeteil 5, welches beispielsweise als Klemmkörper 13 ausgebildet sein kann, der die Gegenstände 1 an ihren Spitzen hält. Dabei kann das Aufnahmeteil 5 auf eine Achse 12 der Darbietungsstation 11 aufgeschoben werden. Dadurch wird das Aufnahme­ teil 5 drehfest mit der Achse 12 und dadurch mit einem Handrad 16 verbunden, durch welches das Aufnahmeteil 5 derart drehbar ist, daß immer eine Reihe 9 von Gegenständen 1 unter die Öffnung 2 kommt und die Gegenstände 1 mittels eines Handhabungswerkzeugs 4 entnommen oder bearbeitet werden können. Zur genauen Positionierung kann eine Rastvorrichtung vorge­ sehen werden, die anhand der Fig. 10 und 11 erläutert wird. Aus Fig. 3 ist besonders gut ersichtlich, wie die Gegenstände 1 in äußerst hoher Packdichte angeordnet sind. Diese ist noch dadurch optimiert, daß die Reihen 9 von Gegenständen 1 gegeneinander versetzt angeordnet sind, wie in Fig. 4 dargestellt.
Hülle 3 und Aufnahmeteil 5 mit Gegenständen 1 können derart ausgebildet sein, daß die Gegenstände 1 dicht an die Wandung der Hülle 3 heranreichen. Alternativ kann das Aufnah­ meteil 5 derart gelagert sein, daß es durch Federkraft oder manuell vertikal so justiert werden kann, daß eine Reihe 9 von Gegenständen 1 unmittelbar unter der Öffnung 2 zu liegen kommt.
Eine weitere Ausführungsmöglichkeit kann vorsehen, daß statt der Festklemmung der Gegenstände 1 auf dem Aufnahmeteil 5 diese durch eine Hülle, z. B. durch einen einfachen Folienschlauch, gehalten werden. Dann ist das Aufnahmeteil 5 derart in die Darbietungssta­ tion einzusetzen, daß der umhüllende Folienschlauch an der Hülle 3 gehalten wird und sich das bestückte Aufnahmeteil 5 dadurch innerhalb des Folienschlauchs drehen läßt. Denkbar ist eine dünne, an der Wandung des Aufnahmeraums 43 anhaftbare Folie. Diese kann beispiels­ weise durch Luftdruck von den Gegenständen 1 entfernt und unter Dehnung mit der Wandung des Aufnahmeraums verbunden werden. Auf diese Weise sind die Gegenstände 1 im Auf­ nahmeteil 5 fixiert. Die Hülle muß dann allerdings im Bereich der Öffnung 2 ein entfernbares Teil aufweisen.
Um jederzeit einen Überblick über den noch in der Darbietungsstation 11 vorhandenen Vorrat an Gegenständen 1 zu haben, ist eine Füllstandsanzeige von Vorteil. Diese kann als Markie­ rung oder als Fenster an der Außenseite vorgesehen sein. Ein solches Fenster kann sich über die Länge der Hülle 3 erstrecken, es ist aber auch möglich, die gesamte Hülle 3 aus einem durchsichtigen Material zu fertigen. Letztere Ausführungsform kann auch zum Auffinden gekennzeichneter Gegenstände, beispielsweise Proben, die zu bearbeiten sind, dienen.
Die Fig. 5 und 5a zeigen eine Ausführungsform eines weiteren Aufnahmeteils 5 bei der die schlanken Enden 6 der Gegenstände 1 in Bohrungen 40 stecken. Die Anordnung erfolgt der­ art, daß die bereits genannten Reihen 9 von Gegenständen 1 entstehen, also die breiten Enden 8 der Gegenstände 1 in dem entsprechenden Raster angeordnet sind. Die Bohrungen 40 für die Aufnahme der Gegenstände 1 können als konische Bohrungen, als Bohrungen mit einer Anphasung oder auch als Stufenbohrungen ausgeführt sein, wobei letztere eine besonders gute Positionierung der Gegenstände 1 erlauben. Dies ist in Fig. 5a dargestellt.
Fig. 6 und 6a zeigen eine Ausführungsform eines weiteren Aufnahmeteils 5. Diese besteht aus Klemmkörpern 13, die auf einer Achse 12′ angeordnet sind. Die Klemmkörper 13 weisen Klemmnuten 18 auf, wobei die Gegenstände 1 durch die Klemmnuten 18 zweier Klemmkör­ per 13 festgeklemmt werden. Die Klemmkörper 13 sind aus einem elastischen, einen entspre­ chenden Druck auf die Gegenstände 1 ausübenden Material gefertigt. Dadurch kann eine sehr hohe Speicherdichte erzielt werden, bei der die breiten Enden 8 der Gegenstände 1 unmittel­ bar aneinanderliegen. Durch Aufreihung mehrerer Klemmkörper 13 auf der Achse 12′ lassen sich Reihen 9 von Gegenständen 1 der gewünschten Anzahl in beliebigen Abständen anord­ nen.
Die Fig. 7, 7a und 7b zeigen die Funktion und die Ausbildung eines Halteteils 15. Als zusätzliches Bauteil kann ein die gesamte Länge einer Ummantelung 3 oder einer Darbie­ tungsstation 11 durchziehendes Halteteil 15 vorgesehen sein, das die Gegenstände 1 fixiert und abstützt. Zu diesem Zweck ist das Halteteil 15 im Bereich der Öffnung 2 angeordnet, untergreift mit einer Haltefläche 42 die Gegenstände 1 an Absätzen 41 und stützt diese, damit zur Entnahme mittels eines Entnahmewerkzeugs 4 genügend Druck ausgeübt werden kann. Dabei zeigt die Fig. 7 ein solches Halteteil 15 von oben, die Fig. 7a die Anordnung des Halte­ teils 15 an den Gegenständen 1 von der Seite und die Fig. 7b diese Anordnung in Vergröße­ rung. Neben der Fixierung der Gegenstände 1 kann das Halteteil 15 als Anschlagbegrenzung für die Drehbewegung des Aufnahmeteils 5 dienen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit könnte darin bestehen, die im Aufnahmeteil 5 steckenden Gegenstände 1 zu lösen. Um Platz für das Halteteil 15 zu gewinnen, kann auch vorgesehen werden, eine Reihe 9 von Gegenständen 1 auszulassen.
Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform einer Rastvorrichtung. Mit einer Achse 12, die mit dem Aufnahmeteil 5 in Verbindung steht, ist ein Zahnrad 21 verbunden, welches mit einer Rast­ vorrichtung 22 zusammenwirkt. Diese Rastvorrichtung 22 ist als Klinke ausgeführt, welche in die Zähne des Zahnrads 21 eingreift. Auf diese Weise kann an dem Handrad 16 weitergedreht werden, und immer dann, wenn eine Reihe 9 von Gegenständen 1 unter der Öffnung 2 liegt, rastet die Klinke in das Zahnrad 21 ein. Eine solches Klinke 22 kann selbstverständlich auch in anderer Weise ausgeführt sein. Auch elektromechanische oder elektronische Rastvorrich­ tungen sind möglich.
Fig. 9 zeigt eine schematische Darstellung einer Darbietungsstation 11 mit einem Deckel 20, der als Klappdeckel ausgeführt sein kann. Die Darbietungsstation kann aufgeklappt und die Aufnahmeeinheit 45 eingelegt werden. Danach läßt sich der Deckel 20 wieder schließen, wobei er eine Öffnung 46 freiläßt. Die als Schutzfolie 29 zum Transport ausgebildete Hülle 23 weist eine Lasche 47 auf, die aus der Öffnung 46 herausragt. An dieser Lasche 47 wird die Schutzfolie 29 ergriffen und von der Aufnahmeeinheit 45 abgezogen. Es ist jedoch auch möglich, die Schutzfolie 29 sukzessive abzuziehen, damit nur die zu entnehmenden Reihen 9 von Gegenständen 1 freigegeben sind. Zu diesem Zweck muß die Öffnung 46 zum Herauszie­ hen der Schutzfolie 29 in Drehrichtung kurz vor der Öffnung 2 für die Zugänglichkeit der Gegenstände 1 angeordnet sein. Die Schutzfolie 29 kann jedoch auch durch die Öffnung 2 herausgezogen werden. Zweckmäßigerweise haftet die Schutzfolie 29 auf den Öffnungen 10 der Gegenstände 1.
Gegenstände 1, insbesondere Proben, lassen sich mit der Schutzfolie 29 auch wieder ver­ schließen. Dann muß das Aufnahmeteil 5 mit den Gegenständen 1, z. B. mittels eines Antriebs wieder zurückgedreht werden.
Die Fig. 10, 10a, 10b und 10c zeigen verschiedene Ausgestaltungen der Verbindung des Aufnahmeteils 5 einer Aufnahmeeinheit 45 mit dem Antrieb einer Darbietungsstation 11. Fig. 10 zeigt eine Darbietungsstation, von welcher der seitliche Deckel entfernt ist und in die eine Aufnahmeeinheit 45 in Pfeilrichtung eingeschoben wird. Diese kann beispielsweise ein Auf­ nahmeteil 5 aufweisen, welches rohrförmig ausgestaltet ist. Dieses Rohr wird auf eine Lage­ rung 28 mit konischer Passung aufgeschoben, und ein Stift 17 sorgt für eine sichere Mitnahme des Aufnahmeteils 5, wenn die Lagerung 28 mittels des Handrads 16 gedreht wird. Dabei kann der Stift 17 in eine Klemmnut 18 eingreifen, welche als einfache Einkerbung oder mit einer Engstelle versehen ausgebildet sein kann. Es ist jedoch auch möglich, die Lagerung 28 mit einer Spielpassung zu versehen und einen Bajonettverschluß 19 vorzusehen, wobei dann eine Federkraft sinnvoll ist, die den Stift 17 in der Vertiefung am Ende der Nut des Bajonett­ verschlusses 19 sicher positioniert. Die Nut 18 ist in Fig. 10b und der Bajonettverschluß 19 in Fig. 10c dargestellt. Der Stift 17 kann auch in einen einfachen Schlitz eingreifen und die Auf­ nahmeeinheit 45 durch den Deckel 20 gehalten sein. Selbstverständlich sind die beschriebe­ nen Ausbildungen auch dann möglich, wenn das Aufnahmeteil 5 keine Rohrform aufweist. Beispielsweise kann auch eine rohrförmige Achse auf die beschriebene Weise mit dem Handrad 16 verbunden werden.
Fig. 11 zeigt eine weitere Verbindung einer Aufnahmeeinheit 45 mit einer Darbietungsstation 11. Im Gehäuse der Darbietungsstation 11 ist eine Kugel 26 vorgesehen, welche mittels einer Feder 25 in Richtung des Aufnahmeraums 43 gedrückt wird, jedoch durch eine Verengung ihrer Lagerung gehalten ist. Das Aufnahmeteil 5 ist rohrförmig ausgebildet und weist eine Rinne 14 auf, die sich um den Umfang erstreckt und in welche die Kugel 26 beim Einschieben des Aufnahmeteils 5 einrastet. Die Rinne 14 verfügt über eine Lochreihe 27, welche als durchgehende Löcher oder als Vertiefungen ausgeführt sind. Beim Drehen des Aufnahmeteils 5 rastet die in der Rinne 14 laufende Kugel 26 zusätzlich in die Löcher der Lochreihe 27 ein und positioniert dadurch die Reihen 9 von Gegenständen 1 unterhalb der Öffnung 2. Für die Drehung des Aufnahmeteils 5 ist dieses mit einem Handrad 16 verbunden, wobei eine solche Verbindung in der oben beschriebenen Art herstellbar ist. Eine derartige Rastvorrichtung mittels einer federbelasteten Kugel kann jedoch auch an der Lagerung 28 vorgesehen sein, wobei sie dann allerdings nur als Rastvorrichtung dient und eine Verbindung des Aufnahme­ teils 5 mit der Lagerung 28 in oben beschriebener Weise vorgenommen werden muß.
Es ist auch möglich, die Verbindung zwischen dem Handrad 16 und dem Aufnahmeteil 5, insbesondere wenn dieses anders ausgestaltet ist, durch eine Achse herzustellen und zusätzlich ein Rad anzuordnen, in welches die Kugel 26 rastend eingreifen kann.
Fig. 11 zeigt noch, wie die Anordnung 31 der Gegenstände 1 aussieht, bei der die Gegen­ stände 1 einer Reihe 9′ in die Lücken der Gegenstände 1 der angrenzenden Reihe 9′′ eingrei­ fen.
Fig. 12 zeigt eine Darbietungsstation 11 mit einem Halterahmen 44. Dabei sind Aufnahme­ einheiten 45 aufgenommen, welche über eine Hülle 3 mit einer Öffnung 2 verfügen. Zu die­ sem Zweck wird die Hülle 3 fest von dem Halterahmen 44 gehalten, und das Aufnahmeteil 5 wird mit einem Antrieb, beispielsweise mit dem Handrad 16, verbunden. Auch der Halterah­ men 44 kann über ein Rastvorrichtung verfügen, die dafür sorgt, daß eine Einrastung immer dann stattfindet, wenn eine Reihe 9 von Gegenständen 1 unter der Öffnung 2 zu liegen kommt. Diese Darbietungsstation 11 hat den Vorteil eines besonders einfachen Aufbaus.

Claims (27)

1. Darbietungsstation (11) mit einer Aufnahmeeinheit (45) zur einzelnen oder reihenweisen Bereitstellung von Gegenständen (1) für Laborbedarf mit sich verjüngender Außenkontur (7), insbesondere von Pipettenspitzen oder Reaktionsgefäßen, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände (1) in einem zylindrischen Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) der Aufnahmeeinheit (45) in Reihen (9, 9′, 9′′) parallel zur Längsachse des zylindrischen Aufnahmeteils (5, 13, 33, 39) derart angeordnet sind, daß sie mit ihren schlanken Enden (6) in Richtung der Mittelachse des Aufnahmeteils (5, 13, 33, 39) ausgerichtet und mit ihren breiten Enden (8) im wesentlichen auf der Oberfläche eines gedachten zylindrischen Körpers angeordnet sind, wobei die Gegenstände (1) gegen das Heraus­ fallen aus dem Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) gesichert und von einer Hülle (3, 23) umgeben sind, wobei das Aufnahmeteil (5, 15, 33, 39) durch eine Halteeinrichtung (28, 38, 44) drehbar in der Darbietungsstation (11) gehalten ist und wobei eine Reihe (9, 9′, 9′′) von Gegenständen (1) durch Drehung des zylindrischen Aufnahmeteils (5, 13, 33, 39) um seine Längsachse in einer Bearbeitungs- oder Entnahmeposition unter einer Öffnung (2) der Hülle (3, 23) derart positionierbar ist, daß die Reihen (9, 9′, 9′′) von Gegenständen (1) in dem zylindrischen Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) zur Bearbeitung oder Entnahme durch die Öffnung (2) zugänglich sind.
2. Darbietungsstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (2) verschließbar ist.
3. Darbietungsstation nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (2) mittels eines Schiebers (30) derart freigebbar ist, daß eine beliebige Anzahl von Gegenständen (1) einer Reihe (9, 9′, 9′′) zugänglich ist.
4. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) in die Hülle (3) einlegbar ist.
5. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rastvorrichtung (22) vorhanden ist, die einrastet, wenn sich eine Reihe (9, 9′, 9′′) von Gegenständen (1) unterhalb der Öffnung (2) befindet.
6. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände (1) durch die Hülle (3) gehalten sind und sich die Öffnung (2) auf der Oberseite der Hülle (3) befindet.
7. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände (1) im Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) mit einer derartigen Haltekraft befestigt sind, daß sie durch ein Handhabungswerkzeug (4), beispielsweise durch eine Pipette, unter Überwindung der Haltekraft entnehmbar sind.
8. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung der Gegenstände (1) auf dem Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) derart erfolgt, daß ihre breiten Enden (8) ein orthogonales Raster bilden.
9. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung (31) der Gegenstände (1) derart erfolgt, daß die Reihen (9, 9′, 9′′) so gegeneinander versetzt sind, daß die Gegenstände (1) einer Reihe (9′) in den Lücken der Gegenstände (1) der angrenzenden Reihe (9′′) angeordnet sind.
10. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände (1) mit ihren schlanken Enden (6) über die Mittelachse des Aufnahmeteils (5, 13, 33, 39) ragend, seitlich versetzt liegen.
11. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände (1) durch das Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) im Bereich ihrer schlanken Enden (6) gehalten sind, derart, daß sie über den Umfang so dicht wie möglich aneinanderliegen.
12. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (5) eine rohrförmige Wandung (33) mit Bohrungen (35) aufweist, in welche die Gegenstände (1) festklemmend einsteckbar sind.
13. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Gegenstände (1) innerhalb einer Reihe (9) dem standardisierten Abstand von Mehrkanalpipetten entspricht.
14. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Absätze (41) von Gegenständen (1) einer Reihe (9) untergreifendes Halteteil (15) vorhanden ist.
15. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Antrieb aufweist, der mit dem eingelegten Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) verbindbar ist.
16. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung aufweist, welche die Drehung der Aufnahmeeinheit (45) immer dann anhält, wenn eine Reihe (9, 9′, 9′′) von Gegenständen (1) unter der Öffnung (1) ist.
17. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (3) einen zylindrischen, an einer Kreisfläche öffenbaren Aufnahmeraum (43) aufweist.
18. Darbietungsstation nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Achse (12) aufweist, auf die das Aufnahmeteil (5, 13, 33, 39) aufsteckbar ist.
19. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung des Aufnahmeteils (5, 13, 33, 39) derart vertikal verstellbar ist, daß mit Gegenständen beschickte Aufnahmeteile (5, 13, 33, 39) verschiedenen Durchmessers unmittelbar unter der Öffnung (2) positionierbar sind.
20. Darbietungsstation nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Aufnahmeraums (43) dem Durchmesser der Aufnahmeeinheit (45) mit den längsten üblichen Gegenständen (1) entspricht.
21. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 16, 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (43) längs geteilt ist, wobei der obere Teil als Deckel (20) zur Einbringung einer Aufnahmeeinheit (45) öffenbar ist.
22. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (3) mindestens teilweise aus durchsichtigem Material besteht.
23. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinheit (45) von einer abziehbaren Schutzfolie (29) umgeben ist.
24. Darbietungsstation nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Öffnung (46) zum Herausziehen der Schutzfolie (29) aufweist.
25. Darbietungsstation nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung (46) zum Herausziehen der Schutzfolie (29) unmittelbar vor der Öffnung (2) für die Zugänglichkeit der Gegenstände (1) befindet.
26. Darbietungsstation nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Herausziehen der Schutzfolie (29) als Antrieb für die Drehung des Aufnahmeteils (5, 13, 33, 39) zur Darbietung der Gegenstände (1) dient.
27. Darbietungsstation nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (29) über eine Lasche (47) verfügt und durch Ziehen an dieser Lasche abwickelbar ist.
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