DE19542666A1 - Verfahren zur stofflichen Verwertung von multikomponentigen gemischten Kunststoffabfällen - Google Patents
Verfahren zur stofflichen Verwertung von multikomponentigen gemischten KunststoffabfällenInfo
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Description
Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zur
stofflichen Verwertung von multikomponentigem gemischten
Kunststoffabfall. Insbesondere betrifft diese Erfindung ein
Verfahren zur stofflichen Verwertung von multikomponentigem
gemischten Kunststoffabfall durch Überführung in Garn.
Die stoffliche Verwertung von Abfällen gewinnt in
der modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die
bestehenden Deponien füllen sich auf, für neue ist kaum noch
Platz. Ein weiterer Grund für die Abfallverwertung ist die
weltweite Verknappung der für die Erzeugung von Neuware
erforderlichen Rohstoffe. Da bieten sich die häufig aus
Erdölprodukten hergestellten Altkunststoffe zur stofflichen
Verwertung geradezu an. Kunststoffe sind generell nicht
schnell abbaubar, das Erdöl wird letztendlich versiegen.
Gemischter multikomponentiger Kunststoffabfall, d. h.
Polymergemische aus zwei oder mehr polymeren Komponenten, ist
besonders zur stofflichen Verwertung geeignet. Ein Beispiel
für ein gemischtes multikomponentiges Kunststoffabfallsystem
ist die Bikomponentenfaser und aus Bikomponentenfasern
hergestellte Produkte.
Gegenüber Fasern aus nur einer Komponente zeigen
Bikomponentenfasern bei einigen Anwendungen verbesserte
Eigenschaften. Bikomponentenfasern bestehen aus zwei
verschiedenen polymeren Komponenten, die als zwei getrennte
Domänen vorliegen. In Multikomponentenfasern liegen zwei oder
mehr verschiedene polymere Komponenten in getrennten Domänen
vor. Dabei muß man Bikomponenten- und Multikomponentenfasern
von solchen Fasern unterscheiden, die zwei bzw. zwei oder
mehr als zwei verschiedene Polymere nicht in Form getrennter
Domänen, sondern nur im Gemisch enthalten.
Beispiele für Bikomponentenfaserstrukturen sind u. a.
Kernmantel-, Inseln-im-Meer-, Seite-an-Seite- und weitere
Anordnungen, wie aus den US-Patenten Nr. 3 718 534,
4 370 114, 3 531 368 und 5 162 074 bekannt, auf die alle
hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.
Eine beliebte Bikomponentenfaser hat einen Mantel
aus Nylon 6 (Polycapronsäureamid) und einen Kern aus
Polyethylenterephthalat (PET). Dieser Fasertyp eignet sich
insbesondere zur Herstellung von Faservliesen, da Nylon 6
eine niedrigere Schmelztemperatur als PET aufweist, was bei
Erhitzung auf mindestens den Schmelzpunkt von Nylon 6 an den
Kreuzungspunkten der Filamente zu punktförmigen
Verschweißungen führt. Bei bestimmten Anwendungen dieser
Bikomponentenfasern können jedoch große Mengen Rückstand
anfallen, die der Deponierung zugeführt werden. So fallen
z. B. bei der Herstellung von textilen Flächengebilden und
Autoteppichböden aus Colback (eingetragenes Warenzeichen der
Akzo), einem Garn, das zu 23% aus einer Haut aus Nylon 6 und
zu 77% aus einem Kern aus PET besteht, große Mengen an
Colback-Garn-, -Vliesstoff- und Randabschnittabfällen an. So
fallen z. B. bei der Vliesstoffherstellung jährlich über 200
Tonnen Rückstände an, die der Deponierung zugeführt werden,
wobei diese Menge aufgrund aktueller und geplanter
Produktionssteigerungen voraussichtlich noch ansteigen wird.
Aus gemischten Kunststoffabfällen hergestelltes
Rezyklat kann bei der richtigen Anwendung recht wertvoll
sein. Eine besonders wünschenswerte Möglichkeit zur
stofflichen Verwertung von gemischten Kunststoffabfällen wie
Colback-Garn- und -Vliesstoffproduktionsrückständen besteht
in der Überführung der Abfälle in Garn zum Wiedereinsatz in
neuen Flächengebilden.
Gemischte Kunststoffabfälle bringen jedoch bei der
stofflichen Verwertung ganz spezielle Probleme mit sich. So
liegt z. B. ein Nachteil der stofflichen Verwertung von
Colback-Garn- und -Vliesstoffproduktionsrückständen darin
begründet, daß Nylon und PET zwar jedes für sich leicht zu
verwerten sind, die Verwertung von Gemischen aus Nylon und
PET sich jedoch weniger leicht gestaltet. Die stoffliche
Verwertung von gemischten Kunststoffabfällen erfordert in der
Regel eine Trennung der polymeren Komponenten. Trennverfahren
basieren allgemein auf mechanischer Trennung, chemischer
Trennung oder einer Mischform dieser Ansätze. In der Regel
lohnt es sich aber nicht, Nylon und PET mittels dieser
herkömmlichen Verfahren zu trennen.
Zur mechanischen Trennung von Feststoffen gibt es
unter anderem auf Größe- und Dichteunterschieden beruhende
Verfahren, bei denen solche Vorrichtungen wie Zyklone und
Siebsichter zum Einsatz kommen, für die die Feststoffe in
Form von physikalisch verschiedenen Teilchen vorliegen
müssen. Zur stofflichen Verwertung von Colback-Garn- und
-Vliesstoffproduktionsrückständen muß man sie zu Größen
vermahlen, die leicht in Nylon- und PET-Teilchen zerfallen.
Das erfordert das Mahlen zu Teilchen, die kleiner als der
Durchmesser der Colback-Filamente, die einen Durchmesser von
etwa 40 µm aufweisen, sind. Das heißt, der Colback-Garn- und
-Vliesstoffproduktionsrückstand muß zu Teilchen vermahlen
werden, die ein Sieb der Maschenweite 400 Mesh (Lochgröße
37 µm) passieren können. Dafür gibt es zwar entsprechende
Vorrichtungen, wie den Mikro-Atomizer der Pulverizing
Machinery Co., jedoch ist das Zermahlen von Kunststoffen
schwierig und in der Regel auch teuer und erfordert häufig
kältetechnische Verfahren.
Ein chemisches Trennverfahren zur Rückgewinnung von
Nylon 6 aus Colback-Abfall ist z. B. aus dem eigenen US-
Patent Nr. 5 241 066 bekannt. Dabei liegt ein großer Nachteil
der Anwendung von chemischen Trennverfahren zur Abtrennung
von Nylon 6 und PET aus deren Mischungen darin begründet, daß
es mehrere Lösungsmittel gibt, die zwar Nylon 6, aber nicht
PET lösen können. Auch sprechen Umweltbedenken hinsichtlich
der Verwendung von Lösungsmitteln gegen die Anwendung von
chemischen Trennverfahren.
Die stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen aus
gemischten Polymeren kann weiter dadurch erschwert werden,
daß die miteinander vermischten Polymere nicht miteinander
verträglich sind. Ganz allgemein unterscheidet man bei
Polymermischungen verträgliche und unverträgliche.
Verträgliche Mischungen, wie z. B. bestimmte Konzentrationen
von Polybutylenterephthalat (PBT) in PET, haben in der Regel
nur einen Schmelzpunkt und sehen unter dem Mikroskop homogen
aus. Unverträgliche Mischungen, wie z. B. die meisten
Konzentrationen von Nylon 6 in PET, zeigen mehrere
Schmelzpunkte und sehen unter dem Mikroskop heterogen aus.
Unverträgliche Mischungen zeichnen sich oft durch schlechte
Haftung zwischen den Phasen aus.
Im geschmolzenen Zustand bilden unverträgliche
Polymermischungen flüssige Dispersionen. Das Verhalten von
flüssigen Dispersionen versteht man zwar recht gut im Falle
von Newtonschen Flüssigkeiten, recht schlecht jedoch im Falle
von zähflüssigen Flüssigkeiten wie Polymerschmelzen.
Die Morphologie dieser unverträglichen flüssigen
Dispersionen stellt gewisse Anforderungen an die Spinn- und
Streckverfahren. Bekanntlich zeigen unverträgliche flüssige
Dispersionen wie Nylon/PET-Dispersionen eine Morphologie, bei
der ein Polymer Kugeln bildet, die vom anderen Polymer
umgeben sind. Die Größe und Form dieser Kugeln beeinflussen
die Eigenschaften des fertigen Garns.
So kann zum Beispiel die Größe und Form der Kugeln
die Faserbildung aus der Schmelze beeinträchtigen. Ganz
allgemein müssen die Kugeln für einen annähernd homogenen
Fluß der Masse wesentlich kleiner als der Kapillaren
durchmesser der Spinndüse sein. Bei zu großen
Dispersionskugeln kann es unmöglich sein, eine Faser zu
erspinnen. Zudem können große Kugeln auch bei erfolgreichem
Spinnen noch das Verstrecken der Spinnfasern erheblich
erschweren.
Die Größe und Form der Kugeln unterliegen dem
Einfluß der Bedingungen der Schmelze, in der die
Grenzflächenspannung zwischen den beiden unvermischbaren
Polymeren durch viskose und elastische Kräfte ausbalanciert
wird. Die Größe der Kugeln in Schmelzdispersionen wird durch
zwei dynamische Prozesse bestimmt: Dispersion und Koaleszenz.
Durch Dispersion zerfallen die Kugeln, durch Koaleszenz
werden sie wieder vereinigt. Diese Prozesse konkurrieren und
können ein Gleichgewicht erreichen. Ein solches Gleichgewicht
ist abhängig von den volumetrischen Konzentrationen, der
örtlichen Schergeschwindigkeit, dem Flußtyp, der
Grenzflächenspannung und den Viskositäten der Flüssigkeiten.
Da kleinere Kugeln das Erspinnen von Fasern
erleichtern, begünstigen bessere Verarbeitungsbedingungen die
Dispergierung der Kugeln und verhindern ihre Koaleszenz. Die
Dispergierung von Kugeln erzielt man am leichtesten bei einem
Verhältnis der Viskositäten (Kugeln/Matrix) zwischen etwa 0,3
und etwa 1,5, sie findet aber überhaupt nicht statt bei einem
Verhältnis von über 3,0. Begünstigt wird der
Dispersionsprozeß auch durch abnehmende Grenzflächenspannung
und zunehmende örtliche Turbulenzscherspannung. Die
Grenzflächenspannung kann man mit Phasenvermittlern oder
durch Modifizierung der Polymerchemie (einschließlich
Oxidation) ändern. Die örtliche Scherspannung kann man auf
verschiedenste Weise erhöhen, wie z. B. durch Erhöhung der
Fließgeschwindigkeit oder durch Senkung der Filtrationsgröße
und des Spinndüsenkapillarendurchmessers (durch kleine
Kapillaren kann es aber dann zu anderen Fließproblemen
kommen).
Die Koaleszenz von Kugeln zu größeren Kugeln kann
man unterbinden, indem man die volumetrische Konzentration
der Kugelphase senkt und die Schergeschwindigkeit herabsetzt.
In hochviskosen Flüssigkeiten, wie z. B.
Polymerschmelzen, kann es sein, daß Dispersion und Koaleszenz
nur langsam erfolgen, so daß sich während der Extrusion kein
Gleichgewicht einstellt. Sofern Dispersion überwiegt, sollten
längere Extrusionsverweilzeiten zu einer Verbesserung des
Verfahrens führen, da sie die Kugelgröße senken. Sofern
Koaleszenz überwiegt, sollte man kürzere Verweilzeiten
anwenden, um dadurch die Kugelgröße zu verkleinern und so das
Verfahren zu verbessern.
Beim Schmelzverzug, der zwischen der Düsenplatte
(oder der Spritzquellung) und der Verfestigung des Garns
erfolgt, fließt das geschmolzene Polymer im Dehnungsfluß, bei
dem es neben der weiteren Dispergierung der Kugeln auch zu
ihrer Verlängung kommen kann, während der Koaleszenzprozeß
zum Erliegen kommt. Durch die Verlängung werden die Kugeln in
eine rechteckige Form gezogen. Eine Kugel kann auch in
kleinere Kugeln auseinandergezogen werden. Sowohl das
Verlängen wie auch das Dispergieren der Kugeln sollte die
physikalischen Eigenschaften der fertigen Faser verbessern.
Wie bereits oben erwähnt, ist ein schon unter
Schwierigkeiten aus einer unverträglichen Polymermischung
gesponnenes Garn gegenüber einem Garn aus reinem Polymer oder
einer verträglichen Mischung noch schwerer zu verstrecken.
Bestenfalls enthält die Mischung lange Fibrilen, die sich
zusammen mit dem Matrixpolymer verformen lassen.
Schlimmstenfalls enthält die Mischung große Kugeln, die sich
beim Verstrecken als formbeständig erweisen. Da die
Morphologie des Garns von den Spinnbedingungen abhängt, kann
das Zugverhalten des Garns wesentlich mit Variationen beim
Spinnen variieren. Daher sollten Verarbeitungsbedingungen für
unverträgliche flüssige Dispersionen auf die Erzielung
relativ kleiner Kugeln ausgerichtet sein, um so das Spinnen
und Verstrecken zu erleichtern und ein Garn mit verbesserten
physikalischen Eigenschaften zu erhalten.
Es gibt verschiedene Rezyklierungsverfahren, bei
denen man gemischte Polymere einsetzen kann. Eingewiesen sei
zum Beispiel auf das professionelle Entwicklungsseminar der
Universität Clemson, "Thermoplastic Waste Reclamation",
9.-10. Februar 1993; Kaminsky, W., "Recycling of Polymeric
Materials by Pyrolysis", Makromol. Chem., Macromol. Symp.
48/49, S. 381-393 (1991); und Chemical Week, "Honing
Technology to Improve Economics", 18./25. Dezember 1991. Aus
einer Mischung gebrauchter Kunststoffe kann man eine Art
Kunststoffholz extrudieren, während Verbrennung bzw.
energetische Verwertung Energie aus Kunststoffmischungen
erzeugt. Das thermische Spalten von Polymeren (Pyrolyse) ist
eine in der Entwicklung stehende Technik, die für die Zukunft
interessant sein könnte. Die meisten
Kunststoffverwertungsverfahren erfordern jedoch ziemlich
sortenreine Kunststoffe.
Frühere Versuche, Colback-Garn- und -Vliesstoff
produktionsrückstände durch Überführung in Garn zu verwerten,
waren allerdings nicht von Erfolg gekrönt. Die Ursache für
die Schwierigkeit der Garnbildung aus den Abfällen lag wohl
in der Unverträglichkeit zwischen Nylon und PET. Selbst
Versuche, Mischungen aus Neu-Nylon 6 und Neu-PET zu
verspinnen, hatten keinen Erfolg.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die
Bereitstellung eines Verfahrens zur stofflichen Verwertung
von multikomponentigen Polymermischungen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist
die Bereitstellung eines Verfahrens zur stofflichen
Verwertung von bikomponentigen unverträglichen
Polymermischungen.
Weiterhin ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Verfahren zur stofflichen Verwertung von Nylon-PET-
Mischungen bereitzustellen.
Eine zusätzliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist die Bereitstellung eines Verfahrens zur stofflichen
Verwertung von Colback-Nylon/PET-Produktionsrückständen durch
Überführung in Garn.
Diese und weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß
gelöst.
Die vorliegende Erfindung basiert auf der
überraschenden Entdeckung, daß Colback-Produktionsrückstände
dadurch verwertet und in Garn überführt werden können, indem
man ein Agglomerat aus den Colback-Rückständen verspinnt.
Überraschend ist diese Entdeckung insbesondere, weil
vorherige Versuche, Mischungen aus Neu-Nylon 6 und Neu-PET zu
verspinnen, nicht erfolgreich waren.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit
allgemein ein Verfahren zur stofflichen Verwertung eines
multikomponentigen gemischten Kunststoffabfallmaterials, bei
dem man ein multikomponentiges gemischtes Kunststoff
abfallmaterial, insbesondere ein faserförmiges und
vorzugsweise eine Bikomponentenfaser, agglomeriert und zu
einem unverstreckten Garn verspinnt, wobei das
multikomponentige gemischte Kunststoffabfallmaterial ein
Gemisch aus mindestens zwei miteinander unverträglichen
Polymeren darstellt.
Gegebenenfalls kann man zusätzlich eine Verstreckung
entweder in einem mit dem Spinnen kontinuierlichen Verfahren
oder als ein sekundäres, diskontinuierliches Verfahren nach
dem Spinnen durchführen.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch das durch
das erfindungsgemäße Verfahren hergestellte Garn und solches
Garn enthaltende Spinnvliesartikel.
Die Fig. 1 zeigt ein Diagramm der Beziehung
zwischen der relativen Viskosität eines rheometerextrudierten
Nylon-PET-Agglomerats gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
und der Temperatur und Haltezeit.
Die Fig. 2A-2C sind Diagramme der Beziehung
zwischen der Schmelzviskosität eines rheometerextrudierten
Nylon-PET-Agglomerats gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
und der Schergeschwindigkeit, der Temperatur und der
Schmelzhaltezeit.
Die Fig. 3 ist ein Diagramm der Beziehung zwischen
der Bruchdehnung des unverstreckten Garns und dem Einzeltiter
des unverstreckten Garns.
Die Fig. 4 ist ein Diagramm der Beziehung zwischen
der relativen Viskosität einer Nylon-PET-Polymermischung und
der mittleren Extrusionsverweilzeit.
Die Fig. 5 ist ein Diagramm der Beziehung zwischen
der Bruchdehnung eines unverstreckten Nylon-PET-Garns und der
mittleren Extrusionsverweilzeit.
Erfindungsgemäß wird allgemein ein
multikomponentiges gemischtes Kunststoffabfallmaterial
agglomeriert und das Agglomerat zu unverstrecktem Garn
versponnen.
Das beim erfindungsgemäßen Verfahren agglomerierte
multikomponentige gemischte Kunststoffabfallmaterial ist eine
Polymermischung generell aus mindestens zwei unverträglichen
Polymeren.
Unverträgliche Polymere sind physikalisch und
chemisch verschiedene und getrennte Einheiten und sind von
verträglichen Polymeren zu unterscheiden, wobei die letzteren
auch ohne Klebstoff oder Vorbehandlung fest aneinander haften
können und sich nur in physikalischen Eigenschaften wie
Taktizität, Kristallinität, Molekulargewicht oder
Molekulargewichtsverteilung voneinander unterscheiden.
Beispiele für unverträgliche Polymerpaare sind unter
anderem Polyamid (Nylon) mit PET, Polybutylenterephthalat
(PBT), Polypropylen, Polyethylen und einem Copolymeren aus
Vinylidenchlorid und Vinylchlorid sowie Polypropylen mit PET,
Polyhexamethylen-1,3-benzoldisulfonamid, Poly-beta
propionlacton, Polyharnstoff, Polystyrol und Poly-2-
cyanacrylsäuremethylester.
Bevorzugt handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen
agglomerierten und versponnenen Material um ein faserförmiges
Material aus einem bikomponentigen unverträglichen gemischten
Kunststoff. Als besonders zur erfindungsgemäßen Behandlung
geeignet hat sich eine Mischung aus Polyamid (Nylon) und
Polyester erwiesen. Aufgrund der großen Mengen an jährlich
deponierten Colback-Produktionsrückständen ist es, wie
bereits erläutert, besonders wünschenswert, Colback-
Produktionsrückstände (23 Gew.-% Nylon 6, 77 Gew.-% PET) nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren zu behandeln.
Ein zur erfindungsgemäßen Verwendung besonders
geeignetes Nylon 6 (Polycapronsäureamid) ist das
dicarbonsäureterminierte Polycapronsäureamid gemäß US-
Patent Nr. 3 658 981, auf das hiermit ausdrücklich Bezug
genommen wird. Dieses dicarbonsäureterminierte
Polycapronsäureamid enthält 10 mÄq (Milliäquivalente)
primärer Aminogruppen pro Kilogramm Polyamid. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist jedoch nicht auf solche
Polyamide beschränkt, sondern es können auch solche Polyamide
darin Verwendung finden, die z. B. 100 mÄq Endgruppen und mehr
als 40 mÄq primärer Aminogruppen pro Kilogramm Polyamid
enthalten.
Neben PET sind als andere zum Einsatz in den für die
Zwecke der Erfindung bevorzugten Nylon-Polyester-Mischungen
geeignete Polyester unter anderem die aus der oben schon
unter Bezugnahme erwähnten US-Patentschrift Nr. 3 658 981
bekannten zu nennen. Zu solchen Polyestern zählen unter
anderem die mit 1 bis 2 aromatischen Ringen in der
wiederkehrenden Einheit der Hauptkette, wie zum Beispiel
Polybutylenterephthalat, Polyethylen-2,6-
naphthalindicarboxylat, Polyethylen-2,7-naphthalindi
carboxylat und Polyhexamethylen-4,4′-diphenylsulfondi
carboxylat. Bei dem Polyester kann es sich auch um einen
Copolyester aus zwei der oben aufgeführten Polyester handeln.
Die erfindungsgemäße agglomerierte Polymermischung
kann etwa 5 Gew.-% bis etwa 95 Gew.-% eines Polymers und etwa
95 Gew.-% bis etwa 5 Gew.-% des zweiten Polymers enthalten.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelte
Nylon-PET-Mischungen können etwa 20 Gew.-% bis etwa 25 Gew.-%
Nylon und etwa 75 Gew.-% bis etwa 80 Gew.-% PET enthalten.
Wie schon weiter oben erwähnt, enthalten die in Colback-Garn
und -Flächengebilden verwendeten Nylon 6/PET-Mischungen etwa
23 Gew.-% Nylon und etwa 77 Gew.-% PET. Garn und
Flächengebilde unter dem Namen "Colback" sind im Handel von
der BASF Corporation erhältlich. Hinsichtlich näherer Angaben
zu Colback-Garnen und -Flächengebilden wird hiermit
ausdrücklich zum Beispiel auf die US-Patentschrift Nr.
5 241 066 Bezug genommen.
Vor der Agglomerierung kann der gemischte
Kunststoffabfall in allen geeigneten Verarbeitungsformen
vorliegen, z. B. als Schnitzel, Pulver, Garn, Vliesstoff und
ähnliches. Vorzugsweise wird der Abfall vor der
Agglomerierung verkleinert. Die Verkleinerung kann zum
Beispiel in einem Granulator erfolgen, in dem der Abfall in
Schnitzel, Schuppen oder ähnliches umgeformt wird.
Die Agglomerierung der Abfallmischung kann in allen
möglichen Plastkompaktoren erfolgen, wie z. B. einem
Plastkompaktor des Typs CONDUX (erhältlich von CONDUX, Teil
der HERBOLD Granulators Inc.). In der Regel erfolgt die
Einführung der Abfallmischung in den Plastkompaktor mittels
einer kontinuierlich arbeitenden Zufuhrschnecke. Die
Agglomerierung des Kunststoffabfallgemischs erfolgt bevorzugt
bei einer Temperatur zwischen der Glasübergangstemperatur des
Polymergemischs und bei einer unter der Schmelztemperatur
liegenden Temperatur.
Die Durchführung der Agglomerierung in einem solchen
Temperaturbereich verhindert einen thermischen Abbau der
Mischung und beschränkt den Viskositätsverlust auf ein
Minimum. Typischerweise wird die Agglomerierung bei einer
Temperatur von etwa 10°C über der Glasübergangstemperatur des
Materials bis etwa 10°C unter der Glasübergangstemperatur des
Materials durchgeführt. Die Glasübergangstemperatur der
Polymermischung kann man nach bekannten Methoden bestimmen.
Nach der Agglomerierung kann das kompaktierte
Abfallmaterial gewünschtenfalls zu Granulat verkleinert
werden. Die Granulierung kann zum Beispiel in einem
Granulator erfolgen. Das agglomerierte Material besteht
generell aus Teilchen mit einem kieselähnlichen Aussehen.
Die Schmelzviskosität des Agglomerats ist für die
Steuerung der Verspinnung des Agglomerats wichtig. So baut
PET zum Beispiel mit der Zeit ab, was sich in niedrigeren
Schmelzviskositäten zeigt. Je niedriger die
Schmelzviskosität, desto kürzer die beim Spinnen
erforderliche Verweilzeit. Bei niedrigschmelzviskosen
Polymermischungen kann eine lange Verweilzeit zu
Knötchenbildung im Garn und zu Oligomeransammlungen an der
Spinndüsenplatte führen, was das Spinnen wesentlich
erschwert.
Die Schmelzviskosität des Agglomerats ist zwar für
die Steuerung des Spinnverfahrens wichtig, doch ist die
relative Viskosität des Agglomerats leichter zu bestimmen.
Die Schmelzviskosität eines Agglomerats aus einer
Mischung, die zu 23 Gew.-% aus Nylon 6 und zu 77 Gew.-% aus
PET besteht, liegt bevorzugt bei etwa 60 bis etwa 150 Pa·s,
besonders bevorzugt bei etwa 75 bis etwa 125 Pa·s, ganz
besonders bevorzugt bei etwa 100 bis etwa 125 Pa·s. Die
relative Viskosität des Agglomerats liegt bevorzugt bei etwa
1,5 bis etwa 2,5, besonders bevorzugt bei etwa 1,8 bis etwa
2,1 und ganz besonders bevorzugt bei etwa 1,8 bis etwa 1,95.
Aus den im weiteren genannten Gründen enthält das
Agglomerat vor dem Spinnen vorzugsweise wenig Feuchtigkeit.
Zur Senkung des Feuchtigkeitsgehalts kann man entweder das
Agglomerat selbst trocknen oder, zum Beispiel durch Vakuum
und Erhitzen in einem Mischgerät, das vor der Agglomeration
vorliegende Gemisch aus polymeren Komponenten, wie das
obenerwähnte Gemisch aus Polymerschnitzeln oder -pulvern.
Das Agglomerat kann ein oder mehrere Additive
enthalten, wie zum Beispiel Hitze- und/oder
Lichtstabilisatoren, Mattierungsmittel, Pigmente,
Antistatika, Gleitmittel und ähnliche, die dem vorgesehenen
Verwendungszweck des Garns entsprechen. So können Nylon-PET-
Agglomerate zum Beispiel die Netzbarkeit oder
Dispergierfähigkeit von Polyester durch Nylon bewirkende
"Verbrückungsmittel" enthalten, um so die Bildung und
Erhaltung einer Dispersion geschmolzener Polyesterteilchen im
geschmolzenen Nylon zu erleichtern. Normalerweise kann das
Agglomerat bis etwa 5 Gew.-% eines oder mehrerer der oben
aufgeführten Additive enthalten.
Das Agglomerat kann man dann in allen herkömmlichen
Spinnvorrichtungen, wie zum Beispiel solchen mit labormäßigen
oder betriebsmäßigen Extrudern, verspinnen.
Ein Beispiel für einen geeigneten Laborextruder ist
ein Extruder mit einem Schneckendurchmesser von einem Zoll
und einer Kanaltiefe in der Dosierstrecke von 0,031 Zoll.
Ein Beispiel für einen geeigneten betriebsmäßigen Extruder
ist ein solcher mit einem Schneckendurchmesser von 3,5 Zoll
und einer Kanaltiefe in der Dosierstrecke von 0,0938 Zoll.
Jeder Extruder kann normalerweise bis zu vier Spinndüsen
versorgen. Typisch sind ein stündlicher Durchsatz durch jede
Spinndüse von 1 bis 5 lb und ein stündlicher Durchsatz für
jede Kombination aus 136-Loch-Spinndüse und Kühlschacht von
etwa 25,8 lb pro Stunde.
Allgemein verspinnt man das Agglomerat, indem man es
durch den Extruder, einen Filter und mindestens eine
Spinndüse leitet, wobei jede Spinndüse Kapillaren enthält.
In dem Extruder unterliegt das Agglomerat einer
Temperatur, die ausreicht, das Agglomerat zu schmelzen, d. h.
der Schmelztemperatur. Im Falle von Nylon-PET-Mischungen
liegt diese Temperatur üblicherweise bei etwa 265°C bis etwa
285°C.
Im Extruder setzt man das Agglomerat üblicherweise
Mischscherkräften aus, die ausreichen, um die Teilchengröße
im gewünschten Bereich zu halten. Das Agglomerat enthält
Teilchen mit einem Durchschnittsdurchmesser von bevorzugt
etwa 1 bis etwa 5 Millimetern, besonders bevorzugt von etwa
1 bis etwa 3 Millimetern und ganz besonders bevorzugt von
etwa 3 Millimetern.
Im Falle von erfindungsgemäß geeigneten Agglomeraten
aus Nylon-PET-Polymermischungen liegt das scheinbare
spezifische Mischschergeschwindigkeitsgefälle bevorzugt bei
mindestens 80 s-1 und ganz besonders bevorzugt bei etwa 120
bis etwa 200 s-1.
Spinndüsenschergeschwindigkeitsgefälle durch das
Spinndüsenloch liegen bevorzugt bei etwa 3000 s-1, besonders
bevorzugt bei mindestens 5000 s-1 und ganz besonders
bevorzugt bei bis zu etwa 30 000 s-1.
Zu den wichtigsten Spinngrößen zählen
Spinndüsenkapillarendurchmesser, Typ der Polymerfiltration,
Spinntemperatur und Schmelzverweilzeit. Daneben scheint auch
der Feuchtigkeitsgehalt des Agglomerats einen Einfluß auf das
Spinnverhalten zu haben.
Jede Spinndüse besitzt Kapillaren eines zur
weitgehenden Vermeidung von Filamentabrissen an der Spinndüse
genügend großen Durchmessers. Dabei sollten die
spinndüsenkapillaren nicht nur groß genug sein, um Brüche an
der Spinndüse weitgehend zu vermeiden, sondern auch klein
genug, um Filamentbrüche beim Lauf über eine Galette im
Rahmen des Aufwickelns weitgehend zu vermeiden. Allgemein
hängt die Kapillarengröße vom Einzeltiter der Filamente ab.
In der Regel gilt: je kleiner der Einzeltiter, desto kleiner
sollte der Kapillarendurchmesser sein. Da der Einzeltiter
generell von der jeweils im Filament eingesetzten
Polymermischung abhängt, kann auch die entsprechend
einzusetzende Spinndüsenkapillarengröße sich entsprechend den
jeweils in einem Filament vorliegenden Polymeren ändern. Der
Fachmann kann den jeweils zur Verwendung bei einer bestimmten
Polymermischung geeigneten Kapillarendurchmesser ohne
weiteres bemessen.
Im Falle von Nylon-PET-Agglomeraten haben die
Spinndüsenkapillaren bevorzugt einen Durchmesser von größer
als 300 µm bis weniger als 1200 µm, besonders bevorzugt von
etwa 600 µm bis etwa 1000 µm. Ganz besonders bevorzugt haben
die Spinndüsenkapillaren einen Durchmesser von 800 µm.
Versuche, Nylon-PET-Agglomerate durch Kapillaren mit einem
Durchmesser von 300 µm zu verspinnen, ergaben häufig Brüche
an der Spinndüse, während sich bei Versuchen mit Kapillaren
eines Durchmessers von 1200 µm häufig Filamentbrüche an der
Galette ergaben. Der Kapillarendurchmesser von 800 µm ist
wesentlich größer als der von Kapillaren, die entweder für
Nylon oder für PET allein eingesetzt werden. Dieser größere
Kapillarendurchmesser führt bei der Dehnungsfließphase des
Verzugs zu einer Verlängung der in der geschmolzenen Nylon-
PET-Mischung enthaltenen Nylonkugeln, was das Garnverhalten
verbessert. Weiterhin sollte das Verhältnis der Länge zum
Durchmesser der Kapillaren bei 1,5 oder mehr liegen, wobei
der erhöhte Druck, der erforderlich ist, um die
Polymermischung mit der gewünschten Ausströmgeschwindigkeit
durch eine längere Kapillare zu drücken, den oberen Grenzwert
bestimmt. Bevorzugt liegt das Verhältnis der Länge zum
Durchmesser der Kapillare bei etwa 2 bis 5.
Die Spinndüsenkapillaren können rund sein oder auch
schlitzförmig, bogenförmig, dreieckig, quadratisch,
halbmondförmig, kreuzförmig, sternförmig, Y-förmig oder
ähnlich, und/oder sie können auch so angeordnet sein, daß
sich die Filamente teilweise verkleben und so verschiedene
unrunde Querschnitte annehmen. Löcher zur Bildung von
Hohlfilamenten können auch eingesetzt werden. Der Einsatz von
unregelmäßigen Formen kann jedoch die
Spinndüsenscherverhältnisse beeinflussen.
Als Polymerfiltration werden diejenigen bevorzugt,
die deutliche Erhöhungen des Packdrucks und die Bildung von
Polymertropfen unter der Spinndüse vermeiden.
Infolge von Nylon 6/PET-Mischungen sind ganz
besonders bevorzugte Typen der Polymerfiltration 10er
Sintermetallkerzenfilter (Filtration 100 µm), z. B. Mott-10-
Filter, sowie Siebfilter. 3er Sintermetallkerzenfilter
(Filtration 15 µm), zum Beispiel Mott-3-Filter, können zu
schnellem Packdruckaufbau und unter Umständen zur Bildung von
Polymertropfen unter der Spinndüse führen. 6er Sintermetall
kerzenfilter (Filtration 40 µm), zum Beispiel Mott-6-Filter,
funktionieren viel besser als 3er Sintermetallkerzenfilter,
können aber ebenfalls zu einer Erhöhung des Packdrucks
führen.
Die Wahl der Spinntemperatur sollte weitgehendes
Verspinnen der Polymermischung ermöglichen, ohne dabei einen
merklichen thermischen Abbau einer oder mehrerer der Polymere
des Agglomerats herbeizuführen. Zur Optimierung der
Spinnleistung und Garnqualität muß die Spinntemperatur
innerhalb von Grenzen geregelt werden. Die optimale
Spinntemperatur hängt von der thermischen Stabilität und
Viskosität der geschmolzenen Polymermischung ab. Zu hohe
Temperaturen können zu thermischem Abbau, Vernetzung und
anderen Veränderungen der geschmolzenen Polymermischung
führen. Zu tiefe Spinntemperaturen können die Spinnbarkeit
von hochviskosen Mischungen sehr nachteilig beeinflussen oder
sogar völlig zunichte machen. Die Spinntemperatur ist also so
zu wählen, daß diese Probleme vermieden werden. Zu hohe
Drücke können zu Produktaustritt und zum Ausfall der
Polymerpumpen wegen Verstopfung führen.
Für die bevorzugten Schmelzen aus Nylon-PET-
Mischungen liegt die Spinntemperatur bevorzugt bei etwa 265°C
bis etwa 285°C, besonders bevorzugt bei etwa 275°C bis etwa
285°C und ganz besonders bevorzugt bei etwa 275°C bis etwa
280°C.
Die mittlere Verweilzeit des Agglomerats in der
Spinndüse darf nicht zum merklichen thermischen Abbau eines
oder mehrerer der Polymere der Mischung führen. Die optimale
Schmelzverweilzeit hängt von der thermischen Stabilität der
geschmolzenen Polymermischung ab. Sollte eines oder mehrere
der Polymere mit der Zeit abbauen, können zu lange
Verweilzeiten zu Knötchenbildung im Garn und zur Ansammlung
von Oligomer an der Spinndüsenplatte führen.
Da PET in der Schmelze mit der Zeit abbaut, ergeben
kurze Verweilzeiten die besten Ergebnisse für Schmelzen aus
Nylon-PET-Mischungen. Für diese Mischungen werden mittlere
Verweilzeiten von etwa 5 bis etwa 10 Minuten bevorzugt.
Wie schon weiter oben erwähnt, scheint auch der
Feuchtigkeitsgrad des Agglomerats das Spinnverhalten zu
beeinflussen. Neben einer kurzen Schmelzverweilzeit könnte es
also möglich sein, den Polymerabbau dadurch zu minimieren,
daß man den Feuchtigkeitsgehalt des Agglomerats minimiert.
In den bevorzugten Nylon-PET-Agglomeraten liegt der
Feuchtigkeitsgehalt bevorzugt bei unter 0,02 Gew.-% und ganz
besonders bevorzugt bei unter 0,01 Gew.-%.
Nach der Extrusion, üblicherweise in eine Ruhezone,
werden die Filamente nach unten in eine Kühlzone geführt. Wie
beim Schmelzspinnen von Multifilamentgarn üblich, üben die am
Boden des Kühlschachts angeordneten Aufnahmerollen eine
gewisse Spannung auf die extrudierten Filamente aus. Die
Spannung wird auf ein niedriges, aber für einen ungestörten
Betrieb ausreichendes Niveau eingestellt. Die auf das
schmelzflüssige Filament ausgeübte Spannung ergibt sich aus
der Einwirkung der Aufnahmerollen und aus dem Gewicht des
Filamentteils unterhalb der bei austretenden schmelzflüssigen
Filamenten knapp unter deren Austritt aus der Spinndüse zu
beobachtenden Anschwellung mit einem gegenüber dem
Spinndüsenkapillarendurchmesser größeren Durchmesser im
Millimeterbereich, und verstreckt das schmelzflüssige
Filament. Die Spannung steht mit der Verlängerung des
Filaments bei der Aufnahme in Beziehung, wobei die Aufnahme
wiederum dem Schachtverzug, d. h. dem Quotienten aus
Aufnahmegeschwindigkeit und der Abzugsgeschwindigkeit des
schmelzflüssigen Polymerstroms, proportional ist. Höhere
Abzugsgeschwindigkeiten ermöglichen also bei gegebenen
Durchsatz- und Aufnahmegeschwindigkeiten eine geringere
Spannung im schmelzflüssigen Filament. Die höheren
Abzugsgeschwindigkeiten begünstigen auch die Verringerung des
Durchmessers der obenangesprochenen Anschwellung im
austretenden schmelzflüssigen Filament.
Die maximal einzustellende Abzugsgeschwindigkeit ist
abhängig von Faktoren wie Polymerviskosität, Anblasluftmenge
und ähnlichen und wird dadurch begrenzt, daß bei übermäßigen
Abzugsgeschwindigkeiten die extrudierten Filamente eine
unregelmäßig forminstabile Schmelzanschwellung ausbilden, die
zu Unregelmäßigkeiten im Einzeltiter und ähnlichem führt.
Im erfindungsgemäßen Verfahren überschreiten die
Abzugsgeschwindigkeiten bevorzugt nicht etwa 200 Fuß/min.
Das unverstreckte Garn wird üblicherweise über einen
Präparationsauftrag, wo es in der Regel großzügig präpariert
wird, und eine Galette geleitet und dann aufgespult, z. B. auf
einem Schweiter-Wickler.
Die geschmolzene Polymermischung kann entweder in
einem mit dem Spinnen kontinuierlichen Verfahren oder als ein
sekundäres diskontinuierliches Verfahren nach dem Spinnen
gegebenenfalls unter Einwirkung von Wärme verstreckt werden.
Bei einer Kaltverstreckung wird das unverstreckte Filament
aus einem Polymer permanent bei einer Temperatur unter der
Glasübergangstemperatur des Polymers gestreckt. Beim
Heißverstrecken wird das unverstreckte Filament in der Nähe
oder über der Glasübergangstemperatur der zwei oder mehr
Polymere auf geheizten Galetten verstreckt.
Das unverstreckte Garn kann nach bekannten Verfahren
verstreckt werden, wie z. B. denen gemäß der schon unter
ausdrücklicher Bezugnahme oben erwähnten US-Patentschrift
Nr. 3 658 981. So kann das Garn z. B. auf die für technische
Anwendung erwünschte größtmögliche Festigkeit oder auf die im
textilen Bereich erforderliche hohe Festigkeit und hohe
Gleichmäßigkeit (Abwesenheit von Farbstoffstreifen und
Streifigkeit) verstreckt werden.
Das bei der Verstreckung angewendete
Verstreckverhältnis, d. h. das Verhältnis der Länge des
verstreckten Filaments zu der Länge des gesponnenen,
unverstreckten Filaments, richtet sich in der Regel nach der
Bruchdehnung des unverstreckten Garns. Das
Verstreckverhältnis sollte für ähnliche Bruchdehnung des
verstreckten Garns sorgen. Für ein bestimmtes unverstrecktes
Garn zu hohe Verstreckverhältnisse können zu einem hohen
Anteil von Filamentgebrochenen in dem verstreckten Garn
führen. Diese Filamentbrüche beeinträchtigen wiederum die
Verarbeitbarkeit des verstreckten Garns.
Bevorzugt wird im erfindungsgemäßen Verfahren
unverstrecktes Nylon-PET-Garn nach dem Spinnen auf erhitzten,
bevorzugt etwa 80°C bis etwa 100°C, ganz besonders bevorzugt
etwa 90°C heißen Galetten zu einem Verstreckverhältnis von
3,5 oder weniger, besonders bevorzugt von etwa 2,95 bis etwa
3,30 und ganz besonders bevorzugt von etwa 2,95 bis etwa 3,0,
verstreckt. In Versuchen auf einer Streckzwirnmaschine kam es
bei einem Verstreckverhältnis von 3,5 zu häufigen, bei einem
Verstreckverhältnis von 3,25 zu weniger häufigen
Filamentbrüchen. Somit kann man bei der Heißverstreckung zwar
Verstreckverhältnisse bis zu 3,5 anwenden, wegen der geringen
Anzahl von Filamentbrüchen sind niedrigere
Verstreckverhältnisse jedoch bevorzugt.
Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens kann man
unverstrecktes Nylon-PET-Garn mit einem Einzeltiter von nur
20 Denier herstellen, das nach einer Heißverstreckung bei
einem Verstreckverhältnis bis zu 3,50 ein Garn mit einem
Einzeltiter von etwa 6 ergibt.
Verstreckte Filamente, wie die aus Abfällen
hergestellten, können oft mehrere Einlagerungen enthalten,
wobei es nach Filtrationstyp oder Verweilzeit keine großen
Unterschiede gibt. Die Ursache für diese Einlagerungen ist
noch nicht geklärt; dazu zählen aber Agglomerate aus
Faseradditiven wie z. B. Farbrußteilchen. Einlagerungen können
das Zugverhalten des Garns, insbesondere von Garnen mit einem
niedrigen Einzeltiter, einschränken.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellte Garn hat eine Struktur des Typs "Fibril/Matrix"
("Inseln im Meer" oder "faserförmig"), bei der das in der
größeren Menge vorliegende Polymer die Matrix bzw. das Meer
bildet und das in der kleineren Menge vorliegende Polymer die
Fibrile oder Inseln im Matrixmeer bildet. Aus Colback-
Abfällen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes
Garn enthält in einem Matrixmeer aus PET verteilte
Fibrilinseln aus Nylon, wobei die Nylonfibrile bzw. -inseln
hauptsächlich in Längsrichtung entlang der Filamentachse
liegen.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellte Garn eignet sich zum Wiedereinsatz in einem
Flächengebilde. Dabei befindet sich das rezyklierte Garn
üblicherweise in einem Zentralbereich des Flächengebildes.
Weiterhin eignet sich das Garn zur Verwendung in den in
weiterreißfesteren Flächengebilden eingesetzten schweren
Monofilamenten sowie für Anwendungen, bei denen es auf einen
hohen Einzeltiter ankommt und ein graugefärbtes Garn in Kauf
genommen werden kann.
Die folgenden Versuche sollen die Möglichkeit der
Herstellung von Garn aus agglomerierten faserförmigen
Polymermischungen belegen.
Kantenabschnitt aus 23 Gew.-% Nylon 6 und 77 Gew.-%
PET wurde mit einem Plastkompaktor Condux CV-50 agglomeriert.
Dabei schmolz das Polymergemisch nicht, sondern wurde bei
einer Temperatur im Bereich der Glasübergangstemperatur
verdichtet. Die Agglomeratteilchen hatten einen
Nenndurchmesser von 3 Millimetern (mm) und ein
kieselähnliches Aussehen. Bei der Agglomerierung trat leichte
Dampfentwicklung auf, vermutlich aus monomerem Caprolactam.
Das Agglomerat besaß eine relative Viskosität von etwa 2,03.
Das Agglomerat wurde dann in einem Rheometer
(Göttfert® Rheograph 2002) extrudiert. Das erhaltene Extrudat
wurde hinsichtlich der Einflüsse von Temperatur und
Schmelzhaltezeit auf die relative Viskosität des Extrudats
und der Einflüsse von Schergeschwindigkeit, Temperatur und
Schmelzhaltezeit auf die Schmelzviskosität des Extrudats hin
untersucht.
Durchgeführt wurden die Versuche bei
Schergeschwindigkeitsgefällen von 1000 s-1, 2000 s-1, 4000 s-1
und 8000 s-1, Temperaturen von 275°C, 278°C, 280°C, 282°C und
285°C sowie Schmelzhaltezeiten von 2, 6, 10, 14 und 18
Minuten (die eigentliche Verweilzeit war 2-3 Minuten länger
als die Schmelzhaltezeiten). Es wurde jeweils eine Düse mit
einer Kapillare von 15 mm Länge und einem Durchmesser von
0,5 mm (500 µm) eingesetzt.
Die Beziehung zwischen der relativen Viskosität des
aus dem Rheometer extrudierten Agglomerats und der Temperatur
und der Schmelzhaltezeit ist aus Fig. 1 ersichtlich. Die
Fig. 1 zeigt eine von der Temperatur abhängige zeitliche
Abnahme der relativen Viskosität.
Die Beziehung zwischen der Schmelzviskosität des
rheometerextrudierten Agglomerats und der
Schergeschwindigkeit, Temperatur und Schmelzhaltezeit ist in
Fig. 2A-2C ersichtlich. Die Schmelzhaltezeit betrug 2
Minuten in Fig. 2A, 10 Minuten in Fig. 2D und 18 Minuten in
Fig. 2C. Dabei war die eigentliche Verweilzeit jeweils 2-3
Minuten länger als die Haltezeit. Die Fig. 2A-2C zeigen
jeweils eine von der Temperatur abhängige zeitliche Abnahme
der Schmelzviskosität.
Das in Beispiel 1 hergestellte Agglomerat wurde über
Nacht getrocknet und dann auf einem gegenläufigen Leistritz-
Doppelschneckenextruder bei 280°C mit 15 lb/h durch ein Loch
mit einem Durchmesser von 2 mm zu Monofilamenten extrudiert
und in Wasser abgeschreckt. Die Monofilamente hatten jeweils
einen Nenndurchmesser von 3000 Denier (600 µm). In dem
Monofilament lag das Nylon in Form von kleinen Kugeln,
umgeben von PET, vor.
In den Beispielen 3A-3E wurden aus dem extrudierten
Agglomerat gemäß Beispiel 2 feintitrige unverstreckte Garne
mit einem Einzeltiter von 23 bis 84 Denier hergestellt und
dann auf einer Streckzwirnmaschine heiß verstreckt. In diesen
Beispielen wurden verschiedene Spinndüsenkapillarengrößen und
Schmelztemperaturen beurteilt. Achtlochspinndüsen wurden zu
800 µm- oder 1200 µm-Löchern durchbohrt. Eine Spinndüse wurde
im ursprünglichen Zustand verwendet, nominell mit 300 µm-
Löchern. Förderleistungen variierten zwischen 7,7 g/min und
26 g/min. Das Garn wurde über eine Präparierung und eine
Galette auf einer Schweiter-Aufwickelmaschine aufgewickelt.
Die Galettengeschwindigkeiten variierten im Bereich von etwa
390 bis etwa 830 m/min, wobei die entsprechenden
Aufspulgeschwindigkeiten bei etwa 393 m/min bis etwa
835 m/min lagen. Als Präparation wurde eine 30%ige Emulsion
großzügig auf das Garn aufgetragen.
Die zur Herstellung der unverstreckten Garnproben
jeweils angewendeten Förderleistungen, Spinndüsenlochgrößen
und Aufspulgeschwindigkeiten sind in Tabelle I
zusammengefaßt. Die Spinntemperatur betrug 285°C in Beispiel
3C und 278°C in den anderen Beispielen. Morphologische
Meßwerte der unverstreckten Garnproben gemäß den Beispielen
3E und 3F sind aus Tabelle II ersichtlich.
Die Beziehung zwischen der Bruchdehnung des
unverstreckten Garns und dem Einzeltiter sind aus Fig. 3
ersichtlich. In Fig. 3 entsprechen die quadratischen Punkte
den in den Beispielen 3A bis 3E hergestellten Proben und auch
den unter den gleichen Spinnbedingungen wie in Beispielen 3A,
3E und 3F hergestellten Proben. Die dunklen Rundpunkte in der
Fig. 3 entsprechen den in den im weiteren näher erläuterten
Beispielen 4A-4E hergestellten Proben.
Aus der Tabelle I und 71a. 3 ist ersichtlich,
daß die Garnproben mit den höheren Einzeltitern die höchste
Bruchdehnung ergaben. Die Garne mit den höheren Einzeltitern
wurden bei kurzen Verweilzeiten hergestellt. Die Garne mit
den höheren Einzeltitern, welche auch eine größere
Querschnittsfläche aufweisen, sollten auch von den häufigen
Garneinlagerungen weniger beeinflußt werden. Weiterhin
sollten Garne mit einem höheren Einzeltiter auch aufgrund des
höheren Verhältnisses von Fördergeschwindigkeit zu
Aufspulgeschwindigkeit eine geringere Orientierung aufweisen.
Die unverstreckten Garnproben wurden dann mit
800 m/min zwischen einer heißen 90° Galette und einer
Heizplatte 3,00fach und 3,25fach verstreckt. Die
Heizplattentemperatur wurde zwischen 120°C, 140°C und 160°C
variiert.
Die Beispiele 4A-4E wurden ausgeführt, um die
Polymerfiltration zu untersuchen und den Einfluß der
Schmelzverweilzeit auf das Faserverhalten zu bestimmen.
In den Beispielen 4A-4F wurden aus der in Beispiel 2
hergestellten extrudierten Polymermischung mit Wasser
abgeschreckte Polymerproben hergestellt und ungefähr fünf
Zoll unterhalb der Spinndüsenplatte in einem Becher mit
kaltem Wasser gesammelt. Dazu wurden Siebe oder 3er
Sintermetallkerzenfilter bei einer mittleren Verweilzeit von
5, 10 oder 20 Minuten zur Herstellung der mit Wasser
abgeschreckten Polymerproben eingesetzt. Die jeweils
angewendeten Filter und mittleren Verweilzeiten stehen in
Tabelle III. Auch in Tabelle III aufgeführt sind die Größen
der Nylonkugeln in den mit Wasser abgeschreckten
Polymerproben.
Aus Tabelle III ist ersichtlich, daß generell die
Verwendung von 3er Sintermetallkerzenfiltern etwas kleinere
Nylonkugeln als die Verwendung von Siebfiltern ergab. Die
Verweilzeit hatte wenig Einfluß auf die durchschnittliche
Kugelgröße, kurze Verweilzeiten ergaben jedoch die kleinsten
Streuungen der Kugelgrößen. Die kurzen Verweilzeiten trafen
auch mit den größeren Bruchdehnungen zusammen. Die größere
Dehnung mag an den einheitlicher bemessenen Kugeln oder an
der höheren relativen Viskosität der Polymermischung oder
beidem liegen.
In den Beispielen 4A-4E wurden gemäß Beispiel 2
hergestellte Proben aus der extrudierten Polymermischung zu
unverstrecktem Garn versponnen. Während des Spinnens wurde
die Polymerverweilzeit durch Einstellung der Förderleistung
(15, 30 oder 60 g/min) geändert, während ein fast konstanter
Einzeltiter von 40 Denier erzielt wurde, indem die Anzahl der
Filamente (8 oder 32) und die Aufspulgeschwindigkeit (410
oder 812 m/min) geändert wurden. Spinnpacks mit 3er
Sintermetallkerzenfiltern, 6er Sintermetallkerzenfiltern und
10er Sintermetallkerzenfiltern sowie ohne Sintermetallfilter
wurden verwendet, wobei alle Spinnpacks Siebfilter
enthielten.
Alle Spinndüsen wurden mit Bohrungen von 800 µm
versehen. Die jeweils verwendeten mittleren Verweilzeiten,
Filtertypen, Aufspulgeschwindigkeiten und Filamentanzahlen
sind in Tabelle IV aufgeführt.
Die Beziehung zwischen der relativen Viskosität der
Polymermischung und der mittleren Extrusionsverweilzeit ist
aus der Fig. 4 ersichtlich. Die Beziehung zwischen der
Bruchdehnung des unverstreckten Garns und der mittleren
Extrusionsverweilzeit ist in Fig. 5 wiedergegeben. In der
Fig. 5 stellen die Punkte der Gruppe A bei einer mittleren
Extrusionsverweilzeit von 5 Minuten gemessene
Bruchdehnungswerte dar, wobei der Einzeltiter des
unverstreckten Garns 40 Denier, die Anzahl der Filamente 32
und die Aufspulgeschwindigkeit 410 m/min betrug. Die Punkte
gemäß Gruppe B bedeuten bei einer mittleren
Extrusionsverweilzeit von 10 Minuten gemessene
Bruchdehnungswerte, wobei der Einzeltiter des unverstreckten
Garns bei 40, die Anzahl der Filamente bei 8 und die
Aufspulgeschwindigkeit bei 812 m/min lagen. Die Punkte gemäß
Gruppe C bezeichnen bei einer mittleren Extrusionsverweilzeit
von 20 Minuten gemessene Bruchdehnungswerte, wobei der
Einzeltiter des unverstreckten Garns bei 40, die Anzahl der
Filamente bei 8 und die Aufspulgeschwindigkeit bei 410 m/min
lagen.
Die Fig. 4 zeigt, daß die relative Viskosität der
Polymermischung bei zunehmender mittlerer
Extrusionsverweilzeit abnahm. Wie aus Tabelle IV und Fig. 5
ersichtlich, beeinflußte die mittlere Extrusionsverweilzeit
bei einem fast konstant gehaltenen Einzeltiter die
Bruchdehnung des Garns, wobei allerdings bei der
feinheitsbezogenen Höchstzugkraft des Garns ein ähnlicher
Trend nicht zu beobachten war.
Der Filtertyp hatte zwar anscheinend wenig Einfluß
auf die physikalischen Garneigenschaften, dafür aber einen
Einfluß auf die Spinnleistung. 3er Sintermetallkerzenfilter
führten zu einem schnellen Spinnpackdruckaufbau und der
Bildung von Polymertropfen unter der Spinndüse. 6er
Sintermetallkerzenfilter funktionierten zwar viel besser als
die 3er Sintermetallkerzenfilter, verursachten aber ebenfalls
einen Spinnpackdruckaufbau. Die 10er Sintermetallkerzenfilter
und die Siebfilter ergaben die besten Spinnleistungen.
Morphologische Meßwerte des unverstreckten Garns
gemäß den Beispielen 4A, 4B, 4E und 4F sind in Tabelle V
aufgeführt.
Gemäß Tabelle III korrelieren die einheitlicheren
Kugelgrößen zwar mit der höheren Garnbruchdehnung, doch ist
aus Tabelle V kein ähnlicher Trend mit der Variation der
Stabdurchmesser ersichtlich.
Beim Spinnen wurden die Nylonkugeln zu Stäben
verlängt, wobei das typische Kugelstreck- bzw.
-verzugverhältnis bei zwei bis drei lag.
Das gemäß den Beispielen 4A, 4B, 4E und 4F
hergestellte Garn wurde auf einem Galettenstand unter
Verwendung eines Garntransportwagens als Aufsteckgatter
verstreckt. Vier unverstreckte Fäden wurden zu einem
verstreckten Faden zusammengeführt. Verstreckverhältnisse von
3,50, 3,30 und 2,95 wurden entsprechend der Bruchdehnung des
unverstreckten Garns gewählt. Die drei Galettenduos wurden
bei 90°C gehalten, wobei das erste Duo bei 400 m/min und das
zweite bei 420 m liefen, und die Geschwindigkeit des dritten
Duos entsprechend dem gewünschten Verstreckverhältnis
eingestellt wurde.
In diesen Beispielen wurden unter allen Bedingungen
gelegentliche Filamentwickel beobachtet. Die in diesen
Versuchen ausgewählten Verstreckverhältnisse wurden
entsprechend den Bruchdehnungswerten der unverstreckten
Garnproben so gewählt, daß sich ähnliche Bruchdehnungen für
das verstreckte Garn einstellten.
In Tabelle VI sind die physikalischen Eigenschaften
der verstreckten Garnproben zusammengefaßt.
Wie aus Tabelle VI ersichtlich, wurden
feinheitsbezogene Höchstzugkräfte von fast 3 Gramm/Denier bei
Bruchdehnungswerten von nahezu 50% beobachtet.
Im verstreckten Garn kann eine signifikante Streuung
der Filamentgrößen vorliegen. Diese Streuung beruht nicht auf
ungleichmäßigem Verstrecken, sondern entsteht schon beim
Spinnen. Es ist höchstwahrscheinlich so, daß der Grund für
die Streuung einer Streuung der Spinndüsenkapillarendurch
messer und den relativ kurzen Kapillarenlängen zuzuschreiben
ist.
Das verstreckte Garn kann auch mehrere Einlagerungen
enthalten. Einlagerungen treten häufig (in der Regel alle
8 mm) in diesen Filamenten auf, wobei der verwendete
Filtrationstyp oder die Schmelzverweilzeit keine große Rolle
spielt.
Durch die Verstreckung des Garns werden die
Nylonkugeln noch länglicher. In REM-Aufnahmen der geschälten
Oberflächen des verstreckten Garns ist das Nylon nicht mehr
ohne weiteres von dem PET zu unterscheiden.
Für Einsatzversuche auf einer Vliesmaschine wurde
eine Probe des unverstreckten Garns gemäß Beispiel 4E auf
90°C heißen Galetten 3,50fach verstreckt und als Glattgarn
aufgewickelt. Dazu wurde das unverstreckte Garn schon als
Glattgarn von den Spulen abgewickelt. Das Garn wurde dann im
Gatter einer Vliesanlage angeordnet und durch die Garnhülsen
hindurch zu den Vliesmaschinen geblasen. Durch Filamentbrüche
riß das Garn schon in den Garnhülsen, noch ehe Flächengebilde
daraus hergestellt werden konnten.
Drei Mischungen aus jungfräulichen Schnitzeln, die
zu etwa 23 Gew.-% aus Nylon und zu etwa 77 Gew.-% aus PET
bestanden, wurden auf einem gegenläufigen Leistritz-
Doppelschneckenextruder bei 280°C mit 15 lb/h durch eine Düse
mit einem Loch von 2 mm Durchmesser in Monofilamente
extrudiert und dann mit Wasser abgeschreckt. Dabei wurden
jeweils Siebfilter und eine mittlere Verweilzeit von
5 Minuten angewendet.
Die Mischungen erwiesen sich als nicht spinnfähig.
Somit wurden nur mit Wasser abgeschreckte Proben für
morphologische Untersuchungen erhalten.
Die durchschnittlichen Durchmesser der Nylonkugeln
sowie die Viskositäten des Nylons und PETs in den mit Wasser
abgeschreckten Mikrofilamenten aus jungfräulichem Polymer bei
bestimmten Geschwindigkeitsgefällen sind in Tabelle VII
wiedergegeben.
Die Angaben in Tabelle VII zeigen, daß die kleinsten
Kugeln dann auftreten können, wenn die PET- und Nylon-
Viskositäten einander am ähnlichsten sind. Aufgrund der
kleineren Kugeln in der jungfräulichen Polymermischung wurde
eine homogenere Masse mit besseren Spinneigenschaften
erwartet. Es zeigte sich jedoch, daß trotz der generell
kleineren Kugeln aus den jungfräulichen Polymermassen diese
Massen nicht versponnen werden konnten. Somit scheint etwas
anderes als die Morphologie der Masse die Spinneigenschaften
der Masse zu beeinflussen.
Die vorhergehenden Beispiele zeigen also, daß man
Garn aus agglomerierten Nylon-PET-Abfall herstellen kann und
zudem daß ein solches Garn nicht aus gemischten
jungfräulichen Polymeren hergestellt werden konnte, trotz der
Tatsache, daß die Morphologien der Mischungen aus
jungfräulichen Polymeren denen des Rezyklats entsprachen.
Claims (44)
1. Verfahren zur stofflichen Verwertung eines
multikomponentigen gemischten Kunststoffabfallmaterials, bei
dem man das multikomponentige gemischte
Kunststoffabfallmaterial agglomeriert und zu einem
unverstreckten Garn verspinnt, wobei das multikomponentige
gemischte Kunststoffabfallmaterial ein Gemisch aus mindestens
zwei miteinander unverträglichen Polymeren darstellt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das
multikomponentige gemischte Kunststoffabfallmaterial
faserförmig ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei das faserförmige
multikomponentige gemischte Kunststoffabfallmaterial ein
faserförmiges bikomponentiges Kunststoffgemisch darstellt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das bikomponentige
Kunststoffgemisch ein Polyamid und einen Polyester enthält.
5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei das bikomponentige
Kunststoffgemisch etwa 5 bis etwa 95 Gew.-% Polyamid und etwa
95 bis etwa 5 Gew.-% Polyester enthält.
6. Verfahren nach Anspruch 4, wobei es sich bei dem
Polyamid um Polycapronsäureamid handelt.
7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei das
Polycapronsäureamid mit einer Dicarbonsäure terminiert ist.
8. Verfahren nach Anspruch 4, wobei der Polyester in
der Hauptkette eine wiederkehrende Einheit mit 1 bis 2
aromatischen Ringen enthält.
9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Polyester aus
der Gruppe Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat,
Polyethylen-2,6-naphthalindicarboxylat, Polyethylen-2,7-
naphthalindicarboxylat, Polyhexamethylen-4,4′-
diphenylsulfondicarboxylat und deren Copolyester stammt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei es sich bei dem
Polyester um Polyethylenterephthalat handelt.
11. Verfahren nach Anspruch 4, wobei es sich bei dem
Polyamid um Polycapronsäureamid und bei dem Polyester um
Polyethylenterephthalat handelt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das bikomponentige
Kunststoffgemisch etwa 20 bis 25 Gew.-% Polycapronsäureamid
und etwa 75 bis etwa 80 Gew.-% Polyethylenterephthalat
enthält.
13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das bikomponentige
Kunststoffgemisch etwa 23 Gew.-% Polycapronsäureamid und etwa
77 Gew.-% Polyethylenterephthalat enthält.
14. Verfahren nach Anspruch 1, wobei man das
multikomponentige gemischte Kunststoffabfallmaterial bei
einer Temperatur von 10°C über bis etwa 10°C unter der
Glasübergangstemperatur des Materials agglomeriert.
15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei man das
multikomponentige gemischte Kunststoffabfallmaterial bei der
Glasübergangstemperatur des Materials agglomeriert.
16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei das Agglomerat
eine Schmelzviskosität von etwa 75 bis etwa 125 Pa·s
aufweist.
17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei das Agglomerat
eine Schmelzviskosität von etwa 100 bis etwa 125 Pa·s
aufweist.
18. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Agglomerat ein
oder mehrere Additive aus der Gruppe der Wärmestabilisatoren,
Lichtstabilisatoren, Mattierungsmittel, Pigmente, Antistatika
und Gleitmittel enthält.
19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei das Additiv bzw.
die Additive in dem Agglomerat in einer Menge bis zu etwa
5 Gew.-% vorliegt bzw. vorliegen.
20. Verfahren nach Anspruch 1, wobei man das Agglomerat
über einen Extruder, ein Filter und mindestens eine Spinndüse
verspinnt, wobei die mindestens eine Spinndüse jeweils einen
zur weitgehenden Vermeidung von Filamentabrissen an der
mindestens einen Spinndüse ausreichenden Kapillarendurch
messer aufweist und die Filtration des Filters ausreicht, um
Spinnpackdruckaufbau sowie Polymertropfenbildung unter der
mindestens einen Spinndüse weitgehend zu vermeiden, und dabei
eine Spinntemperatur einhält, die ausreicht, das weitgehende
Verspinnen des Agglomerats zu ermöglichen, ohne dabei einen
nennenswerten thermischen Abbau eines oder mehrerer polymerer
Bestandteile des Agglomerats hervorzurufen, sowie dabei eine
mittlere Verweilzeit des Agglomerats in der mindestens einen
Spinndüse einstellt, die keinen nennenswerten thermischen
Abbau eines oder mehrerer polymerer Bestandteile des
Agglomerats hervorruft.
21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei man ein
bikomponentiges Kunststoffgemisch agglomeriert, das etwa 20
bis etwa 25 Gew.-% Polycapronsäureamid und etwa 75 bis etwa
80 Gew.-% Polyethylenterephthalat enthält, wobei die
mindestens eine Spinndüse einen Kapillarendurchmesser von
größer als etwa 300 µm bis weniger als etwa 1200 µm aufweist,
ein Siebfilter oder ein Filter mit einer Filtration von etwa
40 µm bis etwa 100 µm einsetzt, eine Spinntemperatur von etwa
265°C bis etwa 285°C einhält und die mittlere Verweilzeit auf
etwa 5 bis etwa 10 Minuten einstellt.
22. Verfahren nach Anspruch 21, wobei die mindestens
eine Spinndüse jeweils einen Kapillarendurchmesser von etwa
600 bis etwa 1000 µm aufweist.
23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die mindestens
eine Spinndüse jeweils einen Kapillarendurchmesser von etwa
800 µm aufweist.
24. Verfahren nach Anspruch 21, wobei man ein Filter mit
einer Filtration von etwa 100 µm oder ein Siebfilter
einsetzt.
25. Verfahren nach Anspruch 21, wobei die
Spinntemperatur bei etwa 275°C bis etwa 285°C liegt.
26. Verfahren nach Anspruch 25, bei dem die
Spinntemperatur bei etwa 275°C bis etwa 280°C liegt.
27. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Agglomerat
einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 0,02 Gew.-%
aufweist.
28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei das Agglomerat
einen Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 0,01 Gew.-%
aufweist.
29. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das unverstreckte
Garn einen Einzeltiter von mindestens 20 Denier aufweist.
30. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das unverstreckte
Garn Fasern mit einer Fibril-Matrix-Struktur enthält.
31. Verfahren nach Anspruch 1, wobei man das
unverstreckte Garn in einem mit dem Spinnen kontinuierlichen
Verfahren oder nach dem Spinnen in einem sekundären
diskontinuierlichen Verfahren gegebenenfalls unter Einwirkung
von Wärme verstreckt.
32. Verfahren nach Anspruch 1, wobei man das
unverstreckte Garn nach dem Spinnen in einem zweiten
diskontinuierlichen Verfahren verstreckt.
33. Verfahren nach Anspruch 32, wobei man das
unverstreckte Garn in dem zweiten diskontinuierlichen
Verfahren über eine Galette mit einer Temperatur von etwa
80°C bis etwa 100°C verstreckt.
34. Verfahren nach Anspruch 33, wobei die Galette eine
Temperatur von etwa 90°C aufweist.
35. Verfahren nach Anspruch 31, wobei man das
unverstreckte Garn mit einem Verstreckverhältnis von etwa 3,5
oder weniger verstreckt.
36. Verfahren nach Anspruch 35, wobei man das
unverstreckte Garn mit einem Verstreckverhältnis von etwa
2,95 bis etwa 3,0 verstreckt.
37. Verfahren nach Anspruch 36, wobei man das
unverstreckte Garn mit einem Verstreckverhältnis von etwa
2,95 bis etwa 3,30 verstreckt.
38. Verfahren nach Anspruch 31, wobei das verstreckte
Garn einen Einzeltiter von etwa 6 Denier aufweist.
39. Unverstrecktes Garn gemäß dem Verfahren nach
Anspruch 1.
40. Verstrecktes Garn gemäß dem Verfahren nach Anspruch
31.
41. Verfahren zur stofflichen Verwertung eines
multikomponentigen gemischten Kunststoffabfallmaterials, bei
dem man ein durch ein Verfahren zur Agglomerierung eines ein
Gemisch aus mindestens zwei miteinander unverträglichen
Polymeren enthaltenden multikomponentigen Kunststoff
abfallmaterials erhaltenes Agglomerat zu Garn verspinnt.
42. Verfahren nach Anspruch 41, wobei das
multikomponentige Kunststoffabfallmaterial faserförmig ist.
43. Textiles Flächengebilde aus Garn gemäß dem Verfahren
nach Anspruch 42.
44. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 42, wobei sich
das Garn in einem zentralen Bereich des Flächengebildes
befindet.
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