DE19541362C1 - Abgasrückführung bei Dieselmotoren - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine externe Abgasrückführung bei einem mehrzylindrigen
Dieselmotor mit Abgasturbolader, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine Abgasrückführung dieser Art ist durch die EP 0 596 855 A1 bekannt. Dort wird ein
Teil der Verbrennungsabgase über eine Rückführleitung von der Abgasleitung des Motors
zu dessen Ansaugseite zurückgeführt. Weil der Einsatz einer Abgasrückführung primär auf
die Minderung der NOx-Emission durch Verringerung der Verbrennungstemperatur
abzielt, ist ein Wärmetauscher vorgesehen, der durch zusätzliches Kühlen des
rückgeführten Abgasstroms die NOx-Reduktion verbessert. Neben den Stickoxiden enthält
der Abgasstrom von Dieselmotoren unter bestimmten Betriebsbedingungen zusätzlich eine
hohe Konzentration an Rußpartikeln, die in Folge unvollständigen Verbrennens des
Kraftstoffs entstehen und zu Beschädigungen des Zylinderraumes führen. Eine vom
rückgeführten Abgasstrom durchströmte Abgaseinrichtung schafft hier Abhilfe.
Hierzu ist es beispielsweise bekannt, in der Abgasrückführleitung ein Partikelfilter
anzuordnen. Allerdings besteht bei einem solchen Partikelfilter die Gefahr, daß es sich
durch
im rückgeführten Abgasstrom mitgeführten Verunreinigungen zusetzt und verstopft.
Dadurch wäre die Abgasrückführung blockiert. Aus diesem Grund müssen reaktivierbare
bzw. regenerierbare Filter verwendet werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
Doch auch beim Einsatz regenerierbarer Filter können sich in der Rückführleitung
Gegendrücke aufbauen, die sich negativ auf den Motorbetrieb auswirken.
Besonders bei aufgeladenen Dieselmotoren wirken sich durch ein Rußfilter bedingte
Strömungswiderstandsänderungen nachteilig aus. Bei diesen Motoren liegen bereits
aufgrund der Turboladercharakteristik in Betriebspunkten nahe dem Drehmomentmaximum
des Motors die mittleren Drücke auf der Einlaßseite deutlich über denen in der
Abgassammelleitung vor der Abgasturbine. Wegen dieser Druckunterschiede ist es nicht
möglich, den Abgasrückführmengenstrom über den gesamten Betriebsbereich des Motors
zu regeln. Zur Überwindung dieser in diesen Lastbereichen ungünstigen Druckverhältnisse
für eine NOx-Verringerung wird in der DE 43 19 380 A1 vorgeschlagen, in der
Ladeluftleitung eine Düse-Diffusoreinheit vorzusehen, bei der der Abgasstrom über eine
Venturi-Düse der einströmenden Ladeluft zugeführt wird. Da jedoch die Druckabsenkung
unter anderem auch vom Massendurchsatz durch das System abhängt, ist zusätzlich ein
Steuerventil zur Regelung der Abgasrückführmenge erforderlich. Dadurch wird die
Abgasrückführung aufwendig. Eine Partikelabsonderung aus dem rückgeführten
Abgasteilvolumen findet nicht statt. Als nachteilige Folge hiervon verschmutzen im
rückgeführten Abgas enthaltene Rußpartikel den Abgaskühler und die Düse-Diffusoreinheit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgasrückführung
derart weiterzubilden, daß eine weitgehend partikelfreie Rückführung von
Abgas über den gesamten Betriebsbereich eines Dieselmotors mit einfachen Mitteln
kostengünstig und zuverlässig möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Einrichtung durch die
kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sowie
zweckmäßige Anordnungen zur Durchführung der Abgasrückführung sind den übrigen
Ansprüchen zu entnehmen.
Erfindungsgemäß wird das Abgas aus dem umkapselten Zwischenraum zwischen der als
Staurohr ausgebildeten Heißgasleitung und dem gasdichten äußeren Gehäuse der
Abgassammelleitung entnommen und rückgeleitet. Somit wird das Abgas aus einer Zone
mit sehr geringen Gasgeschwindigkeiten entnommen, in der aufgrund der konstruktiv in der
Abgassammelleitung vorgesehenen Abgasströmungsführung der Partikelanteil sehr gering
ist. Gleichwohl befindet sich das entnommene Abgas auf dem jeweils in der
Abgassammelleitung herrschenden Staudruckniveau und kann ohne zusätzlichen
Verdichtungsaufwand rückgeleitet werden. Da der Brennraum auslaßseitig
strömungsmechanisch mit der Heißgasleitung verbunden ist, wird der heiße Abgasstrom und
die in diesem enthaltenen und mit ihm transportierten Rußpartikel an dem Zwischenraum
vorbei in die Heißgasleitung geleitet. Die Heißgasleitung und der Zwischenraum sind nicht
gegenseitig abgedichtet, so daß sich in diesem Zwischenraum und in der Heißgasleitung
annähernd die gleichen Staudruckverhältnisse einstellen. Wesentlich ist, daß nahezu die
gesamten Rußpartikel mit in die Heißgasleitung getragen werden und aufgrund der
dargestellten Strömungsverhältnisse nicht in den Zwischenraum zwischen der
Heißgasleitung und dem äußeren Gehäuse gelangen.
Die konstruktive Ausbildung von gekapselten Abgassammelleitungen wird also
erfindungsgemäß eingesetzt, um druckbeaufschlagtes Abgas ohne störende Konzentration
an Rußpartikeln abzuzweigen. Damit wird der Vorteil erreicht, daß ohne zusätzliche
Reinigung bzw. Filtrierung nahezu partikelfreies Abgas rückgeführt werden kann.
Das Druckgefälle zwischen dem in der Abgassammelleitung vorherrschenden Druck und
den Druckverhältnissen an der Stelle der Einleitung des rückgeführten Abgasstroms in die
Ladeluft ist in bekannter Weise die treibende Kraft der Abgasrezirkulationsströmung. Das
partikelfreie Abgas folgt dem Druckgefälle in der Rückführleitung. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform wird der Abgasstrom mit Hilfe einer Ventil-Einrichtung, die an einer
Bohrung am Zylinder angeordnet ist geregelt in den Brennraum rückgeführt. Insbesondere
wird der Abgasstrom dabei nicht in die sich auf Ladeluftdruckniveau befindliche Frischluft
eingeleitet, sondern unmittelbar in den Brennraum. Dadurch werden ungünstige
Gegendruckverhältnisse, wie sie beispielsweise bei Lastabwurf auftreten können, von
vorneherein eliminiert.
Das Einleiten von rückgeführtem Abgas in den Brennraum zeitlich auf den Bereich der
Kolbenabwärtsbewegung ausgeregelt. Dazu wird das Abgasventil mittels geeigneter
Regeleinrichtung derart betätigt, daß es während des Ansaugtaktes zum Zeitpunkt, wenn
der Kolben seine maximale Abwärtsgeschwindigkeit hat, voll geöffnet ist. Zu diesem
Zeitpunkt ist unter sämtlichen Betriebsbedingungen des Motors der Zylinderinnendruck
kleiner als der Abgasdruck in der Abgassammelleitung.
Besonders bei einer zylinderindividuellen Abgasrückführung und der dazu für jeden Zylinder
vorgesehenen separaten Rückführleitung, kann diese gegenüber herkömmlichen
Rückführleitungen bedeutend kleiner dimensioniert werden. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform ist das Volumen der Rückführleitung speziell auf das Maß der maximal in
den Zylinder zurückzuführenden Abgasmenge reduziert. Dadurch verringert sich die
Verschiebeleistung, die bei geöffnetem Abgasventil zur Einbringung des Abgases in den
Brennraum erforderlich ist. Die vorgenommene Bemessung des Rückführleitungsvolumens
ist ferner, bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, gleichzeitig Teil einer einfachen
und effizienten Abgaskühlung. Durch die vorgenommene Volumendimensionierung muß
lediglich das während eines Arbeitsspiels in den Brennraum zurückzuführende geringe
Abgasteilvolumen abgekühlt werden. Hierbei reichen bereits einfache Mittel, wie
Obenflächenvergrößerung der Rückführleitung in Form von Kühlrippen aus. Für den
Wärmeabtransport steht der Zeitraum zwischen zwei Arbeitsspielen zur Verfügung. Diese
Zeitdauer ist ausreichend, da bedingt durch die zylinderindividuelle Abgasrückführung
einerseits die Abgasteilmenge grundsätzlich relativ klein ist und andererseits praktisch nicht
ständig die maximal zurückzuführende Abgasteilmenge, sondern wiederum nur die
tatsächlich pro Arbeitsspiel in den Zylinder rückgeführte Abgasmenge gekühlt werden muß.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der einzigen Figur der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
Dabei zeigt die schematische Darstellung exemplarisch einen Zylinder 3 eines nicht näher
dargestellten mehrzylinderigen Dieselmotors und eine gekapselte Abgassammelleitung 2, die
beide über eine Rückführleitung 1 vorrichtungsmäßig miteinander verbunden sind. Die
abgasleitende Verbindung zwischen Abgassammelleitung 2 und dem Zylinder 3 bzw. dem
Brennraum 4 ist bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel mit Hilfe einer separaten
Einrichtung 7, 13 regelbar. Dazu wird ein Ventil 14 mittels eines Aktors 15 der Einrichtung
13 entsprechend der gewünschten Regelzustände von einer Regeleinheit 7, über eine
Ansteuerleitung 10 betätigt. Die Regeleinheit 7 ist zur Erfassung der Eingangsgrößen über
eine Winkelsignalleitung 8 mit einem Kurbelwinkel-Lagesensor 16 und über eine
Staudrucksignalleitung 9 mit einem Staudruckaufnehmer 17 verbunden.
Die Abgassammelleitung 2 ist als Heißgasleitung 11 mit einem doppelwandigen,
wassergekühlten äußeren Gehäuse 12 dargestellt. Zwischen der als Staurohr dienenden
Heißgasleitung 11 und dem vollumfänglich vorgesehenen äußeren Gehäuse 12 ist ein
Zwischenraum 18 ausgebildet, der wärmeisolierend wirkt. Je nach Motortyp können auch
zwei oder mehrere abgasführende Heißgasleitungen 11 gemeinsam innerhalb eines äußeren
Gehäuses 12 angeordnet sein. Bei all diesen möglichen Ausführungsformen, bei denen
abgasführende Bauteile innerhalb einer wassergekühlten Ummantelung, dem äußeren
Gehäuse 12, angeordnet sind, hält die Abgassammelleitung 2 Energieverluste durch
Wärmeabstrahlungen und Konfektion der heißen Abgase sowie die Außenwandtemperatur
der Abgassammelleitung 2 sehr niedrig. Das äußere Gehäuse 12 ist abgasdicht ausgeführt
und an den Zylinderkopf 6 angebaut. Anschlußrohre (nicht dargestellt) leiten das Abgas
jeweils von den Zylinderauslässen des Zylinderkopfs 6 in die Heißgasleitung 11. Dazu sind
die Anschlußrohre und die Heißgasleitung 11 aus ineinandergesteckten Rohrstücken
zusammengesetzt.
Zur Abzweigung des Abgases aus dem Zwischenraum 18 ist in dem äußeren Gehäuse 12
jeweils im Bereich des zugeordneten Zylinders 3 eine Entnahmebohrung 19 ausgebildet. An
diese Öffnung ist am Außenumfang des äußeren Gehäuses 12 die Rückführleitung
angeflanscht. Die Rückführleitung 1 steht somit ständig in leitender Verbindung mit dem
Zwischenraum 18. Das Volumen der Rückführleitung im Bereich zwischen der
Anflanschstelle an der Abgassammelleitung 2 und dem Ventil 14 entspricht dem maximal in
einen Zylinder zurückzuführenden Abgasvolumen. Zur Kühlung dieses Abgasteilvolumens
kann die Rückführleitung 1 ebenso wie die Abgassammelleitung 2 innerhalb eines
wassergekühlten Gehäuses (nicht dargestellt) angeordnet sein. Aufgrund des geringen
Abgasteilvolumens in der Rückführleitung 1, der Abgasentnahme aus unmittelbarer Nähe
zum wassergekühlten Gehäuse und der relativ großen Leitungsoberfläche ist es allerdings
bereits ausreichend, wenn eine Oberflächenvergrößerung in Form von Kühlrippen 20
vorgesehen ist.
Zylinderseitig ist die Rückführleitung 1 leitend mit einer Bohrung 5 einer bereits am
Zylinder vorgesehenen Dekompressionseinrichtung verbunden. Anstelle der
Dekompressionsbohrung kann die Rückführleitung 1 ebenso an eine Bohrung für eine
Luftstartanlage oder für Nachladeeinrichtungen anschließen. Derartige Hilfseinrichtungen
sind üblicherweise ohnehin an Zylinderköpfen von mittelschnellaufenden aufgeladenen
Dieselmotoren vorgesehen. Hierbei ist es jedoch wesentlich, daß diese Bohrung 5 zusätzlich
zu den Öffnungen oder Bohrungen der Einlaß- bzw. Auslaßgaswechselventile im
Zylinderkopf ausgebildet ist. Nur so ist eine vom Ladungswechsel unabhängige Zuführung
des Abgases sichergestellt. Im Bereich der Bohrung 5 ist ein Ventilsitz für das Ventil 14
einer Ventileinrichtung 13 ausgebildet. Das Ventil 14 ist motorisch betätigbar und mit
einem elektromagnetischen Steuerantrieb ausgestattet. An dessen Stelle kann jedoch auch
ein mechanisch variabler-, pneumatischer- oder hydraulischer Steuerantrieb zum Einsatz
kommen. Gesteuert wird das Ventil 14 in Abhängigkeit von der Steuervorgabe der
Regeleinheit 7, welches dadurch den Abgasteilvolumenstrom aus der Rückführleitung 1 in
den Brennraum 4 des Zylinders 3 bestimmt.
Anschließend wird die Funktionsweise der zuvor aufgezeigten Einrichtung zur externen
Abgasrückführung beschrieben. Die Abgasrückführung erfolgt dabei zylinderindividuell,
weshalb sich der nun beschriebene Funktionsablauf auf die Rückführung eines
Abgasteilvolumens aus der Abgassammelleitung 2 in den Brennraum 4 eines Zylinders 3
bezieht und zeitlich auf den Bereich zwischen zwei Arbeitsspielen des selben Zylinders 3
begrenzt ist.
Ausgangspunkt der Beschreibung ist die einsetzende Kolbenhubbewegung während eines
Kompressionstaktes des Zylinders 3. Im Regelfall sind dann die Gaswechselventile des
Zylinders 3 geschlossen; Ventil 14 ist zwingend geschlossen. Währenddessen puffen ein
oder mehrere Zylinder 3 des Dieselmotors in die Abgassammelleitung 1 aus. Über die
Undichtigkeiten in den Steckverbindungen der Heißgasleitung 11 tritt Abgas in den
Zwischenraum 18 aus. Dadurch baut sich in diesem Zwischenraum 18 ein Druck auf, der
etwa dem mittleren Druck des Abgases vor der Turbine (nicht dargestellt) entspricht. Dieses
staudruckbeaufschlagte Abgasvolumen im Zwischenraum 18 steht somit ohne weiteren
Verdichtungsaufwand zur Abgasrückführung zur Verfügung. Aufgrund der
strömungsmechanisch vorgesehenen Abgasführung innerhalb der Abgassammelleitung 1 und
den geringen Öffnungsquerschnitten der Undichtigkeiten in den Steckverbindungen der
Heißgasleitung 11 sind die Gasgeschwindigkeiten im Zwischenraum 18 sehr niedrig und der
Rußpartikelanteil des sich darin befindenden Abgases verschwindend gering. Der Übertritt
des Abgases aus der Heißgasleitung 11 in den Zwischenraum 18 innerhalb des äußeren
Gehäuses 12 kann durch zusätzlich im Abgasströmungsschatten ausgebildete Bohrungen in
der Heißgasleitung 11 unterstützt sein. Dementsprechende Bauformen von gekapselten
Abgassammelleitungen sind bekannt.
Über die Entnahmebohrung 19 sind der Zwischenraum 18 und die Abgasrückführleitung
leitend miteinander verbunden. Folglich ist das Gesamtvolumen der Abgasleitung 1 bis hin
zum Ventil 14 ebenfalls mit Abgas gefüllt und vom Abgasstaudruck beaufschlagt.
Das quasi in der Abgasrückführleitung 1 vorportionierte Abgasteilvolumen verbleibt so in
der Zeit zwischen zwei Abgasrückführphasen bzw. Ansaugtakten des Zylinders 3 als
statische Abgassäule in der Rückführleitung 1. Während dieser Zeit findet ein
Wärmeaustausch zwischen der heißen Abgassäule über die Rückführleitung 1 an die
Umgebung statt. Aufgrund der verhältnismäßig großen Oberfläche der Rückführleitung 1
und der kleinen auf das zylinderindividuell pro Ladungswechsel rückzuführende Volumen
reduzierten Abgasteilmenge, wird ausreichend Wärme abgegeben, um das Abgas
wirkungsvoll abzukühlen. Zur Verstärkung des Kühleffekts und der Konvektionsfläche sind
an der Außenoberfläche der Rückführleitung 1 zusätzlich Kühlrippen 20 ausgebildet.
Anstelle der Kühlrippen 20 kann die Rückführleitung 1 auch von einem Wasserkühlmantel
umgeben sein, der jeweils mit der Wasserummantelung des äußeren Gehäuses 12 in
Verbindung steht.
Die Abgasabkühlphase endet mit Öffnen des Ventils 14. Dazu erhält der Aktuator 14 der
Ventileinrichtung 13 ein entsprechendes Steuersignal von der Steuereinheit 7. Unabhängig
von der Art der Ventilbetätigung löst der Steuerimpuls jeweils das Öffnen bzw. Schließen
des Ventils 14 aus. Die Abgasrückführung in den Brennraum 4 wird dadurch in die Phase
des Ansaugtaktes gelegt. Die erfindungsgemäße Einrichtung bietet die Möglichkeit, das
Abgas während des Ansaugtaktes bereits vor dem Öffnen des Einlaßventils in den
Brennraum einzuleiten, um so die Phase des niedrigen Brennrauminnendrucks für die
Abgasrückführung einzusetzen. Grundsätzlich ist vorgesehen, daß das Abgaszuführventil 14
zumindest dann voll geöffnet ist, wenn der Kolben 21 während seiner Abwärtsbewegung
maximale Geschwindigkeit hat. In dieser Betriebsphase ist der Zylinderinnendruck
unabhängig von dem momentan ausgeregelten Ladeluftdruck kleiner als der Abgasdruck im
Zwischenraum 18 der Abgassammelleitung 2. Bei geöffnetem Ventil 14 strömt das
vorgesehene Abgasteilvolumen infolge des während dieser Phase anliegenden Druckgefälles
zwischen Brennraum 4 und Zwischenraum 18 in den Brennraum. Gleichzeitig strömt ein der
eingeleiteten Menge entsprechendes Abgasvolumen in die Rückführleitung 1 nach. Die
Bemessung des Abgasteilvolumens steuert die Regeleinrichtung 7 in Abhängigkeit der
Kurbelstellung 16 und des Staudrucksignals des Staudruckaufnehmers 17 über entsprechend
früheres Öffnen oder späteres Schließen des Ventils 14. Nach Schließen des Ventils 14 ruht
das nachgeströmte Abgasteilvolumen wieder in der Rückführleitung 1 und kann so während
der relativ langen Phase zwischen zwei Ansaugphasen des jeweiligen Zylinders in der
beschriebenen Weise gekühlt werden.
Neben der gezielten Mengendosierung des rückgeführten Abgases stellt die
erfindungsgemäß vorgeschlagene zylinderindividuelle externe Abgasrückführung eine
vorrichtungsgemäß besonders einfache Ausbildung zur externen Abgasrückführung bei
aufgeladenen Dieselbrennkraftmaschinen mit gekapselter Abgassammelleitung und einer
separaten Zylinderkopfbohrung dar. Da ferner bei solchen Dieselmotoren, sowohl ein
Kurbelwinkel-Lagesensor als auch ein Staudruckaufnehmer 17 bereits ohnehin zur
kennfeldabhängigen Regelung des Motors vorhanden sind, kann die vorgeschlagene
Einrichtung als modulartige Baugruppe an bestehenden aufgeladenen Dieselmotoren
nachgerüstet werden.
Bezugszeichenliste
1 Rückführleitung
2 Abgassammelleitung
3 Zylinder
4 Brennraum
5 Bohrung
6 Zylinderkopf
7 Steuereinheit
8 Winkelsignalleitung
9 Staudrucksignalleitung
10 Ventilsignal
11 Heißgasleitung
12 äußeres Gehäuse
13 Ventileinrichtung
14 Ventil
15 Aktuator
16 KW-Lagesensor
17 Staudruckaufnehmer
18 Zwischenraum
19 Entnahmebohrung
20 Kühlrippen
2 Abgassammelleitung
3 Zylinder
4 Brennraum
5 Bohrung
6 Zylinderkopf
7 Steuereinheit
8 Winkelsignalleitung
9 Staudrucksignalleitung
10 Ventilsignal
11 Heißgasleitung
12 äußeres Gehäuse
13 Ventileinrichtung
14 Ventil
15 Aktuator
16 KW-Lagesensor
17 Staudruckaufnehmer
18 Zwischenraum
19 Entnahmebohrung
20 Kühlrippen
Claims (10)
1. Einrichtung zur externen Abgasrückführung bei einem mehrzylindrigen Dieselmotor mit
Abgasturbolader, mit:
- - einer Abgassammelleitung, die Zylinderauslässe mit einer Abgasturbine des Turboladers verbindet,
- - mindestens einer von der Abgasleitung abzweigenden Abgasrückführleitung für einen Teilstrom der Abgase, die mit
- - einer den Abgasteilstrom bestimmenden Einrichtung verbunden ist und über diese in ladeluftführende Bauteile einmündet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgassammelleitung (2) mindestens eine innenliegende Heißgasleitung (11) umfaßt, die von einem gasdichten äußeren Gehäuse (12) umgeben ist, daß die Rückführleitung (1) von einem Zwischenraum (18) abzweigt, der zwischen Heißgasleitung (11) und äußerem Gehäuse (12) ausgebildet ist, und der in gas- und druckleitender Verbindung mit der Heißgasleitung (11) steht.
daß die Abgassammelleitung (2) mindestens eine innenliegende Heißgasleitung (11) umfaßt, die von einem gasdichten äußeren Gehäuse (12) umgeben ist, daß die Rückführleitung (1) von einem Zwischenraum (18) abzweigt, der zwischen Heißgasleitung (11) und äußerem Gehäuse (12) ausgebildet ist, und der in gas- und druckleitender Verbindung mit der Heißgasleitung (11) steht.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Rückführleitung (1) über
eine Bohrung (5) im Bereiche des Zylinderkopfes (6) in den Brennraum (4) mindestens
eines Zylinders einmündet, und daß die den Abgasteilstrom bestimmende Einrichtung eine
Ventileinrichtung (13) mit einem in der Bohrung (5) angeordneten Ventil (14) umfaßt,
welches mittels einer Steuereinheit (7) frei ansteuerbar ist, um die leitende Verbindung
zwischen Zwischenraum (18) und Brennraum (4) wahlweise herzustellen.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Zylinder
(3) eine separate Rückführleitung (1) vorgesehen ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Volumen der Rückführleitung (1) dem maximal pro
Zylinderfüllung zurückzuführenden Abgasteilvolumen entspricht.
5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückführleitung (1) Mittel zur Abgaskühlung aufweist.
6. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ventileinrichtung (13) mechanisch variabel, elektrisch, pneumatisch
oder hydraulisch betätigbar ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei der hydraulisch
betätigbaren Ventileinrichtung (13) druckbeaufschlagter Kraftstoff als Hydraulikfluid
vorgesehen ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ventil-Einrichtung (13) die Zylinderkopfbohrung einer
Dekompressionseinrichtung umfaßt.
9. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bohrung (5) einer Luftstartanlage oder einer Nachladeeinrichtung
zur Einleitung des rückgeführten Teilstroms des Abgases in den Brennraum (4) verwendet
wird.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19541362A DE19541362C1 (de) | 1995-11-07 | 1995-11-07 | Abgasrückführung bei Dieselmotoren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19541362A DE19541362C1 (de) | 1995-11-07 | 1995-11-07 | Abgasrückführung bei Dieselmotoren |
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|---|---|
| DE19541362C1 true DE19541362C1 (de) | 1997-01-23 |
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ID=7776765
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|---|---|---|---|
| DE19541362A Expired - Fee Related DE19541362C1 (de) | 1995-11-07 | 1995-11-07 | Abgasrückführung bei Dieselmotoren |
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|---|---|
| DE (1) | DE19541362C1 (de) |
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- 1995-11-07 DE DE19541362A patent/DE19541362C1/de not_active Expired - Fee Related
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