DE1954190A1 - Kartonfaltschachtel mit einer Ausgiessvorrichtung - Google Patents
Kartonfaltschachtel mit einer AusgiessvorrichtungInfo
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Description
Dipl.-Ing.H.Strohschänfc
8 München 60
Mueäusstraße 5
Mueäusstraße 5
28.1O.1969-SLa(5)
188-746P
CEKA Packaging Limited
Kartonfaltschachtel mit einer Ausgießvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kartonfaltschachtel
mit zumindest oben vier Verschlußklappen, einer als Beschichtung
oder Futterschlauch ausgebildeten inneren dichten Auskleidung
und mit zur leichteren Bildung einer geeigneten
Ausgießöffnung abreißbaren Bestandteilen.
Ausgießöffnung abreißbaren Bestandteilen.
Bei einer solchen bekannten, in der franz. Pat» I 437
beschriebenen Faltschachtel muß zur Bildung der Ausgießöffnung
eine der vier oberen Verschlußklappeiv nach oben
aufgeklappt und gemeinsam mit dem innen anschließenden
Teil eines FutterSchlauches nahezu ganz abgeschnitten oder abgerissen werden. Damit eine einigermaßen brauchbare Ausgießöffnung entsteht, muß außerdem der an diese Verschlußklappe anschließende Seitenteil der Schachtel mit Falzlinien versehen sein, die sein Ausknicken nach außen ermöglichen. Damit die genannte Verschlußklappe ohne Beschädigung weiterer
aufgeklappt und gemeinsam mit dem innen anschließenden
Teil eines FutterSchlauches nahezu ganz abgeschnitten oder abgerissen werden. Damit eine einigermaßen brauchbare Ausgießöffnung entsteht, muß außerdem der an diese Verschlußklappe anschließende Seitenteil der Schachtel mit Falzlinien versehen sein, die sein Ausknicken nach außen ermöglichen. Damit die genannte Verschlußklappe ohne Beschädigung weiterer
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Teile der Schachtel aus der Verschlußstellung hochgeklappt
werden kann, ist sie mit den übrigen oberen Verschlußklappen nicht fest verbunden, sondern als Lasche ausgebildet, die
mit ihrem freien Ende in einen durch die übrigen Verschlußklappen gebildeten Schlitz hineingesteckt werden kann. Abgesehen
davon, daß ein solcher Verschluß nicht immer genügend sicher ist und die genannten Falzlinien die Stabilität der
Schachteln schwächen, was insbesondere bei Stapelungen nachteilig sein kann, ist ungünstig, daß die nach dem öffnen
gebildete Ausgießöffnung nur eine entlang der Abrißlinie verlaufende Schlitzform aufweist, weshalb das Ausgießen des
Inhalts nur unter Glucksen und Entstehen von Spritzern möglich ist, weil es beim Ausgießen an einer Öffnung mangelt,
durch welche das ausgegossene Volumen ersetzende Luft eindringen kann»
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten
Mängel zu vermeiden und die eingangs genannte Faltschachtel so zu vervollkommnen, daß alle an solche Schachteln zu stellenden
Bedingungen, nämlich eine gute Stabilität und völlige Dichtheit der verschlossenen Schachtel, eine weitgehende
Stapelbarkeit und eine einwandfreie Anwendbarkeit der Ausgießöffnung
unter Bildung eines gleichförmigen glatten Strahles und völliger Ent leer bar ke it der Schachtel» trotz deren
möglichst einfacher und billiger Herstellbarkeit erfüllt werden.
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß eine bei verschlossener Schachtel innen liegende Verschlußklappe ei«auch den dortigen Teil der Auskleidung durchsetzendes,
etwa haselnußgroßes Loch aufweist» das innen und
außen in an sich bekannter Weise durch je einen Kunststoffstreifen verdeckt ist, daß der innere Kunststoffstreifen
an dem das Loch umgebenden Teil der Auskleidung dicht festgelegt und der äußere, zugleich eine Handhabe bildende
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Kunststoffstreifen mit dem inneren Über einen Teil des Lochquerechnittes
fest verbunden ist, und daß die beiderseits der das Loch aufweisenden Verschlußkläppe anschließenden Verschlußklappen
bei verschlossener Schachtel das Loch freilassende Ausnehmungen oder dieses verdeckende, aber leicht
abreißbare Teile aufweisen.
Die so ausgebildete Faltschachtel weist im verschlossenen Zustand alle Vorzüge bekannter stabiler und stapelbarer Faltschachteln
auf und ist insbesondere bei einer Ausrüstung mit einem dichten und nach der Füllung oben in einer Querrichtung
planverschweißten Futterschlauch allen Dichtheitsanforderungen gewachsen. Zur Bildung der Ausgießöffnung
braucht lediglich der äußere Kunststoffstreifen an seiner
Handhabe ergriffen und abgerissen zu werden, wobei zugleich auch der mit diesem Streifen fest verbundene "Teil des inneren
Kunststoffstreifens mit abgerissen und dadurch die Ausgießöffnung freigelegt wird. Diese genügend große und im wesentlichen etwa runde Ausgießöffnung läßt bei einer geeigneten
Anwendung oberhalb des Ausgießstrahles eine hinreichende
Öffnung für den entsprechenden Lufteintritt frei, so daß ein stetiger spritzfreier Strahl gewährleistet werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung überragt
das Loch an einer Randstelle die Faltlinie zwischen der
Verschlußklappe und dem zugeordneten Seitenteil der Schachtel noch etwas bis in den letzteren hinein, wodurch ein
vollständiges Entleeren der geöffneten Schachtel erleichtert wird.
Nach weiteren bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung
ist das Loch im Bereich der Faltlinie breiter als ,in seinem .: dem
freien Ende der Verschlußklappe zugekehrten Teil und u weist insbesondere eine Tropfenform auf. ; ;.-.;.
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- If-
Andere Ausgestaltungen der Erfindung betreffen weitere
Einzelheiten der erfindungsgemäßen Faltschachtel.
Bei anderen, insbesondere tetraederförmigen Verpackungen
ist es bereits bekannt, ein Seitenteil mit einem Loch zu versehen, welches zunächst innen und außen mit einem dünnen
Kunststoffstreifen abgedeckt und verschlossen wird. Dabei
ist es aber nicht möglich, das Loch durch ein einfaches Abreißen des äußeren Kunststoffstreifens zu öffnen. Das Loch
kann vielmehr lediglich durch ein Hineinstoßen eines geeigneten spitzen Gegenstandes geöffnet werden. Zudem ist das
lediglich zum Hineinstecken eines Strohhalmes vorgesehene
Loch zu klein, um hierdurch eine Flüssigkeit'in einem stetigen
glätten Strahl ohne Glucksen und seitlichem Verspritzen ausgießen zu können. Die vorliegende Erfindung konnte deshalb
durch die vorgenannten bekannten Ausgießvorrichtungen nicht
nahegelegt werden.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht ι es zeigen:
Fig. 1 den mit einem Futterschlauch und der noch verschlossenen
Ausgießvorrichtung versehenen, eben ausgebreiteten Faltzuschnitt der Kartonfaltschachtel
in einer Außenansicht;
Fig. 2 denselben Zuschnitt in einem stark vergrößerten,
die verschlossene Ausgießöffnung zeigenden Teilquer schnitt j
Fig. 3 einen der Fig. 2 entsprechenden Teilquerschnitt nach dem Freilegen der Ausgießöffnung.
Der in Fig. 1 dargestellte Kartonzuschnitt besteht aus
vier gleichen Seitenteilen 10, 11, 12 und 13, vier unteren Verschlußklappen 11, 15, 16 und 17, vier oberen Verschluß-
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klappen 18, 19, 20 und 21 sowie einer Klebelasche 22, die
entlang der äußeren Längskante des Seitenteils 13 anschließt, Der mit seiner Außenseite dargestellte Zuschnitt ist an der
Innenseite seiner Seitenteile 12 und 13 schon vor der Auffaltung der Schachtel mit einem Futterschlauch 23 versehen,
der so groß ist, daß er bei aufgefalteter Schachtel als
Auskleidung nicht nur an den Seitenteilen 12 und 13, sondern auch an den Seitenteilen 10 und 11 anliegen kann.
Das Auffalten der Schachtel geschieht in üblicher Weise
entlang den gestrichelt dargestellten Faltlinien. Zunächst wird die Klebelasche 22 hinter dieäißere Längs kante des
Seitenteils 10 geklebt,, woraufhin zunächst der Futterschlauch
23 entlang seinem unteren Rand und in einer quer zu einem Seitenteilpaar verlaufenden Richtung durch eine
ebene Schweißnaht verschlossen wird. Daraufhin wird das untere Schlauchende unter Bildung zweier gegenüberliegender
äußerer Faltdreiecke in die Bodenebene der Faltschachtel
hochgedrückt, woraufhin diese Faltdreiecke mit den benachbarten beiden Verschlußklappen IH und 16 nach innen und
oben bis in die Bodenebene der Schachtel heraufgeschwenkt
werden, wonach sich diese beiden Verschlußklappen mit ihren äußeren Rändern etwa berühren. Anschließend werden auch die
beiden unteren Verschlußklappen 15 und 17 nach innen und oben geschwenkt und untereinander sowie mit den übrigen
beiden unteren Verschlußklappen fest verklebt. Diese beschriebene Art eines unteren Verschlusses einer mit einem
Futterschlauch ausgekleideten Kartonfaltschachtel ist selbstverständlich bekannt und bildet keinen Gegenstand
der vorliegenden Erfindung.
Wie aus Fig. 1 weiterhin hervorgeht, weist die obere
Verschlußklappe 20 ein etwa haselnußgroßes, jedoch eine
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Tropfenform aufweisendes Loch 24 auf, welches auch den benachbarten Teil des Futterschlauches 23 durchsetzt. Dieses
Loch ist bereits kurz nach der Verbindung des Zuschnittes mit dem Kunststoffschlauch durch Stanzen hergestellt worden
und ragt mit seinem breiten abgerundeten Endbereich noch etwas über die Faltlinie zwischen Verschlußklappe 20 und
Seitenteil 12 bis in den letzteren hinein.
Wie weiterhin auch aus Fig. 2 hervorgeht, ist das Loch ψ an der Innenseite der Schachtel durch einen in seiner Stärke
etwa der Stärke des Futterschlauchmaterxales gleichenden Kunststoffstreifen 25 abgedeckt, der um den Rand 24' des
Loches 24 herum dicht mit dem Material des Futterschlauches 23 verschweißt ist. Auch die Außenseite des Loches 24 ist
durch einen Kunststoffstreifen 26 abgedeckt, der gegenüber dem inneren Kunststoffstreifen 25 jedoch wesentlich dicker
und entsprechend steifer ist. Beide Kunststoffstreifen 25
und 26 sind außerdem innerhalb des Loches 24 im Bereich einer gegenüber diesem kleineren, aber ebenfalls tropfenförmigen
Fläche 27 fest miteinander verschweißt, wobei diese Fläche durch die Schweißbacken ein Prägemuster in Form einer
Viereckrillung erhalten hat.
Da der äußere Kunststoffstrexfen 26 über die Fläche 27 am inneren Kunststoffstreifen 25 festgehalten ist, bedarf
er an sich keiner weiteren Festlegung. Damit er aber in nachstehend noch beschriebener Weise einfach abgerissen
werden kann, ist er gemäß Fig. 1 unterhalb des Loches 24 noch zu einer Lasche 30 verlängert, die bei verschlossener
Schachtel über deren dortigen Rand vorsteht. Damit ein solches, beim Handhaben und Stapeln der gefüllten Schachteln
unter Umständen hinderliches Vorstehen vermieden wird, ist die Lasche 30 zunächst nach unten an den Seitenteil
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der Schachtel herangeklappt und dort mittels eines leicht
lösbaren Klebepunktes 31 festgelegt. Zwischen dem Klebepunkt 31 und der gemäß Fig. 1 darüber befindlichen Faltlinie weist
der Seitenteil 12 noch einen parallel zu dieser FaItlinie
verlaufenden und sich etwa über die Breite des Loches 24
erstreckenden Einschnitt 32 auf, der das Kartonmaterial von außen her schwächt oder höchstens ganz durchsetzt.
Die beiderseits an die Verschlußklappe 20 anschließenden
Verschlußklappen 19"und 21 weisen an ihren der Verschlußklappe
20 zugekehrten Seiten jeweils in ihrem äußeren Bereich Ausnehmungen auf , durch welche oberhalb einer dadurch
gebildeten Stufe jeweils eine äußere Zunge 28 bzw. 29 gebildet wird.
Nach dem Füllen des oben zunächst noch offenen Futterschlauches
23 bis in den Bereich des oberen Randes der Faltschachtel wird der obere Rand des FutterSchlauches 23 zunächst
in gleicher Weise, wie der untere Schlauchrand entlang der parallel zur Zeichenebene verlaufenden Mittelquerrichtung
verschweißt, woraufhin der dadurch gebildete, nicht besonders dargestellte obere Planverschlußrücken nach dem
hinteren Seitenteil 10 hin herumgeklappt und in die Ebene des oberen Schachtelrandes herabgedrückt wird. Dadurch
bildet sich auch oben je ein links und rechts nach außen vorstehendes Faltdreieck. Beide Faltdreiecke werden anschließend
unabhängig von den oberen Verschlußklappen um 180° nach oben und innen hereingefaltet, woraufhin sie
bei einer gemäß dem Ausführungsbeispiel im Querschnitt quadratischen Schachtel zwei diagonale Begrenzungslinien
bilden, die die Deckelfläche des verschlossenen Futterschlauches 23 in vier von der Mitte gleichartig nach außen
verlaufende Dreieckflächen aufteibi. Dabei bildet das Material
des Futterschlauches im Bereich der beiden den
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Verschlußklappen 19 und 21 zugekehrten Dreiecke drei Schichten,
im Bereich der beiden anderen Verschlußklappen 20 und 18 jedoch im wesentlichen nur eine Schicht. Lediglich der der Verschlußklappe 18 zugewandte Dreieckbereich ist durch den dortigen
Planverschlußrücken teilweise entsprechend verstärkt. Im ganzen, der Verschlußklappe 20 zugewandten Dreieckbereich
befindet sich nur eine Futterschlauchschicht, wie sie im Bereich des Loches 24 in Fig. 2 sichtbar ist.
Schließlich werden auch die oberen Verschlußklappen 18,
20, 19 und 21 in dieser Reihenfolge verschlossen und im Bereich der Zungen 28 und 29 miteinander verklebt, was trotz
der genannten Ausnehmungen einen zuverlässigen Verschluß ergibt. Durch die Ausnehmungen der beiden Verschlußklappen
19 und 21 bleibt der Bereich des Loches 2*f auch bei verschlossener
Faltschachtel nach außen offen und zugänglich.
Zum öffnen der in der vorgenannten Weise gefüllten und
verschlossenen Faltschachtel wird der Kunststoffstreifen 26
an der Lasche 30 ergriffen und sowohl vom Klebepunkt 31 als
auch vom Bereich des Loches 2f abgerissen. Infolge der
innigen Verschweißung des Kunststoffstreifens 26 mit dem
Kunststoffstreifen 25 im Bereich der Fläche 27 wird auch der
Kunststoffstreifen 25 im Bereich der Fläche 27 ausgerissen, womit ein entlang der Umrißlinie 27· der Fläche 27 verlaufendes,
ebenfalls tropfenförmiges Loch entsteht, das in Fig. 3 gestrichelt angedeutet ist. Auch für ein sauberes
Herausreißen der Fläche 27 aus dem inneren Kunststoffstrei- ·
fen 25 ist die dargestellte Tropfenform der Fläche 27 be-, sonders vorteilhaft, weil das spitze Ende des herauszureißenden
Kunststoffteiles ein etwaiges weiteres Durchreißen
des KunststoffStreifens 25, unter Umständen sogar bis in das anschließende Kartonmaterial der Verschlußklappe
20 hinein, praktisch ausschließt. Sollte etwa Karton-
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material oberhalb des Klebepunktes 31 beim Abreißen der Lasche
30 mit abgerissen werden, so kann sich ein solches Abreißen nur bis zum Einschnitt 32 erstrecken und das Kartonmaterial
der Faltschachtel bleibt also im übrigea unversehrt. Die Tropfenform des gebildeten Loches gewährleistet bei entsprechendem
Kippen der Faltschachtel einen stetigen gleichmäßigen Strahl, da das ausgegossene Flüssigkeitsvolumen
stets zuverlässig durch im Bereich der Spitze des Tropfenquerschnittes eindringende Luft ersetzt werden kann. Dadurch,
daß das Loch 24 von der Verschlußklappe 20 aus noch etwas
in den Seitenteil 12 der Schachtel hineinragt, kann ohne weiteres gewährleistet werden, daß die nach dem Abreißen
des Kunststoffstreifens 26 gebildete Ausgießöffnung unmittelbar
von der Faltlinie zwischen dem Seitenteil 12 und der Verschlußklappe 20 ausgeht. Die Schachtel kann deshalb
in einfacher Weise vollständig entleert werden, ohne daß sie hierzu etwa vollkommen auf den Kopf gestellt werden
müßte.
Die Erfindung ist nicht an alle Einzelheiten des beschriebenen
Ausführungsbeispiels gebunden. Wenn sie auch im Zusammenhang mit einem bevorzugten Futterschlauch beschrieben
wurde, der gegebenenfalls an seiner einen Seite auch noch metallisiert sein kann, so ist es für einige Anwendungsformen
doch auch möglich, lediglich einen an seiner Innenfläche geeignet dicht beschichteten Kartonzuschnitt
zu verwenden. In diesem Falle tritt gemäß den Fig. 2 und an die Stelle der Futterschlauchschicht jeweils die vorzugsweise
ebenfalls aus Kunststoff bestehende Beschichtung. Wenn die beschriebene Tropfenform wegen ihrer besonderen
Eignung auch bevorzugt wird, so ist die Erfindung doch nicht
an diese spezielle Form gebunden. So könnte das Loch beispielsweise auch eine rhombische Form (gemäß Fig. 1 hochgestellt),
eine entsprechende Eiform oder dergleichen auf-
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- ίο -
weisen. Wesentlich ist, daß das Loch in seiner Querschnittsfläche
mindestens etwa die Größe einer kleinen Haselnuß aufweist, damit eine genügend große Ausgießöffnung entsteht,
die zugleich einen entsprechenden Luftzutritt ermöglicht. Die beiden oberen Verschlußklappen 19 und 21 könnten statt
mit den beschriebenen Ausnehmungen auch lediglich mit entsprechenden Perforierungslinien versehen sein, in welchem
Falle vor dem Abreißen des Kunststoffstreifens 26 zunächst das Loch 24- durch entsprechendes Wegreißen der den beschrie-"
benen Ausnehmungen entsprechenden Klappenteile freigelegt wird. Bei einer dem beschriebenen Ausführungsbeispiel entsprechenden
Größe der Verschlußklappen 19 und 21 empfiehlt es sich jedoch, die bei verschlossener Schachtel innen liegende
Verschlußklappe mit der beschriebenen Ausnehmung und lediglich die andere, außen liegende Verschlußklappe mit
Perforierungslinien zu versehen. Zur Erzielung der Möglichkeit eines provisorischen WüerverSchlusses der teilweise
entleerten Schachtel könnte der Kunststoffstreifen 26 und/ oder die Verschlußklappe 20 um das Loch 24 herum auch noch
mit einer geeigneten neutralen, d.h. geschmack- und geruchlosen Haftkleberschicht versehen sein. Der innere Kunststoffstreifen
könnte statt in der beschriebenen Weise dünner als der äußere Kunststoffstreifen auch etwa gleich dick wie der
äußere Kunststoffstreifen sein, müßte in diesem Falle aber trotzdem weniger zerreißfest als der äußere Kunststoffstreifen
sein, damit beim Abreißen des äußeren KunststoffStreifens
auch in den inneren Kunststoffstreifen das beschriebene Loch hineingerissen wird. Es sind schließlich auch noch
andere Abwandlungen und Ausgestaltungen des beschriebenen Ausführungsbeispiels denkbar, ohne daß dadurch der in den
nachstehenden Ansprüchen niedergelegte Schutzbereich der Erfindung verlassen wird.
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Claims (11)
- l) Kartonfaltschachtel mit zumindest oben vier Verschlußklappen, einer als Beschichtung oder Futterschlauch ausgebildeten inneren dichten Auskleidung und mit zur leichteren Bildung einer geeigneten Ausgießöffnung abreißbaren Bestandteilen» dadurch gekennzeichnet, daß eine bei verschlossener Schachtel innen liegende Verschlußklappe (20) ein auch den dortigen Teil der Auskleidung durchsetzendes} etwa haselnußgroßes Loch (2t) aufweist, das innen und außen in an sich bekannter Weise durch je einen Kunststoffstreifen (25 und 26) verdeckt ist, daß der innere Kunststoffstreifen (25) an dem das Loch (2t) umgebenden Teil der Auskleidung dicht festgelegt und der äußere, zugleich eine Handhabe (Lasche 30) bildende Kunststoffstreifen (26) mit dem inneren über einen Teil (Fläche 27) des Lochquerschnittes fest verbunden ist, und daß die beiderseits der das Loch (24) aufweisenden Verschlußklappe (20) anschließenden Verschlußklappen (19 und 21) bei verschlossener Schachtel das Loch (2t) freilassende Ausnehmungen oder dieses verdeckende, aber leicht abreißbare Teile aufweisen.
- 2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (2t) an einer Randstelle die Faltlinie zwischen der Verschlußklappe (20) und dem zugeordneten Seitenteil (12) der Schachtel noch etwas bis in den letzteren hinein überragt.
- 3. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (2t) im Bereich der Faltlinie breiter als in seinem dem freien Ende der Verschlußklappe (20) zugekehrten Teil ist.009828/0966
- 4. Schachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Loch (24) eine Tropfenform aufweist.
- 5* Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen bzw. die leicht abreißbaren Teile auf den einander zugekehrten Seiten der sie aufweisenden Verschlußklappen (19 und 21) durch je eine vom freien Ende dieser Klappen nach deren Faltlinien hin ver- * setzte Stufe begrenzt sind.
- 6. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kunststoffstreifen (25) dünner und/oder weniger zerreißfest als der äußere Kunststoffstreifen (26) ist.
- 7. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kunststoffstreifen (25 und 26) über den Teil (27) des Lochquerschnittes miteinander verschweißt sind.
- 8. Schachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der beiden Kunststoffstreifen (25 und 26) über die gemeinsame Schweißfläche mit einem Prägemuster, z.B. einer Viereckrillung, versehen ist.
- 9. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Handhabe bildende und bei verschlossener Schachtel über die Faltlinie der zugeordneten Verschlußklappe (20) hinausragende Lasche (30) an den anschließenden Seitenteil (12) der Schachtel herangefaltet und daran mittels eines Klebepunktes (31) aus Leim, Lack oder dergl. leicht lösbar festgelegt ist.009828/096 6
- 10. Schachtel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Kartonmaterial des den Klebepunkt (31) tragenden Seitenteils (12) zwischen dem Klebepunkt (31) und der benachbarten Verschlußklappe (20) ein in seiner Länge die Lochbreite etwas übersteigender und parallel zur dortigen Faltlinie verlaufender Einschnitt (32) vorgesehen ist, der das Kartonmaterial von außen her schwächt oder höchstens ganz durchsetzt.
- 11. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein an sich bekannter oberer Planverschlußrücken des Futterschlauches (23) parallel zur Faltlinie der das Loch (2k) aufweisenden Verschlußklappe (20) verläuft und bei in ebenfalls bekannter Weise unter Ausbildung von Faltdreiecken verschlossenem Futterschlauch (23) nach der der genannten Verschlußklappe (20) abgewandten Deckelseite der Schachtel hin herabgeklappt ist.009828/0966Leersei te
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