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DE19540691A1 - Ballentransportwagen für Großballen - Google Patents

Ballentransportwagen für Großballen

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Publication number
DE19540691A1
DE19540691A1 DE1995140691 DE19540691A DE19540691A1 DE 19540691 A1 DE19540691 A1 DE 19540691A1 DE 1995140691 DE1995140691 DE 1995140691 DE 19540691 A DE19540691 A DE 19540691A DE 19540691 A1 DE19540691 A1 DE 19540691A1
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DE
Germany
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bale
transport trolley
bales
bale transport
stacking
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1995140691
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Same SpA
Original Assignee
Same SpA
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Publication date
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Publication of DE19540691A1 publication Critical patent/DE19540691A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D90/00Vehicles for carrying harvested crops with means for selfloading or unloading
    • A01D90/02Loading means
    • A01D90/08Loading means with bale-forming means additionally used for loading; with means for picking-up bales and transporting them into the vehicle

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Ballentransportwagen mit einer Ladefläche sowie mit einer Stapel- und gegebenenfalls einer Entladevorrichtung gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Ein solcher Ballentransportwagen ist aus der DE-OS 19 16 349 bekannt. Bei diesem Ballentransportwagen werden von einer Aufnahmevorrichtung im Seitenbereich neben dem Ballentransportwagen die gepreßten quaderförmigen und kleinen Heuballen aufgenommen, jeweils zu einem Paket übereinander gestapelt und dann, wenn ein Paket einer vorbestimmten Anzahl von Ballen erreicht ist, in Querrichtung des Ballentransportwagens verschoben. Wenn, wie in den Figuren der Offenlegungsschrift gezeigt ist, mehrere Ballenpakete in Querrichtung nebeneinander erreicht sind, werden die nebeneinanderliegenden Ballenpakete in Richtung des rückwärtigen Endes des Ballentransportwagens verschoben, so daß neue Ballenpakete aufladbar sind.
Der Ballentransportwagen hat den Nachteil, daß die Stapelvorrichtung und auch die Entladevorrichtung seitlich neben dem Ballentransportwagen angeordnet sind, so daß mit dem Zugfahrzeug an dem der Ballentransportwagen angehängt ist, sehr präzise manövriert werden muß. Die Stapelvorrichtung hat darüber hinaus den Nachteil, daß sie konstruktiv aufwendig gebaut ist und daher nur für Heuballen mit niedrigem Gewicht und kleinen Abmessungen einsetzbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Ballentransportwagen mit einer Stapel- und gegebenenfalls einer Entladevorrichtung bereitzustellen, bei dem die genannten Nachteile vermieden sind, wobei besonderes Augenmerk darauf liegt, daß der erfindungsgemäße Ballentransportwagen für quaderförmige Großballen geeignet ist und an einer selbstfahrenden Großballenpresse angehängt werden kann und mit dieser zusammenwirkt.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stapelvorrichtung im vorderen Bereich seitlich des Ladewagens innerhalb der äußeren Konturen angeordnet ist und eine Greifvorrichtung aufweist, mittels der die von der Stirnseite des Ladewagens kommenden Ballen erfaßt und gestapelt werden.
Dies hat den Vorteil, daß die gepreßten Ballen direkt an der Stirnseite des Ballentransportwagens übernommen werden, so daß das vorausfahrende Zugfahrzeug, das beispielsweise eine selbstfahrende Großballenpresse ist oder an dem eine gezogene Großballenpresse angehängt ist, selbst oder die gezogene Großballenpresse das auf dem Feld liegende Erntegut aufnehmen und zu den Großballen pressen kann, die dann direkt im Anschluß daran an den Ballentransportwagen abgegeben werden. Dabei ist nicht erforderlich, die Ballen in Querrichtung, sondern lediglich in Längsrichtung zu befördern.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Ballentransportwagens ist gewährleistet, daß Großballen, die beispielsweise ein Format von 0,8 Meter Breite, 0,5 Meter Höhe und 2 Meter Länge haben, waagerecht aus der vorausfahrenden Ballenpresse übernommen und zu einem Paket gestapelt werden. Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, daß bei Großballen, die in etwa die erwähnte Größe aufweisen, ein Paket von drei Ballen gebildet wird, da damit eine ausreichende Packungsdichte bei einem noch vertretbaren Gewicht erreicht wird, während auch die Stabilität der übereinanderliegenden Ballen ausreichend gewährleistet ist, da sich aufgrund der Flächen, mit denen sich die aufeinanderliegenden Ballen berühren, Klammerungseffekte zeigen. Es ist selbstverständlich möglich, auch Großballen mit anderen Abmessungen (wie beispielsweise quadratisch) und in einer Höhe von mehr oder weniger als drei Großballen übereinander zu stapeln. Zu diesem Zweck kann der Ballentransportwagen, wie in der Figurenbeschreibung noch ausgeführt wird, derart gestaltet werden, daß gewährleistet ist, daß bei unterschiedlichen Bergevorgängen, beispielsweise bei verschiedenen vorausfahrenden Ballenpressen, auch unterschiedliche Ballengrößen verarbeitet werden können.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung und ein konkretes Ausführungsbeispiel ist im folgenden anhand der Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgestalteten Ballentransportwagens,
Fig. 2 eine Frontansicht eines erfindungsgemäß ausgestalteten Ballentransportwagens,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Ballentransportwagen und
Fig. 4 eine Entladevorrichtung,
Fig. 5 eine Steuervorrichtung.
Fig. 1 zeigt die Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgestalteten Ballentransportwagens 1. Dieser Ballentransportwagen 1 weist im vorderen Bereich, d. h. im Bereich, mit dem er an eine vorausfahrende Ballenpresse angekuppelt ist, seitlich eine Stapelvorrichtung 2 auf, während am rückwärtigen Ende eine Entladevorrichtung 3 angeordnet ist. In dieser Ausführungsform weist der Ballentransportwagen 1 einen Grundrahmen 4 auf, an dem eine Deichsel 5 angeordnet ist, mit dem der Ballentransportwagen 1 an die vorausfahrende Ballen­ presse angehängt wird. Weiterhin sind Räder 6 und Achsen 7 vorhanden, während noch von der vorausfahrenden Ballenpresse eine Ladeschurre 8 gezeigt ist, von der aus die Ballen 9 in Richtung des Ballentransportwagens 1 abgegeben werden. Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß beispielsweise innerhalb des Rahmens 4 eine antreibbare Ladefläche vorgesehen ist, die wenigstens zwei voneinander antreibbare Ladeflächen-Abschnitte aufweist, insbesondere einen ersten, im vorderen Bereich angeordneten Abschnitt 10, der sich etwas mehr als über eine Länge eines Ballens 9 erstreckt sowie einen hinteren Bereich 11, der sich an den vorderen Bereich 10 anschließt und bis zum rückwärtigen Ende erstreckt.
Es ist zwar denkbar, die gesamte antreibbare Ladefläche durchgehend auszubilden und jedesmal dann, wenn ein Ballenpaket aufeinandergestapelt ist, die Ladefläche anzutreiben um eine Länge eines Ballens, um wieder Platz für das nächste Ballenpaket zu machen. Die Aufteilung in zwei Ladeflächen-Ab­ schnitte hat jedoch den Vorteil, daß der erste Ladeflächenabschnitt 10 antreibbar ist, um einen über die Ladeschurre 8 ankommenden Ballen komplett auf den Ballentransportwagen 1 zu bewegen, während die sich auf dem Ladeflächenabschnitt 11 befindenden Ballen ruhen zu lassen, die nur dann, wenn ein weiteres Ballenpaket übernommen werden soll, angetrieben wird. Dazu kann erfindungsgemäß vorgesehen werden, daß sich der Ladeflächen-Abschnitt 10 in Richtung der Stirnseite des Ballentransportwagens 1 über etwas mehr als die Stirnseite des Ballens 9 erstreckt.
Die Stapelvorrichtung 2 besteht aus einem Rahmen 20, an dem zumindest zwei höhenbewegbar und sich gegenüberliegende Greifarme 21 angeordnet sind. In dem Rahmen 20 sind zwei im wesentlichen senkrecht angeordnete Schienen 22 vorhanden, die die Greifarme 21 aufnehmen. Es ist vorgesehen, daß die Greifarme 21 hydraulisch höhenbewegbar (sowohl aufwärts als auch abwärts) und um den dem Greifarm 21 zugeordneten Gelenkpunkt 23 schwenkbewegbar sind. Die Greifarme 21 sind in vorteilhafter Weise gleichzeitig höhenbewegbar, um den Ballen 9 zu stapeln, während die beiden Greifarme 21 entweder von­ einander wegschwenken, um einen Ballen 9 freizugeben, oder aufeinander zuschwenken, um einen Ballen 9 zu packen. Um zu gewährleisten, daß der Ballen 9 sicher von den Greifarmen 21 gepackt wird, sind Zähne 24 (Fig. 3) vorgesehen, die geringfügig in den Ballen 9 eingreifen. Weiterhin ist in Fig. 1 mit 25 in dem Koordinatensystem die Stapelrichtung bezeichnet, während ein zu stapelnder Ballen sowohl aufwärts als auch abwärts bewegt werden kann, wie dies noch bei der Beschreibung der Funktionsweise der erfindungsgemäßen Stapelvorrichtung erläutert wird. Weiterhin ist eine in den Figuren nicht gezeigte Steuervorrichtung vorgesehen, die Sensoren zum Erfassen der Positionen der Ballen 9 sowohl in einer Transportrichtung 12 (Längsrichtung des Ballentransportwagens 1) als auch in Stapelrichtung 25 aufweist, wobei die Bewegung der Greifarme 21 und/oder der Ladefläche in Abhängigkeit der erfaßten Positionen erfolgt. So sind Sensoren 26 in Stapelrichtung 25 und Sensoren 27 in Transportrichtung 12 vorgesehen, wobei sich die Sensoren 26 jeweils in etwa der Höhe der Oberkante eines Ballens 9 befinden, während die Sensoren 27 sich in Transportrichtung 12 betrachtet an der Stirnseite des Ballens 9 befinden. Da die Positionen der Sensoren 26 und 27 wichtig für die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Stapelvorrichtung 2 sind und darüber hinaus auch abhängig von der Größe der Ballen sind, können diese Positionen beispielsweise manuell durch Umstecken der Sensoren 26 und 27 verändert werden. Die Sensoren sind beispielsweise als mechanisch wirkende Sensoren, oder als optisch oder elektromagnetisch arbeitende Sensoren ausgebildet, wobei den mechanisch wirkenden Sensoren beispielsweise in Form von Endschaltern oder elektromagnetisch arbeitenden Sensoren der Vorzug zu geben ist, da sie unter den Einsatzbedingungen zuverlässig arbeiten und Verschmutzungen bei der Arbeitsweise keine Rolle spielen.
Für die Betätigung in Stapelrichtung 25 und Transportrichtung 12 weist der Ballentransportwagen 1 ein eigenes Hydrauliksystem auf, das vorzugsweise in dem Rahmen 20 angeordnet ist, oder wird von dem Hydrauliksystem eines Zugfahrzeug es, insbesondere einer selbstfahrenden Ballenpresse, versorgt. Die dafür erforderlichen Versorgungsleitungen und Kupplungen sind in den Figuren nicht gezeigt. Die Ausgestaltung eines eigenen Hydrauliksystems mit den erfinderischen Elementen ist bekannt.
Fig. 2 zeigt eine Frontansicht des erfindungsgemäß ausgestalteten Ballentransportwagens 1, wobei erkennbar ist, daß die Greifarme 21 um den Gelenkpunkt 23 herum gelenkig an dem Rahmen 20 bzw. innerhalb der Schiene 22 angeordnet sind und sich in etwa in Richtung der Längsachse des Ballen­ transportwagens 1 erstrecken. Aufgrund der Anordnung der Zähne 24 hat dies den Vorteil, daß die Greifarme 21 ausreichend kurz gehalten werden können, um somit den Materialaufwand zu verringern. Die Greifarme 21 können in ihrer Längsrichtung gerade oder auch leicht gebogen ausgebildet sein. Die Zähne 24 oder allgemein die den Greifvorgang unterstützenden Einrichtungen sind so gestaltet, daß sie den Ballen 9 zuverlässig packen und in einer im wesentlichen zum Ladeflächen-Abschnitt 10 planparallelen und stabilen Lage halten. Der Ballentransportwagen 1 kann alternativ auch derart ausgestaltet sein, daß neben dem Transport von Ballen auch der Transport von weiteren Gegenständen, wie beispielsweise eines Schneidwerkes oder eine Aufnahmevorrichtdung der voranfahrenden Ballenpresse (Pickup) ausgebildet sein. Zu diesem Zweck ist die Stapelvorrichtung 2 über eine Trennfuge mit den erforderlichen konstruktiven Koppelelementen an dem Grundrahmen 4 des Ballentransportwagens befestigt und abnehmbar. Alternativ dazu ist es denkbar, beispielsweise die Aufnahmevorrichtung auf den Ladeflächenabschnitten 10 und 11 abzulegen und durch Absenken der Greifarme zu fixieren für den Straßentransport.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf den erfindungsgemäß ausgestalteten Ballentransportwagen, wobei hierbei noch darauf hinzuweisen ist, daß die Greifarme 21 um den Gelenkpunkt 23 in einem Schwenkbereich 29 verschwenkt werden, wobei der Schwenkbereich 29 derart gewählt ist, daß in einer zu dem Ballen 9 gerichteten Stellung dieser Ballen zuverlässig gehalten wird, während in der von dem Ballen 9 wegweisenden Stellung der Greifarme 21 der Ballen zuverlässig freigegeben wird, so daß die Greifarme 21 einschließlich ihrer Zähne 24 bei einer Bewegung in Stapelrichtung 25 aufwärts bzw. abwärts den Ballen nicht berühren.
Fig. 4 zeigt noch eine erfindungsgemäße Entladevorrichtung 3, die als Schurre ausgebildet ist, wobei die Schurre gelenkig an dem rückwärtigen Ende (der rückwärtigen Stirnseite) des Ballentransportwagens angeordnet ist. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Schurre in Querrichtung, insbesondere in der Mitte, zweigeteilt ausgebildet ist, wobei wenigstens einem Teil eine Dämpfervorrichtung (mittels Feder- oder Hydraulikkraft) zugeordnet ist. Die Entladevorrichtung 3, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, weist zwei Schurrenabschnitte 30 und 31 auf, wobei der erste Schurrenabschnitt gebildet ist von einem Gelenkpunkt 32 (am Ballentransportwagen 1) und einem Gelenkpunkt 33. Der Gelenkpunkt 32 ist über Koppelelemente an dem rückwärtigen Ende des Ballentransportwagens 1 angeordnet oder ist Bestandteil des zweiten Ladeflächen-Abschnittes 11. Der zweite Schurrenabschnitt 31 ist gebildet von dem Gelenkpunkt 33 und einem weiteren Gelenkpunkt 34, der als ein Ablaufelement ausgebildet sein kann, das auf dem Boden abläuft und somit den Abladevorgang unterstützen kann. Um ein seitliches Wegkippen der Ballenpakete zu verhindern, ist ein mit der Bezugsziffer 35 angedeutetes Geländer vorhanden. An diesem Geländer 35 oder einem anderen auch in sonstiger geeigneter Art und Weise zwischen den beiden Schurrenabschnitten 30 und 31 bzw. zwischen dem rückwärtigen Ende des Ballentransportwagens 1 und dem ersten Schurrenabschnitt 30 ausgebildeten Leiteinrichtung ist eine Dämpfervorrichtung 36 vorgesehen, die die Bewegung der einzelnen Abschnitte beeinflußt. Dabei kann die Dämpfervorrichtung 36 oder beide Dämpfervorrichtungen derart gestaltet sein, daß das Ablaufelement 34 nicht auf dem Boden liegt, wenn die Schurrenabschnitte 30 bzw. 31 nicht belastet sind und auf dem Boden anliegt, wenn die genannten Schurrenabschnitte von einem Ballenpaket oder auch einzelnen oder mehreren Ballen belastet wird bzw. werden.
Fig. 5 zeigt eine Steuervorrichtung 40, die in Abhängigkeit von erfaßten Größen bzw. Positionen den Transport der Ballen sowohl in Stapelrichtung als auch in Transportrichtung vornimmt. Mit dem Komplex, der die Bezugsziffer 41 aufweist, sind diejenigen Sensoren bezeichnet, die in Stapelrichtung 25 angeordnet sind. Hierbei handelt es sich also beispielsweise um die in Fig. 1 ge­ zeigten Sensoren mit den Bezugsziffern 26 und 26.1, die über eine entsprechende Anzahl von Datenleitungen mit der Steuervorrichtung 40 verbunden sind. Gleiches gilt für den Komplex mit der Bezugsziffer 42, in dem die Sensoren, die in Transportrichtung 12 angeordnet sind, bezeichnet sind (also bei­ spielsweise die Sensoren mit den Bezugsziffern 27 bzw. 27.1 in Fig. 1). Die Anzahl der Sensoren, die in dem jeweiligen komplexen Verein sind, ist abhängig von der Höhe der zu stapelnden Ballen und der Anzahl der Ballen, die hintereinander in Transportrichtung 12 auf dem Ballentransportwagen 1 gelagert werden. Weiterhin ist ein Antrieb für die Ladefläche erforderlich, wobei die Steuervorrichtung 40 in Abhängigkeit des hier einprogrammierten Steuerprogrammes einen Antrieb 43 für den ersten Ladeflächenabschnitt 10 sowie einen weiteren Antrieb 44 für den zweiten Ladeflächenabschnitt 11 steuert. Darüber hinaus kann ein weiterer Antrieb 45 vorgesehen sein, der beispielsweise dann erforderlich ist, wenn der zweite Ladeflächenabschnitt 11 nochmals unterteilt ist oder auch die Entladevorrichtung einen eigenen Antrieb aufweist. Genauso, wie die Antriebe 43 bis 45 in Abhängigkeit der Sensorsignale von 41 und 42 gesteuert werden, werden Aktuatoren 46 und 47 angesteuert, wobei der Aktuator bzw. die Aktuatoren 46 die Linearbewegung der Greifarme 21 in den Schienen 22 in oder entgegen der Stapelrichtung 25 wirken, während der Aktuator bzw. die Aktuatoren 47 die Schwenkbewegung (Bezugsziffer 29) der Greifarme wirken. Ein solcher Aktuator kann beispielsweise ein Hydraulikzylinder sein, der in Stapelrichtung 25 und ein weiterer Hydraulikzylinder, der in Transportrichtung 12 wirkt. Dabei kann jedem Greifarm 21 ein Hydraulikzylinder zugeordnet sein, wobei diese derart gesteuert werden, daß die Greifarme 21 in Stapelrichtung 25 oder entgegengesetzt die gleiche Bewegung ausführen (also aufwärts oder abwärts), während die Wirkungsweise der Aktuatoren 47 entgegengesetzt ist, um den Ballen 9 zu packen oder freizugeben.
Weiterhin weist die Steuervorrichtung 40 noch eine Eingabevorrichtung 48 auf, mittels der beispielsweise das in ihr gespeicherte Programm neu eingegeben, geändert oder modifiziert werden kann, wobei auch denkbar ist, daß über die Eingabevorrichtung 48 dem Programm eine Information zur Verfügung gestellt wird, wieviele Ballen übereinander, bzw. hintereinander gestapelt bzw. gelagert werden sollen oder um welche Ballengröße es sich handelt.
Weiterhin ist noch eine Anzeige-/Warnvorrichtung 49 vorgesehen, die Abnormalitäten beim Stapel- oder Transportvorgang anzeigt oder die beispielsweise optisch und/oder akustisch anzeigt, daß der Ballentransportwagen 1 seine volle Ladekapazität erreicht hat und ein Entladevorgang nötig wird. Dazu ist ergänzend eine Ausgabevorrichtung 50 vorgesehen, mit der ein solches Signal beispielsweise an die vorausfahrende Ballenpresse über Signalleitungen abgegeben werden kann. Denkbar ist auch, daß die Steuervorrichtung 40 eine nicht gezeigte Speichervorrichtung aufweist, in der die Anzahl der schon gestapelten Ballen gespeichert werden kann, wobei die Anzahl über die Ausga­ bevorrichtung 50 ausgegeben werden kann. Weiterhin wäre beispielsweise denkbar, daß in dem Ladeflächenabschnitt 10 eine Wiegevorrichtung integriert ist, die jedesmal dann, wenn ein neuer Ballen auf diesem Ladeflächenabschnitt 10 liegt, das Gewicht des Ballens erfaßt und abspeichert sowie auf Wunsch über die Ausgabevorrichtung 50 ausgibt.
Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, daß die Position und die Anzahl der Sensoren in Transportrichtung 12 und in Stapelrichtung 25 lediglich beispielhaft ist und ein konkretes Ausführungsbeispiel darstellt, auf daß der grundsätzliche Erfindungsgedanke nicht beschränkt ist, sondern sich weitere Anordnungen und Anzahlen aus Änderungen der konstruktiven Anordnung sowie der Vorgaben ergeben.
Die erfindungsgemäße Stapelvorrichtung 2 arbeitet wie folgt:
Der Stapelvorgang sei anhand von drei übereinander gestapelten Ballen erklärt, wobei in Fig. 1 schon ein abgeschlossener Stapelvorgang vorliegt. Um nun erneut weitere Ballen stapeln zu können, werden die beiden in Fig. 1 schon gezeigten Ballenpakete (drei Ballen 9 übereinander) durch Einschaltung des Antriebes der beiden Ladeflächen-Abschnitte 10 und 11 weitertransportiert, bis die Stirnseite des in Fig. 1 rechts gezeigten Ballenpaketes den Sensor 27.1 erreicht. Ist dieser Sensor 27.1 erreicht, wird der Antrieb abgeschaltet. Wenn nun erneut ein Ballen die Ladeschurre 8 der vorangehenden Ballenpresse verläßt, kann dies mittels eines nicht gezeigten Sensors erfaßt und der Antrieb des Ladeflächenabschnittes 10 erneut eingeschaltet werden, und der Ballen bis zu einer Position weitertransportiert werden, die der des untersten Ballens in Fig. 1 entspricht. Diese Position wird dann von dem mit 26.1 bezeichneten Sensor erfaßt und der Antrieb des Ladeflächenabschnittes 10 vorerst wieder abgeschaltet. Ausgelöst von der Positionserfassung oder dem Abschalten des Antriebes fahren die Greifarme 21 in Form einer Linearbewegung innerhalb der Schienen 22 zu dem Ballen, packen ihn und bewegen ihn in eine Position, die in etwa der des mittleren Ballens in Fig. 1 entspricht, wobei die Steuervorrichtung automatisch eine Position anstrebt, die etwas darüber liegt und den Ballen in dieser mittleren Position hält. Während der gepackte Ballen in dieser in etwa mittleren Position gehalten wird, gelangt ein neuankommender Ballen in der vorgeschriebenen Art und Weise durch Einschalten und bei Positionserkennung Abschalten des Antriebes des Ladeflächenabschnittes 10 in die unterste Position, wobei dann, wenn von dem Sensor 26.1 erkannt wird, daß ein weiterer Ballen vorhanden ist, der in der mittleren Position verharrende Ballen auf dem neu angekommenen Ballen abgesetzt wird. Für den weiteren Stapelvorgang ist die Steuervorrichtung derart programmiert, daß die Greifarme 21 den zuerst gepackten Ballen freigeben, wiederum in die unterste Position fahren und dort den untersten Ballen packen. Jetzt wiederholt sich der schon beschriebene Vorgang, wobei der nun zuunterst liegende Ballen wieder in die etwas über die mittlere Position hinausgehende Position gefahren wird, wobei bei diesem Stapelvorgang nun die beiden übereinanderliegenden Ballen bewegt werden. Nun kann abschließend ein dritter Ballen in der beschriebenen Form auf den Ladeflächen-Abschnitt 10 gelangen, wobei dann, wenn mittels des Sensors 26.1 die Position bestimmt ist, die beiden schon gestapelten Ballen auf dem untersten Ballen abgesetzt werden. Nach einer Linearbewegung der Greifarme 21 aus dem Bereich der Ballen heraus (also zum Beispiel eine Bewegung in Stapelrichtung über den obersten Ballen hinaus) erfolgt wieder das Einschalten des Antriebes der Ladeflächen-Abschnitte 10 und 11, um das soeben gestapelte Ballenpaket bis in die Position in Transportrichtung 12 zu bewegen, die von dem Sensor 27 festgestellt wird, wobei dann die Antriebe wieder ausgeschaltet werden. Hierbei ist zu erwähnen, daß der Ladeflächen-Abschnitt 11 frei laufen und keinen Antrieb, sondern eine leichte Bremswirkung aufweisen kann, so daß die Ballenpakete, die sich auf diesem Abschnitt befinden, von dem Ballenpaket weiter befördert werden, das aus Richtung des Ladeflächen-Abschnittes 10 kommt. Es ist klar ersichtlich, daß die Steuervorrichtung beispielsweise mittels einer speicherprogrammierbaren Steuerung entsprechend auf die mittels der Sensoren erfaßten Positionen der Ballen reagieren und die Bewegung der Greifarme 21 sowohl in Schwenkrichtung als auch in Stapelrichtung bewegen kann, wobei zu beachten ist, daß dies in Abhängigkeit der Anzahl der Ballen zu geschehen hat, die übereinander gestapelt werden sollen. Sollen nämlich mehr als drei Ballen übereinandergestapelt werden, ist es erforderlich, den beschriebenen Stapelvorgang ein oder mehrmals zu wiederholen, um zu der gewünschten Stapelhöhe zu kommen. Wie schon aus­ geführt, ist es aufgrund der Größe und des Gewichtes der Ballen von Vorteil, wenn drei Ballen übereinander gestapelt werden, da sich das Gewicht eines Ballens je nach Art des Erntegutes und dessen Zustand (z. B. Feuchtigkeit) in einem Bereich zwischen 100 und 400 kg bewegen kann, wobei auch der Preßdruck und die daraus resultierende Dichte von Bedeutung ist.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die beschriebene Art und die Anordnung der Sensoren lediglich ein konkretes Ausführungsbeispiel darstellt, wobei auch weitere Arten von Sensoren denkbar sind, die die entsprechenden Positionen zuverlässig erfassen. Die Anordnung der Sensoren kann variabel gestaltet sein, so daß eine Anpassung des erfindungsgemäß ausgestalteten Transportwagens an unterschiedliche Größen gewährleistet ist. So kann z. B. vorgesehen sein, daß für zwei verschiedene Größen entsprechende Steckplätze für Sensoren angeordnet sind. Gleichsam können auch die Sensoren 26 und 27 ebenfalls in Schienen angeordnet sein, so daß eine variable Einstellung möglich ist. Weiterhin ist es denkbar, daß die Greifarme 21 über entsprechende Mittel gegenüber dem Rahmen 20 bzw. der Schiene 22 beweglich abgestützt sind, um eine ausreichend hohe Festigkeit zu erreichen, wobei diese Mittel derart konstruktiv gestaltet sind, daß sie sowohl die Schwenkbewegung als auch die Linearbewegung der Greifarme 21 mitmachen. Alternativ zu einer Linear- und Schwenkbewegung der Greifarme 21 sind weitere Bewegungsformen denkbar, wobei beispielsweise für die Linearbewegung ein Kettenantrieb denkbar wäre. Um die Greifarme 21 aus dem Bereich der Ballen herauszufahren, können diese beispielsweise auch teleskopartig ausgestaltet sein.
Bezugszeichenliste
1 Ballentransportwagen
2 Stapelvorrichtung
3 Entladevorrichtung
4 Grundrahmen
5 Deichsel
6 Räder
7 Achse
8 Ladeschurre (vom Zugfahrzeug)
9 Ballen
10 erster Ladeflächen-Abschnitt
11 zweiter Ladeflächen-Abschnitt
12 Transportrichtung (Längsrichtung)
20 Rahmen
21 Greifarme
22 Schienen
23 Gelenkpunkte
24 Zähne
25 Stapelrichtung
26 Sensoren (in Stapelrichtung)
27 Sensoren (in Transportrichtung)
28 Trennfuge
29 Schwenkbereich
30 erster Schurrenabschnitt
31 zweiter Schurrenabschnitt
32 Gelenkpunkt (am Ballentransportwagen)
33 Gelenkpunkt (zwischen 30 und 31)
34 Ablaufelement
35 Geländer
36 Dämpfervorrichtung
40 Steuervorrichtung
41 Sensoren
42 Sensoren
43 Antrieb
44 Antrieb
45 weiterer Antrieb
46 Aktuator
47 Aktuator
48 Eingabevorrichtung
49 Anzeige-/Warnvorrichtung
50 Ausgabevorrichtung.

Claims (10)

1. Ballentransportwagen mit einer Ladefläche sowie mit einer Stapel- und gegebenenfalls Entladevorrichtung (2, 3), wobei von der Stapelvorrichtung (2) eine vorbestimmte Anzahl von Ballen (9) (Paket), insbesondere quaderförmige Ballen (9), übereinander stapelbar ist und dann das Paket auf der Ladefläche in Richtung des rückwärtigen Endes um etwa die Länge eines Ballens bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelvorrichtung (2) im vorderen Bereich seitlich des Ladewagens innerhalb der äußeren Konturen angeordnet ist und eine Greifvorrichtung aufweist, mittels der die von der Stirnseite des Ladewagens kommenden Ballen erfaßt und gestapelt werden.
2. Ballentransportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifvorrichtung einen Rahmen (20) aufweist, an dem zumindest zwei höhenbewegbare und sich gegenüberliegende Greifarme (21) angeordnet sind.
3. Ballentransportwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifarme (21) um zumindest einen Gelenkpunkt (23) herum gelenkig an dem Rahmen (20) angeordnet sind und sich in etwa in Richtung der Längsachse des Ballentransportwagens (1) erstrecken.
4. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifarme (21) höhenbewegbar und um den Gelenkpunkt (23) schwenkbewegbar sind, wobei diese Bewegungen insbesondere hydraulisch ausführbar sind.
5. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladefläche wenigstens zwei voneinander getrennt antreibbare oder einen ersten antreibbaren und einen zweiten freilaufenden Ladeflächen-Abschnitt aufweist, insbesondere einen ersten, im vorderen Bereich angeordneten Ladeflächen-Abschnitt (10), der sich etwas mehr als über eine Länge eines Ballens (9) erstreckt sowie einen hinteren Ladeflächen-Abschnitt (11), der sich an den vorderen Ladeflächen-Abschnitt (10) anschließt und bis zum rückwärtigen Ende erstreckt.
6. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuervorrichtung (40) vorgesehen ist, die zumindest Sensoren (26, 27) zum Erfassen der Positionen der Ballen (9) sowohl in einer Transportrichtung (12) als auch in einer Stapelrichtung (25) aufweist, wobei die Bewegung der Greifarme (21) und/oder der Ladeflächen-Ab­ schnitte (10) bzw. (11) in Abhängigkeit der erfaßten Positionen erfolgt.
7. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung und die Richtung der Bewegung der Greifarme (21) in Stapelrichtung (25) in Abhängigkeit der Anzahl der übereinander gestapelten Ballen (9) erfolgt.
8. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ballentransportwagen (1) ein eigenes Hydrauliksystem aufweist, das insbesondere in dem Rahmen (20) angeordnet ist oder von einem Hydrauliksystem eines Zufahrzeuges, insbesondere einer selbstfahrenden Ballenpresse, versorgt wird.
9. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Entladevorrichtung (3) als Schurre ausgebildet ist, die gelenkig an der rückwärtigen Stirnseite des Ballentransportwagens (1) angeordnet ist.
10. Ballentransportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schurre in Querrichtung, insbesondere in der Mitte, zweigeteilt in einen ersten Schurrenabschnitt (30) und einen zweiten Schurrenabschnitt (31) ausgebildet ist, wobei wenigstens einem Schurrenabschnitt eine Dämpfervorrichtung (36) (mittels Feder- oder Hydraulikkraft) zugeordnet ist.
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