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DE19540625B4 - Schutzschaltung und Einrichtung zur Überwachung von Geräte- und/oder Maschinentemperaturen - Google Patents

Schutzschaltung und Einrichtung zur Überwachung von Geräte- und/oder Maschinentemperaturen Download PDF

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DE19540625B4 DE1995140625 DE19540625A DE19540625B4 DE 19540625 B4 DE19540625 B4 DE 19540625B4 DE 1995140625 DE1995140625 DE 1995140625 DE 19540625 A DE19540625 A DE 19540625A DE 19540625 B4 DE19540625 B4 DE 19540625B4
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Abstract

Schutzschaltung zur Überwachung von Geräte- und/oder Maschinentemperaturen mit wenigstens einem ersten PTC-Thermistor (1, 1', 1'') und wenigstens einem zweiten PTC-Thermistor (2), der eine niedrigere Nennansprechtemperatur als der erste PTC-Thermistor (1, 1', 1'') aufweist, wobei die Schutzschaltung an ein Auslösegerät anschließbar ist, das bei Überschreiten eines oberen Widerstandswertes der Schutzschaltung einen Abschaltvorgang und bei Unterschreiten eines unteren Widerstandswertes einen Einschaltvorgang einleitet,
dadurch gekennzeichnet, dass
– der zweite PTC-Thermistor (2) in Reihe zum ersten PTC-Thermistor (1, 1', 1'') geschaltet ist, und
– wenigstens ein parallel zum zweiten PTC-Thermistor (2) geschaltetes Schaltungselement (4) vorgesehen ist, um den Gesamtwiderstand (R) der Schutzschaltung zumindest bis zum Erreichen der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors (1) unter dem oberen Widerstandswert zu halten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzschaltung sowie eine Einrichtung zur Überwachung von Geräte- und oder Maschinentemperaturen gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 6.
  • Bei den aus der Praxis bekannten Schutzschaltungen kommen üblicherweise PTC-Thermistoren (Kaltleiter) zur Anwendung. Für einen derartigen Widerstand sind sehr hohe positive Widerstands-Temperaturkoeffizienten und ein Widerstandsanstieg von mehreren Zehnerpotenzen charakteristisch. Der Widerstand bei der sogenannten Nennansprechtemperatur ist nach DIN 44081 auf 1,33 kΩ festgelegt. Üblicherweise wird z.B. bei Drehstrommotoren in jede der drei Wicklungsphasen ein derartiger PTC-Thermistor eingebaut und in Serie geschaltet.
  • 6 zeigt eine solche bekannte Schutzschaltung, mit drei in Serie geschalteten PTC-Thermistoren, die jeweils die gleiche Nennansprechtemperatur aufweisen.
  • In 7 ist die Veränderung des Gesamtwiderstandes der in 6 dargestellten Schutzschaltung gegenüber der Temperatur aufgetragen. Wird die Nennansprechtemperatur von 120°C der PTC-Thermistoren erreicht, ergibt sich ein Gesamtwiderstand von 4kΩ.
  • Ein mit der Schutzschaltung gekoppeltes elektronisches Auslösegerät kann so dimensioniert sein, daß es bei einem oberen Widerstandswert, beispielsweise 4kΩ, einen Abschaltvorgang und bei einem unteren Widerstandswert, beispielsweise 2kΩ einen Einschaltvorgang auslöst. Wird somit bei einem Temperaturanstieg auf 120°C der Gesamtwiderstandswert von 4kΩ erreicht, kann über das Auslösegerät eine elektrische Maschine gegen thermische Überlastung geschützt werden, indem diese beispielsweise über ein Relais abgeschaltet wird.
  • Die meisten Auslösegeräte lösen jedoch wiederum einen Einschaltvorgang aus, wenn der Gesamtwiderstand der Schutzschaltung auf 2kΩ abgesunken ist. Aufgrund der exponentiell verlaufenden Widerstands-Temperaturcharakteristik der PTC-Thermistoren wird der Rückschaltwert von 2kΩ bereits bei einer Abkühlung von 1 bis 2°C erreicht. Dies hat zur Folge, dass es zu ungewollt hohen Schaltzyklen kommt, die die zu schützende Maschine bzw. das Gerät stark beanspruchen.
  • Um diesem Nachteil zu begegnen, ist es aus der Praxis bekannt, zusätzliche Zeitrelais in die Schutzschaltung einzubauen oder im Auslösegerät Schalthäufigkeitsbegrenzungen zu integrieren. Beide Maßnahmen bedeuten jedoch einen erheblichen materiellen und finanziellen Aufwand.
  • Aus der DE 28 45 813 A1 ist eine Schutzschaltung zur Überwachung von Geträte- und/oder Maschinentemperaturen bekannt, mit einem ersten PTC-Thermistor und einem zweiten PTC-Thermistor, der eine niedrigere Nennansprechtemperatur als der erste PTC-Thermistor aufweist, und wobei die Schutzschaltung an ein Auslösegerät anschließbar ist, das bei Überschreiten eines oberen Widerstandwertes der Schutzschaltung einen Abschaltvorgang und bei Unterschreitung eines unteren Widerstandswertes einen Einschaltvorgang einleitet.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Schutzeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie die Einrichtung zur Überwachung von Geräte- und/oder Maschinentemperaturen gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruches 6 dahingehend weiterzuentwickeln, dass hohe Schaltzyklen mit einem geringen materiellen und finanziellen Aufwand vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 6 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Schutzschaltung ermöglicht außerdem längere Abkühlzeiten der zu schützenden Maschinen oder Geräte.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden anhand der Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele und der Zeichnung näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine Schutzschaltung gemäß einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel,
  • 2 eine Widerstands-Temperaturkennlinie der Schutzschaltung gemäß 1,
  • 3 ein Diagramm der Schaltzyklen einer Schutzschaltung gemäß 1 sowie einer Schutzschaltung gemäß 7,
  • 4 eine Schutzschaltung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 5 eine Widerstands-Temperaturkennlinie der Schutzschaltung gemäß 4,
  • 6 eine Schutzschaltung gemäß dem Stand der Technik,
  • 7 eine Widerstands-Temperaturkennlinie der Schutzschaltung gemäß 6.
  • Das in 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel einer Schutzschaltung zur Überwachung von Geräte- und/oder Maschinentemperaturen besteht aus wenigstens einem ersten PTC-Thermistor 1, einem zweiten PTC-Thermistor 2 sowie wenigstens einem parallel zum zweiten PTC-Thermistor geschalteten Schaltungselement 4.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind neben dem ersten PTC-Thermistor 1 zwei weitere PTC-Thermistoren 1', 1'' vorgesehen, wobei in der praktischen Anwendung beispielsweise jeweils einer der Thermistoren 1, 1', 1'' in eine der drei Wicklungsphasen eines Drehstrommotors eingebaut sind.
  • Die Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors 1 wird größer als die Nennansprechtemperatur des zweiten Thermistors 2 gewählt. In der dargestellten Schaltung weist der erste PTC-Thermistor 1 eine Nennansprechtemperatur von 120°C und der zweite PTC-Thermistor 2 eine Nennansprechtemperatur von 70°C auf. Die weiteren PTC-Thermistoren 1', 1'' entsprechen in ihrer Nennanprechtemperatur dem ersten PTC-Thermistor 1.
  • Die Schutzschaltung weist ferner zwei Anschlußklemmen 5, 6 auf, um sie an ein nicht näher dargestelltes Auslösegerät anzuschließen. Ein derartiges, allgemein bekanntes Auslösegerät ist mit der zu überwachenden Maschine oder dem zu überwachenden Gerät gekoppelt, um es vor thermischer Überlastung zu schützen. Dabei wird bei Erreichen einer bestimmten oberen Temperatur die Maschine oder das Gerät abschaltet. Sobald die Maschine oder das Gerät sich unter eine bestimmte Temperatur abgekühlt haben, leitet das Auslösegerät wieder einen Einschaltvorgang ein.
  • Der PTC-Thermistor hat die besondere Eigenschaft, daß er einen sehr hohen Widerstands-Temperaturkoeffizienten aufweist und bei einer Temperaturerhöhung einen Widerstandsanstieg von mehreren Zehnerpotenzen ausführt. Der typische Widerstandsverlauf eines PTC-Thermistors ist in 7 dargestellt. Durch die Serienschaltung von drei Thermistoren verdreifacht sich der Widerstandswert bei einer bestimmten Temperatur. Der allgemeine Verlauf ist aber identisch. Bei der sogenannten Nennansprechtemperatur beträgt der Widerstand nach DIN 44081 1,33kΩ, so daß sich dieser Wert bei einer Serienschaltung von drei Thermistoren auf ca. 4kΩ erhöht. Im dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die Nennansprechtemperatur bei 120°C.
  • Die im Handel üblicherweise erhältlichen Auslösegeräte schalten bei Erreichen eines Widerstandes von 4kΩ aus und bei Erreichen eines Widerstandswertes von 2kΩ wieder ein. Wie aus der 7 zu ersehen ist, ist jedoch die Temperaturdifferenz zwischen diesen beiden Widerstandswerten lediglich etwa 1°C. Um zu verhindern, daß die angeschlossene Maschine sofort wieder eine Temperatur von 120°C erreicht und dadurch wieder einen Abschaltvorgang hervorruft, ist es wünschenswert, die Maschine stärker abkühlen zu lassen.
  • Dies wird durch eine Schutzschaltung gemäß 1 erreicht. Die in 2 dargestellte Widerstands-Temperaturkennlinie dieser Schaltung zeigt, daß der obere Widerstandswert von 4kΩ gleichfalls bei einer Temperatur von 120°C ausgelöst wird. Dies wird dadurch erreicht, daß die PTC-Thermistoren 1, 1', 1'' eine Nennansprechtemperatur von 120°C aufweisen.
  • Nachdem sich der Gesamtwiderstand der Schutzschaltung aus der Summe der Einzelwiderstände ergibt, kann der untere Widerstandswert von 2kΩ erst dann erreicht werden, wenn auch der zweite PTC-Thermistor 2 etwa seine Nennansprechtemperatur erreicht hat. Da die Nennansprechtemperatur des zweiten PTC-Thermistors 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel bei 70°C liegt, wird knapp oberhalb dieser Temperatur ein Gesamtwiderstand von 2kΩ erreicht. Dies wiederum bedeutet, daß das Auslösegerät erst bei Erreichen von etwa 70°C wieder einen Einschaltvorgang auslöst. Die zu überwachende Maschine bzw. das Gerät kann sich somit um etwa 50°C abkühlen.
  • Kommt es im Anschluß daran wieder zu einem Temperaturanstieg, steigt der Widerstandswert des zweiten PTC-Thermistors 2 extrem an, wie das die gestrichelte Linie 20 zeigt. Der Widerstandswert des zweiten PTC-Thermistors 2 wird bereits nach einer Temperaturerhöhung von 1 bis 2°C 4kΩ erreichen. Um zu verhindern, daß die zu überwachende Maschine bereits bei 71 oder 72°C abgeschaltet wird, wird erfindungsgemäß parallel zu dem zweiten PTC-Thermistor 2 das Schaltungselement 4 vorgesehen. Dieses Schaltungselement 4 hat die Aufgabe, den Gesamtwiderstand der Schutzschaltung zumindest bis zum Erreichen der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors 1 unter dem oberen Widerstandswert von 4kΩ zu halten.
  • Für diesen Zweck sind besonders Dioden und hier insbesondere Zenerdioden geeignet. Die Durchlaßspannung der Diode bzw. Dioden ist an den vom Auslösegerät eingeprägten Strom I anzupassen. Die Diode bewirkt dann eine Begrenzung der über den zweiten PTC-Thermistor abfallenden Spannung.
  • Der Gesamtwiderstand der Schutzschaltung wird daher in einem Temperaturbereich von etwa 70 bis 120°C im wesentlichen durch den von der Diode 4 begrenzten Spannungsabfall am zweiten PTC-Thermistor 2 bestimmt. Dieser Bereich des Widerstandsverlaufes ist in 2 mit dem Bezugszeichen 40 gekennzeichnet und stellt im wesentlichen einen relativ konstanten Widerstandswert in einem Bereich zwischen 2 und 4kΩ dar.
  • Kurz vor Erreichen der Nennansprechtemperatur der Thermistoren 1, 1', 1'' steigt der Widerstandswert dieser Thermistoren stark an. In diesem Bereich wird der Gesamtwiderstand im wesentlichen durch den Widerstand der Thermistoren 1, 1', 1'' bestimmt. In der Zeichnung ist dieser Bereich mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet.
  • 3 zeigt die Auswirkungen der Schutzschaltung gemäß 1 im Vergleich zur Schutzschaltung gemäß 6 auf die Schaltzyklen. Dabei ist die Kurve 7 der Schutzschaltung gemäß 6 und die Kurve 8 der Schutzschaltung gemäß 1 zugeordnet. Es ist leicht zu erkennen, daß ein mit der Schutzschaltung gemäß 6 gekoppeltes Auslösegerät bereits bei einem Temperaturabfall bzw. – anstieg von etwa 1°C einen Ein- bzw. Ausschaltvorgang einleitet. Es kommt daher zu einer relativ hohen Anzahl an Schaltvorgängen. Bei der Schutzschaltung gemäß 1 wird der nächste Schaltvorgang erst dann ausgelöst, wenn sich die Temperatur um 50°C abgekühlt bzw. erhöht hat. Die Schalthäufigkeit des Auslösegerätes wird somit deutlich verringert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel führt das mit der Schutzschaltung gemäß 1 ge koppelte Auslösegerät lediglich einen Schaltvorgang aus, während ein mit der Schutzschaltung gemäß 6 gekoppeltes Auslösegerät vier Schaltzyklen durchläuft.
  • Die Nennansprechtemperaturen des ersten bzw. zweiten PTC-Thermistors 1, 2 und insbesondere deren Temperaturdifferenz sind prinzipiell frei wählbar und werden zweckmäßigerweise an die zu schützende elektrische Maschine bzw. das zu schützende Gerät angepaßt. Zweckmäßigerweise sollte jedoch die Differenz der Nennansprechtemperaturen des ersten und zweiten PTC-Thermistors 1, 2 wenigstens 10°C, vorzugsweise wenigstens 20°C betragen.
  • In 4 ist eine zweite erfindungsgemäße Schutzschaltung dargestellt, bei der für gleiche Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet worden sind. Diese Schutzschaltung weist neben den Bauteilen der Schutzschaltung gemäß 1 ferner einen dritten PTC-Thermistor 3 auf, dessen Nennansprechtemperatur zwischen der Nennansprechtemperatur des ersten und zweiten PTC-Thermistors 1, 2 liegt. Parallel zum dritten PTC-Thermistor 3 ist wiederum ein zweites Schaltungselement 9 parallel angeordnet. Dieses zweite Schaltungselement 9 dient wiederum dazu, den Spannungsabfall am dritten PTC-Thermistor 3 zu begrenzen und dadurch den Gesamtwiderstand der Schutzschaltung auf einen Wert unterhalb des oberen Widerstandswertes zu halten, bis die Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors erreicht ist. Das erste Schaltungselement 4 soll den Spannungsabfall am zweiten PTC-Thermistor begrenzen, so daß der Gesamtwiderstand der Schutzschaltung niedriger ist, als der Gesamtwiderstand nach Erreichen der Nennansprechtemperatur des dritten PTC-Thermistors.
  • In 5 ist die Widerstands-Temperaturkennlinie der Schutzschaltung gemäß 4 dargestellt. Die Nennansprechtemperaturen des ersten, zweiten und dritten Thermistors 1, 2, 3 liegen bei diesem Ausführungsbeispiel bei 130, 90 und 100°C. Der Widerstandswert der Gesamtschaltung erreicht somit bei Überschreiten einer Temperatur von 90°C einen Widerstandswert > 2kΩ. Bei einer weiteren Temperaturerhöhung erhöht sich der Widerstand des zweiten PTC-Thermistors 2 gemäß der gestrichelt dargestellten Kennlinie 20 in besonders starkem Maße. Das Schaltungselement 4 begrenzt jedoch den Spannungsabfall über diesen Widerstand, so daß sich ein Widerstand der aus dem zweiten PTC-Thermistor und dem Schaltungselement 4 gebildeten Parallelschaltung auf einen Wert zwischen 2 und 3kΩ einstellt. Dieser Bereich ist in der Widerstands-Temperaturkennlinie mit 40 gekennzeichnet. Steigt die Temperatur über die Nennansprechtemperatur von 100°C des dritten PTC-Thermistors 3 an, so würde der Widerstand der Gesamtschaltung den gestrichelten Kennlinienverlauf 30 nehmen, wenn nicht wiederum der Spannungsabfall über den dritten PTC-Thermistor 3 durch das Schaltungselement 9 begrenzt würde. D.h. auch in einem Bereich von etwa 100 bis 130°C stellt sich ein bestimmter Widerstandswert zwischen 3 und 4kΩ ein. Dieser Bereich ist in der Widerstands-Kennlinie mit 90 bezeichnet. Erst bei Erreichen der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors wird der Gesamtwiderstandswert über 4 kΩ ansteigen, so daß am Auslösegerät ein Abschaltvorgang eingeleitet wird.
  • Der Einschaltvorgang wird jedoch erst dann wieder ausgelöst, wenn die Temperatur unter die Nennansprechtem peratur des zweiten PTC-Thermistors, d.h. unter 90°C abgefallen ist.
  • Die beiden Bereiche 40, 90, der Widerstands-Temperaturkennlinie ermöglichen eine mehrstufige Auswertung, wenn das Auslösegerät entsprechend angepaßt ist. So kann beispielsweise bei Erreichen des dem Bereich 40 entsprechenden Widerstandswertes eine Vorwarnung erfolgen und bei Erreichen des dem Bereich 90 entsprechenden Widerstandswertes eine Kühleinrichtung bzw. eine Fremdbelüftung eingeschaltet werden. Selbstverständlich sind auch andere Anzeige-, Steuer- oder Regelsignale denkbar.
  • Auch mit der Schutzschaltung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel läßt sich die Schalthäufigkeit des Auslösegerätes mit relativ einfachen und kostengünstigen Bauteilen reduzieren. Zudem besteht die Möglichkeit, zwischen dem Ein- bzw. Ausschaltvorgang andere Anzeigen, Regelungen oder Steuerungen vorzunehmen.

Claims (7)

  1. Schutzschaltung zur Überwachung von Geräte- und/oder Maschinentemperaturen mit wenigstens einem ersten PTC-Thermistor (1, 1', 1'') und wenigstens einem zweiten PTC-Thermistor (2), der eine niedrigere Nennansprechtemperatur als der erste PTC-Thermistor (1, 1', 1'') aufweist, wobei die Schutzschaltung an ein Auslösegerät anschließbar ist, das bei Überschreiten eines oberen Widerstandswertes der Schutzschaltung einen Abschaltvorgang und bei Unterschreiten eines unteren Widerstandswertes einen Einschaltvorgang einleitet, dadurch gekennzeichnet, dass – der zweite PTC-Thermistor (2) in Reihe zum ersten PTC-Thermistor (1, 1', 1'') geschaltet ist, und – wenigstens ein parallel zum zweiten PTC-Thermistor (2) geschaltetes Schaltungselement (4) vorgesehen ist, um den Gesamtwiderstand (R) der Schutzschaltung zumindest bis zum Erreichen der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors (1) unter dem oberen Widerstandswert zu halten.
  2. Schutzschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltungselement (4) durch eine Diode, insbesondere eine Zenerdiode gebildet wird.
  3. Schutzschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß neben dem ersten und zweiten PTC-Thermistor (1, 2) wenigstens ein weiterer PTC-Thermistor (1', 2') vorgesehen ist, der die gleiche Nennansprechtemperatur aufweist wie der erste PTC-Thermistor (1).
  4. Schutzschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors (1, 1', 1'') wenigstens 10°C, vorzugsweise wenigstens 20°C, über der Nennansprechtemperatur des zweiten PTC-Thermistors (2) liegt.
  5. Schutzschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein dritter PTC-Thermistor (3) vorgesehen ist, der eine Nennansprechtemperatur aufweist, die zwischen der Nennansprechtemperatur des ersten und zweiten PTC-Thermistors (1, 1', 1'', 2) liegt, wobei das erste Schaltungselement (4) derart dimensioniert ist, daß es den Gesamtwiderstand der Schutzschaltung in einem Temperaturbereich zwischen der Nennansprechtemperatur des zweiten PTC-Thermistors (2) und der Nennansprechtemperatur des dritten PTC-Thermistors (3) im wesentlichen auf einem ersten Widerstandswert hält und ferner ein zweites, parallel zum dritten PTC-Thermistor (3) geschaltetes Schaltungselement (9) vorgesehen ist, das den Gesamtwiderstand der Schutzschaltung in einem Temperaturbereich zwischen der Nennansprechtemperatur des dritten PTC-Thermistors (3) und der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors (1) im wesentlichen auf einem zweiten Widerstandswert hält, der höher liegt als der erste Widerstandswert, jedoch niedriger als der obere Widerstandswert.
  6. Einrichtung zur Überwachung von Geräten- und/oder Maschinentemperaturen, bestehend aus einem Auslösegerät sowie einer Schutzschaltung mit wenigstens einem ersten PTC-Thermistor (1, 1', 1'') und wenigstens einem zweiten PTC-Thermistor (2), der eine niedrigere Nennansprechtemperatur als der erste PTC-Thermistor (1, 1', 1'') aufweist, wobei das Auslösegerät bei Überschreiten eines oberen Widerstandswertes der Schutzschaltung einen Abschaltvorgang und bei Unterschreiten eines unteren Widerstandswertes einen Einschaltvorgang einleitet, dadurch gekennzeichnet, dass – der zweite PTC-Thermistor (2) in Reihe zum ersten PTC-Thermistor (1, 1', 1'') geschaltet ist, und – wenigstens ein parallel zum zweiten PTC-Thermistor (2) geschaltetes Schaltungselement (4) vorgesehen ist, um den Gesamtwiderstand (R) der Schutzschaltung zumindest bis zum Erreichen der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors (1) unter dem oberen Widerstandswert zu halten.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schutzschaltung ein dritter PTC-Thermistor (3) vorgesehen ist, der eine Nennansprechtemperatur aufweist, die zwischen der Nennansprechtemperatur des ersten und zweiten PTC-Thermistors (1, 1', 1'', 2) liegt, wobei das erste Schaltungselement (4) derart dimensioniert ist, daß es den Gesamtwiderstand der Schutzschaltung in einem Temperaturbereich zwischen der Nennansprechtemperatur des zweiten PTC-Thermistors (2) und der Nennansprechtemperatur des dritten PTC-Thermistors (3) im wesentlichen auf einem ersten Widerstandswert hält und ferner ein zweites, parallel zum dritten PTC-Thermistor (3) ge schaltetes Schaltungselement (9) vorgesehen ist, das den Gesamtwiderstand der Schutzschaltung in einem Temperaturbereich zwischen der Nennansprechtemperatur des dritten PTC-Thermistors (3) und der Nennansprechtemperatur des ersten PTC-Thermistors (1) im wesentlichen auf einem zweiten Widerstandswert hält, der höher liegt als der erste Widerstandswert, jedoch niedriger als der obere Widerstandswert, wobei das Auslösegerät derart ausgelegt ist, daß es bei Erreichen des ersten bzw. zweiten Widerstandswertes der Schutzschaltung Steuer- oder Regelsignale erzeugt.
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