DE19540483A1 - Werkzeughalter - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Werkzeughalter, der lösbar
mit der Welle einer Werkzeugmaschine verbunden ist, und insbesondere auf
einen Werkzeughalter, der aus einem Haupthülse, die an der Welle befestigbar ist
und einem Teilhalter, der mit der Haupthülse verbindbar ist, gebildet ist.
Die Hauptwelle eines Maschinenwerkzeugs, wie z. B. eines
Bearbeitungszentrum ist am vorderen Ende mit einer konischen Bohrung zur
Aufnahme eines Werkzeughalters versehen. Üblicherweise wird ein Konus 7/24
verwendet, d. h. ein Konuswinkel, der etwas größer als 16° ist, ist ein
internationaler Standard für die Konusbohrung. Entsprechend weist das Konusteil
jedes Werkzeughalters einen Konus von 7/24 auf, um dem Konus der
Konusbohrung zu entsprechen.
Es wurde bereits ein Werkzeughalter mit einer Haupthülse und einem
Teilhalter verwendet. Die Haupthülse des Werkzeughalters weist dabei einen
konusförmigen Kegel auf, der in eine Konusbohrung einer Welle einsetzbar ist,
und eine konusförmige Bohrung, die am vorderen Ende des konusförmigen
Kegels ausgebildet ist, um den Teilhalter aufzunehmen. Der konusförmige Konus
der Hauptbuchse weist denselben steilen Konus auf, wie die konusförmige
Bohrung der Spindel (d. h. einen Konus von 7/24), während die konusförmige
Bohrung der Haupthülse einen schwachen Konus von 1/10 aufweist, d. h. einen
Konuswinkel, der etwas größer als 5° ist. Der Teilhalter weist einen hohlen
konusförmigen Schaft auf, der den gleichen Konuswinkel wie das konusförmige
Loch der Haupthülse enthält. Der Konusschaft des Teilhalters ist entfernbar in das
konusförmige Loch der Haupthülse einsetzbar, um den Teilhalter in der
Haupthülse zu befestigen.
Der aus der Haupthülse und dem Teilhalter gebildete Werkzeughalter kann
an eine konusförmige Bohrung angesetzt werden, die vielfach an Wellen von
Werkzeugmaschinen verwendet wird. Da der konusförmige Schaft des Teilhalters
hohl ist, kann der konusförmige Schaft eng in das konusförmige Loch der
Haupthülse durch Nutzung der elastischen Deformation des konusförmigen
Schafts eingesetzt werden. Dies erhöht die Konzentrizität zwischen der
Haupthülse und dem Teilhalter, die durch einen schwachen Konus von 1/10
miteinander gekoppelt sind. Jedoch tendiert der hohle konusförmige Schaft des
Teilhalters dazu, sich aufgrund der Schneidkräfte in Radialrichtung elastisch zu
deformieren, so daß eine Abweichung und Verbiegung in dem Werkzeughalter
erzeugt wird. Es ist außerdem schwierig, eine gut auswuchtete Rotation zu
erhalten. Demgemäß weist ein üblicher Werkzeughalter den Nachteil auf, das ein
metallisches Werkstück nicht mit hoher Geschwindigkeit bearbeitet werden kann,
bei dem ein Schneidwerkzeug verwendet ist, das an einem Teilhalter befestigt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das genannte Problem zu lösen
und einen Werkzeughalter anzugeben, der eine Haupthülse und einen Teilhalter
aufweist, welcher an einer konusförmigen Bohrung einer Welle ansetzbar ist, die
allgemein bei Werkzeugmaschinen verwendet wird, und die es ermöglicht, ein
Werkstück mit hoher Geschwindigkeit zu bearbeiten.
Ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, einen dauerhaften
Werkzeughalter anzugeben, der für eine verlängerte Zeitdauer ohne Abnutzung
benutzbar ist.
Noch ein weiterer Zweck der Erfindung liegt darin, einen Werkzeughalter
anzugeben, der die Erzeugung von Vibrationen, wie Zittern, verhindern kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
Die vorliegende Erfindung gibt einen Werkzeughalter an, der eine
Haupthülse, einen Teilhalter und ein Klemmittel enthält. Die Haupthülse weist
einen konusförmigen Schaft auf, der in eine konusförmige Bohrung einer Spindel
einer Werkzeugmaschine einsetzbar ist, einen Flansch, der am vorderen Ende
des konusförmigen Schafts angeordnet ist und der einen Durchmesser aufweist,
der größer als der konusförmige Schaft ist, und ein konusförmiges Loch, das in
dem vorderen Ende der Haupthülse ausgeformt ist, und einen Konuswinkel
aufweist, der kleiner als der des konusförmigen Schafts ist. Der Teilhalter enthält
einen Teilhalterkörper, eine konusförmige Buchse und ein elastisches Teil. Der
Teilhalterkörper weist ein Schaftteil und ein Flanschteil auf, die am vorderen Ende
des Schaftteils angeordnet sind. Die konusförmige Hülse, die elastisch in
Radialrichtung deformierbar ist, ist auf dem äußeren Umfang des Schaftteils des
Teilhalterkörpers axial beweglich aufgesetzt. Das elastische Teil befindet sich
zwischen der konusförmigen Hülse und dem Flanschteil im Teilhalterkörper. Das
Klemmittel zieht den Teilhalter zum hinteren Ende der Haupthülse, so daß das
hintere Ende des Flanschteils des Teilhalterkörpers die vordere Endfläche der
Haupthülse eng kontaktiert, so daß der äußere Umfang der konusförmigen Hülse
die Umfangsfläche des konusförmigen Lochs der Haupthülse eng kontaktiert,
wodurch der Teilhalter mit der Haupthülse eine lösbare Kupplung eingeht.
Bei dem Werkzeughalter der vorliegenden Erfindung kann der konusförmige
Schaft der Haupthülse einen großen Konuswinkel aufweisen, d. h. einen steilen
Konus, z. B. einen Konus von 7/24. Entsprechend kann der Konuswinkel der
gleiche sein wie der der konusförmigen Bohrung, welche umfangreich bei
Spindeln von Werkzeugmaschinen, wie z. B. Bearbeitungszentren, verwendet ist.
Dies macht es möglich, den konusförmigen Schaft des Werkzeughalters an die
Spindel des Maschinenwerkzeugs in einem Zustand anzusetzen, in dem der
konusförmige Schaft der Haupthülse den Umfang der konusförmigen Bohrung der
Spindel eng kontaktiert, und das rückwärtige Ende des Flansches, der am
vorderen Ende des konusförmigen Schafts ausgebildet ist, das vordere Ende der
Spindel kontaktiert. Diese Anordnung erhöht die Stabilität des Werkzeughalters.
Das konusförmige Loch im vorderen Ende der Haupthülse und die
konusförmige Hülse, die an den Schaftbereich des Teilhalters angepaßt ist, haben
vorzugsweise einen Konuswinkel von 4-12°, insbesondere einen Konus von
1/10. In diesem Fall kontaktiert das hintere Ende das Flanschteil des Teilhalters
eng die vordere Endfläche der Haupthülse, wobei der äußere Umfang des
konusförmiges Schaftes die Umfangsfläche des konusförmigen Lochs der
Haupthülse eng kontaktiert und die Haupthülse und der Zweithalter miteinander
durch das Klemmittel gekoppelt sind. Aufgrund dieser Anordnung wird ein
Unterschied zwischen der natürlichen Frequenz der Haupthülse und der
natürlichen Frequenz des Teilhalters erzeugt, wenn der Werkzeughalter
verwendet wird. Dies verringert Vibrationen aufgrund Resonanz, so daß es
möglich ist, die Erzeugung von Vibrationen, wie Zittern, zu vermeiden, welches
sonst beim Bearbeiten durch Verwendung eines Werkzeugs entsteht, wie z. B.
einer Endfräse oder eines Bohrers, die an den Teilhalter angesetzt sind.
Da die elastisch deformierbare Konushülse auf das Schaftteil des
Teilhalterkörpers des Teilhalters in axial beweglicher Weise aufgesetzt ist,
berühren die innere Oberfläche bzw. die äußere Oberfläche der konusförmigen
Hülse eng den Schaftbereich bzw. die Oberfläche der konusförmigen Bohrung
der Haupthülse, so daß die Kupplungsstärke erhöht ist. Dadurch kann die
Erzeugung von Vibrationen während hoher Arbeitsgeschwindigkeiten verhindert
werden.
Da das elastische Teil zwischen der konusförmigen Hülse und dem
Flanschteil des Teilhalterkörpers des Teilhalters angeordnet ist, findet eine
Pufferung statt zwischen der konusförmigen Hülse und dem Flanschteil. Auch
dieses verhindert die Erzeugung von Vibrationen während der Bearbeitung.
Der Werkzeughalter nach der vorliegenden Erfindung macht es möglich, ein
Werkstück bei hoher Geschwindigkeit effektiv zu bearbeiten, wobei die
bearbeitete Oberfläche keine Rauhigkeit aufweist und verhindert wird, daß ein
Werkzeug und die Welle aufgrund Abnutzung oder Brechen beschädigt wird, so
daß das Werkzeug und die Welle für eine verlängerte Standzeit verwendbar ist.
Vorzugsweise ist die Konushülse mit einem Längsschlitz versehen, und der
Schlitz ist mit einem elastischen Material wie Gummi ausgefüllt.
Aufgrund des über die gesamte Länge der konusförmigen Hülse
ausgebildeten Schlitzes kann die konusförmige Hülse sich leicht elastisch
deformieren. Da das elastische Material in dem Schlitz auch eine
Dämpfungsfunktion bewirkt, werden Vibrationen an dem Werkzeughalter
verhindert.
Das Klemmittel des Werkzeughalters kann aus einem Innengewinde in einer
Bohrung der Haupthülse und einem Außengewinde am rückwärtigen Ende des
Schaftteils des Teilhalters bestehen. Das Außengewinde des Teilhalters wird mit
dem Innengewinde der Haupthülse verschraubt und befestigt, so daß der äußere
Umfang der konusförmigen Hülse die Umfangsfläche des konusförmigen Lochs
der Haupthülse eng kontaktiert und die äußere Fläche des Schaftteils die
Umfangsfläche der Bohrung in einer axialen Zwischenstellung des Schaftteils
kontaktiert. Diese Anordnung macht es möglich, den Teilhalter mit der Haupthülse
zu koppeln, ohne daß ein Ziehbolzen oder ähnliches Teil verwendet werden muß.
Da auch die Außenfläche des Schaftteils die Umfangsfläche der Bohrung in
einem axialen Zwischenbereich des Schaftteils eng kontaktiert, d. h. zwischen
dem Außengewinde und der konusförmigen Hülse. Dies verhindert auch
Vibrationen.
Das Klemmteil des Werkzeughalters kann einen Ziehbolzen enthalten, der
in ein Loch eingesetzt ist, das am vorderen Ende der Haupthülse angeordnet ist
und eine Gewindebohrung kann am rückwärtigen Endteil des Schaftteils des
Teilhalters angeordnet sein. Die Spitze des Ziehbolzens ist in das Gewindeloch
des Teilhalters eingeschraubt und befestigt, so daß die äußere Oberfläche der
konusförmigen Hülse des Teilhalters eng mit der äußeren Oberfläche des
konusförmigen Loches der Haupthülse in Verbindung steht.
Diese Struktur erleichtert die Herstellung des Teilhalters.
Das Klemmittel kann eine Ziehstange enthalten, die einen Flanschteil
aufweist, der vom rückwärtigen Ende der Haupthülse gestützt wird und ein
Außengewinde, das am vorderen Endteil angeordnet ist. Ein Gewindeloch kann
am rückwärtigen Ende des Schaftteils des Teilhalters angeordnet sein. Das
Außengewinde der Ziehstange ist in ein Gewindeloch des Teilhalters
eingeschraubt und befestigt, so daß die Außenfläche der konusförmigen Hülse
des Teilhalters eng mit der Außenfläche des konusförmigen Lochs in der
Haupthülse verbunden ist.
Mit dieser Anordnung kann das Ansetzen des Teilhalters durch Verwenden
der Ziehstange ausgeführt werden, die eine große Länge aufweist, ohne daß der
oben genannte Ziehbolzen verwendet werden muß. Entsprechend kann die Zahl
der Teile reduziert werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Explosionsseitenansicht eines Werkzeughalters nach einer ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 eine teilgeschnittene Seitenansicht eines Werkzeughalters nach Fig. 1,
Fig. 3 eine untere Ansicht des Werkzeughalters nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Teilschnittseitenansicht eines Werkzeughalters nach einer
zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und
Fig. 5 eine teilgeschnittene Seitenansicht eines Werkzeughalters nach einer
dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Die Fig. 1-3 zeigen einen Werkzeughalter nach einer ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der Werkzeughalter enthält eine
Haupthülse 1 und einen Teilhalter 9.
Die Haupthülse 1 enthält einen Hülsenkörper 2 mit einem konusförmigen
Schaft 3, der an seinem Unterteil ausgebildet ist. Der konusförmige Schaft 3 weist
eine große axiale Länge und einen steilen Konus von 4/27 auf, d. h. einen
Konuswinkel von 16°, 34′, 40′′. Ein Flansch 4, der einen Durchmesser aufweist,
der größer als der Konusschaft 3 ist, ist am vorderen Ende des konusförmigen
Schaftes 3 angeordnet. Ferner ist ein ringförmiger Sitz 5 mit einem Durchmesser,
der kleiner als der Flansch 5 ist, an der Vorderseite des Flansches 4
vorgesehen. Der Flansch 4 kann mit dem Hülsenkörper 2 einstückig ausgebildet
sein oder an dem Hülsenkörper 2 durch Schrumpfbefestigung des rückwärtigen
Endteils des Flansches 4 auf den Hülsenkörper 2 befestigt sein. Eine
Konusbohrung 6 ist vom vorderen Ende des Hülsenkörpers 2 her ausgebildet.
Diese Konusbohrung weist eine kurze axiale Länge und einen schwachen Konus
von 1/10 auf, d. h. einen Konuswinkel von 5°, 43′.
Obgleich eine Bohrung 7 in dem Hülsenkörper 2 in der Weise ausgebildet
ist, daß die Bohrung 7 sich vom rückwärtigen Ende des Hülsenkörpers 2 zum
rückwärtigen Ende der Konusbohrung 6 erstreckt, ist der Hülsenkörper 2 im
wesentlichen ein fester Körper. Eine Gewindebohrung 7a ist am rückwärtigen
Endteil der Bohrung 7 ausgebildet und ein Außengewinde 8a eines Ziehbolzens
8 ist in die Gewindebohrung 7a eingeschraubt. Der Ziehbolzen 8 ist mit einem
Flanschbereich 8b versehen, der in einer axialen Zwischenposition ausgebildet ist
und der an dem hinteren Ende des Hülsenkörpers 2 anliegt. Ein Ziehteil 8c
erstreckt sich nach außen vom rückwärtigen Ende des Hülsenkörpers 2. Im
Ziehbolzen 8 ist auch ein Schneidflüssigkeitsdurchlaß 8d in der Weise
ausgebildet, daß der Durchlaß 8d den zentralen Bereich des Ziehbolzens 8 axial
durchdringt. Ein Innengewinde 7b ist im Zwischenbereich der Bohrung 7
ausgebildet und zwischen dem Innengewinde 7b und der Konusbohrung 6 ist ein
Stützbereich 7c ausgebildet.
Der Flansch 4 ist mit einer Vertiefung 4a versehen, die einen
trapezförmigen Querschnitt aufweist, mit dem der Arm eines automatischen
Werkzeugwechslers (ATC) in Verbindung steht. Der Flansch 4 weist auch ein
Paar von Keilnuten 4b auf.
Der Teilhalter 9 enthält einen Teilhalterkörper 10. Ein gerader Schaftteil 11 ist
am rückwärtigen Ende des Teilhalters 10 ausgebildet. Ein Flanschteil 12 weist
einen Durchmesser auf, der größer ist als der des Schaftteils 11 und der
einstückig mit dem vorderen Ende des Schaftbereichs 11 ausgeformt ist. Ein
nutenförmiger Bereich 13 und ein Endbereich 14 stehen vom vorderen Ende des
Flanschteils 12 ab.
Am rückwärtigen Endteil des geraden Schaftteils 11 ist ein Außengewinde
11a ausgeformt und ist in das Innengewinde 7b des Hülsenkörpers 2
eingeschraubt. Das Innengewinde 7b und das Außengewinde 11a bilden eine
Klammer 15, durch die der Teilhalter 9 mit der Haupthülse 1 eine lösbare
Kupplung bildet.
An der Außenfläche des geraden Schaftteils 11 ist an einer axialen Stelle
entfernt von dem axialen zentralen Bereich zum Flanschbereich 12 hin eine
ringförmige Vertiefung 11b ausgeformt. Außerdem ist eine ringförmige Vertiefung
12a im rückwärtigen Ende des Flanschbereichs 12 ausgebildet, so daß die
ringförmige Vertiefung 12a sich neben der äußeren Oberfläche des
Schaftbereichs 11 befindet. Ein elastisches Teil 16, das später noch beschrieben
wird, wird in die ringförmige Vertiefung 12a eingesetzt. Eine konusförmige Hülse
17 wird auf die äußere Oberfläche des Schaftbereichs 11 drehbar und axial
verschieblich aufgesetzt. Das Vorderende der konusförmigen Hülse 17 stößt
gegen das elastische Teil 16 an. Eine Scheibe 18 ist auf den Schaftbereich 11 zur
Vorlasteinstellung aufgesetzt, so daß diese das rückwärtige Ende der
konusförmigen Hülse 17 kontaktiert. Außerdem ist ein Schnappring 19 in die
ringförmige Vertiefung 11b des Schaftbereichs 11 eingesetzt, um die konusförmige
Hülse 17 gegen das elastische Teil 16 über die Scheibe 18 anzudrücken, wodurch
das elastische Teil 16 zusammengedrückt wird und sich eine Vorlast ergibt.
Das elastische Teil 16 ist durch Kombination einer Mehrzahl von nicht
komprimierbaren Ringen 16a aus Metall, z. B. Stahl, und einer Mehrzahl von
komprimierbaren Ringen 16b aus synthetischem Gummi, einem
Weichurethanharz oder einem Weichfluorin enthaltenen Harz ausgebildet.
Obgleich auch Federringe verwendet werden können als komprimierbare Ringe,
werden jedoch Ringe aus synthetischem Gummi oder einem Weichharz
bevorzugt.
Die konusförmige Hülse 17 hat eine gerade innere Oberfläche und eine
konusförmige äußere Oberfläche, die den gleichen Konuswinkel wie die
Konusbohrung 6 des Hülsenkörpers 2 aufweist. Die konusförmige Hülse 17 weist
eine kurze axiale Länge auf und ein Schlitz 17a ist über die gesamte Länge der
konusförmigen Hülse 17 geformt, so daß der Schlitz 17a mit Bezug auf die
Zentralachse der konusförmigen Hülse 17 schräg verläuft. Der Schlitz 17a ist mit
einem elastischen Material 17b ausgefüllt, wie Silikon, Nylon oder synthetischen
Gummi. Diese Struktur ermöglicht es, daß die konusförmige Hülse 17 sich in
Radialrichtung elastisch deformiert. Das elastische Material 17b wird in den
Schlitz 17a in der Weise eingefüllt, daß es nicht von der äußeren Fläche der
konusförmigen Hülse 16 vorsteht. Das elastische Material 17b kann auch in den
Schlitz 17a in der Weise eingeführt sein, daß es den Schlitz 17a expandiert, so
daß die konusförmige Hülse 17 in radialer Richtung expandiert wird.
Auf dem Umfang des Schaftteils 11 ist an einer axialen Stelle, an der die
konusförmige Hülse 17 angeordnet ist, eine Haltevertiefung 11c für eine
Schmierung vorgesehen, die eine sägezahnförmige Ausbildung ausweist und die
umlaufend ausgebildet ist. Die Schmierung, wie z. B. Schmieröl oder Fett, wird in
die Schmierölhaltevertiefung 11c eingefüllt. Dies garantiert ein weiches relatives
Bewegen zwischen dem Schaftteil 11 und der konusförmigen Hülse 17 für eine
verlängerte Standzeit.
Eine Futterhaltebohrung 20 mit einem Konus von 7/24 ist in dem
Teilhaltekörper 10 ausgebildet, so daß diese durch den zentralen Bereich des
Flanschbereichs 12 durchtritt und das vordere Ende des spitzen Teils 14 erreicht.
Eine Bolzeneinführöffnung 22 mit einem kleinen Durchmesser ist am
rückwärtigen Ende des Teilhalterkörpers 10 ausgebildet und eine gerade Bohrung
21 ist zwischen der Bolzeneinführöffnung 22 und der Futterhaltebohrung 20
vorgesehen. D.h., die Futterhaltebohrung 20, die gerade Bohrung 21 und die
beiden Öffnungen 22 werden nacheinander koaxial mit der zentralen Achse des
Teilhaltekörpers 10 ausgeformt. Die Zwischen- und Endbereiche der geraden
Bohrung 21 haben etwas größere Durchmesser.
Eine konusförmige Hülse 23 dient als Werkzeughaltemittel und wird in die
Futterhaltebohrung 20 vom vorderen Ende eingesetzt. Ein Hülsenziehbolzen 24
mit einem Außengewinde 24e im Schaftbereich 24a wird in die
Bolzeneinführöffnung 22 vom rückwärtigen Ende eingesetzt. Das Außengewinde
24e wird dann in das Innengewinde 23a eingeschraubt. Die Hülse 23 ist mit
einem Konusbereich 23b am vorderen Ende versehen. Der Konusbereich 23b
hat eine äußere Umfangsfläche mit einem Konus von 7/24, welches der gleiche
ist, wie die Futterhaltebohrung 20. Drei Schlitze 23c sind in der Hülse 23 in
gleichen Intervallen in Umfangsrichtung ausgebildet. Außerdem ist eine
Schneidflüssigkeitszufuhröffnung 23d zwischen jeweils zwei nebeneinander
liegenden Schlitzen 23c in Umfangsrichtung vorgesehen.
Die Schlitze 23c sind derart ausgebildet, daß sie sich axial vom vorderen
Ende der Hülse 23 zu einer Stelle nahe dem rückwärtigen Ende des
Konusbereichs 23b erstrecken, während die Zufuhröffnungen 23d für die
Schneidflüssigkeit in der Weise ausgeformt sind, daß sie eine längliche Form
haben, die sich vom vorderen Ende des Konusbereichs 23b bis zu einer Stelle
nahe dem rückwärtigen Ende der Schlitze 23c erstrecken. In dem
Hülsenziehbolzen 24 ist ein Sechseckloch 24c im Kopfbereich 24b ausgeformt
und ein Schneidflüssigkeitsdurchlaß 24d ist im Zentrum des Hülsenziehbolzens
24 vorgesehen, in der Weise, daß die Flüssigkeitspassage 24d den
Zentralbereich des Bolzens 24 axial vom Boden des sechseckförmigen Lochs
24c zum vorderen Ende des Schaftbereichs 24e durchdringt. Die Ziffer 32
bezeichnet eine Scheibe.
Das Teilhalterglied 10 des Teilhalters 9 wird in den Hülsenkörper 2 der
Haupthülse 1 eingesetzt, so daß die konusförmige Hülse 17 auf dem geraden
Schaftteil 11 des Teilhaltergliedes 10 durch das konusförmige Loch 6 des
Hülsenkörpers 2 aufgenommen wird. Nach geeigneter Befestigung des
Hülsenkörpers 2 wird ein Schlüssel oder ähnliches an das nutförmige Teil 13 des
Teilhalterkörpers 10 angesetzt und der Teilhalterkörper 10 wird gedreht. Hierdurch
wird das Außengewinde 11a am hinteren Ende des geraden Schaftteils 11 in das
Innengewinde 7b am Innenumfang des Hülsenkörpers 2 eingeschraubt und dann
festgezogen, so daß der Teilhalter 9 mit der Haupthülse 1 verbunden ist, wodurch
die Anordnung des Werkzeughalters komplettiert wird. Danach wird der
Schlüssel oder ähnliches entfernt und der Hülsenkörper wird aus dem festen
Zustand freigegeben.
Die Kupplung zwischen der Haupthülse 1 und dem Teilhalter 9 ist derart
ausgebildet, daß die gesamte vordere Endoberfläche des Hülsenkörpers 2 eng an
der hinteren Endfläche des Flanschteils 12 des Teilhalterkörpers 10 anliegt. Die
gesamte äußere Fläche der konusförmigen Hülse 17 liegt auf dem geraden
Schaftteil 11 des Teilhalterkörpers 10 in engem Kontakt mit der umgebenden
Fläche des konusförmiges Lochs des Hülsenkörpers 2. Außerdem kontaktiert
die äußere Umfangsfläche des Schaftteils 11 direkt die Umfangsfläche des
erhöhten Tragteils 7c der Bohrung 7 im axialen mittleren Bereich zwischen dem
Außengewinde 11a und der konusförmigen Hülse 17.
Wenn die konusförmige Hülse 17 in das hintere Ende des konusförmigen
Lochs 6 eingedrückt wird, wird das elastische Teil 16 axial komprimiert und die
konusförmige Hülse 17 verformt sich elastisch in radialer Richtung, da der Spalt
17a über die gesamte Länge der konusförmigen Hülse 17 ausgebildet ist. Als
Resultat kontaktiert die innere Umfangsfläche der konusförmigen Hülse 17 eng
das Schaftteil 11, während die äußere Umfangsfläche der konusförmigen Hülse 17
die Umfangsfläche des konusförmigen Lochs 6 eng kontaktiert.
Das Schaftteil 25a des Werkzeugs 25, wie z. B. eine Endfräse oder ein
Bohrer, wird in die in dem Teilerkörper 10 befestigte konusförmige Hülse 23
eingesetzt. Danach wird die Spitze eines Handwerkzeugs, wie z. B. ein L-
förmiger Schlüssel mit einem sechseckigen Querschnitt (nicht dargestellt), in den
Schneidflüssigkeitsdurchgang 8d des Ziehbolzens 8, der am Hülsenkörper 2
befestigt ist, vom hinteren Ende des Durchgangs eingesetzt. Die Spitze des
Handwerkzeugs greift dann in das sechseckförmige Loch 24c des
Kragenziehbolzens 24 ein. Dann wird das Werkzeug manuell gedreht, um den
konusförmigen Schaft 23 zum hinteren Ende des Teilhalterkörpers 10 zu ziehen,
so daß die Hülse 23 sich zur Reduzierung des inneren Durchmessers elastisch
verformt. Hierdurch wird das Schaftteil 25 durch die Hülse 23 eingeklemmt. Auf
diese Weise ist das Anbringen des Werkzeugs 25 an den Teilhalter 9 auf die
oben beschriebene Art durchgeführt.
Nach dem Einsetzen des Werkzeugs 25 wird das Handwerkzeug aus dem
Werkzeughalter entfernt. Wenn das Werkzeug 25 entfernt ist, wird der
Ziehbolzen 24 durch Verwendung des oben genannten Schlüssels oder
ähnlichem gelöst, um die Hülse 23 in die Originalform zurückkehren zu lassen.
Danach wird das Werkzeug 25 aus der Hülse 23 herausgezogen.
Wenn der Werkzeughalter der ersten Ausführungsform, an dem das
Werkzeug 25 angesetzt wird, verwendet wird, wird der Werkzeughalter in ein
Werkzeugaufnahmemagazin eines automatischen Werkzeugwechslers
eingesetzt, die an einer Werkzeugmaschine, wie z. B. einem
Bearbeitungszentrum, vorgesehen ist. Während einer Bearbeitung ergreift ein
Werkzeugwechselarm eines automatischen Werkzeugwechslers die
trapezförmige Vertiefung 4a des Flansches 4 der Haupthülse 1 entnimmt den
Werkzeughalter aus dem Werkzeugaufnahmemagazin und überträgt diesen auf
die Spindel 26 der Bearbeitungsanlage. Dann setzt der automatische
Werkzeugwechsler den Werkzeughalter auf die konusförmige Bohrung 26a,
welche am vorderen Ende der Spindel 26 ausgebildet ist. Wie beschrieben, weist
die konusförmige Bohrung 26a der Spindel 26 einen Konus von 7/24 auf.
Dann wird das Ziehteil 8c des Ziehbolzens 8 der Haupthülse 1 durch ein
Ziehmittel 27, das an der Spindel 26 vorgesehen ist, erfaßt und dann gegen das
Innere der Spindel 26 bezogen. Hierdurch kontaktiert die äußere Oberfläche des
konusförmigen Schafts 3 der Haupthülse 1 eng die Umfangsfläche der
konusförmigen Bohrung 26a, und die hintere Endfläche des Flansches 4 der
Haupthülse 1 kontaktiert eng die vordere Endfläche der Spindel 26. Außerdem
greift ein Paar von nicht dargestellten Antriebskeilen, die an der Spindel 26
befestigt sind, in ein Paar von Keilnuten 4b in dem Flansch 4 ein.
Danach gibt der Werkzeugwechselarm den Flansch 4 frei und kehrt in
seine Ursprungsstellung zurück. Die Spindel 26 der Werkzeugmaschine wird
dann gedreht, um ein Werkstück unter Verwendung des Werkzeugs 25 an dem
Werkzeughalter zu bearbeiten.
Wenn eine Schneidflüssigkeit während der oben genannten Bearbeitung
zugeführt werden muß, wird die Schneidflüssigkeit von der Spindel 26 an den
Werkzeughalter über den Schneidflüssigkeitsdurchgang 8d des Ziehbolzens 8
zugeführt. Die Schneidflüssigkeit fließt durch das Innere des Hülsenkörpers 2, die
sechseckige Bohrung 24c und den Schneidflüssigkeitsdurchgang 24d des
Hülsenziehbolzens 24 und tritt in das Innere der konusförmigen Hülse 23 ein. Die
Schneidflüssigkeit wird dann zum Werkzeug 25 durch die Zuführöffnungen 23d
für Schneidflüssigkeit zugeführt. Die Schneidflüssigkeit aus den
Schneidflüssigkeits-Zufuhröffnungen 23d wird außerdem dem Bereich des
Werkstücks zugeführt, an dem eine Bearbeitung durch das Werkzeug 25 erfolgt.
Wenn der Werkzeughalter an die Spindel 26 angesetzt ist, wird eine dargestellte
Druckluftzufuhreinrichtung in Betrieb gesetzt, um Druckluft in die konusförmige
Bohrung 26a zu blasen, um die konusförmige Bohrung 26a und ähnliches zu
reinigen.
Nach Erledigung der Bearbeitung des Werkstücks wird der Werkzeughalter
in seine Ursprungsposition zusammen mit der Spindel 26 zurückgebracht.
Danach gibt das Ziehmittel 27 den Ziehbolzen 8 frei und der Arm des
automatischen Werkzeugwechslers entnimmt den Werkzeughalter von der
Spindel 26 und bringt ihn zurück zum Werkzeugaufnahmemagazin.
Ein Werkzeughalter nach einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird nun im Hinblick auf Fig. 4 beschrieben. In Fig. 4 kennzeichnen die
gleichen Bezugsziffern wie in den Fig. 1-3 die gleichen oder entsprechende
Teile.
Bei dem Werkzeughalter nach der zweiten Ausführungsform ist auf der
inneren Umfangsfläche des Hülsenkörpers 2 der Haupthülse 1 an einer axialen
Stelle entfernt von dem Flansch 4 gegen das rückwärtige Ende des
Hülsenkörpers 2 ein vorderer Stützbereich 28 ausgebildet. Der Schaftbereich
29a eines Teilhalterziehbolzens 29 wird durch ein Loch 28a in den Stützbereich
28 eingesetzt. Ein Außengewinde 29e des Schaftbereichs 29a wird in das
Gewindeloch 30 eingeschraubt, das am rückwärtigen Ende des geraden
Schaftteils 11 des Teilhalterkörpers 10 in der Weise eingeschraubt ist, daß das
Gewindeloch 30 sich entlang der zentralen Achse des Schaftbereichs 11
erstreckt. Der Teilhalterziehbolzen 29 wird dann an dem Teilhalterkörper 10
gegen das hintere Ende des Hülsenkörpers 2 gezogen.
Hierdurch berührt die gesamte äußere Umfangsfläche der konusförmigen
Hülse 17, die auf dem geraden Schaftteil 11 des Teilhalterkörpers 10 befestigt ist,
die Umfangsfläche des konusförmigen Loches 6 des Hülsenkörpers 2 und die
gesamte vordere Endfläche des Hülsenkörpers 2 berührt die hintere Endfläche
des Flanschteils 12 des Teilhalterkörpers 10. Der Teilhalterziehbolzen 29 und die
Gewindebohrung 30 des geraden Schaftbereichs 11, mit dem der
Teilhalterziehbolzen 29 in Eingriff steht, bilden ein Klemmittel.
Die Länge des geraden Schaftteils 11 ist kürzer als in der ersten
Ausführungsform und der Durchmesser der Gewindebohrung 30 ist größer als
der Durchmesser des Konusbereichs 24b des Hülsenziehbolzens 24. Außerdem
sind ein sechseckiges Loch 29c und eine Schneidflüssigkeitspassage 29d in
dem Teilhalterziehbolzen 29 ausgebildet. Diese Struktur macht es möglich, die
Bolzen 29 und 24 vom hinteren Ende des Werkzeughalters durch Verwendung
großer und kleiner Schlüssel zu betätigen.
Die übrigen Teile des Werkzeughalters der zweiten Ausführungsform
entsprechenden denen der ersten Ausführungsform.
Ein Werkzeughalter nach einer dritten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird nun im Hinblick auf Fig. 5 beschrieben. In Fig. 5 entsprechen
die Bezugsziffern den gleichen wie in den Fig. 1-4 an den gleichen oder
entsprechenden Teilen.
Bei dem Werkzeughalter nach der dritten Ausführungsform erstreckt sich
ein Ziehstab 31 zum vorderen Ende des Werkzeughalters und ein Außengewinde
31a ist am vorderen Ende des Ziehstabs 31 angeordnet. Das Außengewinde 31a
wird in das Gewindeloch 30 eingeschraubt, das im hinteren Endteil des geraden
Schaftteils 11 des Teilhalters 10 ausgebildet ist, und festgezogen. Ein
Flanschbereich 31b des Ziehstabs 31 liegt auf dem hinteren Ende des
Hülsenkörpers 2 der Haupthülse 1. Die verbleibenden Bereiche des
Werkzeughalters der dritten Ausführungsform sind die gleichen wie die in der
zweiten Ausführungsform. Der Ziehstab 31 und das Gewindeloch 30 des geraden
Schaftbereichs 11, mit dem der Ziehstab 31 in Verbindung steht, bilden ein
Klemmittel.
Die Werkzeughalter gemäß der zweiten und dritten Ausführungsformen
können in gleicher Weise wie die erste Ausführungsform verwendet werden.
Bei den Werkzeughaltern nach der ersten, zweiten und dritten
Ausführungsform weist der konusförmige Schaft 3 des Hülsenkörpers 2 der
Haupthülse 1 einen Konus von 7/24 auf, d. h. einen Konuswinkel etwas größer als
16°. Entsprechend können die Werkzeughalter an die Konusbohrung 26a der
Spindel 26 angesetzt werden, die allgemein bei Werkzeugmaschinen verwendet
wird. Außerdem weist das konusförmige Loch im vorderen Ende des
Hülsenkörpers 2 der Haupthülse 1 und die konusförmige Buchse 17, die auf dem
geraden Schaftteil 11 des Teilhalterkörpers 10 des Teilhalters 9 befestigt ist, einen
Konus von 1/10 auf, d. h. einen Konuswinkel von etwas größer als 5°. Darüber
hinaus wird der Teilhalter 9 in die Haupthülse 1 eingesetzt und gehalten in einem
Zustand, in dem das hintere Ende des Flanschbereichs 12 des Teilhalterkörpers
10 die vordere Endfläche des Hülsenkörpers 2 eng berührt, wobei die äußere
Umfangsfläche der konusförmigen Buchse 17 des Teilhalterkörpers 10 die
Umfangsfläche des konusförmigen Lochs 6 des Hülsenkörpers 2 eng berührt.
Aufgrund dieser Anordnung wird bei der Nutzung ein Unterschied zwischen der
natürlichen Frequenz der Haupthülse 1 und der natürlichen Frequenz des
Teilhalters 9 erzeugt. Dies verringert Vibrationen aufgrund Resonanz, so daß es
möglich ist, die Erzeugung von Vibrationen, wie Zittern, zu vermeiden, die sonst
während der Bearbeitung durch Verwendung eines Werkzeugs an dem Teilhalter
9 entstehen würden.
Außerdem ist der Teilhalter 9 mit einem elastischen Teil 16 versehen, das
durch Kombination der komprimierbaren Ringe 16b und der nicht komprimier
baren Ringe 16a ohne axialen Freiraum gebildet ist. Daher kontaktieren die innere
Umfangsfläche und die äußere Umfangsfläche der konusförmigen Hülse 17 des
Teilhalterkörpers 10 eng den Schaftbereich 11 des Teilhalterkörpers 10 und die
Umfangsfläche des konusförmigen Lochs 6 in der Haupthülse 1, so daß die
Kupplungskraft erhöht ist, und daher die Erzeugung von Vibrationen aufgrund
hoher Bearbeitungsgeschwindigkeit verhindert werden kann.
Da außerdem das elastische Teil 16 zwischen der konusförmigen Hülse 17
und dem Flanschbereich 12 des Teilhalterkörpers 10 angeordnet ist, tritt eine
Pufferung zwischen der konusförmigen Hülse 17 und dem Flanschbereich 12 auf.
Dies vermeidet ferner die Erzeugung von Vibrationen während der Bearbeitung.
Da die konusförmige Hülse 17 mit einem Schlitz 17a über ihre gesamte
Länge versehen ist, deformiert sich die konusförmige Hülse 17 elastisch. D.h.,
wenn der Teilhalter 9 mit der Haupthülse 1 gekoppelt ist, der Durchmesser der
konusförmigen Hülse 17 abnimmt, und die Kupplung zwischen dem Teilhalter 9
und der Haupthülse 1 sich löst, der Durchmesser der konusförmigen Hülse 17 sich
vergrößert. Demgemäß kontaktiert im gekuppelten Zustand die konusförmige
Hülse 17 eng die äußere Umfangsfläche des Schaftteils 11 und die Umfangsfläche
des konusförmigen Lochs in dem Hülsenkörper 2. In einem Zustand, in dem die
Kupplung gelöst wird, kann die konusförmige Hülse 17 im Durchmesser durch
elastische Rückstellkraft sich vergrößern. Dies unterstützt das Herausdrücken der
konusförmigen Hülse 17 aus dem konusförmigen Loch des Hülsenkörpers 2. Da
außerdem die konusförmige Hülse 17 in Axialrichtung relativ zum Schaftbereich
11 leicht bewegt werden kann durch eine Schmierung, kann der Teilhalter 9 leicht
aus der Haupthülse 1 entnommen werden.
In der ersten, zweiten und dritten Ausführungsform weist die konusförmige
Hülse 17 einen leichten Konus von 1/10 auf. So kann eine hohe Kupplungskraft
erreicht werden. D.h., die Kupplungskraft kann erhöht werden durch Verringerung
des Konuswinkels. Es ist bevorzugt, daß die Konushülse 17 einen Konuswinkel im
Bereich von 4-12° aufweist.
Außerdem wird das elastische Material 17b, wie Gummi, in den Spalt 17a
eingegeben, der sich über die gesamte Länge der konusförmigen Hülse 17
erstreckt. Dieses elastische Material 17b ergibt auch eine Dämpfungsfunktion, die
Vibrationen des Werkzeughalters verhindert.
In dem Werkzeughalter der ersten Ausführungsform, ist der Teilhalter 9 mit
der Haupthülse 1 durch Festziehen des Außengewindes 11a am hinteren Ende
des Schaftbereichs 11 des Teilhalterkörpers 11 gekoppelt, der in das Innengewinde
7b des Hülsenkörpers 2 der Haupthülse 1 eingeschraubt ist. Entsprechend ist
kein zusätzliches Teil erforderlich, um den Teilhalter 9 mit der Haupthülse 1 zu
koppeln. Außerdem kontaktiert die äußere Oberfläche des Schaftbereichs 11 eng
die Umfangsfläche der Bohrung 7 des Hülsenkörpers 2 in einer axialen
Zwischenstellung des Schaftbereichs 11. Diese Ausbildung ist außerdem nützlich,
um Vibrationen aufgrund Resonanz zu vermeiden.
Bei dem Werkzeughalter der zweiten Ausführungsform kann der Teilhalter
leicht hergestellt werden. Bei dem Werkzeughalter der dritten Ausführungsform
wird der Teilhalter 9 mit der Haupthülse 1 durch Verwendung eines Ziehstabs 31
gekoppelt, der eine große Länge aufweist. Entsprechend kann der
Teilhalterziehbolzen der zweiten Ausführungsform weggelassen werden, um die
Zahl von Teilen zu verringern.
Der Werkzeughalter der ersten Ausführungsform wurde wie folgt getestet:
Er wurde an einer Welle eines Maschinenzentrums angesetzt mit einem
Spindelmotor von 5,5 kw und einer Vierblatt zementierten Hartmetallendfräse mit
einem Durchmesser von 16 mm, die an einem Teilhalter befestigt wurde. Ein
trockenes Schneidfräsen von 200 m/min wurde für ein Werkstück aus S55C in
einem Zustand durchgeführt, in dem die Welle mit 4000 Umdrehungen/min
gedreht wurde. Es wurden keine Vibrationen festgestellt und die Bearbeitung
wurde glatt durchgeführt. Außerdem wurden die Späne kontinuierlich erzeugt und
wurden glatt abgegeben. Die Schärfe der zementierten Hartmetallendfräse war
nach der Verwendung gut. Die zementierte Hartmetallendfräse hatte eine
Standzeit von mehr als 3-5 mal der Standzeit oder der Lebensdauer in dem
Fall, in dem ein konventioneller Werkzeughalter verwendet wurde.
Außerdem wurde unter Verwendung des oben genannten Werkzeughalters
auch eine Bohrung durchgeführt. In diesem Fall war ein Bohrer mit einer
Schneide am Werkzeughalter befestigt und die Bohrung wurde bei einem
Werkstück aus SCM21 bei einer Geschwindigkeit von 160-500 m/min
durchgeführt. Es wurde keine Schneidenbeschädigung beobachtet.
Die Werkzeughalter der zweiten und dritten Ausführungsform wurden in
ähnlicher Weise getestet. Es wurden Resultate ähnlich dem Ergebnis der
Verwendung der Werkzeughalter der ersten Ausführungsform erreicht. Die
Resultate dieser Tests demonstrieren, daß die Drehgeschwindigkeit der Welle und
die Bearbeitungsgeschwindigkeit durch Verwendung des Werkzeughalters nach
der vorliegenden Erfindung erhöht werden können.
Die Konstruktion des Werkzeughalters gemäß der vorliegenden Erfindung
kann modifiziert werden, um die Antriebskraft sicher von der Haupthülse zu dem
Teilhalter zu übertragen. D.h., ein Paar von Antriebskeilen kann an der vorderen
Endfläche der Haupthülse ausgebildet werden und ein Paar von Keilnuten, mit
denen die Antriebskeile in Verbindung stehen, kann in dem Flanschbereich des
Teilhalters ausgeformt sein.
In der oben beschriebenen Ausführungsform wird die Antriebskraft von der
Spindel zur Haupthülse über die Antriebskeile übertragen. Es sind jedoch auch
andere Mittel verwendbar, um die Antriebskraft zu übertragen.
Das Werkzeughaltemittel ist außerdem in dem Teilhafter nicht begrenzt auf
eine konusförmige Hülse, und andere Haltemechanismen können verwendet
werden.
Es sind auch andere Modifikationen und Variationen der vorliegenden
Erfindung im Licht der oben genannten Lehre möglich. Innerhalb des
Schutzumfangs der Ansprüche kann die vorliegende Erfindung anders als
speziell dargestellt ausgeführt sein.
Bezugszeichenliste
1 Haupthülse
2 Hülsenkörper
3 Schaft
4 Flansch
4a Vertiefung
4b Keilnut
5 Sitz
6 Kegelbohrung
7 Bohrung
7a Gewindebohrung
7b Innengewinde
7c Tragteil
8 Ziehbolzen
8a Außengewinde
8b Flanschbereich
8c Ziehteil
8d Schneidflüssigkeitsdurchlaß
9 Teilhalter
10 Teilhalterkörper
11 Schaftteil
11a Außengewinde
11b Vertiefung
11c Haltevertiefung
12 Flanschbereich
12a Vertiefung
13 Nutbereich
14 Spitzteil
15 Klammer
16 elastisches Teil
16a Ring
16b Ring
17 Hülse
17a Schlitz
17b Material
18 Scheibe
19 Schnappring
20 Futterhaltebohrung
21 Bohrung
22 Bolzeneinführöffnung
23 Hülse
23a Innengewinde
23b Kegelbereich
23c Schlitz
23d Zufuhröffnung
24 Hülsenziehbolzen
24a Schaftbereich
24b Kopfbereich
24c Sechseckloch
24d Durchlaß
24e Außengewinde
25 Werkzeug
25a Schaftteil
26 Spindel
26a Bohrung
27 Ziehmittel
28 Stützbereich
28a Loch
29 Teilhalterziehbolzen
29a Schaftbereich
29b Kopfbereich
29c Loch
29d Durchlaß
30 Gewinde
31 Ziehstab
31a Außengewinde
31b Flanschbereich
32 Scheibe
2 Hülsenkörper
3 Schaft
4 Flansch
4a Vertiefung
4b Keilnut
5 Sitz
6 Kegelbohrung
7 Bohrung
7a Gewindebohrung
7b Innengewinde
7c Tragteil
8 Ziehbolzen
8a Außengewinde
8b Flanschbereich
8c Ziehteil
8d Schneidflüssigkeitsdurchlaß
9 Teilhalter
10 Teilhalterkörper
11 Schaftteil
11a Außengewinde
11b Vertiefung
11c Haltevertiefung
12 Flanschbereich
12a Vertiefung
13 Nutbereich
14 Spitzteil
15 Klammer
16 elastisches Teil
16a Ring
16b Ring
17 Hülse
17a Schlitz
17b Material
18 Scheibe
19 Schnappring
20 Futterhaltebohrung
21 Bohrung
22 Bolzeneinführöffnung
23 Hülse
23a Innengewinde
23b Kegelbereich
23c Schlitz
23d Zufuhröffnung
24 Hülsenziehbolzen
24a Schaftbereich
24b Kopfbereich
24c Sechseckloch
24d Durchlaß
24e Außengewinde
25 Werkzeug
25a Schaftteil
26 Spindel
26a Bohrung
27 Ziehmittel
28 Stützbereich
28a Loch
29 Teilhalterziehbolzen
29a Schaftbereich
29b Kopfbereich
29c Loch
29d Durchlaß
30 Gewinde
31 Ziehstab
31a Außengewinde
31b Flanschbereich
32 Scheibe
Claims (7)
1. Werkzeughalter mit einer Haupthülse (1) mit einem konusförmigen Schaft
(2) zum Einsetzen in eine konusförmige Bohrung einer Spindel eines
Bearbeitungswerkzeugs, mit einem Flansch (4) am vorderen Ende des
konusförmigen Schafts (3) mit einem Durchmesser, der größer als der des
konusförmigen Schafts (3) ist, und mit einer konusförmigen Bohrung (6) am
vorderen Ende der Haupthülse (1) mit einem Konuswinkel kleiner als der
des konusförmigen Schafts (3), mit einem Teilhalter (9), der einen
Teilhalterkörper (10) aufweist, der einen Schaftbereich (11) und einen
Flanschbereich (12) am vorderen Ende des Schaftbereichs aufweist, mit
einer konusförmigen Hülse (17), die elastisch in Radialrichtung deformierbar
ist und auf die äußere Fläche des Schaftbereichs (11) des Teilhalterkörpers
(10) in axial beweglicher Weise aufgesetzt ist und ein elastisches Teil (16)
zwischen der konusförmigen Hülse (17) und dem Flanschbereich (12) des
Teilhalterkörpers (10) angeordnet ist und mit einem Klemmittel zum
Anziehen des Teilhalters gegen das hintere Ende der Haupthülse, so daß
das hintere Ende des Flanschbereichs (12) des Teilhalterkörpers (10) die
vordere Endfläche der Haupthülse (1) eng kontaktiert und die äußere
Umfangsfläche der konusförmigen Hülse (17) die Umfangsfläche der
konusförmigen Bohrung (6) der Haupthülse (1) eng kontaktiert, um den
Teilhalter (9) mit der Haupthülse (1) lösbar zu koppeln.
2. Werkzeughalter nach Anspruch 1, bei dem der konusförmige Schaft (3) der
Haupthülse (1) einen Konuswinkel von etwa 16° aufweist und die
konusförmige Bohrung (6) der Haupthülse und die konusförmige Hülse (17)
des Teilhalters (9) einen Konuswinkel von 4-12° aufweisen.
3. Werkzeughalter nach Anspruch 2, bei dem die konusförmige Bohrung (6)
der Haupthülse (1) und die konusförmige Hülse (17) des Teilhalters (9) einen
Konuswinkel von etwa 5° aufweisen.
4. Werkzeughalter nach Anspruch 1, bei dem die konusförmige Hülse (17) mit
einem Schlitz (17a) über die gesamte Länge der konusförmigen Hülse (17)
versehen ist und der Schlitz mit einem elastischen Material (17b), wie z. B.
Gummi, ausgefüllt ist.
5. Werkzeughalter nach Anspruch 1, bei dem das Klemmittel enthält: ein
Innengewinde (7a) in einem Bohrungsbereich der Haupthülse (1) und einem
Außengewinde (11a) am rückwärtigen Ende des Schaftteils (17) des
Teilhalters (9), bei dem das Außengewinde (11a) des Teilhalters (9) in das
Innengewinde der Haupthülse (1) eingeschraubt und angezogen ist, so daß
die äußere Umfangsfläche der konusförmigen Hülse (17) die Umfangsfläche
der konusförmigen Bohrung (6) der Haupthülse (1) eng kontaktiert und die
äußere Umfangsfläche des Schaftteils (11) die Umfangsfläche des
Bohrungsbereichs in einem axialen Zwischenbereich des Schaftteils (11) eng
kontaktiert.
6. Werkzeughalter nach Anspruch 1, bei dem das Klemmittel enthält: eine
Ziehstange (31), die in ein Loch am vorderen Ende der Haupthülse (1)
eintritt und einer Gewindebohrung (30) im rückwärtigen Endbereich des
Schaftbereichs des Teilhalters (9), bei dem die Spitze der Ziehstange (31) in
die Gewindebohrung (30) des Teilhalters eingeschraubt und befestigt ist, so
daß die äußere Umfangsfläche der konusförmigen Hülse (17) des Teilhalters
(9) die Umfangsfläche des konusförmigen Lochs (6) der Haupthülse (1) eng
kontaktiert.
7. Werkzeughalter nach Anspruch 1, bei dem das Klemmittel enthält: einen
Ziehbolzen (8), der einen Flanschbereich (8b) aufweist, der von der
hinteren Endfläche der Haupthülse (1) getragen wird und einem
Außengewinde, das an dem vorderen Ende des Ziehbolzens vorgesehen
ist, und einer Gewindebohrung, die am rückwärtigen Endbereich des
Schaftbereichs des Teilhalters (9) ausgebildet ist, wobei das Außengewinde
des Ziehbolzens in die Gewindebohrung des Teilhalters eingeschraubt und
befestigt ist, wobei die äußere Umfangsfläche der konusförmigen Hülse des
Teilhalters die Umfangsfläche des konusförmigen Lochs der Haupthülse eng
kontaktiert.
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