DE19540456C2 - Verfahren zur Messung der Glukosekonzentration in einer Flüssigkeit und Verwendung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Messung der Glukosekonzentration in einer Flüssigkeit und Verwendung des VerfahrensInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Messung der
Glukosekonzentration in einer Flüssigkeit, welche außer Glukose mehrere
andere relevante Bestandteile enthält, sowie die Verwendung des
Verfahrens. Vor allem die Glukosekonzentration im Blut von Menschen und
anderen Lebewesen hat aus medizinischer Sicht große Bedeutung, da dies
die ausschlaggebende Meßgröße für Diabetiker ist.
Erhöhte Glukosekonzentrationen im Blut, welche über längere Zeit
bestehen, können gravierende Schäden an den unterschiedlichsten
Stellen im Körper anrichten. Ein wichtiges Angriffsziel der durch erhöhte
Blutglukosekonzentrationen bedingten Schäden sind die Kapillargefäße.
Schäden an ihnen können sich, z. B. in der Niere, mit nachfolgendem
Nierenversagen manifestieren (Kimmelstiel-Wilson-Syndrom) oder an der
Netzhaut bis hin zur Erblindung. Die Schädigung peripherer Nerven wird
besonders häufig am Unterschenkel bzw. am Fuß beobachtet.
Neben diätetischen Maßnahmen liegt die Therapie von Diabetes mellitus
hauptsächlich in parenteralen Insulingaben.
Insulin senkt den Blutglukosespiegel indem es die Glukoseaufnahme in die
Zelle fördert, insbesondere in Fett- und Muskelzellen.
Aufgrund der Reziprozität der Wirkung, daß nämlich eine Steigerung der
Insulinkonzentration zu einer Senkung der Glukosekonzentration führt, ist
eine negative Rückkopplung, d. h. eine Phasenverschiebung um 180°
gegeben, eine Voraussetzung für den Aufbau eines Reglers.
Insulin hat in der Blutbahn eine relativ kurze biologische Halbwertszeit von
ca. 30 Minuten. Da aber sowohl die enzymatische Aufspaltung der Kohlen
hydrate in Glukose als auch die Freisetzung aus dem Darm via Leber in die
Blutbahn nach einer Mahlzeit einige Zeit in Anspruch nimmt, muß eine
verzögerte Freisetzung des Insulins ins Blut ebenfalls langsam erfolgen. Um
diese verzögerte Kinetik zu erzielen, ist entweder Insulin in kurzen Abständen
intravenös zu spritzen, oder man macht sich den verzögernden Effekt der
Subkutaninjektion zunutze, oder man benutzt sogenannte retardierte
Formen.
Eine noch perfektere Form der Retardierung ist die sogenannte Insulin
pumpe. Sie kann Insulin perfekt kontinuierlich infundieren. Die genaueste
Verabreichung der Insulinpumpe erfolgt intravenös, weil hier die Kinetik der
Applikation nahezu ausschließlich von der Pumpe bestimmt wird. Infundiert
man subkutan, so addiert sich zur Pumpenkinetik noch die weniger genaue
Subkutankinetik.
In der Praxis bewährt sich oft die Kombination von retardiertem und nicht
retardiertem Insulin. Mit einem geeigneten Schema läßt sich die Mehrheit
der Patienten ambulant akzeptabel einstellen, aber letztlich kann man mit
der diskontinuierlichen Verabreichung durch einzelne Injektionen auf der
Basis diskontinuierlicher, eine jeweilige Blutentnahme voraussetzender Blut
zuckerbestimmungen, mehr oder weniger ausgeprägte Entgleisungen der
Glukosekonzentration nicht wirklich verhindern.
Zwar haben seit der Erkenntnis, daß unsterile Subkutaninjektionen mit nur
einem sehr geringen Infektionsrisiko verbunden sind, elegante und
unauffällige Insulinspritzen in Form eines Füllfederhalters die Insulintherapie
derzeit zu einem relativ unproblematischen und unauffälligen Bestandteil
des Lebens gemacht. Dennoch ist der Diabetiker, insbesondere der Typ
I-Diabetiker, zeitlebens ein chronisch Kranker, der Rücksicht auf seine
Erkrankung nehmen muß. So bleibt er in vielem, besonders hinsichtlich
seiner Ernährung, ein Außenseiter - man denke nur an die vielen speziell für
Diabetiker angebotenen Lebensmittel.
Um bei diesem Problem Abhilfe zu schaffen, ist es zunächst erforderlich, die
Glukosekonzentration zu kennen.
Hierzu wurde im Stand der Technik eine Blutprobe von den Patienten
entnommen und die Glukosekonzentration in vitro im wesentlichen durch
chemische, insbesondere enzymatische Reaktionen bestimmt.
Da Blutproben jedoch immer nur einen kurzen zeitlichen Ausschnitt
erfassen sind Verfahren zur Messung der Blutglukosekonzentration in vivo
prinzipiell besser geeignet.
In der Vergangenheit wurden hierzu beispielsweise Biosensoren entwickelt,
welche das Enzym Glukoseoxidase, immobilisiert auf dem Gate eines
Feldeffekttransistors, enthielten und durch Oxidation der Glukose ein der
Glukosekonzentration entsprechendes elektrisches Signal erzeugten,
welches dann mit der Glukosekonzentration korreliert wurde.
Nachteilig an derartigen Biosensorsystemen ist jedoch, daß sie nur eine
begrenzte Haltbarkeit und Funktionstüchtigkeit von mehreren Stunden bis
mehreren Tagen aufweisen. Der Grund hierfür liegt darin, daß einerseits
häufig die enzymatische Struktur durch Immobilisierung derart verändert
wird, daß das Enzym nicht mehr mit dem In-vivo-Enzym identisch ist, und
eine Alterung des immobilisierten Enzyms auftreten, welche nach relativ
kurzer Zeit zum Totalverlust der Glukoseoxidationsfähigkeit führen.
Darüber hinaus werden auch die immobilisierten Enzyme, sofern sie in
Kontakt mit Proteasen kommen, von diesen abgebaut und somit zerstört.
Dies kann zwar weitgehend durch Verwendung von Membranen, welche
den Biosensor umhüllen, verhindert werden, jedoch findet häufig eine
hydrolytische Spaltung des immobilisierten Enzymes statt, wobei sich keine
Proteasen innerhalb des Meßraumes nachweisen lassen.
Wenn also beispielsweise eine Insulinpumpe tatsächlich in Abhängigkeit
von der Blutglukosekonzentration geregelt werden soll, so scheiden diese
Biosensoren aus, da sie nicht für einen Langzeiteinsatz, etwa für Dauer
implantate, geeignet sind.
Eine interessante In-vitro-Meßtechnik für die Bestimmung der Blutglukose
beschreibt die US 5 168 325, in der eine Blutprobe, welche zunächst filtriert
wird zur Entfernung sämtlicher Komponenten, die ein bestimmtes Gewicht
überschreiten, wobei insbesondere Zellen und Proteine mit einem
Molekulargewicht über 1000 Dalton aus der Blutprobe entfernt werden.
Diese Probe wird dann in eine erste Zelle eingefüllt. Ein Lichtstrahl wird dann
in zwei Strahlen mittels eines Strahlteilers geteilt. Die beiden Strahlen
wandern entlang eines im wesentlichen parallelen Pfades. Ein Pfad enthält
eine Zelle mit einer bekannten optischen Pfadlänge und einem zusätz
lichen Kompensator. Der andere Pfad weist eine Zelle auf, die die zu
testende Blutprobe enthält. Die beiden Lichtstrahlen werden nach Durch
gang durch die Zellen mittels eines Spiegels überlagert und ein Inter
ferenzmuster wird durch einen Detektor erfaßt. Aus dem Interferenzmuster
kann der Brechungsindex der Blutprobe berechnet werden. Der
Brechungsindex wird dann in eine spezifische Glukosekonzentration
umgewandelt.
Eine derartige Anordnung ist jedoch bereits aufgrund der Größe und des
spezifischen kohärenten Lichtes sowie des optischen Aufwandes und ins
besondere wegen der Größe der gesamten Vorrichtung nicht geeignet.
Darüber hinaus offenbart die EP 0 398 407 A1 eine Vorrichtung zur Messung
des Brechungsindexes einer Flüssigkeit unter In-vitro-Bedingungen, bei
welcher eine Vorrichtung verwendet wird, die einen Stab aufweist, welcher
mit einer Lichtquelle ausgestattet ist, die in den Stab hineinleuchtet und
darüber hinaus einen Lichtdetektor aufweist. Derjenige Teil des Stabes,
welcher in die Flüssigkeit eingetaucht wird, ist teilweise von einem Gehäuse
umgeben, welches eine Totalreflexion von Licht erlaubt, wogegen die
andere Seite des Stabteils nicht von dem Gehäuse umgeben ist, so daß
gebrochenes Licht abhängig vom Brechungsindex in die Flüssigkeit
eintreten kann. Insbesondere besteht eine Schicht, welche in einer
transparenten Röhre eingeschlossen ist, aus einem Medium, welches einen
kleineren Brechungsindex als der Stab aufweist, insbesondere aus Gas oder
Vakuum. Besonders bevorzugt wird in diesem Stand der Technik eine
Quarzröhre verwendet.
Wenn die Dichte der Flüssigkeit relativ klein ist, wird der Brechungsindex der
Flüssigkeit ebenfalls relativ klein sein, was zu einem kleinen kritischen Winkel
führt so daß eine relativ große Menge an reflektiertem Licht auftrifft und
eine nur geringe Brechung. Somit fällt ein nicht unerheblicher Teil des
Lichtes, welches nach Reflexion an dem unteren Ende des Sensors des
Standes der Technik gebrochen wird, auf den Detektor. Die Größen
ordnung des von dem Detektor erzeugten elektrischen Signals ist ein Maß
für den Brechungsindex und demzufolge für die Dichte der Flüssigkeit.
Da dieser Sensor im wesentlichen jedoch dafür ausgelegt ist, die Dichte
bzw. Konzentration von aggressiven Flüssigkeiten, wie beispielsweise
Schwefelsäure in einer Batterie, zu messen sowie aufgrund seiner Bauweise,
liegt ein Hauptproblem dieses Sensorsystems darin begründet, daß es
vollständig unspezifisch arbeitet, und sämtliche Parameter, die für einen
erhöhten Brechungsindex verantwortlich sind, werden in die Messung mit
eingehen. Eine Glukosebestimmung mittels eines derartigen Sensors, z. B. in
der extrem proteinhaltigen Umgebung von Blut, ist somit von vornherein
zum Scheitern verurteilt.
Eine praktikable Möglichkeit, Glukose tatsächlich in vivo mittels einer
implantierbaren Vorrichtung zu messen, wird in der US 5 337 747 offenbart.
Die implantierbare Vorrichtung gemäß diesem Stand der Technik umfaßt
zwei Meßkammern, von denen jede eine innere Meßkammer umfaßt,
welche von ihrer Umgebung durch eine glukoseimpermeable Membran für
die erste Meßkammer und durch eine glukosepermeable Membran
getrennt ist, welche undurchlässig für Moleküle größer als Glukose ist, für die
zweite Meßkammer. Jede der Meßkammern weist einen Drucksensor zur
Messung des osmotischen Drucks innerhalb der beiden Meßkammern auf.
Dieser Druckwert wird dann einer Elektronik zugeführt, welche den Druck
wert somit nach außen abgibt und nach Kalibrierung den osmotischen
Druck innerhalb der beiden Kammern mit der Glukosekonzentration
korreliert.
Ein Nachteil gemäß der implantierbaren Vorrichtung gemäß der US 5 337 747
liegt jedoch einerseits darin begründet, daß eine derartige Vorrichtung
schwierig in der Herstellung ist und darüber hinaus der osmotische Druck
von so vielen Komponenten beeinflußbar ist, so daß nur eine sehr
ungenaue Erfassung der Glukosekonzentration im Blut erfolgen kann.
Weiterhin ist es aus der US 4 704 029 bekannt, die Glukosekonzentration
mittels Bestimmung eines optischen Parameters einer Flüssigkeit wie etwa
Blut zu bestimmen. Die zu untersuchende Flüssigkeit wird dort jedoch keiner
Filterung unterzogen, so daß alle, daß Meßergebnis beeinflussenden,
Bestandteile der Flüssigkeit, also des Blutes, bei der Messung mit erfaßt
werden.
Aus der WO 94/13193 A1 ist ein Verfahren zur Glukosebestimmung bekannt,
bei der ein komplettes Körperteil wie etwa ein Finger vollständig durch
strahlt wird. Dabei wird nicht nur die zu untersuchende Flüssigkeit, nämlich
das in dem Körperteil enthaltene Blut, dessen Glukosegehalt bestimmt
werden soll, durchstrahlt, sondern auch die auf dem Durchstrahlungsweg
vorhandenen Gewebeanteile, die ebenfalls Glukose enthalten, jedoch in
einer anderen Konzentration, und damit das Meßergebnis bezüglich der
Glukosekonzentration im Blut verfälschen. Zusätzlich wird auch hier bezüg
lich der durchstrahlten Flüssigkeit, nämlich des Blutes, keine Filterung vor der
Messung vorgenommen, um die neben Glukose das Meßergebnis eben
falls beeinflussenden Inhaltsstoffe herauszufiltern.
Weiterhin ist es aus der WO 95/09355 A1 bekannt, zur Glukosebestimmung
den optischen Parameter einer Flüssigkeit zu bestimmen. Vor der Messung
wird diese Flüssigkeit jedoch ebenfalls nicht gefiltert, sondern lediglich einer
Chromatographie oder einer Elektrophorese unterzogen, was gerade beim
kontinuierlichen Anwenden in einem lebenden Objekt zu keiner
bleibenden Abscheidung der störenden Inhaltsstoffe der zu unter
suchenden Flüssigkeit führt. Insbesondere bei der Chromatographie wird
lediglich die Zeitdistanz, nach welcher die einzelnen Inhaltsstoffe auftau
chen, beeinflußt, nicht jedoch die Tatsache, ob bestimmte Inhaltsstoffe
überhaupt noch vorhanden sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher die Aufgabe der
Erfindung, ein Verfahren zur Messung der Glukosekonzentration in Flüssig
keiten, wie etwa menschlichem Blut anzugeben, die auch mehrere andere
meßtechnisch relevante Bestandteile enthalten.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patent
anspruchs 1 gelöst, vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen 2 bis 10.
Die Verwendung des Verfahrens ist in den Ansprüchen 11 bis 15
angegeben.
Zur Bestimmung der Glukosekonzentration werden zwei optische oder
elektrische Parameter der zu untersuchenden Flüssigkeit ermittelt, deren
Werte auch von anderen in der Flüssigkeit enthaltenen relevanten
Bestandteilen beeinflußt werden. Der Glukosesensor auf der Basis dieser
Parameter ist also sensitiv. Um den Glukosegehalt der Flüssigkeit zu
ermitteln, wird die Flüssigkeit wenigstens einem Ausschlußverfahren vor der
Messung eines Parameters unterzogen. Durch das Ausschlußverfahren
werden gezielt Bestandteile der Flüssigkeit in Abhängigkeit von einem oder
mehreren physikalischen Parametern dieser Bestandteile, etwa ihrem
Molekulargewicht, oder ihrer Größe, meßtechnisch eliminiert. Ein Sensor
wird nach Anwendung des Ausschlußverfahrens also einer reduzierten
Flüssigkeit ausgesetzt, die im Vergleich zur ursprünglichen Körperflüssigkeit
bestimmte relevante Bestandteile nicht mehr oder nicht mehr in meß
technisch relevanter Form enthält. Aufgrund der Vielzahl der Substanzen im
Blutplasma werden gegebenenfalls mehrere Sensoren kombiniert, die
entweder den gleichen Parameter messen jedoch verschiedene
Ausschlußverfahren anwenden oder verschiedene Parameter messen mit
gleichen oder verschiedenen Ausschlußverfahren. Durch geeignete Wahl
der Parameter und gegebenenfalls der Ausschlußverfahren kann eine
genaue Messung der Glukosekonzentration erreicht werden.
Ein besonders vorteilhaftes Verfahren besteht darin, das Ausschluß
verfahren z. B. am Molekulargewicht der Bestandteile der Flüssigkeit zu
orientieren. Damit ist es möglich, z. B. mittels bekannter Membranen wie
etwa Dialyseschläuchen, die für unterschiedliche Ausschlußmolekular
massen verfügbar sind, für eine erste Messung aus der Flüssigkeit alle
Bestandteile, die größer als ein Glukosemolekül sind, insbesondere Proteine,
hier wieder besonders das Serum-Albumin, oder auch ganze Zellen oder
Zellfragmente auszusondern. Für diese reduzierte Flüssigkeit wird dann ein
relevanter optischer oder elektrischer Parameter, bestimmt.
Mit einer zweiten Messung wird vorteilhafterweise eine wiederum reduzierte
Flüssigkeit untersucht, die aus der Ausgangsflüssigkeit durch bin zweites
Ausschlußverfahren gewonnen wird. Bei diesem zweiten Ausschluß
verfahren werden beispielsweise alle Bestandteile der Flüssigkeit zurück
gehalten, die mindestens so groß sind wie ein Glukosemolekül. Die zu unter
suchende, zweite reduzierte Flüssigkeit enthält somit nur die Bestandteile,
die kleiner als ein Glukosemolekül sind.
Der bei der zweiten Messung bestimmte, in der Regel gleiche Parameter,
wird mit dem bei der ersten Messung ermittelten Parameter in Relation
gesetzt. Die Differenz der beiden Meßwerte ermöglicht eine physiologisch
relevante Aussage über den Glukosegehalt in der untersuchten Flüssigkeit.
Für das beschriebene Verfahren kann hinsichtlich des Ausschlußverfahrens
durch Membranen das Molekulargewicht der Bestandteile mit deren
Größe faktisch gleichgesetzt werden. Bei den beiden Messungen, deren
Ergebnisse in Relation zueinander gesetzt werden, muß kein überein
stimmend funktionierendes Ausschlußverfahren gewählt werden. Es kann
also beim ersten Ausschlußverfahren durchaus mittels Membranen gefiltert
werden, und beim zweiten Ausschlußverfahren ein vollständig anderes
Verfahren, etwa auch ein chemisches Verfahren, verwendet werden.
Der Vorteil einer Filterung mittels Membranen liegt jedoch darin, daß ein
solcher Vorgang auch in vivo ohne Energiezufuhr nach dem Prinzip der
Osmose eine Trennung der Bestandteile der Flüssigkeit ermöglicht.
Der für die Messung herangezogene Parameter kann z. B. die Ausbrei
tungsgeschwindigkeit von Longitudinalwellen im Meßmedium sein. Auch
die direkte Absorption elektromagnetischer Strahlung, z. B. im Infrarot
bereich könnte, als ein Parameter verwendet werden. Beispielhaft sollen im
folgenden zwei optische Parameter beschrieben werden, insbesondere
der Brechungsindex der zu messenden Flüssigkeit sowie die "optische
Drehung", das ist die Fähigkeit der Lösung einer organischen Substanz mit
asymmetrischem Kohlenstoffatom, wie Glukose, die Ebene des polarisierten
Lichts zu drehen.
So weisen wäßrige Glukoselösungen, wie beispielsweise Blut, eine starke
Beeinflussung des Brechungsindex auf. Diese Art der Glukosebestimmung ist
auch bevorzugt, da sich die Bestimmung des Brechungsindex nach
Ausschluß von Proteinen und Zellen und nach Berücksichtigung der Tempe
raturabhängigkeit als hochsensitiver und hochkorrelierter Parameter zur
Bestimmung der Blutglukosekonzentration erweist und besonders gut minia
turisierbar ist, so daß sich das Verfahren hervorragend für ein künstliches
Pankreas eignet.
Des weiteren weisen wäßrige Glukoselösungen eine starke, konzentrations
abhängige optische Drehung auf. Zwischen Polarisator und Analysator muß
die zu analysierende Probenlösung zu liegen kommen. Es lassen sich mit
entsprechendem Aufwand, z. B. Schwingungen um ein Maximum der Licht
intensität, mittels eines Faradaymodulators, extrem empfindliche Systeme
aufbauen.
Eine wichtige Grundlage zur Bestimmung des Brechungsindex ist das
Abbe′sche Prinzip. Bei dem für die Glukosebestimmung verwendeten
Prinzip wird ein Strahlengang an einer Grenzfläche gebrochen, die min
destens auf einer Seite die zu untersuchende Flüssigkeit, insbesondere Blut
plasma, aufweist. Der Brechwinkel für einen definierten Lichtstrahlengang
ist dann definiert durch die beiden Brechungsindizes der Flüssigkeit, insbe
sondere der glukosehaltigen Blutprobe, welche in vivo und im Sensor selbst
vorliegt, und dem Material des Körpers, der diese Grenzfläche aufweist,
etwa dem Glas des Lichtleiters. Bestimmt man die Lichtintensität, z. B. auf
wenigstens einer Seite der Grenzfläche, mit Hilfe eines Detektors, so zeigt
eine Seite einen Anstieg oder Abfall. Alternativ läßt sich für einen Lichtstrahl
aus einer perfekt punktförmigen Lichtquelle ein Punkt definieren, der die
Trennung zwischen transmittierten und reflektierten Strahlen angibt. Dieser
Punkt verändert je nach Brechungsindex der Flüssigkeit seine Lage. Wichtig
ist in diesem Zusammenhang, daß die Wirkung einer Substanz in Lösung auf
den Brechungsindex in erster Linie von der molaren Konzentration
abhängt, d. h. eine im Blut gelöste Substanz wird desto mehr zur Ver
änderung des Brechungsindex des Blutes/Plasmas beitragen, je höher ihre
molare Konzentration ist.
Eine klare Trennung zwischen dem Bereich, in dem auftreffende Strahlen
die Grenzfläche durchlaufen, und dem Bereich, in dem sie von der Grenz
fläche reflektiert werden, ist dann nicht gegeben, wenn optisch rauhe, also
diffus streuende Grenzflächen erzeugt werden. Auch in diesem Fall kann
jedoch auf der einen Seite der Grenzfläche die Menge des von der Grenz
fläche her eintreffenden Lichtes von einem Detektor erfaßt werden.
Der Vorteil des Glukosesensors liegt u. a. darin, daß über die Wahl des
Winkels zwischen optischer Achse und der Grenzfläche Feinsteuerungen
der Brechungsindexmessung vorgenommen werden können, und der
Sensor bzw. seine max. Sensitivität exakt auf beispielsweise Blut als
Flüssigkeit abgestimmt werden kann.
Der Vorteil eines Glukosesensors mit einem Strahlteiler liegt darin, daß einer
seits nur eine Lichtquelle erforderlich ist, was insbesondere bei implantier
baren Sensoren aus energetischen Gründen von Vorteil ist, und anderer
seits hierdurch konstante Intensitätsverhältnisse in beiden Meßzweigen
gewährleistet sind.
Durch Wahl der Ausschlußmolekularmasse von ca. 200 bis 1200 für die für
Glukose durchlässige Membran kann eine optimale Anpassung an
physiologische Gegebenheiten erfolgen.
Als besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, daß eine Ausschluß
molekularmasse von 200 bis 1200, insbesondere von 200 bis 500 g/Mol, für
das erste Ausschlußverfahren, und von 50 bis 200, insbesondere von 100
g/Mol für das zweite Ausschlußverfahren, zu reproduzierbaren und lang
zeitstabilen Meßergebnissen der Glukosekonzentration führt.
Aufgrund der Umwandlung des optischen Parameters in ein elektrisches
Signal werden aufwendige optische Verfahren, wie beispielsweise Inter
ferenzmuster oder dergleichen, vermieden und somit ist der verwendete
Glukosesensor einerseits einfach aufgebaut und andererseits ist das Signal
besonders leicht, etwa mittels eines Mikroprozessors auszuwerten und kann
als Regelgröße, beispielsweise für ein künstliches Pankreas verwendet
werden.
Das Verfahren hat ferner den Vorteil, daß hiermit einerseits in diagno
stischer Hinsicht Diabetes-Patienten kontinuierlich langzeitüberwacht
werden können, und das Verfahren andererseits für ein künstliches Pan
kreas verwendet werden kann.
Dabei wird ein Glukosesensor mit einem Insulinreservoir und einer
Insulinabgabeeinrichtung und einem Mikroprozessor als Regler gekoppelt,
wobei der Glukosesensor quasi kontinuierlich die Glukosekonzentration im
Blut ermittelt und die Insulinabgabeeinrichtung dazu veranlaßt, aus einem
Insulinreservoir bedarfsgerecht, d. h. in Abhängigkeit von der Glukose
konzentration, Insulin abzugeben.
Insbesondere wird bei hoher festgestellter Glukosekonzentration nicht sofort
die gesamte prospektiv notwendige, hohe Insulinmenge abgegeben,
sondern es erfolgen in zeitlichem Abstand mehrere geringe Insulin
abgaben. Dazwischen kann das Resultat der erfolgten Insulinabgabe, die
sich neu einstellende Blutglukosekonzentration, überprüft werden, um ein
Umschwenken einer hohen Glukosekonzentration ins Gegenteil zu
vermeiden.
Dabei kann das künstliche Pankreas voll implantiert sein oder es kann
extern am Patienten angeordnet sein, wobei der Glukosesensor beispiels
weise in einem Gefäß des Patienten liegt, während die Insulinabgabe
subkutan erfolgen kann.
Das künstliche Pankreas umfaßt dabei einen langzeitstabilen Glukose
sensor, der die Information der Blutglukosekonzentration und ihre Dynamik,
also den zeitlichen Verlauf, quasi kontinuierlich bestimmt und an einen
Regler weitergibt. Infolge der kontinuierlichen Glukosemessung im Blut sind
sowohl Hypoglykämien als auch Hyperglykämien als auch die Erfolgs
situation (auf optimale Werte zurückgefahrene Glukosekonzentration)
simultan verfügbar. Wie beim normalen physiologischen endokrinen
Pankreas ist jede beliebige Glukosezufuhr durch die adäquate Insulin
antwort vollständig, d. h. komplett innerhalb physiologischer Werte aus
regelbar.
Der Mikroprozessor des künstlichen Pankreas führt im Zusammenspiel mit
einer komplexen Software einige Sicherheitsprüfungen durch und prüft die
Plausibilität der gemessenen Werte im Vergleich zu Vorwerten, um Aus
nahmesituationen zu erkennen, und bestimmt schließlich die abzugebende
Insulinmenge. Größere Mengen Insulin, wie sie im Reservoir des künstlichen
Pankreas vorliegen, stellen naturgemäß ein potentielles Gefahrenmoment
dar. Es muß somit zuverlässig sichergestellt werden, daß ein wie auch immer
gearteter Störfall versehentlich eine Überdosis Insulin appliziert. Mögliche
Vorkehrungen bestehen in Plausibilitätsprüfungen: Liegt eine errechnete
Dosis deutlich über den zuvor applizierten Mengen, so läuft ein Sicherheits
programm an, das beispielsweise eine Selbstprüfung auslöst oder nach
außen eine Warnung abgibt bzw. eine Anfrage, ob eine so hohe Dosis
möglich ist und ähnliches. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist die Dosis
fraktionierung: Anstatt die gesamte errechnete Dosis auf einmal zu
applizieren, wird nur ein Bruchteil appliziert und die Wirkung auf die
Glukosekonzentration vom Gerät verfolgt. Liegt sie im erwarteten Umfang
so ist eine intermittierende Störung weniger wahrscheinlich.
Der Pumpenteil des künstlichen Pankreas gibt die entsprechende Menge
Insulin, idealerweise Humaninsulin, aus einem Insulinreservoir frei und pumpt
sie über einen dünnen, z. B. zentralvenös oder subkutan liegenden Katheter
in die Blutbahn.
Das komplette, implantierbare künstliche Pankreas kann besonders klein
ausgestaltet werden. Der Glukosesensor und der Insulinabgabekatheter
sind aus einem hochelastischen inerten biokompatiblen Material, ähnlich
einer Herzschrittmachersonde, an einer Stelle im Körper liegend, an der die
Aktualität der Meßwerte ausreichend gesichert ist, bzw. die Insulinzufuhr mit
einer sinnvollen, die Regelung nicht ungünstig beeinträchtigenden Kinetik
ablaufen kann.
Das implantierbare künstliche Pankreas benötigt über längere Zeiträume
hinweg größere Insulinmengen. Um nicht ständig implantieren und
explantieren zu müssen, läßt sich sein Reservoir vorteilhaft von außen durch
eine transkutane Injektion füllen. Das Insulinreservoir hat hierzu eine flexible,
nach Einstichen sich selbst schließende Membran mit einem Metallboden,
der dafür sorgt, daß ein orientierender Anschlag für die vordringende
Nadel gegeben ist und daß keine Komponenten des künstlichen Pankreas
durch die Nadelspitze beschädigt werden.
Hinsichtlich des Energieverbrauchs werden sämtliche Mittel ausgeschöpft,
um den Energieverbrauch des künstlichen Pankreas so gering wie möglich
zu halten, jedoch wird in der Regel besonders wegen der Pumpleistung
eine externe Energiezufuhr bzw. Aufladung nötig sein, beispielsweise durch
transkutane magnetische Induktion zum Aufladen eines im implantierten
künstlichen Pankreas enthaltenen hochwertigen Akkus.
Weitere Parameter, die anstelle der optischen Parameter wie Brechungs
index oder optische Drehung verwendet werden könnten, wären
beispielsweise die Leitfähigkeit der analog durch erstes oder zweites Aus
schlußverfahren reduzierten Flüssigkeit. Die Leitfähigkeit wird durch alle
Ionen (Elektrolyte) beeinflußt. Bei der Verwendung der optischen Drehung
als optischen Parameter läßt sich zusätzlich die Tatsache nutzen, daß die
optische Drehung der Fruktose derjenigen der Glukose gerade entgegen
gesetzt ist, so daß damit die Fruktosekonzentration zugänglich wird, obwohl
sich die beiden Zucker ansonsten mit ihrem exakt gleichem Molekular
gewicht in ihren physikalischen Eigenschaften sehr ähneln.
Das Verfahren wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Schema des Verfahrens zur Bestimmung der Glukose
konzentration in einer Flüssigkeit,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung eines Sensors auf der Basis des
Parameters Brechungsindex,
Fig. 3 und 4 alternative Bauformen für Sensoren auf der Basis des
Parameters Brechungsindex.
Fig. 1 zeigt die Vorgehensweise zur Bestimmung der Glukosekonzentration.
Die zu untersuchende Ausgangsflüssigkeit, wie z. B. Blutplasma, deren
Glukosekonzentration bestimmt werden soll, enthält neben Glukose eine
Vielzahl anderer Substanzen und zelluläre Bestandteile in sehr unter
schiedlichen Konzentrationen. In der Meßflüssigkeit liegt mindestens ein
Sensor unter Verwendung mindestens eines Meßprinzips so, daß mindestens
ein Ausschlußverfahren zur Anwendung kommt. Je nach dem verwende
ten Parameter und dem verwendeten Ausschlußverfahren können
verschiedene Substanzgruppen erfaßt bzw. ausgeschlossen werden. In Fig. 1
wird mit Hilfe eines ersten Ausschlußverfahrens (z. B. Dialyseschlauch) eine
erste reduzierte Meßflüssigkeit 5 erzeugt, mit der der Sensor 1, z. B. ein
Brechungsindexsensor, in Kontakt ist. Der Sensor 1 detektiert somit Glukose,
jedoch auch andere Substanzen, entsprechend dem Ausschlußverfahren
(in diesem Beispiel Substanzen mit einem Molekulargewicht kleiner als 200
entsprechend der Ausschlußgrenze des Dialyseschlauches (molecular
weight cut-off = MWCO von 200). Ein zweiter Sensor 2, z. B. ein Leitfähig
keitssensor, befindet sich in einer zweiten reduzierten Flüssigkeit 6, die durch
Anwendung eines zweiten Ausschlußverfahrens, z. B. ein Dialyseschlauch
mit einer molekularen Ausschlußgrenze von nunmehr 100 (molecular
weight cut-off = MWCO von 100) erzeugt wird. Er detektiert im wesent
lichen Salze, die teilweise oder vollständig dissoziieren. Damit kann die
Konzentration von Ionen, wie z. B. Natrium, Kalium, Chlorid, Phosphat, usw.
insgesamt quantifiziert werden. Beide Ausschlußverfahren schließen
Proteine und Zellen, sowie große Kohlenhydrate aus und verhindern damit,
daß sie bei Sensor 1 oder Sensor 2 ein Störsignal hervorrufen. Ein
Komparator korrigiert die von den Salzen am Sensor 1, dem eigentlichen
Glukosesensor, hervorgerufene Störwirkung. Da sowohl der Leitfähigkeits
sensor als auch der Brechungsindexsensor stark temperaturabhängig sind,
bedarf es einer Temperaturkompensation der Signale beider Sensoren.
Nach der Temperaturkompensation sowie der Relativierung des Signals von
Sensor 1 mittels des Signals von Sensor 2 liegt ein bereinigter Wert vor, der
nun eine Funktion der Glukosekonzentration ist. Aus diesem Wert kann mit
Hilfe einer Kalibrationskurve auf die Glukosekonzentration in der Ausgangs
flüssigkeit geschlossen werden.
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Sensors, wie er zur
Bestimmung des Brechungsindex und/oder der optischen Dichte einer
Meßflüssigkeit, also der ersten reduzierten Flüssigkeit 5 oder der zweiten
reduzierten Flüssigkeit 6, verwendet werden kann. Unter Umständen ist für
beide Messungen sogar ein und derselbe Sensor einsetzbar.
Wie Fig. 2 zeigt, umfaßt der Sensor einen Körper 1, z. B. aus Glas, in den eine
Lichtquelle 12 (z. B. eine LED) einen divergenten Lichtstrahl einspeist. Der
Glasstab 1 ist von einer absorbierenden Beschichtung 4 umgeben. So kann
Totalreflexion verhindert werden, die zu unerwünschten Strahlrichtungen
führen würde. Das Licht trifft auf eine vorzugsweise schräge Grenzfläche 2
auf, an die die reduzierte Flüssigkeit 5 oder die reduzierte Flüssigkeit 6 durch
eine Membran 13 herantreten kann. Entsprechend dem Übergang von
einem optischen Medium in ein anderes, von n(Glas) in n(Meßflüssigkeit),
wird das Licht in Abhängigkeit vom Einfallwinkel auf die Grenzfläche 2
entweder totalreflektiert, d. h. nach unten auf den Detektor 3 fallen (z. B.
eine Fotodiode), oder in den Raum der Meßflüssigkeit gebrochene in dem
alternativ ein Detektor 3a angebracht sein kann. Bei gegebenem
Brechungsindex des Glases: n(Glas), sowie bei gegebenem Winkel der
Grenzfläche 2 existiert auf der Grenzfläche 2 ein Punkt bzw. eine Linie, die
das total reflektierte Licht und das durch die Grenzfläche 2 hindurch
gebrochene Licht trennt. Dieser Punkt (Linie) verschiebt sich mit Änderung
des Brechungsindex der Meßflüssigkeit und damit mit veränderlicher
Glukosekonzentration. Entsprechend verändert sich die Intensität auf dem
Detektor 3 bzw. dem Detektor 3a. Damit ist der Fotostrom am Detektor 3
bzw. 3a ein Maß für den Brechungsindex der Meßflüssigkeit (bei bekannter
Temperatur). Durch Optimierung des Winkels der Grenzfläche 2 läßt sich
eine hohe Sensitivität des Brechungsindexsensors einstellen, d. h. der
Wirkungsgrad des Sensors kann sehr gut auf die Brechungsindex-
Verhältnisse der Flüssigkeit eingestellt werden.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Meßprinzip zur Bestimmung des Brechungsindex
einer reduzierten Flüssigkeit 5, 6 in drei Varianten, die vereinfachend
sequentiell dargestellt sind. Ein Glasstab 1 weist eine optische Unter
brechung auf, entweder mit den Grenzflächen 2a nach 2b, 2c nach 2d
oder 2e nach 2f, an welche die reduzierte Flüssigkeit 5 oder die reduzierte Flüssig
keit 6 herangeführt wird. Der Außenrand 7 des Glasstabs 1 kann entweder
als absorbierende Schicht ausgeführt werden, die Totalreflexion verhindert,
oder als Cladding, so daß der Glasstab 1 zum Lichtleiter wird; letzteres ist zu
bevorzugen, da es zu höherer Lichtausbeutung führt, wenn auch die
reflektierten Lichtanteile zur Messung herangezogen werden können.
Mindestens eine der beiden relevanten Grenzflächen des Glasstabs 1,
entweder die Eintrittsfläche 2a, 2c, 2e und/oder die Austrittsfläche 2b, 2d
und 2f, sind dabei optisch rauhe Flächen, so daß das Licht beim Hindurch
treten durch diese Flächen gestreut wird, d. h. statistisch alle Richtungen im
Raum einnimmt. Nur ein bestimmter Anteil des Lichtes wird also auf dem
Detektor 3 auftreffen. An der streuenden Grenzfläche tritt also Streuung
auf, die desto stärker ist, je größer der Unterschied der Brechungsindizes ist.
Je mehr sich der Brechungsindex der dem der reduzierten Flüssigkeit 5 oder
6 dem des Glases 1 annähert, desto geringer ist die Brechung und desto
kleiner die Wahrscheinlichkeit für Totalreflexion an den winzig kleinen
Grenzflächen. Für den Grenzfall, daß die Brechungsindizes genau gleich
sind, wird das Licht ungehindert die reduzierte Flüssigkeit 5 oder 6 durch
dringen, so als wäre die Grenzfläche nicht vorhanden, unabhängig davon
ob sie streut oder nicht. Der Detektor 3 auf der anderen Seite des Spaltes
erhält natürlich desto mehr Licht, je weniger an den Grenzflächen 2a bis 2f
herausgebeugt wurde. Wiederum ist also die Lichtintensität und damit der
Fotostrom am Detektor 3 eine Funktion des Brechungsindex der reduzierten
Flüssigkeit 5, 6.
Die in Fig. 2 und Fig. 3 beschriebenen Sensoren sind nur einige wenige
vorteilhafte zur Bestimmung des Brechungsindex in der Meßflüssigkeit. Sie
lassen sich sehr gut miniaturisieren zum Aufbau eines implantierbaren
Glukosesensors.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Prinzip zur Messung des Brechungsindex in der
Meßflüssigkeit. Eine hohle Glaslinse 8 ist z. B. mit der reduzierten Flüssigkeit 5
oder 6 angefüllt bzw. von ihr durchflossen. Die Brechkraft der Linse, und
damit die Lage des Brennpunktes 9, bzw. 10, hängt vom Brechungsindex
der Meßflüssigkeit ab. Mit zunehmender Brechkraft wandert der Brennpunkt
9 auf die Linse zu; damit kann die Blende 11 einen größeren Teil des Lichtes
abschatten, was den Fotostrom des Detektors 3 verringert. Das Maximum
der Lichtintensität wird dann erreicht, wenn der Brennpunkt 10 in der Ebene
der Blende 11 liegt. In diesem Bereich ist auch die Empfindlichkeit des
Meßsystems am größten.
Claims (15)
1. Verfahren zur Messung der Glukosekonzentration in einer Flüssigkeit,
welche außer Glukose mehrere andere Bestandteile enthält, wobei zwei
Messungen an der zu untersuchenden Flüssigkeit durchgeführt werden,
wobei bei einer Messung jeweils ein optischer oder ein elektrischer
Parameter bestimmt wird, wobei die zu bestimmende Flüssigkeit vor
mindestens einer Messung einer Filterung unterworfen wird, welche
bestimmte Bestandteile der Flüssigkeit vor der Messung von dieser abtrennt,
und wobei die Glukosekonzentration der Flüssigkeit aus den beiden
Meßwerten ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei als Flüssigkeit Blut verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei es sich bei dem optischen
Parameter um den Brechungsindex der Flüssigkeit handelt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei es sich bei dem optischen
Parameter um die Fähigkeit der Flüssigkeit handelt, die Ebene des
polarisierten Lichtes zu drehen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei für die erste und
die zweite Messung die Flüssigkeit durch unterschiedlich wirkende
Filterungen zu einer ersten reduzierten Flüssigkeit (5) und zu einer zweiten
reduzierten Flüssigkeit (6) umgewandelt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei eine Filterung
der Flüssigkeit mittels einer semipermeablen Membran durchgeführt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche, 1 bis 6, wobei für die erste
Messung Licht auf eine von der glukosehaltigen Flüssigkeit umgebene
Außenfläche eines lichtdurchlässigen Körpers vorzugsweise schräg auf
gebracht und der von dieser Außenfläche reflektierte und/oder durch
gelassene und/oder gestreute erste Lichtanteil gemessen wird, und wobei
für die zweite Messung Licht auf eine von der glukosefreien Flüssigkeit
umgebene Außenfläche eines lichtdurchlässigen Körpers vorzugsweise
schräg aufgebracht und der von dieser Außenfläche reflektierte und/oder
durchgelassene und/oder gestreute zweite Lichtanteil gemessen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, wobei die für Glucose durch
lässige Membran eine Ausschlußmolekularmasse von ca. 500 bis 1200
g/Mol, insbesondere ca. 1000 g/Mol, aufweist und als für Glukose im
wesentlichen undurchlässige Membran eine solche mit einer Ausschluß
molekularmasse von ca. 50 bis 200 g/Mol, insbesondere ca. 100 g/Mol
verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei ein lichtdurch
lässiger Körper (1) und eine Lichtquelle (12) zur Messung des optischen
Parameters verwendet werden, mit deren Hilfe Licht vorzugsweise schräg
auf eine Außenfläche (2) des Körpers (1) aufgebracht wird, sowie ein
Detektor (3), welcher die von der bestrahlten Außenfläche reflektierte
und/oder durchgelassene und/oder gestreuten Lichtanteile registriert.
10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei ein Körper (1) verwendet wird, der
wenigstens in der Querschnittsdarstellung keilförmig ausgebildet ist, wobei
die Lichtquelle (12) an der einen Stirnseite angeordnet ist und die schräge
Außenfläche (2) am gegenüberliegenden Ende des Keiles von der Innen
seite her bestrahlt, und wobei der Detektor (3) im Bereich der längeren der
parallelen Außenflächen, anschließend an die keilförmige Außenfläche,
angeordnet ist und die übrigen Bereiche der parallelen Außenflächen
vorzugsweise mit einem lichtabsorbierenden Material abgedeckt sind.
11. Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10 für
einen Glukosesensor, wobei der Glukosesensor im Patienten angeordnet
ist, und die Insulinabgabe subcutan erfolgt.
12. Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11 für
ein künstliches Pankreas mit einem Glukosesensor, einem Insulinreservoir,
einer Insulinabgabeeinrichtung, einem Energiereservoir sowie einem
Regler, wobei das Insulinreservoir und die Insulinabgabeeinrichtung im
Patienten angeordnet sind.
13. Verwendung eines Verfahrens nach Anspruch 12, wobei als Regler ein
Mikroprozessor die aus dem Insulinreservoir gespeiste Insulinabgabe
einrichtung in Abhängigkeit der durch den Glukosesensor ermittelten
Glukosekonzentration regelt.
14. Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11 für
ein künstliches Pankreas, wobei das künstliche Pankreas von außen in nicht
invasiver Form einstellbar ist.
15. Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 12 bis 14 für
ein künstliches Pankreas, wobei durch das künstliche Pankreas bei hoher
Glukosekonzentration nicht sofort eine hohe Insulinabgabe, sondern zeitlich
beabstandete, geringe Insulinabgaben erfolgen.
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