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DE19539011A1 - Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem - Google Patents

Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem

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Publication number
DE19539011A1
DE19539011A1 DE19539011A DE19539011A DE19539011A1 DE 19539011 A1 DE19539011 A1 DE 19539011A1 DE 19539011 A DE19539011 A DE 19539011A DE 19539011 A DE19539011 A DE 19539011A DE 19539011 A1 DE19539011 A1 DE 19539011A1
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DE
Germany
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signal
theft
level
generating
discrimination
Prior art date
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Granted
Application number
DE19539011A
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English (en)
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DE19539011B4 (de
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Eiji Mutoh
Shinichi Kubota
Susumu Maeda
Suguru Asakura
Akira Nagai
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Honda Motor Co Ltd
Original Assignee
Honda Motor Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority claimed from JP4257895A external-priority patent/JP2981142B2/ja
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Publication of DE19539011A1 publication Critical patent/DE19539011A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19539011B4 publication Critical patent/DE19539011B4/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/04Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens operating on the propulsion system, e.g. engine or drive motor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Combined Controls Of Internal Combustion Engines (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, und insbesondere ein Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, bei dem das Hinzufügen einer Diebstahlsicherungsfunktion zu der Motorsteuereinheit für das Steuern eines Fahrzeugs mit nur einer minimalen Veränderung der Steuerschaltungsstruktur möglich ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, bei dem ein Anlaufen eines Motors unter der Bedingung möglich ist, daß ein ID-Code, der zuvor in dem Motorschlüssel oder dergleichen gespeichert wurde, und ein anderen ID-Code, der zuvor in einem Fahrzeugkörper gespeichert wurde, eine vorgegebene Beziehung zueinander erfüllen.
Gemäß einiger der zahlreichen Vorschläge zum Verhindern des Diebstahls eines Fahrzeugs, beispielsweise eines Autos, wird ein Starten des Fahrzeugs verhindert oder dieses wird blockiert, und zwar durch eine mechanische und/oder elektrische Vorrichtung, sobald versucht wird, dieses unter Gebrauch eines falschen Schlüssels zu starten oder zu bewegen. Dies wird erreicht, indem vorab ein Identifizierungscode oder ein Schlüssel-ID-Code in einem Schlüssel gespeichert wird, der Schlüssel-ID-Code beim Einführen des Schlüssels in einen Schlüsselzylinder zum Starten des Fahrzeugs gelesen wird, dieser mit einem vorab auf der Fahrzeugseite gespeicherten Referenz-ID-Code verglichen wird, ein Freigabesignal nur dann erzeugt wird, wenn ein Abgleich zwischen beiden ID-Codes vorliegt und das Anlaufen des Motors nur dann ermöglicht wird, wenn eine Motorsteuervorrichtung dieses Signal erfolgreich empfängt. Da in diesem Fall ein Diebstahl durch einen mechanischen Bruch oder eine illegale Verdrahtung durchgeführt werden kann, wenn das Freigabesignal ein Binärsignal zum An-/Abschalten ist, wurde die Verschlüsselung des Freigabesignals vorgeschlagen, beispielsweise in "Car Technology", Band 48, Nr. 8, 1994, Seiten 59-64.
Ein Beispiel eines derartigen gebräuchlichen Blockierers vom Transpondertyp ist in Fig. 6 gezeigt. Ein Schlüssel 2 enthält einen (nicht gezeigten) Speicher, in dem ein Schlüssel-ID- Code (beispielsweise mit 64 Bits) vorab gespeichert wird und einen Sender 4 zum Übertragen des Schlüssel-ID-Codes. Der Sender 4 des Schlüssels 2 und ein Schlüsselzylinder 5 sind mit einander gekoppelt, beispielsweise durch eine Induktionsspule (Antenne) 6. Wird der Schlüssel 2 in den Schlüsselzylinder eingeführt und in die Zündposition gedreht, so wird ein Zündschalter 7 geschlossen. Hierauf wird eine Blockier-CPU 13 tätig und eine elektrische Betriebsleistung wird von einem Leistungsverstärker 11 einer Blockier-ECU (ECU, engine control unit) 10 zu dem Sender 4 über die Spule (Antenne) 6 zugeführt. Der Sender 4 reagiert hierauf mit dem Lesen des Schlüssel-ID-Codes und sendet diesen zu der Schlüsselzylinderseite 5.
Der empfangene Schlüssel-ID-Code wird erfaßt und digitalisiert, durch eine HF-(Hochfrequenz)-Schaltung 12 des Blockierers 10, und in die CPU 13 eingelesen, und zeitweise in einem geeigneten ID-Code-Register 13B der CPU 13 gespeichert. In einem EPROM-Speicher 13A der CPU 13 ist ein vorab gespeicherter eindeutiger Bezugs-ID-Code jedem Fahrzeug zugeordnet, und der Referenz-ID-Code und der Schlüssel-ID- Code, der gelesen wurde, werden miteinander durch eine Vergleichseinheit 13S der CPU 13 verglichen. Wird festgestellt, daß ein Abgleich zwischen den beiden existiert oder daß eine vorbestimmte Beziehung vorliegt, so wird ein Freigabecode von der Vergleichseinheit 13S an die Motorsteuereinheit (ECU) 16 übertragen. Zur gleichen Zeit wird ein Startrelais aktiviert, um die Drehung eines (nicht gezeigten) Anlaßmotors auszulösen.
Schließt die ECU 16 die Bestimmung und die Verifikation des Empfangs des Freigabecodes ab, so steuert sie ein Einspritzventil 17, eine Benzinpumpe 18, eine Zündsteuereinheit 20, usw., entsprechend einer vorgegebenen Prozedur sowie Zeitablauf, wodurch das Starten und Laufen des Fahrzeugs ermöglicht wird. Wenn andererseits der in dem EEPROM-Speicher 13A gespeicherte Referenz-ID-Code und der von dem Schlüssel 2 übertragene und eingelesene Schlüssel-ID-Code nicht abgeglichen sind oder diese nicht eine vorgegebene Beziehung aufweisen, so gibt die Vergleichsfunktions- Vorrichtung 13S keinen Freigabecode ab. Entsprechend wird der Start des Fahrzeugs durch die ECU 16 unterbunden, und ein Alarm 14 wird durch die CPU 13 aktiviert, damit ein geeigneter Alarm und eine Anzeige erfolgt. Demnach wird ein illegales Anlassen und Laufen des Motors durch einen falschen Schlüssel vermieden, wodurch ein Fahrzeugdiebstahl verhindert wird.
In der japanischen Patentanmeldung Kokai Nr. 62-88644, Offizielles Amtsblatt, ist beispielsweise ein Vorschlag enthalten, einen in dem Zündschlüssel gespeicherten Fahrcode mit einem zuvor in der Diebstahlsicherungsschaltung des Fahrzeugkörpers gespeicherten Code zu vergleichen und ein Anlaß-(Anlaßfreigabe)-Signal zu erzeugen, um die Motorsteuerung-ECU freizugeben, wenn die beiden Codes miteinander abgeglichen sind, jedoch kein Anlaßsignal oder ein Anlaß-Sperrsignal zu erzeugen, wenn sie nicht miteinander abgeglichen sind.
Bei dem oben erwähnten Stand der Technik wird lediglich dann, wenn bestimmt wird, daß das von dem Zündschlüssel erhaltene ID-Signal oder dergleichen richtig oder gültig ist, das Anlassen des Motors ermöglicht und andernfalls unterbunden. Demnach ergibt sich ein Problem dahingehend, daß das Anlassen des Motors und das Fahren des Fahrzeugs nicht möglich ist, da das Erzeugen eines Anlaß-(Anlaßfreigabe)-Signals durch den Fehler der Diebstahlsicherungsschaltung selbst unterbunden wird (wie eine Beschädigung oder ein Kurzschluß der Schaltungsverdrahtung), unabhängig von dem Anlaßbetrieb mit einem richtigen Zündschlüssel.
Demnach besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Schaffung eines Fahrzeugdiebstahlsicherungssystems, in dem dann, wenn erfaßt wird, daß die Fahrzeugdiebstahlsicherungs­ funktion aufgrund des Fehlers der Diebstahlsicherungs­ schaltung oder der Diebstahlserfassungs-Vorrichtung selbst abgeschaltet oder beeinträchtigt ist, das Anlassen des Motors und das Fahren des Fahrzeugs ohne das Verifikationssignal der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung ermöglicht wird.
Das Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung enthält: eine Diebstahlerfassungs-Vorrichtung zum Unterscheiden, ob das an deren Eingangsanschluß zugeführte Signal ein ID-Signal zum Anzeigen eines korrekten Anlaßbetriebs ist oder nicht, und zum Erzeugen eines Verifikationssignals, wenn es ein korrektes ID-Signal ist, und zum Erzeugen eines Diebstahlsignals, wenn es dies nicht ist; eine Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung zum Erzeugen eines Anlaßfreigabesigals in Antwort auf das Verifikationssignal; und eine Motorsteuervorrichtung zum Durchführen der Anlaßsteuerung des Motors aufgrund des Anlaßfreigabesignals und zum Abschalten der Anlaßsteuerung des Motors aufgrund des Diebstahlsignals.
Die Diebstahlerfassungs-Vorrichtung erzeugt ein Fehlersignal, wenn diese Vorrichtung selbst nicht normal funktioniert, und die Anlaß Freigabesignal-Erzeugungsvorrichtung erzeugt ein Anlaß-Freigabesignal aufgrund des Fehlersignals. Das Verifikationssignal kann ein Impuls mit einer vorgegebenen Frequenz sowie Tastverhältnis sein, das Fehlersignal kann ein Gleichspannungssignal mit einem H-Pegel sein und das Diebstahlsignal kann ein Gleichspannungssignal mit einem Bezugspegel (Erde) sein. Das Verifikationssignal, das Diebstahlsignal und das Fehlersignal werden an den Eingangsanschluß der Motorsteuervorrichtung mit einer Signalleitung angebunden.
Die Diebstahlserfassungs-Vorrichtung erzeugt ein Verifikationssignal, wenn sie beurteilt, daß das an ihren Einschluß geleitete Signal ein ID-Signal ist, das einem richtigen Anlaßbetrieb entspricht, wodurch das Erzeugen eines Anlaßfreigabesignals zum Freigeben des Anlassens des Motors und das Fahren des Fahrzeugs durch die Motorsteuervorrichtung bewirkt wird, wohingehend sie das Anlassen des Motors durch die Motorsteuereinheit unterbindet, wenn sie feststellt, daß das Signal nicht ein korrektes ID-Signal ist. Wenn der Betrieb der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung selbst nicht normal ist, so wird der Pegel des von der Diebstahls­ erfassungs-Vorrichtung der an die Motorsteuereinheit abgegebenen Eingangssignale auf einen vorbestimmten Wert fixiert, damit das Anlassen des Motors und das Fahren des Fahrzeugs ermöglicht wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezug auf die beiliegende Zeichnung; es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild zum Darstellen einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ein Funktionsblockschaltbild zum Darstellen des grundlegenden Aufbaus der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 ein Flußdiagramm zum Darstellen des Verifikationssignal-Unterscheidungsbetriebs des in Fig. 2 gezeigten Systems;
Fig. 4 ein Zeitdiagramm zum Darstellen des Verifikations­ signal-Unterscheidungsbetriebs des in Fig. 2 gezeigten Systems;
Fig. 5 eine Figur zum Darstellen der Prozedur, die dem in Fig. 3 gezeigten Flußdiagramm hinzuzufügen ist, und zwar für den Verifikationssignal-Unter­ scheidungsbetrieb in einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 5A ein Blockschaltbild zum Darstellen der Schaltungsblöcke, die dem in Fig. 2 gezeigten Aufbau der zweiten Ausführungsform hinzuzufügen sind;
Fig. 6 ein Blockschaltbild zum Darstellen des gebräuchlichen Fahrzeugdiebstahlsicherungssystems;
Fig. 7 ein Funktionsblockschaltbild zum Darstellen der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 8 ein Funktionsblockschaltbild zum Darstellen der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 9 ein Blockschaltbild der Hauptabschnitte der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 eine Figur zum Darstellen des Schaltungs- Leiterplattenaufbaus des Primärteils der Blockier- ECU 10;
Fig. 11 ein Flußdiagramm zum Darstellen des Betriebs der dritten Ausführungsform;
Fig. 12 ein Flußdiagramm zum Darstellen des Betriebs der vierten Ausführungsform.
Die Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild zum Darstellen einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und die Fig. 2 zeigt ein Funktionsblockschaltbild zum Darstellen des grundlegenden Aufbaus der in Fig. 1 gezeigten Motorsteuerschaltung. In diesen Figuren stellen die mit den in Fig. 6 übereinstimmenden Symbole dieselben oder identische Abschnitte dar.
Der mit Bezug auf die Fig. 6 beschriebene Freigabe-Code wird einer Rauschunterdrückungsschaltung 26 zugeführt, ausgehend von einem Eingangsanschluß 24 einer in Fig. 1 gezeigten Diebstahlsicherungsvorrichtung 22, einer Rauschunterdrückung unterzogen und anschließend an eine Code-Unterscheidungs­ schaltung 28 übertragen. Wird erkannt, daß der Freigabecode als korrekt ist, beispielsweise mit einem vorab in der Code- Unterscheidungsschaltung 28 gespeicherten Referenzcode, so führt die Code-Unterscheidungsschaltung 28 ein Verifikations- (Impuls)-Signal mit vorbestimmter bekannter Frequenz sowie Tastverhältnis dem Eingangsanschluß Pm einer Motorsteuerschaltung 16 zu. In dieser Ausführungsform ist das Verifikationssignal ein Impuls, dessen Tastverhältnis 0,5 beträgt und das Ausgangssignal in dem Fall, wenn kein korrekter Freigabecode eingegeben wird, ist ein Gleichspannungssignal mit L-(Erd- oder Referenz)- Spannungspegel. Ferner ist aufgrund der Tatsache, daß der Eingangsanschluß Pm auf eine Betriebsspannung Vcc durch einen Widerstand 27 hochgezogen wird, die Ausgangsspannung oder eine Spannung an dem Anschluß Pm ein Gleichspannungssignal mit einem H-Pegel, wenn die Diebstahlerfassungs-Vorrichtung 22 durch einen Fehler in einen anormalen Zustand versetzt wird (beispielsweise einen Bruch oder einen Kurzschluß der Verdrahtung). Es ist allgemein bekannt, daß derartige unterschiedliche Spannungssignale, wie sie oben beschrieben sind, einfach durch einen Mikroprozessor oder dergleichen gebildet werden können.
Die Motorsteuerschaltung 16 unterscheidet, ob das an dem Pm- Anschluß empfangene Signal ein Verifikations-(Impuls-)Signal einer vorbestimmten Signalform ist oder nicht, und ob das Diebstahlsicherungssystem oder die Diebstahlerfassungs- Vorrichtung normal betrieben wird oder nicht, und gibt den Motorsteuerungsbetrieb der Motorsteuerschaltung 16 frei oder sperrt diesen, entsprechend dem Unterscheidungsergebnis.
Obgleich die entsprechenden Signalformen des Verifikationssignals, des Diebstahlsignals und des Fehlersignals frei eingestellt werden können, wurden die entsprechenden Signalformen bei der vorliegenden Ausführungsform aufgrund der folgenden Gesichtspunkte eingestellt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Mikroprozessor oder die CPU, die die Diebstahlerfassungs- Vorrichtung bilden, ein Signal vorgegebener Frequenz und/oder Tastverhältnisses nur dann erzeugen können, wenn der Mikroprozessor oder die CPU normal arbeiten, und daß es als nahezu unmöglich gilt, ein Signal derselben Frequenz und desselben Taktverhältnisses wie oben beschrieben bei einem illegalen Betrieb zu erzeugen, wurde das Verifikationssignal zum Darstellen eines korrekten Schlüsselbetriebs als ein Signal einer vorgegebenen Frequenz sowie Tastverhältnisses gewählt.
Da zusätzlich der Ausgangspegel des Mikroprozessors oder der CPU, die die Diebstahlerfassungs-Vorrichtung bilden, oft instabil und undefiniert wird, wenn die Diebstahlerfassungs- Vorrichtung fehlerhaft ist, wurde das Fehlersignal so gewählt, daß es auf einen H-Pegel durch einen Hochziehwiderstand festgelegt ist. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Diebstahlsignal nur dann erzeugt werden sollte, wenn die Diebstahlerfassungs-Vorrichtung normal arbeitet, und daß dieses eindeutig von den anderen beiden Signalen unterschieden werden muß, und daß alle drei Signale an die Motorsteuereinheit mit einer Signalleitung anzubinden sind, wurde das Diebstahlsignal auf einen festen L-Pegel festgelegt. Selbstverständlich kann das Fehlersignal auf einen L-Pegel unter Gebrauch eines Absenkwiderstands anstelle des Hochziehwiderstands eingestellt werden, und das Diebstahlsignal kann auf einen H-Pegel eingestellt werden.
Der Verifikationssignal-Unterscheidungsbetrieb der Motorsteuerschaltung 16 wird unter Bezug auf das in Fig. 2 gezeigte Funktionsschaltbild und das in Fig. 3 gezeigte Flußdiagramm beschrieben. Da im Rahmen der Experimente der genannten Erfinder ein Impuls mit einer Periode von ungefähr 44 ms und einem Tastverhältnis von 0,5 als Verifikationssignal benützt wurde und eine Pegelumkehrung jeweils nach 22 ms erfolgte, wurde eine Durchführung eines Verifikationssignal-Unterscheidungsprozesses beispielsweise jeweils nach 10 ms festgelegt, mit Hilfe der Zeitgeberunterbrechung der Motorsteuerschaltung 16. Der Zyklus der Zeitgeberunterbrechung oder das Abtastintervall wird durch die Beziehung zu dem Zyklus des Verifikations- (Impuls)-Signals bestimmt, das ein zu erfassendes Signal ist. Prinzipiell ist nur erforderlich, daß der Unterbrechungszyklus gleich oder weniger als die Hälfte des Impulszyklus beträgt.
Im Schritt S1 von Fig. 3 wird aufgrund der durch die Spannungsteilerwiderstände 29 und 29A geteilten Spannung bestimmt, ob das betrachtete Fahrzeug mit einer Diebstahlfunktion ausgestattet ist oder nicht, und bei deren Vorliegen, was ihre Spezifikationsklasse ist, oder in anderen Worten was das Ziel des einzelnen Fahrzeugs ist. Da die vorliegende Erfindung jedoch nicht die Bestimmung des Ziels betrifft, erfolgt hier die Beschreibung unter der Annahme, daß nur das Vorhersehen der Diebstahlsicherungsfunktion bestimmt werden muß. Ist beispielsweise die geteilte Spannung 0 V, wird bestimmt, daß die Diebstahlsicherungsfunktion nicht vorgesehen ist, und ist sie 4 V, wird bestimmt, daß die Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist. Gemäß Fig. 2 erfolgt diese Bestimmung in einer Vorrichtung zum Unterscheiden des Vorliegens einer Diebstahlsicherungs­ funktion 16A. Wird bestimmt, daß keine Diebstahlsicherungs­ funktion vorgesehen ist, so geht der Prozeß zum Schritt S14 über, um einen Motor-Anlaßfreigabemerker auf "1" zu setzen. Gemäß Fig. 2 ermöglicht die Diebstahlsicherungsfunktions- Unterscheidungsvorrichtung einer Anlaßfreigabesignal Erzeugungsschaltung das Auslösen der Durchführung einer Motoranlaßsteuerung durch eine Motorsteuervorrichtung 16K.
Wird im Schritt S1 bestimmt, daß eine Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist, so wird im Schritt 2 unterschieden, ob ein Unterscheidungsendmerker 0 ist oder nicht oder ob eine Unterscheidungszeit noch nicht abgelaufen ist. Die Unterscheidungszeit wird später detaillierter beschrieben. Nach Fig. 2 entspricht diese Unterscheidung, ob der Unterscheidungszeitgeber 16C erzeugt. Zunächst ist der Entscheidungsendmerker 0, und demnach geht der Prozeß zu dem Schritt S3 über, um zu bestimmen, ob ein Unterscheidungs-Zeitgeberstartmerker 1 ist oder nicht (d. h., ob ein Zeitgeber zum Messen der zulässigen Unterscheidungszeitdauer gestartet wurde oder nicht). Wurde der Zeitgeber noch nicht gestartet, so wird er gestartet, und der Zeitgeberstartmerker wird im Schritt S4 zu "1" gesetzt, und im Schritt S5 wird ein Zähler auf einen vorbestimmten Wert eingestellt (in diesem Beispiel, 3). Der Prozeß gemäß Fig. 3 kehrt zeitweise zu der (nicht gezeigten) Hauptroutine zurück, und der Prozeß gemäß Fig. 3 wird bei der nächsten Zeitgeberunterbrechung (Zeitgeber-Interrupt) wieder aufgenommen.
Dieser Prozeß entspricht dem Betrieb gemäß Fig. 2, in der die Diebstahlsicherungsfunktion-Unterscheidungsvorrichtung 16A die Unterscheidungs-Takterzeugungsschaltung 16B und den Unterscheidungszeitgeber 16C startet, und einen Zähler 16F auf einen Anfangswert einstellt, wenn bestimmt wird, daß die Diebstahlsicherungsfunktion vorgesehen ist.
Wenn alle Unterscheidungen in den Schritten S1 bis S3 positiv beantwortet werden, geht in den nachfolgenden Verarbeitungsschritten der Prozeß zu dem Schritt S6 über, um zu bestimmen, ob die in dem Unterscheidungszeitgeber 16C eingestellte Zeit abgelaufen ist oder nicht (in diesem Beispiel 2,2 Sekunden). Wenn diese zu Beginn noch nicht abgelaufen ist, wird im Schritt S7 bestimmt, ob der an dem Eingangsanschluß Pm der Motorsteuerschaltung 16 empfangene Signalpegel invertiert ist oder nicht. Dies entspricht dem Betrieb nach Fig. 2, bei dem eine Signalpegel- Erfassungsschaltung den bei dem empfangenen Signal erfaßten Pegel an eine Pegelinvertierungs-Erfassungsschaltung 16E übertragen wird, über einen Schalter 16S, in Abhängigkeit des Ausgangssignals der Unterscheidungs-Takterzeugungsschaltung 16B, und die Pegelinvertierungs-Erfassungsschaltung 16E erfaßt die Invertierung. Eine Pegelinvertierung kann erfaßt werden, indem zeitweise der in dem vorhergehenden Abtastintervall erfaßte Pegel gespeichert wird, und mit dem erfaßten Pegel des momentanen Abtastintervalls verglichen wird. Der Prozeß kehrt zu der Hauptroutine zurück, wenn keine Pegelinvertierung im Schritt S7 erfaßt wird, wobei Eins von dem aktuellen Zählerwert in dem Zähler im Schritt S8 subtrahiert wird, wenn eine Pegelinvertierung erfaßt wird. Nach Fig. 2 bewirkt das Ausgangssignal der Pegelinvertierungs-Erfassungsschaltung 16E eine Dekrementierung des Zählerwertes in einem Zähler 16F um Eins.
Im Schritt S9 wird bestimmt, ob der Zählwert in dem Zähler 0 ist oder nicht, und der Prozeß kehrt zu der Hauptroutine zurück, wenn die Unterscheidung negativ verläuft (der Zählwert nicht 0 ist). Da der spezielle Zündschlüssel als korrekt eingeordnet werden kann, wenn der Zählwert 0 wird, während die obigen Prozeßschritte wiederholt werden, wird dem Schritt S10 der Motoranlaß-Freigabemerker zu "1" gesetzt, und im Schritt S11 wird der Unterscheidungsendmerker zu "1" gesetzt, wodurch der Signalunterscheidungsbetrieb abgeschlossen wird.
Da andererseits die Unterscheidung im Schritt S6 positiv verläuft, wenn die Unterscheidung im Schritt S9 nicht positiv verläuft, und demnach die Unterscheidungszeit abläuft, werden der Unterscheidungsendmerker immer noch Null ist, geht der Prozeß zu dem Schritt S12 über. Dies entspricht dem Betrieb nach Fig. 2, bei dem der Unterscheidungszeitgeber 16C ein Ausgangssignal durch sein Aufwärtszählen erzeugt, wodurch der Schalter 16S geschaltet wird, und zwar von der gezeigten Position zu der entgegengesetzten Seite zu einer Pegelunterscheidungsschaltung 16H.
Im Schritt S12 wird der Pegel des Impulssignals, das am Anschluß Pm zu diesem Zeitpunkt empfangen wird, unterschieden. Anschließend geht der Prozeß in dem Fall, daß es einen H-Pegel aufweist, zu dem Schritt S13 über, damit bestimmt wird, daß die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 fehlerhaft ist, und eine Anzeige entsprechend diesem Effekt (und ein Alarm, falls erforderlich) erfolgt, und im Schritt S10 wird der Motor-Anlaßfreigabemerker zu "1" gesetzt, damit das Anlassen des Motors durchgeführt wird. Weist andererseits das empfangene Impulssignal einen L-Pegel auf, so wird bestimmt, daß von der Diebstahlunterscheidungs- Vorrichtung 22 kein Freigabesignal empfangen wurde oder daß der Zündschlüsselbetrieb illegal ist, und im Schritt S11 wird der Untersuchungsendmerker zu "1" gesetzt, damit der Unterscheidungsbetrieb beendet wird, während das Anlassen des Motors gesperrt bleibt. Diese Verarbeitungsschritte entsprechen dem Betrieb nach Fig. 2, bei dem das Ausgangssignal der Signalpegel-Erfassungsschaltung 16D durch die Pegelunterscheidungsschaltung 16H beurteilt wird, und eine Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung 16G wird lediglich dann aktiviert, wenn an ihr ein Eingangssignal mit einem H-Pegel anliegt.
Wenn die Unterscheidung im Schritt S2 negativ verläuft, werden in dem Fall, in dem der Unterscheidungsendmerker "1" zu Eins gesetzt ist, die in Fig. 3 verbleibenden Prozeßschritte übersprungen. Demnach werden das Anlassen des Motors und der Fahrbetrieb zugelassen, wenn ein richtiger Zündbetrieb durchgeführt wird oder die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 fehlerhaft ist, jedoch wird das Anlassen des Motors bei einem falschen oder illegalen Schlüsselbetrieb im Rahmen eines Diebstahls oder dergleichen unterbunden.
Die Fig. 4 zeigt einen Zeitablauf zum Darstellen des Betriebs der oben beschriebenen Ausführungsform. Gemäß dem mit einer Signalform (1) gezeigtem Takt wird die Pegelerfassung der Eingangssignale (2a), (2b) und (2c) am Pm-Anschluß durchgeführt. Die Eingangssignal-Signalform (2a) entspricht einem an dem Anschluß Pm eingegebenen Signal bei einem richtigen Schlüsselbetrieb, (2b) entspricht einem Signal an dem Anschluß Pm bei dem falschen oder illegalen Schlüsselbetrieb, und (2c) entspricht einem Signal an dem Anschluß Pm, wenn die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 fehlerhaft ist. Die Signalformen (3a), (3b) und (3c) zeigen, wie sich der Zählwert des Zählers 16F in den jeweiligen Fällen verändert, und die Signalformen (4a), (4b) und (4c) zeigen die Veränderungen des Anlaßfreigabemerkers für die entsprechenden Fälle. Die Details hiervon sind aus der obigen Beschreibung der Fig. 2 und 3 selbsterklärend und werden demnach weggelassen.
In dem in den Fig. 3 und 4 gezeigten Beispiel wird bestimmt, daß der Schlüsselbetrieb korrekt ist, wenn eine vorgegebene Anzahl von Pegelinvertierungen erfaßt werden, während einer vorgegebenen Unterscheidungszeit, jedoch kann in diesem Fall eine falsche Unterscheidung erfolgen, aufgrund des Einbeziehens von Rauschen oder dergleichen. Als Gegenmaßnahme hierzu wird, wie in Fig. 5A gezeigt ist, vorzugsweise eine Pegelinvertierintervall-Taktvorrichtung 16M hinzugefügt, zum Messen der Zeitdauer von der vorhergehenden Pegelinvertierung zu der momentanen Pegelinvertierung, sowie eine Vorrichtung zum Rücksetzen des Zählers 16F der in Fig. 2 gezeigten Vorrichtung, und wie in Fig. 5 gezeigt ist, wird vorzugsweise zwischen dem Schritt S7 und dem Schritt S8 von Fig. 3 eine Prozedur hinzugefügt, und zwar zum Bestimmen, ob die Zeitdauer von der vorhergehenden Pegelinvertierung zu der momentanen Pegelinvertierung kürzer als eine vorbestimmte Zeit T0 ms ist (Schritt S71), und wenn die Abfrage negativ ist, wird der Zähler 16F im Schritt S72 rückgesetzt. Die vorgegebene Zeitdauer T0 ms ist die maximal zulässige Zeitdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden Pegelinvertierungen, die bei einem normalen Verifikationssignals auftreten kann, und sie beträgt 1/2 des Impulszyklus, wenn das Taktverhältnis des Impulses 1/2 ist.
Obgleich bei der obigen Beschreibung der Empfang des Impulssignals auf der Grundlage der Erfassung von drei Pegelinvertierungen des an dem Anschluß Pm empfangenen Verifikationssignal bestimmt wird, ist einfach zu erkennen, daß die Anzahl der Pegelinvertierungen sich auch von drei unterscheiden kann, beispielweise zwei oder mehr als drei. Zudem ist die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 vorzugsweise im Hinblick auf die Motorsteuerschaltung entfernbar vorgesehen. In diesem Fall kann durch Anbringen der Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 bei einem Fahrzeug mit Diebstahlsicherungsfunktion und durch Vermeiden des Anbringens der Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 bei einem Fahrzeug ohne Diebstahlsicherungsfunktion eine Motorsteuerschaltung für beide Fahrzeugarten gebildet werden. Es ist offensichtlich, daß in diesem Fall aufgrund der Tatsache, daß ein H-Pegelpotential immer dem Anschluß Pm in dem Fahrzeug ohne Diebstahlsicherungsfunktion zugeführt wird, das Anlassen des Motors ohne Schwierigkeiten erfolgt, wie sich aus der obigen Beschreibung ergibt.
Obgleich bei den oben beschriebenen Ausführungsformen die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung 22 das Freigabesignal von einer separat vorgesehenen Blockiervorrichtung empfängt und eine Dekodierung und einen Vergleich des Signals durchführt, ist zu erkennen, daß die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung selbst das Erfassen, Dekodieren und Vergleichen eines Schlüssel-ID-Codes durchführen kann, sowie das Erzeugen eines ID-Signals (Verifikationssignal) zum Darstellen eines korrekten Anlaßbetriebs, eines Diebstahlsignals oder eines Fehlersignals.
Gemäß der vorliegenden Ausführungsform kann das Verifikationssignal, das Diebstahlsignal und das Fehlersignal der Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung an die Motorsteuerschaltung durch lediglich eine Signalleitung angekoppelt werden, und demnach ist lediglich eine minimale Veränderung der Schaltungsstruktur zum Hinzufügen der Diebstahlsicherungsfunktion zu der Motorsteuervorrichtung (engine control unit, ECU) erforderlich, so daß die Zunahme der Kosten vermieden werden kann, die Reduktion der Anzahl der Anschlüsse und die Miniaturisierung der Motorsteuer- Vorrichtung kann erwartet werden. Wird ein Anlassen und Laufen des Motors aufgrund eines Fehlers der Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung ermöglicht, so erfolgt eine entsprechende Anzeige (und/oder ein Alarm), um den Fahrer über diesen Zustand zu informieren, für eine Reparatur, und demnach kann eine normale Diebstahlsicherungsfunktion einfach gewährleistet werden. Ist die Diebstahlunterscheidungs- Vorrichtung von der Steuerungs-Schaltungsplatine der Motorsteuerungsvorrichtung entfernbar, so ergibt sich ein Vorteil dahingehend, daß Gemeinsamkeiten bei der Spezifikation der Motorsteuerschaltungen (beispielsweise Platinenaufbau und Prozeß-Software) erzielt werden können, unabhängig davon, ob ein Fahrzeug mit dem Diebstahlsicherungssystem ausgestattet ist oder nicht. Ferner kann ein bereits mit dem Diebstahlsicherungssystem ausgestattetes Fahrzeug gehandhabt werden, indem lediglich die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung hinzugefügt wird. Zudem kann im Rahmen des Herstellungsprozesses die Frage, ob die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung schon befestigt ist oder nicht, lediglich mit Hilfe der äußeren Erscheinung beantwortet werden, und demnach werden die Montagearbeiten und die Inspektionen einfach und zuverlässig.
Bei den oben im einzelnen beschriebenen Ausführungsformen wird selbst dann, wenn die Blockier-ECU 10 absichtlich beschädigt oder von der ECU 30 durch eine böswillige dritte Person entfernt wird, wodurch der Ausgangspegel der Unterscheidungs-Signalleitung instabil oder unbestimmt wird, das durch den Hochziehwiderstand stabilisierte "H" Pegelsignal an der Motor-ECU 16 eingegeben, und demnach ergibt sich ein Problem dahingehend, daß die Motor-ECU 16 dies fälschlicherweise als ein Fehlersignal unter Freigabe der Motorsteuerung erfaßt.
Die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dient zum Sperren der Funktion zum Freigeben des Anlasses des Motors und dergleichen bei der Erfassung des Fehlers der eigentlichen Blockier-ECU 10, selbst dann, wenn ein normales Codesignal nicht erfaßt werden kann, für den Fall, in dem die Blockier-ECU 10 absichtlich beschädigt wird. Somit ist diese Ausführungsform dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung enthält, zum Durchführen einer Diebstahlunterscheidung in dem Fall, in dem ein extern eingegebener ID-Code kein gültiger ID-Code ist, sowie eine Vorrichtung zum Ermöglichen der Motorsteuerung, wenn keine Diebstahlunterscheidung erfolgt, eine Beschädigungshandlungs- Erfassungsvorrichtung zum Erfassen einer Beeinträchtigung aufgrund einer beschädigenden Handlung einer Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung, und eine Vorrichtung zum Unterbinden der Motorsteuerung beim Erfassen der beschädigenden Handlung.
Gemäß den obigen Merkmalen wird auch in dem Fall, in dem eine Fehlerbestimmung ohne eine Diebstahlunterscheidung ausgegeben wird, die Motorsteuerung nicht unmittelbar freigegeben, sondern es wird erfaßt, ob die Diebstahlunterscheidungs- Vorrichtung aufgrund einer zerstörenden Handlung beeinträchtigt wurde oder nicht. Da die Motorsteuerung unterbunden wird, wenn eine zerstörende Handlung erkannt wird, wird die Motorsteuerung selbst dann unterbunden, wenn die Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung keine Diebstahlunterscheidung durchführen kann, da sie zerstört ist, wodurch eine zuverlässigere Vermeidung des Fahrzeugdiebstahls ermöglicht wird.
Die Fig. 9 zeigt ein Blockschaltbild der Hauptabschnitte der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und die Fig. 10 ist eine Figur zum Darstellen des Schaltungsleiterplattenaufbaus des Hauptteils der Blockier- ECU 10, wobei dieselben Symbole, wie sie oben beschrieben sind, dieselben oder identische Abschnitte bezeichnen.
Gemäß Fig. 10 wird eine Attrappenleitung Ld zum Erfassen einer Beschädigung verdrahtet, zusätzlich zu den zahlreichen Signalleitungen, die auf einem Substrat 100 der Blockier-ECU 10 verdrahtet sind, die dann, wenn sie unterbrochen würden, ein instabiles oder unbestimmtes Ausgangssignal an dem Unterscheidungssignal-Ausgangsanschluß S1 der Blockier-CPU 13 bewirken würden, wodurch durch die Wirkung eines Hochziehwiderstands R0 ein "H"-Pegelsignal auf einer Unterscheidungs-Signalleitung L3 gebildet wurde, oder in anderen Worten, neben denjenigen Signalleitungen, die dann, wenn sie absichtlich durch eine böswillige dritte Person unterbrochen werden, dasselbe Fehlersignal bewirken könnten, wie es bei dem Fehler der Blockier-ECU 10 an dem Ausgangsanschluß S1 ausgegeben wird.
Insbesondere erfolgt zumindest in der Nähe einer Stromversorgungsleitung L1 zum Verbinden des Stromversorgungspins P1 der Blockier-ECU 10 und des zugeordneten Stromversorgungsanschlusses VDD, einer Erdungsleitung L2 zum Verbinden eines Erdungspins P2 und eines Erdungsanschlusses Vcc, einer Unterscheidungs- Signalleitung L3 zum Verbinden eines Unterscheidungssignal- Ausgangspins P3 und des Ausgangsanschlusses S1 und einer Referenz-Taktleitung L4, die mit einem Quarzoszillator 131 zum Zuführen eines Taktsignals zu der Blockier-CPU 13 verbunden ist, ein Verdrahten der Attrappenleitung LD zum Erfassen einer Beschädigung entlang der jeweiligen Leitungen.
Wie gezeigt, ist ein Ende der Attrappenleitung Ld mit der Stromversorgungsleitung L1 über einen Hochziehwiderstand R1 verbunden. Nachdem sie sich von diesem Ende entlang der Stromversorgungsleitung L1 und der Unterscheidungs- Signalleitung L3 erstreckt, kreuzt sie die Unterscheidungs- Leitung L3 über die Durchkontaktierungen 51 und 52 und die Rückseite des Substrats und kehrt auf die Substratfläche zurück, und anschließend, nachdem Herumführen um die Unterscheidungs-Leitung L3, die Referenz-Taktleitung L4 und die Erdungsleitung L2 ist deren anderes Ende mit dem Attrappenleitungs-Anschlußpin P3 der Blockier-ECU 10 verbunden. Das Attrappenleitungs-Anschlußpin P3 ist mit dem Eingangsanschluß der Motor-ECU 16 über eine Attrappen- Signalleitung L5 verbunden, die mit dem Erdpotential über einen Hochziehwiderstand R2 verbunden ist.
Wird ein korrekter Motorschlüssel benützt oder wird ein unzulässiger oder ein falscher Motorschlüssel benützt, so wird jeweils ein Impulssignal (Verifikationssignal) einer vorbestimmten Frequenz und mit vorgegebenem Tastverhältnis oder ein Gleichspannungssignal (Diebstahlsignal) vom "L"- Pegel ausgegeben, wie bei den zuvor erläuterten Ausführungsformen, und demnach kann die Motor-ECU 16 eine korrekte Bestimmung durch das Erfassen derartiger Signale durchführen.
Das über die Attrappensignalleitung L5 an die Motor-ECU 16 eingegebene Attrappenleitungssignal ist eine Gleichspannung mit vorbestimmtem Pegel (beispielsweise 6 V), das durch die Widerstandswerte der Spannungsteilerwiderstände R1 und R2 und den Stromversorgungs-Spannungswert (beispielsweise 12 V) bestimmt wird, wenn die Attrappenleitung Ld nicht unterbrochen ist. Versucht eine böswillige dritte Person die Signalleitung durch Zerkratzen der Substratfläche der Blockier-ECU 10 zu beschädigen, so würde auch die Attrappenleitung zur gleichen Zeit unterbrochen werden. Als Ergebnis wirkt der Hochziehwiderstand R1 überhaupt nicht, so daß das Attrappenleitungssignal durch den Hochziehwiderstand R2 auf den "Erd"- oder "L"-Pegel gezogen wird. Auch wenn die gesamte Blockier-ECU 10 entfernt wird, wird das Attrappensignal auf das Erdpotential durch den Hochziehwiderstand R2 festgelegt.
Selbst wenn ein Fehlersignal als ein Bestimmungssignal erfaßt wird, erfolgt eine Diebstahlbestimmung durch die Motor-ECU 16, wenn das Attrappenleitungssignal auf "L"-Pegel liegt, und sie sperrt die Motorsteuerung.
Vorzugsweise wird die Attrappenleitung Ld mit dünner Dicke oder geringer Leitungsbreite, verglichen mit den anderen Signalleitungen L1 bis L4, hergestellt, so daß sie leichter bricht als die anderen Signalleitungen, und weiterhin ist diese vorzugsweise so nah wie möglich an den Signalleitungen L1 bis L4 angeordnet, damit gewährleistet ist, daß sie auch immer durch die Wirkung beim Unterbrechen oder Durchschneiden der Signalleitungen unterbrochen wird.
Die Fig. 7 zeigt ein Funktionsblockschaltbild der vorliegenden Ausführungsform, und die Fig. 11 zeigt ein Flußdiagramm zum Darstellen von deren Betrieb, wobei die im Vergleich zur obigen Beschreibung gleichen Symbole die gleichen oder identische Abschnitte bezeichnen. Eine Unterscheidungssignal-Erzeugungsvorrichtung 61 entspricht einer der Funktionen der Blockier-CPU 13 und gibt ein Verifikationssignal oder ein Diebstahlsignal auf der Unterscheidungssignalleitung L3 ab, wenn der extern eingegebene ID-Code jeweils gültig oder ungültig ist. Eine Fehlersignal-Erzeugungsvorrichtung 62 entspricht einer der Funktionen des Hochziehwiderstands R0 und erzeugt ein Fehlersignal auf der Unterscheidungssignalleitung L3, wenn der Unterscheidungssignalpegel unbestimmt wird.
Eine Unterbrechungs-Erfassungsvorrichtung 64 erfüllt eine Funktion der Motor-ECU 16 und erfaßt eine Unterbrechung der Attrappenleitung LD. Eine Motorsteuervorrichtung 63 erfüllt eine andere Funktion der Motor-ECU 16 und ermöglicht die Motorsteuerung in Abhängigkeit von den Verifikations- Fehlersignalen und sperrt die Motorsteuerung in Abhängigkeit von dem Diebstahlsignal; sie sperrt die Motorsteuerung unabhängig von dem Unterscheidungssignal, wenn eine Unterbrechung der Attrappenleitung erfaßt wird.
Wird ein ID-Code in der Unterscheidungssignal- Erzeugungsvorrichtung 61 im Schritt S31 der Fig. 11 erfaßt, so wird diese im Schritt S33 mit einem vorab gespeicherten Referenz-ID-Code verglichen. Im Schritt S33 wird dann, wenn sich als Ergebnis des Vergleichs ein Abgleich der beiden ID- Codes ergibt, ein Code-Signal (Verifikationssignal) ausgegeben, wie es anhand der Signalform (2a) in Fig. 4 gezeigt ist; andernfalls wird ein Gleichspannungssignal (Diebstahlsignal) mit "L"-Pegel ausgegeben, wie es anhand der Signalform (2b) von Fig. 2 gezeigt ist. Ist das Ausgangssignal der Blockier-CPU 13 unbestimmt, so wird ein Gleichspannungssignal (Fehlersignal) vom "H"-Pegel ausgegeben, wie anhand der Signalform (2c) von Fig. 4 gezeigt ist.
Im Schritt S35 wird eine Art des Unterscheidungssignals durch die Motorsteuervorrichtung 63 unterschieden, und wenn es ein Verifikationssignal ist, geht der Prozeß zu dem Schritt S36 über, damit die Motorsteuerung ermöglicht wird, und wenn es ein Diebstahlsignal ist, geht der Prozeß zu dem Schritt S37 über, damit die Motorsteuerung gesperrt wird. Weiterhin wird dann, wenn es ein Fehlersignal ist, das Attrappenleitungssignal durch die Unterbrechungs- Erfassungsvorrichtung 64 im Schritt S38 erfaßt, und im Schritt S39 wird bestimmt, ob die Attrappenleitung Ld offen war oder unterbrochen wurde oder nicht. Wird bestimmt, daß die Attrappenleitung unterbrochen wurde, dann geht der Prozeß zu dem Schritt S37 über, um die Motorsteuerung zu sperren; andernfalls geht der Prozeß zu dem Schritt S36 über, damit die Motorsteuerung ermöglicht wird.
Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird selbst dann, wenn ein Fehlersignal erfaßt wird, die Motorsteuerung nicht lediglich hierdurch ermöglicht, sondern es wird bestimmt, ob die Attrappenleitung unterbrochen wurde oder nicht. Die Motorsteuerung wird ermöglicht, wenn die Attrappenleitung nicht unterbrochen wurde, wohingegen die Motorsteuerung gesperrt wird, wenn die Attrappenleitung unterbrochen wurde. Entsprechend wir dann, wenn die Erzeugung des Fehlersignals aufgrund einer Unterbrechung der Signalleitung L1 bis L4 oder dergleichen erfolgt, wie in dem Fall, in dem die Blockier-CPU 13 absichtlich unterbrochen wird, bestimmt, daß eine unzulässige Einwirkung erfolgte, und die Motorsteuerung wird gesperrt.
Die Fig. 8 zeigt ein Blockschaltbild zum Darstellen der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und die Fig. 12 zeigt ein Flußdiagramm zum Darstellen von deren Betrieb, wobei die im Vergleich zur obigen Beschreibung gleichen Symbole die gleichen oder identische Abschnitte (Prozeßschritte) kennzeichnen.
Im allgemeinen ist die Blockier-ECU 10 innerhalb der ECU 30 enthalten, die in dem Fahrzeug unterhalb eines Fahrer- oder Passagiersitzes oder in dem Motorraum oder dergleichen vorgesehen ist. Zum Zerstören der Blockier-ECU 10 sind Arbeitsschritte zum Unterbrechen der Verdrahtung der ECU 30 erforderlich (die üblicherweise mit Hilfe eines entfernbaren Verbinders oder dergleichen erfolgt) und des Anschlußstücks, damit die ECU 30 zeitweise aus dem Fahrzeug entfernt werden kann, sowie zum Rückeinsetzen in das Fahrzeug nach dem Öffnen des Gehäuses der ECU 30 und dem Beschädigen der Blockier-ECU 10.
In der Motor-ECU 16 der ECU 30 ist ein flüchtiger Speicher 11b zum Speichern unterschiedlicher Lerndaten und Meßdaten enthalten. Der flüchtige Speicher 11b wird durch eine geeignete Vorrichtung wie einer Kapazität abgesichert, so daß die gespeicherten Daten selbst dann nicht verloren gehen, wenn die Batteriespannung kurzzeitig unterbrochen wird, jedoch werden die Daten innerhalb einer kurzen Zeit verloren gehen, wenn die Stromversorgung einer Batterie 21B dadurch unterbrochen würde, daß die Verdrahtung der ECU 30 abgetrennt wird.
In der vierten Ausführungsform wird die Frage, ob die Daten des flüchtigen Speichers IIB verloren gingen oder nicht, durch eine Veränderungs-Erfassungsvorrichtung 65 erfaßt, unter Beachtung der Tatsache, daß es erforderlich ist, die ECU 30 von der Batterieleitung zum Beschädigen der Blockier- ECU 10 abzutrennen, wodurch die Daten des flüchtigen Speichers 11b verloren gehen müssen, und auf der Grundlage des Erfassungsergebnisses wird bestimmt, ob die Blockier-ECU 10 beschädigt wurde oder nicht.
In dem in Fig. 12 gezeigten Prozeß wird ein Verifikationssignal oder ein Diebstahlsignal in den Schritten S31 bis S37 erfaßt, wie in Fig. 11, und die Motorsteuerung wird jeweils ermöglicht oder gesperrt. Wird im Schritt S35 ein Fehlersignal erfaßt, dann erfolgt im Schritt S38A durch die Veränderungs-Erfassungsvorrichtung 65 die Datenerfassung des flüchtigen Speichers 11E und das Vorliegen der Daten wird im Schritt S39A bestimmt. Sind die Daten verloren gegangen, so geht der Schritt zu dem Schritt S37 über, zum Sperren der Motorsteuerung, wohingegen dann, wenn die Daten nicht verloren gehen, der Prozeß zu dem Schritt S36 übergeht, damit die Motorsteuerung ermöglicht wird.
Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird dann, wenn ein Fehlersignal erfaßt wird, das Vorliegen der Daten in dem flüchtigen Speicher bestimmt, bevor ein Signal zum Freigeben der Motorsteuerung ausgegeben wird. Die Motorsteuerung wird ermöglicht, wenn die Daten nicht verloren sind; andernfalls wird die Motorsteuerung gesperrt. Entsprechend wird das Durchführen einer unzulässigen Handlung bestimmt und die Motorsteuerung gesperrt, wenn die Erzeugung des Fehlersignals auf die Unterbrechung der ECU 30 von der Batterieleitung zurückzuführen ist, wie in dem Fall, in dem die ECU 30 von der Batterieleitung abgekoppelt wird, zum Beschädigen der Blockier-ECU 10.
Die folgenden Vorteile werden durch die dritte und vierte Ausführungsform erzielt.
Gemäß der dritten Ausführungsform wird selbst dann, wenn ein Fehlersignal erfaßt wird, ein Signal zum Ermöglichen der Motorsteuerung nicht unmittelbar ausgegeben, sondern es wird zunächst bestimmt, ob die Attrappenleitung beschädigt wurde oder nicht. Wurde die Attrappenleitung nicht beschädigt, so wird die Motorsteuerung ermöglicht; andernfalls wird die Motorsteuerung gesperrt. Demnach wird dann, wenn die Erzeugung des Fehlersignals auf die Beschädigung der Signalleitung zurückzuführen ist, wie in dem Fall, in dem das besondere System absichtlich beschädigt wird, bestimmt, daß ein unzulässiges Handeln durchgeführt wurde, und die Motorsteuerung wird gesperrt, wodurch der Diebstahl des Fahrzeugs vermieden wird.
Gemäß der vierten Ausführungsform wird selbst dann, wenn ein Fehlersignal erfaßt wird, ein Signal zum Ermöglichen der Motorsteuerung nicht unmittelbar ausgegeben, sondern es wird das Vorliegen von Daten in dem flüchtigen Speicher überprüft. Anschließend wird dann, wenn die Daten nicht verloren sind, die Motorsteuerung ermöglicht; andernfalls wird die Motorsteuerung gesperrt. Entsprechend wir dann, wenn die Erzeugung des Fehlersignals auf das Abtrennen des besonderen Fahrzeugdiebstahlsicherungssystems zurückzuführen ist, wie in dem Fall, in dem eine beschädigende Handlung an dem besonderen System erfolgte, bestimmt, daß ein unzulässiges Handeln erfolgte, und die Motorsteuerung wird gesperrt, damit der Diebstahl des Fahrzeugs vermieden wird.

Claims (25)

1. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, enthaltend:
eine Diebstahlerfassungs-Vorrichtung (16A) zum Unterscheiden, ob das an deren Eingangsanschluß zugeführte Signal ein ID-Signal zum Anzeigen eines korrekten Anlaßbetriebs ist oder nicht, und zum Erzeugen eines Verifikationssignals, wenn es ein korrektes ID- Signal ist, und zum Erzeugen eines Diebstahlsignals, wenn es dies nicht ist;
eine Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung (16G) zum Erzeugen eines Anlaßfreigabesigals in Abhängigkeit von dem Verifikationssignal; und
eine Motorsteuervorrichtung (16K), der das Anlaßfreigabesignal zugeführt wird, und die in Abhängigkeit von diesem Signal die Anlaßsteuerung des Motors durchführt, während sie bei Zuführen des Diebstahlsignals die Anlaßsteuerung des Motors sperrt.
2. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Diebstahlerfassungs- Vorrichtung ein Fehlersignal erzeugt, wenn die Vorrichtung selbst nicht normal betrieben wird, und daß die Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung (16G) ein Anlaßfreigabesignal bei Zuführen des Fehlersignals erzeugt.
3. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Freigabesignal- Erzeugungsvorrichtung ferner eine Vorrichtung zum Erzeugen mindestens einer Anzeige oder eines Alarms enthält, zum Anzeigen des Fehlers der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung, wenn die Freigabesignal-Erzeugungsvorrichtung ein Motoranlaßfreigabesignal in Abhängigkeit von dem Fehlersignal erzeugt.
4. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verifikationssignal ein Impuls mit vorgegebenem Takt- und Tastverhältnis ist.
5. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Fehlersignal ein Gleichspannungssignal mit einem ersten Pegel ist und daß das Diebstahlsignal ein anderes Gleichspannungssignal mit einem zweiten Pegel ist, der sich von dem ersten Pegel unterscheidet.
6. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Fehlersignal ein H- Pegel-Gleichspannungssignal ist.
7. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Diebstahlsignal ein Gleichspannungssignal mit einem Referenz-(Erd)-Pegel ist.
8. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner enthält:
eine Unterscheidungs-Erzeugungsschaltung (16B) zum Erzeugen eines Pegelunterscheidungs-Taktsignals, das den Takt der Pegelunterscheidung des Ausgangssignals der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung anzeigt;
eine Signalpegel-Erfassungsvorrichtung (16D) zum Erzeugen eines Signals, das den Pegel des Ausgangssignals der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung anzeigt, im Zeitpunkt der Erzeugung des Unterscheidungs- Taktsignals;
eine Vorrichtung zum Erfassen der Pegelinvertierung (16E) des Ausgangssignals; und
einen Zähler (16F) zum Zählen der Anzahl der erfaßten Pegelinvertierungen und zum Erzeugen eines Ausgangssignals, wenn der Zählwert einen vorbestimmten Wert erreicht, wobei
die Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsvorrichtung (16G) das Motoranlaßfreigabesignal in Abhängigkeit von dem Ausgangssignal des Zählers erzeugt.
9. Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktion nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner eine erste Taktrichtung zum Erfassen des Zeitintervalls einer vorhergehenden Invertierung zu einer momentanen Invertierung des Ausgangssignals enthält, und eine Vorrichtung zum Rücksetzen des Zählers, wenn das Zeitintervall einen vorbestimmten Wert überschreitet.
10. Fahrzeugdiebstahlsicherungsfunktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Hochziehwiderstand an der Verbindungsleitung angeschlossen ist, zum Verbinden des Ausgangsanschlusses der Diebstahlerfassungs­ vorrichtung mit dem Eingangsanschluß der Motorsteuervorrichtung (16K).
11. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, enthaltend:
eine Diebstahlerfassungs-Vorrichtung (16A) zum Unterscheiden, ob das an deren Eingangsanschluß zugeführte Signal ein ID-Signal zum Anzeigen eines korrekten Anlaßbetriebs ist oder nicht, und zum Erzeugen eines Verifikationssignals, wenn es ein korrektes ID- Signal ist, und zum Erzeugen eines Diebstahlsignals, wenn es dies nicht ist;
eine Anlaßfreigabesignal-Erzeugungschaltung (16G) zum Erzeugen eines Anlaßfreigabesigals in Abhängigkeit von dem Verifikationssignal; und
eine Motorsteuervorrichtung (16K), der das Anlaßfreigabesignal zugeführt wird, und die in Abhängigkeit von diesem Signal die Anlaßsteuerung des Motors durchführt, während sie bei Zuführen des Diebstahlsignals die Anlaßsteuerung des Motors sperrt,
eine zweite Taktvorrichtung zum Erzeugen eines Taktsignals nach dem Verstreichen einer vorbestimmten Unterscheidungszeit, während das Ausgangssignal der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung unterschieden wird; und
eine Unterscheidungsvorrichtung zum Unterscheiden des Eingangssignals an dem Anschluß, der mit der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung verbunden ist, in Abhängigkeit von der Erzeugung des Taktsignals, und zum Aktivieren der Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung (16G) zum Erzeugen eines Motoranlaßfreigabesignals, wenn die Unterscheidungsvorrichtung auf der Grundlage des Eingangssignals erfaßt, daß die Diebstahlerfassungs- Vorrichtung nicht normal arbeitet.
12. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterscheidungsvorrichtung ferner eine Vorrichtung zum Erzeugen mindestens einer Anzeige oder eines Alarms enthält, zum Anzeigen des Fehlers der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung, wenn die Unterscheidungsvorrichtung das Motoranlaßfreigabesignal erzeugt, auf der Grundlage des Erfassens der Tatsache, daß die Diebstahlerfassungs-Vorrichtung nicht normal arbeitet.
13. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner enthält:
eine Unterscheidungs-Takterzeugungsschaltung (16B) zum Erzeugen eines Pegelunterscheidungs-Taktsignals, das den Zeitablauf der Pegelunterscheidung des Ausgangssignals der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung anzeigt;
eine Signalpegel-Erfassungsschaltung (16D) zum Erzeugen eines Signals, das den Pegel des Ausgangssignals der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung im Zeitpunkt der Erzeugung des Unterscheidungstaktsignals entspricht;
eine Vorrichtung (16E) zum Erfassen der Pegelinvertierung des Ausgangssignals; und
einen Zähler zum Zählen der Anzahl der erfaßten Pegelinvertierungen und zum Erzeugen eines Ausgangssignals, wenn der Zählwert einen vorbestimmten Wert erreicht, wobei
die Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung (16G) das Motoranlaß-Freigabesignal in Abhängigkeit von dem Ausgangssignal des Zählers erzeugt.
14. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, enthaltend:
eine Diebstahlerfassungs-Vorrichtung (16A) zum Unterscheiden, ob das an deren Eingangsanschluß zugeführte Signal ein ID-Signal zum Anzeigen eines korrekten Anlaßbetriebs ist oder nicht, und zum Erzeugen eines Verifikationssignals, wenn es ein korrektes ID- Signal ist, und zum Erzeugen eines Diebstahlsignals, wenn es dies nicht ist;
eine Anlaßfreigabesignal-Erzeugungschaltung (16G) zum Erzeugen eines Anlaßfreigabesigals in Antwort auf das Verifikationssignal; und
eine Motorsteuervorrichtung (16K), der das Anlaßfreigabesignal zugeführt wird, und die in Abhängigkeit von diesem Signal die Anlaßsteuerung des Motors durchführt, während sie bei Zuführen des Diebstahlsignals die Anlaßsteuerung des Motors sperrt,
eine Unterscheidungs-Takterzeugungsschaltung (16B) zum Erzeugen eines Pegelunterscheidungs-Taktsignals, das den Zeitablauf der Pegelunterscheidung des Ausgangssignals der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung anzeigt;
eine Signalpegel-Erfassungsschaltung (16D) zum Erzeugen eines Signals, das den Pegel des Ausgangssignals der Diebstahlerfassungs-Vorrichtung im Zeitpunkt der Erzeugung des Unterscheidungstaktsignals entspricht;
eine Vorrichtung (16E) zum Erfassen der Pegelinvertierung des Ausgangssignals; und
einen Zähler zum Zählen der Anzahl der erfaßten Pegelinvertierungen und zum Erzeugen eines Ausgangssignals, wenn der Zählwert einen vorbestimmten Wert erreicht, wobei
die Anlaßfreigabesignal-Erzeugungsschaltung (16G) das Motoranlaß-Freigabesignal in Abhängigkeit von dem Ausgangssignal des Zählers erzeugt.
15. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, enthaltend:
eine Diebstahlunterscheidungsvorrichtung zum Erzeugen eines Diebstahls, wenn ein extern eingegebener ID-Code kein korrekter ID-Code ist,
eine Vorrichtung zum Freigeben unabhängig von dem erzeugten Diebstahlsignal,
eine Beschädigungsvorgang-Erfassungsvorrichtung (16M) für das Vorliegen einer beschädigenden Handlung an der Diebstahlunterscheidungs-Vorrichtung, und
eine Vorrichtung zum Sperren der Motorsteuerung mit höherer Priorität in Abhängigkeit von der Erfassung der beschädigenden Handlung.
16. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Attrappenleitung (L5) entlang und in der Nähe der Signalleitungen (L1, L4) angeordnet ist und die Diebstahl-Unterscheidungs- Vorrichtung darstellt und daß die Beschädigungshandlungs-Erfassungsvorrichtung eine beschädigende Handlung auf der Grundlage der Erfassung einer Unterbrechung der Attrappenleitung (L5) erfaßt.
17. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschädigungshandlung Erfassungsvorrichtung eine beschädigende Handlung durch die Erfassung einer Änderung des Abtrennens des Fahrzeugdiebstahlsicherungssystems von der Batterieleitung erfaßt.
18. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, enthaltend:
eine Unterscheidungssignal-Erzeugungsvorrichtung (61) zum Ausgeben eines Verifikationssignals oder eines Diebstahlsignals an eine Unterscheidungssignalleitung (L3), wenn ein extern eingegebener ID-Code jeweils ein korrekter ID-Code oder ein unkorrekter ID-Code ist,
eine Fehlersignal-Erzeugungsvorrichtung (62) zum Erzeugen eines Fehlersignals an der Unterscheidungssignalleitung (L3), wenn ein Signalpegel auf der Unterscheidungssignalleitung (L3) unsicher ist,
eine Attrappenleitung (Ld), die entlang der Signalleitungen (L1-L4) angeordnet ist und die Unterscheidungssignal-Erzeugungsvorrichtung so bildet, daß sie sicher unterbrochen wird, wenn die Signalleitungen unterbrochen werden, wobei der Signalpegel auf der Signalleitung unbestimmt wird, wenn die Signalleitungen (L1, L4) unterbrochen werden,
eine Beschädigungs-Erfassungsvorrichtung (64) zum Erfassen einer Beschädigung der Attrappenleitung (Ld), und
eine Motorsteuervorrichtung zum Ermöglichen der Motorsteuerung in Abhängigkeit von dem Verifikationssignal und dem Fehlersignal und zum Sperren der Motorsteuerung in Abhängigkeit von dem Diebstahlsignal, sowie zum Sperren der Motorsteuerung unabhängig von dem Unterscheidungssignal, wenn eine Beschädigung der Attrappenleitung (Ld) erfaßt wird.
19. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fehlersignal- Erzeugungsvorrichtung eine Widerstandsvorrichtung (R0; R2) zum Anwenden der Unterscheidungssignalleitung an ein festes Potential ist.
20. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner enthält:
eine Vorrichtung zum Verbinden eines Endes der Attrappenleitung (Ld) an ein erstes festes Potential, und
eine Vorrichtung zum Verbinden des anderen Endes der Attrappenleitung (Ld) über eine Widerstandsvorrichtung an ein zweites festes Potential, das sich von dem ersten festen Potential unterscheidet, wobei
die Beschädigungs-Erfassungsvorrichtung eine Erfassung der Beschädigung der Attrappenleitung (Ld) auf der Grundlage des Signalpegels an dem anderen Ende der Attrappenleitung (Ld) bestimmt.
21. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende der Attrappenleitung (Ld) mit dem ersten festen Potential über eine Widerstandsvorrichtung verbunden ist.
22. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, mit über eine Batterieleitung zugeführter Betriebsleistung, enthaltend:
eine Unterscheidungssignal-Erzeugungsvorrichtung (61) zum Ausgeben eines Verifikationssignals oder eines Diebstahlsignals an eine Unterscheidungssignalleitung (L3), wenn ein extern eingegebener ID-Code jeweils ein korrekter ID-Code oder ein unkorrekter ID-Code ist,
eine Fehlersignal-Erzeugungsvorrichtung (62) zum Erzeugen eines Fehlersignals an der Unterscheidungssignalleitung (L3), wenn ein Signalpegel auf der Unterscheidungssignalleitung (L3) unsicher ist,
eine Motorsteuervorrichtung zum Freigeben der Motorsteuerung in Abhängigkeit von dem Verifikationssignal und dem Fehlersignal und zum Sperren der Motorsteuerung in Abhängigkeit von dem Diebstahlsignal,
ein Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem, das zusätzlich eine Veränderungs-Erfassungsvorrichtung zum Erfassen der Veränderung des Abtrennens des Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem von der Batterieleitung enthält, wobei
die Motorsteuervorrichtung die Motorsteuerung unabhängig von dem Unterscheidungssignal sperrt, wenn der Abtrennvorgang durch die Veränderungs- Erfassungsvorrichtung erfaßt wird.
23. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner enthält:
eine flüchtige Speichervorrichtung (11B) zum Speichern der Motorsteuerdaten, und
eine Batterievorrichtung (21B), wobei die Veränderungs- Erfassungsvorrichtung (65) auf dem in der flüchtigen Speichervorrichtung (11B) gespeicherten Inhalt Bezug nimmt und eine Unterscheidung dahingehend durchführt, daß bei der Speichervorrichtung (11B) ein Abtrennvorgang erfolgte, wenn der Speicherinhalt verloren ging.
24. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Verifikationssignal ein Impuls mit vorbestimmtem Takt und Tastverhältnis ist.
25. Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Fehlersignal ein Gleichspannungssignal mit einem ersten Pegel ist und das Diebstahlsignal ein anderes Gleichspannungssignal mit einem zweiten Pegel ist, der sich von dem ersten Pegel unterscheidet.
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