DE19536849C1 - Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke - Google Patents
Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für BauwerkeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Ober
begriff des Anspruchs 1.
Die Ermittlung und Markierung eines Referenzmaßes ist insbesondere dann
erforderlich, wenn bei der Herstellung oder Bearbeitung eines Gegen
standes, der z. B. auch ein Bauwerk oder ein Schiff sein kann, für die
Qualität oder ordnungsgemäße Ausführung der Bearbeitung oder Herstel
lung erforderliche Maße nicht am Gegenstand abgenommen werden können.
Dieses Referenzmaß, bzw. seine Markierung, dient dann für die weitere
Bearbeitung als Bezugsmaß. Üblicherweise wird dieses Maß durch die ver
antwortliche Projektleitung festgelegt und eine entsprechende Markie
rung, z. B. durch einen Kreidestrich, angebracht. An dieser Markierung
sind alle nachfolgenden Arbeiten auszurichten.
Da dieses Maß insbesondere auch für alle Fremdleistungen verbindlich
ist und die Lage der Markierung praktisch nicht überprüfbar ist, kommt
der Markierung besonders dann große Bedeutung zu, wenn sich heraus
stellt, daß bei der Herstellung oder Bearbeitung Fehler aufgetreten
sind und ein dafür Verantwortlicher gefunden werden soll.
Dies läßt sich besonders anschaulich anhand der Erstellung eines Bau
werkes, insbesondere eines Gebäudes, beschreiben. Von den leistenden
Bauhandwerkern wird gefordert, daß am fertigen Bau bestimmte, für die
Nutzung des Gebäudes bedeutende Maße eingehalten werden. Dies sind u. a.
die Lage von Fenstern, Größe und Lage von Türöffnungen und Türen, die
Lage von Auslässen der Sanitärinstallation und der Elektroinstallation
und das Einhalten gleicher Höhen von Fußböden verschiedener Ausführung
in benachbarten Räumen.
Das Referenzmaß wird dabei üblicherweise durch den Bauleiter oder einen
Polier der das Bauhauptgewerbe ausführenden Firma anhand der Bauzeich
nungen ermittelt und eine Markierung, der sogenannte "Meterriß", an ei
ner Wand des Rohbaues durch einen besonders gekennzeichneten Strich mit
einem Zimmermannsbleistift o. ä. angebracht. Diese Markierung, der
"Meterriß", bedeutet, daß diese Markierung einen Meter oberhalb der
Oberkante des fertigen Fußbodens ("OKFF") liegen muß.
Daher muß z. B. der Estrichleger dafür sorgen, daß er soviel Estrich auf
die vorhandene Betondecke auftragen muß, daß die Oberkante des Bodens
einschließlich des Bodenbelags, z. B. der Fliesen, einen Meter unterhalb
der Markierung liegt. Gleichzeitig nutzen auch andere Bauhandwerker
diese Markierung entsprechend, z. B. der Türenbauer. Dieser fertigt
entsprechend Türen an, deren Höhe sich nach dem Abstand zwischen der
Markierung und der Oberkante der Türöffnung (natürlich zuzüglich des
genannten einen Meters) richtet. Stellt sich nun nach Fertigstellung
des Baues z. B. zwischen Tür und Fußboden ein unerwünscht großer Spalt
ein, stellt sich sofort die Frage, wer für die Beseitigung des Mangels
aufkommen muß, d. h. liegt der Fußboden zu niedrig oder ist die Tür zu
kurz angefertigt worden. Anhand des Meterrisses kann diese Frage beant
wortet werden.
Allerdings besteht in der Praxis das Problem, daß dieser Meterriß in
der Regel bereits vom Putz verdeckt wird, wenn ein Mangel zu Tage
tritt. Das Wiederauffinden des Striches unter dem Putz ist praktisch
mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Ferner hat eine solche übliche
Markierung den großen Nachteil, verhältnismäßig einfach "verlegt", also
manipuliert, werden zu können. So kann es passieren, daß man auf einer
Baustelle plötzlich mehrere solche Markierungen in unterschiedlicher
Höhe vorfindet. Findet ein Bauhandwerker auf der Baustelle zwei ver
schiedene Markierungen vor, muß er zwangsläufig versuchen, den richti
gen Meterriß nachzuvollziehen oder zu ermitteln. In der Regel führt
dies zu einem weiteren scheinbaren Referenzmaß und einer weiteren Mar
kierung, mithin zu Unsicherheit und für folgende Bauhandwerker zu noch
größerer Verwirrung.
Diese vorbeschriebene Praxis wird seit Jahrzehnten angewendet und die
damit verbundenen Nachteile werden ebenfalls seit Jahrzehnten ertragen
bzw. in Kauf genommen.
Aus den Patents Abstracts of Japan 60-235 015 (A), 61-14 515 (A) sowie
der US-PS 10 63 447 sind Vorrichtungen zur Festlegung von Referenzmaßen
bekannt, bei denen es sich um wenigstens einseitig mit Skalierungen
versehene Meßstäbe handelt, auf denen ein zur Festlegung eines Refe
renzmaßes, z. B. eines Referenzniveaus dienendes Gleitstück verschiebbar
angeordnet ist. Es handelt sich bei diesen bekannten Vorrichtungen
jedoch lediglich um geodätische Hilfsgeräte.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Vorrichtung be
reitzustellen, mittels welcher eine einwandfreie Markierung von Refe
renzmaßen bei Bauwerken unter Vermeidung der eingangs dargelegten Nach
teile möglich ist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrich
tung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch nach dem Aufbringen von Putz
erkennbar oder zumindest leicht auffindbar bleiben, da der Anbringungs
ort auch bereits im vorhinein bei der Planung festgelegt und in den Un
terlagen entsprechend vermerkt werden kann. Das Markierungselement ist
in einer ersten Betriebsstellung relativ zu der Halterung bewegbar und
in einer zweiten Betriebsstellung gegenüber der Halterung festgelegt.
Somit läßt sich die Vorrichtung insgesamt handeln und transportieren
und zugleich auf das einfachste bedienen, insbesondere weil das Markie
rungselement durch die beidseitige Verengung der Nut so an der Halte
rung angeordnet ist, daß es gegenüber dieser unverlierbar ist. Die Hal
terung weist in jedem Fall parallel zu ihrer Längsachse wenigstens eine
Nut zur Aufnahme des Markierungselements auf.
Zum Gebrauch der Vorrichtung wird das Markierungselement entsprechend
der Erfassung eines Sollmaßes auf einer Halterung an einem Gegenstand
nachgeführt, auf den sich das Referenzmaß bezieht und anschließend an
der Halterung arretiert. Gegebenenfalls auch unter Verwendung eines
Handhabungsautomaten kann das Referenzmaß somit zuverlässig und blei
bend ermittelt und markiert werden. Somit können insgesamt gesehen Ko
sten für Fehlleistungen und Fehlanfertigungen vermieden und Verursacher
von Mängeln ermittelt werden.
Ein besonderer Schutz gegenüber Manipulationen ist gegeben, da das Ar
retieren des Markierungselements durch Deformation der Halterung erfol
gen kann, insbesondere da das Arretieren durch irreversible plastische
Deformation der Halterung erfolgen kann.
Zur Erstellung weiterer Markierungen des Referenzmaßes, z. B. in weite
ren Räumen ist es zweckmäßig, wenn derart verfahren wird, daß ein wei
teres Markierungselement entsprechend dem Referenzmaß auf einer weite
ren Halterung an anderer Stelle des Gegenstands, auf den sich das Refe
renzmaß bezieht, nachgeführt und das weitere Markierungselement an der
weiteren Halterung arretiert wird.
Besonders einfach herstellen läßt sich eine solche Vorrichtung entspre
chend den Merkmalen des Anspruchs 2, wenn die wenigstens eine Nut im
Randbereich der Halterung angeordnet ist.
Besonders manipulationssicher läßt sich die Vorrichtung entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 3 ausgestalten, wenn die wenigstens eine
Nut durch eine im Bereich der Längsachse der Halterung angeordnete
Sicke gebildet ist.
Alternativ hierzu kann die wenigstens eine Nut entsprechend den Merkma
len des Anspruchs 4 durch eine im Bereich der Längsachse der Halterung
angeordnete T-förmige Verstärkung der Halterung gebildet sein.
In Abhängigkeit von dem Material sowie der Art der Fertigung der Halte
rung und des Markierungselements kann es entsprechend den Merkmalen des
Anspruchs 5 auch zweckmäßig sein, daß die Halterung entlang ihrer
Längsachse eine Nut mit annähernd T-förmigem Querschnitt aufweist.
In Abhängigkeit weiterhin von der Ausführung der Halterung ist es ent
sprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 zweckmäßig, wenn das Markie
rungselement wenigstens eine Nut zur Aufnahme eines Teiles der Halte
rung aufweist.
Besonders sicher und gut erkennbar kann eine Markierung angebracht wer
den, wenn entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 7 das Markierungs
element eine eingeprägte oder eingravierte Markierung für das Referenz
maß aufweist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 8 die Halterung aus Metall
ausgebildet. Somit läßt sich ein Festlegen des Markierungselements be
sonders einfach bewerkstelligen, indem z. B. ober- und unterhalb des
Markierungselements in seiner erwünschten Stellung die Halterung z. B.
mit einem Maurerhammer deformiert werden kann und so die Markierung
weitestgehend manipulationssicher festgelegt ist. Ferner läßt sich die
Vorrichtung und damit die Markierung auch nachträglich unter Putz mit
einem üblichen Metall- oder Leitungssuchgerät leicht auffinden.
Insbesondere wegen der Korrosionsbeständigkeit kann es aber entspre
chend den Merkmalen des Anspruchs 9 zweckmäßig sein, wenn die Halterung
aus einem plastisch verformbaren Kunststoff besteht.
Um ein Entfernen des Markierungselements aus seiner festgelegten Posi
tion heraus zu erschweren, ist es entsprechend den Merkmalen des An
spruchs 10 zweckmäßig, wenn das Markierungselement aus einem wenig ela
stischen Material besteht, wobei es sich entsprechend den Merkmalen der
Ansprüche 11 und 12 um einen Kunststoff, jedoch auch um ein keramisches
Material handeln kann.
Es kann aber entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 13 auch zweckmä
ßig sein, daß das Markierungselement aus Metall besteht. In einem sol
chen Fall kann vorgesehen werden, daß das Markierungselement zu seiner
Festlegung mit einem Hammerschlag deformiert wird. Ferner kann, insbe
sondere in Kombination mit einer Halterung aus Kunststoff die Vorrich
tung auch nachträglich unter Putz mit einem üblichen Metall- oder Lei
tungssuchgerät leicht aufgefunden werden.
Sollen mehrere unterschiedliche Referenzmaße markiert werden, z. B. be
zogen auf Oberkante Beton, Oberkante Estrich und schließlich Meterriß,
kann es zweckmäßig sein, daß die Vorrichtung mehrere Markierungs
elemente zur Markierung mehrerer unterschiedlicher Referenzmaße umfaßt.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in den beigefügten Zeichnun
gen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zei
gen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
Fig. 2 eine Prinzipskizze der Vorrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt
und
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung des Querschnitts einer alternativen Aus
führungsform der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt, die spezi
ell für den Einsatz zur Markierung eines Referenzmaßes an Bauwerken ge
eignet ist. Die Vorrichtung umfaßt als Halterung 1 eine Profilschiene
1, die zweckmäßigerweise aus einem verzinkten Stahlblech hergestellt
ist. Die Profilschiene 1 weist entlang ihrer Längsachse zwei Aufbörde
lungen auf, die jeweils eine Nut 3 bilden.
Entlang der Längsachse 2 weist die Profilschiene 1 eine Vielzahl von
Befestigungslöchern 4 auf, durch die die Profilschiene 1 z. B. mittels
Nägeln an einer Wand des Bauwerkes befestigbar ist. Ferner weist die
Profilschiene 1 eine Vielzahl von Ausbrüchen 5 auf. Diese Ausbrüche er
möglichen das Hindurchtreten von Putz, wenn die Vorrichtung überputzt
wird und somit
eine gute Anbindung des Putzes an das unter der Profilschiene 1 befindli
che Mauerwerk. Dadurch wird die Gefahr weitestgehend ausgeschlossen, daß
sich der Putz, der über der Vorrichtung aufgebracht wird, später unbeab
sichtigt vom Mauerwerk löst, z. B. bei späterem Abreißen von Tapeten, und
damit die Akzeptanz der Vorrichtung bei Bauherren und Bauunternehmen ge
fördert.
In die Nuten 3 der Profilschiene 1 ist als Markierungselement ein Schieber
6 eingesetzt, der z. B. aus einem wenig elastischen Kunststoff bestehen
kann. Der Schieber 6 kann in den Nuten 3 entlang der Längsachse 2 der Pro
filschiene 1 verschoben werden. Weisen die Nuten 3 an ihren Enden 7 einen
verengten Querschnitt auf, z. B. durch Zuquetschen, kann das Verlieren ei
nes in die Nuten 3 eingesetzten Schiebers 6 verhindert werden. Dies ist
besonders zweckmäßig, da einerseits beim Vertrieb die zusammengehörenden
Teile der Vorrichtung auch bei loser Massenverpackung zusammen bleiben und
andererseits auch bei dem rauhen Betrieb auf dem Bau nicht Einzelteile der
Vorrichtung abhanden kommen und die Vorrichtung damit unbrauchbar wird.
Letztlich erleichtert es auch die Handhabung der erfindungsgemäßen Vor
richtung und damit deren Absatzchancen.
Auf dem Schieber 6 ist als Markierung ein Strich 8 zur Kennzeichnung eines
Referenzmaßes eingeprägt. Dadurch kann das Referenzmaß besonders sicher
und gut erkennbar angebracht werden. Der Strich 8 wird noch durch einen
sinnbildlichen Hinweis 9 und die Abkürzung "OKFF" 10 als "Meterriß" ge
kennzeichnet.
Wurde der Schieber 6 aus seiner ersten beliebigen Betriebsstellung so weit
in der Profilschiene verschoben, daß der Strich 8 mit dem als Meterria
zu kennzeichnenden Sollmaß übereinstimmt, kann der Schieber 6 in seiner
zweiten Betriebsstellung durch Zuquetschen der Nuten 3 festgelegt werden.
Dies kann z. B. durch Schläge mit dem Maurerhammer unmittelbar neben dem
Schieber 6 erfolgen.
Der Schieber 6 läßt sich aus dieser Position nur durch Aufbiegen der Nuten
3 verschieben, was jedoch nicht spurlos erfolgen kann. Durch Variation der
Materialwahl für die Profilschiene 1 kann die Erkennbarkeit von Manipula
tionsversuchen verändert werden. Bei bestimmten Kunststoffen bilden sich
bei starker Verformung innere Mikrorisse, die zu einer scheinbaren Farb
verschiebung des Kunststoffes nach Weiß führen.
Fig. 2 zeigt eine stilisierte Querschnittsdarstellung dieser Vorrichtung,
aus der besonders gut erkennbar ist, wie der Schieber 6 innerhalb der Nu
ten 3 angeordnet ist.
In Fig. 3 ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung in einer sti
lisierten Querschnittsdarstellung gezeigt. Dabei weist die Profilschiene 1
in ihrem Bereich entlang ihrer Längsachse 2 eine Sicke 11 auf, durch die
die Nuten 3 gebildet werden. Der Schieber 6 weist eine entsprechende Form
auf, so daß er um die Sicke in die Nuten 3 faßt. Eine Verliersicherung
kann durch Abquetschen der Sicke 11 in den Endbereichen der Profilschiene
1 realisiert werden. Auf die gleiche Weise, nämlich durch Quetschen der
Sicke 11 mit einem Hammerschlag ober- und unterhalb des Schiebers 6, läßt
sich dieser einfach festlegen.
Diese Ausführungsform ist besonders manipulationssicher, da sich die ein
mal gequetschte Sicke 11 mit einem Schraubendreher o. ä. praktisch nicht
mehr in einen Zustand biegen läßt, der ein Verschieben des Schiebers 6
erlaubt.
Durch die Verwendung von verzinktem Stahlblech für die Profilschiene 1
kann bei ausreichender Korrosionsbeständigkeit und geringen Herstellungs
kosten für die Vorrichtung diese auch nachträglich unter Putz mit einem
üblichen Metall- oder Leitungssuchgerät leicht aufgefunden werden.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke, mit
einer schienenartigen Halterung (1), die Längsnuten (3) aufweist, in
denen mindestens ein arretierbares Markierungselement (6)
verschiebbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß wenigstens eine Nut (3) an jedem Ende (7) einen verengten Querschnitt aufweist und
- - daß die Halterung (1) mit einer Vielzahl von Ausbrüchen (5) verse hen ist und zur Arretierung der Markierungselemente (6) plastisch verformbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die wenigstens eine Nut (3) ihn einem Randbereich der Halte rung (1) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die wenigstens eine Nut (3) durch eine im Bereich der Längs achse (2) der Halterung (1) angeordnete Sicke (11) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die wenigstens eine Nut (3) durch eine im Bereich der Längs achse (2) der Halterung (1) angeordnete T-förmige Verstärkung der Halterung (1) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Halterung (1) entlang ihrer Längsachse (2) eine Nut mit annähernd T-förmigem Querschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Markierungselement (6) wenigstens eine Nut zur Aufnahme eines Teils der Halterung (1) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Markierungselement (6) eine eingeprägte oder eingravierte Markierung (8, 9, 10) für das Referenzmaß aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Halterung (1) aus Metall besteht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Halterung (1) aus einem plastisch verformbaren Kunststoff besteht.
10. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Markierungselement (6) aus einem wenig elastischen Mate rial besteht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das wenig elastische Material ein Kunststoff ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das wenig elastische Material ein keramisches Material ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Markierungselement (6) aus Metall besteht.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Vorrichtung mehrere Markierungselemente (6) zur Markierung mehrerer unterschiedlicher Referenzmaße umfaßt.
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Cited By (2)
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| DE102016009191A1 (de) * | 2016-04-18 | 2017-10-19 | Wilfried Aust | Startschablone im Maßstab 1 : 1 für die Baustelle, nach Übernahme der Maße aus den Architekten-Plänen, in Verbindung der Höhenangaben, ü. NHN vom örtlichen Vermessungsbüro |
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| US1063447A (en) * | 1912-05-15 | 1913-06-03 | Henry L White | Surveyor's rod. |
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1995
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Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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