[go: up one dir, main page]

DE19536849C1 - Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke - Google Patents

Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke

Info

Publication number
DE19536849C1
DE19536849C1 DE1995136849 DE19536849A DE19536849C1 DE 19536849 C1 DE19536849 C1 DE 19536849C1 DE 1995136849 DE1995136849 DE 1995136849 DE 19536849 A DE19536849 A DE 19536849A DE 19536849 C1 DE19536849 C1 DE 19536849C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holder
marking
groove
marking element
construction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE1995136849
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Ostermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1995136849 priority Critical patent/DE19536849C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19536849C1 publication Critical patent/DE19536849C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C15/00Surveying instruments or accessories not provided for in groups G01C1/00 - G01C13/00
    • G01C15/02Means for marking measuring points
    • G01C15/04Permanent marks; Boundary markers

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Ober­ begriff des Anspruchs 1.
Die Ermittlung und Markierung eines Referenzmaßes ist insbesondere dann erforderlich, wenn bei der Herstellung oder Bearbeitung eines Gegen­ standes, der z. B. auch ein Bauwerk oder ein Schiff sein kann, für die Qualität oder ordnungsgemäße Ausführung der Bearbeitung oder Herstel­ lung erforderliche Maße nicht am Gegenstand abgenommen werden können.
Dieses Referenzmaß, bzw. seine Markierung, dient dann für die weitere Bearbeitung als Bezugsmaß. Üblicherweise wird dieses Maß durch die ver­ antwortliche Projektleitung festgelegt und eine entsprechende Markie­ rung, z. B. durch einen Kreidestrich, angebracht. An dieser Markierung sind alle nachfolgenden Arbeiten auszurichten.
Da dieses Maß insbesondere auch für alle Fremdleistungen verbindlich ist und die Lage der Markierung praktisch nicht überprüfbar ist, kommt der Markierung besonders dann große Bedeutung zu, wenn sich heraus­ stellt, daß bei der Herstellung oder Bearbeitung Fehler aufgetreten sind und ein dafür Verantwortlicher gefunden werden soll.
Dies läßt sich besonders anschaulich anhand der Erstellung eines Bau­ werkes, insbesondere eines Gebäudes, beschreiben. Von den leistenden Bauhandwerkern wird gefordert, daß am fertigen Bau bestimmte, für die Nutzung des Gebäudes bedeutende Maße eingehalten werden. Dies sind u. a. die Lage von Fenstern, Größe und Lage von Türöffnungen und Türen, die Lage von Auslässen der Sanitärinstallation und der Elektroinstallation und das Einhalten gleicher Höhen von Fußböden verschiedener Ausführung in benachbarten Räumen.
Das Referenzmaß wird dabei üblicherweise durch den Bauleiter oder einen Polier der das Bauhauptgewerbe ausführenden Firma anhand der Bauzeich­ nungen ermittelt und eine Markierung, der sogenannte "Meterriß", an ei­ ner Wand des Rohbaues durch einen besonders gekennzeichneten Strich mit einem Zimmermannsbleistift o. ä. angebracht. Diese Markierung, der "Meterriß", bedeutet, daß diese Markierung einen Meter oberhalb der Oberkante des fertigen Fußbodens ("OKFF") liegen muß.
Daher muß z. B. der Estrichleger dafür sorgen, daß er soviel Estrich auf die vorhandene Betondecke auftragen muß, daß die Oberkante des Bodens einschließlich des Bodenbelags, z. B. der Fliesen, einen Meter unterhalb der Markierung liegt. Gleichzeitig nutzen auch andere Bauhandwerker diese Markierung entsprechend, z. B. der Türenbauer. Dieser fertigt entsprechend Türen an, deren Höhe sich nach dem Abstand zwischen der Markierung und der Oberkante der Türöffnung (natürlich zuzüglich des genannten einen Meters) richtet. Stellt sich nun nach Fertigstellung des Baues z. B. zwischen Tür und Fußboden ein unerwünscht großer Spalt ein, stellt sich sofort die Frage, wer für die Beseitigung des Mangels aufkommen muß, d. h. liegt der Fußboden zu niedrig oder ist die Tür zu kurz angefertigt worden. Anhand des Meterrisses kann diese Frage beant­ wortet werden.
Allerdings besteht in der Praxis das Problem, daß dieser Meterriß in der Regel bereits vom Putz verdeckt wird, wenn ein Mangel zu Tage tritt. Das Wiederauffinden des Striches unter dem Putz ist praktisch mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Ferner hat eine solche übliche Markierung den großen Nachteil, verhältnismäßig einfach "verlegt", also manipuliert, werden zu können. So kann es passieren, daß man auf einer Baustelle plötzlich mehrere solche Markierungen in unterschiedlicher Höhe vorfindet. Findet ein Bauhandwerker auf der Baustelle zwei ver­ schiedene Markierungen vor, muß er zwangsläufig versuchen, den richti­ gen Meterriß nachzuvollziehen oder zu ermitteln. In der Regel führt dies zu einem weiteren scheinbaren Referenzmaß und einer weiteren Mar­ kierung, mithin zu Unsicherheit und für folgende Bauhandwerker zu noch größerer Verwirrung.
Diese vorbeschriebene Praxis wird seit Jahrzehnten angewendet und die damit verbundenen Nachteile werden ebenfalls seit Jahrzehnten ertragen bzw. in Kauf genommen.
Aus den Patents Abstracts of Japan 60-235 015 (A), 61-14 515 (A) sowie der US-PS 10 63 447 sind Vorrichtungen zur Festlegung von Referenzmaßen bekannt, bei denen es sich um wenigstens einseitig mit Skalierungen versehene Meßstäbe handelt, auf denen ein zur Festlegung eines Refe­ renzmaßes, z. B. eines Referenzniveaus dienendes Gleitstück verschiebbar angeordnet ist. Es handelt sich bei diesen bekannten Vorrichtungen jedoch lediglich um geodätische Hilfsgeräte.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Vorrichtung be­ reitzustellen, mittels welcher eine einwandfreie Markierung von Refe­ renzmaßen bei Bauwerken unter Vermeidung der eingangs dargelegten Nach­ teile möglich ist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrich­ tung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch nach dem Aufbringen von Putz erkennbar oder zumindest leicht auffindbar bleiben, da der Anbringungs­ ort auch bereits im vorhinein bei der Planung festgelegt und in den Un­ terlagen entsprechend vermerkt werden kann. Das Markierungselement ist in einer ersten Betriebsstellung relativ zu der Halterung bewegbar und in einer zweiten Betriebsstellung gegenüber der Halterung festgelegt. Somit läßt sich die Vorrichtung insgesamt handeln und transportieren und zugleich auf das einfachste bedienen, insbesondere weil das Markie­ rungselement durch die beidseitige Verengung der Nut so an der Halte­ rung angeordnet ist, daß es gegenüber dieser unverlierbar ist. Die Hal­ terung weist in jedem Fall parallel zu ihrer Längsachse wenigstens eine Nut zur Aufnahme des Markierungselements auf.
Zum Gebrauch der Vorrichtung wird das Markierungselement entsprechend der Erfassung eines Sollmaßes auf einer Halterung an einem Gegenstand nachgeführt, auf den sich das Referenzmaß bezieht und anschließend an der Halterung arretiert. Gegebenenfalls auch unter Verwendung eines Handhabungsautomaten kann das Referenzmaß somit zuverlässig und blei­ bend ermittelt und markiert werden. Somit können insgesamt gesehen Ko­ sten für Fehlleistungen und Fehlanfertigungen vermieden und Verursacher von Mängeln ermittelt werden.
Ein besonderer Schutz gegenüber Manipulationen ist gegeben, da das Ar­ retieren des Markierungselements durch Deformation der Halterung erfol­ gen kann, insbesondere da das Arretieren durch irreversible plastische Deformation der Halterung erfolgen kann.
Zur Erstellung weiterer Markierungen des Referenzmaßes, z. B. in weite­ ren Räumen ist es zweckmäßig, wenn derart verfahren wird, daß ein wei­ teres Markierungselement entsprechend dem Referenzmaß auf einer weite­ ren Halterung an anderer Stelle des Gegenstands, auf den sich das Refe­ renzmaß bezieht, nachgeführt und das weitere Markierungselement an der weiteren Halterung arretiert wird.
Besonders einfach herstellen läßt sich eine solche Vorrichtung entspre­ chend den Merkmalen des Anspruchs 2, wenn die wenigstens eine Nut im Randbereich der Halterung angeordnet ist.
Besonders manipulationssicher läßt sich die Vorrichtung entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 3 ausgestalten, wenn die wenigstens eine Nut durch eine im Bereich der Längsachse der Halterung angeordnete Sicke gebildet ist.
Alternativ hierzu kann die wenigstens eine Nut entsprechend den Merkma­ len des Anspruchs 4 durch eine im Bereich der Längsachse der Halterung angeordnete T-förmige Verstärkung der Halterung gebildet sein.
In Abhängigkeit von dem Material sowie der Art der Fertigung der Halte­ rung und des Markierungselements kann es entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 5 auch zweckmäßig sein, daß die Halterung entlang ihrer Längsachse eine Nut mit annähernd T-förmigem Querschnitt aufweist.
In Abhängigkeit weiterhin von der Ausführung der Halterung ist es ent­ sprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 zweckmäßig, wenn das Markie­ rungselement wenigstens eine Nut zur Aufnahme eines Teiles der Halte­ rung aufweist.
Besonders sicher und gut erkennbar kann eine Markierung angebracht wer­ den, wenn entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 7 das Markierungs­ element eine eingeprägte oder eingravierte Markierung für das Referenz­ maß aufweist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 8 die Halterung aus Metall ausgebildet. Somit läßt sich ein Festlegen des Markierungselements be­ sonders einfach bewerkstelligen, indem z. B. ober- und unterhalb des Markierungselements in seiner erwünschten Stellung die Halterung z. B. mit einem Maurerhammer deformiert werden kann und so die Markierung weitestgehend manipulationssicher festgelegt ist. Ferner läßt sich die Vorrichtung und damit die Markierung auch nachträglich unter Putz mit einem üblichen Metall- oder Leitungssuchgerät leicht auffinden.
Insbesondere wegen der Korrosionsbeständigkeit kann es aber entspre­ chend den Merkmalen des Anspruchs 9 zweckmäßig sein, wenn die Halterung aus einem plastisch verformbaren Kunststoff besteht.
Um ein Entfernen des Markierungselements aus seiner festgelegten Posi­ tion heraus zu erschweren, ist es entsprechend den Merkmalen des An­ spruchs 10 zweckmäßig, wenn das Markierungselement aus einem wenig ela­ stischen Material besteht, wobei es sich entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 11 und 12 um einen Kunststoff, jedoch auch um ein keramisches Material handeln kann.
Es kann aber entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 13 auch zweckmä­ ßig sein, daß das Markierungselement aus Metall besteht. In einem sol­ chen Fall kann vorgesehen werden, daß das Markierungselement zu seiner Festlegung mit einem Hammerschlag deformiert wird. Ferner kann, insbe­ sondere in Kombination mit einer Halterung aus Kunststoff die Vorrich­ tung auch nachträglich unter Putz mit einem üblichen Metall- oder Lei­ tungssuchgerät leicht aufgefunden werden.
Sollen mehrere unterschiedliche Referenzmaße markiert werden, z. B. be­ zogen auf Oberkante Beton, Oberkante Estrich und schließlich Meterriß, kann es zweckmäßig sein, daß die Vorrichtung mehrere Markierungs­ elemente zur Markierung mehrerer unterschiedlicher Referenzmaße umfaßt.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in den beigefügten Zeichnun­ gen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zei­ gen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
Fig. 2 eine Prinzipskizze der Vorrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt und
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung des Querschnitts einer alternativen Aus­ führungsform der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt, die spezi­ ell für den Einsatz zur Markierung eines Referenzmaßes an Bauwerken ge­ eignet ist. Die Vorrichtung umfaßt als Halterung 1 eine Profilschiene 1, die zweckmäßigerweise aus einem verzinkten Stahlblech hergestellt ist. Die Profilschiene 1 weist entlang ihrer Längsachse zwei Aufbörde­ lungen auf, die jeweils eine Nut 3 bilden.
Entlang der Längsachse 2 weist die Profilschiene 1 eine Vielzahl von Befestigungslöchern 4 auf, durch die die Profilschiene 1 z. B. mittels Nägeln an einer Wand des Bauwerkes befestigbar ist. Ferner weist die Profilschiene 1 eine Vielzahl von Ausbrüchen 5 auf. Diese Ausbrüche er­ möglichen das Hindurchtreten von Putz, wenn die Vorrichtung überputzt wird und somit eine gute Anbindung des Putzes an das unter der Profilschiene 1 befindli­ che Mauerwerk. Dadurch wird die Gefahr weitestgehend ausgeschlossen, daß sich der Putz, der über der Vorrichtung aufgebracht wird, später unbeab­ sichtigt vom Mauerwerk löst, z. B. bei späterem Abreißen von Tapeten, und damit die Akzeptanz der Vorrichtung bei Bauherren und Bauunternehmen ge­ fördert.
In die Nuten 3 der Profilschiene 1 ist als Markierungselement ein Schieber 6 eingesetzt, der z. B. aus einem wenig elastischen Kunststoff bestehen kann. Der Schieber 6 kann in den Nuten 3 entlang der Längsachse 2 der Pro­ filschiene 1 verschoben werden. Weisen die Nuten 3 an ihren Enden 7 einen verengten Querschnitt auf, z. B. durch Zuquetschen, kann das Verlieren ei­ nes in die Nuten 3 eingesetzten Schiebers 6 verhindert werden. Dies ist besonders zweckmäßig, da einerseits beim Vertrieb die zusammengehörenden Teile der Vorrichtung auch bei loser Massenverpackung zusammen bleiben und andererseits auch bei dem rauhen Betrieb auf dem Bau nicht Einzelteile der Vorrichtung abhanden kommen und die Vorrichtung damit unbrauchbar wird. Letztlich erleichtert es auch die Handhabung der erfindungsgemäßen Vor­ richtung und damit deren Absatzchancen.
Auf dem Schieber 6 ist als Markierung ein Strich 8 zur Kennzeichnung eines Referenzmaßes eingeprägt. Dadurch kann das Referenzmaß besonders sicher und gut erkennbar angebracht werden. Der Strich 8 wird noch durch einen sinnbildlichen Hinweis 9 und die Abkürzung "OKFF" 10 als "Meterriß" ge­ kennzeichnet.
Wurde der Schieber 6 aus seiner ersten beliebigen Betriebsstellung so weit in der Profilschiene verschoben, daß der Strich 8 mit dem als Meterria zu kennzeichnenden Sollmaß übereinstimmt, kann der Schieber 6 in seiner zweiten Betriebsstellung durch Zuquetschen der Nuten 3 festgelegt werden. Dies kann z. B. durch Schläge mit dem Maurerhammer unmittelbar neben dem Schieber 6 erfolgen.
Der Schieber 6 läßt sich aus dieser Position nur durch Aufbiegen der Nuten 3 verschieben, was jedoch nicht spurlos erfolgen kann. Durch Variation der Materialwahl für die Profilschiene 1 kann die Erkennbarkeit von Manipula­ tionsversuchen verändert werden. Bei bestimmten Kunststoffen bilden sich bei starker Verformung innere Mikrorisse, die zu einer scheinbaren Farb­ verschiebung des Kunststoffes nach Weiß führen.
Fig. 2 zeigt eine stilisierte Querschnittsdarstellung dieser Vorrichtung, aus der besonders gut erkennbar ist, wie der Schieber 6 innerhalb der Nu­ ten 3 angeordnet ist.
In Fig. 3 ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung in einer sti­ lisierten Querschnittsdarstellung gezeigt. Dabei weist die Profilschiene 1 in ihrem Bereich entlang ihrer Längsachse 2 eine Sicke 11 auf, durch die die Nuten 3 gebildet werden. Der Schieber 6 weist eine entsprechende Form auf, so daß er um die Sicke in die Nuten 3 faßt. Eine Verliersicherung kann durch Abquetschen der Sicke 11 in den Endbereichen der Profilschiene 1 realisiert werden. Auf die gleiche Weise, nämlich durch Quetschen der Sicke 11 mit einem Hammerschlag ober- und unterhalb des Schiebers 6, läßt sich dieser einfach festlegen.
Diese Ausführungsform ist besonders manipulationssicher, da sich die ein­ mal gequetschte Sicke 11 mit einem Schraubendreher o. ä. praktisch nicht mehr in einen Zustand biegen läßt, der ein Verschieben des Schiebers 6 erlaubt.
Durch die Verwendung von verzinktem Stahlblech für die Profilschiene 1 kann bei ausreichender Korrosionsbeständigkeit und geringen Herstellungs­ kosten für die Vorrichtung diese auch nachträglich unter Putz mit einem üblichen Metall- oder Leitungssuchgerät leicht aufgefunden werden.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke, mit einer schienenartigen Halterung (1), die Längsnuten (3) aufweist, in denen mindestens ein arretierbares Markierungselement (6) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß wenigstens eine Nut (3) an jedem Ende (7) einen verengten Querschnitt aufweist und
  • - daß die Halterung (1) mit einer Vielzahl von Ausbrüchen (5) verse­ hen ist und zur Arretierung der Markierungselemente (6) plastisch verformbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die wenigstens eine Nut (3) ihn einem Randbereich der Halte­ rung (1) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die wenigstens eine Nut (3) durch eine im Bereich der Längs­ achse (2) der Halterung (1) angeordnete Sicke (11) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die wenigstens eine Nut (3) durch eine im Bereich der Längs­ achse (2) der Halterung (1) angeordnete T-förmige Verstärkung der Halterung (1) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Halterung (1) entlang ihrer Längsachse (2) eine Nut mit annähernd T-förmigem Querschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das Markierungselement (6) wenigstens eine Nut zur Aufnahme eines Teils der Halterung (1) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das Markierungselement (6) eine eingeprägte oder eingravierte Markierung (8, 9, 10) für das Referenzmaß aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Halterung (1) aus Metall besteht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Halterung (1) aus einem plastisch verformbaren Kunststoff besteht.
10. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das Markierungselement (6) aus einem wenig elastischen Mate­ rial besteht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das wenig elastische Material ein Kunststoff ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das wenig elastische Material ein keramisches Material ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das Markierungselement (6) aus Metall besteht.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Vorrichtung mehrere Markierungselemente (6) zur Markierung mehrerer unterschiedlicher Referenzmaße umfaßt.
DE1995136849 1995-10-03 1995-10-03 Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke Expired - Fee Related DE19536849C1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1995136849 DE19536849C1 (de) 1995-10-03 1995-10-03 Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1995136849 DE19536849C1 (de) 1995-10-03 1995-10-03 Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE19536849C1 true DE19536849C1 (de) 1996-12-12

Family

ID=7773926

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1995136849 Expired - Fee Related DE19536849C1 (de) 1995-10-03 1995-10-03 Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE19536849C1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102016009191A1 (de) * 2016-04-18 2017-10-19 Wilfried Aust Startschablone im Maßstab 1 : 1 für die Baustelle, nach Übernahme der Maße aus den Architekten-Plänen, in Verbindung der Höhenangaben, ü. NHN vom örtlichen Vermessungsbüro
DE102020123727A1 (de) 2020-09-11 2022-03-17 Christoph Wagner Markierungsvorrichtung und Verfahren zur Höhenmarkierung

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US1063447A (en) * 1912-05-15 1913-06-03 Henry L White Surveyor's rod.

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US1063447A (en) * 1912-05-15 1913-06-03 Henry L White Surveyor's rod.

Non-Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
Pat. abst. Jap. 5-312571 (A) *
Pat. abst. Jap. 60-235015 (A) *
Pat. abst. Jap. 61-14515 (A) *

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102016009191A1 (de) * 2016-04-18 2017-10-19 Wilfried Aust Startschablone im Maßstab 1 : 1 für die Baustelle, nach Übernahme der Maße aus den Architekten-Plänen, in Verbindung der Höhenangaben, ü. NHN vom örtlichen Vermessungsbüro
DE102016009191B4 (de) 2016-04-18 2019-02-21 Wilfried Aust Startschablone für Höhenfestpunkte
DE102020123727A1 (de) 2020-09-11 2022-03-17 Christoph Wagner Markierungsvorrichtung und Verfahren zur Höhenmarkierung
DE102020123727B4 (de) 2020-09-11 2022-08-11 Christoph Wagner Markierungsvorrichtung und Verfahren zur Höhenmarkierung

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP0033951A1 (de) Überbrückungshülse
EP0324918A1 (de) Eckschutzschiene für Putz
DE19536849C1 (de) Vorrichtung zum Markieren eines Referenzmaßes für Bauwerke
DE9005635U1 (de) Haftsicherungsanker für Dämmplatten, insbesondere solchen aus Mineralwolle
DE10054978B4 (de) Gipskarton-Platte mit einer randseitingen, sich über die ganze Länge eines Seitenrandes erstreckende Ausnehmung, Verfahren zur Herstellung und Verwendung derselben
EP1972889A1 (de) Wasserwaage
EP0160867B1 (de) Als Putzabschlussprofil ausgebildete Putzprofilleiste
DE819152C (de) Montagefertig vorgefertigte Bauplatte zur Herstellung von Gebaeuden
DE19627188C2 (de) Markierungselement zur Markierung des Meterrisses in Bauwerken
DE19904394A1 (de) Schachtelement zur Bildung eines in eine Gebäudewand integrierten Leerschachts
AT516814A1 (de) Dehnfugenprofil
AT501795B1 (de) Einrichtung für die reparatur oder erweiterung eines dachs
DE19543520A1 (de) Verfahren zum Einlatten von Dächern
DE29815596U1 (de) Verputzlehre für Wandöffnungen
DE1509751C3 (de)
DE7634857U1 (de) Hilfsmittel zum Anreißen und Auffinden von Wandlöchern für elektrische Installationselemente
DE10019582A1 (de) Fensterlisene, zum Erzielen geradliniger und maßhaltiger seitlicher Putzebenen
DE9406681U1 (de) Türzargenvorrichtung
DE2204941A1 (de) Aus einer glaettekelle und einem oder mehreren nebenwerkzeugen bestehender werkzeugsatz
DE20109284U1 (de) Mörtelauftragsvorrichtung zur Erstellung einer Ausgleichsschicht
DE9317720U1 (de) Haltebügel für Deckenbetonierungen
DE202014100860U1 (de) Bodenplatte für Industrieböden
DE8629694U1 (de) Schublehre
DE8811993U1 (de) Einputzhilfe für Fenster- oder Türrahmen
WO1997014859A1 (de) Markierungselement zur markierung des meterrisses in bauwerken

Legal Events

Date Code Title Description
8100 Publication of the examined application without publication of unexamined application
D1 Grant (no unexamined application published) patent law 81
8364 No opposition during term of opposition
8339 Ceased/non-payment of the annual fee