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DE19534000A1 - Verkaufsaussteller - Google Patents

Verkaufsaussteller

Info

Publication number
DE19534000A1
DE19534000A1 DE1995134000 DE19534000A DE19534000A1 DE 19534000 A1 DE19534000 A1 DE 19534000A1 DE 1995134000 DE1995134000 DE 1995134000 DE 19534000 A DE19534000 A DE 19534000A DE 19534000 A1 DE19534000 A1 DE 19534000A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
rear wall
side walls
sales
wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995134000
Other languages
English (en)
Inventor
Dirk Hadwiger
Guenther Schultz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Beiersdorf AG
Original Assignee
Beiersdorf AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Beiersdorf AG filed Critical Beiersdorf AG
Priority to DE1995134000 priority Critical patent/DE19534000A1/de
Publication of DE19534000A1 publication Critical patent/DE19534000A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/52External stands or display elements for contents
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • A47F5/11Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like
    • A47F5/112Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like hand-folded from sheet material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/48Partitions
    • B65D5/48024Partitions inserted
    • B65D5/48026Squaring or like elements, e.g. honeycomb element, i.e. at least four not aligned compartments
    • B65D5/48032Squaring or like elements, e.g. honeycomb element, i.e. at least four not aligned compartments made of paper, provided with an at least partial bottom

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Verkaufsaussteller, insbesondere für verpackte Pharmaprodukte, der zunächst äußerst platzsparend zum Empfänger transportiert und dann mit sehr wenigen Handgriffen von diesem aufgerichtet werden kann.
Für den Transport oder die Darbietung verschiedenster Produkte sind Behältnisse oder Schachteln bekannt, die aber zumeist kein Gefache im Inneren aufweisen. Derartige Behälter sind für eine auffällige oder sehr handhabungsbequeme Produktplazierung nicht geeignet.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE 36 45 018 offenbart einen Lagerbehälter für Gegenstände, dessen Gehäusefaltzuschnitt aus einem einteilig geformten Hohlpolygon besteht. Das Gehäuse wird dabei in flach gefaltetem Zustand angeliefert. Durch einfaches Aufschwenken des Gehäusekorpus ist es möglich, den Boden des Behälters, der aus vier einzelnen Bodenlaschen besteht, aufzufalten, so daß in wenigen Handgriffen ein stabiler Lagerbehälter entsteht. Dieser Lagerbehälter besitzt aber den Nachteil, daß im Inneren des Gehäuses kein Gefache vorgesehen ist, so daß ein gleichzeitiger Abverkauf unterschiedlicher Produkte aus diesem Behälter schon aus optischen Erwägungen ausscheidet.
Wenn eine Fächereinteilung, die sich beispielsweise über die volle Tiefe des Gehäuses erstrecken soll, innerhalb eines derartigen Lagerbehälters gewünscht wird, muß diese sehr umständlich in den bereits zuvor aufgefalteten Behälter eingeführt werden, was viele zusätzliche Arbeitsschritte bedeutet. Darüber hinaus ist der Zusammenbau eines derartigen Behälters aus mehreren einzelnen Zuschnitten sehr oft recht kompliziert, so daß wiederum ein hoher Zeitaufwand zur Aufrichtung in Kauf genommen werden muß.
Auf der anderen Seite gibt es bereits vorkonfektionierte Verkaufsaussteller mit beliebigem Gefache, die aber nicht zusammenfaltbar sind, sondern nur in bereits aufgestelltem Zustand verfügbar sind und daher ein recht großes Transportvolumen einnehmen. Dies ist sehr unerwünscht, insbesondere wenn mehrere derartiger Verkaufsaussteller gleichzeitig zu befördern sind.
Aufgabe der Erfindung war es, einen Verkaufsaussteller zu schaffen, der die Nachteile des Standes der Technik nicht oder zumindest nicht in dem Umfange aufweist, und der für den Transport flach gefaltet werden kann und mit Hilfe weniger Handgriffe vollständig aufgefaltet werden kann.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei in den Unteransprüchen erläutert.
Der erfindungsgemäße Verkaufsaussteller besteht demnach aus einem quaderförmigen, einseitig offenen Gehäuse, das im Inneren fest mit einem Gefache versehen ist, das sich vorteilhafterweise über die volle Tiefe des Gehäuses erstreckt. Der Rahmen des Gehäuses wird von einer linken und einer rechten Seitenwand, einem oberen Deckel und einem unteren Boden gebildet, wobei diese vier einzelnen Teile bevorzugt doppellagig ausgeführt sind. Über Falzlinien sind mit den Seitenwänden, dem Deckel und dem Boden vier Rückwandlaschen verbunden, von denen vorteilhafterweise zwei jeweils eine kleinere Arretierungslasche aufweisen.
In dem Gehäuse sind zumindest eine weitere Zwischenwand, die parallel zu den Seitenwänden ausgerichtet ist, und ein weiterer Zwischenboden, der parallel zum Boden ausgerichtet ist und der mit der Zwischenwand verbunden ist, vorgesehen.
Im flach gelegten Zustand des Gehäuses liegen alle vier Rückwandlaschen außerhalb des Rahmens, der von den Seitenwänden, dem Deckel und dem Boden gebildet wird.
Durch einfaches Aufschwenken des Rahmens wird der Verkaufsaussteller aufgefaltet, wobei sich die Rückwand aus den vier Rückwandlaschen automatisch auffaltet und sich aus der oder den Zwischenwänden und dem oder den Zwischenböden ein Gefache aufbaut.
Die Zwischenwand bzw. -wände weisen bevorzugt zwei weitere, über Falzlinien angelenkte Laschen auf.
Der oder die Zwischenböden und/oder das Bodenteil können einen angelenkten Steg aufweisen, der bei vollständig konfektioniertem Verkaufsaussteller bevorzugt in einem Winkel von 90° zum Boden ausgerichtet ist.
Zur Einkrempelung und Arretierung dieser Stege sind vorzugsweise in der oder den Zwischenwänden sowie in den zusätzlichen Seitenwänden, die an den Seitenwänden des Gehäuses angelenkt und nach innen eingekrempelt sind, Nasen ausgestanzt.
Die wesentlichen Merkmale des Verkaufsausstellers bestehen darin, daß dieser soweit vorkonfektioniert ist, daß er für den Transport desselben flach gefaltet werden kann, so daß sein Platzbedarf äußerst gering ist, und daß er, wenn er beim Kunden oder Benutzer angekommen ist, mit Hilfe weniger Handgriffe vollständig aufgefaltet werden kann, womit zum einen die endgültige Konfektionierung sehr einfach und zum anderen sehr zügig möglich ist.
Zum Abverkauf von verpackten Pharmaprodukten müssen diese zumeist in größeren Schachteln angeordnet werden, die die gleichzeitige Aufnahme vieler einzelner Packungen ermöglichen, um eine für den Kunden übersichtliche, ordentliche und damit akzeptable Form des Verkaufs zu erzielen. Insbesondere wenn aber gleichzeitig mehrere Produkte einer Produktpalette angeboten werden sollen, die oft in gleich großen, aber mit unterschiedlichem Aufdruck versehenen Packungen dargereicht werden, ergibt sich das Problem, diese in einer verkaufsfördernden Form anzubieten. Dies ist mittels des Verkaufsausstellers mit seinem nach Vorgabe aufzuteilenden Gefache besonders vorteilhaft möglich. Das Gefache erlaubt die übersichtliche Darbietung insbesondere von ähnlichen Produkten einer Produktpalette, indem in jedem einzelnen Fach des Verkaufsausstellers ein anderes Produkt aufbewahrt ist. Die unterschiedlichen Produkte sind somit auf einen Blick zu erfassen, was die richtige Auswahl für den Kunden oder Anbieter erleichtert.
Durch die an den Fächern vorgesehenen Stege wird ein unerwünschtes Herausfallen von einzelnen Produktpackungen unterbunden. Darüber hinaus bieten die Stege eine hervorragende Fläche, die mit Informationen über das Produkt, das sich in dem Fach hinter dem Steg befindet, bedruckt werden kann.
Der Verkaufsaussteller kann auch mittels eines entsprechend geformten Drahts, der sich innerhalb des Gehäuses befindet, an der Wand aufgehängt werden. Optional ist auch die Verwendung als Standdisplay möglich.
Anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren wird eine besonders vorteilhafte Ausführung des Verkaufsausstellers näher erläutert, ohne damit die Erfindung unnötig einschränken zu wollen. Es zeigen
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Verkaufsaussteller in aufgefalteter, verwendungsbereiter Position, wobei der Verkaufsaussteller zwei Zwischenwände und einen Zwischenboden aufweist,
Fig. 2 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung des äußeren Gehäuses des Verkaufsausstellers ohne Gefache,
Fig. 3 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung einer Zwischenwand, die ein Teil des Gefaches bildet,
Fig. 4 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung eines Zwischenbodens, der den anderen Teil des Gefaches bildet,
Fig. 5 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung des Bodenteils, das auf den Boden des Gehäuses gelegt wird,
Fig. 6 den Verkaufsaussteller im annähernd vollständig flachgelegten Zustand,
Fig. 7 das Verfahren zum Auffalten des Verkaufsausstellers,
Fig. 8 das Verfahren zur Einkrempelung der Stegböden vor den einzelnen Fächern des Gefaches.
Der in Fig. 1 dargestellte Verkaufsaussteller 1 besteht aus einem äußeren, quaderförmigen Gehäuse 2 und einem in diesem Gehäuse 2 befindlichen Gefache 4, das sich über die volle Tiefe des Gehäuses 2 erstreckt. Das Gehäuse 2 ist aus einer rechteckigen linken Seitenwand 21, einer rechteckigen rechten Seitenwand 22 und jeweils die beiden Seitenwände 21, 22 verbindenden Deckel 23 und Boden 24 aufgebaut. Alle vier Teile 21, 22, 23, 24 sind zur Verstärkung der Stabilität des Verkaufsausstellers doppellagig ausgeführt. Dazu sind jeweils an den beiden Seitenwänden 21, 22, dem Deckel 23 und dem Boden 24 zusätzlich im wesentlichen rechteckig ausgeformte Teile (21′, 22′, 23′, 24′) angelenkt, wobei die Verbindung jeweils über eine Falzlinie 255, 256, 257, 258 erfolgt. Diese vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ werden jeweils in das Innere des Gehäuses 2 gekrempelt.
In dem Deckel 23 sind zwei "U"-förmige Schlitze 31, 32 ausgestanzt, die die Durchführung zweier Haken 33, 34 eines entsprechend geformten Drahts 35 nach außen erlauben. Gleichzeitig verhindern die vorgesehenen Laschen 31′, 32′ das Fallen des Drahts 35 in das Innere des Verkaufsausstellers 1. Der Draht 35 erstreckt sich bevorzugt über die gesamte Breite des Deckels 23 innerhalb des Gehäuses 2. An den passenden Stellen sind dabei in den Draht 35 die beiden "U"-förmigen Haken 33, 34 eingeformt. Mit Hilfe dieser Haken 33, 34 kann der Verkaufsaussteller 1 besonders bequem an einer Wand aufgehängt werden.
In dem Gehäuse 2 ist ein Gefache 4 mit zwei rechteckigen Zwischenwänden 41, 42, die ebenfalls zur Erhöhung der Festigkeit doppellagig ausgeführt sind, und einem Zwischenboden 43 vorgesehen. Der Zwischenboden 43 weist einen Steg 45 auf, der im rechten Winkel angelenkt ist, so daß der Steg 45 parallel zur Rückwand 7 ausgerichtet ist. Auf dem Boden 24 des Gehäuses 2 ist ein weiteres Bodenteil 44 vorgesehen, das die Bildung eines Stegs 46 wie beim Zwischenboden 43 ermöglicht.
Aus den beiden Seitenwänden 21′, 22′ sind entsprechend der Zahl von Zwischenböden 43 plus unterem Bodenteil 44 nachstehend näher erläuterte Nasen 213, 214, 223, 224 ausgestanzt, die zur Einkrempelung der Stege 45, 46 verwendet werden. Aus diesem Grund sind in den Seitenwänden 21′, 22′ der ausgestanzten Nasenform entsprechend geformte Ausschnitte 211, 212, 221, 222 vorhanden.
In Fig. 2 ist in einer Ansicht von oben der Faltzuschnitt 200 zur Herstellung des äußeren Gehäuses 2 des Verkaufsausstellers 1 ohne Gefache 4 dargestellt. Die zentralen Elemente des Faltzuschnitts 200 bilden die rechteckig geformten Seitenwände 21, 22, der Deckel 23 und der Boden 24. Die Seitenwände 21, 22 sind etwas länger als der Deckel 23 bzw. der Boden 24, bevorzugt etwa 1,5 mal so lang, die Breite der vier Teile 21, 22, 23, 24 ist jeweils identisch. Die linke Seitenwand 21 und der Boden 24 bzw. der Boden 24 und die rechte Seitenwand 22 bzw. die rechte Seitenwand 22 und der Deckel 23 sind jeweils über eine Falzlinie 251, 252, 253 miteinander verbunden.
In dem Deckel 23 sind zur Aufnahme der Haken 33, 34 zwei "U"-förmige Schlitze 31, 32 ausgestanzt, so daß die rechteckig geformten Laschen 31′, 32′ gebildet werden. Der Deckel 23 weist darüber hinaus noch eine Lasche 25 auf, die ebenfalls mittels einer Falzlinie 254 mit diesem verbunden ist. Die Lasche 25 stellt bei der Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 die Verbindung zwischen Deckel 23 und linker Seitenwand 21 sicher, indem die Lasche 25 an die innere Seite der linken Seitenwand 21 befestigt, bevorzugt geklebt, wird. Auf diese Weise entsteht ein geschlossener Rahmen, der aber durch die vorhandenen Falzlinien 251, 252, 253, 254 flexibel ist, d. h., der auch flach zusammengelegt werden kann.
An den vier Teilen 21, 22, 23, 24 sind jeweils über Falzlinien 255, 256, 257, 258 rechteckig ausgeformte Teile 21′, 22′, 23′, 24′ angelenkt, deren Länge jeweils mit dem korrespondierendem Teil 21, 22, 23, 24 übereinstimmt, an dem diese Teile 21′, 22′, 23′, 24′ angelenkt sind. Weiterhin weisen die vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ jeweils die gleiche Breite auf, die aber etwas geringer als die der Teile 21, 22, 23, 24 ist. Diese vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ dienen dazu, die Seitenwände 21, 22, den Deckel 23 und den Boden 24 jeweils doppellagig auszuführen.
In den Seitenwänden 21′, 22′ sind Nasen 213, 214, 223, 224 ausgestanzt, die zur Einkrempelung und Arretierung, also zur Stabilisierung der eingekrempelten Stege 45, 46 verwendet werden. Da alle Nasen 213, 214, 223, 224 die gleiche Form aufweisen, wird beispielhaft für alle anderen die Nase 213 näher beschrieben. Die Nase 213 weist eine im wesentlichen rechteckige Form auf, deren eine Ecke 290 leicht viertelkreisförmig abgerundet ist. Weiterhin wird die Nase 213 derart aus der Wand 21′ gestanzt, daß eine kleine Lasche 291 an der Ecke verbleibt, die der abgerundeten Ecke 290 gegenüberliegt.
Durch das Ausstanzen der Nasen 213, 214, 223, 224 ergeben sich entsprechend geformte Ausstanzungen 211, 212, 221, 222 in den beiden Seitenwänden 21′, 22′. Zur Aufnahme des Zwischenbodens 43 in das Gefache 4 bei der Konfektionierung des Verkaufsausstellers 1 ist an den Ausstanzungen 211, 221 jeweils ein Einsteckschlitz 215, 225 vorhanden, der ungefähr bis zur Mitte der Breite der Seitenwände 21′, 22′ reicht.
Die Rückwand 7 wird aus vier Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 gebildet, die jeweils über Falzlinien 259, 260, 261, 262 mit dem entsprechenden Teil 21, 22, 23, 24 verbunden sind.
Die vier Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 ergeben zusammen eine sich beim Aufrichten des Verkaufsausstellers 1 automatisch schließende Rückwand 7 gemäß des ECMA-Codes A 510.
An der hauptsächlich rechteckig geformten Rückwandlasche 71 ist eine Einstecklasche 711 vorgesehen. Über die Falzlinie 263 erlangt ein annähernd dreieckig geformter Abschnitt 712 der Rückwandlasche 71 die Möglichkeit, in einem Winkel von maximal 180° gegenüber der Rückwandlasche 71 abgeknickt zu werden. Dieser Abschnitt 712 ist zur Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 bevorzugt über einen Kleberpunkt 713 mit der Rückwandlasche 74 unlösbar verbunden. Weiterhin weist die Rückwandlasche 71 eine Ausstanzung 714 in Form eines leicht schiefen Trapezes auf, wobei die linke obere Ecke der kürzeren Seite des Trapezes in der Verlängerung der Falzlinie 263 liegt. Die Höhe des Trapezes und damit die Tiefe der Ausstanzung 714 ist so gewählt, daß die Länge der Strecke x genau der halben Länge der Strecke y entspricht, also der halben Länge des Deckels 23. Schließlich kann der Abschnitt 712 noch eine fast dreieckig geformte Ausstanzung 715 aufweisen.
Die Rückwandlasche 74 besitzt die Form eines ebenfalls leicht schiefen Trapezes. Die Höhe des Trapezes z ist vorzugsweise etwas geringer als die Länge der Strecke x. Der Winkel zwischen Falzlinie 260 und Kante 741 liegt vorzugsweise im Bereich von 60° bis 80°, der zwischen Falzlinie 260 und Kante 742 beträgt vorzugsweise 45°. Zur Aufnahme der Einstecklasche 721 ist an entsprechender Position an der Falzlinie 260 in der Rückwandlasche 74 ein Einsteckschlitz 743 vorgesehen. Die Länge des Einsteckschlitzes 743 entspricht der der Einstecklasche 721. Um eine Arretierung der Einstecklasche 721 in dem Einsteckschlitz 743 zu erreichen, ist an der Einstecklasche 721 zusätzlich eine entsprechend ausgeformte Nase 721′ ausgebildet, die eine Verhakung der Einstecklasche 721 in dem Einsteckschlitz 743 hervorruft. Zur Vereinfachung des Herausziehens der Einstecklasche 721 aus dem Einsteckschlitz 743 weist dieser mittig eine halbkreisförmige Aussparung auf.
Damit die Einstecklaschen 711, 721 ohne Schwierigkeiten in die Einsteckschlitze 733, 743 eingeführt werden können, sind in den Teilen 23′, 24′ jeweils entsprechend der Größe der Einstecklaschen 711, 721 rechteckig geformte Aussparungen 231, 241 vorhanden.
Die Form der Rückwandlasche 72 entspricht der der Rückwandlasche 71, die der Rückwandlasche 73 der der Rückwandlasche 74. Die Rückwandlasche 73 weist gegenüber der Rückwandlasche 74 lediglich zusätzlich die beiden rechteckigen Schlitze 31, 32 zur Aufnahme des Drahts 35 auf.
Zur Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 wird zunächst die Lasche 25 mit dem Boden 21 verklebt, so daß sich ein geschlossener Rahmen ergibt. Dieser Rahmen wird flach gelegt. Die Abschnitte 712, 722 werden um 180° geknickt, so daß diese unterhalb der Rückwandlaschen 71, 72 liegen. Anschließend werden der Abschnitt 712 über den Klebepunkt 713 mit der Rückseite der Rückwandlasche 73 und der Abschnitt 722 über den Klebepunkt 723 mit der Rückseite der Rückwandlasche 74 verklebt. Schließlich werden die vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ jeweils in das Innere des Gehäuses 2 geknickt.
Die Fig. 3 zeigt in einer Ansicht von oben stellvertretend für alle weiteren Zwischenwände den Faltzuschnitt 40 zur Herstellung der Zwischenwand 41, die ein Teil des Gefaches 4 bildet.
Auch die Zwischenwand 41 ist doppellagig. Dazu ist an der Wand 410 der Zwischenwand 41 über die Falzlinie 411 eine rechteckig geformte Wand 410′ angelenkt, die die gleiche Länge, aber eine etwas kleinere Breite als die Wand 410 aufweist. An den Kanten der Wand 410, die rechtwinklig zur Falzlinie 411 liegen, sind zwei rechteckig geformte Laschen 412, 413 über die Falzlinien 414, 415 angebracht. Die Laschen 412, 413 dienen dazu, die Zwischenwand 41 fest mit dem Gehäuse 2 zu verbinden, indem die Lasche 412 über den mit einer Klebebeschichtung versehenen Punkt 412′ auf das Teil 24′ und die Lasche 413 über den ebenfalls mit einer Klebebeschichtung versehenen Punkt 413′ auf das Teil 23′ geklebt werden, nachdem die Laschen 412, 413 zuvor um einen Winkel von 90° umgeknickt worden sind. Die Lasche 412 ist dabei aus optischen Gründen etwas kleiner als die Lasche 413. In der Wand 410′ sind zwei Nasen 416, 417 ausgestanzt, deren Größe genau der der anderen Nasen 213, 214, 223, 224 entspricht. Es fehlt lediglich jeweils eine der Lasche 291 entsprechende Lasche. Damit der Zwischenboden 43 mit der Zwischenwand 41 verbunden werden kann, befinden sich in der Wand 410 und der Wand 410′ jeweils ein ausgestanzter Schlitz 418, 419, der sich ausgehend von der Falzlinie 411 zumindest bis zur Mitte der jeweiligen Wand 410, 410′ erstreckt. Auf welcher Höhe der Falzlinie 411 die Schlitze 418, 419 angeordnet sind, richtet sich nach der Höhe, in der der Zwischenboden 43 innerhalb des Verkaufsausstellers 1 erwünscht ist.
Die Fig. 4 zeigt in einer Ansicht von oben stellvertretend für alle weiteren Zwischenböden den Faltzuschnitt 400 zur Herstellung eines Zwischenbodens 43, der den anderen Teil des Gefaches 4 bildet.
Der Zwischenboden 43 besteht aus einem zentralen, im wesentlichen rechteckig geformten Teil 430, dessen Länge und Breite etwas geringer als die des Bodens 24 ist, so daß der Zwischenboden 43 problemlos in das aufgefaltete Gehäuse 2 eingeführt werden kann. An einer Längsseite des Zwischenbodens 43 ist über eine Falzlinie 450 ein Steg 45 angelenkt, der sich über die gesamte Länge der Kante erstreckt, wobei die Breite oder die Höhe des Stegs 45 beliebig wählbar sind. Die Ecken der anderen Längsseite des Teils 430 sind bevorzugt ebenfalls viertelkreisförmig abgerundet.
An der der Falzlinie 450 gegenüber liegenden Kante des Stegs 45 sind über eine Doppelfalzlinie 451 drei einzelne Laschen 452, 453, 454 mit dem Steg 45 verbunden. Die Breite dieser Laschen 452, 453, 454 entspricht der des Stegs 45. Die Länge der einzelnen Laschen 452, 453, 454 ist von der Vorgabe der Abstände Seitenwand/Zwischenwand 22/41 oder 21/42 bzw. Zwischenwand/Zwischenwand 41/42 abhängig. Hier weisen alle drei Laschen 452, 453, 454 die gleiche Länge auf. Jede der Laschen 452, 453, 454 besitzt an der der Doppelfalzlinie 451 gegenüber liegenden Kante mittig eine kleine Einstecklasche 455, 456, 457. Diese Einstecklaschen 455, 456, 457 werden bei der Einkrempelung des Stegs 45 in entsprechend in dem Teil 430 vorhandene, rechteckig geformte Einsteckschlitze 435, 436, 437 gesteckt und geben somit der Einkrempelung der Laschen 452, 453, 454 den notwendigen Halt.
Weiterhin weist das Teil 430 an zwei Falzlinien 431, 432 hängende Einstecklaschen 433, 434 auf. Diese Einstecklaschen 433, 434 werden bei der Einführung des Zwischenbodens 43 in das Gehäuse 2 durch die in den Wänden 21′, 22′ befindliche Ausstanzungen 211, 221 jeweils zwischen die beiden Wände 21, 21′ bzw. 22, 22′ geschoben. Auf diese Weise ist eine vertikale Bewegung des Zwischenbodens 43 am Rand desselben ausgeschlossen. Die Höhe der Einstecklaschen 433, 434 ist deshalb geringer als die der Ausstanzungen 211, 221. Die Länge der Einstecklaschen 433, 434 ist geringer als die Breite des Teils 430. Die Länge der Falzlinien 431, 432 korrespondiert mit der Länge der Einsteckschlitze 215, 225, weil die zwischen Teil 430 und den Einstecklaschen 433, 434 liegenden Einsteckschlitze 431′, 432′ in die Einsteckschlitze 215, 225 eingeführt werden, so daß sich eine feste Steckverbindung ergibt.
Damit der Zwischenboden 43 zur Bildung des Gefaches 4 mit den Zwischenwänden 41, 42 verbunden werden kann, weist der Zwischenboden 43 zwei weitere Einsteckschlitze 438, 439 auf. Deren Lage und Länge ist abhängig von den gewählten Ausmaßen der Einsteckschlitze 418, 419 in der Zwischenwand 41 bzw. den Einsteckschlitzen in anderen Zwischenwänden, weil auch diese Einsteckschlitze so ineinander geschoben werden, daß sich eine feste Verbindung ergibt.
Die Fig. 5 zeigt in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt 401 zur Herstellung des Bodenteils 44, das direkt auf dem Boden 24 des Gehäuses 2 vorgesehen wird.
Das Bodenteil 44 entspricht in seinem Aufbau und seinen Bemaßungen dem Zwischenboden 43, allerdings gibt es eine Ausnahme. Da das Bodenteil 44 direkt auf dem Boden 24 innerhalb des Verkaufsausstellers gelegt wird, ist eine horizontale Bewegung des Bodenteils 44 unter Belastung am Rand desselben ausgeschlossen. Aus diesem Grund sind beim Faltzuschnitt 401 des Bodenteils 44 keine an dem Teil 440 seitlich angebrachte Einstecklaschen wie beim Zwischenboden 43 vorgesehen.
Die Fig. 6 zeigt den Verkaufsaussteller 1 im annähernd vollständig flach gelegten Zustand. Die Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 ist erfolgt, sowie das Gefache 4 aus den Zwischenwänden 41, 42, dem Zwischenboden 43 und dem Bodenteil 44 in dem Gehäuse 2 aufgebaut ist. Die zur Einkrempelung der Stege 45, 46 benötigten Nasen 213, 214, 223, 224, 416, 417,426, 427 ragen aus den Seitenwänden 21′, 22′ und den Zwischenböden 41, 42 hervor. Weiterhin sind die Laschen 452, 453, 454, 462, 463, 464 nicht eingekrempelt.
Von der sich automatisch schließenden Rückwand 7 sind die einzelnen Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 dargestellt. Aus dem Deckel 23 ragen die beiden Haken 33, 34 des Drahts 35 hinaus.
In diesem Zustand erfolgt der Transport des Verkaufsausstellers 1 zum Kunden. Die Möglichkeit, den gesamten Verkaufsaussteller 1 derart platzsparend zusammen legen zu können, ohne daß zur endgültigen Aufrichtung viel Mühe notwendig ist, stellt den Hauptvorteil der Erfindung dar.
Die Fig. 7 und 8 zeigen die endgültige Konfektionierung des Verkaufsausstellers, wie sie vom Kunden schnell und einfach vorgenommen wird.
In der Fig. 7 ist das Verfahren zum Auffalten des Verkaufsausstellers 1 dargestellt.
Durch gleichzeitigen Druck auf die durch die Pfeile markierten Punkte an den Seitenwänden 21, 22 schließt sich die Rückwand 7 mit den vier einzelnen Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 selbsttätig. Zur sicheren Fixierung der Rückwand 7 müssen nur noch die beiden Einstecklaschen 711, 721 gemäß dargestellten Pfeilen in die entsprechenden Einsteckschlitze 733, 743 eingeführt werden.
Innerhalb des Verkaufsausstellers 1 richtet sich gleichzeitig selbsttätig das Gefache 4 auf.
Die Fig. 8 zeigt das abschließende Verfahren zur Einkrempelung der Stege 45, 46 vor den einzelnen Fächern des Gefaches 4. Dazu werden alle Nasen 213, 214, 223, 224, 416, 417, 426, 427 entsprechend den eingezeichneten kleinen Pfeilen um 90° nach innen gebogen, so daß die Nasen 213, 214, 223, 224, 416, 417, 426, 427 parallel zu den Stegen 45, 46 ausgerichtet sind. Dann wird jede einzelne der Laschen 452, 453, 454, 462, 463, 464 derart um insgesamt 180° gemäß den dargestellten großen Pfeilen um je nach Fall eine oder zwei Nasen gekrempelt, daß zum einen die Einstecklaschen 455, 456, 457, 465, 466, 467 in den jeweils korrespondierenden Einsteckschlitz 435, 436, 437, 445, 446, 447 eingeführt werden und zum anderen die Stege 45, 46 eine abschließende Kante für alle Fächer des Gefaches 4 bilden. Damit entsteht eine feste Fixierung der Krempelung der Stege 45, 46, die sich von selbst nicht lösen kann.

Claims (7)

1. Verkaufsaussteller, insbesondere für verpackte Pharmaprodukte oder dergleichen, bestehend aus einem quaderförmigen, einseitig offenen Gehäuse mit einer linken und einer rechten Seitenwand, einem oberen Deckel und einem unteren Boden, wobei letztere die linke und die rechte Seitenwand miteinander verbinden, mit einer Rückwand, die aus vier Rückwandlaschen aufgebaut ist, die über Falzlinien mit den Seitenwänden, dem Deckel und dem Boden verbunden sind, wobei in dem Gehäuse zumindest eine weitere Zwischenwand vorgesehen ist, die parallel zur linken bzw. rechten Seitenwand ausgerichtet ist und die fest mit dem Deckel und dem Boden verbunden ist, und wobei in dem Gehäuse zumindest ein weiterer Zwischenboden vorgesehen ist, der parallel zum Boden ausgerichtet ist und der mit der Zwischenwand verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) die vier Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) des Gehäuses (2) so angeordnet sind, daß im flach gelegten Zustand des Gehäuses (2) die Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) außerhalb des Rahmens liegen, der von den Seitenwänden (21, 22), dem Deckel (23) und dem Boden (24) gebildet wird,
  • b) der gesamte Verkaufsaussteller (1) durch einfaches Aufschwenken des Rahmens aus den Seitenwänden (21, 22), dem Deckel (23) und dem Boden (24) aufgefaltet wird, wobei sich die Rückwand (7) aus den vier Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) automatisch auffaltet und sich aus der oder den Zwischenwänden (41, 42) und dem oder den Zwischenböden (43) ein Gefache (4) aufbaut.
2. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Gefache (4) über die volle Tiefe des Gehäuses (2) erstreckt.
3. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (21, 22), der Deckel (23) und der Boden (24) des Gehäuses (2) doppellagig ausgeführt sind.
4. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei Rückwandlaschen (71, 72) der vier Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) jeweils eine kleinere Arretierungslasche (711, 721) vorhanden ist.
5. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der oder den Zwischenwänden (41, 42) über Falzlinien (414, 415, 424, 425) zumindest zwei weitere Laschen (412, 413, 422, 423) angelenkt sind.
6. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Zwischenböden (43) und/oder das Bodenteil (44) jeweils einen über eine Falzlinie (451, 461) angelenkten Steg (45, 46) aufweisen, der bei vollständig konfektioniertem Verkaufsaussteller (1) bevorzugt in einem Winkel von 90° zum Boden (24) ausgerichtet ist.
7. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der oder den Zwischenwänden (41, 42) sowie in den beiden Seitenwänden (21′, 22′) Nasen (213, 214, 223, 224, 416, 417, 426, 427) ausgestanzt sind, die der Einkrempelung und Arretierung der Stege (45, 46) dienen.
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