DE19534000A1 - Verkaufsaussteller - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verkaufsaussteller, insbesondere für verpackte
Pharmaprodukte, der zunächst äußerst platzsparend zum Empfänger transportiert und
dann mit sehr wenigen Handgriffen von diesem aufgerichtet werden kann.
Für den Transport oder die Darbietung verschiedenster Produkte sind Behältnisse oder
Schachteln bekannt, die aber zumeist kein Gefache im Inneren aufweisen. Derartige
Behälter sind für eine auffällige oder sehr handhabungsbequeme Produktplazierung nicht
geeignet.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE 36 45 018 offenbart einen Lagerbehälter für
Gegenstände, dessen Gehäusefaltzuschnitt aus einem einteilig geformten Hohlpolygon
besteht. Das Gehäuse wird dabei in flach gefaltetem Zustand angeliefert. Durch einfaches
Aufschwenken des Gehäusekorpus ist es möglich, den Boden des Behälters, der aus vier
einzelnen Bodenlaschen besteht, aufzufalten, so daß in wenigen Handgriffen ein stabiler
Lagerbehälter entsteht. Dieser Lagerbehälter besitzt aber den Nachteil, daß im Inneren des
Gehäuses kein Gefache vorgesehen ist, so daß ein gleichzeitiger Abverkauf
unterschiedlicher Produkte aus diesem Behälter schon aus optischen Erwägungen
ausscheidet.
Wenn eine Fächereinteilung, die sich beispielsweise über die volle Tiefe des Gehäuses
erstrecken soll, innerhalb eines derartigen Lagerbehälters gewünscht wird, muß diese sehr
umständlich in den bereits zuvor aufgefalteten Behälter eingeführt werden, was viele
zusätzliche Arbeitsschritte bedeutet. Darüber hinaus ist der Zusammenbau eines derartigen
Behälters aus mehreren einzelnen Zuschnitten sehr oft recht kompliziert, so daß wiederum
ein hoher Zeitaufwand zur Aufrichtung in Kauf genommen werden muß.
Auf der anderen Seite gibt es bereits vorkonfektionierte Verkaufsaussteller mit beliebigem
Gefache, die aber nicht zusammenfaltbar sind, sondern nur in bereits aufgestelltem
Zustand verfügbar sind und daher ein recht großes Transportvolumen einnehmen. Dies ist
sehr unerwünscht, insbesondere wenn mehrere derartiger Verkaufsaussteller gleichzeitig zu
befördern sind.
Aufgabe der Erfindung war es, einen Verkaufsaussteller zu schaffen, der die Nachteile des
Standes der Technik nicht oder zumindest nicht in dem Umfange aufweist, und der für den
Transport flach gefaltet werden kann und mit Hilfe weniger Handgriffe vollständig
aufgefaltet werden kann.
Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des Hauptanspruchs
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei in den Unteransprüchen erläutert.
Der erfindungsgemäße Verkaufsaussteller besteht demnach aus einem quaderförmigen,
einseitig offenen Gehäuse, das im Inneren fest mit einem Gefache versehen ist, das sich
vorteilhafterweise über die volle Tiefe des Gehäuses erstreckt. Der Rahmen des Gehäuses
wird von einer linken und einer rechten Seitenwand, einem oberen Deckel und einem
unteren Boden gebildet, wobei diese vier einzelnen Teile bevorzugt doppellagig ausgeführt
sind. Über Falzlinien sind mit den Seitenwänden, dem Deckel und dem Boden vier
Rückwandlaschen verbunden, von denen vorteilhafterweise zwei jeweils eine kleinere
Arretierungslasche aufweisen.
In dem Gehäuse sind zumindest eine weitere Zwischenwand, die parallel zu den
Seitenwänden ausgerichtet ist, und ein weiterer Zwischenboden, der parallel zum Boden
ausgerichtet ist und der mit der Zwischenwand verbunden ist, vorgesehen.
Im flach gelegten Zustand des Gehäuses liegen alle vier Rückwandlaschen außerhalb des
Rahmens, der von den Seitenwänden, dem Deckel und dem Boden gebildet wird.
Durch einfaches Aufschwenken des Rahmens wird der Verkaufsaussteller aufgefaltet,
wobei sich die Rückwand aus den vier Rückwandlaschen automatisch auffaltet und sich
aus der oder den Zwischenwänden und dem oder den Zwischenböden ein Gefache
aufbaut.
Die Zwischenwand bzw. -wände weisen bevorzugt zwei weitere, über Falzlinien angelenkte
Laschen auf.
Der oder die Zwischenböden und/oder das Bodenteil können einen angelenkten Steg
aufweisen, der bei vollständig konfektioniertem Verkaufsaussteller bevorzugt in einem
Winkel von 90° zum Boden ausgerichtet ist.
Zur Einkrempelung und Arretierung dieser Stege sind vorzugsweise in der oder den
Zwischenwänden sowie in den zusätzlichen Seitenwänden, die an den Seitenwänden des
Gehäuses angelenkt und nach innen eingekrempelt sind, Nasen ausgestanzt.
Die wesentlichen Merkmale des Verkaufsausstellers bestehen darin, daß dieser soweit
vorkonfektioniert ist, daß er für den Transport desselben flach gefaltet werden kann, so daß
sein Platzbedarf äußerst gering ist, und daß er, wenn er beim Kunden oder Benutzer
angekommen ist, mit Hilfe weniger Handgriffe vollständig aufgefaltet werden kann, womit
zum einen die endgültige Konfektionierung sehr einfach und zum anderen sehr zügig
möglich ist.
Zum Abverkauf von verpackten Pharmaprodukten müssen diese zumeist in größeren
Schachteln angeordnet werden, die die gleichzeitige Aufnahme vieler einzelner Packungen
ermöglichen, um eine für den Kunden übersichtliche, ordentliche und damit akzeptable
Form des Verkaufs zu erzielen. Insbesondere wenn aber gleichzeitig mehrere Produkte
einer Produktpalette angeboten werden sollen, die oft in gleich großen, aber mit
unterschiedlichem Aufdruck versehenen Packungen dargereicht werden, ergibt sich das
Problem, diese in einer verkaufsfördernden Form anzubieten. Dies ist mittels des
Verkaufsausstellers mit seinem nach Vorgabe aufzuteilenden Gefache besonders
vorteilhaft möglich. Das Gefache erlaubt die übersichtliche Darbietung insbesondere von
ähnlichen Produkten einer Produktpalette, indem in jedem einzelnen Fach des
Verkaufsausstellers ein anderes Produkt aufbewahrt ist. Die unterschiedlichen Produkte
sind somit auf einen Blick zu erfassen, was die richtige Auswahl für den Kunden oder
Anbieter erleichtert.
Durch die an den Fächern vorgesehenen Stege wird ein unerwünschtes Herausfallen von
einzelnen Produktpackungen unterbunden. Darüber hinaus bieten die Stege eine
hervorragende Fläche, die mit Informationen über das Produkt, das sich in dem Fach hinter
dem Steg befindet, bedruckt werden kann.
Der Verkaufsaussteller kann auch mittels eines entsprechend geformten Drahts, der sich
innerhalb des Gehäuses befindet, an der Wand aufgehängt werden. Optional ist auch die
Verwendung als Standdisplay möglich.
Anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren wird eine besonders vorteilhafte
Ausführung des Verkaufsausstellers näher erläutert, ohne damit die Erfindung unnötig
einschränken zu wollen. Es zeigen
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Verkaufsaussteller in aufgefalteter,
verwendungsbereiter Position, wobei der Verkaufsaussteller zwei
Zwischenwände und einen Zwischenboden aufweist,
Fig. 2 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung des äußeren
Gehäuses des Verkaufsausstellers ohne Gefache,
Fig. 3 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung einer
Zwischenwand, die ein Teil des Gefaches bildet,
Fig. 4 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung eines
Zwischenbodens, der den anderen Teil des Gefaches bildet,
Fig. 5 in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt zur Herstellung des Bodenteils,
das auf den Boden des Gehäuses gelegt wird,
Fig. 6 den Verkaufsaussteller im annähernd vollständig flachgelegten Zustand,
Fig. 7 das Verfahren zum Auffalten des Verkaufsausstellers,
Fig. 8 das Verfahren zur Einkrempelung der Stegböden vor den einzelnen Fächern
des Gefaches.
Der in Fig. 1 dargestellte Verkaufsaussteller 1 besteht aus einem äußeren,
quaderförmigen Gehäuse 2 und einem in diesem Gehäuse 2 befindlichen Gefache 4, das
sich über die volle Tiefe des Gehäuses 2 erstreckt. Das Gehäuse 2 ist aus einer
rechteckigen linken Seitenwand 21, einer rechteckigen rechten Seitenwand 22 und jeweils
die beiden Seitenwände 21, 22 verbindenden Deckel 23 und Boden 24 aufgebaut. Alle vier
Teile 21, 22, 23, 24 sind zur Verstärkung der Stabilität des Verkaufsausstellers doppellagig
ausgeführt. Dazu sind jeweils an den beiden Seitenwänden 21, 22, dem Deckel 23 und
dem Boden 24 zusätzlich im wesentlichen rechteckig ausgeformte Teile (21′, 22′, 23′, 24′)
angelenkt, wobei die Verbindung jeweils über eine Falzlinie 255, 256, 257, 258 erfolgt.
Diese vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ werden jeweils in das Innere des Gehäuses 2 gekrempelt.
In dem Deckel 23 sind zwei "U"-förmige Schlitze 31, 32 ausgestanzt, die die Durchführung
zweier Haken 33, 34 eines entsprechend geformten Drahts 35 nach außen erlauben.
Gleichzeitig verhindern die vorgesehenen Laschen 31′, 32′ das Fallen des Drahts 35 in das
Innere des Verkaufsausstellers 1. Der Draht 35 erstreckt sich bevorzugt über die gesamte
Breite des Deckels 23 innerhalb des Gehäuses 2. An den passenden Stellen sind dabei in
den Draht 35 die beiden "U"-förmigen Haken 33, 34 eingeformt. Mit Hilfe dieser Haken 33,
34 kann der Verkaufsaussteller 1 besonders bequem an einer Wand aufgehängt werden.
In dem Gehäuse 2 ist ein Gefache 4 mit zwei rechteckigen Zwischenwänden 41, 42, die
ebenfalls zur Erhöhung der Festigkeit doppellagig ausgeführt sind, und einem
Zwischenboden 43 vorgesehen. Der Zwischenboden 43 weist einen Steg 45 auf, der im
rechten Winkel angelenkt ist, so daß der Steg 45 parallel zur Rückwand 7 ausgerichtet ist.
Auf dem Boden 24 des Gehäuses 2 ist ein weiteres Bodenteil 44 vorgesehen, das die
Bildung eines Stegs 46 wie beim Zwischenboden 43 ermöglicht.
Aus den beiden Seitenwänden 21′, 22′ sind entsprechend der Zahl von Zwischenböden 43
plus unterem Bodenteil 44 nachstehend näher erläuterte Nasen 213, 214, 223, 224
ausgestanzt, die zur Einkrempelung der Stege 45, 46 verwendet werden. Aus diesem
Grund sind in den Seitenwänden 21′, 22′ der ausgestanzten Nasenform entsprechend
geformte Ausschnitte 211, 212, 221, 222 vorhanden.
In Fig. 2 ist in einer Ansicht von oben der Faltzuschnitt 200 zur Herstellung des äußeren
Gehäuses 2 des Verkaufsausstellers 1 ohne Gefache 4 dargestellt. Die zentralen Elemente
des Faltzuschnitts 200 bilden die rechteckig geformten Seitenwände 21, 22, der Deckel 23
und der Boden 24. Die Seitenwände 21, 22 sind etwas länger als der Deckel 23 bzw. der
Boden 24, bevorzugt etwa 1,5 mal so lang, die Breite der vier Teile 21, 22, 23, 24 ist jeweils
identisch. Die linke Seitenwand 21 und der Boden 24 bzw. der Boden 24 und die rechte
Seitenwand 22 bzw. die rechte Seitenwand 22 und der Deckel 23 sind jeweils über eine
Falzlinie 251, 252, 253 miteinander verbunden.
In dem Deckel 23 sind zur Aufnahme der Haken 33, 34 zwei "U"-förmige Schlitze 31, 32
ausgestanzt, so daß die rechteckig geformten Laschen 31′, 32′ gebildet werden. Der
Deckel 23 weist darüber hinaus noch eine Lasche 25 auf, die ebenfalls mittels einer
Falzlinie 254 mit diesem verbunden ist. Die Lasche 25 stellt bei der Vorkonfektionierung des
Gehäuses 2 die Verbindung zwischen Deckel 23 und linker Seitenwand 21 sicher, indem
die Lasche 25 an die innere Seite der linken Seitenwand 21 befestigt, bevorzugt geklebt,
wird. Auf diese Weise entsteht ein geschlossener Rahmen, der aber durch die
vorhandenen Falzlinien 251, 252, 253, 254 flexibel ist, d. h., der auch flach zusammengelegt
werden kann.
An den vier Teilen 21, 22, 23, 24 sind jeweils über Falzlinien 255, 256, 257, 258 rechteckig
ausgeformte Teile 21′, 22′, 23′, 24′ angelenkt, deren Länge jeweils mit dem
korrespondierendem Teil 21, 22, 23, 24 übereinstimmt, an dem diese Teile 21′, 22′, 23′,
24′ angelenkt sind. Weiterhin weisen die vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ jeweils die gleiche
Breite auf, die aber etwas geringer als die der Teile 21, 22, 23, 24 ist. Diese vier Teile 21′,
22′, 23′, 24′ dienen dazu, die Seitenwände 21, 22, den Deckel 23 und den Boden 24
jeweils doppellagig auszuführen.
In den Seitenwänden 21′, 22′ sind Nasen 213, 214, 223, 224 ausgestanzt, die zur
Einkrempelung und Arretierung, also zur Stabilisierung der eingekrempelten Stege 45, 46
verwendet werden. Da alle Nasen 213, 214, 223, 224 die gleiche Form aufweisen, wird
beispielhaft für alle anderen die Nase 213 näher beschrieben. Die Nase 213 weist eine im
wesentlichen rechteckige Form auf, deren eine Ecke 290 leicht viertelkreisförmig
abgerundet ist. Weiterhin wird die Nase 213 derart aus der Wand 21′ gestanzt, daß eine
kleine Lasche 291 an der Ecke verbleibt, die der abgerundeten Ecke 290 gegenüberliegt.
Durch das Ausstanzen der Nasen 213, 214, 223, 224 ergeben sich entsprechend geformte
Ausstanzungen 211, 212, 221, 222 in den beiden Seitenwänden 21′, 22′. Zur Aufnahme
des Zwischenbodens 43 in das Gefache 4 bei der Konfektionierung des
Verkaufsausstellers 1 ist an den Ausstanzungen 211, 221 jeweils ein Einsteckschlitz 215,
225 vorhanden, der ungefähr bis zur Mitte der Breite der Seitenwände 21′, 22′ reicht.
Die Rückwand 7 wird aus vier Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 gebildet, die jeweils über
Falzlinien 259, 260, 261, 262 mit dem entsprechenden Teil 21, 22, 23, 24 verbunden sind.
Die vier Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 ergeben zusammen eine sich beim Aufrichten des
Verkaufsausstellers 1 automatisch schließende Rückwand 7 gemäß des ECMA-Codes A
510.
An der hauptsächlich rechteckig geformten Rückwandlasche 71 ist eine Einstecklasche 711
vorgesehen. Über die Falzlinie 263 erlangt ein annähernd dreieckig geformter Abschnitt 712
der Rückwandlasche 71 die Möglichkeit, in einem Winkel von maximal 180° gegenüber der
Rückwandlasche 71 abgeknickt zu werden. Dieser Abschnitt 712 ist zur
Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 bevorzugt über einen Kleberpunkt 713 mit der
Rückwandlasche 74 unlösbar verbunden. Weiterhin weist die Rückwandlasche 71 eine
Ausstanzung 714 in Form eines leicht schiefen Trapezes auf, wobei die linke obere Ecke
der kürzeren Seite des Trapezes in der Verlängerung der Falzlinie 263 liegt. Die Höhe des
Trapezes und damit die Tiefe der Ausstanzung 714 ist so gewählt, daß die Länge der
Strecke x genau der halben Länge der Strecke y entspricht, also der halben Länge des
Deckels 23. Schließlich kann der Abschnitt 712 noch eine fast dreieckig geformte
Ausstanzung 715 aufweisen.
Die Rückwandlasche 74 besitzt die Form eines ebenfalls leicht schiefen Trapezes. Die
Höhe des Trapezes z ist vorzugsweise etwas geringer als die Länge der Strecke x. Der
Winkel zwischen Falzlinie 260 und Kante 741 liegt vorzugsweise im Bereich von 60° bis
80°, der zwischen Falzlinie 260 und Kante 742 beträgt vorzugsweise 45°. Zur Aufnahme
der Einstecklasche 721 ist an entsprechender Position an der Falzlinie 260 in der
Rückwandlasche 74 ein Einsteckschlitz 743 vorgesehen. Die Länge des Einsteckschlitzes
743 entspricht der der Einstecklasche 721. Um eine Arretierung der Einstecklasche 721 in
dem Einsteckschlitz 743 zu erreichen, ist an der Einstecklasche 721 zusätzlich eine
entsprechend ausgeformte Nase 721′ ausgebildet, die eine Verhakung der Einstecklasche
721 in dem Einsteckschlitz 743 hervorruft. Zur Vereinfachung des Herausziehens der
Einstecklasche 721 aus dem Einsteckschlitz 743 weist dieser mittig eine halbkreisförmige
Aussparung auf.
Damit die Einstecklaschen 711, 721 ohne Schwierigkeiten in die Einsteckschlitze 733, 743
eingeführt werden können, sind in den Teilen 23′, 24′ jeweils entsprechend der Größe der
Einstecklaschen 711, 721 rechteckig geformte Aussparungen 231, 241 vorhanden.
Die Form der Rückwandlasche 72 entspricht der der Rückwandlasche 71, die der
Rückwandlasche 73 der der Rückwandlasche 74. Die Rückwandlasche 73 weist gegenüber
der Rückwandlasche 74 lediglich zusätzlich die beiden rechteckigen Schlitze 31, 32 zur
Aufnahme des Drahts 35 auf.
Zur Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 wird zunächst die Lasche 25 mit dem Boden 21
verklebt, so daß sich ein geschlossener Rahmen ergibt. Dieser Rahmen wird flach gelegt.
Die Abschnitte 712, 722 werden um 180° geknickt, so daß diese unterhalb der
Rückwandlaschen 71, 72 liegen. Anschließend werden der Abschnitt 712 über den
Klebepunkt 713 mit der Rückseite der Rückwandlasche 73 und der Abschnitt 722 über den
Klebepunkt 723 mit der Rückseite der Rückwandlasche 74 verklebt. Schließlich werden die
vier Teile 21′, 22′, 23′, 24′ jeweils in das Innere des Gehäuses 2 geknickt.
Die Fig. 3 zeigt in einer Ansicht von oben stellvertretend für alle weiteren Zwischenwände
den Faltzuschnitt 40 zur Herstellung der Zwischenwand 41, die ein Teil des Gefaches 4
bildet.
Auch die Zwischenwand 41 ist doppellagig. Dazu ist an der Wand 410 der Zwischenwand
41 über die Falzlinie 411 eine rechteckig geformte Wand 410′ angelenkt, die die gleiche
Länge, aber eine etwas kleinere Breite als die Wand 410 aufweist. An den Kanten der
Wand 410, die rechtwinklig zur Falzlinie 411 liegen, sind zwei rechteckig geformte Laschen
412, 413 über die Falzlinien 414, 415 angebracht. Die Laschen 412, 413 dienen dazu, die
Zwischenwand 41 fest mit dem Gehäuse 2 zu verbinden, indem die Lasche 412 über den
mit einer Klebebeschichtung versehenen Punkt 412′ auf das Teil 24′ und die Lasche 413
über den ebenfalls mit einer Klebebeschichtung versehenen Punkt 413′ auf das Teil 23′
geklebt werden, nachdem die Laschen 412, 413 zuvor um einen Winkel von 90°
umgeknickt worden sind. Die Lasche 412 ist dabei aus optischen Gründen etwas kleiner als
die Lasche 413. In der Wand 410′ sind zwei Nasen 416, 417 ausgestanzt, deren Größe
genau der der anderen Nasen 213, 214, 223, 224 entspricht. Es fehlt lediglich jeweils eine
der Lasche 291 entsprechende Lasche. Damit der Zwischenboden 43 mit der
Zwischenwand 41 verbunden werden kann, befinden sich in der Wand 410 und der Wand
410′ jeweils ein ausgestanzter Schlitz 418, 419, der sich ausgehend von der Falzlinie 411
zumindest bis zur Mitte der jeweiligen Wand 410, 410′ erstreckt. Auf welcher Höhe der
Falzlinie 411 die Schlitze 418, 419 angeordnet sind, richtet sich nach der Höhe, in der der
Zwischenboden 43 innerhalb des Verkaufsausstellers 1 erwünscht ist.
Die Fig. 4 zeigt in einer Ansicht von oben stellvertretend für alle weiteren Zwischenböden
den Faltzuschnitt 400 zur Herstellung eines Zwischenbodens 43, der den anderen Teil des
Gefaches 4 bildet.
Der Zwischenboden 43 besteht aus einem zentralen, im wesentlichen rechteckig geformten
Teil 430, dessen Länge und Breite etwas geringer als die des Bodens 24 ist, so daß der
Zwischenboden 43 problemlos in das aufgefaltete Gehäuse 2 eingeführt werden kann. An
einer Längsseite des Zwischenbodens 43 ist über eine Falzlinie 450 ein Steg 45 angelenkt,
der sich über die gesamte Länge der Kante erstreckt, wobei die Breite oder die Höhe des
Stegs 45 beliebig wählbar sind. Die Ecken der anderen Längsseite des Teils 430 sind
bevorzugt ebenfalls viertelkreisförmig abgerundet.
An der der Falzlinie 450 gegenüber liegenden Kante des Stegs 45 sind über eine
Doppelfalzlinie 451 drei einzelne Laschen 452, 453, 454 mit dem Steg 45 verbunden. Die
Breite dieser Laschen 452, 453, 454 entspricht der des Stegs 45. Die Länge der einzelnen
Laschen 452, 453, 454 ist von der Vorgabe der Abstände Seitenwand/Zwischenwand 22/41
oder 21/42 bzw. Zwischenwand/Zwischenwand 41/42 abhängig. Hier weisen alle drei
Laschen 452, 453, 454 die gleiche Länge auf. Jede der Laschen 452, 453, 454 besitzt an
der der Doppelfalzlinie 451 gegenüber liegenden Kante mittig eine kleine Einstecklasche
455, 456, 457. Diese Einstecklaschen 455, 456, 457 werden bei der Einkrempelung des
Stegs 45 in entsprechend in dem Teil 430 vorhandene, rechteckig geformte
Einsteckschlitze 435, 436, 437 gesteckt und geben somit der Einkrempelung der Laschen
452, 453, 454 den notwendigen Halt.
Weiterhin weist das Teil 430 an zwei Falzlinien 431, 432 hängende Einstecklaschen 433,
434 auf. Diese Einstecklaschen 433, 434 werden bei der Einführung des Zwischenbodens
43 in das Gehäuse 2 durch die in den Wänden 21′, 22′ befindliche Ausstanzungen 211,
221 jeweils zwischen die beiden Wände 21, 21′ bzw. 22, 22′ geschoben. Auf diese Weise
ist eine vertikale Bewegung des Zwischenbodens 43 am Rand desselben ausgeschlossen.
Die Höhe der Einstecklaschen 433, 434 ist deshalb geringer als die der Ausstanzungen
211, 221. Die Länge der Einstecklaschen 433, 434 ist geringer als die Breite des Teils 430.
Die Länge der Falzlinien 431, 432 korrespondiert mit der Länge der Einsteckschlitze 215,
225, weil die zwischen Teil 430 und den Einstecklaschen 433, 434 liegenden
Einsteckschlitze 431′, 432′ in die Einsteckschlitze 215, 225 eingeführt werden, so daß sich
eine feste Steckverbindung ergibt.
Damit der Zwischenboden 43 zur Bildung des Gefaches 4 mit den Zwischenwänden 41, 42
verbunden werden kann, weist der Zwischenboden 43 zwei weitere Einsteckschlitze 438,
439 auf. Deren Lage und Länge ist abhängig von den gewählten Ausmaßen der
Einsteckschlitze 418, 419 in der Zwischenwand 41 bzw. den Einsteckschlitzen in anderen
Zwischenwänden, weil auch diese Einsteckschlitze so ineinander geschoben werden, daß
sich eine feste Verbindung ergibt.
Die Fig. 5 zeigt in einer Ansicht von oben den Faltzuschnitt 401 zur Herstellung des
Bodenteils 44, das direkt auf dem Boden 24 des Gehäuses 2 vorgesehen wird.
Das Bodenteil 44 entspricht in seinem Aufbau und seinen Bemaßungen dem
Zwischenboden 43, allerdings gibt es eine Ausnahme. Da das Bodenteil 44 direkt auf dem
Boden 24 innerhalb des Verkaufsausstellers gelegt wird, ist eine horizontale Bewegung des
Bodenteils 44 unter Belastung am Rand desselben ausgeschlossen. Aus diesem Grund
sind beim Faltzuschnitt 401 des Bodenteils 44 keine an dem Teil 440 seitlich angebrachte
Einstecklaschen wie beim Zwischenboden 43 vorgesehen.
Die Fig. 6 zeigt den Verkaufsaussteller 1 im annähernd vollständig flach gelegten Zustand.
Die Vorkonfektionierung des Gehäuses 2 ist erfolgt, sowie das Gefache 4 aus den
Zwischenwänden 41, 42, dem Zwischenboden 43 und dem Bodenteil 44 in dem Gehäuse 2
aufgebaut ist. Die zur Einkrempelung der Stege 45, 46 benötigten Nasen 213, 214, 223,
224, 416, 417,426, 427 ragen aus den Seitenwänden 21′, 22′ und den Zwischenböden 41,
42 hervor. Weiterhin sind die Laschen 452, 453, 454, 462, 463, 464 nicht eingekrempelt.
Von der sich automatisch schließenden Rückwand 7 sind die einzelnen Rückwandlaschen
71, 72, 73, 74 dargestellt. Aus dem Deckel 23 ragen die beiden Haken 33, 34 des Drahts
35 hinaus.
In diesem Zustand erfolgt der Transport des Verkaufsausstellers 1 zum Kunden. Die
Möglichkeit, den gesamten Verkaufsaussteller 1 derart platzsparend zusammen legen zu
können, ohne daß zur endgültigen Aufrichtung viel Mühe notwendig ist, stellt den
Hauptvorteil der Erfindung dar.
Die Fig. 7 und 8 zeigen die endgültige Konfektionierung des Verkaufsausstellers, wie
sie vom Kunden schnell und einfach vorgenommen wird.
In der Fig. 7 ist das Verfahren zum Auffalten des Verkaufsausstellers 1 dargestellt.
Durch gleichzeitigen Druck auf die durch die Pfeile markierten Punkte an den
Seitenwänden 21, 22 schließt sich die Rückwand 7 mit den vier einzelnen
Rückwandlaschen 71, 72, 73, 74 selbsttätig. Zur sicheren Fixierung der Rückwand 7
müssen nur noch die beiden Einstecklaschen 711, 721 gemäß dargestellten Pfeilen in die
entsprechenden Einsteckschlitze 733, 743 eingeführt werden.
Innerhalb des Verkaufsausstellers 1 richtet sich gleichzeitig selbsttätig das Gefache 4 auf.
Die Fig. 8 zeigt das abschließende Verfahren zur Einkrempelung der Stege 45, 46 vor den
einzelnen Fächern des Gefaches 4. Dazu werden alle Nasen 213, 214, 223, 224, 416, 417,
426, 427 entsprechend den eingezeichneten kleinen Pfeilen um 90° nach innen gebogen,
so daß die Nasen 213, 214, 223, 224, 416, 417, 426, 427 parallel zu den Stegen 45, 46
ausgerichtet sind. Dann wird jede einzelne der Laschen 452, 453, 454, 462, 463, 464 derart
um insgesamt 180° gemäß den dargestellten großen Pfeilen um je nach Fall eine oder zwei
Nasen gekrempelt, daß zum einen die Einstecklaschen 455, 456, 457, 465, 466, 467 in den
jeweils korrespondierenden Einsteckschlitz 435, 436, 437, 445, 446, 447 eingeführt werden
und zum anderen die Stege 45, 46 eine abschließende Kante für alle Fächer des Gefaches
4 bilden. Damit entsteht eine feste Fixierung der Krempelung der Stege 45, 46, die sich von
selbst nicht lösen kann.
Claims (7)
1. Verkaufsaussteller, insbesondere für verpackte Pharmaprodukte oder dergleichen,
bestehend aus einem quaderförmigen, einseitig offenen Gehäuse mit einer linken und
einer rechten Seitenwand, einem oberen Deckel und einem unteren Boden, wobei
letztere die linke und die rechte Seitenwand miteinander verbinden, mit einer Rückwand,
die aus vier Rückwandlaschen aufgebaut ist, die über Falzlinien mit den Seitenwänden,
dem Deckel und dem Boden verbunden sind, wobei in dem Gehäuse zumindest eine
weitere Zwischenwand vorgesehen ist, die parallel zur linken bzw. rechten Seitenwand
ausgerichtet ist und die fest mit dem Deckel und dem Boden verbunden ist, und wobei in
dem Gehäuse zumindest ein weiterer Zwischenboden vorgesehen ist, der parallel zum
Boden ausgerichtet ist und der mit der Zwischenwand verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die vier Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) des Gehäuses (2) so angeordnet sind, daß im flach gelegten Zustand des Gehäuses (2) die Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) außerhalb des Rahmens liegen, der von den Seitenwänden (21, 22), dem Deckel (23) und dem Boden (24) gebildet wird,
- b) der gesamte Verkaufsaussteller (1) durch einfaches Aufschwenken des Rahmens aus den Seitenwänden (21, 22), dem Deckel (23) und dem Boden (24) aufgefaltet wird, wobei sich die Rückwand (7) aus den vier Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) automatisch auffaltet und sich aus der oder den Zwischenwänden (41, 42) und dem oder den Zwischenböden (43) ein Gefache (4) aufbaut.
2. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Gefache
(4) über die volle Tiefe des Gehäuses (2) erstreckt.
3. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände
(21, 22), der Deckel (23) und der Boden (24) des Gehäuses (2) doppellagig ausgeführt sind.
4. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei
Rückwandlaschen (71, 72) der vier Rückwandlaschen (71, 72, 73, 74) jeweils eine kleinere
Arretierungslasche (711, 721) vorhanden ist.
5. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der oder den
Zwischenwänden (41, 42) über Falzlinien (414, 415, 424, 425) zumindest zwei weitere
Laschen (412, 413, 422, 423) angelenkt sind.
6. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Zwischenböden (43) und/oder das Bodenteil (44) jeweils einen über eine Falzlinie (451, 461)
angelenkten Steg (45, 46) aufweisen, der bei vollständig konfektioniertem
Verkaufsaussteller (1) bevorzugt in einem Winkel von 90° zum Boden (24) ausgerichtet ist.
7. Verkaufsaussteller gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der oder den
Zwischenwänden (41, 42) sowie in den beiden Seitenwänden (21′, 22′) Nasen (213, 214,
223, 224, 416, 417, 426, 427) ausgestanzt sind, die der Einkrempelung und Arretierung
der Stege (45, 46) dienen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995134000 DE19534000A1 (de) | 1995-09-14 | 1995-09-14 | Verkaufsaussteller |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995134000 DE19534000A1 (de) | 1995-09-14 | 1995-09-14 | Verkaufsaussteller |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19534000A1 true DE19534000A1 (de) | 1997-03-20 |
Family
ID=7772101
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995134000 Withdrawn DE19534000A1 (de) | 1995-09-14 | 1995-09-14 | Verkaufsaussteller |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19534000A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN110203507A (zh) * | 2019-05-10 | 2019-09-06 | 杭州秉信环保包装有限公司 | 组合式可转动展示纸箱裁片和组合式可转动展示纸箱 |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US3228581A (en) * | 1963-04-03 | 1966-01-11 | Baltimore Box Company | Divided carton |
| DE4223743A1 (de) * | 1992-07-18 | 1994-01-20 | Braun Ag | Verpackung |
| DE9402889U1 (de) * | 1994-02-22 | 1994-04-28 | Schalück, Peter, 23812 Wahlstedt | Verpackung mit integriertem Verpackungseinsatz |
| GB2284803A (en) * | 1993-12-16 | 1995-06-21 | Smith David S Packaging | A blank assembly and container |
-
1995
- 1995-09-14 DE DE1995134000 patent/DE19534000A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (4)
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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