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DE19533178A1 - Zylinder - Google Patents

Zylinder

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Publication number
DE19533178A1
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DE
Germany
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cylinder
slot
legs
plate
spindle
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DE19533178A
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DE19533178C2 (de
Inventor
Juergen Stiel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer Albert AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/08Cylinders
    • B41F13/085Cylinders with means for preventing or damping vibrations or shocks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
    • B41F27/12Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes
    • B41F27/1218Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes comprising printing plate tensioning devices
    • B41F27/1225Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes comprising printing plate tensioning devices moving in the printing plate end substantially rectilinearly

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Supply, Installation And Extraction Of Printed Sheets Or Plates (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Zylinder mit einem engen Schlitz zum Befestigen eines Aufzuges einer Rotationsdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Die DE 32 46 039 A1 zeigt einen Zylinder einer Druckmaschine, der zur Aufnahme von Enden einer Druckplatte oder eines Gummituches einen nach außen offenen Spalt besitzt. Dieser Spalt ist bezogen auf eine zur Drehachse des Zylinders parallele Mantellinie schräggestellt. Die durch den Spalt reichenden Enden eines Gummituches werden durch eine Klemmeinrichtung gehalten.
In der US 31 66 012 A ist ein Gummizylinder mit in axialer Richtung verdrehten Gruben beschrieben. Gummitücher werden auf diesem Gummizylinder mittels einer Spannspindel befestigt.
Nachteilig an diesen Zylindern ist, daß durch Zusammenwirken von schrägverlaufenden Spalt und von auf den Aufzug wirkenden Umfangskräften Axialkräfte erzeugt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zylinder mit einem engen Schlitz einer Rotationsdruckmaschine zu schaffen, mit dem ein Zusammenwirken mit einem zweiten Zylinder stoßarm erfolgt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß beim Abrollen zweier Zylinder auch im Bereich derer Kanäle tragende Berührzonen vorhanden sind. Dadurch werden Schwingungen, die infolge eines sogenannten Kanalschlages hervorgerufen werden, erheblich reduziert, womit eine verbesserte, streifenarme Druckqualität erreicht wird. Auch wird damit Verschleiß mechanischer Bauteile reduziert. Vorteilhaft ist, daß durch die Verwendung von dünnen Platten sowohl als Druckplatten als auch als Trägerplatten für Gummitücher eine Breite eines Schlitzes minimal ist, so daß ein nichtdruckender Bereich klein gehalten werden kann, was bei gleichbleibenden Zylinderdurchmesser zu einer besseren Ausnutzung einer zu bedruckenden Bahn führt, d. h. die Wirtschaftlichkeit der Druckmaschine wird erhöht. Auch werden durch den engen, pfeilförmigen Schlitz Störungen einer Einfärbung der Druckplatte bzw. Rückwirkungen auf ein Farbwerk reduziert.
Durch symmetrische, zackenförmige abgekanteten Enden ist eine axialkräftearme Befestigung der Platten auf dem Zylinder möglich. Passerprobleme oder Deformationen der Platte durch diese bisher auftretenden Axialkräfte werden vermieden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Druckwerkes mit erfindungsgemäßen Zylindern;
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer abgewickelten Mantelfläche eines erfindungsgemäßen Zylinders;
Fig. 3 einen schematischen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Zylinders in Einführstellung;
Fig. 4 einen schematischen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Zylinder in Klemmstellung;
Fig. 5 einen schematischen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Zylinder während des Aushebevorganges.
Ein Druckwerk 1 einer Rotationsdruckmaschine besteht beispielsweise aus zwei Gummizylindern 2, 4 und aus zwei zugeordneten Plattenzylindern 3, 6. Zwischen den Gummizylindern 2, 4 wird in bekannter Weise eine Bahn bedruckt. Eine Ausgestattung der Erfindung wird beispielhaft an dem unteren Gummizylinder 4 beschrieben:
Ein Zylinder 4 einer Rotationsdruckmaschine ist zur Aufnahme eines Aufzuges - insbesondere von biegsamen Platten 7 mit abgekanteten Enden 8, 9 - mit mindestens einem sich von einer Mantelfläche 12 des Zylinders 4 in sein Inneres 13 erstreckenden, engen Schlitz 14 versehen.
Bei der Platte 7 mit einer Dicke d7, z. B. d7 = 0,3 mm, handelt es sich vorzugsweise um Druckplatten oder um Trägerplatten mit z. B. darauf befestigten Gummitüchern. Ein Schenkel 16 des vorlaufenden Endes 8 ist im vorliegenden Beispiel länger als ein entsprechender Schenkel 17 des nach laufenden Endes 9 der Platte 7. Ist die Platte 7 mit einem Gummituch beschichtet, weisen die Schenkel 16, 17 vorzugsweise kein Gummituch auf.
Der Schlitz 14 ist im Querschnitt vorzugsweise rechteckig, von zwei zueinander parallelen Seitenflächen 18, 19 und einer Grundfläche 21 begrenzt, ausgebildet. Eine von den beiden Seitenflächen 18, 19 begrenzte Breite b14 des Querschnittes des Schlitzes 14 weist an seinem im Bereich der Mantelfläche 12 liegenden Anfang 22 etwas mehr als die doppelte Dicke d7 der Platte 7 auf, d. h. beispielsweise b14 = 1 mm.
Bezüglich einer an der Mantelfläche 12 im Bereich des Schlitzes 7 anliegenden Tangente 23 ist der Schlitz 14 beispielsweise um einen Neigungswinkel Alpha, z. B. Alpha = 45°, geneigt.
Der Schlitz 14 besteht in axialer Richtung aus mindestens zwei Schenkel 61, 62. Diese Schenkel 61, 62, d. h. deren jeweilige Seitenflächen 18, 19, 63, 64, stoßen in einem ersten Ausführungsbeispiel auf einer Zylinderhalbierenden 54 in einem Knickpunkt 66 aneinander und schliefen dabei einen Öffnungswinkel Beta, z. B. Beta = 0,2° ein. Der Knickpunkt 66 liegt im Schnittpunkt einer parallel zu einer Drehachse 11 des Zylinders 4 verlaufenden Mantellinie 24 und der Zylinderhalbierenden 54.
Zwei Enden 26, 27 des Schlitzes 14, d. h. der jeweiligen Seitenflächen 18, 63, sind in Umfangsrichtung jeweils um eine Länge l, z. B. l = 2 mm, zu der Mantellinie 24 und damit zu dem Knickpunkt 66 versetzt. Die Länge l dieses Versatzes ist mindestens so groß wie die Breite b14 des Schlitzes 14. Weist ein Übergang der Seitenflächen 18, 19, 63, 64 des Schlitzes 14 in die Mantelfläche 12 des Zylinders 4 jeweils eine Rundung 28, 29 mit einem Radius r28, r29, z. B. r28, r29 = 0,5 mm, auf, entspricht die Länge l, z. B. 2,5 mm, des Versatzes mindestens einer Summe aus den beiden Radien r28, r29 der Seitenflächen 18, 19 und der auf die Mantelfläche 12 projizierten Breite b14 des Schlitzes 14, die einer nichttragenden Breite b14′ z. B. 2,5 mm des Schlitzes 14 entspricht. Der Schlitz 14 ist also mindestens um eine einer nichttragenden Breite b14′ des Schlitzes 14 entsprechenden Länge l abgewinkelt. Der Schlitz ist im ersten Ausführungsbeispiel pfeilförmig und achsensymmetrisch bezüglich der Zylinderhalbierenden 54 angeordnet. Dieses Ausführungsbeispiel eignet sich insbesondere für Gummizylinder 24.
In einem zweiten Ausführungsbeispiel ist beispielsweise ein Plattenzylinder 3, 6 zur Aufnahme von vier nebeneinanderliegenden Platten dargestellt.
Dabei besteht ein Schlitz 48 aus acht Schenkeln 67-76, die in vier Knickpunkten 77, 78, 79, 81 einen Öffnungswinkel Eta bilden. Somit weist dieser Schlitz 48 einen zackenförmigen (mit vier Zacken) Verlauf auf. Jede der vier zugehörigen Platten ist dabei pfeilförmig abgekantet.
Es ist natürlich auch möglich den Schlitz 48 mit einer größeren Anzahl von Knickpunkten 77, 78, 79, 81 zu versehen.
In den Ausführungsbeispielen ist der Schlitz 14, 48 in axialer Richtung durchlaufend ausgeführt, d. h. die Schenkel 61, 62, 67-76 verlaufen direkt ineinander. Es ist aber auch möglich im Bereich des Knickpunktes 66 den Schlitz 14, 48 nicht durchgängig auszuführen. Das verbleibende Stück der Mantelfläche 12 oder ein spezielles Einsatzstück dient dann mit einer darauf angepaßten Platte 7 zur Festlegung des Seitenregisters. Die Platte 7 weist dann an ihren abgekanteten Enden 8, 9 eine darauf angepaßte Aussparung auf.
An einem im Inneren 13 des Zylinders 4 liegenden Ende 31 des Schlitzes 14 ist eine schräg zu dem Schlitz 14, parallel zu der achsparallelen Mantellinie 24 verlaufende Bohrung 32 in dem Zylinder 4 angebracht. Der Schlitz 14 tangiert die Bohrung 32 in Form einer Sehne, so daß die Bohrung 32 mit dem Schlitz 14 in Verbindung steht. Dazu kann der Schlitz sich in Richtung der Bohrung verbreitert ausgeführt sein. Im vorliegenden Beispiel befindet sich eine virtuelle Fortsetzung einer Mantelfläche 33 der Bohrung 32 in einem Abstand a, z. B. a = 0,4 mm, zu der der Bohrung 32 abgewandten Seitenfläche 18 des Schlitzes 14.
In dieser Bohrung 32 ist ein Schwenkhebel 34, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel als eine Spindel 34 mit einem Radius r34, z. B. r34 = 15 mm, ausgeführt ist, um ihre Längsachse 39 schwenkbar zentrisch gelagert. Diese Spindel 34 ist in axialer Richtung mit mehreren von radial nach außen wirkenden Druckstücken 36 versehen. Die Druckstücke 36 sind so in der Spindel 34 befestigt, daß deren Drucknocken 37 über eine Mantelfläche 38 der Spindel 34 hinaus federnd wirken können. Im dargestellten Beispiel sind die Drucknocken 37 an ihrem äußeren Ende mit einer Kugelkuppe versehen, aber es sind auch zylindersegmentförmige Ausgestaltungen möglich, so daß sich für jeden Drucknocken 37 beispielsweise eine Linienförmige Berührzone ergibt. Von dem Bereich der Spindel 34 ausgehend, in dem die Druckstücke 36 angeordnet sind, weist die Mantelfläche 38 der Spindel 34 über einen Winkel Gamma, z. B. Gamma = 80°, bezogen auf eine Längsachse 39 der Spindel 34 eine Mantelfläche 41 mit reduziertem Radius r41, z. B. r41 = 14,5 mm, auf. Daran schließt sich im vorliegenden Beispiel ein Bereich an, der sich über einen Winkel Delta, z. B. Delta = 90°, erstreckt, in dem diese reduzierte Mantelfläche 41 in axialer Richtung gesehen nur partiell als in Umfangsrichtung verlaufende U-förmige Nuten 42 ausgeführt ist. Am Ende dieser U-förmigen Nuten 42 ist ein axial verlaufender, sich radial von der Mantelfläche 38 in ein Inneres der Spindel 34 erstreckender Schlitz 43 eingebracht. In diesem Schlitz 43 sind Enden 44 von biegeelastischen, aber drucksteifen Ausstoßern 46 eingehängt, die im vorliegenden Beispiel als Blattfedern ausgeführt sind. Diese Ausstoßer 46 passen sich im eingebauten Zustand der Form der Spindel 34 an. Die Ausstoßer 46 erstrecken sich über eine Länge l46, z. B. l46 = 25 mm, bis an den Bereich der reduzierten Mantelfläche 41 der Spindel 34 und weisen eine Dicke d46, z. B. d46 = 0,5 mm, auf.
Anstelle einer achsparallel verlaufender Spindel 34 ist es auch möglich mehrere, der Anzahl der Schenkel 61, 62 entsprechenden Spindeln parallel zu dem Verlauf des Schlitzes 14 anzuordnen. Diese Spindeln können dann mittels drehsteifer, Winkelversatz ausgleichender Kupplungen verbunden sein.
Diese mit zick-zack-förmigen Schlitzen 14, 47, 48, 49 versehenen Zylinder 2, 3, 4, 6 sind vorzugsweise derart miteinander synchronisiert, daß Enden 26, 51 bzw. 27, 52 zweier Schlitze 14, 49 bzw. 47, 14 bzw. 47, 48 zweier zusammenwirkender Zylinder 4, 2 bzw. 2, 3 bzw. 4, 6 auf einer abgewickelten Mantelfläche 53 mindestens um die Länge l der Schrägung eines Schlitzes 14, 47, 48, 49 versetzt sind. Somit ergeben sich bezüglich der Zylinderhalbierenden 54 achsensymmetrische Berührzonen.
Das Befestigen und Entfernen einer Platte 7 erfolgt erfolgt - beispielhaft am Plattenzylinder 4 beschrieben - folgendermaßen:
In einer Einführstellung (Fig. 3) der Spindel 34 befindet sich die reduzierte Mantelfläche 41 der Spindel 34 im Bereich des Schlitzes 14. In dieser Stellung werden die beiden abgekanteten Enden 8, 9 der Platte 7 in den Schlitz 14 geführt, wobei die reduzierte Mantelfläche 41 als Führung dient. Zum Klemmen der Enden 8, 9 der Platte 7 wird die Spindel 34 entgegen dem Uhrzeigersinn soweit gedreht, bis die Druckstücke 36 annähernd lotrecht gerichtet bezüglich der Schenkel 16, 17 der Enden 8, 9 der Platte 7 stehen. Die Drucknocken 37 der Druckstücke 36 werden mittels sich an der Spindel 34 abstützende Federkraft gegen die Schenkel 16, 17 der Enden 8, 9 der Platte 7 gepreßt. Somit sind die Enden 8, 9 der Platte 7 im Schlitz 14 des Zylinders 4 zwischen der Seitenfläche 18 des Schlitzes 14 und den Drucknocken 37 eingeklemmt (Fig. 4). Hierbei sind Federkraft und Federweg derart bemessen, daß eine sichere Klemmung erfolgt. Durch das Drehen der Spindel 34 entgegen dem Uhrzeigersinn, d. h. mit den wirkenden Drucknocken 37 in Richtung Inneres 13 des Zylinders 4, erfolgt mittels einer nach innen wirkenden Zugkraft ein Straffen der Enden 8, 9. In dieser Klemmstellung wird die Spindel 34 arretiert.
Zum Entfernen der Platte 7 wird die Spindel 34 im Uhrzeigersinn gedreht, worauf die Druckstücke 36 die Enden 8, 9 freigeben. Die Druckstücke 36 werden in die Bohrung 32 geführt, in der sich die Druckstücke 36 an der Mantelfläche 33 der Bohrung 32 abstützen. Durch die Drehbewegung der Spindel 34 gelangen nun Enden 56 der Ausstoßer 46 in den Bereich des nachlaufenden Endes 9 der Platte 7 und stoßen gegen eine Stirnseite 57 des Schenkels 17 des nachlaufenden Endes 9. Im Verlauf der weiteren Drehbewegung federn die Ausstoßer 46 nach außen in ihre Strecklage, so daß die Ausstoßer 46 tangential bezüglich der Spindel 34 stehen und im Schlitz 14 verlaufen. Die Spindel 34 wird soweit verdreht bis die Enden 56 der Ausstoßer 46 kurz unter der Mantelfläche 12 des Zylinders 4 stehen. Das nachlaufende Ende 9 der Platte 7 ist mittels der Ausstoßer 46 vollständig aus dem Schlitz 14 entfernt und kann durch die Eigenspannung der Platte 7 von der Mantelfläche 12 des Zylinders 4 wegfedern.
Anstelle der mit einer auf die Drucknocken 37 wirkenden Druckfeder versehenen Druckstücke 36 können auch beispielsweise in Umfangsrichtung angeordnete, vorgespannte Blattfedern, die über die Mantelfläche 38 der Spindel 34 hinausragen, angeordnet sein.
Bezugszeichenliste
1 Druckwerk
2 Gummizylinder
3 Plattenzylinder
4 Gummizylinder/Zylinder
5 -
6 Plattenzylinder
7 Platte
8 Ende (7)
9 Ende (7)
10 -
11 Drehachse (4)
12 Mantelfläche (4)
13 Inneres (4)
14 Schlitz (4)
15 -
16 Schenkel (8)
17 Schenkel (9)
18 Seitenfläche (14)
19 Seitenfläche (14)
20 -
21 Grundfläche (14)
22 Anfang (14)
23 Tangente
24 Mantellinie (4)
25 -
26 Ende (14)
27 Ende (14)
28 Rundung (18)
29 Rundung (19)
30 -
31 Ende
32 Bohrung
33 Mantelfläche (32)
34 Spindel
35 -
36 Druckstück
37 Drucknocken
38 Mantelfläche (34)
39 Längsachse (34)
40 -
41 Mantelfläche (34), reduziert
42 Nut, U-förmig
43 Schlitz
44 Enden (46)
45 -
46 Ausstoßer
47 Schlitz (2)
48 Schlitz (3)
49 Schlitz (6)
50 -
51 Ende (48)
52 Ende (48)
53 Mantelfläche
54 Zylinderhalbierende
55 -
56 Ende
57 Stirnseite
58 -
59 -
60 -
61 Schenkel (14)
62 Schenkel (14)
63 Stützfläche
64 Stützfläche
65 -
66 Knickpunkt
67 Schenkel (48)
68 Schenkel (48)
69 Schenkel (48)
70 -
71 Schenkel (48)
72 Schenkel (48)
73 Schenkel (48)
74 Schenkel (48)
75 -
76 Schenkel (48)
77 Knickpunkt
78 Knickpunkt
79 Knickpunkt
80 -
81 Knickpunkt
a Abstand des Schlitzes (14) zur Mantelfläche (33)
b14 Breite des Schlitzes (14)
b14′ Breite, nichttragend
d7 Dicke der Platte (7)
d46 Dicke der Ausstoßer
l Länge
l46 Länge der Ausstoßer (46)
r28 Radius der Rundung (28)
r29 Radius der Rundung (29)
r34 Radius der Spindel (34)
r41 Radius der reduzierten Mantelfläche (41)
Alpha Winkel
Beta Winkel
Gamma Winkel
Delta Winkel
Eta Winkel

Claims (18)

1. Zylinder (2; 3; 4; 6) mit einem engen Schlitz (14; 47; 48; 49) zum Befestigen eines Aufzuges einer Rotationsdruckmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß in axialer Richtung und in Umfangsrichtung des Zylinders (2; 3; 4; 6) mindestens zwei den Schlitz (14; 47; 48; 49) bildende Schenkel (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) vorgesehen sind und daß diese Schenkel (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) jeweils einen Öffnungswinkel (Beta; Eta) ungleich 180° einschließend angeordnet sind.
2. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (14; 47; 48; 49) zick-zack-förmigen Verlauf aufweist.
3. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (14; 47; 48; 49) bezüglich einer Zylinderhalbierenden (54) achsensymmetrisch verlaufend angeordnet ist.
4. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schlitz (14, 47; 48; 49) bildenden Schenkel (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) in Knickpunkten (66; 77-81) zusammenstoßend angeordnet sind und daß diese Knickpunkte (66; 77-81) auf einer parallel zu einer Drehachse (11) des Zylinders (2; 3; 4; 6) verlaufenden Mantellinie (24) angeordnet sind.
5. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (14, 47; 48; 49) aus nur zwei Schenkeln (61, 62) bestehend angeordnet ist und daß dessen einziger Knickpunkt (66) auf der Zylinderhalbierenden (54) angeordnet ist.
6. Zylinder nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Enden (26, 27; 51, 52) des Schlitzes (14, 47; 48; 49) in Umfangsrichtung jeweils um eine Länge (l) zu den Knickpunkten (66; 77-81) versetzt sind.
7. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (l) mindestens einer nichttragenden Breite (b14′) des Schlitzes (14; 47; 48; 49) entspricht.
8. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) in einem Bereich der Knickpunkte (66; 77-81) durchgängig verlaufend, aneinander anstoßend angeordnet sind.
9. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) in dem Bereich der Knickpunkte (66; 77-81) zur Bildung eines Seitenregisteranschlages nicht durchgängig verlaufend angeordnet sind.
10. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufzug eine Platte (7) mit abgekanteten Enden (8, 9) vorgesehen ist.
11. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach den Ansprüchen 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (7) als Druckplatte ausgeführt ist.
12. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach den Ansprüchen 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (7) als mit einem Gummituch beschichtete Trägerplatte ausgeführt ist.
13. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schenkel (16, 17) der abgekanteten Enden (8, 9) der mit Gummituch beschichteten Platte (7) kein Gummituch aufweisen.
14. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Befestigen des Aufzuges im Inneren (13) des Zylinders (2; 3; 4; 6) eine Spindel (34) vorgesehen ist.
15. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach den Ansprüchen 1 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine einzige parallel zur Drehachse (11) des Zylinders (2; 3; 4; 6) verlaufende Spindel (34) angeordnet ist.
16. Zylinder nach den Ansprüchen 1 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Anzahl der Schenkel (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) des Schlitzes (14, 47; 48; 49) entsprechende Mehrzahl von Spindeln (34) vorgesehen sind und daß diese Spindeln (34) jeweils parallel zu den jeweiligen, zugeordneten Schenkeln (61, 62; 67, 68; 69, 71; 72; 73; 74, 76) verlaufend angeordnet sind.
17. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach den Ansprüchen 1 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der um ihre Längsachse (39) schwenkbare Spindel (34) mehrere radial wirkende, jeweils gefederte, in axialer Richtung nebeneinander angeordnete Drucknocken (37) vorgesehen sind und daß deren Federkraft und Federweg derart bemessen sind, so daß die Enden der Platte (7) zwischen einer Seitenfläche (18) des Schlitzes (14; 47; 48; 49) und den Drucknocken (37) sicher klemmbar sind.
18. Zylinder (2; 3; 4; 6) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (14; 47; 48; 49) einen von zwei Seltenflächen (18, 19) und einer Grundfläche (21) begrenzten rechteckigen Querschnitt aufweist und daß eine von den Seitenflächen (18, 19) begrenzte Breite (b14) geringfügig größer ist als eine doppelte Dicke (d7) der Platte (7).
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