DE19530017C1 - Montagescharnier - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Montagescharnier mit einem ersten und einem zweiten,
gelenkig miteinander verbundenen Scharnierteil.
Scharniere bestehen in der Regel aus einem ersten und einem zweiten
Scharnierteil, die gelenkig miteinander verbunden sind.
So zeigt z. B. die GB 21 83 720 A ein Montagescharnier mit zwei gelenkig
miteinander verbundenen Scharnierteilen, wobei ein Scharnierteil auf einer Art
Befestigungsplatte eine Scharnierplatte aufweist, die von zwei rechteckförmigen
Scharnierflanschen des anderen Scharnierteils aufgenommen wird. Dieses Mon
tagescharnier ist nicht geeignet, C-förmige Montageschienen schnell und leicht
miteinander und mit den Rahmenschenkeln eines Rahmengestelles eines
Schaltschrankes zu verbinden.
Wie die DE 33 44 598 C1 zeigt, sind bei den bekannten Schaltschränken mit
Rahmengestell und Montageschienen feste Verbindungen vorgesehen. Die mit den
Montageschienen verbundenen Einbauten sind dann ebenso ortsfest im
Schaltschrank untergebracht. Dies erschwert den Zugang zu diesen Einbauten bei
der Wartung oder Reparatur.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Montagescharnier zu schaffen, mit dem
Montageschienen schwenkbar in einem Schaltschrank untergebracht werden
können.
Diese Aufgabe wird mit dem Montagescharnier gemäß Anspruch 1 gelöst. Dabei ist
vorgesehen, daß das erste Scharnierteil eine rechteckförmige Befestigungsplatte
mit zwei auf die Teilung abgestimmten Befestigungsbohrungen aufweist, daß an
der Befestigungsplatte auf der der Befestigungsfläche abgekehrten Seite eine
Scharnierplatte angeformt ist, die senkrecht zur Befestigungsplatte und quer zur
Längsseite derselben steht sowie auf einer Längsseite über die Befestigungsplatte
hinaus verlängert ist, daß in die Verlängerung der Scharnierplatte eine
Gelenkbohrung für einen Gelenkstift eingebracht ist, daß das zweite Scharnierteil
zwei beabstandete, eine Aufnahme für die Scharnierplatte des ersten Scharnierteils
bildende, im wesentlichen rechteckförmige Scharnierflansche aufweist, die mit
Gelenkbohrungen versehen und zur Deckung mit der Scharnierplatte bringbar sind,
und daß an der der Befestigungsplatte abgekehrten Längsseite der
Scharnierflansche ein mit Reihen von Befestigungsbohrungen versehener, in eine
Innenaufnahme einer Montageschiene einführbarer und darin festlegbarer
Steckansatz angeformt ist.
Bei dieser Ausgestaltung des Montagescharniers kann das erste Scharnierteil mit
seiner Befestigungsplatte an einem Rahmenschenkel oder einer Montageschiene
befestigt werden, während das zweite Scharnierteil stirnseitig an einer
Montageschiene angebracht werden kann, so daß diese in großem Schwenkbereich
verstellt werden kann. Dabei kann der Steckansatz auch in unterschiedlich breiten
Montageschienen festgelegt und die Gelenkachse horizontal oder vertikal
ausgerichtet werden.
Nach einer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Befestigungsbohrungen in der
Befestigungsplatte des ersten Scharnierteils als in Längsrichtung der
Befestigungsplatte ausgerichtete Langlöcher ausgebildet sind, um Toleranzen
auszugleichen oder nicht an die Teilung der Befestigungsaufnahmen
unausweichlich gebunden zu sein.
Das erste Scharnierteil kann dadurch klein gehalten und leicht befestigt werden,
daß die Scharnierplatte mittig zwischen den beiden Befestigungsbohrungen der
Befestigungsplatte angeordnet ist.
Ist weiterhin vorgesehen, daß die Verlängerung der Scharnierplatte mit der
Gelenkbohrung am freien Ende halbkreisförmig abgerundet ist, und daß die
Scharnierflansche an den Enden mit den Gelenkbohrungen halbkreisförmig
abgerundet sind, dann wird die Schwenkbewegung des zweiten Scharnierteils am
ersten Scharnierteil nicht beeinträchtigt.
Damit die eingeschwenkte Stellung der Montageschiene arretiert werden kann,
sieht eine Ausgestaltung vor, daß die Scharnierplatte auf dem der Gelenkbohrung
abgekehrten Ende eine Fixierbohrung trägt, daß zumindest ein Scharnierflansch
eine zur Deckung mit der Fixierbohrung bringbare Gewindebohrung aufweist und
daß mit einer in die Gewindebohrung einschraubbaren und in die Fixierbohrung
einführbaren Arretierschraube eine Endstellung der Scharnierteile arretierbar ist.
Ist vorgesehen, daß der Steckansatz bügelförmigen Querschnitt aufweist und in
allen drei gebildeten Schenkeln mit einer Reihe von Befestigungsbohrungen
versehen ist und daß der Steckansatz an die Innenaufnahme einer im wesentlichen
quadratischen Querschnitt aufweisenden Montageschiene angepaßt ist, dann kann
das zweite Scharnierteil auf einfache Weise an alle verwendeten, handelsüblichen
Montageschienen angebracht werden.
Die Einsteckbewegung des Steckansatzes in die Innenaufnahme der
Montageschiene wird dadurch definiert, daß der Steckansatz über einen Anschlag
in die Scharnierflansche übergeht. Damit lassen sich die Befestigungsbohrungen
des Steckansatzes mit den Befestigungsaufnahmen der Montageschiene auch
automatisch zur Deckung bringen.
Die Gelenkverbindung zwischen den Scharnierteilen ist auf einfachste Weise so
ausgebildet, daß der Gelenkstift als Schraube mit Schraubenkopf und Mutter
ausgebildet ist.
Der Schwenkbereich läßt sich dadurch über 180° hinaus vergrößern, daß der
Steckansatz an dem den Gelenkbohrungen abgekehrten Ende der Scharnierflansche
angeordnet ist, sowie daß der Abstand der Gelenkbohrung von der zugekehrten
Längsseite der Befestigungsplatte mindestens der halben Breite der
Scharnierflansche entspricht.
Damit die Befestigungsschrauben der Befestigungsplatte die Einstellung der
Scharnierteile in eine überdeckende Stellung von Scharnierplatte und
Scharnierflansche nicht beeinträchtigen, sieht eine Ausgestaltung vor, daß die
Befestigungsbohrungen der Befestigungsplatte der Scharnierplatte zugekehrt zur
Aufnahme des Schraubenkopfes von Befestigungsschrauben entsprechend
erweitert sind.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in Explosionsdarstellung die Teile eines Montagescharniers nach der
Erfindung und
Fig. 2 ein Anwendungsbeispiel zur Schwenklagerung eines aus
Montageschienen gebildeten Montagerahmens.
In Fig. 1 sind die beiden Scharnierteile 10 und 20 eines Montagescharniers in der
einer Endstellung zugeordneten Montagestellung gezeigt. Das erste Scharnierteil 10
mit einer rechteckförmigen Befestigungsplatte 11 weist in Längsabmessung zwei
Befestigungsbohrungen 12 und 13 auf. Diese Befestigungsbohrungen 12 und 13
sind auf die Teilung der Befestigungsaufnahmen 31 und 39 von Rahmenschenkeln
30 und Montageschienen 35, 36, 37 und 38 eines Schaltschrankes (Fig. 2)
abgestimmt, so daß die Befestigungsplatte 11 an diesen befestigt werden kann.
Die Befestigungsbohrungen 12 und 13 sind dabei als Langlöcher mit erweiterter
Aufnahme für die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben ausgebildet. Die
Befestigung erlaubt dabei nicht nur einen Toleranzausgleich, sie ist auch nicht
unabänderlich an die Teilung der Befestigungsaufnahmen gebunden und kann in
begrenztem Bereich verändert werden.
An der Befestigungsplatte 11 ist auf der der Befestigungsfläche abgekehrten Seite
eine Scharnierplatte 14 angeformt, die mittig zwischen den beiden
Befestigungsbohrungen 12 und 13 abstehend angeordnet ist und senkrecht zu der
Befestigungsplatte 11 und quer zu deren Längsabmessung steht. Außerdem ist die
Scharnierplatte 14 über eine Längsseite der Befestigungsplatte 11 hinaus
verlängert und trägt in diesem Bereich eine Gelenkbohrung 15. Das freie Ende der
Verlängerung ist halbkreisförmig abgerundet, wobei die Gelenkbohrung 15 den
Mittelpunkt für die Abrundung definiert.
Das zweite Scharnierteil 20 weist zwei, in der Dicke der Scharnierplatte 14
beabstandete Scharnierflansche 21 und 22 auf, die eine Aufnahme für die
Scharnierplatte 14 bilden und im wesentlichen rechteckförmig sind und der Form
und Größe der Scharnierplatte 14 entsprechen und mit dieser zur Deckung
gebracht werden können. Dabei fluchtet die Gelenkbohrung 15 der Scharnierplatte
14 mit Gelenkbohrungen 23 und 24 in den Scharnierflanschen 21 und 22, so daß
ein als Schraube mit Schraubenkopf und Mutter 18 ausgebildeter Gelenkstift 17
beide Scharnierteile 10 und 20 gelenkig miteinander verbinden kann. Die
Gelenkbohrungen 15, 23 und 24 sind so angeordnet, daß sie zur zugekehrten
Längsseite der Befestigungsplatte 11 einen Abstand aufweisen, der mindestens der
halben Breite der Scharnierflansche 21 und 22 entspricht. Dann wird mit den
Scharnierteilen 10 und 20 ein Schwenkwinkel von mindestens 270° erreicht. Die
Scharnierflansche 21 und 22 sind an den Enden mit den Gelenkbohrungen 23 und
24 ebenfalls halbkreisförmig abgerundet. Den Gelenkbohrungen 23 und 24
abgekehrt ist auf der der Befestigungsplatte 11 abgekehrten Längsseite der
Scharnierflansche 21 und 22 ein Steckansatz 26 angeformt.
Dieser Steckansatz 26 ist im Querschnitt bügelförmig und alle drei dadurch
gebildeten Schenkel sind mit einer Reihe von Befestigungsbohrungen 27 in
derselben Teilung, wie sie bei den Rahmenschenkeln und Montageschienen
vorliegt, versehen. Dieser Steckansatz 26 ist auf die kleinste, im wesentlichen
quadratische Montageschiene 35, 36, 37 und 38 abgestimmt, er kann jedoch auch
mit breiten Montageschienen 40 verbunden werden. Der Steckansatz 26 geht über
einen Anschlag 28 in die Scharnierflansche 21 und 22 über, so daß die
Einsteckbewegung des Steckansatzes 26 in die Montageschiene so begrenzt ist,
daß die Befestigungsbohrungen 27 automatisch mit Befestigungsaufnahmen 39 zur
Deckung kommen.
Der Steckansatz 26 ist vorzugsweise an den Enden der Scharnierflansche 21 und
22 angeformt, die den Gelenkbohrungen 23 und 24 abgekehrt sind, so daß der
Schwenkbereich des Montagescharniers voll für die Montageschiene ausgenützt
werden kann. In diesem Endbereich der Scharnierflansche 21 und 22 ist in
mindestens einem davon, z. B. 21 eine Gewindebohrung 25 eingebracht, in die
eine als Madenschraube ausgebildete Arretierschraube 19 eingeschraubt werden
kann. Nehmen die Scharnierflansche 21 und 22 in der eingeschwenkten Stellung
die Scharnierplatte 14 auf, dann diese Gewindebohrung 25 mit einer
Fixierbohrung 16 der Scharnierplatte 14 zur Deckung. Arretierschraube 19 kann dann in
diese Fixierbohrung 16 eingeführt und zur Arretierung der Endstellung des
Montagescharniers verwendet werden.
Wie Fig. 2 zeigt, kann aus vier Montageschienen 35, 36, 37 und 38 ein
Montagerahmen gebildet werden. Die Montageschienen 35 und 36 werden an den
linken Stirnseiten mit Scharnierteilen 20 verbunden, deren zugeordnete
Scharnierteile 10 mit einem vertikalen Rahmenschenkel 30 eines Rahmengestelles
eines Schaltschrankes verbunden sind. Dabei werden die Befestigungsaufnahmen
31 des Rahmenschenkels 30 und die Befestigungsaufnahmen 39 der
Montageschienen 35 und 36 verwendet, wobei in Fig. 2 auf die Darstellung der
dafür nötigen Befestigungsschrauben weitestgehend verzichtet wurde. Lediglich die
Befestigungsschraube 33, die Einsteckmutter 32 und die Beilagscheibe 34 für die
Befestigung der Befestigungsplatte 11 am Rahmenschenkel 30 sind gezeigt. An
dem so geschaffenen Montagerahmen können weitere, auch breitere
Montageschienen angebracht werden. Mit der gezeigten Arretierschraube 19 kann
die gezeigte Einschwenkendstellung des Montagerahmens arretiert sein. Löst man
diese Arretierschraube 19, dann kann der Montagerahmen so weit ausgeschwenkt
werden, bis die Scharnierflansche 21 und 22 der Scharnierteile 20 an den
Befestigungsplatten 11 der Scharnierteile 10 oder dem Rahmenschenkel 30
anliegen, so daß die auf dem Montagerahmen aufgebauten Einbauten zugänglich
sind.
Der Montagerahmen kann wieder eingeschwenkt und durch die Arretierung der
Montagescharniere in der eingeschwenkten Stellung festgelegt werden.
Ein bündiger Übergang zwischen den Außenseiten der Scharnierflansche und den
anschließenden Profilseiten der Montageschienen wird dann erreicht, wenn
vorgesehen ist, daß der Außenabstand der Scharnierflansche der Breite der
Profilseiten (Schenkel) der kleinsten Montageschiene entspricht.
Claims (13)
1. Montagescharnier mit einem ersten und einem zweiten, gelenkig miteinander
verbundenen Scharnierteil zum schwenkbaren Einbau von C-förmigen
Montageschienen in einen Schaltschrank mit aus Rahmenschenkeln
zusammengesetztem Rahmengestell, wobei
die Montageschienen (35, 36) und die Rahmenschenkel (30) mit identischen Reihen von Befestigungsaufnahmen (39) in identischer Teilung versehen sind,
das erste Scharnierteil (10) eine rechteckförmige Befestigungsplatte (11) mit zwei auf die Teilung abgestimmten Befestigungsbohrungen (12, 13) aufweist,
an der Befestigungsplatte (11) auf der der Befestigungsfläche abgekehrten Seite eine Scharnierplatte (14) angeformt ist, die senkrecht zur Befestigungsplatte (11) und quer zur Längsseite derselben steht sowie auf einer Längsseite über die Befestigungsplatte (11) hinaus verlängert ist,
in die Verlängerung der Scharnierplatte (14) eine Gelenkbohrung (15) für einen Gelenkstift (17) eingebracht ist,
das zweite Scharnierteil (20) zwei beabstandete, eine Aufnahme für die Scharnierplatte (14) des ersten Scharnierteils (10) bildende, im wesentlichen rechteckförmige Scharnierflansche (21, 22) aufweist, die mit Gelenkbohrungen (23,24) versehen und zur Deckung mit der Scharnierplatte (14) bringbar sind, und
an der der Befestigungsplatte (11) abgekehrten Längsseite der Scharnierflansche (21, 22) ein mit Reihen von Befestigungsbohrungen (27) versehener, in eine Innenaufnahme einer Montageschiene (35, 36) einführbarer und darin festlegbarer Steckansatz (26) angeformt ist.
die Montageschienen (35, 36) und die Rahmenschenkel (30) mit identischen Reihen von Befestigungsaufnahmen (39) in identischer Teilung versehen sind,
das erste Scharnierteil (10) eine rechteckförmige Befestigungsplatte (11) mit zwei auf die Teilung abgestimmten Befestigungsbohrungen (12, 13) aufweist,
an der Befestigungsplatte (11) auf der der Befestigungsfläche abgekehrten Seite eine Scharnierplatte (14) angeformt ist, die senkrecht zur Befestigungsplatte (11) und quer zur Längsseite derselben steht sowie auf einer Längsseite über die Befestigungsplatte (11) hinaus verlängert ist,
in die Verlängerung der Scharnierplatte (14) eine Gelenkbohrung (15) für einen Gelenkstift (17) eingebracht ist,
das zweite Scharnierteil (20) zwei beabstandete, eine Aufnahme für die Scharnierplatte (14) des ersten Scharnierteils (10) bildende, im wesentlichen rechteckförmige Scharnierflansche (21, 22) aufweist, die mit Gelenkbohrungen (23,24) versehen und zur Deckung mit der Scharnierplatte (14) bringbar sind, und
an der der Befestigungsplatte (11) abgekehrten Längsseite der Scharnierflansche (21, 22) ein mit Reihen von Befestigungsbohrungen (27) versehener, in eine Innenaufnahme einer Montageschiene (35, 36) einführbarer und darin festlegbarer Steckansatz (26) angeformt ist.
2. Montagescharnier nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsbohrungen (12,13) in der Befestigungsplatte (11) des ersten Scharnierteils (10) als in Längsrichtung der Befestigungsplatte (11) ausgerichtete Langlöcher ausgebildet sind.
daß die Befestigungsbohrungen (12,13) in der Befestigungsplatte (11) des ersten Scharnierteils (10) als in Längsrichtung der Befestigungsplatte (11) ausgerichtete Langlöcher ausgebildet sind.
3. Montagescharnier nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scharnierplatte (14) mittig zwischen den beiden
Befestigungsbohrungen (12, 13) der Befestigungsplatte (11) angeordnet ist.
4. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verlängerung der Scharnierplatte (14) mit der Gelenkbohrung (15)
am freien Ende halbkreisförmig abgerundet ist.
5. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scharnierplatte (14) auf dem der Gelenkbohrung (15) abgekehrten Ende eine Fixierbohrung (16) trägt,
daß zumindest ein Scharnierflansch (z. B. 21) eine zur Deckung mit der Fixierbohrung (16) bringbare Gewindebohrung (25) aufweist und
daß mit einer in die Gewindebohrung (25) einschraubbaren und in die Fixierbohrung (15) einführbaren Arretierschraube (19) eine Endstellung der Scharnierteile (10,20) arretierbar ist.
daß die Scharnierplatte (14) auf dem der Gelenkbohrung (15) abgekehrten Ende eine Fixierbohrung (16) trägt,
daß zumindest ein Scharnierflansch (z. B. 21) eine zur Deckung mit der Fixierbohrung (16) bringbare Gewindebohrung (25) aufweist und
daß mit einer in die Gewindebohrung (25) einschraubbaren und in die Fixierbohrung (15) einführbaren Arretierschraube (19) eine Endstellung der Scharnierteile (10,20) arretierbar ist.
6. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scharnierflansche (21, 22) an den Enden mit den Gelenkbohrungen
(23, 24) halbkreisförmig abgerundet sind.
7. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steckansatz (26) bügelförmigen Querschnitt aufweist und in allen drei gebildeten Schenkeln mit einer Reihe von Befestigungsbohrungen (27) versehen ist und
daß der Steckansatz (26) an die Innenaufnahme einer im wesentlichen quadratischen Querschnitt aufweisenden Montageschiene (35, 36) angepaßt ist.
daß der Steckansatz (26) bügelförmigen Querschnitt aufweist und in allen drei gebildeten Schenkeln mit einer Reihe von Befestigungsbohrungen (27) versehen ist und
daß der Steckansatz (26) an die Innenaufnahme einer im wesentlichen quadratischen Querschnitt aufweisenden Montageschiene (35, 36) angepaßt ist.
8. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steckansatz (26) über einen Anschlag (28) in die Scharnierflansche
(21, 22) übergeht.
9. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gelenkstift (17) als Schraube mit Schraubenkopf und Mutter (18)
ausgebildet ist.
10. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steckansatz (26) an dem den Gelenkbohrungen (23, 24) abgekehrten
Ende der Scharnierflansche (21, 22) angeordnet ist.
11. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Gelenkbohrung (15) von der zugekehrten Längsseite
der Befestigungsplatte (11) mindestens der halben Breite der
Scharnierflansche (21, 22) entspricht.
12. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsbohrungen (12, 13) der Befestigungsplatte (11) der
Scharnierplatte (14) zugekehrt zur Aufnahme des Schraubenkopfes von
Befestigungsschrauben entsprechend erweitert sind.
13. Montagescharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Außenabstand der Scharnierflansche (21, 22) der Breite der
Profilseiten (Schenkel) der kleinsten Montageschiene (35, 36, 37, 38)
entspricht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995130017 DE19530017C1 (de) | 1995-08-16 | 1995-08-16 | Montagescharnier |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995130017 DE19530017C1 (de) | 1995-08-16 | 1995-08-16 | Montagescharnier |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19530017C1 true DE19530017C1 (de) | 1996-11-21 |
Family
ID=7769546
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995130017 Expired - Fee Related DE19530017C1 (de) | 1995-08-16 | 1995-08-16 | Montagescharnier |
Country Status (1)
| Country | Link |
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