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DE19530785C1 - Luftreinigungsgerät - Google Patents

Luftreinigungsgerät

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Publication number
DE19530785C1
DE19530785C1 DE19530785A DE19530785A DE19530785C1 DE 19530785 C1 DE19530785 C1 DE 19530785C1 DE 19530785 A DE19530785 A DE 19530785A DE 19530785 A DE19530785 A DE 19530785A DE 19530785 C1 DE19530785 C1 DE 19530785C1
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DE
Germany
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air cleaning
cleaning device
housing
air
nozzle
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19530785A
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Gutmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rwf Holding Ug (haftungsbeschraenkt) 71032 Bo De
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Priority to AU58157/96A priority patent/AU697101B2/en
Priority to CNB961948779A priority patent/CN1133502C/zh
Priority to PCT/EP1996/001927 priority patent/WO1996035513A1/de
Priority to US08/952,289 priority patent/US6296692B1/en
Priority to DE59605001T priority patent/DE59605001D1/de
Priority to AT96919714T priority patent/ATE191863T1/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Luftreinigungsgerät, insbesondere ein elektrostatisches Luftreinigungsgerät, das ein Gehäuse aufweist, in dem eine Einströmdüse und eine Austrittsdüse für einen zu reinigenden Luftstrom vorgesehen sind, der einer im Gehäuse angeordneten Luftreinigungseinheit zugeführt wird, daß das Gehäuse des Luftreinigungsgeräts säulenartig ausgebildet ist, und daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse eine im wesentlichen luftdicht geschlossene Mantelfäche aufweist.
Ein derartiges Luftreinigungsgerät mit einer elektrostatischen Abscheideeinrichtung ist bekannt. Die zu reinigende Luft wird in einem Gasionisator in einem Hochspannungsfeld ionisiert, so daß im nachfolgenden Abscheider, wo ebenfalls ein Hochspannungsfeld besteht, sich die in der Luft befindlichen Schwebeteilchen sicher an einer Abscheidefläche im Abscheider anlegen. Der bekannte elektrostatische Abscheider ist in einem kastenartigen Gehäuse mit zylindrischem Querschnitt untergebracht, welches einen deutlich größeren Durchmesser besitzt als der im Gerät befindliche Gasionisator.
Die eben beschriebene elektrostatische Abscheideeinrichtung sowie alle anderen bekannten Luftreinigungsgeräte sind aufgrund ihres kastenförmigen Gehäuses nur in der Lage, die unteren Luftschichten eines Raumes zu reinigen, so daß eine Reinigung der oberen Luftschichten nicht oder nur äußerst unzureichend erfolgt.
Die bekannten Luftreinigungsgeräte können nur eine relativ geringe Luftmenge pro Stunde reinigen. Dies ist dadurch bedingt, daß die in Wohnräumen, in Geschäftsräumen oder in Gaststätten eingesetzten bekannten Luftreinigungsgeräte relativ kompakt gebaut sein müssen, da die meisten Käufer derartiger Luftreinigungsgeräte es als störend empfinden, wenn, z. B. in ihrem Wohnzimmer, ein klobiger Kasten stehen würde, welcher bei den bekannten Luftreinigungsgeräten erforderlich wäre, um in einem derartigen Gehäuse die zur Erzielung einer adäquaten Reinigungsleistung erforderlichen technischen Komponenten unterzubringen.
Bedingt durch die bodennahe Aufstellung der bekannten Luftreinigungsgeräte ist die bei diesen einsetzbare Leistung eines die Luft ansaugenden Ventilators relativ gering dimensioniert, da ansonsten die in dem Raum befindlichen Personen einer unangenehmen Zugluft ausgesetzt sein würden.
Aufgrund der aus obigen Gründen erforderlichen kompakten Bauweise der bekannten Luftreinigungsgeräte ist nur eine äußerst geringe Schalldämpfung verwendbar, welche daher nur einen geringen Pegel von Betriebsgeräuschen der bekannten Lutreinigungsgeräte dämpfen kann. Dies führt wiederum zu einer nur geringen Leistung der bekannten Luftreinigungsgeräte.
Aus der DE 35 28 590 A1 ist ein säulenartig ausgebildetes Klimagerät bekannt, bei dem das Gehäuse eine im wesentlichen luftdicht geschlossene Mantelfläche aufweist und eine Ein- und Austrittsöffnung vorhanden ist. Das Klimagerät besteht aus einem Gebläse mit druckseitig angeordnetem Ionengenerator und einem zuströmseitig vom Ionengenerator angeordneten elektrischen Staubabscheider. Nachteilig an dem bekannten Klimagerät ist, daß es nur in seiner horizontalen Richtung aufgestellt werden kann, so daß auch bei diesem bekannten Gerät die vorstehend beschriebenen Nachteile weiterhin auftreten.
Aus der DE 39 21 387 A1 ist ein Luftreiniger bekannt, der kastenförmig aufgebaut ist und an seiner einen Seitenfläche Lufteinlaßöffnungen aufweist. Der durch diese Lufteinlaßöffnung angesaugte Luftstrom durchströmt eine Vorrichtung zum elektrischen Abscheiden, welche von der Koronaentladung Gebrauch macht.
Aus der JP 60-114 361 A in Patents Abstracts of Japan, Sekt. C, Vol. 9 (1985), Nr. 260 (0309) ist ein Luftreinigungsgerät bekannt, daß an seinen beiden Seitenflächen Lufteinlaß- und Luftauslaßöffnungen aufweist, wobei der durch die Einlaßöffnung eintretende Luftstrom eine elektrostatische Reinigungsvorrichtung durchquert.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Luftreinigungsgerät der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß trotz eines kompakten Aufbaus eine hohe Reinigungsleistung erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Einströmdüse für den zu reinigenden Luftstrom an einer ersten Stirnfläche des säulenartig ausgebildeten Gehäuses und die Austrittsdüse an der anderen Stirnfläche des säulenartig ausgebildeten Gehäuses angeordnet ist, daß die im säulenartig ausgebildeten Gehäuse aufgenommene Luftreinigungseinheit rohrförmig ausgebildet ist, daß eine Eintrittsöffnung der Luftreinigungseinheit an einer ihrer Stirnflächen und fluchtend mit der Einströmdüse des säulenartig ausgebildeten Gehäuses angeordnet ist, und daß eine Austrittsöffnung der Luftreinigungseinheit an ihrer anderen Stirnfläche und fluchtend mit der Austrittsdüse des säulenartig ausgebildeten Gehäuses der Luftreinigungseinrichtung angeordnet ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in besonders vorteilhafter Art und Weise ein Luftreinigungsgerät ausgebildet, welches sich durch seinen besonders geräuscharmen Betrieb und seine optisch ansprechende Form auszeichnet. Der durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Luftreinigungsgerätes in vorteilhafter Art und Weise erzielbare geradlinige Strömungsverlauf des das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät durchsetzenden Luftstroms eliminiert oder reduziert das Auftreten von Turbulenzen im Strömungsverlauf. Dies bewirkt in vorteilhafter Art und Weise, daß die Luftgeräusche beim Betrieb des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes nur minimal sind. Des weiteren besitzt die durch die Säulenform des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes ermöglichte geradlinige Luftführung, daß das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät dem durchsetzenden Luftstrom nur einen äußerst geringen Strömungswiderstand entgegensetzt, so daß in vorteilhafter Art und Weise eine geringere Ventilatorlei­ stung als bei den bekannten Luftreinigungsgeräten erforderlich ist, um einen de­ finierten Luftdurchsatz zu erzielen. Diese geringere Ventilatorleistung trägt eben­ falls zur Geräuscharmut des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes bei, wo­ bei der Geräuschpegel des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes typischer­ weise im Bereich von unter 30 dBA liegt.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes besteht darin, daß die säulenförmige Ausgestaltung des Gehäuses dazu führt, daß das erfin­ dungsgemäße Luftreinigungsgerät nicht als störender Fremdkörper im Raum, sondern vielmehr als repräsentatives Dekorationselement empfunden wird. Die erfindungsgemäß vorgesehene geschlossene Ausgestaltung der Mantelflächen erlaubt es in vorteilhafter Art und Weise, daß das erfindungsgemäße Luftreini­ gungsgerät mit unterschiedlichen Gestaltungselementen, wie z. B. einem Folien­ dekor, einem Echtholzdekor oder eine Pulverbeschichtung versehen werden kann, so daß es in vorteilhafter Art und Weise besonders einfach an das Ambien­ te des Aufstellungsorts angepaßt werden kann.
Die Säulenform des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgeräts besitzt desweiteren den Vorteil, daß das Luftreinigungsgerät besonders einfach verlän­ gert werden kann, ohne optisch störend oder klobig zu wirken. Durch die leicht durchführbare Verlängerung des Gehäuses ist es besonders einfach möglich, ei­ ne längere Luftreinigungseinheit zu verwenden, wodurch in besonders vorteilhaf­ ter Art und Weise ein erhöhter Reinigungsgrad erzielbar ist. Desweiteren erlaubt es die erfindungsgemäße Säulenform des Luftreinigungsgeräts, eine elektrosta­ tische Luftreinigungseinheit zu verwenden, welche eine geringere Hochspannung zur Ionisation der Schmutzpartikel erfordert als dies bei den bekannten Luftreini­ gungsgeräten der Fall ist. Dies besitzt den Vorteil, daß das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät deutlich weniger Ozon freisetzt als die bekannten Luft­ reinigungsgeräte.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das erfindungsgemä­ ße Luftreinigungsgerät als Standgerät ausgebildet ist, wobei die Einströmdüse am oberen Ende und die Auslaßdüse am unteren Ende des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes angeordnet ist. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vor­ teil, daß es das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät in vorteilhafter Art und Weise erlaubt, auch Luft aus den oberen Bereichen eines Raumes anzusaugen.
Des weiteren besitzt die vorstehend beschriebene Anordnung den Vorteil, daß hierdurch die sich im oberen Bereich des Raumes ansammelnde warme Luft nach unten transportiert wird und nach dem Durchlaufen des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgeräts und ihrem Austritt aus der unteren Düse wieder nach oben steigt. Die hierdurch ausgebildete Gegenströmung bewirkt, daß die Sinkge­ schwindigkeit von in der Raumluft befindlichen Partikeln vermindert wird, so daß auch schwere Partikel einfach und zuverlässig erfaßt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der die Ein­ strömdüse umgebende Rand des Luftreinigungsgeräts abgerundet ausgeführt ist. Diese Maßnahme besitzt den Vorteil, daß die Strömungsverhältnisse im Bereich der Einströmdüse verbessert werden.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Eintritts­ öffnung der Luftreinigungseinheit des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes von der Einströmdüse des Gehäuses beabstandet im Inneren des säulenförmi­ gen Gehäuses des Luftreinigungsgerätes angeordnet ist. Eine derartige Maß­ nahme besitzt den Vorteil, daß in dem hierdurch entstehenden Freiraum zwi­ schen der Einströmdüse des säulenförmigen Gehäuses und der Eintrittsöffnung ein Strömungsleitelement anortbar ist, welches von außen nicht sichtbar ist und derart den vorteilhaften ästhetischen Eindruck des erfindungsgemäßen Luft­ reinigungsgeräts nicht beeinträchtigt.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß in dem Freiraum zwischen der Einströmdüse des säulenförmigen Gehäuses und der Eintrittsöffnung ein Lichtelement angeordnet ist. Dies besitzt den Vorteil, daß das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät neben seiner Reinigungsfunktion auch noch als Raumbeleuchtung eingesetzt werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachstehend näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Luftreinigungsgeräts,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Luftreinigungsgeräts,
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel eines Luftreinigungsgeräts, und
Fig. 4 ein Gehäusesegment des Luftreinigungsgeräts.
Das in Fig. 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel eines allgemein mit 1 bezeichneten Luftreinigungsgeräts weist ein säulenartig ausgebildetes Gehäuse 2 mit einem runden, ovalen oder polygonalen Querschnitt auf, welches eine im wesentlichen luftdicht geschlossene Mantelfäche 2a aufweist.
Das Gehäuse 2 kann auf einem Ständer angebracht, insbesondere aufsetzbar, sein, oder Halteelemente aufweisen, durch die das Gehäuse 2 des Luftreinigungsgeräts 1 an einer Wand und/oder einer Decke eines Raumes, ins­ besondere eines Wohnraumes, befestigbar ist.
An einer ersten Stirnseite 2′ des säulenartigen Gehäuses 2 ist eine Einströmdüse 3 angeordnet, durch die ein zu reinigender Luftstrom L von der Umgebung des Luftreinigungsgeräts 1 angesaugt wird. In Strömungsrichtung des angesaugten Luftstroms L gesehen folgt der Einströmdüse 3 eine vorzugsweise beabstandet von dieser angeordnete elektrostatische Luftreinigungseinheit 10, die ebenfalls säulenartig oder rohrförmig ausgebildet ist. Eine Eintrittsöffnung 11 ist an einer ersten Stirnseite 10′ der elektrostatischen Luftreinigungseinheit 10 und fluchtend mit der Einströmdüse 3 des säulenartigen Gehäuses 2 des Luftreinigungsgeräts 1 angeordnet, so daß der über die Einströmdüse 3 angesaugte Luftstrom L im wesentlichen turbulenzfrei und daher besonders geräuscharm in die elektrostati­ sche Luftreinigungseinheit 10, deren genauer Aufbau für das Verständnis der nachfolgenden Beschreibung ohne Bedeutung ist, eintreten kann.
Nachdem der Luftstrom L die elektrostatische Luftreinigungseinheit 10 durchlau­ fen hat, tritt der derart gereinigte Luftstrom aus einer in einer zweiten Stirnfläche 10′′ der Luftreinigungseinheit 10 angeordneten Austrittsöffnung 12 der Luftreini­ gungseinheit 10 aus. In vorteilhafter Art und Weise ist die Austrittsöffnung 12 der säulenartig ausgebildeten Luftreinigungseinheit 10 fluchtend mit der Austrittsdüse 4 des säulenartigen Gehäuses 2 der Luftreinigungseinheit 1 angeordnet, so daß auch hier ein im wesentlichen geradliniger Verlauf der Luftströmung gegeben ist. In dem zwischen der Austrittsöffnung 12 der säulenartigen Luftreinigungseinheit 10 und der Austrittsdüse 4 liegenden Raum 5 des säulenartigen Gehäuses 2 ist eine als Radial- oder Axialgebläse ausgebildete Ventilatoreinheit 6 angeordnet, die für die o.g. Strömungsbewegung des zu reinigenden Luftstroms L verantwort­ lich ist.
Der obenstehend beschriebene Grundaufbau des Luftreinigungsgeräts 1 zeich­ net sich bereits durch seine hohe Geräuscharmut aus, da der die Luftreinigungs­ säule durchsetzende Luftstrom L aufgrund seiner im wesentlichen geradlinigen Führung strömungsdynamisch günstig, weitgehend turbulenzfrei geführt wird und daher nur äußerst wenige Luftgeräusche verursacht. Durch den dadurch hervor­ gerufenen geringen Strömungswiderstand des Luftreinigungsgeräts 1 ist in vor­ teilhafter Art und Weise eine Ventilatoreinheit 6 mit einer geringeren Leistung ausreichend, als dies bei bekannten Luftreinigungsgeräten zur Ansaugung der gleichen Luftmenge erforderlich ist. Bei einer praktischen Umsetzung der be­ schriebenen Ausbildung wurde bei einer 1,4 m langen und einem Radius von 8,5 cm aufweisenden zylindrischen Säule ein Geräuschpegel gemessen, der unter 30 dBA liegt.
Die säulenartige Ausgestaltung des Luftreinigungsgeräts 1 erlaubt es in beson­ ders vorteilhafter Art und Weise, besonders einfach Schalldämmungselemente 15,16 anzuordnen, die eine weitere Verringerung des durch den Betrieb des be­ schriebenen Luftreinigungsgeräts 1 auftretenden Geräuschpegels bewirken. Das im Zwischenraum 5′ zwischen der Einströmdüse 3 des Gehäuses 2 und der Ein­ trittsöffnung 11 der Luftreinigungseinheit 10 angeordnete erste Schall­ dämmungselement 15 bewirkt in vorteilhafter Art und Weise eine Dämpfung der Strömungsgeräusche des in die Luftreinigungssäule eintretenden Luftstroms L sowie der Betriebsgeräusche der elektrostatischen Luftreinigungseinheit 10. In entsprechender Art und Weise dämmt das im unteren Bereich 5 des säulenarti­ gen Gehäuses 2 zwischen der Ventilatoreinheit 6 und der Austrittsdüse 4 ange­ ordnete zweite Schalldämmungselement 16 die Strömungsgeräusche eines aus dem Luftreinigungsgerät 1 austretenden, gereinigten Luftstroms R sowie der Be­ triebsgeräusche der Ventilatoreinheit 6 und der elektrostatischen Luftreinigungs­ einheit 10.
Eine weitere Verbesserung der Eigenschaften des beschriebenen Luftreinigungs­ geräts 1 wird erreicht, wenn die die Einströmdüse 3 umgebende Randfläche 9 des Gehäuses 2 abgerundet ausgeführt ist. Diese Maßnahme bewirkt in vorteil­ hafter Art und Weise nicht nur, daß ein strömungstechnisch günstiger Verlauf der in die Einströmdüse 3 eintretenden Luftströmung L erreicht wird. Vielmehr bewirkt diese Ausgestaltung auch, daß in der unmittelbaren Umgebung des Luftreini­ gungsgeräts 1 Luft nicht nur aus dem über der Einströmdüse 3 liegenden Be­ reich, sondern auch aus einem einige Dezimeter unter der Einströmdüse 3 lie­ genden Umgebungsbereich angesaugt wird.
In dem unterhalb der Eintrittsdüse 3 liegenden Raum 5′ ist vorzugsweise ein Strö­ mungsleitelement 20 angeordnet, welches in vorteilhafter Art und Weise eine Er­ höhung der Strömungsgeschwindigkeit des Luftstroms L in diesem Bereich be­ wirkt und damit verhindert, daß sich Schmutzpartikel an der Innenwand des Ge­ häuses 2 vor der Luftreinigungseinheit 10 absetzen. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, daß das Strömungsleitelement 20 mit einem Beleuchtungselement 21 ausgestattet ist, so daß das beschriebene Luftreinigungsgerät 1 in vorteilhafter Art und Weise eine Doppelfunktion - einmal als Luftreiniger und zum anderen als Beleuchtungseinrichtung - ausführt. Es ist aber auch möglich - wie anhand des zweiten Ausführungsbeispiels der Fig. 2 dargestellt ist - anstelle des entspre­ chend gestalteten Strömungsleitelements 20 nur ein Beleuchtungselement 21′ einzusetzen, wenn man bereit ist, auf die vorteilhaften Eigenschaften dieses Strö­ mungsleitelements 20 zu verzichten.
Bei der vorstehenden Beschreibung wurde davon ausgegangen, daß die Ein­ strömdüse 3 am oberen Ende der Säule und die Auslaßdüse 4 am unteren Ende desselben angeordnet ist. Es ist zwar prinzipiell auch möglich, die Anordnung der beiden Düsen 3, 4 umzukehren, jedoch besitzt die beschriebene Anordnung den Vorteil, daß durch die Führung des zu reinigenden Luftstroms L von oben nach unten bevorzugt die im oberen Bereich des Raumes befindliche warme Luft ange­ saugt wird und durch das säulenartig ausgebildete Reinigungsgerät 1 nach unten geleitet wird, wo sie wieder beginnt aufzusteigen. Die hierdurch ausgebildete, von unten nach oben gerichtete Luftströmung vermindert in vorteilhafter Art und Weise die Sinkgeschwindigkeit der in der Luft befindlichen Partikel, insbesondere von schwereren Partikeln, so daß diese besser angesaugt und daher effizienter gereinigt werden können.
Abschließend zur Ausgestaltung des in Fig. 1 beschriebenen ersten Ausfüh­ rungsbeispiels ist noch anzuführen, daß im Bereich der Einströmdüse 3 ein nicht näher dargestelltes Grobsieb angeordnet werden kann. Außerdem ist es möglich, die Einströmöffnung 12 der Luftreinigungseinheit 10 mit einem entsprechenden Schutzgitter 17 zu versehen. Ein entsprechendes Schutzgitter 19 kann auch op­ tional im Bereich der Auslaßdüse 4 angeordnet sein.
Die säulenartige Ausgestaltung des Gehäuses 2 des Luftreinigungsgeräts 1 be­ sitzt desweiteren den Vorteil, daß es hierdurch leicht möglich ist, im Gehäuse 2 selbst die zum Betrieb des Luftreinigungsgeräts 1 erforderlichen, in der Fig. 1 nicht dargestellten Einrichtungen unterzubringen, so daß diese von außen nicht sichtbar sind und derart den vorteilhaften ästhetischen Eindruck des Luftreini­ gungsgeräts 1 nicht beeinträchtigen. So kann z. B. ein Empfangselement einer Fernsteuerung im Gehäuse 2 integriert sein, die es erlaubt, das Luftreinigungsge­ rät 1 bequem zu bedienen.
Das in Fig. 3 dargestellte Luftreinigungsgerät 1′ entspricht in seinem prinzipiel­ len Aufbau dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen, so daß gleiche oder entsprechende Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen wer­ den können. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Luftreini­ gungsgeräten 1,1′ besteht darin, daß bei dem Luftreinigungsgerät 1′ im Bereich der Austrittsdüse 4 eine Filtereinheit 30 angeordnet ist, welche z. B. als Aktivkoh­ le-Filter und/oder als Ozon-Filter ausgebildet ist. Es kann auch vorgesehen sein, daß die Filtereinheit 30 ein Element zur Abgabe eines deodorierenden Duftstof­ fes aufweist.
Es soll noch aufgeführt werden, daß die beschriebene Ausgestaltung des Luftrei­ nigungsgeräts 1, 1′ mit nur einer einzigen Luftreinigungseinheit 10 nicht zwingend ist. Vielmehr ist es auch möglich, im Gehäuse 2 zwei oder mehrere Luftreini­ gungseinheiten anzuordnen, die dann vorzugsweise parallel zueinander ange­ bracht sind. Es ist aber auch möglich, daß die Luftreinigungseinheit 10 spiralen­ förmig im Gehäuse 2 angeordnet ist, um einen in einem höheren Reinigungsgrad resultierenden längeren Luftweg durch die elektrostatische Luftreinigungseinheit 10 auszubilden. Es bedarf auch keiner weiteren Erwähnung, daß im Gehäuse 2 zwei oder mehrere spiralenförmig angeordnete Luftreinigungseinheiten 10 ange­ ordnet sein können.
In Fig. 4 ist nun ein Segment 40 dargestellt, welches in besonders vorteilhafter Art und Weise zur Ausbildung des Gehäuses 2 des beschriebenen Luftreini­ gungsgeräts 1, 1′ geeignet ist. Der segmentartige Aufbau des Gehäuses 2 besitzt den Vorteil, daß es hierdurch besonders einfach möglich ist, die Luftreinigungs­ einheit 10 sowie die mit ihr zusammenwirkenden Einrichtungen vorab zu montie­ ren und dann das Gehäuse 2 um die derart vorfabrizierte Baueinheit zu schlie­ ßen. Jedes der mindestens zwei Segmente 40 des Gehäuses 2 weist an seinen beiden Längskanten Verbindungselemente 41a, 41b auf, durch die die beiden Segmente 40 zum Gehäuse 2 zusammensetzbar sind. Von Vorteil ist es hierbei, daß das erste Verbindungselement 41a als hakenartiger Vorsprung 42 ausgebil­ det ist, und das sich daran anschließende Verbindungselement 41b des darauf­ folgenden Segments als ein komplementär zur Hakenform des ersten Verbin­ dungselements 41a ausgebildetes, den hakenartigen Vorsprung umgreifendes Element 43 ausgebildet ist.

Claims (26)

1. Luftreinigungsgerät, insbesondere elektrostatisches Luftreinigungsgerät, das ein Gehäuse aufweist, in dem eine Einströmdüse (3) und eine Austrittsdüse (4) für einen zu reinigenden Luftstrom (L) vorgesehen sind, der einer im Gehäuse angeordneten Luftreinigungseinheit (10) zugeführt wird, daß das Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) säulenartig ausgebildet ist, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) eine im wesentlichen luftdicht geschlossene Mantelfläche (2a) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Einströmdüse (3) für den zu reinigenden Luftstrom (L) an einer ersten Stirnfläche (2′) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) und die Austrittsdüse (4) an der anderen Stirnfläche (2′′) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) angeordnet ist, daß die im säulenartig ausgebildeten Gehäuse (2) aufgenommene Luftreinigungseinheit (10) rohrförmig ausgebildet ist, daß eine Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) an einer ihrer Stirnflächen (10′) und fluchtend mit der Einströmdüse (3) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) angeordnet ist, und daß eine Austrittsöffnung (12) der Luftreinigungseinheit (10) an ihrer anderen Stirnfläche (10′′) und fluchtend mit der Austrittsdüse (4) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) der Luftreinigungseinrichtung (1; 1′) angeordnet ist.
2. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einströmdüse (3) in der oberen (2′) der beiden Stirnflächen (2′, 2′′) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) des Luftreinigungsgerätes (1; 1′) angeordnet ist.
3. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der die Eintrittsdüse (3) umgebende Randbereich (9) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) abgerundet ausgeführt ist.
4. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) in Strömungs­ richtung des Luftstroms (L) beabstandet von der Einströmdüse (3) des Ge­ häuses (2) angeordnet ist.
5. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß vor der Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) ein Strö­ mungsleitelement (20) angeordnet ist.
6. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in dem zwischen der Eintrittsdüse (3) und der Eintrittsöffnung (11) liegenden Bereich (5′) des Gehäuses (2) ein Beleuchtungselement (21) angeordnet ist.
7. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Be­ leuchtungselement (21) im Strömungsleitelement (20) integriert ist.
8. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß zumindest zwischen der Einströmdüse (3) des Gehäuses (2) und der Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) ein Schalldämmelement (15) angeordnet ist.
9. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß zumindest zwischen der Austrittsdüse (4) des Gehäuses (2) und der Austrittsöffnung (12) der Luftreinigungseinheit (10) ein Schalldämmelement (16) angeordnet.
10. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß vor der Austrittsdüse (4) des säulenartigen Gehäuses (2) eine Venti­ latoreinheit (6) angeordnet ist.
11. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventilatoreinheit (6) als Axial- oder Radialgebläse ausgebildet ist.
12. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (12) der Luftreinigungseinheit (10) in Strömungsrichtung beabstandet vor der Austrittsdüse (4) des säulenartig aus­ gebildeten Gehäuses (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) angeordnet ist.
13. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1′) eine Filtereinrich­ tung (30) angeordnet ist.
14. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fil­ tereinrichtung (30) ein Aktivkohle-Filter und/oder ein Ozonfilter ist.
15. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Gehäuse (2) der Luftreinigungseinheit (1) ein Element zur Abgabe von Duftstoffen angeordnet ist.
16. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Luftreinigungseinheit (10) als elektrostatische Luftreini­ gungseinheit ausgebildet ist.
17. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1, 1′) einen runden, ovalen oder polygonalen Quer­ schnitt aufweist.
18. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) des Luftreini­ gungsgeräts (1, 1′) auf einen Ständer aufsetzbar ist.
19. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1) Halteelemente angeordnet sind, durch die das Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) an einer Wand und/oder einer Decke eines Raumes, insbesondere eines Wohnraumes, befestigbar ist.
20. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im säulenartig ausgebildeten Gehäuse (2) des Luftreini­ gungsgeräts (1, 1′) ein Empfangselement einer Fernsteuerung angeordnet ist.
21. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Gehäuse (2) mindestens zwei Luftreinigungseinheiten (10) angeordnet sind.
22. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die min­ destens zwei Luftreinigungseinheiten (10) parallel zueinander angeordnet sind.
23. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) mindestens eine spiralenförmig angeordnete Luftreinigungseinheit (10) angeordnet ist.
24. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) des Luftreinigungs­ geräts (1; 1′) aus mindestens zwei Segmenten (40) besteht.
25. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der mindestens zwei Segmente (40) des Gehäuses (2) an seinen beiden Längskanten Verbindungselemente (41a, 41b) aufweist, über die mindestens zwei Segmente (40) zum Gehäuse (2) zusammensetzbar sind.
26. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden Verbindungselemente (41a) als hakenartiger Vorsprung (42) aus­ gebildet ist, und daß das daran anschließende Verbindungselement (41b) ein komplementär hierzu ausgebildet, den hakenartigen Vorsprung umgreifendes Element (43) ausgebildet ist.
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