DE19530785C1 - Luftreinigungsgerät - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Luftreinigungsgerät, insbesondere ein elektrostatisches
Luftreinigungsgerät, das ein Gehäuse aufweist, in dem eine Einströmdüse und eine
Austrittsdüse für einen zu reinigenden Luftstrom vorgesehen sind, der einer im
Gehäuse angeordneten Luftreinigungseinheit zugeführt wird, daß das Gehäuse
des Luftreinigungsgeräts säulenartig ausgebildet ist, und daß das säulenartig
ausgebildete Gehäuse eine im wesentlichen luftdicht geschlossene Mantelfäche
aufweist.
Ein derartiges Luftreinigungsgerät mit einer elektrostatischen Abscheideeinrichtung
ist bekannt. Die zu reinigende Luft wird in einem Gasionisator in einem
Hochspannungsfeld ionisiert, so daß im nachfolgenden Abscheider, wo ebenfalls
ein Hochspannungsfeld besteht, sich die in der Luft befindlichen
Schwebeteilchen sicher an einer Abscheidefläche im Abscheider anlegen. Der
bekannte elektrostatische Abscheider ist in einem kastenartigen Gehäuse mit
zylindrischem
Querschnitt untergebracht, welches einen deutlich größeren Durchmesser besitzt
als der im Gerät befindliche Gasionisator.
Die eben beschriebene elektrostatische Abscheideeinrichtung sowie alle anderen
bekannten Luftreinigungsgeräte sind aufgrund ihres kastenförmigen Gehäuses
nur in der Lage, die unteren Luftschichten eines Raumes zu reinigen, so daß eine
Reinigung der oberen Luftschichten nicht oder nur äußerst unzureichend erfolgt.
Die bekannten Luftreinigungsgeräte können nur eine relativ geringe Luftmenge
pro Stunde reinigen. Dies ist dadurch bedingt, daß die in Wohnräumen, in Geschäftsräumen
oder in Gaststätten eingesetzten bekannten Luftreinigungsgeräte
relativ kompakt gebaut sein müssen, da die meisten Käufer derartiger Luftreinigungsgeräte
es als störend empfinden, wenn, z. B. in ihrem Wohnzimmer, ein
klobiger Kasten stehen würde, welcher bei den bekannten Luftreinigungsgeräten
erforderlich wäre, um in einem derartigen Gehäuse die zur Erzielung einer
adäquaten Reinigungsleistung erforderlichen technischen Komponenten unterzubringen.
Bedingt durch die bodennahe Aufstellung der bekannten Luftreinigungsgeräte ist
die bei diesen einsetzbare Leistung eines die Luft ansaugenden Ventilators relativ
gering dimensioniert, da ansonsten die in dem Raum befindlichen Personen
einer unangenehmen Zugluft ausgesetzt sein würden.
Aufgrund der aus obigen Gründen erforderlichen kompakten Bauweise der bekannten
Luftreinigungsgeräte ist nur eine äußerst geringe Schalldämpfung verwendbar,
welche daher nur einen geringen Pegel von Betriebsgeräuschen der
bekannten Lutreinigungsgeräte dämpfen kann. Dies führt wiederum zu einer nur
geringen Leistung der bekannten Luftreinigungsgeräte.
Aus der DE 35 28 590 A1 ist ein säulenartig ausgebildetes Klimagerät bekannt,
bei dem das Gehäuse eine im wesentlichen luftdicht geschlossene Mantelfläche
aufweist und eine Ein- und Austrittsöffnung vorhanden ist. Das Klimagerät besteht
aus einem Gebläse mit druckseitig angeordnetem Ionengenerator und einem
zuströmseitig vom Ionengenerator angeordneten elektrischen Staubabscheider.
Nachteilig an dem bekannten Klimagerät ist, daß es nur in seiner horizontalen
Richtung aufgestellt werden kann, so daß auch bei diesem bekannten Gerät
die vorstehend beschriebenen Nachteile weiterhin auftreten.
Aus der DE 39 21 387 A1 ist ein Luftreiniger bekannt, der kastenförmig aufgebaut
ist und an seiner einen Seitenfläche Lufteinlaßöffnungen aufweist. Der durch
diese Lufteinlaßöffnung angesaugte Luftstrom durchströmt eine Vorrichtung zum
elektrischen Abscheiden, welche von der Koronaentladung Gebrauch macht.
Aus der JP 60-114 361 A in Patents Abstracts of Japan, Sekt. C, Vol. 9 (1985), Nr.
260 (0309) ist ein Luftreinigungsgerät bekannt, daß an seinen beiden Seitenflächen
Lufteinlaß- und Luftauslaßöffnungen aufweist, wobei der durch die Einlaßöffnung
eintretende Luftstrom eine elektrostatische Reinigungsvorrichtung
durchquert.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Luftreinigungsgerät der eingangs genannten
Art derart weiterzubilden, daß trotz eines kompakten Aufbaus eine hohe
Reinigungsleistung erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Einströmdüse für
den zu reinigenden Luftstrom an einer ersten Stirnfläche des säulenartig ausgebildeten
Gehäuses und die Austrittsdüse an der anderen Stirnfläche des säulenartig
ausgebildeten Gehäuses angeordnet ist, daß die im säulenartig ausgebildeten
Gehäuse aufgenommene Luftreinigungseinheit rohrförmig ausgebildet ist,
daß eine Eintrittsöffnung der Luftreinigungseinheit an einer ihrer Stirnflächen und
fluchtend mit der Einströmdüse des säulenartig ausgebildeten Gehäuses angeordnet
ist, und daß eine Austrittsöffnung der Luftreinigungseinheit an ihrer anderen
Stirnfläche und fluchtend mit der Austrittsdüse des säulenartig ausgebildeten
Gehäuses der Luftreinigungseinrichtung angeordnet ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in besonders vorteilhafter Art
und Weise ein Luftreinigungsgerät ausgebildet, welches sich durch seinen besonders
geräuscharmen Betrieb und seine optisch ansprechende Form auszeichnet.
Der durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Luftreinigungsgerätes in
vorteilhafter Art und Weise erzielbare geradlinige Strömungsverlauf des das erfindungsgemäße
Luftreinigungsgerät durchsetzenden Luftstroms eliminiert oder
reduziert das Auftreten von Turbulenzen im Strömungsverlauf. Dies bewirkt in
vorteilhafter Art und Weise, daß die Luftgeräusche beim Betrieb des erfindungsgemäßen
Luftreinigungsgerätes nur minimal sind. Des weiteren besitzt die durch
die Säulenform des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes ermöglichte geradlinige
Luftführung, daß das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät dem
durchsetzenden Luftstrom nur einen äußerst geringen Strömungswiderstand
entgegensetzt, so daß in vorteilhafter Art und Weise eine geringere Ventilatorlei
stung als bei den bekannten Luftreinigungsgeräten erforderlich ist, um einen de
finierten Luftdurchsatz zu erzielen. Diese geringere Ventilatorleistung trägt eben
falls zur Geräuscharmut des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes bei, wo
bei der Geräuschpegel des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes typischer
weise im Bereich von unter 30 dBA liegt.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes besteht darin,
daß die säulenförmige Ausgestaltung des Gehäuses dazu führt, daß das erfin
dungsgemäße Luftreinigungsgerät nicht als störender Fremdkörper im Raum,
sondern vielmehr als repräsentatives Dekorationselement empfunden wird. Die
erfindungsgemäß vorgesehene geschlossene Ausgestaltung der Mantelflächen
erlaubt es in vorteilhafter Art und Weise, daß das erfindungsgemäße Luftreini
gungsgerät mit unterschiedlichen Gestaltungselementen, wie z. B. einem Folien
dekor, einem Echtholzdekor oder eine Pulverbeschichtung versehen werden
kann, so daß es in vorteilhafter Art und Weise besonders einfach an das Ambien
te des Aufstellungsorts angepaßt werden kann.
Die Säulenform des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgeräts besitzt
desweiteren den Vorteil, daß das Luftreinigungsgerät besonders einfach verlän
gert werden kann, ohne optisch störend oder klobig zu wirken. Durch die leicht
durchführbare Verlängerung des Gehäuses ist es besonders einfach möglich, ei
ne längere Luftreinigungseinheit zu verwenden, wodurch in besonders vorteilhaf
ter Art und Weise ein erhöhter Reinigungsgrad erzielbar ist. Desweiteren erlaubt
es die erfindungsgemäße Säulenform des Luftreinigungsgeräts, eine elektrosta
tische Luftreinigungseinheit zu verwenden, welche eine geringere Hochspannung
zur Ionisation der Schmutzpartikel erfordert als dies bei den bekannten Luftreini
gungsgeräten der Fall ist. Dies besitzt den Vorteil, daß das erfindungsgemäße
Luftreinigungsgerät deutlich weniger Ozon freisetzt als die bekannten Luft
reinigungsgeräte.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das erfindungsgemä
ße Luftreinigungsgerät als Standgerät ausgebildet ist, wobei die Einströmdüse
am oberen Ende und die Auslaßdüse am unteren Ende des erfindungsgemäßen
Luftreinigungsgerätes angeordnet ist. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vor
teil, daß es das erfindungsgemäße Luftreinigungsgerät in vorteilhafter Art und
Weise erlaubt, auch Luft aus den oberen Bereichen eines Raumes anzusaugen.
Des weiteren besitzt die vorstehend beschriebene Anordnung den Vorteil, daß
hierdurch die sich im oberen Bereich des Raumes ansammelnde warme Luft
nach unten transportiert wird und nach dem Durchlaufen des erfindungsgemäßen
Luftreinigungsgeräts und ihrem Austritt aus der unteren Düse wieder nach oben
steigt. Die hierdurch ausgebildete Gegenströmung bewirkt, daß die Sinkge
schwindigkeit von in der Raumluft befindlichen Partikeln vermindert wird, so daß
auch schwere Partikel einfach und zuverlässig erfaßt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der die Ein
strömdüse umgebende Rand des Luftreinigungsgeräts abgerundet ausgeführt ist.
Diese Maßnahme besitzt den Vorteil, daß die Strömungsverhältnisse im Bereich
der Einströmdüse verbessert werden.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Eintritts
öffnung der Luftreinigungseinheit des erfindungsgemäßen Luftreinigungsgerätes
von der Einströmdüse des Gehäuses beabstandet im Inneren des säulenförmi
gen Gehäuses des Luftreinigungsgerätes angeordnet ist. Eine derartige Maß
nahme besitzt den Vorteil, daß in dem hierdurch entstehenden Freiraum zwi
schen der Einströmdüse des säulenförmigen Gehäuses und der Eintrittsöffnung
ein Strömungsleitelement anortbar ist, welches von außen nicht sichtbar ist und
derart den vorteilhaften ästhetischen Eindruck des erfindungsgemäßen Luft
reinigungsgeräts nicht beeinträchtigt.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß in dem
Freiraum zwischen der Einströmdüse des säulenförmigen Gehäuses und der Eintrittsöffnung
ein Lichtelement angeordnet ist. Dies besitzt den Vorteil, daß das erfindungsgemäße
Luftreinigungsgerät neben seiner
Reinigungsfunktion auch noch als Raumbeleuchtung eingesetzt werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden
nachstehend näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Luftreinigungsgeräts,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Luftreinigungsgeräts,
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel eines Luftreinigungsgeräts,
und
Fig. 4 ein Gehäusesegment des Luftreinigungsgeräts.
Das in Fig. 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel eines allgemein mit 1 bezeichneten
Luftreinigungsgeräts weist ein säulenartig ausgebildetes Gehäuse 2
mit einem runden, ovalen oder polygonalen Querschnitt auf, welches eine im wesentlichen
luftdicht geschlossene Mantelfäche 2a aufweist.
Das Gehäuse 2 kann auf einem Ständer angebracht, insbesondere aufsetzbar,
sein, oder Halteelemente aufweisen, durch die das Gehäuse 2 des
Luftreinigungsgeräts 1 an einer Wand und/oder einer Decke eines Raumes, ins
besondere eines Wohnraumes, befestigbar ist.
An einer ersten Stirnseite 2′ des säulenartigen Gehäuses 2 ist eine Einströmdüse
3 angeordnet, durch die ein zu reinigender Luftstrom L von der Umgebung des
Luftreinigungsgeräts 1 angesaugt wird. In Strömungsrichtung des angesaugten
Luftstroms L gesehen folgt der Einströmdüse 3 eine vorzugsweise beabstandet
von dieser angeordnete elektrostatische Luftreinigungseinheit 10, die ebenfalls
säulenartig oder rohrförmig ausgebildet ist. Eine Eintrittsöffnung 11 ist an einer
ersten Stirnseite 10′ der elektrostatischen Luftreinigungseinheit 10 und fluchtend
mit der Einströmdüse 3 des säulenartigen Gehäuses 2 des Luftreinigungsgeräts
1 angeordnet, so daß der über die Einströmdüse 3 angesaugte Luftstrom L im
wesentlichen turbulenzfrei und daher besonders geräuscharm in die elektrostati
sche Luftreinigungseinheit 10, deren genauer Aufbau für das Verständnis der
nachfolgenden Beschreibung ohne Bedeutung ist, eintreten kann.
Nachdem der Luftstrom L die elektrostatische Luftreinigungseinheit 10 durchlau
fen hat, tritt der derart gereinigte Luftstrom aus einer in einer zweiten Stirnfläche
10′′ der Luftreinigungseinheit 10 angeordneten Austrittsöffnung 12 der Luftreini
gungseinheit 10 aus. In vorteilhafter Art und Weise ist die Austrittsöffnung 12 der
säulenartig ausgebildeten Luftreinigungseinheit 10 fluchtend mit der Austrittsdüse
4 des säulenartigen Gehäuses 2 der Luftreinigungseinheit 1 angeordnet, so daß
auch hier ein im wesentlichen geradliniger Verlauf der Luftströmung gegeben ist.
In dem zwischen der Austrittsöffnung 12 der säulenartigen Luftreinigungseinheit
10 und der Austrittsdüse 4 liegenden Raum 5 des säulenartigen Gehäuses 2 ist
eine als Radial- oder Axialgebläse ausgebildete Ventilatoreinheit 6 angeordnet,
die für die o.g. Strömungsbewegung des zu reinigenden Luftstroms L verantwort
lich ist.
Der obenstehend beschriebene Grundaufbau des Luftreinigungsgeräts 1 zeich
net sich bereits durch seine hohe Geräuscharmut aus, da der die Luftreinigungs
säule durchsetzende Luftstrom L aufgrund seiner im wesentlichen geradlinigen
Führung strömungsdynamisch günstig, weitgehend turbulenzfrei geführt wird und
daher nur äußerst wenige Luftgeräusche verursacht. Durch den dadurch hervor
gerufenen geringen Strömungswiderstand des Luftreinigungsgeräts 1 ist in vor
teilhafter Art und Weise eine Ventilatoreinheit 6 mit einer geringeren Leistung
ausreichend, als dies bei bekannten Luftreinigungsgeräten zur Ansaugung der
gleichen Luftmenge erforderlich ist. Bei einer praktischen Umsetzung der be
schriebenen Ausbildung wurde bei einer 1,4 m langen und einem Radius von 8,5
cm aufweisenden zylindrischen Säule ein Geräuschpegel gemessen, der unter 30
dBA liegt.
Die säulenartige Ausgestaltung des Luftreinigungsgeräts 1 erlaubt es in beson
ders vorteilhafter Art und Weise, besonders einfach Schalldämmungselemente
15,16 anzuordnen, die eine weitere Verringerung des durch den Betrieb des be
schriebenen Luftreinigungsgeräts 1 auftretenden Geräuschpegels bewirken. Das
im Zwischenraum 5′ zwischen der Einströmdüse 3 des Gehäuses 2 und der Ein
trittsöffnung 11 der Luftreinigungseinheit 10 angeordnete erste Schall
dämmungselement 15 bewirkt in vorteilhafter Art und Weise eine Dämpfung der
Strömungsgeräusche des in die Luftreinigungssäule eintretenden Luftstroms L
sowie der Betriebsgeräusche der elektrostatischen Luftreinigungseinheit 10. In
entsprechender Art und Weise dämmt das im unteren Bereich 5 des säulenarti
gen Gehäuses 2 zwischen der Ventilatoreinheit 6 und der Austrittsdüse 4 ange
ordnete zweite Schalldämmungselement 16 die Strömungsgeräusche eines aus
dem Luftreinigungsgerät 1 austretenden, gereinigten Luftstroms R sowie der Be
triebsgeräusche der Ventilatoreinheit 6 und der elektrostatischen Luftreinigungs
einheit 10.
Eine weitere Verbesserung der Eigenschaften des beschriebenen Luftreinigungs
geräts 1 wird erreicht, wenn die die Einströmdüse 3 umgebende Randfläche 9
des Gehäuses 2 abgerundet ausgeführt ist. Diese Maßnahme bewirkt in vorteil
hafter Art und Weise nicht nur, daß ein strömungstechnisch günstiger Verlauf der
in die Einströmdüse 3 eintretenden Luftströmung L erreicht wird. Vielmehr bewirkt
diese Ausgestaltung auch, daß in der unmittelbaren Umgebung des Luftreini
gungsgeräts 1 Luft nicht nur aus dem über der Einströmdüse 3 liegenden Be
reich, sondern auch aus einem einige Dezimeter unter der Einströmdüse 3 lie
genden Umgebungsbereich angesaugt wird.
In dem unterhalb der Eintrittsdüse 3 liegenden Raum 5′ ist vorzugsweise ein Strö
mungsleitelement 20 angeordnet, welches in vorteilhafter Art und Weise eine Er
höhung der Strömungsgeschwindigkeit des Luftstroms L in diesem Bereich be
wirkt und damit verhindert, daß sich Schmutzpartikel an der Innenwand des Ge
häuses 2 vor der Luftreinigungseinheit 10 absetzen. Besonders vorteilhaft ist es
hierbei, daß das Strömungsleitelement 20 mit einem Beleuchtungselement 21
ausgestattet ist, so daß das beschriebene Luftreinigungsgerät 1 in vorteilhafter
Art und Weise eine Doppelfunktion - einmal als Luftreiniger und zum anderen als
Beleuchtungseinrichtung - ausführt. Es ist aber auch möglich - wie anhand des
zweiten Ausführungsbeispiels der Fig. 2 dargestellt ist - anstelle des entspre
chend gestalteten Strömungsleitelements 20 nur ein Beleuchtungselement 21′
einzusetzen, wenn man bereit ist, auf die vorteilhaften Eigenschaften dieses Strö
mungsleitelements 20 zu verzichten.
Bei der vorstehenden Beschreibung wurde davon ausgegangen, daß die Ein
strömdüse 3 am oberen Ende der Säule und die Auslaßdüse 4 am unteren Ende
desselben angeordnet ist. Es ist zwar prinzipiell auch möglich, die Anordnung der
beiden Düsen 3, 4 umzukehren, jedoch besitzt die beschriebene Anordnung den
Vorteil, daß durch die Führung des zu reinigenden Luftstroms L von oben nach
unten bevorzugt die im oberen Bereich des Raumes befindliche warme Luft ange
saugt wird und durch das säulenartig ausgebildete Reinigungsgerät 1 nach unten
geleitet wird, wo sie wieder beginnt aufzusteigen. Die hierdurch ausgebildete, von
unten nach oben gerichtete Luftströmung vermindert in vorteilhafter Art und
Weise die Sinkgeschwindigkeit der in der Luft befindlichen Partikel, insbesondere
von schwereren Partikeln, so daß diese besser angesaugt und daher effizienter
gereinigt werden können.
Abschließend zur Ausgestaltung des in Fig. 1 beschriebenen ersten Ausfüh
rungsbeispiels ist noch anzuführen, daß im Bereich der Einströmdüse 3 ein nicht
näher dargestelltes Grobsieb angeordnet werden kann. Außerdem ist es möglich,
die Einströmöffnung 12 der Luftreinigungseinheit 10 mit einem entsprechenden
Schutzgitter 17 zu versehen. Ein entsprechendes Schutzgitter 19 kann auch op
tional im Bereich der Auslaßdüse 4 angeordnet sein.
Die säulenartige Ausgestaltung des Gehäuses 2 des Luftreinigungsgeräts 1 be
sitzt desweiteren den Vorteil, daß es hierdurch leicht möglich ist, im Gehäuse 2
selbst die zum Betrieb des Luftreinigungsgeräts 1 erforderlichen, in der Fig. 1
nicht dargestellten Einrichtungen unterzubringen, so daß diese von außen nicht
sichtbar sind und derart den vorteilhaften ästhetischen Eindruck des Luftreini
gungsgeräts 1 nicht beeinträchtigen. So kann z. B. ein Empfangselement einer
Fernsteuerung im Gehäuse 2 integriert sein, die es erlaubt, das Luftreinigungsge
rät 1 bequem zu bedienen.
Das in Fig. 3 dargestellte Luftreinigungsgerät 1′ entspricht in seinem prinzipiel
len Aufbau dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen, so
daß gleiche oder entsprechende Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen wer
den können. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Luftreini
gungsgeräten 1,1′ besteht darin, daß bei dem Luftreinigungsgerät 1′ im Bereich
der Austrittsdüse 4 eine Filtereinheit 30 angeordnet ist, welche z. B. als Aktivkoh
le-Filter und/oder als Ozon-Filter ausgebildet ist. Es kann auch vorgesehen sein,
daß die Filtereinheit 30 ein Element zur Abgabe eines deodorierenden Duftstof
fes aufweist.
Es soll noch aufgeführt werden, daß die beschriebene Ausgestaltung des Luftrei
nigungsgeräts 1, 1′ mit nur einer einzigen Luftreinigungseinheit 10 nicht zwingend
ist. Vielmehr ist es auch möglich, im Gehäuse 2 zwei oder mehrere Luftreini
gungseinheiten anzuordnen, die dann vorzugsweise parallel zueinander ange
bracht sind. Es ist aber auch möglich, daß die Luftreinigungseinheit 10 spiralen
förmig im Gehäuse 2 angeordnet ist, um einen in einem höheren Reinigungsgrad
resultierenden längeren Luftweg durch die elektrostatische Luftreinigungseinheit
10 auszubilden. Es bedarf auch keiner weiteren Erwähnung, daß im Gehäuse 2
zwei oder mehrere spiralenförmig angeordnete Luftreinigungseinheiten 10 ange
ordnet sein können.
In Fig. 4 ist nun ein Segment 40 dargestellt, welches in besonders vorteilhafter
Art und Weise zur Ausbildung des Gehäuses 2 des beschriebenen Luftreini
gungsgeräts 1, 1′ geeignet ist. Der segmentartige Aufbau des Gehäuses 2 besitzt
den Vorteil, daß es hierdurch besonders einfach möglich ist, die Luftreinigungs
einheit 10 sowie die mit ihr zusammenwirkenden Einrichtungen vorab zu montie
ren und dann das Gehäuse 2 um die derart vorfabrizierte Baueinheit zu schlie
ßen. Jedes der mindestens zwei Segmente 40 des Gehäuses 2 weist an seinen
beiden Längskanten Verbindungselemente 41a, 41b auf, durch die die beiden
Segmente 40 zum Gehäuse 2 zusammensetzbar sind. Von Vorteil ist es hierbei,
daß das erste Verbindungselement 41a als hakenartiger Vorsprung 42 ausgebil
det ist, und das sich daran anschließende Verbindungselement 41b des darauf
folgenden Segments als ein komplementär zur Hakenform des ersten Verbin
dungselements 41a ausgebildetes, den hakenartigen Vorsprung umgreifendes
Element 43 ausgebildet ist.
Claims (26)
1. Luftreinigungsgerät, insbesondere elektrostatisches Luftreinigungsgerät, das
ein Gehäuse aufweist, in dem eine Einströmdüse (3) und eine Austrittsdüse
(4) für einen zu reinigenden Luftstrom (L) vorgesehen sind, der einer im Gehäuse
angeordneten Luftreinigungseinheit (10) zugeführt wird, daß das Gehäuse
(2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) säulenartig ausgebildet ist, daß das
säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) eine im wesentlichen luftdicht geschlossene
Mantelfläche (2a) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einströmdüse (3) für den zu reinigenden Luftstrom (L) an einer ersten Stirnfläche
(2′) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) und die Austrittsdüse (4)
an der anderen Stirnfläche (2′′) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2)
angeordnet ist, daß die im säulenartig ausgebildeten Gehäuse (2) aufgenommene
Luftreinigungseinheit (10) rohrförmig ausgebildet ist, daß eine Eintrittsöffnung
(11) der Luftreinigungseinheit (10) an einer ihrer Stirnflächen (10′)
und fluchtend mit der Einströmdüse (3) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses
(2) angeordnet ist, und daß eine Austrittsöffnung (12) der
Luftreinigungseinheit (10) an ihrer anderen Stirnfläche (10′′) und fluchtend mit
der Austrittsdüse (4) des säulenartig ausgebildeten Gehäuses (2) der
Luftreinigungseinrichtung (1; 1′) angeordnet ist.
2. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einströmdüse
(3) in der oberen (2′) der beiden Stirnflächen (2′, 2′′) des säulenartig
ausgebildeten Gehäuses (2) des Luftreinigungsgerätes (1; 1′) angeordnet
ist.
3. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der die Eintrittsdüse (3) umgebende Randbereich (9) des säulenartig
ausgebildeten Gehäuses (2) abgerundet ausgeführt ist.
4. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, daß die Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) in Strömungs
richtung des Luftstroms (L) beabstandet von der Einströmdüse (3) des Ge
häuses (2) angeordnet ist.
5. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß vor der Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) ein Strö
mungsleitelement (20) angeordnet ist.
6. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß in dem zwischen der Eintrittsdüse (3) und der Eintrittsöffnung
(11) liegenden Bereich (5′) des Gehäuses (2) ein Beleuchtungselement (21)
angeordnet ist.
7. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Be
leuchtungselement (21) im Strömungsleitelement (20) integriert ist.
8. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich
net, daß zumindest zwischen der Einströmdüse (3) des Gehäuses (2) und der
Eintrittsöffnung (11) der Luftreinigungseinheit (10) ein Schalldämmelement
(15) angeordnet ist.
9. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich
net, daß zumindest zwischen der Austrittsdüse (4) des Gehäuses (2) und der
Austrittsöffnung (12) der Luftreinigungseinheit (10) ein Schalldämmelement
(16) angeordnet.
10. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, daß vor der Austrittsdüse (4) des säulenartigen Gehäuses (2) eine Venti
latoreinheit (6) angeordnet ist.
11. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ventilatoreinheit (6) als Axial- oder Radialgebläse ausgebildet ist.
12. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (12) der Luftreinigungseinheit (10) in
Strömungsrichtung beabstandet vor der Austrittsdüse (4) des säulenartig aus
gebildeten Gehäuses (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) angeordnet ist.
13. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1′) eine Filtereinrich
tung (30) angeordnet ist.
14. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fil
tereinrichtung (30) ein Aktivkohle-Filter und/oder ein Ozonfilter ist.
15. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß im Gehäuse (2) der Luftreinigungseinheit (1) ein Element
zur Abgabe von Duftstoffen angeordnet ist.
16. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Luftreinigungseinheit (10) als elektrostatische Luftreini
gungseinheit ausgebildet ist.
17. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) des
Luftreinigungsgeräts (1, 1′) einen runden, ovalen oder polygonalen Quer
schnitt aufweist.
18. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) des Luftreini
gungsgeräts (1, 1′) auf einen Ständer aufsetzbar ist.
19. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß am Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1) Halteelemente
angeordnet sind, durch die das Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′)
an einer Wand und/oder einer Decke eines Raumes, insbesondere eines
Wohnraumes, befestigbar ist.
20. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß im säulenartig ausgebildeten Gehäuse (2) des Luftreini
gungsgeräts (1, 1′) ein Empfangselement einer Fernsteuerung angeordnet ist.
21. Luftreinigungsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß im Gehäuse (2) mindestens zwei Luftreinigungseinheiten
(10) angeordnet sind.
22. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die min
destens zwei Luftreinigungseinheiten (10) parallel zueinander angeordnet
sind.
23. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Gehäuse (2) des Luftreinigungsgeräts (1; 1′) mindestens eine
spiralenförmig angeordnete Luftreinigungseinheit (10) angeordnet ist.
24. Luftreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekenn
zeichnet, daß das säulenartig ausgebildete Gehäuse (2) des Luftreinigungs
geräts (1; 1′) aus mindestens zwei Segmenten (40) besteht.
25. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
der mindestens zwei Segmente (40) des Gehäuses (2) an seinen beiden
Längskanten Verbindungselemente (41a, 41b) aufweist, über die mindestens
zwei Segmente (40) zum Gehäuse (2) zusammensetzbar sind.
26. Luftreinigungsgerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß eines
der beiden Verbindungselemente (41a) als hakenartiger Vorsprung (42) aus
gebildet ist, und daß das daran anschließende Verbindungselement (41b) ein
komplementär hierzu ausgebildet, den hakenartigen Vorsprung umgreifendes
Element (43) ausgebildet ist.
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