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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen Stecker, der mit einem komplementären Stecker
verbindbar ist, mit einem ersten hinteren Gehäuseteil, dem Aufnahmegehäuse, mit
einer rückwärtigen Stirnfläche mit
vielen Durchgängen
zur Aufnahme von Anschlussklemmen und mit einem zweiten vorderen
Gehäuseteil,
dem Kammerblock, der mit dem hinteren Gehäuseteil verbindbar ist und
der eine vordere Stirnfläche
aufweist mit Öffnungen,
durch die die Durchgänge
im hinteren Gehäuseteil
erreichbar sind und die zur Aufnahme von Kontakten eines komplementären Steckers
dienen, wobei das erste hintere mit dem zweiten vorderen Gehäuseteil
durch komplementäre
Rastmittel verbindbar ist.
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Aus
der gattungsbildenden
EP
632 536 A1 ist ein elektrischer Stecker der eingangs genannten Art
bekannt. Gemäss
dem Ausführungsbeispiel,
dass in den
16 bis
24 und
der zugehörigen
Beschreibung dargestellt ist, weist das Gehäuse einen ersten hinteren Gehäuseteil
mit einer rückwärtigen Stirnfläche mit
drei Durchgängen
auf und einen zweiten vorderen Gehäuseteil, der mit dem hinteren
Gehäuseteil verbindbar
ist. An den Schmalseiten des Steckers weist der zweite vordere Gehäuseteil
Rastelemente auf, die an den entsprechenden Rastelementen des ersten
hinteren Gehäuseteils
eingreifen. Dadurch sind die beiden Gehäuseteile miteinander verbunden.
Für die
aus der
EP 632 536 A1 angegebene
Anzahl von Verbindungen, nämlich
drei, ist eine Fixierung des zweiten vorderen Gehäuseteils
im ersten hinteren Gehäuseteil
durch an den Schmalseiten angebrachte Rastmittel sicherlich ausreichend.
Wird jedoch die Zahl der zu verbindenden Kontakte immer grösser und
die Stecker immer kom pakter, so wird auch das korrekte Zusammenfügen der
verschiedenen Gehäuseteile
immer schwieriger und die benötigte
Kraft immer höher.
Eine Fixierung der Gehäuseteile
wie in der
EP 632 536
A1 angegeben, kann die erhöhten Anforderungen bei Steckern
mit vielen Verbindungen daher nur bedingt erfüllen.
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Ausgehen
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, einen
elektrischen Stecker mit einem ersten hinteren Gehäuseteil
und einem zweiten vorderen Gehäuseteil
anzugeben, bei dem das Zusammenfügen
der Gehäuseteile
auch bei einer grossen Anzahl von Verbindungen vereinfacht und sicher
durchgeführt
werden kann.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Der
erfindungsgemässe
elektrische Stecker ist mit einem komplementären Stecker verbindbar und
weist folgende Merkmale auf: einen ersten hintern Gehäuseteil,
das Aufnahmegehäuse,
mit einer rückwärtigen Stirnfläche mit
vielen Durchgängen
zur Aufnahme von Aussenklemmen, einen zweiten vorderen Gehäuseteil,
den Kammerblock, der mit dem hinteren Gehäuseteil verbindbar ist und
der eine vordere Stirnfläche
aufweist mit Öffnungen,
durch die die Durchgänge
im ersten hinteren Gehäuseteil
erreichbar sind und die zur Aufnahme von Kontakten eines komplementären Steckers
dienen, der erste hintere und der zweite vordere Gehäuseteil
sind durch komplementäre
Rastmittel verbindbar. Der erste hintere Gehäuseteil weist auf der zum zweiten
Gehäuseteil
gerichteten Seite auf jeder Breitseite des Steckerbildes jeweils
mindestens zwei federnde Zungen auf, die sich fluchtend zur Einfügerichtung
des zweiten Gehäuseteils
ins erste Gehäuseteil erstrecken.
Der zweite vordere Gehäuseteil
weist an den Breitseiten zwei benachbarte Gehäusewände auf, wobei die äusseren
Seitenwände
federnde Abschnitte aufweisen. Die federnden Abschnitte und die
federnden Zungen weisen komplementären Rastmittel auf und beim
Einfügen
des zweiten Gehäuseteils
in den ersten Gehäuseteils
greifen die Zungen in die Aussparungen zwischen den federnden Abschnitten und
der benachbarten Gehäusewand
ein und die komplementären
Rastmittel verrasten miteinander. Durch diese Anordnung wird gewährleistet,
dass die beiden Gehäuseteile
sicher miteinander verbunden sind. Ausserdem wird das Aufbringen
des zweiten Gehäuseteils
in den ersten Gehäuseteil
erleichtert, da die Zungen in die Aussparungen zwischen den federnden
Abschnitten und die benachbarte Gehäusewand eingreifen. Weiter
wird durch die erfindungsgemässe
Anordnung eine besonders kompakte Bauweise erreicht. Ein weitere
Vorteil der erfindungsgemässen
Anordnung ist, dass die Aufnahme zur Einfügung eines komplementären Steckers,
die von den äusseren
Gehäusewand
des ersten hinteren Gehäuseteils
und der äusseren
Wandung des zweiten vorderen Gehäuseteils
gebildet wird, glatte Wandungen aufweist. Dadurch kann ein Verhaken
beim Einführen des
komplementären
Steckers nicht erfolgen. Auch die vom zweiten vorderen Gehäuseteils
gebildete Wand der Aussparung ist völlig glatt. Beim Stand der Technik
ist dies nicht der Fall, dadurch kann man sich leicht vorstellen,
dass ein Verhaken beim Einfügen des
komplementären
Steckers stattfindet.
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Ein
weiterer Vorteil wird dadurch erreicht, dass die federnden Zungen
sich zu ihren freien Ende hin in der Breite verschmälern und/oder
in der Dicke verjüngen.
Dadurch wird das Einfügen
des zweiten vorderen Gehäuseteils
in den ersten hinteren Gehäuseteil
zusätzlich
erleichtert.
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Da
in den ersten hinteren Gehäuseteil
neben dem zweiten vorderen Gehäuseteil
beispielsweise auch noch ein Sicherungsschieber und eine Dichtung eingefügt wird,
ist es von besonderem Vorteil, an den federnden Zungen Rastöffnungen
vorzusehen und an den federnden Abschnitten des zweiten Gehäuseteils
Rastnasen vorzusehen. Durch die Rastöffnungen gibt es an den federnden
Zungen des ersten Gehäuseteils
keine vorspringenden Teile, an denen weitere Teile die in das erste
Gehäuseteil
eingefügt
werden müssen,
beim Einfügen
hängenbleiben
könnten. Weiter
ist es von Vorteil, dass die Rastnasen am zweiten vorderen Teil
geneigte Flanken aufweisen. Dadurch wird eine nahezu spielfreie
Fixierung des zweiten vorderen Teils am ersten hinteren Gehäuseteil
erreicht. Die Flanke, die zur Einführung der Rastnase in die Rastöffnung dient,
ist dabei weniger steil.
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Weiter
ist es von besonderem Vorteil zwischen dem ersten und dem zweiten
Gehäuseteil
einen Sicherungsschieber anzuordnen, mit dem die Anschlussklemmen
im ersten Gehäuseteil
zusätzlich gesichert
werden. Dadurch ist eine Entnahme der Anschlussklemmen ohne Betätigung des
Sicherungsschiebers aus dem den ersten Gehäuseteil, was sonst beispielsweise
aus Versehen geschehen kann, nicht mehr möglich. Die Sicherungsschieber
ist durch die Fixierung des ersten Gehäuseteils am zweiten Gehäuseteil
ebenfalls gehalten. Der Sicherungsschieber kann beispielsweise eine
Raststellung aufweisen, wobei am Sicherungsschieber eine Rastnase
vorgesehen ist, die einen Rasthaken an der dem ersten Gehäuseteil
zugewandten Seite des zweiten Gehäuseteils hintergreift. Weiter
ist es von Vorteil, wenn der Sicherungsschieber zwischen zwei Endstellungen
verschiebbar ist. In der einen Endstellung sind die Anschlussklemmen
nicht zusätzlich
gesichert und in der zweiten Endstellung sind die Anschlussklemmen
zusätzlich fixiert.
Die Bewegung zwischen den Endstellungen kann beispielsweise erreicht
werden, indem am Sicherungsschieber jeweils eine Schulter vorgesehen
ist, die in eine Endstellung an einer federnden Zunge am ersten
Gehäuseteil
anschlägt.
Durch die federnden Zungen, die sich gegenüberliegende Wandabschnitte
bilden, kann eine Führung
des Sicherungsschiebers erreicht werden.
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Ein
zusätzlicher
Vorteil ist, dass der komplementäre
Stecker nicht eingeschoben werden kann, wenn der Sicherungsschieber
in der ersten Endstellung ist. Erst wenn sich der Sicherungsschieber
in der zweiten Endstellung befindet, kann der Kragen des komplementären Steckers
eingefügt
werden.
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Bei
allen vorteilhafte Wirkungen ist zu berücksichtigen, dass die Anordnung äussert kompakt sein
sollte. Dies wird auch durch die Weiterbildungen der Erfindung in
besonders vorteilhafter Weise erreicht. Der erfindungsgemässe Stecker
ist zur Verbindung von einer Vielzahl von Anschlussklemmen geeignet.
Die Zahl der Kontaktierungen ist dabei nicht beschränkt. Die
Kontaktierungen können
in einer oder auch in zwei oder mehr Reihen angeordnet sein. Es
kommt dabei nicht auf die Anordnung der Kontaktierungen an. Die
Anordnung der Kontaktierungen wird in dieser Druckschrift als Steckerbild
bezeichnet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1 und 1a eine Aufsicht und einen Schnitt durch
einen zusammengebauten erfindungsgemässen Stecker,
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2a bis 2c eine Aufsicht, eine Seitenansicht
mit teilweisem Schnitt und einen Schnitt durch ein erstes hinteres
Gehäuseteil
und
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3a bis 3c eine Seitenansicht, eine Aufsicht
und einen Schnitt durch ein zweites vorderes Gehäuseteil.
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In 1a ist eine Aufsicht auf
den zusammengefügten
Stecker dargestellt. Man erkennt dass erste hintere Gehäuseteil 1 mit
seiner äusseren
Wandung, die den Stecker schützend
umgibt. Die innere Fläche
der äusseren
Gehäusewand
des ersten hinteren Gehäuseteils
dient als Führung
beim Einfügen des
zweiten komplementären
Steckers. Ausserdem ist ein zweites vorderes Gehäuseteils 2 zu erkennen, auf
dessen vorderen Stirnfläche 5 die
Ansicht blickt. Im zweiten vorderen Gehäuseteil ist im vorliegenden Fall
ein zweireihiges Steckerbild zu erkennen. Weiter ist ein Teil eines
Sicherungsschiebers 7 zu sehen, der zwischen dem ersten
und dem zweiten Gehäuseteil angeordnet
ist. Ausserdem kann man eine Dichtung 8 erkennen, die sowohl
zur Dichtung zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil
als auch zur Dichtung zwischen dem Stecker und einem komplementären Stecker
dient.
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In 1b ist ein Schnitt durch
den elektrischen Stecker entlang der Schnittlinie AA dargestellt. Auch
hier sind die bereits in 1a angegebenen Teile
leicht zu erkennen. Weiter sind die im ersten hinteren Gehäuseteil
vorgesehenen Durchgänge 4 ersichtlich.
Das erste hintere Gehäuseteil
weist eine rückwärtige Stirnfläche 3 auf.
Von dieser Seite können
Anschlussklemmen in das erste hintere Gehäuseteil eingefügt werden.
Eine Fixierung der Anschlussklemmen kann mittels des Sicherungsschiebers 7 erfolgen.
Weiter sind in dieser Figur die Öffnungen 6 im
zweiten vorderen Gehäuseteil
zu erkennen. Durch die Öffnung 6 sind
die Durchgänge 4 im ersten
hinteren Gehäuseteil 1 erreichbar.
Die Öffnungen 6 dienen
zur Aufnahme von Kontakten eines komplementären Steckers. Es ist in der
Darstellung gemäss 1b auch ersichtlich, dass
ein komplementärer
Stecker zwischen die äussere
Wandung 19 des ersten hinteren Gehäuseteils 1 und die
Seitenwände 9, 9' des zweiten
vorderen Gehäuseteils 2 eingefügt wird.
Auch ist im Querschnitt deutlich die Form der Dichtung 8 ersichtlich,
deren seitliche Fläche
zur Abdichtung zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseteil
und deren äussere
Fläche
zur Abdichtung zwischen dem elektrischen Stecker und einem komplementären Stecker
dient. In der Darstellung gemäss 1b ist auch leicht zu erkennen,
dass die Wände
entlang denen der komplementäre
Stecker eingeführt
wird glatt sind. Die Rastverbindung zwischen dem ersten hinteren
Gehäuseteil 1 und
dem zweiten vorderen Gehäuseteil 2 wird
hergestellt, indem am ersten Gehäuseteil 1 federende
Zungen 16, 16' an
den Breitseiten ausserhalb vom Steckerbild angebracht sind, und
diese federnden Zungen zwischen zwei benachbarte Gehäusewände des
zweiten vorderen Gehäuseteils 2 eingeschoben
werden. In den federnden Zungen 16, 16' befinden sich
Rastöffnungen
und an dem federnden Abschnitten der Seitenwände 9, 9' befinden sich
Rastnasen 13, 13' die
in die Rastöffungen
der federnden Zungen 16, 16' eingreifen. Durch diese Anordnung
wird ein sehr kompakter Aufbau gewährleistet. Ausserdem ist die Einführung des
zweiten Gehäuseteils
in das erste Gehäuseteils
erleichtert. Es ist beispielsweise auch möglich die federnden Zungen
nicht symmetrisch anzuordnen um dadurch zu erreichen, dass das zweite vordere
Gehäuseteil
nicht verdreht in das erste hintere Gehäuseteil eingefügt werden
kann, was beispielsweise dann wichtig ist, wenn das Steckerbild ebenfalls
nicht symmetrisch aufgebaut ist.
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In
den 2a–2c ist das erste
hintere Gehäuseteil 1 dargestellt. 2a zeigt eine Aufsicht auf das
erste hintere Gehäuseteil 1,
von der Seite, von der das zweite vordere Gehäuseteil in das erste hintere
Gehäuseteil
eingefügt
wird. Die Durchgänge 4 sind
deutlich zu erkennen. Ausserdem ist auch die äussere Gehäusewandung 19 die
das Ganze umgibt deutlich sichtbar. Ausserdem sind die federnden
Zungen 16, 16', 17, 17' deutlich zu
erkennen. Sie befinden sich an den Breitseiten des Steckerbildes
ausserhalb des Steckerbildes. In 2b ist
eine Seitenansicht des ersten hinteren Gehäuseteils gezeigt. Die Seitenansicht
ist teilweise als Schnitt geöffnet.
Es ist zu erkennen, das die federnden Zungen 16, 17 Rastöffnungen 14, 15 aufweisen.
Ausserdem ist ersichtlich, dass die federnden Zungen sich in ihrer Breite
zu ihrem freien End verjüngen.
Dadurch wird das einführen
des zweiten Gehäuseteils
in das erste Gehäuseteil
erleichtert. In 2c ist
ein Schnitt entlang der Schnittlinie AA dargestellt. Auch hier ist
die Anordnung von der äusseren
Gehäusewand 19 und den
federnden Zungen 16, 16' mit den Rastöffnungen 14, 14' deutlich zu
erkennen.
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Die 3a bis 3c zeigen das zweite vordere Gehäuseteil 2 in
einer Seitenansicht, in einer Ansicht und in einem Schnitt entlang
der linie AA. In der Seitenansicht ist zu erkennen das die Seitenwand 9' federnde Abschnitte 10' und 11' aufweist, die
jeweils Rastnasen 12' und 13' aufweisen.
Dabei sind die Rastnasen jedoch nicht nach aussen sondern nach innen
zu einer zweiten Gehäusewand
hin ausgebildet. Die beiden Gehäusewandungen
sind teilweise durch Stege miteinander verbunden. Im Schnitt ist diese
Anordnung deutlich zu erkennen. Auf dem Breitseiten des Steckerbildes
ist dieses von zwei Gehäusewandungen
umgeben. Die äussere
Gehäusewandung
ist dabei teilweise als federnde Abschnitte 10, 10', 11, 11' ausgebildet.
Diese federnden Abschnitte tragen die Rastnasen 12, 12', 13, 13'. Wie aus 3c ersichtlich ist, sind
die Rastnasen 12, 12', 13, 13' im Querschnitt
dreieckig. Dabei sind die beiden Flanken des Dreiecks gegenüber der
Gehäusewandung
geneigt. Auch die obere Flanke ist nicht senkrecht zur Gehäusewandung
angeordnet. Dadurch wird erreicht, dass das zweite vordere Gehäuseteil
(2) in seiner Lage bezüglich
dem ersten hinteren Gehäuseteil
(1) gut fixiert ist und Spiel vermieden wird.