DE19527316C2 - Fahrzeug zum Befahren von unterirdisch verlegten Rohren - Google Patents
Fahrzeug zum Befahren von unterirdisch verlegten RohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug zum Befahren von unterirdisch verlegten
Rohren, insbesondere von Abwasserrohren und solchen mit eiförmigem
Profil, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiges Fahrzeug ist aus der DE-41 33 431 C 2 bekannt. Dabei handelt es
sich um ein bemanntes, gleisloses Fahrzeug zum Befahren von unter der
Oberfläche verlegten Rohren, das ein über eine nachschleppbare
Versorgungsleitung an eine oberirdische Energieversorgung angeschlossenes
Raupenfahrwerk mit Fahrwerksantrieb aufweist. An das Fahrzeug sind
stirnseitig wahlweise Arbeits- oder auch Inspektionsgeräte in einer Konsole
desselben anflanschbar. Das von einem Drehstrommotor angetriebene
Raupenfahrwerk ist mit einer Gliedergummikette ausgestattet. In der
vertikalen Mittelquerebene des Raupenfahrwerks sind seitlich ausgestellte
Stützräder angeordnet, die mit ihren Umlaufebenen radial zur Rohrwand
ausgerichtet sind. Die Steuerung erfolgt mittels frontseitig angebrachten
Lenkrädern. Ein Nachteil hierbei ist, daß das Raupenfahrwerk für das Befahren
von eiförmigen Rohrprofilen ungeeignet ist, da die eiförmigen Profile im zu
befahrenden unteren Bereich des Rohres einen verhältnismäßig geringen
Krümmungsradius aufweisen, so daß die Gummigliederkette stark verdreht
wird, da sie sich beim Befahren des Eiprofilrohres an die geneigte
Rohrwandung anzuschmiegen versucht. Probleme durch die Verwendung
eines Raupenfahrwerkes entstehen insbesondere an solchen Stellen des
Rohres, an denen andere Rohre einmünden. Die dort auftretenden Kanten
können eine Beschädigung des Raupenfahrwerkes bewirken. Ferner kann ein
Eiprofilrohr, das in das befahrene Eiprofilrohr einmündet, das Blockieren einer
oder beider Raupen eines derartigen Fahrwerkes bewirken, wenn dieses oder
eine der Raupen an der Verzweigungsstelle an der Rohrwandung des
einmündenden Rohres frontal anstößt. Weiterhin hat sich ein
Raupenfahrwerk als ungeeignet erwiesen, wenn mit Hilfe des Fahrzeugs
Kamera-Aufnahmen gemacht werden sollen, weil vertikal zur Fahrtrichtung
verlaufende Unebenheiten des Bodens der relativ großen befahrenen Fläche auf
das Fahrzeug und damit auf die Kamera übertragen werden, so daß wegen des
entstehenden unruhigen Laufs Einzelheiten der Aufnahme am Monitor
schwer erkennbar sind.
Eine Aufgabe der Erfindung ist daher, ein Fahrzeug bereitzustellen, das zum
Befahren von Eiprofil-Rohren geeignet ist. Insbesondere soll das Fahrzeug
Kanäle befahren können, die einen sich entlang der Fahrtstrecke
verändernden Querschnitt sowie Kurven aufweisen. Eine weitere Aufgabe der
Erfindung ist, daß das Fahrzeug auch Rohre befahren kann, die einen
verhältnismäßig geringen Querschnitt aufweisen. Auch soll das Fahrzeug für
sehr unterschiedliche Rohr-Querschnitte geeignet sein, wobei der
Einstellungs-Aufwand möglichst gering sein soll.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, daß das zu schaffende Fahrzeug als
unbemanntes Fahrzeug verwendbar sein soll, wobei der Aufwand für die
Steuerung minimal sein soll.
Auch ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Fahrzeug zu schaffen, bei dem die
Gefahr des Kippens aufgrund von Hindernissen oder Rohr-Einmündungen
möglichst nicht besteht.
Eine Aufgabe der Erfindung ist
ferner, ein Fahrzeug vorzusehen, das an Stellen des Rohres, an denen ein Rohr
einmündet oder mehrere Rohre einmünden, nicht am Weiterfahren behindert
wird. Eine weitere Anforderung an das Fahrzeug ist, daß es möglichst wenig
Unebenheiten des Bodens aufnimmt und, sofern diese von dem Fahrwerk
aufgenommen werden, diese dämpft, um Videoaufnahmen, Messungen oder
Reparaturen im Rohr mit möglichst guter Qualität zu gewährleisten.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, das Fahrzeug möglichst einfach und
leicht zu bauen.
Eine Aufgabe der Erfindung ist ferner, das Fahrzeug derart zu gestalten, daß
eine Vielzahl von verschiedenartigen Arbeits- und Inspektionsvorrichtungen
an dem Fahrzeug angebracht werden können. Diese Arbeits- und
Insprektionsvorrichtungen sollen mit einfachen Mitteln und in kurzer Zeit
ein- und ausbaubar sein.
Weiterhin ist eine Aufgabe der Erfindung, Mittel vorzusehen, die eine
Einstellung der Höhe der Inspektions- und Arbeitseinrichtungen über dem
befahrenen Grund ermöglichen, um das Fahrzeug und dessen Geräte optimal
zu dem im Rohr befindlichen Flüssigkeits- oder Abwasserspiegel einzustellen.
Weiterhin besteht die Aufgabe der Erfindung darin, das Fahrzeug so zu
gestalten, daß es ohne Probleme durch Einstiege in die unterirdisch verlegten
Rohre abgelassen werden kann.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils
des Anspruchs 1.
Der Kern der Erfindung besteht darin, daß das Fahrwerk des Fahrzeuges zwei
schwenkbare Schwingen aufweist, durch die die Fahrzeughöhe festgelegt und
eine Einstellung des Fahrzeugs derart bewirkt wird, daß das Fahrzeug durch die
seitlichen Stützvorrichtungen an den Wandungen eines Eiprofilrohrs in der
gewünschten aufrechten Lage selbstständig abgestützt wird. Die Gestaltung
dieser Merkmale erfolgt in einer Weise, daß die Einstellung des Fahrzeugs auf
die Größe des befahrenen Rohrprofils mit wenigen Handgriffen erfolgt und
eine Vielzahl von Inspektions- und Arbeitseinrichtungen mit einfachen
Mitteln an das Fahrzeug montiert werden können.
Die auf beiden Seiten des Fahrzeugs angeordnete Stützvorrichtung mit jeweils
einem Stützrad bewirkt, daß an Stellen des Rohres, an denen ein weiteres Rohr
in das befahrene Rohr einmündet, das Fahrzeug nicht am Weiterfahren
behindert wird.
Die sehr schmale Bauweise des erfindungsgemäßen Fahrzeugs bietet den
Vorteil, daß es sich zum Durchfahren von sehr geringen Kanal-Durchmessern
eignet. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Fahrzeug selbststeuernd in
einem Rohr mit Ei-Profil, so daß keine eigene Steuerungs- und
Kontrolleinrichtung erforderlich ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt jeweils eine Stützvorrichtung
auf einer Seite jeweils zwei Schwenkarme, die in einem definierten Abstand in
Fahrtrichtung hintereinander und in der Höhe zueinander versetzt angeordnet
sind, wobei der erstgenannte Abstand größer ist, als die zu erwartende in Längsrichtung
auftretende Öffnung einer Rohreinmündung. Dadurch wird das Fahrzeug auch
an einer Rohreinmündung wenigstens von einem Stützrarm zu jeder Zeit zur
Seite abgestützt, wenn das Fahrzeug an der Einmündungsstelle vorbeifährt. Die
Stützvorrichtungen sind auf eine 90 Grad-Stellung federnd eingemittet, und
sowohl in Fahrtrichtung als auch entgegen die Fahrtrichtung schwenkbar, so
daß die Stützwirkung in beiden Bewegungsrichtungen des Fahrzeuges auftritt.
Das Fahrzeug fährt vorzugsweise lediglich auf zwei hintereinander
angeordneten Laufrädern. Dadurch wird sichergestellt, daß das Fahrzeug durch
sämtliche Rohre mit eiförmigen Standardprofilen fahren kann.
Die luftbereiften Räder bieten den Vorteil, daß Unebenheiten des Bodens
gedämpft werden. Das Fahrgestell ist in einem vorbestimmten Maße
einziehbar, ohne daß eine Einstellung an dem Antriebssystem erfolgen muß.
Dadurch wird der Vorteil erhalten, daß mit einfachen Mitteln eine Einstellung
des Fahrzeuges auf die Profilgröße des Rohres und auf den Pegelstand der im
Rohr befindlichen Flüssigkeiten oder des Abfalles erreicht wird.
Ein Vorteil der Erfindung ist auch die Anordnung der Laufräder und die
geringe Länge des Fahrzeuges. Dadurch ist es für das Fahrzeug möglich, durch
sehr enge und auch gekrümmte Rohre zu fahren.
Die Plattform bietet vorteilhafterweise die Möglichkeit, daß auf einfache Weise
Bauteile verschiedener Abmessungen auf dieser und damit am Fahrzeug
angebracht werden können, die Meßgeräte, Kameras oder
Arbeitsvorrichtungen enthalten.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- - Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugs, in der die ausgefahrene Stellung der Laufräder mit strichpunktierten Linien dargestellt ist;
- - Fig. 2 eine Draufsicht des Fahrzeugs, in der die möglichen Schwenkbewegungen der seitlichen Stützvorrichtungen aus der federnd eingemitteten Grundstellung heraus dargestellt sind;
- - Fig. 3 eine Frontansicht des Fahrzeugs mit eingeschwenkten Stützvorrichtungen und ausgefahrener Fahrwerksstellung, in der weiterhin die Stützräder der Stützvorrichtungen in ihren Grundstellungen und eingefahrenen Laufrädern eingezeichnet sind,
- - Fig. 4 eine zweite Ausführungsform eines selbstfahrenden Fahrzeugs mit einer in der Höhe verstellbaren Plattform, an der die Schwenkarme angeordnet sind,
- - Fig. 5 das Fahrzeug mit insgesamt drei einzeln oder sechs paarweise angeordneten Schwenkarmen, die einzeln bzw. paarweise einen Winkel von 120 Grad um die Fahrzeuglängsachse herum zueinander einnehmen,
- - - Fig. 6 das Fahrzeug mit insgesamt zwei einzeln oder vier paarweise angeordneten Schwenkarmen, die einzeln bzw. paarweise einen Winkel von 120 Grad um die Fahrzeuglängsachse herum zueinander einnehmen,
- - Fig. 7 das Fahrzeug mit paarweise angeordneten, die 90 Grad- Grundstellung einnehmenden Schwenkarmen, die an ihren freien Enden durch Riemen miteinander verbunden sind; und
- - Fig. 8 das Fahrzeug ähnlich der Fig. 7, jedoch mit paarweise angeordneten Schwenkarmen, die an ihren freien Enden durch Kufen miteinander verbunden sind.
Das Fahrzeug 1 weist ein vertikal verstellbares Fahrgestell 5,
Stützvorrichtungen 7, eine Plattform 8, sowie ein auf dieser angeordnetes
Funktionsmodul 9 auf.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt das vertikal verstellbare Fahrgestell 5 in einer
bevorzugten Ausführungsform eine vordere, d. h. in Fahrtrichtung vorne
liegende Schwinge oder einen vorderen Ausleger 11 und eine hintere
Schwinge oder einen hinteren Ausleger 12, an denen jeweils ein Laufrad 13
gelagert ist. Die Laufräder 13 sind jeweils mit einem luftgefüllten Reifen 15
versehen. In der hier beschriebenen Ausführungsform ist die vordere
Schwinge 11 im Drehpunkt oder einem Lager 17 schwenkbar, und die hintere
Schwinge 12 an dem Drehpunkt oder dem Lager 18 schwenkbar gelagert. Die
Verschwenkung der vorderen und hinteren Schwinge 11, 12 erfolgt durch die
Lösung einer entsprechenden Befestigung der Schwingen 11, 12 an den Lagern
17, 18 und hat die Veränderung der Fahrzeughöhe zur Folge. Die vertikale
Verstellbarkeit des Fahrzeugs 1 kann auch mit einem andersartigen
verstellbaren Fahrgestell 5 nach dem Stand der Technik bewerkstelligt werden.
Die Schwingen 11, 12 stehen mittels einer nicht dargestellten Kette in
Verbindung. Diese wird geführt von einem an dem freien Ende der vorderen
Schwinge 11 befindlichen Zahnrad 19, von einem am freien Ende der hinteren
Schwinge 12 angeordneten Zahnrad 20, von einem an der Lagerstelle 18
angeordneten Zahnrad 21 sowie von Zahnrädern 22a, 22b, 22c, die an dem
unteren Gehäuseteil 23 angeordnet sind. Diese Anordnung von Kette und
Zahnrädern kann auch auf beiden Seiten des Fahrzeuges 1 vorgesehen sein.
Weiterhin kann statt einer Kettenanordnung auch ein Riemen- oder
Zahnriemen-Antrieb verwendet werden.
Die Lage der Zahnräder 22a, 22b, 22c sowie die Lage des Lagers 18 und damit die
Lage des Zahnrads 21 sind so angeordnet, daß die Schwenklagen der Schwingen
11, 12 verändert werden können, ohne daß eine Veränderung der Kettenlänge
erforderlich ist.
Ein Vorteil dieser Anordnung ist, daß die Fahrzeughöhe und damit die Höhe
der Arbeitsgeräte des Fahrzeugs, z. B. der Videokamera, mit einfachen Mitteln
und schnell am Einsatzort verändert und somit auf die Einsatzverhältnisse
angepaßt werden können.
Durch eine derartige Anordnung von Kette und Zahrädern wird vorzugsweise
ein Allrad-Antrieb des Fahrzeuges 1 erreicht. Es ist jedoch auch eine einfachere
Ausführungsform des Fahrzeuges 1 möglich, bei der nur ein Rad desselben
angetrieben wird.
Das Lager 17 ist an dem unteren Gehäuseteil 23 angeordnet, das in einer
bevorzugten Ausführungsform in einer U-Profilform gebildet ist. An dem
hinteren Ende des unteren Gehäuseteils 23 ist eine Halterung 24 starr befestigt.
Diese Befestigung wird beispielsweise mit Schraubenverbindungen oder mit
einer Schweißverbindung bewirkt. An der Halterung 24 ist wiederum das Lager
18 für das hintere Laufrad 12 vorgesehen. Die Verschwenkung der Schwingen
11, 12 an den Lagern 17, 18 bewirkt, daß die Entfernung der Laufräder 12, 13 von
der Plattform 8 und somit die Höhe der Plattform 8 über Grund einstellbar ist.
Ein Kettenrad 25 ist bei 18 gelagert und wirkt über eine Kette 26 mit einem
Abtriebsritzel 27 zusammen. Das Abtriebsritzel 27 ist über ein in der Zeichnung
nicht dargestelltes Getriebe an einen Motor angekoppelt, die bei der in den Fig.
1 bis 3 dargestellten Ausführungsform im hinteren Bereich des
Funktionsmoduls 9 untergebracht sind.
Das Funktionsmodul 9 ist auf der Plattform 8, beispielsweise mittels Schrauben
35 in einer Weise befestigt, daß das Funktionsmodul 9 mit wenigen
Handgriffen von der Plattform 8 gelöst werden kann, selbst wenn das gesamte
Fahrzeug 1 stark verschmutzt ist, da die Schrauben leicht zugänglich sind und
keine Anpaßarbeit geleistet werden muß. Zur leichteren Handhabung des
Funktionsmoduls 9 kann an der Oberseite des Funktionsmoduls 9 ein Griff 36
angebracht sein.
Das Funktionsmodul 9 kann weiterhin eine oder mehrere in den Figuren nicht
dargestellte elektrische Komponenten enthalten, die die erforderliche Energie
in der Form bereitstellen, wie sie für den Motor und auch für die Inspektions-
und Arbeitseinrichtungen, die an dem Funktionsmodul 9 angebracht sind,
erforderlich sind. Diese können eine Videokamera, einen Beleuchtungsring
und andere Arbeits- und Inspektionsgeräte, insbesondere auch eine
Hebevorrichtung und steuerbare Vorrichtungen für derartige Geräte
einschliessen. Zur Entnahme der Videodaten bzw. zur Steuerung, Kontrolle
der an der Plattform angekoppelten Geräte zur Entnahme abzunehmender
Meßdaten sowie auch zum Anschließen an eine oberirdische
Energieversorgungseinrichtung kann weiterhin eine Schnittstelle 37 am
hinteren Ende des Funktionsmoduls 9 vorgesehen sein. Weiterhin ist am
hinteren Ende des Funktionsmoduls 9 ein Haken vorgesehen, um das
Fahrzeug 1 zur Ausgangsstelle zurückziehen zu können, beispielsweise wenn
es unvorhergesehenerweise nicht selbst zurückfahren kann. Zur Ankopplung
beispielsweise einer Videokamera ist am vorderen Ende des Funktionsmoduls
9 eine Halterung 39 vorgesehen.
Die erste Ausführungsform der Fig. 1 bis 3 ist in der Fig. 2 in einer Draufsicht
dargestellt, in der die auf jeder Seite des Fahrzeugs 1 paarweise angeordneten
Stützvorrichtungen 7 in verschiedenen Stellungen dargestellt sind. Die
Stützvorrichtungen 7 sind in einer Lagerstelle 41 am Gehäuse des Fahrzeugs 1
schwenkbar gelagert und umfassen in einer bevorzugten Ausführungsform auf
jeder Seite des Fahrzeugs 1 jeweils zwei Schwenkarme 43 und ein Stützrad 45.
Der Schwenkarme 43 ist mittels nicht dargestellten Gasfedern derart am
Gehäuse des Fahrzeugs 1 angeordnet, daß die mit durchgezogenen Linien
dargestellte Mittelstellung der Schwenkarme 43 die entspannte Schwenklage
derselben, und die mit strichpunktierten Linien dargestellte Schwenklage der
Schwenkarme 43 die am meisten gespannte Lage derselben ist.
Die Federung der Schwenkarme 43 können statt der Gasfedern auch mit
andersartigen Federn nach dem Stand der Technik gebildet sein, z. B. zwei
Federn beidseitig eines jeden Schwenkarmes. Anstelle einer Federanordnung
können auch pneumatische oder hydraulische Komponenten vorgesehen sein,
die mit Sensoren und einer Regelung nach dem Stand der Technik integriert
sind.
Durch die federnde bzw. pneumatische oder hydraulische Anordnung der
Schwenkarme 43 am Gehäuse des Fahrzeugs 1 wird erreicht, daß sich das
Fahrzeug jederzeit an der seitlichen Wandung eines Eiprofilrohrs abstützen
kann, da die Fahrzeughöhe mit Hilfe der beschriebenen, eine
Höhenverstellung des Fahrzeuges bewirkende Einstellung der Fahrwerkshöhe
mittels der Schwingen 11, 12 bei Eiprofilrohren immer derart eingestellt
werden kann, daß die Spannweite von gegenüberliegenden
Stützvorrichtungen 7 größer ist als der Abstand der Rohrwandungen auf Höhe
der Stützvorrichtungen 7.
Die Schwenkarme 43 sind auf einer Seite des Fahrzeugs 1 in der Fahrtrichtung
desselben derart beabstandet, daß sie das Fahrzeug 1 zu dieser Seite hin auch an
Stellen abstützen, an denen das befahrene Eiprofilrohr unterbrochen ist, wenn
dort ein weiteres Rohr einmündet. Dieser Vorteil wird auch dadurch erreicht,
daß die Schwenkarme 43 in der bevorzugten Ausführungsform auf jeder Seite
des Fahrzeugs 1 in ihrer vertikalen Höhe zueinander versetzt angeordnet sind,
wie aus Fig. 1 hervorgeht. Dadurch ist eine Verkürzung des Abstandes der
Stützvorrichtungen 7 in Längsrichtung auf einer Seite des Fahrzeugs 1 möglich.
In Fig. 3 sind zwei verschiedene Stellungen der Stützvorrichtungen 7 im
Zusammenspiel mit der durch die Verstellung der Schwingen 11, 12 bewirkten
Fahrzeughöhe dargestellt. Mit dem Bezugszeichen 51 sind die
Stützvorrichtungen 7 in einer zum Fahrzeug 1 hin eingeklappten Stellung
gezeigt, während die Schwingen 11, 12 in einer ausgefahrenen Position
eingestellt sind. Mit dem Bezugszeichen 50 sind die Schwenkarme 43 in einer
ausgeklappten Stellung gezeigt, wobei die Fahrzeughöhe mit Hilfe der
Schwingen 11, 12 auf eine niedrige Höhe eingestellt ist.
Die Stützvorrichtungen 7, sowie die einstellbare Fahrzeughöhe sind so
bemessen, daß das Fahrzeug 1 selbstständig durch jedes Eiprofilrohr mit
üblichen Abmessungen fahren kann. Insbesondere ist das Fahrzeug 1 auch für
das selbstständige Fahren durch kleinere Eiprofilrohre geeignet ist, wie z. B.
einem Eiprofil mit dem Innendurchmesser 300 mm und dem
Außendurchmesser 450 mm.
Die in Fig. 1 bis Fig. 3 dargestellte Ausführungsform kann auch mit einigen
Varianten vorgesehen sein.
Die Verstellung der Fahrzeughöhe kann auch mit anderen Mitteln nach dem
Stand der Technik vorgesehen sein. Beispielsweise könnten statt der
schwenkbaren Schwingen 11, 12 auch teleskopartig einziehbare Schwingen 11,
12 verwendet werden.
Auch kann das Funktionsmodul 9 in Abhängigkeit der vorgesehenen
Inspektions- und Arbeitseinrichtungen die verschiedensten
Ausführungsformen haben. Beispielsweise könnte eine Hebebühne
vorgesehen sein, an deren Ende bewegbare Träger befestigt sind, um
beispielsweise eine Videokamera in eine größere Höhe über das und eine
größere Entfernung vom Funktionsmodul 9 aus bewegen zu können.
Weiterhin können das Funktionsmodul 9 oder auch die Inspektions- und
Arbeitseinrichtungen derselben mit einer Sensortechnik versehen sein, die
mittels einer Steuerungstechnik oder mittels einer Regelungstechnik
angesteuert werden kann oder automatisch arbeitet.
In einer alternativen Ausführungsform ist es jedoch auch möglich, daß ein
Motor in einer geeigneten Einheit für Hub und Verstellung eingebaut ist.
Auch kann das Funktionsmodul 9 je nach Bedarf anders gestaltet sein. Wie
schon ausgeführt können die Bestandteile des Funktionsmoduls 9, wie der
Motor oder die Energieversorgungen auch direkt mit dem Fahrzeug 1 integriert
sein, wie es auch in der Fig. 4 dargestellt ist. Auch kann die Befestigung des
Funktionsmoduls 9 an dem Wagen/Fahrgestell 5 in anderer Weise nach dem
Stand der Technik geformt sein.
In weiteren möglichen Ausführungsformen ist es auch möglich, daß das
Fahrwerk 5 mehr als zwei Räder aufweist. Beispielsweise kann das Fahrwerk 5
insgesamt drei Räder aufweisen, von denen zwei hinten nebeneinander mit
einem engen Achsabstand angeordnet sein können. Statt eines Allrad-
Antriebes könnte bei dieser Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ein
Antrieb der beiden hinteren Räder ausreichend sein.
Anhand der Fig. 4 bis 8 werden im folgenden noch weitere alternative
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeugs beschrieben:
Die Plattform 8 kann höhenverstellbar am Fahrzeug 1 angeordnet sein, wie es
in der Fig. 4 dargestellt ist. Die Schwenkarme sind seitlich an der Plattform 8
angeordnet, wobei diese paarweise auf einer Höhe oder auch paarweise auf
einer Seite zueinander versetzt sein können.
In einer weiteren Ausführungsform können drei Schwenkarme 43 auch in
einem Winkel von 120 Grad um die Längsachse des Fahrzeugs 1 verteilt
zueinander vorgesehen sein (Fig. 5). Dabei können die Schwenkarme in jeder
Winkelstellung einzeln oder auch paarweise angeordnet sein. Auch eine
Anordnung der Schwenkarme 43 nach der Fig. 6 ist möglich, nach der zwei
einzelne oder paarweise vorgesehene Schwenkarme 43 in einem Winkel von
120 Grad zueinander und zum Laufrad angeordnet sind.
Weiterhin ist eine Verbindung der freien Enden der paarweise angeordneten
Schwenkarme 43 beispielsweise nach der Fig. 7 und 8 mittels Riemen oder
Kuven möglich. Die Riemen- und Kuvenausführung bewirken
vorteilhafterweise, daß Seiteneinläufe, an denen das Fahrzeug 1 vorbeifährt,
einen besonders geringen Einfluß auf die Seitenbewegung des Fahrzeuges 1 im
Einsatz hat. Weiterhin werden mit der Riemenausführung Beschädigungen an
der Rohrinnenwand vermieden.
Auch Kombinationen der beschriebenen Ausführungsformen oder Teilen
derselben sind möglich.
1
Fahrzeug
5
Fahrgestell
7
Stützvorrichtung
8
Plattform
9
Funktionsmodul
11
vordere Schwinge
12
hintere Schwinge
13
Laufrad
15
Reifen
17
Lager
18
Lager
19
Zahnrad
20
Zahnrad
21
Zahnrad
22a
Zahnrad
22b
Zahnrad
22c
Zahnrad
23
unteres Gehäuseteil
24
Halterung
25
Kettenrad
26
Kette
27
Abtriebsritzel
33
Aufnahme
35
Schrauben
41
Lagerstelle
43
Schwenkarm
45
Stützrad
50
Schwenkarm in eingeklappter
Stellung
51
Schwenkarm in teilweise
aufgeklappter Stellung
Claims (20)
1. Gleisloses Fahrzeug (1) zum Befahren von unterirdisch verlegten
Rohren mit Eiprofilen,
- 1. - das einen über eine nachschleppbare Versorgungsleitung an eine oberirdische Energieversorgung angeschlossenen Motor und eine Benutzerplattfom (8) aufweist,
- 2. - dem ein Funktionsmmodul (9) sowie Arbeits- und/oder Inspektionsgeräte zugeordnet sind, und
- 3. - das auf den Durchmesser des zu befahrenden Rohres einstellbar ist,
- 1. - das Fahrzeug (1) in Fahrtrichtung hintereinander angeordnete Laufräder aufweist,
- 2. - an der Seite des Fahrzeugs (1), jeweils zwei in Fahrtrichtung hintereinander angeordnete Stützvorrichtungen (7) vorgesehen sind, die in sowie gegen die Fahrtrichtung verschwenkbar und in die Ausgangsstellung rückholbar sind.
2. Gleisloses Fahrzeug nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrzeug (1) unbemannt ist.
3. Gleisloses Fahrzeug nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtungen (7) einer Fahrzeugseite in der
Höhe zueinander versetzt angeordnet sind.
4. Gleisloses Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere senkrecht emporragende
Stützvorrichtung (7) vorgesehen ist.
5. Gleisloses Fahrzeug nach den Ansprüchen 1, 2, 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtungen (7) einen Stützarm (43) und ein
Stützrad (45) am Ende umfaßt.
6. Gleisloses Fahrzeug nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Stützvorrichtungen (7) federnd
auf eine 90-Grad-Lage zur Fahrzeug-Längsachse eingemittet sind.
7. Gleisloses Fahrzeug nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Fahrzeug (1) Sensoren und eine
Steuerungs- und Regelungseinrichtung vorgesehen sind, die die
Einstellungen der Stützvorrichtungen (7) auf die Abstände der Wandungen
des befahrenen Rohres vom Fahrzeug (1) anpassen, um das Fahrzeug (1) in
der gewünschten aufrechten Lage zu halten.
8. Gleisloses Fahrzeug nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Fahrgestell (5) für die Laufräder (13)
vorgesehen ist, das höhenverstellbar ist.
9. Gleisloses Fahrzeug nach dem Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenverstellung des Fahrgestells (5) verschwenkbare Schwingen
(11, 12) aufweist, an deren freien Enden die Laufräder (13) gelagert sind.
10. Gleisloses Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Höhenverstellung des Fahrwerkes (5) durch Schwingen (11, 12) bewerkstelligt
wird, die teleskopartig ein- und ausziehbar sind.
11. Gleisloses Fahrzeug nach, einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (5) auf zwei in Fahrtrichtung
hintereinander angeordneten Laufrädern (13) mit Luftreifen fährt.
12. Gleisloses Fahrzeug nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß neben den hintereinander angeordneten
Laufrädern (13) mit engem Achsabstand zu diesen weitere Laufräder
angeordnet sind.
13. Gleisloses Fahrzeug nach den Ansprüchen 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß eines der Laufräder (12, 13) mittels Zahnrädern (25, 27)
und einer Kette (26) miteinander verbunden sind und durch diese
angetrieben wird.
14. Gleisloses Fahrzeug nach den Ansprüchen 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrzeug (1) einen Allrad-Antrieb aufweist.
15. Gleisloses Fahrzeug nach dem Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufräder (12, 13) mittels Zahnrädern (25, 27) und einer Kette (26)
miteinander verbunden sind und durch diese angetrieben werden.
16. Gleisloses Fahrzeug nach dem Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils ein Zahnrad-Ketten-Antrieb auf beiden Seiten des Fahrzeuges (1)
vorgesehen ist.
17. Gleisloses Fahrzeug nach dem Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufräder (12, 13) mittels eines Riemen- oder Zahnriemen-Antriebs
angetrieben werden.
18. Gleisloses Fahrzeug nach dem Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils ein Riemen- oder Zahnriemen-Antrieb auf beiden Seiten des
Fahrzeuges (1) vorgesehen ist.
19. Gleisloses Fahrzeug nach einem oder mehreren der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Funktionsmodul (9) eine
Videokamera angeschlossen ist.
20. Gleisloses Fahrzeug nach einem oder mehreren der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsmodul (9) eine
Hebebühne einschließt.
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|---|---|---|---|
| DE1995127316 DE19527316C2 (de) | 1995-07-26 | 1995-07-26 | Fahrzeug zum Befahren von unterirdisch verlegten Rohren |
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| DE1995127316 DE19527316C2 (de) | 1995-07-26 | 1995-07-26 | Fahrzeug zum Befahren von unterirdisch verlegten Rohren |
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