DE19527314A1 - Siliziummembran und Verfahren zur Herstellung einer Siliziummembran - Google Patents
Siliziummembran und Verfahren zur Herstellung einer SiliziummembranInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Siliziummembran und ein Verfahren zur
Herstellung einer Siliziummembran mit vorbestimmten Spannungseigenschaften, insbesondere
zur Verwendung in mikromechanischen Sensoren, wie z. B. Druck-, Kraft- oder
Beschleunigungssensoren, oder als Maske für Lithographie mit elektromagnetischer Strahlung
oder Korpuskularstrahlen, wie z. B. Röntgen-, Elektronen- oder Ionenstrahl-
Projektionslithographie, wobei die Siliziummembran ausgehend von einem Siliziumsubstrat mit
einem bestimmten Leitfähigkeitstyp durch Dotieren des Substrates mit einem Dotierstoff,
dessen Leitfähigkeitstyp bezüglich des Substrates entgegengesetzte Polarität besitzt, und
elektrochemisches Ätzen des im wesentlichen unbehandelten Teilabschnittes des Substrates
hergestellt wird.
Verfahren zur Herstellung von Siliziummembranen, die in mikromechanischen Sensoren oder
als Masken verwendet werden können, sind vielfach bekannt.
Eine einfache Möglichkeit zur Herstellung solcher Membranen bietet das Zeit-Ätzverfahren,
bei welchem der Ätzvorgang des Siliziumsubstrates nach einer vorbestimmten Zeit
abgebrochen wird. Anhand dieses Verfahrens ist es jedoch schwierig, eine gleichmäßig dicke
Membran mit vorbestimmter Dicke herzustellen.
Weitere bekannte Methoden zur Herstellung von dünnen Siliziummembranen sind die
sogenannten Ätzstoptechniken, bei welchen durch Vorbehandlung (Dotierung) des
Siliziumsubstrates in einer bestimmten Tiefe ein Ätzstop gebildet wird.
Bei einem Verfahren dieser Art (p⁺⁺ Ätzstoptechnik) wird eine Oberflächenschicht des
Siliziumsubstrates mit Bor in einer hohen Konzentration (größer 10¹⁹cm-3) dotiert. Im Laufe
des nachfolgenden alkalischen Ätzvorganges sinkt die Ätzrate bei Erreichen der bordotierten
Schicht stark ab, so daß eine Membran entsteht, deren Dicke im wesentlichen dieser
bordotierten Schicht entspricht. Verfahren dieser Art sind unter anderem in der
US-PS 4256 532 (Magdo et al.) und in der US PS 4 589 952 (Behringer et al.) beschrieben.
Da die Boratome, die kleiner als Siliziumatome sind, in dem Siliziumkristall eine Zugspannung
erzeugen, steht die so hergestellte Membran in unerwünschter Weise unter einem starken
Streß, welcher die mechanischen Eigenschaften dieser Membran nachteilig beeinflußt. Die
Bordotierung erzeugt überdies eine hohe Versetzungsdichte, so daß die resultierende Membran
äußerst brüchig ist. Eine Möglichkeit, die Zugspannung einer solchen Membran zu verringern,
besteht darin, die bordotierte Schicht zusätzlich mit Germaniumatomen zu dotieren, welche
größer als Siliziumatome sind und daher in dem Siliziumkristall eine Druckspannung erzeugen.
Durch diese Druckspannung wird die seitens der Bordotierung erzeugte Zugspannung in der
Membran zumindest teilweise kompensiert (vgl. Extended Abstracts, Band 82-1, Mai 1982,
Seite 192 f). Durch diese Maßnahme wird die Gesamtspannung der Membran zwar verringert,
jedoch werden die auf atomarer Ebene in dem Kristallverband herrschenden Spannungen dabei
verstärkt. Die Gegendotierung hat weiters zur Folge, daß die Anzahl der Störstellenatome in
dem Siliziumkristall unerwünscht hoch und die Membran daher stark brüchig ist.
Gute Ergebnisse werden hingegen mit einem elektrochemischen Ätzstop-Verfahren der
eingangs genannten Art erzielt, welches beispielsweise aus der EP-A-367 750 (IMS) bekannt
ist. Darin wird ein Verfahren beschrieben, bei welchem der Ätzstop mittels eines pn-
Überganges realisiert ist, wobei die Konzentration des Dotierstoffes zur Dotierung der
Oberflächenschicht des Substrates so gewählt wird, daß die resultierende Membran je nach
Verwendungszweck die gewünschten Spannungseigenschaften besitzt, wobei die Art der
Spannung (Zug- oder Druckspannung) von der Größe der Dotierungsatome im Verhältnis zu
den Siliziumatomen und die Höhe der Spannung von der Konzentration des Dotierstoffes
abhängig sind. Eine mittels des bekannten Verfahrens hergestellte Membran weist eine
konstante Dicke auf.
Für spezielle Anwendungen im Bereich der Mikromechanik und insbesondere bei der
Verwendung einer solchen Membran als Maske für Projektionslithographie sind die
resultierenden Spannungseigenschaften der Siliziummembran von großer Bedeutung. In vielen
Fällen ist es wünschenswert, den Herstellungsprozeß so zu gestalten, daß in der resultierenden
Membran zumindest abschnittsweise möglichst geringe Spannungen herrschen.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, das oben angeführte Verfahren so zu verbessern, daß
die resultierende Membran sehr geringe Spannungen aufweist und dennoch mechanisch stabil
ist. Weiters sollte das Verfahren die Möglichkeit bieten, mechanische Beeinflussungen bei der
Weiterverarbeitung der Membran bereits im Herstellungsprozeß zu berücksichtigen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von dem Verfahren der eingangs genannten Art in einfacher
Weise dadurch gelöst, daß zumindest ein bestimmter erster Teilbereich der Oberfläche des
Siliziumsubstrates maskiert wird, der nicht maskierte, zweite Teilbereich des Siliziumsubstrates
mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration dotiert wird, um in diesem nicht
maskierten Teilbereich des Substrates eine dotierte Schicht mit einer bestimmten Dicke zu
bilden, wonach die Maskierung von dem ersten Teilbereich des Siliziumsubstrates entfernt wird
und das Siliziumsubstrat mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration dotiert
wird, um in dem nicht dotierten ersten Teilbereich des Substrates eine dotierte Schicht mit
einer vergleichsweise geringeren Dicke zu bilden, und das Siliziumsubstrat abschließend
elektrochemisch geätzt wird, um den unbehandelten Abschnitt des Substrates zu entfernen und
eine aus der Summe zumindest eines ersten und zumindest eines zweiten Teilbereichs
zusammengesetzte Siliziummembran zu bilden, deren Dicke in dem ersten Teilbereich kleiner
als in dem zweiten Teilbereich ist.
Ebenso wird die oben genannte Aufgabe in vorteilhafter Weise durch ein Verfahren gelöst, bei
welchem an der Oberfläche des Siliziumsubstrates eine Bremsschicht mit einer bestimmten
Dicke hergestellt wird, welche in einen ersten und einen zweiten Teilbereich unterteilt wird,
wobei die Dicke dieser Bremsschicht in dem zweiten Teilbereich um ein bestimmtes Maß
verringert wird und das Siliziumsubstrat mittels Implantation oder Diffusion einer bestimmten
Ionendosis durch die Bremsschicht in das Siliziumsubstrat dotiert wird, so daß eine
Dotierschicht gebildet wird, deren Dicke aufgrund des unterschiedlichen Bremsverhaltens der
Bremsschicht in dem ersten Teilbereich des Siliziumsubstrates vergleichsweise kleiner als in
dem zweiten Teilbereich ist, wonach die Bremsschicht von der Oberfläche des
Siliziumsubstrates entfernt und das Siliziumsubstrat abschließend elektrochemisch geätzt wird,
um den unbehandelten Abschnitt des Substrates zu entfernen und eine aus zumindest einem
ersten und zweiten Abschnitt zusammengesetzte Siliziummembran zu bilden, deren Dicke in
dem ersten Teilbereich kleiner als in dem zweiten Teilbereich ist.
Aufgrund dieser Maßnahmen wird die Membran durch zumindest zwei unterschiedliche
Teilbereiche gebildet, nämlich zumindest einen ersten Teilbereich, der eine bestimmte Dicke
aufweist, und zumindest einen zweiten Teilbereich, dessen Dicke vergleichsweise größer ist.
Durch einen dickeren Teilbereich wird einerseits eine mechanische Verstärkung der Membran
erzielt, andererseits ist dieser dickere Bereich dazu geeignet, auf den dünneren Bereich eine
Kraft auszuüben oder umgekehrt. Somit besteht durch eine gezielte Anordnung von ersten und
zweiten Teilbereichen die Möglichkeit, die resultierenden mechanischen Eigenschaften der
Membran nicht nur durch die Art bzw. Größe der Dotierungsatome und die
Dotierungskonzentration der Membran, sondern auch durch eine selektiv unterschiedliche
Dicke zu steuern. Das heißt, es wird ein weiterer Parameter geschaffen, der eine wesentlich
flexiblere Gestaltung der Membraneigenschaften zuläßt. Das Verfahren ist überdies
kostengünstig durchführbar und liefert in reproduzierbarer Weise Membranen mit genau
vorbestimmten mechanischen Eigenschaften.
Aus praktischer Sicht ergeben sich aus dem obigen Verfahren mehrere Ausführungsformen
einer Membran.
Bei einer ersten Ausführungsform ist der zweite, dickere Teilbereich im wesentlichen entlang
der Berandung der Membran ausgebildet, wogegen der flächenmäßig größere erste Teilbereich
zur Gänze innerhalb dieser Berandung angeordnet ist. Bei einer solchen Ausführungsform kann
die Berandung mit einer höheren Dotierungskonzentration eines Dotierstoffes dotiert sein,
welcher in der Siliziummembran eine Zugspannung erzeugt, so daß die so erzeugte Spannung
auf den großflächigen, innerhalb dieser Berandung liegenden dünneren Teilbereich der
Membran eine Kraft ausübt. Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist darin zu sehen, daß eine
mechanisch stabile Membran hergestellt werden kann, welche innerhalb des großflächigen
dünnen Teilbereichs in vorteilhafter Weise eine besonders geringe Dotierung aufweist.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist der erste, dünnere Teilbereich im wesentlichen entlang
der Berandung der Membran ausgebildet, wogegen der flächenmäßig größere zweite
Teilbereich zur Gänze innerhalb dieser Berandung angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform
bildet die dünne Berandung eine elastische Aufhängung des großflächigen, innerhalb dieser
Berandung liegenden dickeren Teilbereichs. Die in dem Teilbereich innerhalb der Berandung
herrschende Spannung wird durch diese elastische Aufhängung bis auf einen Wert verringert,
bei welchem die dickere Membranfläche eine möglichst spannungsfreie und trotzdem ebene
und mechanisch ausreichend stabile Membran bildet. Die elastische Aufhängung der Membran
ermöglicht zusätzlich, daß zusätzliche Spannungen, die bei einer Weiterverarbeitung der
Membran oder bei einer späteren Verwendung der Membran entstehen, verringert oder
ausgeglichen werden.
Eine besondere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Siliziummembran ist zur
Verwendung als Projektionsmaske für Lithographie mit elektromagnetischer Strahlung oder
Korpuskularstrahlen vorgesehen, in welcher in Form von Öffnungen ausgebildete
Maskenstrukturen mit einer in Abhängigkeit von der Position auf der Maske unterschiedlichen
Öffnungsdichte vorgesehen sind, wobei die Projektionsmaske zumindest einen ersten
Teilbereich der Siliziummembran mit einer bestimmten Dicke und einer vorbestimmten
Öffnungsdichte aufweist, der mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration
dotiert ist, und zumindest einen zweiten Teilbereich der Siliziummembran mit einer
vergleichsweise größeren Dicke und Öffnungsdichte, der mit einem Dotierstoff in einer
vorbestimmten Konzentration dotiert ist, wobei die Summe des zumindest einen ersten
Teilbereichs und des zumindest einen zweiten Teilbereichs die Siliziummaske bilden.
Bei einer solchen Ausführungsform wird zusätzlich zu den herstellungsbedingt auftretenden
Spannungen der Membran auch auf die Probleme, die bei der nachfolgenden Ausbildung von
lokal unterschiedlichen Maskenstrukturen (Öffnungen) entstehen bzw. auf die nach der
Herstellung in der Maske herrschende Spannung Rücksicht genommen, um eine
geringstmögliche Lageänderung oder Verzerrung der Maskenstrukturen zu erreichen. Bei einer
strukturbedingt hohen Öffnungsdichte erfolgt eine stärkere relative Änderung des effektiven
Elastizitätsmoduls, so daß üblicherweise in diesem Bereich eine größere Verzerrung der
gebildeten Maskenstrukturen vorliegt. Durch Anordnen eines dickeren, zweiten Teilbereichs
genau an dieser Stelle, kann diese Änderung des effektiven Elastizitätsmoduls zumindest
teilweise abgefangen und somit einer strukturbedingten Verzerrung entgegengewirkt werden.
In Bereichen mit niedrigen Öffnungsdichten der Maske unterliegt die Membran hingegen einer
geringeren Änderung des effektiven Elastizitätsmoduls und kann daher als ein dünner, erster
Teilbereich ausgebildet sein. Durch das Zusammenspiel zwischen ersten und zweiten
Teilbereichen wird nun ein lokales Gleichgewicht hergestellt, welches eine geringstmögliche
Verzerrung der Maskenstrukturen sicherstellt und überdies gewährleistet, daß die Membran
mechanisch einwandfrei stabil bleibt. Zusätzlich kann die Projektionsmaske natürlich mit einer
Berandung der oben genannten Art versehen sein, welche entweder als ein erster oder ein
zweiter Teilbereich ausgebildet sein kann.
Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. der
erfindungsgemäßen Siliziummembran oder -maske ergeben sich aus anderen Unteransprüchen.
Im folgenden wird anhand der beiliegenden Figuren näher auf das erfindungsgemäße Verfahren
bzw. auf verschiedene Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Membranen eingegangen,
wobei diese Figuren im einzelnen folgendes zeigen:
Fig. 1a, 1b und 1c eine beispielsweise Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
Fig. 2a und 2b eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels für eine
erfindungsgemäße Membran in einem Vertikalschnitt,
Fig. 4a und 4b eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels für
eine erfindungsgemäße Membran in einer Draufsicht (Fig. 4a) und einem Vertikalschnitt
(Fig. 4b),
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels für eine Silizium-
Projektionsmaske gemäß der vorliegenden Erfindung.
Im folgenden wird auf die Fig. 1a, 1b und 1c Bezug genommen, in welchen ein
Teilausschnitt eines Substrates in Form einer dünnen Siliziumplatte, z. B. eines Si-Wafers,
dargestellt ist.
Durch die Auswahl des Silizium-Substrates (n- oder p-leitend) ist die Art des Dotierstoffes auf
eine bestimmte Gruppe von Stoffen eingeschränkt, deren Leitfähigkeitstyp jenem des
Substrates entgegengesetzt ist, um einen für den Ätzstop erforderlichen pn-Übergang
herstellen zu können. Für p-leitende, z. B. bordotierte, Wafer wird der Dotierstoff aus der
Gruppe der Donatoren, wie z. B. Phosphor oder Arsen, ausgewählt, wogegen für n-leitende
Wafer der Dotierstoff aus der Gruppe von Akzeptoren, wie z. B. Bor oder Gallium, ausgewählt
wird.
Die engere Wahl des Dotierstoffes ist davon abhängig, welche Art von Spannung in der
Siliziummembran erzeugt werden soll. Dotieratome, deren Durchmesser größer als jener der
Siliziumatome des Substrates sind, z. B. Gallium oder Arsen, erzeugen in der Membran eine
Druckspannung, wogegen Dotieratome, deren Durchmesser kleiner als jener der Siliziumatome
sind, z. B. Bor oder Phosphor, in der Membran eine Zugspannung hervorrufen. Für die Höhe
der erzeugten Spannung ist einerseits der relative Größenunterschied der Atome, andererseits
die Konzentration des Dotierstoffes hauptverantwortlich. Die Atomradien wichtiger Elemente,
gemessen in 10-12m, sind in der untenstehenden Tabelle zusammengefaßt (aus Römpp
Chemielexikon, 9. Auflage).
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens soll
beispielsweise ein bordotierter Wafer (p-leitend) verwendet werden, welcher entweder mit
Phosphor dotiert werden kann, um eine Zugspannung zu erzeugen, oder mit Arsen dotiert
werden kann, um eine Druckspannung zu erzeugen. Ebenso ist natürlich eine Kombination
einer Phosphor- und Arsendotierung möglich, um eine zumindest teilweise Kompensation der
erzeugten Zug- oder Druckspannung zu erreichen.
Bei dem ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Oberfläche des Silizium-
Wafers 1 in einem ersten Teilbereich A maskiert, so daß lediglich ein verbleibender zweiter
Teilbereich B der Waferoberfläche exponiert ist.
Zu diesem Zweck wird die Silizium-Substratoberfläche vorerst mit einer für den Dotierstoff
undurchlässigen Schicht 2, z. B. einer SiO₂-Schicht versehen, in welcher mittels eines
bekannten lithographischen Verfahrens Strukturen freigeätzt werden, welche in der Folge die
Oberfläche des zweiten Teilbereichs B des Siliziumsubstrates 1 bilden.
Als nächster Schritt erfolgt die Dotierung des Substrates mit einer bestimmten Dosis eines
Dotierstoffes n₂. Wegen der SiO₂-Maskierung wird dabei jedoch, wie in Fig. 1a zu sehen ist,
nur der nicht maskierte, zweite Teilbereich B des Substrates dotiert.
Der Dotierschritt kann grundsätzlich mit Hilfe jedes bekannten Verfahrens vorgenommen
werden. Im Rahmen dieser Ausführungsform wird jedoch eine Dotierbelegung oder Ionen-
Implantation, kombiniert mit Diffusion, z. B. Drive-In-Diffusion, oder thermischer Aktivierung,
z. B. RTA (Rapid Thermal Annealing), bevorzugt, da mittels dieser Dotiermethoden die
Dotierungskonzentration und -tiefe einfach und gut steuerbar sind. Es ist natürlich auch
möglich, Dotierbelegung, Ionen-Implantation und Diffusion bzw. thermische Aktivierung
beliebig miteinander zu kombinieren. Gegebenenfalls wird die gewünschte Dotierungstiefe
durch eine thermische Nachbehandlung erreicht.
Nach erfolgter Dotierung n₂ des zweiten Teilbereichs B des Silizium-Wafers wird nun die noch
immer den ersten Teilbereich A bedeckende Maskierung 2 entfernt. Dies geschieht im
vorliegenden Fall in einfacher Weise durch ein geeignetes SiO₂-Lösungsmittel.
Bei einer hier nicht dargestellten Ausführungsform kann nun zusätzlich der bereits dotierte,
zweite Teilbereich B des Silizium-Wafers (auf lithographischem Weg) mit einer Maskierung
versehen werden, um die nachfolgende Dotierung auf den ersten Teilbereich A zu beschränken,
wodurch eine weitere Dotierung des zweiten Teilbereichs B verhindert wird.
Bei dem nächsten Verfahrensschritt (vgl. Fig. 1b) wird in dem vorliegenden Fall die gesamte
Oberflächenschicht des Si-Wafers, das heißt, der erste und der zweite Teilbereich A+B des
Wafers mit einer bestimmten Dosis eines Dotierstoffes dotiert, so daß in dem ersten Teilbereich
A eine entsprechende Dotierung n₁ gebildet wird. Die Wahl des Dotierstoffes hängt wiederum
davon ab, welche Spannungseigenschaften die herzustellende Membran besitzen soll. Bei
diesem zweiten Dotierschritt werden die Parameter jedoch so gewählt, daß die resultierende
Dotierschicht n₁ in diesem ersten Teilbereich A eine wesentlich geringere Tiefe aufweist.
Erforderlichenfalls kann auch bei diesem Verfahrensschritt eine thermische Nachbehandlung
(Diffusion oder Aktivierung) vorgesehen sein.
Die Dicke der Dotierschichten n1, n₂ in jedem Teilbereich A bzw. B ist durch den sogenannten
pn-Übergang festgelegt, das heißt, durch jene Tiefe, bei welcher die Dotierungskonzentration
(n-Dotierung) gleich der Konzentration der Grunddotierung des Wafers (p-Dotierung) ist.
Nach Beendigung des zweiten Dotierschrittes wird die n-dotierte Seite des Wafers für den
elektrochemischen Ätzvorgang mit einem elektrischen Kontakt versehen. Beispielsweise wird
auf diese Waferseite eine elektrisch leitende Schicht, z. B. eine Metallschicht, aufgebracht, um
während des Ätzvorganges in dem Siliziumwafer eine im wesentlichen homogene
Potentialverteilung sicherzustellen.
Der abschließende Verfahrensschritt ist erfindungsgemäß ein elektrochemischer Ätzvorgang.
Der Si-Wafer wird dabei in eine elektrochemische Ätzzelle eingebracht, welche mit einer
alkalischen Ätzlösung, z. B. einer wäßrigen KOH-Lösung, mit einer bestimmten Temperatur
gefüllt ist. Eine Elektrode (Anode) der elektrochemischen Ätzzelle wird durch den Wafer
selbst gebildet, nämlich durch die Kontaktierung (Metallauflage) der dotierten Waferseite
gemeinsam mit der (n-leitenden) Dotierschicht, wogegen die zweite Elektrode (Kathode) durch
eine leitfähiges, gegen die Ätzlösung resistentes Materialstück, z. B. eine Gold- oder
Platinplatte, gebildet wird, welches in Abstand von dem Wafer in der Zelle angeordnet ist.
Während des elektrochemischen Ätzvorganges wird nun zwischen den zwei Elektroden der
Ätzzelle eine elektrische Spannung von beispielsweise 1 bis 1,5 Volt angelegt. Durch diese
Spannung herrscht in der n-Dotierschicht ein ausreichend hohes Potential, welches eine
Passivierung der Dotierschicht gegen die KOH-Ätzlösung bewirkt. Das übrige p-Wafermaterial
liegt auf einem niedrigeren Potential, welches keine Passivierung gewährleistet, so daß dieser
Abschnitt des Wafers weggeätzt werden kann.
Genauere Untersuchungen des elektrochemischen Ätzvorganges sind von Herrn Feng Shi im
Rahmen seiner Dissertation an der Universität Kassel vorgenommen worden und in der
(nachveröffentlichten) Dissertationsschrift mit dem Titel "Naßchemische Ätzprozesse zur
Mikrostrukturierung des Siliziums für die Mikromechanik", Kassel 1994, im Detail erläutert.
Wie der oben genannten Dissertationsschrift zu entnehmen ist, stoppt der Ätzprozeß bereits
vor Erreichen des pn-Überganges. Das heißt, die resultierende Membran besitzt eine
Sandwichstruktur, bestehend aus einer n- und einer p-leitenden Schicht. Die Dicke des
verbleibenden Wafermaterials verhält sich jedoch direkt proportional zur Tiefe des pn-
Überganges, so daß die hergestellte Membran in dem ersten Teilbereich n₁ eine geringere Dicke
aufweist als in dem zweiten Teilbereich n₂. In der folgenden Tabelle ist ein experimenteller
Vergleich zwischen der Tiefe des pn-Überganges und der Membrandicke, gemessen in µm,
angegeben. Die angeführten Daten entstammen der oben genannten Dissertationsschrift.
Die Konzentration des Dotierstoffes n₁ in dem ersten Teilbereich kann je nach Anforderung
kleiner, gleich oder auch größer als die Konzentration des Dotierstoffes n₂ in dem zweiten
Teilbereich gewählt werden. Abhängig von der Art und Konzentration des Dotierstoffes in dem
jeweiligen Teilbereich herrscht nach der Herstellung in der Membran eine vorbestimmte
Spannung.
Für praktische Zwecke ist die Dicke der Membran in dem ersten Teilbereich kleiner 3 µm,
vorzugsweise zwischen 1-2,5 µm, wogegen die Membrandicke in dem zweiten Teilbereich
größer ca. 3 µm, vorzugsweise 4-8 µm ist. Aufgrund der praktischen Erfahrungswerte mit dem
elektrochemischen Ätzprozeß (siehe oben) muß die Dicke der Dotierschicht aufgrund der
entstehenden pn-Struktur entsprechend geringer gewählt werden, um letztendlich eine
Membran mit geeigneter Dicke zu erhalten.
Durch die unterschiedliche Dicke der Membran in dem ersten und zweiten Teilbereich, nämlich
sowohl der n- als auch der p-leitenden Schicht der entstandenen pn-Sandwichstruktur (siehe
Fig. 1c) werden die resultierenden Spannungseigenschaften nun zusätzlich beeinflußt. Die mit
der Grunddotierung des Wafers versehene p-Schicht ist aufgrund der verhältnismäßig niedrigen
Dotierungskonzentration relativ spannungsfrei, wogegen die stärker dotierte n-Schicht je nach
Dotierung eine Druck oder Zugspannung aufweist. Die resultierende Spannung ergibt sich
somit grundsätzlich aus dem Zusammenspiel der Spannungsverhältnisse in diesen zwei
Schichten. Falls aus der Sandwichstruktur des ersten und jener des zweiten Teilbereichs eine
unterschiedliche resultierende Spannung hervorgeht, wird sich sogleich nach Herstellung der
Membran ein Gleichgewicht einstellen, bei welchem zusätzlich eine Beeinflussung der
Teilbereiche untereinander stattfindet. Alle diese Effekte können im Sinne einer
größtmöglichen Flexibilität bei der Herstellung von Membranen mit vorbestimmten
Spannungseigenschaften eingesetzt werden.
Anhand des obigen Verfahrens ergibt sich jedoch ebenso die Möglichkeit, in einem ersten
Dotierschritt das gesamte Substrat mit einer Dotierschicht zu versehen und danach eine
Maskierung der ersten Teilbereiche bzw. eine Dotierung der zweiten Teilbereiche
vorzunehmen. Das heißt, die Reihenfolge der oben erläuterten Verfahrensschritte kann im
Rahmen der vorliegenden Erfindung je nach den Erfordernissen in geeigneter Weise festgelegt
werden.
In den Fig. 2a und 2b ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt, bei welchem die Dotierung der Oberflächenschicht mittels Ionen-Implantation
erfolgt.
Der Einfachheit halber wird als Ausgangspunkt wieder ein p-leitendendes Substrat (bordotiert)
verwendet, welches im Laufe des Verfahrens mit einer n-Dotierung (Phosphor, Arsen)
versehen wird.
Bei dieser Ausführungsform des Verfahrens wird auf die Siliziumoberfläche anstelle einer
Maskierung mit freigeätzten Strukturen eine Bremsschicht mit bestimmter Dicke aufgebracht.
Diese Bremsschicht kann beispielsweise eine SiO₂-Schicht sein.
Auf lithographischem Weg wird die Bremsschicht in zumindest einen ersten und zumindest
einen zweiten Teilbereich A, B unterteilt, wobei die Dicke dieser Schicht in dem zweiten
Teilbereich B um einen bestimmten Betrag verringert wird, wogegen die Dicke in dem
verbleibenden ersten Teilbereich A unverändert erhalten bleibt, so daß eine Bremsschicht mit
bereichsweise unterschiedlicher Dicke und Bremskraft gebildet wird.
Bei dem nächsten Verfahrensschritt wird, beispielsweise mittels Ionen-Implantation, in das
Siliziumsubstrat durch die Bremsschicht eine bestimmte Ionendosis eingebracht. Die in dem
ersten Teilbereich A durch die SiO₂-Schicht implantierten Ionen werden vor Erreichen des
Siliziumsubstrates stärker abgebremst als die in dem zweiten Teilbereich B durch die
vergleichsweise dünnere SiO₂-Schicht implantierten Ionen, so daß die durchschnittliche
Reichweite der implantierten Ionen in dem ersten Teilbereich A entsprechend geringer als in
dem zweiten Teilbereich B ist. Im vorliegenden Fall ist die implantierte Ionendosis aufgrund
des relativ geringen Absorptionsvermögens der SiO₂-Schicht in beiden Teilbereichen A, B im
wesentlichen gleich groß, so daß die Konzentration der implantierten Ionen pro Volumen n₁,
n₂ in dem ersten Teilbereich A höher als in dem zweiten Teilbereich B ist. Unter
Dotierungskonzentration ist in diesem Zusammenhang natürlich eine mittlere Konzentration
pro Volumseinheit zu verstehen, da die tatsächliche Konzentration des Dotierstoffes einen
Kurvenverlauf annimmt, der im wesentlichen einer Gaußfunktion ähnlich ist. Mittels eines
einzigen Ionen-Implantationsschrittes kann somit zugleich in dem ersten Teilbereich A eine
höher dotierte Schicht n₁ mit geringerer Dicke und in dem zweiten Teilbereich B eine
vergleichsweise niedriger dotierte Schicht n₂ mit einer größeren Dicke geschaffen werden.
Nach erfolgter Ionen-Implantation kann die SiO₂-Bremsschicht wieder entfernt werden. In
einem nachfolgenden Schritt werden die implantierten Ionen in bekannter Weise thermisch
aktiviert, um als Dotieratome (Donatoren) wirken zu können. Das heißt, nach erfolgter
thermischer Aktivierung, bei welcher gegebenenfalls zusätzlich die Tiefe des pn-Überganges
eingestellt werden kann, liegt in der Oberflächenschicht des Siliziumsubstrates eine
erfindungsgemäße Dotierschicht n₁, n₂ vor, deren Dicke in dem ersten Teilbereich A
vergleichsweise geringer als in dem zweiten Teilbereich B ist.
Das auf diese Weise vorbereitete Siliziumsubstrat kann wieder dem oben bereits ausführlich
beschriebenen elektrochemischen Ätzvorgang unterzogen werden, um die gewünschte
Membran herzustellen (vgl. Fig. 2b). Je nach Wahl der Parameter (Dicke der Bremsschicht,
Dotierstoff, Ionenenergie, Ionendosis) kann nun entweder eine Siliziummembran mit
bereichsweise unterschiedlicher Dicke und Spannung oder unterschiedlicher Dicke und
homogener Spannung erzeugt werden.
Das oben erläuterte Verfahren ist jedoch nicht auf die Dotiermethode der Ionen-Implantation
beschränkt. Ebenso besteht im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit, eine entsprechende
Dotierschicht durch eine Dotierbelegung der Bremsschicht und anschließende Diffusion der
Dotieratome durch diese Bremsschicht in das Si-Substrat herzustellen.
Im weiteren wird auf die Fig. 3 Bezug genommen, in welcher ein einfaches
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Siliziummembran dargestellt ist. Diese Membran
ist beispielsweise ausgehend von einem p-leitenden Wafer 1 durch Phosphor-Dotierung
hergestellt worden, wobei ein zweiter Teilbereich n₂ lediglich entlang der Berandung der
Membran ausgebildet ist und ein erster Teilbereich n₁ zur Gänze innerhalb dieser Berandung
gelegen ist, wobei die Dotierungskonzentration in dem ersten Teilbereich n₁ vergleichsweise
geringer als in dem zweiten Teilbereich n₂ ist. In dem hochdotierten Teilbereich n₂ der
Membran herrscht somit eine verhältnismäßig hohe Zugspannung, wogegen der niedrig
dotierte Teilbereich n₁ herstellungsbedingt nahezu spannungsfrei ist. Durch diese Konstellation
wird nach Beendigung der Membranherstellung auf den niedrig dotierten Teilbereich n₁ durch
die Berandung n₂ eine nach außen gerichtete Zugkraft ausgeübt. Ein wesentlicher Vorteil
dieser Ausführungsform liegt darin, daß eine Membranfläche mit bestimmten
Spannungseigenschaften hergestellt werden kann, deren Dotierungskonzentration in
vorteilhafter Weise geringer gewählt werden kann, als vergleichsweise jene einer Membran mit
denselben Spannungseigenschaften, jedoch mit gleichbleibender Dicke.
Die in Fig. 3 dargestellte Berandung (zweiter Teilbereich n₂) der Membran besitzt weiters
den Vorteil, daß die am äußeren Rand der Membran üblicherweise herrschende Kerbwirkung
erheblich verringert ist, wodurch ein Brechen der Membran an dieser Stelle vermieden werden
kann.
Die in der Berandung 3 herrschende Zugspannung muß so groß gewählt werden, daß der
Membranteil 4 problemlos in einer Ebene gehalten wird. Die dafür erforderliche Zugspannung
ist von der Art und Konzentration der Dotierung, der Dicke und der Größe des ersten
Teilbereiches 4 bzw. der Dicke und Größe des zweiten Teilbereichs 3 der Membran abhängig
und wird entweder empirisch oder analytisch ermittelt. Danach wird aufgrund der ermittelten
Parameter die Dotierungskonzentration und Tiefe der entsprechenden Teilbereiche 3 u. 4
festgelegt.
Bei einem hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung für eine großflächige
Membran ist ein hochdotierter dicker Teilbereich in Form einer rechteckigen, vorzugsweise
einer quadratischen Berandung ausgebildet. Innerhalb dieser Berandung sind eine Mehrzahl
niedrig dotierter, dünner Teilbereiche ausgebildet, durch welche die Membran in
flächengleiche, rechteckige, vorzugsweise quadratische Teilabschnitte unterteilt wird, die durch
je eine Berandung voneinander getrennt sind, welche wiederum als ein hochdotierter dicker
Teilbereich der Membran ausgebildet ist. Solche Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Membranen sind für Sensoren, insbesondere für großflächige mikromechanische Elemente gut
geeignet.
Die Breitenausdehnung der Berandungen ist hinsichtlich der Gesamtabmessung der Membran
vergleichsweise gering, so daß ein Großteil der Membranoberfläche durch die dünnen
Teilbereiche gebildet wird, so daß diese als aktive Membranfläche zur Verfügung stehen,
wogegen die Berandungen dieser dünnen Teilbereiche lediglich als mechanische Verstärkung
und zum Aufbringen der erforderlichen Zugspannung dienen.
In den Fig. 4a und 4b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Membran dargestellt, bei welcher im Unterschied zu den oben beschriebenen
Ausführungsbeispielen ein erster Teilbereich n₁ entlang der Berandung 5 der Membran
ausgebildet ist, wogegen ein zweiter Teilbereich n₂ der Membran innerhalb dieser Berandung 5
vorgesehen ist.
Diese Ausführungsform ist zur Verwendung als Projektionsmaske, insbesondere für Röntgen- oder
Ionenstrahllithographie, vorgesehen. Der Durchmesser des Wafers 1 beträgt bei einem
solchen Anwendungsfall beispielsweise ca. 150 mm, wobei die kreisförmig ausgebildete
Berandung 5 einen mittleren Durchmesser von 110 mm aufweist, so daß innerhalb dieser
Berandung 5 eine für Maskenstrukturen verfügbare Membranfläche 6 gebildet wird, die eine im
allgemeinen quadratische Maskenfläche von ca. 75×75 mm zuläßt. Die erfindungsgemäße
Herstellungstechnologie ermöglicht es, die in der Membran herrschende Spannung im Bereich
der Maskenfläche auf ca. 2 bis 5 MPa zu verringern.
Wie Fig. 4a zu entnehmen ist, wird eine Projektionsmaske nach ihrer Herstellung durch
Bonden an eine geeignete Halterung 7, z. B. einem massiven Glas- oder Siliziumrahmen,
befestigt, welcher die Handhabung der mechanisch empfindlichen Maske erleichtert.
In Fig. 4b ist zu sehen, daß die Berandung 5 in Abstand von dem äußersten Rand der
hergestellten Membran angeordnet ist, um die bereits erwähnte Kerbwirkung an dem Übergang
von dem massiven Teil des Wafers auf die Membran zu verringern.
Aufgrund der Dicke und Dotierung des innerhalb der Berandung 5 liegenden
Membranabschnittes 6 ist dieser mechanisch stabil. Jedoch ist bei der herstellungsbedingten
Dotierung in diesem Membranbereich 3 eine bestimmte Spannung erzeugt worden. Diese
Spannung wird bei der resultierenden Membran erfindungsgemäß durch die Berandung 5
ausgeglichen, welche durch die geringere Dicke einen verhältnismäßig elastischen Bereich
bildet. In anderen Worten, die herstellungsbedingt induzierte Spannung ist durch die elastische
Kopplung mit dem Rahmen des Wafers 1 geringer als vergleichsweise bei einer Membran mit
durchgehend gleichbleibender Dicke. Die Kompensation herstellungsinduzierter Spannungen
erfolgt in der Weise, daß die gute mechanische Stabilität zwar erhalten bleibt, jedoch später
keine unerwünschten Verzerrungen der Maskenstrukturen auftreten. Aufgrund dieser
elastische Verbindung können sich weiters auch während des Betriebes der Maske Vorteile
ergeben. Zum Beispiel können dadurch thermische Spannungsänderungen oder durch die
Lithographie-Strahlung (Ionen) entstehende Spannungen ausgeglichen werden.
Bei einer weiteren, in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Siliziummembran, welche ebenso zur Verwendung als Projektionsmaske für
Ionenstrahllithographie vorgesehen ist, sind die ersten, dünneren Teilbereiche n₁ und die
zweiten, dickeren Teilbereiche n₂ nicht wie bei den vorigen Ausführungsbeispielen in einem
geometrischen Muster, sondern in Abhängigkeit von der Öffnungsdichte der herzustellenden
Maske angeordnet. Das heißt, in Bereichen 8 der Maske, in welchen wenige Maskenstrukturen
oder solche mit geringen Abmessungen vorgesehen sind, werden dünne Teilbereiche n₁
angeordnet, wogegen in Bereichen 9 der Maske, in welchen viele oder großflächige
Maskenstrukturen vorgesehen sind, je ein dicker Teilbereich n₂ angeordnet wird. Durch diese
Aufteilung der unterschiedlichen Teilbereiche wird zusätzlich bereits der Einfluß der später
gebildeten Maskenstrukturen auf die in der Maske herrschenden Spannungen berücksichtigt. In
Bereichen 9 der Maske mit hoher Öffnungsdichte ist die relative Änderung des effektiven
Elastizitätsmoduls bei einer Membran mit konstanter Dicke nämlich größer als in den
Bereichen 8 mit geringer Öffnungsdichte, so daß durch die Ausbildung der Maskenstrukturen
nachträglich eine Änderung des Spannungszustandes der Membran hervorgerufen wird. Diese
Verringerung des effektiven Elastizitätsmoduls in Bereichen 9 hoher Öffnungsdichte wird bei
einer erfindungsgemäßen Projektionsmaske jedoch nach Möglichkeit durch eine größere Dicke
ausgeglichen, so daß nachträglich besonders geringe Verzerrungen der Maskenstrukturen zu
erwarten sind.
Abschließend ist noch anzumerken, daß im Rahmen der vorliegenden Erfindung alle bekannten
Methoden umfaßt sind, die zur Herstellung einer Siliziummembran mit bereichsweise
unterschiedlicher Dicke geeignet sind. Beispielsweise können auch epitaktische Verfahren zur
Anwendung gebracht werden. Ebenso ist es anhand der vorliegenden Erfindung möglich,
Membranen herzustellen, die weitere Teilbereiche mit unterschiedlicher Dicke aufweisen, z. B.
dritte oder vierte Teilbereiche, deren Dicke kleiner jener des ersten Teilbereichs oder größer
jener des zweiten Teilbereichs sein kann. Das heißt, daß die oben angeführten
Ausführungsformen sowohl des erfindungsgemäßen Verfahrens, als auch der
erfindungsgemäßen Siliziummembranen oder Silizium-Projektionsmasken sind lediglich
Beispiele einer Vielzahl von vorhandenen Möglichkeiten sind.
Claims (21)
1. Verfahren zur Herstellung einer Siliziummembran mit vorbestimmten
Spannungseigenschaften, insbesondere zur Verwendung in mikromechanischen Sensoren, wie
z. B. Druck-, Kraft- oder Beschleunigungssensoren, oder als Maske für Lithographie mit
elektromagnetischen Strahlen oder Korpuskularstrahlung, wie z. B. Röntgen-, Elektronen- oder
Ionenstrahl-Projektionslithographie, wobei die Siliziummembran ausgehend von einem
Siliziumsubstrat mit einem bestimmten Leitfähigkeitstyp durch Dotieren einer
Oberflächenschicht des Substrates mit einem Dotierstoff, dessen Leitfähigkeitstyp bezüglich
des Substrates entgegengesetzte Polarität besitzt, und durch elektrochemisches Ätzen des
unbehandelten Teilabschnittes des Substrates hergestellt wird, wobei das Verfahren das
Ausführen folgender Schritte umfaßt:
- a) Maskieren zumindest eines bestimmten ersten Teilbereichs der Oberfläche des Siliziumsubstrates,
- b) Dotieren des nicht maskierten, zweiten Teilbereichs der Oberfläche des Siliziumsubstrates mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration, um in diesem nicht maskierten Teilbereich des Substrates eine dotierte Schicht mit einer bestimmten Dicke zu bilden,
- c) Entfernen der Maskierung von dem ersten Teilbereich der Substratoberfläche,
- d) Dotieren des Siliziumsubstrates mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration, um in dem nicht dotierten ersten Teilbereich des Substrates eine dotierte Schicht mit einer vergleichsweise geringeren Dicke zu bilden,
- e) elektrochemisches Ätzen des Siliziumsubstrates, um einen unterhalb des dotierten ersten und zweiten Teilbereichs gelegenen Abschnitt des Substrates zu entfernen und eine aus zumindest einem ersten und zweiten Teilbereich zusammengesetzte Siliziummembran zu bilden, deren Dicke in dem ersten Teilbereich kleiner als in dem zweiten Teilbereich ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach Ausführen des Schrittes
c) der zweite Teilbereich des Siliziumsubstrates maskiert und diese Maskierung nach
Ausführen des Schrittes d) wieder entfernt wird.
3. Verfahren zur Herstellung einer Siliziummembran mit vorbestimmten
Spannungseigenschaften, insbesondere zur Verwendung in mikromechanischen Sensoren, wie
z. B. Druck-, Kraft- oder Beschleunigungssensoren, oder als Maske für Lithographie mit
elektromagnetischen Strahlen oder Korpuskularstrahlung, wie z. B. Röntgen-, Elektronen- oder
Ionenstrahl-Projektionslithographie, wobei die Siliziummembran ausgehend von einem
Siliziumsubstrat mit einem bestimmten Leitfähigkeitstyp durch Dotieren einer
Oberflächenschicht des Substrates mit einem Dotierstoff, dessen Leitfähigkeitstyp bezüglich
des Substrates entgegengesetzte Polarität besitzt, und durch elektrochemisches Ätzen des
unbehandelten Teilabschnittes des Substrates hergestellt wird, wobei das Verfahren das
Ausführen folgender Schritte umfaßt:
- a) Herstellen einer Bremsschicht mit einer bestimmten Dicke an der Oberfläche des Siliziumsubstrates, bestehend aus einem ersten und einem zweiten Teilbereich,
- b) Verringern der Dicke dieser Bremsschicht in dem zweiten Teilbereich um ein bestimmtes Maß,
- c) Dotieren des Siliziumsubstrates mittels Implantation oder Diffusion einer bestimmten Ionendosis durch die Bremsschicht, wobei die Dicke der gebildeten Dotierschicht aufgrund des unterschiedlichen Bremsverhaltens der Bremsschicht in dem ersten Teilbereich des Siliziumsubstrates vergleichsweise kleiner als in dem zweiten Teilbereich ist,
- d) Entfernen der Bremsschicht von der Oberfläche des Siliziumsubstrates,
- e) elektrochemisches Ätzen des Siliziumsubstrates, um den unbehandelten Abschnitt des Substrates zu entfernen und eine aus zumindest einem ersten und zweiten Teilbereich zusammengesetzte Siliziummembran zu bilden, deren Dicke in dem ersten Teilbereich kleiner als in dem zweiten Teilbereich ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsschicht eine SiO₂-
Schicht ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der
Siliziummembran in dem ersten Teilbereich kleiner ca. 3 µm, vorzugsweise ca. 1-2,5 µm, ist
und daß die Dicke der Siliziummembran in dem zweiten Teilbereich größer ca. 3 µm,
vorzugsweise ca. 4-8 µm, ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Siliziumsubstrat p-leitend, z. B. bordotiert, ist und der Dotierstoff vom n-Leitungstyp, z. B.
Phosphor oder Arsen, ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Phosphor als Dotierstoff
sowohl für den ersten als auch für den zweiten Teilbereich verwendet wird.
8. Siliziummembran mit vorbestimmten Spannungseigenschaften, insbesondere zur
Verwendung in mikromechanischen Sensoren, wie z. B. Druck-, Kraft- oder
Beschleunigungssensoren, oder als Maske für Lithographie mit elektromagnetischen Strahlen
oder Korpuskularstrahlung, wie z. B. Röntgen-, Elektronen- oder Ionenstrahl-
Projektionslithographie, wobei die Siliziummembran ausgehend von einem Siliziumsubstrat mit
einem bestimmten Leitfähigkeitstyp durch Dotieren des Substrates mit einem Dotierstoff,
dessen Leitfähigkeitstyp bezüglich des Substrates entgegengesetzte Polarität besitzt, und durch
elektrochemisches Ätzen des Substrates hergestellt ist, wobei die Siliziummembran folgendes
aufweist:
- a) zumindest einen ersten Teilbereich, der eine bestimmte Dicke aufweist und mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration dotiert ist,
- b) zumindest einen zweiten Teilbereich, der eine vergleichsweise größere Dicke aufweist und mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration dotiert ist, wobei
die Summe des zumindest einen ersten Teilbereichs und des zumindest einen zweiten
Teilbereichs die Siliziummembran bilden.
9. Siliziummembran nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke im Bereich
des zweiten Teilbereichs größer 3 µm, vorzugsweise 4-8 µm, ist.
10. Siliziummembran nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke im Bereich
des ersten Teilbereichs kleiner 3 µm, vorzugsweise zwischen 1-2,5 µm, ist.
11. Siliziummembran nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Siliziumsubstrat p-leitend, z. B. bordotiert, ist und der Dotierstoff vom n-Leitungstyp, z. B.
Phosphor oder Arsen, ist.
12. Siliziummembran nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein
erster Teilbereich im wesentlichen entlang der Berandung der Membran ausgebildet ist und ein
flächenmäßig größerer, zweiter Teilbereich zur Gänze innerhalb dieser Berandung angeordnet
ist.
13. Siliziummembran nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein
zweiter Teilbereich im wesentlichen entlang der Berandung der Membran ausgebildet ist und
ein flächenmäßig größerer, erster Teilbereich zur Gänze innerhalb dieser Berandung
angeordnet ist.
14. Siliziummembran nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Berandung der Membran in Draufsicht gesehen quadratisch ausgebildet ist und hinsichtlich
der Gesamtabmessung der Membran eine vergleichsweise geringe Breitenausdehnung aufweist.
15. Siliziummembran nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Berandung der Membran in Draufsicht gesehen kreisförmig ausgebildet ist und hinsichtlich
der Gesamtabmessung der Membran eine vergleichsweise geringe Breitenausdehnung aufweist.
16. Silizium-Projektionsmaske für Lithographie mit elektromagnetischen Strahlen oder
Korpuskularstrahlung, wie z. B. Röntgen-, Elektronen- oder Ionenstrahl-Lithographie, in
welcher in Form von Öffnungen ausgebildete Maskenstrukturen mit einer in Abhängigkeit von
der Position auf der Maske unterschiedlichen Öffnungsdichte vorgesehen sind, wobei die
Projektionsmaske ausgehend von einem Siliziumsubstrat mit einem bestimmten
Leitfähigkeitstyp durch Dotieren des Substrates mit einem Dotierstoff; dessen Leitfähigkeitstyp
bezüglich des Substrates entgegengesetzte Polarität besitzt, und durch elektrochemisches
Ätzen des Substrates hergestellt ist, wobei die Projektionsmaske folgendes aufweist:
- a) zumindest einen ersten Teilbereich der Siliziummembran mit einer bestimmten Dicke und einer vorbestimmten Öffnungsdichte, der mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration dotiert ist,
- b) zumindest einen zweiten Teilbereich der Siliziummembran mit einer vergleichsweise größeren Dicke und einer vergleichsweise höheren Öffnungsdichte, der mit einem Dotierstoff in einer vorbestimmten Konzentration dotiert ist, wobei
die Summe des zumindest einen ersten Teilbereichs und des zumindest einen zweiten
Teilbereichs die Siliziummaske bilden.
17. Silizium-Projektionsmaske nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere
Dotierungskonzentration in dem ersten Teilbereich gleich jener des zweiten Teilbereichs der
Maske ist.
18. Silizium-Projektionsmaske nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere
Dotierungskonzentration in dem ersten Teilbereich geringer als in dem zweiten Teilbereich der
Maske ist.
19. Silizium-Projektionsmaske nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere
Dotierungskonzentration in dem ersten Teilbereich größer als in dem zweiten Teilbereich der
Maske ist.
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