Die Erfindung betrifft ein extrakoronales Geschiebe mit
einer am Zahn oder Implantat zu befestigenden, ein Gleit
stück aufweisenden Patrize und mit einer mit dieser zu
verbindenden, an einem Zahnersatz anzuordnenden Matrize,
sowie mit einem, in einer der Matrize zugeordneten Aufnahme
vorrichtung angeordneten Friktionsteil, in welches das
Gleitstück der Patrize einführbar ist, wobei über eine an
der Matrize vorgesehene Aktivierungsvorrichtung eine auf
das Gleitstück einwirkende Rückhaltekraft einstellbar
ist.
Ein derartiges extrakoronales Geschiebe ist aus der EP 0
298 909 B1 bekannt. Die Patrize weist ein mit einem Steg
verbundenes zylindrisches Gleitstück auf, wobei der
Durchmesser des Gleitstückes die Stegdicke überschreitet.
Die Matrize der bekannten Vorrichtung besteht im wesent
lichen aus einer U-förmigen Klemmvorrichtung, deren
Aufnahmevorrichtung der Form des Gleitstückes ent
sprechend Rundbacken aufweisend ausgebildet ist. In die
U-förmige Matrize ist ein aus Kunststoff gefertigtes
Friktionsteil eingesetzt. Das Friktionsteil füllt die
Aufnahmevorrichtung der Matrize im wesentlichen aus,
wobei jedoch zum Einsetzen des Gleitstückes der Patrize
eine entsprechende Ausnehmung vorgesehen ist. Durch die
beiden Schenkel der U-förmigen Matrize ist eine Gewinde
bohrung eingebracht, so daß sich die beiden Schenkel und
somit die Klemmbacken der Aufnahmevorrichtung beim An
ziehen einer Schraube aufeinander zu bewegen. Das Gleit
stück der Patrize ist in der durch die Klemmbacken gebil
deten Aufnahmevorrichtung der Matrize somit verklemmbar.
Die Verwendung eines Friktionsteiles ist notwendig, damit
evtl. Beschädigungen oder Paßungenauigkeiten der Gleit
stückoberfläche bzw. der dieses aufnehmenden Aufnahmevor
richtung der Matrize beim Klemmvorgang ausgeglichen
werden, so daß eine sichere Befestigung der Matrize an
der Patrize zu gewährleistet ist.
Die Patrize ist an einem gesunden Zahn oder an einem
Implantat mit dem im Mund verbleibenden Gebiß verbunden.
Die Matrize ist mit dem Grundkörper eines zu befestigen
den Implantates verbunden. Bevor das Implantat eingesetzt
wird, wird die Matrize mittels einer Aktivierungsschraube
vorgespannt, da eine Bedienung der Aktivierungsschraube
nach dem Einsetzen innerhalb der Mundhöhle nicht mehr
möglich ist.
Nachteilig gestaltet sich bei dem bekannten Gegenstand
die Handhabung der vorgespannten Matrize, da die die
Matrize mit dem daran befestigten Zahnersatz in die
Mundhöhle einsetzende Person während des gesamten Ein
setzvorganges die zum Verklemmen aufgebrachte Vorspann
kraft überwinden muß. Dies ist kraftaufwendig und für die
Benutzer unangenehm.
Aus der DE 93 08 298 U1 ist ein Riegel für die zahnärzt
liche Prothetik bekannt, der auch in Zusammenhang mit
einem extrakoronalen Geschiebe angewendet werden kann.
Das Geschiebe besteht aus einer ein Gleitstück aufweisen
den Patrize und einer Matrize mit einem eine Rückhalte
kraft ausübenden Körper und einer diesen beaufschlagen
den, eine Druckvorrichtung aufweisenden Aktivierungsvor
richtung zum Befestigen des Gleitstücks innerhalb einer
der Matrize zugeordneten Aufnahmevorrichtung. Diese
Vorrichtung weist jedoch den Nachteil auf, daß die Patri
ze durch einen Riegel gehalten wird, so daß eine sichere
Befestigung nur dann möglich ist, wenn Patrize und Matri
ze exakt zueinander positioniert sind. Ferner verwendet
der Gegenstand dieser Druckschrift kein zwischen Gleit
stück und Aufnahmevorrichtung angeordnetes Friktionsteil.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfin
dung daher die Aufgabe zugrunde, ein extrakoronales
Geschiebe zu schaffen, dessen Handhabbarkeit beim Ein
setzen vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Aktivierungsvorrichtung aus einem Druckkörper und
einer den Druckkörper beaufschlagenden Druckvorrichtung
besteht, wobei der Druckkörper mit einer Druckfläche auf
einen Abschnitt des Friktionsteils wirkt, welcher in
einem in Einsetzrichtung der Matrize hinteren Bereich der
Aufnahmevorrichtung angeordnet ist.
Die Anordnung eines in der Matrize vorgesehenen Druck
körpers, der lediglich auf den in Einsetzrichtung der
Matrize hinteren Bereich des der Matrize zugeordneten
Gleitstückes wirkt, hat zur Folge, daß nunmehr die Matri
ze in einem ersten Abschnitt vorspannungsfrei auf das
Gleitstück der Patrize aufsetzbar ist. Erst in einem
letzten Einsetzabschnitt kommt das Gleitstück in den
vorgespannten Bereich der Aufnahmevorrichtung. Das erste
Einführen erfolgt somit ohne Kraftanstrengung, während
das Einführen in den vorgespannten Bereich einrastähnlich
einen kurzen Kraftaufwand notwendig macht. Vorteilhaft
ist weiterhin, daß die Matrize bereits auf einem Gleit
stückabschnitt geführt ist, bevor Kraft aufgewendet
werden muß, um die Rückhaltekraft zu überwinden. Ein
seitliches Abrutschen oder ein anfängliches Verkanten der
Matrize ist somit ausgeschlossen.
In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist als Druck
körper ein mit einer in ihrem Fuße konisch verjüngten
Aktivierungsschraube im Eingriff stehender Keilkörper
vorgesehen. Die Aktivierungsschraube ist achsparallel zur
Aufnahmevorrichtung in der Matrize angeordnet. Beim
Einschrauben der Aktivierungsschraube wird der Druck
körper seitlich von der Schraube auf das Friktionsteil
hin weggedrückt, so daß auf das Gleitstück eine ent
sprechende Rückhaltekraft aufgebracht wird. Durch die auf
diese Weise vorgesehene Kraftumlenkung um 90 Grad, wobei
die Aktivierungsschraube im Gegensatz zum Stand der
Technik nicht seitlich, sondern von unten bedienbar ist,
ist diese nach dem Einsetzen zusätzlich geschützt. Ferner
ergibt sich durch die um 90 Grad vorgesehene Kraftumlen
kung in Verbindung mit einer entsprechend abgewinkelten
Keilfläche die Möglichkeit, die Matrize den Anforderungen
entsprechend exakter vorzuspannen.
Es ist vorteilhaft, den Verjüngungswinkel des Schrauben
fußes gegenüber der Schraubenlängsachse und entsprechend
die damit im Eingriff stehende Keilfläche des Druck
körpers zwischen 25 und 45 Grad auszugestalten.
Zwischen der Aufnahmevorrichtung und einer für die Akti
vierungsschraube vorgesehenen Aktivierungsbohrung ist ein
im Durchmesser gegenüber diesen geringerer Durchtritt
vorgesehen, durch den der Druckkörper hindurchgreift. Es
ist zweckmäßig, den Druckkörper T-förmig auszubilden,
wobei ein im Querschnitt breiterer Führungsabschnitt, der
zugleich die mit der Aktivierungsschraube im Eingriff
stehende Keilfläche bildet und in die Aktivierungsbohrung
eingreift.
In einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel weist
das die Aufnahmevorrichtung auskleidende Friktionsteil
eine in den Durchtritt hineinreichende Führungsnase auf.
Es ist damit gewährleistet, daß das Friktionsteil gegen
Verdrehungen gesichert ist, so daß die zur Patrize wei
sende Öffnung der Aufnahmevorrichtung jederzeit frei ist.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung er
geben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfol
genden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungs
beispieles. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein extrakoronales Geschie
be mit entferntem Deckel,
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung bezüglich des Zu
sammenwirkens von Aktivierungsschraube, Druck
körper und Friktionsteil und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie I-I der Fig.
1.
Das in Fig. 1 dargestellte extrakoronale Geschiebe 1
besteht aus einer Patrize 2 und einer Matrize 3. Die
Patrize 2 weist eine Approximalplatte 4 auf, in die
längsaxial gegenüberliegend Führungsrillen 5, 6 ein
gebracht sind. Eine dritte Seite der Approximalplatte 4
ist konkav ausgebildet, so daß eine der Krümmung eines
Zahnes oder Implantates entsprechende Befestigungsfläche
7 gebildet ist. Mit der Befestigungsfläche 7 ist die
Patrize 2 an einem in Fig. 1 nicht dargestellten Zahn oder
Implantat befestigbar.
An der der Befestigungsfläche 7 gegenüberliegenden Seite
befindet sich ein über ein Steg 8 mit der Approximal
platte 4 verbundenes Gleitstück 9. Das Gleitstück 9 ist
zylindrisch ausgebildet, wobei der Durchmesser des Gleit
stückes 9 die Dicke des Steges 8 überschreitet. Die
einsteckseitig vordere Kante 10 der Patrize 2 ist, um ein
anfängliches Einstecken der Matrize 3 zu vereinfachen,
mit einem Winkel von etwa 45 Grad gefast ausgebildet.
Die Matrize 3 besteht im wesentlichen aus einer Aufnahme
vorrichtung 11 zur Aufnahme des Gleitstückes 9 sowie
einer Aktivierungsvorrichtung 12. Die Aufnahmevorrichtung
11 ist komplementär zum Gleitstück 9 zylinderförmig
ausgebildet, wobei eine Stegöffnung 13 vorgesehen ist,
deren Öffnungsweite in etwa der Dicke des Steges 8 ent
spricht. Innerhalb der Aufnahmevorrichtung 11 ist ein
Friktionsteil 14 angeordnet, dessen innere Oberfläche
komplementär zu der Oberfläche des Gleitstückes 9 sowie
des Steges 8 und dessen äußere Oberfläche komplementär zu
der inneren Oberfläche der Aktivierungsvorrichtung 12
ausgebildet ist. Die Aufnahmevorrichtung 11, das
Friktionsteil 14, das Gleitstück 9 und der Steg 8 sind in
ihren Maßen so aufeinander abgestimmt, daß ein paßgenaues
Einpassen des Gleitstückes 9 und des Steges 8 in das
Friktionsteil 14 gewährleistet ist.
Die Aktivierungsvorrichtung 12 besteht im wesentlichen
aus einer Aktivierungsbohrung 15, einer Aktivierungs
schraube 16 und einem mit dieser zusammenwirkenden Druck
körper 17. Die Aktivierungsbohrung 15 ist über einen
Durchtritt 18 mit dem Inneren der Aufnahmevorrichtung 11
verbunden, wobei der Durchmesser der Aktivierungsbohrung
15 größer ist als die lichte Weite des Durchtrittes 18.
Die Aktivierungsbohrung 15 ist längsaxial parallel be
züglich der Aufnahmevorrichtung 11 in die Matrize 3
eingebracht.
Der Druckkörper 17 ist im Querschnitt T-förmig ausgebil
det. Ein im Querschnitt breiterer Führungsabschnitt 19
des Druckkörpers 17 dient als Führung innerhalb der
Aktivierungsbohrung 15. Ein an den Führungsabschnitt 19
angeformter, gegenüber diesem schmalerer Stegabschnitt 20
reicht in den Durchtritt 18 hinein. Die Breite des Steg
abschnittes 20 entspricht in etwa der lichten Breite des
Durchtrittes 18. Stirnseitig ist der Stegabschnitt 20
komplementär zur äußeren Rundung des Friktionsteiles 14
konkav ausgebildet. Der Druckkörper 17 ist innerhalb des
Durchtrittes 18 sowie innerhalb der Aktivierungsbohrung
15 längsaxial sowie in einer rechtwinklig bezüglich
dieser, auf das Friktionsteil 14 hin gerichteten Richtung
frei - wie durch den Pfeil 21 angedeutet - bewegbar.
Ein Zusammenwirken der Aktivierungsschraube 16, des
Druckkörpers 17 und des Friktionsteiles 14 ist aus Fig.
2 ersichtlich. Die Aktivierungsschraube 16 weist in ihrem
Fuße einen verjüngten Abschnitt 22 auf. Dieser verjüngte
Abschnitt 22 steht im Eingriff mit einem am Druckkörper
17 befindlichen, entsprechend verjüngten Keilfläche 23.
Die Keilfläche 23 ist der Rundung des verjüngten Ab
schnittes 22 entsprechend konkav ausgebildet, so daß eine
große Kontaktfläche zwischen der Aktivierungsschraube 16
und dem Druckkörper 17 gebildet ist. Ferner ist der Figur
die Konfiguration des Friktionsteiles 14 entnehmbar. Das
Friktionsteil 14 weist an seiner der Stegöffnung 13
gegenüberliegenden Außenseite eine Führungsnase 24 auf.
Die Breite der Führungsnase 24 entspricht der lichten
Weite des Durchtrittes 18. Der Durchtritt 18 ist als
Spalt ausgebildet, dessen Längserstreckung der Aufnahme
vorrichtung 11 bzw. der Aktivierungsbohrung 15 ent
spricht. Sind die Führungsnase 24 sowie der Stegabschnitt
20 des Druckkörpers 17 in den Durchtritt 18 eingesetzt,
ist dieser im wesentlichen ausgefüllt. Dadurch wird
erreicht, daß sowohl das Friktionsteil 14 als auch der
Druckkörper 17 in ihrer jeweiligen Position zueinander
fixiert sind.
Wird nun die Aktivierungsschraube 16 gemäß der Pfeilrich
tung 25 in die nicht dargestellte Aktivierungsbohrung 15
eingeschraubt, bewegt sich der Druckkörper 17, da dieser
sich rückenseitig an einem aus Fig. 3 ersichtlichen
Deckel 26 abstützt, mit seiner konkaven Druckfläche 27
gemäß der Pfeilrichtung 28 in Richtung auf das Friktions
teil 14 hin. Da im nicht vorgespannten Zustand der Matri
ze die Verjüngung 22 der Aktivierungsschraube 16 an der
Keilfläche 23 anliegt und die Druckfläche 27 an der
Außenseite des Friktionsteiles 14 anliegt, wird durch
Einschrauben der Aktivierungsschraube 16 auf das Frik
tionsteil 14 von dem Druckkörper 17 ausgehend ein Druck
ausgeübt, der eine gewisse Verformung des Friktionsteils
14 zur Folge hat. Das Gleitstück 9 der Patrize 2 wird
beim Einführen in die vorgespannte Matrize 3 in diesem
Abschnitt verriegelungsähnlich gehalten. Es wird deut
lich, daß eine Rückhaltekraft lediglich im Bereich des
Druckkörpers 17 innerhalb der Aufnahmevorrichtung 11
erfolgt.
Fig. 3 zeigt in einem Längsschnitt nochmals das Zusam
menwirken der Aktivierungsschraube 16 mit dem Druckkörper
17 entlang der entsprechenden Bewegungsrichtungen 25, 28
auf das Friktionsteil 14 und somit auf das Gleitstück 9.
Ferner wird deutlich, wie der Druckkörper 17 rückenseitig
an dem Deckel 26 abgestützt ist. Der Deckel 26 ist fest
mit dem Körper der Matrize 3 verbunden. Mit seinem über
die Aufnahmevorrichtung 11 ragenden Abschnitt bildet der
Deckel 26 gleichzeitig einen stirnseitigen Anschlag für
das Gleitstück 9 bzw. den Steg 8.
Aus Fig. 3 wird deutlich, daß durch entsprechende Wahl
des für die Druckbeaufschlagung vorgesehenen Gewindes 29
und den gewählten Verjüngungswinkel der Aktivierungs
schraube 16 bzw. des Druckkörpers 17 unterschiedliche
Druckkräfte pro Schraubenumdrehung auf das Friktionsteil
14 und somit auf das Gleitstück 9 ausgeübt werden können.
In dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt
der Verjüngungswinkel der Aktivierungsschraube 16 be
züglich ihrer Längsachse 35 Grad.
Die Patrize 2 des in den Figuren dargestellten Ausfüh
rungsbeispieles ist aus einer hochschmelzenden Au-Pt-
Legierung hergestellt. Die Matrize 3, der Deckel 26 und
der Druckkörper 17 sind aus Titan gefertigt. Für das
Friktionsteil 14 ist ein deformierbarer, chemisch inerter
Kunststoff vorgesehen.