DE19526495A1 - Verfahren und Vorrichtung zum thermischen Umwandeln faseriger Bau- u. dgl. -Stoffe - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum thermischen Umwandeln faseriger Bau- u. dgl. -StoffeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur thermischen Umwandlung von mit hydraulisch
abbindenden Mitteln gebundenen Bau- u. dgl. -stoffen mit Fasern auf mineralischer Basis wie
Glas-, Gesteins- oder Asbestfasern; sie betrifft ferner eine Vorrichtung zum Durchführen des
Verfahrens.
Die bekannten Faserstoffe sind wegen ihrer besonderen Eigenschaften, geringe Dichte, hohes
Isolationsvermögen, oft im Bauwesen eingesetzt. Fassadenplatten oder Isolierbauteile werden
im Wand- und Dachbereich von Bauwerken sowohl außen als auch innen benutzt und oftmals
unabgedeckt äußeren Einflüssen preisgegeben.
Die Faserbestandteile dieser Bauteile können sich lösen und als luftgetragene Luft
verunreinigungen auch eingeatmet werden, womit sie zu einem Gesundheitsrisiko für
Menschen und auch Tiere werden. Aufgrund der spitzen Form der Fasern können sich diese
auf den Innenwandungen der Lunge festsetzen und dort die Bildung von Tumoren wie
Mesotheliome auslösen.
Deshalb sind diese Baustoffe unter Einhaltung größter Sicherheitsvorschriften zu entsorgen.
Dazu werden die unter Atemschutz abgetragenen Materialien in Folien eingewickelt, zu einer
Deponie transportiert und dort abgelagert.
Ob die Folien den Transport unbeschädigt überstehen, hängt von der Sorgfalt des Umganges
mit den so verpackten Stoffen ab, wobei ein Undichtwerden der Folien und damit die Gefahr
eines Austritts solcher Stoffe nicht ausgeschlossen werden kann, was zu einer Gefährdung
jetzt lebender Personen führt. Die abgelagerten Stoffe bleiben in der Deponie unverändert.
Dies führt darüber hinaus zu einem Gefährdungspotential für kommende Generationen.
Um diese faserigen Baustoffe unschädlich machen zu können, wurde schon versucht, diese
mittels aufwendiger mechanischer Zerkleinerungsverfahren so zu zerkleinern, daß sie ohne
bedeutende Gefahren als Bau- oder Zuschlagstoff wieder eingesetzt werden können. Dazu
sind Schwingkugel-Mühlen oder triebodynamische Mühlen vorgeschlagen worden. Mit diesen
mechanischen Verfahren werden die faserhaltigen Baustoffe zerkleinert, jedoch kann es nicht
ausbleiben, daß gerade Faser-Bruchstücke im gefährlichen Längenbereich freigesetzt werden,
da erfahrungsgemäß nicht die gesamte Menge an Fasern soweit zerkleinert werden kann, daß
Zellschädigungen auszuschließen sind; vielmehr verbleibt ein gewisser Faser- Anteil im
Gefährdungsbereich. Dieser Anteil nicht ausreichend zermahlener Fasern führt dazu, daß auch
solche mechanischen Aufbereitungen Gefährdungen nicht vollkommen ausschließen.
Nach einem anderen Vorschlag werden die Fasern auf hohe Temperaturen erhitzt; dabei liegen
diese Temperaturen zumindest nahe an dem Schmelzpunkt, der bei Fasern aus Glas oder
Mineralien im Bereich von um 900°C bis 1200°C, bei solchen aus Asbest oberhalb etwa 1400°C.
Hierdurch kommt es zu einem Anschmelzen mit Veränderung der Kristall-Struktur, die
die spitze Form verliert und in körnige Struktur übergeht, was die Wiederverwendung als Bau-
oder Zuschlagstoff ohne Gefährdung zuläßt.
Die Übertragung der Wärme erfolgt dabei in einem Brennofen durch direkten Kontakt mit den
Rauchgasen, wobei der Brennofen auf die benötigte Temperatur gebracht werden muß und
wobei auch die Rauchgase abzuführen sind. Diese Rauchgase können immer noch nicht
umgewandelte Fasern mit austragen, die auch in einer anschließenden Rauchgasreinigung nicht
quantitativ abgeschieden werden, zumal bei den großen Mengen an einzusetzenden Brenn
stoffen erhebliche Mengen Rauchgas anfallen.
Daraus leitet sich die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung ab, ein Verfahren
sowie eine Vorrichtung zu dessen Durchführung vorzuschlagen, bei dem die thermische
Behandlung unabhängig von einer Brennkammer durchgeführt wird, wobei die zur
Behandlung vorgeschlagenen Anlagen stationär oder mobil sein sollen, die eine sichere und
wirtschaftliche Umwandlung erlauben.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Verfahren gemäß Hauptanspruch vorgeschlagen; für die
Vorrichtung lösen die Kennzeichen der Nebenansprüche diese Aufgabenstellung.
Die jeweiligen vorteilhaften Weiterbildungen oder bevorzugten Ausführungsformen
beschreiben die Unteransprüche.
Zur Erhitzung der faserigen Baustoffe wird eine Behandlung in Feldern mit elektro
magnetischer Strahlung, deren Wellenlängen im Bereich von 10-1 m bis 10-6 m liegen,
vorgeschlagen, also den Bereich der Mikrowellen bis zum Infrarot umfaßt. Vorteilhaft wird
dabei die Frequenz der diese Strahlungsfelder erzeugenden elektromagnetischen Schwing
ungen auf das Gebiet maximaler Strahlungs-Absorption durch den Grundstoff des zu
behandelnden Baustoffs abgestellt, wobei diese Frequenz von Material zu Material durchaus
verschieden sein kann, jedoch bei hydraulisch abgebundenen Materialien immer an die
Dipol-Frequenz des Wassers gebunden ist. Durch die dem Strahlungsfeld im Bereich der
Absorption entnommene Energie werden Moleküle zu Schwingungen angeregt, deren
Intensität der Erhitzung entspricht.
Dabei wirkt das elektromagnetische Feld im Mikrowellen-Bereich zumindest zunächst im
wesentlichen über Dipol-Momente auf die Moleküle ein, so daß immer Wasser-Moleküle
enthaltende hydraulisch gebundene Baumaterialien dadurch erhitzt werden. Während mit
zunehmender Erhitzung und fortschreitender Kalzinierung der Wassergehalt und damit die
dadurch bedingte Erwärmung zurückgeht, setzt eine Wärmeerzeugung infolge einsetzender
elektrischer Leitfähigkeit über Leitfähigkeits-Mechanismen ein, die dann immer stärker
überwiegt. Im Übergangsbereich zwischen Mikrowellen und Infrarot herrscht die
Energieumsetzung infolge dielektischer Absorption, gekennzeichnet durch den dielektrischen
Verlustwinkel, vor, im kurzwelligen Bereich infraroter Strahlung jedoch die direkte Strahl
ungsabsorption.
Dabei versteht es sich von selbst, daß die Frequenz der elektromagnetischen Felder auf den zu
behandelnden Stoff abgestellt sein muß.
Zwar muß zur Erzeugung hinreichend energiereicher Strahlungsfelder dem Schwingungs
erzeuger hinreichend Energie zugeführt werden, die letztendlich in einem Kraftwerk z. B.
mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt wird, jedoch entfällt die Rauchgas-Durch
strömung des faserigen Gemenges, ein Austrag von schwebefähigen Fasern von der Ver
fahrensführung her ist unterbunden.
Vorteilhaft erfolgt die Umwandlung bei verringertem Druck, wozu der Kammer-Innendruck
auf unter 0,5 bar (50% Vakuum) abgesenkt wird. Durch diese Druck-Absenkung werden die
Wärmeverluste verringert.
Durch den verringerten Sauerstoff-Partialdruck werden dabei oxidative Prozesse unterdrückt,
so daß ein Auftreten voluminöser gasförmiger Verbrennungsprodukte vermieden wird. Der
Druck bei Umwandlung von gegen Sauerstoff empfindlichen Substanzen, insbesondere
solcher, die gasförmige Verbrennungsprodukte abgeben würden, wird daher zur Verringerung
des Sauerstoff-Gehalts wesentlich unter die angegebene Grenze abgesenkt.
Die Dosierung der über das elektromagnetische Strahlungsfeld übertragenen Energie wird
nach Art und Menge des faserigen Anteils im zu behandelnden Material bestimmt, wobei die
aufzubringende Dosis auch noch von der zu erreichenden Endtemperatur sowie von den
Materialkonstanten bestimmt ist.
Die Dosisleistung ist dabei von der zulässigen (Anoden-) Verlustleistung des Schwingungs
erzeugers abhängig, so daß die Dosis letztendlich über die Zeitdauer der Einwirkung
vorgegeben wird.
Zur Umwandlung wird vorteilhaft wie folgt verfahren: Die etwa beim Sanieren eines Baues
anfallenden faserhaltigen Materialien sind in aller Regel mit Mörtel, Kleber, Farben, o. dgl.
verunreinigt; sie werden nach einer groben Sortierung in eine Kammer eingebracht, die
elektromagnetisch abgeschirmt ist, und in der mittels geeigneter Strahler das elektro
magnetische Strahlungsfeld erzeugt werden kann.
Als Strahlungserzeuger eignen sich im Mikrowellenbereich Magnetrons, deren Frequenz durch
das Magnetfeld in Verbindung mit dem äußeren Resonator auf einen gewünschten Wert
gebracht werden kann, während im Infrarot-Bereich Laser, insbesondere Hochenergie-Laser
Anwendung finden, wobei auch Strahlungsfelder von thermischen Strahlern Einsatz finden
können. In diesem elektromagnetischen Strahlungsfeld absorbieren diese Stoffe Strahlungs
energie, ihre Temperatur steigt an.
Oberhalb einer Temperaturgrenze verlieren die faserigen Stoffe ihre Faserstruktur und
wandeln sich zu einer körnigen Struktur um. Obwohl diese Behandlung nicht mit dem
mechanischen Zerkleinern in einer Mühle vergleichbar ist, entsprechen diese so umge
wandelten Stoffe doch etwa denen, die durch das Zermahlen entstanden sind: Die spitzen
Fasern, die die Zellmembran durchstoßen und so Zellen mechanisch schädigen können, sind
durch die Umwandlung abgerundet und körnig und stellen so keine Gefahr mehr für Zellen
dar, da die Fasern nunmehr keine Spitzen mehr aufweisen.
Durch diese Art der thermischen Behandlung in einem elektromagnetischen Strahlungsfeld,
wie ein Mikrowellenfeld oder ein Infrarot-Strahlungsfeld, wird ein Stoff mit neuer
Oberflächen-Struktur geschaffen, wobei die Umwandlung so in relativ kurzer Zeit und mit
geringem Kostenaufwand zu erreichen ist. Dabei kommt es auf die sich einstellenden
Korngrößen nicht an, da mit dem Übergang von faserigen zu körnigen Stoffen die Gesund
heitsschädlichkeit entfällt; sie können ohne Bedenken wieder eingesetzt werden, etwa als
Hauptbestandteil oder Zuschläge von Bausteinen oder -platten. Da viele dieser anorganischen
Fasern von Silikaten gebildet werden, binden die davon abgeleiteten Stoffe auch hydraulisch
ab, sie sind Zement-ähnlich und eigenen sich als Bau- oder Zuschlagstoff. Dabei ermöglicht
das Verfahren eine wirtschaftliche Aufbereitung faserhaltiger Materialien, insbesondere
solcher, die Asbest und künstliche Mineralfasern enthalten zu wiederverwendbaren Bau- ggf.
auch Füllstoffen.
Das Verfahren wird vorteilhaft in einer Vorrichtung mit einem kubischen oder zylindrischen
Behälter, der eine verschließbare Einfüll- und eine ebenfalls verschließbare Auslaßöffnung
aufweist, durchgeführt, wobei Einfüll- und Auslaßöffnung so gegeneinander verriegelt sind,
daß im Umwandlungsbetrieb nur eine von beiden öffenbar ist.
Eine der Auslaßöffnung vorgelagerte Siebplatte erlaubt ein Abtrennen des Durchganges,
während der auf dem Sieb verbleibende Rückstand erneut der Mikrowellenbehandlung
unterzogen wird. Vorteilhaft bildet die Siebplatte ein Schwingsieb mit einem Antrieb, mit dem
grobe Teile zur erneuten Behandlung zurückgehalten werden.
Der motorische Antrieb versetzt das Schwingsieb in seitliche Bewegung, wodurch kleinere
Teilchen als Durchgang das Sieb passieren, während grobe Teile als Rückstand auf dem Sieb
zurückgehalten werden. Das Schwingsieb liegt dabei oberhalb der die Auslaßöffnung
verschließenden Platte, so daß der Rückstand stets im Behandlungsraum verbleibt.
Die Seitenwände des kubischen Behandlungsbehälters sind temperaturbeständig und
mindestens eine der Seitenwände ist aus einem die angewandte elektromagnetische Strahlung
nicht absorbierenden Material, hinter der sich der das elektromagnetische Schwingungsfeld
erzeugende Strahler befindet.
Solche Materialien sind beispielsweise Quarz, Glas, Porzellan, Steingut oder Keramik, aber
auch Schmelzbasalt oder ähnliche Auskleidungen, mit denen zumindest die Wände verkleidet
sein können, die nicht der Strahlungsquelle benachbart sind. Für ein Mikrowellenfeld wird
dabei eine an den Ausgang eines Schwingungserzeugers angekoppelte Antenne eingesetzt, die
die Leistung über einen Hornstrahler oder über einen Parabolspiegel in den Behälter abstrahlt,
die vorzugsweise über Hohlleiter auf den Ausgangs-Resonator des die Schwingungsenergie
liefernden Schwingungserzeugers gekoppelt ist.
Bei Mikrowellenfeldern wird die Antenneneinrichtung mit einer die Mikrowellen nicht
absorbierenden Trennwand gegenüber der Behandlungskammer des Behälters abgeteilt, bei
infraroten Schwingungsfeldern, ggf. nach deren Auffächerung zur Anpassung an die
Behälter-Geometrie, durch eine für das Infrarot durchlässige Trennwand. Dadurch sind die
Mittel zur Erzeugung des Strahlungsfeldes von der Behandlungskammer abgetrennt, so daß
Beeinträchtigungen des Schwingungserzeugers bzw. der Antenneneinrichtung ausgeschlossen
sind, wobei die abteilenden Wände weder die Strahlung schwächen noch sich durch
Eigen-Absorption erhitzen.
Vorteilhaft wird die Energie von zwei Seiten in die Behandlungskammer eingestrahlt.
Vorteilhaft sind auch die beiden anderen, rechtwinklig zur "Antennen-Wand" stehenden
Wände aus einem Mikrowellen bzw. Infrarot nicht absorbierenden Material, so daß sich das
Strahlungsfeld unbehindert ausbilden kann. Vorteilhaft ist es, wenn gegeneinander gerichtete
Strahler vorgesehen sind, wobei das zu behandelnde Material vorteilhaft umgewälzt wird.
Es versteht sich von selbst, daß eine Abschirmung auch zur Abwendung möglicher Gesund
heitsschädigungen des die Anlage bedienenden Personals sowie - insbesondere bei der An
wendung von Mikrowellen - auch zum Unterbinden von Funkstörungen vorzunehmen ist.
Bei zylindrischer Anordnung wird die Behandlungskammer vorteilhaft mit mindestens einem
quer zur Kammer-Achse ausgerichteten Strahlungsbündel, von Parabol-Antennen stammend,
durchsetzt, wobei sich kreuzende Strahlungsbündel die Einwirkung verstärken. Bei kubischer
Anordnung können ebenfalls Parabolantennen eingesetzt werden, jedoch ist hier auch der
Einsatz von Hornstrahlern möglich.
Besonders in der zylindrischen Anordnung eignet sich die Behandlungsanlage auch zum
mobilen Einsatz; dazu wird die Behandlungskammer in einem Behandlungsbehalter vorge
sehen, der auf dem Chassis eines Behandlungsfahrzeugs angeordnet ist. Um das behandelte
Gut entleeren und geschützt aufbewahren zu können, ist ein Aufnahmebehälter vorgesehen,
der auch als Container abnehmbar ausgebildet sein kann. Durch diese Ausbildung wird in
einfacher Weise sichergestellt, daß die thermische Behandlung anfallender Massen nicht durch
einen vollen Aufnahmebehälter unterbrochen werden muß.
Das zu behandelnde Gut wird unter Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gegen
Staub und freigesetzte Fasern in den Behandlungsbehälter eingefüllt und in der im
Behandlungsbehälter vorgesehenen Behandlungskammer der thermischen Behandlung unter
zogen.
Nach Abschluß werden die weitgehend (u. U. noch heißen) körnigen Massen in einen
Aufnahmebehälter überführt. Vorteilhaft wird dies dadurch erreicht, daß der Behand
lungsbehälter in eine Entleerungsstellung verschwenkt wird, so daß das behandelte Gut unter
Schwerkrafteinfluß in den Aufnahmebehälter "fällt".
Dabei wird vorteilhaft ein Überführungskanal vorgesehen, der aus dem Aufnahmebehälter
nach dessen Öffnen durch Aufschwenken einer Befüllklappe oder Verschieben eines
Befülldeckels in die zum Entleeren des Behandlungsbehälters gewünschte Stellung ausfahrbar
ist. Vorteilhaft wird dieses Verschwenken des Behandlungsbehälters so verriegelt, daß ein
Verschwenken nur dann ausgelöst werden kann, wenn keine elektromagnetische Energie in
den Behandlungsbehälter eingekuppelt wird.
Vorteilhaft ist es, wenn sich dieser Überführungskanal mit hinreichendem Formschluß an die
Entleerungsöffnung des Behandlungsbehälters anlegt. Damit wird zum einen eine saubere und
weitgehend staubfreie Überleitung der behandelten Gutes vom Behandlungsbehälter in den
Aufnahmebehälter erreicht, und zum anderen besteht die Möglichkeit, den den Behandlungs
behälter verschließenden Deckel bei in Entleerungsstellung verschwenktem Behandlungs
behälter so zu verriegeln, daß ein Öffnen nur dann möglich ist, wenn der Überführungskanal
ordnungsgemäß an der Entleerungsöffnung des Behandlungsbehälters anliegt.
Das Wesen der Erfindung wird anhand der in den Fig. 1 bis 8 dargestellten Ausführungs
beispiele näher erläutert; dabei zeigen
Fig. 1 Stationäre Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe, Befüllung, schematischer Vertikal
schnitt;
Fig. 2 Stationäre Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe, Entleerung; schematischer
Vertikalschnitt;
Fig. 3 Mobile Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe, schematische Darstellung, Einfüll-
und Behandlungsstellung;
Fig. 4 Mobile Anlage nach Fig. 3, Vorbereitungsstellung zur Entleerung des Behandlungs
behälters;
Fig. 5 Mobile Anlage nach Fig. 3, Überleitung der behandelten Massen in den Transport
behälter;
Fig. 6 Mobile Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe, alternative Ausführungsform;
Fig. 7 Mobile Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe nach Fig. 6,
Ansicht von hinten, Anlage in Arbeitsstellung;
Fig. 8 Mobile Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe nach Fig. 6,
Ansicht von hinten, Anlage fahrbereiter Stellung.
Fig. 9 Mobile Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe, schematische Darstellung, Einfüll-
und Behandlungsbehälterteil im Schnitt;
Fig. 10 Mobile Anlage nach Fig. 9, Behandlungsbehälterteil im Radialschnitt mit einem
hinausschiebbaren Rest- und Abfallbehälter;
Fig. 11 Mobile Anlage nach Fig. 9, Behandlungsbehälterteil im Radialschnitt mit einem
hinausgeschobenen Rest- und Abfallbehälter in Leerungsstellung.
Die Fig. 1 zeigt eine stationäre Anlage (10) mit kubischer Behandlungskammer (13) zur
Aufnahme von Behandlungsgut mit einer nach oben geöffneten Einfüllöffnung (14) versehen
ist, so daß das zu behandelnde Material direkt aus einem Anlieferungsfahrzeug (21) mit
entsprechendem Aufnahmebehälter (22) aus einem Container oder über ein Förderband in die
Behandlungskammer (13) eingebracht werden kann.
Das eingebrachte Material (2) gelangt in einen Vorbunker, der zunächst gegenüber der
Behandlungskammer (13) durch die Absperrplatte (11) abgeschlossen ist. Zum Füllen des
Behandlungsraumes (13) wird die Absperrplatte (11) zurückgezogen, so daß das Material (2)
in die Behandlungskammer (13) fallen kann.
Nachdem die Behandlungskammer (13) gefüllt ist, wird deren Einfüllöffnung (14) mit der
Absperrplatte (11) verschlossen und der Mikrowellen-Generator (19) auf Leistung gebracht,
die für das Erzeugen eines Mikrowellen-Feldes notwendige Leistung ausgekuppelt und in die
Behandlungskammer (13) eingeleitet.
Unter der Einwirkung des elektromagnetischen Feldes erhitzt sich das in der
Behandlungskammer (13) befindliche Material bis auf die notwendige Behandlungstemperatur.
Nach Abschluß der Einwirkung des Mikrowellenfeldes wird der Mikrowellen-Generator (19)
heruntergefahren und das durch das Erhitzen körnig gewordene oder wie gemahlen pulvrig
zerfallene, behandelte Material abgezogen; dazu wird die Bodenplatte (12) der
Behandlungskammer (13) geöffnet, so daß das behandelte Material auslaufen kann. Eine
eingesetzte Siebplatte (14) hält dabei den noch nachzubehandelnden Grobanteil als Rückstand
zurück, der in der Behandlungskammer (13) verbleibt.
Der Durchgang sammelt sich in dem Auslaßbunker (17) als neu verwendbarer Bau- oder
Zuschlagstoff (9), der - in seiner Struktur nicht mehr faserig und gesundheitsgefährdend -
offen über einen Befülldom (25) in den Aufnahmebehälter (24) eines Transportfahrzeugs (23)
abgezogen und der Weiterverarbeitung zugeführt werden kann.
Die Fig. 3, 4 und 5 zeigen eine mobile Behandlungsanlage in verschiedenen Behandl
ungsphasen mit einem Behandlungsfahrzeug (30) mit Chassis (31), das ein mit Rädern (32)
versehenes Fahrgestell sowie eine Fahr- und Bedienkabine (33) aufweist. Auf dem Chassis
(31) ist ein Behandlungsbehälter (35) angeordnet, wobei unterhalb dieses Behandlungs
behälters (35) der Generator (34) für die elektromagnetische Feld-Energie vorgesehen ist, der
über die Leitung (34.1) mit einer mit dem Motor des Behandlungsfahrzeuges (30) gekoppelten
Energieversorgung angeschlossen ist (wobei es sich von selbst versteht, daß auch ein
Anschluß an eine externe Energieversorgung vorgesehen sein kann). Auf dem Chassis 31 sind
weiter Stempel (31.1) vorgesehen, deren obere Enden Lager (31.2) aufweisen, in denen
Schwenkachsen des Behandlungsbehälters (35) so gelagert sind, daß der Behälter von der
Befüll- und Behandlungsstellung (Fig. 3) in die Entleerungsstellung (Fig. 5) verschwenkt
werden kann.
Zum Verschwenken sind Schwenkbögen (35.1) vorgesehen, die mit an dem Energieerzeuger
vorgesehenen Schwenkantrieben (34.2) zusammenwirken, wobei diese derart verriegelt sind,
daß der Behandlungsbehälter (35) nur dann verschwenkt werden kann, wenn keine
elektromagnetische Energie in den Behandlungsbehälter eingespeist wird. An dem
Schwenkbogen (35.1) ist weiter ein Antrieb (37) vorgesehen, mit dem der Deckel (36) des
Behandlungsbehälters (35) geöffnet werden kann, und zwar zum Befüllen und zum Entleeren.
Auch hier ist eine Verriegelung derart vorgesehen, daß ein Öffnen des Behandlungsbehälters
(35) nur dann möglich ist, wenn keine elektromagnetische Energie in den Behandlungsbehälter
(35) eingespeist wird.
Auf dem Chassis (31) des Behandlungsfahrzeugs (30) ist weiter ein Aufnahmebehälter (40)
vorgesehen, in den das durch die thermische Behandlung körnig gewordene Gut überführt
werden. Um eine hinreichend staubfreie Überführung dieses (u. U. noch heißen) Gutes zu
gewährleisten, besitzt der Aufnahmebehälter (40) eine Klappe oder einen verschiebbaren
Verschlußdeckel (41), der zum Überführen dieses Gutes geöffnet wird.
Nach dem Öffnen dieser Klappe oder des Verschlußdeckels wird ein Überführungskanal (42)
ausgefahren (Fig. 4), der sich mit hinreichendem Formschluß an die Entleerungsöffnung des
Behandlungsbehälters (35) anlegt. Vorteilhaft dabei ist es, wenn der Überführungskanal (42)
mit einer Entriegelung des Deckels (36) so zusammenwirkt, daß das Öffnen des Deckels (36)
bei in Entleerungsstellung gebrachtem (Fig. 5) Behandlungsbehälter (35) nur dann möglich ist,
wenn der vorteilhaft bogenförmig ausgebildete Überführungskanal (42) ordnungsgemäß in
seiner Dichtposition ist.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine alternative Ausführung eines Behandlungsfahrzeugs (50) mit
auf dessen Chassis (51) mit Fahrgestell mit Rädern (52) und Fahr- und Bedienkabine (53)
aufgebauter Behandlungsanlage mit einer (hier nicht näher dargestellten) Behandlungskammer,
die einen Behandlungsbehälter (55) enthält, der direkt über Anlieferungs-Container (54) über
eine Förderanlage mit dem zu behandelnden Material befüllt wird.
Fig. 9 zeigt eine mobile Anlage zur Behandlung faseriger Stoffe (30) mit schematischer
Darstellung des Einfüll- (40) und Behandlungsbehälterteiles (35) in einem axialen Schnitt.
Dem Behandlungsbehälter (35) sind vorteilhafter Weise zwei Mikrowellenerzeuger und Lader
(13) zugeordnet die jeweils durch zwei Parabolantennen (13.1) unterstützt werden.
Die faserhaltigen Stoffe werden durch die Öffnung einer radial verschiebbaren Klappe (36) in
den Behandlungsbehälter (35) hinein gefüllt. Der zu behandelnde Stoff wird durch die Luftzir
kulation, die durch ein motorische Gebläse (40.1) erzeugt ist, und durch einem Kanal (42.1)
dessen Ausgangsöffnung unterhalb der Behandlungsbehälter (35) angebracht ist, in einen Wir
belzustand versetzt. Der behandelte Stoff kann dann oberseitig aufgesaugt und durch einen
Kanal (42) in den Füllbehälter (40) gefüllt werden.
Abfälle und Reststoffe werden gegebenenfalls durch eine verschieb- und kippbare Klappe
(35.2) die unterhalb des Behandlungsbehälters (35) hineingeführt. Diese Klappe ist vorteilhaft
der untere Teil des Behandlungsbehälters (35).
Fig. 10 und Fig. 11 zeigen eine mobile Anlage nach Fig. 9 deren Behandlungsbehälterteil (35)
ist im Radialschnitt mit einem hinausschiebbaren Rest- und Abfallbehälter (35.2) ausgerüstet.
Die verschieb- und kippbare Klappe (35.2) die unterhalb des Behandlungsbehälters (35)
angeordnet ist kann relativ leicht hervorgeschoben, gekippt, geleert und gesäubert werden.
Die Fig. 10 und 11 zeigen ebenfalls die frontalen Ansichten der Parabolantennen und die
Mikrowellenvorrichtung (13) in einer mobiler Anlage nach Fig. 9. Weiterhin ist der Luftkanal
(42.1) und vorteilhaft ein motorischer Luftströmungserzeuger (40.1) dargestellt.
Claims (23)
1. Verfahren zur thermischen Umwandeln mit hydraulisch abbindenden Mitteln gebundene
Bau- u. dgl. -stoffen mit Fasern auf mineralischer Basis wie Glas- Gesteins- oder Asbestfasern,
dadurch gekennzeichnet, daß der faserigen Stoffe in einer Behandlungskammer in einem
elektromagnetischen Strahlungsfeld, mit Wellenlängen im Bereich von 10-1 m bis 10-6 m,
wovon zumindest ein Teil im Bereich eines Absorptionsmaximums liegt, ausgesetzt und so
erhitzt wird, daß die faserige Struktur aufgelöst wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhitzung in einem
Mikrowellen-Strahlungsfeld durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhitzung in einem
infraroten Strahlungsfeld durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zu behandelnden
Baustoffe portionsweise in eine Behandlungskammer eingebracht und nach Behandlung ab
gezogen werden, wobei die Verweildauer des Materials in der Behandlungskammer der zu
erreichenden Temperatur unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Leistung des
elektromagnetischen Strahlungsfeldes entspricht.
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zu behandelnden
Baustoffe kontinuierlich durch das Strahlungsfeld geführt werden, wobei die Geschwindigkeit
der Durchleitens des Materials durch den Bereich des Feldes der zu erreichenden Temperatur
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Leistung des Strahlungsfeldes entspricht.
6. Verfahren gemäß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Umwandlung bei Unterdruck, vorzugsweise bei auf unter 0,5 bar (<50% Vakuum)
abgesenktem Kammer-Druck vorgenommen wird.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorgehenden
Ansprüche zum Umwandeln von mit hydraulisch abbindenden Mitteln gebundene faserige
Baustoffe, insbesondere von solchen auf mineralischer Basis wie Glas- Gesteins- oder
Asbestfasern mit thermischer Beeinflussung, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Behandlungskammer (13) vorgesehen ist, in die das zu behandelnde Material eingefüllt ist, an
die von einer Seite her ein Generator für elektromagnetische Schwingungen über einen
Strahlungsgeber so angeschlossen ist, daß in der Behandlungskammer (13) ein elektromagnet
isches Strahlungsfeld ausgebildet ist, wobei die Behandlungskammer (13) mit einer
Einfüllöffnung und mit einer Auslaßöffnung versehen ist, die mit Absperrschiebern (11, 12; 36)
verschließbar sind, wobei die Vorrichtung insgesamt mit einer Schirmhülle zur Verhinderung
einer unerwünschten Abstrahlung elektromagnetischer Energie versehen ist.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorgehenden
Ansprüche zum Umwandeln von mit hydraulisch abbindenden Mitteln gebundene faserige
Baustoffe, insbesondere von solchen auf mineralischer Basis wie Glas- Gesteins- oder
Asbestfasern mit thermischer Beeinflussung, dadurch gekennzeichnet, daß ein Behälter (10;
35) mit einer Behandlungsstrecke versehen ist, die das zu behandelnde Material durchläuft, an
die von einer Seite her ein Generator für elektromagnetische Schwingungen über einen
Strahlungserzeuger so angeschlossen ist, daß in der Behandlungsstrecke ein elektro
magnetisches Strahlungsfeld ausgebildet ist, wobei die Behandlungskammer (13; 35) einen
Eintritt und einen Austritt aufweist, durch die das zu behandelnde Material eingeführt und
abgezogen wird, wobei Eintritt und Austritt mit Schleusen und die Vorrichtung insgesamt mit
einer Schirmhülle zur Verhinderung einer unerwünschten Abstrahlung elektromagnetischer
Energie versehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (13; 35)
bzw. die Behandlungsstrecke in der Grundform einen kubischen Querschnitt ausweist, und daß
dessen Wände temperaturbeständig und zumindest eine der Wände durchlässig für die
angewandte elektromagnetische Strahlung ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (13; 35)
bzw. die Behandlungsstrecke in der Grundform einen zylindrischen Querschnitt ausweist, und
daß dessen Wände temperaturbeständig und zumindest eine der Wände durchlässig für die
angewandte elektromagnetische Strahlung ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß
der Behandlungskammer bzw. der Behandlungsstrecke des Behandlungsbehälters (13; 35) ein
Sieb (14), aufweist, das vorzugsweise als Schwingsieb ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die der
Antenne bzw. dem Strahler zugeordnete Seite/Seitenwand des Behandlungsbehälters (13; 35)
mit Behandlungskammer bzw. Behandlungsstrecke aus einem die elektromagnetische Strahl
ung nicht absorbierenden Material, vorzugsweise aus Quarz, Glas, Schamotte, Keramik o. dgl.
gebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Behandlungskammer bzw. die Behandlungsstrecke des Behandlungsbehälters (13, 359) mit
einer Vakuumvorrichtung versehen ist, wobei die Behandlungskammer bzw. die Behandlungs
strecke vakuumdicht absperrbar/abschleusbar ist, und wobei vorzugsweise im Ansaug der
Vakuumvorrichtung ein Filter (3) vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 und 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Antrieb (10; 37) vorgesehen ist, der mit den Absperrplatten (11, 12; 36) von Einfüll- bzw.
Auslaßöffnung derart zusammenwirkt, daß sie gegenseitig verriegelt sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Behandlungskammer bzw. die Behandlungsstrecke in einem Behandlungsbehälter (35) eines
Behandlungsfährzeugs (30) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwingungsgenerator
(34) ebenfalls auf einem Fahrzeug, vorzugsweise auf demselben Behandlungsfahrzeug (30),
vorgesehen ist, wobei zur Energieversorgung des Schwingungsgenerator (34) ein von dem
Antriebsmotor des Fahrzeugs antriebbarer Stromerzeuger oder eine mit einem elektrischen
Versorgungsnetz verbindbarer Anschluß (34.1) vorgesehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behandlungsbehälter (35) derart um eine Horizontalachse schwenkbar ausgebildet ist und nach
Abschluß der Behandlung des in der Behandlungskammer des Behandlungsbehälters (35)
vorliegenden Materials verschwenkt, mit der Auslaßöffnung oberhalb einer Einfüllöffnung
eines eines Aufnahmebehälters (40) für das behandelte Material liegt, zur Übergabe des
behandeltem Materials, wobei der Verschwenkantrieb (35.1, 34.2) derart mit dem Schwing
ungsgenerator verriegelt ist, daß das Verschwenken nur dann auslösbar ist, wenn keine
elektromagnetische Energie von Schwingungserzeuger in die Behandlungskammer eingespeist
wird.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Chassis (31) des
Behandlungsfahrzeug (30) im wesentlichen vertikal ausgerichtete Pfosten (31. 1) aufweist,
deren obere Enden die Schwenklager (31.2) für den Behandlungsbehälter (35) aufweisen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandl
ungsbehälter (35) mit einem etwa 120° umfassenden Schwenkbogen (35.1) versehen ist, der
mit einem Antriebsrad (34.2) zusammenwirkt, wobei der Antrieb für dieses Antriebsrad
(34.2) mit dem Schwingungserzeuger (34) derart zusammenwirkt, daß der Schwing
ungserzeuger nur dann in Betrieb genommen werden kann, wenn der Behandlungsbehälter
(35) in Arbeitsstellung (Fig. 3) ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entleerungsöffnung des Behandlungsbehälter (35) mit einer öffenbaren Klappe (36)
verschlossen ist, die mittels eines Antriebs (37) öffenbar ist, wobei vorzugsweise der Antrieb
(37) derart mit dem Schwingungsgenerator (34) verriegelt ist, daß der Schwingungserzeuger
nur dann in Betrieb genommen werden kann, wenn der Behandlungsbehälter (35) in
Arbeitsstellung (Fig. 3) ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Aufnahmebehälter (40) vorgesehen ist, in den behandeltes Gut aus dem Behandlungsbehälter
(35) übergeben wird.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (40)
eine mit einer Schwenkklappe oder einem Schiebedeckel (41) verschließbare Einfüllöffnung
aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die verschließbare
Einfüllöffnung des Aufnahmebehälter (40) einen nach Öffnen der Schwenkklappe bzw. des
Schiebedeckels (41) ausschwenkbaren Überführungskanal (42) aufweist, der vorzugsweise
mit der Klappe (36) des Behandlungsbehälters (35) derart zusammenwirkt, daß die Klappe
(36) nur dann öffenbar ist, wenn die Öffnung des Überführkanals (42) im Bereich der
Entleerungsöffnung des Behandlungsbehälters (35) anliegt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19526495A DE19526495A1 (de) | 1994-09-17 | 1995-07-20 | Verfahren und Vorrichtung zum thermischen Umwandeln faseriger Bau- u. dgl. -Stoffe |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9415103U DE9415103U1 (de) | 1994-09-17 | 1994-09-17 | Vorrichtung zur Umwandlung von Faserstoffen |
| DE19526495A DE19526495A1 (de) | 1994-09-17 | 1995-07-20 | Verfahren und Vorrichtung zum thermischen Umwandeln faseriger Bau- u. dgl. -Stoffe |
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE19526495A1 true DE19526495A1 (de) | 1996-03-21 |
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ID=6913819
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