DE19519646C1 - Querschneideinrichtung für Holzbearbeitungsmaschinen - Google Patents
Querschneideinrichtung für HolzbearbeitungsmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Querschneideinrichtung für
Holzbearbeitungsmaschinen, insbesondere Holzkreissäge
mit einem parallel zur Schnittrichtung bewegbaren,
vorzugsweise als Schiebetisch ausgebildeten Aufnahmeteil
für eine quer zur Schnittrichtung verlaufende
Anlageschiene, die zur Durchführung von Gehrungsschnitten
um eine stehende Achse schwenkbar und in jeder
Schwenkstellung gegenüber der Aufnahme feststellbar ist
und deren Nullposition auf Rechtwinkligkeit zur
Schnittrichtung justierbar ist.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der EP 0 118 077
bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung ist die
Anlageschiene an einem Vierkantrohr befestigt, das in
einer U-förmigen Tragschiene aufgenommen ist, die
zusammen mit dem Vierkantrohr um eine stehende Achse
schwenkbar und gegenüber welcher das Vierkantrohr
einstellbar ist. Als Drehachse fungiert ein das
Vierkantrohr und die U-Schiene durchsetzender, in eine
Bohrung eines Schiebetisches eingreifender Stift. Zur
Fixierung ist eine ebenfalls das Vierkantrohr und die U-
Schiene durchgreifende, in einen Bogenschlitz des
Schiebetisches eingreifende Spannschraube vorgesehen, die
mit einem unterhalb des Schiebetisches angeordneten
Spannkopf zusammenwirkt. Hierbei besteht zum einen die
Gefahr, daß durch Betätigung der Spannschraube eine
Verformung der U-Schiene und/oder des Vierkantrohrs
erfolgen kann, was zu Ungenauigkeiten führt. Hinzu kommt,
daß hier die Anlageschiene und die dieser zugeordnete
Schwenkanordnung erst nach Entfernung der Spannschraube
vom Schiebetisch abnehmbar ist. Der An- und Abbau ist
daher nicht bedienungsfreundlich genug. Ein weiterer,
ganz besonderer Nachteil der bekannten Anordnung ist
darin zu sehen, daß hier die U-Schiene und/oder das
Vierkantrohr zur Aufnahme einer Skala ungeeignet sind.
Aus diesem Grund ist bei der bekannten Anordnung der
Schiebetisch mit einer Skala versehen, was sich ungünstig
auf die Ablesegenauigkeit auswirkt. Außerdem erfordert
dies eine Anbringung der Anlageschiene etwa in der Mitte
des Schiebetisches, wodurch Auflagefläche verloren geht,
was sich ebenfalls ungünstig auf die
Bedienungsfreundlichkeit und Genauigkeit auswirkt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine Anordnung eingangs erwähnter
Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu
verbessern, daß eine hohe Bedienungsfreundlichkeit und
Genauigkeit erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Anlageschiene an einem im Querschnitt winkelförmigen
Träger festlegbar ist, dessen liegender, als Segment
ausgebildeter Schenkel um eine stehende Achse schwenkbar
auf einer Basisplatte aufgenommen und in jeder
Schwenkstellung gegenüber der Basisplatte festlegbar ist,
die mit zwei nach unten abstehenden, quer zur
Anlageschiene voneinander distanzierten Steckbolzen
versehen ist, von denen einer in eine aufnahmeteilseitig
vorgesehene Bohrung und einer in einen Spalt zwischen
zwei aufnahmeteilseitig vorgesehenen, quer zur
Schnittrichtung angeordneten Stellschrauben einsteckbar
ist.
Das Segment kann in vorteilhafter Weise mit einer Skala
versehen sein, der eine auf der Basisplatte angeordnete
Marke zugeordnet sein kann. Die auf dem Segment
vorgesehene Skala kann dabei in vorteilhafter Weise eine
feine Einteilung aufweisen. Insgesamt ergibt sich hierbei
in vorteilhafter Weise eine hohe Ablesegenauigkeit und
damit eine hohe Einstellgenauigkeit. Eine tischseitig
vorgesehene Skala wird in vorteilhafter Weise nicht
benötigt. Dies reduziert nicht nur den Aufwand, sondern
stellt gleichzeitig sicher, daß die Anlageschiene im
Bereich des Rands des Schiebetisches etc. plaziert sein
kann, so daß auch bei kompakter Bauweise vor der
Anlageschiene viel Auflagefläche zur Verfügung steht.
Ebenso kann hier das Segment einen Bogenschlitz für eine
in ein Gewinde des Tisches etc. eingreifende
Spannschraube aufweisen. Diese ist dementsprechend
stationär plaziert und von oben betätigbar. Die die
Anlageschiene aufnehmende Schwenkanordnung ist daher
schnell und einfach an- und abbaubar. Hierzu sind
lediglich die Steckzapfen in und außer Eingriff mit der
jeweils zugeordneten Ausnehmung zu bringen. Dadurch, daß
hier lediglich ein Einsteckzapfen in eine Bohrung
eingreift und der zweite Steckzapfen zwischen zwei
Stellschrauben, ist Verkantungsfreiheit gewährleistet,
was den An- und Abbauvorgang erleichtert. Dennoch ergibt
sich eine spielfreie Anordnung. Zudem ist durch
Betätigung der Stellschrauben eine einfache Justierung
möglich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
Unteransprüchen angegeben. Zweckmäßig kann das Segment,
wie das schon erwähnt, mit einer Winkelskala versehen
sein, der eine aufnahmeteilseitig angebrachte Marke
zugeordnet ist. Diese ist zweckmäßig auf einem
Markenträger aufgenommen, der um eine stehende Achse
schwenkbar und feststellbar auf der Basisplatte
angeordnet ist. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise
eine exakte Einstellung der Marke und gewährleistet eine
hohe Ablese- und Arbeitsgenauigkeit.
Eine weitere besonders zu bevorzugende Maßnahme kann
darin bestehen, daß der das Aufnahmeteil bildende
Schiebetisch mit einer rückwärtig angesetzten Konsole
versehen ist, welche die den Steckzapfen zugeordnete
Bohrung und die den Steckzapfen zugeordneten
Stellschrauben enthält. Dies ergibt eine besonders
platzsparende Anordnung und gewährleistet eine besonders
breite Werkstückauflage im Bereich vor der Anlageschiene.
Zudem ermöglichen die genannten Maßnahmen auch eine
leichte Nachrüstung bereits vorhandener Schiebetische mit
der Konsole zur Aufnahme der der Anlageschiene
zugeordneten Schwenkanordnung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei
zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Tischkreissäge mit
erfindungsgemäßer Querschneideinrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die der Anlageschiene
zugeordnete Schwenkanordnung in gegenüber
Fig. 1 vergrößerter Darstellung und
Fig. 3 einen Schnitt durch die der Anlageschiene
zugeordnete Schwenkanordnung.
Die der Fig. 1 zugrundeliegende Tischkreissäge 1 besitzt
einen auf einem unteren Kastengestell aufgenommenen Tisch
2, der einen von einem Sägenblatt 3 durchsetzten Schlitz
4 aufweist. An das Kastengestell ist seitlich eine
sägenblattparallele Längsführung 5 angebaut, auf der ein
den Tisch 2 seitlich verbreiternder, mit der
Tischoberfläche fluchtender Schiebetisch 6 in
Schnittrichtung verschiebbar gelagert ist. Dieser trägt
eine Anlageschiene 7 zum Anlegen eines Werkstücks 8, an
dem ein quer zur Anlageschiene 7 verlaufender Schnitt,
z. B. ein Ablängschnitt, ausgeführt wird. Auf der
Anlageschiene 7 ist ein verschiebbarer Werkstückanschlag
9 aufgenommen, mittels dessen das Ablängmaß einstellbar
ist.
Zur Durchführung von Gehrungsschnitten ist die
Anlageschiene 7 gegenüber der in Fig. 1 dargestellten,
zum Sägenblatt 3 rechtwinkligen Position um eine
stehende, d. h. zum Tisch 2 und zum Schiebetisch 6
senkrechte Achse a schwenkbar auf dem Schiebetisch 6
angeordnet. Hierzu ist der Schiebetisch 6 an seiner
Rückseite mit einem konsolenartig nach hinten abstehenden
Ansatz 10 versehen, auf dem eine die Anlageschiene 7
tragende Schwenkanordnung aufgenommen ist.
Diese umfaßt, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist,
eine auf den Ansatz 10 aufsteckbare Basisplatte 11 und
einen auf dieser um die stehende Achse a schwenkbar
angeordneten, lösbar feststellbaren Träger 12, an dem die
Anlageschiene 7 in Längsrichtung verschiebbar lösbar
festlegbar ist. Die Basisplatte 11 ist, wie am besten aus
Fig. 3 erkennbar ist, mit zwei nach unten abstehenden,
quer zur Anlageschiene 7 voneinander distanzierten, d. h.
ungleich weit von der Anlageschiene 7 entfernten
Steckzapfen 13, 13a versehen. Diese sind hier in die
Basisplatte 11 eingenietet. Der der Anlageschiene 7
benachbarte, innere Steckzapfen 13a ist in eine
zugeordnete Bohrung 14 des konsolenartigen Ansatzes 10
einsteckbar. Der äußere Steckzapfen 13 ist in den Spalt
zwischen zwei zur Anlageschiene 7 parallelen
Stellschrauben 15 einsteckbar. Der Ansatz ist hierzu mit
einer schlitzförmigen Kammer 16 versehen, deren
Seitenwände mit den Stellschrauben 15 zugeordneten
Gewindebohrungen versehen sind. Der äußere Steckzapfen 13
kann dementsprechend mit Hilfe der Stellschrauben 15
seitlich verstellt werden, wobei die Basisplatte 11 um
die Achse b des in die Bohrung 14 eingreifenden
Steckzapfens 13a schwenkt. In Richtung des Abstands der
Steckbolzen 13, 13a ist der äußere Steckbolzen 13 nicht
fixiert. Durch diesen Freiheitsgrad ist sichergestellt,
daß die beiden Steckbolzen 13, 13a klemmfrei in und außer
Eingriff gebracht werden können. Durch betätigen der
Stellschrauben 15 kann die Basisplatte 11 und mit dieser
der hierauf aufgenommene Träger 12 samt hieran
befestigter Anlageschiene 7 um die Achse b, d. h.
gegenüber dem Ansatz 10 und damit gegenüber dem
Maschinengestell geschwenkt werden. Dies ermöglicht eine
Justierung der Anlageschiene 7. Diese kann hierdurch bei
in seiner Mittelstellung sich befindenden Träger 12 in
eine exakte rechtwinklige Stellung zum Sägenblatt 3
gebracht werden.
Der Träger 12 ist im Querschnitt winkelförmig ausgebildet
und besitzt dementsprechend einen stehenden Schenkel 17
und einen liegenden Schenkel 18. Am stehenden Schenkel 17
liegt die Anlageschiene 7 an. Diese ist mit
hinterschnittenen Nuten 19 versehen, in welche die Köpfe
von den Schenkel 17 durchgreifenden Spannschrauben 20
eingreifen können. Diesen sind mit Flügeln oder Hebeln
versehene Muttern 21 zugeordnet.
Der liegende Schenkel 18 ist, wie Fig. 2 anschaulich
zeigt, als halbkreisförmiges Segment ausgebildet. Dieses
ist, wie Fig. 3 zeigt, mit einer zur Achse a koaxialen
Lagerbohrung 22 für einen in die Basisplatte 11
eingenieteten, nach oben abstehenden, die Achse a
enthaltenden Lagerbolzen 23 versehen. Der Träger 12 ist
und mit diesem die hieran befestigte Anlageschiene 7 sind
dementsprechend um die Achse a gegenüber der durch die
Steckbolzen 13, 13a auf dem gehäuseseitigen Ansatz 10
fixierten Basisplatte 11 schwenkbar. Hierdurch kann die
Anschlagschiene 7 zur Durchführung von Gehrungsschnitten
schräg zum Sägenblatt 3 gestellt werden.
Das den Schenkel 18 bildende Segment ist mit einem zur
Achse a konzentrischen Bogenschlitz 24 versehen. Durch
diesen greift eine Spannschraube 25 hindurch, die in
einen Gewindestutzen 26 des gestellseitigen Ansatzes 10
eingreift, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist. Die
Spannschraube 25 durchsetzt auch die Basisplatte 10, die
mit einer ausreichend spielgewährenden Bohrung versehen
ist. Die Spannschraube 25 ist an ihrem oberen Ende mit
Flügeln oder, wie hier, mit einem Hebel versehen. Bei
gespannter Spannschraube 25 ist der Träger 12 gegenüber
der Basisplatte 11 und dem gestellseitigen Ansatz 10
fixiert. Bei gelöster Spannschraube 25 kann der Träger 12
innerhalb eines durch den Bogenschlitz 24 vorgegebenen
Winkelbereichs um die Achse a geschwenkt werden. Der
Bogenschlitz 24 umfaßt hier einen Winkelbereich von 120°,
womit die Anlageschiene 7 ausgehend von einer zum
Sägenblatt 3 rechtwinkligen Nullstellung nach beiden
Richtungen um 60° verschwenkbar ist. Dies ermöglicht die
Durchführung einer Vielzahl von in der Praxis benötigten
Gehrungsschnitten.
Der als Segment ausgebildete Schenkel 18 des Trägers 12
ist zudem mit auf einem zur Achse a konzentrischen
Teilkreis angeordneten, bevorzugten Gehrungswinkeln
zugeordneten Indexlöchern 27 versehen. Diese können zur
Deckung mit einem zugeordneten Einsteckloch 28 der
Basisplatte 11 gebracht werden. Durch Einstecken eines
Indexstifts 29 sind der die Anlageschiene 7 enthaltende
Träger 12 und die Basisplatte 11 gegeneinander fixierbar.
Der gehäuseseitige Ansatz 10 ist mit einer dem Indexstift
29 zugeordneten Ausnehmung 30 versehen, die gegenüber dem
basisplattenseitigen Einsteckloch 28 soviel Übermaß
aufweist, daß die Justierung der Basisplatte 11 gegenüber
dem gehäuseseitigen Ansatz 10 durch Betätigung der
Stellschrauben 15 nicht behindert wird.
Im Bereich der Peripherie des den Schenkel 18 bildenden
Segments ist eine Winkelskala 31 angeordnet. Diese
besitzt eine feine Gradteilung. Die Winkelskala 31 kann
auf einem auf das Segment aufgebrachten Bogenblech 32
angebracht, etwa aufgedruckt sein. Der trägerseitigen
Winkelskala 31 ist eine auf der Basisplatte 11
angeordnete, feste Marke 33 zugeordnet. Um eine hohe
Ablesegenauigkeit zu gewährleisten, befindet sich die
Marke 33 auf derselben Höhe wie die Winkelskala 31.
Hierzu ist die Basisplatte 11 mit einem Markenträger 34
versehen, dessen Dicke der Dicke des als Segment
ausgebildeten Schenkels 18 des Trägers 12 entspricht. Der
Markenträger 34 besitzt einen nach unten abstehenden, in
eine zugeordnete Bohrung der Basisplatte 11 eingreifenden
Steckzapfen 35 und ist mittels einer die Basisplatte 11
durchgreifenden, in eine zugeordnete Gewindebohrung
einschraubbaren Halteschraube 36 gesichert, wie am besten
aus Fig. 3 erkennbar ist.
Claims (10)
1. Querschneideinrichtung für Holzbearbeitungs
maschinen, insbesondere Holzkreissägen, mit einem
parallel zur Schnittrichtung bewegbaren,
vorzugsweise als Schiebetisch (6) ausgebildeten
Aufnahmeteil für eine quer zur Schnittrichtung
verlaufende Anlageschiene (7), die zur Durchführung
von Gehrungsschnitten um eine stehende Achse (a)
schwenkbar und in jeder Schwenkstellung gegenüber
dem Aufnahmeteil feststellbar ist und deren
Nullposition auf Rechtwinkligkeit zur
Schnittrichtung justierbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anlageschiene (7) an einem
im Querschnitt winkelförmigen Träger (12) festlegbar
ist, dessen liegender, als Segment ausgebildeter
Schenkel (18) um eine stehende Achse (b) schwenkbar
auf einer Basisplatte (11) aufgenommen und in jeder
Schwenkstellung gegenüber der Basisplatte (11)
feststellbar ist, die mit zwei nach unten
abstehenden, quer zur Anlageschiene (7) voneinander
distanzierten Steckbolzen (13, 13a) versehen ist, von
denen einer (13a) in eine aufnahmeteilseitig
vorgesehene Bohrung (14) und einer (13) in einen
Spalt zwischen zwei aufnahmeteilseitig vorgesehenen,
quer zur Schnittrichtung angeordneten Stellschrauben
(15) einsteckbar ist.
2. Querschneideinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das den Schenkel (18) des
Trägers (12) bildende Segment mit einer im Bereich
seiner Peripherie angeordneten Winkelskala (31)
versehen ist, der eine auf der Basisplatte (11)
angebrachte feste Marke (33) zugeordnet ist.
3. Querschneideinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Marke (33) auf einem
Markenträger (34) aufgenommen ist, dessen Dicke der
Dicke des Schenkels (18) entspricht.
4. Querschneideinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das den
Schenkel (18) des Trägers (12) bildende Segment mit
einem um die Drehachse (a) konzentrischen
Bogenschlitz (24) versehen ist, durch den eine in
eine aufnahmeteilseitig vorgesehene Gewindebohrung
(26) eingreifende Spannschraube (25) durchgreift.
5. Querschneideinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das den
Schenkel (18) des Trägers (12) bildende Segment mit
bevorzugten Winkelstellungen zugeordneten
Indexlöchern (27) versehen ist, in die ein
Indexstift (29) einsteckbar ist, dem ein
Einsteckloch (28) der Basisplatte (11) zugeordnet
ist.
6. Querschneideinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse
(a) des Trägers (12) und die Drehachse (b) der
Basisplatte (11) parallel zur Schnittrichtung
gegeneinander versetzt sind.
7. Querschneideinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anlageschiene (7) mit hinterschnittenen Nuten (19)
versehen ist, in die Köpfe von den stehenden
Schenkel (17) des Trägers (12) durchgreifenden
Spannschrauben (21) eingreifen.
8. Querschneideinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der das
Aufnahmeteil bildende Schiebetisch (6) mit einem
rückwärtigen, konsolenartigen Ansatz (10) versehen
ist, der die dem Steckzapfen (13a) zugeordnete
Bohrung (14) und die dem Steckzapfen (13)
zugeordneten Stellschrauben (15) enthält.
9. Querschneideinrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellschrauben (15) in einen
von ihnen verengten Schlitz (16) hineinragen.
10. Querschneideinrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der konsolenartige
Ansatz (10) lösbar anbringbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995119646 DE19519646C1 (de) | 1995-05-30 | 1995-05-30 | Querschneideinrichtung für Holzbearbeitungsmaschinen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1995119646 DE19519646C1 (de) | 1995-05-30 | 1995-05-30 | Querschneideinrichtung für Holzbearbeitungsmaschinen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19519646C1 true DE19519646C1 (de) | 1996-09-12 |
Family
ID=7763126
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|---|---|---|---|
| DE1995119646 Expired - Fee Related DE19519646C1 (de) | 1995-05-30 | 1995-05-30 | Querschneideinrichtung für Holzbearbeitungsmaschinen |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE19519646C1 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3307287A1 (de) * | 1983-03-02 | 1984-09-06 | Josef Scheppach Maschinenfabrik Gmbh & Co, 8873 Ichenhausen | Werkstueckaufnahme fuer eine holzbearbeitungsmaschine mit einem quer zur vorschubrichtung angeordneten werkstueckanschlag |
-
1995
- 1995-05-30 DE DE1995119646 patent/DE19519646C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3307287A1 (de) * | 1983-03-02 | 1984-09-06 | Josef Scheppach Maschinenfabrik Gmbh & Co, 8873 Ichenhausen | Werkstueckaufnahme fuer eine holzbearbeitungsmaschine mit einem quer zur vorschubrichtung angeordneten werkstueckanschlag |
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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