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DE19517784A1 - Bausatz und Verfahren zum Errichten von Trockenmauern mit wenigstens einseitig gebrochener Sichtfläche - Google Patents

Bausatz und Verfahren zum Errichten von Trockenmauern mit wenigstens einseitig gebrochener Sichtfläche

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DE19517784A1
DE19517784A1 DE1995117784 DE19517784A DE19517784A1 DE 19517784 A1 DE19517784 A1 DE 19517784A1 DE 1995117784 DE1995117784 DE 1995117784 DE 19517784 A DE19517784 A DE 19517784A DE 19517784 A1 DE19517784 A1 DE 19517784A1
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Kann Baustoffwerke GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und einen Bausatz zum Er­ richten von Trockenmauern, wobei wenigstens eine Außenfläche der Trockenmauern eine typische rustikal gebrochene Oberfläche aufweist.
Von der Anmelderin ist bereits eine Trockenmauer mit Nut und Feder in Verkehr gebracht worden, die eine rustikal gebrochene Natursteinkörnung aufweist. Diese bekannte Trockenmauer wird aus einem System von maschinell hergestellten Steinen errich­ tet, deren rustikale Natursteinkörnung der Wandvorderseite durch Brechen von Doppelelementen hervorgerufen wird. Die Wandrückseite ist glatt. Das Brechen der Doppelelemente ge­ schieht an der Baustelle und an den jeweiligen Bruchstellen, d. h. entlang den vorgesehenen Soll-Bruchstellen entsteht der angestrebte dekorative Natursteincharakter. Bei der bekannten Trockenmauer haben die Doppelelemente eine Abmessung von 16 × 48 cm und eine Höhe von 10 cm. Nach dem Brechen werden zwei Normalelemente mit einer Abmessung von 16 × 24 × 10 cm erhal­ ten. Die nach dem Brechen gewonnenen Elemente werden im Ver­ band versetzt und Reihe für Reihe trocken ohne Mörtel aufein­ andergeschichtet. Technisch nicht vermeidbare Maßtoleranzen sind durch Fugen zwischen den einzelnen Elementen ausgleich­ bar. Das in den Lagerflächen ausgebildete Nut- und Feder- System sorgt für eine stabile Verzahnung. Eine Abdeckplatte, die in der äußeren Sichtoberfläche weder Nut noch Feder auf­ weist und entsprechend ästhetischen Gesichtspunkten geformt ist, kann mit Betonkleber, Mörtel etc. befestigt werden. Die bekannte Trockenmauer enthält Eckelemente, die wenigstens zwei Sichtoberflächen aufweisen.
Das bekannte Trockenmauersystem kennt nur Doppelelemente, die durch Brechen an der Soll-Bruchstelle zwei einseitig gebroche­ ne Normalelemente zur Herstellung einer 24er einseitig gebro­ chenen Trockenmauer. Mithin sind außerhalb der 24er- Normalwandstärke keine anderen Wandstärken mit wenigstens ein­ seitig gebrochener Sichtfläche zu erzielen. Außerdem gestattet das bekannte System nicht das Errichten von Trockenmauern, die entweder gänzlich rund sind oder zumindest runde Abschnitte aufweisen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Bausatz zum Errichten von Trockenmauern mit wenigstens einsei­ tig gebrochener Sichtfläche zu schaffen, mit dessen Hilfe un­ terschiedliche Mauerstärken erzielt werden können. Ferner soll der neue Bausatz Elemente enthalten, mit deren gänzlich runde Wandungen oder zumindest runde Wandungsabschnitte hergestellt werden können, wobei wenigstens eine Wandungsaußenfläche aus­ schließlich aus gebrochenen Sichtflächen besteht. Ferner hat sich die Erfindung das Ziel gesetzt, eine Verfahrensweise an­ zugeben, mit deren Hilfe die durch das Brechen von Ausgangs­ elementen gewonnenen Teilelemente sich zu den angestrebten vollkreisförmigen Mauern oder teilkreisförmigen Mauern zusam­ mensetzen lassen. Hinsichtlich des Bausatzes ist die Erfindung durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Hinsichtlich ei­ nes Grundelementes zum Errichten einer geradlinigen Trocken­ mauer mit wenigstens einer gebrochenen Sichtfläche ist diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 2 gelöst. Hinsicht­ lich eines Kurvenelementes zum Errichten einer gekrümmten Mau­ er bzw. eines gekrümmten Mauerabschnittes mit wenigstens einer gebrochenen Sichtfläche ist diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 9 gelöst und hinsichtlich einer Verfahrensweise zum Errichten einer kreisförmigen bzw. einer einen Kreisbogen­ abschnitt aufweisenden Trockenmauer ist diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 16 gelöst.
Der mit der Erfindung erzielbare technische Fortschritt ist hinsichtlich des Grundelementes zum Errichten einer geradlini­ gen Mauer in erster Linie darin zu sehen, daß das Grundelement infolge mehrerer sinnvoll angeordneter Soll-Bruchstellen auf sehr unterschiedliche Weise unterteilbar ist, so daß aus den unterschiedlichen Teillängen Wandungen mit entsprechend unter­ schiedlichen Wandungsstärken errichtet werden können. Die Di­ mensionen des Grundelementes sind so gewählt, daß die durch Brechen entlang der Soll-Bruchstellen anfallenden Teilelemente verwendbar sind, so daß kein unbrauchbarer Abfall anfällt. Ferner ist für die Herstellung des Grundelementes nur eine einzige Form erforderlich, woraus sich eine kostengünstige Herstellung wie auch ein kostengünstiger Transport bis zur Baustelle ergibt.
Der mit Hilfe der erfindungsgemäßen Kurvenelemente erzielbare technische Fortschritt ergibt sich in erster Linie daraus, daß diese Kurvenelemente in der Mitte teilbar sind, so daß zwei spiegelbildliche Teilelemente entstehen. Durch eine entspre­ chende Gestaltung des Kurvenelementes werden spiegelsymmetri­ sche Teilelemente erhalten, die sich dadurch zu einem Kreis oder einem Kreisbogenabschnitt verlegen lassen, daß eine erste Schichtlage aus beispielsweise "rechten" Teilelementen aufge­ baut wird, während die darauffolgende Schicht aus "linken" Teilelementen verlegt wird. Durch mittiges (hälftiges) Teilen eines Kurvenelementes entsteht je ein "rechtes" und ein "linkes" Teilelement.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispie­ len und unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigt:
Fig. 1 die Querschnittsgestalt eines Grundelementes (für geradlinige Mauern bzw. Mauerabschnitte),
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Grundelement gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Grundelementes gemäß Fig. 1,
Fig. 4 schematisch die Abfolge von Arbeitsschritten vom Grundelement bis zum Errichten einer 24er Trocken­ mauer mit zwei gebrochenen Sichtseiten,
Fig. 5 schematisch die Abfolge von Schritten vom Grundele­ ment bis zu einer 36er Trockenmauer mit einseitig gebrochener Sichtseite,
Fig. 6 schematisch die Abfolge von Schritten vom Grundele­ ment zu einer 48er Trockenmauer mit zwei gebrochenen Sichtseiten,
Fig. 7 schematisch die Abfolge von Schritten vom Grundele­ ment zu einer 60er Trockenmauer mit einseitig gebro­ chener Sichtseite,
Fig. 8 die Querschnittsgestalt eines Kurvenelementes,
Fig. 9 eine Draufsicht auf das Kurvenelement gemäß Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht des Kurvenelementes gemäß Fig. 8,
Fig. 11 schematisch die Abfolge von Schritten vom Kurvenele­ ment zu einer runden Trockenmauer mit einseitig ge­ brochener Sichtseite,
Fig. 12 schematisch die Abfolge von einer bevorzugten Aus­ führungsform des Kurvenelementes bis zu einer runden Mauer mit beidseitig gebrochenen Sichtflächen,
Fig. 13 eine schematische Darstellung des Herstellens von runden Mauerabschnitten aus den aus dem Kurvenele­ ment gewonnenen Teilelementen,
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 13 in der Draufsicht erläuterten Verfahrensweise und
Fig. 15 eine Draufsicht auf eine kreisrunde Trockenmauer mit einem Außenradius von 100 cm.
In den Fig. 1, 2 und 3 ist ein Grundelement 10, welches zum Errichten einer geradlinigen Mauer bzw. eines geradlinigen Mauerabschnittes vorgesehen ist, im Querschnitt, in der Drauf­ sicht sowie in der Seitenansicht dargestellt. In seiner unte­ ren Lagerfläche besitzt das Grundelement zwei Federn 5 eines Nut- und Federsystems und in der oberen Lagerfläche sind zwei Nuten 4 dieses Systems ausgebildet. Wie Fig. 1 zeigt, sind die Federn 5 jeweils genau unterhalb der Nuten 4 ausgebildet. Genau in der Mitte der Längsabmessung des Grundelementes 10 ist eine erste Soll-Bruchstelle vorgesehen, welche in Form zweier einander zugewandter Kerben in der oberen Lagerfläche und in der unteren Lagerfläche ausgebildet ist. Mit Hilfe ei­ nes Hammers oder eines anderen Werkzeuges läßt sich das Grun­ delement an dieser Soll-Bruchstelle wie auch an später noch beschriebenen Soll-Bruchstellen vor Ort, d. h. an der Baustelle unterteilen. Im Abstand L1 von der ersten Soll-Bruchstelle 1 ist in den Fig. 1 und 2 eine zweite Soll-Bruchstelle 2 dar­ gestellt, die gleichfalls durch einander gegenüberliegende Kerbungen in der oberen Lagerfläche sowie in der unteren La­ gerfläche ausgebildet ist. Im gleich großen Abstand L1 nach links (Fig. 1 und 2) ist von der ersten Soll-Bruchstelle eine dritte Soll-Bruchstelle 3 vorgesehen, welche wie die bei­ den erstgenannten Soll-Bruchstellen ausgebildet ist. Im Ab­ stand 1/2 L1 nach rechts von der zweiten Soll-Bruchstelle be­ findet sich das rechte Ende des Grundelementes 10 und entspre­ chend befindet sich im Abstand von 1/2 L1 nach außen von der dritten Soll-Bruchstelle 3 das linke Ende des Grundelementes.
Bei der Dimensionierung des Grundelementes 10 ist davon ausge­ gangen worden, daß die Länge L1 einer Normalwandstärke ent­ spricht. Die Gesamtlänge des Grundelementes 10 von seinem lin­ ken Ende zu seinem rechten Ende in den Fig. 1 und 2 beträgt 3 L1, was bedeutet, daß die Länge des Grundelementes 10 das dreifache einer Normalwandstärke ausmacht. Die zweite Soll- Bruchstelle 2 und die dritte Soll-Bruchstelle 3 sind jeweils doppelt so weit von der ersten Soll-Bruchstelle 1 entfernt wie von den der zweiten Soll-Bruchstelle bzw. der dritten Soll- Bruchstelle zugeordneten Enden des Grundelementes 10.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Grundelementes be­ trägt die Länge L1 24 cm und somit beträgt folglich die Ge­ samtlänge des Grundelementes 72 cm. Die in den Fig. 1 und 3 mit L2 bezeichnete Höhe des Grundelementes beträgt bei dieser bevorzugten Ausführungsform 10 cm, wohingegen die in Fig. 2 mit 2/3 L1 allgemein angegebene Breite in der bevorzugten Aus­ führungsform 16 cm beträgt.
Die in den Fig. 1 bis 3 allgemein ausgedrückten Abmessungs­ relationen sind erfindungswesentlich.
Wie einleitend bereits erwähnt, werden durch Brechen des Grundelementes in den Ebenen der Soll-Bruchstellen Teilelemen­ te erhalten, die im Verlauf der Trennebene eine gebrochene op­ tisch ansprechende Sichtfläche aufweisen.
Wird ein die Gesamtlänge 3 L1 aufweisendes Grundelement 10 in der Ebene der ersten Soll-Bruchstelle 1 gebrochen, so werden zwei gleich lange Teilelemente mit jeweils der Länge 1,5 L1 erhalten. Jedes dieser beiden Teilstücke hat im Bereich der Soll-Bruchstelle eine gebrochene Sichtfläche. In Fig. 5 ist ein solcher Teilungsvorgang anhand eines Grundelementes mit der beispielhaften Abmessung 3 L1 = 72 cm erläutert. Fig. 5 zeigt in der obersten Reihe schematisch ein Grundelement 10 und die darin angegebene Ziffer 72 bezeichnet die Länge von 72 cm. Wird dieses Grundelement in der Mitte, d. h. in der Mit­ te der ersten Soll-Bruchstelle 1 getrennt, so ergeben sich zwei Teilelemente von jeweils 36 cm Länge. Wie in Fig. 5 schematisch durch eine Zackenlinie angedeutet, besitzt jedes dieser 36 cm langen Teilelemente eine gebrochene Sichtseite. Wie in Fig. 5 unten dargestellt, können diese Teilelemente mit Hilfe des in ihren Lagerflächen ausgebildeten Nut- und Fe­ dersystems sicher aufeinandergestapelt werden. Die gebrochenen Sichtflächen sind dabei alle in der gleichen Orientierung ver­ setzt, so daß sich eine optisch ansprechende Sichtoberfläche mit Natursteincharakter ergibt.
Wird ein Grundelement mit der Länge 3 L1 in den Ebenen der zweiten Soll-Bruchstelle 2 sowie der dritten Soll-Bruchstelle 3 getrennt, so wird ein großes Teilelement mit der Länge 2 L1 und werden zwei gleich kurze Teilelemente mit jeweils der Län­ ge 1/2 L1 erhalten. Das große Teilelement mit der Länge 2 L1 besitzt an seinem linken Ende sowie an seinem rechten Ende je­ weils eine gebrochene Sichtfläche. Die beiden bei dem Trennen angefallenen gleich kurzen Teilelemente verfügen jeweils über eine gebrochene Sichtfläche.
Das vorstehend beschriebene Brechen des Grundelementes 10 in der zweiten und dritten Soll-Bruchstelle ist in Fig. 6 am Beispiel eines Grundelementes mit einer Länge von 72 cm = 3 L1 erläutert. Das in Fig. 6 dargestellte 72 cm lange Grundele­ ment 10 wird in den Ebenen der Soll-Bruchstellen 2 und 3 ge­ teilt, woraus sich ein großes Teilelement von 48 cm Länge und zwei kleine Teilelemente mit jeweils einer Länge von 12 cm er­ geben. Das erhaltene große Teilelement kann, wie in Fig. 6 unten dargestellt, für eine 48er Trockenmauer benutzt werden und zudem verfügt das erhaltene lange Teilstück über zwei ge­ brochene Sichtseiten. Die beim Teilen gemäß Fig. 6 angefalle­ nen beiden kurzen Teilelemente können in der in Fig. 6 unten dargestellten Weise in einer 48er Trockenmauer verwendet wer­ den. Der zwischen den beiden 12 cm langen kurzen Teilelementen beim Verlegen gemäß Fig. 6 unten freibleibende Raum kann ent­ weder freigelassen oder mit Material verfüllt werden.
Wird das Grundelement 10 mit der Länge 3 L1 in den Ebenen der ersten Soll-Bruchstelle 1, der zweiten Soll-Bruchstelle 2 und der dritten Soll-Bruchstelle 3 getrennt, so ergeben sich zwei gleich lange Teilelemente mit der Länge L1 und zwei gleich kurze Teilelemente mit der Länge 0,5 L1. Die beiden langen Teilelemente weisen an jedem ihrer Enden eine gebrochene Sichtfläche auf und die beiden kurzen Teilelemente weisen je­ weils eine gebrochene Sichtfläche auf.
Ein derartiger Teilungsvorgang ist in Fig. 4 ausgehend von einem Grundelement 10 und einer Länge von 72 cm veranschau­ licht. Wie Fig. 4 zu entnehmen, entstehen durch Brechen des Grundelementes in den Ebenen der Soll-Bruchstellen 1 bis 3 zwei Teilelemente mit einer Länge von jeweils 24 cm und zwei kurze Teilelemente mit einer Länge von jeweils 12 cm. Die bei­ den 24er Teilstücke weisen links und rechts je eine gebrochene Sichtfläche auf, wohingegen die erhaltenen beiden 12er Teil­ elemente jeweils eine gebrochene Sichtfläche aufweist.
Wie Fig. 4 unten zu entnehmen, gestatten die derart erhalte­ nen Teilelemente das Errichten einer 24er Trockenmauer, d. h. einer Trockenmauer mit der 24 cm-Normalstärke, deren beide Au­ ßenflächen als gebrochene Sichtflächen ausgebildet sind. Es sei an dieser Stelle wiederholt, daß in den Fig. 4 bis 7 die dort gezackt dargestellten Flächen jeweils durch Brechen gewonnene Sichtflächen bezeichnen.
Fig. 4 unten ist zu entnehmen, daß die beim dreimaligen Bre­ chen des Grundelementes erhaltenen 12er Teilelemente nebenein­ anderverlegt ein 24er Teilelement ersetzen. Es sei unterstri­ chen, daß bei den erfindungsgemäßen Grundelementen das Nut- und Federsystem (vgl. Fig. 1 bis 3) so angeordnet und di­ mensioniert ist, daß die bei den Teilungsvorgängen gewonnenen Verwendungsfähigen Teilelemente in dieses Nut- und Federsystem hineinpassen.
Wird ein Grundelement 10 mit der Länge 3 L1 in der Ebene der dritten Soll-Bruchstelle 3 gebrochen, so wird ein sehr langes Teilelement mit der Länge 2 1/2 L1 und ferner ein kurzes Teilelement mit der Länge 1/2 L1 erhalten. Das lange Teilele­ ment besitzt eine gebrochene Sichtfläche und das kurze Teile­ lement besitzt gleichfalls eine gebrochene Sichtfläche. Ein solches Teilen in der Ebene der dritten Soll-Bruchstelle 3 ist in Fig. 7 am Beispiel eines Grundelementes mit einer Länge von 72 cm veranschaulicht. In Fig. 7 ist zu erkennen, wie durch Teilen in der Soll-Bruchstelle 3 ein 60 cm langes Teile­ lement und ein 12 cm kurzes Teilelement gewonnen werden. Diese beiden Teilelemente können in der in Fig. 7 unten dargestell­ ten Weise zum Errichten einer 60 cm starken Trockenmauer ver­ wendet werden, die eine gebrochene Sichtseite aufweist. Der in Fig. 7 unten gezeigte Zwischenraum zwischen zwei 12er Teile­ lementen, die als Zwischenlage zwischen zwei 60er Teilelemen­ ten verlegt sind, kann freigelassen werden oder mit Material verfüllt werden. Auch Fig. 7 unten zeigt, daß das Nut- und Federsystem so plaziert und ausgebildet ist, daß auch die kur­ zen 12er Abschnitte in dieses System hineinpassen.
Das vorstehend beschriebene Grundelement kann mit Endsteinen sowie mit Abdeckplatten auf herkömmliche Weise kombiniert wer­ den.
Das erfindungsgemäße Kurvenelement 20, welches einer gekrümm­ ten, beispielsweise kreisrunden Mauer bzw. eines gekrümmten Mauerabschnittes oder eine Mauer in Form eines Kreisbogenab­ schnittes mit wenigstens einer gebrochenen Sichtfläche gestat­ tet, ist in den Fig. 8 bis 10 im Detail dargestellt, wobei Fig. 8 einen Querschnitt durch ein Kurvenelement 20, Fig. 9 eine Draufsicht auf ein Kurvenelement 20 und Fig. 10 eine Seitenansicht eines Kurvenelementes darstellt. Die Grundlänge des Kurvenelementes ist in den Fig. 8 und 9 mit 2 L1 ange­ geben.
In der Mitte der Grundlänge ist eine erste Soll-Bruchstelle 1 vorgesehen, die vorzugsweise als in der oberen Lagerfläche und der unteren Lagerfläche ausgebildete Kerbungen ausgebildet ist. Links und rechts von der ersten Soll-Bruchstelle 1 gleichmäßig beabstandet ist in der unteren Lagerfläche jeweils eine Feder 5 und ist in der oberen Lagerfläche jeweils eine Nut 4 vorgesehen. Wie auch schon beim Grundelement 10 (Fig. 1 bis 7) liegen Nut und Feder jeweils exakt übereinander und zwar jeweils auf der Längenhalbierenden der Teillängen L1. Die Grundlänge 2 L1 ist so gewählt, daß sie doppelt so groß ist, wie eine beliebte Normalwandstärke. Ist eine Normalwandstärke von 24 cm ins Auge gefaßt, so beläuft sich die Grundlänge des Kurvenelementes 20 auf 48 cm.
In der Draufsicht gemäß Fig. 9 ist zu erkennen, daß das Kur­ venelement 20 mit der Grundlänge 2 L1 eine spiegelsymmetrische Gestalt aufweist. In der Draufsicht umfaßt das Kurvenelement 20 ein Rechteck A, B, C,D und ein damit kombiniertes Dreieck A, D, E, wobei ein von der Dreiecksspitze E auf die Rechteck­ seite B, C gefälltes Lot die Strecke B, C halbiert.
Die Grundlänge 2 L1 des Kurvenelementes 20 ist gleich der Län­ ge der Dreiecksgrundseite A, D und gleich der Länge der Recht­ ecklängsseiten B, C bzw. A, D. Vor seiner Verwendung, also im Regelfall auf der Baustelle, wird das Kurvenelement 20 entlang der Soll-Bruchstelle 1 gebrochen, wodurch sich zwei zueinander spiegelsymmetrisch geformte Teilelemente ergeben, nämlich ein "linkes" Teilelement A, B, F, E und ein "rechtes" Teilelement E, F, C, D. In Fig. 11 ist das Brechen eines Grundelementes 20 sowie das Errichten einer gebogenen Mauer aus den gewonne­ nen Teilelementen schematisch erläutert. Wird das Kurvenele­ ment 20 in der Ebene seiner Soll-Bruchstelle 1 gebrochen, so ergeben sich ein linkes und ein rechtes Element, welche, wie in Fig. 9 bzw. in Fig. 11 oben dargestellt, spiegelsymme­ trisch sind. Jedes der beiden gewonnenen Teilelemente verfügt über eine gebrochene Sichtfläche entsprechend der Soll- Bruchstelle 1. Zum Errichten einer gebogenen oder kreisförmi­ gen Trockenmauer werden die rechten und linken Teilelemente so verlegt, daß ihre gebrochene Sichtfläche dem Beschauer zuge­ wandt ist. Um die angestrebte runde Mauergestaltung zu errei­ chen, wird eine erste, unterste Schicht allein aus den "linken" Elementen verlegt. Eine darauffolgend verlegte zweite Schicht besteht allein aus rechten Elementen und eine sich dann wiederum anschließende dritte Schicht besteht wieder aus "linken" Elementen, wie in Fig. 11 unten und in den Fig. 13 und 14 dargestellt. Es versteht sich, daß die unterste Schicht nicht aus "linken" Elementen bestehen muß, sondern daß die erste Schicht auch allein aus "rechten" Teilelementen ge­ bildet werden kann. Entscheidend ist, daß jede Teilschicht aus entweder linken oder rechten Teilelementen besteht und daß die Schichten abwechselnd aus "linken" bzw. "rechten" Elementen aufgebaut werden. Nur durch diese spezielle Arbeitsweise las­ sen sich kreisrunde Mauern herstellen.
In den Fig. 8, 9 und 12 verfügt das Kurvenelement 20 an seinen beiden äußeren Enden noch über Abschnitte 21. Gemäß Fig. 8 und 9 können diese Randabschnitte 21 jeweils eine Län­ ge von 1/4 L1 aufweisen.
Diese Randabschnitte 21 sind über eine zweite Soll-Bruchstelle 2 auf der rechten Seite in den Fig. 8 und 9 und über eine dritte Soll-Bruchstelle 3 auf der linken Seite in den Fig. 8 und 9 mit dem die Länge 2 L1 aufweisenden Hauptteil des Kur­ venelementes 20 verbunden.
Wird ein Kurvenelement 20, welches über die beiden äußeren Ab­ schnitte 21 verfügt, in seinen drei Soll-Bruchstellen 1, 2 und 3 gebrochen, so ergeben sich, wie in Fig. 12 schematisch dar­ gestellt, das "linke" und das "rechte" spiegelsymmetrische Teilelement und ferner die gleichfalls spiegelsymmetrischen Teilelemente 21.
Die Teilelemente 21 werden normalerweise nicht weiterverwen­ det. Als Folge des Brechens des Kurvenelementes zusätzlich in den Soll-Bruchstellen 2 und 3 ist jedoch erreicht worden, daß das "linke" Teilelement und das "rechte" Teilelement an zwei gegenüberliegenden Seiten über eine gebrochene Sichtfläche verfügen. Demzufolge gestattet das Verwenden von Kurvenelemen­ ten 30 mit äußeren Randstücken 21 und entsprechend vorgesehe­ nen alten und dritten Soll-Bruchstellen das Errichten von runden oder kreisförmigen Trockenmauern mit zwei einander ge­ genüberliegenden gebrochenen Sichtflächen, wie in Fig. 12 un­ ten schematisch dargestellt. Es versteht sich, daß die Mauer - wie vorstehend beschrieben - wiederum aus einer ersten Schicht aus allein beispielsweise "linken" Elementen und einer darauf­ liegenden zweiten Schicht aus beispielsweise allein "rechten" Elementen besteht, wobei die sich anschließende dritte Schicht wiederum aus den selben Teilelementen wie die erste Schicht besteht, im vorliegenden Beispiel also wiederum aus "linken" Elementen.
Es ist überflüssig darauf zu verweisen, daß das Verlegen der aufeinanderfolgenden Schichten im Verband erfolgt, wie in den Fig. 13 und 14 dargestellt.
Fig. 15 zeigt eine kreisrunde Mauer mit einem Außenradius von 100 cm und einem Innenradius von 76,06 cm. Nach einer bevor­ zugten Ausführungsform ist die Breite der Nuten oder Federn des Nut- und Federsystems 4,16 cm.
Der kleinste mit Hilfe der Kurvenelemente 20 erzielbare Radius einer gebogenen Wand ist abhängig von der Breite der Nut des Nut- und Federsystems. Wird der Spielraum zwischen der Nut­ breite und der Federbreite vergrößert, so läßt sich dadurch der Außenradius des erzielbaren Mauerkreises nach oben verän­ dern.
Passend zu den Kurvenelementen 20 kann als Abdeckplatte ein beidseitig gebrochenes Kreiselement verwendet werden.
Es versteht sich, daß die Abmessungen zumindest der durch Bre­ chen in der Ebene der ersten Soll-Bruchstelle 1 gebildeten ge­ brochenen Sichtoberflächen den gebrochenen Sichtoberflächen des Grundelementes für die geradlinige Mauer entsprechend ge­ wählt werden kann. Auf diese Weise lassen sich die geradlini­ gen Grundelemente zusammen mit den Kurvenelementen verlegen.
Die Dimension der gebrochenen Sichtflächen, bei den aus den Kurvenelementen gewonnenen "linken" bzw. "rechten" Teilelemen­ ten ist durch die Dimension der gebrochenen Sichtflächen der geradlinigen Grundelemente weitgehend festgelegt. Will man Trockenmauern mit kreisrunder Gestalt oder Trockenmauerab­ schnitte mit kreisbogenförmiger Gestalt erzeugen, deren Radien enger sind als im vorstehend beschriebenen Ausführungsbei­ spiel, so versteht sich, daß die Dimension der gebrochenen Sichtflächen nicht verändert werden kann, ohne die Verlegbar­ keit zusammen mit den Grundelementen zu gefährden. Um zu enge­ ren Radien zu gelangen, muß deshalb die Abmessung der Seiten A, B bzw. D, C in Fig. 9 verändert werden, woraus sich eine Veränderung der Gestalt des Dreieckes A, D, E ergibt. Die Strecke E, F bleibt jedoch unverändert, da diese der später gebrochenen Sichtfläche zugehört.
Der Bausatz nach der Erfindung kann Eckelemente mit wenigstens zwei gebrochenen Sichtoberflächen umfassen. Ferner hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, in den Stoßflächen der Grundelemente und/oder der Kurvenelemente Ausnehmungen vorzu­ sehen, die den Durchschlupf von Kleinlebewesen durch die Mauer gestatten. Bei diesen Kleinlebewesen ist in erster Linie an Insekten, Vögel, Mäuse, Frösche, Eidechsen und Schlangen ge­ dacht.

Claims (18)

1. Bausatz zum Errichten von Trockenmauern, gekennzeichnet durch wenigstens ein Grundelement (10) zum Errichten ge­ radliniger Mauern bzw. Mauerabschnitte und wenigstens ein Kurvenelement (20) zum Verlegen gekrümmter Mauern bzw. Mauerabschnitte, wobei das Grundelement (10) und das Kur­ venelement (20) in ihren Lagerflächen Nuten (4) bzw. Fe­ dern (5) eines Nut- und Federsystems aufweisen, das Grun­ delement (10) wenigstens eine Soll-Bruchstelle (1) in der Ebene der angestrebten gebrochenen Sichtfläche aufweist, die Länge des Grundelementes (10) ein gerades Vielfaches einer Normalwandstärke beträgt und wobei die Grundlänge (2 L1) des Kurvenelementes (20) das Zweifache einer Nor­ malwandstärke beträgt, das Kurvenelement wenigstens eine Soll-Bruchstelle (1) auf der Hälfte seiner Länge in der Ebene der angestrebten gebrochenen Sichtfläche aufweist und das Kurvenelement in der Draufsicht die Gestalt eines mit einem gleichschenkligen Dreieck (ADE) kombinierten Rechtecks (ABCD) aufweist, wobei die Grundlänge des Kur­ venelementes gleich der Länge der Dreiecksbasis und der Längsseite des Rechtecks ist.
2. Grundelement zum Errichten einer geradlinigen Mauer bzw. eines geradlinigen Mauerabschnitts mit wenigstens einer gebrochenen Sichtfläche und mit in den Lagerflächen aus­ gebildetem Nut- und Federsystem und wenigstens einer Soll-Bruchstelle in der angestrebten gebrochenen Sicht­ fläche, insbesondere für den Bausatz nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge des Grundele­ mentes (10) das Dreifache einer Normalwandstärke beträgt, daß eine erste Soll-Bruchstelle (1) in der Mitte der Grundelement-Längsabmessung und eine zweite (2) und eine dritte Soll-Bruchstelle (3) jeweils in gleichem Abstand von der ersten Soll-Bruchstelle vorgesehen sind.
3. Grundelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Soll-Bruchstelle (2) und die dritte Soll- Bruchstelle (3) jeweils doppelt so weit von der ersten Soll-Bruchstelle (1) entfernt ausgebildet sind wie von den der zweiten bzw. dritten Soll-Bruchstelle zugeordne­ ten Enden des Grundelementes (10).
4. Grundelement nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch Trennen eines Grundelementes (10) mit der Länge 3 L1 in der Ebene der ersten Soll- Bruchstelle (1) zwei gleich lange Teilelemente mit der Länge 1,5 L1 erhaltbar sind, die in der Trennebene jeweils eine gebrochene Sichtfläche aufweisen.
5. Grundelement nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch Trennen eines Grundelements mit der Länge 3 L1 in den Ebenen der zweiten und dritten Soll- Bruchstellen (2, 3) ein großes Teilelement mit der Länge 2 L1 und zwei gleich kurze Teilelemente mit jeweils der Länge 0,5 L1 erhaltbar sind, so daß das große Teilelement in den Trennebenen zwei gebrochene Sichtflächen aufweist und die beiden kleinen Teilelemente jeweils eine gebro­ chene Sichtfläche in den Trennebenen aufweisen.
6. Grundelement nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch Trennen eines Grundelementes mit der Länge 3 L1 in den Ebenen der ersten, der zweiten und der dritten Soll-Bruchstelle (1, 2, 3) zwei gleich lange Teilelemente mit der Länge L1 und zwei gleich kurze Teilelemente mit der Länge 0,5 L1 erhaltbar sind, so daß die beiden langen Teilelemente in den Trennebenen jeweils zwei gebrochene Sichtflächen aufweisen und jedes der bei­ den kurzen Teilelemente in den Trennebenen eine gebroche­ ne Sichtfläche aufweist.
7. Grundelement nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch Trennen eines Grundelementes der Länge 3 L1 in der Ebene der zweiten Soll-Bruchstelle (2) ein sehr langes Teilelement mit der Länge 2,5 L1 und ein kurzes Teilelement mit der Länge 0,5 L1 erhaltbar sind, so daß das sehr lange Teilelement und das kurze Teilelement jeweils eine gebrochene Sichtfläche in der Teilebene aufweisen.
8. Grundelement nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge L1 24 cm beträgt.
9. Kurvenelement (20) zum Errichten einer gekrümmten Mauer bzw. eines gekrümmten Mauerabschnittes mit wenigstens ei­ ner gebrochenen Sichtfläche, insbesondere für den Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens auf der Hälfte der Grundlänge (2 L1) eine Soll-Bruchstelle (1) in der Ebene der angestrebten gebrochenen Sichtfläche vorgesehen ist, daß in den Lagerflächen ein Nut- und Fe­ dersystem (4, 5) ausgebildet ist, daß die Grundlänge (2 L1) doppelt so groß ist wie die Tiefe der Wand bzw. des Wandabschnittes und daß das Kurvenelement in der Drauf­ sicht die Gestalt eines mit einem gleichschenkligen Drei­ eck (ADE) kombinierten Rechtecks (ABCD) aufweist, wobei die Grundlänge (2 L1) des Kurvenelementes gleich der Länge der Dreiecksbasis (AD) und der Länge des Rechtecks ist.
10. Kurvenelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand L1 von der wenigstens einen Soll- Bruchstelle (1) zu beiden Seiten jeweils eine weitere Soll-Bruchstelle (2, 3) vorgesehen ist und daß sich von diesen beiden weiteren Soll-Bruchstellen das Kurvenele­ ment noch etwas nach außen erstreckt.
11. Kurvenelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb der beiden weiteren Soll-Bruchstellen (2, 3) sich das Kurvenelement noch jeweils um eine Länge 0,25 L1 erstreckt, so daß die Gesamtlänge dieses Kur­ venelementes gegeben ist durch die Grundlänge 2 L1 plus 2 × 0,25 L1.
12. Kurvenelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß durch Trennen eines die Grundlänge 2 L1 aufweisenden Kurvenelementes in der Ebene der in der Mitte der Grund­ länge vorgesehenen Soll-Bruchstelle (1) zwei gleich lan­ ge, spiegelsymmetrische Teilelemente (T) der Länge L1 er­ haltbar sind, die in der Trennebene jeweils eine gebro­ chene Sichtfläche aufweisen.
13. Kurvenelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß durch Trennen in den Ebenen der drei Soll- Bruchstellen (1, 2, 3), zwei gleich lange spiegelsymme­ trische Teilelemente (ABFE, EFCD) der Länge L1 mit je­ weils an beiden gegenüberliegenden Enden ausgebildeten gebrochenen Sichtflächen, sowie zwei äußere Reststücke (21) erhaltbar sind.
14. Kurvenelement nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundlänge 2 L1 eine Abmessung von 48 cm aufweist.
15. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch Brechen des Grundelementes erhaltbaren Sichtflächen der Teilelemente (ABFE, EFCD) im wesentlichen die glei­ chen Abmessungen aufweisen, wie die aus den Kurvenelemen­ ten (20) durch hälftiges Trennen erhaltenen gebrochenen Sichtflächen.
16. Verfahren zum Errichten eines kreisförmigen bzw. einer einen Kreisbogenabschnitt aufweisenden Trockenmauer, da­ durch gekennzeichnet, daß Kurvenelemente (20) gemäß An­ spruch 9 hälftig in der Ebene der wenigstens einen Soll- Bruchstelle (1) gebrochen werden, wodurch jeweils zwei spiegelsymmetrische Teilelemente (nämlich ein "linkes" und ein "rechtes" Teilelement) erhalten werden, die ent­ sprechend der Bruchebene jeweils eine gebrochene Sicht­ fläche aufweisen, und daß als erste, das heißt unterste Mauerschicht ausschließlich "linke" oder ausschließlich "rechte" Teilelemente nebeneinander verlegt werden und daß in einer zweiten, auf der ersten Schicht ruhenden Mauerschicht ausschließlich nicht für die erste Mauer­ schicht benutzte "rechte" oder "linke" Teilelemente ne­ beneinander verlegt werden, wobei das Verlegen aller Teilelemente so erfolgt, daß die durch das Trennen ent­ lang der wenigstens einen Soll-Bruchstelle entstandenen gebrochenen Sichtflächen in der selben Außenfläche der Trockenmauer vorliegen, und daß auch in den folgenden Mauerschichten abwechselnd stets in der einen Schicht nur "linke" und in der folgenden Schicht nur "rechte" Teil­ elemente verlegt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß Kurvenelemente gemäß Anspruch 10 oder Anspruch 11 in den Ebenen der drei Soll-Bruchstellen (1, 2, 3) gebrochen werden, wodurch jeweils zwei Spiegelsymmetrische Teilele­ mente, nämlich ein "linkes" und ein "rechtes" Teilelement sowie zwei äußere Reststücke (21) erhalten werden, wobei jedes der Spiegelsymmetrischen Teilelemente an seinen beiden einander gegenüberliegenden Enden je eine gebro­ chene Sichtfläche aufweist, und daß gemäß Anspruch 16 Mauerschichten abwechselnd allein aus "linken" und "rechten" Teilelementen aufgebaut werden, wodurch eine Mauer mit beidseitig gebrochenen Sichtflächen errichtet wird.
18. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß we­ nigstens ein Grundelement (10) und/oder wenigstens ein Kurvenelement (20) in wenigstens einer Stoßfläche eine den Durchschlupf von kleinen Tieren gestattende Ausneh­ mung aufweist.
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