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DE19517745A1 - Bedieneinrichtung für Lagerplätze und/oder Verarbeitungsstationen - Google Patents

Bedieneinrichtung für Lagerplätze und/oder Verarbeitungsstationen

Info

Publication number
DE19517745A1
DE19517745A1 DE1995117745 DE19517745A DE19517745A1 DE 19517745 A1 DE19517745 A1 DE 19517745A1 DE 1995117745 DE1995117745 DE 1995117745 DE 19517745 A DE19517745 A DE 19517745A DE 19517745 A1 DE19517745 A1 DE 19517745A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
control device
rollers
trolleys
support frame
chassis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995117745
Other languages
English (en)
Inventor
Andre Mathys
Hans Koller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Manitec Consulting AG
Original Assignee
Manitec Consulting AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Manitec Consulting AG filed Critical Manitec Consulting AG
Publication of DE19517745A1 publication Critical patent/DE19517745A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F9/00Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes
    • B66F9/06Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes movable, with their loads, on wheels or the like, e.g. fork-lift trucks
    • B66F9/07Floor-to-roof stacking devices, e.g. "stacker cranes", "retrievers"
    • B66F9/072Travelling gear therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
    • B65G1/04Storage devices mechanical

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Bedienein­ richtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, die Lagerplätze für Halb- und Fertigfabrikate durch ein Zweischienennetz mit den Eingangs-, Konfektionier­ und/oder Weiterverarbeitungsstationen zu verbinden, wobei die Lagerplätze und die Stationen durch selbstfahrende, fernge­ steuerte, auf dem Zweischienennetz verfahrbare Schienenfahr­ zeuge sogenannte Bedieneinrichtungen bedient werden. Solche Einrichtungen haben sich bewährt.
Je nach Größe der mit einer Bedieneinrichtung umzuschlagenden Güter sind diese unterschiedlich groß und mit unterschiedlichen Bedienelementen zu versehen. So erfordern beispielsweise Lager und Verarbeitungsstationen für Teppiche oder Textilballen andere Bedieneinrichtungsgrößen und andere Bedienelemente als palettierte Güter wie Papierstapel, Schachteln und dgl.
Es ist daher bekannt, die Bedieneinrichtungen den zu hand­ habenden Gütern entsprechend auszubilden, so daß deren Bauweise grundverschieden sein kann. Die Verwendung einer Bedieneinrichtung für andersartige Produkte erfordert daher meist eine aufwendige Neu- oder Umkonstruktion, was die gesamten Einrichtungskosten wesentlich verteuert.
Die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine Bedieneinrichtung zu schaffen, die aus Modulen besteht, die in einfacher Weise getauscht oder an besondere Anforderungen angepaßt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die kenn­ zeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung hat den Vorteil, insbesondere wenn beide Fahr­ werke mit einem Antrieb versehen sind, daß für die Herstellung einer kurzen oder langen Bedieneinrichtungen nur ein Trag­ rahmen entsprechender Länge und gegebenenfalls angepaßten Bedienelementen hergestellt werden muß. Ein weiterer Vorteil ist, daß - wenn das vordere und hintere Fahrwerk gleich sind - nur ein einziger Fahrwerktyp für alle denkbaren Ausführungs­ formen der Bedieneinrichtung herzustellen ist.
Die zunehmende Größe der Lager- und Fabrikationsgebäude zur Aufnahme der Lagerplätze und Verarbeitungsstationen und die damit einhergehende Weitläufigkeit des Schienennetzes erfordert oft aus Sicherheitsgründen die Unterteilung dieser Räumlich­ keiten in durch Brandschutztore voneinander trennbare Schutz­ zonen. In einem Brandfall werden diese Brandschutztore geschlossen und ein Übergreifen des Feuers von einer Schutz­ zone auf die benachbarte erschwert. Würden in solchen mit Brandschutztoren ausgerüstete Großanlagen Bedieneinrichtungen bekannter Art montiert, müßten in den Verschiebeebenen der Brandschutztore im Schienennetz Lücken von einer der Dicke der Brandschutztore entsprechenden Länge vorgesehen werden.
Die Folge davon ist, daß die bekannten Bedieneinrichtungen in solchen in Schutzzonen unterteilten Großanlagen nicht oder nur in Verbindung mit besonderen Übergabeeinrichtungen eingesetzt werden können.
Die vorliegende Erfindung stellt sich weiter die Aufgabe, eine Bedieneinrichtung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß sie auch dann verwendbar ist, wenn in den Schienen des Schienennetzes Lücken für Brandschutztore und dgl. vorgesehen werden müssen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die kenn­ zeichnenden Merkmale des Anspruchs 7.
Diese Ausführungsform der Erfindung hat den Vorteil, daß die stumpf aufeinander stoßenden Schienen des Schienennetzes nicht mehr mit der gleichen Genauigkeit abgelängt und anein­ ander gestoßen werden müssen, da Stoßfugen problemlos über­ fahren werden können.
Anhand der beiliegenden schematischen Zeichnung wird die Erfindung beispielsweise erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt aus einem Regallager,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Bedieneinrichtung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf Fig. 3,
Fig. 5 eine Frontansicht zu Fig. 1 und
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 4.
Der Ausschnitt in Fig. 1 zeigt den Blick von oben in eine (von mehreren) Gasse(n) 1 eines Hochregallagers, durch die die Lagerplätze L, L′ der beiden sich gegenüberliegenden Regale 2, 2′ zugänglich sind. Die beiden die Gasse 1 begren­ zenden Regale 2, 2′ liegen sich spiegelbildlich gegenüber. In übereinander liegenden Horizontalebenen, das heißt, in jeder Etage des Lagers erstreckt sich längs der Gasse 1 ein Schie­ nenpaar 3, 3′. Von diesen ist die Schiene 3 am Regal 2 und die Schiene 3′ am Regal 2′ befestigt.
Längs den Schienen 3, 3′ verlaufen nicht dargestellte Speise­ stromschienen sowie zu einer Zentralsteuerung führende Steuerleitungen für eine auf den Schienen 3, 3′ verfahrbare Bedieneinrichtung 7. Diese ist mit einem nicht dargestellten Antriebsmotor, einer ebenfalls nicht dargestellten Steuer­ einheit sowie einer Querauslage 8 versehen, mit welcher Gegenstände an die Lagerplätze L, L′ übergeben oder von den Lagerplätzen L, L′ übernommen werden können. Weiter weist die Bedieneinrichtung 7 von der Steuereinheit betätigbare Antriebsmittel für die Querauslage 8 auf.
An wenigstens einem Ende der Gasse 1 sind die Schienenpaare 3, 3′ jeder Etage an eine Aufzugsanlage angeschlossen, die Teil eines Schienensystems bildet und für die Bedieneinrichtung 7 das Schienenpaar 3, 3′ der einen Etage mit dem Schienenpaar einer anderen verbindet. An die Aufzugsanlage schließen auch nicht dargestellte Schienenpaare an, welche weitere im Regal­ lager vorhandene Gassen oder die dem Regallager zugeordneten Stationen miteinander verbinden.
Die Bedieneinrichtung 7 weist vorne und hinten je ein Fahrwerk 6, 6′ auf, an denen ein mit der Querauslage 8 versehener Tragrahmen 5 aufgehängt ist. Je nach Art und Größe der zu handhabenden Güter ist der Tragrahmen 5 länger oder kürzer und gegebenenfalls mit anders gearteter Querauslage 8 ver­ sehen. Die beiden Fahrwerke 6, 6′ sind beidseits mit je vier Laufrollen versehen (Fig. 1 und 5), welche in Fahrrichtung hintereinander liegen und die auf den Schienen 3, 3′ abrollen.
Die Laufrollen 9 können mit Spurkränzen versehen sein. Fehlen solche, ist die Bedieneinrichtung 7 durch gegen die Schienen 3, 3′ wirksame Seitenrollen 10 gegen eine Querverschiebung gesichert. Die Seitenrollen 10 sind beidseits an den Fahr­ werken 6, 6′ frei drehbar gelagert. Die beiden Fahrwerke 6, 6′ sind wie im gezeigten Beispiel vorzugsweise gleich ausge­ bildet, so daß nachfolgend nur eines beschrieben wird. Das Fahrwerk 6, 6′ weist beidseits mindestens zwei Laufrollen 9 auf. Klaffen aber in den Schienen 3, 3′ eines Regallagers Lücken 11 für Brandschutztore 12, so sind beidseits mindestens vier von einem Motor 13 angetriebene Rollen 9 vorhanden.
Das Fahrwerk 6, 6′ weist im wesentlichen eine starre, selbst­ tragende Rahmenkonstruktion aus verschweißten Vierkant­ profilen 14, 14′ auf, die mit einem Blechmantel 15 verkleidet ist. An dieser Rahmenkonstruktion sind die Laufrollen 9 sowie ihre den Motor 13 umfassenden Antriebsorgane gelagert.
An beiden Enden des in Fig. 6 im Querschnitt sichtbaren Vier­ kantprofils 14 ist je ein Schwenkzapfen 16 (in Fig. 6 nur einer sichtbar) befestigt, an denen je ein Hebel 17 angelenkt ist. Das andere Ende des Hebels 17 ist an einem Schwenkzapfen 18 am unteren Ende einer Gewindemutterhülse 19 gelagert. In deren Innengewinde ist von oben eine Spindel 20 eingeschraubt.
Ihr oberes, zylindrisches Schaftende ist in einem mit dem im Querschnitt sichtbaren Vierkantprofil 14′ fest verbundenen Lager 21 drehbar gelagert. Die Spindel 20 ist von einem Motor 22 in beiden Drehrichtungen antreibbar. Bei drehender Spindel 20 hebt oder senkt sich die Gewindehülse 19 in vertikaler Richtung und verschwenkt dabei den Hebel 17 nach oben oder unten. Zwischen den Schwenkzapfen 16 und 18 weist jeder der Hebel 17 ein Schwenklager für einen zugeordneten, am Trag­ rahmen 5 befestigten Achszapfen 23 auf, so daß die Enden des Tragrahmens 5 an zwei Hebelpaaren 17 aufgehängt sind. Mittels der Motoren 22 besteht somit die Möglichkeit, den Tragrahmen 5 vor einem Lagerplatz oder einer Verarbeitungsstation genau auf die gewünschte Höhe zu bewegen.
Nach einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Hubeinrichtung 16 bis 22 entfallen. In diesem Fall sind die vier am Tragrahmen 5 befestigten Achszapfen in am Fahrwerk 6, 6′ befestigten Schwenklagern schwenkbar gelagert.
Die Schwerkraft (Pfeil P) des Tragrahmens 5 (einschließlich der von ihm getragenen Last) wird bei den Achszapfen 23 in das Fahrwerk 6, 6′ eingeleitet. Die Achszapfen 23 liegen zwischen den Achsen 9′, 9′′ der mittleren Laufrollen 9 und zwar so, daß die Lastresultierende (Pfeil P) mindestens näherungsweise mittig zwischen den Laufrollen 9′ und 9′′ liegt. Sind an einem Fahrwerk 6, 6′ mehr als vier Laufrollen 9 vorhanden, müssen die Achszapfen 23 so zwischen den Lauf­ rollenachsen angeordnet sein, daß ihnen in Fahrrichtung (gleichgültig ob sich die Bedieneinrichtung 7 vor- oder rückwärts bewegt) wenigstens zwei Laufrollen 9 vorangehen. Das heißt, der horizontale Abstand der Lagerzapfen 23 zur Drehachse der vordersten Laufrolle 9 des Fahrwerks 6 bzw. 6′ muß mindestens gleich dem Abstand zwischen den Drehachsen der ersten und der letzten der vorangehenden Laufrollen 9 sein. Gehen in beiden Fahrrichtungen zwei oder mehr Lauf­ rollenpaare 9 voraus, bestimmt die Größe des Achsabstandes zwischen dem ersten und dem letzten vorangehenden Laufrollen­ paar die Länge einer in den Geleisen 3, 3′ überfahrbaren Lücke 11. Gehen beispielsweise dem Krafteinleitungspunkt (Achszapfen 23) zwei Laufrollenpaare 9 mit einem Achsabstand von 20 cm voraus, so kann die Bedieneinrichtung 7 störungsfrei Lücken von 20 cm überfahren.

Claims (10)

1. Bedieneinrichtung für Lagerplätze und/oder Verar­ beitungsstationen mit einem auf Laufrollen (9) verfahrbaren, die Bedienelemente (8) aufweisenden Hubrahmen (5), dadurch gekennzeichnet, daß in Fahrrichtung der Bedieneinrichtung (7) am vorderen und hinteren Ende je ein Fahrwerk (6, 6′) mit je mindestens viel Laufrollen (9) vorhanden ist, daß die Fahrwerke (6, 6′) selbständige Bauteile bilden, daß mindestens eines der Fahrwerke (6, 6′) mit einem Antrieb (13) ausgerüstet und der Tragrahmen (5) mit seinen Enden je an einem der Fahr­ werke (6, 6′) gelagert ist.
2. Bedieneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fahrwerk (6, 6′) in Fahrrichtung auf jeder Seite hintereinander mehr als zwei Rollen (9) auf­ weist.
3. Bedieneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (5) an den Fahrwerken (6, 6′) höhenverstellbar gelagert ist.
4. Bedieneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (5) mit den Fahrwerken (6, 6′) gelenkig verbunden ist.
5. Bedieneinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (5) mittels eines Hebel­ gliedes (17) an jedem der Fahrwerke (6, 6′) angelenkt ist.
6. Bedieneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen Schwerkraft­ komponenten (Pfeil P) des Tragrahmens (5) in Fahrrichtung der Bedieneinrichtung (7) gesehen zwischen der vordersten und hintersten Laufrolle (9) an den Fahrwerken (6, 6′) angreifen.
7. Bedieneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in beiden Fahrrichtungen der Bedienein­ richtung den Schwerkraftkomponenten (Pfeil P) mindestens zwei Laufrollen (9) vorangehen.
8. Bedieneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fahrwerk (6, 6′) in Fahrrichtung der Bedieneinrichtung (7) auf jeder Seite min­ destens vier Rollen (9) aufweist.
9. Bedieneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Fahrwerkrollen angetrieben sind.
10. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß beide Fahrwerke (6, 6′) gleich ausgebildet sind.
DE1995117745 1994-07-26 1995-05-15 Bedieneinrichtung für Lagerplätze und/oder Verarbeitungsstationen Withdrawn DE19517745A1 (de)

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CH688447A5 (de) 1997-09-30

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