DE19516495A1 - Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware - Google Patents
Vorrichtung zur Herstellung gemusterter TuftingwareInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung
gemusterter Tuftingware mit wenigstens einer quer zur
Transportrichtung einer Gewebebahn sich erstreckenden,
senkrecht zur Bahnebene verlaufende Stichbewegungen
ausführenden Nadelbarre, die eine über ihre Länge
durchgehende Traverse enthält, auf der mehrere, drehbar
angeordnete Nadelträger aufgereiht sind, die jeweils
mehrere, radial abstehende, jeweils einen zugeordneten
Faden führende Nadeln tragen und mittels einer
zugeordneten Schwenkeinrichtung in die ihren Nadeln
jeweils zugeordneten Stichstellungen bringbar sind.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der DE 37 22 006 A1
bekannt. Diese bekannte Anordnung erweist sich als nicht
kompakt und genau genug, so daß nur vergleichsweise wenige
Florfäden pro Flächeneinheit erreicht werden können.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung gattungsgemäßer
Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu
verbessern, daß eine hohe Genauigkeit und Kompaktheit
erreicht werden.
Eine erste Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die
jedem Nadelträger jeweils zugeordnete Schwenkeinrichtung
ein mittels einer zugeordneten Antriebseinrichtung
betätigbares, mit einem nadelträgerseitig vorgesehenen
Segment kämmendes Getriebeelement aufweist und daß jeder
Nadelträger mittels einer Anschlageinrichtung in den
Stichstellungen seiner Nadeln fixierbar ist.
Diese Maßnahmen stellen sicher, daß die Nadelträger trotz
ihres kämmenden Antriebs in jeder Stichstellung ihrer
Nadeln mit hoher Exaktheit fixiert sind, was auch bei
hoher Arbeitsgeschwindigkeit, d. h. bei hoher
Schwenkgeschwindigkeit der Nadelträger eine schonende und
störungsfreie Arbeitsweise gewährleistet. Die Verwendung
miteinander kämmender, vorzugsweise in gegenseitigem
Zahneingriff stehender Getriebeelemente zum Antrieb der
Nadelträger gewährleistet zudem eine hohe Robustheit, was
eine hohe Betriebssicherheit und Störungsfreiheit
gewährleistet. Dennoch ergeben die genannten Maßnahmen
eine gegenüber der bekannten Anordnung vergleichsweise
schlanke Bauweise der Nadelträger und ermöglichen somit
die Produktion eines vergleichsweise dichten Flors.
Eine zweite Lösung der oben genannten Aufgabe besteht
darin, daß die Nadelträger als Läufer von auf der
Traverse hintereinander angeordneten, jeweils einen
gegenüber der Traverse stationären, scheibenförmigen
Stator und wenigstens einen diesem benachbarten, drehbar
gelagerten, scheibenförmigen Läufer aufweisenden, nach
Art eines Scheibenläuferrotors aufgebauten
Scheibenläuferanordnungen ausgebildet sind, deren
Statoren für jeden zugeordneten Läufer, der jeweils einen
punktuell platzierten Permanentmagnetbereich aufweist,
eine der Anzahl der Nadeln dieses Läufers entsprechende
Anzahl von mittels einer Steuereinrichtung steuerbaren,
punktuell platzierten Elektromagnetbereichen enthält,
deren Winkelabstand dem Winkelabstand der Nadeln
entspricht und die hinsichtlich ihres Achsabstands und
ihrer Konfiguration auf den läuferseitigen
Permanentmagnetbereich abgestimmt sind.
Die erfindungsgemäßen Scheibenläuferanordnungen bilden
praktisch Scheibenläufer-Schrittmotoren, die infolge der
Scheibenkonfiguration von Stator und Läufer eine
besonders schlanke Bauweise ermöglichen, so daß über der
Barrenlänge vergleichsweise viele Scheiben
läuferanordnungen und damit Nadelträger platziert werden
können, was die Produktion eines besonders dichten Flors
ermöglicht. Da nur die Elektromagnetbereiche des Stators
mit Strom versorgt werden müssen, ergibt sich eine
einfache Verdrahtung ohne Verschleißteile, was eine hohe
Wartungsfreiheit gewährleistet. Gleichzeitig ergibt sich
eine einfache Steuerbarkeit der Elektromagnetbereiche
durch Ein-/Ausschalten der Stromzufuhr. Zudem können
hier Anschlagelemente entfallen.
In vorteilhafter Weiterbildung vorstehender Maßnahmen
kann jeder Stator von zwei Läufern flankiert sein, die
jeweils diametral einander gegenüberliegende
Permanentmagnetbereiche aufweisen. Diese Maßnahme ergibt
in vorteilhafter Weise pro Scheibenläuferanordnung zwei
Nadelträger, so daß besonders geringe, seitliche
Nadelabstände und damit eine besonders hohe Flordichte
erreicht werden können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend werden einige Beispiele anhand der Zeichnung
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Nadelbarre mit den Nadelträgern zugeordneten
Außenläufer-Elektromotoren,
Fig. 2 eine perspektivische Außenansicht mehrerer
hintereinander angeordneter Nadelbarren,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Nadelbarre mit den Nadelträgern zugeordneten,
pneumatischen Linearmotoren,
Fig. 4 eine schematische Teilansicht der Anordnung
gemäß Fig. 3 von hinten,
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Nadelbarre mit in Scheibenläufer-Schrittmotoren
integrierten Nadelträgern,
Fig. 6 eine schematische Ansicht eines Stators der
Anordnung gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 eine schematische Ansicht eines Läufers der
Anordnung gemäß Fig. 5.
Der grundsätzliche Aufbau und die Wirkungsweise von
Tuftingmaschinen sind ans ich bekannt und bedürfen daher
im vorliegenden Zusammenhang keiner näheren Erläuterung.
Die erfindungsgemäße Tuftingmaschine gemäß Fig. 1 und 2
enthält mehrere, über der Breite einer Gewebebahn 1, die
getuftet wird, d. h. in die Florfäden 2 eingenäht werden,
hintereinander angeordnete Nadelbarren 3, die jeweils
mittels einer hier durch eine Hubstange 4 angedeuteten
Antriebseinrichtung zur Durchführung von Stichbewegungen
ihrer jeweils nach unten weisenden Nadeln 5 senkrecht zur
Ebene der Gewebebahn 1 auf- und abbewegbar sind, wie
durch einen Doppelpfeil angedeutet ist. Die Unterteilung
der Nadelbarren über der Breite der Gewebebahn 1 ergibt
leichte Einzelanordnungen.
Die Nadelbarren 3 enthalten jeweils eine Reihe von über
der Breite der Gewebebahn hintereinander angeordneten
Nadelträgern 6. Diese sind auf einer über der Barrenlänge
durchgehenden, hier als Rundstange ausgebildeten Traverse
7 aufgenommen. Die Traverse 7 ist mit ihren Enden an
seitlichen Lagerschilden 8 der zugeordneten Nadelbarre 3
befestigt und bildet dementsprechend eine feststehende
Achse, auf der die Nadelträger 6 aufgereiht sind. Diese
tragen jeweils mehrere, um jeweils gleiche Winkel
gegeneinander versetzte, bezüglich der Traverse 7 radial
abstehende Nadeln 5, von denen sich jeweils eine in der
nach unten weisenden Arbeitsstellung ist. In jede Nadel
ist ein zugeordneter Faden 9 eingefädelt, der von einem
nicht näher dargestellten Spulengatter abgezogen wird.
Hierbei kann es sich um unterschiedliche Fäden handeln,
so daß durch Wechsel der jeweils zum Einsatz kommenden
Nadel 5 ein Muster erzeugbar ist.
Hierzu sind die Nadelträger 6 bezüglich der Achse der
Traverse 7 drehbar auf dieser gelagert. Die Nadelträger 6
besitzen dementsprechend eine von der die Traverse 7
bildenden Stange durchsetzte Nabe 10, die mit radial
abstehenden Haltemuffen 11 zur Aufnahme jeweils einer
Nadel 5 versehen ist. Im dargestellten Beispiel sind
dementsprechend drei um jeweils 60° gegeneinander
versetzte Haltemuffen 11 vorgesehen. Die Nadeln 5 sind in
der jeweils zugeordneten Haltemuffe 11 unverdrehbar
festlegbar, wie durch eine Klemmschraube 12 angedeutet
ist.
Um die jeweils gewünschte Nadel 5 in die Arbeitsposition
bringen zu können, ist jeder Nabe 10 eine
Schwenkeinrichtung zugeordnet. Hierzu ist jede Nabe 10
in dem ihren Haltemuffen 11 gegenüberliegenden
Umfangsbereich mit einem Zahnsegment 13 versehen, das mit
einem zugeordneten Getriebeelement, hier ebenfalls in
Form eines Zahnsegments 14, einer Antriebseinrichtung
kämmt. Diese ist im dargestellten Beispiel nach Art eines
Außenläufermotors 15 aufgebaut. Über der Länge der
Nadelbarre 3 sind eine der Anzahl der nebeneinander
aufgereihten Nadelträger 6 entsprechende Anzahl von
Außenläufermotoren 15 vorgesehen. Es ergibt sich
dementsprechend eine der Nadelträgerreihe zugeordnete
Motorenreihe von nebeneinander angeordneten
Außenläufermotoren 15, die in Längsrichtung der
Nadelbarre 3 genauso schlank ausgebildet sind, wie die
zugehörigen Nadelträger 6. Zur Aufnahme der Motorenreihe
ist die Nadelbarre 3 mit einer zur den Nadelträgern 6
zugeordneten Traverse 7 parallelen Traverse 16 versehen.
Auf dieser sind pro Motor jeweils ein fester, innerer
Stator 17 und ein diesen umgreifender, drehbarer Läufer
18 aufgenommen. An den Umfang des äußeren Läufers 18 kann
jeweils das mit dem nadelträgerseitigen Zahnsegment 13
kämmende Zahnsegment 14 angesetzt bzw. angeformt sein.
Der Stator 17 ist jeweils mit einem Kranz von im Bereich
seines Außenumfangs angeordneten Permanentmagneten 19
besetzt. Der Läufer 18 ist mit einem den
Permanentmagnetenkranz umfassenden Kranz von
Elektromagneten 20 bestückt. Diese sind über eine
Schleifkontaktanordnung 21 so mit Strom versorgbar, daß
eine Drehbewegung gewünschter Art erzeugt wird. Die
Schleifkontakte der nebeneinander angeordneten
Außenläufermotoren 15 können in einem koaxial zur
Traverse 16 angeordneten Gehäusemantel 22 angeordnet
sein, der nadelträgerseitig ein Eingriffsfenster für die
Zahnsegmente 13 der nebeneinander angeordneten
Nadelträger 6 aufweist. Die Traverse 16 und der
Gehäusemantel 12 können wie die Traverse 7 an den
seitlichen Lagerschilden 8 befestigt sein.
Die Schleifkontakte 21 der nebeneinander angeordneten
Außenläufermotoren 15 werden mittels einer hier nicht
näher dargestellten Steuereinrichtung in Abhängigkeit von
dem herzustellenden Muster so angesteuert, daß die den
jeweils gewünschten Faden 9 führende Nadel 5 in die nach
unten gerichtete Arbeitsposition gebracht wird, so daß
dieser Faden 9 beim nächsten Hub der Nadelbarre 3 durch
die Gewebebahn 1 durchgeführt wird. Um eine hohe
Positionsgenauigkeit der in der Arbeitsposition sich
befindenden Nadel 5 zu gewährleisten, ist jeder
Nadelträger 6 in der Arbeitsposition seiner Nadeln 5
mittels einer Anschlageinrichtung fixierbar.
Die Anschlageinrichtung umfaßt im dargestellten Beispiel
eine Endanschlageinrichtung mit zwei den beiden äußeren
Nadeln 5 zugeordneten Anschlagpositionen und eine
Rasteinrichtung mit einer der mittleren Nadel 5
zugeordneten Rastposition. Zur Bildung der
Endanschlageinrichtung ist die Traverse 7 pro Nadelträger
6 mit einem radial vorspringenden Stift 23 versehen, der
in eine umfangsseitig nicht durchgehende Nut 24 der Nabe
10 des zugeordneten Nadelträgers 6 eingreift. In den
Anschlagpositionen läuft der Stift 23 an den einander
gegenüber liegenden Enden der Nut 24 an. Diese erstreckt
sich im dargestellten Beispiel dementsprechend über einen
dem Winkelabstand zwischen den beiden zugeordneten,
äußeren Nadeln 5 entsprechenden Winkel von 120°. Zur
Bildung der Rasteinrichtung ist der Läufer 18 jedes
Außenläufermotors 15 mit einer umfangsseitigen Kerbe 25
versehen, in die ein jeweils zugeordneter, im Bereich des
Gehäusemantels 22 angeordneter Raststift 26 einrastbar
ist. Dieser kann mittels eines jeweils zugeordneten
Hubmagneten 27 betätigbar sein, der mittels der oben
genannten Steuereinrichtung ebenfalls in Abhängigkeit vom
gewünschten Muster angesteuert wird.
Jeder Nadelbarre 3 ist eine auf der Gewebebahn 1
abrollende Walze 28 vorgeordnet, die auf an den
Lagerschildern 8 schwenkbar anlenkten Laschen 29
aufgenommen sein kann. Die Walze 28, die mit ihrem
Gewicht auf der Gewebebahn 1 aufliegt, fungiert als
Niederhalter für die unter Umständen langen Fadendrums
zwischen dem jeweils letzten Einstich und der
zugeordneten Nadel 5. In manchen Fällen kann es
zweckmäßig sein, die eingenähten Florfäden 2 mittels der
Walze 28 auftragbaren bzw. aufschmelzbaren Klebers zu
fixieren. Bei Verwendung eines auf der Rückseite der
Gewebebahn 1 bereits vorhandenen Schmelzklebers kann die
Walze 28 zum Aufschmelzen dieses Schmelzklebers beheizbar
sein.
Zur Führung der Fäden 9 vom Spulengatter zu den Nadeln 5
können Schläuche 30 vorgesehen sein, die hier neben den
Nadeln 5 enden.
Der grundsätzliche Aufbau und die grundsätzliche
Wirkungsweise der Anordnung gemäß Fig. 3 und 4 bzw. 5
bis 7 stimmt mit der Anordnung gemäß Fig. 1 und 2
überein. Nachstehend wird daher in erster Linie nur auf
die Unterschiede eingegangen, wobei für gleiche Teile
gleiche Bezugszeichen Verwendung finden.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 3 und 4 sind die
Nadelträger 6 mittels eines pneumatischen Linearantriebs
verschwenkbar. Dementsprechend kämmt das Zahnsegment 13
jedes Nadelträgers 6 mit einer zugeordneten Zahnstange
31, die mittels einer jeweils zugeordneten, pneumatischen
Antriebseinrichtung hin- und herbewegbar ist. Hierzu ist
im dargestellten Beispiel eine die jeweils zugeordnete
Zahnstange 31 tragende Kolbenstange 32 vorgesehen, die an
ihren beiden Enden mit in zugeordnete Zylinder
eingreifenden Kolben versehen ist. Die so gebildeten,
eine gemeinsame Kolbenstange 32 aufweisenden, einander
gegenüberliegenden Zylinder-Kolbenaggregate 33 sind
einfach wirkend ausgebildet und werden gegenläufig mit
Druckluft beaufschlagt bzw. entlüftet.
Die Zylinder-Kolbenaggregate 33 können über jeweils
zugeordnete Einzelschläuche 34 mit Druckenergie versorgt
werden. Es wäre aber auch denkbar, für die einander
gegenüberliegenden, über die Länge der zugeordneten
Nadelbarre 3 sich erstreckenden Reihen von Zylinder-
Kolbenaggregaten 33 jeweils eine über die Barrenlänge
durchgehende, gemeinsame Versorgungsleiste 35 vorzusehen,
wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist. Diese
Versorgungsleisten 35 besitzen Anschlüsse für jedes
zugeordnete Zylinder-Kolbenaggregat 33. Die Zylinder-
Kolbenaggregate 33 sind in jedem Falle mit einem
eingangsseitigen Schaltventil 36 versehen. Die
Schaltventile 36 werden mittels einer nicht dargestellten
Steuereinrichtung in Abhängigkeit vom gewünschten Muster
angesteuert.
Die Zylinder-Kolbenaggregate 33 fungieren hier jeweils
als Linearantrieb und gleichzeitig als
Endanschlageinrichtung, indem die Kolben in ihrer Endlage
auf einen zugeordneten Anschlag auflaufen. Es wird daher
nur noch eine Rasteinrichtung zur Bewerkstelligung einer
exakten Positionierung in der mittleren Arbeitsposition
benötigt. Hierzu kann die Kolbenstange 32 mit einer Kerbe
25 versehen sein, in die ein vorzugsweise magnetisch
betätigbarer Raststift 26 einrastbar ist, dessen
Betätigungsmagnet 27 in Abhängigkeit vom herzustellenden
Muster angesteuert wird.
Die auf den Nadelträgern 6 aufgenommenen Nadeln 5 können,
wie bei der Ausführung gemäß Fig. 1 und 2 an ihren
vorderen Enden mit Ösen zum Einfädeln des jeweils
zugeordneten Fadens 9 versehen sein. Im dargestellten
Beispiel sind die Nadeln 5 als Hohlnadeln ausgebildet.
Hierdurch ergibt sich ein die Nadeln durchsetzender
Kanal, durch den der jeweils zugeordnete Faden 9 hindurch
geführt sein kann. Die zur Führung der Fäden 9
vorgesehenen Schläuche 30 können dabei bis zur jeweils
zugeordneten Nadel 5 durchgehen. Die Nadeln 5 sind im
dargestellten Beispiel an ihrem hinteren Ende mit einem
Nippel 37 versehen, auf den der jeweils zugeordnete
Schlauch 30 aufsteckbar ist, so daß sich ein bis zum
vorderen Nadelende durchgehender Faden-Führungskanal
ergibt. Dies erleichtert das Einfädeln. Der betreffende
Faden kann dabei einfach mit Hilfe von Druckluft in den
zugeordneten Führungskanal eingezogen werden. Die
Nadelträger 6 sind im vorliegenden Beispiel als
Speichenräder mit einer auf der Traverse 7 drehbar
gelagerten Nabe 11 und einer hieran über die Speichen 38
gehaltenen Felge 39 ausgebildet. Dies erleichtert die
Anbringung der Nadeln 5 und der diesen zugeordneten
Nippel 37 zum Anstecken der Schläuche 30. Diese sind an
einem barrenseitig vorgesehenen Halter 40 gehaltert. Im
Bereich zwischen Halter 40 und dem jeweils zugeordneten
Nippel 37 können die Schläuche 30 zweckmäßig als Balge
ausgebildet sein, wodurch sich unzulässige Spannungen
vermeiden lassen.
Die nebeneinander angeordneten Nadelträger 6 liegen, wie
Fig. 4 weiter zeigt, stirnseitig aneinander an. Zur
Vermeidung von Verschleiß können die Stirnseiten als
Gleitflächen ausgebildet sein, beispielsweise mit Teflon
beschichtet sein. Dasselbe kann für die Zahnstangen 31
gelten.
Bei der Anordnung gemäß Fig. 5 bis 7 sind die
Nadelträger jeweils in nach Art eines
Scheibenläufermotors aufgebaute, auf der Traverse 7
hintereinander aufgereihte Scheibenläuferanordnungen 41
integriert. Die Scheibenläuferanordnungen 41 enthalten
jeweils, wie am besten aus Fig. 5 erkennbar ist, einen
scheibenförmigen, gegenüber der Traverse 7 stationären
Stator 42 und zwei den zugeordneten Stator 42
flankierende, drehbar gelagerte scheibenförmige Läufer
43. Der Stator 42 und die zugehörigen Läufer 43 sind
jeweils auf einem gemeinsamen Lagerring 44 montiert,
wodurch sich gut vormontierbare Baueinheiten ergeben. Die
Lagerringe 44 sind auf der Traverse 7 drehfest fixiert,
beispielsweise mit der Traverse 7 verschraubt und/oder
verkeilt. Der Stator 42 ist am Lagerring 44 befestigt
bzw. an diesen angeformt. Die Läufer 43 sind auf dem
Lagerring 44 gelagert. Hierzu kann eine Gleit- oder
Wälzlagerung vorgesehen sein.
Die durch Scheiben aus nicht magnetischem bzw.
magnetischem Material, wie Alublech etc., gebildeten
Läufer 43 fungieren hier als Nadelträger, die an ihrem
Umfang mehrere, im dargestellten Beispiel ebenfalls drei,
um einen gleichen Winkel gegeneinander versetzte, radial
abstehende Nadeln 5 tragen, von denen sich jeweils eine
in der nach unten weisenden Arbeitsstellung befindet. Der
seitliche Abstand der Nadeln 5 ist über der ganzen
Barrenlänge gleich. Um dies zu bewerkstelligen können die
Läufer 43 in dem ihren Nadeln 5 zugeordneten Segment mit
die Nadeln 5 tragenden, einander zugewandten, gleichen
oder unterschiedlichen Kröpfungen 45 versehen sein. In
jede Nadel 5 ist ein zugeordneter Faden einfädelbar. Die
Nadeln 5 sind im dargestellten Beispiel hierzu an ihrem
vorderen Ende mit einem Einfädelloch versehen.
Die Läufer 43 sind jeweils mit einem knopfförmigen
Permanentmagneten 46 versehen, der in eine zugeordnete,
statorseitig offene Ausnehmung 47 der den betreffenden
Läufer 43 bildenden Scheibe eingelassen ist. Die
knopfförmigen Permanentmagneten 47 bilden eine
punktuelle, d. h. die Achse nicht umfassende
Permanentmagnetanordnung auf dem jeweils zugeordneten
Läufer 43. Die Permanentmagneten 47 der beiden, einem
Stator 42 zugeordneten Läufer 43 sind, wie aus Fig. 5
entnehmbar ist, um 180° gegeneinander versetzt
angeordnet. Im dargestellten Beispiel befindet sich der
Permanentmagnet 47 des linken Läufers in der unteren
Läuferhälfte, wie in Fig. 6 mit durchgehenden Linien
angedeutet ist, und der des rechten Läufers in der oberen
Läuferhälfte, wie in Fig. 6 mit unterbrochenen Linien
angedeutet ist.
In die jeweils einen Stator 42 bildende, vorzugsweise aus
Kunststoff bestehende Scheibe sind den beiden
flankierenden Läufern 43 zugeordnete Ankerwicklungen 48
eingelassen bzw. eingeformt. Die Ankerwicklungen 48 sind,
wie aus Fig. 7 erkennbar ist, über zugeordnete Leitungen
49 mit Strom versorgbar und fungieren bei
Strombeaufschlagung als Elektromagnete, durch die der
jeweils zugewandte, läuferseitige Permanentmagnet 46
anziehbar ist, wodurch ein Drehschritt des betreffenden
Läufers 43 bewerkstelligt werden kann. Die Statoren 42
besitzen für jeden der beiden zugeordneten Läufer 43 eine
der Anzahl der Nadeln 5 jedes Läufers 43 entsprechende
Anzahl von Ankerwicklungen 48. Im dargestellten Beispiel
sind dementsprechend pro Läufer 43 drei Ankerwicklungen
48 vorgesehen. Insgesamt ergeben sich somit auf jedem
Stator 42 sechs Ankerwicklungen 48, die entsprechend der
Anordnung der läuferseitigen Permanentmagneten 46 in der
oberen bzw. unteren Läuferhälfte jeweils zur Hälfte im
Bereich der oberen Statorhälfte und der unteren
Statorhälfte angeordnet sind.
Da die Permanentmagneten 46 der Rücken an Rücken
angeordneten Läufer 43 einander benachbarter
Scheibenläuferanordnungen 41, wie Fig. 5 anschaulich
zeigt, jeweils um 180° gegeneinander versetzt sind,
ergibt sich in Form der jeweils nicht mit einem
Permanentmagneten besetzten Läuferhälfte eine Abschirmung
des zugeordneten Stators 42 gegenüber dem
Permanentmagneten 46 des jeweils benachbarten Läufers 43.
So schirmt beispielsweise die untere Läuferhälfte des
rechten Läufers 43 der einen Scheibenläuferanordnung 41
die untere Hälfte des zugehörigen Stators 42 bzw. die
hierauf angeordneten Ankerwicklungen 48 gegenüber dem
Permanentmagneten 46 des linken Läufers 43 der jeweils
benachbarten Scheibenläuferanordnung 41 ab. Im Bereich
der oberen Hälften ergeben sich genau umgekehrte
Verhältnisse. Hierdurch ist sichergestellt, daß sich
keine gegenseitigen Störungen ergeben können.
Die Ankerwicklungen 48 sind, wie Fig. 7 anschaulich
zeigt, auf einem zur Achse der Traverse 7 konzentrischen
Teilkreis angeordnet. Der Achsabstand der Zentren der
Ankerwicklungen 48 entspricht in etwa dem Achsabstand der
Zentren der läuferseitigen Permanentmagnete 46. Die
Konfiguration der Ankerwicklungen 48 ist an die
knopfförmige Konfiguration der Permanentmagnete 46
angepaßt. Der Winkelabstand der jeweils
zusammengehörenden drei oberen bzw. drei unteren
Ankerwicklungen 48 entspricht dem Winkelabstand der
Nadeln 5 des zugeordneten Läufers 43. Jeder Nadel 5 ist
somit eine Ankerwicklung 48 zugeordnet. Wenn der
Permanentmagnet 46 eines Läufers 43 auf eine der
zugeordneten, statorseitigen Ankerwicklungen 48
ausgerichtet ist, befindet sich die dieser Ankerwicklung
48 jeweils zugeordnete Nadel 5 in der Arbeitsstellung.
Anschläge sind hierbei nicht erforderlich, könnten aber
ohne weiteres, ähnlich wie aus Fig. 1 entnehmbar,
vorgesehen sein.
Die Ankerwicklungen 48 sind, wie schon erwähnt, durch die
in Fig. 7 gezeigten Leitungen 49 mit Strom
beaufschlagbar. Diese Beaufschlagung erfolgt so, daß
jeweils nur eine Ankerwicklung 48 der hier jeweils drei
einem Läufer 43 zugeordneten Ankerwicklungen 48 mit Strom
beaufschlagt wird und die anderen beiden nicht. Die
jeweils mit Strom beaufschlagte Ankerwicklung 48 zieht
den Permanentmagneten 46 des zugeordneten Läufers 43 an,
womit die dem jeweils mit Strom beaufschlagten
Permanentmagneten 48 zugeordnete Nadel 5 in die
Arbeitsstellung kommt. Zur Steuerung der
Strombeaufschlagung der Permanentmagneten 48 ist eine
Steuereinrichtung 50 vorgesehen. Diese kann als
Programmsteuereinrichtung - ausgebildet sein, die für jeden
Hub der Nadelbarre einprogrammierte Daten in
entsprechende Schaltsignale für sämtliche Ankerwicklungen
48 dieser Nadelbarre umsetzt.
Die einander benachbarten Scheibenläuferanordnungen 41
sind praktisch abstandsfrei hintereinander angeordnet,
so daß die einander zugewandten Läufer 43 benachbarter
Scheibenläuferanordnungen 41 mit den einander zugewandten
Flächen aneinander anliegen. Ebenso können die Läufer 43
jeder Scheibenläuferanordnung 41 am jeweils zugeordneten
Stator 42 anliegen. Zur Vermeidung von Verschleiß sind
die aneinander anliegenden Oberflächen als Gleitflächen
ausgebildet. Hierzu kann eine Teflon-Beschichtung der
Seitenflanken der Statoren 42 und/oder Läufer 43
vorgesehen sein.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware
mit wenigstens einer quer zur Transportrichtung
einer Gewebebahn (1) sich erstreckenden, senkrecht
zur Bahnebene verlaufende Stichbewegungen
ausführenden Nadelbarre (3), die eine über ihre
Länge durchgehende Traverse (7) enthält, auf der
mehrere, drehbar angeordnete Nadelträger (6)
aufgereiht sind, die jeweils mehrere, radial
abstehende, jeweils einen zugeordneten Faden (9)
führende Nadeln (5) tragen und mittels einer
zugeordneten Schwenkeinrichtung in die ihren Nadeln
(5) jeweils zugeordneten Stichstellungen bringbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die jedem
Nadelträger (6) jeweils zugeordnete
Schwenkeinrichtung ein mittels einer zugeordneten
Antriebseinrichtung (15, 33) betätigbares, mit
einem nadelträgerseitig vorgesehenen Segment (13)
kämmendes Getriebeelement (14, 31) aufweist, und daß
jeder Nadelträger (6) mittels einer
Anschlageinrichtung (23, 24; 25, 26) in den
Stichstellungen seiner Nadeln (5) fixierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Getriebeelement (14)
als am Läufer (18) eines Außenläufermotors (15)
angebrachtes Segment ausgebildet ist, der einen auf
einem zur Traverse (7) parallelen Träger (16)
aufgenommenen, mit Permanentmagneten (19) versehenen
Stator (17) und den diesen umfassenden Läufer (18)
aufweist, der mit über Schleifkontakt (21) mit
Strom versorgbaren Elektromagneten (20) versehen
ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Getriebeelement (31) als mit einem Linearantrieb
verbundene Zahnstange ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Linearantrieb pro Zahnstange zwei einander
gegenüberliegende, einfachwirkende Zylinder-
Kolbenaggregate (33) enthält.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die einander benachbarten Zylinder-
Kolbenaggregate (33) benachbarter Nadelträger
(6) über zugeordnete Ventile (36) an einer über
die ganze Barrenlänge durchgehenden
Verteilerkammer (35) für Druckmittel anschließbar
sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlageinrichtung
eine Endanschlageinrichtung (23, 24) mit zwei
einander gegenüberliegenden Anschlagpositionen und
eine Rasteinrichtung mit wenigstens einem mittels
einer elektrischen Betätigungseinrichtung (27)
betätigbaren Raststift (26) aufweist, der in eine
mittlere Kerbe (25) einrastbar ist.
7. Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware
mit wenigstens einer quer zur Transportrichtung
einer Gewebebahn (1) sich erstreckenden, senkrecht
zur Bahnebene verlaufende Stichbewegungen
ausführenden Nadelbarre (3), die eine über ihre
Länge durchgehende Traverse (7) enthält, auf der
mehrere, drehbar angeordnete Nadelträger
aufgereiht sind, die jeweils mehrere, radial
abstehende, jeweils einen zugeordneten Faden (9)
führende Nadeln (5) tragen und mittels einer
zugeordneten Schwenkeinrichtung in die ihren Nadeln
(5) jeweils zugeordneten Stichstellungen bringbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelträger
als Läufer von auf der Traverse (7)
hintereinander angeordneten, jeweils einen gegenüber
der Traverse (7) stationären, scheibenförmigen
Stator (42) und wenigstens einen diesem
benachbarten, drehbar gelagerten, scheibenförmigen
Läufer (43) aufweisenden, nach Art eines
Scheibenläufermotors aufgebauten
Scheibenläuferanordnungen (41) ausgebildet sind,
deren Statoren (42) für jeden zugeordneten Läufer
(43), der jeweils einen punktuell platzierten
Permanentmagnetbereich (46) aufweist, eine der
Anzahl der Nadeln (5) des Läufers (43) entsprechende
Anzahl von mittels einer Steuereinrichtung (50)
steuerbaren, punktuell platzierten
Elektromagnetbereichen (48) enthält, deren
Winkelabstand dem Winkelabstand der Nadeln (5) des
zugeordneten Läufers (43) entspricht und die
hinsichtlich ihres Achsabstands und ihrer
Konfiguration auf den Permanentmagnetbereich (46)
des zugeordneten Läufers (43) abgestimmt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Stator (42) von zwei als Nadelträger
ausgebildeten Läufern (43) flankiert ist, die
jeweils diametral einander gegenüberliegende
Permanentmagnetbereiche (46) aufweisen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeln (5) als
Hohlnadeln ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Fäden (9)
jeweils ein Schlauch (30) vorgesehen ist, der bei
Verwendung von Hohlnadeln jeweils mit dem hinteren
Nadelende verbindbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19516495A DE19516495A1 (de) | 1994-05-24 | 1995-05-05 | Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4418084 | 1994-05-24 | ||
| DE19516495A DE19516495A1 (de) | 1994-05-24 | 1995-05-05 | Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19516495A1 true DE19516495A1 (de) | 1995-11-30 |
Family
ID=6518838
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19516495A Withdrawn DE19516495A1 (de) | 1994-05-24 | 1995-05-05 | Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware |
Country Status (3)
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| GB (1) | GB2289692A (de) |
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| US4224309A (en) * | 1979-08-24 | 1980-09-23 | Colgate-Palmolive Company | Antibacterial oral composition |
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- 1995-05-11 GB GB9509567A patent/GB2289692A/en not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|
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