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DE19516495A1 - Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware

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Publication number
DE19516495A1
DE19516495A1 DE19516495A DE19516495A DE19516495A1 DE 19516495 A1 DE19516495 A1 DE 19516495A1 DE 19516495 A DE19516495 A DE 19516495A DE 19516495 A DE19516495 A DE 19516495A DE 19516495 A1 DE19516495 A1 DE 19516495A1
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DE
Germany
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needle
rotor
needles
assigned
stator
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19516495A
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English (en)
Inventor
Helmut Piller
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware mit wenigstens einer quer zur Transportrichtung einer Gewebebahn sich erstreckenden, senkrecht zur Bahnebene verlaufende Stichbewegungen ausführenden Nadelbarre, die eine über ihre Länge durchgehende Traverse enthält, auf der mehrere, drehbar angeordnete Nadelträger aufgereiht sind, die jeweils mehrere, radial abstehende, jeweils einen zugeordneten Faden führende Nadeln tragen und mittels einer zugeordneten Schwenkeinrichtung in die ihren Nadeln jeweils zugeordneten Stichstellungen bringbar sind.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der DE 37 22 006 A1 bekannt. Diese bekannte Anordnung erweist sich als nicht kompakt und genau genug, so daß nur vergleichsweise wenige Florfäden pro Flächeneinheit erreicht werden können.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß eine hohe Genauigkeit und Kompaktheit erreicht werden.
Eine erste Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die jedem Nadelträger jeweils zugeordnete Schwenkeinrichtung ein mittels einer zugeordneten Antriebseinrichtung betätigbares, mit einem nadelträgerseitig vorgesehenen Segment kämmendes Getriebeelement aufweist und daß jeder Nadelträger mittels einer Anschlageinrichtung in den Stichstellungen seiner Nadeln fixierbar ist.
Diese Maßnahmen stellen sicher, daß die Nadelträger trotz ihres kämmenden Antriebs in jeder Stichstellung ihrer Nadeln mit hoher Exaktheit fixiert sind, was auch bei hoher Arbeitsgeschwindigkeit, d. h. bei hoher Schwenkgeschwindigkeit der Nadelträger eine schonende und störungsfreie Arbeitsweise gewährleistet. Die Verwendung miteinander kämmender, vorzugsweise in gegenseitigem Zahneingriff stehender Getriebeelemente zum Antrieb der Nadelträger gewährleistet zudem eine hohe Robustheit, was eine hohe Betriebssicherheit und Störungsfreiheit gewährleistet. Dennoch ergeben die genannten Maßnahmen eine gegenüber der bekannten Anordnung vergleichsweise schlanke Bauweise der Nadelträger und ermöglichen somit die Produktion eines vergleichsweise dichten Flors.
Eine zweite Lösung der oben genannten Aufgabe besteht darin, daß die Nadelträger als Läufer von auf der Traverse hintereinander angeordneten, jeweils einen gegenüber der Traverse stationären, scheibenförmigen Stator und wenigstens einen diesem benachbarten, drehbar gelagerten, scheibenförmigen Läufer aufweisenden, nach Art eines Scheibenläuferrotors aufgebauten Scheibenläuferanordnungen ausgebildet sind, deren Statoren für jeden zugeordneten Läufer, der jeweils einen punktuell platzierten Permanentmagnetbereich aufweist, eine der Anzahl der Nadeln dieses Läufers entsprechende Anzahl von mittels einer Steuereinrichtung steuerbaren, punktuell platzierten Elektromagnetbereichen enthält, deren Winkelabstand dem Winkelabstand der Nadeln entspricht und die hinsichtlich ihres Achsabstands und ihrer Konfiguration auf den läuferseitigen Permanentmagnetbereich abgestimmt sind.
Die erfindungsgemäßen Scheibenläuferanordnungen bilden praktisch Scheibenläufer-Schrittmotoren, die infolge der Scheibenkonfiguration von Stator und Läufer eine besonders schlanke Bauweise ermöglichen, so daß über der Barrenlänge vergleichsweise viele Scheiben­ läuferanordnungen und damit Nadelträger platziert werden können, was die Produktion eines besonders dichten Flors ermöglicht. Da nur die Elektromagnetbereiche des Stators mit Strom versorgt werden müssen, ergibt sich eine einfache Verdrahtung ohne Verschleißteile, was eine hohe Wartungsfreiheit gewährleistet. Gleichzeitig ergibt sich eine einfache Steuerbarkeit der Elektromagnetbereiche durch Ein-/Ausschalten der Stromzufuhr. Zudem können hier Anschlagelemente entfallen.
In vorteilhafter Weiterbildung vorstehender Maßnahmen kann jeder Stator von zwei Läufern flankiert sein, die jeweils diametral einander gegenüberliegende Permanentmagnetbereiche aufweisen. Diese Maßnahme ergibt in vorteilhafter Weise pro Scheibenläuferanordnung zwei Nadelträger, so daß besonders geringe, seitliche Nadelabstände und damit eine besonders hohe Flordichte erreicht werden können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend werden einige Beispiele anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Nadelbarre mit den Nadelträgern zugeordneten Außenläufer-Elektromotoren,
Fig. 2 eine perspektivische Außenansicht mehrerer hintereinander angeordneter Nadelbarren,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Nadelbarre mit den Nadelträgern zugeordneten, pneumatischen Linearmotoren,
Fig. 4 eine schematische Teilansicht der Anordnung gemäß Fig. 3 von hinten,
Fig. 5 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Nadelbarre mit in Scheibenläufer-Schrittmotoren integrierten Nadelträgern,
Fig. 6 eine schematische Ansicht eines Stators der Anordnung gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 eine schematische Ansicht eines Läufers der Anordnung gemäß Fig. 5.
Der grundsätzliche Aufbau und die Wirkungsweise von Tuftingmaschinen sind ans ich bekannt und bedürfen daher im vorliegenden Zusammenhang keiner näheren Erläuterung.
Die erfindungsgemäße Tuftingmaschine gemäß Fig. 1 und 2 enthält mehrere, über der Breite einer Gewebebahn 1, die getuftet wird, d. h. in die Florfäden 2 eingenäht werden, hintereinander angeordnete Nadelbarren 3, die jeweils mittels einer hier durch eine Hubstange 4 angedeuteten Antriebseinrichtung zur Durchführung von Stichbewegungen ihrer jeweils nach unten weisenden Nadeln 5 senkrecht zur Ebene der Gewebebahn 1 auf- und abbewegbar sind, wie durch einen Doppelpfeil angedeutet ist. Die Unterteilung der Nadelbarren über der Breite der Gewebebahn 1 ergibt leichte Einzelanordnungen.
Die Nadelbarren 3 enthalten jeweils eine Reihe von über der Breite der Gewebebahn hintereinander angeordneten Nadelträgern 6. Diese sind auf einer über der Barrenlänge durchgehenden, hier als Rundstange ausgebildeten Traverse 7 aufgenommen. Die Traverse 7 ist mit ihren Enden an seitlichen Lagerschilden 8 der zugeordneten Nadelbarre 3 befestigt und bildet dementsprechend eine feststehende Achse, auf der die Nadelträger 6 aufgereiht sind. Diese tragen jeweils mehrere, um jeweils gleiche Winkel gegeneinander versetzte, bezüglich der Traverse 7 radial abstehende Nadeln 5, von denen sich jeweils eine in der nach unten weisenden Arbeitsstellung ist. In jede Nadel ist ein zugeordneter Faden 9 eingefädelt, der von einem nicht näher dargestellten Spulengatter abgezogen wird. Hierbei kann es sich um unterschiedliche Fäden handeln, so daß durch Wechsel der jeweils zum Einsatz kommenden Nadel 5 ein Muster erzeugbar ist.
Hierzu sind die Nadelträger 6 bezüglich der Achse der Traverse 7 drehbar auf dieser gelagert. Die Nadelträger 6 besitzen dementsprechend eine von der die Traverse 7 bildenden Stange durchsetzte Nabe 10, die mit radial abstehenden Haltemuffen 11 zur Aufnahme jeweils einer Nadel 5 versehen ist. Im dargestellten Beispiel sind dementsprechend drei um jeweils 60° gegeneinander versetzte Haltemuffen 11 vorgesehen. Die Nadeln 5 sind in der jeweils zugeordneten Haltemuffe 11 unverdrehbar festlegbar, wie durch eine Klemmschraube 12 angedeutet ist.
Um die jeweils gewünschte Nadel 5 in die Arbeitsposition bringen zu können, ist jeder Nabe 10 eine Schwenkeinrichtung zugeordnet. Hierzu ist jede Nabe 10 in dem ihren Haltemuffen 11 gegenüberliegenden Umfangsbereich mit einem Zahnsegment 13 versehen, das mit einem zugeordneten Getriebeelement, hier ebenfalls in Form eines Zahnsegments 14, einer Antriebseinrichtung kämmt. Diese ist im dargestellten Beispiel nach Art eines Außenläufermotors 15 aufgebaut. Über der Länge der Nadelbarre 3 sind eine der Anzahl der nebeneinander aufgereihten Nadelträger 6 entsprechende Anzahl von Außenläufermotoren 15 vorgesehen. Es ergibt sich dementsprechend eine der Nadelträgerreihe zugeordnete Motorenreihe von nebeneinander angeordneten Außenläufermotoren 15, die in Längsrichtung der Nadelbarre 3 genauso schlank ausgebildet sind, wie die zugehörigen Nadelträger 6. Zur Aufnahme der Motorenreihe ist die Nadelbarre 3 mit einer zur den Nadelträgern 6 zugeordneten Traverse 7 parallelen Traverse 16 versehen. Auf dieser sind pro Motor jeweils ein fester, innerer Stator 17 und ein diesen umgreifender, drehbarer Läufer 18 aufgenommen. An den Umfang des äußeren Läufers 18 kann jeweils das mit dem nadelträgerseitigen Zahnsegment 13 kämmende Zahnsegment 14 angesetzt bzw. angeformt sein. Der Stator 17 ist jeweils mit einem Kranz von im Bereich seines Außenumfangs angeordneten Permanentmagneten 19 besetzt. Der Läufer 18 ist mit einem den Permanentmagnetenkranz umfassenden Kranz von Elektromagneten 20 bestückt. Diese sind über eine Schleifkontaktanordnung 21 so mit Strom versorgbar, daß eine Drehbewegung gewünschter Art erzeugt wird. Die Schleifkontakte der nebeneinander angeordneten Außenläufermotoren 15 können in einem koaxial zur Traverse 16 angeordneten Gehäusemantel 22 angeordnet sein, der nadelträgerseitig ein Eingriffsfenster für die Zahnsegmente 13 der nebeneinander angeordneten Nadelträger 6 aufweist. Die Traverse 16 und der Gehäusemantel 12 können wie die Traverse 7 an den seitlichen Lagerschilden 8 befestigt sein.
Die Schleifkontakte 21 der nebeneinander angeordneten Außenläufermotoren 15 werden mittels einer hier nicht näher dargestellten Steuereinrichtung in Abhängigkeit von dem herzustellenden Muster so angesteuert, daß die den jeweils gewünschten Faden 9 führende Nadel 5 in die nach unten gerichtete Arbeitsposition gebracht wird, so daß dieser Faden 9 beim nächsten Hub der Nadelbarre 3 durch die Gewebebahn 1 durchgeführt wird. Um eine hohe Positionsgenauigkeit der in der Arbeitsposition sich befindenden Nadel 5 zu gewährleisten, ist jeder Nadelträger 6 in der Arbeitsposition seiner Nadeln 5 mittels einer Anschlageinrichtung fixierbar.
Die Anschlageinrichtung umfaßt im dargestellten Beispiel eine Endanschlageinrichtung mit zwei den beiden äußeren Nadeln 5 zugeordneten Anschlagpositionen und eine Rasteinrichtung mit einer der mittleren Nadel 5 zugeordneten Rastposition. Zur Bildung der Endanschlageinrichtung ist die Traverse 7 pro Nadelträger 6 mit einem radial vorspringenden Stift 23 versehen, der in eine umfangsseitig nicht durchgehende Nut 24 der Nabe 10 des zugeordneten Nadelträgers 6 eingreift. In den Anschlagpositionen läuft der Stift 23 an den einander gegenüber liegenden Enden der Nut 24 an. Diese erstreckt sich im dargestellten Beispiel dementsprechend über einen dem Winkelabstand zwischen den beiden zugeordneten, äußeren Nadeln 5 entsprechenden Winkel von 120°. Zur Bildung der Rasteinrichtung ist der Läufer 18 jedes Außenläufermotors 15 mit einer umfangsseitigen Kerbe 25 versehen, in die ein jeweils zugeordneter, im Bereich des Gehäusemantels 22 angeordneter Raststift 26 einrastbar ist. Dieser kann mittels eines jeweils zugeordneten Hubmagneten 27 betätigbar sein, der mittels der oben genannten Steuereinrichtung ebenfalls in Abhängigkeit vom gewünschten Muster angesteuert wird.
Jeder Nadelbarre 3 ist eine auf der Gewebebahn 1 abrollende Walze 28 vorgeordnet, die auf an den Lagerschildern 8 schwenkbar anlenkten Laschen 29 aufgenommen sein kann. Die Walze 28, die mit ihrem Gewicht auf der Gewebebahn 1 aufliegt, fungiert als Niederhalter für die unter Umständen langen Fadendrums zwischen dem jeweils letzten Einstich und der zugeordneten Nadel 5. In manchen Fällen kann es zweckmäßig sein, die eingenähten Florfäden 2 mittels der Walze 28 auftragbaren bzw. aufschmelzbaren Klebers zu fixieren. Bei Verwendung eines auf der Rückseite der Gewebebahn 1 bereits vorhandenen Schmelzklebers kann die Walze 28 zum Aufschmelzen dieses Schmelzklebers beheizbar sein.
Zur Führung der Fäden 9 vom Spulengatter zu den Nadeln 5 können Schläuche 30 vorgesehen sein, die hier neben den Nadeln 5 enden.
Der grundsätzliche Aufbau und die grundsätzliche Wirkungsweise der Anordnung gemäß Fig. 3 und 4 bzw. 5 bis 7 stimmt mit der Anordnung gemäß Fig. 1 und 2 überein. Nachstehend wird daher in erster Linie nur auf die Unterschiede eingegangen, wobei für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen Verwendung finden.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 3 und 4 sind die Nadelträger 6 mittels eines pneumatischen Linearantriebs verschwenkbar. Dementsprechend kämmt das Zahnsegment 13 jedes Nadelträgers 6 mit einer zugeordneten Zahnstange 31, die mittels einer jeweils zugeordneten, pneumatischen Antriebseinrichtung hin- und herbewegbar ist. Hierzu ist im dargestellten Beispiel eine die jeweils zugeordnete Zahnstange 31 tragende Kolbenstange 32 vorgesehen, die an ihren beiden Enden mit in zugeordnete Zylinder eingreifenden Kolben versehen ist. Die so gebildeten, eine gemeinsame Kolbenstange 32 aufweisenden, einander gegenüberliegenden Zylinder-Kolbenaggregate 33 sind einfach wirkend ausgebildet und werden gegenläufig mit Druckluft beaufschlagt bzw. entlüftet.
Die Zylinder-Kolbenaggregate 33 können über jeweils zugeordnete Einzelschläuche 34 mit Druckenergie versorgt werden. Es wäre aber auch denkbar, für die einander gegenüberliegenden, über die Länge der zugeordneten Nadelbarre 3 sich erstreckenden Reihen von Zylinder- Kolbenaggregaten 33 jeweils eine über die Barrenlänge durchgehende, gemeinsame Versorgungsleiste 35 vorzusehen, wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist. Diese Versorgungsleisten 35 besitzen Anschlüsse für jedes zugeordnete Zylinder-Kolbenaggregat 33. Die Zylinder- Kolbenaggregate 33 sind in jedem Falle mit einem eingangsseitigen Schaltventil 36 versehen. Die Schaltventile 36 werden mittels einer nicht dargestellten Steuereinrichtung in Abhängigkeit vom gewünschten Muster angesteuert.
Die Zylinder-Kolbenaggregate 33 fungieren hier jeweils als Linearantrieb und gleichzeitig als Endanschlageinrichtung, indem die Kolben in ihrer Endlage auf einen zugeordneten Anschlag auflaufen. Es wird daher nur noch eine Rasteinrichtung zur Bewerkstelligung einer exakten Positionierung in der mittleren Arbeitsposition benötigt. Hierzu kann die Kolbenstange 32 mit einer Kerbe 25 versehen sein, in die ein vorzugsweise magnetisch betätigbarer Raststift 26 einrastbar ist, dessen Betätigungsmagnet 27 in Abhängigkeit vom herzustellenden Muster angesteuert wird.
Die auf den Nadelträgern 6 aufgenommenen Nadeln 5 können, wie bei der Ausführung gemäß Fig. 1 und 2 an ihren vorderen Enden mit Ösen zum Einfädeln des jeweils zugeordneten Fadens 9 versehen sein. Im dargestellten Beispiel sind die Nadeln 5 als Hohlnadeln ausgebildet. Hierdurch ergibt sich ein die Nadeln durchsetzender Kanal, durch den der jeweils zugeordnete Faden 9 hindurch geführt sein kann. Die zur Führung der Fäden 9 vorgesehenen Schläuche 30 können dabei bis zur jeweils zugeordneten Nadel 5 durchgehen. Die Nadeln 5 sind im dargestellten Beispiel an ihrem hinteren Ende mit einem Nippel 37 versehen, auf den der jeweils zugeordnete Schlauch 30 aufsteckbar ist, so daß sich ein bis zum vorderen Nadelende durchgehender Faden-Führungskanal ergibt. Dies erleichtert das Einfädeln. Der betreffende Faden kann dabei einfach mit Hilfe von Druckluft in den zugeordneten Führungskanal eingezogen werden. Die Nadelträger 6 sind im vorliegenden Beispiel als Speichenräder mit einer auf der Traverse 7 drehbar gelagerten Nabe 11 und einer hieran über die Speichen 38 gehaltenen Felge 39 ausgebildet. Dies erleichtert die Anbringung der Nadeln 5 und der diesen zugeordneten Nippel 37 zum Anstecken der Schläuche 30. Diese sind an einem barrenseitig vorgesehenen Halter 40 gehaltert. Im Bereich zwischen Halter 40 und dem jeweils zugeordneten Nippel 37 können die Schläuche 30 zweckmäßig als Balge ausgebildet sein, wodurch sich unzulässige Spannungen vermeiden lassen.
Die nebeneinander angeordneten Nadelträger 6 liegen, wie Fig. 4 weiter zeigt, stirnseitig aneinander an. Zur Vermeidung von Verschleiß können die Stirnseiten als Gleitflächen ausgebildet sein, beispielsweise mit Teflon beschichtet sein. Dasselbe kann für die Zahnstangen 31 gelten.
Bei der Anordnung gemäß Fig. 5 bis 7 sind die Nadelträger jeweils in nach Art eines Scheibenläufermotors aufgebaute, auf der Traverse 7 hintereinander aufgereihte Scheibenläuferanordnungen 41 integriert. Die Scheibenläuferanordnungen 41 enthalten jeweils, wie am besten aus Fig. 5 erkennbar ist, einen scheibenförmigen, gegenüber der Traverse 7 stationären Stator 42 und zwei den zugeordneten Stator 42 flankierende, drehbar gelagerte scheibenförmige Läufer 43. Der Stator 42 und die zugehörigen Läufer 43 sind jeweils auf einem gemeinsamen Lagerring 44 montiert, wodurch sich gut vormontierbare Baueinheiten ergeben. Die Lagerringe 44 sind auf der Traverse 7 drehfest fixiert, beispielsweise mit der Traverse 7 verschraubt und/oder verkeilt. Der Stator 42 ist am Lagerring 44 befestigt bzw. an diesen angeformt. Die Läufer 43 sind auf dem Lagerring 44 gelagert. Hierzu kann eine Gleit- oder Wälzlagerung vorgesehen sein.
Die durch Scheiben aus nicht magnetischem bzw. magnetischem Material, wie Alublech etc., gebildeten Läufer 43 fungieren hier als Nadelträger, die an ihrem Umfang mehrere, im dargestellten Beispiel ebenfalls drei, um einen gleichen Winkel gegeneinander versetzte, radial abstehende Nadeln 5 tragen, von denen sich jeweils eine in der nach unten weisenden Arbeitsstellung befindet. Der seitliche Abstand der Nadeln 5 ist über der ganzen Barrenlänge gleich. Um dies zu bewerkstelligen können die Läufer 43 in dem ihren Nadeln 5 zugeordneten Segment mit die Nadeln 5 tragenden, einander zugewandten, gleichen oder unterschiedlichen Kröpfungen 45 versehen sein. In jede Nadel 5 ist ein zugeordneter Faden einfädelbar. Die Nadeln 5 sind im dargestellten Beispiel hierzu an ihrem vorderen Ende mit einem Einfädelloch versehen.
Die Läufer 43 sind jeweils mit einem knopfförmigen Permanentmagneten 46 versehen, der in eine zugeordnete, statorseitig offene Ausnehmung 47 der den betreffenden Läufer 43 bildenden Scheibe eingelassen ist. Die knopfförmigen Permanentmagneten 47 bilden eine punktuelle, d. h. die Achse nicht umfassende Permanentmagnetanordnung auf dem jeweils zugeordneten Läufer 43. Die Permanentmagneten 47 der beiden, einem Stator 42 zugeordneten Läufer 43 sind, wie aus Fig. 5 entnehmbar ist, um 180° gegeneinander versetzt angeordnet. Im dargestellten Beispiel befindet sich der Permanentmagnet 47 des linken Läufers in der unteren Läuferhälfte, wie in Fig. 6 mit durchgehenden Linien angedeutet ist, und der des rechten Läufers in der oberen Läuferhälfte, wie in Fig. 6 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist.
In die jeweils einen Stator 42 bildende, vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Scheibe sind den beiden flankierenden Läufern 43 zugeordnete Ankerwicklungen 48 eingelassen bzw. eingeformt. Die Ankerwicklungen 48 sind, wie aus Fig. 7 erkennbar ist, über zugeordnete Leitungen 49 mit Strom versorgbar und fungieren bei Strombeaufschlagung als Elektromagnete, durch die der jeweils zugewandte, läuferseitige Permanentmagnet 46 anziehbar ist, wodurch ein Drehschritt des betreffenden Läufers 43 bewerkstelligt werden kann. Die Statoren 42 besitzen für jeden der beiden zugeordneten Läufer 43 eine der Anzahl der Nadeln 5 jedes Läufers 43 entsprechende Anzahl von Ankerwicklungen 48. Im dargestellten Beispiel sind dementsprechend pro Läufer 43 drei Ankerwicklungen 48 vorgesehen. Insgesamt ergeben sich somit auf jedem Stator 42 sechs Ankerwicklungen 48, die entsprechend der Anordnung der läuferseitigen Permanentmagneten 46 in der oberen bzw. unteren Läuferhälfte jeweils zur Hälfte im Bereich der oberen Statorhälfte und der unteren Statorhälfte angeordnet sind.
Da die Permanentmagneten 46 der Rücken an Rücken angeordneten Läufer 43 einander benachbarter Scheibenläuferanordnungen 41, wie Fig. 5 anschaulich zeigt, jeweils um 180° gegeneinander versetzt sind, ergibt sich in Form der jeweils nicht mit einem Permanentmagneten besetzten Läuferhälfte eine Abschirmung des zugeordneten Stators 42 gegenüber dem Permanentmagneten 46 des jeweils benachbarten Läufers 43. So schirmt beispielsweise die untere Läuferhälfte des rechten Läufers 43 der einen Scheibenläuferanordnung 41 die untere Hälfte des zugehörigen Stators 42 bzw. die hierauf angeordneten Ankerwicklungen 48 gegenüber dem Permanentmagneten 46 des linken Läufers 43 der jeweils benachbarten Scheibenläuferanordnung 41 ab. Im Bereich der oberen Hälften ergeben sich genau umgekehrte Verhältnisse. Hierdurch ist sichergestellt, daß sich keine gegenseitigen Störungen ergeben können.
Die Ankerwicklungen 48 sind, wie Fig. 7 anschaulich zeigt, auf einem zur Achse der Traverse 7 konzentrischen Teilkreis angeordnet. Der Achsabstand der Zentren der Ankerwicklungen 48 entspricht in etwa dem Achsabstand der Zentren der läuferseitigen Permanentmagnete 46. Die Konfiguration der Ankerwicklungen 48 ist an die knopfförmige Konfiguration der Permanentmagnete 46 angepaßt. Der Winkelabstand der jeweils zusammengehörenden drei oberen bzw. drei unteren Ankerwicklungen 48 entspricht dem Winkelabstand der Nadeln 5 des zugeordneten Läufers 43. Jeder Nadel 5 ist somit eine Ankerwicklung 48 zugeordnet. Wenn der Permanentmagnet 46 eines Läufers 43 auf eine der zugeordneten, statorseitigen Ankerwicklungen 48 ausgerichtet ist, befindet sich die dieser Ankerwicklung 48 jeweils zugeordnete Nadel 5 in der Arbeitsstellung. Anschläge sind hierbei nicht erforderlich, könnten aber ohne weiteres, ähnlich wie aus Fig. 1 entnehmbar, vorgesehen sein.
Die Ankerwicklungen 48 sind, wie schon erwähnt, durch die in Fig. 7 gezeigten Leitungen 49 mit Strom beaufschlagbar. Diese Beaufschlagung erfolgt so, daß jeweils nur eine Ankerwicklung 48 der hier jeweils drei einem Läufer 43 zugeordneten Ankerwicklungen 48 mit Strom beaufschlagt wird und die anderen beiden nicht. Die jeweils mit Strom beaufschlagte Ankerwicklung 48 zieht den Permanentmagneten 46 des zugeordneten Läufers 43 an, womit die dem jeweils mit Strom beaufschlagten Permanentmagneten 48 zugeordnete Nadel 5 in die Arbeitsstellung kommt. Zur Steuerung der Strombeaufschlagung der Permanentmagneten 48 ist eine Steuereinrichtung 50 vorgesehen. Diese kann als Programmsteuereinrichtung - ausgebildet sein, die für jeden Hub der Nadelbarre einprogrammierte Daten in entsprechende Schaltsignale für sämtliche Ankerwicklungen 48 dieser Nadelbarre umsetzt.
Die einander benachbarten Scheibenläuferanordnungen 41 sind praktisch abstandsfrei hintereinander angeordnet, so daß die einander zugewandten Läufer 43 benachbarter Scheibenläuferanordnungen 41 mit den einander zugewandten Flächen aneinander anliegen. Ebenso können die Läufer 43 jeder Scheibenläuferanordnung 41 am jeweils zugeordneten Stator 42 anliegen. Zur Vermeidung von Verschleiß sind die aneinander anliegenden Oberflächen als Gleitflächen ausgebildet. Hierzu kann eine Teflon-Beschichtung der Seitenflanken der Statoren 42 und/oder Läufer 43 vorgesehen sein.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware mit wenigstens einer quer zur Transportrichtung einer Gewebebahn (1) sich erstreckenden, senkrecht zur Bahnebene verlaufende Stichbewegungen ausführenden Nadelbarre (3), die eine über ihre Länge durchgehende Traverse (7) enthält, auf der mehrere, drehbar angeordnete Nadelträger (6) aufgereiht sind, die jeweils mehrere, radial abstehende, jeweils einen zugeordneten Faden (9) führende Nadeln (5) tragen und mittels einer zugeordneten Schwenkeinrichtung in die ihren Nadeln (5) jeweils zugeordneten Stichstellungen bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die jedem Nadelträger (6) jeweils zugeordnete Schwenkeinrichtung ein mittels einer zugeordneten Antriebseinrichtung (15, 33) betätigbares, mit einem nadelträgerseitig vorgesehenen Segment (13) kämmendes Getriebeelement (14, 31) aufweist, und daß jeder Nadelträger (6) mittels einer Anschlageinrichtung (23, 24; 25, 26) in den Stichstellungen seiner Nadeln (5) fixierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebeelement (14) als am Läufer (18) eines Außenläufermotors (15) angebrachtes Segment ausgebildet ist, der einen auf einem zur Traverse (7) parallelen Träger (16) aufgenommenen, mit Permanentmagneten (19) versehenen Stator (17) und den diesen umfassenden Läufer (18) aufweist, der mit über Schleifkontakt (21) mit Strom versorgbaren Elektromagneten (20) versehen ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebeelement (31) als mit einem Linearantrieb verbundene Zahnstange ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb pro Zahnstange zwei einander gegenüberliegende, einfachwirkende Zylinder- Kolbenaggregate (33) enthält.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die einander benachbarten Zylinder- Kolbenaggregate (33) benachbarter Nadelträger (6) über zugeordnete Ventile (36) an einer über die ganze Barrenlänge durchgehenden Verteilerkammer (35) für Druckmittel anschließbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlageinrichtung eine Endanschlageinrichtung (23, 24) mit zwei einander gegenüberliegenden Anschlagpositionen und eine Rasteinrichtung mit wenigstens einem mittels einer elektrischen Betätigungseinrichtung (27) betätigbaren Raststift (26) aufweist, der in eine mittlere Kerbe (25) einrastbar ist.
7. Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware mit wenigstens einer quer zur Transportrichtung einer Gewebebahn (1) sich erstreckenden, senkrecht zur Bahnebene verlaufende Stichbewegungen ausführenden Nadelbarre (3), die eine über ihre Länge durchgehende Traverse (7) enthält, auf der mehrere, drehbar angeordnete Nadelträger aufgereiht sind, die jeweils mehrere, radial abstehende, jeweils einen zugeordneten Faden (9) führende Nadeln (5) tragen und mittels einer zugeordneten Schwenkeinrichtung in die ihren Nadeln (5) jeweils zugeordneten Stichstellungen bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadelträger als Läufer von auf der Traverse (7) hintereinander angeordneten, jeweils einen gegenüber der Traverse (7) stationären, scheibenförmigen Stator (42) und wenigstens einen diesem benachbarten, drehbar gelagerten, scheibenförmigen Läufer (43) aufweisenden, nach Art eines Scheibenläufermotors aufgebauten Scheibenläuferanordnungen (41) ausgebildet sind, deren Statoren (42) für jeden zugeordneten Läufer (43), der jeweils einen punktuell platzierten Permanentmagnetbereich (46) aufweist, eine der Anzahl der Nadeln (5) des Läufers (43) entsprechende Anzahl von mittels einer Steuereinrichtung (50) steuerbaren, punktuell platzierten Elektromagnetbereichen (48) enthält, deren Winkelabstand dem Winkelabstand der Nadeln (5) des zugeordneten Läufers (43) entspricht und die hinsichtlich ihres Achsabstands und ihrer Konfiguration auf den Permanentmagnetbereich (46) des zugeordneten Läufers (43) abgestimmt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stator (42) von zwei als Nadelträger ausgebildeten Läufern (43) flankiert ist, die jeweils diametral einander gegenüberliegende Permanentmagnetbereiche (46) aufweisen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeln (5) als Hohlnadeln ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Fäden (9) jeweils ein Schlauch (30) vorgesehen ist, der bei Verwendung von Hohlnadeln jeweils mit dem hinteren Nadelende verbindbar ist.
DE19516495A 1994-05-24 1995-05-05 Vorrichtung zur Herstellung gemusterter Tuftingware Withdrawn DE19516495A1 (de)

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