DE19515081A1 - Kippstützen-Raster-System - Google Patents
Kippstützen-Raster-SystemInfo
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- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63C—LAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
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Landscapes
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ver
hinderung des Kippens von Schiffen in Slip-, Lift- und
Dockanlagen aus ihren Gleichgewichts lagen sowie eine Vor
richtung zur Durchführung desselben.
Um Schiffe aus dem Wasser auf das Trockene zu bekommen,
sind u. a. Trockendocks, Schwimmdocks, Liftanlagen, Slip
anlagen und Krane bekannt.
Darüber hinaus wird auch noch die Möglichkeit genutzt,
z. B. Fischkutter mit ablaufendem Wasser (Ebbe) auf eine
Sandbank "trocken fallen zu lassen".
Bei dem Vorgang des Trockensetzens wirkt das Schiffsge
wicht im Gewichtsschwerpunkt immer stärker auf die Kiel
bahn. Da bedingt durch z. B. eine (Rest)-Ladung kein Schiff
gewichtssymmetrisch ist, beginnt es zu kippen, wenn das
Kippmoment größer als das Standmoment ist.
Damit bei den obengenannten Anlagen zum Trockensetzen ei
nes Schiffes ein Kippen ausgeschlossen wird, werden übli
cherweise außermittig, in möglichst großem Abstand zum
Schiffskörperschwerpunkt der Form angepaßte, starr gebau
te, mechanisch bewegliche, elektrohydraulisch gefahrene
Gegenlager angeordnet. Diese Art der Verhinderung des Kip
pens eines Schiffes ist jedoch mit einem großem Geräte- sowie
Personalaufwand und damit mit hohen Kosten verbun
den.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gat
tungsgemäßes Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit denen ein Kip
pen eines Schiffes in Slip-, Lift- und Dockanlagen aus
ihren Gleichgewichts lagen mit einem geringen Geräte- sowie
Personalaufwand und damit kostengünstig verhindert werden
kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß vor
dem Einbringen des Schiffes in die Slip-, Lift- oder Dock
anlage mindestens ein längliches Element zum seitlichen
Stützen des Schiffes im wesentlichen senkrecht zu dem An
lagenboden angeordnet wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß bei mindestens einem
Stützelement auf der zum Schiff zeigenden Seite ein Zwi
schenelement angeordnet wird.
Weiterhin kann dabei vorgesehen sein, daß das Zwischenele
ment vor dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
Andererseits kann auch vorgesehen sein, daß das Zwischen
element nach dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
Alternativ dazu kann noch vorgesehen sein, daß das Zwi
schenelement während des Einbringens des Schiffes angeord
net wird.
Ferner kann vorgesehen sein, daß das/die Zwischenele
ment(e) ein Fender ist/sind.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann
vorgesehen sein, daß das/die Stützelement(e) mit seinem/ihren
unteren Ende(n) lösbar in dem Anlagenboden gehaltert
wird/werden.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die lösbare Halterung her
gestellt wird, indem das/die untere(n) Ende(n) des Stüt
zelements/der Stützelemente in einer Aufnahme/Aufnahmen
eines im Bereich des Anlagenbodens befindlichen Rasters
eingesetzt wird/werden.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, daß das/die Stützelement(e) mit sei
nem/ihren unteren Ende(n) fest an dem Anlagenboden befe
stigt wird/werden.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Befestigung durch An
schweißen des Stützelements/der Stützelemente vorgenommen
wird.
Günstigerweise wird/werden das/die Stützelement(e) derart
angeordnet, daß es/sie das nachfolgend eingebrachte Schiff
auf einer einzigen Seite stützt/stützen.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente auf der
Seite über die gesamte Schiffslänge angeordnet werden.
Weiterhin kann dabei vorgesehen sein, daß die Stützelemen
te in Längsrichtung des Schiffs äquidistant angeordnet
werden.
Günstigerweise entspricht der Abstand zwischen zwei be
nachbarten, auf derselben Seite befindlichen Stützelemen
ten der halben Schiffslänge.
Vorzugsweise sind die Stützelemente derart angeordnet, daß
sie das nachfolgend eingebrachte Schiff auf beiden Seiten
stützen.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente zu
mindest auf einer Schiffsseite über die gesamte Schiffs
länge angeordnet werden.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente zumin
dest auf einer Schiffsseite in Längsrichtung des Schiffes
äquidistant angeordnet werden.
Ferner entspricht in einer besonderen Ausführungsform der
Abstand zwischen zwei benachbarten, auf derselben Seite
befindlichen Stützelementen der halben Schiffslänge (L).
Vorzugsweise sind die Stützelemente derart angeordnet, daß
sie das nachfolgen eingebrachte Schiff auf beiden Seiten
stützen.
Des weiteren kann vorgesehen sein, daß mindestens zwei
Stützelemente auf gegenüberliegenden Schiffseiten derart
angeordnet werden, daß zwischen ihnen Spiegelsymmetrie
bezüglich der Schiffslängsachse besteht.
Vorzugsweise werden die Stützelemente derart angeordnet,
daß die für das Einbringen des Schiffes nutzbare Breiten
im wesentlichen der Schiffsbreite plus einer Manövrier
breite entspricht.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente zum
Abstützen von mehreren nachfolgend hinteranderliegend ein
gebrachten Schiffen angeordnet werden.
Außerdem kann vorgesehen sein, daß das/die nachfolgend
eingebrachte(n) Schiff(e) auf seinen/ihre Kiel(e) gelegt
wird/werden.
In einer besonderen Ausführungsform kann vorgesehen sein,
daß das/die nachfolgend eingebrachte(n) Schiff(e) an sei
nem/ihrem Bug und Heck aufgehängt wird/werden.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorgese
hen sein, daß mindestens ein zusätzliches längliches Ele
ment zum Stützen des Schiffes im wesentlichen horizontal
zum Anlagenboden und im wesentlichen senkrecht zur Längs
achse des Schiffes angeordnet wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstüt
zelement vor dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu
satzstützelement während des Einbringens des Schiffes an
geordnet wird.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann
vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstützelement
mechanisch gesteuert ausgefahren wird.
Andererseits kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu
satzstützelement elektronisch gesteuert ausgefahren wird.
Weiterhin kann auch vorgesehen sein, daß mindestens ein
Zusatzstützelement hydraulisch gesteuert ausgefahren wird.
Auch kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstüt
zelement elektrohydraulisch gesteuert ausgefahren wird.
Diese Aufgabe wird zudem bei einer Vorrichtung der ein
gangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Vorrichtung
mindestens ein längliches, auf dem Anlagenboden im wesent
lichen senkrecht aufstellbares und damit verbindbares Ele
ment zum seitlichen Stützen des Schiffes umfaßt.
Vorzugsweise umfaßt die Vorrichtung mindestens ein zwi
schen dem Schiff und einem Stützelement anordbares Zwi
schenelement.
Dabei kann vorgesehen sein, daß das/die Zwischenelement(e)
ein Fender ist/sind.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Verbindung zwi
schen dem jeweiligen Stützelement und dem Anlagenboden
lösbar ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Verbindung über ein im
Bereich des Anlagenbodens befindliches Raster mit Aufnah
men, in die das jeweilige untere Ende des Stützelements
einsetzbar ist, besteht.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann
vorgesehen sein, daß das Raster Bestandteil des Anlagenbo
dens ist.
Andererseits kann noch vorgesehen sein, daß das Raster auf
dem Anlagenboden aufliegt.
Weiterhin kann auch vorgesehen sein, daß das Raster in
einem Schieber integriert ist.
Günstigerweise erstreckt sich das Raster mindestens über
die Breite des in die Anlage einzubringenden Schiffes.
Des weiteren erstreckt sich das Raster günstigerweise min
destens über die Länge des in die Anlage einzubringenden
Schiffes.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorgese
hen sein, daß die Verbindung zwischen dem jeweiligen Stüt
zelement und dem Anlagenboden fest ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Verbindung eine
Schweißverbindung ist.
Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtung
mindestens eine Aufhängeinrichtung für jeweils den
Schiffsbug und das Schiffsheck aufweist.
Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorge
sehen sein, daß die Vorrichtung mindestens ein im wesent
lichen horizontal zum Anlagenboden und im wesentlichen
senkrecht zur Längsachse des Schiffes anordbares zusätzli
ches längliches Element zum Stützen des Schiffes umfaßt.
Dabei kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatz
stützelement mechanisch gesteuert ausfahrbar ist.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu
satzstützelement elektronisch gesteuert ausfahrbar ist.
Andererseits kann auch vorgesehen sein, daß mindestens ein
Zusatzstützelement hydraulisch gesteuert ausfahrbar ist.
Ferner kann auch vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu
satzstützelement elektrohydraulisch gesteuert ausfahrbar
ist.
Vorzugsweise ist/sind das/die Stützelement(e) aus Stahl.
Dabei kann vorgesehen sein, daß das/die Stützelement(e)
ein Rohr umfaßt/umfassen.
Günstigerweise ist/sind das/die Rohr(e) dickwandig.
Schließlich kann vorgesehen sein, daß das Raster aus Stahl
ist.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde,
daß mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sowie der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung der Geräte- und Personalaufwand
und somit die Kosten für das Trockensetzen auf bis zu etwa
ein Zehntel der ursprünglichen Kosten reduziert werden
können.
Bei der vorliegenden Erfindung sind keine teuren Gegenla
ger mit komplexen Einstell- und Verfahrsteuerungen sowie
Dockpläne bzw. Linienrisse mehr notwendig. Der komplette
Trockensetzvorgang kann von ein bis zwei Mitarbeitern an
stelle von vorher bis zu zehn durchgeführt werden, da kei
ne Gegenlager auf- und abgebaut werden müssen sowie eine
Schlepper- und Lotsenhilfe nahezu überflüssig wird, weil
an den aus dem Wasser ragenden Stützelementen unmittelbar
ersichtlich ist, ob das einzubringende Schiff zwischen die
Stützelemente paßt.
Darüber hinaus können unabhängig von der jeweiligen
Schiffsform Stützelemente für mehrere Schiffsbreiten ge
stellt werden, insbesondere dann, wenn die Reihenfolge der
Schiffe bekannt ist.
Weiterhin können bei einer Slip-Anlage mehrere kleinere
Schiffe hintereinanderliegend gleichzeitig geslipt werden.
Ferner werden aufgrund der einfachen Vorrichtung sämtliche
Arbeiten am Boden, wie z. B. Waschen, Strahlen, Konservie
ren und Reinigen des Arbeitsplatzes erleichtert sowie muß
keine Rücksicht auf Seesiebe, Leckschrauben und Zinkschutz
genommen werden.
Des weiteren reduzieren sich auch die Instandhaltungsko
sten.
Schließlich ist zu erwähnen, daß aufgrund der vorliegenden
Erfindung eine größere Unabhängigkeit von Hafenwasserstän
den erzielt und ein Umkippen von Pallungen (Kiel- und Ge
genlager) aller Art durch einen Schlepper-Schraubenstrahl
ausgeschlossen wird. Darüber hinaus ist auch zu betonen,
daß aufgrund der geringen Anzahl von zu hantierenden Gerä
tekomponenten und der geringen Anzahl von Ärbeitern das
Systemrisiko gegen Null geht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus den Ansprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung,
in der ein Ausführungsbeispiel anhand der schematichen
Zeichnungen im einzelnen erläutert ist. Dabei zeigt:
Fig. 1 die wesentlichen Phasen des erfindungsgemäßen Ver
fahrens;
Fig. 2 ein in der Phase III von Fig. 1 befindliches
Schiff in einer Aufsicht; und
Fig. 3 ein in der Phase III von Fig. 1, aber in einer
zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor
richtung befindliches Schiff.
Fig. 1 zeigt die wesentlichen Phasen (I bis IV) beim Troc
kensetzen eines Schiffes 10 mittels einer Schwimmdockanla
ge 12, die im Schnitt gezeigt ist. Im vorliegenden Bei
spiel umfaßt die Vorrichtung zur Verhinderung des Kippens
von Schiffen aus ihren Gleichgewichtslagen längliche, ver
tikal zu dem Anlagenboden 14 angeordnete Stützelemente 16
aus Stahl. Die Stützelemente 16 sind in Aufnahmen 17 eines
in dem Anlagenboden 14 integrierten Rasters, das der Über
sichtlichkeit halber weggelassen ist, lösbar eingesetzt.
Wenn die Tanks des Schwimmdocks 12 mit Wasser gefüllt wer
den, sinkt das Schwimmdock 12 ab. Lediglich die Seitenwän
de 18 des Schwimmdocks sowie die oberen Enden der Stütze
lemente 16 ragen aus dem Wasser hervor (Phase II). Dies
reicht aber für einen Schiffsführer aus, um das Schiff 10
sicher zwischen die Stützelemente 16 einzubringen.
In der Phase III werden Fender auf beiden Schiffsseiten
zwischen dem Schiff 10 und den Stützelementen 16 positio
niert.
Anschließend werden in einer Phase IV das Schwimmdock 12
zusammen mit dem Schiff 10 hochgepumpt. Es liegt mit sei
nem Kiel auf einem Kiellager 22 und wird seitlich von den
Stützelementen 16 gestützt. Das Schiff 10 ist nun trocken
gesetzt und kann gut zugänglich repariert werden.
In Fig. 2 ist die Schwimmdockanlage 12 mit dem eingebrach
ten Schiff 10 in der Phase III in Aufsicht gezeigt. Das
Schiff 10 wird auf beiden Seiten von jeweils zwei Stütze
lementen 16 abgestützt. Die Stützelemente 16 sind in Ra
sterbereichen 15 in einem Abstand angeordnet, der der hal
ben Schiffslänge L entspricht. Zwischen dem jeweiligen
Stützelement 16 sind dem Schiff 10 befindet sich ein Fender
20. Da bereits die Stützelemente 16 so nah wie möglich an
dem Schiff angeordnet werden, ist die resultierende Kipp
kraft durch die Fender 20 somit näherungsweise gleich Null
und wird folglich eine geringe Beanspruchung der Stütz
elemente 16 und angekoppelten Komponenten erzielt.
Fig. 3 zeigt das Schiff 10 in derselben Phase III, jedoch
in einer modifizierten Ausführungsform der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung. Neben den bereits bekannten Stützelemen
ten 16 und Fendern 20 weist die Vorrichtung Zusatzstütze
lemente 24 auf, die nahezu rechtwinklig zu den Seitenwän
den 18 stehend befestigt und horizontal in Richtung auf
das Schiff 10 hydraulisch längenverfahrbar sind bzw. ver
fahrbar sein können. Diese Zusatzstützelemente 24 sind
insbesondere bei Schiffen mit einem Gesamtgewicht von mehr
als 1000 t vorteilhaft, indem sie ein Zentrieren des
Schiffes 10 in der Dockanlage erleichtern und eine besser
an die Schiffsform angepaßte und stärkere Abstützung er
möglichen.
Bei Schiffen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 50 t
ist es vorzuziehen, das Schiff nicht auf den Kiel zu le
gen, sondern am Bug und Heck aufzuhängen sowie seitlich
abzustützen.
Die in der vorangehenden Beschreibung, in der Zeichnung
sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung
können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen
für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiede
nen Ausführungsformen wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
10 Schiff
12 Schwimmdockanlage
14 Anlagenboden
15 Raster
16 Stützelemente
17 Aufnahme
18 Seitenwand
20 Fender
22 Kiellager
24 Zusatzstützelemente
12 Schwimmdockanlage
14 Anlagenboden
15 Raster
16 Stützelemente
17 Aufnahme
18 Seitenwand
20 Fender
22 Kiellager
24 Zusatzstützelemente
Claims (52)
1. Verfahren zur Verhinderung des Kippens von Schiffen in
Slip-, Lift- und Dockanlagen aus ihren Gleichgewichtsla
gen, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einbringen des
Schiffes in die Slip-, Lift- oder Dockanlage mindestens
ein längliches Element zum seitlichen Stützen des Schiffes
im wesentlichen senkrecht zu dem Anlagenboden angeordnet
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
bei mindestens einem Stützelement auf der zum Schiff zei
genden Seite ein Zwischenelement angeordnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenelement vor dem Einbringen des Schiffes ange
ordnet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenelement nach dem Einbringen des Schiffes ange
ordnet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenelement während des Einbringens des Schiffes
angeordnet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das/die Zwischenelement(e) ein Fender
ist/sind.
7. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) mit
seinem/ihren unteren Ende(n) lösbar in dem Anlagenboden
gehaltert wird/werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die lösbare Halterung hergestellt wird, indem das/die un
tere(n) Ende(n) des Stützelements/der Stützelemente in
einer Aufnahme/Aufnahmen eines Rasters eingesetzt wird/werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) mit seinem/ihren
unteren Ende(n) fest an dem Anlagenboden befestigt
wird/werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigung durch Anschweißen des Stützelements/der
Stützelemente vorgenommen wird.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) derart
angeordnet wird/werden, daß es/sie das nachfolgend einge
brachte Schiff auf einer einzigen Seite stützt/stützen.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützelemente auf der Seite über die gesamte
Schiffslänge angeordnet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützelemente in Längsrichtung des
Schiffes äquidistant angeordnet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen zwei benachbarten Stützelementen
der halben Schiffslänge (L) entspricht.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützelemente derart angeordnet
werden, daß sie das nachfolgend eingebrachte Schiff auf
beiden Seiten stützen.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützelemente zumindest auf einer Schiffsseite
über die gesamte Schiffslänge angeordnet werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützelemente zumindest auf einer
Schiffsseite in Längsrichtung des Schiffes äquidistant
angeordnet werden.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen zwei benachbarten auf derselben
Seite befindlichen Stützelementen der halben Schiffslänge
(L) entspricht.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei Stützelemente auf ge
genüberliegenden Schiffsseiten derart angeordnet werden,
daß zwischen ihnen Spiegelsymmetrie bzgl. der Schiffs
längsachse besteht.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützelemente derart angeordnet
werden, daß die für das Einbringen des Schiffes nutzbare
Breite im wesentlichen der Schiffsbreite plus einer Ma
növrierbreite entspricht.
21. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß Stützelemente zum Abstüt
zen von mehreren nachfolgend hintereinanderliegend einge
brachten Schiffen angeordnet werden.
22. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß das/die nachfolgend ein
gebrachte(n) Schiff(e) auf seinen/ihre Kiel(e) gelegt
wird/werden.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das/die nachfolgend eingebrachte(n)
Schiff(e) an seinem/ihren Bug und Heck aufgehängt wird/
werden.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein zusätzliches längliches
Element zum Stützen des Schiffes im wesentlichen horizon
tal zum Anlagenboden und im wesentlichen senkrecht zur
Längsachse des Schiffes angeordnet wird.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Zusatzstützelement vor dem Einbringen
des Schiffes angeordnet wird.
26. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Zusatzstützelement während des Einbrin
gens des Schiffes angeordnet wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement me
chanisch gesteuert ausgefahren wird.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement
elektronisch gesteuert ausgefahren wird.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement hy
draulisch gesteuert ausgefahren wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement
elektrohydraulisch gesteuert ausgefahren wird.
31. Vorrichtung zur Verhinderung des Kippens von Schiffen
in Slip-, Lift- und Dockanlagen aus ihren Gleichgewichts
lagen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung minde
stens ein längliches, auf dem Anlagenboden (14) im wesent
lichen senkrecht aufstellbares und damit verbindbares Ele
ment (16) zum seitlichen Stützen des Schiffes (10) umfaßt.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung mindestens ein zwischen dem Schiff
(10) und einem Stützelement (16) anordbares Zwischenele
ment (24) umfaßt.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
daß das/die Zwischenelement(e) (20) ein Fender ist/sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, da
durch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem je
weiligen Stützelement (16) und dem Anlagenboden (14) lös
bar ist.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung über ein Raster (15) mit Aufnahmen
(17), in die das jeweilige untere Ende des Stützelements
(16) einsetzbar ist, besteht.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß das Raster (15) Bestandteil des Anlagenbodens (14)
ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß das Raster (15) auf dem Anlagenboden (14) aufliegt.
38. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß das Raster (15) in einem Schieber integriert ist.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 38, da
durch gekennzeichnet, daß sich das Raster (15) mindestens
über die Breite des in die Anlage einzubringenden Schiffes
(10) erstreckt.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 39, da
durch gekennzeichnet, daß das Raster (15) sich mindestens
über die Länge des in die Anlage einzubringenden Schiffes
(10) erstreckt.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, da
durch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem je
weiligen Stützelement (16) und dem Anlagenboden (14) fest
ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung eine Schweißverbindung ist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 42, da
durch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens eine
Aufhängeinrichtung für jeweils den Schiffsbug und das
Schiffsheck aufweist.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 43, da
durch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens ein
im wesentlichen horizontal zum Anlagenboden (14) und im
wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Schiffes (10)
anordbares zusätzliches längliches Element (24) zum Stüt
zen des Schiffes umfaßt.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) mechanisch ge
steuert ausfahrbar ist.
46. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) elektronisch
gesteuert ausfahrbar ist.
47. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) hydraulisch
gesteuert ausfahrbar ist.
48. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) elektrohy
draulisch gesteuert ausfahrbar ist.
49. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) (16)
aus Stahl ist/sind.
50. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) (16)
ein Rohr umfaßt/umfassen.
51. Vorrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet,
daß das/die Rohr(e) dickwandig ist/sind.
52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 51, dadurch
gekennzeichnet, daß das Raster (15) aus Stahl ist.
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|---|---|---|---|
| DE19515081A Withdrawn DE19515081A1 (de) | 1995-02-06 | 1995-04-25 | Kippstützen-Raster-System |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19515081A1 (de) |
Citations (12)
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1995
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Patent Citations (12)
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Non-Patent Citations (3)
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