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DE19515081A1 - Kippstützen-Raster-System - Google Patents

Kippstützen-Raster-System

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Publication number
DE19515081A1
DE19515081A1 DE19515081A DE19515081A DE19515081A1 DE 19515081 A1 DE19515081 A1 DE 19515081A1 DE 19515081 A DE19515081 A DE 19515081A DE 19515081 A DE19515081 A DE 19515081A DE 19515081 A1 DE19515081 A1 DE 19515081A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ship
support element
support
support elements
grid
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19515081A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernhard Dipl Ing Speer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE19515081A1 publication Critical patent/DE19515081A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C5/00Equipment usable both on slipways and in dry docks
    • B63C5/02Stagings; Scaffolding; Shores or struts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Jib Cranes (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ver­ hinderung des Kippens von Schiffen in Slip-, Lift- und Dockanlagen aus ihren Gleichgewichts lagen sowie eine Vor­ richtung zur Durchführung desselben.
Um Schiffe aus dem Wasser auf das Trockene zu bekommen, sind u. a. Trockendocks, Schwimmdocks, Liftanlagen, Slip­ anlagen und Krane bekannt.
Darüber hinaus wird auch noch die Möglichkeit genutzt, z. B. Fischkutter mit ablaufendem Wasser (Ebbe) auf eine Sandbank "trocken fallen zu lassen".
Bei dem Vorgang des Trockensetzens wirkt das Schiffsge­ wicht im Gewichtsschwerpunkt immer stärker auf die Kiel­ bahn. Da bedingt durch z. B. eine (Rest)-Ladung kein Schiff gewichtssymmetrisch ist, beginnt es zu kippen, wenn das Kippmoment größer als das Standmoment ist.
Damit bei den obengenannten Anlagen zum Trockensetzen ei­ nes Schiffes ein Kippen ausgeschlossen wird, werden übli­ cherweise außermittig, in möglichst großem Abstand zum Schiffskörperschwerpunkt der Form angepaßte, starr gebau­ te, mechanisch bewegliche, elektrohydraulisch gefahrene Gegenlager angeordnet. Diese Art der Verhinderung des Kip­ pens eines Schiffes ist jedoch mit einem großem Geräte- sowie Personalaufwand und damit mit hohen Kosten verbun­ den.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gat­ tungsgemäßes Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit denen ein Kip­ pen eines Schiffes in Slip-, Lift- und Dockanlagen aus ihren Gleichgewichts lagen mit einem geringen Geräte- sowie Personalaufwand und damit kostengünstig verhindert werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß vor dem Einbringen des Schiffes in die Slip-, Lift- oder Dock­ anlage mindestens ein längliches Element zum seitlichen Stützen des Schiffes im wesentlichen senkrecht zu dem An­ lagenboden angeordnet wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß bei mindestens einem Stützelement auf der zum Schiff zeigenden Seite ein Zwi­ schenelement angeordnet wird.
Weiterhin kann dabei vorgesehen sein, daß das Zwischenele­ ment vor dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
Andererseits kann auch vorgesehen sein, daß das Zwischen­ element nach dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
Alternativ dazu kann noch vorgesehen sein, daß das Zwi­ schenelement während des Einbringens des Schiffes angeord­ net wird.
Ferner kann vorgesehen sein, daß das/die Zwischenele­ ment(e) ein Fender ist/sind.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das/die Stützelement(e) mit seinem/ihren unteren Ende(n) lösbar in dem Anlagenboden gehaltert wird/werden.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die lösbare Halterung her­ gestellt wird, indem das/die untere(n) Ende(n) des Stüt­ zelements/der Stützelemente in einer Aufnahme/Aufnahmen eines im Bereich des Anlagenbodens befindlichen Rasters eingesetzt wird/werden.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das/die Stützelement(e) mit sei­ nem/ihren unteren Ende(n) fest an dem Anlagenboden befe­ stigt wird/werden.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Befestigung durch An­ schweißen des Stützelements/der Stützelemente vorgenommen wird.
Günstigerweise wird/werden das/die Stützelement(e) derart angeordnet, daß es/sie das nachfolgend eingebrachte Schiff auf einer einzigen Seite stützt/stützen.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente auf der Seite über die gesamte Schiffslänge angeordnet werden.
Weiterhin kann dabei vorgesehen sein, daß die Stützelemen­ te in Längsrichtung des Schiffs äquidistant angeordnet werden.
Günstigerweise entspricht der Abstand zwischen zwei be­ nachbarten, auf derselben Seite befindlichen Stützelemen­ ten der halben Schiffslänge.
Vorzugsweise sind die Stützelemente derart angeordnet, daß sie das nachfolgend eingebrachte Schiff auf beiden Seiten stützen.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente zu­ mindest auf einer Schiffsseite über die gesamte Schiffs­ länge angeordnet werden.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente zumin­ dest auf einer Schiffsseite in Längsrichtung des Schiffes äquidistant angeordnet werden.
Ferner entspricht in einer besonderen Ausführungsform der Abstand zwischen zwei benachbarten, auf derselben Seite befindlichen Stützelementen der halben Schiffslänge (L).
Vorzugsweise sind die Stützelemente derart angeordnet, daß sie das nachfolgen eingebrachte Schiff auf beiden Seiten stützen.
Des weiteren kann vorgesehen sein, daß mindestens zwei Stützelemente auf gegenüberliegenden Schiffseiten derart angeordnet werden, daß zwischen ihnen Spiegelsymmetrie bezüglich der Schiffslängsachse besteht.
Vorzugsweise werden die Stützelemente derart angeordnet, daß die für das Einbringen des Schiffes nutzbare Breiten im wesentlichen der Schiffsbreite plus einer Manövrier­ breite entspricht.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Stützelemente zum Abstützen von mehreren nachfolgend hinteranderliegend ein­ gebrachten Schiffen angeordnet werden.
Außerdem kann vorgesehen sein, daß das/die nachfolgend eingebrachte(n) Schiff(e) auf seinen/ihre Kiel(e) gelegt wird/werden.
In einer besonderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß das/die nachfolgend eingebrachte(n) Schiff(e) an sei­ nem/ihrem Bug und Heck aufgehängt wird/werden.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorgese­ hen sein, daß mindestens ein zusätzliches längliches Ele­ ment zum Stützen des Schiffes im wesentlichen horizontal zum Anlagenboden und im wesentlichen senkrecht zur Längs­ achse des Schiffes angeordnet wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstüt­ zelement vor dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu­ satzstützelement während des Einbringens des Schiffes an­ geordnet wird.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstützelement mechanisch gesteuert ausgefahren wird.
Andererseits kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu­ satzstützelement elektronisch gesteuert ausgefahren wird.
Weiterhin kann auch vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstützelement hydraulisch gesteuert ausgefahren wird.
Auch kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstüt­ zelement elektrohydraulisch gesteuert ausgefahren wird.
Diese Aufgabe wird zudem bei einer Vorrichtung der ein­ gangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Vorrichtung mindestens ein längliches, auf dem Anlagenboden im wesent­ lichen senkrecht aufstellbares und damit verbindbares Ele­ ment zum seitlichen Stützen des Schiffes umfaßt.
Vorzugsweise umfaßt die Vorrichtung mindestens ein zwi­ schen dem Schiff und einem Stützelement anordbares Zwi­ schenelement.
Dabei kann vorgesehen sein, daß das/die Zwischenelement(e) ein Fender ist/sind.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Verbindung zwi­ schen dem jeweiligen Stützelement und dem Anlagenboden lösbar ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Verbindung über ein im Bereich des Anlagenbodens befindliches Raster mit Aufnah­ men, in die das jeweilige untere Ende des Stützelements einsetzbar ist, besteht.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Raster Bestandteil des Anlagenbo­ dens ist.
Andererseits kann noch vorgesehen sein, daß das Raster auf dem Anlagenboden aufliegt.
Weiterhin kann auch vorgesehen sein, daß das Raster in einem Schieber integriert ist.
Günstigerweise erstreckt sich das Raster mindestens über die Breite des in die Anlage einzubringenden Schiffes.
Des weiteren erstreckt sich das Raster günstigerweise min­ destens über die Länge des in die Anlage einzubringenden Schiffes.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorgese­ hen sein, daß die Verbindung zwischen dem jeweiligen Stüt­ zelement und dem Anlagenboden fest ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Verbindung eine Schweißverbindung ist.
Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtung mindestens eine Aufhängeinrichtung für jeweils den Schiffsbug und das Schiffsheck aufweist.
Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform kann vorge­ sehen sein, daß die Vorrichtung mindestens ein im wesent­ lichen horizontal zum Anlagenboden und im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Schiffes anordbares zusätzli­ ches längliches Element zum Stützen des Schiffes umfaßt.
Dabei kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatz­ stützelement mechanisch gesteuert ausfahrbar ist.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu­ satzstützelement elektronisch gesteuert ausfahrbar ist.
Andererseits kann auch vorgesehen sein, daß mindestens ein Zusatzstützelement hydraulisch gesteuert ausfahrbar ist.
Ferner kann auch vorgesehen sein, daß mindestens ein Zu­ satzstützelement elektrohydraulisch gesteuert ausfahrbar ist.
Vorzugsweise ist/sind das/die Stützelement(e) aus Stahl.
Dabei kann vorgesehen sein, daß das/die Stützelement(e) ein Rohr umfaßt/umfassen.
Günstigerweise ist/sind das/die Rohr(e) dickwandig.
Schließlich kann vorgesehen sein, daß das Raster aus Stahl ist.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sowie der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung der Geräte- und Personalaufwand und somit die Kosten für das Trockensetzen auf bis zu etwa ein Zehntel der ursprünglichen Kosten reduziert werden können.
Bei der vorliegenden Erfindung sind keine teuren Gegenla­ ger mit komplexen Einstell- und Verfahrsteuerungen sowie Dockpläne bzw. Linienrisse mehr notwendig. Der komplette Trockensetzvorgang kann von ein bis zwei Mitarbeitern an­ stelle von vorher bis zu zehn durchgeführt werden, da kei­ ne Gegenlager auf- und abgebaut werden müssen sowie eine Schlepper- und Lotsenhilfe nahezu überflüssig wird, weil an den aus dem Wasser ragenden Stützelementen unmittelbar ersichtlich ist, ob das einzubringende Schiff zwischen die Stützelemente paßt.
Darüber hinaus können unabhängig von der jeweiligen Schiffsform Stützelemente für mehrere Schiffsbreiten ge­ stellt werden, insbesondere dann, wenn die Reihenfolge der Schiffe bekannt ist.
Weiterhin können bei einer Slip-Anlage mehrere kleinere Schiffe hintereinanderliegend gleichzeitig geslipt werden.
Ferner werden aufgrund der einfachen Vorrichtung sämtliche Arbeiten am Boden, wie z. B. Waschen, Strahlen, Konservie­ ren und Reinigen des Arbeitsplatzes erleichtert sowie muß keine Rücksicht auf Seesiebe, Leckschrauben und Zinkschutz genommen werden.
Des weiteren reduzieren sich auch die Instandhaltungsko­ sten.
Schließlich ist zu erwähnen, daß aufgrund der vorliegenden Erfindung eine größere Unabhängigkeit von Hafenwasserstän­ den erzielt und ein Umkippen von Pallungen (Kiel- und Ge­ genlager) aller Art durch einen Schlepper-Schraubenstrahl ausgeschlossen wird. Darüber hinaus ist auch zu betonen, daß aufgrund der geringen Anzahl von zu hantierenden Gerä­ tekomponenten und der geringen Anzahl von Ärbeitern das Systemrisiko gegen Null geht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung, in der ein Ausführungsbeispiel anhand der schematichen Zeichnungen im einzelnen erläutert ist. Dabei zeigt:
Fig. 1 die wesentlichen Phasen des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens;
Fig. 2 ein in der Phase III von Fig. 1 befindliches Schiff in einer Aufsicht; und
Fig. 3 ein in der Phase III von Fig. 1, aber in einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor­ richtung befindliches Schiff.
Fig. 1 zeigt die wesentlichen Phasen (I bis IV) beim Troc­ kensetzen eines Schiffes 10 mittels einer Schwimmdockanla­ ge 12, die im Schnitt gezeigt ist. Im vorliegenden Bei­ spiel umfaßt die Vorrichtung zur Verhinderung des Kippens von Schiffen aus ihren Gleichgewichtslagen längliche, ver­ tikal zu dem Anlagenboden 14 angeordnete Stützelemente 16 aus Stahl. Die Stützelemente 16 sind in Aufnahmen 17 eines in dem Anlagenboden 14 integrierten Rasters, das der Über­ sichtlichkeit halber weggelassen ist, lösbar eingesetzt.
Wenn die Tanks des Schwimmdocks 12 mit Wasser gefüllt wer­ den, sinkt das Schwimmdock 12 ab. Lediglich die Seitenwän­ de 18 des Schwimmdocks sowie die oberen Enden der Stütze­ lemente 16 ragen aus dem Wasser hervor (Phase II). Dies reicht aber für einen Schiffsführer aus, um das Schiff 10 sicher zwischen die Stützelemente 16 einzubringen.
In der Phase III werden Fender auf beiden Schiffsseiten zwischen dem Schiff 10 und den Stützelementen 16 positio­ niert.
Anschließend werden in einer Phase IV das Schwimmdock 12 zusammen mit dem Schiff 10 hochgepumpt. Es liegt mit sei­ nem Kiel auf einem Kiellager 22 und wird seitlich von den Stützelementen 16 gestützt. Das Schiff 10 ist nun trocken­ gesetzt und kann gut zugänglich repariert werden.
In Fig. 2 ist die Schwimmdockanlage 12 mit dem eingebrach­ ten Schiff 10 in der Phase III in Aufsicht gezeigt. Das Schiff 10 wird auf beiden Seiten von jeweils zwei Stütze­ lementen 16 abgestützt. Die Stützelemente 16 sind in Ra­ sterbereichen 15 in einem Abstand angeordnet, der der hal­ ben Schiffslänge L entspricht. Zwischen dem jeweiligen Stützelement 16 sind dem Schiff 10 befindet sich ein Fender 20. Da bereits die Stützelemente 16 so nah wie möglich an dem Schiff angeordnet werden, ist die resultierende Kipp­ kraft durch die Fender 20 somit näherungsweise gleich Null und wird folglich eine geringe Beanspruchung der Stütz­ elemente 16 und angekoppelten Komponenten erzielt.
Fig. 3 zeigt das Schiff 10 in derselben Phase III, jedoch in einer modifizierten Ausführungsform der erfindungsgemä­ ßen Vorrichtung. Neben den bereits bekannten Stützelemen­ ten 16 und Fendern 20 weist die Vorrichtung Zusatzstütze­ lemente 24 auf, die nahezu rechtwinklig zu den Seitenwän­ den 18 stehend befestigt und horizontal in Richtung auf das Schiff 10 hydraulisch längenverfahrbar sind bzw. ver­ fahrbar sein können. Diese Zusatzstützelemente 24 sind insbesondere bei Schiffen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1000 t vorteilhaft, indem sie ein Zentrieren des Schiffes 10 in der Dockanlage erleichtern und eine besser an die Schiffsform angepaßte und stärkere Abstützung er­ möglichen.
Bei Schiffen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 50 t ist es vorzuziehen, das Schiff nicht auf den Kiel zu le­ gen, sondern am Bug und Heck aufzuhängen sowie seitlich abzustützen.
Die in der vorangehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiede­ nen Ausführungsformen wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
10 Schiff
12 Schwimmdockanlage
14 Anlagenboden
15 Raster
16 Stützelemente
17 Aufnahme
18 Seitenwand
20 Fender
22 Kiellager
24 Zusatzstützelemente

Claims (52)

1. Verfahren zur Verhinderung des Kippens von Schiffen in Slip-, Lift- und Dockanlagen aus ihren Gleichgewichtsla­ gen, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einbringen des Schiffes in die Slip-, Lift- oder Dockanlage mindestens ein längliches Element zum seitlichen Stützen des Schiffes im wesentlichen senkrecht zu dem Anlagenboden angeordnet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einem Stützelement auf der zum Schiff zei­ genden Seite ein Zwischenelement angeordnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenelement vor dem Einbringen des Schiffes ange­ ordnet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenelement nach dem Einbringen des Schiffes ange­ ordnet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenelement während des Einbringens des Schiffes angeordnet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Zwischenelement(e) ein Fender ist/sind.
7. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) mit seinem/ihren unteren Ende(n) lösbar in dem Anlagenboden gehaltert wird/werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Halterung hergestellt wird, indem das/die un­ tere(n) Ende(n) des Stützelements/der Stützelemente in einer Aufnahme/Aufnahmen eines Rasters eingesetzt wird/werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) mit seinem/ihren unteren Ende(n) fest an dem Anlagenboden befestigt wird/werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung durch Anschweißen des Stützelements/der Stützelemente vorgenommen wird.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) derart angeordnet wird/werden, daß es/sie das nachfolgend einge­ brachte Schiff auf einer einzigen Seite stützt/stützen.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente auf der Seite über die gesamte Schiffslänge angeordnet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente in Längsrichtung des Schiffes äquidistant angeordnet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen zwei benachbarten Stützelementen der halben Schiffslänge (L) entspricht.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente derart angeordnet werden, daß sie das nachfolgend eingebrachte Schiff auf beiden Seiten stützen.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente zumindest auf einer Schiffsseite über die gesamte Schiffslänge angeordnet werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stützelemente zumindest auf einer Schiffsseite in Längsrichtung des Schiffes äquidistant angeordnet werden.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen zwei benachbarten auf derselben Seite befindlichen Stützelementen der halben Schiffslänge (L) entspricht.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Stützelemente auf ge­ genüberliegenden Schiffsseiten derart angeordnet werden, daß zwischen ihnen Spiegelsymmetrie bzgl. der Schiffs­ längsachse besteht.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente derart angeordnet werden, daß die für das Einbringen des Schiffes nutzbare Breite im wesentlichen der Schiffsbreite plus einer Ma­ növrierbreite entspricht.
21. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß Stützelemente zum Abstüt­ zen von mehreren nachfolgend hintereinanderliegend einge­ brachten Schiffen angeordnet werden.
22. Verfahren nach irgendeinem der vorangehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das/die nachfolgend ein­ gebrachte(n) Schiff(e) auf seinen/ihre Kiel(e) gelegt wird/werden.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das/die nachfolgend eingebrachte(n) Schiff(e) an seinem/ihren Bug und Heck aufgehängt wird/ werden.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein zusätzliches längliches Element zum Stützen des Schiffes im wesentlichen horizon­ tal zum Anlagenboden und im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Schiffes angeordnet wird.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement vor dem Einbringen des Schiffes angeordnet wird.
26. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement während des Einbrin­ gens des Schiffes angeordnet wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement me­ chanisch gesteuert ausgefahren wird.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement elektronisch gesteuert ausgefahren wird.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement hy­ draulisch gesteuert ausgefahren wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement elektrohydraulisch gesteuert ausgefahren wird.
31. Vorrichtung zur Verhinderung des Kippens von Schiffen in Slip-, Lift- und Dockanlagen aus ihren Gleichgewichts­ lagen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung minde­ stens ein längliches, auf dem Anlagenboden (14) im wesent­ lichen senkrecht aufstellbares und damit verbindbares Ele­ ment (16) zum seitlichen Stützen des Schiffes (10) umfaßt.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens ein zwischen dem Schiff (10) und einem Stützelement (16) anordbares Zwischenele­ ment (24) umfaßt.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Zwischenelement(e) (20) ein Fender ist/sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem je­ weiligen Stützelement (16) und dem Anlagenboden (14) lös­ bar ist.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung über ein Raster (15) mit Aufnahmen (17), in die das jeweilige untere Ende des Stützelements (16) einsetzbar ist, besteht.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Raster (15) Bestandteil des Anlagenbodens (14) ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Raster (15) auf dem Anlagenboden (14) aufliegt.
38. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Raster (15) in einem Schieber integriert ist.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 38, da­ durch gekennzeichnet, daß sich das Raster (15) mindestens über die Breite des in die Anlage einzubringenden Schiffes (10) erstreckt.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 39, da­ durch gekennzeichnet, daß das Raster (15) sich mindestens über die Länge des in die Anlage einzubringenden Schiffes (10) erstreckt.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen dem je­ weiligen Stützelement (16) und dem Anlagenboden (14) fest ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung eine Schweißverbindung ist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 42, da­ durch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens eine Aufhängeinrichtung für jeweils den Schiffsbug und das Schiffsheck aufweist.
44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 43, da­ durch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens ein im wesentlichen horizontal zum Anlagenboden (14) und im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Schiffes (10) anordbares zusätzliches längliches Element (24) zum Stüt­ zen des Schiffes umfaßt.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) mechanisch ge­ steuert ausfahrbar ist.
46. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) elektronisch gesteuert ausfahrbar ist.
47. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) hydraulisch gesteuert ausfahrbar ist.
48. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zusatzstützelement (24) elektrohy­ draulisch gesteuert ausfahrbar ist.
49. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) (16) aus Stahl ist/sind.
50. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Stützelement(e) (16) ein Rohr umfaßt/umfassen.
51. Vorrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Rohr(e) dickwandig ist/sind.
52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß das Raster (15) aus Stahl ist.
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