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DE19512009C1 - Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder - Google Patents

Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder

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DE19512009C1
DE19512009C1 DE1995112009 DE19512009A DE19512009C1 DE 19512009 C1 DE19512009 C1 DE 19512009C1 DE 1995112009 DE1995112009 DE 1995112009 DE 19512009 A DE19512009 A DE 19512009A DE 19512009 C1 DE19512009 C1 DE 19512009C1
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Germany
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parking
rail
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support
maneuvering
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Wilhelm Van Detten
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Rotamil Anlagen- und Ventilatorenbau 57074 S GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder, bestehend aus einem trogartigen Traggestell mit darunter angeordneten Schwenkrollen zum allseitigen Verschieben unter Verwendung einer Rampe zum Auf- und Abfahren.
Plattformen dieser und ähnlicher Art mit darunter angeordneten schwenkbaren Rollen und Rädern für den Transport zum allseitigen Verschieben von Gütern sind bereits in vielen Ausführungformen bekannt. So ist aus der DE-PS 2 37 969 auch eine Tragrolle für Fahrzeuge bekannt, welche mit Schwenkrollen zum allseitigen Verschieben ausgestattet ist und eine rampenartige Zunge aufweist, über der das Rad eines Fahrzeugs in eine Art Mulde der Tragrolle hineinrollen kann. Bei dieser bekannten Vorrichtung besteht jedoch die Gefahr, daß das Traggestell sich dann vor dem Fahrzeug in Bewegung setzt, wenn das einfahrende Rad etwa den Bereich des ersten Rollenpaares erreicht. Denn dann wird die rampenartige Zunge nicht mehr auf den Boden gedrückt und die Tragrolle ist somit verschiebbar und verhindert das weitere Hinauffahren, wenn die bekannte Tragrolle nicht zusätzlich festgehalten wird.
Steht jedoch ein Fahrzeug jeweils mit dem Rad in einer solchen Tragrolle, kann das Fahrzeug nur mit einem angetriebenen Rad aus dieser bekannten Vorrichtung herausfahren. Ein nicht angetriebenes Rad kann ohne das Fahrzeug anzuheben das Traggestell nicht verlassen. Zum Abstellen und Verschieben eines Kraftrades, ist sie schon deshalb nicht zu verwenden.
Ferner wird einem Kraftrad mit einer solchen labilen Rollvorrichtung unter jedem Rad keine Abstützungsmöglichkeit zum Abstellen geboten. Im Gegenteil, ein Kraftrad mit jedem Rad auf einer derartigen allseitig verschiebbaren Tragrolle wäre kaum zu halten und wegen der labilen Lage ohne Abstützmöglichkeit noch schwieriger zu verschieben, als ohne Tragrollen. Ein sicheres Abstellen eines schweren Kraftrades ist mit dieser bekannten Vorrichtung schon deshalb nicht durchführbar.
Andererseits ist es sehr umständlich ein schweres Kraftrad, zum Beispiel in einer normalen Garage platzsparend einzuparken, wenn noch ein Kraftwagen, gegebenenfalls noch Fahrräder und dergleichen auf kleinem Raum unterzustellen sind. Sehr oft kann in einem solchen Fall das Kraftrad nur an der Stirnwand der Garage, quer vor dem Automobil eingeparkt werden, das nur durch eine kräftige Person mit viel Mühe und mehrfachen Anheben des schweren Kraftrades durchführbar ist.
In den meisten Fallen muß ein abgestelltes Fahrzeug, zum Beispiel ein schweres Kraftrad, aber leicht verschiebbar sein, da in einer normalgroßen Garage auch andere Fahrzeuge, wie Fahrräder, Kinderwagen und dergleichen untergestellt sind und sich hinter dem Kraftrad befinden, die dann nicht mehr zugänglich sind.
Aber auch in Werkstätten und Verkaufsräumen ist das Rangieren von schweren Krafträdern ein großes Problem und erfordert viel Kraft, sowie einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand, da das Kraftrad immer wieder vom eigenen Ständer gehoben und an anderer Stelle wieder aufgebockt werden muß. Hinzu kommt noch die Standsicherheit des Kraftrades, da die erforderliche horizontale feste Ebene für den relativ schmalen Ständer des Kraftrades oft nicht vorhanden ist und damit das raumsparende Abstellen schon dadurch begrenzt ist. In den meisten Fällen ist die Sicherheit nicht gegeben, um ein unbeabsichtigtes Umfallen des schweren Kraftrades zu verhindern.
Bei Kraftwagen ergeben sich ähnliche Nachteile auf engen Plätzen, in Ausstellungsräumen, Werkstätten, Parkräumen und dergleichen. In Werkstätten müssen in den meisten Fällen die Fahrzeuge mit eigener Kraft zu den Reparaturstellen, Hebebühnen und dergleichen gefahren werden. Das erfordert nicht nur einen großen Raumbedarf mit allen Nachteilen, sondern auch eine unnötige Luftverschmutzung durch die Abgase oder erfordert aufwendige Einrichtungen zur Abgasableitung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Park- und Rangierpalette eingangs beschriebener Art zu entwickeln, mit der die vorbeschriebenen Nachteile behoben und ein leichtes Einparken und Verschieben eines schweren Motorrades zu ermöglichen. Ferner soll eine solche Palette geeignet sein, Fahrzeuge aller Art, ein- und auch mehrspurig, raumsparend aufnehmen zu können, um auf engstem Raum viele Fahrzeuge ohne Motorkraft und Abgasentwicklung in Werkstätten, Verkaufsräumen, Parkhallen und dergleichen bei problemloser Zugänglichkeit leicht zu bewegen und unterzubringen.
Die gestellte Aufgabe wird bei einer Park- und Rangierpalette eingangs beschriebener Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Eine mit diesen Merkmalen ausgestattete Park- und Rangierpalette ermöglicht zum Beispiel in einer kleinen Garage nicht nur das problemlose Einparken eines schweren Kraftrades in die kleinste Lücke, sondern ermöglicht selbst Kindern das gefahrlose Verschieben des Kraftrades, um den Weg zu anderen Gegenständen, beispielsweise zu den dahinter abgestellten Fahrrädern, freizumachen.
Aber auch das Querverschieben und bequemes Drehen eines Fahrzeugs, zum Beispiel eines Personenkraftwagens, hat sich in der Werkstatt zum Bewegen zu und von den Hebebühnen, sowie zu den ortsfesten Prüf- und Meßeinrichtungen, als schnell und praktisch erwiesen, wobei die Umweltbelastung durch Vermeidung von Abgasen erheblich reduzierbar ist und die Arbeitsbedingungen in den Werkstätten wesentlich verbessert wird.
Weitere vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird in den Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Diese zeigen in
Fig. 1 die Park- und Rangierpalette für ein einspuriges Fahrzeug, für ein Kraftrad mit Rampe zum Auf- und Abfahren, sowie die Einhängevorrichtung für Zusatzfahrschienen,
Fig. 2 die Park- und Rangierpalette mit zwei eingehängten Zusatzfahrschienen für mehrspurige Fahrzeuge.
In der Fig. 1 ist das Traggestell 1 mit der u-förmigen Fahrschiene 2 in gekürzter Länge perspektivisch dargestellt, an der im Bereich der Enden 4 zu beiden Seiten Tragprofile 5 fest angeordnet, zum Beispiel angeschweißt sind. An den Tragprofilen 5 sind Schwenkrollen 6 befestigt, die ein Verschieben des Traggestells 1 in allen Richtungen in der Ebene ermöglichen. Die Enden 4 der Fahrschiene 2 sind jeweils mit einer Rampe 3 zum Auf- und Abfahren versehen, um ein bequemes Befahren der Fahrschiene 2 zu ermöglichen. Die vorteilhafte tiefe Lage der Fahrschiene 2 gestattet auf der Fahrschiene 2 eine sichere Balance, da die Füße des Kraftfahrers nur unwesentlich weit vom Boden 8 entfernt sind. Das Auf- und Absteigen und insbesondere das Aufbocken eines schweren Kraftrades auf der Fahrschiene 2 ist wesentlich günstiger, wenn der freie Zwischenraum 9 jeweils seitlich der Fahrschiene 2 und den beiden Tragprofilen 5 mit Trittflächen 10 versehen sind. Die Trittflächen 10 können lediglich aus einem losen, zwischen den Tragprofilen 5 einhängbaren, leichten Gitterrost bestehen, da sie vom Gewicht des aufgenommenen Fahrzeugs nicht belastet werden.
Die Enden 4 der Fahrschiene 2 sind zweckmäßig mit einer Rampe 3 versehen, um ein bequemes und sicheres Befahren der Fahrschiene 2 zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist die Rampe 3 mit einem das Traggestell am Boden 8 fixierenden Stützklotz 7 gekoppelt. Mit der zum Boden 8 heruntergeklappten Rampe 3 wird das Traggestell 1 mittels des Stützklotzes 7 angehoben, so daß die Schwenkrollen 6 unbelastet sind. Das Traggestell 1 liegt dadurch am Boden 8 fest auf und kann bei dieser Voraussetzung ohne das Traggestell 1 zu verschieben gefahrlos befahren werden. Ist das Kraftrad auf der Fahrschiene aufgebockt, wird die Rampe 3 mit dem Stützklotz 7 in Pfeilrichtung 11 hochgeschwenkt. Das Traggestell 1 ruht nun wieder auf den Schwenkrollen 6 und kann allseitig mit dem eingeparkten Kraftrad leicht verschoben werden.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann der Stützklotz 7 auch an der Rampe 3 oder an einem nicht dargestellten separaten Betätigungshebel entriegelt werden, so daß das Traggestell 1 auch am vorgesehenen Standplatz bei hochgeklappter Rampe 3 mit dem Stützklotz 7 am Boden 8 festgestellt werden kann. Die hochklappbare Rampe 3 kann gleichzeitig als Handgriff, beziehungsweise als Deichsel zum Verschieben des Traggestells 1 genutzt werden.
Ferner kann zwischen den beiden hochgeklappten Rampen 3 einem in der Zeichnung nicht dargestellte Transportsicherung, zum Beispiel für den Transport auf Fahrzeugen, beispielsweise mittels Stützstangen oder Spanngurten vorgesehen werden, die das auf dem Traggestell 1 eingeparkte Fahrzeug gegen Umfallen zusätzlich sichern.
Ist das Kraftrad mit einem Seitenwagen ausgerüstet, so kann das Traggestell 1 mit wenigen Handgriffen und ohne Werkzeug mit einer einhängbaren Zusatzfahrschiene 12 umgerüstet werden, wobei der Träger 13 der Zusatzfahrschiene 12 mit dem einhakbaren Endstück 14 in Pfeilrichtung 15 in die Ausnehmung 17 in der Fahrschiene 2 oder, je nach erforderlicher Spurbreite, unter einem der Haltebolzen 16 eingeführt wird. Die Zusatzfahrschiene 12, hier für das Rad eines Seitenwagens, hängt dann belastungssicher parallel, - strichpunktiert eingezeichnet -, neben der Fahrschiene 2.
Die Träger 13 sind mit Ausnehmungen 18 versehen, die über die Haltebolzen 16 greifen und zusätzlich die Arretierung der Träger 13 im eingehakten Zustand sichern und die auf die Zusatzschienen 12 einwirkenden Schubkräfte aufnehmen.
In der Fig. 2 ist das Traggestell 1 mit beiderseits der Fahrschiene 2 eingehängten Zusatzfahrschienen 12 für die Aufnahme mehrspuriger Fahrzeuge dargestellt. Für die engste Spurbreite ist die vordere Zusatzfahrschiene 12¹ eingehängt, indem das einhakbare Endstück 14 des Trägers 13 in die Ausnehmung 17 der Fahrschiene 2 eingehakt ist. Die hintere Zusatzfahrschiene 12² dagegen ist, um das Maß 20 der Spurverbreiterung versetzt, unter einem der im Tragprofil 5 angeordneten Haltebolzen 16 eingehakt.
Der Abstand der beiden Zusatzfahrschienen 12¹ und 12² zueinander kann auf jede übliche Spurbreite, zum Beispiel von Personenkraftwagen, eingestellt werden. Beginnend bei der engsten Spur zwischen der mittleren Fahrschiene 2 und einer der Zusatzschienen 12 ist die gewünschte Spurbreite bis zur weitesten Spur zwischen den Zusatzfahrschienen 12¹ und 12² einstellbar. Die weiteste Spur wird erreicht, indem die einhakbaren Endstücke 14 der Träger 13 jeweils unter den äußeren Haltebolzen 16 in den Tragprofilen 5 eingehakt sind. Aber auch für dreirädrige Fahrzeuge, insbesondere für die bekannten britischen Personenkraftwagentypen und die international beliebten dreispurigen Trikes, ist die erfindungsgemäße Park- und Rangierpalette problemlos befahrbar und können vorteilhaft zum Einparken und Rangieren genutzt werden. Der geringe Platzbedarf ist in jedem Falle individuell für jedes Fahrzeug optimal einstellbar.
Die Rampe 3 zum Befahren der Fahrschiene 2 und der Zusatzschienen 12 ist identisch ausgebildet und kann je nach Bedarf an jeder Fahrschiene 2 und an jeder Zusatzschiene 12 mittels der Aufhängung 22 befestigt werden. Hierbei kann der Stützklotz 7 auf der Welle in der Schwenkachse 19 mittels Schrauben 21 drehfest und mit der Rampe 3 mitschwenkbar befestigt sein.
Bezugszeichenliste
1 Traggestell
2 Fahrschiene
3 Rampe für Auf- und Abfahrt
4 Enden von 2
5 Tragprofile
6 Schwenkrollen
7 bremsender Stützklotz
8 Boden
9 freier Raum zwischen 5
10 Trittflächen
11 Pfeilrichtung
12 Zusatzfahrschiene
13 Träger
14 einhakbares Endstück
15 Pfeilrichtung
16 Haltebolzen
17 Ausnehmung in 2
18 Ausnehmungen in 13
19 Schwenkachse von 3
20 Maß der Spurverbreiterung
21 Schrauben
22 Aufhängung

Claims (15)

1. Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder, bestehend aus einem trogartigen Traggestell mit darunter angeordneten Schwenkrollen zum allseitigen Verschieben unter Verwendung einer Rampe zum Auf- und Abfahren, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (1) in der Mitte eine Fahrschiene (2) aufweist, an der sich jeweils im Bereich der beiden Enden (4) in horizontaler Ebene nach beiden Seiten quer zur Längsrichtung der Fahrschiene (2) Tragprofile (5) mit darunter angeordneten Schwenkrollen (6) erstrecken, daß die Fahrschiene (2) stirnseitig wenigstens an einem der beiden Enden (4) mit einer hochklappbaren und in abgesenkter Position das Traggestell (1) am Standort fixiererenden Rampe (3) zum Auf- und Abfahren versehen ist, und daß zwischen den Tragprofilen (5) im freien Zwischenraum (9) beiderseits längs der Fahrschiene (2) Trittflächen (10) angeordnet sind.
2. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5) mit Einrichtungen zum Einhängen wenigstens einer parallel zur Fahrschiene (2) angeordneten Zusatzfahrschiene (12) ausgestattet sind.
3. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (13) der Zusatzfahrschiene (12) im eingehängten Zustand ohne zusätzliche Befestigungsmittel kraftschlüssig mit den Tragprofilen (5) verbunden sind, derart, daß alle von oben auf die Zusatzfahrschiene (12) einwirkenden Kräfte und alle Schubkräfte aus allen Richtungen der horizontalen Ebene über die Tragprofile (5) auf das Traggestell (1) übertragbar sind.
4. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrschiene (2) u-förmig ausgebildet und tiefer als die obere Ebene des Traggestells (1), beziehungsweise der Trittflächen (10), angeordnet ist.
5. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5) nach oben offene U-Profile sind, die seitlich an den Stegen der u-förmigen Fahrschiene (2) befestigt, zum Beispiel angeschweißt, sind.
6. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in den Stegen der u-förmigen Fahrschiene (2) im inneren Bereich der nach oben offenen Tragprofile (5) jeweils eine Ausnehmung (17) für das Einhaken eines einhakbaren Endstücks (14) eines Trägers (13) vorgesehen ist.
7. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzfahrschiene (12) mit den daran befestigten Trägern (13) und dem einhakbaren Endstück (14) in die Fahrschiene (2) und/oder in die Tragprofile (5) einhängbar sind.
8. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5) in Abständen mit einem oder mehreren Haltebolzen (16) zum wahlweisen Einhängen des einhakbaren Endstücks (14) versehen sind.
9. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante der Haltebolzen (16) und die Oberkante der Ausnehmung (17) in der Fahrschiene (2) in einer Ebene ausgerichtet sind.
10. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (13) im Abstand der Haltebolzen (16) mit entsprechend ausgebildeten Ausnehmungen (18) ausgestattet sind.
11. Park- und Rangierpalette nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Zusatzfahrschiene (12) zusätzlich schwenkbare Stützrollen angeordnet sind.
12. Park- und Rangierpalette nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrschiene (2) und/oder die Zusatzfahrschiene (12) und/oder die Trittflächen (10) aus Gitterrosten bestehen.
13. Park- und Rangierpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß am Traggestell (1) ein, das Traggestell (2) am Boden (8) fixierender, beweglich gelagerter, Stützklotz (7) angeordnet ist.
14. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der fixierende Stützklotz (7) auf der Schwenkachse (19) der klappbaren Rampe (3) schwenkbar gelagert ist.
15. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützklotz (7) mittels der Rampe (3) ein- und ausschwenkbar ausgebildet ist.
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