DE19512009C1 - Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder - Google Patents
Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für KrafträderInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge,
insbesondere für Krafträder, bestehend aus einem trogartigen Traggestell mit
darunter angeordneten Schwenkrollen zum allseitigen Verschieben unter
Verwendung einer Rampe zum Auf- und Abfahren.
Plattformen dieser und ähnlicher Art mit darunter angeordneten
schwenkbaren Rollen und Rädern für den Transport zum allseitigen
Verschieben von Gütern sind bereits in vielen Ausführungformen bekannt. So
ist aus der DE-PS 2 37 969 auch eine Tragrolle für Fahrzeuge bekannt,
welche mit Schwenkrollen zum allseitigen Verschieben ausgestattet ist und
eine rampenartige Zunge aufweist, über der das Rad eines Fahrzeugs in eine
Art Mulde der Tragrolle hineinrollen kann. Bei dieser bekannten Vorrichtung
besteht jedoch die Gefahr, daß das Traggestell sich dann vor dem Fahrzeug
in Bewegung setzt, wenn das einfahrende Rad etwa den Bereich des ersten
Rollenpaares erreicht. Denn dann wird die rampenartige Zunge nicht mehr auf
den Boden gedrückt und die Tragrolle ist somit verschiebbar und verhindert
das weitere Hinauffahren, wenn die bekannte Tragrolle nicht zusätzlich
festgehalten wird.
Steht jedoch ein Fahrzeug jeweils mit dem Rad in einer solchen Tragrolle,
kann das Fahrzeug nur mit einem angetriebenen Rad aus dieser bekannten
Vorrichtung herausfahren. Ein nicht angetriebenes Rad kann ohne das
Fahrzeug anzuheben das Traggestell nicht verlassen. Zum Abstellen und
Verschieben eines Kraftrades, ist sie schon deshalb nicht zu verwenden.
Ferner wird einem Kraftrad mit einer solchen labilen Rollvorrichtung unter
jedem Rad keine Abstützungsmöglichkeit zum Abstellen geboten. Im
Gegenteil, ein Kraftrad mit jedem Rad auf einer derartigen allseitig
verschiebbaren Tragrolle wäre kaum zu halten und wegen der labilen Lage
ohne Abstützmöglichkeit noch schwieriger zu verschieben, als ohne
Tragrollen. Ein sicheres Abstellen eines schweren Kraftrades ist mit dieser
bekannten Vorrichtung schon deshalb nicht durchführbar.
Andererseits ist es sehr umständlich ein schweres Kraftrad, zum Beispiel in
einer normalen Garage platzsparend einzuparken, wenn noch ein
Kraftwagen, gegebenenfalls noch Fahrräder und dergleichen auf kleinem
Raum unterzustellen sind. Sehr oft kann in einem solchen Fall das Kraftrad
nur an der Stirnwand der Garage, quer vor dem Automobil eingeparkt werden,
das nur durch eine kräftige Person mit viel Mühe und mehrfachen Anheben
des schweren Kraftrades durchführbar ist.
In den meisten Fallen muß ein abgestelltes Fahrzeug, zum Beispiel ein
schweres Kraftrad, aber leicht verschiebbar sein, da in einer normalgroßen
Garage auch andere Fahrzeuge, wie Fahrräder, Kinderwagen und
dergleichen untergestellt sind und sich hinter dem Kraftrad befinden, die dann
nicht mehr zugänglich sind.
Aber auch in Werkstätten und Verkaufsräumen ist das Rangieren von
schweren Krafträdern ein großes Problem und erfordert viel Kraft, sowie einen
hohen Arbeits- und Zeitaufwand, da das Kraftrad immer wieder vom eigenen
Ständer gehoben und an anderer Stelle wieder aufgebockt werden muß.
Hinzu kommt noch die Standsicherheit des Kraftrades, da die erforderliche
horizontale feste Ebene für den relativ schmalen Ständer des Kraftrades oft
nicht vorhanden ist und damit das raumsparende Abstellen schon dadurch
begrenzt ist. In den meisten Fällen ist die Sicherheit nicht gegeben, um ein
unbeabsichtigtes Umfallen des schweren Kraftrades zu verhindern.
Bei Kraftwagen ergeben sich ähnliche Nachteile auf engen Plätzen, in
Ausstellungsräumen, Werkstätten, Parkräumen und dergleichen. In
Werkstätten müssen in den meisten Fällen die Fahrzeuge mit eigener Kraft zu
den Reparaturstellen, Hebebühnen und dergleichen gefahren werden. Das
erfordert nicht nur einen großen Raumbedarf mit allen Nachteilen, sondern
auch eine unnötige Luftverschmutzung durch die Abgase oder erfordert
aufwendige Einrichtungen zur Abgasableitung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Park- und Rangierpalette
eingangs beschriebener Art zu entwickeln, mit der die vorbeschriebenen
Nachteile behoben und ein leichtes Einparken und Verschieben eines
schweren Motorrades zu ermöglichen. Ferner soll eine solche Palette
geeignet sein, Fahrzeuge aller Art, ein- und auch mehrspurig, raumsparend
aufnehmen zu können, um auf engstem Raum viele Fahrzeuge ohne
Motorkraft und Abgasentwicklung in Werkstätten, Verkaufsräumen,
Parkhallen und dergleichen bei problemloser Zugänglichkeit leicht zu
bewegen und unterzubringen.
Die gestellte Aufgabe wird bei einer Park- und Rangierpalette eingangs
beschriebener Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst. Eine mit diesen Merkmalen ausgestattete Park- und Rangierpalette
ermöglicht zum Beispiel in einer kleinen Garage nicht nur das problemlose
Einparken eines schweren Kraftrades in die kleinste Lücke, sondern
ermöglicht selbst Kindern das gefahrlose Verschieben des Kraftrades, um den
Weg zu anderen Gegenständen, beispielsweise zu den dahinter abgestellten
Fahrrädern, freizumachen.
Aber auch das Querverschieben und bequemes Drehen eines Fahrzeugs,
zum Beispiel eines Personenkraftwagens, hat sich in der Werkstatt zum
Bewegen zu und von den Hebebühnen, sowie zu den ortsfesten Prüf- und
Meßeinrichtungen, als schnell und praktisch erwiesen, wobei die
Umweltbelastung durch Vermeidung von Abgasen erheblich reduzierbar ist
und die Arbeitsbedingungen in den Werkstätten wesentlich verbessert wird.
Weitere vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die Erfindung wird in den Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Diese zeigen in
Fig. 1 die Park- und Rangierpalette für ein einspuriges Fahrzeug, für ein
Kraftrad mit Rampe zum Auf- und Abfahren, sowie die
Einhängevorrichtung für Zusatzfahrschienen,
Fig. 2 die Park- und Rangierpalette mit zwei eingehängten
Zusatzfahrschienen für mehrspurige Fahrzeuge.
In der Fig. 1 ist das Traggestell 1 mit der u-förmigen Fahrschiene 2 in
gekürzter Länge perspektivisch dargestellt, an der im Bereich der Enden 4 zu
beiden Seiten Tragprofile 5 fest angeordnet, zum Beispiel angeschweißt sind.
An den Tragprofilen 5 sind Schwenkrollen 6 befestigt, die ein Verschieben
des Traggestells 1 in allen Richtungen in der Ebene ermöglichen. Die Enden
4 der Fahrschiene 2 sind jeweils mit einer Rampe 3 zum Auf- und Abfahren
versehen, um ein bequemes Befahren der Fahrschiene 2 zu ermöglichen. Die
vorteilhafte tiefe Lage der Fahrschiene 2 gestattet auf der Fahrschiene 2 eine
sichere Balance, da die Füße des Kraftfahrers nur unwesentlich weit vom
Boden 8 entfernt sind. Das Auf- und Absteigen und insbesondere das
Aufbocken eines schweren Kraftrades auf der Fahrschiene 2 ist wesentlich
günstiger, wenn der freie Zwischenraum 9 jeweils seitlich der Fahrschiene 2
und den beiden Tragprofilen 5 mit Trittflächen 10 versehen sind. Die
Trittflächen 10 können lediglich aus einem losen, zwischen den Tragprofilen 5
einhängbaren, leichten Gitterrost bestehen, da sie vom Gewicht des
aufgenommenen Fahrzeugs nicht belastet werden.
Die Enden 4 der Fahrschiene 2 sind zweckmäßig mit einer Rampe 3
versehen, um ein bequemes und sicheres Befahren der Fahrschiene 2 zu
gewährleisten. Zu diesem Zweck ist die Rampe 3 mit einem das Traggestell
am Boden 8 fixierenden Stützklotz 7 gekoppelt. Mit der zum Boden 8
heruntergeklappten Rampe 3 wird das Traggestell 1 mittels des Stützklotzes 7
angehoben, so daß die Schwenkrollen 6 unbelastet sind. Das Traggestell 1
liegt dadurch am Boden 8 fest auf und kann bei dieser Voraussetzung ohne
das Traggestell 1 zu verschieben gefahrlos befahren werden. Ist das Kraftrad
auf der Fahrschiene aufgebockt, wird die Rampe 3 mit dem Stützklotz 7 in
Pfeilrichtung 11 hochgeschwenkt. Das Traggestell 1 ruht nun wieder auf den
Schwenkrollen 6 und kann allseitig mit dem eingeparkten Kraftrad leicht
verschoben werden.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann der Stützklotz 7 auch an
der Rampe 3 oder an einem nicht dargestellten separaten Betätigungshebel
entriegelt werden, so daß das Traggestell 1 auch am vorgesehenen
Standplatz bei hochgeklappter Rampe 3 mit dem Stützklotz 7 am Boden 8
festgestellt werden kann. Die hochklappbare Rampe 3 kann gleichzeitig als
Handgriff, beziehungsweise als Deichsel zum Verschieben des Traggestells 1
genutzt werden.
Ferner kann zwischen den beiden hochgeklappten Rampen 3 einem in der
Zeichnung nicht dargestellte Transportsicherung, zum Beispiel für den
Transport auf Fahrzeugen, beispielsweise mittels Stützstangen oder
Spanngurten vorgesehen werden, die das auf dem Traggestell 1 eingeparkte
Fahrzeug gegen Umfallen zusätzlich sichern.
Ist das Kraftrad mit einem Seitenwagen ausgerüstet, so kann das Traggestell
1 mit wenigen Handgriffen und ohne Werkzeug mit einer einhängbaren
Zusatzfahrschiene 12 umgerüstet werden, wobei der Träger 13 der
Zusatzfahrschiene 12 mit dem einhakbaren Endstück 14 in Pfeilrichtung 15 in
die Ausnehmung 17 in der Fahrschiene 2 oder, je nach erforderlicher
Spurbreite, unter einem der Haltebolzen 16 eingeführt wird. Die
Zusatzfahrschiene 12, hier für das Rad eines Seitenwagens, hängt dann
belastungssicher parallel, - strichpunktiert eingezeichnet -, neben der
Fahrschiene 2.
Die Träger 13 sind mit Ausnehmungen 18 versehen, die über die Haltebolzen
16 greifen und zusätzlich die Arretierung der Träger 13 im eingehakten
Zustand sichern und die auf die Zusatzschienen 12 einwirkenden Schubkräfte
aufnehmen.
In der Fig. 2 ist das Traggestell 1 mit beiderseits der Fahrschiene 2
eingehängten Zusatzfahrschienen 12 für die Aufnahme mehrspuriger
Fahrzeuge dargestellt. Für die engste Spurbreite ist die vordere
Zusatzfahrschiene 12¹ eingehängt, indem das einhakbare Endstück 14 des
Trägers 13 in die Ausnehmung 17 der Fahrschiene 2 eingehakt ist. Die
hintere Zusatzfahrschiene 12² dagegen ist, um das Maß 20 der
Spurverbreiterung versetzt, unter einem der im Tragprofil 5 angeordneten
Haltebolzen 16 eingehakt.
Der Abstand der beiden Zusatzfahrschienen 12¹ und 12² zueinander kann auf
jede übliche Spurbreite, zum Beispiel von Personenkraftwagen, eingestellt
werden. Beginnend bei der engsten Spur zwischen der mittleren Fahrschiene
2 und einer der Zusatzschienen 12 ist die gewünschte Spurbreite bis zur
weitesten Spur zwischen den Zusatzfahrschienen 12¹ und 12² einstellbar. Die
weiteste Spur wird erreicht, indem die einhakbaren Endstücke 14 der Träger
13 jeweils unter den äußeren Haltebolzen 16 in den Tragprofilen 5 eingehakt
sind. Aber auch für dreirädrige Fahrzeuge, insbesondere für die bekannten
britischen Personenkraftwagentypen und die international beliebten
dreispurigen Trikes, ist die erfindungsgemäße Park- und Rangierpalette
problemlos befahrbar und können vorteilhaft zum Einparken und Rangieren
genutzt werden. Der geringe Platzbedarf ist in jedem Falle individuell für jedes
Fahrzeug optimal einstellbar.
Die Rampe 3 zum Befahren der Fahrschiene 2 und der Zusatzschienen 12 ist
identisch ausgebildet und kann je nach Bedarf an jeder Fahrschiene 2 und an
jeder Zusatzschiene 12 mittels der Aufhängung 22 befestigt werden. Hierbei
kann der Stützklotz 7 auf der Welle in der Schwenkachse 19 mittels
Schrauben 21 drehfest und mit der Rampe 3 mitschwenkbar befestigt sein.
Bezugszeichenliste
1 Traggestell
2 Fahrschiene
3 Rampe für Auf- und Abfahrt
4 Enden von 2
5 Tragprofile
6 Schwenkrollen
7 bremsender Stützklotz
8 Boden
9 freier Raum zwischen 5
10 Trittflächen
11 Pfeilrichtung
12 Zusatzfahrschiene
13 Träger
14 einhakbares Endstück
15 Pfeilrichtung
16 Haltebolzen
17 Ausnehmung in 2
18 Ausnehmungen in 13
19 Schwenkachse von 3
20 Maß der Spurverbreiterung
21 Schrauben
22 Aufhängung
2 Fahrschiene
3 Rampe für Auf- und Abfahrt
4 Enden von 2
5 Tragprofile
6 Schwenkrollen
7 bremsender Stützklotz
8 Boden
9 freier Raum zwischen 5
10 Trittflächen
11 Pfeilrichtung
12 Zusatzfahrschiene
13 Träger
14 einhakbares Endstück
15 Pfeilrichtung
16 Haltebolzen
17 Ausnehmung in 2
18 Ausnehmungen in 13
19 Schwenkachse von 3
20 Maß der Spurverbreiterung
21 Schrauben
22 Aufhängung
Claims (15)
1. Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder,
bestehend aus einem trogartigen Traggestell mit darunter angeordneten
Schwenkrollen zum allseitigen Verschieben unter Verwendung einer Rampe zum Auf- und Abfahren, dadurch gekennzeichnet, daß das
Traggestell (1) in der Mitte eine Fahrschiene (2) aufweist, an der sich
jeweils im Bereich der beiden Enden (4) in horizontaler Ebene nach
beiden Seiten quer zur Längsrichtung der Fahrschiene (2) Tragprofile (5)
mit darunter angeordneten Schwenkrollen (6) erstrecken, daß die Fahrschiene (2) stirnseitig
wenigstens an einem der beiden Enden (4) mit einer hochklappbaren und
in abgesenkter Position das Traggestell (1) am Standort fixiererenden Rampe
(3) zum Auf- und Abfahren versehen ist, und daß zwischen den Tragprofilen (5) im freien Zwischenraum (9) beiderseits längs der Fahrschiene (2)
Trittflächen (10) angeordnet sind.
2. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Tragprofile (5) mit Einrichtungen zum Einhängen wenigstens einer
parallel zur Fahrschiene (2) angeordneten Zusatzfahrschiene (12)
ausgestattet sind.
3. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Träger (13) der Zusatzfahrschiene (12) im
eingehängten Zustand ohne zusätzliche Befestigungsmittel kraftschlüssig
mit den Tragprofilen (5) verbunden sind, derart, daß alle von oben auf die
Zusatzfahrschiene (12) einwirkenden Kräfte und alle Schubkräfte aus allen
Richtungen der horizontalen Ebene über die Tragprofile (5) auf das
Traggestell (1) übertragbar sind.
4. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fahrschiene (2) u-förmig ausgebildet und tiefer
als die obere Ebene des Traggestells (1), beziehungsweise der Trittflächen
(10), angeordnet ist.
5. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 1 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5) nach oben offene U-Profile sind,
die seitlich an den Stegen der u-förmigen Fahrschiene (2) befestigt, zum
Beispiel angeschweißt, sind.
6. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Stegen der u-förmigen Fahrschiene (2) im
inneren Bereich der nach oben offenen Tragprofile (5) jeweils eine
Ausnehmung (17) für das Einhaken eines einhakbaren Endstücks (14)
eines Trägers (13) vorgesehen ist.
7. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusatzfahrschiene (12) mit den daran
befestigten Trägern (13) und dem einhakbaren Endstück (14) in die
Fahrschiene (2) und/oder in die Tragprofile (5) einhängbar sind.
8. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5) in Abständen mit einem oder
mehreren Haltebolzen (16) zum wahlweisen Einhängen des einhakbaren
Endstücks (14) versehen sind.
9. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterkante der Haltebolzen (16) und die
Oberkante der Ausnehmung (17) in der Fahrschiene (2) in einer Ebene
ausgerichtet sind.
10. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Träger (13) im Abstand der Haltebolzen (16) mit
entsprechend ausgebildeten Ausnehmungen (18) ausgestattet sind.
11. Park- und Rangierpalette nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß unter der Zusatzfahrschiene (12) zusätzlich
schwenkbare Stützrollen angeordnet sind.
12. Park- und Rangierpalette nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fahrschiene (2) und/oder die Zusatzfahrschiene
(12) und/oder die Trittflächen (10) aus Gitterrosten bestehen.
13. Park- und Rangierpalette nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß am Traggestell (1) ein, das Traggestell (2) am
Boden (8) fixierender, beweglich gelagerter, Stützklotz (7) angeordnet ist.
14. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der fixierende Stützklotz (7) auf der Schwenkachse
(19) der klappbaren Rampe (3) schwenkbar gelagert ist.
15. Park- und Rangierpalette nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützklotz (7) mittels der Rampe (3) ein- und
ausschwenkbar ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
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| DE1995112009 DE19512009C1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Park- und Rangierpalette für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Krafträder |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19512009C1 (de) |
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1995
- 1995-03-31 DE DE1995112009 patent/DE19512009C1/de not_active Expired - Fee Related
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